Mandari Insight

V/0737/2016

Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016

Vorlagen 25.08.2016

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Berichtsvorlage

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Abschlussbericht Europ. Charta 2013 -2015 Vorl 0737 2016

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Berichtsvorlage

4360 Zeichen

V/0737/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter 
Aktionsplan 2013 - 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.10.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
16.11.2016 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage gibt die Verwaltung den Bericht zur Umsetzung des „Zweiten Aktionsplans 2013 
– 2015 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, 
Stand Juli 2016“ dem Rat zur Kenntnis. 
 
Erläuterungen zum weiteren Verfahren 
 
Münster ist im Jahr 2009 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen 
auf lokaler Ebene beigetreten. Damit ist die Verpflichtung verbunden, Aktionspläne aufzustellen 
und umzusetzen, die sich an den Zielen der von der Charta formulierten gleichstellungsrelevan-
ten Handlungsfelder orientieren:  
 
1. Die politische Rolle der Kommune; 
2. Der allgemeine Rahmen für die Gleichstellung; 
3. Die kommunale Arbeitgeberin; 
4. Die Kommune als Auftraggeberin; 
5. Die Kommune als Dienstleisterin; 
6. Planung und nachhaltige Entwicklung 
 
Der erste Aktionsplan 2011 bis 2013 wurde bis Ende 2013 mit einer Vielzahl von einzelnen Auf-
gaben und Projekten umgesetzt. Den Bericht dazu erhielten die politischen Gremien im Januar 
2014 zusammen mit dem Entwurf des zweiten Aktionsplans.  
 
Der zweite Aktionsplan 2013 bis 2015 nahm eine Reihe der im ersten Aktionsplan dargestellten 
Projekte, Maßnahmen und Aufgaben als sogenannte Daueraufgabe wieder auf. Dazu gehören 
u.a. Vorgaben zur geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien ebenso wie Maßnahmen im 
Zusammenhang mit der Bekämpfung (häuslicher) Gewalt gegen Frauen, Geschlechtergeschichte 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0737/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.08.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0737/2016 
 
und Geschlechterforschung.  
 
Gleichzeitig erneuerte der zweite Aktionsplan die Aufgabenstellung bisher noch nicht erledigter 
Projekte aus dem ersten Aktionsplan. Dazu zählt u.a. das Thema „Führungspositionen für Frauen 
im sportlichen Ehrenamt“. Zudem wurden neue, auch strukturell wirksame Aufgaben hinzugefügt. 
Hier sind insbesondere das Thema Gender Budgeting und das Projekt „Männer und Jungen in 
der Gleichstellung“ zu nennen. 
 
Insgesamt wird über 18 Daueraufgaben und 17 Aktionen und Maßnahmen in den gleichstellungs-
relevanten Arbeitsfeldern berichtet. Dabei wird auch deutlich, dass weite Bereiche des Arbeits-
felds Prozesscharakter haben und die Berichterstattung immer nur eine Momentaufnahme dar-
stellt.  
 
Aufgrund der Erfahrung mit diesen zwei Durchläufen und den grundlegenden Aufgabenstellun-
gen, die mit der Einführung des Gender Budgeting hinzugekommen sind, hat sich die Verwaltung 
entschlossen, die gesamtstädtischen Verpflichtungen bezüglich der Charta mit den übergreifend 
anzusiedelnden Aufgaben zur Einführung des Gender Budgeting zusammenzuführen. Dazu be-
darf es einer Reihe grundlegender konzeptioneller, aber auch ablauftechnischer Überlegungen 
sowie erweiterter Absprachen mit den Fach- und Querschnittsämtern, die zum jetzigen Zeitpunkt 
noch nicht abgeschlossen sind. Auch das Verfahren zur Beteiligung der gleichstellungsrelevanten 
Einrichtungen in der Stadt bei der Erarbeitung des dritten Aktionsplans ist hinsichtlich des For-
mats und der Zielgruppen zu überdenken.  
 
Der dritte Aktionsplan wird neben der Fortführung der evtl. systematisch zusammenzufassenden 
Daueraufgaben, neue Projekte des Gender Budgeting (FINANZfairTEILUNG) enthalten, aber 
auch haushaltsrelevante Aspekte bei der Darstellung aller Handlungsfelder berücksichtigen. Zu-
dem wird im Aktionsplan erstmalig eine Reihe von Indikatoren eingeführt, die auf Dauer dazu 
beitragen sollen, die Wirkung der gleichstellungspolitischen Arbeit abzubilden.  
 
Der dritte Aktionsplan wird aus diesen Gründen voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorgelegt. 
 
 
 
 
 
 
Gez.  
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene 
Zweiter Aktionsplan 2013 – 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016

Abschlussbericht Europ. Charta 2013 -2015 Vorl 0737 2016

106274 Zeichen

Europäische Charta zur Gleichstellung  
von Männern und Frauen auf lokaler Ebene   
 
Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015 
Abschlussbericht 
Stand Juli 2016

[1]

[2] 
 
Gliederung 
            Seite 
Vorwort            4  
1. Die politische Rolle der Kommune        5 
1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen     5 
 2 Paritätische Besetzung von Gremien       6 
 3 Förderung der Partizipation von Frauen       7 
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung       8 
4 Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung    8 
 5 Geschlechtergerechte Sprache        8 
 6 Gender Budgeting          9 
7 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen und Beteiligungsmanagement, 
Interkommunaler Austausch Gender Budgeting     10 
8 Beschlussvorlagen des Rates       10 
9 Aktionsschwerpunkt des Dezernats des Oberbürgermeisters, Männer und  
Jungen in der Gleichstellung        11 
3. Die Kommunale Arbeitgeberin        12 
10 Programm für Chancengleichheit/ Frauenförderplan    12 
11 Aufstiegsunterstützung für Frauen – Kompetenzentwicklung Führung und  
Leitung          13 
12 Geschlechterparität im Verwaltungsvorstand und bei Ämterleitungen  13 
13 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen     14 
14 Frauen in der Feuerwehr        15 
4. Die Kommune als Auftraggeberin       16 
15 Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen    1 6 
5. Die Kommune als Dienstleisterin       17 
16 Ehrungen von Frauen        17 
17 Münster-Nadel         18 
18 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf    18

[3] 
 
19 Kinderbetreuung         19 
20 Genderkompetenz in der Kinder – und Jugendarbeit    20 
21 Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype     21 
22 Sport für alle         21 
23 Wohnen          22 
24 Frauen- und Geschlechtergeschichte      22 
25 Geschlechterforschung        23 
26 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, 
Umwelt und Verbraucherschutz (Dezernatsverteilung bis 2015)                 
Männergesundheit         24 
27 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport 
(Dezernatsverteilung bis 2015), Chancen für Mädchen im Sport – Breitensport und 
Talentförderung, Fußball und Boxen       25 
28 Führungspositionen für Frauen im sportlichen Ehrenamt   27 
29 Sicherheit in Grünanlagen       28 
Handlungsfeld Gewalt gegen Frauen (lfd. Nr 30, 31.,32)    29 
30 Gewalt gegen Frauen        29 
31 Abbau von häuslicher Gewalt       30 
32 Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt     31 
33 Informationen für Menschen mit Behinderungen     31 
6. Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung    32 
34 Aktionsvorschlag aus dem Expert/innen Workshop, In den Blick gerückt: Die 
Ressource weibliche Arbeitskraft       32 
35 Frauenspezifische Belange in der Planung     34 
36 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau, Wirtschaft und                 
Marketing bzw. des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,         
Verkehrsplanung, Beteiligungsmethoden und –formate    36 
37 Gleichstellung in den Partnerstädten      39 
 
Anlagen          40

[4] 
 
Vorwort 
 
Der Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan 
zur Umsetzung der Europäischen Charta zur 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf 
lokaler Ebene zeigt, dass geschlechterdifferen-
ziertes Denken und Arbeiten in allen Teilen der 
Verwaltung angekommen sind und eine breite 
Palette der kommunalen Verantwortung erreicht. 
Dabei macht die Darstellung einzelner Maßnah-
men und Projekte klar, mit welch vielfältigen und 
unterschiedlichen Instrumentarien die Verwirklichung der Gleichstellung bearbeitet werden 
muss, um zu dauerhaftem Erfolg zu führen. Während Daueraufgaben wie die 
geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung oder die Sicherheit in 
Grünanlagen im operativen Bereich fest verankert sind, führen andere Projekte zu 
grundlegend neuen Orientierungen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung und 
im politischen Arbeitsalltag. Dies gilt für das Themenfeld Männer in der Gleichstellung 
ebenso wie für die Einführung des Gender Budgeting, der FINANZfairTEILUNG in unserem 
Haushalt. 
18 Daueraufgaben mit einer inhaltlichen Reichweite von geschlechtersensibler Sprache bis 
zur Beachtung frauenspezifischer Belange in der Planung und 17 Aktionen mit 
grundlegenden Aufgabenstellungen wie der Förderung der politischen Partizipation von 
Frauen, der paritätischen Besetzung von Gremien und dem Thema „Männergesundheit“ 
machen den Bericht zu einer aussagekräftigen Tour d’horizon der Gleichstellungsarbeit in 
Münster. Dem jeweils auf zwei Jahre angelegten Turnus der Aktionspläne entsprechend, 
finden Herausforderungen des aktuellen Tagesgeschäfts im Aktionsplan nur am Rande 
Platz. Dazu gehören die gleichstellungs- und frauenorientierte Arbeit zur Integration 
geflüchteter Menschen und die vielfältigen notwendigen Aktivitäten zur Sicherung der 
Frauenförderung, die mit den organisatorischen und personellen Veränderungen der 
wachsenden Stadt verknüpft sind. 
Mit Blick auf den Prozesscharakter aller im Handlungsfeld Gleichstellung zu behandelnden 
Aufgaben werden im nächsten Aktionsplan Inhalte und Prozesse noch enger mit einander 
verknüpft. Dort, wo es möglich ist, soll dauerhaft auch die Wirkung gemessen und dargestellt 
werden. Deshalb wird jetzt zunächst zeitgerecht der Abschlussbericht zum zweiten 
Aktionsplan 13- 15 vorgelegt. Der Entwurf des dritten Aktionsplans zur Europäischen Charta 
wird in Verbindung mit der Einführung des Gender Budgeting, dem gendersensiblen Blick auf 
Nachhaltigkeit und einer Sammlung geeigneter Indikatoren voraussichtlich im Frühjahr 2017 
vorgelegt. 
Sicher werden die Bausteine dieses Aktionsplans auch Bedeutung in den Szenarien 
erlangen, mit denen wir „Münsters Zukünfte 20 | 30 | 50“ gemeinsam gestalten wollen. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

[5] 
 
1. Die politische Rolle der Kommune 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören u. a. die Förderung  der Partizipation von Frauen, eine 
ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen, die  Zusammenarbeit mit Partnerinnen 
und Partnern zur Förderung der Gleichstellung und der Abbau von Geschlechterstereotypen. 
 
Rat und Verwaltung der Stadt Münster nutzen zahlrei che zum Teil rechtlich vorgegebene 
Möglichkeiten zur Förderung der Partizipation: Dazu  gehören die Fragestunde des Rates, 
der Bürgerhaushalt, der Jugendrat, die kommunale Se niorenvertretung, der Integrationsrat 
sowie entsprechende Kampagnen und Bildungsangebote im Rahmen der Arbeit des 
städtischen Frauenbüros, der Koordinierungsstelle f ür Behindertenfragen mit der 
Arbeitsgruppe ‚Frauen mit Behinderungen’, der Koord inierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Zusammenarbeit und der VHS. 
 
1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/inn en 
 
Die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung für Mandatsträger 
und -trägerinnen für Kinderbetreuung und zur Betreu ung zu 
pflegender Angehöriger wird jeweils zu Beginn der R atsperiode und 
bei Mandatswechseln über ein Informationsblatt beka nnt gemacht. 
Das Informationsblatt enthält auch Hinweise auf wei tere in Münster 
vorhandene Unterstützungsleistungen. 
 
Verantwortlich:  Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
Ein Merkblatt mit dem gesetzlich geregelten finanzi ellen Ausgleich für 
Verdienstausfall oder Kinderbetreuung bzw. Pflegeau fgaben ist überarbeitet und  
allen Mandatsträgern zur Verfügung gestellt worden.  Auf die Ansprüche wird in dem 
Anschreiben zu den Rechten und Pflichten der Mandat stätigkeit ausdrücklich 
hingewiesen. Alle Personen, die eine Mandatstätigke it ausüben und neu aufnehmen, 
erhalten die Informationen. Anlagen 1 und 2 
 
 
 
 
Oberbürgermeister Markus Lewe und Mitglieder des AG L zum Beschluss des 
Aktionsplans 13 – 15 am 02. April 2014

[6] 
 
 2 Paritätische Besetzung von Gremien 
 
Der Rat richtet an alle neu gewählten Ratsmitgliede r die Erwartung, 
dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommiss ionen und 
Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen 
Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgl eichstellungs-
gesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach  Maßgabe 
der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden . 
 
 
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gre mien-
besetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG benan nt und 
werden die Ratsmitglieder sowie die entsendenden Ei nrichtungen 
bzw. Gremien auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. W enn 
Vorschlagslisten dennoch kein ausgewogenes Geschlec hter-
verhältnis aufweisen, wird die „Entsendestelle“ noc hmals erinnert. 
Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedoch nicht.  
 
Verantwortlich:  Amt für Bürger- und Ratsservice (1 ) 
   Amt für Finanzen und Beteiligungen (2)  
(1) 
Bei jeder entsprechenden Vorlage, mit der vom Rat ( bzw. den Fraktionen) Gremien 
besetzt werden, wird auf § 12 LGG verwiesen. Ebenso ist in den Besetzungsvorlagen 
nach der Kommunalwahl auf die Selbstverpflichtung a us dem Aktionsplan 
hingewiesen worden. Sofern externe Organisationen ( Verbände u. a.) für 
Gremienmitglieder ein Benennungs-/Vorschlagsrecht h aben/hatten, wird/wurde bei 
der Aufforderung zur Entsendung darauf hingewiesen.  Sind/waren mehr als eine 
Person zu benennen, erhält/ erhielt die entsendende  Stelle einen erneuten Hinweis, 
sofern der Vorschlag kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufwies. 
Die zurzeit zur Beratung vorliegenden Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz sieht 
im § 12 LGG (1) folgende Formulierung vor: „In wese ntlichen Gremien müssen 
Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten s ein. …“ Im Absatz 5) werden 
zugelassene Abweichungen definiert sowie festgelegt : …“Liegen keine zwingenden 
Gründe für die Abweichung vor, bleibt der Sitz bis zur quotenkonformen 
Nachbenennung frei, es sei denn, die Mindestquote n ach Absatz 1 wird anderweitig 
bereits erfüllt.“ Ergänzend ist jedoch darauf hinzu weisen, dass von dieser Regelung 
nach §12 Absatz 2, Satz 4 Landesgleichstellungsgese tz, (LGG) die unmittelbar oder 
mittelbar aus Volkswahlen hervorgegangenen Vertretu ngskörperschaften der 
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Ausschüsse ausgenommen sind. 
(2) 
Ferner trat im Berichtszeitraum das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen 
Dienst in Kraft (Teilhabegesetz). Das Gesetz ist au f die Stadtwerke GmbH als 
drittelmitbestimmtes Unternehmen anzuwenden. Als Ge sellschafterversammlung ist 
der Rat verantwortlich für die Umsetzung. Die Vorla ge V/0698/2015 „Umsetzung des 
Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Fra uen und Männern in 
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im ö ffentlichen Dienst 
(Teilhabegesetz)“ setzte den dafür notwendigen Prozess in Gang.  
Mit Vorlage V/0434/2016 hat der Rat nunmehr die Ges ellschafterversammlung der 
Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, vom Aufsichtsra t der Stadtwerke

[7] 
 
vorgeschlagene Ziele umzusetzen. Danach sollen bis 2017 drei Frauen (16,6 %) und 
bis 2018 fünf Frauen (27,8 %) Mitglieder des Aufsic htsrates werden. Die 
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster Gm bH hat am 6.7.2016 hierzu 
die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Im Jahresabschluss der Stadtwerke Münster 
GmbH ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten. 
3 Förderung der Partizipation von Frauen 
 
Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kam pagne, mit der 
die Mitwirkung von Frauen und Mädchen in Politik un d bei 
bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird. 
 
