V/0737/2016
Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016
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Berichtsvorlage
4360 Zeichen
V/0737/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016 Beratungsfolge 04.10.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 16.11.2016 Rat Bericht Bericht: Mit der Vorlage gibt die Verwaltung den Bericht zur Umsetzung des „Zweiten Aktionsplans 2013 – 2015 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, Stand Juli 2016“ dem Rat zur Kenntnis. Erläuterungen zum weiteren Verfahren Münster ist im Jahr 2009 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene beigetreten. Damit ist die Verpflichtung verbunden, Aktionspläne aufzustellen und umzusetzen, die sich an den Zielen der von der Charta formulierten gleichstellungsrelevan- ten Handlungsfelder orientieren: 1. Die politische Rolle der Kommune; 2. Der allgemeine Rahmen für die Gleichstellung; 3. Die kommunale Arbeitgeberin; 4. Die Kommune als Auftraggeberin; 5. Die Kommune als Dienstleisterin; 6. Planung und nachhaltige Entwicklung Der erste Aktionsplan 2011 bis 2013 wurde bis Ende 2013 mit einer Vielzahl von einzelnen Auf- gaben und Projekten umgesetzt. Den Bericht dazu erhielten die politischen Gremien im Januar 2014 zusammen mit dem Entwurf des zweiten Aktionsplans. Der zweite Aktionsplan 2013 bis 2015 nahm eine Reihe der im ersten Aktionsplan dargestellten Projekte, Maßnahmen und Aufgaben als sogenannte Daueraufgabe wieder auf. Dazu gehören u.a. Vorgaben zur geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien ebenso wie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung (häuslicher) Gewalt gegen Frauen, Geschlechtergeschichte Vorlagen-Nr.: V/0737/2016 Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0737/2016 und Geschlechterforschung. Gleichzeitig erneuerte der zweite Aktionsplan die Aufgabenstellung bisher noch nicht erledigter Projekte aus dem ersten Aktionsplan. Dazu zählt u.a. das Thema „Führungspositionen für Frauen im sportlichen Ehrenamt“. Zudem wurden neue, auch strukturell wirksame Aufgaben hinzugefügt. Hier sind insbesondere das Thema Gender Budgeting und das Projekt „Männer und Jungen in der Gleichstellung“ zu nennen. Insgesamt wird über 18 Daueraufgaben und 17 Aktionen und Maßnahmen in den gleichstellungs- relevanten Arbeitsfeldern berichtet. Dabei wird auch deutlich, dass weite Bereiche des Arbeits- felds Prozesscharakter haben und die Berichterstattung immer nur eine Momentaufnahme dar- stellt. Aufgrund der Erfahrung mit diesen zwei Durchläufen und den grundlegenden Aufgabenstellun- gen, die mit der Einführung des Gender Budgeting hinzugekommen sind, hat sich die Verwaltung entschlossen, die gesamtstädtischen Verpflichtungen bezüglich der Charta mit den übergreifend anzusiedelnden Aufgaben zur Einführung des Gender Budgeting zusammenzuführen. Dazu be- darf es einer Reihe grundlegender konzeptioneller, aber auch ablauftechnischer Überlegungen sowie erweiterter Absprachen mit den Fach- und Querschnittsämtern, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Auch das Verfahren zur Beteiligung der gleichstellungsrelevanten Einrichtungen in der Stadt bei der Erarbeitung des dritten Aktionsplans ist hinsichtlich des For- mats und der Zielgruppen zu überdenken. Der dritte Aktionsplan wird neben der Fortführung der evtl. systematisch zusammenzufassenden Daueraufgaben, neue Projekte des Gender Budgeting (FINANZfairTEILUNG) enthalten, aber auch haushaltsrelevante Aspekte bei der Darstellung aller Handlungsfelder berücksichtigen. Zu- dem wird im Aktionsplan erstmalig eine Reihe von Indikatoren eingeführt, die auf Dauer dazu beitragen sollen, die Wirkung der gleichstellungspolitischen Arbeit abzubilden. Der dritte Aktionsplan wird aus diesen Gründen voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorgelegt. Gez. Markus Lewe Anlagen: Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter Aktionsplan 2013 – 2015, Abschlussbericht, Stand Juli 2016
Abschlussbericht Europ. Charta 2013 -2015 Vorl 0737 2016
106274 Zeichen
Europäische Charta zur Gleichstellung
von Männern und Frauen auf lokaler Ebene
Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015
Abschlussbericht
Stand Juli 2016
[1]
[2]
Gliederung
Seite
Vorwort 4
1. Die politische Rolle der Kommune 5
1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen 5
2 Paritätische Besetzung von Gremien 6
3 Förderung der Partizipation von Frauen 7
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 8
4 Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung 8
5 Geschlechtergerechte Sprache 8
6 Gender Budgeting 9
7 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen und Beteiligungsmanagement,
Interkommunaler Austausch Gender Budgeting 10
8 Beschlussvorlagen des Rates 10
9 Aktionsschwerpunkt des Dezernats des Oberbürgermeisters, Männer und
Jungen in der Gleichstellung 11
3. Die Kommunale Arbeitgeberin 12
10 Programm für Chancengleichheit/ Frauenförderplan 12
11 Aufstiegsunterstützung für Frauen – Kompetenzentwicklung Führung und
Leitung 13
12 Geschlechterparität im Verwaltungsvorstand und bei Ämterleitungen 13
13 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 14
14 Frauen in der Feuerwehr 15
4. Die Kommune als Auftraggeberin 16
15 Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen 1 6
5. Die Kommune als Dienstleisterin 17
16 Ehrungen von Frauen 17
17 Münster-Nadel 18
18 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf 18
[3]
19 Kinderbetreuung 19
20 Genderkompetenz in der Kinder – und Jugendarbeit 20
21 Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype 21
22 Sport für alle 21
23 Wohnen 22
24 Frauen- und Geschlechtergeschichte 22
25 Geschlechterforschung 23
26 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz (Dezernatsverteilung bis 2015)
Männergesundheit 24
27 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
(Dezernatsverteilung bis 2015), Chancen für Mädchen im Sport – Breitensport und
Talentförderung, Fußball und Boxen 25
28 Führungspositionen für Frauen im sportlichen Ehrenamt 27
29 Sicherheit in Grünanlagen 28
Handlungsfeld Gewalt gegen Frauen (lfd. Nr 30, 31.,32) 29
30 Gewalt gegen Frauen 29
31 Abbau von häuslicher Gewalt 30
32 Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt 31
33 Informationen für Menschen mit Behinderungen 31
6. Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung 32
34 Aktionsvorschlag aus dem Expert/innen Workshop, In den Blick gerückt: Die
Ressource weibliche Arbeitskraft 32
35 Frauenspezifische Belange in der Planung 34
36 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau, Wirtschaft und
Marketing bzw. des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung, Beteiligungsmethoden und –formate 36
37 Gleichstellung in den Partnerstädten 39
Anlagen 40
[4]
Vorwort
Der Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan
zur Umsetzung der Europäischen Charta zur
Gleichstellung von Männern und Frauen auf
lokaler Ebene zeigt, dass geschlechterdifferen-
ziertes Denken und Arbeiten in allen Teilen der
Verwaltung angekommen sind und eine breite
Palette der kommunalen Verantwortung erreicht.
Dabei macht die Darstellung einzelner Maßnah-
men und Projekte klar, mit welch vielfältigen und
unterschiedlichen Instrumentarien die Verwirklichung der Gleichstellung bearbeitet werden
muss, um zu dauerhaftem Erfolg zu führen. Während Daueraufgaben wie die
geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung oder die Sicherheit in
Grünanlagen im operativen Bereich fest verankert sind, führen andere Projekte zu
grundlegend neuen Orientierungen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung und
im politischen Arbeitsalltag. Dies gilt für das Themenfeld Männer in der Gleichstellung
ebenso wie für die Einführung des Gender Budgeting, der FINANZfairTEILUNG in unserem
Haushalt.
18 Daueraufgaben mit einer inhaltlichen Reichweite von geschlechtersensibler Sprache bis
zur Beachtung frauenspezifischer Belange in der Planung und 17 Aktionen mit
grundlegenden Aufgabenstellungen wie der Förderung der politischen Partizipation von
Frauen, der paritätischen Besetzung von Gremien und dem Thema „Männergesundheit“
machen den Bericht zu einer aussagekräftigen Tour d’horizon der Gleichstellungsarbeit in
Münster. Dem jeweils auf zwei Jahre angelegten Turnus der Aktionspläne entsprechend,
finden Herausforderungen des aktuellen Tagesgeschäfts im Aktionsplan nur am Rande
Platz. Dazu gehören die gleichstellungs- und frauenorientierte Arbeit zur Integration
geflüchteter Menschen und die vielfältigen notwendigen Aktivitäten zur Sicherung der
Frauenförderung, die mit den organisatorischen und personellen Veränderungen der
wachsenden Stadt verknüpft sind.
Mit Blick auf den Prozesscharakter aller im Handlungsfeld Gleichstellung zu behandelnden
Aufgaben werden im nächsten Aktionsplan Inhalte und Prozesse noch enger mit einander
verknüpft. Dort, wo es möglich ist, soll dauerhaft auch die Wirkung gemessen und dargestellt
werden. Deshalb wird jetzt zunächst zeitgerecht der Abschlussbericht zum zweiten
Aktionsplan 13- 15 vorgelegt. Der Entwurf des dritten Aktionsplans zur Europäischen Charta
wird in Verbindung mit der Einführung des Gender Budgeting, dem gendersensiblen Blick auf
Nachhaltigkeit und einer Sammlung geeigneter Indikatoren voraussichtlich im Frühjahr 2017
vorgelegt.
Sicher werden die Bausteine dieses Aktionsplans auch Bedeutung in den Szenarien
erlangen, mit denen wir „Münsters Zukünfte 20 | 30 | 50“ gemeinsam gestalten wollen.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
[5]
1. Die politische Rolle der Kommune
Zu diesem Handlungsfeld gehören u. a. die Förderung der Partizipation von Frauen, eine
ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen, die Zusammenarbeit mit Partnerinnen
und Partnern zur Förderung der Gleichstellung und der Abbau von Geschlechterstereotypen.
Rat und Verwaltung der Stadt Münster nutzen zahlrei che zum Teil rechtlich vorgegebene
Möglichkeiten zur Förderung der Partizipation: Dazu gehören die Fragestunde des Rates,
der Bürgerhaushalt, der Jugendrat, die kommunale Se niorenvertretung, der Integrationsrat
sowie entsprechende Kampagnen und Bildungsangebote im Rahmen der Arbeit des
städtischen Frauenbüros, der Koordinierungsstelle f ür Behindertenfragen mit der
Arbeitsgruppe ‚Frauen mit Behinderungen’, der Koord inierungsstelle für Migration und
interkulturelle Zusammenarbeit und der VHS.
1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/inn en
Die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung für Mandatsträger
und -trägerinnen für Kinderbetreuung und zur Betreu ung zu
pflegender Angehöriger wird jeweils zu Beginn der R atsperiode und
bei Mandatswechseln über ein Informationsblatt beka nnt gemacht.
Das Informationsblatt enthält auch Hinweise auf wei tere in Münster
vorhandene Unterstützungsleistungen.
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice
Ein Merkblatt mit dem gesetzlich geregelten finanzi ellen Ausgleich für
Verdienstausfall oder Kinderbetreuung bzw. Pflegeau fgaben ist überarbeitet und
allen Mandatsträgern zur Verfügung gestellt worden. Auf die Ansprüche wird in dem
Anschreiben zu den Rechten und Pflichten der Mandat stätigkeit ausdrücklich
hingewiesen. Alle Personen, die eine Mandatstätigke it ausüben und neu aufnehmen,
erhalten die Informationen. Anlagen 1 und 2
Oberbürgermeister Markus Lewe und Mitglieder des AG L zum Beschluss des
Aktionsplans 13 – 15 am 02. April 2014
[6]
2 Paritätische Besetzung von Gremien
Der Rat richtet an alle neu gewählten Ratsmitgliede r die Erwartung,
dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommiss ionen und
Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen
Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgl eichstellungs-
gesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe
der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden .
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gre mien-
besetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG benan nt und
werden die Ratsmitglieder sowie die entsendenden Ei nrichtungen
bzw. Gremien auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. W enn
Vorschlagslisten dennoch kein ausgewogenes Geschlec hter-
verhältnis aufweisen, wird die „Entsendestelle“ noc hmals erinnert.
Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedoch nicht.
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice (1 )
Amt für Finanzen und Beteiligungen (2)
(1)
Bei jeder entsprechenden Vorlage, mit der vom Rat ( bzw. den Fraktionen) Gremien
besetzt werden, wird auf § 12 LGG verwiesen. Ebenso ist in den Besetzungsvorlagen
nach der Kommunalwahl auf die Selbstverpflichtung a us dem Aktionsplan
hingewiesen worden. Sofern externe Organisationen ( Verbände u. a.) für
Gremienmitglieder ein Benennungs-/Vorschlagsrecht h aben/hatten, wird/wurde bei
der Aufforderung zur Entsendung darauf hingewiesen. Sind/waren mehr als eine
Person zu benennen, erhält/ erhielt die entsendende Stelle einen erneuten Hinweis,
sofern der Vorschlag kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufwies.
Die zurzeit zur Beratung vorliegenden Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz sieht
im § 12 LGG (1) folgende Formulierung vor: „In wese ntlichen Gremien müssen
Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten s ein. …“ Im Absatz 5) werden
zugelassene Abweichungen definiert sowie festgelegt : …“Liegen keine zwingenden
Gründe für die Abweichung vor, bleibt der Sitz bis zur quotenkonformen
Nachbenennung frei, es sei denn, die Mindestquote n ach Absatz 1 wird anderweitig
bereits erfüllt.“ Ergänzend ist jedoch darauf hinzu weisen, dass von dieser Regelung
nach §12 Absatz 2, Satz 4 Landesgleichstellungsgese tz, (LGG) die unmittelbar oder
mittelbar aus Volkswahlen hervorgegangenen Vertretu ngskörperschaften der
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Ausschüsse ausgenommen sind.
(2)
Ferner trat im Berichtszeitraum das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst in Kraft (Teilhabegesetz). Das Gesetz ist au f die Stadtwerke GmbH als
drittelmitbestimmtes Unternehmen anzuwenden. Als Ge sellschafterversammlung ist
der Rat verantwortlich für die Umsetzung. Die Vorla ge V/0698/2015 „Umsetzung des
Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Fra uen und Männern in
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im ö ffentlichen Dienst
(Teilhabegesetz)“ setzte den dafür notwendigen Prozess in Gang.
