Regionalrat Köln

230766

Zuschuss an das Bildungswerk interKultur

Beschlussvorlage 21.04.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 07.06.2023, TOP 5.3

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
230766 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
05 Amt für Integration und Vielfalt 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
 
 
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
09.05.2023 Entscheidung 
Integrationsrat 07.06.2023 Anhörung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2023 einen Zuschuss von bis 
zu 16.320,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten 
seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch. 
 
Begründung 
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) 
Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der 
Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von 
Integrationskursen und ist vom Land NRW als Interkulturelles Zentrum 
anerkannt. interKultur verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch 
und Beuel und bietet Integrationskurse auch als Frauenkurse oder Elternkurse 
an, nach Möglichkeit mit Kinderbetreuung, sowie Sprachförderung für Mütter 
und Kleinkinder, Frauenkurse am Vormittag, Alphabetisierungskurse und 
berufsbezogene Sprachförderkurse Deutsch. Über die Sprachförderung erreicht 
interKultur die Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und Projekte, 
die zur Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehört, die Zielgruppe 
mit digitalem Lernen vertraut zu machen, Informationen zur Berufsorientierung, 
Exkursionen zum Kennenlernen der Stadt, Gesprächskreise, Schreibprojekte, 
Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz, Theater, Museum). Für 
Mütter leistet interKultur Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz 
oder einer Tagesmutter. Zudem arbeitet interKultur weiterhin mit dem Verein für 
Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) zusammen. 
Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet. Die 
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/24 des Amtes für 
Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO 
NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu 
maximal 80% desJahreszuschusses ausgezahlt.  
  
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
Finanzielle Auswirkungen: 
  
Produktgruppe 
  
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 
 1.01.04  Koordination Integration  1.01.04.01  Koordination Integration 
  
Investive Kosten der Maßnahme 
  
  Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen           
Einzahlungen           
Investiver  
Finanzsaldo 
          
  
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 
  
  Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
 16.320,00 190000104/ 
73.1000 
 2023     
Einzahlungen /  
Erträge 
 0,00         
Haushaltsbelastung 
jährlich 
 16.320,00         
  
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (2)

09.05.2023 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2023 Integrationsrat
TOP 5.3 Anhörung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
230766
Typ
Beschlussvorlage
Datum
21.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40