V/0802/2017
Masterplan "Mobilität Münster 2035+"
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Anlage_1_A-R_0004_2017_Stadtbahnkonzept
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Anlage 1 zur Vorlage V/0802/2017
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0004/2017
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
„Neue Chancen für Münster:
Ei
ne Stadtbahn für unsere Stadt“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
• Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig mit dem Land in Verhandlungen zu treten, die
eine Förderung für einen Ausbau der Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr durch
Schaffung einer Stadtbahn für Münster zum Ziel haben. Hierfür ist ein Vorschlag für ein
umfassendes Stadtbahnkonzept zu erarbeiten und den Gremien des Rates zur
Beschlussfassung vorzulegen.
• Zentraler Bestandteil eines solchen Konzepts soll eine neu zu schaffende Achse vom
Hauptbahnhof bis nach Gievenbeck sein.
• Im Sinne eines flächendeckenden Netzes von schienengebundenem Nahverkehr sind zu
reaktivierende Bahnhaltepunkte an bestehenden Trassen in das Konzept zu integrieren.
Die Planungen sollen regional in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen
erfolgen.
• Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen sollen Fördermittel des Landes und des
Bundes beantragt werden. Konkret ist hierbei die Aufnahme in das GFVG-
Bundesprogramm anzustreben, über das eine Förderung von bis zu 90% der
Investitionssumme (60% Bund, 30% Land) möglich ist. Hierfür soll eine Kosten-Nutzen-
Untersuchung der geplanten Maßnahme erstellt werden. Dabei ist insbesondere für eine
neue Bahnlinie die beste und wirtschaftlichste technische Lösung zu finden und moderne
Technik, z. B. Stromübertragung per Induktion, zu berücksichtigen.
Begründung:
Münster wächst – und das Wachstum unserer Stadt ist die wichtigste soziale Frage dieses
Jahrzehnts in der Kommunalpolitik. Dieses Wachstum muss sozial gerecht gestaltet werden –
unsere Stadt muss Raum und Perspektiven für alle bieten, nicht nur für die, die es sich leisten
können. Dieses Wachstum zeigt sich in seinen Folgen an vielen Stellen: Münsters Verkehr ist
davon besonders betroffen: Lange Staus in den Morgenstunden und im Feierabendverkehr,
überfüllte Busse am Morgen und am Abend, die viele Fahrgäste nur noch stehen lassen können.
All dies zeigt: Münsters Verkehr stößt an Kapazitätsgrenzen. Im letzten Jahr gab es in Münster
14.02.2017
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rund 45 Millionen Fahrten mit dem Bus – vor gut einem Jahrzehnt waren es erst 30 Millionen.
Dem erfreulichen Trend zu einer stärkeren Nutzung des Öf fentlichen Nahverkehrs steht
allerdings ein ebenso stabiles Wachstum der Kfz-Zulas sungen in Münster gegenüber. Auf
Münsters Straßen wird es immer enger, in wenigen Jahren wird es in Münster bei einer
steigenden Gesamtbevölkerung noch schwieriger, pünktli ch und zuverlässig ein Ziel zu
erreichen.
Münster braucht daher einen grundlegend neuen Ansatz in der Verkehrspolitik. Unsere Stadt ist
bundesweit die einzige Metropole mit mehr als 300.000 Einwohner*innen, die im öffentlichen
Nahverkehr ein ausschließlich mit Bussen operierendes Modell einsetzt. Dieses Konzept wird in
der Zukunft bei weiterem Wachstum unserer Stadt noch we niger funktionieren als heute schon.
Gleichzeitig braucht Münster auch aus Gründen der Ökolo gie und Nachhaltigkeit endlich eine
klare Richtungsentscheidung zugunsten nachhaltiger Mo bilität: Der öffentliche Nahverkehr und
der Radverkehr sollen Vorrang haben. Dabei ist es Ziel, diese Mobilitätsformen so attraktiv zu
machen, dass sich der Umstieg vom motorisierten Indivi dualverkehr auf Schiene, Bus und Rad
lohnt. Der öffentliche Nahverkehr soll die schnellste, kostengünstigste und attraktivste Form der
Mobilität in unserer Stadt für alle Strecken werden, d ie nicht schnell mit dem Rad bewältigt
werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen w ir erhebliche Investitionen in unsere
Infrastruktur.
Dazu gehört ein umfassendes Stadtbahnkonzept. In die ses Konzept sollen Bahnhaltepunkte an
bestehenden Trassen integriert werden, die reaktiviert o der neu errichtet werden sollen. Dabei
ist die Reaktivierung der WLE auf der Südostachse eben so von zentraler Bedeutung wie weitere,
neue Bahnhaltepunkte, zum Beispiel in Berg Fidel/Preu ßenstadion. Ziel ist ein flächendeckendes
Netz von schienengebundenem Nahverkehr in unserer Stad t, in dem bestehende Lücken zügig
geschlossen werden. Ebenso klar ist aber auch: Das all ein wird nicht reichen. In zentralen
Wachstumsregionen unserer Stadt, auf maßgeblichen Verke hrsachsen liegen keine Trassen, die
wieder in Betrieb genommen werden können. Zentrale Orte in unserer Stadt können allein mit
diesem Konzept nicht angebunden werden.
Eine Stadtbahn soll daher auch auf einer neu zu scha ffenden Achse vom Hauptbahnhof nach
Gievenbeck verkehren. Auf dieser Strecke liegen schon h eute die verkehrsstärksten Haltestellen
des bisherigen Busnetzes, eine weitere Verstärkung mit Bussen ist kaum noch möglich. Auf dem
Weg nach Gievenbeck liegt mit der Altstadt das Gesch äftszentrum unserer Stadt, aber mit
zahlreichen Hochschuleinrichtungen auch Orte des Forsc hens und Lernens, die von tausenden
Menschen jeden Tag aufgesucht werden, schließlich mi t dem UKM einer der größten
Arbeitgeber und die wichtigste medizinische Einrichtun g unserer Stadt, schließlich mit dem
Konversionsgelände der Oxfordkaserne bald ein neues Wohnquartier und mit Gievenbeck selbst
einer der wachstumsstärksten Stadtteile Münsters. Dies e zentrale Verkehrsachse unserer Stadt
braucht so-bald wie möglich eine grundlegend neue Ersc hließung mit dem öffentlichen
Nahverkehr. Mit einem Stadtbahn-Konzept soll dabei d er Nahverkehr zu einer preisgünstigen,
schnellen und attraktiven Alternative zum Auto gemach t und zugleich die Innenstadt und den
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Westen unserer Stadt besser an den neuen Hauptbahnhof angebunden werden.
Die notwendigen Investitionen in unsere Infrastruktu r liegen sicher über der Grenze von 100
Millionen Euro. Das wird Münster nicht alleine stemmen können. Daher soll auf die
Unterstützung des Landes gesetzt werden. Ziel ist es, mit einem überzeugenden Konzept in den
Genuss entsprechender Landes- und Bundesförderung zu kommen.
Eine neue Bahnverkehrsachse Hauptbahnhof – Gievenbe ck soll nur der Einstieg in ein
umfassendes Konzept für nachhaltige Mobilität in Mün ster und der Region sein. Für viele
Menschen auch aus dem Umland ist die Erreichbarkeit Mü nsters von zentraler Bedeutung.
Deswegen sollen alle Schritte des neuen Stadtbahnkon zepts von Anfang an im Sinne regionaler
Vernetzung gedacht und konzipiert werden. Bei der Planu ng der neuen Achse nach Gievenbeck
sollen daher bei der technischen Umsetzung auch der perspektivische Anschluss an die WLE und
damit nach Südosten in den Kreis Warendorf hin in den Blick genommen werden. Für in Zukunft
weitere zu realisierende Achsen eines Stadtbahnkonzept s soll dieses von Anfang an regional in
enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen geplant werden.
Eine solche Stadtbahn für Münster ist der entscheidend e Baustein für die Mobilität in unserer
Stadt. Ziel ist es, den öffentlichen Nahverkehr dami t zur schnellsten, preisgünstigsten und
attraktivsten Form der Mobilität neben dem Fahrrad mache n – und so eine nachhaltige und
ökologische Alternative zum motorisierten Individualve rkehr schaffen. Münster braucht
Investitionen in Infrastruktur. Es ist zulange nichts geschehen – es wird höchste Zeit, die
Weichen richtig zu stellen. Investitionen in eine Stadtbahn sind dafür ein wichtiger Beitrag
.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0802/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Masterplan "Mobilität Münster 2035+" Beratungsfolge 23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe eines Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ vor- zubereiten. 2. Für die erforderliche externe Erarbeitung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit des Master- plans „Mobilität Münster 2035+“ werden in der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 insgesamt 550.000 € bereitgestellt. 3. Zur Aufstellung und für die anschließende Umsetzung des neuen Masterplans „Mobilität Müns- ter 2035+“ werden zum Stellenplan Jahre 2018 im Teilergebnisplan 1202 1,00 Stelle BesGr. A13 Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt und 1,00 Stelle BesGr. A12 eingerichtet. 4. Der Antrag A-R/0004/2017 der SPD-Fraktion an den Rat vom 14.02.2017 „Neue Chancen für Münster: Eine Stadtbahn für unsere Stadt“ wird an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent- wicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anträge Antrag A-R/0004/2017 der SPD-Fraktion an den Rat vom 14.02.2017 „Neue Chancen für Münster: Eine Stadtbahn für unsere Stadt“ Antrag A-R/0012/2017 der FDP-Fraktion vom 14.03.2017 an den Rat „Verkehr 2035 - ein Ge- samtkonzept für die wachsende Stadt erstellen“ Antrag A-R/0054/2017 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU an den Rat vom 04.07.2017 „Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Ver- Vorlagen-Nr.: V/0802/2017 Auskunft erteilt: Herr Milde Ruf: 492-6150 E-Mail: Milde@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0802/2017 kehr für eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung“ zu bündeln und in dem Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ für die Stadt Münster zu bearbei- ten. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den städtischen Haushalt ergeben sich in der betroffenen Produktgruppe 1202 die folgenden Veranschlagungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung Zeile 11 Personalaufwendungen 2018ff 162.000 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2018 ff 19.370 Sachkosten Büroarbeits- platz 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2018 300.000 16 2019 150.000 16 2020 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bis auf die Personalaufwendungen im Haushaltsplan-Entwurf 2018ff bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Für die zusätzlichen Perso- nalaufwendungen wird ein Veränderungsblatt vorgelegt. Im Übrigen steht die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die dynamisch wachsende Stadt Münster steht vor großen Herausforderungen. Neben dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ zählt hierzu insbesondere die zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrsgeschehens. Die heutige Verkehrsinfrastruktur mit ihren vielfach zu engen historischen Straßenquerschnitten entspricht allenfalls dem Verkehrsaufkommen einer Bevölkerung von rd. 260.000 Einwohnern, nicht aber einer Großstadt von gegenwärtig 305.000 Einwohnern mit perspektivisch rd. 322.000 Einwohnern (2025). Das aktuelle Verkehrssystem weist daher deutliche Kapazitätsengpässe und Defizite im motorisierten Individualverkehr (MIV), im Schie- nenpersonennahverkehr/Öffentlicher Personennahverkehr (SPNV/ÖPNV) und im Radverkehr auf. Der daraus resultierende massive Druck auf den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Ver- kehrsraum ist vor allem zu den verkehrlichen Spitzenzeiten täglich sichtbar. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität vor allem im Kernstadtbe- reich. Insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz kommt es durch die Überlagerung des münsteraner Ver- kehrs und der Zunahme des motorisierten Pendlerverkehrs zu deutlichen Leistungsfähigkeitsengpäs- sen mit entsprechend negativen Auswirkungen (Lärm, Luft, etc.) für die Wohnbevölkerung. Auch die Verkehrssysteme des öffentlichen regionalen schienen- und straßengebundenen Verkehrs kommen in den Hauptverkehrszeiten an ihre Leistungsgrenzen. Zudem haben die vielfältigen Ansprüche der einzelnen Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen Verkehrsraum qualitativ und quantita- - 3 - V/0802/2017 tiv derart zugenommen, dass sie sich gegenseitig konkurrenzieren und um „ihre“ Verkehrsfläche „streiten“. Es liegt auf der Hand, dass es zu dieser Problematik keine „schlichten“ Lösungen geben kann, in dem die Verkehrsfläche einfach vergrößert wird. Dies ist in einer im Kern verdichteten Groß- stadt allein aufgrund der existierenden Bebauung weder möglich noch zielführend. Vielmehr stellt sich die komplexe Frage, wie mit der begrenzten Verfügbarkeit an Verkehrsfläche bei dynamisch wach- sender Einwohnerzahl und hohem Pendleraufkommen das zukünftige Verkehrsgeschehen unter Ein- beziehung der regionalen Verflechtungen intelligent und nachhaltig organisiert sowie finanziert wer- den kann. Hierauf soll der zur Erarbeitung empfohlene Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ ziel- und umsetzungsorientierte Antworten geben. Damit ist der Masterplan ein zentraler Baustein für die dy- namisch wachsende Stadt Münster. Im regionalen Kontext wird Münster damit zum Impulsgeber der Entwicklung eines zukunftsfähigen integrativen Mobilitätskonzeptes. Die Verwaltung empfiehlt die o.g. drei Ratsanträ ge mit Untersuchungsaufträgen zur generellen Ve r- kehrsplanung bzw. zu sektoralen verkehrlichen Verkehrsfragen gebündelt zu behandeln und diese im Rahmen eines neuen Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ integriert zu bearbeiten. Zuletzt wurde im Jahr 2009 mit dem 1. Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 (V/1019/2008) von der Verwaltung eine zu dem Zeitpunkt umfassende Beschreibung der verkehrl i- chen Gesamtsitu ation vorgelegt. In 2010 folgte der „Sachstandsbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 hier: Expertise "Mobilität Münster/Münsterland 2050"“ (Vorlage V/0625/2010) der, wi s- senschaftlich begleitet, umfassend in verschiedenen Szenarien die zu erwartenden verkehrl ichen Entwicklungen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung in Mün ster/Münsterland und den damaligen Erkenntnissen zur steigenden Bedeutung der Elektromobilität betrachtete und bewertete. Auf der Basis dieser beiden Grundlagenuntersuchungen wurden in der Folge sektorale Teilverkehr s- konzepte und Pläne unter Beachtung des Gesamtverkehres für die wachsende Stadt Münster era r- beitet. Als wesentliche verkehrliche Untersuchungen sind das Radverkehrskonzept - Münster 2025 (V/0647/2016), das fortgeführte Verkehrssicherheitsprogramm 2017 (V/0691/2016) und der 3. Na h- verkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2015/1) zu nennen. Darüber hinaus haben das Verkehrsgesche- hen und die Verkehrsentwicklungen erhebliche Bedeutung für zahlreiche andere Fachplanungen wie z.B. den Lärmaktionsplan für die Stadt Münster (V/0156/2016), den Luftreinhalt eplan Münster 2014 (V/0991/2013) und dem Klimaschutzkonzept 2020 - Stadt Münster. Der neu aufzustellende Masterplan „Mobilität Münster 2035 +“ soll Verkehrsträger übergreifend erst- malig Ziele und grundsätzliche Strategien zum Umgang mit den verkehrlichen Herausforderungen der wachsenden Stadt Münster definieren sowie zeitlich gestufte Handlungs - und Maßnahmenempfeh- lungen zur Erreichung eines nachhaltigen stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster aufze i- gen. Er soll damit die Ziele, Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener sektoraler verkehrlicher Fachpläne (z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster 2025, Verkehrss i- cherheitsprogramm) auf Komptabilität prüfen , als übergeordnetes Planwerk bündeln und Synergien nutzbar machen. Aufgrund der starken Verflechtungen mit der Region sieht der Masterplan auch e i- nen regionalen Dialog „Mobilität“ vor. Denn eine Gebietskörperschaft einschließlich ihrer Tochterg e- sellschaften (z.B. Stadtwerke Münster GmbH) alleine kann den Ve rkehr nur verwalten. Gestaltung hingegen fängt da an, wo sich benachbarte Gebietskörperschaften zusammenschließen, um gemei n- sam nachhaltige Lösungen zu finden. Neben den hohen inhaltlichen Anforderungen (z.B. gesamtverkehrliche Zielsetzungen, Bestandsan a- lyse, Szenarienbetrachtung und Wirkungsanalysen) ist im Rahmen der Erarbeitung s icher zu stellen, dass die Ziele des Masterplans übergeordnete Prozesse berücksichtigen. Das gilt sowohl für best e- hende als auch für projektierte Vorhaben. Beispielhaft sind hier zu nennen: • Wohnbaulandprogramm • Integriertes Stadtentwicklungskonzept • Münster Zukünfte 20|30|50 • Global Nachhaltige Kommune. - 4 - V/0802/2017 Selbstverständlich bedeutet der Erarbeitungsprozess des Masterplans keinen „Stillstand“ der Ve r- kehrsplanung und Maßnahmenumsetzung in Münster. Vielmehr wird an allen geplanten Maßna hmen und Projekten, die sich deutlich von den Zielen des Masterplanes abgrenzen lassen und mit diesen nicht im Zielkonflikt stehen, engagiert und forciert gearbeitet. Dies sind u. a.: • Umsetzung 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster • Umsetzung Radverkehrskonzept • Umsetzung Stadtregionales Veloroutenkonzept • Umsetzung Verkehrssicherheitsprogramm • Reaktivierung WLE Münster – Sendenhorst / Münsterland-S-Bahn • EUREGIO-S-Bahn Münster - Enschede • Reaktivierung/Neubau Bahnhaltepunkte • Umsetzung Haltestellenprogramm/Ausbau Ringlinie • Bremer Straße (Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof Ostseite) • Kanalstraße (diesseits und jenseits des Ringes) • Wolbecker Straße (diverse Abschnitte) • Weseler Straße / B 51 (Spinne). Den zeitlichen Rahmen zur Aufstellungen des neuen Masterplans „Mobilität Münster 2035 +“ schätzt die Verwaltung erfahrungsgemäß auf ca. 4 Jahre. Die konkrete Ausgestaltung eine s Projekt- und Zeitplanes erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung. Die Verwaltung empfiehlt zur Erarbeitung des Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ ein 2-stufiges Verfahren. Auf Grund der strategischen Bedeutung für die weitere Stadtentwicklung und der zu erwartenden intensiven Disku s- sion des Themenfeldes „Verkehr“ in der Stad tgesellschaft sollte parallel zur B estandsaufnahme des neuen Masterplans eine öffentliche Zieldiskussion zur Bestimmung der verkehrspolitischen Ausric h- tung geführt werden. Hierzu sollte mit Hilfe externer Beratung die zukünftige Zielsetzung auf Verwa l- tungsebene einschließlich der relevanten Tochtergesellschaften gemeinsam mit den politischen Ve r- tretern erarbeitet und mehrfach rückkoppelnd öffentlich in der Stadtg esellschaft mit dem Ziel eines möglichst breiten Konsenses diskutiert werden. Das derzeit vorha ndene Personal in der Verkehrsplanung ist durch die zahlreich bestehenden Pl a- nungen und Projekte (s. o.) sowie um deren Fortgang sicherstellen zu können, vollumfänglich ausg e- lastet. Daher kann weder die Erstellung des hochkomplexen und vielschichtigen Mast erplans „Mobili- tät Münster 2035 +“ noch die fachlich anspruchsvolle inhaltliche und kommunikative Begle itung des Gesamtprozesses durch vorhandenes Personal erfolgen. Die Aufgaben - und Arbeitsdichte der Ve r- waltung lässt auch keine „Umschic htung“ von Personal zur Erarbeitung des Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ zu. Ungeachtet dessen hat sowohl die Prozesssteuerung als auch die federführende Steuerung des begleitenden Kommunikationsprozesses durch die Verwaltung zu erfolgen. Daher sind zur Steuerung bzw. P rojektleitung des ca. 4 Jahre dauernden Bearbeitungsprozesses „Mobilität Münster 2035+“ und der sich anschließenden kurz -, mittel - und langfristigen Umsetzung der b e- schlossenen priorisierten Maßnahmen eine zusätzliche Vollzeitstelle (BesGr. A 13 Laufbahngr uppe 2 , 1 Einstiegsamt) erforderlich und darüber hinaus eine weitere Vollzeitstelle (BesGr. A 12) als Beau f- tragte/-r für Kommunikation, für die Prozessbegleitung und anschließende Umsetzung des Maste r- plans notwendig. Die Komplexität der Aufgabenstellung mit dem hohen prognostischen Anspruch, der Einbindung i n- novativer Technologien und Entwicklungen (z. B. Digitalisierung im Verkehrsbereich, E -Mobilität, ÖPNV on demand, Autonomes Fahren), der Einbindung bzw. Berücksichtigung bestehender umfan g- reicher Planu ngen und Prozesse, der von Anbeginn erforderlichen intensiven Öffentlichkeit sarbeit stellt sehr hohe Anforderungen an das ausführende Fachbüro oder eine Bür ogemeinschaft. Daher muss es der Anspruch der Stadt Münster sein, die qualifiziertesten und innovativsten Planer für diese interessante Aufgabenstellung zu gewinnen. Im Hinblick auf das sehr aufwendige EU -weite Au s- schreibungsverfahren ist von einem Bearbeitungsbeginn frühestens ab der 2. Jahreshälfte 2018 au s- zugehen. - 5 - V/0802/2017 Die Auftragsvergabe zum Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ wird in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen erfolgen. Die Verwaltung bea b- sichtigt, das Gesamtprojekt durch einen politischen Arbeitskreis/Beirat begleiten zu la ssen. Darüber hinaus gehend wird die Verwaltung regelmäßig zum Fortschritt des Gesamtprojektes im Fachau s- schuss berichten. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Antrag A-R/0004/2017 der SPD-Fraktion an den Rat vom 14.02.2017 „Neue Chancen für Müns- ter: Eine Stadtbahn für unsere Stadt“ 2. Antrag A-R/0012/2017 der FDP-Fraktion vom 14.03.2017 an den Rat „Verkehr 2035 - ein Ge- samtkonzept für die wachsende Stadt erstellen“ 3. Antrag A-R/0054/2017 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU an den Rat vom 04.07.2017 „Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Verkehr für eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung“
Anlage_2_A-R-0012-2017-Gesamtverkehrskonzept 2030
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Anlage 2 zur Vorlage V/0802/2017 Antrag an den Rat Nr. : A-R/0012/2017 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Münster, 14.03.2017 Verkehr 2035 - ein Gesamtkonzept für die wachsende Stadt erstellen Der Rat möge beschließen: Für die wachsende Stadt Münster werden auf der einen Seite die Außenstadtteile in Zukunft aufgrund großflächiger Stadtteilerweiterungen (V/0945/2016) und die Innenstadt aufgrund der Nachverdichtung wesentlich mehr Verkehr aufnehmen müssen. Auf der anderen Seite müssen die wachsenden Stadtteile auch weiterhin über eine gute Anbindung an die Innenstadt und das Umland verfügen. Laut dem vom Rat beschlossenen Baulandprogramm 2016 - 2025 und dem ersten Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 sollen bis 2030 jährlich 2.000 Wohneinheiten (WE) entstehen, davon 750 im Innenbereich. Das sind allein 10.000 neue WE in den kommenden fünf Jahren. Daneben müssen neue Gewerbeflächen und -gebiete erschlossen und ebenfalls verkehrlich angebunden werden. Angemessen berücksichtigt werden muss dabei neben dem Radverkehr und dem straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr auch der fließende und ruhende PKW- und der ver- und entsorgende LKW-Verkehr u.a. für die Innenstadt und für die Stadtteile. Die sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten müssen auch aus dem Blickwinkel des sich ändernden Mobilitätsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden. Neue technische Entwicklungen, die sich zum Teil erst für die Zukunft abzeichnen, wie z.B. das teilautonome Fahren, sind in die konzeptionellen Überlegungen mit einzubeziehen. Daher wird die Verwaltung beauftragt, in enger Kooperation mit externen Fachleuten und unter Heranziehung der vorhandenen Teilverkehrskonzepte und Pläne ein „Gesamtverkehrskonzept 2035“ für die wachsende Stadt Münster zu erarbeiten. Aus den letzten Jahren gibt es verschiedene Teilverkehrskonzepte und Pläne, die aber nur Mosaikstücke eines notwendigen, zukunftsweisenden und vernetzten Gesamtverkehrskonzeptes für die wachsende Stadt Münster abbilden. So unter anderem das Radverkehrskonzept - Münster 2025 (V/0647/2016), das fortgeführte Verkehrssicherheitsprogramm 2017 (V/0691/2016), den 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2015/1), den Lärmaktionsplan für die Stadt Münster (zuletzt V/0156/2016) und den Luftreinhalteplan Münster 2014 (V/0991/2013) sowie diverse quartiersbezogene - 2 - Verkehrs- und Parkraumkonzepte als Teillösungen. Be züglich des 2007 begonnenen „Verkehrsentwicklungsplans Münster 2025“ sind zulet zt 2009 Entwicklungsschritte berichtet worden. Begründung: erfolgt mündlich gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Jörg Berens Hans Varnhagen
Anlage_3_A-R-0054-2017-Masterplan-Mobilitaet
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Anlage 3 zur Vorlage V/0802/2017
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag
04. Juli 2017
Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur:
Mo
bilität und Verkehr für eine wachsende Stadt
weiterentwickeln durch Vernetzung
Prä
ambel:
Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität der Stadt Münster (Arbeits- und
Studienstandort, Lebens- und Wohnqualität, Oberzentrum für die Region) stellen noch
größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der Stadt und die Verknüpfung mit dem
Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern, sind alle zusätzlichen
innerstädtischen Verkehre so zu gestalten, dass die verkehrlichen Emissionen und
Belastungen durch Lärm nicht weiter steigen, sondern Lärm reduziert wird
(Lärmminderungsplanung).
Die wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer verbesserten Vernetzung und neuer
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann.
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmen- und Handlungskonzept (priorisiert) für
eine intermodale Mobilität (Auto, Bahn-, Bus-, Rad und Fußgängerverkehr) unter
Beachtung der Erfordernisse der Barrierefreiheit zu entwickeln. Mit dem vernetzten
System soll die Mobilität gefördert werden und gleichzeitig verkehrsbezogene
Belastungen reduziert werden. Die Perspektive der Maßnahmen ist nach kurz- bis
mittelfristigen Instrumenten sowie einen langfristigen Planungszeitraum für die Zeitachse
2030/50 darzustellen. Empirische Grundlagen sind zu berücksichtigen.
