V/0699/2018
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in Sprakel
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Anlage 4: Checkliste nachhaltiges Bauen
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Ergänzte Anlage 4 zur Vorlage V/0699/2018
Checkliste nachhaltiges Bauen
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
grundlegende Gebäudesanierung
2. Wärmeschutz (siehe Passus aus der Vorlage)
Nur Anforderungen nach ENEV 2014/16
3. Wärmeerzeugung
mit
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
4. aktive Solarenergienutzung
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt.
5. sommerlicher Wärmeschutz
feststehender Sonnenschutz
Lamellen, Rollläden oder Markisen
Sonnenschutzverglasung
Erläuterung:
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Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Bau stoffe
PVC in Fenstern aus Kunststoff
Tropenholz
Begründung für Einsatz:
Es handelt sich bei der Anlage um ein Mietobjekt mit einer kurzen Nutzungsdauer von
24 Monaten.
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe
Zielwert TVOC < 1000 µg/m³
Zielwert TVOC < 500 µg/m³
Zielwert Formaldehyd < 60 µg/m³
Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt: geprüft:
Anke Lewandowski Christoph Gerdemann
Amt für Immobilienmanagement Amt für Immobilien management
Anlage 5: Checkliste Barrierefreiheit
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 Ergänzung Anlage 5 zur Vorlage V/0699/2018 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Rampe zum Haupteingang sowie ebenerdige Ausgänge aus den Gruppenräumen und dem Mehrzweckraum Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: es handelt sich um eine eingeschossige Anlage, die über die o. g. Rampe erschlossen wird Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: für eine eingeschossige Anlage nicht erforderlich Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: es wird ein barrierefreier WC-Raum hergerichtet Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Interimsmaßnahme Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: es werden Akustikdecken eingebaut.
Anlage 2: Raumprogramm.doc
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Raumprogramm Pavillonanlage Sprakel
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder
im Alter von 0 - 3 Jahren
Eine Reduzierung des
Raumprogramm zur
Kostenreduktion ist bereits
enthalten
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm
(2 x 185 qm)
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 5 10
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34
A8
Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m In Anbindung an eine
A9 Abstellraum MZR 1 10 10 Einrichtung entfällt der MZR
272
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 331
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringen Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 12.03.2018
Anlage 3: Kostenschätzung
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Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement 14.08.2018 KOSTEN GRUPPE Summe Kostengruppe Eigentum Stadt Münster KOSTENGRUPPE 100 0,00 € KOSTENGRUPPE 200 1.800,00 € KOSTENGRUPPE 300 + 400 31.850,00 € KOSTENGRUPPE 500 114.000,00 € KOSTENGRUPPE 600 0,00 € KOSTENGRUPPE 700 0,00 € 147.650,00 € KOSTENKENNWERTE : Da es sich bei der Anlage um ein Mietobjekt handel, sind keine Kostenkennwerte erforderlich Errichtung einer 2- Gruppen KITA in Modulebauweise als Interimsmaßnahme für eine Laufzeit von 24 Monaten - hier als Mietanlage - ca. 500 qm BGF Aussenanlagen - inklusive neuer Stellplätze und inklusive Rückbau der Freiflächen Grundstück vorhanden KITA Holunderweg - in Münster Sprakel - Holunderweg 80 Bauwerk und Technische Anlage - hier für Zusätzliche bauliche Dinge, die nicht im Mietpreis enthalten sind wie z.B. : Kosten für Demontage und Abtransport der Container nach Beendigung des Mietvertrages sowie zusätzliche bauliche Aus- und Einbauten wie z.B. Schließanlage, Briefkasten etc Baunebenkosten - in Mietpreis enthalten KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) Herrichten / Erschließung - Änderung Hausanschlüsse sowie Regen- und Schmutzwasseranschlüsse Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST Ausstattung und Kunstwerke - nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 07.08.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5765 768 R 404 556 R 404 948 H 5766 318 0 50 100 Meter
Anlage A
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Anlage A zur V/0699/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Holunderweg 30 Betreuungsplätze in Sprakel im Bezirk Nord inte- rimsweise bis zur Herstellung der dauerhaften Kita geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Holunderwegweg werden die u3 - und ü3 - Be- darfe in Sprakel entsprechend der neu entstehenden Bedarfe ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 267.650 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewil- ligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 418.900 € an (für 2019 an- teilig: 173.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 150.800 € (für 2019 anteilig: 62.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 50.300 € (für 2019 anteilig: 21.000 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0699/2018 V/0699/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in Sprakel Beratungsfolge 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Standort Holunderweg in Sprakel zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren 1 Gruppe G IIc für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren mit insgesamt 30 Plätzen, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze errichtet wird. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an- geboten werden. Die Inbetriebnahme ist zum 01.08.2019 geplant. Die Interimseinrichtung wird frühestens ab 2021, in Abhängigkeit zur Beschlussfassung zum Bplan 567, von einer dauerhaften Kindertageseinric h- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 27.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0699/2018 tung, die im Baugebiet Sprakel Ost errichtet wird, abgelöst. Hierzu wird ein gesonderter Erric h- tungsbeschluss vorgelegt. 