Verantwortlich:          Frauenbüro 
 
 
 
 
Das Frauenbüro hat verschiedene Wege zur Förderung der politischen Partizipation 
von Frauen evaluiert und den interfraktionellen Arb eitskreis Charta über die mögliche 
Umsetzung und die dafür jeweilig voraussichtlich no twendigen finanziellen und 
personellen Ressourcen informiert. Der AK hat sein Interesse an einem speziell für 
Münster aufbereiteten Mentoringkonzept bekundet. Di e dafür notwendigen 
Rahmenbedingungen wurden aufbereitet. Mit der Besch lussvorlage V/0581/2015 
wurde im August dem AGL und im September dem Rat ei n Bericht mit 
Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese umfassen ein  Mentoringprogramm sowie 
ein begleitendes Rahmenprogramm, das bei Frauen das   Interesse an politischem 
Engagement fördern soll. Die Handlungsempfehlungen zielen im Ergebnis auf die 
Kommunalwahlen 2020 ab und stellen ein Gesamtprogramm von einer insgesamt gut 
2jährigen Dauer vor. Mit Ratsbeschluss vom 11. Nove mber 2015 wurde die 
Verwaltung beauftragt für den Haushalt 2018 ein ent sprechendes Konzept zur 
personellen und finanziellen Umsetzung vorzubereiten. 
 
Das Themenfeld ‚weibliche Präsenz im Ehrenamt‘ wird  aus fachlichen Gründen 
getrennt und im Zusammenhang mit den Ergebnissen de r Bürgerumfrage zum 
ehrenamtlichen Engagement behandelt.  
 
Das unter der Federführung der Kommunalen Stiftunge n Münster in  ämter- und 
dezernatsübergreifenden Workshops erarbeitete Konze pt zur Entwicklung der 
„Engagementstrategie Münster. Ziele, Strategie und Maßnahmen zum Erhalt und zur 
Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagement s in und für Münster“ 
berücksichtigt  die Notwendigkeit geschlechterdifferenzierter Ansätze.  
 
Mit der Vorlage V/0494/2016 MünsterZukünfte 20 
| 30 | 50 – strategisch Zukunft 
gestalten, kurzfristig handeln“ werden mit den Aspekten der „lokalen Demokratie“ und 
der „Mitmachstadt“ sowie der „Stadtgesellschaft als  Zukunftsakteur“ (Aktion Gutes 
Morgen Münster) dem gesamtstädtischen Handlungsfeld  „Bürgerbeteiligung und 
bürgerschaftliches Engagement“ weitere Ebenen hinzugefügt.  
 
Es gilt, bei allen dabei anstehenden Prozessen und Entscheidungen sowohl in der 
Verwaltung, als auch in der Politik, jeweils die no twendigen gendersensiblen 
Einschätzungen und Erfordernisse zu benennen und zu berücksichtigen.

[8] 
 
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung  
 
In diesem Handlungsfeld geht es u. a. um  den  Abbau von Geschlechterstereotypen, 
Informations- und Anhörungsrechte, Gender Assessmen t (Bewertung geschlechts-
spezifischer Auswirkungen) und das Problem vielfält iger Diskriminierungen und 
Benachteiligungen. 
 
Der Abbau von Geschlechterstereotypen gehört zu den  Aufgaben, denen sich insbesondere 
das Frauenbüro in Kooperation mit den Fach- und Que rschnittsämtern regelmäßig widmet. 
Die geschlechterdifferenzierte Darstellung und Ausg estaltung städtischer Maßnahmen und 
Projekte im Rahmen der Querschnittsaufgabe „Gleichs tellung“ und das Ziel der 
geschlechtersensiblen Ausgestaltung des Haushalts g ehören ebenso dazu wie 
entsprechende Hilfestellungen bei der Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache.   
 
4 Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und -ver arbeitung 
 
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster erfasst  alle Daten - soweit 
möglich - geschlechterdifferenziert und bereitet di ese unter Berück-
sichtigung des Datenschutzes in ihren Publikationen  entsprechend 
auf.  
 
Verantwortlich:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung und 
Verkehrsplanung und alle 
Vorlagenersteller/innen 
 
Diese Aufgabe wird automatisch erfüllt.   
Aktuelle Beispiele geschlechterdifferenzierter Informationen und Daten sind: 
• die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsp rognose 2013 - 2020 
(V/0637/2014), 
• die Sonderauswertung der Ergebnisse der Kleinräumi gen Bevölkerungs-
prognose 2013 - 2020 zum „Alterungsprozess in Münster“, vgl. 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/strategie-bevoelkerung.html, 
• die Bürgerumfrage 2014 zum Ehrenamt (V/0992/2014),  hier insbesondere der 
Bericht und der Tabellensatz, 
• die Bürgerumfrage 2015 als Mehrthemenumfrage (V/03 25/2015), hier 
insbesondere der Bericht mit ergänzendem Tabellensatz, 
• die Veröffentlichungsreihe der Statistik für Münst ers Stadtteile, hier 
insbesondere zur Bevölkerung, Arbeitslosigkeit und Migration. 
 
5
 Geschlechtergerechte Sprache 
 
Für Presseinformationen, Print- und Onlinepublikati onen, die vom 
Presseamt laufend verfasst oder redigiert werden, g elten die 
Maßstäbe einer geschlechtergerechten Sprache im Sin ne der 
Publikation „fair formuliert“. 
 
Verantwortlich:  Presseamt 
 
Die Maßstäbe von "fair formuliert" sind Standard in der täglichen redaktionellen Arbeit 
des Presseamtes.

[9] 
 
6 Gender Budgeting  
 
Das Gender Budgeting-Verfahren im städtischen Haush alt wird 
stetig weiterentwickelt. 
 
Zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode erfolgt ein  Training 
zum Gender Budgeting innerhalb einer Ausschusssitzu ng in jedem 
Ausschuss, in dessen Haushalt genderrelevante Daten  enthalten 
sind . 
 
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen und 
Frauenbüro 
 
Das Verfahren zur Einführung des Gender Budgeting w urde mit Unterstützung einer 
externen Expertin neu geordnet. Anhand von ausgewäh lten Produkten wurde nach 
dem Konzept „learning by doing“ ein paralleler Einf ührungs- und Trainingsweg 
gewählt. Mit je einem Produkt aus den Bereichen Sta dtbücherei, Jobcenter und 
Grünflächen wird das Verfahren aktuell erprobt. Die  zuständigen Fachausschüsse 
und Bezirksvertretungen erhielten im Rahmen der Hau shaltsbeschlüsse 
Informationen zu den Projekten. 
 
Neben den Arbeiten der zuständigen Produktverantwor tlichen begleitete auch eine 
Studienarbeit bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung das Projekt. 
 
Das Frauenbüro erarbeitet gemeinsam mit der Experti n eine Handreichung, die die 
notwendigen Arbeitsschritte, wichtige Grundlageninf ormationen und Instrumente so 
aufbereitet, dass systematisch weitere Produkte der  Stadtverwaltung in das System 
einbezogen werden können.  
 
Ein Newsletter Gender Budgeting trägt zur  internen Öffentlichkeitsarbeit bei.  
 
Um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Gende r Budgeting zu erhöhen 
wurde in der Verwaltung ein Wettbewerb für eine ver besserte Bezeichnung 
ausgeschrieben. Im Ergebnis wird die Einführung des  Gender Budgeting in der 
Verwaltung unter dem Begriff FINANZfairTEILUNG fortgeführt. 
 
Zur beginnenden zweite Phase der FINANZfairTEILUNG liegt ein Flyer zur 
Information der Politik wie der Öffentlichkeit vor.  
 
In dieser zweiten Phase wird angestrebt, die Zahl d er Projekte im 
geschlechtergerechten Haushalt zu erhöhen. Mit den neuen Projekten soll 
gleichzeitig die Funktionalität der Handreichung er probt werden. Für die Akquise 
sollte gezielt das im Namenswettbewerb deutlich gew ordene Interesse der 
Beschäftigten  genutzt werden. In einem Aufruf wurd en Mitarbeiter/innen der 
Stadtverwaltung um Vorschläge für geeignete Projekt e aus ihren Arbeitsbereichen 
gebeten. Leider zeigte dieser Aufruf nicht die erhoffte Resonanz.  
 
Ebenfalls zur zweiten Phase der Einführung gehört d ie Verschmelzung von 
FINANZfairTEILUNG und drittem Aktionsplan zur Umset zung der Europäischen 
Charta. Die Verbindung dieser beiden Querschnittsau fgaben soll zu einer sich 
gegenseitig verstärkenden Wirkung beitragen und ist  ressourcenschonend. Darüber 
hinaus unternimmt der dritte Aktionsplan erstmalig den Versuch, Indikatoren und 
Kennzahlen darzustellen, die über die Nachhaltigkei t des Aktionsplans wie der 
Finanzprojekte Auskunft geben können.

[10] 
 
7 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen und Beteiligungsmanagement 
 
Interkommunaler Austausch Gender Budgeting 
 
Im Aktionszeitraum wird auf der Ebene eines interko mmunalen 
Austauschs ein Workshop zu praktischen Fragen des G ender 
Budgeting durchgeführt. Dieser Erfahrungsaustausch und die damit 
verbundene fachliche Vertiefung einzelner inhaltlic her 
Fragestellungen tragen zur Profilierung des Prozess es, der  
Qualifizierung der Akteurinnen und Akteure sowie zu einer besseren 
Wirkungsorientierung der angestrebten Ziele bei. 
 
Verantwortlich:  Amt für Finanzen und Beteiligungen  in 
Kooperation mit dem Frauenbüro 
 
Zum Ende des Jahres 2015 kündigte die Landeshauptst adt München mit dem Deutschen 
Institut für Urbanistik an, einen bundesweiten Gend er Budgeting-Kongress im Oktober 2016 
auszurichten. Aus diesem Grund verzichtet die Stadt  Münster auf eigene Planungen. Die 
Stadt Münster wird mit einem Beitrag auf einem der Diskussionsforen in München vertreten 
sein. 
 
8
 Beschlussvorlagen des Rates 
 
Bis zum Jahresende wird in jede Vorlage der Beschlu sspunkt III 
„Auswirkungen auf die Lebenssituation von Männern u nd Frauen“ 
aufgenommen. 
 
Verantwortlich:          Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
Die Aufgabe - Aufnahme eines Beschlusspunktes „Ausw irkungen auf die Lebenssituation 
von Männern und Frauen“ - kann nicht isoliert betra chtet und umgesetzt werden. Die 
Berücksichtigung von weiteren Querschnitts – und Fa chthemen (hier seien als 
unvollständige Liste Migration, Inklusion, Klimasch utz und Demographie genannt) ist dabei 
ebenso zu berücksichtigen wie die Darstellung der A ussagen und ihre Aussagekraft. Hierbei 
handelt es sich um einen Prozess, der voraussichtli ch am Jahresende 2016 
verwaltungsintern abgeschlossen sein wird.

[11] 
 
9 Aktionsschwerpunkt des Dezernats des Oberbürgermei sters  
 Männer und Jungen in der Gleichstellung 
 
Die fachliche Notwendigkeit und die strukturellen u nd inhaltlichen 
Möglichkeiten, männer- und jungenbezogene Aufgaben und Ziele 
bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in d ie Gleich-
stellungsarbeit einzubinden, werden geprüft.  
Es werden eine Aufgabenbeschreibung und mögliche 
organisatorische und personelle Lösungsvorschläge f ür eine 
zielgerichtete Männer- und Jungenarbeit im Rahmen 
Querschnittsaufgabe Gleichstellung entwickelt. 
 
Verantwortlich: Frauenbüro in Zusammenarbeit mit AG  1 
Gender und Männernetzwerk Münster 
 
Unter der Überschrift „Männer. Frauen. Münster = FA IR!“ veranstalteten das 
Frauenbüro und das Männernetzwerk Münster am 26. Mä rz 2015 ein 
Werkstattgespräch. Gemeinsam mit einer Expertin und  einem Experten zum Thema 
„Männer in der Gleichstellungsarbeit“ diskutierten Vertreter/innen aus 
Beratungseinrichtungen, Frauenorganisationen, Polit ik und Verwaltung Grundlagen 
und Rahmenbedingungen für einen erweiterten Ansatz in der Gleichstellungsarbeit. 
Die Veranstaltung wurde dokumentiert und eine Proje ktgruppe installiert mit dem 
Auftrag konkrete Handlungsvorschläge zu entwickeln.  Mit der Beschlussvorlage 
V/0012/216 erhielt der Rat den Abschlussbericht und  eine Handlungsempfehlung. 
Der Rat beauftragte mit Beschluss vom 16.03.2016 di e Verwaltung, einen 
entsprechenden Umsetzungsvorschlag (Haushaltsmittel , Stellenplan) zum Haushalt 
2017 vorzulegen . Die Beschlussvorlage ist in Vorbereitung.  
Parallel zu diesem Prozess beantragte das männernet zwerk Münster die 
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur finanzielle n Förderung von 
Männerorganisationen und -projekten. Der Rat stellt e dazu im Haushaltsjahr 2016 
erstmalig jährlich 4000 € zur Verfügung, die das Fr auenbüro auf der Grundlage von 
Vergaberichtlinien bewirtschaftet. Auch die Richtli nien wurden zwischenzeitlich vom 
Ausschuss für Gleichstellung beschlossen. 
Angeregt durch das Werkstattgespräch entwickelte de r Caritasverband für die Stadt 
Münster das Angebot „Doppelpass“ für Väter, zu dem die website 
www.vaeter-in-
muenster.de , Beratungsangebote und „PAPAZEIT, der Treff für Vä ter mit Kindern 
unter Drei“ gehören

[12] 
 
3. Die Kommunale Arbeitgeberin 
 
In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung 
und die interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung. 
 
Die Herstellung von Chancengleichheit, Frauenförder ung und die Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf sind gesetzlich verankerter und mit fachl icher Überzeugung getragener 
Bestandteil der Leistungen des Personal- und Organi sationsamtes und des Frauenbüros. 
Neben den Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsge setz gehören dazu zahlreiche 
Projekte und Konzepte wie die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Einführung und der 
Ausbau der Telearbeit, das Rückkehrkonzept für Beur laubte, Kinderbetreuungsangebote, 
Fortbildungen, Mentoring und vieles mehr.  
 
Mit der Zertifizierung des audit berufundfamilie wu rden insbesondere die Regelungen im 
Bereich der Vereinbarkeit gewürdigt. Eine Reauditie rung erfolgte 2014, der letzte bericht 
erfolgt im Frühjahr 2016.  
 
Ziele der interkulturellen Personalentwicklung wurd en im Rahmen der Verabschiedung des 
Migrationsleitbilds beschrieben und ebenfalls mit Projekten unterlegt.  
 
Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Rechte v on Menschen mit Behinderungen und 
Maßnahmen zur Inklusion, denen sich die Stadt im Ak tionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat. 
 
Zur Rolle der Kommune als Arbeitgeberin gehören folgende ständige Aufgaben: 
 
 
10  Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan 
 
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungs gesetzes wird 
alle drei Jahre das Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan 
mit quantitativen und qualitativen Zielen dem Rat z ur Beschluss-
fassung vorgelegt. 
 
