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V/0571/2017

Perspektiven für den Haushaltsplan 2018 - Finanzeckwerte

Vorlagen 12.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 13

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6622 Zeichen

V/0571/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Perspektiven für den Haushaltsplan 2018 - Finanzeckwerte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
12.07.2017 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Finanzielle Ausgangssituation 
 
Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 wird neben den vielfältigen Anforderungen, die 
sich z.B. aus der Anpassung und Weiterentwicklung der städtischen Daseinsvorsorge oder aus 
der Änderung gesetzlicher Grundlagen ergeben, ganz wesentlich von der finanziellen Ausgang s-
situation beeinflusst. 
 
Hierzu sind der voraussichtliche J ahresabschluss 2016, die laufende Bewirtschaftung des Hau s-
haltsjahres 2017, die haushaltswirksamen Effekte aus der Konsolidierung (Stichwort: NaSa 2016) 
und die bisherige Vorschau der Ergebnisplanung für das Jahr 2018 (als Teil des beschlossenen 
Haushaltes 2017) zu betrachten.     
 
 
2. Voraussichtlicher Jahresabschluss 2016 
 
Der im Dezember 2015 verabschiedete Haushaltsplan 2016 sah ein Defizit von -32,2 Mio. € vor. 
Mit dem im September 2016 beschlossenen 1. Nachtragshaushalt konnte das Defizit um 
14,5 Mio. € auf dann -17,7 Mio. € reduziert werden. 
 
Der Jahresabschluss 2016 wird voraussichtlich mit einem Überschuss von rd. 10,0 Mio. € a b-
schließen. Hauptursache für diese positive Entwicklung sind Gewerbesteuererträge von rd. 
310,0 Mio. €. Dieses bisher höchste G ewerbesteueraufkommen liegt damit um 35,0 Mio. € über 
dem Planansatz. Weitere Abweichungen gegenüber dem Planansatz gibt es in einer Vielzahl von 
Einzelfällen. Diese werden, soweit sie sich als nachhaltig erweisen, bei der Haushaltsplanung der 
Folgejahre berücksichtigt. Weitere der Höhe nach signifikante Planabweichungen sind alle rdings 
nicht festzustellen. Fachbereichsbezogene (produktgruppenscharfe) Einzelheiten können dem 
Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der am 20.09.2017 in den Rat eingebracht wer den 
soll. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0571/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.06.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0571/2017 
 
 
Der endgültige Jahresüberschuss wird nach Feststellung durch den Rat der bilanziellen Au s-
gleichsrücklage zugeführt. Insofern kann er zum haushaltstechnischen Ausgleich zukünftiger 
Defizite herangezogen werden.    
  
 
3. Laufende Bewirtschaftung 2017 
 
Der Haushaltsplan 2017 weist ein Defizit von -58,6 Mio. € aus. Die Bewirtschaftung läuft zurzeit 
in nahezu allen Verwaltungsbereichen grundsätzlich planmäßig.  
 
Risiken zeichnen sich allerdings im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien ab. So werden di e 
geplanten Erträge aus den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung aufgrund der Erstattung für 
die Vorjahre und der Anpassung ab 2017 nicht erreicht werden können (Stichwort Geschwiste r-
kinder, Ratsbeschluss vom 22.03.2017 zur Vorlage V/0223/2017). Auch di e zusätzlichen Bela s-
tungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die bei Aufstellung des Haushalt splans 2017 nur 
schwer zu kalkulieren waren, bergen finanzielle Risiken.      
 
Durch diese Entwicklung wird das verwaltungsinterne Vorgehen, zunächst nicht alle Haushalts-
mittel zur Bewirtschaftung frei zu geben, bestätigt.  
 
Ziel des Verwaltungshandelns bleibt es, durch diese und andere geeignete Maßnahmen die U m-
setzung des Haushaltsplans 2017 grundsätzlich zu gewährleisten.    
  
Einen ausführlichen Finanzstatus w ird die Verwaltung nach Ablauf des 1. Halbjahres dem Rat 
zum 20.09.2017 vorlegen. Dieser Finanzbericht wird auch eine Prognose auf das Jahresende 
enthalten.  
 
 
4. Nachhaltige Haushaltssanierung (NaSa) 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2015 (Vor lage V/0700/2015) führt die Ve r-
waltung mit externer Unterstützung eine auf drei Jahre angelegte systematische Untersuchung 
verschiedener Aufgabenbereiche mit dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltssanierung durch. Die 
haushaltsrelevanten Effekte der Maßnahme n, die die Verwaltung zur Umsetzung vorschlägt, 
werden in den Entwurf des Haushaltsplans 2018 übernommen. Danach ergibt sich folgende 
Haushaltsentlastung: 
 
Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 
Entlastung in Mio. € 6,9 1,4 1,8 2,3 
 
Ausführliche Informationen werden in der Berichtsvorlage an den Rat „Projekt NaSa: Externe 
Ämteruntersuchungen und Projekte städtischer Tochtergesellschaften - V/0502/2017“ gegeben.  
 
 
5. Finanzeckwerte und Investitionsprogramm für den Haushaltsplan 2018 
 
Für den Ergebnisplan 2018, der für den Haushaltsausgleich und damit für die Genehmigungsf ä-
higkeit des Haushalts entscheidend ist, zeichnen sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 
wesentliche Anpassungen in den nachfolgenden Bereichen ab. 
 
 Höhere Gewerbesteuer 
Die Erträge aus der Gewerbesteuer können gegenüber der bisherigen Planung um 15,0 Mio. 
€ auf 290,0 Mio. € erhöht werden. 
 Keine Schlüsselzuweisungen in 2018

3 
V/0571/2017 
 
Die bisherige Ergebnisplanung enthielt für das Jahr 2018 Schlüsselzuweisungen von 18,8 
Mio. €. Nach den zurzeit vorliegenden Erkenntnissen muss der Ansatz haushaltsbelastend 
auf null gesetzt werden. 
 
 Höhere Personalaufwendungen 
Insbesondere der zusätzliche  Personalbedarf zur Wahrnehmung von Pflichtaufgaben führt 
zu einer weiteren Erhöhung der Personalaufwendungen von mehreren Millionen Euro. Ko n-
krete Bedarfe werden bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes abschließend geprüft.    
 
 Höhere Aufwendungen im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien 
Im  Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE), einschließlich der Aufwendungen für minderjä h-
rige Ausländer (umA) zeichnen sich deutlich höhere Aufwendungen gegenüber der bisher i-
gen Planung ab. Ebenso führt das zum 01.07.2017 geänderte Unterhaltsvorschussgesetz zu 
Kostensteigerungen in Millionenhöhe. Trotz der teilweisen Kostenerstattung in beiden Bere i-
chen durch den  Bund und das Land NRW kommt es zu einer zusätzlichen, bisher in der Hö-
he nicht eingeplanten Haushaltsbelastung.   
 
 Genehmigungsfähigkeit des Haushalts gewährleisten 
Die dargestellten Veränderungsnotwendigkeiten belasten die Aufstellung des Haushaltsplans 
2018 und die Folgejahre zusätzlich. Dennoch ist die Verwaltung zuversichtlich, dem Rat am 
20.09.2017 einen Haushaltsplanentwurf vorlegen zu können, der zwar weiterhin in den E r-
trägen und Aufwendungen nicht ausgeglichen ist, aber zumindest formal genehmigungsfähig 
sein wird.      
 
Zum Investitionsprogramm 2018 – 2021 mit einem Gesamtvolumen von 537,0 Mio. € wird auf die  
Ratsvorlage V0505/2017 verwiesen.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0571/2017
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37