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V/0275/2023

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2022

Vorlagen 26.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 16

Beschlussvorlage

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Bericht Jahresabschluss 2022

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Beschlussvorlage

3017 Zeichen

Korrigierte Fassung  
V/0275/2023 
V/0275/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2022 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.05.2023 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.202 2 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 
73.153.389,58 € und einem Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.741.040,06 € festgestellt. 
1. Der Jahresüberschuss 2022 wird wie folgt verwendet: 
a)    325.131,50 € als Gewinnrücklage (Verzinsung der Pensionsrückstellungen) 
b)    156.000,00 € als Gewinnrücklage 
c) 1.259.908,56 € als Gewinnausschüttung an die Stadt (entsprechend dem gebildeten 
Haushaltsansatz). 
 
2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 
3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gewinnausschüttung ist im Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq)     
Zeile 19 Finanzerträge 2023 1.259.450,00 €   
citeq 
 
15.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waterkamp 
Telefon: 492-1806 
Waterkamp@citeq.de

- 2 - 
V/0275/2023 
 
Die Ausschüttung in Höhe von 1.259.908,56 € übersteigt den Planansatz um 458,56 €. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Dr. von der Hardt & Partner mbB WP - und StB-Gesellschaft, 48155 Münster, hat den Jahresab-
schluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 geprüft. Die citeq erhält für das Geschäftsjahr 
2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der 
Betriebssatzung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. 
 
Zu 1. 
Die Stadt Münster hat sich gegenüber der citeq verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensions-
lasten in Höhe von aktuell 6.502.630,01 € zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2022 der citeq wur-
de ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die berechneten Zinsen betragen 325.131,50 €. 
 
Zu 2.: 
Die Dr. von der Hardt & Partner mbB WP- und StB-Gesellschaft, 48155 Münster, hat festgestellt, dass 
der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fas-
sung  
 
 aufgestellt wurde,  
 im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und  
 sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung wecken. 
 
Zu 3.: 
Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Die Entlastung 
des Betriebsleiters erfolgt gemäß §  5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsaus-
schusses. 
 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
 
Jahresabschluss-Lagebericht 2022

Bericht Jahresabschluss 2022

69756 Zeichen

Jahresabschluss 
Lagebericht 
 
Geschäftsjahr 2022

Impressum: 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster - citeq 
 
Redaktion 
Holger Waterkamp, Joachim Dominik 
Tel.: 0251/492-18 06 
Fax: 0251/492-77 10 
E-Mail: waterkamp@citeq.de 
 
http://www.citeq.de

3 
Inhaltsverzeichnis 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 ..................................................................................................................... 4 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 .................... 6 
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8 
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8 
Passivseite ......................................................................................................................................................... 8 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10 
3.5 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................11 
3.5.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende ..........................................11 
3.5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................11 
3.5.3 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................11 
3.5.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................11 
3.5.5 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................11 
Betriebsleitung .................................................................................................................................................11 
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................11 
Zentralausschuss .............................................................................................................................................12 
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................12 
3.5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................12 
3.5.7 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................13 
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................14 
5 Lagebericht ...................................................................................................................................................15 
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ...............................................................................................15 
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur .............................................................................15 
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen .................................................................................................15 
5.4 Geschäftsprozesse ..............................................................................................................................17 
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft .........................................................................................18 
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung ....................................................................................18 
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................18 
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster .......................................................................................19 
5.6.3 Digitalisierung ..................................................................................................................................20 
5.6.4 Energiekrise .....................................................................................................................................21 
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................22 
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................22 
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................22 
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .................................................................................................22 
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ........................................................................24 
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ......................................................................................................25 
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................25 
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................25 
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................26 
8 Organigramm ................................................................................................................................................27

4 
 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 
 
A K T I V S E I T E       31.12.2022   31.12.2021 
            EUR EUR   EUR 
          
A. ANLAGEVERMÖGEN      
          
 I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE     
  1. Entgeltlich erworbene Software 1.859.845,00    1.601.625,00  
  2. Geleistete Anzahlungen  19.929,36    508.950,98  
        1.879.774,36   2.110.575,98  
 II. SACHANLAGEN      
  1. Fahrzeuge   12.047,00    22.319,00  
  2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 6.453.978,00    6.609.484,00  
  3. Anlagen im Bau  22.374,06    19.041,06  
        6.488.399,06   6.650.844,06  
 III. FINANZANLAGEN      
  1. Beteiligungen  1.000,00    1.000,00  
  2. Wertpapiere des Anlagevermögens 32.052.956,42    30.859.804,46  
       32.053.956,42   30.860.804,46  
       40.422.129,84   39.622.224,50  
          
B. UMLAUFVERMÖGEN      
          
 I. VORRÄTE       
   Betriebsstoffe   202.259,82   149.545,21  
          
 II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE     
  VERMÖGENSGEGENSTÄNDE     
  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 276.567,09    113.150,38  
  2. Forderungen an die Stadt Münster 29.705.309,40    14.549.916,73  
   davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr     
   31.12.2022 
6.502.630,01 
€      
   31.12.2021 
6.502.630,01 
€      
  3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00    147,00  
   davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr     
   31.12.2022 0,00 €       
   31.12.2021 0,00 €       
  4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.517,45    5.298,54  
   davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr      
   31.12.2022 0,00 €       
   31.12.2021 0,00 €    29.984.393,94   14.668.512,65  
          
 III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN  5.214,75   6.647,37  
       30.191.868,51   14.824.705,23  
          
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  2.539.391,23   2.850.483,84  
          
       73.153.389,58   57.297.413,57

5 
 
P A S S I V S E I T E     31.12.2022   31.12.2021 
            EUR EUR   EUR 
          
A. EIGENKAPITAL       
          
 I. STAMMKAPITAL   200.000,00   200.000,00  
          
 II. GEWINNRÜCKLAGEN      
  Andere Gewinnrücklagen   10.939.714,45   9.353.283,21  
          
 III. BILANZGEWINN   1.741.040,06   2.086.431,24  
       12.880.754,51   11.639.714,45  
          
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN     
 DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG     
 DES SACHANLAGEVERMÖGENS  6.928,00   14.712,00  
          
C. RÜCKSTELLUNGEN      
          
 1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 32.496.774,00    31.169.151,00  
 2. Sonstige Rückstellungen  2.099.260,21    2.027.674,86  
       34.596.034,21   33.196.825,86  
          D. VERBINDLICHKEITEN      
          
 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.171.279,60    3.102.415,68  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2022 3.171.279,60 €       
  31.12.2021 3.102.415,68 €       
 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.374.245,66    2.775.238,37  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2022 1.374.245,66 €       
  31.12.2021 2.775.238,37 €       
 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 6.241.926,03    5.336.408,57  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2022 6.241.926,03 €       
  31.12.2021 5.336.408,57 €       
 4. Sonstige Verbindlichkeiten  14.760.872,55    1.210.503,25  
 a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2022 14.760.872,55 €       
  31.12.2021 1.210.503,25 €       
 b) davon aus Steuern      
  31.12.2022 50.149,80 €       
  31.12.2021 46.971,26 €       
       25.548.323,84   12.424.565,87  
          E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  121.349,02   21.595,39  
          
       73.153.389,58   57.297.413,57

6 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 
bis 31. Dezember 2022 
 
     2022 2022  2021 
     EUR EUR  EUR 
1. Umsatzerlöse   39.444.759,77    36.865.140,05  
./. Rückerstattung ÖrV   -982.317,31    -1.238.858,51  
     38.462.442,46    35.626.281,54  
         2. Sonstige betriebliche Erträge  533.414,94    203.235,79  
         
3. Gesamtleistung    38.995.857,40   35.829.517,33  
         4. Materialaufwand       
 a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-      
  stoffe und für bezogene Waren  311.912,64    316.438,59  
 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  12.699.631,32    11.950.536,10  
     13.011.543,96    12.266.974,69  
         5. Rohergebnis    25.984.313,44   23.562.542,64  
         