Verantwortlich: Personal- und Organisationsamt 
 
Am 05. November 2014 beschloss der Rat das Programm  für Chancengleichheit, 
Frauenförderplan 2014 bis 2016. Die Umsetzung der d arin festgehaltenen 
quantitativen Ziele und weiterer Aufgaben erfolgt z urzeit. Die Verfolgung dieser Ziele 
und die Bearbeitung der Aufgaben muss aufgrund der besonderen Belastung im 
Personal- und Organisationsamt, die im Zusammenhang  mit der Zuweisung, 
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entst anden ist, vorerst im 
eingeschränkten Umfang erfolgen, da insgesamt die P ersonalressourcen gebündelt 
werden mussten und so aktuell nur begrenzte personellen Kapazitäten zur Verfügung 
stehen.

[13] 
 
11  Aufstiegsunterstützung für Frauen - Kompetenzentwi cklung Führung und 
Leitung 
 
Die Aufgabe „Führung“ erfordert vielfältige Kompete nzen. Die 
Stadt entwickelt ein  Pilotprojekt „Kompetenzentwic klung Führung 
und Leitung“ um interessierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen vor 
der Übernahme einer Führungsaufgabe zu unterstützen  und die 
Motivation zur Übernahme dieser Aufgabe zu stärken. 
 
Verantwortlich:         Personal und Organisationsamt, Frauenbüro 
 
Im Rahmen des neu aufgestellten Konzepts zur Person alentwicklung wurde das 
jährlich angebotene Programm „In Zukunft führen“ al s Qualifizierungsmaßnahme für 
mögliche zukünftige Führungskräfte installiert. Der zeit laufen die Vorbereitungen zur 
Durchführung des zweiten Qualifizierungsprozesses. Bei der Entwicklung des 
Konzepts und bei der Auswahl der Teilnehmer/innen i st die Genderrelevanz 
berücksichtigt. Das Auswahlverfahren ist so gestalt et, dass es eine angemessene 
Teilhabe von Frauen sichert. Am ersten Durchlauf na hmen 64 % Frauen teil. Die 
vermittelten Inhalte enthalten ein Modul zur Bedeut ung zentraler 
Organisationseinheiten und Querschnittsaufgaben. Hi erbei wird die Rolle von 
Führungskräften im Rahmen von Frauenförderung und g eschlechtersensiblem 
Führen behandelt.  
 
12 Geschlechterparität im Verwaltungsvorstand und bei  Ämterleitungen 
 
Die Verwaltung verabredet mit dem neu gewählten Rat ein 
Verfahren, wie eine geschlechterparitätische Besetzung des 
Verwaltungsvorstandes (Beigeordnete)  
 
und  
 
der Amtsleiterrunde (Ämterleitungen) unter Beachtung der 
rechtlichen Vorschriften Schritt für Schritt erreicht werden kann. 
 
Verantwortlich:  Der /die Oberbürgermeister/in 
 
Anlässlich der Neubesetzung einer Beigeordnetenstelle hat der Rat die Zahl und den 
Zuschnitt des Beigeordnetengremiums neu geordnet. E s wurde eine zusätzliche 
Position geschaffen. Die Auswahlverfahren führte ei n externes Unternehmen durch. 
Im Ergebnis wählte der Rat eine Beigeordnete für das Dezernat Soziales, Integration, 
Kultur und Sport sowie einen Beigeordneten für das Dezernat Wohnungsversorgung, 
Immobilien und Nachhaltigkeit. Der Verwaltungsvorst and besteht jetzt aus fünf 
männlichen und einer weiblichen Beigeordneten und d em Oberbürgermeister. Das 
entspricht einem Frauen-Anteil von 16,6 %. 
 
Im Berichtszeitraum wurden auf der Ebene der Amtsle itungen Veränderungen 
vorgenommen. Zwei Ämter fusionierten. Ein weiteres Amt ist nach Ausscheiden der 
Amtsinhaberin als Abteilung einem anderen Amt zugeo rdnet. Im Ergebnis beträgt die 
Anzahl der weiblichen Amts- bzw. Werkleitungen aktuell 10, das sind 25 %.

[14] 
 
13  Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 
 
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften legen je weils zum 
Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan Ber ichte über 
eigene frauenfördernde Maßnahmen vor. 
 
Verantwortlich:  Amt für Finanzen und Beteiligungen  
  
Am 25.05. 2012, Vorlage V/0408/2012 hat der HFA den  Beschluss gefasst, dass die 
in den städtischen Gesellschaften entsandten Aufsic htsratsmitglieder darauf 
hinwirken sollen, dass in den Gesellschaften Frauen förderpläne entsprechend den 
Vorgaben in § 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) u nd der europäischen Charta 
zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene aufgestellt werden. 
Des Weiteren hat der HFA den Beschluss gefasst, das s bei einer anstehenden 
Änderung der jeweiligen Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften die 
Anwendung des LGG in diese verankert werden soll. E ine Verankerung in den 
Gesellschaftsverträgen hat bisher bei neu gegründet en Gesellschaften sowie 
notwendigen Satzungsänderungen stattgefunden. Insbe sondere bei der aktuell 
notwendigen Anpassung im Zuge der Umsetzung des Tra nsparenzgesetzes findet 
dies umfassend statt. 
Die Beteiligungsverwaltung hat bei den strategisch wichtigen städtischen 
Gesellschaften im Jahr 2012 eine Abfrage über ihre Maßnahmen zur 
Frauenförderung sowie über Maßnahmen der Vereinbark eit von Familie und Beruf 
durchgeführt. Ebenfalls wurde den Gesellschaften mi tgeteilt, dass sie zukünftig 
regelmäßig der Beteiligungsverwaltung zu dem Sachve rhalt Bericht erstatten 
müssen. Eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen zur Frauenförderung in den 
städtischen Gesellschaften ist von der Beteiligungs verwaltung aufgrund mangelnder 
Personalkapazitäten bisher nicht erfolgt.

[15] 
 
14  Frauen in der Feuerwehr 
 
Auf der Homepage der Feuerwehr Münster wird ein eig enes 
Angebot zum Thema "Frauen in der Feuerwehr" install iert. Hier 
sollen Informationen zu den Einstellungsvoraussetzu ngen und zum 
Auswahlverfahren der Berufsfeuerwehr gegeben, durch  Einsatz- 
und Übungsbilder von Frauen aus dem Bereich der Fre iwilligen 
Feuerwehr bzw. der Jugendfeuerwehr Münster positive  bzw. 
interessante Eindrücke vermittelt und ein Text, der  sich zur 
Mitwirkung von Frauen in der Feuerwehr Münster äuße rt, platziert 
werden.  
 
In den Jahren 2014 und 2015 sollen Veranstaltungen für junge 
Frauen in Handwerksberufen und weibliche Mitglieder  der 
Freiwilligen Feuerwehren (auch aus der Stadtregion) in Kooperation 
mit den Berufsschulen, den Kammern und Innungen ang eboten 
werden. Der Charakter der Veranstaltung sollte in e twa dem 
"Girls’Day" entsprechen, jedoch der Altersgruppe an gepasst sein. 
Bei einem Erfolg der Veranstaltung soll das Angebot  verstetigt und 
ggf. intensiviert werden.  
 
Verantwortlich:  Berufsfeuerwehr und Dezernat I 
 
Im Berichtszeitraum wurden bei der Berufsfeuerwehr Münster die ersten Frauen für 
den Einsatzdienst eingestellt. Seit 2014 bzw. 2015 versehen eine Brandmeister-
anwärterin und eine ausgebildete Brandmeisterin ihr en Dienst bei der 
Berufsfeuerwehr. 
 
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist im Berich tszeitraum 2013 bis 2015 ein 
steter Anstieg von 27 auf 35 weibliche Einsatzkräft e zu verzeichnen. Insbesondere 
durch den Anteil der Mädchen in der Jugendfeuerwehr , welche die größte Quelle der 
Personalgewinnung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte darstellt, steigt kontinuierlich 
der Anteil der Feuerwehrfrauen auch in den Löschzüg en der Freiwilligen Feuerwehr. 
Mit einem Anteil von etwa 20 % liegt der Mädchenant eil in der Jugendfeuerwehr 
deutlich über dem Landesschnitt. 
 
Um Frauen für den Beruf anzusprechen, ist auf der S tartseite der Internetpräsenz der 
Feuerwehr ein „Button“ vorgesehen, der unmittelbar auf die Berufsperspektiven für 
Frauen hinweisen wird. Im Bereich  „Berufsfeuerwehr /Personal“ wird ein Link zu 
einem Faltblatt geschaffen, das gezielt Frauen ansp rechen und informieren soll. Das 
Faltblatt wird mit Münsterspezifischen Fotos erstellt und wird auch auf den Einsatz im 
Rettungsdienst verweisen. Das Faltblatt soll bei de n Löschzügen der Freiwilligen 
Feuerwehr, der Handwerkskammer,  in Berufskollegs und ggf. örtlichen Fitnessstudios 
ausgelegt werden.  
 
Für einen geschlechterneutralen Sport-Einstellungst est wurden und werden in 
Münster gezielt neue Erkenntnisse umgesetzt. In der  Vergangenheit sind 
Übungsbestandteile entfallen, bei denen Frauen kons titutionsbedingt hätten 
benachteiligt werden können. Derzeit erfolgt auf La ndesebene eine 
Weiterentwicklung des geschlechterneutralen Sportte sts. Es ist vorgesehen, die sich 
zukünftig hier ergebenden Erkenntnisse auch bei der  Berufsfeuerwehr Münster 
umzusetzen. Darüber hinaus wird auf Ebene des Städt etags NRW geklärt, ob der 
Sporttest so standardisiert werden kann, dass er wechselseitig zwischen den Städten 
anerkannt werden kann und für Bewerber/innen, die s ich bei verschiedenen 
Kommunen vorstellen, eine Reduzierung des Aufwandes ermöglicht.

[16] 
 
Mit dem Präsidenten der Handwerkskammer fand ein Au stausch über mögliche 
Kooperationen im Zusammenhang mit den Handwerksberu fen und der Erschließung 
von Bewerber/innenpotentialen statt. Für die Berufs feuerwehr wie für das Handwerk 
sind Frauen als potentielle Fachkräfte eine wichtig e Zielgruppe. Verschiedene 
Handlungsfelder (Lehrerfortbildung, Öffentlichkeits arbeit, Girls Day, Zusammenarbeit 
mit den Berufskollegs) wurden angesprochen. Die Ber ufsfeuerwehr und die 
Handwerkskammer haben weitere Gespräche zur gemeinsamen Werbung für Frauen 
in Handwerksberufen vereinbart. 
Als eine Maßnahme, die nach heutiger Einschätzung z u einer deutlichen Erhöhung 
des Frauenanteils bei der Berufsfeuerwehr führen ka nn, wird die Feuerwehr Münster 
zukünftig neben Handwerker/innen gezielt und in deu tlichem Umfang auch 
Notfallsanitäter/innen als Einstiegsqualifikation f ür eine Laufbahn bei der 
Berufsfeuerwehr nutzen. Diese Option ergibt sich er st seit Anfang des Jahres 2016, 
da es den Beruf des/der Notfallsanitäter/in zuvor n icht gab. Es ist mittelfristig 
vorgesehen, bei der Feuerwehr Münster zudem auch di e Ausbildung zur 
Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter anzubie ten, die nach erfolgter 
Staatsprüfung dann in die Ausbildung zur Brandmeist eranwärterin und zum 
Brandmeisteranwärter münden kann.  
Entsprechend dem heutigen hohen Anteil an weibliche m Personal in den 
medizinischen Berufen wird hier ein hohes Potenzial  für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern gesehen. 
 
 
4. Die Kommune als Auftraggeberin 
 
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der G leichberechtigung durch 
Vergabeentscheidungen und Verträge. 
 
Die rechtliche Verpflichtung und damit einhergehend  die Möglichkeit soziale und 
gleichstellungspolitische Aspekte in öffentlichen A uftragsvergaben zu berücksichtigen, 
besteht in NRW seit Mai 2012. Die für den dort vera nkerten § 19 „Frauenförderung“ 
erlassene Rechtsverordnung gilt seit Juni 2013. Die  Stadt Münster hat die daraus 
resultierenden Verpflichtungen bereits in ihre Geschäftsbedingungen eingearbeitet. 
 
15  Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen 
 
Die Verwaltung passt ihre Rahmenbedingungen den akt uellen 
gesetzlichen Vorschriften an und beobachtet die wei tere Entwicklung 
auf dem Gebiet des Vergaberechts. Die neuen Bedingu ngen werden 
entsprechend den Vorgaben bei jeder Vergabeentschei dung 
berücksichtigt. Hierzu gehört auch die nachhaltige Beachtung der 
Anwendung des §19 TVgG NRW. 
 
Verantwortlich:  Alle mit der Durchführung eines Ve rgabeverfahren und der 
Vergabeentscheidung Beauftragten der Stadt, Rechts- und Aus-
länderamt, -Ausschreibungen und Vergaben- (Rechtsvo r-
schriften, Ausschreibungen), Personal- und Organisa tionsamt 
(organisatorische Umsetzung, Prozessmoderation, stä dt. Ver-
gaberichtlinien), Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
(im Rahmen seiner Beteiligung nach den städt. Verga be-
richtlinien bzw. bei Prüfung von Vergaben)

[17] 
 
Vergabeverfahren sind bei der Stadt Münster dezentr alisiert. Insgesamt sind ca. 700 
Mitarbeiter/innen in den Fachämtern mit entsprechen den Aufgaben betraut. 
Grundsätzlich werden alle §19 TVgG-relevanten Verga beerfahren (weil jeweils über 
den Wertgrenzen liegend) systematisch im Amt für Wi rtschaftlichkeit und Revision 
erfasst. Dabei ist nicht bekannt, welche der Firmen  unter 20 Beschäftigte haben und 
deshalb dem § 19 nicht unterliegen.  
 
Die Anwendung des §19 erfolgt automatisch mittels e ines Formblatts. Die 
Stadtverwaltung hat aktuell ihr Vergabeverfahren in  einer Geschäftsanweisung neu 
geordnet und für alle Anwender/innen im Intranet ei n automatisiertes Verfahren 
hinterlegt. Es ist sichergestellt, dass sowohl bei der Ausschreibung, als auch bei der 
Vergabeentscheidung die notwendigen Unterlagen zum §19 vorliegen. Stichproben 
haben ergeben, dass die Firmen unterschiedliche Maß nahmen ankreuzen. Eine 
systematische Kontrolle im Nachgang ist nicht vorge sehen und aus 
Kapazitätsgründen auch nicht angezeigt. Grundsätzli ch ist es möglich, bei erneuten 
Vergabeverfahren die pflichtige Dokumentation der M aßnahmen nach §19 vorlegen 
zu lassen. Ggf. ist bei einer weiteren Optimierung des Vergabeverfahrens 
(Einrichtung von Kompetenzschwerpunkten) stichprobe nartiges Nachhalten 
entsprechender Dokumentationen bei Unternehmen, die  häufiger an 
Vergabeverfahren teilnehmen, möglich. Eine Einschät zung der Wirkung, der von den 
Auftragnehmern angegebenen und umgesetzten Maßnahme n, ist von Seiten der 
Stadt jedoch nicht darstellbar. 
 
Als positiv ist grundsätzlich festzuhalten, dass de r §19 TVgG dazu führt, dass 
Auftragnehmer sich in Vergabeverfahren regelmäßig m it Fragen der betrieblichen 
Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie u nd Beruf auseinandersetzen 
müssen. Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich in de n Unternehmen wirksam sind, 
ist von Seiten der Kommune über das Vergabeverfahren nicht nachhaltig erkennbar. 
 
