Mandari Insight

V/0421/2017/1

Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Vorlagen 07.07.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 27

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

8763 Zeichen

V/0421/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse 
der Machbarkeitsstudie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat nimmt den Abschluss der auf Basis der Beschlussfassung zur Vorlage 
V/0420/2016/1 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der de-
mographischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/21“ erstell-
ten Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Kinderhaus (Grundschule am Kinderbach, Ge-
schwister-Scholl-Realschule und – Gymnasium) zur Kenntnis.  
  
2.  Der Rat beschließt, dass die in der Anlage 1 dargestellten zusätzlichen Raumbedarfe für das 
Schulzentrum Kinderhaus Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte sind. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe der Architektenleistung für das Schulzent-
rum Kinderhaus, d. h.  
 für den Neubau von Räumlichkeiten zur Verlagerung der bestehenden 2-zügigen 
Grundschule 
 für den Neubau der Mensa einschl. Küche und  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0421/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Zurfähr 
Frau Stoy 
Ruf: 
492-4024 
492-2877 
E-Mail: 
Zurfaehr@stadt-muenster.de  
Stoy@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.07.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0421/2017/1 
 für den Neubau der Lehrküche der weiterführenden Schulen 
ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie an-
schließend den Baubeschluss herbeizuführen (Anlage 2). 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Machbarkeitsstudie für den Umbau im Be-
standsgebäude die weitere Planung als 2. Bauabschnitt weiter zu entwickeln sowie an-
schließend den Baubeschluss herbeizuführen.  
 
 4.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich der Verortung der erforderlichen Anzahl 
an Betreuungsräumen für den Ganztag an der Grundschule am Kinderbach zu-
nächst der Architektenwettbewerb für den Neubau (s. Beschlusspunkt 3) und die da-
raus resultierenden Lösungen abgewartet werden sollen. Erst nach Auswertung die-
ser Ergebnisse soll über eine mögliche Baumaßnahme (Erweiterung/ Ausbau) an 
der nördlich gelegenen Sporthalle, in der der Ganztagsbereich und die Außen-WC´s 
für die Grundschule untergebracht werden könnten, entschieden werden (Anlage 2). 
 
4.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Reduktionsvariante, bei der jetzige Klassen-
räume durch mobile Trennelemente (z. B. Mobiliar, Stellwände) in Team- und Diffe-
renzierungsräume der beiden weiterführenden Schulen unterteilt werden, geprüft 
wurde und für nicht zweckmäßig befunden wird (Anlage 3), aber technisch machbar 
ist. Die Einsparsumme beträgt nach erster Schätzung 245.000 €.  
 
5.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dieser Vorlage noch keine abschließenden Aussagen 
zu notwendigen Sportflächenbedarfen für das Schulzentrum Kinderhaus gemacht werden. 
Die Verwaltung prüft, ob zur Sicherstellung des verpflichtend durchzuführenden 
Schulsports eine neue Zweifachsporthalle in erreichbarer räumlicher Nähe (vgl. Ziffer 
3.4 der Begründung) vonnöten ist – ohne dass es durch die Prüfung zu einer Verzöge-
rung der vorgeschlagenen Baumaßnahmen am Schulzentrum Kinderhaus kommt. Der 
Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass über das Schulerweiterungsprogramm hinaus gehende 
notwendige Sanierungsbedarfe des Schulzentrums im weiteren Planungsprozess geprüft 
werden und die Verwaltung eine Kostenschätzung erstellt. 
 
6. Der Rat beschließt, dass das bestehende Kunstwerk des Künstlers Adolf Luther im Pädago-
gischen Zentrum des Schulzentrums Kinderhaus erhalten werden soll und im Rahmen der 
anfallenden Bautätigkeiten mit saniert wird.

- 3 - 
V/0421/2017/1 
7.    Bis zum VgV-Verfahren wird für das Schulzentrum ein Energiekonzept erstellt (Be-
standsanalyse und Neukonzeption) 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau sowie den Umbau im Bestand Kosten in 
Höhe von insgesamt 13.366.000 € entstehen. Für die Sanierung des Kunstwerkes entstehen 
darüber hinaus Kosten in Höhe von 155.000 €. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt somit 
13.521.000 €. 
 
