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V/0437/2023

Musik-Campus – Konkretisierung der Umsetzung und Vorbereitung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs

Vorlagen 18.09.2023

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Anlage 03 - Verfahrensdesign Wettbewerbe

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Ansehen

Anlage 05 - städtische Bedarfe - Investition

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Ansehen

Anlage 08 - Kulturbau - Folgelasten

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Ansehen

Anlage 07 - Kulturbau - Investition

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Ansehen

Anlage 09 - MFBG - Zwischenergebnisse

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Ansehen

Anlage 06 - städtische Bedarfe - Folgelasten

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 04 - Zeitplanung

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Ansehen

Anlage 11 - Querverweise.Bezüge der Beschlusspunkte zu bestehenden Ratsaufträgen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 10 - Standortoptionen+Bewertungen Plan B

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Ansehen

Anlage 02 - Protokoll Information Öffentlichkeit 2023-03-28

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Ansehen

Anlage 01_Broschuere_Musik_Campus_Muenster

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Ansehen

Anlage 03 - Verfahrensdesign Wettbewerbe

1263 Zeichen

WETTBEWERB I Stadt in Kooperation mit Universität Münster, BLB 
• Gebäudefelder: Nutzungspositionierungen & -zuordnunge n 
• Funktionszusammenhänge: Freiraum – offene EG-Zonen 
• Freiraumdefinition & -ausgestaltung 
• Architektonische Gestaltungsvorgaben 
• Gebäudekubaturen & -orientierungen 
• Bauabschnitte 
• Wegeverbindung (Altstadt) 
städtebaulich - freiräumlicher Realisierungswettbewerb 
„Campus-Interpretation“ & atmosphärische Campus-Visualisierungen 
WETTBEWERB II - IV 
 Hochbaulicher 
Realisierungswettbewerb 
Musikhochschule 
BLB 
Hochbaulicher 
Realisierungswettbewerb 
Kulturbau 
Musik-Campus GmbH 
Hochbaulicher 
Realisierungswettbewerb 
Städtische Nutzungen 
Stadt 
MASTERPLAN 
städtebaulich-hochbaulich-freiräumlicher Rahmenplan & anschließender Bebauungsplan 1. Preisträger 
• Parallel & „kooperativ“ 
• personelle Jury-Kontinutität 
mit 2 externen Fachpreisrichtenden 
(prozess- und gesamtprojekt-
begleitende „Kuratur“)   
MACHBARKEITSSTUDIE Stadt & Universität Münster 
• Städtebauliche Orientierung 
• Fußabdrücke / Versiegelung 
• Lagepräferenzen der Nutzungen 
• Gebäudezugänge und Zufahrten 
Städtebauliches 
Realisierungskonzept 
Erkenntnisse, Machbarkeit & Empfehlungen 
Funktionale 
Nutzungszusammenhänge 
Stadt & Universität Münster

Anlage 05 - städtische Bedarfe - Investition

3453 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0437/2023 
Kostenrahmen - städtischen Bedarfe (WSfM, SOM, FMA): 
 
Die Kosten werden anhand von Richtwerten und Zuschlägen ermittelt. 
 Flächenansatz NUF 1-6/ BGF 
Das mit den Nutzern aufgestellte Raumprogramm beinhaltet Nutzungsflächen (NUF 1-6) wie 
Musikräume, Büroräume und Lagerflächen. Verkehrs-, Technik- und Konst ruktionsflächen 
sind entwurfsabhängig und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinn voll benannt 
werden. Da die Kosten anhand von €/m² Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet werden, wird 
das Raumprogramm um den Faktor 1,7 zur Ermittlung der BGF erhöht. 
 
 Bauwerkskosten (BWK) 
Bei den Bauwerkskosten handelt es sich um Kosten für die Baukonstruktion (KG 300) un d 
Kosten für technische Anlagen (KG 400). Gemäß den Kosten von mehreren reali sierten 
Kulturbauten (Theaterbau, Konzertsaal, Stadthalle, Bürgerzentrum mit Theater , 
Freilichtbühne) aus dem Baukosteninformationszentrum (BKI) liegt der Mittelwert di eser 
realisierten Kulturbauten bei ca. 4.100 €/m² BGF mit einem Indexstand von Mai 2023.  
 
Da der Standort Hittorfstraße in einem sensiblen Grünraum eingebettet ist, können Stellplätze 
nicht oberirdisch untergebracht werden. Es ist bisher angedacht, Fahrradstellplätze in ei ner 
Tiefgarage und die notwendigen Pkw Stellplätze im Parkhaus am Coesfelde r Kreuz 
unterzubringen. Für diese PKW Stellplätze muss baurechtlich an anderer Stelle Ersatz 
geschaffen werden. Aus diesem Grund wird der Kostenansatz gegenüber dem BKI Mittelwert 
auf 4.300 €/m² leicht erhöht. 
 
Das realisierte Musikforum in Bochum liegt im Vergleich nach aktuellem Ind exstand bei über 
5.000 € /m² BGF. Da die städtische Einrichtung mit Westfälischer Schule für Musik, Freie 
Musikakteure und Sinfonieorchester zwar Proberäume und Bühnen mit entsprechender  
Akustik, Technik und Raumhöhen haben wird, aber keinen Konzertsaal wird diese r höhere 
Wert für die städtischen Bedarfe nicht angesetzt.  
 
 Gesamtbaukosten 
Die Gesamtbaukosten bestehen aus den Kostengruppen 200-700. Gemäß BKI Mittelw ert 
werden für die vorbereitenden Maßnahmen (KG 200) 2% der BWK angesetzt, für die 
Außenanlagen 265 €/m² (KG 500) und für die Ausstattung/Kunstwerke (KG 600) 125 €/m² 
BGF. Für die Nebenkosten (KG 700) werden 30% der BWK angenommen. 
 
 Zusätzliche Kostenannahmen  
Klimamaßnahmen 
Zusätzlich wurden Kostenerhöhungen, die durch die Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt 
Münster und mögliche künftige Anforderungen durch Landes- und Bundesgesetze zur 
Erreichung der Klimaziele entstehen, mit einem Zuschlag von 10% der B auwerkskosten (KG 
300-400) Rechnung getragen. 
Sonstiges 
Es ist davon auszugehen, dass weiter Kosten anfallen könnten, die derzeit mit de r 
Berechnungssystematik nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Daher wird ein Puffer von 2 
Mio. € angesetzt  
 
 Risikozuschlag 
Da der Kostenrahmen zwar Ansätze zu Quantitäten und Qualitäten enthält, aber noch nicht 
auf einer konkreten Planung beruht, können die aktuell angesetzten von den tatsächlichen 
Kosten bis zu 30 % abweichen, so dass weiterhin ein Risikozuschlag von 30% angese tzt 
wird.

 Baupreissteigerung 
Für die Baupreissteigerungen wird von einem durchschnittlichen Anstieg von 6% pro Jahr über 
5 Jahre bis zur Vergabe von Bauleistungen ausgegangen. In der Vergangenheit lag der Wert 
bei durchschnittlich 3% pro Jahr. In den letzten zwei Jahren gab es extreme Anstie ge, die 
derzeit aber wieder deutlich zurückgehen.

Anlage 08 - Kulturbau - Folgelasten

2621 Zeichen

Anlage 8 zur Vorlage V/0437/2023
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.07.23
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme: Musik Campus - Kulturbau
Jahr der Fertigstellung: 2030
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 84.500.000,00 100,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 0,00 0,00
Gesamt-Kapitalbedarf 84.500.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 83.100.000,00 98,34
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.400.000,00 1,66
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 84.500.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  990.000,00 €               990.000,00 €      0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 980.000,00 21,88
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 260.000,00 5,80
Zwischensumme 2030 1.240.000,00 27,68
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2030 1.130.000,00 25,22
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Risiko 50% 1.120.000,00 25,00
Zwischensumme 2030 1.120.000,00 25,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2030 0,00 0,00
NACHRICHTLICH: Zinsannahme 0 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 0 € p.a.
= Schuldendienst 0 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
4.480.000,00 77,90
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2030 1.130.000,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
1.130.000,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 3.350.000,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,96
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch gerundet;

Anlage 07 - Kulturbau - Investition

2616 Zeichen

Anlage 7 zur Vorlage V/0437/2023 
Kostenrahmen - Kulturbau 
 
Die Kosten werden anhand von Richtwerten und Zuschlägen ermittelt. 
 Flächenansatz NUF 1-6/ BGF 
Das mit den Nutzern aufgestellte Raumprogramm beinhaltet Nutzungsflächen (NUF 1-6) wie 
den Konzertsaal, Büroräume und Lagerflächen. Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen 
sind entwurfsabhängig und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinn voll benannt 
werden. Da die Kosten anhand von €/m² Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet werden, wird 
das Raumprogramm um den Faktor 2,4 zur Ermittlung der BGF erhöht. Dieser Wert ist höher 
als bei den städtischen Flächen, da im Kulturbau deutlich größere Flächen für Flure, Foyers 
und Technikfläche vorgesehen werden müssen. 
 
 Bauwerkskosten (BWK) 
Bei den Bauwerkskosten handelt es sich um Kosten für die Baukonstruktion (KG 300) un d 
Kosten für technische Anlagen (KG 400). Gemäß den Kosten für das realisierte Bauvorhaben 
Musikforum in Bochum liegt der Wert gemäß des Baukosteninformation szentrums (BKI) bei 
ca. 5.000 €/m² BGF mit einem Indexstand von Mai 2023.  
 
 Gesamtbaukosten 
Die Gesamtbaukosten bestehen aus den Kostengruppen 200-700. Gemäß BKI Mittelw ert 
werden für die vorbereitenden Maßnahmen (KG 200) 2% der BWK angesetzt, für die 
Außenanlagen 265 €/m² Außenflächen (KG 500) und für die Ausstattung und Kunstwerke (KG 
600) 125 € /m² BGF. Für die Nebenkosten (KG700) werden 30% der BWK angenommen. 
 
 Zusätzliche Kostenannahmen  
Klimamaßnahmen 
Zusätzlich wurden Kostenerhöhungen, die durch die Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt 
Münster und mögliche künftige Anforderungen durch Landes- und Bundesgesetze zur 
Erreichung der Klimaziele entstehen, mit einem Zuschlag von 10% der B auwerkskosten (KG 
300-400) Rechnung getragen. 
Sonstiges 
Es ist davon auszugehen, dass weiter Kosten anfallen könnten, die derzeit mit  der 
Berechnungssystematik nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Daher wird ein Puffer von 2 
Mio. € angesetzt  
 
 Risikozuschlag 
Da der Kostenrahmen zwar Ansätze zu Quantitäten und Qualitäten enthält, aber noch nicht 
auf einer konkreten Planung beruht, können die aktuell angesetzten von den tatsächlichen 
Kosten bis zu 30 % abweichen, so dass weiterhin ein Risikozuschlag von 30% angese tzt 
wird. 
 
 Baupreissteigerung 
Für die Baupreissteigerungen wird von einem durchschnittlichen Anstieg von 6% pro Jahr über 
5 Jahre bis zur Vergabe von Bauleistungen ausgegangen. In der Vergangenheit lag der Wert 
bei durchschnittlich 3% pro Jahr. In den letzten zwei Jahren gab es extreme Anstieg e, die 
derzeit aber wieder deutlich zurückgehen.

Anlage 09 - MFBG - Zwischenergebnisse

4432 Zeichen

Anlage 9 zur Vorlage V/0437/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zwischenergebnisse aus dem Musikfachlichen Begleitgremium: 
 
 
 
 
„Story“ 
Die Begriffe MUSIK – MENSCHEN – BEGEGNUNGEN – SYNERGIEN bilden den 
Kern der gemeinsam erarbeiteten „Story“ für den Musik-Campus. Dabei werden nicht 
nur die Nutzenden des Musik-Campus adressiert, sondern auch die Wirkungen des 
Musik-Campus für Musik in Münster und darüber hinaus einbezogen. 
Methodisch sind die Mitglieder des Musikfachlichen Begleitgremiums einen „Schritt 
zurückgetreten“, haben sich mit den grundsätzlichen Potenzialen und der Kraft von 
Musik in Münster beschäftigt und folgende Kernaussagen formuliert: 
 Münster hat eine vielfältige, kraftvolle und sehr breite Musik-Szene. Diese ist das  
Fundament von Musik in Münster. Vielfalt und Breite spiegeln sich auch in der 
Dezentralität wider, die eine enorme Stärke der Stadt ist.  
 Diese Vielfalt, Breite, Kraft und Dezentralität der Musik in Münst er begründen den 
Musik-Campus – der Musik-Campus muss hier gewinnbringend bereichern. 
 Ziel muss es sein, auf diesem guten Fundament eine gegenseitige Anziehungs-
kraft zwischen Musik in Münster und Musik-Campus zu erzeugen. 
 Die räumliche (solitäre) Lage und ökonomische Stärke der Stadt beförd ern die 
vorhandenen Potenziale und machen Zukunftsentwicklungen mit Blick auf Vielfalt, 
Breite, Dezentralität von Musik in Münster und Musik-Campus möglich. 
 
Die Einzigartigkeit des Musik- Campus liegt in der „Münsterschen Kombination“: Ort 
des Musizierens (genreübergreifend), Ort des Forschens, der Lehre und des Lernens 
und Ort der Begegnung, des Austausches und des Wissenstransfers. Diese spezielle 
Kombination, für die es keine vergleichbaren Vorbilder gibt, begründet die DN A der 
Musik und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Wahrnehmung von Musik in 
Münster.

Musikalische Synergien 
 Starkes Netzwerk:  Der Musik-Campus ist ein zentraler Netzwerkknoten in der  
vielfältigen münsterschen Musiklandschaft.  
 Bedeutende Strahlkraft:  Der Musik-Campus hat das Potenzial, lokale, regionale 
und internationale Strahlkraft zu entfalten – für die Musikstadt Münster.  
 Facetten von Inspiration:  Durch die Vielschichtigkeit der Nutzenden setzt der Mu-
sik-Campus musikalische Impulse und empfängt musikalische Impulse. 
 Musik neu denken:  Der Musik-Campus bietet den Möglichkeitsraum, musikali-
sches Genre-Denken und Genre-Handeln aufzulösen. 
 Ein Ort, für den Menschen ihr Zuhause verlassen:  Mit dem Musik-Campus ent-
steht ein Ort für Menschen und Begegnungen – unabhängig von musikalischen 
Interessen oder Zugängen.  
 
 
 
 
Räumliche Synergien 
Vor dem Hintergrund der zurzeit projektierten zur Verfügung stehenden Flächen für  
die Freien Musikakteure mit ca. 700 qm wurden mit Blick auf Räume und Flächen 
folgende grundsätzliche Vorstellungen gemeinsam vereinbart: 
Auf der zur Verfügung stehenden Fläche sollen Räume für besondere Anlässe und 
Projekte entstehen, die es heute mit Blick auf Qualität und Ausstattung in Mün ster 
noch nicht gibt. Die Flächenpotenziale auf dem Musik-Campus für die Freien Musik-
akteure werden als eine Chance für die Münstermusik der Zukunft verstanden – es 
geht darum, ein „MEHR“ für Musik, Menschen, Begegnungen und Synergien z u 
schaffen. 
Wichtige Merkmale der Flächen und Räume sind Multifunktionalität und Flexibilit ät. 
Damit sind die räumlichen Synergien beim Musik-Campus die zentrale Leitorientie-
rung im Rahmen der gemeinsamen Ausgestaltung des Raumprogramms und des 
Nutzungskonzeptes und des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs. 
Grundlage für eine gemeinsame und synergetische Raumnutzung und das ange-
strebte Ziel einer möglichst hohen Auslastung aller Räume der Musik-Campus ist bei-
spielsweise die Erarbeitung einer Gesamtschau der unterschiedlichen Nutzungszyk-
len und Belegungszeiten sowie Nutzungsarten aller Nutzenden und die darauf abzu-
stimmende / zu koordinierende primäre und sekundäre Nutzung. Mit dieser Aufga-
benstellung beschäftigt sich das Musikfachliche Begleitgremium aktuell 
Wichtig ist den Mitgliedern des Musikfachlichen Begleitgremiums, dass räumliche Sy-
nergien in alle Richtungen der Anker-Nutzenden gedacht werden: Westfälische 
Schule für Musik – Musikhochschule der Universität Münster – Sinfonieorchester 
Münster – Freie Musikakteure. Hier ergeben sich in der gemeinsamen Arbeit des Gre-
miums vielfältige und inspirierende Möglichkeiten.

Anlage 06 - städtische Bedarfe - Folgelasten

2647 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0437/2023
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.07.23
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG 1501
Investitionsmaßnahme: Musik Campus - WSfM,SOM, FMA
Jahr der Fertigstellung: 2030
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 70.000.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 70.000.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 69.000.000,00 98,57
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.000.000,00 1,43
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 70.000.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 806.000,00 26,43
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 257.000,00 8,43
Zwischensumme 2030 1.060.000,00 34,85
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2030 940.000,00 30,82
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2030 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2030 1.050.000,00 34,43
NACHRICHTLICH: Zinsannahme 1.050.000 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 2.100.000 € p.a.
= Schuldendienst 3.150.000 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
3.050.000,00 100,10
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2030 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 300.000,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
300.000,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 100.000,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 2.650.000,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,79
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch gerundet.