Mit Vorlage V/0434/2016 hat der Rat nunmehr die Ges ellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, vom Aufsichtsra t der Stadtwerke
[7]
vorgeschlagene Ziele umzusetzen. Danach sollen bis 2017 drei Frauen (16,6 %) und
bis 2018 fünf Frauen (27,8 %) Mitglieder des Aufsic htsrates werden. Die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster Gm bH hat am 6.7.2016 hierzu
die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Im Jahresabschluss der Stadtwerke Münster
GmbH ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.
3 Förderung der Partizipation von Frauen
Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kam pagne, mit der
die Mitwirkung von Frauen und Mädchen in Politik un d bei
bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird.
Verantwortlich: Frauenbüro
Das Frauenbüro hat verschiedene Wege zur Förderung der politischen Partizipation
von Frauen evaluiert und den interfraktionellen Arb eitskreis Charta über die mögliche
Umsetzung und die dafür jeweilig voraussichtlich no twendigen finanziellen und
personellen Ressourcen informiert. Der AK hat sein Interesse an einem speziell für
Münster aufbereiteten Mentoringkonzept bekundet. Di e dafür notwendigen
Rahmenbedingungen wurden aufbereitet. Mit der Besch lussvorlage V/0581/2015
wurde im August dem AGL und im September dem Rat ei n Bericht mit
Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese umfassen ein Mentoringprogramm sowie
ein begleitendes Rahmenprogramm, das bei Frauen das Interesse an politischem
Engagement fördern soll. Die Handlungsempfehlungen zielen im Ergebnis auf die
Kommunalwahlen 2020 ab und stellen ein Gesamtprogramm von einer insgesamt gut
2jährigen Dauer vor. Mit Ratsbeschluss vom 11. Nove mber 2015 wurde die
Verwaltung beauftragt für den Haushalt 2018 ein ent sprechendes Konzept zur
personellen und finanziellen Umsetzung vorzubereiten.
Das Themenfeld ‚weibliche Präsenz im Ehrenamt‘ wird aus fachlichen Gründen
getrennt und im Zusammenhang mit den Ergebnissen de r Bürgerumfrage zum
ehrenamtlichen Engagement behandelt.
Das unter der Federführung der Kommunalen Stiftunge n Münster in ämter- und
dezernatsübergreifenden Workshops erarbeitete Konze pt zur Entwicklung der
„Engagementstrategie Münster. Ziele, Strategie und Maßnahmen zum Erhalt und zur
Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagement s in und für Münster“
berücksichtigt die Notwendigkeit geschlechterdifferenzierter Ansätze.
Mit der Vorlage V/0494/2016 MünsterZukünfte 20
| 30 | 50 – strategisch Zukunft
gestalten, kurzfristig handeln“ werden mit den Aspekten der „lokalen Demokratie“ und
der „Mitmachstadt“ sowie der „Stadtgesellschaft als Zukunftsakteur“ (Aktion Gutes
Morgen Münster) dem gesamtstädtischen Handlungsfeld „Bürgerbeteiligung und
bürgerschaftliches Engagement“ weitere Ebenen hinzugefügt.
Es gilt, bei allen dabei anstehenden Prozessen und Entscheidungen sowohl in der
Verwaltung, als auch in der Politik, jeweils die no twendigen gendersensiblen
Einschätzungen und Erfordernisse zu benennen und zu berücksichtigen.
[8]
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
In diesem Handlungsfeld geht es u. a. um den Abbau von Geschlechterstereotypen,
Informations- und Anhörungsrechte, Gender Assessmen t (Bewertung geschlechts-
spezifischer Auswirkungen) und das Problem vielfält iger Diskriminierungen und
Benachteiligungen.
Der Abbau von Geschlechterstereotypen gehört zu den Aufgaben, denen sich insbesondere
das Frauenbüro in Kooperation mit den Fach- und Que rschnittsämtern regelmäßig widmet.
Die geschlechterdifferenzierte Darstellung und Ausg estaltung städtischer Maßnahmen und
Projekte im Rahmen der Querschnittsaufgabe „Gleichs tellung“ und das Ziel der
geschlechtersensiblen Ausgestaltung des Haushalts g ehören ebenso dazu wie
entsprechende Hilfestellungen bei der Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache.
4 Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und -ver arbeitung
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster erfasst alle Daten - soweit
möglich - geschlechterdifferenziert und bereitet di ese unter Berück-
sichtigung des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend
auf.
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung und
Verkehrsplanung und alle
Vorlagenersteller/innen
Diese Aufgabe wird automatisch erfüllt.
Aktuelle Beispiele geschlechterdifferenzierter Informationen und Daten sind:
• die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsp rognose 2013 - 2020
(V/0637/2014),
• die Sonderauswertung der Ergebnisse der Kleinräumi gen Bevölkerungs-
prognose 2013 - 2020 zum „Alterungsprozess in Münster“, vgl.
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/strategie-bevoelkerung.html,
• die Bürgerumfrage 2014 zum Ehrenamt (V/0992/2014), hier insbesondere der
Bericht und der Tabellensatz,
• die Bürgerumfrage 2015 als Mehrthemenumfrage (V/03 25/2015), hier
insbesondere der Bericht mit ergänzendem Tabellensatz,
• die Veröffentlichungsreihe der Statistik für Münst ers Stadtteile, hier
insbesondere zur Bevölkerung, Arbeitslosigkeit und Migration.
5
Geschlechtergerechte Sprache
Für Presseinformationen, Print- und Onlinepublikati onen, die vom
Presseamt laufend verfasst oder redigiert werden, g elten die
Maßstäbe einer geschlechtergerechten Sprache im Sin ne der
Publikation „fair formuliert“.
Verantwortlich: Presseamt
Die Maßstäbe von "fair formuliert" sind Standard in der täglichen redaktionellen Arbeit
des Presseamtes.
[9]
6 Gender Budgeting
Das Gender Budgeting-Verfahren im städtischen Haush alt wird
stetig weiterentwickelt.
Zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode erfolgt ein Training
zum Gender Budgeting innerhalb einer Ausschusssitzu ng in jedem
Ausschuss, in dessen Haushalt genderrelevante Daten enthalten
sind .
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen und
Frauenbüro
Das Verfahren zur Einführung des Gender Budgeting w urde mit Unterstützung einer
externen Expertin neu geordnet. Anhand von ausgewäh lten Produkten wurde nach
dem Konzept „learning by doing“ ein paralleler Einf ührungs- und Trainingsweg
gewählt. Mit je einem Produkt aus den Bereichen Sta dtbücherei, Jobcenter und
Grünflächen wird das Verfahren aktuell erprobt. Die zuständigen Fachausschüsse
und Bezirksvertretungen erhielten im Rahmen der Hau shaltsbeschlüsse
Informationen zu den Projekten.
Neben den Arbeiten der zuständigen Produktverantwor tlichen begleitete auch eine
Studienarbeit bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung das Projekt.
Das Frauenbüro erarbeitet gemeinsam mit der Experti n eine Handreichung, die die
notwendigen Arbeitsschritte, wichtige Grundlageninf ormationen und Instrumente so
aufbereitet, dass systematisch weitere Produkte der Stadtverwaltung in das System
einbezogen werden können.
Ein Newsletter Gender Budgeting trägt zur internen Öffentlichkeitsarbeit bei.
Um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Gende r Budgeting zu erhöhen
wurde in der Verwaltung ein Wettbewerb für eine ver besserte Bezeichnung
ausgeschrieben. Im Ergebnis wird die Einführung des Gender Budgeting in der
Verwaltung unter dem Begriff FINANZfairTEILUNG fortgeführt.
Zur beginnenden zweite Phase der FINANZfairTEILUNG liegt ein Flyer zur
Information der Politik wie der Öffentlichkeit vor.
In dieser zweiten Phase wird angestrebt, die Zahl d er Projekte im
geschlechtergerechten Haushalt zu erhöhen. Mit den neuen Projekten soll
gleichzeitig die Funktionalität der Handreichung er probt werden. Für die Akquise
sollte gezielt das im Namenswettbewerb deutlich gew ordene Interesse der
Beschäftigten genutzt werden. In einem Aufruf wurd en Mitarbeiter/innen der
Stadtverwaltung um Vorschläge für geeignete Projekt e aus ihren Arbeitsbereichen
gebeten. Leider zeigte dieser Aufruf nicht die erhoffte Resonanz.
Ebenfalls zur zweiten Phase der Einführung gehört d ie Verschmelzung von
FINANZfairTEILUNG und drittem Aktionsplan zur Umset zung der Europäischen
Charta. Die Verbindung dieser beiden Querschnittsau fgaben soll zu einer sich
gegenseitig verstärkenden Wirkung beitragen und ist ressourcenschonend. Darüber
hinaus unternimmt der dritte Aktionsplan erstmalig den Versuch, Indikatoren und
Kennzahlen darzustellen, die über die Nachhaltigkei t des Aktionsplans wie der
Finanzprojekte Auskunft geben können.
[10]
7 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen und Beteiligungsmanagement
Interkommunaler Austausch Gender Budgeting
Im Aktionszeitraum wird auf der Ebene eines interko mmunalen
Austauschs ein Workshop zu praktischen Fragen des G ender
Budgeting durchgeführt. Dieser Erfahrungsaustausch und die damit
verbundene fachliche Vertiefung einzelner inhaltlic her
Fragestellungen tragen zur Profilierung des Prozess es, der
Qualifizierung der Akteurinnen und Akteure sowie zu einer besseren
Wirkungsorientierung der angestrebten Ziele bei.
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen in
Kooperation mit dem Frauenbüro
Zum Ende des Jahres 2015 kündigte die Landeshauptst adt München mit dem Deutschen
Institut für Urbanistik an, einen bundesweiten Gend er Budgeting-Kongress im Oktober 2016
auszurichten. Aus diesem Grund verzichtet die Stadt Münster auf eigene Planungen. Die
Stadt Münster wird mit einem Beitrag auf einem der Diskussionsforen in München vertreten
sein.
8
Beschlussvorlagen des Rates
Bis zum Jahresende wird in jede Vorlage der Beschlu sspunkt III
„Auswirkungen auf die Lebenssituation von Männern u nd Frauen“
aufgenommen.
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice
Die Aufgabe - Aufnahme eines Beschlusspunktes „Ausw irkungen auf die Lebenssituation
von Männern und Frauen“ - kann nicht isoliert betra chtet und umgesetzt werden. Die
Berücksichtigung von weiteren Querschnitts – und Fa chthemen (hier seien als
unvollständige Liste Migration, Inklusion, Klimasch utz und Demographie genannt) ist dabei
ebenso zu berücksichtigen wie die Darstellung der A ussagen und ihre Aussagekraft. Hierbei
handelt es sich um einen Prozess, der voraussichtli ch am Jahresende 2016
verwaltungsintern abgeschlossen sein wird.
[11]
9 Aktionsschwerpunkt des Dezernats des Oberbürgermei sters
Männer und Jungen in der Gleichstellung
Die fachliche Notwendigkeit und die strukturellen u nd inhaltlichen
Möglichkeiten, männer- und jungenbezogene Aufgaben und Ziele
bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in d ie Gleich-
stellungsarbeit einzubinden, werden geprüft.
Es werden eine Aufgabenbeschreibung und mögliche
organisatorische und personelle Lösungsvorschläge f ür eine
zielgerichtete Männer- und Jungenarbeit im Rahmen
Querschnittsaufgabe Gleichstellung entwickelt.
Verantwortlich: Frauenbüro in Zusammenarbeit mit AG 1
Gender und Männernetzwerk Münster
Unter der Überschrift „Männer. Frauen. Münster = FA IR!“ veranstalteten das
Frauenbüro und das Männernetzwerk Münster am 26. Mä rz 2015 ein
Werkstattgespräch. Gemeinsam mit einer Expertin und einem Experten zum Thema
„Männer in der Gleichstellungsarbeit“ diskutierten Vertreter/innen aus
Beratungseinrichtungen, Frauenorganisationen, Polit ik und Verwaltung Grundlagen
und Rahmenbedingungen für einen erweiterten Ansatz in der Gleichstellungsarbeit.
Die Veranstaltung wurde dokumentiert und eine Proje ktgruppe installiert mit dem
Auftrag konkrete Handlungsvorschläge zu entwickeln. Mit der Beschlussvorlage
V/0012/216 erhielt der Rat den Abschlussbericht und eine Handlungsempfehlung.
Der Rat beauftragte mit Beschluss vom 16.03.2016 di e Verwaltung, einen
entsprechenden Umsetzungsvorschlag (Haushaltsmittel , Stellenplan) zum Haushalt
2017 vorzulegen . Die Beschlussvorlage ist in Vorbereitung.
Parallel zu diesem Prozess beantragte das männernet zwerk Münster die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur finanzielle n Förderung von
Männerorganisationen und -projekten. Der Rat stellt e dazu im Haushaltsjahr 2016
erstmalig jährlich 4000 € zur Verfügung, die das Fr auenbüro auf der Grundlage von
Vergaberichtlinien bewirtschaftet. Auch die Richtli nien wurden zwischenzeitlich vom
Ausschuss für Gleichstellung beschlossen.
Angeregt durch das Werkstattgespräch entwickelte de r Caritasverband für die Stadt
Münster das Angebot „Doppelpass“ für Väter, zu dem die website
www.vaeter-in-
muenster.de , Beratungsangebote und „PAPAZEIT, der Treff für Vä ter mit Kindern
unter Drei“ gehören
[12]
3. Die Kommunale Arbeitgeberin
In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung
und die interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung.
Die Herstellung von Chancengleichheit, Frauenförder ung und die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sind gesetzlich verankerter und mit fachl icher Überzeugung getragener
Bestandteil der Leistungen des Personal- und Organi sationsamtes und des Frauenbüros.
Neben den Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsge setz gehören dazu zahlreiche
Projekte und Konzepte wie die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Einführung und der
Ausbau der Telearbeit, das Rückkehrkonzept für Beur laubte, Kinderbetreuungsangebote,
Fortbildungen, Mentoring und vieles mehr.
Mit der Zertifizierung des audit berufundfamilie wu rden insbesondere die Regelungen im
Bereich der Vereinbarkeit gewürdigt. Eine Reauditie rung erfolgte 2014, der letzte bericht
erfolgt im Frühjahr 2016.
Ziele der interkulturellen Personalentwicklung wurd en im Rahmen der Verabschiedung des
Migrationsleitbilds beschrieben und ebenfalls mit Projekten unterlegt.
Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Rechte v on Menschen mit Behinderungen und
Maßnahmen zur Inklusion, denen sich die Stadt im Ak tionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.
Zur Rolle der Kommune als Arbeitgeberin gehören folgende ständige Aufgaben:
10 Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungs gesetzes wird
alle drei Jahre das Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan
mit quantitativen und qualitativen Zielen dem Rat z ur Beschluss-
fassung vorgelegt.
