V/0751/2017
Neubau und Erweiterung der Evangelischen Kita Fliednerhaus, Fehrbellinweg 6-8, in Mitte-Süd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3: Grundriss OG /DG
2008 Zeichen
VORENTWURF - KG + 1.OG Datum: Maßstab: Plan Nr.Index: Bauherr: Architekt: 1 : 100 Architekt: Bauherr: Danne Architekten und Stadtplaner Tannenbergstraße 23 48147 Münster info@dlp-architekten.de dlp-architekten.de Tel 0251-92522-4 Fax 0251-92522-8 Linnemannstöns Partnerschaftsges. mbB Ev. Thomaskirchengemeinde Münster Straßburger Weg 51, 48151 Münster Gemeindezentrum Trinitatis Fehrbellinweg 6-8, Münster Wohnung 1 65,80 m²1. OBERGESCHOSS Gemeindezentrum Kita 1.OG 43,81 m² 18.99 44 2.685 115 5.66 175 2.975 24 3.26 44 12.49 3.50 15.99 44 4.965 175 2.62 175 3.045 175 4.955 44 2.00 44 4.22 115 1.795 115 3.295 44 6.97 24 1.075 175 2.485 175 3.185 175 3.665 175 3.665 175 5.35 44 10.42 10.94 3.095 8.385 5.525 38.365 1.50 19.96 14.375 2.53 17 18 19 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 15 10 Gemeindezentrum 44 5.835 175 5.835 24 4.865 24 20.30 44 5.00 25.445 8.385 9.535 1.00 12.49 3.50 44 27.00 44 27.88 44 5.92 24 2.375 175 2.90 175 3.325 44 43.365 KELLERGESCHOSS 02 1.OG 358,78 m² 13 14 Lichtgraben KG 117,88 m² Höhe 3,50 m i. L. 1.50 44 8.04 24 8.975 175 5.35 175 3.665 175 3.665 175 5.35 44 Mobile Trennwand abschließbar 01.09.2017 B Garderoben - in Flurfläche enthalten Differenzierung Differenzierung Differenzierung Abstell 5.19 m² Leitung 12.10 m² Abstell 5.19 m² Schlafen 12.18 m² Gard 1.31 m² Bad 7.33 m² Flur 7.90 m² Flur 11.69 m² TH 2.68 m² Bibliothek/Galerie 29.44 m²Luftraum TH 11.28 m² Luftraum WC-P 2.61 m² Abstell 4.82 m² Küche 11.11 m² Wohnen 19.23 m² Loggia 1.91 m² Flur 2.40 m² Fahrradkeller 19.23 m² TH 11.28 m² Technik 31.73 m² Schleuse 8.56 m² Lager Flur Lager 4.63 m² Spielen 34.98 m² Technik 5.94 m² Zufahrt 84.28 m² Chillen 23.00 m² 30.80 m² Tiefgarage 504.74 m² Müll WC/DU 9.88 m² Küster 13.66 m² 12.71 m² 19.03 m² 4.10 m² Aufzug Nebenraum 3 18.16 m² Gruppenraum 3 45.24 m² Nebenraum 4 18.16 m² Gruppenraum 4 45.24 m² Flur / Spielzone 59.79 m² Bad Bad 12.53 m² 12.53 m² WC-K/DU 4.19 m² Mehrzweckraum 53.30 m² 18.20 m² 18.20 m² 21.21 m² Schlafen Schlafen Schlafen Abstell 3.86 m²
Beschlussvorlage
7658 Zeichen
V/0751/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Neubau und Erweiterung der Evangelischen Kita Fliednerhaus, Fehrbellinweg 6-8, in Mitte-Süd Beratungsfolge 04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Evangelischen Kita Fliednerhaus, Fehrbellinweg 6-8, um 2 Gruppen zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreu- ungsangebote in Mitte-Süd zu. 2. Der Rat stimmt zu, die bisher zweigruppige Kita im Rahmen eines Neubaus um zwei Gru ppen (1 Gruppe G1 und 1 Gruppe G2) zu erweitern. Die bereits bestehenden zusätzlichen Depe n- dancen am Straßburger Weg und am Sentmaringer Weg bleiben bestehen. 2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur der Kita inklusive der Dependancen insgesamt 6,5 Gruppen umfasst: 1 Gruppe G2 mit 10 Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren 4 Gruppen G1 mit je 20 Kindern im Alter von 2 - 6 Jahren 1,5 Gruppen G3 mit je 20-25 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel abgedeckt werden. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe wird voraussichtlich zum Frühjahr 2020 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0751/2017 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0751/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von 120.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entspre- chend. Ab dem Jahr 2021 fallen für die zusätzlichen G1- und G 2-Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 380.230 € an (anteilig für 2020: 364.400 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 157.710 € (anteilig für 2020: 143.700 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 51.860 € (anteilig für 2020: 47.250 €) gegenüber. Der Träger leistet für die zusätz- lichen Gruppen keinen Trägeranteil. Der freiwillige städtische Zuschuss beträgt 51.860 € (anteilig für 2020: 47.250 €). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2020 120.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 120.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 2021 ff. 143.700 157.710 Landeszuschüsse zu den Betriebs- kosten* 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2020 2021 ff. 47.250 51.860 Elternbeiträge (Kita) 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzl. Betriebskostenzu - schuss gemäß KiBiz 2020 2021 ff. 364.400 380.230 2. Freiwilliger städt. Zuschuss zum Trägeranteil i. H. v. 12% 2020 2021 ff. 47.250 51.860 *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 3 - V/0751/2017 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Wohnbereich Mitte-Süd beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 35,6 % (312 Plätze für 877 Kin- der). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 91,6 % (592 Plätze für 646 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - als auch bei den ü3 - Kindern unter dem g e- samtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - und ü3 - Kinder in Mitte-Süd nicht abgedeckt werden. Durch die Erweiterung des katholischen Emilien -Kindergartens Ende 2018 (V/0667/2017) steigt die ü3 - Versorgungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsqu oten des Kitaberichtes 2017 auf 93,6 %. Die u3-Versorgungsquote ist gleichbleibend. Mit Erweiterung des Evangelischen Fliednerhauses um 1 Gruppe G2 und eine Gruppe G1 entst ehen weitere 14 u3 - und 16 ü3 - Plätze. Diese führen zu einer Erhöhung der Versorgungsquote auf 37,2 % im u3 - Bereich, sowie auf 96,1 % im ü3 - Bereich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät- zen ist mit der Einrichtung der zusätzlichen Gruppe jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Erweiterung dieser Einrichtung dient damit dem notwendigen u3 - als auch ü3 - Ausbau. 2. Maßnahmenplanung Die evangelische Thomasgemeinde überplant am Standort Straßburger Weg d ie vorhandenen G e- bäude. In diesem Rahmen soll die bisher zweigruppige Einrichtung abgerissen und durch einen Ne u- bau für vier Gruppen ersetzt werden. Dieser Abriss soll nach dem 01.08 2018 erfolgen, wenn die im Sommer 2018 in die Schule komme n- den Kinder die Kita verlassen. Übergangsweise werden die ab dem Zeitpunkt in der Kita verbleibenden Kinder (voraussichtlich 30 ü3 - Kinder) in den Räumen der Pfarrgemeinde bis zur Errichtung des Neubaus betreut werden. Die Übergangsräume werden zum 01.08.2018 umgebaut und entsprechend den Anforderungen des Landesjugendamtes hergerichtet. Eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis für die Übergangszeit wurde bereits durch das Landesjugendamt erteilt. Die Dependancen am Straßburger Weg und am Sentmaringer Weg werden weiter betrieben. Dort werden insgesamt 2,5 Gruppen betreut. Zum Frühjahr 2020 ist die Inbetriebnahme der neuen Kita geplant. Nach dem Umzug der Kinder in die neue Kita werden der Abriss des Pfarrhauses und d ie weitere Umsetzung der Bauplanungen der Thomasgemeinde erfolgen. Die erforderliche Außenfläche für insgesamt vier Gruppen des Neubaus ist vorhanden. Die Depe n- dance am Straßburger Weg wird nach Fertigstellung der Umbauarbeiten einen direkten Z ugang zur Außenfläche der Kita haben und kann diese gemeinsam mit der Kita nutzen. - 4 - V/0751/2017 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden dauerhaft weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Mitte-Süd geschaffen. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Grundriss EG Anlage 3: Grundriss OG
Anlage 2: Grundriss EG
1655 Zeichen
VORENTWURF - EG Datum: Architekt: Bauherr: Danne Maßstab: Plan Nr. Architekten und Stadtplaner Tannenbergstraße 23 48147 Münster info@dlp-architekten.de dlp-architekten.de Tel 0251-92522-4 Fax 0251-92522-8 Index: Linnemannstöns Partnerschaftsges. mbB Bauherr: Architekt: 1 : 100 Ev. Thomaskirchengemeinde Münster Straßburger Weg 51, 48151 Münster Zufahrt Tiefgarage ERDGESCHOSS EINGANG WOHNEN EINGANG KITA EINGANG GEMEINDEZENTRUM Gemeindezentrum EG 162,14 m² 6.45 15.01 14.375 2.53 445 4.52 175 4.84 24 7.17 24 1.25 2.485 175 3.185 175 3.665 175 3.665 175 5.35 44 10.42 10.94 3.095 8.385 5.725 38.365 1.00 44 3.965 175 2.62 175 10.175 44 1.00 15.99 2.00 44 4.365 175 7.07 24 3.26 44 15.99 Gemeindezentrum Trinitatis Fehrbellinweg 6-8, Münster 01 Kita 1.50 44 4.335 175 3.53 24 4.75 175 4.055 175 5.35 175 3.665 175 3.665 175 5.35 44 Lichtgraben EG 360,84 m² P L A T Z ÜBERDACHUNG DER RAMPE 01.09.2017 C Vorrat 5.50 m² Garderoben - in Flurfläche enthalten Cafeteria 38.06 m² Foyer 14.13 m² Küche 22.38 m² Speisenaufzug 0.36 m² Mehrzweckraum 19.75 m² Pfarrer/Besprechung 21.12 m² Gemeindebüro 16.94 m² Flur 18.07 m² TH 3.22 m² Gard 0.67 m² Differenzierung Differenzierung Differenzierung Abstell 5.19 m² Abstell 5.19 m² Nebenraum 2 18.16 m² Nebenraum 1 18.16 m² Hauswirtschaft 12.10 m² TH 11.28 m² Abstell 2.88 m² EDV/Kopierer 2.06 m² Gruppenraum 2 45.24 m² Gruppenraum 1 45.24 m² WC-B 5.40 m² Flur 2.26 m² WC-B 6.02 m² Personal 19.94 m² Küche 17.03 m² Pumi 4.27 m² Flur / Spielzone 65.09 m² Eingang 5.71 m² Zufahrt 85.81 m² 18.20 m² 18.20 m² 21.21 m² Schlafen Schlafen Schlafen 937.53 m² Außenspielfläche inkl. Terrasse Bad 12.53 m² Bad 12.53 m²
Anlage 1: Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 12.09.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5755 043 R 404 829 R 405 614 H 5756 143 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Fehrbellinweg 6
- Straßburger Weg 51
- Sentmaringer Weg
- Tannenbergstraße 23
- Zufahrt Tiefgarage
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0751/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37