Beschlussvorlage

58167 Zeichen

V/0437/2023 
V/0437/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Musik-Campus – Konkretisierung der Umsetzung und Vorbereitung des städtebaulich-
freiräumlichen Wettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.10.2023 Kulturausschuss Vorberatung 
   31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird  zur Kenntnis genommen, dass die bauliche Realisierung des Gesamtprojektes Musik -
Campus durch den BLB NRW als alleiniger Bauherr nicht sinnvoll umsetzbar ist. 
 
1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Partner*innen den Musik-Campus weiterhin als 
gemeinsames Projekt von Universität Münster (UM) und Stadt Münster realisieren wollen 
und dafür neue Umsetzungswege erarbeitet haben. 
 
1.2 Es wird zur Kenntnis  genommen, dass die Umsetzung des Gesamtprojektes Musik -
Campus in drei Teilbausteinen mit drei unterschiedlichen Bauherren erfolgen soll. Alle 
Baumaßnahmen sollen gleichzeitig realisiert werden. 
 
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, darzustellen, wer im städtischen Konzern den Projektbau-
stein „Stadt“ zielführend realisieren kann. 
 
1.4 Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Universität Münster geeignete instituti-
onelle Modelle für die Realisierung des Projektbausteins „Kulturbau“ auszuarbeiten. 
Dezernat des Oberbürger-
meisters 
Dezernat III 
 
28.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Blanc /  
Herr Krause 
Telefon: 492-6002 /  
              492-7030 
Blanc@stadt-muenster.de /  
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0437/2023 
 
 
2. Die Erkenntnisse und Empfehlungen des „Städtebaulichen Realisierungskonzeptes“ werden als 
Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen. 
 
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage, in Zusammenarbeit mit der Universi-
tät Münster und unter Be gleitung eines externen Fachbüros, einen städtebaulich -
freiräumlichen Realisierungswettbewerb vorzubereiten, der auch ein Freiraumentwick-
lungskonzept für die Freiräume nördlich der Schlossgräfte beinhaltet. 
 
2.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass als Ergebnis  dieses Wettbewerbs ein „Masterplan 
Musik-Campus“ erstellt wird. Dieser ist der verbindliche qualitative Rahmen für die weiteren 
hochbaulichen und freiräumlichen Konkretisierungen aller Bauherr*innen des Campus. Er 
bildet zudem die Basis für das erforderliche Bebauungsplanverfahren. 
 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung im Projektbudget das Raumprogramm für 
die Bedarfe der städtischen Nutzer*innen reduziert hat. Es werden ferner die aktualisierten An-
nahmen und Berechnungen zum Investitionskos tenrahmen für den Projektbaustein „Stadt“ zur 
Kenntnis genommen. 
 
3.1 Die konkretisierten Ansätze für den Betrieb dieser Bedarfe mit den jährlich zu erwartenden 
Folgelasten für den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
4. Das Finanzierungsmodell fü r den Projektbaustein „Kulturbau“ auf Grundlage der bisherigen Fi-
nanzierungszusagen wird zur Kenntnis genommen. 
 
4.1 Erste Ergebnisse und Perspektiven für die Einwerbung privater und öffentlicher Mittel wer-
den zur Kenntnis genommen. 
 
4.2 Die Ansätze für den Betrieb des Kulturbaus mit den jährlich zu erwartenden Folgelasten für 
den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
5. Die kulturfachliche Stärkung des Projektes durch Einbindung und Zusammenarbeit aller Nutzen-
den (Freie Musikakteure, Westfälische Schule für Musik, Sinfonierochester und Musikhochschu-
le) im neugegründeten Musikfachlichen Begleitgremium wird begrüßt und die bereits erarbeiteten 
gemeinsamen Ziele und Grundlagen werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
6. Die Überlegungen zu alt ernativen Szenarien, falls das Gesamtprojekt Musik-Campus nicht um-
gesetzt wird, für die Bedarfe der städtischen Nutzer werden zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
V/0437/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Haushaltsplanentwurf 2024 ist für den Projektbaustein „Stadt“ folgender investiver Kostenrahmen 
veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus    
Auszahlungen  (bereitgestellt bis einschließlich)  2023  541.330  
   2024 1.500.000  
   2025 3.000.000  
   2026 8.000.000  
   2027 15.000.000  
   2028ff  42.100.000  
Summe aller Auszahlungen    70.141.330  
 
 
 
Begründung: 
 
zu den Beschlusspunkten 1.-1.2: 
 
Für Stadt, Universität Münster und Land war 2019 zunächst die präferierte Umsetzungsvariante, dass 
der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) das Gesamtprojekt Musik-
Campus als alleiniger Bauherr umsetzt, der Universität die Gebäude zur Nutzung übergibt und die 
Stadt Mieterin für die städtischen Bedarfe wird. Hauptgrund war, dass der BLB die Flächen für die 
Hochschulflächen baulich umsetzt, die fast die Hälfte der Gesamtflächen des Campus ausmachen; 
darüber hinaus hat der BLB sehr viel Erfahrung im Bau von Großprojekten. 
 
Es fanden mit Blick auf diese Projektkonstellation 2021 und insbes. 2022 intensive Gespräche sowohl 
auf Landes- als auch auf Bundesebene statt. Der BLB ist aufgrund landesgesetzlicher Regelungen 
grundsätzlich nicht in der Lage bzw. autorisiert, für Dritte und d amit für die Stadt zu bauen. Es wäre 
daher notwendig gewesen, mit einer Kabinettsvorlage eine Ausnahmeermächtigung zu erwirken, da-
mit der BLB auch für die Stadt Münster bauen darf. 
 
Zudem darf der BLB NRW erst tätig werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesi chert ist. Da bisher 
der Kulturbau im Gesamtprojekt noch nicht ausfinanziert ist, konnte durch die Unterstützung des Kul-
tur- und Wissenschaftsministeriums des Landes erwirkt werden, dass der BLB als Ausnahmefall und 
aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes auch für das Land NRW bereits in dieser frühen 
(nicht in Gänze ausfinanzierten) Projektphase Ende 2022 beratend für die Universität Münster tätig 
sein sollte und durfte. 
 
Mit Aufnahme dieser Gespräche zeigte sich, dass das Land in baulichen Projektumsetzungen eine 
durchgreifend unterschiedliche Haushaltssystematik, eine deutlich andere Finanzierungssystematik 
und interne Verrechnungs -Rahmenbedingungen für Baumaßnahmen (Verm ieter-Mieter-Modell, er-
heblich verkürzte Abschreibungsfristen, Eigenkostenanteile BLB) hat, die nicht vorteilhaft auf die

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V/0437/2023 
Stadt und den Musik-Campus übertragbar waren. Mit ersten Ansätzen für eine BLB -interne Investiti-
onskostenkalkulation samt fortgeschriebener Baupreisindexierung und massiven Sicherheitszuschlä-
gen in allen Projektbereichen auf der einen Seite sowie mit ersten pauschalierten Perspektiv -
Mietkostenaussagen auf der anderen Seite kristallisierte sich im Frühjahr 2023 heraus, dass eine 
Umsetzung des Gesamtprojekts mit dem BLB nicht die wirtschaftlich zielführende Variante für die 
Stadt in der Umsetzung des Projekts sein kann. 
 
Auch der Bund, der Mittel aus dem KulturInvest-Programm 2022 für den Musik-Campus bereitstellen 
wird, spricht sich für ei ne Aufteilung des Gesamtvorhabens aus. Eine Förderung des Gesamtvorha-
bens unter Bauherrschaft des BLB ist nicht die bestmögliche Lösung, da der Bund keine Hochschul-
flächen fördern darf. Ein Herausrechnen derselben aus dem komplexen und nutzungssynergetischen 
Gesamtprojekt wäre absehbar inhaltlich herausfordernd. 
 
Aus diesen Gründen wurde nach intensiven Gesprächen und im Schulterschluss mit der Universität 
von einer Umsetzung allein durch den BLB für die Stadt Münster und den Musik -Campus Abstand 
genommen. Es ist zielführender und effektiver, wenn der BLB nur Bauherr der Musikhochschule ist 
und die Stadt Münster Bauherrin für ihre eigenen städtischen Bedarfe. In dieser Konstellation können 
beide Einrichtungen mit ihren gewohnten Prozessen und Vorgaben planen und bauen. Zudem bleibt 
die Stadt Eigentümerin der städtischen Neubauflächen und behält vor allem ihre Eigenständigkeit bei 
Entscheidungen über Kosten sowie bauliche Qualitäten und Quantitäten. 
 
Für den gemeinsamen Kulturbau kann eine noch zu gründende Mu sik-Campus-GmbH, mit der Uni-
versität und Stadt als Gesellschafterinnen, potenzielle Bauherrin sein. Auf den Beschlusspunkt 1.4 
wird verwiesen: Der dortige, bewusst weit gefasste Prüfauftrag des Rates an die Verwaltung ist ins-
besondere unter den Fragen des Aufgabenspektrums und der Finanzierung der Gesellschaft von Be-
deutung. Im weiteren Planungsprozess wird ferner intensiv zu prüfen sein, ob insbes. in der Beauftra-
gung von Planungs- und Bauleistungen nicht gleichwohl kooperative Ansätze der Bauherr*innen er-
zielt werden können, die merkliche Effektivitätssteigerungen in der Planungsumsetzung erbringen 
können. 
 
Die aktualisierte Umsetzungsstrategie von Universität und Stadt für die Realisierung des Projekts 
Musik-Campus setzt sich somit aus drei Teilbausteinen mit drei Bauherr*innen zusammen: 
 
 Projektbaubaustein Musikhochschule -  Bauherr BLB NRW 
 Projektbaustein SOM, WSfM, FMA  -  Bauherrin Stadt/Stadtkonzern 
 Projektbaustein Kulturbau   -  Bauherrin MC GmbH 
 
Die nachstehende Abbildung verdeutlicht Struktur und Zusammenhänge:

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V/0437/2023 
Auch mit diesem aktualisierten Umsetzungskonzept bleibt die Projektkonzeption und -synergie unver-
ändert: Nach wie vor handelt es sich um ein Gesamtprojekt, den gemeinsamen Musik -Campus. Es 
wird weiterhin ein Miteinander der Institutionen und Nutzer*innen geben. Die Unterstützung durch 
Bund und Land bleibt bestehen, wenn es trotz der neu fokussierten Umsetzungsstrategie weiterhin 
ein gesamtes Projekt bleibt. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Nutzung mit den Synergiepotentia-
len der Räumlichkeiten im Campus erarbeitet das Musikfachliche Begleitgremium in diesem Sinne 
derzeit kooperativ und intensiv ein gemeinschaftliches Konzept aus Sicht der Nutzer*innen (siehe 
auch Ausführungen zu Beschlusspunkt 5). 
 
Das Gesamtprojekt mit s einer inhaltlichen Verzahnung hat weiterhin ein Alleinstellungsmerkmal: Uni-
versität und Stadt wollen weiterhin mit neujustierter Strategie das Projekt gemeinsam inhaltlich und 
zeitlich umsetzen, vorbehaltlich seiner Gesamtfinanzierung. 
 
Vorteile der aktualisierten Umsetzungsstrategie liegen für die Stadt primär in folgenden Aspekten: 
 Umsetzung der Maßnahme innerhalb der städtischen Haushaltssystematik und –vorgaben; 
 keine Anmietung, sondern Eigentum an der städtischen Immobilie; 
 keine Abhängigkeiten von Vorgaben und Entscheidungen des Landes;  
 Eigenständigkeit in der Planung und Umsetzung (u.a. Entscheidung des Wettbewerbssiegers, 
Vorgaben von Qualität und Quantität, städtische Gebäudeleitlinie). 
 
Der zu benennende Nachteil der aktualisierten Umsetzungsstrategie: Eine bauliche Lösung, die sämt-
liche Nutzungsbausteine in einem vereinenden Gebäudekomplex beinhaltet, ist daher realistisch nicht 
umsetzbar. 
 
 
Die neufokussierte Umsetzungsstrategie verändert im Gesamtfazit weder etwas am bisherigen Pro-
jektziel der Projektpartnerinnen noch am bisherigen Projektinhalt. Mit Blick auf die städtische Eigen-
ständigkeit und das Rollenverständnis bringt die neue Umsetzungszielrichtung in der Gesamtabwä-
gung deutlich mehr Vor- als Nachteile. Die Fragen zur Ausgestaltung der Umsetzung des Campus im 
Einzelnen müssen im weiteren Prozess vertieft geprüft werden (vgl. Beschlusspunkt. 1.3 und 1.4 im 
Folgenden) 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 1.3: 
 
Bei der Baumaßnahme für die WSfM, das SOM und die FMA  handelt es sich um eine rein städtische 
Maßnahme, daher ist die Stadt Münster für diesen T eil des Musik-Campus verantwortliche Bauherrin. 
Erster Adressat für die Begleitung der Baumaßnahme ist das Amt für Immobilienmanagement. Sollte 
eine Realisierung des Projektes aus Kapazitätsgründen nicht d urch das Amt für 
Immobilienmanagement erfolgen können, gäbe es im Konzern mehrere Gesellschaften, die baulich 
agieren und in der Lage wären, das Bauprojekt baufachlich zu begleiten und die Maßnahme 
umzusetzen. 
 
Eine konkrete Hochbauplanung wird erst mit de r Auslobung eines Architekturwettbewerbs beginnen, 
der für die städtischen Bedarfe in der aktuellen Projekt-Zeitplanung für Herbst 2025 terminiert ist: Eine 
Wettbewerbsentscheidung könnte daher frühestens im Sommer 2026 vorliegen. Dies bedeutet, dass 
ab Ende 2024/2025 erste personelle Kapazitäten innerhalb des Stadtkonzerns erforderlich werden, 
um die Maßnahme baufachlich zu begleiten. 2028 könnte dann frühestens mit der baulichen 
Umsetzung begonnen werden. 
 
Für die Entscheidung, ob anstelle des Amtes für I mmobilienmanagement ein anderer Bereich im 
Stadtkonzern die Betreuung und bauliche Umsetzung der ureigenen städtischen Bedarfe übernimmt, 
ist primär entscheidend, in welchem Bereich personelle Kapazitäten projektzeitgerecht frei werden. 
Ein T eil der Maßnahmen des laufenden Schulbauprogramms wird bis 2026 abgeschlossen sein. Die 
V erwaltung wird in Abarbeitung des Prüfauftrags darstellen, welche Maßnahmen ab 2026 parallel zum

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V/0437/2023 
Musik-Campus in die Planung gehen könnten und welcher Bereich im Stadtkonzern voraus sichtlich 
ab 2026 ff. freie Kapazitäten haben wird, um den Projektbaustein der Stadt umzusetzen. 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 1.4: 
 
Das Projekt Musik-Campus ist in drei Bereiche gegliedert: Die städtischen Bedarfe (WSfM, SOM und 
FMA), die Bedarfe der Universität (Musikhochschule) und der gemeinsame Kulturbau mit Aufführun-
gen und Konzertveranstaltungen der Kernnutzer*innen und von Dritten, ergänzt um nationale und 
internationale Fachkongresse der Universität. 
 
Es besteht zwischen den Projektpartnern Universität und  Stadt nach derzeitigem Diskussions - und 
Erkenntnisstand Einigkeit, dass für den gemeinsamen Baustein des Kulturbaus die ziel- und zweck-
gerichtete Gründung einer gemeinsamen (gemeinnützigen) Gesellschaft die sinnvollste Strategie er-
scheint. Diese sollte vo r dem Hintergrund von Bedeutung und Strahlkraft des Gesamtprojektes Zu-
ständigkeiten in jedem Fall in ff. Themen und Bereichen entfalten:  
 
 Inhaltliche Programmatik: 
Hierzu zählen, in Stichworten, die programmatische Ausrichtung des Kulturortes, dessen bun-
desweite Profilierung, eine breite Streuung und Bewerbung des Veranstaltungsprogramms 
sowie eine detaillierte Kommunikation zum Musik-Campus, über das Thema Kultur hinaus. 
 
 Wirtschaftliche Auslastung: 
Ziel muss es sein, das Projekt im laufenden Betrieb mit aktiven Einnahmen, über die Abbil-
dung der Veranstaltungs- und Aufführungsbedarfe von SOM, WSfM, Universität und UM hin-
aus, zu versehen. Hierzu zählt die ergänzende projektaffine Akquise in der Vermietung der 
Räumlichkeiten. 
 
