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V/0030/2019

Geschwister-Scholl-Gymnasium - Teilnahme am Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren"

Vorlagen 08.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 21

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2675 Zeichen

V/0030/2019 
V/0030/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Geschwister-Scholl-Gymnasium - Teilnahme am Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 
oder 13 Jahren"; 
hier: Vorzeitige Beendigung des Schulversuchs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   29.01.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt der vorzeitigen Beendigung der Teilnahme des Geschwister-Scholl-Gymnasiums am 
Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ zum Ende des Schuljahres 2018/2019 
zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Seit dem Schuljahr 2011/2012 nimmt das Geschwister -Scholl-Gymnasium am Schulversuch „Abitur 
nach 12 oder 13 Jahren“ teil (Vorlage V/0885/2010).  
 
Angesichts der anstehenden Umsetzung der Leitentscheidung für G9 im Regelsystem, die zum 
Schuljahr 2019/2020 für die dann in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schülern 
greifen soll, ist eine Fortsetzung der Teilnahme am Schulversuch neu zu bewerten. Das M inisterium 
für Schule und Bildung hat deshalb den am Schulversuch teilnehmenden Schulen und Schulträgern 
eine vorzeitige, freiwillige Umstiegsmöglichkeit angeboten, sodass die Schulversuchsschulen - sofern 
vor Ort gewünscht - zeitgleich und unter den gleic hen Bedingungen wie die übrigen Gymnasien im 
neuen Regelsystem starten können.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
08.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0030/2019 
 
Bereits im Frühjahr 2018 ist das Geschwister-Scholl-Gymnasium von der Schulverwaltung über diese 
Möglichkeit informiert und gleichzeitig gebeten worden, dazu ein qualifizierte s Votum der Lehrer- und 
Schulkonferenz herbeizuführen.  
Am 04.12.2018 hat die Schulkonferenz des Gymnasiums beschlossen, den Ausstieg aus dem  
Schulversuch zum kommenden Schuljahr zu beantragen, um so im nächsten Schuljahr die Stunde n-
tafel einführen zu können, die dann für alle Kinder und Jugendliche an Gymnasien gelten wird. 
 
Die Schulverwaltung unterstützt das Anliegen und schlägt deshalb die vorzeitige Beendigung des 
Schulversuchs zum Ende des Schuljahres 2018/2019 vor.  
 
Das Verfahren sieht vor, dass ei n Ratsbeschuss zur vorzeitigen Beendigung bis Ende März 2019 an 
die Bezirksregierung zur Prüfung weitergeleitet wird. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann durch 
das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

2305 Zeichen

Anlage A zur V/0030/2019 
Kurzüberblick 
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hat seinerzeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an 
einem Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ teilzunehmen. Seit 
2011/2012 bietet somit das Gymnasium - im Unterschied zu allen anderen städt. Gymnasien - 
das Abitur nach 9 Jahren an. Dies soll beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer 
Leitentscheidung für G9 im Regelsystem flächendeckend umgesetzt werden, sodass ein Ausstieg 
aus dem Schulversuch angezeigt ist.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Produkt 030104 -  Gymnasien 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die erforderlichen gymnasialen Schulgebäude / Grundstücke und Ausstattungen zur Verfü-
gung. Zusätzlich wird das für die pädagogischen Konzeptionen der Gymnasien auf der Basis von 
Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume 
und Ausstattungen zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung der schulischen Bearbeitung zur qualita-
tiven Weiterentwicklung kommt das städtische bzw. bei freien Trägern angestellte Personal für 
die Schulsozialarbeit als Angebot zur Förderung des Schulerfolgs und der Stabilisierung der Ge-
samtentwicklung der Schülerinnen und Schüler hinzu.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 030104 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (4)

22.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0030/2019
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37