Mandari Insight

V/0699/2018

Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in Sprakel

Vorlagen 10.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 22.5

Anlage 4: Checkliste nachhaltiges Bauen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5: Checkliste Barrierefreiheit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm.doc

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4: Checkliste nachhaltiges Bauen

1934 Zeichen

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 1 von 2 
 
 
      
Ergänzte  Anlage 4 zur Vorlage V/0699/2018 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
 
Energetische Standards 
 
1. Art des Bauvorhabens 
  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre  
   grundlegende Gebäudesanierung 
 
      
 
2. Wärmeschutz (siehe Passus aus der Vorlage) 
 
 
 Nur Anforderungen nach ENEV 2014/16 
  
 
 
3. Wärmeerzeugung 
   
 mit 
 
 
  GUD-Fernwärme    KWK-Nahwärme    Gas    Öl   Geothermie 
 
  alternative Verfahren   Anschluss an bestehende Anlage 
  
 
4. aktive Solarenergienutzung  
  
 zur 
 
 
 Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung  
 
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 
 
 
5. sommerlicher Wärmeschutz  
 
  feststehender Sonnenschutz  
  Lamellen, Rollläden oder Markisen   
  Sonnenschutzverglasung  
  
 Erläuterung:

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 2 von 2 
 
 
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Bau stoffe 
 
 PVC  in Fenstern aus Kunststoff 
  Tropenholz  
   
 Begründung für Einsatz: 
 
Es handelt sich bei der Anlage um ein Mietobjekt mit einer kurzen Nutzungsdauer von  
24 Monaten. 
 
 
 
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe 
  
  Zielwert TVOC < 1000 µg/m³   
  Zielwert TVOC < 500 µg/m³  
  Zielwert Formaldehyd < 60 µg/m³  
 
 
 
 Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 
 
 
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)  
       
 
 
 
 
aufgestellt:       geprüft: 
 
 
Anke Lewandowski      Christoph Gerdemann 
 
Amt für Immobilienmanagement     Amt für Immobilien management

Anlage 5: Checkliste Barrierefreiheit

2291 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Ergänzung Anlage 5 zur Vorlage V/0699/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:   Rampe zum Haupteingang sowie ebenerdige  Ausgänge aus den 
Gruppenräumen und dem Mehrzweckraum 
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: 1  nein, Erläuterung:  
 
Gebäudezugang   
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:  Maße:  
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung: es handelt sich um eine 
eingeschossige Anlage, die über die o. g. 
Rampe erschlossen wird     
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben  der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: für eine eingeschossige Anlage nicht erforderlich  
 
Toilettenanlagen 
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: es wird ein barrierefreier 
WC-Raum hergerichtet  
 
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen 
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- 
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- 
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei- 
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- 
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: Interimsmaßnahme   
 
Technik für schwerhörige Menschen 
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: es werden Akustikdecken 
eingebaut.

Anlage 2: Raumprogramm.doc

1747 Zeichen

Raumprogramm  Pavillonanlage Sprakel   
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc = 20 Kinder  
im Alter von 2 – 6 Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder  
im Alter von 0 - 3 Jahren 
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramm zur 
Kostenreduktion ist bereits 
enthalten  
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 370 qm  
(2 x 185 qm) 
 
     
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 5 10   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34   
A8 
Mehrzweckraum  1 55 55 mind. 3,5 m In Anbindung an eine  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10  Einrichtung entfällt der MZR 
    272    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
59    
Kindertageseinrichtung gesamt  331  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringen Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600  
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 12.03.2018