 
5. Die Kommune als Dienstleisterin 
 
Dieses Handlungsfeld umfasst die breite Aufgabenpal ette der kommunalen 
Daseinsvorsorge. Schul- und Bildungsbereich, Berufs wahl, Politische Bildung, 
NeubürgerInnen, Schulorganisation, Gesundheit, Sozi ale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege, 
Armut, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, Wohnen , Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur, 
Sicherheit, Nahverkehrsplanung, Geschlechterspezifische Gewalt, Menschenhandel. 
 
Ziele und Daueraufgaben zu einer Auswahl gleichstel lungsrelevant wichtiger Aufgaben 
werden im Folgenden dargestellt.  
 
16  Ehrungen von Frauen  
 
Die Stadt entwickelt eine Kampagne, mit der die Aufmerksamkeit für 
die Leistungen von Frauen im Ehrenamt erhöht wird u nd bei der 
ihre Verdienste in der Politik, in der Wirtschaft, im Sport und im 
sozialen und karitativen Bereich höhere Berücksichtigung finden. 
 
Verantwortlich: Frauenbüro und Amt für Bürger- und  
  Ratsservice 
 
Eine Auswertung der städtischen Auszeichnungen Gold ene Rathausgedenkmünze, 
Paulusplakette und Münster-Nadel zeigt folgendes Bild: Der Frauenanteil liegt bei der

[18] 
 
Goldenen Rathausgedenkmünze bei ca. 8%, bei der Pau lusplakette (Verleihungen 
seit 1960) bei 15 % und bei der Münster-Nadel bei ca. 40 %.  
Der Ratsantrag A-R/0035/2015 „Notwendige Balance bei Ehrenamt erhöhen“ hat die 
Aussagen des Aktionsplans aufgegriffen. Das Verleih ungsverfahren für die 
Paulusplakette ist im Ältestenrat am 17.02.2016 the matisiert worden. Das 
erstrebenswerte Ziel, die Anzahl der Frauen an den zu Ehrenden zu erhöhen, soll im 
Rahmen einer Selbstverpflichtung verfolgt werden, d a im Regelfall Vorschläge für die 
Ehrung seitens der Verwaltung oder aus dem politisc hen Raum kommen. Ein 
verbindliches Verfahren zur Steigerung des Frauenan teils für die Verleihung der 
Paulusplakette (die zweithöchste Ehrung der Stadt M ünster nach der 
Ehrenbürgerwürde) wird nicht festgelegt, da die Ver dienste des/der Einzelnen – 
unabhängig vom Geschlecht - entscheidend für die Ve rleihung sein sollen. Bei 
städtischen Auszeichnungen soll künftig aktiv dafür  geworben werden, dass Frauen 
und Männer in angemessenem Verhältnis vorgeschlagen werden.  
 
17 Münster-Nadel 
 
Die Kriterien für die Verleihung der Münster-Nadel werden so 
geändert, dass Männer und Frauen bei der jährlichen  Verleihung 
jeweils zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. 
  
 
Verantwortlich:  Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
  
 
Mit der Vorlage V/0178/2016 hat der Rat die Kriterien zur Verleihung der Münster-
Nadel weiterentwickelt. Mit dem Beschlusspunkt 3 der Vorlage (Die Verwaltung und 
der Ältestenrat werden gebeten, bei den Vorschlagslisten wenn möglich für eine 
paritätische Verteilung Sorge zu tragen.“) bekräftigt der Rat die Umsetzung des 
Aktionsplans 
 
 
18 Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf 
 
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW sieht die Ein führung 
eines transparenten, geschlechtersensiblen „Neuen Ü bergangs-
systems Schule - Beruf in NRW“ mit klaren Angebotss trukturen vor. 
Im Bereich der Stabstelle „Übergang Schule - Beruf“  werden die für 
diesen Auftrag notwendigen koordinierenden, planeri schen und 
konzeptionellen Arbeiten entsprechend aufbereitet. Die Umsetzung 
von KAoA erfolgt in vier Handlungsfeldern. 
 
Verantwortlich:  Amt für Schule und Weiterbildung 
 
Die Stabstelle im Amt für Schule und Weiterbildung übernimmt im 
Bereich „Übergang Schule – Beruf“ eine koordinieren de Funktion bei 
der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss o hne 
Anschluss“ (KAoA). Sie ist darüber hinaus selbst Anbieterin von Hilfen 
und Maßnahmen zur Förderung von Schulabschlüssen bz w. 
Herstellung von Schul- und Ausbildungsfähigkeit. 
 
Das städtische Frauenbüro wird in allen Handlungsfe ldern informiert bzw. beteiligt, 
sobald hier Schritte oder konkrete Maßnahmen mit Ge nderbezug vorbereitet bzw. 
umgesetzt werden.

[19] 
 
 
Im Handlungsfeld „Berufs- und Studienorientierung“ sind das z.B. die Bereiche 
• Potenziale erkennen (Potenzialanalyse, Kl.8): Ents cheidungsprozesse u.a. 
hinterfragen im Hinblick auf geschlechtertypische Grundhaltungen, Vorbehalte, 
Grundinformationen;  
• Berufsfelderkundung (Kl.9): Möglichkeiten geschlec hteruntypischer 
Berufsfelderkundungen prüfen, Teilnahme Girls‘ Day / Boys‘ Day, gendergerechte 
Ansprache im Buchungsportal; 
• Schulische Beratung: Gendersensible Beratung der S chülerinnen und Schüler, 
Berücksichtigung der Genderthematik in Qualifizierungsangeboten für die 
‘StuBos’ (Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung 
an den weiterführenden Schulen); 
• Studienorientierung: Kooperation mit den Hochschul en, Beratung über 
geschlechtsuntypische Studiengänge berücksichtigen. 
Im Handlungsfeld „Übergangssystem Schule - Ausbildung“ werden die Angebote von 
der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung analysi ert, systematisiert und ggf. 
reduziert/ausgebaut. Dabei werden zielgruppen- und geschlechtsspezifische Bedarfe 
berücksichtigt. Mit Beginn des Schuljahres 2016/201 7 absolvieren in Münster die 
ersten Schülerinnen und Schüler die Klasse 10 nach Einführung von KAoA. Damit 
rücken die Aktivitäten in diesem Handlungsfeld erstmalig in den Fokus.  
 
Im Rahmen der Aktivitäten im Handlungsfeld „Steigerung der Attraktivität des dualen 
Systems“ soll eine gemeinsame Strategie aller Partn erinnen und Partner zur 
Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung en twickelt werden. Federführend 
sind hier die Kammern.  
 
Im Handlungsfeld „Kommunale Koordinierung“ werden d ie für eine erfolgreiche 
Umsetzung des Landesvorhabens notwendigen Abstimmun gsprozesse gemeinsam 
mit den Partnerinnen und Partnern im Ausbildungskon sens organisiert. Das 
Frauenbüro ist Partner im Prozess der Umsetzung von  KAoA und unterstützt in 
Facharbeitskreisen die gendersensible Umsetzung. 
 
Die kommunale Projektförderung „Übergang Schule – Beruf“ unterstützt durch 
finanzielle Beteiligung besonders benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie 
Jugendliche im Übergang. Die Angebote werden zum Teil gemeinsam mit der 
Agentur für Arbeit und dem Jobcenter durchgeführt. Für Mädchen und junge Frauen – 
auch alleinerziehende junge Mütter – gibt es ein Angebot zur Orientierung im 
Übergang. Alle anderen Angebote sind gendersensibel konzipiert.  
 
19  Kinderbetreuung 
 
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kindertagesbetreuung gehört zu 
den vorrangigen Zielen der Stadt. 
 
Verantwortlich:  Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien 
 
Das Jugendamt bewertet den Ausbau der Tagesbetreuung weiter als 
Erfolgsgeschichte. Münster weist im NRW-Vergleich S pitzenwerte auf. Dabei wird 
nicht nur der U3-Bedarf, sondern auch der Ü3-Bedarf im Blick behalten.  
So wurden im Berichtszeitraum 85 neue u3-Betreuungs plätze in Münster geschaffen. 
Da im vergleichbaren Zeitraum die Anzahl der in Mün ster lebenden Kinder unter drei 
Jahren jedoch um 611 zunahm, sank im Ergebnis die V ersorgungsquote von 44,5 % 
im Vorjahr auf aktuell 42,4 %.

[20] 
 
Im Ü3-Bereich stehen 95 neu geschaffene Kitaplätze einem Plus von 174 in Münster 
lebenden Kindern gegenüber, was im Ergebnis zu eine r Verringerung der Versor-
gungsquote von 104,5 % auf derzeit 103,4 % führt. 
Die bedarfsorientierte Ausgestaltung der Plätze bez üglich der Betreuungszeit, zeigt 
eine erfreuliche Entwicklung: das Angebot an Übermi ttagsbetreuungsplätzen im 
Rahmen von 35-Stunden-Betreuung am Block ist um 280  Plätze auf 1.613 Plätze 
gestiegen. Aktuell stehen damit insgesamt 8.335 Übe rmittagsbetreuungsplätze (35 
und 45 Std.) für Kinder von 0 – 6 Jahren zur Verfüg ung. Das entspricht einem Anteil 
von knapp 80 % aller in Kindertageseinrichtungen an gebotenen Plätze für Kinder bis 
zu 6 Jahren und orientiert sich damit an den Bedarf en der Familien zur Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf.  
 
Zu den Bausteinen einer qualitativen Weiterentwickl ung der Kindertagesbetreuung in 
Münster zählen u. a. kindgerechte, flexible Betreuu ngszeiten. Bei der 
Angebotsgestaltung sind demnach sowohl die Bedarfe der Kinder als auch die der 
Eltern sowie die organisatorischen Möglichkeiten in  den Blick zu nehmen und 
miteinander in Einklang zu bringen. In Münster werden in einem trägerübergreifenden 
Projekt die ExtraZeit (Verlängerung der regulären B etreuungszeit) und die FlexiZeit 
(erweiterte Regelöffnungszeiten) als Modelle flexib ler Kindertagesbetreuung erprobt. 
Insbesondere alleinerziehende Eltern im SGB II Bezu g, die nicht über entsprechende 
private Betreuungsmöglichkeiten verfügen, sind in Einzelfällen auf öffentliche, flexible 
Betreuungsangebote angewiesen. Betreuungszeiten vor 7 Uhr und nach 18 Uhr sind 
dabei als sensible Zeiten anzusehen. Ein Baustein, der auch diese Randzeiten mit 
abdecken kann soll in Kooperation mit dem Bundespro gramms „KitaPlus“ umgesetzt 
werden. 
20  Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der Kinder- und 
Jugendarbeit ist eine dauerhafte Querschnittsaufgab e, die im Rahmen von 
Fachtagungen und Fortbildungen für die Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter 
wahrgenommen wird. 
 
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien 
 
Das Thema Gender ist im aktuellen Kinder- und Jugen dförderplan 2015 - 2019 fest 
verankert. So ist u.a. festgelegt worden, dass 
• mindestens 5 % der Angebote geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden und das 
Verhältnis beider Angebotsfelder gleichmäßig verteilt wird 
• eine paritätische Besetzung des hauptamtlichen Per sonals angestrebt wird 
• es Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter für 
geschlechtsgerechte Angebote geben soll 
 
Im November 2014 wurde im Rahmen der Jungenarbeit e in Fachtag (Veranstalter: 
AG 1, Gender Mädchen und Jungen, U-AG Jungen) zum T hema „Wie ticken Jungs?“ 
mit der Präsentation der entsprechenden Sinusstudie  durchgeführt, an der viele 
Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit teilgenommen haben.

[21] 
 
21  Maßnahme gegen Geschlechterstereotype 
 
Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von 
Büchern und Materialien in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit 
dem Ziel der Qualifizierung und Bewusstseinsbildung  auch des 
Betreuungspersonals, um sicherzustellen, dass diese  stereotypen 
Haltungen und Praktiken entgegenwirken.  
 Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien 
 
Umsetzung in den städt. KiTas 
 
1. Geschlechterbewusstes Handeln ist ein Qualitätsa spekt in den geltenden 
Leitlinien zur pädagogischen Arbeit der städt. KiTas. 
 
Im Rahmen des Qualitätsmanagements für die städt. K iTas ist festgeschrieben, dass  
jede Einrichtung im 4 jährigen Rhythmus von externen Fachkräften evaluiert wird, u.a. 
zu dem Item: Förderung von Toleranz und Akzeptanz v on Verschiedenartigkeit und 
Individualität. Für die darauf folgende Qualitätsen twicklung werden Ziele und 
Maßnahmen formuliert und umgesetzt. 
Ziel dieser Trägervorgaben ist es, dass die Fachkrä fte eine geschlechterbewusste 
Haltung entwickeln und den pädagogischen Alltag unt er dem Genderaspekt 
reflektieren. 
 
2. Zur weiteren Unterstützung der Fachkräfte bei de r Auswahl von Materialien und 
Büchern werden  2016 in den städt. KiTas folgende Materialien eingeführt: 
 
• Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewussten B üchern und Materialien 
(Anlage 3) 
• Checkliste zur Bestandsaufnahme von Geschlechterbi ldern in Bilderbüchern 
(Anlage 4) 
• Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädagogischen  Alltags auf 
Geschlechtergerechtigkeit und Impulse für eine geschlechterbewusste 
Pädagogik (Anlage 5) 
 
22  Sport für alle 
 
Im offenen Ganztag an Grundschulen wird ein breites  Angebot an 
Sportarten für Jungen und Mädchen vorgehalten, um b eiden 
Geschlechtern die Möglichkeiten zu geben, vielfälti ge 
Sportmöglichkeiten kennen zu lernen und stereotype Entwicklungen 
zu verhindern. 
 
Verantwortlich:  Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien 
 
 
Die Offenen Ganztagsschulen halten ein breites Ange bot an Sport- und 
Bewegungseinheiten in Form von Arbeitsgemeinschafte n für Jungen und Mädchen 
vor, um beiden Geschlechtern die Möglichkeiten zu g eben, vielfältige 
Sportmöglichkeiten kennen zu lernen und stereotype Entwicklungen zu verhindern. 
Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit mehr als  60 Trägern der Jugendhilfe 
und Sportvereinen der Stadt Münster.

[22] 
 
23 Wohnen 
Schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in 
Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, werden bei  der 
Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt und haben ei ne hohe 
Dringlichkeitsstufe. 
 
Verantwortlich:  Amt für Wohnungswesen 
 
Die Daueraufgabe aus dem Aktionsplan, die vorrangig e Versorgung von 
schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in  Frauenhäusern Unterkunft 
gefunden haben, wird nach wie vor im Amt für Wohnun gswesen verfolgt und erfüllt. 
Hier deckt sich der Auftrag aus der Charta mit dem gesetzlichen Auftrag nach § 2 
WFNG NRW. Die angesprochenen Personenkreise erhalte n immer eine hohe 
Dringlichkeitsstufe. 
 
Die Versorgungsquote bei Schwangeren ist in den vergangenen Jahren etwas zurück 
gegangen, da es sehr wenig Wohnungswechsel gegeben hat. Viele der 
Neubauobjekte sind für Studierende oder andere Pers onenkreise gefördert worden. 
Die Versorgung der Haushalte ist immer abhängig von  den zu vergebenden 
Wohnungen. Sind hier Zweckbindungen für andere Pers onenkreise (z.B. ältere 
Menschen oder Studierende) vorhanden, müssen diese Wohnungen auch an diese 
Personenkreise vergeben werden. 
 
24 Frauen- und Geschlechtergeschichte 
 
Es werden regelmäßig Ergebnisse wissenschaftlicher 
Untersuchungen zu unterschiedlichen Themen der Frau en- und 
Geschlechtergeschichte der Stadt vorgestellt.   
 
