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V/0421/2020

Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster

Vorlagen 19.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 29.3

Anlage2_A-W_0009_2019

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage1_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2_A-W_0009_2019

2896 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
An den  A-W/0009/2019
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
Münster 24.03.2019 
Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in das 
neu zu erwartende Baugebiet an der Feldstiege in Nienberge verlagert werden kann. Dabei 
sollte die Nachbarschaft des vorhandenen Sportgeländes mit in den Focus genommen und 
geprüft werden, ob durch einen Neubau der Dreifachturnhalle – angepasst an die modernen 
Sportangebote für Vereins-Schul- und Breitensport – eine Kombination eines Schul- und 
Sportzentrum geschaffen werden kann. 
Begründung: 
Der Stadtteil Münster-Nienberge und Nienberge-Häger wird sich durch Neubau-gebiete in 
den nächsten Jahren entwickeln und dementsprechend vergrößern. U.a. wird die 
ausbaufähige Kapazität der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule an dem vorhandenen 
Standort auf Dauer nicht ausreichen, um die Schülerzahl aufzunehmen. Zudem ist die 
Schule in großen Teilen renovierungsbedürftig. 
In Kombination mit der Musikschule und dem Forum für Kultur bestehen bereits aktuell 
Engpässe, um allen Anforderungen – sowohl terminlich wie auch raumtechnisch - gerecht zu 
werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es aufgrund fehlender Parkplätze immer 
wieder Probleme. Auch beim Abholen der Schulkinder entstehen wegen mangelnder 
Parkmöglichkeiten und dem fließenden Verkehr immer wieder Gefahrensituationen. 
Zeitnahes Handeln ist geboten. Bereits im kommenden Schuljahr wird die zurzeit 2zügig 
geführte Schule aufgrund der Anmeldezahlen 3zügig geführt werden müssen. Mittelfristig 
wird eine 4zügigkeit aufgrund zu erwartender Bautätigkeit in Nienberge und Nienberge-
Häger von Nöten sein. 
Der DJK SC Nienberge ist bemüht durch An- und Umbaumaßnahmen in einer stark 
renovierungsbedürftigen Sporthalle Räumlichkeiten für altersgerechte Sportangebote zu 
schaffen. Trotz geplanter aufwändiger Umbauten bliebe dies ein Provisorium in einem 
Altbau, der langfristig hohe Unterhaltungskosten verursacht. Ein Neubau in Kombination mit 
der Grundschule würde viele Synergieeffekte schaffen. 
Anlage 2 zur Vorlage V/0421/2020

Die CDU-Fraktion greift mit diesem Antrag Anregungen aus den ersten Terminen der 
Zukunftswerkstatt auf. Das gilt auch für die alternative Nutzung des jetzigen Grundschul-
standortes für altengerechtes Wohnen im Ortskern. Mit Blick auf die Altersstruktur im 
Stadtteil scheint hier ein kurzfristig zu schaffendes Angebot vernünftig 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Ingeborg Hißmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter

Anlage A

2163 Zeichen

Anlage A zur V/0421/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung den sofortigen Ausbau der Annette-von-Droste-
Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit auf Grundlage des in der Vorlage V/0328/2017/1 be-
schlossenen Musterraumprogramms unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die Musikschule 
Nienberge e.V. vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung“. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 310.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird barrierefrei geplant. Die 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschl üsse zum Bau und 
zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.

Anlage1_Lageplan

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0421/2020

Beschlussvorlage

10741 Zeichen

V/0421/2020 
V/0421/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster 
hier:  Grundsatzbeschluss zur Erweiterung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.06.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung den Errichtungsbeschluss 
zum Ausbau der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur aktuell bestehenden 2-
Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Ziffer 2.3 vom 12.12.2018) auf. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2018 zum 
Antrag A-R/0074/2018 „Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hoch-
baumaßnahmen der Stadt Münster“ ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Annette-von-
Droste-Hülshoff-Grundschule Nienberge gefasst wird. 
 
3. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für einen sofortigen Ausbau des Gebäudes der Annette-
von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit auf Grundlage des in der Vorlage 
V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms unter Berücksichtigung von 2 Räumen 
für die Musikschule Nienberge e.V. (Anlage 1: Lageplan Machbarkeitsstudie). 
 
3.1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen 
Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die 
Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge einschließlich VgV-Verfahren 
(auch für die Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und an-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
29.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0421/2020 
schließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen.  
 