Das System soll folgende Bausteine umfassen bzw. untersuchen:
a. Maßnahmen, die – eingebettet in die Mobilitätserfordernisse des Umlands - den
Umstieg von Pendlern vom Auto auf das Rad und auf Bus und Bahn erleichtern und
Belastungen der Stadt mit Lärm und Schadstoffen verringern.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben und Verkehrsbeschränkungen
(Umweltzonen) als auch Aspekte der Verkehrssicherheit sind dabei zu
berücksichtigen.
b. Instrumente, um den Autoverkehr im Zentrum der Stadt zu reduzieren. Dabei sind
auch Road-Pricing-Modelle zu untersuchen.
c. Signifikante Steigerung des Schienenpersonennahverkehrs (u. a. mit der
Entwicklungsperspektive einer Münsterland-S-Bahn) und Verbesserung des
Busverkehrs als Rückgrat des ÖPNV in Münster mit neuen Haltepunkten des SPNV
und die optimale Einbindung vorhandener Haltepunkte im Stadtgebiet in das
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Verkehrsangebot. Die Verwaltung intensiviert hierzu Gespräche mit den Vertretern
der Zweckverbände ZVM und NWL auf.
d. Potentialabschätzung für den Alltags- und für de n Freizeitverkehr, die durch einen
zweiten Promenadenring für die Stadt („Zweite Promenade“) aktiviert werden
können. Dabei sind Synergien mit den geplanten Velorouten, sowie weitere
Verbesserungen der Vorfahrt-Regelungen für Fahrräder z.B. Promenadenring zu
berücksichtigen.
e. Ein Fahrradleih/-mietsystem auf der Grundlage de r in der Begründung aufgelisteten
Eckpunkte, das als weiterer Baustein in den Verkehrsentwicklungsplan integriert
werden kann.
f. Mögliche Lenkungswirkungen durch Parkgebühren be i einem vernetzten Konzept.
g. Effekte weiterer Park & Ride Stationen und Carsh aring-Angebote ausweiten.
h. Maßnahmen zur deutlichen Verbesserung des ÖPNV w ie weitere Busspuren,
gesonderte Busstraßen, zusätzliche Ampelvorrangschaltungen und neue Techniken
wie beispielsweise eine schienenlose Straßenbahn sind zu berücksichtigen.
i. Ein System zur Steuerung und Vermeidung von Park suchverkehren, das auch die
Zufahrt zu besetzten Parkhäusern sperrt, soll entwickelt werden.
j. Die signifikante Erhöhung der Anzahl von Fahrrad straßen im gesamten Stadtgebiet
soll erreicht werden.
k. Ein weiterer barrierefreier Ausbau des Verkehrs und Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben bis 2022.
2. Darüber hinaus zeigt die Verwaltung auf, welche Potentiale durch die Digitalisierung
einer vernetzten Mobilität liegen.
3. Die Verwaltung ruft einen mit Fachleuten und Ver tretern der Fraktionen besetzten Beirat
ein, der die Arbeit der Verwaltung lenkt und die kontinuierliche Umsetzung begleitet.
Lokale Akteure einschließlich der Sicherheitsbehörden sind im Beirat zu beteiligen.
4. Alle Beschlusspunkte stehen sämtlich unter dem V orbehalt der Finanzierung durch den
Haushalt der Stadt Münster.
Begründung
Zu 1) Ziele eines vernetzten Systems Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität
der Stadt Münster (Arbeits- und Studienort, Lebens- und Wohnort, Oberzentrum in der
Region) stellen in Zukunft noch größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der
Stadt und die Verknüpfung mit dem Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern,
sind alle zusätzlichen innerstädtischen Verkehre neu zu gestalten.
Die weiterhin wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer weiteren Vernetzung und neuen
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann.
Wesentliches Ziel des vernetzen Systems ist deshalb eine deutliche Verringerung der
verkehrsbedingten Emissionen, insbesondere
• Reduzierung der CO
2-Emissionen (Masterplan Klimaschutz)
• der gegenwärtigen hohen Feinstaubbelastung
• der Stickoxide (NOX) und
• der gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung,
Ziele sind auch die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Reduzierung der
täglichen Staus, insbesondere im Berufsverkehr, mit täglich ca. 150.000 Pendler*innen.
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Bei dem neuen Mobilitäts- und Verkehrskonzept bildet der Öffentliche Personennahverkehr
und das Fahrrad, das Mobilitäts- und Nachhaltigkeitsrückgrad um sich flexibel, nachhaltig
und klimaschonend in Münster zu bewegen.
a. Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundesebene
Zu untersuchen ist auch, wie immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundes- und
Landesebene (z. Bsp. Dieselverbote oder Tempo-30-Zonen in der Innenstadt) den
weiteren Umstieg vom PKW auf Bahn/Bus sowie das Rad beschleunigen können.
b. Monetäre Lenkungsinstrumente
Zu untersuchen sind auch monetäre Anreize wie beispielsweise das von Prof. Lühder
von der Hochschule Münster entwickelte Konzept zur Einführung einer Nutzungsgebühr
für den zentralen Innenstadtkern der Stadt Münster. Zentraler Bestandteil des Konzeptes
ist das mit der Gebühr erworbene Ticket, das sowohl zur Nutzung von öffentlichen
Parkhäusern und Tiefgaragen als auch für Fahrten mit Bus und Bahn, für Carsharing und
für Leihfahrräder berechtigt.