Verantwortlich:  Stadtarchiv 
 
Im Rahmen des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsi denten 2014/2015 mit dem 
Thema „Anders sein. Außenseiter in der Geschichte“ wurden mehrere Schülerinnen 
unterstützt, die sich mit der Rolle von Frauen als Außenseiterinnen in der Geschichte 
oder in ihrer Rolle, anders zu sein, befasst haben. Themen waren z.B. 
 
• Frauen der Frühen Neuzeit im Konfliktfeld starrer Rollenerwartungen, tradierter 
Fremdbestimmung und unerwünschter Individualität 
• Frauen in der Geschichte an der Westfälischen Wilh elms-Universität Münster 
• Frauen in der Politik. Haben Frauen immer noch wen iger Rechte als Männer? 
• Die autonome Frauenforschungsstelle „Schwarze Witw e“ (D.I.W.A.) 
• Fürstin Amalie von Gallitzin. Eine Außenseiterin d er Geschichte? 
• Elisabet Ney und ihr selbstbestimmter Weg im Spieg el fremdbestimmter Zeiten. 
• Jenny von Laßberg (geb. Droste-Hülshoff). Eine Fra u, die den Konventionen ihrer 
Zeit voraus war 
• Das Leben einer Spionin. Elsbeth Schragmüller 
• Elly Beinhorn - Alleinflug 
• Dorothea Petersmann 
• Die Außenseiterrolle von Ruderinnen. Am Beispiel d er Situation am Ruderverein 
Münster von 1882 e.V.  
• Josephine Hummelt - eine selbstständige Frau in de n 50ern (Tagebuch)  
• Die ersten Mädchen am Gymnasium Paulinum  
• Gemeinsam anders. Koedukation am Freiherr-vom-Stei n-Gymnasium Münster

[23] 
 
Die Ergebnisse des Geschichtswettbewerbs wurden in einer Ausstellung im Foyer 
des Stadthauses 1 vom 1. - 20. Mai 2015 gezeigt. 
 
Im Rahmen der Themenabende im Stadtarchiv wurden im Zeitraum 2013 - 2015 
folgende Vorträge, die die Rolle von Frauen thematisierten, gehalten: 
• 18.09.2014 Dr. Rita Kauder-Steiniger: Annette von Droste-Hülshoff: Zwischen 
Fügsamkeit und Selbstverwirklichung 
• 26.02.2015 Dr. Gisela Schwarze las aus ihrem autob iografischen Buch „Meine 
Bilanz. Ein Leben zwischen Krieg und Frieden.“ (Dr. Schwarze ist am 23.3.2015 
verstorben.) 
 
25 Geschlechterforschung 
 
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschu ng im 
Rahmen von Ausstellungen und Publikationen berücksichtigt. 
 
Verantwortlich:  Stadtmuseum 
 
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Ausstellung en gezeigt, die das Werk von 
Künstlerinnen und Beiträge zur Geschlechtergeschichte präsentierten: 
 
• Ausstellung 17. April bis 8. September 2013: Lili Fischer Weg 1-65, 
Retrospektive, Arbeiten aus den Jahren 1952 bis 2012 (mit Katalog) 
• 18. Mai, 16.00 Uhr Performance Lili Fischer 
• 1. März bis 1. Dezember 2013, Das Jahr 1963 (mit K atalog) 
• Ausstellung 23. April bis 26. Mai 2013: Fernando P essoa, Poesia/Poesie mit 
10 Radierungen von Gintare Skroblyte 
• Ausstellung 7. Mai bis 8. September 2013: Dávid Má ria Kiss - Druckgraphiken 
(mit Buchpublikation) 
• 14. Mai bis 8. September 2013, „Studentennester“ K lasse Lili Fischer, 
zahlreiche Künstlerinnen 
• 15. Oktober 2013 bis 2. März 2014, Manege frei für  PLAYMOBIL! Zirkus- und 
Spielgeschichten,  
• 6. Dezember 2013 Das Jahr 1964 (mit Katalog) 
• Ausstellung 10. Mai bis 24. August 2014: Irene Gri epentrog-Brinkmann zum 
90. Geburtstag, Keramiken 
• 7. Dezember 2014 bis 25. Januar 2015: Barbara Klem m zum 75. Geburtstag, 
Fotografien 
• 30. Januar bis 25. Mai 2015: Literaten im Fokus. D rei fotografische Positionen: 
Barbara Klemm, Herlinde Koelbl, Isolde Ohlbaum (mit Katalog) 
• 24. Juni bis 19. Oktober 2015 Neue Kunst wird gebr aucht. Bildhauerin Hilde 
Schürk-Frisch zum 100. Geburtstag: darin auch Ausstellungsteile zu Rika 
Unger, Ursula Bach-Wild, Erna Becker-Kahns enthalten. (mit Faltblatt) 
• Dezember 2015 Erster Weltkrieg: 21.12.1915 Brief e ines Mädchens zur 
Pulverexplosion 1915 in Münster

[24] 
 
26 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Sozial es, Integration, 
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Dezernatsverteilung bis 2015) 
 
Männergesundheit           
 
Der Bericht des Robert-Koch-Instituts zum Thema 
„Männergesundheit“ wird voraussichtlich bis Ende 20 13 vom 
Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gr undlage der 
Berichterstellung ist es u. a., Gesundheit von Männ ern im Vergleich 
zu der von Frauen geschlechterdifferenziert darzust ellen. 
Themenschwerpunkte sind u. a.: Was beeinflusst die Gesundheit 
von Männern, wie gesund lebt „Mann“? Fragen zu Lebe nsformen 
und Gesundheit, Arbeit und Gesundheit, Belastungen und Risiken 
werden im Bericht mit aufgegriffen. Dabei sollen re präsentative 
Daten und Informationen zur Männergesundheit aller Altersgruppen 
zusammen geführt und Forschungslücken aufgezeigt werden.  
 
Der Bericht wird, soweit es die Datenlage und Infor mationen vor Ort 
hergeben, mit der Fokussierung auf die gesundheitli che Situation 
von Männern in Münster gesichtet. Dabei identifizie rte 
Übereinstimmungen, Unterschiede bzw. Abweichungen w erden 
unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die kommunale 
Gesundheitsvorsorge bewertet und ggf. Empfehlungen zur weiteren 
Aufbereitung vorgeschlagen. Konkrete Handlungsempfe hlungen 
und Maßnahmen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den 
jeweils fachlich beteiligten örtlichen Akteuren im Rahmen eines 
Prozesses entwickelt und umgesetzt.  
 
Im Sinne einer geschlechtersensiblen Vorgehensweise  werden die 
jeweils beschriebenen Handlungsbereiche, soweit sie  auch für die 
Frauengesundheit eine besondere Relevanz haben, auc h aus 
dieser Sicht betrachtet.  
 
Einhergehend mit der inhaltlichen Ausgestaltung der  Maßnahme-
planungen im Rahmen dieses Aktionsplans werden dies e auch in 
die Kommunale Gesundheitskonferenz eingebracht. Dab ei soll 
gemeinsam mit Unterstützung des Gesunde Städte-Sekr etariates, 
das zu diesem Thema auch überregionale Kontakte pfl egt, nach 
geeigneten Fördermitteln für Projektarbeiten gesuch t werden. Die 
Stabstelle Europa beim Amt für Bürger- und Ratsserv ice wird unter 
dem Aspekt der Fördermittelakquise einbezogen. 
 
Verantwortlich:  Amt für Gesundheit, Veterinär- und  
Lebensmittelangelegenheiten 
 
Die Berichtsvorlage ist unter der Vorlagen Nr. V/07 8/2015 erstellt und wurde dem 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver braucherschutz und 
Arbeitsförderung am 28.08.2015, am 22.10.2015 dem A usschuss für Gleichstellung  
und am 27.10.2015 der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen vorgelegt.  
Der Bericht informiert über den Männergesundheitsst atus, das 
Gesundheitsbewusstsein und -befinden sowie das Gesu ndheitsverhalten von 
Männern und darüber, wie sie mit der Krankheitsbewältigung umgehen.

[25] 
 
In der Sitzung der Gesundheitskonferenz vom 13.05.2 015 wurde vereinbart, im 
Rahmen einer Projektgruppe Handlungsempfehlungen un d Vorschläge zur 
Umsetzung zu erarbeiten, die die Gesundheitskonferenz dann in ihrer Sitzung in 2017 
verabschiedet.  
Die Organisation der Projektgruppe (Einladungen, Pr otokolle etc.) übernimmt das 
Gesundheitsamt.  
Die Projektgruppe, bestehend aus Vertreter/innen de r Verwaltung, fachlichen 
Einrichtungen und der Politik hat inzwischen ihre A rbeit aufgenommen. Die 
Zusammenarbeit mit dem Männernetzwerk Münster beste ht. Bei Bedarf werden 
weitere Expert/innen hinzugezogen. Die Ergebnisse w erden 2017 der 
Gesundheitskonferenz vorgelegt. Ein erklärtes Ziel ist es, die Berücksichtigung von 
Männergesundheitsaspekten als Querschnittsthema in allen gesundheitlich 
relevanten Arbeitsfeldern zu verstetigen. 
27 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Fami lie, Jugend, Kultur und 
Sport (Dezernatsverteilung bis 2015) 
Chancengleichheit und Frauenförderung im und durch Sport in der Stadtgesellschaft 
voran zu bringen, ist eine Aufgabe, der sich sowohl  die Sportverwaltung als auch der 
Stadtsportbund Münster e. V. und viele Sportvereine  eigenverantwortlich in 
unterschiedlichen Aspekten und mit Projekten immer wieder stellen. Die Förderung 
von Frauen- und Mädcheninteressen im Sport trägt zu  einem ganzheitlichen Konzept 
von Frauenförderung bei - wichtige gesellschaftlich e Bereiche für Frauen werden 
erschlossen und die Möglichkeit zum selbst erarbeit eten Erfolg unterstützt die 
Entwicklung von Selbstbewusstsein und unabhängigem eigenständigen Handeln. 
Insofern trägt Frauenförderung im Sport zur positiv en Veränderung der 
Stadtgesellschaft bei.  
 
Chancen für Mädchen im Sport - Breitensport und Talentförderung, Fußball und 
Boxen 
 
Breitensport und Talentförderung haben bei der Förd erung von 
Chancengleichheit im und durch den Sport jeweils ei ne 
eigenständige Funktion. Frauenförderung ist dabei s owohl ein 
Auftrag für den Breitensport, als auch eine Herausf orderung für den 
Spitzensport und die Talentförderung auch und gerad e in nicht 
frauendominierten Sportarten. Deshalb werden im Akt ionszeitraum 
beide Bereiche unter dem Aspekt der Mädchenförderun g in den 
Blick genommen.  
 
1. Mädchen an den Ball - Mädchenfußball nach der  
Grundschule  
 
Mädchen haben Interesse am aktiven Fußball, nicht nur bei EM und 
WM. Während in der Grundschule zunächst viele Mädch en in 
gemischten Gruppen kicken, wechseln sie häufig in d er 
weiterführenden Schule in andere Sportarten u.a., w eil es nicht 
genügend Mädchenmannschaften gibt oder die Sportart  zu wenig 
beworben wird. Die Rahmenbedingungen für eine konti nuierliche 
und nachhaltige Arbeit im Mädchenfußball sollen opt imiert werden, 
damit für Mädchen nach der 4. Klasse die Teilnahme in 
Mädchenmannschaften möglich ist bzw. bleibt. Als An reiz und um 
die Schulen und Sportvereine für das Thema der Mädchenförderung

[26] 
 
im Fußball zu sensibilisieren, richtet das Sportamt  ein stadtweites 
Mädchenfußballturnier für die Grundschulen aus. Im Anschluss 
erhebt es bei den Trägern der Münsteraner Sportange bote, den 
Sportvereinen, die Wirkung dieser Aktion auf die Na chfrage nach 
Mädchenfußballangeboten bzw. auf die Vereinsstruktu r. Das 
Sportamt unterstützt die Sportvereine mit Nachholbe darf, bzw. die 
Projektbegleitung zur dauerhaften Angebotsinstallierung wünschen.  
 
Verantwortlich :  Sportamt mit ausgewählten Sportvereinen 
 
2. Nie das Handtuch werfen - weibliche Boxtalente i n  
Münster  
Boxsport für Jugendliche hat in Münster u. a. im Ra hmen der 
bundesweit bekannten Projektarbeit von Telekom Post -Sportverein 
1930 e. V. und dem mehrfach überregional ausgezeichneten Projekt 
„Farid’s Qualifighting“ wachsenden Zulauf und finde t zunehmend 
große Beachtung. Durch die internationalen Boxerfol ge der 
Münsteranerinnen Schiba Esmailpour und Darlene Jörling wird auch 
die Chance auf eine sportliche und evtl. berufliche  Zukunft für 
weibliche Talente in den Blick gerückt. Die Popular ität des 
Boxsports durch diese Erfolge und die Vorbildfunkti on der 
Münsteraner Boxerinnen sollen genutzt werden, um be i den im 
Bereich des Boxsports tätigen Akteuren den Blick fü r die 
Talentsuche bei den Mädchen im Boxsport zu schärfen . Der 
Telekom-Post-Sportverein kooperiert dazu mit der NR W-
Sportschule am Pascal-Gymnasium und dem Sportamt. Im Rahmen 
von bestehenden Strukturen und mit Veranstaltungen sollen hier 
mögliche Maßnahmen und Konzeptideen zusammengetrage n 
werden.  
 
Verantwortlich:  Sportamt und Telekom-Post-SV 1930 e. V. 
 
Das Projekt "Mädchen an den Ball" an Grundschulen f and - mit Erfolg - statt. 
Teilgenommen haben rund 70 Mädchen der Jahrgänge 2001 - 2005 aus dem ganzen 
Stadtgebiet und aller Schulformen. Angeboten wurden  das Ablegen des 
Fußballabzeichens, ein Streetsoccer-Turnier und ein  Fußballquiz mit attraktiven 
Preisen. Der Verein Grün-Weiß-Marathon konnte in de r Folge neue Mädchen für die 
Mannschaften gewinnen. Der Verein wird im Herbst 20 15 eine Wiederholung der 
Veranstaltung eigenständig durchführen. Wegen des r egen Zuspruchs der Schulen 
und der effektiven Zusammenarbeit mit den Partnern beabsichtigt das Sportamt, 
dieses Angebot im Rahmen personeller, zeitlicher un d finanzieller Möglichkeiten zu 
wiederholen bzw. fest im Veranstaltungskalender der Schulen zu etablieren. 
 
Das Projekt "Nie das Handtuch werfen - weibliche Bo xtalente in Münster" musste 
leider wegen Geldmangel entfallen. Der Kooperations partner hätte seinen Aufwand 
nur mit einem städtischen Zuschuss decken können, i m Sportamt fehlen für derlei 
Projekte allerdings die Mittel.

[27] 
 
28  Führungspositionen für Frauen im sportlichen Ehre namt 
 
Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit  der Mädchen 
und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in 
Führungspositionen. Der Stadtsportbund (SSB) plant 
Rundtischgespräche zwischen Frauen, die Vereinvorsi tzende sind 
und Frauen, die sich für Führungsaufgaben interessi eren. Hier 
sollen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen entwickelt w erden zur 
Gewinnung von Frauen für die Übernahme von Führungspositionen. 
Auf der Mitgliederversammlung des SSB (wahrscheinli ch am 5. Mai 
2014) soll es zu diesem Thema ein Kurzreferat mit D iskussion 
geben, um die Sportvereine stärker dafür zu sensibilisieren. 
 
Verantwortlich:  Stadtsportbund 
  
Im Februar 2016 fand ein Workshop vom SSB und Frauenbüro statt. Die 
Teilnehmerinnen diskutierten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine 
verbesserte Repräsentanz von Frauen in Führungsfunktionen der Vereine.  
 