Verantwortlich: Personal- und Organisationsamt
Am 05. November 2014 beschloss der Rat das Programm für Chancengleichheit,
Frauenförderplan 2014 bis 2016. Die Umsetzung der d arin festgehaltenen
quantitativen Ziele und weiterer Aufgaben erfolgt z urzeit. Die Verfolgung dieser Ziele
und die Bearbeitung der Aufgaben muss aufgrund der besonderen Belastung im
Personal- und Organisationsamt, die im Zusammenhang mit der Zuweisung,
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entst anden ist, vorerst im
eingeschränkten Umfang erfolgen, da insgesamt die P ersonalressourcen gebündelt
werden mussten und so aktuell nur begrenzte personellen Kapazitäten zur Verfügung
stehen.
[13]
11 Aufstiegsunterstützung für Frauen - Kompetenzentwi cklung Führung und
Leitung
Die Aufgabe „Führung“ erfordert vielfältige Kompete nzen. Die
Stadt entwickelt ein Pilotprojekt „Kompetenzentwic klung Führung
und Leitung“ um interessierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen vor
der Übernahme einer Führungsaufgabe zu unterstützen und die
Motivation zur Übernahme dieser Aufgabe zu stärken.
Verantwortlich: Personal und Organisationsamt, Frauenbüro
Im Rahmen des neu aufgestellten Konzepts zur Person alentwicklung wurde das
jährlich angebotene Programm „In Zukunft führen“ al s Qualifizierungsmaßnahme für
mögliche zukünftige Führungskräfte installiert. Der zeit laufen die Vorbereitungen zur
Durchführung des zweiten Qualifizierungsprozesses. Bei der Entwicklung des
Konzepts und bei der Auswahl der Teilnehmer/innen i st die Genderrelevanz
berücksichtigt. Das Auswahlverfahren ist so gestalt et, dass es eine angemessene
Teilhabe von Frauen sichert. Am ersten Durchlauf na hmen 64 % Frauen teil. Die
vermittelten Inhalte enthalten ein Modul zur Bedeut ung zentraler
Organisationseinheiten und Querschnittsaufgaben. Hi erbei wird die Rolle von
Führungskräften im Rahmen von Frauenförderung und g eschlechtersensiblem
Führen behandelt.
12 Geschlechterparität im Verwaltungsvorstand und bei Ämterleitungen
Die Verwaltung verabredet mit dem neu gewählten Rat ein
Verfahren, wie eine geschlechterparitätische Besetzung des
Verwaltungsvorstandes (Beigeordnete)
und
der Amtsleiterrunde (Ämterleitungen) unter Beachtung der
rechtlichen Vorschriften Schritt für Schritt erreicht werden kann.
Verantwortlich: Der /die Oberbürgermeister/in
Anlässlich der Neubesetzung einer Beigeordnetenstelle hat der Rat die Zahl und den
Zuschnitt des Beigeordnetengremiums neu geordnet. E s wurde eine zusätzliche
Position geschaffen. Die Auswahlverfahren führte ei n externes Unternehmen durch.
Im Ergebnis wählte der Rat eine Beigeordnete für das Dezernat Soziales, Integration,
Kultur und Sport sowie einen Beigeordneten für das Dezernat Wohnungsversorgung,
Immobilien und Nachhaltigkeit. Der Verwaltungsvorst and besteht jetzt aus fünf
männlichen und einer weiblichen Beigeordneten und d em Oberbürgermeister. Das
entspricht einem Frauen-Anteil von 16,6 %.
Im Berichtszeitraum wurden auf der Ebene der Amtsle itungen Veränderungen
vorgenommen. Zwei Ämter fusionierten. Ein weiteres Amt ist nach Ausscheiden der
Amtsinhaberin als Abteilung einem anderen Amt zugeo rdnet. Im Ergebnis beträgt die
Anzahl der weiblichen Amts- bzw. Werkleitungen aktuell 10, das sind 25 %.
[14]
13 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften legen je weils zum
Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan Ber ichte über
eigene frauenfördernde Maßnahmen vor.
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen
Am 25.05. 2012, Vorlage V/0408/2012 hat der HFA den Beschluss gefasst, dass die
in den städtischen Gesellschaften entsandten Aufsic htsratsmitglieder darauf
hinwirken sollen, dass in den Gesellschaften Frauen förderpläne entsprechend den
Vorgaben in § 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) u nd der europäischen Charta
zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene aufgestellt werden.
Des Weiteren hat der HFA den Beschluss gefasst, das s bei einer anstehenden
Änderung der jeweiligen Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften die
Anwendung des LGG in diese verankert werden soll. E ine Verankerung in den
Gesellschaftsverträgen hat bisher bei neu gegründet en Gesellschaften sowie
notwendigen Satzungsänderungen stattgefunden. Insbe sondere bei der aktuell
notwendigen Anpassung im Zuge der Umsetzung des Tra nsparenzgesetzes findet
dies umfassend statt.
Die Beteiligungsverwaltung hat bei den strategisch wichtigen städtischen
Gesellschaften im Jahr 2012 eine Abfrage über ihre Maßnahmen zur
Frauenförderung sowie über Maßnahmen der Vereinbark eit von Familie und Beruf
durchgeführt. Ebenfalls wurde den Gesellschaften mi tgeteilt, dass sie zukünftig
regelmäßig der Beteiligungsverwaltung zu dem Sachve rhalt Bericht erstatten
müssen. Eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen zur Frauenförderung in den
städtischen Gesellschaften ist von der Beteiligungs verwaltung aufgrund mangelnder
Personalkapazitäten bisher nicht erfolgt.
[15]
14 Frauen in der Feuerwehr
Auf der Homepage der Feuerwehr Münster wird ein eig enes
Angebot zum Thema "Frauen in der Feuerwehr" install iert. Hier
sollen Informationen zu den Einstellungsvoraussetzu ngen und zum
Auswahlverfahren der Berufsfeuerwehr gegeben, durch Einsatz-
und Übungsbilder von Frauen aus dem Bereich der Fre iwilligen
Feuerwehr bzw. der Jugendfeuerwehr Münster positive bzw.
interessante Eindrücke vermittelt und ein Text, der sich zur
Mitwirkung von Frauen in der Feuerwehr Münster äuße rt, platziert
werden.
In den Jahren 2014 und 2015 sollen Veranstaltungen für junge
Frauen in Handwerksberufen und weibliche Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren (auch aus der Stadtregion) in Kooperation
mit den Berufsschulen, den Kammern und Innungen ang eboten
werden. Der Charakter der Veranstaltung sollte in e twa dem
"Girls’Day" entsprechen, jedoch der Altersgruppe an gepasst sein.
Bei einem Erfolg der Veranstaltung soll das Angebot verstetigt und
ggf. intensiviert werden.
Verantwortlich: Berufsfeuerwehr und Dezernat I
Im Berichtszeitraum wurden bei der Berufsfeuerwehr Münster die ersten Frauen für
den Einsatzdienst eingestellt. Seit 2014 bzw. 2015 versehen eine Brandmeister-
anwärterin und eine ausgebildete Brandmeisterin ihr en Dienst bei der
Berufsfeuerwehr.
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist im Berich tszeitraum 2013 bis 2015 ein
steter Anstieg von 27 auf 35 weibliche Einsatzkräft e zu verzeichnen. Insbesondere
durch den Anteil der Mädchen in der Jugendfeuerwehr , welche die größte Quelle der
Personalgewinnung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte darstellt, steigt kontinuierlich
der Anteil der Feuerwehrfrauen auch in den Löschzüg en der Freiwilligen Feuerwehr.
Mit einem Anteil von etwa 20 % liegt der Mädchenant eil in der Jugendfeuerwehr
deutlich über dem Landesschnitt.
Um Frauen für den Beruf anzusprechen, ist auf der S tartseite der Internetpräsenz der
Feuerwehr ein „Button“ vorgesehen, der unmittelbar auf die Berufsperspektiven für
Frauen hinweisen wird. Im Bereich „Berufsfeuerwehr /Personal“ wird ein Link zu
einem Faltblatt geschaffen, das gezielt Frauen ansp rechen und informieren soll. Das
Faltblatt wird mit Münsterspezifischen Fotos erstellt und wird auch auf den Einsatz im
Rettungsdienst verweisen. Das Faltblatt soll bei de n Löschzügen der Freiwilligen
Feuerwehr, der Handwerkskammer, in Berufskollegs und ggf. örtlichen Fitnessstudios
ausgelegt werden.
Für einen geschlechterneutralen Sport-Einstellungst est wurden und werden in
Münster gezielt neue Erkenntnisse umgesetzt. In der Vergangenheit sind
Übungsbestandteile entfallen, bei denen Frauen kons titutionsbedingt hätten
benachteiligt werden können. Derzeit erfolgt auf La ndesebene eine
Weiterentwicklung des geschlechterneutralen Sportte sts. Es ist vorgesehen, die sich
zukünftig hier ergebenden Erkenntnisse auch bei der Berufsfeuerwehr Münster
umzusetzen. Darüber hinaus wird auf Ebene des Städt etags NRW geklärt, ob der
Sporttest so standardisiert werden kann, dass er wechselseitig zwischen den Städten
anerkannt werden kann und für Bewerber/innen, die s ich bei verschiedenen
Kommunen vorstellen, eine Reduzierung des Aufwandes ermöglicht.
[16]
Mit dem Präsidenten der Handwerkskammer fand ein Au stausch über mögliche
Kooperationen im Zusammenhang mit den Handwerksberu fen und der Erschließung
von Bewerber/innenpotentialen statt. Für die Berufs feuerwehr wie für das Handwerk
sind Frauen als potentielle Fachkräfte eine wichtig e Zielgruppe. Verschiedene
Handlungsfelder (Lehrerfortbildung, Öffentlichkeits arbeit, Girls Day, Zusammenarbeit
mit den Berufskollegs) wurden angesprochen. Die Ber ufsfeuerwehr und die
Handwerkskammer haben weitere Gespräche zur gemeinsamen Werbung für Frauen
in Handwerksberufen vereinbart.
Als eine Maßnahme, die nach heutiger Einschätzung z u einer deutlichen Erhöhung
des Frauenanteils bei der Berufsfeuerwehr führen ka nn, wird die Feuerwehr Münster
zukünftig neben Handwerker/innen gezielt und in deu tlichem Umfang auch
Notfallsanitäter/innen als Einstiegsqualifikation f ür eine Laufbahn bei der
Berufsfeuerwehr nutzen. Diese Option ergibt sich er st seit Anfang des Jahres 2016,
da es den Beruf des/der Notfallsanitäter/in zuvor n icht gab. Es ist mittelfristig
vorgesehen, bei der Feuerwehr Münster zudem auch di e Ausbildung zur
Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter anzubie ten, die nach erfolgter
Staatsprüfung dann in die Ausbildung zur Brandmeist eranwärterin und zum
Brandmeisteranwärter münden kann.
Entsprechend dem heutigen hohen Anteil an weibliche m Personal in den
medizinischen Berufen wird hier ein hohes Potenzial für die Gleichstellung von
Frauen und Männern gesehen.
4. Die Kommune als Auftraggeberin
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der G leichberechtigung durch
Vergabeentscheidungen und Verträge.
Die rechtliche Verpflichtung und damit einhergehend die Möglichkeit soziale und
gleichstellungspolitische Aspekte in öffentlichen A uftragsvergaben zu berücksichtigen,
besteht in NRW seit Mai 2012. Die für den dort vera nkerten § 19 „Frauenförderung“
erlassene Rechtsverordnung gilt seit Juni 2013. Die Stadt Münster hat die daraus
resultierenden Verpflichtungen bereits in ihre Geschäftsbedingungen eingearbeitet.
15 Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen
Die Verwaltung passt ihre Rahmenbedingungen den akt uellen
gesetzlichen Vorschriften an und beobachtet die wei tere Entwicklung
auf dem Gebiet des Vergaberechts. Die neuen Bedingu ngen werden
entsprechend den Vorgaben bei jeder Vergabeentschei dung
berücksichtigt. Hierzu gehört auch die nachhaltige Beachtung der
Anwendung des §19 TVgG NRW.
Verantwortlich: Alle mit der Durchführung eines Ve rgabeverfahren und der
Vergabeentscheidung Beauftragten der Stadt, Rechts- und Aus-
länderamt, -Ausschreibungen und Vergaben- (Rechtsvo r-
schriften, Ausschreibungen), Personal- und Organisa tionsamt
(organisatorische Umsetzung, Prozessmoderation, stä dt. Ver-
gaberichtlinien), Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
(im Rahmen seiner Beteiligung nach den städt. Verga be-
richtlinien bzw. bei Prüfung von Vergaben)
[17]
Vergabeverfahren sind bei der Stadt Münster dezentr alisiert. Insgesamt sind ca. 700
Mitarbeiter/innen in den Fachämtern mit entsprechen den Aufgaben betraut.
Grundsätzlich werden alle §19 TVgG-relevanten Verga beerfahren (weil jeweils über
den Wertgrenzen liegend) systematisch im Amt für Wi rtschaftlichkeit und Revision
erfasst. Dabei ist nicht bekannt, welche der Firmen unter 20 Beschäftigte haben und
deshalb dem § 19 nicht unterliegen.
Die Anwendung des §19 erfolgt automatisch mittels e ines Formblatts. Die
Stadtverwaltung hat aktuell ihr Vergabeverfahren in einer Geschäftsanweisung neu
geordnet und für alle Anwender/innen im Intranet ei n automatisiertes Verfahren
hinterlegt. Es ist sichergestellt, dass sowohl bei der Ausschreibung, als auch bei der
Vergabeentscheidung die notwendigen Unterlagen zum §19 vorliegen. Stichproben
haben ergeben, dass die Firmen unterschiedliche Maß nahmen ankreuzen. Eine
systematische Kontrolle im Nachgang ist nicht vorge sehen und aus
Kapazitätsgründen auch nicht angezeigt. Grundsätzli ch ist es möglich, bei erneuten
Vergabeverfahren die pflichtige Dokumentation der M aßnahmen nach §19 vorlegen
zu lassen. Ggf. ist bei einer weiteren Optimierung des Vergabeverfahrens
(Einrichtung von Kompetenzschwerpunkten) stichprobe nartiges Nachhalten
entsprechender Dokumentationen bei Unternehmen, die häufiger an
Vergabeverfahren teilnehmen, möglich. Eine Einschät zung der Wirkung, der von den
Auftragnehmern angegebenen und umgesetzten Maßnahme n, ist von Seiten der
Stadt jedoch nicht darstellbar.
Als positiv ist grundsätzlich festzuhalten, dass de r §19 TVgG dazu führt, dass
Auftragnehmer sich in Vergabeverfahren regelmäßig m it Fragen der betrieblichen
Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie u nd Beruf auseinandersetzen
müssen. Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich in de n Unternehmen wirksam sind,
ist von Seiten der Kommune über das Vergabeverfahren nicht nachhaltig erkennbar.
