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V/0592/2013

Korbacher Resolution / online-Petition, Energiewende ohne Fracking

Vorlagen 15.08.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 3.2

Text Korbacher Resolution

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Anregung _2013-00082

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Beschlussvorlage

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Text Korbacher Resolution

8 Zeichen

Anlage 1

Anregung _2013-00082

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage

7151 Zeichen

V/0592/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Korbacher Resolution / online-Petition, Energiewende ohne Fracking 
Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 2013-00082  vom 17.06.2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Der Rat nimmt die „Korbacher Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking“ und die 
Unterschriftenaktion der Online-Petition zur Kenntnis (s. Anlage 1). 
 
2. Der Rat sieht die bisherigen Resolutionen des Regionalrats Münster und des Deutschen 
Städtetages als hinreichend an. 
 
3. Der Anregung zur Unterzeichnung der Korbacher Resolution und einer entsprechenden 
Öffentlichkeitsarbeit wird deshalb nicht gefolgt 
 
4. Die Anregung gemäß § 24 GO NRW, Nr. 2013-00082, vom 17.06.2013 ist damit ab-
schließend bearbeitet. 
 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00082 vom 17.06.2013 ( s. Anlage 2) wird der 
Rat der Stadt Münster gebeten, sich an der Unterschriftenaktion der Online -Petition „Korbacher 
Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking“ zu beteiligen und sich damit sowie durch entspre-
chende Öffentlichkeitsarbeit  zu dem Thema zu positionieren. Die Online -Petition kann bis zum 
09.November 2013 gezeichnet werden. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0592/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0592/2013 
Fracking, ein Thema für Münster? 
In Deutschland setzen sich viele Bundesländer, insbesondere Nordrhein Westfalen politisch für ein 
Moratorium ein. So betont d ie Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2012 in einem ei n-
stimmigen Beschluss von Bund und Ländern, dass es zur Zeit nicht verantwortbar ist entsprechen-
de Vorhaben zu genehmigen und zunächst die Defizite und offenen Fragen zuklären.  In diesem 
Sinne hat der Bundesrat am 14. Dezember 2012 eine Entschließung angenommen und einen Ver-
ordnungsvorschlag zur UVP-Pflicht (UVP – Umweltverträglichkeitsprüfung) für Fracking-Vorhaben 
vorgelegt. Auch auf der Bundesebene werden rechtliche  Änderungen diskutiert. Seit Anfang 2013 
liegen Vorschläge der Bundesministerien für Umwelt (BMU) und für Wirtschaft  (BMWi) für eine 
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V 
Bergbau) und zur Änderung des  Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor. Ein Gesetzentwurf wurde 
bisher nicht eingebracht, soll jedoch in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. 
 
Münster ist aktuell kein Standort von geplanten Frackingmaßnahmen. Dennoch wurde das Thema 
Fracking im Ausschuss für Umwel tschutz und Bauwesen inhaltlich diskutiert. Da auf landes - und 
bundespolitischer Ebene zurzeit noch keine Entscheidungen hinsichtl ich der Änderung des Bu n-
desberggesetzes (BbergG) und des  Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) g e-
fasst wurden, sind die Anträge der SPD Fraktion (A-R/0004/2011 s. Vorlage V/0226/2011) und der 
Fraktion Die Linke. ( A-R/0063/2011 s. Vorlage V/0930/2011) durch die Verwaltung noch nicht a b-
schließend behandelt. Dies erscheint der Verwaltung erst nach Einleitung eines neuen Gesetze s-
verfahren auf Bundesebene sinnvoll, da solange der Status quo der bisherigen Beratung unverä n-
dert ist. Für die Öffentli chkeit hat die Ve rwaltung auf der Homepage des Amtes für Grünflächen 
und Umweltschutz über die u nkonventionelle Erdgasförderung im Umfeld von Münster  Informatio-
nen bereitgestellt.  
 
 
Gibt es bereits Resolutionen, an denen die Stadt Münster sich beteiligt? 
Der Regionalrat Münster hat am 19.03.2012 einstimmig das "Fracking" abgelehnt und die folgende 
Resolution verabschiedet: 
 
1. Der Regionalrat Münster lehnt unkonventionelle Erdgasförderung ab, solange die mit dem 
Fracking-Verfahren verbundenen möglichen Gefährdungen für Mensch und Umwelt nicht 
ausreichend erforscht sind und solange diese Gefahren nicht ausgeschlossen werden kön-
nen. 
 
2. Die Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, den Schutz der Menschen und der 
Umwelt vor möglichen Gefahren durch unkonvent ionelle Erdgasförderung zu gewährlei s-
ten. 
 
3. Schadensberichte über Frackingverfahren sollten systematisch erfasst und ausgewertet 
werden. 
Darüber hinaus hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags am 20.06.2012 ebenfalls eine 
Resolution zur Umweltverträg lichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas vera b-
schiedet. 
 
1. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, ein Moratorium zu vereinbaren, wonach 
bis auf weiteres keine Genehmigungen für Förder- und Erkundungstechnologien erteilt 
werden, von denen eine Gefährdung von Mensch und Natur ausgehen könnten. Insbeson-
dere sollten keine Genehmigungen erteilt werden in Wasserschutz- und -
gewinnungsgebieten, Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten und Bergbaugebieten. 
2. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder zudem auf, in einem ersten Schritt bald 
möglichst eine Änderung des Bundesberggesetzes in der Form vorzunehmen, dass eine 
frühzeitige und transparente Beteiligung der Kommunen, der Wasserbehörden und der 
Bürgerinnen und Bürger auch schon bei der Vergabe von Aufsuchungslizenzen erfolgen

- 3 - 
V/0592/2013 
muss. Zudem sollte eine umfassende und alle Gefahren für Mensch und Umwelt abschät-
zende Umweltverträglichkeitsprüfung in der einschlägigen Verordnung festgeschrieben 
werden. Dabei sollte insbesondere dem Schutz von Grundwasser und Oberflächengewäs-
sern sowie dem Boden- und Landschaftsschutz ein besonderes Gewicht beigemessen 
werden. Darüber hinaus sollten im Rahmen des Moratoriums weitere rechtliche Maßnah-
men geprüft werden, die eine umweltverträgliche Erdgasförderung ermöglichen, angefan-
gen von der Lagerung und Entsorgung der Abwässer bis hin zur Schadenshaftung. 
3. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder sowie die erdöl- und erdgasfördernden Un-
ternehmen auf, die Forschung in umweltverträgliche Erkundungs- und Fördertechnologien 
zu verstärken. Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas gewinnt für Deutschland zu-
nehmend an Bedeutung und kann die Abhängigkeit von Erdgasimporten reduzieren; aller-
dings muss die Förderung dieser Primärenergie mit Technologien erfolgen, die Gefährdun-
gen von Mensch und Natur weitestgehend ausschließen. 
 
 
Fazit: 
Eine über die bisherigen Beschlüsse hinausgehe nde Positionierung ist aus Sicht der Verwaltung 
nicht notwendig und nicht sinnvoll. So geht die Korbacher Resolution/Online Petition mit ihren  
Forderungen z. B. nach einem generellen Verzicht auf Importe von und Handel mit „gefrackten 
fossilen Energieträgern“ weit über den Rahmen der Resolutionen des Regionalrates und des 
Städtetages hinaus. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Korbacher Reso lution zur Kenntnis 
zu nehmen, aber nicht zu unterschreiben. Die Verwaltung wird auf Ebene des Deutschen Städt e-
tages und des Regionalrates das Thema Fracking weiterhin kritisch begleiten. 
 
 
i. V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0592/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37