Folgende Aspekte wurden als wichtig identifiziert:  
- Es geht darum, dass Frauen Chancen nutzen müssen,  die sich ergeben, 
- Es geht darum, Mut zu machen und positive Verstär kung zu bieten.  
 
Als wichtige Instrumente dienen dazu  
- das Schaffen und Fördern von Netzwerkstrukturen f ür Frauen, 
- zielgerichtete Fortbildung und Mentoringangebote sowie 
- die Einbindung der Sportjugend  
 
Eine Arbeitsgruppe erarbeitete ein Konzept, mit dem Ziel  
 
„ein sich selbst tragendes (beim SSB angebundenes) Netzwerk von Frauen im Sport 
in Münster zu schaffen, das dazu beiträgt, dass mehr Frauen Lust haben, qualifiziert 
und mit Mut Aufgaben in der Führung ihrer Vereine zu übernehmen.“ 
 
Der Einstieg dazu wird mit einer attraktiven Workshopreihe (Module zu den Themen 
Führung, Kommunikation, Resilienz etc.) in Kooperation mit dem Landessportbund 
vorbereitet und auf die Bedarfe der münsterschen Vereinsfrauen abgestimmt. Das 
Angebot „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ beginnt im November 2016 und soll im 
Frühjahr 2017 zur Gründung eines Frauennetzwerks im SSB führen. (Anlage 6)

[28] 
 
29 Sicherheit in Grünanlagen 
 
Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei d er 
Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbe dürfnisse der 
Nutzer/innen ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den 
weiteren zu berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. Bei 
bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum bemüht, n otwendige 
Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeite n 
vorzunehmen. 
 
Verantwortlich:  Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit 
 
 
Im Sinne der Kriminalprävention werden bei Neuplanu ngen, baulichen 
Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünan lagen die 
Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, ausgewertet und beurteilt. Sie 
bilden die Grundlage – neben den weiteren zu berück sichtigenden Kriterien – für die 
Aufgabenabwicklung, insbesondere der barrierefreien  Angebote im Sinne des 
„Design for All“ Bei bestehenden Grünanlagen ist da s Amt darum bemüht, 
notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen. 
 
Beispiele aus der Arbeit des Amtes sind: 
 
Spielplatz Kanonengraben 
Durch behutsame Rodung von Teilen des Gehölzbestand es konnte eine 
lichtdurchflutete, transparente Spiellandschaft ges chaffen werden, die sowohl die 
Sozialkontrolle ermöglicht, als auch qualitätsvolle Aufenthaltsräume bietet. 
 
Park Sentmaring 
Nach der Aufgabe des Klostergartens durch den Jesui terorden konnte die Fläche 
nach einer gestuften Umbauphase der Öffentlichkeit als angstraumfreie Parkanlage 
übergeben werden. Das Freistellen von Erlebnisräume n, die Schaffung von 
Blickachsen und die Ergänzung des Wegenetzes sowie die Herstellung von 
Verweilplätzen erhöhen den Wohlfühlfaktor beim Besuch der Anlage. 
Parkanlage Kinderbachtal 
Bei der Planung dieser Anlage auf der “Grünen Wiese “ konnte das gesamte 
Repertoire für sichere Grünanlagen berücksichtigt w erden. Herauszuheben sind 
jedoch die großzügig geplanten Brückenunterquerunge n, die Angstgefühle erst gar 
nicht aufkommen lassen. 
 
Spielplatz „Nördlich Holtrode“ in Wolbeck 
Für das Baugebiet Wolbeck Nord wurde ein Spielplatz  errichtet. Das Gelände wurde 
offen gestaltet. Aus den angrenzenden Wegen sind Ei n- und Durchblicke auf den 
gesamten Spielplatz möglich. Der Spielplatz liegt z udem in direkter Nachbarschaft zu 
einem Jugendzentrum. Einige Angebote des Zentrums f inden auch auf dem Gelände 
des Spielplatzes statt. Dieses führt zu einer zusätzlichen Sozialkontrolle.

[29] 
 
Handlungsfeld Gewalt gegen Frauen (lfd Nr 30, 31, 32)  
 
Für den gesamten Arbeitsbereich haben sich im Beric htszeitraum zusätzliche 
Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz geflüchtete r Frauen ergeben. Hierzu 
gibt es laufend Abstimmungen, Informationsaustausch e und neue konzeptionelle 
Entwicklungen mit allen relevanten Akteuren. Darüber wird regelmäßig im Ausschuss 
für Gleichstellung berichtet. Im Rahmen dieses Absc hlussberichts werden daher nur 
beispielhaft einige Maßnahmen und Aspekte dargestellt.  
 
30 Gewalt gegen Frauen 
 
Kontinuierliche Weiterführung der Netzwerkarbeit al ler beteiligten 
Institutionen und Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Projekten zur 
Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und 
geschlechterspezifischer Gewalt 
 
Verantwortlich:  Frauenbüro in Kooperation mit den Netzwerken 
 
Im Mai 2014 wurde die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels - 99 Frauen und DU als 
Veranstaltung des AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gezeigt.  
 
Ein aktueller Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Netzwerkarbeit ist die 
Implementierung eines Systems zur Anonymen Spurensicherung (ASS). Zurzeit 
werden strukturelle und finanzielle Fragen erörtert. 
 
Im Berichtszeitraum ist zusätzlich die Thematik Schutz geflüchteter Frauen ein 
regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei den Arbeitstreffen der Netzwerke.  
 
Aus Anlass der kollektiven sexuellen Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht 
2015/2016 positionierte sich der Ausschuss für Gleichstellung mit einer Resolution 
gegen jedwede sexuelle Gewalt gegen Frauen und stellte dabei u.a. fest, „dass die 
Lösung des Problems nicht von den Frauen und Mädchen ausgehen muss, sondern 
von allen, die in unserer Gesellschaft Verantwortung tragen und besonders auch von 
jedem einzelnen Mann. Wer die persönliche Würde und die sexuelle Integrität von 
Frauen und Mädchen nicht respektiert oder absichtlich verletzt, stellt sich außerhalb 
unserer Rechtsnormen.“ (Anlage 7) 
 
Der Arbeitskreis Gewaltschutz führt im November 2016 die Fachtagung „Stalking –
schutzlos ausgeliefert?!“ durch. Mit den beteiligten Fachleuten soll dabei die Wirkung 
der bisherigen rechtlichen Regelungen bewertet und eine erste Einschätzung der 
geplanten neuen gesetzlichen Bestimmungen versucht werden.

[30] 
 
31  Abbau von häuslicher Gewalt 
 
 
In den Sprach- und Orientierungskursen der Koordinierungsstelle für 
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten werde n Informationen 
zur rechtlichen Situation und Hilfsangebote bei häu slicher Gewalt 
vorgestellt. 
 
 
Verantwortlich:  Koordinierungsstelle für  Migratio n und  
Interkulturelle Angelegenheiten, Frauenbüro in 
Kooperation mit den Netzwerken 
 
In den Sprachkursen stellt sich die Situation folgendermaßen dar: 
 
Die Sprachkurse in den Einrichtungen für Flüchtling e werden mit ca. 30 
ehrenamtlichen Kräften durchgeführt und haben vorra ngig das Ziel basale 
Sprachkenntnisse zu vermitteln und sind niedrigschw ellig ausgerichtet. 
Kennzeichnend ist eine hohe Fluktuation in den Kurs en durch den verstärkten Zuzug 
an Flüchtlingen und die persönlichen Lebenssituatio nen der Flüchtlinge. Die 
Ehrenamtlichen bauen nach und nach das Vertrauen zu  den Flüchtlingen auf. In 
Gesprächen haben Ehrenamtliche mitgeteilt, dass sie  sich nicht in der Funktion 
sehen, Flüchtlinge in der Thematik häusliche Gewalt  und Rollenverständnis direkt zu 
informieren oder zu beraten. Diese Aufgabe sehen di e Ehrenamtlichen bei den 
hauptamtlichen Kräften in der Sozialarbeit.  
 
Bei Platzierung der Thematik häusliche Gewalt muss auf jeden Fall vermieden 
werden, dass Frauen nicht mehr an den Sprachkursen teilnehmen können/ dürfen, 
nur weil die Männer nicht wünschen, dass Frauen mit  speziellen Themen konfrontiert 
werden.  
 
Die Vermittlung von Informationen rund um das Thema  häusliche Gewalt ist daher in 
den Sprachkursen mit den Ehrenamtlichen nicht umzusetzen.  
 
Alternativ ist jedoch folgendes sichergestellt: All e Flüchtlingseinrichtungen werden 
durch Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter betreut. Sie wurden über die zuständige 
Fachstelle im Sozialamt zur rechtlichen Situation u nd über Hilfsangebote bei 
Häuslicher Gewalt informiert und mit Informationsma terial versorgt. Um einen guten 
Kontakt und Austausch zum hiesigen Netzwerk zu gewä hrleisten, nimmt eine 
Sozialarbeiterin vom Sozialdienst für Flüchtlinge r egelmäßig an den Sitzungen des 
Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz teil. 
 
Am 5. Oktober 2016 führt der Arbeitskreis Gewaltsch utzgesetz Münster und das 
Frauenbüro in Kooperation mit der Freiwilligenagent ur und der Koordinierungsstelle 
für interkulturelle Angelegenheiten eine Informatio nsveranstaltung für Ehrenamtliche 
zum Thema „Umgang mit häuslicher Gewalt durch. Weit ere 
Informationsveranstaltungen sind geplant. 
 
Mit Unterstützung von dafür bereit gestellten Lande smitteln hat der Träger „Beratung 
und Therapie für Frauen“ eine Fortbildungs- und Wor kshopreihe für Personen 
entwickelt, die professionell oder ehrenamtlich in ihrer Arbeit mit geflüchteten Frauen 
befasst sind. Wegen des großen Bedarfs ist geplant,  die Reihe in 2017 zu 
wiederholen.

[31] 
 
32  Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt 
 
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der  Beratungsstellen 
im Rahmen von Komm Münster und auf der Internetseit e zum 
Gewaltschutzgesetz werden regelmäßig aktualisiert. 
 
Verantwortlich:  Sozialamt und Frauenbüro 
 
Die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels.- 99 Frauen  und DU als Veranstaltung des 
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde gezielt  in den barrierefreien 
Räumen des LWL durchgeführt. 
 
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von  Beratungsstellen sind über 
KOMM Münster aktualisiert und erweitert worden. 
 
 
33 Informationen für Menschen mit Behinderungen 
 
Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frau en“ werden 
regelmäßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an Menschen  mit 
Behinderungen und Einrichtungen und Dienste der Beh indertenhilfe 
weitervermittelt. 
 
Verantwortlich:  Frauenbüro, Sozialamt in Kooperati on mit  
den Netzwerken 
 
Als Kooperationsveranstaltung von AK gegen Gewalt a n Frauen und Mädchen, 
Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ ch ronischer Erkrankung, 
Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NR W, frauen für frauen e.V., 
Frauenberatungsstelle und Frauennotruf und dem LWL wurde die Fachtagung 
„Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung – Kom petenzen bündeln und 
vernetzen“ durchgeführt. Die Veranstaltung war mit ca. 150 teilnehmenden 
Expertinnen und Experten sehr gut nachgefragt. Die Ergebnisse wirken auf die 
laufende Arbeit der beteiligten Organisationen nachhaltig ein. 
 
Im Rahmen der Netzwerkarbeit wurde über die besonde ren Bedarfe gehörloser 
Frauen informiert.

[32] 
 
6. Handlungsfeld: Planung und nachhaltige Entwicklung 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt-  und Wirtschaftsentwicklung/ 
Nachhaltigkeit, Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, St ädtepartnerschaften und europäische wie 
internationale Kooperationen.  
 
34  Aktions-Vorschlag aus dem Expertinn/en-Workshop:  
 
In den Blick gerückt: Die Ressource weibliche Arbeitskraft 
 
Gemeinsam mit beteiligten und verantwortlichen Akte urinnen 
und Akteuren am münsterschen Arbeitsmarkt (Kammern, 
Wirtschaftsförderung Arbeitsagentur, Jobcenter, Ber atungsinsti-
tutionen etc.) sollen die Ursachen und lokalen Rahm enbedingungen 
(Rollenstereotype, Familienfreundlichkeit, Einbeziehung von Frauen 
mit Migrationsvorgeschichte, betriebliche Kinderbet reuung u. a.) 
folgender frauenpolitischer Handlungsfelder analysi ert und 
Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickelt werden: 
 
• Wege aus der prekären Beschäftigung 
• Frauen in Führung in Münsters Wirtschaft 
• Ein Weg zur Verhinderung von Fachkräftemangel - 
geschlechterdifferenziert denken! 
 
Ziel ist es, alle Akteurinnen und Akteure am Arbeit smarkt für die 
Themen zu sensibilisieren, gute Beispiele darzustel len, ggf. 
modellhafte, aber auch strukturbezogene Lösungsvors chläge zu 
erarbeiten und zu erproben. 
 
Verantwortlich:  Das Frauenbüro bereitet gemeinsam mit 
weiteren Akteurinnen und Akteuren ein erstes 
Rundtischgespräch vor 
 
Mit Vertreterinnen des Münsterland e.V. und der Kon taktstelle Frauen und Beruf e.V. 
wurde eine Veranstaltungsreihe entwickelt, die auf der Grundlage der aktuell 
vorliegenden Untersuchungen zum Arbeitsmarkt und zu m Fachkräftebedarf im 
Münsterland den Fokus auf daraus resultierende konkrete Handlungsoptionen legt.  
 
Die Reihe „Das passt! Frauen und Unternehmen“ umfas ste drei verschiedene 
Module. Eine Auftaktveranstaltung zum Thema Fachkrä ftebedarf und Frauen in 
Führung, ein konkretes Kontakt-Angebot für Unterneh men und Frauen und eine 
Informationsveranstaltung zum Thema „Alternativen zum Minijob“. 
 
Die Auftaktveranstaltung „Andere Wege gehen“ zu den  Themen 
„Fachkräftebedarf“ und „Frauen in Führung“ stellte die Bedarfe in Münster und 
im Münsterland vor und vermittelte Handlungsoptione n über best practises. 
Die ca 50 Teilnehmerinnen erhielten neben grundlegenden Informationen zum 
Fachkräftebedarf, praktische Hinweise für Bewerbung en und eine 
gendersensible Personalauswahl sowie Gelegenheit zu m fachlichen 
Austausch. 
 
Die geplante Jobbörse für Frauen in Form eines Spee d-Dating, mit der 
konkrete Vermittlungsangebote geschaffen werden sol lten, musste aufgrund 
mangelnder Nachfrage von Seite der Unternehmen abgesagt werden.

[33] 
 
 
Zum Thema Minijobs war eine Veranstaltung vorgesehe n, die darüber 
informiert, wie geringfügige Beschäftigung in für a lle Beteiligte lohnende 
Teilzeitarbeit umgewandelt werden kann. Dieser Aspe kt wurde in die 
Kampagne Maxi statt Mini, die in 2016 von Frauen un d Beruf Münster 
gemeinsam mit weiteren Akteuren gestartet wurde, in tegriert und wird auch in 
Kooperation mit dem städtischen Frauenbüro und dem BündnisFrauenArbeit 
weitergeführt.  
 
Die Auswertung der Konzeptentwicklung wie des Verlaufs der geplanten Veranstaltungsreihe 
führte zu folgenden Ergebnissen:  
 
Bereits die Konzeptentwicklung für die Veranstaltun gsreihe stellte sich als schwierig dar. 
Eine Erklärung wird darin gesehen, dass das Thema i nsgesamt komplex ist und auch die 
Bedarfslage von münsterschen Unternehmen nicht eind eutig ist. Münster wächst und ist ein 
attraktiver Standort, daher ergeben sich für einige  Branchen nicht die Probleme hinsichtlich 
des Personalmangels, die das Umland hat. Die durchg eführte Veranstaltung hatte nach 
Ansicht der beteiligten Akteure ein gutes Veranstaltungskonzept, auch wenn wenig Zuspruch 
von Unternehmen im Verhältnis zu den arbeitssuchenden Frauen vorlag.  
 