 Operativer Betrieb: 
In diesem Kern-Themenfeld bedarf es auch unter der neu fokussierten Umsetzungsstrategie 
des Campus‘ weiterhin eines Betriebskonzepts, dass den Nutzungsbedarf der Universität und 
der Stadt Münster aufgreift und Sorge dafür trägt, dass die alltäglichen Fragen über Nutzungs-
intensitäten, Aufteilungs-, Vor- und Nachrangfragen möglichst zur Zufriedenheit aller Beteilig-
ten umgesetzt werden können. 
 
In diesen Themenfeldern gilt es, die Details zum Aufgabengebiet und dessen Umfang sowie weitere 
Fragen gemeinsam mit der Universität zu konkretisieren und final abzustimmen. Hierbei werden auch 
die beratenden Organe einer potenziellen gGmbH und deren ausgewogene Zusammensetzung eine 
wichtige Rolle spielen. 
 
Bei Übernahme der Eigenschaft als Bauherrin muss die Gesellschaft zudem mit den entsprechenden 
und notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um ein Projekt von der Größe der Errichtung des Kul-
turbaus finanziell und personell darstellen zu können. Kapitalanteilsaspekte, Regelungen im Falle ggf. 
nicht in Gänze zu deckender Folgekos ten sowie Grundstücksfragen und Anderes sind mit Blick auf 
den vorgeschlagenen Auftrag des Rates unter 1.4 des Weiteren detailliert zu beleuchten und mit der 
Universität gemeinsam zu entwickeln. 
 
 
 
zu den Beschlusspunkten 2. - 2.2: 
 
Das Büro Ferdinand Heide Architekten wurde mit dem Auftrag der Erarbeitung eines Städtebaulichen 
Realisierungskonzeptes i.S. einer M achbarkeitsstudie mit einer stadträumlichen Konzeptuntersu-
chung beauftragt. Diese setzt sich mit unterschiedlichsten Ansätzen der „Komposition“ eines Campus

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V/0437/2023 
auf dem Standort Hittorfstr./Einsteinstr. auseinander, inkl. der bauvolumenimmanenten inneren Funk-
tionszusammenhänge, insbes. des Kulturbaus. 
 
Kernanliegen der Machbarkeitsstudie sind 
 die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten in Anordnung und Zuordnu ng der Nutzungen 
miteinander und zueinander aufzuzeigen („Solo“, Duett“, „Terzett“, „Quartett“), 
 deren raumwirksame Effekte für den Stadt- und Freiraum ablesbar zu machen, 
 die Funktionalität der Nutzungen und Nutzenden in ihren Vor - und Nachteilen transpar ent 
darzustellen sowie 
 themenbezogen erste städtebauliche Empfehlungen abzuleiten. 
Die Inhalte des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes im Einzelnen sind Anlage 1 zu dieser Vorla-
ge zu entnehmen. 
 
Nach Freigabe der Beteiligungsinhalte im interfraktionellen Arbeitskreis, der formellen Freigabe im 
ASS und Information im AUKB im Dezember 2022 fand am 28.03.2023 eine Beteiligung der Bür-
ger*innenschaft zu Zwischenergebnissen der beauftragten Machbarkeitsstudie statt (Protokoll siehe 
Anlage 2 zu dieser Vorlage). Die Anregungen der Bürger*innen im Plenum, jedoch auch an den ein-
zelnen vorbereiteten Themenständen und am Stadtmodell, äußerten sich in sehr überwiegender Zu-
stimmung zum Projekt und dessen Bedeutung für und in Münster selbst. Im Detail ergaben sich weni-
ge kritische Anregungen zu verkehrlichen oder naturräumlich -ökologischen Fragestellungen; sehr 
differenziert wurden Meinungen zu eher kompakten oder campusartigen städtebaulichen Lösungsan-
sätzen ausgetauscht. Vereinzelt wurden entgegen der bereits erfolgten Standortentscheidung des 
Rates andere Verortungsvorschläge für die Realisierung der im Campus angedachten Nutzungen 
gemacht und einzelne Sorgen mit Blick auf die Dimension des Vorhabens (Baumasse und -höhe) am 
Standort formuliert. 
 
Die Er kenntnisse und Ergebnisse der nun in der Endfassung vorliegenden Machbarkeitsstudie sind 
im Wesentlichen: 
 Die Funktionsfähigkeit eines Campus am Standort ist gegeben. Die erforderlichen 
Nutzungsvolumina in unterschiedlichen An - und Zuordnungsvarianten sind  verortbar und 
miteinander bzw. zueinander gruppierbar. 
 Die grundsätzliche Vereinbarkeit von Bauvolumen und sensiblem Grünraum ist möglich: Ihre 
Umsetzung löst keine (tlw. befürchtete) überwiegende Versiegelung am Standort aus, so dass 
in Abwägung mit ande ren Projektanforderungen ein differenzierter Umgang in Punkto 
„Inanspruchnahme“ der Flächen des ehemaligen Arzneipflanzengartens möglich ist. 
 
Diese Essenzen des Städtebaulichen Realisierungskonzepts sind mit Blick auf eine Priorisierung der 
Bewertungsparameter in der breiten thematischen Spanne des Projektes bewusst noch nicht durch-
gearbeitet, um hierauf in direkter Folge hochbauliche Wettbewerbe anzuschließen. Eine auch in den 
Diskussionen des interfraktionellen Arbeitskreises herausgearbeitete Auffassung , in der örtlichen 
Sensibilität einen Campus „im erweiterten Schlosspark“ zu entwickeln, dient als Zielvorgabe für die 
weitere Bearbeitung, insbes. des Freiraums und seiner Vernetzung. Seitens der Verwaltung wird mit 
der Realisierung des Projektes auch ein e große Chance gesehen, den nördlich der Gräfte befindli-
chen Schlosspark funktional und gestalterisch bis zur Hittorfstraße zu verlängern und den Bür-
ger*innen auch unabhängig von der Nutzung der baulich zu entwickelnden Angebote als öffentliche 
Parkanlage zur Verfügung zu stellen. 
 
Für die Vorbereitung des Wettbewerbs werden, auch im größeren räumlichen Umgriff (Freiraument-
wicklungskonzept Schlossumfeld), die prägenden Bäume und Baumgruppen gutachterlich mit Blick 
auf ihre ökologische Wertigkeit hin untersucht. Eine explizite Begutachtung der Baumsubstanz in ih-
ren einzelnen und zusammenspielenden Werten ist beauftragt, wird im Spätherbst vorliegen und in 
die weiteren Planungsschritte berücksichtigt. Ebenso ist eine faunistische Kartierung beauftragt, de-
ren E rgebnisse im November 2023 vorliegen. Durch die bewusste Auslagerung der bauordnungs-
rechtlich notwendigen Pkw-Stellplätze im Parkhaus Coesfelder Kreuz, werden die baulichen Aufwen-
dungen auf dem Areal vermindert und über die Hochbauvolumina der Nutzungsbaus teine hinausge-
hende Inanspruchnahme der Grünflächen vermieden.

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V/0437/2023 
 
Die Verwaltung sieht, gemeinsam mit der Universität und in Bezugnahme auf die Erfahrungen der 
Architektenkammer NRW, als nächsten Planungsschritt eine konkretisierende städtebaulich -
freiräumliche Wettbewerbsstufe als sinnvoll und für das Projekt zielführend an. Anforderungen an 
diesen weiterführenden Bearbeitungsschritt aus fachlicher Sicht sind, 
 aus der bisherigen Vielfalt der Lösungen zu einer verbindlichen, städtebaulich und freiräumlich 
konkretisierten Lösung zu kommen - von der Lösungsvielfalt hin zur einer präferierten Lösung; 
 über die wettbewerbliche Auseinandersetzung den Qualitätsanspruch in den vielfältigen 
Themen des Projektes zu definieren und zu skizzieren, wie sich der neue Ort „anfühlen“ soll - 
von der möglichen Lösungsvielfalt hin zu einer optimierten Lösung; 
 als deren Ergebnis „atmosphärische Bilder“ und anschauliche Visualisierungen zum 
zukünftigen Campus zu erhalten – auch um im Nebeneffekt das Akquirieren von Fördermitteln 
intensivieren zu können; 
 das Ausarbeiten der engen Zusammenhänge zwischen Freiraum, Städtebau und Architektur, 
u.a. durch eine Weichenstellung der Wegeverbindungen und der Ausrichtungen der künftigen 
Gebäude in der besonderen Lage im Stadtraum (siehe auch vor gebrachte Aspekte der 
Bürger*innen-Information in diesen Themen); 
 die ökologische Sensibilität des Standortes sowie die Einbindung des grüngeprägten 
Umfeldes im Besonderen zu berücksichtigen und eine qualitätsvolle, ökologisch wertige Park- 
und Freiraumgestaltung zu entwickeln und zu inkludieren; 
 in dieses Verfahren die funktionalen Raum-Nutzungsanforderungen und -zusammenhänge der 
Nutzenden, insbes. auch als Output der Erarbeitungen aus dem Musikfachlichen 
Begleitgremium vorzugeben (vgl. Ausführungen zu Beschlusspunkt 5). 
 
Diese Anforderungen münden in einen Verfahrensvorschlag für die weitere freiräumliche, städtebauli-
che und hochbauliche Konkretisierung und Optimierung der Bau- und Gestaltungsaufgabe, die in An-
lage 3 zu dieser Vorlage schematisch dargestellt ist. 
 
 
 
Nach Durchführung der städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbsstufe wird auf Grundlage des Sie-
gerentwurfs ein verbindlich graphisch-textlicher „Masterplan Musik-Campus“ entwickelt. Dieser bildet 
die inhaltlich -programmatische Maßgabe für die f reiräumlichen, städtebaulichen, gestalterisch -
architektonischen und baulich -funktionalen Regeln und Ansprüche sowohl für die folgenden Hoch-
bauwettbewerbe als auch für die Bauleitplanung (Bebauungsplan-Verfahren). Ziel ist es, trotz unter-
schiedlicher Bauherr*innen ein übergreifendes Freiraummotiv im erweiterten Schlossgarten zu reali-
sieren. 
 
Insofern ist der Masterplan  
 zum einen Voraussetzung und Klammer für die aktualisierte Umsetzungsstrategie, indem sich 
alle künftigen Bauherr*innen im Projekt zu den Vorgaben verpflichten,

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V/0437/2023 
 zum anderen ein Kernelement, die qualitativen Ansprüche an das Gesamt -Projekt für die fol-
genden hochbaulichen Realisierungen eindeutig vorzuprägen und einen klaren und verbindli-
chen (Erwartungs-) Rahmen abzustecken. Um den „Zusammenh alt“ der Qualitätsansprüche 
des Gesamt -Projektes in Kontinuität zu wahren, ist mit Blick auf die Fachpreisrichter*innen 
durch alle Verfahren ebenfalls eine teilpersonelle Kontinuität in allen Wettbewerbs -Jurys i.S. 
einer „Projekt-Kuratur“ unbedingt empfehlenswert. 
 
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung wie 2.2 würden die Projektpartnerinnen, unterstützt durch 
ein externes Büro für Wettbewerbsmanagement und in Abstimmung mit der Architektenkammer 
NRW, formal wie inhaltlich die Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbes erarbeiten 
und vorbereiten. Die Freigabe der präzisen Inhalte der Auslobung wird dann durch den Rat zu einem 
späteren Zeitpunkt erfolgen, voraussichtlich Mitte 2024. 
 
Die sich hieraus ergebende aktualisierte Zeitplanung für das Projekt Musik-Campus in Gestalt seiner 
Planungs- und Realisierungsphase ist Anlage 4 zu dieser Vorlage zu entnehmen. 
 
 
Mit der Erstellung des Masterplans gehen Stadt und Universität einen wesentlichen nächsten Schritt 
in Richtung Planungskonkretisierung und R ealisierung des Musik-Campus. Die Masterplanung wird 
nicht nur das Gesamt -Layout des künftigen Campus funktional und gestalterisch -atmosphärisch 
vordefinieren, sondern auch wesentlicher zusammenbindender Qualitätsmaßstab für die unter 
verteilter Bauherrschaft umzusetzenden hochbaulichen und freiräumlichen Realisierungsbausteine. 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 3.: 
 
Wie in V orlage V/0924/2021 erläutert, präferierten Stadt und Land die Variante, das Vorhaben vom 
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als eine Maßnahme errich ten zu lassen und die städtischen 
Flächen vom Land anzumieten. Aus diesem Grund wurde der Kostenrahmen für den Musik-Campus 
Ende 2021 von der Universität anhand von Richtwerten für Hochschulbauten des Landes NRW sowie 
Zuschlägen ermittelt. Da es jedoch wirtschaftlicher ist, die städtischen Bedarfe selbst umsetzen (siehe 
Begründung zu Beschlusspunkt 1), wurde der Kostenrahmen mit der städtischen 
Berechnungsmethodik überprüft und aktualisiert. 
 
Dieser Investitionskostenrahmen, ausführlich in seinen Annahmen d argestellt in Anlage  5 zur 
Vorlage, wird in diesem frühen Planungsstand anhand von Flächengrößen und €/m² sowie 
Zuschlägen für Risiken, Nachhaltigkeit sowie Baupreissteigerungen ermittelt. Es ist zu 
berücksichtigen, dass die Kosten aufgrund des sehr frühen  Planungsstands und einer fehlenden 
konkreten Planung nur abstrakt ermittelt werden können, weshalb mit hohen Zuschlägen gearbeitet 
werden muss. 
 
In der Berechnung beruht der zu Grunde gelegte Kostenansatz der städtischen Bedarfe auf BKI 
Kostenwerten (Bauk osteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) für Kulturbauten. 
Aufgrund der extremen Preissteigerungen in 2021 und 2022, ausgelöst durch die Corona Pandemie 
und den Angriffskrieg Russlands, kann in diesem Modell auch städtischerseits die vom Rat 
vorgegebene Kostenobergrenze von 70,1 Mio. € mit dem bisherigen Raumprogramm nicht 
eingehalten werden: Die Gesamtkosten würden sich auf ca. 82 Mio. € belaufen und liegen damit ca. 
12 Mio. € über dem Budget. 
 
Es war daher erforderlich, Flächenoptimierungen und -reduzierungen vorzunehmen. Bei den Flächen 
des Sinfonieorchesters handelt es sich größtenteils um Umkleide - und Einspielräume sowie einen 
Proberaum, der für die Arbeit dringend notwendig ist, so dass die Einsparpotenziale relativ klein sind. 
Die Flächen für die Freien Musikakteure wurden nicht herangezogen, da diese einen vergleichsweise 
geringen Umfang haben und für besondere Formate benötigt werden. Daher erfolgte der Hauptteil der 
Einsparungen bei der Westfälischen Schule für Musik, auch zu Lasten von Probe - und

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V/0437/2023 
Übungsflächen. So wurden der Orchesterprobenraum und Lagerflächen verkleinert, mehrere 
Gruppenunterrichts- und Einzelunterrichtsräume sowie ein Bewegungsraum für darstellende Kunst 
und Rhythmik gestrichen. Für den künftigen Betrieb ist die Westfälische Schule für Musik somit auf 
räumliche Synergieeffekte in der gemeinsamen Raumnutzung vor allem mit der Musikhochschule 
Münster angewiesen. 
 
 
Die Darstellung der Flächeneinsparungen tabellarisch: 
 Westfälische 
Schule für Musik Sinfonieorchester Freie 
Musikakteure  Gesamt  
2021 2.365 m² NUF 1-6 1.111 m² NUF 1-6 696 m² NUF 1-6 4.172 m² NUF 1-6 
2023 1.827 m² NUF 1-6 1.002 m² NUF 1-6 696 m² NUF 1-6 3.525 m² NUF 1-6 
prozentual ca. 23% ca.10% 0% ca. 15,5% 
Reduktion 538 m² NUF 1-6 109 m² NUF 1-6 0 m² NUF 1-6 647 m² NUF 1-6 
     
2020 2.996 m² NUF 1-6 1.258 m² NUF 1-6 860 m² NUF 1-6  5.114 m² NUF 1-6 
Reduktion 2020-23 ca. 39% ca. 20%  19% ca. 31,1% 
 
 
Die Darstellung der Kosten mit und ohne Kürzung tabellarisch: 
Gesamtbaukosten Berechnung Stadt  
mit 4.172 m² NUF 1-6 
Berechnung Stadt  
mit 3.525 m² NUF 1-6 
Kostengruppe 200-700 47,2 Mio. € 40,2 Mio. € 
Risiko 30% 14,2 Mio. € 12,1 Mio. € 
Baupreissteigerung 6% für 5 Jahre 20,8 Mio. € 17,7 Mio. € 
Gesamtbaukosten 82,2 Mio. € 70,0 Mio. € 
 
Alle Kürzungen erfolgten in enger Abstimmung mit den Nutzer*innen. Insgesamt wurden 15,5% an 
Flächen gegenüber 2021 reduziert, was zu einer Einsparung von 12,2 Mio. € führt. Somit kann die 
vorgegebene Kostenobergrenze von 70,1 Mio. € weiterhin eingehalten werden.  
 