5. Die Kommune als Dienstleisterin
Dieses Handlungsfeld umfasst die breite Aufgabenpal ette der kommunalen
Daseinsvorsorge. Schul- und Bildungsbereich, Berufs wahl, Politische Bildung,
NeubürgerInnen, Schulorganisation, Gesundheit, Sozi ale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege,
Armut, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, Wohnen , Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur,
Sicherheit, Nahverkehrsplanung, Geschlechterspezifische Gewalt, Menschenhandel.
Ziele und Daueraufgaben zu einer Auswahl gleichstel lungsrelevant wichtiger Aufgaben
werden im Folgenden dargestellt.
16 Ehrungen von Frauen
Die Stadt entwickelt eine Kampagne, mit der die Aufmerksamkeit für
die Leistungen von Frauen im Ehrenamt erhöht wird u nd bei der
ihre Verdienste in der Politik, in der Wirtschaft, im Sport und im
sozialen und karitativen Bereich höhere Berücksichtigung finden.
Verantwortlich: Frauenbüro und Amt für Bürger- und
Ratsservice
Eine Auswertung der städtischen Auszeichnungen Gold ene Rathausgedenkmünze,
Paulusplakette und Münster-Nadel zeigt folgendes Bild: Der Frauenanteil liegt bei der
[18]
Goldenen Rathausgedenkmünze bei ca. 8%, bei der Pau lusplakette (Verleihungen
seit 1960) bei 15 % und bei der Münster-Nadel bei ca. 40 %.
Der Ratsantrag A-R/0035/2015 „Notwendige Balance bei Ehrenamt erhöhen“ hat die
Aussagen des Aktionsplans aufgegriffen. Das Verleih ungsverfahren für die
Paulusplakette ist im Ältestenrat am 17.02.2016 the matisiert worden. Das
erstrebenswerte Ziel, die Anzahl der Frauen an den zu Ehrenden zu erhöhen, soll im
Rahmen einer Selbstverpflichtung verfolgt werden, d a im Regelfall Vorschläge für die
Ehrung seitens der Verwaltung oder aus dem politisc hen Raum kommen. Ein
verbindliches Verfahren zur Steigerung des Frauenan teils für die Verleihung der
Paulusplakette (die zweithöchste Ehrung der Stadt M ünster nach der
Ehrenbürgerwürde) wird nicht festgelegt, da die Ver dienste des/der Einzelnen –
unabhängig vom Geschlecht - entscheidend für die Ve rleihung sein sollen. Bei
städtischen Auszeichnungen soll künftig aktiv dafür geworben werden, dass Frauen
und Männer in angemessenem Verhältnis vorgeschlagen werden.
17 Münster-Nadel
Die Kriterien für die Verleihung der Münster-Nadel werden so
geändert, dass Männer und Frauen bei der jährlichen Verleihung
jeweils zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice
Mit der Vorlage V/0178/2016 hat der Rat die Kriterien zur Verleihung der Münster-
Nadel weiterentwickelt. Mit dem Beschlusspunkt 3 der Vorlage (Die Verwaltung und
der Ältestenrat werden gebeten, bei den Vorschlagslisten wenn möglich für eine
paritätische Verteilung Sorge zu tragen.“) bekräftigt der Rat die Umsetzung des
Aktionsplans
18 Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW sieht die Ein führung
eines transparenten, geschlechtersensiblen „Neuen Ü bergangs-
systems Schule - Beruf in NRW“ mit klaren Angebotss trukturen vor.
Im Bereich der Stabstelle „Übergang Schule - Beruf“ werden die für
diesen Auftrag notwendigen koordinierenden, planeri schen und
konzeptionellen Arbeiten entsprechend aufbereitet. Die Umsetzung
von KAoA erfolgt in vier Handlungsfeldern.
Verantwortlich: Amt für Schule und Weiterbildung
Die Stabstelle im Amt für Schule und Weiterbildung übernimmt im
Bereich „Übergang Schule – Beruf“ eine koordinieren de Funktion bei
der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss o hne
Anschluss“ (KAoA). Sie ist darüber hinaus selbst Anbieterin von Hilfen
und Maßnahmen zur Förderung von Schulabschlüssen bz w.
Herstellung von Schul- und Ausbildungsfähigkeit.
Das städtische Frauenbüro wird in allen Handlungsfe ldern informiert bzw. beteiligt,
sobald hier Schritte oder konkrete Maßnahmen mit Ge nderbezug vorbereitet bzw.
umgesetzt werden.
[19]
Im Handlungsfeld „Berufs- und Studienorientierung“ sind das z.B. die Bereiche
• Potenziale erkennen (Potenzialanalyse, Kl.8): Ents cheidungsprozesse u.a.
hinterfragen im Hinblick auf geschlechtertypische Grundhaltungen, Vorbehalte,
Grundinformationen;
• Berufsfelderkundung (Kl.9): Möglichkeiten geschlec hteruntypischer
Berufsfelderkundungen prüfen, Teilnahme Girls‘ Day / Boys‘ Day, gendergerechte
Ansprache im Buchungsportal;
• Schulische Beratung: Gendersensible Beratung der S chülerinnen und Schüler,
Berücksichtigung der Genderthematik in Qualifizierungsangeboten für die
‘StuBos’ (Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung
an den weiterführenden Schulen);
• Studienorientierung: Kooperation mit den Hochschul en, Beratung über
geschlechtsuntypische Studiengänge berücksichtigen.
Im Handlungsfeld „Übergangssystem Schule - Ausbildung“ werden die Angebote von
der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung analysi ert, systematisiert und ggf.
reduziert/ausgebaut. Dabei werden zielgruppen- und geschlechtsspezifische Bedarfe
berücksichtigt. Mit Beginn des Schuljahres 2016/201 7 absolvieren in Münster die
ersten Schülerinnen und Schüler die Klasse 10 nach Einführung von KAoA. Damit
rücken die Aktivitäten in diesem Handlungsfeld erstmalig in den Fokus.
Im Rahmen der Aktivitäten im Handlungsfeld „Steigerung der Attraktivität des dualen
Systems“ soll eine gemeinsame Strategie aller Partn erinnen und Partner zur
Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung en twickelt werden. Federführend
sind hier die Kammern.
Im Handlungsfeld „Kommunale Koordinierung“ werden d ie für eine erfolgreiche
Umsetzung des Landesvorhabens notwendigen Abstimmun gsprozesse gemeinsam
mit den Partnerinnen und Partnern im Ausbildungskon sens organisiert. Das
Frauenbüro ist Partner im Prozess der Umsetzung von KAoA und unterstützt in
Facharbeitskreisen die gendersensible Umsetzung.
Die kommunale Projektförderung „Übergang Schule – Beruf“ unterstützt durch
finanzielle Beteiligung besonders benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie
Jugendliche im Übergang. Die Angebote werden zum Teil gemeinsam mit der
Agentur für Arbeit und dem Jobcenter durchgeführt. Für Mädchen und junge Frauen –
auch alleinerziehende junge Mütter – gibt es ein Angebot zur Orientierung im
Übergang. Alle anderen Angebote sind gendersensibel konzipiert.
19 Kinderbetreuung
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kindertagesbetreuung gehört zu
den vorrangigen Zielen der Stadt.
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien
Das Jugendamt bewertet den Ausbau der Tagesbetreuung weiter als
Erfolgsgeschichte. Münster weist im NRW-Vergleich S pitzenwerte auf. Dabei wird
nicht nur der U3-Bedarf, sondern auch der Ü3-Bedarf im Blick behalten.
So wurden im Berichtszeitraum 85 neue u3-Betreuungs plätze in Münster geschaffen.
Da im vergleichbaren Zeitraum die Anzahl der in Mün ster lebenden Kinder unter drei
Jahren jedoch um 611 zunahm, sank im Ergebnis die V ersorgungsquote von 44,5 %
im Vorjahr auf aktuell 42,4 %.
[20]
Im Ü3-Bereich stehen 95 neu geschaffene Kitaplätze einem Plus von 174 in Münster
lebenden Kindern gegenüber, was im Ergebnis zu eine r Verringerung der Versor-
gungsquote von 104,5 % auf derzeit 103,4 % führt.
Die bedarfsorientierte Ausgestaltung der Plätze bez üglich der Betreuungszeit, zeigt
eine erfreuliche Entwicklung: das Angebot an Übermi ttagsbetreuungsplätzen im
Rahmen von 35-Stunden-Betreuung am Block ist um 280 Plätze auf 1.613 Plätze
gestiegen. Aktuell stehen damit insgesamt 8.335 Übe rmittagsbetreuungsplätze (35
und 45 Std.) für Kinder von 0 – 6 Jahren zur Verfüg ung. Das entspricht einem Anteil
von knapp 80 % aller in Kindertageseinrichtungen an gebotenen Plätze für Kinder bis
zu 6 Jahren und orientiert sich damit an den Bedarf en der Familien zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf.
Zu den Bausteinen einer qualitativen Weiterentwickl ung der Kindertagesbetreuung in
Münster zählen u. a. kindgerechte, flexible Betreuu ngszeiten. Bei der
Angebotsgestaltung sind demnach sowohl die Bedarfe der Kinder als auch die der
Eltern sowie die organisatorischen Möglichkeiten in den Blick zu nehmen und
miteinander in Einklang zu bringen. In Münster werden in einem trägerübergreifenden
Projekt die ExtraZeit (Verlängerung der regulären B etreuungszeit) und die FlexiZeit
(erweiterte Regelöffnungszeiten) als Modelle flexib ler Kindertagesbetreuung erprobt.
Insbesondere alleinerziehende Eltern im SGB II Bezu g, die nicht über entsprechende
private Betreuungsmöglichkeiten verfügen, sind in Einzelfällen auf öffentliche, flexible
Betreuungsangebote angewiesen. Betreuungszeiten vor 7 Uhr und nach 18 Uhr sind
dabei als sensible Zeiten anzusehen. Ein Baustein, der auch diese Randzeiten mit
abdecken kann soll in Kooperation mit dem Bundespro gramms „KitaPlus“ umgesetzt
werden.
20 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit ist eine dauerhafte Querschnittsaufgab e, die im Rahmen von
Fachtagungen und Fortbildungen für die Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter
wahrgenommen wird.
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien
Das Thema Gender ist im aktuellen Kinder- und Jugen dförderplan 2015 - 2019 fest
verankert. So ist u.a. festgelegt worden, dass
• mindestens 5 % der Angebote geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden und das
Verhältnis beider Angebotsfelder gleichmäßig verteilt wird
• eine paritätische Besetzung des hauptamtlichen Per sonals angestrebt wird
• es Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter für
geschlechtsgerechte Angebote geben soll
Im November 2014 wurde im Rahmen der Jungenarbeit e in Fachtag (Veranstalter:
AG 1, Gender Mädchen und Jungen, U-AG Jungen) zum T hema „Wie ticken Jungs?“
mit der Präsentation der entsprechenden Sinusstudie durchgeführt, an der viele
Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit teilgenommen haben.
[21]
21 Maßnahme gegen Geschlechterstereotype
Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von
Büchern und Materialien in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit
dem Ziel der Qualifizierung und Bewusstseinsbildung auch des
Betreuungspersonals, um sicherzustellen, dass diese stereotypen
Haltungen und Praktiken entgegenwirken.
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien
Umsetzung in den städt. KiTas
1. Geschlechterbewusstes Handeln ist ein Qualitätsa spekt in den geltenden
Leitlinien zur pädagogischen Arbeit der städt. KiTas.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements für die städt. K iTas ist festgeschrieben, dass
jede Einrichtung im 4 jährigen Rhythmus von externen Fachkräften evaluiert wird, u.a.
zu dem Item: Förderung von Toleranz und Akzeptanz v on Verschiedenartigkeit und
Individualität. Für die darauf folgende Qualitätsen twicklung werden Ziele und
Maßnahmen formuliert und umgesetzt.
Ziel dieser Trägervorgaben ist es, dass die Fachkrä fte eine geschlechterbewusste
Haltung entwickeln und den pädagogischen Alltag unt er dem Genderaspekt
reflektieren.
2. Zur weiteren Unterstützung der Fachkräfte bei de r Auswahl von Materialien und
Büchern werden 2016 in den städt. KiTas folgende Materialien eingeführt:
• Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewussten B üchern und Materialien
(Anlage 3)
• Checkliste zur Bestandsaufnahme von Geschlechterbi ldern in Bilderbüchern
(Anlage 4)
• Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädagogischen Alltags auf
Geschlechtergerechtigkeit und Impulse für eine geschlechterbewusste
Pädagogik (Anlage 5)
22 Sport für alle
Im offenen Ganztag an Grundschulen wird ein breites Angebot an
Sportarten für Jungen und Mädchen vorgehalten, um b eiden
Geschlechtern die Möglichkeiten zu geben, vielfälti ge
Sportmöglichkeiten kennen zu lernen und stereotype Entwicklungen
zu verhindern.
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien
Die Offenen Ganztagsschulen halten ein breites Ange bot an Sport- und
Bewegungseinheiten in Form von Arbeitsgemeinschafte n für Jungen und Mädchen
vor, um beiden Geschlechtern die Möglichkeiten zu g eben, vielfältige
Sportmöglichkeiten kennen zu lernen und stereotype Entwicklungen zu verhindern.
Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit mehr als 60 Trägern der Jugendhilfe
und Sportvereinen der Stadt Münster.
[22]
23 Wohnen
Schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in
Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, werden bei der
Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt und haben ei ne hohe
Dringlichkeitsstufe.
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen
Die Daueraufgabe aus dem Aktionsplan, die vorrangig e Versorgung von
schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft
gefunden haben, wird nach wie vor im Amt für Wohnun gswesen verfolgt und erfüllt.
Hier deckt sich der Auftrag aus der Charta mit dem gesetzlichen Auftrag nach § 2
WFNG NRW. Die angesprochenen Personenkreise erhalte n immer eine hohe
Dringlichkeitsstufe.
Die Versorgungsquote bei Schwangeren ist in den vergangenen Jahren etwas zurück
gegangen, da es sehr wenig Wohnungswechsel gegeben hat. Viele der
Neubauobjekte sind für Studierende oder andere Pers onenkreise gefördert worden.
Die Versorgung der Haushalte ist immer abhängig von den zu vergebenden
Wohnungen. Sind hier Zweckbindungen für andere Pers onenkreise (z.B. ältere
Menschen oder Studierende) vorhanden, müssen diese Wohnungen auch an diese
Personenkreise vergeben werden.
24 Frauen- und Geschlechtergeschichte
Es werden regelmäßig Ergebnisse wissenschaftlicher
Untersuchungen zu unterschiedlichen Themen der Frau en- und
Geschlechtergeschichte der Stadt vorgestellt.
Verantwortlich: Stadtarchiv
Im Rahmen des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsi denten 2014/2015 mit dem
Thema „Anders sein. Außenseiter in der Geschichte“ wurden mehrere Schülerinnen
unterstützt, die sich mit der Rolle von Frauen als Außenseiterinnen in der Geschichte
oder in ihrer Rolle, anders zu sein, befasst haben. Themen waren z.B.