3.2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 310.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen 
hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte weitere Grundschulbedarf im Stadtteil 
Nienberge sowie der zusätzliche Sporthallenbedarf perspektivisch durch einen zweiten Grund-
schulstandort und den Neubau einer Dreifachsporthalle in dem Baugebiet Feldstiege gedeckt 
werden sollen und entsprechende Beschlüsse im Zusammenhang  mit der Entwicklung des 
Gebietes Feldstiege herbeigeführt werden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag A-W/0009/2019 der CDU-Fraktion in der Bezirks-
vertretung Münster-West „Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge“ inhaltlich behandelt 
und damit erledigt ist (Anlage 2). 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4920 Erweiterung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Schule Nien-
berge 
   
Auszahlungen   2020 310.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4920 „Erweite-
rung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.-3. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf der Grundlage der Beschlussvor-
lage V/0705/2018/2 den Ausbau der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur bestehenden 
2-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur (festgelegten) 3 -Zügigkeit beschlossen. Bei 
der Vorbereitung dieser Entscheidung lagen zwar Informationen zu einem möglichen Ankauf der Fl ä-
che Feldstiege / Beerwiede durch die Stadt Münster vor. Diese waren zum damaligen Zeitpunkt für 
eine öffentliche Kommunikation allerdings noch nicht ausreichend belastbar. 
 
Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, dass die sofortige Umsetzung zur 3 -Zügigkeit nach den 
vorliegenden aktuellen Anmeldezahlen zu prüfen sei. Zudem sei durch die aktuellen Bedarfe der M u-
sikschule der erhöhte Raumbedarf ebenfalls erneut zu prüfen. Der vera nschlagte Kostenrahmen sei 
bei positiver Bewertung entsprechend anzupassen.

- 3 - 
V/0421/2020 
Im aktuellen Schuljahr 2019/20 besuchen 66 Kinder in 3 Klassen den 1. Jahrgang der Annette -von-
Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. Für das Schuljahr 2020/21 liegen aktuell (Stand 05 .05.2020) 47 
Anmeldungen vor, so dass in diesem Schuljahr die Bildung von 2 Eingangsklassen ausreichen wird. 
Für die Folgejahre wird von der Bildung von 2 Eingangsklassen ausgegangen. Im Schuljahr 
2023/2024 werden voraussichtlich 3 Eingangsklassen erforderlich sein. 
 
Unter Berücksichtigung der im Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 enthaltenen Flächen Nienberge - 
Feldstiege / Beerwiede (Baureife 2024 / 2025) und Häger – östliche Erweiterung und nördlich der 
Bahn (Stufe 2) könnte sich langfristig ein Bedarf von  5, temporär ein Bedarf von 6 Zügen ergeben. 
Zudem ist die Errichtung weiterer Wohneinheiten in Nienberge angestrebt, so dass sich der Bedarf 
weiter erhöhen könnte.  
Aus diesem Grunde soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Grundschulkapazitäten in Nienb erge auf 
insgesamt 7 Züge auszubauen.  
 
Zu welchem Zeitpunkt weitere Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele Wohneinheiten 
dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. In der konkreten Planung des 
Baulandprogramms (Stufe 1) ist zurzeit lediglich das große Baugebiet in Nienberge an der Feldstiege 
mit ca. 600 Wohneinheiten. Die zukünftige Grundschulversorgung für Nienberge/Häger ist ein Teila s-
pekt des seit Februar 2019 durchgeführten Stadtteilentwicklungsprozesses Nienbe rge/Häger. Am 
04.03.2020 hat eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden, in der die bisherigen Ergebnisse des 
Erarbeitungsprozesses dargestellt wurden. 
 
Aus Sicht der Verwaltung soll die Grundschulversorgung über zwei Standorte sichergestellt werden, 
da eine 7-zügige Grundschule aus pädagogischen Gründen nicht befürwortet werden kann. Über den 
sofortigen Ausbau der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur vollen (festgelegten) 3 -
Zügigkeit sowie durch einen weiteren 3-zügigen Grundschulstandort an der Feldstiege mit der Option 
zur baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt kann die Grundschulversorgung 
in Nienberge optimal gewährleistet werden. Eine Verlagerung der Annette -von-Droste-Hülshoff-
Schule Nienberge kommt aufgrund der in Nienberge insgesamt erforderlichen Grundschulkapazitäten 
nicht in Betracht.  
 
