230766
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur
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Sammeldokument öffentlich
2922 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
230766
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Entscheidung
Integrationsrat 07.06.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2023 einen Zuschuss von bis
zu 16.320,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten
seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch.
Begründung
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der
Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von
Integrationskursen und ist vom Land NRW als Interkulturelles Zentrum
anerkannt. interKultur verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch
und Beuel und bietet Integrationskurse auch als Frauenkurse oder Elternkurse
an, nach Möglichkeit mit Kinderbetreuung, sowie Sprachförderung für Mütter
und Kleinkinder, Frauenkurse am Vormittag, Alphabetisierungskurse und
berufsbezogene Sprachförderkurse Deutsch. Über die Sprachförderung erreicht
interKultur die Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und Projekte,
die zur Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehört, die Zielgruppe
mit digitalem Lernen vertraut zu machen, Informationen zur Berufsorientierung,
Exkursionen zum Kennenlernen der Stadt, Gesprächskreise, Schreibprojekte,
Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz, Theater, Museum). Für
Mütter leistet interKultur Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz
oder einer Tagesmutter. Zudem arbeitet interKultur weiterhin mit dem Verein für
Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) zusammen.
Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet. Die
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/24 des Amtes für
Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO
NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu
maximal 80% desJahreszuschusses ausgezahlt.
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——
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
16.320,00 190000104/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
16.320,00
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230766
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40