• Frauen der Frühen Neuzeit im Konfliktfeld starrer Rollenerwartungen, tradierter
Fremdbestimmung und unerwünschter Individualität
• Frauen in der Geschichte an der Westfälischen Wilh elms-Universität Münster
• Frauen in der Politik. Haben Frauen immer noch wen iger Rechte als Männer?
• Die autonome Frauenforschungsstelle „Schwarze Witw e“ (D.I.W.A.)
• Fürstin Amalie von Gallitzin. Eine Außenseiterin d er Geschichte?
• Elisabet Ney und ihr selbstbestimmter Weg im Spieg el fremdbestimmter Zeiten.
• Jenny von Laßberg (geb. Droste-Hülshoff). Eine Fra u, die den Konventionen ihrer
Zeit voraus war
• Das Leben einer Spionin. Elsbeth Schragmüller
• Elly Beinhorn - Alleinflug
• Dorothea Petersmann
• Die Außenseiterrolle von Ruderinnen. Am Beispiel d er Situation am Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
• Josephine Hummelt - eine selbstständige Frau in de n 50ern (Tagebuch)
• Die ersten Mädchen am Gymnasium Paulinum
• Gemeinsam anders. Koedukation am Freiherr-vom-Stei n-Gymnasium Münster
[23]
Die Ergebnisse des Geschichtswettbewerbs wurden in einer Ausstellung im Foyer
des Stadthauses 1 vom 1. - 20. Mai 2015 gezeigt.
Im Rahmen der Themenabende im Stadtarchiv wurden im Zeitraum 2013 - 2015
folgende Vorträge, die die Rolle von Frauen thematisierten, gehalten:
• 18.09.2014 Dr. Rita Kauder-Steiniger: Annette von Droste-Hülshoff: Zwischen
Fügsamkeit und Selbstverwirklichung
• 26.02.2015 Dr. Gisela Schwarze las aus ihrem autob iografischen Buch „Meine
Bilanz. Ein Leben zwischen Krieg und Frieden.“ (Dr. Schwarze ist am 23.3.2015
verstorben.)
25 Geschlechterforschung
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschu ng im
Rahmen von Ausstellungen und Publikationen berücksichtigt.
Verantwortlich: Stadtmuseum
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Ausstellung en gezeigt, die das Werk von
Künstlerinnen und Beiträge zur Geschlechtergeschichte präsentierten:
• Ausstellung 17. April bis 8. September 2013: Lili Fischer Weg 1-65,
Retrospektive, Arbeiten aus den Jahren 1952 bis 2012 (mit Katalog)
• 18. Mai, 16.00 Uhr Performance Lili Fischer
• 1. März bis 1. Dezember 2013, Das Jahr 1963 (mit K atalog)
• Ausstellung 23. April bis 26. Mai 2013: Fernando P essoa, Poesia/Poesie mit
10 Radierungen von Gintare Skroblyte
• Ausstellung 7. Mai bis 8. September 2013: Dávid Má ria Kiss - Druckgraphiken
(mit Buchpublikation)
• 14. Mai bis 8. September 2013, „Studentennester“ K lasse Lili Fischer,
zahlreiche Künstlerinnen
• 15. Oktober 2013 bis 2. März 2014, Manege frei für PLAYMOBIL! Zirkus- und
Spielgeschichten,
• 6. Dezember 2013 Das Jahr 1964 (mit Katalog)
• Ausstellung 10. Mai bis 24. August 2014: Irene Gri epentrog-Brinkmann zum
90. Geburtstag, Keramiken
• 7. Dezember 2014 bis 25. Januar 2015: Barbara Klem m zum 75. Geburtstag,
Fotografien
• 30. Januar bis 25. Mai 2015: Literaten im Fokus. D rei fotografische Positionen:
Barbara Klemm, Herlinde Koelbl, Isolde Ohlbaum (mit Katalog)
• 24. Juni bis 19. Oktober 2015 Neue Kunst wird gebr aucht. Bildhauerin Hilde
Schürk-Frisch zum 100. Geburtstag: darin auch Ausstellungsteile zu Rika
Unger, Ursula Bach-Wild, Erna Becker-Kahns enthalten. (mit Faltblatt)
• Dezember 2015 Erster Weltkrieg: 21.12.1915 Brief e ines Mädchens zur
Pulverexplosion 1915 in Münster
[24]
26 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Sozial es, Integration,
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Dezernatsverteilung bis 2015)
Männergesundheit
Der Bericht des Robert-Koch-Instituts zum Thema
„Männergesundheit“ wird voraussichtlich bis Ende 20 13 vom
Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gr undlage der
Berichterstellung ist es u. a., Gesundheit von Männ ern im Vergleich
zu der von Frauen geschlechterdifferenziert darzust ellen.
Themenschwerpunkte sind u. a.: Was beeinflusst die Gesundheit
von Männern, wie gesund lebt „Mann“? Fragen zu Lebe nsformen
und Gesundheit, Arbeit und Gesundheit, Belastungen und Risiken
werden im Bericht mit aufgegriffen. Dabei sollen re präsentative
Daten und Informationen zur Männergesundheit aller Altersgruppen
zusammen geführt und Forschungslücken aufgezeigt werden.
Der Bericht wird, soweit es die Datenlage und Infor mationen vor Ort
hergeben, mit der Fokussierung auf die gesundheitli che Situation
von Männern in Münster gesichtet. Dabei identifizie rte
Übereinstimmungen, Unterschiede bzw. Abweichungen w erden
unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die kommunale
Gesundheitsvorsorge bewertet und ggf. Empfehlungen zur weiteren
Aufbereitung vorgeschlagen. Konkrete Handlungsempfe hlungen
und Maßnahmen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den
jeweils fachlich beteiligten örtlichen Akteuren im Rahmen eines
Prozesses entwickelt und umgesetzt.
Im Sinne einer geschlechtersensiblen Vorgehensweise werden die
jeweils beschriebenen Handlungsbereiche, soweit sie auch für die
Frauengesundheit eine besondere Relevanz haben, auc h aus
dieser Sicht betrachtet.
Einhergehend mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahme-
planungen im Rahmen dieses Aktionsplans werden dies e auch in
die Kommunale Gesundheitskonferenz eingebracht. Dab ei soll
gemeinsam mit Unterstützung des Gesunde Städte-Sekr etariates,
das zu diesem Thema auch überregionale Kontakte pfl egt, nach
geeigneten Fördermitteln für Projektarbeiten gesuch t werden. Die
Stabstelle Europa beim Amt für Bürger- und Ratsserv ice wird unter
dem Aspekt der Fördermittelakquise einbezogen.
Verantwortlich: Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Die Berichtsvorlage ist unter der Vorlagen Nr. V/07 8/2015 erstellt und wurde dem
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver braucherschutz und
Arbeitsförderung am 28.08.2015, am 22.10.2015 dem A usschuss für Gleichstellung
und am 27.10.2015 der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen vorgelegt.
Der Bericht informiert über den Männergesundheitsst atus, das
Gesundheitsbewusstsein und -befinden sowie das Gesu ndheitsverhalten von
Männern und darüber, wie sie mit der Krankheitsbewältigung umgehen.
[25]
In der Sitzung der Gesundheitskonferenz vom 13.05.2 015 wurde vereinbart, im
Rahmen einer Projektgruppe Handlungsempfehlungen un d Vorschläge zur
Umsetzung zu erarbeiten, die die Gesundheitskonferenz dann in ihrer Sitzung in 2017
verabschiedet.
Die Organisation der Projektgruppe (Einladungen, Pr otokolle etc.) übernimmt das
Gesundheitsamt.
Die Projektgruppe, bestehend aus Vertreter/innen de r Verwaltung, fachlichen
Einrichtungen und der Politik hat inzwischen ihre A rbeit aufgenommen. Die
Zusammenarbeit mit dem Männernetzwerk Münster beste ht. Bei Bedarf werden
weitere Expert/innen hinzugezogen. Die Ergebnisse w erden 2017 der
Gesundheitskonferenz vorgelegt. Ein erklärtes Ziel ist es, die Berücksichtigung von
Männergesundheitsaspekten als Querschnittsthema in allen gesundheitlich
relevanten Arbeitsfeldern zu verstetigen.
27 Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Fami lie, Jugend, Kultur und
Sport (Dezernatsverteilung bis 2015)
Chancengleichheit und Frauenförderung im und durch Sport in der Stadtgesellschaft
voran zu bringen, ist eine Aufgabe, der sich sowohl die Sportverwaltung als auch der
Stadtsportbund Münster e. V. und viele Sportvereine eigenverantwortlich in
unterschiedlichen Aspekten und mit Projekten immer wieder stellen. Die Förderung
von Frauen- und Mädcheninteressen im Sport trägt zu einem ganzheitlichen Konzept
von Frauenförderung bei - wichtige gesellschaftlich e Bereiche für Frauen werden
erschlossen und die Möglichkeit zum selbst erarbeit eten Erfolg unterstützt die
Entwicklung von Selbstbewusstsein und unabhängigem eigenständigen Handeln.
Insofern trägt Frauenförderung im Sport zur positiv en Veränderung der
Stadtgesellschaft bei.
Chancen für Mädchen im Sport - Breitensport und Talentförderung, Fußball und
Boxen
Breitensport und Talentförderung haben bei der Förd erung von
Chancengleichheit im und durch den Sport jeweils ei ne
eigenständige Funktion. Frauenförderung ist dabei s owohl ein
Auftrag für den Breitensport, als auch eine Herausf orderung für den
Spitzensport und die Talentförderung auch und gerad e in nicht
frauendominierten Sportarten. Deshalb werden im Akt ionszeitraum
beide Bereiche unter dem Aspekt der Mädchenförderun g in den
Blick genommen.
1. Mädchen an den Ball - Mädchenfußball nach der
Grundschule
Mädchen haben Interesse am aktiven Fußball, nicht nur bei EM und
WM. Während in der Grundschule zunächst viele Mädch en in
gemischten Gruppen kicken, wechseln sie häufig in d er
weiterführenden Schule in andere Sportarten u.a., w eil es nicht
genügend Mädchenmannschaften gibt oder die Sportart zu wenig
beworben wird. Die Rahmenbedingungen für eine konti nuierliche
und nachhaltige Arbeit im Mädchenfußball sollen opt imiert werden,
damit für Mädchen nach der 4. Klasse die Teilnahme in
Mädchenmannschaften möglich ist bzw. bleibt. Als An reiz und um
die Schulen und Sportvereine für das Thema der Mädchenförderung
[26]
im Fußball zu sensibilisieren, richtet das Sportamt ein stadtweites
Mädchenfußballturnier für die Grundschulen aus. Im Anschluss
erhebt es bei den Trägern der Münsteraner Sportange bote, den
Sportvereinen, die Wirkung dieser Aktion auf die Na chfrage nach
Mädchenfußballangeboten bzw. auf die Vereinsstruktu r. Das
Sportamt unterstützt die Sportvereine mit Nachholbe darf, bzw. die
Projektbegleitung zur dauerhaften Angebotsinstallierung wünschen.
Verantwortlich : Sportamt mit ausgewählten Sportvereinen
2. Nie das Handtuch werfen - weibliche Boxtalente i n
Münster
Boxsport für Jugendliche hat in Münster u. a. im Ra hmen der
bundesweit bekannten Projektarbeit von Telekom Post -Sportverein
1930 e. V. und dem mehrfach überregional ausgezeichneten Projekt
„Farid’s Qualifighting“ wachsenden Zulauf und finde t zunehmend
große Beachtung. Durch die internationalen Boxerfol ge der
Münsteranerinnen Schiba Esmailpour und Darlene Jörling wird auch
die Chance auf eine sportliche und evtl. berufliche Zukunft für
weibliche Talente in den Blick gerückt. Die Popular ität des
Boxsports durch diese Erfolge und die Vorbildfunkti on der
Münsteraner Boxerinnen sollen genutzt werden, um be i den im
Bereich des Boxsports tätigen Akteuren den Blick fü r die
Talentsuche bei den Mädchen im Boxsport zu schärfen . Der
Telekom-Post-Sportverein kooperiert dazu mit der NR W-
Sportschule am Pascal-Gymnasium und dem Sportamt. Im Rahmen
von bestehenden Strukturen und mit Veranstaltungen sollen hier
mögliche Maßnahmen und Konzeptideen zusammengetrage n
werden.
Verantwortlich: Sportamt und Telekom-Post-SV 1930 e. V.
Das Projekt "Mädchen an den Ball" an Grundschulen f and - mit Erfolg - statt.
Teilgenommen haben rund 70 Mädchen der Jahrgänge 2001 - 2005 aus dem ganzen
Stadtgebiet und aller Schulformen. Angeboten wurden das Ablegen des
Fußballabzeichens, ein Streetsoccer-Turnier und ein Fußballquiz mit attraktiven
Preisen. Der Verein Grün-Weiß-Marathon konnte in de r Folge neue Mädchen für die
Mannschaften gewinnen. Der Verein wird im Herbst 20 15 eine Wiederholung der
Veranstaltung eigenständig durchführen. Wegen des r egen Zuspruchs der Schulen
und der effektiven Zusammenarbeit mit den Partnern beabsichtigt das Sportamt,
dieses Angebot im Rahmen personeller, zeitlicher un d finanzieller Möglichkeiten zu
wiederholen bzw. fest im Veranstaltungskalender der Schulen zu etablieren.
Das Projekt "Nie das Handtuch werfen - weibliche Bo xtalente in Münster" musste
leider wegen Geldmangel entfallen. Der Kooperations partner hätte seinen Aufwand
nur mit einem städtischen Zuschuss decken können, i m Sportamt fehlen für derlei
Projekte allerdings die Mittel.
[27]
28 Führungspositionen für Frauen im sportlichen Ehre namt
Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mädchen
und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in
Führungspositionen. Der Stadtsportbund (SSB) plant
Rundtischgespräche zwischen Frauen, die Vereinvorsi tzende sind
und Frauen, die sich für Führungsaufgaben interessi eren. Hier
sollen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen entwickelt w erden zur
Gewinnung von Frauen für die Übernahme von Führungspositionen.
Auf der Mitgliederversammlung des SSB (wahrscheinli ch am 5. Mai
2014) soll es zu diesem Thema ein Kurzreferat mit D iskussion
geben, um die Sportvereine stärker dafür zu sensibilisieren.
Verantwortlich: Stadtsportbund
Im Februar 2016 fand ein Workshop vom SSB und Frauenbüro statt. Die
Teilnehmerinnen diskutierten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine
verbesserte Repräsentanz von Frauen in Führungsfunktionen der Vereine.
Folgende Aspekte wurden als wichtig identifiziert:
- Es geht darum, dass Frauen Chancen nutzen müssen, die sich ergeben,
- Es geht darum, Mut zu machen und positive Verstär kung zu bieten.
