V/0592/2013
Korbacher Resolution / online-Petition, Energiewende ohne Fracking
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Text Korbacher Resolution
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Anlage 1
Anregung _2013-00082
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Anlage 2
Beschlussvorlage
7151 Zeichen
V/0592/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Korbacher Resolution / online-Petition, Energiewende ohne Fracking Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 2013-00082 vom 17.06.2013 Beratungsfolge 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die „Korbacher Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking“ und die Unterschriftenaktion der Online-Petition zur Kenntnis (s. Anlage 1). 2. Der Rat sieht die bisherigen Resolutionen des Regionalrats Münster und des Deutschen Städtetages als hinreichend an. 3. Der Anregung zur Unterzeichnung der Korbacher Resolution und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit wird deshalb nicht gefolgt 4. Die Anregung gemäß § 24 GO NRW, Nr. 2013-00082, vom 17.06.2013 ist damit ab- schließend bearbeitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Mit der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00082 vom 17.06.2013 ( s. Anlage 2) wird der Rat der Stadt Münster gebeten, sich an der Unterschriftenaktion der Online -Petition „Korbacher Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking“ zu beteiligen und sich damit sowie durch entspre- chende Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema zu positionieren. Die Online -Petition kann bis zum 09.November 2013 gezeichnet werden. Vorlagen-Nr.: V/0592/2013 Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0592/2013 Fracking, ein Thema für Münster? In Deutschland setzen sich viele Bundesländer, insbesondere Nordrhein Westfalen politisch für ein Moratorium ein. So betont d ie Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2012 in einem ei n- stimmigen Beschluss von Bund und Ländern, dass es zur Zeit nicht verantwortbar ist entsprechen- de Vorhaben zu genehmigen und zunächst die Defizite und offenen Fragen zuklären. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 14. Dezember 2012 eine Entschließung angenommen und einen Ver- ordnungsvorschlag zur UVP-Pflicht (UVP – Umweltverträglichkeitsprüfung) für Fracking-Vorhaben vorgelegt. Auch auf der Bundesebene werden rechtliche Änderungen diskutiert. Seit Anfang 2013 liegen Vorschläge der Bundesministerien für Umwelt (BMU) und für Wirtschaft (BMWi) für eine Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor. Ein Gesetzentwurf wurde bisher nicht eingebracht, soll jedoch in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. Münster ist aktuell kein Standort von geplanten Frackingmaßnahmen. Dennoch wurde das Thema Fracking im Ausschuss für Umwel tschutz und Bauwesen inhaltlich diskutiert. Da auf landes - und bundespolitischer Ebene zurzeit noch keine Entscheidungen hinsichtl ich der Änderung des Bu n- desberggesetzes (BbergG) und des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) g e- fasst wurden, sind die Anträge der SPD Fraktion (A-R/0004/2011 s. Vorlage V/0226/2011) und der Fraktion Die Linke. ( A-R/0063/2011 s. Vorlage V/0930/2011) durch die Verwaltung noch nicht a b- schließend behandelt. Dies erscheint der Verwaltung erst nach Einleitung eines neuen Gesetze s- verfahren auf Bundesebene sinnvoll, da solange der Status quo der bisherigen Beratung unverä n- dert ist. Für die Öffentli chkeit hat die Ve rwaltung auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz über die u nkonventionelle Erdgasförderung im Umfeld von Münster Informatio- nen bereitgestellt. Gibt es bereits Resolutionen, an denen die Stadt Münster sich beteiligt? Der Regionalrat Münster hat am 19.03.2012 einstimmig das "Fracking" abgelehnt und die folgende Resolution verabschiedet: 1. Der Regionalrat Münster lehnt unkonventionelle Erdgasförderung ab, solange die mit dem Fracking-Verfahren verbundenen möglichen Gefährdungen für Mensch und Umwelt nicht ausreichend erforscht sind und solange diese Gefahren nicht ausgeschlossen werden kön- nen. 2. Die Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor möglichen Gefahren durch unkonvent ionelle Erdgasförderung zu gewährlei s- ten. 3. Schadensberichte über Frackingverfahren sollten systematisch erfasst und ausgewertet werden. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags am 20.06.2012 ebenfalls eine Resolution zur Umweltverträg lichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas vera b- schiedet. 1. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, ein Moratorium zu vereinbaren, wonach bis auf weiteres keine Genehmigungen für Förder- und Erkundungstechnologien erteilt werden, von denen eine Gefährdung von Mensch und Natur ausgehen könnten. Insbeson- dere sollten keine Genehmigungen erteilt werden in Wasserschutz- und - gewinnungsgebieten, Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten und Bergbaugebieten. 2. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder zudem auf, in einem ersten Schritt bald möglichst eine Änderung des Bundesberggesetzes in der Form vorzunehmen, dass eine frühzeitige und transparente Beteiligung der Kommunen, der Wasserbehörden und der Bürgerinnen und Bürger auch schon bei der Vergabe von Aufsuchungslizenzen erfolgen - 3 - V/0592/2013 muss. Zudem sollte eine umfassende und alle Gefahren für Mensch und Umwelt abschät- zende Umweltverträglichkeitsprüfung in der einschlägigen Verordnung festgeschrieben werden. Dabei sollte insbesondere dem Schutz von Grundwasser und Oberflächengewäs- sern sowie dem Boden- und Landschaftsschutz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Darüber hinaus sollten im Rahmen des Moratoriums weitere rechtliche Maßnah- men geprüft werden, die eine umweltverträgliche Erdgasförderung ermöglichen, angefan- gen von der Lagerung und Entsorgung der Abwässer bis hin zur Schadenshaftung. 3. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder sowie die erdöl- und erdgasfördernden Un- ternehmen auf, die Forschung in umweltverträgliche Erkundungs- und Fördertechnologien zu verstärken. Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas gewinnt für Deutschland zu- nehmend an Bedeutung und kann die Abhängigkeit von Erdgasimporten reduzieren; aller- dings muss die Förderung dieser Primärenergie mit Technologien erfolgen, die Gefährdun- gen von Mensch und Natur weitestgehend ausschließen. Fazit: Eine über die bisherigen Beschlüsse hinausgehe nde Positionierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig und nicht sinnvoll. So geht die Korbacher Resolution/Online Petition mit ihren Forderungen z. B. nach einem generellen Verzicht auf Importe von und Handel mit „gefrackten fossilen Energieträgern“ weit über den Rahmen der Resolutionen des Regionalrates und des Städtetages hinaus. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Korbacher Reso lution zur Kenntnis zu nehmen, aber nicht zu unterschreiben. Die Verwaltung wird auf Ebene des Deutschen Städt e- tages und des Regionalrates das Thema Fracking weiterhin kritisch begleiten. i. V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0592/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37