6. Personalaufwand       
 a) Löhne und Gehälter   12.306.985,44    10.982.542,38  
 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für      
  Altersversorgung und für Unterstützung  4.058.305,82    3.555.393,71  
  davon für Altersversorgung:  16.365.291,26    14.537.936,09  
  2022: 1.916.888,94 €       
  2021: 1.663.475,20 €       
         7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-      
 gegenstände des Anlagevermögens und      
 Sachanlagen   5.116.391,09    4.546.125,70  
         8. Sonstige betriebliche Aufwendungen  1.565.183,95    1.211.265,05  
         9. Betriebsergebnis    2.937.447,14   3.267.215,80  
         
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  351.981,74    325.131,50  
         11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  1.516.831,96    1.474.541,84  
 davon aus Aufzinsung       
 2022: 1.515.897,00 €       
 2021: 1.473.345,00 €       
         
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   30.774,86   30.592,22  
         13. Ergebnis nach Steuern    1.741.822,06   2.087.213,24  
         14. Sonstige Steuern    782,00   782,00  
         
15. Jahresüberschuss    1.741.040,06   2.086.431,24  
         16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen   0,00   0,00  
         
17. Bilanzgewinn    1.741.040,06   2.086.431,24

7 
3 Anhang 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster zum 31. Dezem-
ber 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betriebli-
chen Besonderheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“, 
„Forderungen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüs-
sen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des erzielten Überschusses aus 
dem Teilbereich der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) an die Kooperationspartner entspro-
chen. 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert, angewandt.  
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt. 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben.  
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gering-
wertige Anlagegüter im Bereich der IT-Ausstattung mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € (ohne 
Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge 
einbezogen. Für übrige Vermögensgegenstände liegt die Grenze bei 800,00 € netto. 
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung 
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, 
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen. 
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein 
Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,00 % zu Grunde 
gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt. 
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von 
24,00 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal- und Organisationsamt der Stadt 
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend 
von jeweils 0,00 % zu Grunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken 
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der 
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen 
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige

8 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Ein-
tritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen-
den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde. 
Der Barwert der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Altersteilzeit (ATZ) wurde mit einem Zinssatz 
in Höhe von 1,17 % berechnet. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz 
Aktivseite 
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs. 
Die Finanzanlagen belaufen sich auf 32.053.956,42 € (Vorjahr: 30.860.804,46 €). Den wesentlichen 
Bestandteil stellen zwei Wertpapierfonds dar, die für Zwecke der Anlage von Rücklagen für Beamten-
pensionen aufgelegt wurden, in Höhe von 32.052.956,42 € (Vorjahr: 30.859,804,46 €).  
Der Marktwert dieser Wertpapiere beträgt in Summe über beide Fonds 37.520.056,55 € (Vorjahr: 
41.516.939,18 €). Aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt sank der Marktwert beider Fonds. Zum 
Stichtag lag der Marktwert des VuS-Fonds etwa 6 Mio. € über dem Buchwert, der des WVR-Fonds 
ca. 0,5 Mio. € unter dem Buchwert. 
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 29.705.309,40 € (Vor-
jahr: 14.549.916,73 €). Darin enthalten sind u.a. Forderungen aus 
 der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen 
von der Stadt Münster in Höhe von 6.502.630,01 € (Vorjahr: 6.502.630,01 €), 
 Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden, in Höhe von 
9.329.323,33 € (Vorjahr: 7.685.731,96 €), 
 einer kurzfristigen Termingeldanlage über die Jahreswende aus dem HCM-Abrechnungslauf in 
Höhe von 13.598.000,00 € (Vorjahr: 0,00 €); die korrespondierende Position auf der Passiv-Seite 
ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen; insgesamt führt dieser Geschäftsvorfall im 
Berichtsjahr zu einer namhaften Bilanzverlängerung, 
 Lieferungen und Leistungen in Höhe von 260.844,31 € (Vorjahr: 171.489,32 €). 
 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 0,00 € (Vorjahr: 147,00 €). 
Passivseite 
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 1.586.431,24 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 500.000,00 € wurde an die Stadt Münster ausgeschüttet.  
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung der 
Sonderposten verläuft, aufgrund der nachvollzogenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen, im Ein-
klang mit der Entwicklung der entsprechenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. 
 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Berichtsjahr mit 
32.496.774,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 31.169.151,00 €).

9 
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf Folgendes 
hinzuweisen:  
Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW 
(KommHVO NRW) ist bei der Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und 
Beihilfeverpflichtungen ein vorgegebener Rechnungszins von 5,00 % zu Grunde zu legen. Demge-
genüber sind nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen, wobei auf Marktzinssätze für Ver-
pflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Bezug genommen werden kann.  
Diese durchschnittlichen Marktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Zum 31. 
Dezember 2022 hat die Deutsche Bundesbank nach diesen Vorgaben einen marktorientierten Rech-
nungszins für die Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und Beihilfever-
pflichtungen von 1,44 % ermittelt. 
Der Unterschiedsbetrag der passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen bei einer Abzinsung 
mit einem Rechnungszins von 1,44% anstatt mit einem Rechnungszins von 5,00 % beträgt 18.009 T€. 
Bei einer Bewertung mit einem Rechnungszins von 1,44 % müssten die Pensions- und Beihilferück-
stellungen in der Bilanz somit, ausschließlich unter handelsrechtlichen Aspekten bilanziert, um 18.009 
T€ höher ausgewiesen werden. Bei dieser stillen Last sind jedoch auch die stille Last sowie die stille 
Reserve im Deckungsvermögen (Wertpapiere), die saldiert eine stille Reserve von 5.467 T€ enthalten, 
zu berücksichtigen. Insgesamt verbleibt eine stille Last von 12.542 T€. 
 
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten: 
 
Sonstige Rückstellungen 31.12.2022 
€ 
31.12.2021 
€ 
Urlaub und Überstunden 1.204.723,00 1.079.789,86 
Altersteilzeit 34.400,00 51.953,00 
Ausstehende Rechnungen 782.137,21 819.155,00 
Archivierungskosten 46.000,00 46.000,00 
Jahresabschlussprüfung 32.000,00 30.777,00 
Summe Sonstige Rückstellungen 2.099.260,21 2.027.674,86 
 
Für die Verbindlichkeiten, deren Bestandteile nachfolgend aufgezeigt werden, bestehen die folgenden 
Restlaufzeiten: 
  davon mit einer 
Laufzeit 
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre 
Erhaltene Anzahlungen 
Vorjahr 
3.171 
3.102 
3.171 
3.102 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Vorjahr 
1.374 
2.775 
1.374 
2.775 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 
Vorjahr 
6.242 
5.336 
6.242 
5.336 
0 
0 
0 
0 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Vorjahr 
14.761 
1.211 
14.761 
1.211 
0 
0 
0 
0 
Gesamt 
Vorjahr 
25.548 
12.425 
25.548 
12.425 
0 
0 
0 
0 
 
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.