Als wichtige Instrumente dienen dazu
- das Schaffen und Fördern von Netzwerkstrukturen f ür Frauen,
- zielgerichtete Fortbildung und Mentoringangebote sowie
- die Einbindung der Sportjugend
Eine Arbeitsgruppe erarbeitete ein Konzept, mit dem Ziel
„ein sich selbst tragendes (beim SSB angebundenes) Netzwerk von Frauen im Sport
in Münster zu schaffen, das dazu beiträgt, dass mehr Frauen Lust haben, qualifiziert
und mit Mut Aufgaben in der Führung ihrer Vereine zu übernehmen.“
Der Einstieg dazu wird mit einer attraktiven Workshopreihe (Module zu den Themen
Führung, Kommunikation, Resilienz etc.) in Kooperation mit dem Landessportbund
vorbereitet und auf die Bedarfe der münsterschen Vereinsfrauen abgestimmt. Das
Angebot „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ beginnt im November 2016 und soll im
Frühjahr 2017 zur Gründung eines Frauennetzwerks im SSB führen. (Anlage 6)
[28]
29 Sicherheit in Grünanlagen
Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei d er
Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbe dürfnisse der
Nutzer/innen ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den
weiteren zu berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. Bei
bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum bemüht, n otwendige
Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeite n
vorzunehmen.
Verantwortlich: Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit
Im Sinne der Kriminalprävention werden bei Neuplanu ngen, baulichen
Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünan lagen die
Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, ausgewertet und beurteilt. Sie
bilden die Grundlage – neben den weiteren zu berück sichtigenden Kriterien – für die
Aufgabenabwicklung, insbesondere der barrierefreien Angebote im Sinne des
„Design for All“ Bei bestehenden Grünanlagen ist da s Amt darum bemüht,
notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen.
Beispiele aus der Arbeit des Amtes sind:
Spielplatz Kanonengraben
Durch behutsame Rodung von Teilen des Gehölzbestand es konnte eine
lichtdurchflutete, transparente Spiellandschaft ges chaffen werden, die sowohl die
Sozialkontrolle ermöglicht, als auch qualitätsvolle Aufenthaltsräume bietet.
Park Sentmaring
Nach der Aufgabe des Klostergartens durch den Jesui terorden konnte die Fläche
nach einer gestuften Umbauphase der Öffentlichkeit als angstraumfreie Parkanlage
übergeben werden. Das Freistellen von Erlebnisräume n, die Schaffung von
Blickachsen und die Ergänzung des Wegenetzes sowie die Herstellung von
Verweilplätzen erhöhen den Wohlfühlfaktor beim Besuch der Anlage.
Parkanlage Kinderbachtal
Bei der Planung dieser Anlage auf der “Grünen Wiese “ konnte das gesamte
Repertoire für sichere Grünanlagen berücksichtigt w erden. Herauszuheben sind
jedoch die großzügig geplanten Brückenunterquerunge n, die Angstgefühle erst gar
nicht aufkommen lassen.
Spielplatz „Nördlich Holtrode“ in Wolbeck
Für das Baugebiet Wolbeck Nord wurde ein Spielplatz errichtet. Das Gelände wurde
offen gestaltet. Aus den angrenzenden Wegen sind Ei n- und Durchblicke auf den
gesamten Spielplatz möglich. Der Spielplatz liegt z udem in direkter Nachbarschaft zu
einem Jugendzentrum. Einige Angebote des Zentrums f inden auch auf dem Gelände
des Spielplatzes statt. Dieses führt zu einer zusätzlichen Sozialkontrolle.
[29]
Handlungsfeld Gewalt gegen Frauen (lfd Nr 30, 31, 32)
Für den gesamten Arbeitsbereich haben sich im Beric htszeitraum zusätzliche
Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz geflüchtete r Frauen ergeben. Hierzu
gibt es laufend Abstimmungen, Informationsaustausch e und neue konzeptionelle
Entwicklungen mit allen relevanten Akteuren. Darüber wird regelmäßig im Ausschuss
für Gleichstellung berichtet. Im Rahmen dieses Absc hlussberichts werden daher nur
beispielhaft einige Maßnahmen und Aspekte dargestellt.
30 Gewalt gegen Frauen
Kontinuierliche Weiterführung der Netzwerkarbeit al ler beteiligten
Institutionen und Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Projekten zur
Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und
geschlechterspezifischer Gewalt
Verantwortlich: Frauenbüro in Kooperation mit den Netzwerken
Im Mai 2014 wurde die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels - 99 Frauen und DU als
Veranstaltung des AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gezeigt.
Ein aktueller Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Netzwerkarbeit ist die
Implementierung eines Systems zur Anonymen Spurensicherung (ASS). Zurzeit
werden strukturelle und finanzielle Fragen erörtert.
Im Berichtszeitraum ist zusätzlich die Thematik Schutz geflüchteter Frauen ein
regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei den Arbeitstreffen der Netzwerke.
Aus Anlass der kollektiven sexuellen Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht
2015/2016 positionierte sich der Ausschuss für Gleichstellung mit einer Resolution
gegen jedwede sexuelle Gewalt gegen Frauen und stellte dabei u.a. fest, „dass die
Lösung des Problems nicht von den Frauen und Mädchen ausgehen muss, sondern
von allen, die in unserer Gesellschaft Verantwortung tragen und besonders auch von
jedem einzelnen Mann. Wer die persönliche Würde und die sexuelle Integrität von
Frauen und Mädchen nicht respektiert oder absichtlich verletzt, stellt sich außerhalb
unserer Rechtsnormen.“ (Anlage 7)
Der Arbeitskreis Gewaltschutz führt im November 2016 die Fachtagung „Stalking –
schutzlos ausgeliefert?!“ durch. Mit den beteiligten Fachleuten soll dabei die Wirkung
der bisherigen rechtlichen Regelungen bewertet und eine erste Einschätzung der
geplanten neuen gesetzlichen Bestimmungen versucht werden.
[30]
31 Abbau von häuslicher Gewalt
In den Sprach- und Orientierungskursen der Koordinierungsstelle für
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten werde n Informationen
zur rechtlichen Situation und Hilfsangebote bei häu slicher Gewalt
vorgestellt.
Verantwortlich: Koordinierungsstelle für Migratio n und
Interkulturelle Angelegenheiten, Frauenbüro in
Kooperation mit den Netzwerken
In den Sprachkursen stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Die Sprachkurse in den Einrichtungen für Flüchtling e werden mit ca. 30
ehrenamtlichen Kräften durchgeführt und haben vorra ngig das Ziel basale
Sprachkenntnisse zu vermitteln und sind niedrigschw ellig ausgerichtet.
Kennzeichnend ist eine hohe Fluktuation in den Kurs en durch den verstärkten Zuzug
an Flüchtlingen und die persönlichen Lebenssituatio nen der Flüchtlinge. Die
Ehrenamtlichen bauen nach und nach das Vertrauen zu den Flüchtlingen auf. In
Gesprächen haben Ehrenamtliche mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Funktion
sehen, Flüchtlinge in der Thematik häusliche Gewalt und Rollenverständnis direkt zu
informieren oder zu beraten. Diese Aufgabe sehen di e Ehrenamtlichen bei den
hauptamtlichen Kräften in der Sozialarbeit.
Bei Platzierung der Thematik häusliche Gewalt muss auf jeden Fall vermieden
werden, dass Frauen nicht mehr an den Sprachkursen teilnehmen können/ dürfen,
nur weil die Männer nicht wünschen, dass Frauen mit speziellen Themen konfrontiert
werden.
Die Vermittlung von Informationen rund um das Thema häusliche Gewalt ist daher in
den Sprachkursen mit den Ehrenamtlichen nicht umzusetzen.
Alternativ ist jedoch folgendes sichergestellt: All e Flüchtlingseinrichtungen werden
durch Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter betreut. Sie wurden über die zuständige
Fachstelle im Sozialamt zur rechtlichen Situation u nd über Hilfsangebote bei
Häuslicher Gewalt informiert und mit Informationsma terial versorgt. Um einen guten
Kontakt und Austausch zum hiesigen Netzwerk zu gewä hrleisten, nimmt eine
Sozialarbeiterin vom Sozialdienst für Flüchtlinge r egelmäßig an den Sitzungen des
Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz teil.
Am 5. Oktober 2016 führt der Arbeitskreis Gewaltsch utzgesetz Münster und das
Frauenbüro in Kooperation mit der Freiwilligenagent ur und der Koordinierungsstelle
für interkulturelle Angelegenheiten eine Informatio nsveranstaltung für Ehrenamtliche
zum Thema „Umgang mit häuslicher Gewalt durch. Weit ere
Informationsveranstaltungen sind geplant.
Mit Unterstützung von dafür bereit gestellten Lande smitteln hat der Träger „Beratung
und Therapie für Frauen“ eine Fortbildungs- und Wor kshopreihe für Personen
entwickelt, die professionell oder ehrenamtlich in ihrer Arbeit mit geflüchteten Frauen
befasst sind. Wegen des großen Bedarfs ist geplant, die Reihe in 2017 zu
wiederholen.
[31]
32 Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Beratungsstellen
im Rahmen von Komm Münster und auf der Internetseit e zum
Gewaltschutzgesetz werden regelmäßig aktualisiert.
Verantwortlich: Sozialamt und Frauenbüro
Die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels.- 99 Frauen und DU als Veranstaltung des
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde gezielt in den barrierefreien
Räumen des LWL durchgeführt.
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von Beratungsstellen sind über
KOMM Münster aktualisiert und erweitert worden.
33 Informationen für Menschen mit Behinderungen
Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frau en“ werden
regelmäßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an Menschen mit
Behinderungen und Einrichtungen und Dienste der Beh indertenhilfe
weitervermittelt.
Verantwortlich: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperati on mit
den Netzwerken
Als Kooperationsveranstaltung von AK gegen Gewalt a n Frauen und Mädchen,
Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ ch ronischer Erkrankung,
Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NR W, frauen für frauen e.V.,
Frauenberatungsstelle und Frauennotruf und dem LWL wurde die Fachtagung
„Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung – Kom petenzen bündeln und
vernetzen“ durchgeführt. Die Veranstaltung war mit ca. 150 teilnehmenden
Expertinnen und Experten sehr gut nachgefragt. Die Ergebnisse wirken auf die
laufende Arbeit der beteiligten Organisationen nachhaltig ein.
Im Rahmen der Netzwerkarbeit wurde über die besonde ren Bedarfe gehörloser
Frauen informiert.
[32]
6. Handlungsfeld: Planung und nachhaltige Entwicklung
Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt- und Wirtschaftsentwicklung/
Nachhaltigkeit, Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, St ädtepartnerschaften und europäische wie
internationale Kooperationen.
34 Aktions-Vorschlag aus dem Expertinn/en-Workshop:
In den Blick gerückt: Die Ressource weibliche Arbeitskraft
Gemeinsam mit beteiligten und verantwortlichen Akte urinnen
und Akteuren am münsterschen Arbeitsmarkt (Kammern,
Wirtschaftsförderung Arbeitsagentur, Jobcenter, Ber atungsinsti-
tutionen etc.) sollen die Ursachen und lokalen Rahm enbedingungen
(Rollenstereotype, Familienfreundlichkeit, Einbeziehung von Frauen
mit Migrationsvorgeschichte, betriebliche Kinderbet reuung u. a.)
folgender frauenpolitischer Handlungsfelder analysi ert und
Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickelt werden:
• Wege aus der prekären Beschäftigung
• Frauen in Führung in Münsters Wirtschaft
• Ein Weg zur Verhinderung von Fachkräftemangel -
geschlechterdifferenziert denken!
Ziel ist es, alle Akteurinnen und Akteure am Arbeit smarkt für die
Themen zu sensibilisieren, gute Beispiele darzustel len, ggf.
modellhafte, aber auch strukturbezogene Lösungsvors chläge zu
erarbeiten und zu erproben.
Verantwortlich: Das Frauenbüro bereitet gemeinsam mit
weiteren Akteurinnen und Akteuren ein erstes
Rundtischgespräch vor
Mit Vertreterinnen des Münsterland e.V. und der Kon taktstelle Frauen und Beruf e.V.
wurde eine Veranstaltungsreihe entwickelt, die auf der Grundlage der aktuell
vorliegenden Untersuchungen zum Arbeitsmarkt und zu m Fachkräftebedarf im
Münsterland den Fokus auf daraus resultierende konkrete Handlungsoptionen legt.
Die Reihe „Das passt! Frauen und Unternehmen“ umfas ste drei verschiedene
Module. Eine Auftaktveranstaltung zum Thema Fachkrä ftebedarf und Frauen in
Führung, ein konkretes Kontakt-Angebot für Unterneh men und Frauen und eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Alternativen zum Minijob“.
Die Auftaktveranstaltung „Andere Wege gehen“ zu den Themen
„Fachkräftebedarf“ und „Frauen in Führung“ stellte die Bedarfe in Münster und
im Münsterland vor und vermittelte Handlungsoptione n über best practises.
Die ca 50 Teilnehmerinnen erhielten neben grundlegenden Informationen zum
Fachkräftebedarf, praktische Hinweise für Bewerbung en und eine
gendersensible Personalauswahl sowie Gelegenheit zu m fachlichen
Austausch.
Die geplante Jobbörse für Frauen in Form eines Spee d-Dating, mit der
konkrete Vermittlungsangebote geschaffen werden sol lten, musste aufgrund
mangelnder Nachfrage von Seite der Unternehmen abgesagt werden.
[33]
Zum Thema Minijobs war eine Veranstaltung vorgesehe n, die darüber
informiert, wie geringfügige Beschäftigung in für a lle Beteiligte lohnende
Teilzeitarbeit umgewandelt werden kann. Dieser Aspe kt wurde in die
Kampagne Maxi statt Mini, die in 2016 von Frauen un d Beruf Münster
gemeinsam mit weiteren Akteuren gestartet wurde, in tegriert und wird auch in
Kooperation mit dem städtischen Frauenbüro und dem BündnisFrauenArbeit
weitergeführt.
Die Auswertung der Konzeptentwicklung wie des Verlaufs der geplanten Veranstaltungsreihe
führte zu folgenden Ergebnissen:
Bereits die Konzeptentwicklung für die Veranstaltun gsreihe stellte sich als schwierig dar.
Eine Erklärung wird darin gesehen, dass das Thema i nsgesamt komplex ist und auch die
Bedarfslage von münsterschen Unternehmen nicht eind eutig ist. Münster wächst und ist ein
attraktiver Standort, daher ergeben sich für einige Branchen nicht die Probleme hinsichtlich
des Personalmangels, die das Umland hat. Die durchg eführte Veranstaltung hatte nach
Ansicht der beteiligten Akteure ein gutes Veranstaltungskonzept, auch wenn wenig Zuspruch
von Unternehmen im Verhältnis zu den arbeitssuchenden Frauen vorlag.
