V/0191/2016
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen Kita auf dem Gelände der Hermannschule im Bezirk Mitte
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Beschlussvorlage
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V/0191/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen Kita auf dem Gelände der Hermannschule im Bezirk Mitte Beratungsfolge 20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der Hermannschule, Dahlweg 66, zur Weiterentwicklung bedarf s- gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur K enntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur g e- plant ist 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 50 - 55 Plätze umfasst, davon 16 u3- Plätze und 34 - 39 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich 2018 erfolgen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Vorlagen-Nr.: V/0191/2016 Auskunft erteilt: Frau Gerick, Herr Braun, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5528 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0191/2016 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träg er im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dass zur Optimierung der Zufahrtsituation zur Kita über die Scheibenstraße Untersuchungen und ein Lösungsvorschlag zur öffentlichen Erschlie- ßung einschließlich der Parkplatzsituation im weiteren Projektverlauf zu erarbeiten ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Außengelä n- de von 1.620.00,00 € und für die Ausstattung in Höhe von 180.000 € erforderlich. Für den Ausbau der u3-Plätze werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervorau s- setzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich di e städtischen Z u- schüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2019 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 593.900 € an (für 2018 antei- lig 244.400 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 213.700 € (2018 anteilig: 87.900 € ) und Elternbeiträge von voraussichtlich 83.100 € (2018 anteilig: 34.600 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 8 Auszahlung für Baumaßna h- men Kita Hermannschule 2016 2017 2018 80.000 1.120.000 420.000 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2018 180.000 Zuschuss an Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.800.000 Der in 2016 erforderlich werdenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. §83 GO NW wird zugestimmt. Deckung durch entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 0210 „Zusch. z. Ausbau Kita-Betr.“ Teilergebnisplan - 3 - V/0191/2016 Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 2019 ff. 87.900 213.700 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistu ngs- entgelte 2018 2019 ff. 34.600 83.100 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 2019 ff. 244.400 593.900 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Bereich Mitte beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 40,9 % (1196 Plätze für 2921 Kinder). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Mün ster Mitte nicht abgedeckt werden. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3- Kinder in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerung s- prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesei n- richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder- lich. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinder- zahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berücksichtigung weit e- rer Ausbaumaßnahmen auf 41,5 % für die u3-Kinder und auf 101,9 % für die ü3-Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. - 4 - V/0191/2016 Die Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau, als auch der Schaffung von zusätz- lichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken, sind zusätzlich zum Neubau dieser dreigruppigen Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung erfo r- derlich. 2. Maßnahmenplanung Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als dreigruppige Einrichtung mit 16 u3-Plätzen und 34 - 39 ü3-Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorhanden. Da ein ausreichend großes Schulhofgelände vorliegt, ist es möglich, hier eine dreigruppige Kinderta- geseinrichtung zu errichten. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der Hermannschule. Die Zufahrtsituation zur Kita an der Scheibenstraße ist bereits je tzt optimierungsbedürftig, da die Scheibenstraße als Sackgasse an dieser Stelle hoch frequentiert ist und der Pkw -Verkehr nicht a n- gemessen abfließen kann. Ein Wendehammer ist nicht vorhanden und haltende oder parkende Fah r- zeuge erschweren zusätzlich die Zu - und Abfahrt. Durch die benachbarte Kita und die nun hinz u- kommende 3-Gruppen Kita an der Hermannschule, wird dieser Engpass insbesondere zu Bring - und Abholzeiten verstärkt werden und bedarf eines Optimierungs- und Lösungsvorschlages. Die für die Umsetzung einer diesbezüglichen Maßnahme erforderlichen Finanzmittel sind in den ge- nannten Baukosten des Kita-Neubaus nicht enthalten. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Mitte geschaffen. Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die Mitte erforderlich. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 3_Kostenschätzung
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KOSTENSCHÄTZUNG PROJEKT Neubau 3-Gruppen Kindertagesstätte " an der Hermannschule Scheibenstraße, 48153 Münster Stand Planung: Vorentwurf, Maßstab: 1:500, Stand April 2016 Kostenstand: April 2016 x KG 100 Grundstück 0,00€ KG 200 Herrichten. und Erschließen 18.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 945.000,00 € ‚KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen \ 226.400,00 € KG 500 Außenanlagen 155.000;00 € KG 600 Ausstattung ünd Kunstwerke . 180.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 275.000,00 € Zwischensumme 1.799.400,00 € Ansatz zur Rundung _ 600,00 € GESAMTKOSTEN 1.800.000,00 € Für die Änderung der Verkehrserschließung (wie Parkstreifen und Wendemöglichkeit) sind die Kosten nicht enthalten. aufgestellt: 06.04.2016 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement I. A. VoRßkuhl Söhlke
Anlage 2: Raumprogramm
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Raumprogramm Kita Hermannschule
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkunge n
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvorausset zungen:
10,21 € im KiTa-Jahr 2015/2016
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm (3 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 67.998,60 €
(10,21 x 555 x 12)
A1 Gruppenraum 3 43 129
A2 Nebenraum 3 17 51
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 17 51
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 53 53 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
389
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 450
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 105 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 11.02.2016
Anlage 1_Lageplan
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Wasserturm u:
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Scheibenstraße
- Dahlweg 66
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Details
- Aktenzeichen
- V/0191/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37