Das aktuelle Raumprogramm ermöglicht es trotz Reduktion, das Konzept Musik -Campus weiterhin 
sinnvoll und mit funktionalem Zugewinn für alle Nutzer*innengruppen umzusetzen. Die Kürzungen 
sind kulturfachlich vertretbar, auch da sie zudem durch die synergetischen Nutzungsmöglichkeiten 
mehrheitlich wieder aufgefangen werden - das betrifft exemplarisch den bei der Musikhochschule 
angesiedelten Kammermusiksaal oder die Popbühne, das Musiklabor der FMA, das Tonstudio oder 
große Vortragsräume der Musikschule oder den Unterrichtsraum für Elementare Musikpraxis. 
 
 
Bei kulturfachlich vertretbaren Flächenreduzierungen ist die Budgetvorgabe für den städtischen 
Baustein des Campus weiterhin eingehalten. Diese beinhaltet aufgrund der frühen Planungsphase 
einen Sicherheitszuschlag von 30% bzw. 12 Mio. €. 
 
Der vorgegebene Kostenrahmen für den Projektbaustein „Stadt“ ist im Haushaltsplanentwurf 2024 
veranschlagt. 
 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3.1: 
 
In der V orlage V/0924/2021 „Musik-Campus – Grundsatzbeschlüsse“ wurden bereits erste Ansätze zu 
den Folgelasten des Musik-Campus benannt. Diese beruhten auf der Annahme, dass die Errichtung 
und der Betrieb des Musik-Campus dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW obliegen 
sollte. Insgesamt wurden knapp 4,7 Mio. € als jährlic he Belastung für die städtischen Bedarfe (3,2 
Mio. €) und den Anteil am Kulturbau (1,5 Mio. €) ermittelt.

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Da die Bedarfe der SOM, WSfM und FMA  nun als städtische Maßnahme durchgeführt werden, 
können jährlichen Folgelasten anhand der Berechnungssystematik der Stadt ermittelt werden. Diese 
Zahlen basieren auf den momentanen Erkenntnissen und werden spätestens zum Baubeschluss 
konkretisiert.. 
 
Da zu diesem Projektzeitpunkt noch keine konkrete Planung mit Kosten vorliegt, bildet der aktuelle 
Kostenrahmen (Budg etierung 70,1 Mio. €) die Basis. Entsprechend grob ist auch weiterhin die 
Ermittlung der Folgekosten. Erst mit einer konkreten Gebäude- und T echnikplanung können genauere 
Aussagen zu Investitions- und Folgekosten gemacht werden. 
 
Auf dieser Basis ergeben sich anhand der Berechnungssystematik der Stadt Folgeaufwendungen von 
knapp 3,05 Mio. €, ausführlich hergeleitet in Anlage 6 zur V orlage. 
 
Damit verringern sich die durch die städtischen Nutzungen induzierten Folgekosten geringfügig um 
0,15 Mio. € gegenüber  2021. Gründe für die geringe rechnerische Einsparung trotz einer 
Flächenkürzung sind insbesondere, dass unterschiedliche Berechnungsmethoden zugrunde gelegt 
wurden. Kostenerhöhungen entstehen durch das veränderte Zinsniveau gegenüber 2021. Durch die 
Flächenreduzierung ergeben sich dagegen Einsparungen im Bereich der Instandhaltung und der 
Bewirtschaftung. Personalkosten wurden analog zu 2021 für die städtischen Bedarfe nicht angesetzt. 
 
Den Folgeaufwendungen können Einnahmen und Einsparungen i.H.v. 300 -400 T€ gegengerechnet 
werden: 
 100 T entfallende Betriebskosten heutiges Gebäude WSfM 
 300 T anzusetzende Erbpachteinnahme 
 Kosten Anmietung Probebühne (vernachlässigbar)  
 
Zum einen kommt es zu Einsparungen beim SOM, da die angemietete Probebühne entfällt. Zum 
anderen entfallen die derzeitigen Betriebskosten der WSfM. Zudem kann die freigezogene Immobile 
der WSfM auf Erbpachtbasis an den Markt gegeben werden. Der dann erwirtschaftete Erbpachtzins 
wäre eine weitere Gegenfinanzierungskomponente. 
 
 
Städtische Bedarfe 
 
3.525 m² NUF 1-6 
Personalkosten 0,00 Mio. € 
Sach- und Dienstleistungen 1,06 Mio. € 
Bilanzielle Abschreibung 0,94 Mio. € 
Fremdkapitalzinsen 1,05 Mio. € 
  
  
Folgeaufwendungen 3,05 Mio. € 
Folgeerträge 0,30 Mio. € 
Entfallende Aufwendungen 0,10 Mio. € 
Folgelasten 2,65 Mio. € 
 
Es wird deutlich, dass nur ca. 1/3 der Folgeaufwendungen auf den Betrieb mit den Sach - und 
Dienstleistungen zurückgeführt werden kann. Ein großer T eil der künftigen Aufwendungen sind 
bilanzielle Abschreibungen und Zinsen. Falls das Projekt mit weniger Mitteln realisiert werden kann 
(z.B. wenn die Baupreissteigerung geringer ausfällt), würden sich die Folgekosten entsprechend 
verringern. Bei einer Investition von z.B. 60 Mio. € würden sich Aufwendungen für jährliche 
Folgelasten um ca. 300 T€ verringern. 
 
 
In der Gesamtschau sind die Folgelasten für den städtischen Haushalt gegenüber den bisherig 
ermittelten Aussagen aus 2021 nahezu unverändert: In der Fläche verminderte 
Flächenunterhaltungen werden durch zu steigernde Zinsansätze wieder aufgehoben.

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zu Beschlusspunkt 4.: 
 
Der Kulturbau ist neben dem städtischen Teil und der Musikhochschule der dritte Baustein des Musik-
Campus. Die Bauherrschaft wird voraussichtlich eine GmbH übernehmen, die von den 
Projektpartnerinnen Stadt und Universität gegründet würde. 
 
Ebenso wie bei den städtischen Bedarfen befindet sich der Kulturbau in einer sehr frühen 
Planungsphase. Der Stadt liegen für Kulturbauten nur wenige Kostenrichtwerte aus dem 
Baukosteninformationszentrum (BKI) vor, von dene n nur ein Projekt einen Konzertsaal aufweisen 
kann. Gerade bei einem Kulturbau bzw. Konzerthäusern können die Kosten weit auseinanderliegen. 
Auch aus diesem Grund war ist es nicht möglich, über externe Planungsbüros valide Zahlen zu 
erhalten. 
 
Die Investitionskostenannahmen der Universität aus 2021 beliefen sich auf ca. 85 Mio. € und wurden 
mit Zuschlägen zu den bekannten Orientierungswerten für den Hochschulbau der 
Bauministerkonferenz kalkuliert. Dieser Wert wird auch weiterhin angesetzt und als maximaler  
Kostenwert für alle weiteren Planungsschritte, auch für einen Hochbauwettbewerb, i.S. einer 
Budgetierung, vorgegeben. 
 
Da davon auszugehen ist, dass das Projekt aufgrund der sehr hohen Kostensteigerungen der 
vergangenen zwei Jahre mit diesem Budget nicht mehr umzusetzen ist, wurden beim Kulturbau 
analog dem Baustein „städtische Nutzungen“ Einsparpotenziale gemeinsam mit der Universität 
untersucht und in der Folge die Flächen um 2.310m² NUF 1 -6 reduziert. Insbesondere durch den 
Wegfall von Seminarflächen fü r den Konferenzbereich der Hochschule konnten deutlich Flächen 
eingespart werden. Diese Flächen kann die Hochschule durch die Nähe zum künftigen Mathematik-
Campus, der gegenüber vom Musik-Campus liegt, kompensieren. 
 
Durch diese Optimierungen konnte das Raumprogramm von 4.947 m² NUF 1-6 fast um die Hälfte auf 
2.637 m² (46 %) reduziert werden. Entscheidende Bereiche für den künftigen Kulturbau wie der 
Konzertsaal mit den Probe-, Konzert- und Konferenzkapazitäten sowie die Gastronomie sind von den 
Kürzungen nicht betroffen. 
 
Flächen Kulturbau Kürzungen NUF 1-6 
Seminarflächen 1.710 m² 
Einspielräume/Aufenthalt/Solist 240 m² 
Wegfall Vergrößerung Kammermusiksaal 165 m² 
Kinderbetreuung 80 m² 
Lager/Sonstiges 115 m² 
Gesamt  2.310 m² 
 
Der Kostenrahmen wurde wie beim städtischen Baustein anhand von Flächengrößen und €/m² sowie 
Zuschlägen für Risiken, Nachhaltigkeit sowie Baupreissteigerungen ermittelt. Es wurden das gekürzte 
Raumprogramm sowie BKI Kostenwerte für einen Kulturbau angesetz t, wie ausführlich in Anlage 7 
zur Vorlage dargestellt. Es ist bei den Kostenannahmen zu berücksichtigen, dass die Kosten 
aufgrund des sehr frühen Planungsstadiums und einer fehlenden konkreten Planung nur abstrakt 
ermittelt werden können, weshalb mit hohen Zuschlägen gearbeitet werden muss.

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Gesamtbaukosten (Investition) Berechnung Kulturbau  
mit 2.637 m² NUF 1-6 
Kostengruppe 200-700 48,6 Mio. € 
Risiko 30% 14,6 Mio. € 
Baupreissteigerung 6% für 5 Jahre 21,4 Mio. € 
Gesamtbaukosten 84,6 Mio. € 
 
Der Kulturbau soll vollständig aus Drittmitteln finanziert werden. Mit den in Aussicht gestellten 
Bundesmitteln aus dem Programm KulturInvest i.H. v. 20 Mio. € und dem in Aussicht gestellten 
Zuschuss der Universität Münster i.H.v. 20 Mio. € sind trotz der sehr frühen Planungsphase bereits 40 
Mio. € vorhanden und damit knapp die  Hälfte der bisher nicht ausfinanzierten Kosten gedeckt. Die 
fehlenden 45 Mio. € müssen bis zum Baubeschluss vollständig vorliegen, damit die 
Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Baumaßnahme umgesetzt werden kann. 
 
Im Gesamtfazit ist bei vertretbaren Flächenreduzierungen von Seminarflächen die Budgetannahme 
als Investitionskostenrahmen in Höhe von 85 Mio.€, zu 100% fremdfinanziert, weiterhin einhaltbar 
und realistisch.  
 
 
zu Beschlusspunkt 4.1: 
 
Unter der Federführung der Universität ist eine Fundraising-Strategie für den gemeinsamen Kulturbau 
entwickelt worden. Den Projektpartnerinnen Stadt und Universität erscheint als Zielsumme der 
insgesamt einzuwerbenden privaten Mittel in Höhe von 15 Mio. € realistisch.  
 
Das V orgehen in Sachen Fundraising sieht in einem ersten Schritt und in engem Zusammenwirken 
von Stadt und Universität die Ansprache von privaten Großspendern vor, um Förderzusagen zu 
generieren. Diese werden vertraulich  behandelt und sind als erste Absichtserklärungen für eine 
Förderung zu verstehen. Bisher liegen mündliche Absichtserklärungen für eine Gesamtsumme von 9 
Mio. € vor. In einem nächsten Schritt werden die Förderer gebeten, eine schriftliche Spendenzusage 
zu unterschreiben, die nach dem Errichtungsbeschluss für den Kulturbau des Rates wirksam wird. Mit 
dem Errichtungsbeschluss des Rates können die im ersten Schritt erhaltenen Absichtserklärungen zu 
Förderzusagen in Abstimmung mit den Mäzen*innen, wenn von ihne n autorisiert, mit oder ohne 
Namensnennung bekannt gemacht werden. 
 
Die Einbindung und Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit zu Sammlung privater Kleinspenden, mit 
denen sich Bürgerinnen und Bürger als Unterstützende des Musik - Campus‘ bekennen können, soll 
mit dem in der Planung befindlichen „Musikfestival Musik -Campus“ (Arbeitstitel) und einer 
begleitenden Beteiligungs-Kampagne erfolgen.  
 
Weitere 15 Mio. € sollen über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus und die restlichen 15 
Mio. € über sonsti ge öffentliche Fördertöpfe wie EFRE, sowie die REGIONALEN oder 
Städtebauförderung eingeworben werden. Für die letzteren genannten Förderprogramme können 
derzeit noch keine Anträge gestellt werden, da hierfür eine konkrete städtebauliche und freiräumliche 
Planung (siehe Ausführungen zu Beschlusspunkt 2.) notwendig ist. Somit können diese Mittel 
frühestens nach einem Architekturwettbewerb ab 2026 eingeworben werden. 
 
Drittmittel Förderung 
KulturInvest 20,0 Mio. € 
Universität 20,0 Mio. € 
Private Mittel durch Fundraising (Trend) 15,0 Mio. € 
Nationale Projekte der Stadtentw icklung (Prognose) 15,0 Mio. € 
sonstige Fördertöpfe (Prognose) 15,0 Mio. € 
Gesamtbudget 85,0 Mio. €

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V/0437/2023 
Falls die erforderlichen Drittmittel nicht vollständig akquiriert werden können, wird angestrebt, den 
Kulturbau mit weniger Mitteln umzusetzen. Das Gebäude müsste dann soweit möglich einfacher und 
mit geringeren Standards gebaut werden. Setzt man dazu den gleichen Kostenkennwert wie für die 
städtischen Bedarfe (4.300 €/m² BGF) an, könnte der Kulturbau für 73,5 Mio. € umgesetzt werden. 
 
 
Im jetzigen nach wie vor sehr frühen Planungsstadium für ein Hochbauprojekt sind vor dem 
Hintergrund einer in Gänze erwarteten Fremdfinanzierung bereits knapp 50% der Investitionskosten 
eingeworben und erste Spendenabsichten nennenswerter Größenordnung geäußert. 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 4.2: 
 
Folgeaufwendungen für einen Kulturbau sind ohne eine konkrete Planung nicht valide zu 
prognostizieren. Es gibt keine Angaben zur Kubatur, Baukonstruktion und technischen  Anlagen. 
Ebenso wenig gibt es konkrete Angaben zu Entsorgung, Reinigung, Inspektion, Wartung und 
Instandsetzung für den Kulturbau. Als Grundlage liegt derzeit nur der Investitionskostenrahmen vor, 
so dass die Stadt nur anhand diesem die Folgeaufwendungen mit Hilfe der städtischen 
Berechnungsmethodik ermitteln kann. Die Methodik ist nicht für diese Art von Sonderbau konzipiert 
ist. Daher kann die Zahl nur als erster sehr grober Ansatz verstanden werden und in Anlage  8 zur 
V orlage ebenfalls transparent in der Herleitung dargestellt werden.  
 
Es ergeben sich rechnerisch Folgeaufwendungen in Höhe von insgesamt 2,23 Mio. €. Der relativ 
niedrige Wert ist darauf zurückzuführen, dass keine Fremdkapitalzinsen entstehen, da der Kulturbau 
vollständig über Drittmittel finanziert wird. Zudem führt die 100% Förderung dazu, dass die 
Ergebnisauswirkung der bilanziellen Abschreibung durch die Auflösung der Sonderposten vollständig 
neutralisiert wird. Für die Personalkosten werden zunächst, analog zu 2021, im Ansatz 12 
Personalstellen für den Betrieb des Kulturbaus vorgesehen.  
 
Es ist davon auszugehen, dass die Sach - und Dienstleistungen, d.h. Instandhaltungen, Energie, 
Reinigung usw., deutlich höher ausfallen werden als die rechnerischen Ansätze für städtische 
Gebäude. Aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten wird mit einem Risikokorridor zwischen 50% 
und 100% eingerechnet. Es ergeben sich Folgelasten für den gesamten Kulturbau zwischen 3,35 
Mio. (siehe Folgelastenberechnung „Kulturbau“) und 4,46 Mio. € pro Jahr.  
 
 
Folgelasten Kulturbau 
2.637 m² NUF 1-6 
Anteil Stadt 37% 
Personalkosten (12 Stellen) 0,99 Mio. € 0,37 Mio. € 
Sach- und Dienstleistungen 1,24 Mio. € 0,46 Mio. € 
Bilanzielle Abschreibung 1,13 Mio. € 0,42 Mio. € 
Fremdkapitalzinsen 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 
Folgeerträge -1,13 Mio. € -0,42 Mio. € 
Gesamt  2,23 Mio. € 0,83 Mio. € 
Risiko 50-100%  1,12 Mio. € - 2,23 Mio. € 0,41 Mio.€ - 0,83 Mio. € 
 Folgelasten  3,35 Mio. € - 4,46 Mio. € 1,24 Mio. € - 1,65 Mio. € 
 
 
Der Kulturbau wird im Betrieb auch Einnahmen generieren, die durch die V ermietung des 
Konzertsaals an Dritte, die V ermietung der Gastronomieflächen und ggfs. durch Mieteinnahmen für 
städtische und universitäre Nutzungen entstehen werden. Diese können jedoch derzeit nicht beziffert 
werden, würden aber insgesamt die Folgelasten verringern.