Erklärungen hierfür können sein, dass
- Unternehmen/ ArbeitgeberInnen sich in anderen (al s in diesem Projekt vorhandenen
Strukturen) bewegen und daher auch in anderen Bereichen Unterstützung suchen;
- die Stadt Münster eine Sogwirkung hat. Arbeitskrä fte kommen nach Münster, so dass
Unternehmen nicht die gleichen Schwierigkeiten habe n, wie die im Umland tätigen
Unternehmen. Münsteraner Unternehmen können noch „auswählen“.
Im Ergebnis sollte trotz der Startschwierigkeiten, die Idee des Konzepts „Das passt – Frauen
und Unternehmen“ weiter verfolgt werden:
Das Veranstaltungsformat „Speed-Dating“ ist aus Sic ht von Münsterland e.V. weiterhin
geeignet, um Frauen und Unternehmen miteinander in Kontakt zu bringen.
Die Wege, auf denen sich Unternehmen Informationen besorgen bzw. selbst geben, müssen
dafür in den Blick genommen werden. Die Bedarfe der Unternehmen müssen klar erkannt
sein, um dort gezielt anzuknüpfen. Evtl. kann über eine Zusammenarbeit mit der WWU eine
Masterarbeit zu dem Thema erstellt werden.
HWK, IHK und Wirtschaftsförderung so wie die Agentu r für Arbeit und Jobcenter müssen für
das Themenfeld „Frauen als Fachkräfte“, „Frauen in Führung“ und „Abschaffung/
Eingrenzung der Minijobs“ gewonnen werden.
Bereits bestehende Formate wie z.B. das IHK-Azubi-S peed-Dating, sollten nach Möglichkeit
genutzt werden, um es mit dem Speed-Dating für Frau en zu koppeln. Dabei muss nicht das
Geschlecht der Zielgruppe „begleitende Eltern“ im V ordergrund stehen, sondern eher die
Suche nach Fachkräften über 40/45 Jahren, damit es für ArbeitgeberInnen attraktiv ist.
Die Akteure bleiben zur Thematik und weiteren Konze ptentwicklung im Rahmen der
bestehenden Netzwerke im Austausch.
[34]
35 Frauenspezifische Belange in der Planung
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung
individueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeut et, dass
genderspezifische Belange von Frauen und Männern eb enso wie
spezifische Belange von beispielsweise Kindern, Fam ilien, Senioren,
Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshinte rgrund im
Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung s ind diese
Betrachtungsweisen integraler Bestandteil. Insofern ist die "Revision"
frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische
Daueraufgabe.
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung,
Verkehrsplanung
Ein „Klassiker“ sozial orientierter Stadtplanung ist die Schaffung und Pflege von Orten
der Begegnung in der Stadt, sei es formeller oder i nformeller Art, seien es Gebäude
oder Plätze.
In Münster ist die Stärkung der Stadtteilzentren al s Orte zum Beispiel wohnortnahen
Einkaufs, der Begegnung, der Pflege sozialer Bezieh ungen und der Kultur schon seit
Jahren Ziel der Stadtplanung. Hierbei stellt sich e inerseits häufig die Aufgabe, die
vielfältigen zentralen Einrichtungen, die in ihrem Vorhandensein und Mischung
Grundlage urbaner Strukturen sind, geänderten Anfor derungen anzupassen. In
diesem Kontext haben Aufenthaltsqualitäten im öffen tlichen Raum, auf Straßen,
Wegen und Plätzen eine sehr hohe Bedeutung. Mit gut er Gestaltung sollen Räume
erhalten oder geschaffen werden zum Verweilen, zum Spielen oder zum
Informations- und Meinungsaustausch. Diese Angebote dienen natürlich einem
breiten Spektrum von Personengruppen bzw. allen Men schen. Im Sinne einer alten
Prämisse der Frauenbewegung, „das Private ist polit isch“, kann aber über das
Planer-know-how hinaus der Dialog mit Bürgerinnen ( und Bürgern) ein weiterer
Schritt sein, (frauen-)spezifische Interessen und B elange noch besser zu erkennen,
zu beschreiben und gegenüber Planung und Politik zu artikulieren.
Beispiel Umgestaltung Hamannplatz Coerde
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Entwicklung des Stadtteilzentrums Coerde
brachten sich während eines Workshops Männer und Fr auen neben vielen anderen
mit folgendem Beitrag (Zitat aus „Ergebnisse der Ar beitsgruppen, Arbeitsgruppe 2“)
ein: „Wichtige Aufgabe ist es, die Übergangsbereich e zwischen Fußgängerzone und
Parkplatz möglichst qualitätvoll zu gestalten. Eine rseits gilt es, aus Gründen der
Verkehrssicherheit diese unterschiedlichen Nutzunge n zu separieren. Andererseits
müssten die Fußgängerbereiche möglichst einsehbar, einladend und gut an den
Parkplatz angebunden sein. Weiteres Anliegen der Gr uppe war es, die
Fußgängerzone in Nord-Südrichtung für den Radverkehr zu öffnen und den zentralen
Platz zwischen dem westlich gelegenen Discounter un d der Breslauer Straße im
Osten mit neuen Nutzungen zu belegen. Denkbar wäre ein Bouleplatz oder ein
Brunnen. Insgesamt solle durch neues Stadtmobiliar, beispielsweise
Sitzmöglichkeiten und Mülltonnen, das Erscheinungsb ild des Hamannplatzes
verbessert werden.“
[35]
Beispiel Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentr en“ z. B. hat insbesondere
zentral gelegene Stadt- und Ortsbereiche im Focus. Im Mittelpunkt steht die
finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Maßn ahmen zur Stärkung zentraler
Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen.
Damit sind auch Verluste im Bereich des sozialen Mi teinanders und Verluste in der
Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes gemeint . So werden die Ziele dieses
Zentrenprogramms folgendermaßen definiert:
• sozialer Zusammenhang durch Gemeinschaftseinrichtu ngen für
gruppenübergreifende Begegnungen und Austausch
• Zugänglichkeit und Nutzbarmachung der öffentlichen Räume für alle
gesellschaftlichen Gruppen
• Belebung der Zentren durch Raum für Aktivitäten un d Orte zum Verweilen
• Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Zen trenentwicklung
• Aktivierung , effektive Mitwirkung und partnerscha ftliche Kooperation aller
Akteursgruppen …
An diesen Zielen orientierte sich die Arbeit am Ent wicklungskonzept Wolbeck-
Zentrum. Allen Beteiligungsschritten, sei es die Be fragung der Schlüsselpersonen,
die Durchführung der Planungsgruppen oder die Formu lierung von
Planungsleitsätzen lagen diese Ziele zugrunde, um m aßgeschneiderte, von der
Stadtteilgesellschaft getragene Lösungen in einem kooperativen Verfahren erarbeiten
zu können. Die Beteiligungsverfahren wurden gleiche rmaßen von Frauen und
Männern, jung und alt wahrgenommen. Die Beteiligungsschritte wurden insbesondere
nach dem Aspekt ausgewählt, dass auch beteiligungsu ngeübte Personen sich
„trauen“ ihre Meinung zu äußern, wodurch eine Platt form entstand, spezifische
Aspekte individuell einzubringen.
[36]
36 Beteiligungsmethoden und -formate
Stadtentwicklung, stadtteilorientierte und städteba uliche Planungen
sind für den Lebensalltag der Menschen in unserer Stadt von großer
Bedeutung. Mobilität, Erreichbarkeit, Urbanität und Sicherheit im
eigenen Lebensumfeld sind für alle Menschen wichtig e
Lebensbedingungen. An geplanten Veränderungen ihres
Lebensumfeldes sollen und wollen die Menschen daher frühzeitig
beteiligt werden. Es ist jedoch allgemeine Erfahrun g, dass allein mit
den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Bürge rbeteiligung
nicht alle Menschen erreicht werden.
In Münster wird daher bereits seit vielen Jahren ei n sehr breites
Spektrum an Beteiligungsformaten weit oberhalb der gesetzlichen
Anforderungen vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl anung,
Verkehrsplanung praktiziert. Aus dem breiten Spektr um von der
klassischen Bürgeranhörung über die online-Beteilig ung,
Ausstellungen, Foren und Workshops bis zu
Stadtteilveranstaltungen und Stadtteilgesprächen im Quartier u.v.m.
werden auf den Einzelfall jeweils zugeschnittene
Beteiligungsmethoden angewandt.
Die Ansprache aller Menschen steht dabei im Vorderg rund. Aber es
werden auch Verfahren angewandt, die sich je nach
Planungsrelevanz auch an spezifische Zielgruppen we nden. So
wurden Erfahrungen mit zielgruppenspezifischen vor- Ort-
Gesprächen zum Beispiel für Kinder und Jugendliche und für
Seniorinnen und Senioren zuletzt aktuell im Sommer 2013 gemacht.
Die besonderen zielgruppenspezifischen Methoden und Verfahren
gehören nicht zum Standardrepertoire, sondern werde n in
begründeten Einzelfällen angewandt. Neben dem Amt f ür
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung pra ktiziert
insbesondere das Tiefbauamt als weiteres Amt des De zernates III
ebenfalls ein breites Beteiligungsspektrum.
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau,
Wirtschaft und Marketing bzw. des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung:
Das breite Spektrum an Beteiligungsmethoden und -fo rmaten wird
dauerhaft auf hohem Niveau beibehalten. Dabei werde n unter
Beachtung der personellen und finanziellen Ressourc en auch
zielgruppenspezifische Beteiligungsformen angewandt , soweit sich
städtebauliche Planungen auf spezifische Zielgruppe n besonders
auswirken können.
Des Weiteren sollen signifikante Erfahrungen aus de m unter
Federführung der Polizei Münster in Kooperation mit der Stadt
Münster laufenden Pilotprojekt „Kriminalprävention im Städtebau“
Eingang in die tägliche Planungspraxis finden (vgl. hierzu
Aktionsplan 2011 - 2013, Pkt. 6.1).
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung,
Verkehrsplanung
[37]
„Gendersensible Wirkung von Beteiligungsformen in der Stadtplanung“ am
Beispiel der dialogorientierten Planungsverfahren zur Konversion der
ehemaliger Kasernen York und Oxford
Ausgangssituation
Der Abschied der britischen Streitkräfte hat in Mün ster ab Ende 2012 einen
Konversionsprozess ins Laufen gebracht, der sich in seinen Dimensionen von den
bisherigen Projekten abhebt. Mit der York-Kaserne i n Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck sind Flächen von 50 und 26 Hektar neu zu planen. Der große
Wohnraumbedarf in Münster gibt das Ziel vor, aus de n ehemals verschlossenen
Flächen lebendige und gut vernetzte Quartiere entst ehen zu lassen. Abgestimmt auf
die Anforderungen und Ausgangssituationen der Stand orte hat die
Planungsverwaltung jeweils ein aufwendiges interakt ives Partizipationsverfahren
entwickelt und eingesetzt.
Beteiligungsangebote für Alle
Der Einsatz von Dialogverfahren ist in Münster nich t neu und entspricht dem
Selbstverständnis der Planungsverwaltung, Bürgerinn en und Bürger in den großen
Städtebauprojekten frühzeitig einzubinden. Herausra gend in diesen beiden
Konversionsprojekten sind die Intensität und inhalt liche Tiefe der Bürgerbeteiligung.
In beiden Konversionsprojekten wurde ein offen gefü hrter Dialog zwischen
Bürgerschaft und Fachleuten initiiert, der an allen Stationen des Planungsweges
Beteiligungsangebote bietet: Zum Einsatz kamen jewe ils mehrere Workshops (von
externen Moderatoren begleitet), Forums- und Diskussionsveranstaltungen.
Die aktive und motivierte Beteiligung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger
lässt sich auch in Zahlen ablesen. Gutes Beispiel i st die sechsmonatige erste
Planungsphase im York-Planungsprozess unter dem Tit el „Perspektivplanung“: 100
Workshop-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer an zwei ga nztätigen Workshop-Tagen,
jeweils 200 bis 300 Besucherinnen und Besucher der drei Forumsveranstaltungen
und rund 1000 Bürgerinnen und Bürger, die die zwei Besichtigungsangebote nutzten.
Wahrgenommen wurden alle Angebote von heterogenen G ruppen: mit einem
ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen. Teilgenommen haben
Senioren und junge Erwachsene, „Laien“ und Bürgerin nen/Bürger mit
fachbezogenem beruflichem Hintergrund, mobilitätseingeschränkte Personen, usw.
Die Voraussetzungen dafür waren
• niedrigschwellige Teilnahme-Angebote und breite Ö ffentlichkeitsarbeit
• gut erreichbare Veranstaltungsorte in unmittelbar er Nähe zum Plangebiet
• eine Zeitplanung, die die besonderen Bedarfe von Menschen mit
Familienaufgaben und Berufstätigen berücksichtigt
• Ergebnisoffenheit und keine klassische Rollenvert eilung: Fachleute, die die
Workshops begleiten und Bürgerinnen/Bürgern lernen gegenseitig voneinander
• Transparenz und stetige Information über den Proz essfortgang schafft
Möglichkeiten, sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einzubringen.
Die Bürgerbeteiligung brachte dank der Teilnahme un terschiedlicher
Bevölkerungsgruppen auch unterschiedliche Bedürfnis se, Bedarfe und
Interessenslagen ins Gespräch. Im Blick auf Gender-Aspekte ist hervorzuheben, dass
sich alle Teilnehmer unabhängig von Geschlecht und Gruppenzugehörigkeit gut in die
Workshopstrukturen einfanden. Beispiel Oxford-Leitb ildworkshop: Von den sechs
[38]
Personen, die am Ende des Tages die Ergebnisse stel lvertretend für ihre
Arbeitsgruppen im Plenum vorstellten, waren drei Frauen, drei Männer.
Mittels der differenzierten Betrachtungen aus den u nterschiedlichen Blickwinkeln
wurden die Aussagen unmittelbar reflektiert. So ent standen „geerdete“ Ergebnisse“.
Das Gesamt-Ergebnis profitierte demnach von den unt erschiedlichen Ansätzen der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie ein Beispiel au s den York-Workshops
verdeutlicht: Als in den Workshops die zukünftigen Treffpunkte der Bewohner
skizziert wurden, ergänzten (verstärkt die weiblichen) Teilnehmerinnen die Diskussion
um Verortung und Platzgrößen mit Zielen zur atmosphärischen Aufenthaltsqualität.
Im konstruktiven Miteinander entstanden qualitativ hochwertige, nachhaltige und von
einer breiten Mehrheit getragene Ergebnisse. Die Be teiligungsverfahren „York“ und
„Oxford“ zeigen eindrucksvoll, wie gelebtes bürgers chaftliches Engagement –
personell vertreten als Querschnitt unserer Gesells chaft – und eine gepflegte
Diskussionskultur einen Planungsprozess bereichern können. Beide
Planungsprozesse haben in der Bürgerschaft, in den Medien und über die
Stadtgrenzen hinaus Anerkennung gefunden. Der Dialo gprozess York z. B. ist als
neue Form der Beteiligung als Preisträger in einem landesweiten Ideenwettbewerb
ausgezeichnet worden.