III. Mittelbereitstellung/ Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung werden Mittel wie folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Alt 
Betrag 
€ 
Neu 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0301 Leistungen für Schulen     
Investitions-
maßnahme 
4680 Erweiterung Schulzen t-
rum Kinderhaus 
    
  Auszahlung für Ba u-
maßnahmen 2016 50.000 50.000  
   2017 0 180.000 Deckung üpl: Inv. -
maßn. 4720 
   2018 0 1.845.000 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   2019 0 4.650.000 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   2020 0 2.974.800 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   2021 0 2.059.800 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   Spätere 
Jahre 
0 728.000 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   Gesamt 50.000 12.487.600  
         Auszahlung für den 
Erwerb von bewegli-
chen Anlagevermögen 
2017 0 0 
 
   2018 0 0  
   2019 0 0  
   2020 0 413.200 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   2021 0 516.700 Ansatz Verlag e-
rung von 4720

- 4 - 
V/0421/2017/1 
   Spätere 
Jahre 
0 103.500 Ansatz Verlag e-
rung von 4720 
   Gesamt 0 1.033.400  
Summe   50.000 13.521.000  
 
Der zur F inanzierung 2017 erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 180.000 € 
wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
Deckung: Minderauszahlungen in der PG 0301 Leistungen für Schulen, Investitionsmaßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme ab 2018 erforderlichen Ermächtigungen werden zum 
Haushaltsplan-Entwurf 2018 angemeldet. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Kürzung der 
Ansätze bei der Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude. 
 
Die bei Investitionsmaßnahme 4720 anteilig vorgesehenen Mittel aus dem Förderprogramm Gute 
Schule 2020 werden ab 2018 zur Finanzierung der Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus 
eingesetzt.  
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahre 2018 - 2020 bei der NRW.Bank ein Darlehen zur 
Finanzierung der Maßnahme Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus zu beantragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die unter Beschlusspunkt 5 vorgenommene Ergänzung um Satz 2 „Die Verwaltung prüft, ob zur 
Sicherstellung des verpflichtend durchzuführenden Schulsports eine neue Zweifachsporthalle in 
erreichbarer räumlicher Nähe (vgl. Ziffer 3.4 der Begründung) vonnöten ist – ohne dass es durch 
die Prüfung zu einer Verzögerung der vorgeschlagenen Baumaßnahmen am Schulzentrum Kin-
derhaus kommt.“ wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in den Sondersitzungen des Sportausschusses am 
06.07.2017 und des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 06.07.2017 
beschlossen. Da die endgültige Feststellung der Bedarfe für den Schulsport und deren Absiche-
rung wichtiger Bestandteil der weiteren Agenda ist und die vorgeschlagenen Baumaßnahmen im 
Schulzentrum nicht verzögert werden, empfiehlt die Verwaltung die entsprechende Beschlussfas-
sung. 
 
Zu Beschlusspunkt 6: 
Beschlusspunkt 6 wurden auf der Grundlage des Vorschlags der Sitzung der BV-Nord vom 
27.06.2017 in der Sondersitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen

- 5 - 
V/0421/2017/1 
am 06.07.2017 einvernehmlich beschlossen; „Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sit-
zung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2017 eine Bewertung des Kunstwerkes von 
Adolf Luther durch die Kunstsachverständige und Leiterin der Kunsthalle Münster, Frau Gail B. 
Kirkpatrick einzuholen. Des Weiteren bitten wir um die Einordnung des Stellenwertes der Skulptur 
durch die beiden Schulleitungen des Schulzentrums Kinderhaus. Aufgrund dieser Papiere kann 
der Haupt- und Finanzausschuss über das endgültige Vorhaben beraten und entscheiden.“ Diese 
Bitte hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
erreicht. Die eingeholten Stellungnahmen, die die Bedeutung des Werkes sowohl aus künstleri-
scher als auch aus schulischer Sicht hervorheben, wurden eingeholt und den Ratsmitgliedern mit 
Schreiben vom 7. Juli 2017 übersandt. An dem Beschlussvorschlag soll daher festgehalten wer-
den. 
 
Zu Beschlusspunkt 7: 
Der neue Beschlusspunkt 7 „Bis zum VgV-Verfahren wird für das Schulzentrum ein Energiekon-
zept erstellt (Bestandsanalyse und Neukonzeption)“ wurde auf der Grundlage eines Antrages der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Sondersitzungen des Ausschusses für Umweltschutz, 
Klimaschutz und Bauwesen am 06.07.2017 beschlossen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0421/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
07.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37