Anlage 3: Kostenschätzung

1311 Zeichen

Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement 14.08.2018 
KOSTEN 
GRUPPE 
Summe         
Kostengruppe 
Eigentum Stadt Münster 
KOSTENGRUPPE 100 0,00 €
KOSTENGRUPPE 200 1.800,00 €
KOSTENGRUPPE 300 + 400 31.850,00 €
KOSTENGRUPPE 500 114.000,00 €
KOSTENGRUPPE 600 0,00 €
KOSTENGRUPPE 700 0,00 €
147.650,00 €
KOSTENKENNWERTE : 
Da es sich bei der Anlage um ein Mietobjekt handel, sind keine Kostenkennwerte erforderlich 
Errichtung einer 2- Gruppen KITA in Modulebauweise als 
Interimsmaßnahme für eine Laufzeit von 24 Monaten - hier als 
Mietanlage - ca. 500 qm BGF 
Aussenanlagen - inklusive neuer Stellplätze und inklusive Rückbau  der Freiflächen 
Grundstück vorhanden 
KITA Holunderweg - in Münster  Sprakel - Holunderweg 80 
Bauwerk  und Technische Anlage -  hier für Zusätzliche bauliche Dinge, die nicht im 
Mietpreis enthalten sind wie z.B. : Kosten für  Demontage und Abtransport der 
Container nach Beendigung des Mietvertrages  sowie  zusätzliche bauliche Aus- und 
Einbauten wie z.B. Schließanlage, Briefkasten etc 
Baunebenkosten - in Mietpreis enthalten 
KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) 
Herrichten / Erschließung - Änderung Hausanschlüsse sowie Regen- und 
Schmutzwasseranschlüsse 
Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST 
Ausstattung und Kunstwerke - nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung

Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 07.08.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5765 768
R 404 556
R 404 948
H 5766 318
0 50 100
Meter

Anlage A

4454 Zeichen

Anlage A zur V/0699/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Holunderweg 30 Betreuungsplätze in Sprakel im Bezirk Nord inte-
rimsweise bis zur Herstellung der dauerhaften Kita geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Holunderwegweg werden die u3 - und ü3 - Be-
darfe in Sprakel entsprechend der neu entstehenden Bedarfe ausgebaut. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 267.650 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 
147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe 
von max. 120.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so-

weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewil-
ligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 418.900 € an (für 2019 an-
teilig: 173.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 150.800 
€ (für 2019 anteilig: 62.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 50.300 € (für 2019 anteilig: 
21.000 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

10459 Zeichen

V/0699/2018 
V/0699/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2 - Gruppen - Pavillon am Holunderweg in Sprakel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Standort 
Holunderweg in Sprakel zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 
 
 1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren  
 1 Gruppe G IIc für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren 
 
mit insgesamt 30 Plätzen, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze errichtet wird. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme ist zum 01.08.2019 geplant. Die Interimseinrichtung wird frühestens ab 2021, 
in Abhängigkeit zur Beschlussfassung zum Bplan 567, von einer dauerhaften Kindertageseinric h-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
27.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0699/2018 
tung, die im Baugebiet Sprakel  Ost errichtet wird, abgelöst. Hierzu wird ein gesonderter Erric h-
tungsbeschluss vorgelegt. 
 
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben 
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpa uschale zu vermieten. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4. Die Errichtung der Kita erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politisch en Gremien zur B e-
schlussfassung der Anmietvorlage (gesonderte nicht öffentliche Vorlage des Amtes für Immobil i-
enmanagement, V/0722/2018). 
 
5. Die Außenanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in 
Abstimmung mit dem Bedarfsamt gestaltet. 
 
6. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen. 
 
7. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 267.650 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 
147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von 
max. 120.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden  gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 418.900 € an (für 2019 antei-
lig: 173.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 150.800 € 
(für 2019 anteilig: 62.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 50.300 € (für 2019 anteilig: 21.000 
€) gegenüber. 
 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme- 
5100 
(neu) 
Kita Holunderweg 2019 
 
147.650 
 
 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 120.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe    267.650

- 3 - 
V/0699/2018 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020f. 
62.500 
150.800 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2019 
2020f. 
21.000 
50.300 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2019 
2020f. 
173.500 
418.900 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur.  
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 201 9 vera n-
schlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der allgemeinen 
Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach Beschluss dieser Vor-
lage wird die Verwaltung den Betrag von 147.650 € von der Maßnahme Nr. 0210 in die neue Ma ß-
nahme „5100 – Kita Holunderweg“ verlagern und für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 
entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
 