Die Musikschule Nienberge e.V. nutzt z.Zt. einen ehemaligen Unterrichtsraum als Lehrerzimmer und 
Probenraum sowie einen Musikraum im Souterrain des Grundschulgebäudes. Der Musi kschulunter-
richt findet darüber hinaus in den Schulräumen statt. Auch bei den Planungen zum Ausbau des 
Schulgebäudes zur 3-Zügigkeit wird die Bereitstellung von 2 Räumen mit je ca. 65 qm zur alleinigen 
Nutzung durch die Musikschule berücksichtigt.  
 
Der au f der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms 
ermittelte Raumbedarf einer 3-zügigen Grundschule und der Raumbedarf der Musikschule Nienberge 
e.V. kann nur durch eine Erweiterung des Schulgebäudes gedeckt werden. Es müssen sowohl Unter-
richtsräume, Flächen für die Mittagsverpflegung, Betreuungsräume als auch Verwaltungsräume z u-
sätzlich geschaffen werden.  
 
Planerisch ist durch eine Machbarkeitsstudie (Lageplan s. Anlage 1) nachgewiesen, dass eine Erwe i-
terung zur 3-Zügigkeit am Standort umsetzbar ist.  
Nach der Machbarkeitsstudie wäre dies über eine Verlängerung des 2-geschossigen Gebäuderiegels, 
der längs der Kirmstraße steht, möglich. Nötig wäre der Rückbau der jetzigen Haumeisterwohnung, 
ein Ersatz wird im Neubau geschaf fen. Westlich an den 2 -geschossigen Baukörper wird ein weiterer 
zweigeschossiger Baukörper angefügt, in dem die Mensa und Betreuungsräume im Erdgeschoss 
sowie Unterrichts- sowie Differenzierungsräume im Obergeschoss untergebracht sind. Die bestehe n-
de Gebäudestruktur wird fortgeführt und der Schulhof nach Süden hin eingefasst.  
Im Anschluss an die Baumaßnahme wird der einen Raum umfassende abgängige eingeschossige 
Anbau am zurückliegenden Klassentrakt zurückgebaut.  
Eine Barrierefreiheit ist durch einen Aufz ug im Anbau herstellbar und es können alle Raumtypen des 
Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. Der Altbau ist bereits durch eine Rampe im Erdg e-
schoss über das Foyer des Forums barrierefrei erreichbar.

- 4 - 
V/0421/2020 
Im Sportbereich fehlen der Grundschule für die 3-Zügigkeit 0,2 Übungseinheiten. Eine Erweiterung 
der Sporthalle auf dem Schulgelände ist aufgrund des zu kleinen Grundstückes nicht empfehlenswert. 
 
 
Zu 4. 
 
Die Verwaltung plant, perspektivisch im Gebiet Feldstiege zur Deckung der Grundschulbedarfe im 
Stadtteil Nienberge einen weiteren Grundschulstandort sowie zur Deckung der Bedarfe des Schul - 
und auch Vereinssports eine Dreifachsporthalle zu errichten. Der Grundsatzbeschluss für den weit e-
ren Grundschulstandort und die Dreifachsporthalle soll im Zusamm enhang mit der Entwicklung des 
Gebietes Feldstiege gefasst werden. 
 
 
Zu 5.  
 
Am 24.03.2019 hat die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung West den Antrag A -W/0009/2019 zur 
Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge gestellt (Anlage 2). Dieser lautet: 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in das neu zu 
erwartende Baugebiet an der Feldstiege in Nienberge verlagert werden kann. Dabei sollte die Nac h-
barschaft des vorhandenen Sportgeländes mit in den Focus genommen und geprüft werden, ob durch 
einen Neubau der Dreifachturnhalle – angepasst an die modernen Sportangebote für Vereins-, Schul- 
und Breitensport – eine Kombination eines Schul- und Sportzentrums geschaffen werden kann.“ 
Der Antrag der CDU -Fraktion in der Bezi rksvertretung West A -W/0009/2019 ist mit dieser Vorlage  
bearbeitet und erledigt. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Antrag A-W/0009/2019 der CDU-Fraktion „Verlagerung des Schulstandortes in Nienberge“

Beratungsverlauf (6)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 29.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kirmstraße 1
  • Mauritzstraße 4
  • Feldstiege
  • Beerwiede

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Details

Aktenzeichen
V/0421/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37