10 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 6.241.926,03 € (Vor-
jahr: 5.336.408,57 €). Wesentliche Positionen darin sind 
 432.907,23 € (Vorjahr: 522.550,52 €) Leistungsentgeltrückerstattung 2022 im ÖrV-Bereich, 
 5.809.018,80 € (Vorjahr: 4.813.858,05 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ge-
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten ist der MEP Finanzierungsausgleich 2007-
2022 i. H. v. 5.589.291,62 € (Vorjahr: 4.613.876,97€). 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber ÖrV-Part-
nern aus der kurzfristigen Termingeldanlage über 13.598.000,00 € (Vorjahr: 0,00 €), korrespondierend 
zum Ausweis unter den Forderungen an die Stadt Münster auf der Aktiv-Seite. Die zweite wesentliche 
Position umfasst die Leistungsentgeltrückerstattung an die ÖrV-Partner für das Berichtsjahr über 
549.410,08 €. 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch die Erbringung von Dienstleistungen an die Einrichtungen 
der Stadt Münster, die ÖrV-Kooperationspartner und Dritte erzielt. Die Dienstleistungen beinhalten im 
Wesentlichen die Bereitstellung von Anwendungen, Hardware und Netztechnik und wurden nach dem 
gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. 
Umsatzerlöse Erträge in € 
2022 2021 
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 15.067.060,62 13.610.680,95 
Dienstleistungen für den MEP 2.719.861,17  2.644.379,49 
Dienstleistungen für die ÖrV – Stadt Münster 8.098.759,95  7.417.727,52 
Dienstleistungen für die ÖrV – sonstige Kooperationspartner 13.343.493,49 12.997.852,91 
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, Bera-
terleistungen, kurzfristige Ausleihungen von Hardware) 215.584,54 194.499,18 
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die ÖrV-Ko-
operationspartner -982.317,31 -1.238.858,51 
Umsatzerlöse gesamt 38.462.442,46 35.626.281,54 
Der Materialaufwand betrug 13.011.543,96 € (Vorjahr: 12.266.974,69 €). Darin enthalten sind vor 
allem Aufwendungen für bezogene Leistungen von 12.699.631,32 € (Vorjahr: 11.950.536,10 €). 
Der Personalaufwand belief sich auf 16.365.291,26 € (Vorjahr: 14.537.936,09 €).  
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachan-
lagen betrugen 5.116.391,09 € (Vorjahr: 4.546.125,70 €). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.565.183,95 € (Vorjahr: 1.211.265,05 €) 
setzen sich zusammen aus: 
 1.046.694,38 € (Vorjahr: 977.371,36 €) Mieten und Reinigung, 
 152.614,71 € (Vorjahr: 59.639,29 €) Fortbildung, 
 172.089,10 € (Vorjahr: 49.958,50 €) Prüfung und Beratung, 
 193.785,76 € (Vorjahr: 124.295,90 €) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen. 
Das Finanzergebnis betrug -1.164.850,22 € (Vorjahr: -1.149.410,34 €). Wesentliche Posten sind: 
 351.981,74 € (Vorjahr: 325.131,50 €) Zinserträge, 
 -1.515.897,00 € (Vorjahr: -1.473.345,00 €) Aufwand Abzinsung Pensionen/Beihilfe).

11 
3.5 Sonstige Angaben 
3.5.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende 
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Mitarbeitenden beträgt im Ge-
schäftsjahr:  
 
Zeitpunkt Beamtenstatus Angestellten-
verhältnis 
gesamt 
(ohne Auszu-
bildende) 
Auszubil-
dende 
31.03.2022 30 158 188 6 
30.06.2022 30 166 196 4 
30.09.2022 29 174 203 8 
31.12.2022 29 180 209 8 
Durchschnitt zum 31.12.2022 30 169 199 7 
Durchschnitt Vorjahr 30 153 183 7 
3.5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für die Folgejahre 
nach dem Berichtsjahr voraussichtlich jährlich 936 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfristige Miet-
verträge über die Dienstgebäude der citeq mit der Stadt Münster. 
3.5.3 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Dr. von der 
Hardt & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des Aufwands auf-
grund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren erbrachten Leistun-
gen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen und beträgt 32.000,00 € (Vor-
jahr: 32.124,05 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das Honorar für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie für die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrund-
sätzegesetz (HGrG). 
3.5.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2022 einbezogen. 
3.5.5 Organe und Aufwendungen für Organe 
Betriebsleitung 
Der Betriebsleiter der citeq war bis zum 30.06.2022 Herr Stefan Schoenfelder. Seit dem 27.10.2022 
ist Herr Holger Nauendorff, der die citeq nach dem Ausscheiden von Herrn Schoenfelder zunächst 
kommissarisch leitete, Betriebsleiter. 
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen im Jahr 2022 insgesamt: 76.952,10 €. Die Vergütung 
des Betriebsleiters Herrn Schoenfelder erfolgte auf Basis einer Sondervereinbarung in Anlehnung an 
die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbezogene Komponen-
ten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung waren in der Vergütung nicht enthalten. Der 
Betriebsleiter Herr Nauendorff wurde im gesamten Berichtsjahr als Beamter nach der Besoldungs-
gruppe A15 Landesbesoldungsordnung NRW vergütet. 
 
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen 
162.855,73 € aufgewendet. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe 
von 1.292.788 €. 
Betriebsausschuss 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen von der citeq. 
 
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2022 in acht öffentlichen und acht nicht öffentlichen Sitzungen 
von der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrich-
tet. Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.

12 
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2022 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF = 
Ratsfrau): 
Ordentliche Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen 
Stellvertretende Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen 
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender 1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt 
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Philip Neumann, Geschäftsführer  
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Verwal-
tungsleiter  
3. Nadine Tenhagen, Social media Manage- 
      rin 
4. RH Albert Wenzel, Student 
2. stellv. Vorsitzender 
4. Joanna Delicaris, Wissenschaftliche 
      Mitarbeiterin   
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter  5. Beate Rottkemper, Referentin für Soziale 
 Innovation und Digitalisierung  
6.  Fabian Müller, wissenschaftlicher Mitarbeiter 6. RF Annika Bürger, Informatikerin  
7. RF Sandra Beer, Wirtschaftspsychologin 
      stellv. Vorsitzende 7. RH Marius Herwig, Student  
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Bibiane Benadio, Pflegedienstleitung 
9. Maximilian Kemler, Geschäftsführer 9. Paavo Czwikla, Student  
 
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Patricia Schinke, Anwendungsentwickle-
rin, Lars Nowak, Student. 
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss: 
Frau Marion Dirks (Stadt Billerbeck) und Herr Dr. Linus Tepe (Kreis Coesfeld). 
Zentralausschuss 
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, u. a. 
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2022 zweimal getagt. 
Mitglieder: 
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
Arbeitsausschuss 
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2022 viermal getagt. 
Mitglieder: 
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
3.5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von 1.741.040,06 € wie folgt zu verwen-
den: 
 Einstellung eines Betrags in Höhe von 325.131,50 € (Zinsen Pensionsrückstellung) in die Ge-
winnrücklage, 
 Einstellung eines Betrages von 156.000,00 € in die Gewinnrücklage, 
 Ausschüttung eines Betrages in Höhe von 1.259.908,56 € an die Stadt Münster.

13 
3.5.7 Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten. 
 
 
 
Münster, den 31.03.2023 
citeq 
 
 
gez. 
 