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Da der Kulturbau durch eine gemeinsame Gesellschaft von Stadt und Universität sowohl errichtet als 
auch betrieben wird, werden die Folgelasten der Stadt voraussichtlich a ls Miete an die GmbH 
anfallen. 
 
Die Kosten werden nach der jeweils tatsächlich anfallenden Nutzung aufgeteilt werden. In einer 
ersten Studie hatte die Consultingagentur Metrum im Jahr 2019 dazu eine Kostenverteilung 
vorgeschlagen, die auf die damals ermittelten Nutzungsintensitäten des Gebäudes beruhten (37% für 
die Stadt zu 63% für die Hochschule). Da derzeit keine aktuelleren Berechnungen vorliegen, wird die 
Aufteilung in dieser Rechnung beibehalten. Da sich die Nutzungsgrade zwischen Universität und 
Stadt aufgrund der Herausnahme der vormaligen Seminarraumkapazitäten allerdings verändert 
haben, müssen diese im weiteren V erlauf des V orhabens überprüft, konkretisiert und ggfs. angepasst 
werden.  
 
 
In einer auf der Annahme von 2019 beruhenden Rechnung könnten sich grob ermittelt, anteilig jährli-
che Folgekosten zwischen 1,25 Mio. € und 1,65 Mio. € für den städtischen Teil am Kulturbau erge-
ben. Es wird angestrebt, dass die Folgekosten im unteren Bereich der Preisspanne bleiben. Aus die-
sem Grund soll der Wert vo n anteilig 1,25 Mio. € Grundlage bei künftigen planerischen Entscheidun-
gen sein. 
Ein konkretes Betriebs - und Betreiberkonzept für den Kulturbau in Verbindung mit dem Musik -
Campus insgesamt wird die Stadt mit der Universität gemeinsam im weiteren Verlauf erarbeiten. Bis 
zum Errichtungsbeschluss kann die Verwaltung auf dieser Grundlage eine genauere Kalkulation der 
jährlich zu erwartenden Haushaltsbelastungen benennen. 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 5.: 
 
Um die Einbindung, Zusammenarbeit, und Beteiligung aller nutzende n Gruppen im 
Entwicklungsprozess des Musik -Campus zu gewährleisten, wurde im Rahmen eines öffentlichen 
Informations- und Gesprächsabends in der Jovel Music Hall am 29. November 2022 die Idee des 
„Musikfachlichen Begleitgremiums“ vorgestellt und an die Frei en Musikakteure die Einladung zur 
Mitwirkung ausgesprochen. 
 
Grundsätzliches Ziel des Gremiums ist es, mit externer Moderation durch das Büro Frauns, die 
vielfältigen musikfachlichen Kompetenzen der Musikakteurinnen und Musikakteure für die 
Entwicklung ein er räumlichen, musikalischen und „organisatorischen“ Programmatik des Musik -
Campus zusammenzuführen. Das Gremium soll ein gemeinsam getragenes, wirkungsvolles und 
überzeugendes Nutzungskonzept sowie ein Raum- und Funktionsprogramm erarbeiten und dabei die 
Kooperationsvorteile und Synergiepotenziale für die Nutzenden herausarbeiten. 
 
 
 
Das Gremium umfasst 12 Personen. Neben der Westfälischen Schule für Musik (WSfM), der Musik-
hochschule der Universität Münster (MHS), dem Sinfonieorchester Münsters (SOM), der Kulturver-
waltung MS sind acht Cluster für die Vertretung der Freien Musikakteure im Gremium gesetzt,  
 freie professionelle Szene 
 freie professionelle zeitgenössische Musik 
 freie professionelle klassische Musik 
 freie Veranstalter*innen und Musik-Clubs

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 Chöre (nicht institutionalisiert) 
 migrantische Musik / Weltmusik 
 Musikensembles der Universität Münster 
 FMA / moNOkultur 
Mit der konstituierenden Sitzung am 24.01.2023 fanden bis dato fünf reguläre Sitzungen und ein wei-
terer Informationstermin zum Städtebaulichen Realisierungskonzept statt. Zudem wurden zwei Ex-
kursionen (Musikfabrik Köln, Annelise Brost Musikforum in Bochum) durchgeführt, die jeweils wichtige 
Erkenntnisse zu möglichen Raumgestaltungen und Nutzungsmöglichkeiten brachten sowie Entwick-
lungspotentiale einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Musikkultur aufzeigten. Weitere Sitzungen im 
bewährten Rhythmus von 4-5 Wochen sind aktuell für das Jahr 2023 in der Planung. 
 
Um der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die konstruktive Arbeit des Gremiums zu ermög-
lichen und über erste Ergebnisse zu informieren, wurde die Presse am 13.06.2023 zur einem „Schul-
terblick“ in die reguläre Sitzung eingeladen. 
 
Die Arbeit im Gremium ist von einem sehr vertrauens - und respektvollen Miteinander in einer sehr 
guten Atmosphäre geprägt. Als Expert*innen der Musikkultur in Münster formulieren die  Mitglieder 
gemeinsam die Programmatik des Musik -Campus und beschreiben seine Potenziale (siehe Anla-
ge 9): 
 „Story“ / Programmatik 
 Musikalische Synergien 
 Räumliche Synergien 
 
Die Mitglieder erarbeiten zu jeder Sitzung Antworten auf konkrete Fragen (u.a. „Spirit“ des MC, kon-
krete Raumbedarfe, Raumanforderungen und -konfigurationen, Belegungszeiten, Synergiepotentiale, 
Infrastrukturen) in Rückkopplung mit den Gruppen, die sie ver treten. Sie verstehen sich zudem als 
Mittler zwischen den Freien Musikakteuren und dem Musik -Campus und als Ansprechpersonen für 
Informationen zum Musik-Campus.  
 
 
Durch die gemeinsame Arbeit im Gremium sind bereits während des letzten halben Jahres neue mu-
sikalische Synergien, Kooperationen und Netzwerke entstanden. Die bisherigen Zwischenergebnisse, 
ausführlicher in Anlage 9 zur Vorlage dargestellt, sind ein maßgeblicher Input für den auszulobenden 
städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb als nächste Konkr etisierungsstufe des Projekts im Pla-
nungsprozess. 
 
Parallel zum Projekt Musik-Campus wird unter der Federführung des Kulturamtes das Musikförder-
konzept erarbeitet.  
Dieses unabhängig von den Planungen zum Musik-Campus zu erarbeitende Musikentwicklungs- und 
Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster hat das Ziel, die Kul-
tursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies soll auch die 
stadtweite und dauerhafte Stärkung der Rahmenbedingungen und  Strukturen (Spielstätten, Probe-
räume, Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/Professionalisierung, Vernetzung von Ak-
teur*innen…) beinhalten (Haushaltsbegleitantrag „Ein Musikförderkonzept für Münster“ von den Rats-
fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und der Ratsgruppe Volt vom 15.11.2022). 
 
 
 
zu Beschlusspunkt 6: 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, Aussagen zu einem „Plan B“ zu treffen, welcher die Stadt im Falle 
eines Scheiterns des gemeinsamen Projektes Musik -Campus in die Lage versetzt, unabhängig und 
zeitnah zu agieren.  
Die anerkannten und unabdingbaren räumlichen Bedarfe mit den erforderlichen Funktions- und Quali-
tätsverbesserungen insbes. für die Nutzungen WSfM und SOM bleiben bestehen. Es gibt grundsätz-

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V/0437/2023 
lich zwei Varianten wie diese umgesetzt werden könnten; mit solitären Baukörpern oder zusammen-
geführt auf einen Neustandort. 
 
Diese alternativen Szenarien beziehen sich ausschließlich auf eigene städtische Liegenschaften, d.h. 
es werden keine Grunderwerbsverhandlungen und –kosten angesetzt: Mit der Umsetzung aller städti-
scher Bedarfsnutzungen bleiben die investiven Kosten mit 70,1 Mio. € als auch die Folgekosten mit 
3,05 Mio. € grundsätzlich gleich, da sich die Berechnungsmethode nicht verändert hat. Selbst bei 
einer Anbaulösung an den Bestandsbau der WSfM sind keine nennenswerten Einsparungen zu er-
warten (siehe Erläuterung unten). 
 
Einzig durch weitere Flächenreduktionen könnten die Kosten zu diesem Zeitpunkt noch weiter verrin-
gert werden. Um den ursprünglichen städtischen Haushaltsansatz in Höhe von 45 Mio. € einzuhalten, 
müssten ca. 1/3 der Fläche (1.200 m² NUF 1 -6) eingespart werden. Diese Streichungen einer oder 
mehrerer städtischer Nutzerbedarfe wären mit gravierenden Nachteilen bzw. Konsequenzen verbun-
den. 
 
Die Breite der folgenden Optionen zeigt jedoch, dass es im Falle eines „Plan B“ – eine kulturfachlich, 
programmatische und standörtliche Richtungsvorgabe der politischen Gremien bedarf, um den Unter-
suchungsfocus in einer nächsten Konkretisierungsstufe einzugrenzen.  
 
 
Solitäre Umsetzung der städtischen Bedarfe 
 
Mit einer Solitärlösung würden die Flächen der WSfM mit einem Anbau an den jetzigen Standort 
untergebracht, der Probeort mit Umkleiden für das SOM in einem Neubau, die Flächen für die FMA  
ggfs. lediglich in Kombination mit dem Musikförderkonzept und nicht als synergetische Ergänzung 
des Campus. Entsche idungen, ob im Falle der solitären Umsetzung diese Bedarfe zeitlich 
unterschiedlich priorisiert würden, oblägen entsprechenden politischen Entscheidungen. 
 
Bedarf WSfM 
Die Raumgrößen und -aufteilungen des Bestandsgebäudes am jetzigen Standort sind deutlich  
unwirtschaftlicher als bei einem Neubau. Für vergleichbare Qualitäten eines Neubaus mit 
entsprechenden Anforderungen (insb. Akustik, T echnik, Barrierefreiheit, energetische Ertüchtigung) 
und Funktionszusammenhänge müsste der Altbau grundlegend saniert und  barrierefrei umgebaut 
werden, was aufgrund der denkmalrechtlichen Anforderungen aufwendiger sein wird. Auf der 
potentiellen Anbaufläche befinden sich die baurechtlich notwendigen Stellplätze, die durch eine ggfs. 
zweigeschossige Tiefgarage am Standort oder an anderer Stelle ersetzt werden müssten. Zudem gibt 
es einen sehr alten Baumbestand, der für den Anbau weichen müsste.  
 
Die deutlichen Flächenreduktionen bei der WSfM waren zuvorderst nur aufgrund der Synergieeffekte 
mit der Musikhochschule insbesondere des Kammermusiksaals und den Werkstatt- bzw. Popbühnen 
und den Räumen der FMA  auf dem Musik -Campus möglich. Eine solitäre Anbaulösung an den 
Bestand würde kaum Auftrittsorte bieten und auch zu deutlichen Einbußen in den zugrundeliegenden 
Unterrichtsangeboten sowie im musikalischen Bildungskonzept führen, die nicht kompensiert werden 
könnten.  
 
Bedarf SOM 
Für das SOM müsste ein Neubau mit Umkleideräumen und einem Probesaal gebaut werden, da der 
zur V erfügung stehende Probensaal im Theater nur die Arbeit in  kleineren Besetzungen bzw. unter 
erheblichen klanglichen Beschränkungen ermöglicht. Die qualitative und quantitative 
Weiterentwicklung des Sinfonieorchesters ist damit jedoch nicht möglich: Das Große Haus des 
Theaters wurde seinerzeit nicht für Konzerte k onzipiert und ist dafür akustisch ungeeignet. Ein 
angemessen dimensionierter Probensaal würde erst eine weiterführende Probenarbeit ermöglichen; 
und nur mit einem qualifizierten Konzertsaal bleibt das Orchester regional, aber auch innerhalb des 
städtischen Kulturangebots konkurrenzfähig. Die Auslagerung der Sinfoniekonzerte in einen

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separaten Konzertsaal würde dem Theater die notwendigen planerischen Freiräume für Proben und 
V orstellungen zur Entwicklung des eigenen künstlerischen Angebots ermöglichen. 
Daher würde ein solitärer Probensaal nur mit einer Aufführungsstätte mit ca. 800 Plätzen für das SOM 
eine deutliche Qualitätsverbesserung mit sich bringen, was zu mehr Flächenbedarfen und damit zu 
deutlichen Mehrkosten führen würde. 
 
Bedarfe Freie Musikakteure 
Aus Sicht der FMA kommt eine Solitärlösung nach jetzigem Stand nicht in Betracht. Als losgelöster 
Solitärstandort wären zwar die Bereiche Stadthafen 2 (Kulturprägung) bzw. Nieberdingstraße 
(langfristige Nutzungsvielfalt) theoretisch denkbar, jedoch widerspricht ein solitärer Standort der von 
den Akteuren erarbeiteten Idee und Programmatik, die auf räumlichen und musikfunktionalen 
Synergien beruht. Ein Solitärstandort stellt diesbezüglich keinen Mehrwert dar. Es verbliebe 
tendenziell als einzige Lösung eine  Stärkung der FMA durch ergänzende Probe - und 
Aufführungsräume als Thema des zu entwickelnden Musikförderkonzepts. 
 
 
Gemeinsame Umsetzung der städtischen Bedarfe 
 
Für die städtischen Nutzer*innen insbesondere für die WSfM und FMA ist ein gemeinsamer Standort 
entscheidend, um wenigstens in Teilen die erhofften räumlichen und inhaltlichen Synergie -Effekte 
eines Musik-Campus zum Tragen kommen könnten.  
 
Möglichkeiten für die hochbauliche Realisierung der städtischen Bedarfe von WSfM, SOM und FMA 
gemeinsam auf eigenen städtischen Grundstücken wurden für ff. Standorte geprüft: 
 
o südlich Einsteinstraße (städt. Fläche Musik-Campus) 
o Lindenhof 
o Kalkmarkt 
o Hörster Parkplatz 
o Parkplatz Servatiiplatz 
 
 
 
Für die in Frage kommenden Standorte wurden keine konkreten Detailprüfungen oder Machbarkeits-
studien vorgenommen: Zunächst wurde als Basis die rein flächenmäßige Unterbringung geprüft. 
 
Diese wurden in Anlage 10 zu dieser Vorlage, in einer Matrix mit ihren spezifischen Vor- und Nachtei-
len dargestellt. Alle Variante n für sich können jedoch nicht annähernd die Synergien eines Musik -
Campus ersetzen.  
 
Einzig der Standort südlich Einsteinstraße bietet weiterhin die Möglichkeit einer perspektivischen sy-
nergetischen Raumnutzung von städtischen Nutzer*innen und Hochschule sowie die inhaltliche Zu-

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sammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und die Option für einen Aufführungsort. Das abgängige 
Gebäude der Musikhochschule muss dringend vom Land NRW ersetzt werden. Es ist davon auszu-
gehen, dass dieser Neubau auch weiterhin aufgrund der Nähe zu den urbanen Wissensquartieren an 
der Hittorfstraße umgesetzt wird.  
 
Mit der Verortung der Musikhochschule an der Hittorfstraße könnten die städtischen Nutzer die ge-
planten Räume Kammerkonzertsaal, Popbühne und Werkstattbühne immer noch synergetisch nutzen 
sowie die Studierenden der Hochschule die städtischen Flächen von WSfM und FMA. Mit diesem 
Plan B könnte weiter die Programmatik und Idee des MC mit den vier Nutzergruppen, als ein innova-
tiver Kulturort umgesetzt werden.  
 
Zudem bestände die Möglichkeit, den Kulturbau und damit die Vervollständigung des Musik-Campus 
zeitversetzt zu realisieren. Ein Nachteil bei einer zeitversetzten Umsetzung wäre für das SOM jedoch, 
dass die Einspielräume und der Proberaum des SOM nicht im Kulturbau untergebracht werden könn-
ten, obwohl dieses funktional sinnvoll ist. Falls der Kulturbau nicht entstehen sollte, könnten die in 
Aussicht gestellten Bundesfördermittel von derzeit 20 Mio. € nicht genutzt werden. 
 
Die Umsetzung der städtischen Bedarfe südlich der Einsteinstraße als Plan B bietet für die Stadt, für 
die Nutzer*innen und auch für die Hochschule die meisten Optionen und Vorteile, denn die Idee des 
Musik-Campus mit den gemeinsamen inhaltlichen und räumlichen Synergien aller Nutzer*innen kann 
weiterhin verwirklicht werden. Zudem besteht ferner die Möglichkeit den Kulturbau zu realisieren, was 
für die Weiterentwicklung des Sinfonieorchesters besonders wichtig wäre. 
 
