Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Stadtbezirk Kalk
Beschlussvorlage Ausschuss 3355/2020 vom 18.12.2020
Stand: Am 21.01.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 3355/2020 Freigabedatum 26.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, aus den für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestell- ten Mitteln in Höhe von 150.000 € für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maß- gabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs vorbe- haltlich der Freigabe durch den Finanzausschuss einen Betrag in Höhe von 125.000 € für folgende Maßnahmen zu verwenden: Nr. Maßnahme Betrag 1 Alter Kalker Friedhof in Köln-Kalk: Wegeerneue- rung 30.000 € 2 Höhenberger Kirchweg/Germaniastraße in Köln- Höhenberg: Teilentsiegelung der Flächen und Bepflanzung 15.000 € 3 Pflege der Grünanlage am Bürger und Vereins- zentrum (BVZ) in Köln-Rath/Heumar durch das BVZ 5.000 € 4 Grünpflege und Neubepflanzung des Grünstücks um das Kreuz an der Olpener Straße/Ecke Pohl- stadtsweg durch die Stadt in Köln-Brück 5.000 € 5 Albermannstraße in Köln-Kalk (verkehrsberuhig- ter Teil): Teilentsiegelung der Flächen und Be- pflanzung unter Beibehaltung der Feuerwehrzu- fahrt 15.000 € 6 Austausch alter Bänke im Stadtbezirk Kalk auch gegen smarte, sowie Unterplattierung von Bank- standorten 55.000 € Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Finanzausschuss 07.12.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 2 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 125.000 € für die von der Bezirksvertretung Kalk beschlossenen Maßnahmen. Die entsprechenden Auf- wendungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2020 im Teiler- gebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 3. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Kalk zur Kenntnis und bittet die Verwaltung vorbehaltlich der Freigabe durch den Finanzausschuss, die Maßnahmen umzusetzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 125.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für das Haushaltsjahr 2020 stehen für den Stadtbezirk Kalk Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen zur Verfügung. Über einen Teilbetrag in Höhe von 25.000,- € hat die Bezirksvertretung bereits in ihrer Sit- zung am 24.09.2020 entschieden; es besteht noch Restmittel in Höhe von 125.000,-€ Der Finanzausschuss hat am 03.04.2017 einen neuen Kriterienkatalog für die Maßnahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogrammes beschlossen, der ab dem Haushaltsjahr 2018 gültig ist. Die Mittelfreigabe für die Maßnahmen erfolgt durch den Finanzausschuss. Diese Maßnahmen werden dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün mitgeteilt. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf
-
21.01.2021 zuletzt
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz