V/0421/2020
Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster
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Anlage2_A-W_0009_2019
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den A-W/0009/2019 Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster 24.03.2019 Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in das neu zu erwartende Baugebiet an der Feldstiege in Nienberge verlagert werden kann. Dabei sollte die Nachbarschaft des vorhandenen Sportgeländes mit in den Focus genommen und geprüft werden, ob durch einen Neubau der Dreifachturnhalle – angepasst an die modernen Sportangebote für Vereins-Schul- und Breitensport – eine Kombination eines Schul- und Sportzentrum geschaffen werden kann. Begründung: Der Stadtteil Münster-Nienberge und Nienberge-Häger wird sich durch Neubau-gebiete in den nächsten Jahren entwickeln und dementsprechend vergrößern. U.a. wird die ausbaufähige Kapazität der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule an dem vorhandenen Standort auf Dauer nicht ausreichen, um die Schülerzahl aufzunehmen. Zudem ist die Schule in großen Teilen renovierungsbedürftig. In Kombination mit der Musikschule und dem Forum für Kultur bestehen bereits aktuell Engpässe, um allen Anforderungen – sowohl terminlich wie auch raumtechnisch - gerecht zu werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es aufgrund fehlender Parkplätze immer wieder Probleme. Auch beim Abholen der Schulkinder entstehen wegen mangelnder Parkmöglichkeiten und dem fließenden Verkehr immer wieder Gefahrensituationen. Zeitnahes Handeln ist geboten. Bereits im kommenden Schuljahr wird die zurzeit 2zügig geführte Schule aufgrund der Anmeldezahlen 3zügig geführt werden müssen. Mittelfristig wird eine 4zügigkeit aufgrund zu erwartender Bautätigkeit in Nienberge und Nienberge- Häger von Nöten sein. Der DJK SC Nienberge ist bemüht durch An- und Umbaumaßnahmen in einer stark renovierungsbedürftigen Sporthalle Räumlichkeiten für altersgerechte Sportangebote zu schaffen. Trotz geplanter aufwändiger Umbauten bliebe dies ein Provisorium in einem Altbau, der langfristig hohe Unterhaltungskosten verursacht. Ein Neubau in Kombination mit der Grundschule würde viele Synergieeffekte schaffen. Anlage 2 zur Vorlage V/0421/2020 Die CDU-Fraktion greift mit diesem Antrag Anregungen aus den ersten Terminen der Zukunftswerkstatt auf. Das gilt auch für die alternative Nutzung des jetzigen Grundschul- standortes für altengerechtes Wohnen im Ortskern. Mit Blick auf die Altersstruktur im Stadtteil scheint hier ein kurzfristig zu schaffendes Angebot vernünftig gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter
Anlage A
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Anlage A zur V/0421/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung den sofortigen Ausbau der Annette-von-Droste- Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit auf Grundlage des in der Vorlage V/0328/2017/1 be- schlossenen Musterraumprogramms unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 310.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschl üsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.
Anlage1_Lageplan
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Anlage 1 zur Vorlage V/0421/2020
Beschlussvorlage
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V/0421/2020 V/0421/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung Beratungsfolge 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.06.2020 Sportausschuss Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung den Errichtungsbeschluss zum Ausbau der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur aktuell bestehenden 2- Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Ziffer 2.3 vom 12.12.2018) auf. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018 „Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hoch- baumaßnahmen der Stadt Münster“ ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Annette-von- Droste-Hülshoff-Grundschule Nienberge gefasst wird. 3. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für einen sofortigen Ausbau des Gebäudes der Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit auf Grundlage des in der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. (Anlage 1: Lageplan Machbarkeitsstudie). 3.1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge einschließlich VgV-Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und an- Amt für Schule und Weiterbildung 29.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0421/2020 schließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 3.2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 310.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte weitere Grundschulbedarf im Stadtteil Nienberge sowie der zusätzliche Sporthallenbedarf perspektivisch durch einen zweiten Grund- schulstandort und den Neubau einer Dreifachsporthalle in dem Baugebiet Feldstiege gedeckt werden sollen und entsprechende Beschlüsse im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gebietes Feldstiege herbeigeführt werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag A-W/0009/2019 der CDU-Fraktion in der Bezirks- vertretung Münster-West „Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge“ inhaltlich behandelt und damit erledigt ist (Anlage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4920 Erweiterung Annette-von- Droste-Hülshoff-Schule Nien- berge Auszahlungen 2020 310.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4920 „Erweite- rung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge“ zur Verfügung. Begründung: Zu 1.-3. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf der Grundlage der Beschlussvor- lage V/0705/2018/2 den Ausbau der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur bestehenden 2-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur (festgelegten) 3 -Zügigkeit beschlossen. Bei der Vorbereitung dieser Entscheidung lagen zwar Informationen zu einem möglichen Ankauf der Fl ä- che Feldstiege / Beerwiede durch die Stadt Münster vor. Diese waren zum damaligen Zeitpunkt für eine öffentliche Kommunikation allerdings noch nicht ausreichend belastbar. Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, dass die sofortige Umsetzung zur 3 -Zügigkeit nach den vorliegenden aktuellen Anmeldezahlen zu prüfen sei. Zudem sei durch die aktuellen Bedarfe der M u- sikschule der erhöhte Raumbedarf ebenfalls erneut zu prüfen. Der vera nschlagte Kostenrahmen sei bei positiver Bewertung entsprechend anzupassen. - 3 - V/0421/2020 Im aktuellen Schuljahr 2019/20 besuchen 66 Kinder in 3 Klassen den 1. Jahrgang der Annette -von- Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. Für das Schuljahr 2020/21 liegen aktuell (Stand 05 .05.2020) 47 Anmeldungen vor, so dass in diesem Schuljahr die Bildung von 2 Eingangsklassen ausreichen wird. Für die Folgejahre wird von der Bildung von 2 Eingangsklassen ausgegangen. Im Schuljahr 2023/2024 werden voraussichtlich 3 Eingangsklassen erforderlich sein. Unter Berücksichtigung der im Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 enthaltenen Flächen Nienberge - Feldstiege / Beerwiede (Baureife 2024 / 2025) und Häger – östliche Erweiterung und nördlich der Bahn (Stufe 2) könnte sich langfristig ein Bedarf von 5, temporär ein Bedarf von 6 Zügen ergeben. Zudem ist die Errichtung weiterer Wohneinheiten in Nienberge angestrebt, so dass sich der Bedarf weiter erhöhen könnte. Aus diesem Grunde soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Grundschulkapazitäten in Nienb erge auf insgesamt 7 Züge auszubauen. Zu welchem Zeitpunkt weitere Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele Wohneinheiten dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. In der konkreten Planung des Baulandprogramms (Stufe 1) ist zurzeit lediglich das große Baugebiet in Nienberge an der Feldstiege mit ca. 600 Wohneinheiten. Die zukünftige Grundschulversorgung für Nienberge/Häger ist ein Teila s- pekt des seit Februar 2019 durchgeführten Stadtteilentwicklungsprozesses Nienbe rge/Häger. Am 04.03.2020 hat eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden, in der die bisherigen Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses dargestellt wurden. Aus Sicht der Verwaltung soll die Grundschulversorgung über zwei Standorte sichergestellt werden, da eine 7-zügige Grundschule aus pädagogischen Gründen nicht befürwortet werden kann. Über den sofortigen Ausbau der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur vollen (festgelegten) 3 - Zügigkeit sowie durch einen weiteren 3-zügigen Grundschulstandort an der Feldstiege mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt kann die Grundschulversorgung in Nienberge optimal gewährleistet werden. Eine Verlagerung der Annette -von-Droste-Hülshoff- Schule Nienberge kommt aufgrund der in Nienberge insgesamt erforderlichen Grundschulkapazitäten nicht in Betracht. Die Musikschule Nienberge e.V. nutzt z.Zt. einen ehemaligen Unterrichtsraum als Lehrerzimmer und Probenraum sowie einen Musikraum im Souterrain des Grundschulgebäudes. Der Musi kschulunter- richt findet darüber hinaus in den Schulräumen statt. Auch bei den Planungen zum Ausbau des Schulgebäudes zur 3-Zügigkeit wird die Bereitstellung von 2 Räumen mit je ca. 65 qm zur alleinigen Nutzung durch die Musikschule berücksichtigt. Der au f der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ermittelte Raumbedarf einer 3-zügigen Grundschule und der Raumbedarf der Musikschule Nienberge e.V. kann nur durch eine Erweiterung des Schulgebäudes gedeckt werden. Es müssen sowohl Unter- richtsräume, Flächen für die Mittagsverpflegung, Betreuungsräume als auch Verwaltungsräume z u- sätzlich geschaffen werden. Planerisch ist durch eine Machbarkeitsstudie (Lageplan s. Anlage 1) nachgewiesen, dass eine Erwe i- terung zur 3-Zügigkeit am Standort umsetzbar ist. Nach der Machbarkeitsstudie wäre dies über eine Verlängerung des 2-geschossigen Gebäuderiegels, der längs der Kirmstraße steht, möglich. Nötig wäre der Rückbau der jetzigen Haumeisterwohnung, ein Ersatz wird im Neubau geschaf fen. Westlich an den 2 -geschossigen Baukörper wird ein weiterer zweigeschossiger Baukörper angefügt, in dem die Mensa und Betreuungsräume im Erdgeschoss sowie Unterrichts- sowie Differenzierungsräume im Obergeschoss untergebracht sind. Die bestehe n- de Gebäudestruktur wird fortgeführt und der Schulhof nach Süden hin eingefasst. Im Anschluss an die Baumaßnahme wird der einen Raum umfassende abgängige eingeschossige Anbau am zurückliegenden Klassentrakt zurückgebaut. Eine Barrierefreiheit ist durch einen Aufz ug im Anbau herstellbar und es können alle Raumtypen des Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. Der Altbau ist bereits durch eine Rampe im Erdg e- schoss über das Foyer des Forums barrierefrei erreichbar. - 4 - V/0421/2020 Im Sportbereich fehlen der Grundschule für die 3-Zügigkeit 0,2 Übungseinheiten. Eine Erweiterung der Sporthalle auf dem Schulgelände ist aufgrund des zu kleinen Grundstückes nicht empfehlenswert. Zu 4. Die Verwaltung plant, perspektivisch im Gebiet Feldstiege zur Deckung der Grundschulbedarfe im Stadtteil Nienberge einen weiteren Grundschulstandort sowie zur Deckung der Bedarfe des Schul - und auch Vereinssports eine Dreifachsporthalle zu errichten. Der Grundsatzbeschluss für den weit e- ren Grundschulstandort und die Dreifachsporthalle soll im Zusamm enhang mit der Entwicklung des Gebietes Feldstiege gefasst werden. Zu 5. Am 24.03.2019 hat die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung West den Antrag A -W/0009/2019 zur Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge gestellt (Anlage 2). Dieser lautet: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in das neu zu erwartende Baugebiet an der Feldstiege in Nienberge verlagert werden kann. Dabei sollte die Nac h- barschaft des vorhandenen Sportgeländes mit in den Focus genommen und geprüft werden, ob durch einen Neubau der Dreifachturnhalle – angepasst an die modernen Sportangebote für Vereins-, Schul- und Breitensport – eine Kombination eines Schul- und Sportzentrums geschaffen werden kann.“ Der Antrag der CDU -Fraktion in der Bezi rksvertretung West A -W/0009/2019 ist mit dieser Vorlage bearbeitet und erledigt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Antrag A-W/0009/2019 der CDU-Fraktion „Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge“
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kirmstraße 1
- Mauritzstraße 4
- Feldstiege
- Beerwiede
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Details
- Aktenzeichen
- V/0421/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37