Die Versorgungsquote in Sprakel liegt zum Kitajahr 2018/2019 für u3 - Kinder bei 57,5 % (73 Plätze 
für 127 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 137,2 % (155 Plätze für 113 Kin-
der). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern 
deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Dennoch ist es erforderlich, für Sprakel zum nächsten Kitajahr weitere Plätze zu schaffen. Im Orts-
kern befinden sich nur zwei Kindertageseinrichtungen, welche in den letzten Jahren kontinuierlich 
überbelegt waren. Zusätzlich befinden sich drei weitere Elterninitiativen in den Bauernschaften von 
Sprakel. Diese liegen für Eltern aus dem Ortskern weiter entfernt und werden auch von Eltern anderer 
Wohnbereiche genutzt, da sie konkret eine Elterninitative suchen, mit deren Konzept sie sich identifi-
zieren. Durch diese Elterninitiativen ist die Versorgungsquote in Sprakel so hoch. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Kinder in Sprakel bereits jetzt um 22 u3 - Kinder und 17 ü3 - 
Kinder angestiegen. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose weist für die kommenden Jahre einen 
weiteren kontinuierlichen Anstieg der Kinderzahlen aus. Dieser Anstieg kann nicht durch die vorhan-
denen Kitas abgedeckt werden.

- 4 - 
V/0699/2018 
Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3 - und ü3 - Bedarfe im Stadtteil Sprakel 
bis zur Inbetriebnahme einer neuen Kita im Baugebiet Sprakel - Ost abgedeckt werden. 
 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll die dort vorhandene angemietete Pavillonanla-
ge, die bis vor einem Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde, zu einer 2-Gruppen-
Interimskita gemäß dem Raumprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien umgebaut 
werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe abzudecken zu können. 
 
Dafür wird ein Teil der Bestandsanlage demontiert und abtransportiert. Danach werden dann die ver-
bliebenen Container entkernt und neu ausgebaut. Die Generalüberholung umfasst unter anderem 
neue Fenster und Türen für die komplette Anlage sowie neue Innentüren mit Zargen und Finger-
klemmschutz, die energetische Ertüchtigung der Außenwände, neue Bodenbeläge in der gesamten 
Anlage, Akustikdecken sowie kindgerechte Sanitäranlagen.  
 
Außer den Mietkosten fallen für die Kostengruppe 200, 300 + 400 Herrichten / Erschließen, Bauwerk 
und Technische Anlage noch die in der Kostenschätzung mit insgesamt 33.650 € geschätzten Kosten 
unter anderem für die Demontage und den Abtransport der Mietanlage nach Beendigung des Mitver-
trages sowie diverse zusätzliche bauliche Aus- und Einbauten an.  
 
Die Inbetriebnahme der neuen Pavillonanlage ist zum 01.08.2019 geplant.  
Die Pavillonanlage wird für 2 Jahre plus zweimalige Option der Verlängerung von je einem Jahr an-
gemietet. 
Die Interimsmaßnahme ist bis zur Ablösung der Betreuungsbedarfe durch eine dauerhafte Kinderta-
geseinrichtung, welche im neuen Wohngebiet Sprakel - Ost entsteht, geplant. 
 
Die Freianlagen werden vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit entsprechend der Vor-
gaben des Landesjugendamtes und in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie 
geplant und gebaut. Die Kita wird mit adäquaten Spielbereichen für u3 - und ü3 - Kinder gestaltet, die 
Zugangs- und Parksituation entsprechend angepasst. 
 
Um die verkehrliche Belastung während der interimsweisen Nutzung des Gebäudes als Kindertages-
einrichtung zu reduzieren, werden, in Abstimmung mit den Fachämtern, zusätzlich zu den erforderli-
chen Stellplätzen auf dem Gelände Möglichkeiten zur An- und Abfahrt der Eltern geschaffen. 
 
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 
2018/2019 vergeben.  
Vorbehaltlich der Entscheidung zum Errichtungsbeschluss der zu erstellenden Einrichtung im Bauge-
biet Sprakel - Ost, wird die Vergabe dieser Trägerschaft der Interimskita in die neue Einrichtung über-
gehen.

- 5 - 
V/0699/2018 
4. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Sprakel 
geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2019 geplant. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung 
Anlage 4: Checkliste nachhaltiges Bauen 
Anlage 5: Checkliste Barrierefreiheit

Beratungsverlauf (5)

04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 22.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Holunderweg 80

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0699/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37