Erklärungen hierfür können sein, dass 
 
- Unternehmen/ ArbeitgeberInnen sich in anderen (al s in diesem Projekt vorhandenen 
Strukturen) bewegen und daher auch in anderen Bereichen Unterstützung suchen; 
 
- die Stadt Münster eine Sogwirkung hat. Arbeitskrä fte kommen nach Münster, so dass 
Unternehmen nicht die gleichen Schwierigkeiten habe n, wie die im Umland tätigen 
Unternehmen. Münsteraner Unternehmen können noch „auswählen“. 
 
Im Ergebnis sollte trotz der Startschwierigkeiten, die Idee des Konzepts „Das passt – Frauen 
und Unternehmen“ weiter verfolgt werden: 
 
Das Veranstaltungsformat „Speed-Dating“ ist aus Sic ht von Münsterland e.V. weiterhin 
geeignet, um Frauen und Unternehmen miteinander in Kontakt zu bringen. 
Die Wege, auf denen sich Unternehmen Informationen besorgen bzw. selbst geben, müssen 
dafür in den Blick genommen werden. Die Bedarfe der  Unternehmen müssen klar erkannt 
sein, um dort gezielt anzuknüpfen. Evtl. kann über eine Zusammenarbeit mit der WWU eine 
Masterarbeit zu dem Thema erstellt werden. 
HWK, IHK und Wirtschaftsförderung so wie die Agentu r für Arbeit und Jobcenter müssen für 
das Themenfeld „Frauen als Fachkräfte“, „Frauen in Führung“ und „Abschaffung/ 
Eingrenzung der Minijobs“ gewonnen werden. 
 
Bereits bestehende Formate wie z.B. das IHK-Azubi-S peed-Dating, sollten nach Möglichkeit   
genutzt werden, um es mit dem Speed-Dating für Frau en zu koppeln. Dabei muss nicht das 
Geschlecht der Zielgruppe „begleitende Eltern“ im V ordergrund stehen, sondern eher die 
Suche nach Fachkräften über 40/45 Jahren, damit es für ArbeitgeberInnen attraktiv ist. 
 
Die Akteure bleiben zur Thematik und weiteren Konze ptentwicklung im Rahmen der 
bestehenden Netzwerke im Austausch.

[34] 
 
35 Frauenspezifische Belange in der Planung 
 
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung 
individueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeut et, dass 
genderspezifische Belange von Frauen und Männern eb enso wie 
spezifische Belange von beispielsweise Kindern, Fam ilien, Senioren, 
Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshinte rgrund im 
Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung s ind diese 
Betrachtungsweisen integraler Bestandteil. Insofern  ist die "Revision" 
frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische 
Daueraufgabe. 
 
Verantwortlich:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung,  
Verkehrsplanung 
 
Ein „Klassiker“ sozial orientierter Stadtplanung ist die Schaffung und Pflege von Orten 
der Begegnung in der Stadt, sei es formeller oder i nformeller Art, seien es Gebäude 
oder Plätze. 
 
In Münster ist die Stärkung der Stadtteilzentren al s Orte zum Beispiel wohnortnahen 
Einkaufs, der Begegnung, der Pflege sozialer Bezieh ungen und der Kultur schon seit 
Jahren Ziel der Stadtplanung. Hierbei stellt sich e inerseits häufig die Aufgabe, die 
vielfältigen zentralen Einrichtungen, die in ihrem Vorhandensein und Mischung 
Grundlage urbaner Strukturen sind, geänderten Anfor derungen anzupassen. In 
diesem Kontext haben Aufenthaltsqualitäten im öffen tlichen Raum, auf Straßen, 
Wegen und Plätzen eine sehr hohe Bedeutung. Mit gut er Gestaltung sollen Räume 
erhalten oder geschaffen werden zum Verweilen, zum Spielen oder zum 
Informations- und Meinungsaustausch. Diese Angebote  dienen natürlich einem 
breiten Spektrum von Personengruppen bzw. allen Men schen. Im Sinne einer alten 
Prämisse der Frauenbewegung, „das Private ist polit isch“, kann aber über das 
Planer-know-how hinaus der Dialog mit Bürgerinnen ( und Bürgern) ein weiterer 
Schritt sein, (frauen-)spezifische Interessen und B elange noch besser zu erkennen, 
zu beschreiben und gegenüber Planung und Politik zu artikulieren. 
 
Beispiel Umgestaltung Hamannplatz Coerde  
 
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Entwicklung des Stadtteilzentrums Coerde 
brachten sich während eines Workshops Männer und Fr auen neben vielen anderen 
mit folgendem Beitrag (Zitat aus „Ergebnisse der Ar beitsgruppen, Arbeitsgruppe 2“) 
ein: „Wichtige Aufgabe ist es, die Übergangsbereich e zwischen Fußgängerzone und 
Parkplatz möglichst qualitätvoll zu gestalten. Eine rseits gilt es, aus Gründen der 
Verkehrssicherheit diese unterschiedlichen Nutzunge n zu separieren. Andererseits 
müssten die Fußgängerbereiche möglichst einsehbar, einladend und gut an den 
Parkplatz angebunden sein. Weiteres Anliegen der Gr uppe war es, die 
Fußgängerzone in Nord-Südrichtung für den Radverkehr zu öffnen und den zentralen 
Platz zwischen dem westlich gelegenen Discounter un d der Breslauer Straße im 
Osten mit neuen Nutzungen zu belegen. Denkbar wäre ein Bouleplatz oder ein 
Brunnen. Insgesamt solle durch neues Stadtmobiliar,  beispielsweise 
Sitzmöglichkeiten und Mülltonnen, das Erscheinungsb ild des Hamannplatzes 
verbessert werden.“

[35] 
 
 
Beispiel Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ 
 
Das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentr en“ z. B. hat  insbesondere 
zentral gelegene Stadt- und Ortsbereiche im Focus. Im Mittelpunkt steht die 
finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Maßn ahmen zur Stärkung zentraler 
Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen. 
 
Damit sind auch Verluste im Bereich des sozialen Mi teinanders und Verluste in der 
Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes gemeint . So werden die Ziele dieses 
Zentrenprogramms folgendermaßen definiert: 
 
• sozialer Zusammenhang durch Gemeinschaftseinrichtu ngen für 
gruppenübergreifende Begegnungen und Austausch 
• Zugänglichkeit und Nutzbarmachung der öffentlichen  Räume für alle 
gesellschaftlichen Gruppen 
• Belebung der Zentren durch Raum für Aktivitäten un d Orte zum Verweilen 
• Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Zen trenentwicklung  
• Aktivierung , effektive Mitwirkung und partnerscha ftliche Kooperation aller 
Akteursgruppen … 
 
An diesen Zielen orientierte sich die Arbeit am Ent wicklungskonzept Wolbeck-
Zentrum. Allen Beteiligungsschritten, sei es die Be fragung der Schlüsselpersonen, 
die Durchführung der Planungsgruppen oder die Formu lierung von 
Planungsleitsätzen lagen diese Ziele zugrunde, um m aßgeschneiderte, von der 
Stadtteilgesellschaft getragene Lösungen in einem kooperativen Verfahren erarbeiten 
zu können. Die Beteiligungsverfahren wurden gleiche rmaßen von Frauen und 
Männern, jung und alt wahrgenommen. Die Beteiligungsschritte wurden insbesondere 
nach dem Aspekt ausgewählt, dass auch beteiligungsu ngeübte Personen sich 
„trauen“ ihre Meinung zu äußern, wodurch eine Platt form entstand, spezifische 
Aspekte individuell einzubringen.

[36] 
 
36 Beteiligungsmethoden und -formate 
 
Stadtentwicklung, stadtteilorientierte und städteba uliche Planungen 
sind für den Lebensalltag der Menschen in unserer Stadt von großer 
Bedeutung. Mobilität, Erreichbarkeit, Urbanität und  Sicherheit im 
eigenen Lebensumfeld sind für alle Menschen wichtig e 
Lebensbedingungen. An geplanten Veränderungen ihres  
Lebensumfeldes sollen und wollen die Menschen daher  frühzeitig 
beteiligt werden. Es ist jedoch allgemeine Erfahrun g, dass allein mit 
den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Bürge rbeteiligung 
nicht alle Menschen erreicht werden. 
 
In Münster wird daher bereits seit vielen Jahren ei n sehr breites 
Spektrum an Beteiligungsformaten weit oberhalb der gesetzlichen 
Anforderungen vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl anung, 
Verkehrsplanung praktiziert. Aus dem breiten Spektr um von der 
klassischen Bürgeranhörung über die online-Beteilig ung, 
Ausstellungen, Foren und Workshops bis zu 
Stadtteilveranstaltungen und Stadtteilgesprächen im Quartier u.v.m. 
werden auf den Einzelfall jeweils zugeschnittene 
Beteiligungsmethoden angewandt. 
 
Die Ansprache aller Menschen steht dabei im Vorderg rund. Aber es 
werden auch Verfahren angewandt, die sich je nach 
Planungsrelevanz auch an spezifische Zielgruppen we nden. So 
wurden Erfahrungen mit zielgruppenspezifischen vor- Ort-
Gesprächen zum Beispiel für Kinder und Jugendliche und für 
Seniorinnen und Senioren zuletzt aktuell im Sommer 2013 gemacht. 
Die besonderen zielgruppenspezifischen Methoden und  Verfahren 
gehören nicht zum Standardrepertoire, sondern werde n in 
begründeten Einzelfällen angewandt. Neben dem Amt f ür 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung pra ktiziert 
insbesondere das Tiefbauamt als weiteres Amt des De zernates III 
ebenfalls ein breites Beteiligungsspektrum. 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau, 
Wirtschaft und Marketing bzw. des Amtes für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung: 
 
Das breite Spektrum an Beteiligungsmethoden und -fo rmaten wird 
dauerhaft auf hohem Niveau beibehalten. Dabei werde n unter 
Beachtung der personellen und finanziellen Ressourc en auch 
zielgruppenspezifische Beteiligungsformen angewandt , soweit sich 
städtebauliche Planungen auf spezifische Zielgruppe n besonders 
auswirken können. 
 
Des Weiteren sollen signifikante Erfahrungen aus de m unter 
Federführung der Polizei Münster in Kooperation mit  der Stadt 
Münster laufenden Pilotprojekt „Kriminalprävention im Städtebau“ 
Eingang in die tägliche Planungspraxis finden (vgl.  hierzu 
Aktionsplan 2011 - 2013, Pkt. 6.1). 
 
Verantwortlich:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung, 
Verkehrsplanung

[37] 
 
 
„Gendersensible Wirkung von Beteiligungsformen in der Stadtplanung“ am 
Beispiel der dialogorientierten Planungsverfahren zur Konversion der 
ehemaliger Kasernen York und Oxford 
Ausgangssituation 
 
Der Abschied der britischen Streitkräfte hat in Mün ster ab Ende 2012 einen 
Konversionsprozess ins Laufen gebracht, der sich in  seinen Dimensionen von den 
bisherigen Projekten abhebt. Mit der York-Kaserne i n Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck sind Flächen von 50 und 26 Hektar neu zu planen. Der große 
Wohnraumbedarf in Münster gibt das Ziel vor, aus de n ehemals verschlossenen 
Flächen lebendige und gut vernetzte Quartiere entst ehen zu lassen. Abgestimmt auf 
die Anforderungen und Ausgangssituationen der Stand orte hat die 
Planungsverwaltung jeweils ein aufwendiges interakt ives Partizipationsverfahren 
entwickelt und eingesetzt.  
 
Beteiligungsangebote für Alle  
 
Der Einsatz von Dialogverfahren ist in Münster nich t neu und entspricht dem 
Selbstverständnis der Planungsverwaltung, Bürgerinn en und Bürger in den großen 
Städtebauprojekten frühzeitig einzubinden. Herausra gend in diesen beiden 
Konversionsprojekten sind die Intensität und inhalt liche Tiefe der Bürgerbeteiligung. 
In beiden Konversionsprojekten wurde ein offen gefü hrter Dialog zwischen 
Bürgerschaft und Fachleuten initiiert, der an allen  Stationen des Planungsweges 
Beteiligungsangebote bietet: Zum Einsatz kamen jewe ils mehrere Workshops (von 
externen Moderatoren begleitet), Forums- und Diskussionsveranstaltungen. 
 
Die aktive und motivierte Beteiligung und Akzeptanz  der Bürgerinnen und Bürger 
lässt sich auch in Zahlen ablesen. Gutes Beispiel i st die sechsmonatige erste 
Planungsphase im York-Planungsprozess unter dem Tit el „Perspektivplanung“: 100 
Workshop-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer an zwei ga nztätigen Workshop-Tagen, 
jeweils 200 bis 300 Besucherinnen und Besucher der drei Forumsveranstaltungen 
und rund 1000 Bürgerinnen und Bürger, die die zwei Besichtigungsangebote nutzten.  
 
Wahrgenommen wurden alle Angebote von heterogenen G ruppen: mit einem 
ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen.  Teilgenommen haben 
Senioren und junge Erwachsene, „Laien“ und Bürgerin nen/Bürger mit 
fachbezogenem beruflichem Hintergrund, mobilitätseingeschränkte Personen, usw. 
 
Die Voraussetzungen dafür waren 
• niedrigschwellige Teilnahme-Angebote und breite Ö ffentlichkeitsarbeit 
• gut erreichbare Veranstaltungsorte in unmittelbar er Nähe zum Plangebiet 
• eine Zeitplanung, die die besonderen Bedarfe von Menschen mit 
Familienaufgaben und Berufstätigen berücksichtigt 
• Ergebnisoffenheit und keine klassische Rollenvert eilung: Fachleute, die die 
Workshops begleiten und Bürgerinnen/Bürgern lernen gegenseitig voneinander 
• Transparenz und stetige Information über den Proz essfortgang schafft 
Möglichkeiten, sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einzubringen. 
 
Die Bürgerbeteiligung brachte dank der Teilnahme un terschiedlicher 
Bevölkerungsgruppen auch unterschiedliche Bedürfnis se, Bedarfe und 
Interessenslagen ins Gespräch. Im Blick auf Gender-Aspekte ist hervorzuheben, dass 
sich alle Teilnehmer unabhängig von Geschlecht und Gruppenzugehörigkeit gut in die 
Workshopstrukturen einfanden. Beispiel Oxford-Leitb ildworkshop: Von den sechs

[38] 
 
Personen, die am Ende des Tages die Ergebnisse stel lvertretend für ihre 
Arbeitsgruppen im Plenum vorstellten, waren drei Frauen, drei Männer. 
 
Mittels der differenzierten Betrachtungen aus den u nterschiedlichen Blickwinkeln 
wurden die Aussagen unmittelbar reflektiert. So ent standen „geerdete“ Ergebnisse“. 
Das Gesamt-Ergebnis profitierte demnach von den unt erschiedlichen Ansätzen der 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie ein Beispiel au s den York-Workshops 
verdeutlicht: Als in den Workshops die zukünftigen Treffpunkte der Bewohner 
skizziert wurden, ergänzten (verstärkt die weiblichen) Teilnehmerinnen die Diskussion 
um Verortung und Platzgrößen mit Zielen zur atmosphärischen Aufenthaltsqualität.  
 