Holger Nauendorff

14 
4 Anlagennachweis 
 
  Kennzahlen Durch-schnittl. Rest-buch-wert v.H. 14           8,64             28,03         100,00 52,52 
  Durch-schnittl. Ab-schrei-bungs-satz v.H. 13           8,08             14,51         0,00 6,65 
   Restbuchwerte am Ende des vo-range-gangenen WJ €12    1.601.625,00 508.950,98   2.110.575,98     22.319,00 6.609.484,00 19.041,06   6.650.844,06     1.000,00 30.859.804,46 30.860.804,46 39.622.224,50
   Restbuchwerte am Ende des WJ €11    1.859.845,00 19.929,36   1.879.774,36     12.047,00 6.453.978,00 22.374,06   6.488.399,06     1.000,00 32.052.956,42 32.053.956,42 40.422.129,84
 Abschreibungen Endstand 31.12.2022 €10    19.876.569,05 0,00   19.876.569,05     130.724,77 16.531.583,45 0,00   16.662.308,22     0,00 0,00 0,00 36.538.877,27
  Abgang (d.h. angesam-melte Abschreibun-gen auf die in Spalte 4 ausgewie-senen Beträge) € 9     18.765,93 0,00   18.765,93     0,00 676.140,24 0,00   676.140,24     0,00 0,00 0,00 694.906,17 
  Zugang (d.h. Abschreibun-gen im WJ 2022) € 8     1.757.974,69 0,00   1.757.974,69     10.272,00 3.348.144,40 0,00   3.358.416,40     0,00 0,00 0,00 5.116.391,09 
 der citeq - Informations-Technologie für Kommunen Anfangsbestand 01.01.2022 € 7     18.137.360,29 0,00   18.137.360,29     120.452,77 13.859.579,29 0,00   13.980.032,06     0,00 0,00 0,00 32.117.392,35 
 Anschaffungs- und Herstellungskosten Endstand 31.12.2022 € 6     21.736.414,05 19.929,36   21.756.343,41     142.771,77 22.985.561,45 22.374,06   23.150.707,28     1.000,00 32.052.956,42 32.053.956,42 76.961.007,11 
Anlagennachweis Umbuchun-gen 2022 €5    498.950,98 -498.950,98   0,00     0,00 4.720,64 -4.720,64   0,00     0,00 0,00 0,00 0,00
Abgang 2022 € 4     18.765,93 0,00   18.765,93     0,00 696.149,05 334,73   696.483,78     0,00 0,00 0,00 715.249,71 
Zugang 2022 € 3     1.517.243,71 9.929,36   1.527.173,07     0,00 3.207.926,57 8.388,37   3.216.314,94     0,00 1.193.151,96 1.193.151,96 5.936.639,97 
Anfangsbestand 01.01.2022 € 2     19.738.985,29 508.950,98   20.247.936,27     142.771,77 20.469.063,29 19.041,06   20.630.876,12     1.000,00 30.859.804,46 30.860.804,46 71.739.616,85 
Posten des Anlagevermögens     1   Immaterielle Vermögens-ge-genstände Entgeltlich erworbene Software Geleistete Anzahlung   Summe immaterielle Vermögensge-genstände   Sachanlagen Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstat-tung Anlagen im Bau   Summe Sachanlagen   Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermö-gens Summe Finanzanlagen Gesamtsumme 
        I. 1. 2.     II. 1. 2. 3.     III. 1. 2.

15  
  
5 Lagebericht 
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen 
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das 
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der 
Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009. 
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der ÖrV und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW). 
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebots für Bürger*innen durch eine bedarfsorientierte Erbringung von IT-
Dienstleistungen für die Stadtverwaltung Münster, für die städtischen Schulen im Rahmen des Medi-
enentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperationspartner der ÖrV. Der Betriebszweck ist im 
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaft-
lichen Leistungserbringung zu erfüllen. 
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit 
der citeq. 
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur 
Die citeq ist gemäß dem Dezernatsverteilungsplan der Stadt Münster dem Dezernat I für Personal, 
Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT zugeordnet. Der Geschäftsbetrieb ist verteilt auf die Stand-
orte an der Scheibenstraße 109 und am Höfflingerweg 1. 
 
Die citeq betreibt ihre IT-Systeme aus Verfügbarkeitsgründen in mehreren Data-Centern an unter-
schiedlichen Standorten. Server, Datenspeicher, Robotersysteme etc. sind dabei so auf die Data-
Center verteilt, dass der städtische IT-Betrieb auch dann noch - zumindest zu großen Teilen - auf-
rechterhalten werden kann, wenn ein Data-Center ausfallen sollte. 
 
Die einzelnen Data-Center sind gegen Überhitzung durch redundant ausgelegte Klimaanlagen und 
bei Stromausfall durch Netzersatzanlagen (NEG) abgesichert. Dabei sichern die teils gemeinsam mit 
der Feuerwehr und dem Amt für Immobilienmanagement (AfIM) konzipierten NEG nicht nur die Data-
Center ab, sondern darüber hinaus noch Büros mit mehreren Dutzend Endgeräten, die im Falle eines 
stadtweiten Stromausfalls (Blackout) als Notfall-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.  
 
Das überwiegend aus citeq-eigenen Glasfaserkabeln bestehende städtische Datennetz verbindet die 
Data-Center und mehr als 200 städtische Dienstgebäude, Schulen, KiTas, Feuerwachen usw. Es ist 
so robust konzipiert, dass der IT-Betrieb in einem Standort häufig selbst dann in kurzer Zeit wieder-
hergestellt werden kann, wenn eine Leitung ausfällt (z. B. weil ein Lichtwellenkabel durch einen Bag-
ger durchtrennt wurde). Intelligente Netzwerk-Komponenten überwachen das Netz laufend und schal-
ten bei erkannten Störungen teils automatisch auf alternative Leitungswege um. 
 
Die Infrastruktur berücksichtigt damit die IT-Verfügbarkeit über die gesamte IT-Wertschöpfungskette: 
vom Data-Center über die Gebäude- und Hausnetze bis hin zu den (Notfall-)Arbeitsplätzen in den 
städtischen Gebäuden und ermöglicht so einen sicheren und gemäß Bundesamt für IT-Sicherheit zer-
tifizierten IT-Betrieb. 
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen 
In ihrem Handeln berücksichtigt die citeq neben der Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Ver-
fügbarkeit auch die Umweltverträglichkeit. Die Energieversorgung aller IT-Komponenten erfolgt über 
das hierfür zuständige AfIM, welches ausschließlich Strom von den Stadtwerken Münster bezieht. In 
den Vereinbarungen mit den Stadtwerken ist festgeschrieben, dass der Strom für die Stadt Münster 
aus erneuerbaren Energiequellen stammen muss. Der von den Stadtwerken für die Stadt Münster am

16 
Markt beschaffte Strom stammt seit 2018 zu 100 % aus Wasserkraftanlagen und ist somit den erneu-
erbaren Energien zuzuordnen. 
 
Auch in ihrer täglichen Arbeit steht die citeq in der Verpflichtung zu einem umweltbewussten Handeln: 
Bei ihren Beschaffungen beachtet sie das allgemeine Vergaberecht und die städtischen Geschäfts-
anweisungen für Ausschreibungen und Vergaben (GA AV und citeq AVR), in denen unter anderem 
die Berücksichtigung von Klima- und Umweltstandards vorgegeben wird. 
 
Gem. Ziffer 3.8.1 der GA AV sind bei allen Vergaben der Stadt Münster umweltverträgliche bezie-
hungsweise umweltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. Die 
haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließen eine nachhaltige 
Beschaffung nicht aus, selbst wenn diese teurer ist. 
 
Neben den gesetzlichen Belangen zum Umweltschutz sind zusätzlich die Beschlüsse des Rates, der 
Fachausschüsse und die Verwaltungsverfügungen zu beachten. 
 
Die citeq fordert bei der Beschaffung von Hardware grundsätzlich folgende Zertifikate ein: 
 
o RoHS-Konformität gem. EG-Richtlinie 2002/95/EG iVm EG-Richtline 2005/618/EG 
Diese Richtlinie legt Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen 
in Elektro- und Elektrotechnikgeräten fest, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesund-
heit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und 
Elektronik-Altgeräten zu leisten. 
 
o TCO (z.B. mindestens TCO 6 bei Monitoren) 
Das TCO-Gütesiegel für Multimediabildschirme garantiert folgende Eigenschaften: Emissionen (Re-
duzierung magnetischer und elektrischer Felder), niedriger Energieverbrauch im Standby-Modus, Vor-
bereitung für das Recycling  
 
o mind. Energy Star 5.0 zertifiziert 
Das Kennzeichen Energy Star findet sich auf Bürogeräten, die besonders energieeffizient sind.  
 
In besonderen Fällen, beispielsweise bei der Beschaffung von Servern, Druckern und Kopierern, wird 
der Stromverbrach explizit abgefragt und bewertet. So wird der gesamte Stromverbrauch über die 
Nutzungsdauer des Gerätes unter Berücksichtigung realistischer Einsatzszenarien berechnet und mit 
dem aktuellen Strompreis monetär bewertet. In der vergaberechtlichen Bewertung werden die so er-
mittelten Stromkosten über die Gesamtnutzungsdauer auf den Angebotspreis addiert. Die Energieef-
fizienz ist damit ein überdurchschnittliches Vergabekriterium. 
 