Der Masterplan Musik -Campus, der das Ergebnis eines auszulobenden städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs sein wird, würde die Basis für die künftigen Planungen der Teil-
bausteine auf dem Areal werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
 
Anlage 01 – Broschuere Musik-Campus Münster  
Anlage 02 – Protokoll Information Öffentlichkeit 2023-03-28  
 
Anlage 03 – Verfahrensdesign Wettbewerbe 
Anlage 04 – Zeitplanung 
 
Anlage 05 – städtische Bedarfe-Investition 
Anlage 06 – städtische Bedarfe-Folgelasten 
 
Anlage 07 – Kulturbau-Investition 
Anlage 08 – Kulturbau- Folgelasten 
 
Anlage 09 – MFBG Zwischenergebnisse 
 
Anlage 10 – Standortoptionen und Bewertungen Plan B 
 
Anlage 11 – Querverweise – Bezüge der Beschlusspunkte der bestehenden Ratsaufträge

Anlage 04 - Zeitplanung

1383 Zeichen

Musik-Campus 
timeline 
01.09.2023 
Städtebau: 03/21 Mittelfreigabe Hauptausschuss 
Machbarkeitsstudie 10/21 Beauftragung Planungsbüro 
10/22 Beteiligung der Bürgerschaft 
03/23 Abgabe 
03/23 Frühzeitige Bürgebeteiligung 
07/23 Abschluss 
Städtebau: 05/23 Vorbereitung Wettbewerb 
Wettbewerb 11/23 Entscheidung Rat Vorbereitung städtebaulicher Wettbewerb 
06/24 Entscheidung Rat Auslobung 
06/24 Auslobung städtebaulicher Wettbewerb 
03/25 Ergebnis städtebaulicher Wettbewerb 
06/25 Verhandlungsverfahren und Entwicklung Masterplan 
12/25 Masterplan 
Städtebau: 03/25 Aufstellungsbeschluss B-Plan 
Bauleitplanung 03/25 Beteiligung der Bürgerschaft 
06/25 Ende Beteiligungsphasen 
09/26 öffentliche Auslegung 
03/26 Satzungsbeschluss B-Plan 
ggfs. erneute öffentliche Auslegung 
Hochbau: Entscheidung Rat Hochbauwettbewerb 
Stadt Auslobung und Siegerentwurf 
Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauplanung 
Planungsphase 
Entscheidung Rat Baubeschluss 
Bauphase 
Abnahme / Inbetriebnahme 
Hochbau: Planungsantrag BLB NRW 
Universität Auslobung und Siegerentwurf 
Planungsphase 
Bauphase 
Abnahme / Inbetriebnahme 
Hochbau: Entscheidung hochbaulicher Wettbewerb 
Kulturbau Auslobung und Siegerentwurf 
Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauwettbewerb 
Planungsphase 
Entscheidung Rat Baubeschluss 
Bauphase 
Abnahme / Inbetriebnahme 
2031 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2021 2022 2023 2024

Anlage 11 - Querverweise.Bezüge der Beschlusspunkte zu bestehenden Ratsaufträgen

9287 Zeichen

1 
 
Anlage 11 zur Vorlage  V/0437/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
Querverweise/Bezüge zu bestehenden Ratsaufträgen  
 
 
 
 
  
 
 
 
 
THEMA:  UMSETZUNG 
  
Zu 1. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 4 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der finanziellen 
Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der neuen Landesregierung 
zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen. 
 
Zu 1.1 und 1.2 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 1 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Ca mpus als ein gemeinsames Projekt von 
WWU und Stadt Münster aus. 
 
 
 
 
 
 
 
THEMA: STÄDTEBAULICHES REALISIERUNGSKONZEPT UND WET TBEWERB 
 
Zu 2. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 6.1 noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Hittorfstraße“ zur frühzeitigen Klärung der 
vorhabenspezifischen städtebaulichen und detaillier teren Fragen eine vertiefende Analyse 
durchzuführen. Erst auf Grundlage einer vertiefenden  Standortuntersuchung für das 
Schlossareal einschließlich der Hittorfstraße erfolg t eine abschließende Festlegung des 
Standortes für den Musik-Campus. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7f noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU ... 
f) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine ö ffentliche Präsentation der Pläne des 
Musik-Campus vorzubereiten, in der auch die Initiat iven „Leonardo-Campus“, „Pro 
Hörster Parkplatz“ und „Schlossplatz Kultur 2020“ di e Möglichkeit erhalten, ihre 
abweichenden Projekte vorzustellen.

2 
 
Bezug: Punkt 3 aus V 924/2021 vom 22.12.2021, Vorlage in Gänze nicht beschlossen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bereits in den Er arbeitungsprozess des von Stadt und WWU 
gemeinsam beauftragten städtebaulichen Realisierung skonzeptes Anregungen und 
Erkenntnisse einer frühzeitigen Beteiligung der Bürg er/innen der Stadt einfließen zu lassen und 
die Beteiligung der Stadtgesellschaft im weiteren pl anerischen Projektfortgang kontinuierlich 
vorzusetzen. 
 
 
 
 
Zu 2.1 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 2a aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. Arzneipflanzengartens 
werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen Klass enzimmers" behutsam in das städtische 
Grünsystem und den Freiraum eingebettet. Die ökolog ische Qualität des Grün- und Freiraums 
insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu  wird die Verwaltung beauftragt, ein 
Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtische n entlang der Schlossgräfte zwischen 
Hittorfstraße und Neutor/Schloss zu entwickeln und zu erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses 
Grünkorridors für die Natur- und Erholungsfunktion i m Zusammenspiel mit der städtebaulichen 
Konzeption für den Musik-Campus. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 6.d noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis: ... 
d) Der Rat bekräftigt, dass der Pharmaziegarten als Fläche an der Hittorfstraße als 
Grünfläche bestehen bleiben soll. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7b noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU 
b) den Außen-/Freiflächenbedarf für den Musik-Campus abzuschätzen 
 
 
 
 
 
 
THEMA: BAUSTEIN STADT 
 
Zu 3. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 3 Abs.1 aus Vorlage 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus , Stand 16.12.2021, mit den 
Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturb au“ zur Kenntnis (Anlage 3 der 
Hauptvorlage). Er stimmt auf dieser Basis einer pers pektivischen Erhöhung der städtischen 
Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr  2026 auf maximal 70,1 Mio. € zur 
Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu 
 
Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtisch en Raumprogramms durch den Rat 
erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftrag t, dieses Programm zu überarbeiten, um 
kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen si ch einem am bisherigen Projektbudget 
orientiert. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7a V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU 
a) ein zwischen den Projektbeteiligten abgestimmtes Raum-, Funktions- und 
Nutzungskonzept zu entwickeln.

3 
 
Zu 3.1. 
 
neu 
 
 
 
 
 
 
 
THEMA: BAUSTEIN KULTURBAU / FÖRDERUNG 
 
Zu 4.1 und 4.1 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 3 Abs.3-7 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfin anzierung durch die noch einzuwerbenden 
Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen Anteil am Kulturbau von 
31,6 Mio. € bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen. 
 
Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die 
derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H. v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame 
Fördermittelakquisen und privates Fundraising von S tadt und WWU in Gänze geschlossen 
werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 1 30,5 Mio. € für den Neubau der 
Musikhochschule bereitstellt. 
 
Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die Verwaltung 
aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen v on öffentlichen und privaten Stellen für 
zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro) nachzuweisen. 
Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines möglichen 
Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts). 
 
Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis  sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie Mitte 
2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der Fördermittelakquise 
zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, B undesmittel aus der annualen 
Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil is t jeweils eine Einschätzung zur 
Realisierbarkeit der Drittmittelakquise. Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt 
der Drittmittelakquise im Arbeitskreis berichtet 
. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7c noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU 
e) sämtliche in Betracht kommende Fördermöglichkeiten für die Realisierung des Musik-
Campus zu prüfen. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7 aus V 924/2021 vom 22.12.2021, nicht beschlossen: 
 
Der Rat formuliert seine Erwartungshaltung, dass die  städtischen Kostenanteile für die 
gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine i.H.v. ca. 31,6 Mio.€, die aktuelle Haushaltsansätze 
in hohem Maße durch externe Fördermittel und privat es Engagement der Stadtgesellschaft 
deckungsfähig sind. 
 
Zu 4.2. 
 
neu 
 
 
 
 
 
 
THEMA: MUSIKFACHLICHES BEGLEITGREMIUM SYNERGIEN 
 
Zu 5.

4 
 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, i st eine kulturfachliche Stärkung des 
Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine Ausführungen hinaus 
benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in  der weiteren Konkretisierung unter 
Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten Fachbere iche, Dezernate und Institutionen stärker 
herauszuarbeiten, worin die zu erwartenden Synergie n bestehen und welche kooperativen 
Vorteile das Projekt für die städtischen Projektpartnerhaben wird. 
 
 
 
THEMA: BETRIEB 
 
Zu 6. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 5 V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit d er Universität, unter Einbeziehung der 
Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtung sbeschluss und schnellstmöglich ein 
Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen da rstellt und finanziell sowie strukturell 
überzeugt.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss 
eine konkretisierte Kalkulation der jährlich zu erw artenden Belastung durch den laufenden 
Betrieb des „Musik-Campus“ auf den städtischen Haushalt darzustellen.  
 
Sollten diese Belastungen dazu führen, dass an ander er Stelle Kompensationen vorgenommen 
werden sollen, zeigt die Verwaltung auf, wo diese g etroffen werden können, ohne die Ziele der 
Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der Bildung schancen und der Klimaneutralität zu 
konterkarieren und wie gleichzeitig die Notwendigke it der Aufstellung eines 
Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 7c-d noch aus V 464/2019 vom  09.10.2019: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU 
c) ein geeignetes Betreibermodell und Trägermodell zu entwickeln, 
d) den finanziellen Umfang der Investitionen und de r Folgekosten abzuschätzen und 
plausibel darzustellen, mit welchen Belastungen die Stadt im Falle einer Realisierung zu 
rechnen hätte. 
 
 
 
 
 
 
THEMA: PLAN B 
 
Zu 7. 
 
Bezug:  Beschlusspunkt 6 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: 
 
Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den Fall, dass 
ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Ges amtfinanzierung nicht zu Stande 
kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und wie die Bedarfe der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) 
eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im vorgeg ebenen Kostenrahmen gedeckt werden 
können.

Anlage A

2698 Zeichen

Anlage A zur V/0437/2023 
Kurzüberblick 
Das Vorhaben Musik-Campus soll durch drei Baumaßnahmen mit drei unterschiedlichen 
Bauherren umgesetzt werden. Es bleibt weiterhin ein Gesamtvorhaben von Stadt und Universität, 
daher wird gemeinsam ein städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb vorbereitet, dessen 
Siegerentwurf Grundlage für die nachfolgenden Hochbauwettbewerbe der Bausteine sein wird.  
Ein Musikfachliches Begleitgremium erarbeitet seit Anfang des Jahres Konzepte für die 
Programmatik, sowie räumliche und inhaltliche Synergien.  
Sollte der Musik-Campus scheitern, werden die Konsequenzen aufgeführt sowie Möglichkeiten 
dargestellt, wie und wo die städtischen Bedarfe baulich umgesetzt werden könnten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Das Ziel des Musik -Campus ist Kultur - und Musiklands chaft weiterzuentwickeln und 
zukunftsfähig zu machen. Durch die Planung und Bau des Campus wird Münster auch im 
Bildungssektor, regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert  
und positioniert. Zudem ist der Musik -Campus ein Projek t der nutzungsvielfältigen, 
standortausbildenden und quartiersvernetzenden Innenstadtentwicklung.  
 Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist die Realisierung bis  Ende 
2030 bei einem finanziellen Gesamteinsatz von 70,1 Mio. € vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthal-
ten? 
 Ja  Nein x investiver Teil Projektbaustein 
„Stadt“ 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x s.o. 
Für die Vorbereitung des städtebaulich freiräumlichen Wettbewerbs ist es notwendig, dass ein 
externes Büro beauftragt wird, das den kommenden städtebaulichen Wettbewerb begleitet und bei 
der Vorbereitung der Auslobung unterstützt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das Sinfonieorchester Münster benötigt dringend einen geeigneten Proberaum mit Einspiel-/ 
Umkleideräumen. Die Westfälischen Schule für Musik ist in einem nicht barrierefreien Gebäude 
unterbracht, das den Anforderungen für Musikunterricht nicht entspricht. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 der dritte Ort: Der Musik-Campus wird ein Ort der Gemeinschaft sein, 
 Kulturelle Teilhabe und Vielfalt: der allen Teilen der Bevölkerung offensteht, 
 Soziale Nachhaltigkeit: und Chancen und breite Entwicklungspotentiale bietet.

Anlage 10 - Standortoptionen+Bewertungen Plan B

1329 Zeichen

 	


 


 

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Anlage 02 - Protokoll Information Öffentlichkeit 2023-03-28

9496 Zeichen

Herr Weber 
61.30.0001 
Tel. 0251 / 492 6120 
31.07.2023 
 
1 
 
 
Protokoll 
 
Informationsabend (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zum  
Musik-Campus an der Hittorfstraße / Einsteinstraße  
 
 
Datum   28.03.2023 
Zeit    18:00 bis 20:30 Uhr  
Ort    Hörsaalgebäude („H1“) (Schlossplatz 46)  
 
 
Teilnehmende  
Bezirksbürgermeister Herr Dr. Nonhoff (zeitweise) 
Herr Heide (Ferdinand Heide Architekt) 
Frau Schliemann (Ferdinand Heide Architekt) 
Herr Krause (Stadt Münster) 
Herr Weber (Stadt Münster) 
 
und weitere rund 100 Personen  
 
 
Aussagen aus der Infoveranstaltung 
Einleitung Herr Krause 
Herr Krause begrüß die Anwesenden stellvertretend für den Bezirksbürgermeister, der im weite- 
ren Verlauf dazu kam. Er stellt die Teilnehmenden aus dem Büro Ferdinand Heide Architekt aus 
Frankfurt am Main vor und leitet in das Thema ein.  
Die Standortentscheidung des Rates der Stadt Münster, den Musik-Campus im Bereich Einstein- 
straße / Hittorfstraße zu planen, erläutert Herr Krause vor dem Hintergrund sowohl der Standor- 
teigenschaften des Grundstücks sowie vor dem Hintergrund der stadträumlichen Funktion dieses 
Bereiches zwischen Altstadt, Schloss und urbanen Wi ssensquartieren. Ausgehend von den Er- 
gebnissen der internationalen Ideenwerkstatt „Wisse nschaftsstadt der Zukunft“ (2020) soll der 
Musik-Campus einen wichtigen Beitrag zur stadträumlichen Verbindung leisten.

2 
 
Das städtebauliche Realisierungskonzept des Büros Heide untersucht daher die funktionalen Fra- 
gestellungen für den Musik-Campus sowohl grundstücksbezogen als auch mit Blick auf die Ver- 
bindungsfunktion. Grundlage dafür sind neben den Ke nntnissen über die städtebaulichen Rah- 
menbedingungen insbesondere auch die Raumansprüche der künftigen Nutzungen.  
 
So sollen sowohl die Musikhochschule der 
Universität Münster als auch die Westfälische 
Schule für Musik und das städtische Sinfonie- 
orchester gemeinsam mit den freien Musikak- 
teuren den Musik-Campus bilden. In eigenen 
und gemeinsam genutzten Räumen sollen 
Ausbildungs-, Übungs- und Aufführungsmög- 
lichkeiten geschaffen werden.   
Der sensible planerische Umgang im Über- 
gang zum äußeren Schlossgarten und die Ein- 
griffe in bisher durch die Universität genutzte 
Flächen wie den ehemaligen Apothekergarten 
stellen hohe Anforderungen an die Planung.  
Das städtebauliche Realisierungskonzept stellt die Mög- 
lichkeiten und Abhängigkeiten räumlich anschaulich dar. Die Arbeit enthält dabei ausdrücklich 
keine Aussagen zur Architektur und trifft noch keine abschließende Festlegung zur Verortung der 
einzelnen Bausteine auf dem Grundstück. 
Nach der Einbindung von Politik und Nutzern ist die Vorstellung und Information der Öffentlichkeit 
ein wichtiger Bestandteil des Planungsprozesses, um weitere Anregungen und Einschätzungen 
zu erhalten.  
 
 
Vorstellung des städtebaulichen Realisierungskonzeptes 
 
Herr Heide und Frau Schliemann vom Büro Ferdinand Heide Architekt stellen anhand einer Prä- 
sentation die Ausgangslage der Planungen vor und di skutieren anhand von zwölf Varianten die 
Möglichkeiten, den Musik-Campus auf dem Grundstück Einsteinstraße / Hittorfstraße zu positio- 
nieren. Dabei stellen sie anschaulich dar, dass der  Musik-Campus sowohl als Haus der Musik 
verstanden werden könnte („Solo“), als auch als Ensemble aus zwei bis vier Baukörpern („Duett“, 
„Terzett“, „Quartett“). 
 