Weiterer Kernpunkt des Konzeptes ist die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen
für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und
des Radverkehrs. Die Verwaltung soll darlegen, welche Wirkungen ein monetärer Anreiz
zum Umstieg auf den ÖPNV bzw. das Fahrrad hat sowie die Möglichkeit einer rechtlichen
Umsetzung soll die Verwaltung ermitteln unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen
die Einführung einer Nutzungsgebühr möglich ist (analog Kopenhagen etc.).
c. Bessere ÖPNV-Angebote und stärkere Nutzung des Schienenverkehrs
Verbesserung des straßengebundenen ÖV (Stadt- und Regionalbusse) durch z.B.
• Beschleunigungsmaßnahmen,
• Taktverdichtungen und verlässlichere Umsteigebezie hungen,
• Verlängerung ausgewählter Schnellbuslinien in Gewe rbegebiete. (vgl.
Arbeitsaufträge zum Nahverkehrsplan).
Beschlüsse über zusätzliche Bahnhaltepunkte wie z.B. am Preußenstadion sind vom Rat
der Stadt Münster bereits getroffen worden. Es kommt darauf an, diese Beschlüsse nun
so zügig wie möglich zu realisieren.
Zusätzliche Wirkungen sind zu erwarten, wenn die vorhandenen Haltepunkte besser in
das Verkehrsangebot integriert werden. Z. B. durch Verlängerung
• der Fahrten von Hamm über den Hauptbahnhof bis zum Zentrum Nord,
• der Fahrten von Telgte über den Hauptbahnhof bis n ach Gremmendorf/Wolbeck
auf der Trasse der WLE,
• der Fahrten von Rheine über den Hauptbahnhof bis n ach Hiltrup
Für eine zeitnahe Reaktivierung der WLE-Strecke ist zudem zu sorgen.
d. Zweiter Fahrradring um die Stadt - vernetzt durch Velorouten
Prof. Dr. Norbert Allnoch hat zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in einer
wachsenden Stadt ein Konzept für eine zweite Promenade erstellt. Die Verwaltung soll
prüfen, welches verkehrliche Potential dieser zweite Grün- bzw. Fahrradring (bei
kompletter bzw. teilweiser Realisierung) hat, wie dieser Baustein stufenweise realisiert
werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der „zweite Promenadenring“ soll mit Blick auf ein „Konzept für eine nachhaltige
Stadtentwicklung der Stadt Münster“ als „kommunales Pilotprojekt“ entwickelt und
konzipiert werden. Die Stadtverwaltung sollte daher prüfen, welche ganzheitlichen
Wirkungen mit einem zweiten Promenadenring auf die Aspekte
a) Verkehr & Mobilität (einschließlich der Vernetzung mit den Velorouten)
b) Wohnen & Wohnungsmarkt der Stadtteile
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c) Tourismus & Wirtschaft
d) Klimaschutz & Ökosystem
verbunden sind und an welchen Förder-Wettbewerben auf den verschiedenen Ebenen
ggf. teilgenommen werden kann. Nur ein zukunftsfähiges Pilotprojekt mit einer
„Innovationshöhe“, das zudem als Vorbildprojekt dient, lässt eine hohe Förderquote
erwarten.
Auf der Promenade soll die Sicherheit für den Radverkehr durch eine bessere
Signalisierung (z. B. rote Einfärbung der Radwegefurt) und soweit möglich auch durch
Einräumung der Vorfahrt an den Übergängen der Promenade über Straßen erhöht
werden.
e) Fahrradleihsystem
Ein öffentliches Leihrad-System soll einerseits Bür ger*innen und andererseits
Besucher*innen der Stadt Münster zur Verfügung steh en. Mit der Einführung eines
Fahrradleihsystems sollen aber insbesondere auch Berufspendler*innen bewegt werden,
in Münster das Fahrrad als primäres Verkehrsmittel zu nutzen (s. eigener Ratsantrag
dazu).
Dabei sind Pedelecs und E-Bikes bei der Konzeption besonders zu berücksichtigen.
Auch die Anmietung von Lastenfahrrädern soll an den Leihstandorten möglich sein, um
für Transport- und Einkaufsfahrten zur Verfügung zu stehen.
f) Parkgebühren
Mit flächendeckenden, angemessenen Parkgebühren kann innerhalb Münsters das
Verhalten von Autofahrer*innen gesteuert werden. Ermittelt werden soll, welche
Potentiale zur Verhaltenssteuerung hier noch möglich sind. Das gilt sowohl für eine
Erweiterung von Parkzonen wo z.B. Beschäftigte in der Region ihres Arbeitsplatzes
parken (z.B. Clemenshospital). Ferner soll dargelegt werden, welche Potentiale in der
einer möglichen Gebührenerhöhung liegen.i
g) Park-and-ride und Carsharing ausweiten
Hier soll die Erweiterung bestehender bzw. Anlage neuer Park-and-ride-Systeme geprüft
werden (z.B. an der Wolbecker Straße).
Auf Bundesebene wurde am 30.03.2107 das Gesetz zur Bevorrechtigung des
Carsharings verabschiedet und tritt zum 01. September 2017 in Kraft. Die Verwaltung soll
prüfen, wie Carsharing-Angebote in Münster ausgebaut werden können. Mit einem
Umstieg auf Carsharing lässt sich die Parkraumsituation in den Quartieren verbessern.