Neben der umweltgerechten Neubeschaffung von Geräten setzt die citeq bereits bei der Planung und 
beim Einsatz der Technik auf Ressourcenschonung. So verfolgt die citeq die Möglichkeiten zur Ener-
gieeinsparung im Bereich Kühlung der IT-Geräte im Data Center. Innovative und energiesparende 
Konzepte wie Kalt- und Warmgang-Einhausungen werden bei Neu- oder Umbauplanungen favorisiert 
und verfolgt. Es werden Präzisionsklimageräte zur Klimatisierung vorgesehen und verwendet, die über 
eine Sensorik verfügen, um einen optimalen Luftaustausch zu regeln und damit Energie einzusparen. 
Ferner werden Klimasysteme eingesetzt, die einen möglichst hohen Anteil an sogenannter „Freier 
Kühlung“ ermöglichen, um die Außenluft zur Kühlung mit heranzuziehen. Der Handlungsspielraum der 
citeq ist hier auf Marktrecherche, Informationsweitergabe und Anforderungsdefinition beschränkt, da 
die Umsetzung und Ausführung in der Verantwortung des AfIM liegt.  
Die Klimatisierung im Rechenzentrum ist dabei ein wichtiger Faktor, hier wird regelmäßig auf die rich-
tige Raumtemperatur geachtet, denn je niedriger die Temperatur desto höher der Energiebedarf. Wei-
terhin wird im Rechenzentrum durch Verkabelungsinfrastrukturmaßnahmen stromverbrauchende ak-
tive Netzwerktechnik eingespart.

17  
  
Die von der citeq eingesetzte energieeffiziente IT spart Stromkosten. Weil neuere Technik zumeist 
energieeffizienter ist, werden alle älteren IT-Systeme regelmäßig ersetzt.  
 
Die citeq plant die Ausstattung ihrer Netzwerkräume bedarfsgerecht und sorgt für ressourcenscho-
nende Netzwerkinstallationen. Nur wirklich benötigte Datendosen werden geschaltet, so dass die 
Netzwerk-Switche optimal geplant und belegt werden können. 
 
Auch auf zusätzliche Büro-Switche wird verzichtet, Endgeräte werden möglichst über zentrale Switche 
angebunden, so werden die vorhandenen Ressourcen besser ausgenutzt und weitere Stromverbrau-
cher vermieden. 
 
Die citeq setzt die PoE Technik (Power over Ehernet) ein. Ein PoE-Switch versorgt IP-Geräte wie 
Telefone und Access Points mit Strom. Er nutzt dafür dasselbe Ethernet-Kabel, über das auch die 
Daten übertragen werden. So werden weniger Stromkabel benötigt und gleichzeitig wird weniger 
Strom verbraucht. 
 
Seit Jahren forciert die citeq den Breitbandausbau mit dem Ziel, dezentrale Server-Systeme und TK-
Systeme zu zentralisieren. Die Zentralisierung ermöglicht weiterhin, dezentrale IT-Systeme in den Au-
ßenstandorten abzubauen. Durch diese Maßnahmen - die gemeinsame Nutzung zentraler Dienste, 
Daten- und Telefonleitungen - konnte der Stromverbrauch in vielen städtischen Einrichtungen in den 
letzten Jahren bereits reduziert werden. Die citeq sieht in diesem Vorgehen ein großes Energieein-
sparpotential und arbeitet stetig daran das städtische Glasfasernetz weiter auszubauen. 
5.4 Geschäftsprozesse 
Die citeq hat die Doppelrolle als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und gleichzeitig als exter-
ner Dienstleister für weitere Behörden und stellt damit eine Besonderheit unter den kommunalen IT-
Dienstleistern in Deutschland dar. 
Als dienstleistende Querschnittseinrichtung der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Infor-
mations- und Kommunikationstechnologie der Stadt Münster: Dazu zählen die städtischen Büroar-
beitsplätze, die Netzinfrastruktur und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und 
auf mehrere Standorte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander 
sowie mit den städtischen Dienstgebäuden über citeq-eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber 
hinaus betreibt die citeq die IT-Infrastruktur und stellt die IT-Ausstattung der städtischen Schulen der 
Stadt Münster im Rahmen des MEPs bereit. Da die citeq neben ihrer IT-Kompetenz auch über ein 
sehr umfassendes Wissen um die kommunalen Strukturen und Prozesse verfügt, arbeitet sie bei der 
Optimierung der Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Personal- und Organisationsamt 
zusammen. 
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Funktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für 
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung (E-Government, virtuelles Rathaus einschließlich der 
Onlinedienste; Dokumentenmanagementsystem) hinaus auch aktive Beiträge zum Ausbau der Gi-
gaBit-Infrastrukturen (Glasfaser und 5G) im Stadtgebiet und die Open Data Koordination. 
Als externer IT-Dienstleister ist die Stadt Münster seit dem 01.01.2019 mit 27 umliegenden Kreis-, 
Stadt- und Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und er-
bringt für 400 weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen 
und kommunalen Einrichtungen auch Landes- und Bundeseinrichtungen. Beispielhaft genannt seien 
das Bundesamt für Justiz, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesverwaltungsamt, das Landes-
zentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und die Verbände der Diözesen und der Evangelischen 
Kirche Deutschlands. 
Von der Doppelrolle als dienstleistende Querschnittseinrichtung und als externer Dienstleister profi-
tieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden: 
o Die Stadt Münster profitiert von der interkommunalen Zusammenarbeit über Synergien beim 
IT-Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, 
die in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden.

18 
o Die externen Kunden profitieren vom Know-how der Mitarbeitenden der citeq, welches diese 
bei ihren IT-Querschnittsaufgaben für die Stadt Münster erwerben und - quasi nebenbei - in 
ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT-Bedarf der 
Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche IT-
Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen Kun-
den die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen. 
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft 
Die Corona-Pandemie hat - wie schon in den beiden Vorjahren - einen Großteil der Planungen der 
citeq überholt. Viele Projekte zur Unterstützung der Stadt Münster und der Kooperationspartner muss-
ten aufgrund Corona-induzierter Schwerpunktsetzungen überarbeitet oder zurückgestellt werden. 
Gleichzeitig gab es Probleme in den weltweiten Lieferketten, deren negative Auswirkungen nur durch 
flexible Umorientierungen einigermaßen klein gehalten werden konnten.  
Der städtische Krisenstab hat sich im Jahr 2022 neben den Themen Flüchtlingskrise und Corona 
Pandemie auch mit den drohenden Szenarien Gasmangellage und der daraus resultierenden mögli-
chen Energieversorgungskrise beschäftigt. Hierzu wurden entsprechende Unterarbeitsgruppen, auch 
unter Beteiligung der citeq und den relevanten Fachämtern gebildet. Als städtischer IT-Dienstleister 
war die citeq in den Unterarbeitsgruppen: 
 Stabile Energieversorgung 
 Städtische Energieeinsparmaßnahmen 
 Kritische Infrastrukturen 
 Verwaltungsnotbetrieb 
vertreten. 
Die schon länger angespannte personelle Situation der citeq konnte im Jahr 2022 durch gemeinsame 
Anstrengungen mit dem Personal- und Organisationsamtes verbessert werden. Um die Attraktivität 
der Stadt als Arbeitgeber deutlicher als bisher herauszustellen, hat das Personal- und Organisations-
amt ein vielfältiges Maßnahmenbündel eingeleitet, von dem auch die citeq profitiert. Dieses beinhaltet 
z. B. die Erstellung eines Imagefilms, die Dauerschaltung von Anzeigen sowie organisatorische An-
passungen zur Leistungsoptimierung im Amt selber. Die ersten Früchte zeigen sich bei der citeq in 
der Zunahme des durchschnittlichen Personalbestands von 183 auf 199 Köpfe im Berichtsjahr. 
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung 
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq 
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 auf 
Basis der IT-Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 
Im Februar 2020 hat die Zertifizierungsstelle des BSI der citeq das „ISO 27001-Zertifikat auf Basis von 
IT-Grundschutz“ erteilt. Gegenstand dieses Zertifikates sind die organisatorischen Prozesse, Daten 
und Informationen, Anwendungen, Netzwerkkomponenten, IT-Systeme und die Infrastrukturkompo-
nenten, die für den Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind. 
 