Fotos: Stadt Münster

3 
 
Für jede dieser vier Planungsan- 
sätze stellen sie in Untervarianten 
dar, welche Vorzüge und Eigen- 
schaften mit Blick auf Lage auf dem 
Grundstück, Fußabdruck, Flächen- 
inanspruchnahme, Erschließung 
und Durchwegung und Vernetzung 
mit dem Freiraum gegeben sind. 
Dabei stellt sich schnell heraus, 
dass in dieser Phase der Planung 
noch keine Vorfestlegung für den 
späteren Städtebau erfolgt. Viel- 
mehr werden die rahmensetzenden 
Planungsvorgaben für die nächsten 
Schritte herausgearbeitet.  
Herr Heide stellt den Anwesenden über bereits an anderen Orten gebaute Beispiele für jeden der 
vier Planungsansätze anschaulich dar, wie dieses gemeinsame Nutzungskonzept den Raum prä- 
gen könnte.  
Das aus der Summe der Nutzungsbausteine entstehende Raumprogramm führt zu einem großen 
Bauvolumen, das sich in den einzelnen Planungsansätzen mal leichter, mal schwieriger auf dem 
Grundstück anordnen lässt. Insbesondere der Kulturbau mit einem großen Saal für bis zu 1.200 
Plätzen und einer absehbaren (technisch bedingten) Höhe von über 20 Metern prägt die Ent- 
wurfsansätze.  
Über Piktogrammartige Grundrissdarstellungen erläut ert Herr Heide die Funktionszusammen- 
hänge und das Wechselspiel der Nutzungen untereinander und mit dem umgebenden Freiraum.  
 
Diskussion im Plenum 
 
Im Anschluss an die Präsentation der Planungsvarianten beginnt die Diskussion im Plenum. Da- 
bei wird sowohl auf die zuvor erläuterten städtebau lichen Überlegungen eingegangen als auch 
auf sehr grundsätzliche Fragestellungen. Von der prinzipiellen Erforderlichkeit eines Musik-Cam- 
pus über die Standortfrage bis hin zu Finanzierungsaspekten reichten die Beiträge. Neben grund- 
sätzlich kritischen Tönen gab es auch positive Resonanz. Dass im Plenum keine Befürchtungen 
aus der Nachbarschaft hinsichtlich Bauvolumen und I mmissionen geäußert wurden, zeigt den 
umsichtigen und sensiblen Umgang des Planungsbüros mit dieser Aufgabe. Gleichwohl über- 
rascht viele das absolute Volumen des Musik-Campus insbesondere im Planungsansatz Haus 
der Musik („Solo“).  
Neben städtebaulichen Themen wurde auch ein hoher Anspruch an eine herausragende Gestal- 
tung und einen wegweisenden ökologischen Bau und Betrieb angesprochen. Die Nutzungsoffen- 
heit des Musik-Campus wird als Chance für die Stadt gesehen.

4 
 
Diskussion am Stadtmodell 
 
Die zuvor zeichnerisch dargestellten Varianten hat das Büro Heide auch maßstäblich gebaut. Im 
Foyer des Hörsaalgebäudes konnte an dem bereitgeste llten Stadtmodell jede Variante zu Dis- 
kussionszwecken eingesetzt werden. So ließen sich m it den Beteiligten Vor- und Nachteile der 
Planungsansätze diskutieren.  
 
 
 
Die Diskussion am Modell führte zeitweise auf eine frühere Standortdiskussion zurück, die eine 
Musikhalle auf dem Schlossplatz zum Inhalt hatte. Auch wenn nicht alle Schlossplatzbefürworter 
vom Standort Einsteinstraße / Hittorfstraße überzeu gt sind, zeigten sich doch die Vorzüge des 
geplanten Standortes im äußeren Schlossgarten. 
Es wurde deutlich, dass der künftige Musik-Campus s ensibel auf die benachbarte Wohnbebau- 
ung reagieren muss. Mit den ebenfalls sich entwickelnden Bereichen des Mathecampus und des 
Service-Centers des UKM weiter westlich ergeben sich künftig attraktive urbane Räume, die funk- 
tional den Übergang zu den urbanen Wissensquartieren darstellen.

5 
 
Anregungen und Hinweise seitens der Teilnehmenden 
 
Ergänzend gab es an Thementischen die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zu den Berei- 
chen Grün- und Freiraum sowie Verkehr und Erreichbarkeit zu geben. 
 
Grün- und Freiraum 
 Neben einer Belebung des Freiraums werden auch Wün sche nach einer konsumfreien 
Nutzung geäußert, damit Essen, Trinken und Picknicken für alle möglich ist. 
 Die Belebung soll auch durch Nutzungen am Abend ge lingen, dazu wird neben einer Au- 
ßenbühne auch ein Pavillon gewünscht.  
 Vorhandene Bäume sollen möglichst geschont werden,  die Versiegelung soll gering sein. 
Es sollen keine Schneisen durch den Wald geschlagen werden. 
 Die Beleuchtung soll intelligent, insekten- und fl edermausfreundlich installiert werden.  
 Neben dem ökologischen Ausgleich, möglichst vor Or t, sollen die Auswirkungen auf das 
Klima und den Kiessandzug untersucht werden. 
 
Verkehr und Erreichbarkeit 
 Sicherheitsaspekte der Musik-Campus-Besucher wurde n thematisiert. Dazu zählen si- 
chere und bequeme, gut beleuchtete Wege vom Parkhau s zum Musik-Campus, attrakti- 
vere Wegeverbindungen durch den äußeren Schlossgart en und sichere Fahrradabstell- 
anlagen. 
 Viele Anregungen gab es zu Themenbereich Umweltver bund. Eine bessere Anbindung 
an den Bahnhof wurde ebenso gewünscht wie ein Beibehalten der Taktzeiten der Busse 
auch an den Abendstunden.  
 Auch organisatorische Anregungen wurden gegeben, e twa, dass Eintrittspreise für Ver- 
anstaltungen die Nutzung des ÖPNV einschließen oder das Bereitstellen von Shuttlefahr- 
ten vom Bahnhof zum Musik-Campus.

6 
 
Weiteres Vorgehen 
 
 Herr Krause erläutert, dass mit Abschluss des städ tebaulichen Realisierungskonzeptes 
die Rahmenbedingungen für weitere qualifizierende S chritte gegeben sind. Diese Pla- 
nungsschritte werden neben städtebaulichen Fragestellungen des Musik-Campus an sich 
insbesondere die Verknüpfung mit dem umgebenden Freiraum thematisieren. 
 Die Verwaltung wird die Politik im Laufe des Jahre s über die Entwicklung informieren und 
die notwendigen Beschlüsse für die weiteren Planungsschritte einholen.  
 
Herr Krause bedankt sich für das Engagement und die  Diskussion unter den Beteiligten und 
schließt die Informationsveranstaltung um 20:30 Uhr.  
 
 
Fazit: 
Die Teilnehmenden der Informationsveranstaltung stehen dem Musik-Campus überwiegend po- 
sitiv gegenüber. Es wurde eine Vielzahl an Anregungen und Hinweisen vorgebracht, die im wei- 
teren Verlauf berücksichtigt werden können. 
 
Themenschwerpunkte sind die Einbindung in den äußeren Schlossgarten, der sensible Umgang 
mit den vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen und eine umweltverträgliche Mobilität.  
 
 
 
Im Auftrag 
gez. Weber

Anlage 01_Broschuere_Musik_Campus_Muenster

70450 Zeichen

STÄDTEBAULICHES REALISIERUNGSKONZEPT MUSIK - CAMPUS MÜNSTER                                            
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Stand August 2023

2
Auftragnehmer:
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Alt- Fechenheim 103
60386 Frankfurt
Tel.  069 - 4208270
Auftraggeber:
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
in Kooperation mit:
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Projektbeteiligte

3Inhaltsverzeichnis
 Projektbeteiligte        2
 Inhaltsverzeichnis                      3 
1.  Ausgangslage / Kontext                     4
2.  Bestandsanalyse                      
2.1 Grundstück        5
2.2 großräumliches Umfeld       6
2.3 Baumbestand und Vegetation       9
2.4 Flächenversiegelung       10
                 
3.  Konzept / Leitlinien                      
3.1 städtebauliche Herleitung       11
3.2 Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett    13
3.3 „Musik-Campus“ vs. „Haus der Musik“      15
4.  Variantenuntersuchung       16
4.1 Variante 1: Solo - freie Form       17
4.2 Variante 2: Duett        19
4.3 Variante 3: Terzett        21
4.4 Variante 4: Quartett        23
5. Fazit
5.1 Empfehlungen hinsichtlich:       25
• städtebaulicher Orientierung
• Fußabdruck und Versiegelung
• Lagepräferenzen der Nutzungen
• Gebäudezugänge und Durchwegung
• Zufahrten und Erschließung
• Realisierung in Bauabschnitten
• Freiraum
6. Städtebauliche Vorgaben/ Leitlinien      26
 Bildnachweis        30

4
„Im Jahre 2016 verständigten sich die Stadt Münster und die Universität Münster auf die gemeinsame 
Planung und Realisierung eines Musik- Campus als ein deutschlandweit einmaliges und innovatives 
Kooperationsprojekt der städtischen und universitären Musik- Einrichtungen gemeinsam mit den freien 
Musikakteuren. Mit dem Musik- Campus wird ein lebendiges und nachhaltiges Zentrum für die Musik 
entstehen, das sich ebenfalls für wissenschaftliche Konferenzen eignen wird. Kulturelles Leben, musika-
lische Ausbildung und Wissenschaft werden sich verbinden.
Sinfonieorchester, Westfälische Schule für Musik (WSfM), Musikhochschule und die freien Musikakteure 
sollen hier ihren Sitz haben und über zeitgemäße Unterrichts-, Proben- und Aufführungsmöglichkeiten 
Ausgangslage / Kontext
verfügen. So werden die bereits bewährten Kooperationen dieser Träger untereinander und gemeinsam 
mit den freien Musikakteuren auf eine neue Stufe gehoben. Der Musik- Campus wird als kommunikatives 
und für alle offenes Forum gedacht, auf dem sich Musik- und Stadtgesellschaft direkt begegnen.
Herzstück des Musik- Campus sind die Orte des gemeinsamen Musizierens und der Zusammenarbeit 
der unterschiedlichen Akteure sowie die Foyers als Treffpunkte und als Orte der zufälligen Zusammen -
künfte. Die gemeinsam genutzten Säle, wie beispielsweise der große Konzertsaal, werden die enge 
künstlerische wie inhaltliche Zusammenarbeit versinnbildlichen.“
Aus der Leistungsbeschreibung zum städtebaulichen Realisierungskonzept:

5Grundstück
Schlosgraben
jüdischer Friedhof
Mathe-Campus
Schlosspark
äusserer Schlosspark
Einsteinstraße
ehemalige Bluecher-Kaserne
Hittorfstraße
Das Grundstück liegt im Westen vom Stadtteil Mitte 
im Stadtbezirk Schloss.
Es grenzt im Norden an die Einsteinstraße. Gegen-
über befindet sich die ehemalige Bluecher- Kaser -
ne, für die es bereits ein Konzept zur Entwicklung 
zu einem urbanen Wissensquartier gibt. Östlich 
schliesst der jüdische Friedhof an, danach ein ur -
banes Wohnquartier. Richtung Westen schließt der 
Mathe-Campus der Universität Münster an, wel -
cher ebenfalls derzeit weiterentwickelt wird.
Nach Westen wird das Grundstück begrenzt durch 
die Hittorfstraße. Diese ist im unmittelbaren Umfeld 
zum Grundstück geprägt von einer 3-geschossigen 
Wohnbebauung in Zeilenbauweise. Das Gebiet 
ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Hit -
torfstraße wurde zur Fahrradstraße umgewidmet, 
lediglich Anliegerverkehr ist zugelassen.
Im Südwesten schliesst ein Wohngebiet an, 
welches entlang der Schlossgräfte geprägt ist von 
Einfamilienhäusern.
Südöstlich grenzt das Grundstück an den Schloss-
graben / den Schlosspark. Ein öffentlicher Fuß- und 
Radweg gesäumt durch beidseitige Baumreihen 
markiert die Grenze.
Im Osten geht das Grundstück in den äusseren 
Schlosspark über.
Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 
41.950 m 2 setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 
dem Landesgrundstück im Westen mit einer Flä -
che von ca. 16.600 m 2, welches derzeit mit einem 
abgängigem Gebäude des Pharmazeutischem In -
stitut der Universität Münster bebaut ist, und dem 
städtischen Grundstück mit ca. 25.350 m2, welches 
größtenteils als ehemaliger Apothekergarten ge -
nutzt wurde. Lediglich die nördliche Spitze des 
Grundstücks ist Teil des äußeren Schlossparks.

6Großräumliches Umfeld
Der neue Musik - Campus liegt zwischen der 
Altstadt und den neu entstehenden urbanen Wis -
sensquartieren. Über eine Achse von der Altstadt 
über das Schloss Richtung Wissensquartiere wer-
den die verschiedenen Hochschulstandorte ver -
bunden. Der Musik - Campus hat die Chance hier 
als Gelenk zu fungieren. 
Hochschulstandorte

7
Der neue Musik- Campus kann als Teil des En -
sembles Schloss / Zitadelle verstanden werden. 
Das Grundstück ist die Erweiterung des äußeren 
Schlossparks bis an die Hittorfstraße und über den 
Schlossgarten direkt mit der Promenade verbun -
den.
Großräumliches Umfeld

8
Das Grundstück liegt an der Hittorf- und der Ein -
steinstraße. Die Erschließung mit MIV ist über die 
Einsteinstraße möglich, während die Hittorfstraße 
dem Radverkehr vorbehalten ist. Bushaltestellen 
befinden sich in unmittelbarer Nähe in der Ein -
steinstraße sowie am Coesfelder Kreuz. Hier be -
findet sich ebenfalls ein großes Parkhaus.
Aus Richtung Altstadt kommend besteht eine 
fußläufige Verbindung vom Schloss durch den 
Schlosspark, über eine kleine Brücke über den 
Schlossgraben, hin zum Grundstück.
Großräumliches Umfeld
Radwegeverbindungen

9Baumbestand und Vegetation
Das Grundstück ist einerseits geprägt durch seine 
ehemalige Bebauung und Nutzung als Pharma -
ziestandort der Universität Münster, andererseits 
durch seine Nutzung als ehemaliger Apothekergar-
ten.
Das Landesgrundstück weist im Westen entlang 
der Hittorfstraße einen parkartigen Baumbestand 
auf, sowie nach Norden zur Einsteinstraße eine 
dichte, städtische Baumreihe aus vorwiegend Rot- 
und Stieleichen, die die Straße einseitig über die 
gesamte Länge des Grundstücks begleitet.
Das städtische Grundstück ist komplett unbebaut. 
Im südlichen Übergangsbereich zwischen Lan -
des- und städtischem Grundstück befindet sich ein 
parkartiger Baumbestand. Die Grundstücksgren -
ze wird gesäumt von einer Zierkirschenreihe zum 
Schlossgraben, auf der Grundstücksseite befindet 
sich heckenartiger Gehölzbestand. Dieser zieht 
sich diagonal von der südöstlichen zur westlichen 
Ecke, sowie einmal von Süden nach Norden und 
zoniert die Fläche des ehemaligen Apothekergar -
tens markant. Das dreieckige Stück im Norden ist 
Teil des äußeren Schlossgartens und weist einen 
parkartigen Baumbestand auf.

10Flächenversiegelung
Einsteinstraße
10.734,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Das Landesgrundstück ist derzeit bebaut mit einem 
voraussichtlich abgängigen Gebäude des Pharma-
zeutischen Instituts der Universität Münster. Die 
Bebauung besteht im Wesentlichen aus einem 
6-geschossigen und einem flächigen, eingeschos -
sigen Gebäudeteil. Große Teile der Freiflächen um 
das Gebäude herum sind versiegelt und werden als 
Stellplätze/ Andienung genutzt. In Summe beträgt 
die versiegelte Fläche ca. 10.730 m2.
Der städtische Teil des Grundstücks wurde ehe -
mals als Apothekergarten genutzt. Die Flächen 
sind teils bewirtschaftet, jedoch nicht versiegelt.

11Städtebauliche Herleitung
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Mit dem Grundstück bietet sich die Chance, eine 
Verbindung / ein Gelenk zwischen Altstadt und 
urbanen Wissensquartieren zu schaffen und über 
neue Wegeverbindungen die Stadtteile zu verbin -
den.
Damit dies gelingt, muss der neue Musik- Campus 
sich nach beiden Seite orientieren und öffnen: ei -
nerseits zum Schloss und zur Innenstadt, ande -
rerseits zur Einsteinstraße mit den angrenzenden 
Hochschulnutzungen und urbanen Wissenquartie -
ren.
Das anschliessende Wohngebiet in der Hittorfstra -
ße fordert einen sensiblen Umgang hinsichtlich 
der Höhenentwicklung und möglichen Lärment -
wicklungen. Ein Abstand zur Grundstücksgrenze 
scheint hier geboten, um einen Übergang zu schaf-
fen.
Einer neuen fussläufigen Wegeverbindung durch 
den Schlossgarten wird eine große Bedeutung 
beigemessen. Aus Richtung Stadt kommend kann 
dies die Hauptverbindung für Fussgäner darstellen, 
die einerseits den Musik- Campus selber als Ziel 
haben oder ihn nur queren und weiter in Richtung 
Hochschule oder Wissenquartiere wollen.