Im konstruktiven Miteinander entstanden qualitativ hochwertige, nachhaltige und von 
einer breiten Mehrheit getragene Ergebnisse. Die Be teiligungsverfahren „York“ und 
„Oxford“ zeigen eindrucksvoll, wie gelebtes bürgers chaftliches Engagement – 
personell vertreten als Querschnitt unserer Gesells chaft – und eine gepflegte 
Diskussionskultur einen Planungsprozess bereichern können. Beide 
Planungsprozesse haben in der Bürgerschaft, in den Medien und über die 
Stadtgrenzen hinaus Anerkennung gefunden. Der Dialo gprozess York z. B. ist als 
neue Form der Beteiligung als Preisträger in einem landesweiten Ideenwettbewerb 
ausgezeichnet worden.  
 
Auf der Grundlage der Beteiligungsmethoden in den P rojekten „Perspektivplanung 
York“ und „Leitbildentwicklung Oxford“ sind inzwischen auch Wettbewerbsverfahren 
mit integrierter Bürgerbeteiligung durchgeführt wor den. Auch diese Verfahren sind 
gendersensibel organisiert worden, dazu zählte u.a.  die paritätische Besetzung der 
Fachpreisrichter und -richterinnen sowie Beraterinnen und Berater.“

[39] 
 
37  Gleichstellung in den Partnerstädten 
 
Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstellungsarbeit in den 
Partnerstädten. 
 
Nach den ersten Kontakten ergibt sich ein sehr unte rschiedliches 
Bild in den Partnerstädten. Hier besteht weiterer K lärungsbedarf. 
Erste Anfragen haben ergeben, dass aufgrund der rel igiösen und 
kulturellen Vielfalt der Partnerstädte ein extrem u nterschiedlicher 
Umgang mit dem Thema „Gleichstellung, Partizipation  von Frauen“ 
gepflegt wird. Die Stabstelle „Europaangelegenheite n und 
Städtepartnerschaften“ hat in einigen Städten erneu t nachgefragt 
und um weitere Informationen gebeten. Erwartungsgem äß wurde 
jedoch bestätigt, dass keine generelle Zusammenfass ung oder 
Einschätzung zum Thema möglich ist.   
 
Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters zum 
Thema „Gleichstellung“  
 
Ein Fachaustausch mit ausgewählten Partnerstädten ( z.B. York, 
Orléans, Kristiansand, Lublin, Mühlhausen), in dene n das Thema 
„Gleichstellung“ ähnlich gewertet wird, wäre sehr i nteressant und 
könnte durch EU-Mittel wahrscheinlich gefördert werden, da dies für 
einige Programme Förderschwerpunkt ist. 
 
Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt i n den 
Partnerstädten. 
Eine Vermittlung erfolgt aktuell nur auf direkte Na chfrage von 
Interessierten, die fast ausschließlich weiblich si nd. Eine Förderung 
ist daher nicht erforderlich – es muss vielmehr gezielt auf männliche 
Bewerber geachtet werden. 
 
Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU-P rojekte zu 
diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionsz eitraum geben 
wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. Schüler/innenaus tausch – 
sollen weiterhin durchgeführt werden. 
 
Verantwortlich:   Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
Es gibt mehrere Programme im europäischen Kontext, die für eine Förderung zum 
Thema „Gender“ oder „Gewalt gegen Frauen“ in Frage kommen – allerdings keine 
Förderung für Einzelpersonen (z.B. für Praktika) Mö gliche Projekte wie auch der 
geplante Fachaustausch mit Partnerstädten zum Thema  „Gleichstellung“ zum 
Internationalen Frauentag 2017 aus Anlass 30 jährig es Jubiläum des Frauenbüros in 
Verbindung mit 20 Jahre Amsterdamer Verträge (Art 2  und 3) und 40 bzw. 50 Jahre 
Partnerschaft York und Orleans war leider aus Kapaz itätsgründen im Frauenbüro 
nicht realisierbar.

[40] 
 
Anlage 1

[41]

[42]

[43]

[44]

[45] 
 
Anlage 2

[46] 
 
Anlage 3 
                                                                                                                         Münster, August 2015 
 
Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewussten Büchern und 
Materialien 
(in Anlehnung an die Kindergarten- und Krippen-Skala  –  Instrumente zur Feststellung der 
päd. Qualität in Kindertageseinrichtungen) 
 
1.   Bei der Auswahl von Spielmaterialien, Medien und Büchern wird 
darauf geachtet, dass unterschiedliche ethnische Herkünfte,  Kulturen, 
Alter, Fähigkeiten Geschlechterbilder und Familienmodelle auf 
vielfältige Art repräsentiert sind. 
2.  Bücher und Materialien zeigen in positiver Weise Verschiedenartigkeit 
und bieten Kindern die Möglichkeit der Identifikation und 
Rollenübernahme 
(Kulturen, Altersgruppen, Fähigkeiten, Geschlecht) 
3.  Es ist gewährleistet, dass sowohl weiblich als auch männlich kodierte 
Dinge Platz und Bedeutung in der Einrichtung bekommen, damit Kinder 
davon profitieren können (z.B. in der Verkleidungskiste) 
4.  Mitgebrachtes Spielzeug,  mit dem stereotype Geschlechterbilder 
transportiert werden, wird nicht abgelehnt, sondern als Chance 
begriffen, mit den Kindern ins Gespräch über Geschlechterbilder und 
die dazugehörige „innere Welt“ der Kinder zu kommen. 
 
Angelika Lübke/ Edeltraud Wiefel – Fachberatung

[47] 
 
Anlage 4 
 
Checkliste zur Bestandsaufnahme von Geschlechterbildern in 
Bilderbüchern 
 
I.  Kinder, Märchen und Jungen 
1. 
 Gibt es Bilderbücher, in denen sich Mädchen und Jungen mit Themen rund 
ums Mädchen- und Junge-Werden beschäftigen? 
2.  Gibt es Bilderbücher, in denen unterschiedliche Seiten von Jungen gezeigt 
werden, in denen Jungen also beispielsweise stark, cool, frech, übermütig, 
abenteuerlustig und ängstlich, traurig, zurückgezogen, kuschelig sind? 
3.  Gibt es Bilderbücher, in denen die Hauptfigur ein Junge ist, der vor allem 
ängstliche und/ oder traurige und/ oder zurückgezogene und/ oder 
„schwache“ Seiten zeigt? 
4.  Gibt es Bilderbücher, in denen unterschiedliche Seiten von Mädchen gezeigt 
werden, in den Mädchen also beispielsweise stark, cool, frech, übermütig, 
abenteuerlustig und ängstlich, traurig, zurückgezogen, kuschelig sind? 
5.  Gibt es Bilderbücher, in denen starke Mädchen aufregende Abenteuer 
erleben und/ oder ihre Interessen auch gegen den Willen der Eltern oder 
anderer erwachsener Bezugspersonen durchsetzt? 
6.  Gibt es Bilderbücher, in denen Behinderungen von Kindern thematisiert 
werden? 
 
 
II. 
 Mütter, Väter und Familien 
1. 
 Gibt es Bilderbücher, in denen Mütter fürsorglich, umsorgend und 
leistungsorientiert, erfolgreich (im Beruf) sind? 
2.  Gibt es Bilderbücher, in denen Väter neue, moderne oder auch durch 
Arbeitslosigkeit gekennzeichnete Lebensentwürfe verfolgen? 
3.  Gibt es Bilderbücher, in denen die (gute) Beziehung zwischen Vätern und 
ihren Söhnen im Vordergrund steht? 
4.  Gibt es Bilderbücher, in denen die (gute) Beziehung zwischen Vätern und 
ihren Töchtern im Vordergrund steht? 
5.  Gibt es Bilderbücher, in denen die in der Gesellschaft immer häufiger 
vorzufindenden „Patchworkfamilien“ repräsentiert werden? 
Dies können sein: 
-
 Allein erziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern

[48] 
 
- Geschiedene oder verwitwete Mütter bzw. Väter, die sich wieder neu 
„verpartnern“ und die Kinder sich mit dem neuen Stiefvater oder der 
neuen Stiefmutter auseinandersetzen müssen. 
- Lesbische oder schwule Ehen bzw. Partnerschaften mit Kindern 
- Familien mit transsexuellen oder transgender Menschen 
6.  Gibt es Bilderbücher, in denen Migrationsfamilien die Hauptfiguren der 
Geschichte spielen? 
 
 
III. 
 Märchen 
1. 
 Gibt es Bilderbücher, die auf ironische Weise mit traditionellen 
Märchenfiguren spielen oder Märchenfiguren „untypische Rollen“ zuweisen? 
Dies können beispielsweise sein: 
-
 Prinzessinnen, die nicht heiraten wollen oder zumindest nicht den Prinzen 
heiraten wollen, der für sie ausgewählt wurde. 
- Prinzen, die keine empfindlichen Prinzessinnen heiraten wollen, sondern 
mutige, abenteuerlustige und selbstständige Prinzessinnen 
- Prinzen, die sich andere Prinzen verlieben 
- Könige, die nicht regieren wollen, sondern ihre Zeit mit den Kindern, der 
Familie verbringen wollen 
- Liebenswürdige Stiefmütter 
 
 
IV. 
 Tiere 
1. 
 Gibt es Bilderbücher, in denen Tiere die Hauptfiguren der Geschichte 
darstellen und die nicht als weibliche oder männliche Tiere zu identifizieren 
sind? 
2.  Gibt es Bilderbücher, in denen gleichgeschlechtliche (Liebes)Beziehungen von 
Tieren dargestellt werden? 
 
 
V. 
 Sexuelle Gewalt und Prävention 
1. 
 Gibt es Bilderbücher, die sexuelle Gewalt an Jungen thematisieren? 
2.  Gibt es Bilderbücher, in denen Kindern eigene Handlungsstrategien 
entwickeln um sich sexueller Gewalt erwehren zu können? 
3.  Gibt es Bilderbücher, die sexuelle Gewalt in der Familie oder im familiären 
Nahbereich zum Thema haben? 
 
 
 
(Arbeitsmaterial des „Gender Loops“ – Praxisbuch für eine geschlechterbewusste und –gerechte 
Kindertagesstätte von Jens Krabel und Michael Cremers, 2008)

[49] 
 
Anlage 5 
 
 
Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädagogischen Alltags auf 
Geschlechtergerechtigkeit und Impulse für eine 
geschlechterbewusste Pädagogik 
 
 
• Haben Mädchen und Jungen gleiche Chancen beim Zugang zu Räumen, Material 
und Angeboten? 
• Erhalten Jungen und Mädchen gleichermaßen die Aufmerksamkeit der 
pädagogischen Fachkräfte? 
• Werden Angebote so gestaltet, dass Jungen und Mädchen gleichermaßen 
angesprochen werden? 
• Erhalten Mädchen bzw. Jungen Förderung und Herausforderungen in Bereichen, in 
denen sie weniger Erfahrung haben bzw. weniger Erfahrungen machen? 
• Werden Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen wahrgenommen und die 
Akzeptanz dieser Unterschiede gefördert? 
• Werden geschlechtsbezogene Aspekte in allen Bildungsbereichen reflektiert und 
berücksichtigt? 
• Machen sowohl Mädchen als auch Jungen Erfahrungen in allen Bildungsbereichen? 
• Wie werden Jungen und Mädchen beteiligt? Wie greifen Mädchen, wie greifen 
Jungen Möglichkeiten der Beteiligung auf? 
• Werden Männer in die Planung, Durchführung und Reflexion von Angeboten, 
Vorhaben und Projekten mit einbezogen? 
• Werden Angebote, Vorhaben und Projekte dokumentiert und in die 
Zusammenarbeit mit Müttern und Vätern eingebracht?  Werden Väter und/oder 
Mütter beteiligt? 
• Welchen Beitrag kann ein Vorhaben bzw. seine Dokumentation  für das Ziel leisten, 
die Anerkennung und Wertschätzung für die pädagogische Arbeit in 
Kindertageseinrichtungen zu erhöhen? 
 
          (entwickelt im Pilotprojekt „Gender-Perspektiven“ der Stadt Hannover in der KiTa Fischteigweg, 
           Rohrmann & KiTa Fischteigweg, 2008)

[50] 
 
Anlage 6

[51]

[52] 
 
Anlage 7 
„Münster, 13.01.2016 Ausschuss für Gleichstellung des Rates der Stadt Münster 
Resolution 
Der Ausschuss für Gleichstellung verurteilt jegliche sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mäd-chen. Wir 
stellen fest, dass die Vorkommnisse in Köln einen schwerwiegenden Angriff auf die 
Gleichberechtigung der Frauen und eine massive Menschenrechtsverletzung darstellen, denen mit 
aller Härte der Gesetze entgegenzutreten ist. Ungeachtet der Herkunft und Nationalität der Täter 
dürfen solche gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen nicht toleriert werden. 
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit ist kein neues Thema. Die aktuell erleb-ten 
öffentlichen Übergriffe in massierter Form stellen eine neue Dimension dar, aber sie dürfen nicht 
davon ablenken, dass in unserem Land und auch in Münster an jedem Tag Frauen und Mädchen 
missachtet, gedemütigt und missbraucht werden. Sexualisierte Gewalt vor allem ge-gen Frauen und 
Mädchen und gegen Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen ist leider Bestandteil 
unserer Gesellschaft, betrifft alle Nationen und begegnet uns nicht nur auf der Straße, sondern auch 
am Arbeitsplatz, an der Universität und im persönlichen Umfeld. Täter sind Deutsche ebenso wie 
Männer mit Migrationshintergrund. Sie kommen aus allen sozialen Schichten und finden sich in allen 
Altersgruppen. Zahlen des Bundesfamilienministeriums zei-gen: Knapp 60 Prozent aller Frauen in 
Deutschland wurden bereits sexuell belästigt, jede siebte hat strafrechtlich relevante Formen 
sexueller Gewalt erfahren. 
Die aktuelle öffentliche Empörung mit ihren vielen Facetten von Schuldzuweisungen, Pauscha-
lierungen und Diskriminierungen, aber auch mit den gut gemeinten Ratschlägen zum Verhalten von 
Frauen gibt hier Anlass darauf hinzuweisen, dass die Lösung des Problems nicht von den Frauen und 
Mädchen ausgehen muss, sondern von allen, die in unserer Gesellschaft Verant-wortung tragen und 
besonderes auch von jedem einzelnen Mann. Wer die persönliche Würde und die sexuelle Integrität 
von Frauen und Mädchen nicht respektiert oder absichtlich verletzt, stellt sich außerhalb unserer 
Rechtsnormen. Wer Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, sexuell be-lästigt, wer Frauen und Mädchen 
sexistisch beleidigt oder familiäre Gewalt ausübt, gehört ebenso zu den Tätern wie Männer, die sich 
zusammenrotten und Frauen und Mädchen öffent-lich sexuell belästigen, erniedrigen und 
vergewaltigen. 
Wir schätzen und fördern die Arbeit der Frauenhäuser und der Frauenberatungsstellen in Müns-ter, 
die seit drei Jahrzehnten betroffenen Frauen Hilfe und Unterstützung bieten und daran ar-beiten, das 
Bewusstsein für dieses gesellschaftliche Problem zu schärfen. Wir rufen daher jetzt alle, 
insbesondere alle Männer, die sich für ein respektvolles Miteinander von Frauen und Män-nern für 
eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen wollen, dazu auf sich klar zu positio-nieren. Lehnen 
Sie jedwede Form von (sexualisierter) Gewalt gegen Frauen ab, schauen Sie nicht weg, lassen Sie 
anderen Männern gleich welcher Herkunft, Religion oder kulturellem Hin-tergrund auch in Ihrem 
persönlichen Umfeld Sexismus nicht durchgehen. Setzen Sie sich aktiv für die Würde und den 
Respekt gegenüber Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung und Identität ein! 
Am 14. Februar 2016 um 14 Uhr (Startpunkt Stubengasse) findet auch in Münster wieder die Demo 
„One billion rising“ statt – eine gute Gelegenheit sich aktiv gegen Gewalt an Frauen auf-zustellen.“

Beratungsverlauf (4)

27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Breslauer Straße
  • Stubengasse
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0737/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37