Das vom BSI erteilte Zertifikat hat eine dreijährige Gültigkeitsdauer. Innerhalb des Gültigkeitszeit-
raums müssen zwei Überwachungsaudits mit positivem Ergebnis durchführt werden. Das erste Über-
wachungsaudit wurde im November 2020 erfolgreich durchlaufen.  
 
Das zweite Überwachungsaudit erfolgte im Mai 2022 auf Grundlage des neuen BSI-Standards 200-x. 
Zuvor wurde die Sicherheitskonzeption der citeq auf das Grundschutz-Kompendium umgestellt. Auch 
dieses Überwachungsaudit wurde erfolgreich abgeschlossen. Damit war der dreijährige Zyklus der 
Erst-Zertifizierung abgeschlossen. 
 
Für die weitere Aufrechterhaltung der Zertifizierung schlossen sich nach dem Abschluss des zweiten 
Überwachungsaudits nahtlos die Vorbereitungen für die Re-Zertifizierung an. Dazu kommt eine neu 
eingeführte Anwendung zum Einsatz. Dies hat zu einer deutlichen Verbesserung der Effektivität und 
Effizienz in der Bearbeitung und Dokumentation der BSI-Anforderungen geführt. Der Abschluss der 
Re-Zertifizierung ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.

19  
  
Im Jahr 2022 war eine weitere Intensivierung der Bedrohungslage durch aggressive Cyberkriminalität 
festzustellen. Dazu zählen auch Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise festzustellen 
waren bzw. sind. Dieses Themenfeld erfährt auch für den Sektor der Kommunalverwaltungen eine 
immer stärkere Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass sich dies in den nächsten Jahren fortset-
zen wird. 
 
Für die Initiierung und Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung und Härtung der 
Schutzmaßnahmen sowie die Intensivierung der Aktivitäten zur Sensibilisierung und Schulung der 
Mitarbeitenden war eine personelle Verstärkung des ISMS-Teams der citeq erforderlich. Dies konnte 
im Jahr 2022 mit der Einrichtung und Besetzung von zwei zusätzlichen Stellen umgesetzt werden. 
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster 
Auch in der Stadt Münster hat der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau einen hohen Stellenwert. Mit 
dem Kooperationsprojekt zwischen der Deutschen Telekom und Stadtwerke Münster werden bis zum 
Jahr 2030 rund 160.000 Münsteraner Haushalte mit einem direkten Glasfaseranschluss versorgt. Zu-
sätzlich zu den eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen werden in den Außenbezirken und Gewer-
begebieten Förderprogramme von Bund und Land eingesetzt, um die flächendeckende Versorgung 
mit Glasfaser im Stadtgebiet Münster zu erreichen. Der Bund wird voraussichtlich in der ersten Jah-
reshälfte 2023 eine neue Förderrichtlinie für die Erschließung der sogenannten grauen Flecken (ohne 
Aufgreifschwelle) veröffentlichen. Die neue Förderrichtlinie wird auch für die Stadt Münster relevant 
sein, da nicht alle Adressen durch die laufenden Ausbauprojekte mit einem Glasfaseranschluss ver-
sorgt werden können. 
o Glasfaseranbindung für städtische Schulen und Einrichtungen in den Außenbezirken 
Die städtischen Standorte in den Außenbezirken Albachten, Gelmer, Handorf, Nienberge und 
Sprakel sind aufgrund der hohen Ausbaukosten noch nicht an das städtische Glasfasernetz 
angebunden. Die citeq führt derzeit mit allen Netzanbietern und beteiligten Ämtern Gespräche, 
um eine wirtschaftlich angemessene Lösung für die betroffenen Standorte zu finden. Hierbei 
ist es wichtig Synergien mit den vielen eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaserprojek-
ten zu bilden. Neben der Anmietung von sogenannten Dark Fiber Verbindungen über Drittan-
bieter wird auch über eine Richtfunklösung für schwer erreichbare Standorte nachgedacht. 
Erste Gespräche mit potentiellen Richtfunkanbietern wurden bereits geführt. Sobald das Kon-
zept zur Anbindung der verbliebendenden Standorte vorliegt, wird die citeq eine Beschlussvor-
lage einreichen. 
o Glasfaserausbau in den Münsteraner Gewerbegebieten 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel alle Gewerbe- und Industriegebiete mit einer nachhaltigen 
sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur zu versorgen. Zur Erreichung 
dieses Ziels hat der Rat mit Vorlage V/0716/2019 am 11.12.2019 entschieden, die unterver-
sorgten Gewerbegebiete mit Unterstützung des Förderprogramms „Sonderaufruf Gewerbege-
biete“ von Bund und Land flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Im November 2021 hat 
die Stadt Münster gemeinsam mit dem Netzbetreiber NDIX und Vodafone Deutschland den 
Glasfaserausbau in mehreren Gewerbegebieten aufgenommen. Die Ausbauarbeiten in den 
Gewerbegebieten Nienberge-Feldstiege, Nienberge-Steinfurter Straße/Haus Uhlenkotten sind 
bereits abgeschlossen und die ersten Unternehmen am Glasfasernetz angebunden. Beim 
Ausbauprojekt Weseler Straße, Siemensstraße und Höltenweg kam es aufgrund von Kampf-
mittelverdachtspunkten zu einem kurzzeitigen Ausbaustopp. Dennoch sollen die Tiefbauarbei-
ten in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden. Bereits im Sommer 2022 startete 
der Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten Hansa-Business-Park und Hiltrup-Han-
sestraße. Auch hier sollen die Arbeiten im Sommer 2023 beendet werden.

