V/0992/2020
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz;Festlegung von Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Kapitel 2 zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
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Beschlussvorlage
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V/0992/2020 V/0992/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Festlegung von Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Kapitel 2 zur Verbesserung der Schulinfrastruktur Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, d ass die Stadt Münster trägerneutral Fördermittel gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) in Höhe von 11.564.810 € für Investitionen zur Verbes- serung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen erhält. Die För- derquote beträgt maximal 90 %. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bezirksregierung Münster folgende Ma ßnah- men zur Förderung aus dem Programm zu benennen und die Auszahlung d er Mittel entspre- chend der Förderbedingungen zu beantragen: - Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup - Erweiterung der Mosaik-Schule - Erweiterung der Pleisterschule 3. Eine Weitergabe von Fördermitteln an Ersatzschulträger erfolgt im Rahmen der Erme ssens- entscheidung nicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Fördermittel nach Kapitel 2 KInvFöG NRW in Höhe von 11.564.810 € sind im Haushaltsplan 2020 in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bei der Investitionsm aßnahme 1010 „Kom- munalinvestitionsförderungsgesetz“ veranschlagt. Amt für Schule und Weiterbildung 27.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haase Telefon: 492-4011 Haase@stadt-muenster.de - 2 - V/0992/2020 Die Investitionen für die 3 Schulbaumaßnahmen sind im Haushal tsplan 2020 in der P roduktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ wie folgt veranschlagt: 4860 Erweiterung der Pleisterschule Summe der Auszahlungen = 5.750.000 € 4880 Erweiterung der Mosaik-Schule Summe der Auszahlungen = 5.650.000 € 4970 Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup Summe der Auszahlungen = 9.250.000 € Begründung: Zu 1: Fördermittel aus dem Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Im Rahmen des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein -Westfalen (KInvFöG NRW) hat der Bund den Ländern auf der Grundlage des neu in das Grundg esetz aufge- nommenen Artikel 104 c Finanzmittel für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Gemeinden im Bereich der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Einzelheiten haben Bun d und Länder in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Umsetzung des Förderprogramms in NRW ist mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförd erungsgesetzes in Nord- rhein-Westfalen geregelt worden. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur all- gemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt. Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt Münster insgesamt 11.564.810 € bereitgestellt. Die För- derquote beträgt maximal 90 %, der Eigenanteil beträgt mind. 10%, sodass die Gesamtinvest itions- summe mind. 12.849.789 € betragen muss. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden einschl. damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Ei nrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäu- de erforderliche Ausstattung, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Der Förderzeitraum ist inzwischen um 1 Jahr verlängert worden. Die Maß- nahmen müssen bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen und im Jahr 2024 vollständig abge- rechnet werden. Eine Erweiterung von Schulgebäuden ist nur förderfähig, soweit sie zur Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (z.B. Anbau von Fachrä umen, Anbau einer Mensa). Nicht förderfähig sind Erweiterungen, die zu einer wesentlichen kapazitätsmäßi- gen Aufstockung führen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn eine Erweiterung der Zügigkeit vor ge- nommen wird (z.B. Peter-Wust-Schule, Erich-Klausener-Schule). Zu 2: Auswahl der anzumeldenden Maßnahmen Für eine Förderung kommen somit nur Maßnahmen in Betracht, die zum einen bis Ende 2023 fe rtig gestellt werden und zum anderen keine Kapazitätsausweitung umfassen. Damit kommen die meisten der in den letzten Jahren beschlossenen Schulerweiterungs - bzw. – neubaumaßnahmen für eine Förderung aus dem Programm nicht in Betracht, da mit ihnen vo rrangig das Ziel einer Kapazitätsausweitung verfolgt wird. Lediglich die beschlossenen Maßnahmen - Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup - Erweiterung der Mosaik-Schule - Erweiterung der Pleisterschule - 3 - V/0992/2020 umfassen keine Kapazitätsausweitung, sondern nur die Schaffung der nach dem beschlossenen Raumprogramm erforderlichen Räumlichkeiten für die bereits festgelegte bzw. bestehende Zügi gkeit und werden nach den Terminplänen in dem Förderzeitraum abgeschlossen. Diese bereits b eschlos- senen Maßnahmen erfüllen damit die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Programm. Die b ei den 3 genannten Maßnahmen im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Mittel umfassen die Gesamtinvestition einschl. der nicht mit dem Gebäude verbundenen Ausstattung. U.a. aufgrund der Baupreissteigerungen ist eine Anhebung der Ansätze zum Haushaltsplanentwur f 2021 ang emeldet worden: 4860 Erweiterung der Pleisterschule 7.187.500 € 4880 Erweiterung der Mosaik-Schule 7.105.120 € 4970 Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup 11.599.200 € Alle 3 Maßnahmen befinden sich zz. in der Planungsphase. Es ist beabsichtigt, die Baubeschlüsse auf der Grundlage der Entwurfsplanung un d der darauf basierenden Kostenberechnung im näch sten Jahr herbeizuführen. Es ist beabsichtigt , alle 3 Maßnahmen gegenüber der Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, zu nennen, um auf jeden Fall die Gesamtfördersumme abrufen und nachweisen zu können. Die Summe ist bewusst überzeichnet, um bei nicht vorhersehbaren Ereignissen ausreichend Spiel- räume zu haben. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen einer späteren Prüfung einzelne Positi- onen als nicht förderfähig erklärt werden sollten. Schon jetzt muss darauf hingewiesen we rden, dass bei der Erweiterung der Pleisterschule voraussichtlich nur der Erweiterungsbau gefö rdert werden kann, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet werden kann, dass auch der U mbau im Bestand innerhalb des Förderzeitraumes abgeschlossen werden kann. Im Rahmen der weiteren Planung wird die Kostenberechnung deshalb getrennt nach Erweiterung und Umbau aufgestellt. Zu 3: Ermessensausübung zur Beteiligung von Ersatzschulträgern Wie unter Ziffer 2 ausgeführt wird die Verwendung der Mittel auf den Grundschulbereich festg elegt und dort insbesondere zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Offenen Ganztag sbe- reich. Die Offenen Ganztagsschulen zeigen seit Jahren eine sehr starke Dynamik. Dies ist unter an- derem durch den gesellschaftlichen Wandel begründet, in dem die Vereinbarkeit von F amilie und Be- ruf zunehmend im Fokus steht. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gan ztagsbetreu- ung in den Schulen ist ein wichtiges Ziel des in den letzten Jahren besch lossenen umfangreichen Schulbauprogramms der Stadt Münster. Dieses Programm stellt die Stadt Münster vor hohe finanziel- le Herausforderungen. Die Fördermittel werden daher in vollem Umfang zur Fina nzierung der be- schlossenen Maßnahmen benötigt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0992/2020 Kurzüberblick Festlegung der Maßnahmen, die zur Förderung aus dem Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsför- derungsgesetzes gefördert werden sollen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderli- chen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 und 1601 Leistungen für Schulen und Allg. Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Stadt Münster erhält Fördermittel in Höhe von 11.564.810 € aus dem Kapitel 2 des Kommu- nalinvestitionsförderungsgesetztes. Diese sollen für bereits in der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ etatisierte Schulerweiterungsmaßnahmen eingesetzt werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwenige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die bewilligten Fördermittel werden zur Finanzierung der Schulerweiterungsmaßnahmen einge- setzt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0992/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 17.11.2020 11:45