Auf der Grundlage der Beteiligungsmethoden in den P rojekten „Perspektivplanung
York“ und „Leitbildentwicklung Oxford“ sind inzwischen auch Wettbewerbsverfahren
mit integrierter Bürgerbeteiligung durchgeführt wor den. Auch diese Verfahren sind
gendersensibel organisiert worden, dazu zählte u.a. die paritätische Besetzung der
Fachpreisrichter und -richterinnen sowie Beraterinnen und Berater.“
[39]
37 Gleichstellung in den Partnerstädten
Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstellungsarbeit in den
Partnerstädten.
Nach den ersten Kontakten ergibt sich ein sehr unte rschiedliches
Bild in den Partnerstädten. Hier besteht weiterer K lärungsbedarf.
Erste Anfragen haben ergeben, dass aufgrund der rel igiösen und
kulturellen Vielfalt der Partnerstädte ein extrem u nterschiedlicher
Umgang mit dem Thema „Gleichstellung, Partizipation von Frauen“
gepflegt wird. Die Stabstelle „Europaangelegenheite n und
Städtepartnerschaften“ hat in einigen Städten erneu t nachgefragt
und um weitere Informationen gebeten. Erwartungsgem äß wurde
jedoch bestätigt, dass keine generelle Zusammenfass ung oder
Einschätzung zum Thema möglich ist.
Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters zum
Thema „Gleichstellung“
Ein Fachaustausch mit ausgewählten Partnerstädten ( z.B. York,
Orléans, Kristiansand, Lublin, Mühlhausen), in dene n das Thema
„Gleichstellung“ ähnlich gewertet wird, wäre sehr i nteressant und
könnte durch EU-Mittel wahrscheinlich gefördert werden, da dies für
einige Programme Förderschwerpunkt ist.
Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt i n den
Partnerstädten.
Eine Vermittlung erfolgt aktuell nur auf direkte Na chfrage von
Interessierten, die fast ausschließlich weiblich si nd. Eine Förderung
ist daher nicht erforderlich – es muss vielmehr gezielt auf männliche
Bewerber geachtet werden.
Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU-P rojekte zu
diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionsz eitraum geben
wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. Schüler/innenaus tausch –
sollen weiterhin durchgeführt werden.
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice
Es gibt mehrere Programme im europäischen Kontext, die für eine Förderung zum
Thema „Gender“ oder „Gewalt gegen Frauen“ in Frage kommen – allerdings keine
Förderung für Einzelpersonen (z.B. für Praktika) Mö gliche Projekte wie auch der
geplante Fachaustausch mit Partnerstädten zum Thema „Gleichstellung“ zum
Internationalen Frauentag 2017 aus Anlass 30 jährig es Jubiläum des Frauenbüros in
Verbindung mit 20 Jahre Amsterdamer Verträge (Art 2 und 3) und 40 bzw. 50 Jahre
Partnerschaft York und Orleans war leider aus Kapaz itätsgründen im Frauenbüro
nicht realisierbar.
[40]
Anlage 1
[41]
[42]
[43]
[44]
[45]
Anlage 2
[46]
Anlage 3
Münster, August 2015
Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewussten Büchern und
Materialien
(in Anlehnung an die Kindergarten- und Krippen-Skala – Instrumente zur Feststellung der
päd. Qualität in Kindertageseinrichtungen)
1. Bei der Auswahl von Spielmaterialien, Medien und Büchern wird
darauf geachtet, dass unterschiedliche ethnische Herkünfte, Kulturen,
Alter, Fähigkeiten Geschlechterbilder und Familienmodelle auf
vielfältige Art repräsentiert sind.
2. Bücher und Materialien zeigen in positiver Weise Verschiedenartigkeit
und bieten Kindern die Möglichkeit der Identifikation und
Rollenübernahme
(Kulturen, Altersgruppen, Fähigkeiten, Geschlecht)
3. Es ist gewährleistet, dass sowohl weiblich als auch männlich kodierte
Dinge Platz und Bedeutung in der Einrichtung bekommen, damit Kinder
davon profitieren können (z.B. in der Verkleidungskiste)
4. Mitgebrachtes Spielzeug, mit dem stereotype Geschlechterbilder
transportiert werden, wird nicht abgelehnt, sondern als Chance
begriffen, mit den Kindern ins Gespräch über Geschlechterbilder und
die dazugehörige „innere Welt“ der Kinder zu kommen.
Angelika Lübke/ Edeltraud Wiefel – Fachberatung
[47]
Anlage 4
Checkliste zur Bestandsaufnahme von Geschlechterbildern in
Bilderbüchern
I. Kinder, Märchen und Jungen
1.
Gibt es Bilderbücher, in denen sich Mädchen und Jungen mit Themen rund
ums Mädchen- und Junge-Werden beschäftigen?
2. Gibt es Bilderbücher, in denen unterschiedliche Seiten von Jungen gezeigt
werden, in denen Jungen also beispielsweise stark, cool, frech, übermütig,
abenteuerlustig und ängstlich, traurig, zurückgezogen, kuschelig sind?
3. Gibt es Bilderbücher, in denen die Hauptfigur ein Junge ist, der vor allem
ängstliche und/ oder traurige und/ oder zurückgezogene und/ oder
„schwache“ Seiten zeigt?
4. Gibt es Bilderbücher, in denen unterschiedliche Seiten von Mädchen gezeigt
werden, in den Mädchen also beispielsweise stark, cool, frech, übermütig,
abenteuerlustig und ängstlich, traurig, zurückgezogen, kuschelig sind?
5. Gibt es Bilderbücher, in denen starke Mädchen aufregende Abenteuer
erleben und/ oder ihre Interessen auch gegen den Willen der Eltern oder
anderer erwachsener Bezugspersonen durchsetzt?
6. Gibt es Bilderbücher, in denen Behinderungen von Kindern thematisiert
werden?
II.
Mütter, Väter und Familien
1.
Gibt es Bilderbücher, in denen Mütter fürsorglich, umsorgend und
leistungsorientiert, erfolgreich (im Beruf) sind?
2. Gibt es Bilderbücher, in denen Väter neue, moderne oder auch durch
Arbeitslosigkeit gekennzeichnete Lebensentwürfe verfolgen?
3. Gibt es Bilderbücher, in denen die (gute) Beziehung zwischen Vätern und
ihren Söhnen im Vordergrund steht?
4. Gibt es Bilderbücher, in denen die (gute) Beziehung zwischen Vätern und
ihren Töchtern im Vordergrund steht?
5. Gibt es Bilderbücher, in denen die in der Gesellschaft immer häufiger
vorzufindenden „Patchworkfamilien“ repräsentiert werden?
Dies können sein:
-
Allein erziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern
[48]
- Geschiedene oder verwitwete Mütter bzw. Väter, die sich wieder neu
„verpartnern“ und die Kinder sich mit dem neuen Stiefvater oder der
neuen Stiefmutter auseinandersetzen müssen.
- Lesbische oder schwule Ehen bzw. Partnerschaften mit Kindern
- Familien mit transsexuellen oder transgender Menschen
6. Gibt es Bilderbücher, in denen Migrationsfamilien die Hauptfiguren der
Geschichte spielen?
III.
Märchen
1.
Gibt es Bilderbücher, die auf ironische Weise mit traditionellen
Märchenfiguren spielen oder Märchenfiguren „untypische Rollen“ zuweisen?
Dies können beispielsweise sein:
-
Prinzessinnen, die nicht heiraten wollen oder zumindest nicht den Prinzen
heiraten wollen, der für sie ausgewählt wurde.
- Prinzen, die keine empfindlichen Prinzessinnen heiraten wollen, sondern
mutige, abenteuerlustige und selbstständige Prinzessinnen
- Prinzen, die sich andere Prinzen verlieben
- Könige, die nicht regieren wollen, sondern ihre Zeit mit den Kindern, der
Familie verbringen wollen
- Liebenswürdige Stiefmütter
IV.
Tiere
1.
Gibt es Bilderbücher, in denen Tiere die Hauptfiguren der Geschichte
darstellen und die nicht als weibliche oder männliche Tiere zu identifizieren
sind?
2. Gibt es Bilderbücher, in denen gleichgeschlechtliche (Liebes)Beziehungen von
Tieren dargestellt werden?
V.
Sexuelle Gewalt und Prävention
1.
Gibt es Bilderbücher, die sexuelle Gewalt an Jungen thematisieren?
2. Gibt es Bilderbücher, in denen Kindern eigene Handlungsstrategien
entwickeln um sich sexueller Gewalt erwehren zu können?
3. Gibt es Bilderbücher, die sexuelle Gewalt in der Familie oder im familiären
Nahbereich zum Thema haben?
(Arbeitsmaterial des „Gender Loops“ – Praxisbuch für eine geschlechterbewusste und –gerechte
Kindertagesstätte von Jens Krabel und Michael Cremers, 2008)
[49]
Anlage 5
Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädagogischen Alltags auf
Geschlechtergerechtigkeit und Impulse für eine
geschlechterbewusste Pädagogik
• Haben Mädchen und Jungen gleiche Chancen beim Zugang zu Räumen, Material
und Angeboten?
• Erhalten Jungen und Mädchen gleichermaßen die Aufmerksamkeit der
pädagogischen Fachkräfte?
• Werden Angebote so gestaltet, dass Jungen und Mädchen gleichermaßen
angesprochen werden?
• Erhalten Mädchen bzw. Jungen Förderung und Herausforderungen in Bereichen, in
denen sie weniger Erfahrung haben bzw. weniger Erfahrungen machen?
• Werden Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen wahrgenommen und die
Akzeptanz dieser Unterschiede gefördert?
• Werden geschlechtsbezogene Aspekte in allen Bildungsbereichen reflektiert und
berücksichtigt?
• Machen sowohl Mädchen als auch Jungen Erfahrungen in allen Bildungsbereichen?
• Wie werden Jungen und Mädchen beteiligt? Wie greifen Mädchen, wie greifen
Jungen Möglichkeiten der Beteiligung auf?
• Werden Männer in die Planung, Durchführung und Reflexion von Angeboten,
Vorhaben und Projekten mit einbezogen?
• Werden Angebote, Vorhaben und Projekte dokumentiert und in die
Zusammenarbeit mit Müttern und Vätern eingebracht? Werden Väter und/oder
Mütter beteiligt?
• Welchen Beitrag kann ein Vorhaben bzw. seine Dokumentation für das Ziel leisten,
die Anerkennung und Wertschätzung für die pädagogische Arbeit in
Kindertageseinrichtungen zu erhöhen?
(entwickelt im Pilotprojekt „Gender-Perspektiven“ der Stadt Hannover in der KiTa Fischteigweg,
Rohrmann & KiTa Fischteigweg, 2008)
[50]
Anlage 6
[51]
[52]
Anlage 7
„Münster, 13.01.2016 Ausschuss für Gleichstellung des Rates der Stadt Münster
Resolution
Der Ausschuss für Gleichstellung verurteilt jegliche sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mäd-chen. Wir
stellen fest, dass die Vorkommnisse in Köln einen schwerwiegenden Angriff auf die
Gleichberechtigung der Frauen und eine massive Menschenrechtsverletzung darstellen, denen mit
aller Härte der Gesetze entgegenzutreten ist. Ungeachtet der Herkunft und Nationalität der Täter
dürfen solche gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen nicht toleriert werden.
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit ist kein neues Thema. Die aktuell erleb-ten
öffentlichen Übergriffe in massierter Form stellen eine neue Dimension dar, aber sie dürfen nicht
davon ablenken, dass in unserem Land und auch in Münster an jedem Tag Frauen und Mädchen
missachtet, gedemütigt und missbraucht werden. Sexualisierte Gewalt vor allem ge-gen Frauen und
Mädchen und gegen Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen ist leider Bestandteil
unserer Gesellschaft, betrifft alle Nationen und begegnet uns nicht nur auf der Straße, sondern auch
am Arbeitsplatz, an der Universität und im persönlichen Umfeld. Täter sind Deutsche ebenso wie
Männer mit Migrationshintergrund. Sie kommen aus allen sozialen Schichten und finden sich in allen
Altersgruppen. Zahlen des Bundesfamilienministeriums zei-gen: Knapp 60 Prozent aller Frauen in
Deutschland wurden bereits sexuell belästigt, jede siebte hat strafrechtlich relevante Formen
sexueller Gewalt erfahren.
Die aktuelle öffentliche Empörung mit ihren vielen Facetten von Schuldzuweisungen, Pauscha-
lierungen und Diskriminierungen, aber auch mit den gut gemeinten Ratschlägen zum Verhalten von
Frauen gibt hier Anlass darauf hinzuweisen, dass die Lösung des Problems nicht von den Frauen und
Mädchen ausgehen muss, sondern von allen, die in unserer Gesellschaft Verant-wortung tragen und
besonderes auch von jedem einzelnen Mann. Wer die persönliche Würde und die sexuelle Integrität
von Frauen und Mädchen nicht respektiert oder absichtlich verletzt, stellt sich außerhalb unserer
Rechtsnormen. Wer Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, sexuell be-lästigt, wer Frauen und Mädchen
sexistisch beleidigt oder familiäre Gewalt ausübt, gehört ebenso zu den Tätern wie Männer, die sich
zusammenrotten und Frauen und Mädchen öffent-lich sexuell belästigen, erniedrigen und
vergewaltigen.
Wir schätzen und fördern die Arbeit der Frauenhäuser und der Frauenberatungsstellen in Müns-ter,
die seit drei Jahrzehnten betroffenen Frauen Hilfe und Unterstützung bieten und daran ar-beiten, das
Bewusstsein für dieses gesellschaftliche Problem zu schärfen. Wir rufen daher jetzt alle,
insbesondere alle Männer, die sich für ein respektvolles Miteinander von Frauen und Män-nern für
eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen wollen, dazu auf sich klar zu positio-nieren. Lehnen
Sie jedwede Form von (sexualisierter) Gewalt gegen Frauen ab, schauen Sie nicht weg, lassen Sie
anderen Männern gleich welcher Herkunft, Religion oder kulturellem Hin-tergrund auch in Ihrem
persönlichen Umfeld Sexismus nicht durchgehen. Setzen Sie sich aktiv für die Würde und den
Respekt gegenüber Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung und Identität ein!
Am 14. Februar 2016 um 14 Uhr (Startpunkt Stubengasse) findet auch in Münster wieder die Demo
„One billion rising“ statt – eine gute Gelegenheit sich aktiv gegen Gewalt an Frauen auf-zustellen.“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Breslauer Straße
- Stubengasse
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0737/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37