20 
o Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „White Spots“ 
Die Stadtwerke Münster wurden im Sommer 2020 beauftragt die rund 2000 Wohnadressen im 
Außenbereich der Stadt sowie rund 100 Gewerbeadressen mit Glasfaser zu erschließen. Das 
Ausbauvorhaben wird in hohem Maße durch Fördergelder von Bund (50%) und Land (40%) 
finanziert. 
In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden die Ausbautätigkeiten in den Clustern 4 und 5 - dem 
Bereich Industrieweg / Loddenheide sowie östlich von Hiltrup - abgeschlossen (68 Adressen). 
Insgesamt wurden rund 22,5 Kilometer Tiefbauarbeiten und rund 8 Kilometer Einzugsstrecken 
im öffentlichen Bereich realisiert. Die Hauptstrecken in den ausgebauten Bereichen wurden 
zwischen 2 PoPs (Point of Presence) und 8 Kabelverzweigern hergestellt, von denen die Ver-
bindungen zu den einzelnen Hausanschlüssen vorgenommen wurden. Die Tiefbauausschrei-
bung für das Cluster 6 im Bereich Amelsbüren wurde bereits Ende 2022 abgeschlossen und 
die Stadtwerke Münster haben mit dem Glasfaserausbau von rund 330 Adressen begonnen. 
o Das Graue Flecken-Förderprogramm 
Nach Abschluss aller derzeit laufenden eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser-Aus-
bauprojekten werden nach einer ersten Einschätzung circa 5-10% der Adressen in Münster 
nicht gigabitfähig versorgt sein. Die betroffenen Adressen liegen größtenteils zwischen Außen-
bereich und Innenstadt und waren bislang nicht förderfähig. Auch für die Netzanbieter ist die 
Versorgung dieser Gebiete mit gigabitfähigen Glasfasernetzen unwirtschaftlich. Aus diesem 
Grund hat der Bund im Sommer 2022 das neue Graue-Flecken-Förderprogramm veröffent-
licht. Alle Adressen die aktuell und perspektivisch keinen gigabitfähigen Anschluss zur Verfü-
gung haben, können über das Förderprogramm des Bundes einen Glasfaseranschluss erhal-
ten. Analog zu den Förderprogrammen „weiße Flecken“ und „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ 
wird der Ausbau auch hier zu 50% vom Bund und 40% vom Land NRW finanziert. Der Eigen-
finanzierungsanteil der Kommune liegt weiterhin bei 10%. 
5.6.3 Digitalisierung 
o OZG-Umsetzung 
Die Münsteraner OZG-Umsetzung der citeq setzt auf einen Mix aus nachgenutzten, standar-
disierten Lösungen sowie Eigenentwicklungen. Dabei fokussiert sie zuvorderst die bundesweit 
nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen aus Bürger-, Unternehmens- und Ver-
waltungssicht. Dies entspricht der gängigen Praxis auf Landes- und Bundesebene. 
Bezogen auf die Umsetzung der TOP100-OZG-Leistungen ist zum Ende des Jahres 2022 ein 
Umsetzungsgrad von 22% erreicht worden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Um-
setzungsgeschwindigkeit in 2023 erhöhen wird, da nun zunehmend EfA-Leistungen verfügbar 
werden. 
o DMS-Programm 
Im Sinne der ursprünglichen DMS-Programmdefinition liegt das Programm fast im Plan. Er-
reicht wurde dies durch Effizienzgewinne, die durch zunehmende Standardisierung von Tech-
nik & Prozessen und zunehmende Wiederverwendbarkeit realisiert werden. Dadurch konnte 
die Ressourcen-unterdeckung, die aus unbesetzten Stellen resultiert, teilweise ausgeglichen 
werden. 
Zum Ende des Jahres 2022 waren in der Münsteraner Verwaltung ca. 43% der geplanten 
DMS-Arbeitsplätze (basierend auf der vorgegebenen 70%-Abdeckung) mit E-Akten ausgestat-
tet.

21  
  
5.6.4 Energiekrise 
Die städtischen Arbeitsgruppen haben sich – unter Beteiligung der citeq – mit den Auswirkun-
gen und möglichen Gegenmaßnahmen unter den Annahmen Stromausfall < 72 Stunden und 
Stromausfall > 72 Stunden beschäftigt. 
Flankierend hierzu wurde citeq intern ein Krisenstab gebildet, der sich, verzahnt mit dem städ-
tischen Krisenstab und den Unterarbeitsgruppen, speziell mit den Auswirkungen auf die IT-
Infrastrukturen befasst. Über alle Fachbereiche hinweg wurden Szenarien, Bewertungen und 
Lösungsansätze mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert, bewertet und in Vorgehensmo-
delle übersetzt. 
Schwerpunkte der Arbeit im citeq internen Krisenstab war die Sicherstellung des Rechenzent-
rumsbetriebs unterstützt durch Ersatzstromanalgen und deren Betrieb auch über einen länge-
ren Zeitraum von über 72 Stunden. Im Rahmen der notwendigen Überprüfungen und Doku-
mentationen wurden gleichzeitig Planungen und Maßnahmen zur Bereitstellung von notstrom-
versorgten Arbeitsplätzen in der Scheibenstraße und im Stadthaus 1 erstellt. Neben notstrom-
versorgten Arbeitsplätzen für die citeq Administratoren mussten Arbeitsplätze für den Verwal-
tungsnotbetrieb geplant und evaluiert werden. Hierzu wurden intensive Gespräche mit der 
Stadt Münster und den citeq ÖrV Kooperationspartnern geführt. Eine eigene Task Force der 
citeq hat sich mit dem Thema Zahlungsläufe und Zahlbarmachungen im Notbetrieb auseinan-
dergesetzt.

22 
6 Wirtschaftsbericht 
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits 
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deutlich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen 
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.  
6.2 Geschäftsverlauf 
Das Geschäftsjahr war besonders geprägt durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Neben 
zahlreichen anderen Folgen drohte auch eine Energiemangellage. In diesem Zusammenhang ist bei 
der Stadt Münster das Themenfeld der kritischen Infrastruktur, ihres Schutzes und der geeigneten 
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung kritischer Leistungen in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. 
Im Rahmen der notwendigen Überprüfungen und Dokumentationen wurden Planungen und Maßnah-
men zur Bereitstellung von notstromversorgten Arbeitsplätzen in der Scheibenstraße und im Stadt-
haus 1 erstellt. Neben notstromversorgten Arbeitsplätzen für die citeq Administratoren mussten Ar-
beitsplätze für den Verwaltungsnotbetrieb geplant und evaluiert werden. 
Darüber hinaus ist die citeq über verschiedene Arbeitsgruppen in die Krisenstabsarbeit der Stadt ein-
bezogen worden, was zu einer zusätzlichen zeitlichen und inhaltlichen Ressourcenbeanspruchung 
geführt hat. 
Die im Rahmen der ausklingenden Corona-Pandemie zu leistenden IT-Unterstützungen der Stadt 
Münster, der städtischen Schulen und der Kooperationspartner haben im Geschäftsjahr deutlich ab-
genommen oder sind nahezu vollständig ausgelaufen. Damit war die citeq in der Lage, die dadurch 
gebundenen Personalkapazitäten wieder gemäß ihrer originären Bestimmung einzusetzen. 
Der langjährige Betriebsleiter der citeq, Herr Stefan Schoenfelder, ist im Berichtsjahr in den Ruhestand 
getreten. Sein Nachfolger, Herr Holger Nauendorff, hat in enger Abstimmung mit der Stadt Münster 
den im vergangenen Geschäftsjahr eingeleiteten Prozess der strategischen Neuausrichtung der citeq 
weiter vorangetrieben. 
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich auf 73.153 T€ und ist damit um rd. 15.856 T€ höher 
als zum 31.12.2021. Der Anstieg der Bilanzsumme ist hauptsächlich bedingt durch folgenden Einmal-
effekt: Über die Jahreswende wurde über das bei der Stadt geführte Bankkonto der citeq ein Betrag 
von 13.598 T€ aus dem HCM-Abrechnungslauf als Termingeld angelegt, um vom allmählich steigen-
den Zinsniveau zu profitieren. 
Im Jahr 2022 wurden Investitionen in Höhe von 5.937 T€ vorgenommen und durch Eigenmittel und 
Kassenkredite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen 1.193 T€, die im Wesentlichen zur Rück-
deckung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 4.744 T€ verteilen 
sich im Wesentlichen auf Softwareprodukte (1.517 T€), Rechnersysteme (1.600 T€), Monitore, Dru-
cker und sonstige DV-Peripherie (637 T€), Netztechnik (294 T€), Telekommunikationstechnik (41 T€), 
Technische Ausstattung (87 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form von Trivialsoft-
ware sowie Netz- und TK-Technik (insgesamt 548 T€) sowie Anlagen im Bau (8 T€) und Anzahlungen 
auf immaterielle Vermögensgegenstände (10 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe 
von 5.116 T€ gegenüber.  
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 15.367 T€ auf 30.192 T€, insbesondere aufgrund höherer For-
derungen an die Stadt Münster, die u.a. die zuvor erwähnte kurzfristige Termingeldanlage enthalten. 
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 in Höhe von 12.881 T€ (Vorjahr: 11.640 T€) deckt 17,6 % der Bi-
lanzsumme (Vorjahr: 20,3 %). Die Verringerung der Eigenkapitalquote ist verursacht durch den bilanz-
verlängernden Einmaleffekt aus der kurzfristigen Termingeldanlage. Bereinigt um diesen Einmaleffekt 
ergäbe sich eine Eigenkapitalquote von 21,6 % für das Berichtsjahr. Unter Einbeziehung der Sonder-
posten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte 
Eigenkapitalquote von 17,6 % (bereinigt: 21,6%) (Vorjahr: 20,3 %).