Auch Münsteraner Unternehmen sollen angesprochen werden, vermehrt auf Carsharing-
Angebote zu setzen, ggf. mit einem Zusatzangebot für Beschäftigte um Carsharing nach
Feierabend privat zu nutzen.
h) Bestehendes Bus-System verbessern und erweitern
In der Rushhour ist das bestehende Bus-System in Münster für Einpendler*innen nur
sehr eingeschränkt attraktiv - besonders wenn es zu Umsteigeaktionen kommt. An vielen
Stellen steht der Bus im Stau, der 10-Minuten-Takt kann nicht gewährleistet werden und
Umsteigeverbindungen werden verpasst. Es ist dringend notwendig, dieses System auch
unter Berücksichtigung neuer Technologien zu verbessern.
i) Parkleit- und Verkehrssteuersystem
Gerade an Wochenenden ist zu beobachten, dass sich vor besetzten Parkhäusern
und -plätzen lange Warteschlangen bilden. Dies führt zu zusätzlichen ökologischen
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Belastungen und zu einer großen Beeinträchtigung der Anwohner*innen der betroffenen
Straßen. Münster benötigt ein System, das diese Verkehrsströme sinnvoll steuert.
j) Erhöhung der Zahl an Fahrradstraßen
Die Erhöhung der Anzahl an Fahrradstraßen dient der Verkehrssicherheit für die
Radfahrer*innen. Die Zahl soll signifikant erhöht werden.
k) Barrierefreiheit schaffen
Der ÖPNV soll bis 2022 "vollständig barrierefrei" sein. Die Neuregelung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in § 8 Abs. 3 PBefG legt nun eine Frist zur
Umsetzung des Ziels bis 2022 zugrunde.
Die Regelung zielt auf ein umfassendes, flächenhaftes Modell. Dabei muss die
Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen angeboten werden, auch für zeitweise
mobilitätseingeschränkte Menschen wie Personen mit großem Gepäck, mit Kinderwagen
oder Ortsunkundige – eben Zugänglichkeit für alle Fahrgäste ("Design für Alle").
Außerdem sollte die gesamte Reisekette im ÖPNV behinderungsfrei sein.
Zu 2) Digitalisierung des Verkehrs
Die zunehmende Digitalisierung von Informationssystemen der Verkehrsmittel wird die
intermodulare Mobilität voranbringen. Fahrgäste werden nicht mehr primär mit einem
vorher festgelegten Verkehrsmittel eine bestimmte Fahrstrecke zurücklegen. Jeder/jede
wird in die Lage versetzt, mit vorhandenen Applikationen eine individuelle gewünschte
Fahrroute für verschiedene Verkehrsträger miteinander zu vernetzen und zu vergleichen.
Neben dem Fußverkehr, dem Radverkehr (inkl. E-Bikes), sowie dem Autoverkehr (inkl. E-
Cars) werden auch temporäre Mietangebote (shared economy) sowohl als Free-Floating-
Angebote als auch als stationäre Angebote eine Rolle spielen. Die
Verkehrsteilnehmer*innen werden künftig verkehrsträgerüber-greifende Fahrinformationen
aus einer Hand nutzen, um ihr individuelles Ziel zu erreichen.
Die Möglichkeit der umfassenden Nutzung der PlusCard der Stadtwerke soll dabei geprüft
werden.
Zu 3) Steuerung der Umsetzung der neuen Mobilität
Um eine verbindliche Arbeitsstruktur zu schaffen, soll ein mit Fachleuten und
Vertreter*innen der Fraktionen besetzter Beirat gebildet werden mit klaren
Entscheidungskompetenzen. Der Rat entscheidet vorab, welche Handlungsvollmachten
das Gremium bekommen soll. Mit beratender Stimme einzubeziehen in das Gremium sind
neben der Politik Vertreter der Stadtwerke, der Förderverein für ein Fahrradleihsystem
und Sachverständige wie z.B. Vertreter der Radstation, des ADFC, VCD, IHK, HWK, WIN
oder ADAC und Polizei (jeweils ein Vertreter). Das Gremium soll eine klare Projektstruktur
bekommen mit Meilensteinplanung, klare Zielvorgaben, um die Mobilität und den Verkehr
gestuft aber zeitnah auf neue Wege umzustellen.
Zu 4) Finanzierung
Für den Ausbau einer wachsenden Infrastruktur sind Investitionen notwendig und
Folgekosten zu finanzieren. Damit die wirtschaftlichste Variante der einzelnen Bausteine
zum Tragen kommt, muss die Verwaltung für jedes Vorhaben vorab eine
Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen und die Ergebnisse vorab dem Beirat zur
Abstimmung vorlegen.
Um eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs zu forcieren, soll die Verwaltung ihre
Bemühung zur Akquise von EU-, Bundes- und Landesmittel intensivieren.
Für einzelne Bausteine wie z.B. dem Fahrradleihsystem sind zusätzliche
Finanzierungsoptionen (wie Fördermittel, Werbung, Sponsoring, Mitfinanzierung durch
einen Förderverein) zu nutzen bzw. einzuwerben. Hierzu gehört auch, die Möglichkeit das
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Fahrradleihsystem in das Semesterticket zu integrieren. Ebenso sollen mögliche
Fördergelder z.B. für die Erweiterung des Systems auf Elektroräder verstärkt akquiriert
werden.
Mögliche Erträge durch zusätzliche Parkgebühren, durch das Fahrradleihsystem und
einer möglichen Nutzungsgebühr für PKW in der Innenstadt sind zu berücksichtigen.
gez-
Stefan Weber Otto Reiners
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Wolbecker Straße
- Geringhoffstraße 48
- Bremer Straße
- Kanalstraße
- Weseler Straße
- Bahnhofstraße 9
- Preußenstadion
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0802/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37