3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpa uschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l- verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 4. Die Errichtung der Kita erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politisch en Gremien zur B e- schlussfassung der Anmietvorlage (gesonderte nicht öffentliche Vorlage des Amtes für Immobil i- enmanagement, V/0722/2018). 5. Die Außenanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Bedarfsamt gestaltet. 6. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen. 7. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 267.650 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, s o- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 418.900 € an (für 2019 antei- lig: 173.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 150.800 € (für 2019 anteilig: 62.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 50.300 € (für 2019 anteilig: 21.000 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 08 Auszahlungen für Baumaß - nahmen Investitionsmaß- nahme- 5100 (neu) Kita Holunderweg 2019 147.650 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2019 120.000 Zuschuss an den Träger Summe 267.650 - 3 - V/0699/2018 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 2020f. 62.500 150.800 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2019 2020f. 21.000 50.300 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 2020f. 173.500 418.900 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 201 9 vera n- schlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der allgemeinen Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach Beschluss dieser Vor- lage wird die Verwaltung den Betrag von 147.650 € von der Maßnahme Nr. 0210 in die neue Ma ß- nahme „5100 – Kita Holunderweg“ verlagern und für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- platz. Die Versorgungsquote in Sprakel liegt zum Kitajahr 2018/2019 für u3 - Kinder bei 57,5 % (73 Plätze für 127 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 137,2 % (155 Plätze für 113 Kin- der). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Dennoch ist es erforderlich, für Sprakel zum nächsten Kitajahr weitere Plätze zu schaffen. Im Orts- kern befinden sich nur zwei Kindertageseinrichtungen, welche in den letzten Jahren kontinuierlich überbelegt waren. Zusätzlich befinden sich drei weitere Elterninitiativen in den Bauernschaften von Sprakel. Diese liegen für Eltern aus dem Ortskern weiter entfernt und werden auch von Eltern anderer Wohnbereiche genutzt, da sie konkret eine Elterninitative suchen, mit deren Konzept sie sich identifi- zieren. Durch diese Elterninitiativen ist die Versorgungsquote in Sprakel so hoch. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Kinder in Sprakel bereits jetzt um 22 u3 - Kinder und 17 ü3 - Kinder angestiegen. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose weist für die kommenden Jahre einen weiteren kontinuierlichen Anstieg der Kinderzahlen aus. Dieser Anstieg kann nicht durch die vorhan- denen Kitas abgedeckt werden. - 4 - V/0699/2018 Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3 - und ü3 - Bedarfe im Stadtteil Sprakel bis zur Inbetriebnahme einer neuen Kita im Baugebiet Sprakel - Ost abgedeckt werden. 2. Maßnahmenplanung: Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll die dort vorhandene angemietete Pavillonanla- ge, die bis vor einem Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde, zu einer 2-Gruppen- Interimskita gemäß dem Raumprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien umgebaut werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe abzudecken zu können. Dafür wird ein Teil der Bestandsanlage demontiert und abtransportiert. Danach werden dann die ver- bliebenen Container entkernt und neu ausgebaut. Die Generalüberholung umfasst unter anderem neue Fenster und Türen für die komplette Anlage sowie neue Innentüren mit Zargen und Finger- klemmschutz, die energetische Ertüchtigung der Außenwände, neue Bodenbeläge in der gesamten Anlage, Akustikdecken sowie kindgerechte Sanitäranlagen. Außer den Mietkosten fallen für die Kostengruppe 200, 300 + 400 Herrichten / Erschließen, Bauwerk und Technische Anlage noch die in der Kostenschätzung mit insgesamt 33.650 € geschätzten Kosten unter anderem für die Demontage und den Abtransport der Mietanlage nach Beendigung des Mitver- trages sowie diverse zusätzliche bauliche Aus- und Einbauten an. Die Inbetriebnahme der neuen Pavillonanlage ist zum 01.08.2019 geplant. Die Pavillonanlage wird für 2 Jahre plus zweimalige Option der Verlängerung von je einem Jahr an- gemietet. Die Interimsmaßnahme ist bis zur Ablösung der Betreuungsbedarfe durch eine dauerhafte Kinderta- geseinrichtung, welche im neuen Wohngebiet Sprakel - Ost entsteht, geplant. Die Freianlagen werden vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit entsprechend der Vor- gaben des Landesjugendamtes und in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie geplant und gebaut. Die Kita wird mit adäquaten Spielbereichen für u3 - und ü3 - Kinder gestaltet, die Zugangs- und Parksituation entsprechend angepasst. Um die verkehrliche Belastung während der interimsweisen Nutzung des Gebäudes als Kindertages- einrichtung zu reduzieren, werden, in Abstimmung mit den Fachämtern, zusätzlich zu den erforderli- chen Stellplätzen auf dem Gelände Möglichkeiten zur An- und Abfahrt der Eltern geschaffen. Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018/2019 vergeben. Vorbehaltlich der Entscheidung zum Errichtungsbeschluss der zu erstellenden Einrichtung im Bauge- biet Sprakel - Ost, wird die Vergabe dieser Trägerschaft der Interimskita in die neue Einrichtung über- gehen. - 5 - V/0699/2018 4. Fazit: Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Sprakel geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2019 geplant. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung Anlage 4: Checkliste nachhaltiges Bauen Anlage 5: Checkliste Barrierefreiheit
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Holunderweg 80
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Details
- Aktenzeichen
- V/0699/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37