23  
  
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten wie im Vorjahr aus dem CashFlow der 
laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.  
Die um die den bilanzverlängernden Einmaleffekt bereinigte Liquidität der citeq hat sich gegenüber 
dem Vorjahr verbessert, ist aber weiterhin als unzureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle 
Unterstützung der Stadt Münster angewiesen. 
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die Umsatzerlöse über alle Be-
reiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV-Kunden im Berichtsjahr rd. 38.462 T€ und 
waren damit um 2.836 T€ höher als im Vorjahr. Hervorgerufen wurde dies u. a. durch gestiegene 
Fallzahlen im Rahmen der Bereitstellung von Anwendungen, wenige neue Anwendungen und zusätz-
liche Hardwareprodukte. Als Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2022 ein Überschuss von rd. 1.740 T€ 
erzielt werden.  
Die Herkunft des um rund 1.684 T€ höheren Jahresergebnisses im Vergleich zum Plan bereinigt um 
MEP & ÖrV kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Vergleich zum Plan ist nicht 
aussagekräftig, da hier der Umsatz die MEP- und ÖrV-Ergebnisse enthält und die Ist-Werte um eben-
diese bereinigt sind: 
 
Im Jahr 2022 konnten nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden. Dennoch liegen die Umsätze 
auf Planniveau. Gleichzeitig liegt der Personalaufwand aufgrund der vakanten Bestandsstellen um 
1.191 T€ niedriger als der Planwert. Darin zeigt sich im Berichtsjahr wiederum das hohe Produktivi-
tätsniveau der Bestandsmitarbeiterschaft. Insbesondere die nicht abgerufenen externen Dienstleis-
tungen für Bereitstellung und Unterhaltung der Fachanwendungen führten im Materialaufwand zu ei-
ner positiven Abweichung gegenüber dem bereinigten Plan von 888 T€, In Summe konnte das Jah-
resergebnis im Vergleich zum bereinigten Plan um 1.684 T€ übertroffen werden. 
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignisse sind in angemessener Weise im Jahresab-
schluss berücksichtigt worden. 
  
Angaben in T-Euro Plan 2022 
Plan 2022  
MEP & ÖrV  
bereinigt 
Ist 2022 
Differenz  
Plan berei-
nigt / Ist 
Umsatzerlöse -40.203  -38.669 -38.462 -207 
sonstige betriebliche Erträge -120  -120 -533 413 
Summe Erträge -40.323 -38.789 -38.995 206 
Materialaufwand 13.900 13.900 13.012 888 
Personalaufwand 17.556  17.556 16.365 1.191 
Abschreibungen 4.649  4.649 5.116 -467 
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.402 1.402 1.565 -163 
Zinsergebnis 1.197  1.197 1.165 32 
Steuern 29  29 31 -2 
Summe Aufwendungen 38.733 38.733 37.256 1.479 
Jahresergebnis -1.590 -56 -1.740 1.684

24 
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 
Ein Indikator für die Leistungsfähigkeit der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der 
angebotenen Produkte. Aufgrund der von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betrie-
benen Weiterentwicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch 
ein Anzeichen für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.  
Der durchschnittliche Personalbestand hat sich von insgesamt 183 Personen im Jahr 2021 (exkl. 7 
Auszubildende) auf 199 Personen im Berichtsjahr (exkl. 7 Auszubildende) erhöht. In Vollzeitstellen 
beschäftigt die citeq 197,93 Vollzeitäquivalente (VZÄ) per 31.12.2022. Daneben waren weitere 33,61 
Stellen (VZÄ) zum Stichtag nicht besetzt, darin enthalten sind 6,93 VZÄ nicht zu besetzende Teilzeit-
anteile. 
Die Nachhaltigkeits-Anstrengungen der citeq sind eingebettet in das Klimaschutzkonzept und die 
Nachhaltigkeits-Strategie der Stadt Münster. Hinsichtlich dieser Aspekte verweisen wir auf unsere Er-
läuterungen zum Gliederungspunkt 5.3.

25  
  
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 
7.1 Prognosebericht 
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden ÖrV und aufgrund des seit Jahren wachsenden Drittkundengeschäfts im Bereich der kom-
munalen Fachanwendungen für die nähere Zukunft von einem stabilen Kerngeschäft aus.  
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam ein Gutachten zur Ent-
wicklung von Empfehlungen für eine Neuausrichtung der kommunalen IT in NRW in Auftrag gegeben. 
Die Beratungstätigkeit ist seitens der Firmen Kienbaum und Sopra Steria Anfang 2022 begonnen wor-
den. Das beauftragte Gutachten wird Ende 2023 vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass das Gut-
achten eine zentralisierte Leistungserbringung der wesentlichen IT-Services für Kommunen in NRW 
empfehlen wird. Folgt die kommunale Gemeinschaft in NRW diesen Empfehlungen, werden sich in 
den Folgejahren grundlegende Veränderungen im Leistungsportfolio der citeq ergeben. 
Die citeq bereitet sich im Rahmen ihres Zukunftsprozesses auf diese Entwicklung in unterschiedlichen 
Szenarien vor. Sie begrüßt und unterstützt das Gutachten, das unter anderem einen Beitrag zur Ver-
einfachung der kontinuierlich komplexer werdenden Rahmenbedingungen der kommunalen Informa-
tionstechnik leisten kann. 
Darüber hinaus setzt die citeq auch im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern und Ein-
richtungen der Stadt Münster und den kommunalen ÖRV-Partnern ihren Veränderungsprozess mit 
einer klaren Kundenorientierung konsequent fort.  
7.2 Risikobericht 
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§10 EigVO NRW) und entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufgebaut. Ziel ist es bestehende und mögliche 
Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu bewerten und strategische Maßnahmen zur Re-
duzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, umzusetzen und deren Umsetzung zu kontrollie-
ren. 
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet.  
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdungen 
der IT und damit auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit in den letzten Jahren zugenommen 
haben und weiter zunehmen werden. Dieser Aufwandsanstieg bezieht sich einerseits auf den zentra-
len IT-Sicherheitsbereich der citeq, aber auch auf die in den Organisationsbereichen verantwortlichen 
und operativ tätigen Mitarbeitenden im System- und Anwendungsbetrieb.  
Auch wenn die citeq im Jahr 2022 in enger Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt 
der Stadt Münster sehr erfolgreich IT-Fachkräfte gewinnen konnte, muss sie systematisch Maßnah-
men entwickeln, um dem steigenden Fachkräftemangel begegnen zu können.  
Auch die Rahmenbedingungen im kommunalen Umfeld sind gekennzeichnet durch eine steigende 
Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (siehe auch VUCA). Dies erfordert von der 
citeq eine erhöhte Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit.

26 
7.3 Chancenbericht 
Die unter 7.1 und 7.2 beschriebenen Entwicklungen nutzt die citeq, um sich gemeinsam mit ihren 
Kunden strategisch neu zu positionieren. Die anstehende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bei 
der Stadt Münster und den ÖrV-Partnern ist Aufgabe und Chance der citeq. Sie bietet für die kom-
menden Jahre Möglichkeiten neue Anwendungen zu entwickeln, Dienstleistungen zu erbringen und 
eine Ausweitung des bisherigen Betriebs im BSI-zertifizierten Rechenzentrum vorzunehmen. Die citeq 
wird diese Chance nutzen und ihre Beiträge leisten. 
 
 
 
Münster, den 31.03.2023 
 
citeq 
 
 
gez. 
 
Holger Nauendorff

27  
  
8 Organigramm

Beratungsverlauf (4)

31.05.2023 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Scheibenstraße 109
  • Siemensstraße
  • Höfflingerweg 1
  • Steinfurter Straße
  • Haus Uhlenkotten
  • Weseler Straße
  • Industrieweg
  • Loddenheide
  • Feldstiege
  • Höltenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0275/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2023
Erstellt
26.04.2023 16:23