12
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Der Musik - Campus wird ein Teil des Ensembles 
Zitadelle / Schloss, ein Gebäude, das wie das 
Schloss am Schlosspark frei und eigenständig im 
Park steht. Hierbei wird das gesamte Grundstück 
Teil des äußeren Schlossparks.
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Zwei Hauptachsen kreuzen das Grundstück: 
1. die Achse in Ost- West- Richtung zwischen 
Altstadt und den Hochschulstandorten
2. die Achse in Nord- Süd- Richtung
Im Mittelpunkt beider Achsen entsteht der Musik- 
Campus.
Der/ die Baukörper wird/ werden entlang der Ach-
sen positioniert und formen diese, bzw. nehmen 
diese in die Wegeführung über den Campus auf. 
Dabei stellen sich die Baukörper nicht in den Weg 
sondern bilden die Leitplanken für ihn.
Die Positionierung des/ der Baukörper/s und die 
Wegeführungen zonieren die Aussenanlagen. 
Ortsprägende Qualitäten werden aufgegriffen und 
weitergeführt. So wird der äußere Schlossgarten 
bis an die Hittorfstraße erweitert und analog zum 
Bestand mit Baumgruppen und einer dichteren 
Baumreihe an den Rändern gestaltet. 
Den Nutzungen angemessen große Plätze mar -
kieren die Eingänge.
Die Eingänge liegen an den Anknüpfungspunkten 
zwischen Altstadt und neuen, urbanen Wissens -
quartieren. Eine wichtige Eingangsseite liegt an 
der Einsteinstraße und schafft den Übergang zur 
ehemaligen Blücherkaserne und dem neuen Ma -
the- Campus. Ein weiterer wichtiger Eingang liegt 
gegenüber, der Innenstadt und dem Schloss zuge-
wandt, sowie in der Verlängerung der Straße „Am 
Schlossgarten“.
Städtebauliche Herleitung

13Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett
Für den Musik- Campus sind unterschiedliche Szenarien denkbar. Grundsätzlich kann man unterschei -
den zwischen dem „Haus der Musik“ als ein Gebäude, welches alle Nutzer unter einem Dach zusam -
menbringt und einem Campus im klassischen Sinn, als ein Ensemble aus mehreren Baukörpern und 
Freiräumen zwischen den Gebäuden. Beide Szenarien wurden in den Grundsatzvarianten „Solo“ (ein 
Baukörper), „Duett“ (zwei Baukörper), Terzett“ (drei Baukörper) und „Quartett“ (vier Baukörper) durch -
gespielt.
Als Grundlage dient ein Raumprogramm, welches die Bedarfe der künftigen Nutzer – Musikhochschu -
le (MHS), Westfälische Schule für Musik (WSfM), Sinfonieorchester Münster (SOM) sowie die freien 
Musikakteure (FMA) – darstellt, in Summe ca. 14.000 qm Nutzfläche (NUF 1-6). Die Flächen werden 
bestimmten Nutzungseinheiten zugeteilt. Hierbei wird unterschieden zwischen Flächen, die nur einem 
Nutzer zugeordnet sind und Flächen, die gemeinsam genutzt werden. Gemeinsam genutzte Flächen 
werden dem Baustein „Kulturbau“ zugeordnet, dies sind ca. 2.650 qm NUF 1-6 und umfassen einen 
großen Konzertsaal mit ca. 1.400 qm NUF 1-6 sowie den zugehörigen Neben- und Probeflächen, Foyer, 
Gastronomie und Flächen der Infrastruktur. Der Flächenanteil für die Musikhochschule beträgt ca. 7.800 
qm NUF 1-6, der städtische Anteil (WSfM, SOM und FMA) ca. 3.550qm NUF 1-6. 
In den verschiedenen Varianten werden mehrere Nutzungseinheiten teilweise in einem Baukörper zu -
sammengefasst, hierbei finden die funktionalen Beziehungen Berücksichtigung.

14Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
1.115,4 m2
226,6 m2
211,1 m
2
416,0 m2
109,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Zufahrt TG
Aussenbühne
10.075,3 m2
2.012,6 m2
1.024,6 m2
2.850,4 m2
VI
V
IVII
Andienung
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
1.294,1 m2
738,0 m2
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
IV
V
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
5 Geschosse a 800= 4000
5 Geschosse a 2200= 11000 4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
Kulturbau (V
erans., Seminarzentrum, Gastr
o)   ->
BGF 15.000qm
WSfM
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
3.980,7 m2
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastr
o)   ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.861,4 m2
1.149,3 m2
580,8 m2
130,7 m2
99,7 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Aussenbühne
II
V
V
IV
Andienung
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
3.928,3 m2
3.713,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung Zufahrt TG
1.128,3 m2
MHS
5 Geschosse a 2200= 11000
5 Geschosse a 800= 4000
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro)   ->
BGF 15.000qm
1.085,4 m2
2.669,9 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
2.210,8 m2
920,4 m2
1.012,6 m
2
3.340,3 m2
MHS
Zufahrt TG
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
4.690,0 m
2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
WSfM
V
IV
Kulturbau (V
erans., Seminarzentrum, Gastr
o)   ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
IV
V
3.776,5 m2
112,9 m2
133,8 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Zufahrt TG
3.713,2 m2
MHS
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
5 Geschosse a 800= 4000
Aussenbühne
5.086,9 m
2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
Andienung
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro)   ->
BGF 15.000qm
2.630,4 m
2
1.085,4 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
3.770,7 m2
1.219,4 m2
MHS
Andienung Zufahrt TG
IV
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
WSfM
V
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
IV
V
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro)   ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Sch
lossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
1.312,
2 m
2
2.630,4 m2
5.472,3 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.120,9 m22.183,4 m2
1.136,7 m2
1.111,8 m2
IV
MHS
SOM
+FM
Bühnen MHS
Aussenbühne
III
2.406,1 m2
WSfM
Kulturbau
III
V
V
IV
18.Walnuss
12.175,2 m2
1.117,9 m2
2.694
,4 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.532,0 m2
1.178,2 m2
1.117,4 m2
1.173,8 m2
2.215,3 m2
952,9 m2
Aussenbühne
IV
MHS
SOM+
FM
Bühnen
MHS
IV
Iverbindendes
Foyer
2.459,3 m2
Kulturbau
III
V
WSfM
V
18.Walnuss
Die Variante „Solo“ vereint alle Nutzungen in einem 
Haus, dem „Haus der Musik“. Die einzelnen Nut -
zungen können als „Einzelhäuser“ auf einem So -
ckel oder über mehrere Geschosse um den großen 
Saal herum organisiert werden.
„Duett“ ist ein Ensemble aus 2 Baukörpern, die ei -
nen Freiraum zwischen ihnen formulieren. Ein Bau-
körper beherbergt die gemeinsamen, öffentlichen 
Nutzungen, der zweite ist für die Hochschul- und 
Schulnutzungen vorgesehen.
Die Varianten „Terzett“  und „Quartett“ definieren mit 
3 bis 4 Baukörpern die Campusmitte, von der aus 
alle Gebäude erschlossen werden. Die Mitte öffnet 
sich zu den städtebaulichen Achsverbindungen, die 
als Wegeverbindungen über den Campus führen. 
Solo Duett Terzett Quartett
Alle Gebäude können als unabhängige Nutzungs -
einheiten und Bauabschnitte geplant und gebaut 
werden. Einer der Baukörper nimmt die gemeinsam 
genutzten Flächen auf.

15„Musik-Campus“ vs. „Haus der Musik“
Die Grundsatzvarianten zeigen verschiedene Vor- und Nachteile, die in einer Matrix gegenübergestellt werden:Kriterium Grundvarianten
Solo	-	Einhauslösung Duett	-	Ensemble	aus	2	Baukörpern Terzett/	Quartett	-	Ensemble	aus	3	oder	mehreren	
Baukörpern
Funktion	als	Gelenk	zwischen	
Stadt	und	Wissensquartieren
der	Baukörper	kann	die	Hauptachsen	aufnehmen,	
formen	und	neue	Wegeverbindungen	schaffen,	hierbei	
führen	die	Wege	immer	am	Gebäude	vorbei,	nicht	
durch	das	Gebäude
der	Zwischenraum	zwischen	zwei	Baukörpern	
fokussiert	stark	auf	eine	Richtung	->	entweder	Nord-
Süd	oder	Ost-West
Ausformulierung	eines	Campus	mit	einer	Freifläche	in	
der	Mitte,	die	die	Wegeverbindungen	zwischen	Stadt	
und	Wissensquartieren	aufnimmt	und	den	Campus	
belebt,	möglich
->	über	den	Campus,	nicht	nur	dran	vorbei
Volumen	in	Relation	zur	
Umgebungsbebauung
sehr	großes	Einzelvolumen,	jedoch	Abstufungen	in	den	
Gebäudeteilen	möglich
große	Einzelvolumen,	jedoch	Abstufungen	in	den	
Gebäudeteilen	möglich
kleinere	Einzelvolumen	möglich,	die	den	Übergang	zur	
kleinteiligen	Wohnbebauung	relativieren	könnten
Kompaktheit
Flächenversiegelung
Nutzeranforderung/	
Projektphilosophie
"Alle	unter	einem	Dach"
->	automatische	Begegnung	der	Nutzer	im	Haus
Campus
->	automatische	Begegnung	der	Nutzer	mit	
Nichtnutzern
Campus
->	automatische	Begegnung	der	Nutzer	mit	
Nichtnutzern
hohe	Funktionalität,	da	alle	Nutzungsbereiche	
verbunden	sind
Funktionalität	durch	bauliche	Verbindung	aller	
Gebäude	möglich
Funktionalität	durch	bauliche	Verbindung	aller	
Gebäude	möglich
alle	Nutzergruppen	werden	gleichberechtigt	in	einem	
Haus	untergebracht
einzelne	Nutzer	erhalten	ein	eigenes	Haus,	andere	
kleinere	Nutzergruppen	ggf.	nicht
Bauteilbildung bedingt	möglich möglich,	dadurch	größere	Vielfalt	in	der	
architektonischen	Gestaltung	der	beiden	Gebäude
möglich,	dadurch	größere	Vielfalt	in	der	
architektonischen	Gestaltung	der	einzelnen	Gebäude
abhängig	vom	Hochbauentwurf,	jedoch	voraussichtlich	ähnlich
abhängig	vom	Hochbauentwurf,	jedoch	voraussichtlich	ähnlich
Die Varianten wurden in verschiedenen Runden mit den Projektbeteiligten, Vertretern von Stadt und 
Land, sowie den künftigen Nutzern diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen.
Ein großes Potential der Einhauslösung wird in der zwangsläufigen Begegnung aller Nutzer im gemein -
samen Haus gesehen. Schwieriger gestaltet sich bei dieser Variante die Errichtung in mehreren Bau -
abschnitten. Dies richtet sich stark nach der Grundrissorganisation. Ein Gebäude, welches den Saal in 
die Mitte nimmt und die weiteren Räume sich kranzartig um diesen herum legen, wird kaum in Bauab -
schnitten realisiert werden können, wohingegen Varianten, die additiv und mit ablesbaren Einzelvolumen 
organisiert werden und deren Verbindung ein in der Mitte liegendes Foyer ist, sicherlich einfacher in 
einzelnen Bauteilen hergestellt werden könnten. Hier haben dennoch die Campuslösungen mit Einzelge-
bäuden einen klaren Vorteil. Alle Gebäude können unabhängig voreinander realisiert und der Fokus auf 
die unterschiedlichen Nutzeranforderungen gelegt werden. Die Funktionalität kann für jedes Gebäude 
optimiert werden. Eine Schnittstelle kann es bei einem gemeinsamen Untergeschoss geben, welches 
auch funktional die erforderliche Verbindung darstellen kann.

16
Auf den folgenden Seiten werden exemplarisch 4 Varianten detailliert beschrieben. Aus jeder Gruppe 
(Solo, Duett, Terzett, Quarttett) wurde eine Variante gewählt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vor-
zugsvariante, vielmehr wurden die Varianten so ausgewählt, dass eine große Bandbreite aufgezeigt 
wird und zu den unterschiedlichen Themenfelder möglichst viele, unterschiedliche Aspekte gezeigt und 
gegenübergestellt werden können.
Variantenuntersuchung

17Variante 1 / Solo
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbühne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG	 8.900 qm
1.OG	 6.500 qm
2.OG	 5.500 qm
3.OG	 5.500 qm
4.OG	 5.500 qm
Summe	 31.900 qm
mögliches UG	 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 	   4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   6.000 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG
Die Solo-Variante zeigt einen Solitär als Haus im 
Park. Mit seiner freien Form orientiert es sich ei -
nerseits zur Einsteinstraße, bildet jedoch genauso 
einen Schwerpunkt Richtung Schloss / Innenstadt. 
Annähernd mittig auf dem Grundstück platziert 
wahrt es ausreichend Abstand zur kleinteiligen, 
niedrigen Wohnbebauung.
Über den großzügigen Eingangsplatz nach Nor -
den baut das Gebäude einen Bezug zur ehema -
ligen Blücherkaserne auf und schafft eine Anbin -
dung zum Mathecampus. Mit einer neuen Brücke 
über den Schlossgraben in Verlängerung der 
nördlichen Allee im Schlosspark wird eine neue 
Verbindung Richtung Innenstadt geschaffen. Ein 
differenziertes Wegenetz führt direkt zum süd -
lichen Eingang des Neubaus sowie westlich am 
Gebäude vorbei zur Einstein-/Hittorfstraße. Eben -
falls wird die Straße „Am Schlossgraben“ an das 
neue Wegenetz durch den Park angebunden.
Die Andienung erfolgt von der Einsteinstraße, die 
Zufahrt liegt östlich des Eingangsplatzes und ist 
über Baumgruppen von diesem getrennt. Die An -
dienung selbst erfolgt idealerweise im Gebäude, 
lediglich die Verkehrsflächen mit Ein- und Ausfahrt 
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbüh
ne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG	 8.900 qm
1.OG	 6.500 qm
2.OG	 5.500 qm
3.OG	 5.500 qm
4.OG	 5.500 qm
Summe	 31.900 qm
mögliches UG	 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 	   4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   6.000 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG

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23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbühne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG	 8.900 qm
1.OG	 6.500 qm
2.OG	 5.500 qm
3.OG	 5.500 qm
4.OG	 5.500 qm
Summe	 31.900 qm
mögliches UG	 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 	   4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   6.000 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG
Variante 1 / Solo
ins Gebäude liegen im Park. Die Zufahrten zu einer Tiefgarage und der Fahrradgarage liegen an gleicher 
Stelle an der Einsteinstraße. Die Tiefgarage ist auf ein notwendiges Minimum reduziert, der Großteil der 
Stellplätze kann mit dem Parkhaus am Coesfelder Kreuz abgedeckt werden. Der hohe Bedarf an Fahr -
radstellplätzen, insbesondere für die Hochschulnutzung, soll komplett in der Fahrradgarage abgedeckt 
werden. 
Die Freiflächen um den Neubau herum werden als Park gestaltet, analog zum bestehenden äußeren 
Schlosspark. Die vorher versiegelten oder bebauten Flächen werden, soweit nicht wieder neu bebaut, 
entsiegelt und in die Parkgestaltung einbezogen. Prägend für den Ort ist einerseits die dichte Baumreihe 
an der Einsteinstraße, welche erhalten bleibt, jedoch Öffnungen zum Vorplatz sowie für die Erschließung 
erhält. Der Baumbestand in der Hittorfstraße bleibt erhalten und wird ergänzt, ebenso die Baumreihe 
zum Schlossgraben. Die großen Freiflächen werden als Wiesen mit Baumgruppen gestaltet. Eine Aus -
senbühne ist östlich des Gebäudes, dem Wohngebiet abgewandt, vorgesehen. Weitere ergänzende 
Nutzungen (z.B. ein Spielplatz) sind denkbar. 
Über einem Sockelgeschoss umschliesst ein 4-geschossiger Kranz die Konzertsäle als Herz des 
Hauses. Vom Vorplatz gelangt man in das Foyer, von dem aus alle Nutzungsbereiche zugänglich sind.  
Der große Saal sowie die Werkstatt- und die Popbühne haben Zugänge im EG. Im Rücken der Säle 
schließt der Backstagebereich, sowie die Andienung an. Weiter ist das Restaurant im EG verortet. Über 
eine großzügige Freitreppe mit einem Luftraum werden die Säle in den Obergeschossen erschlossen. 
Von hier gelangt man auch in den Kranz, der mit unterschiedlichen Raumtiefen alle weiteren Nutzungen 
aufnehmen kann. Jeder Nutzungsbereich kann im EG auch eine eigenständige Erschließung erhalten 
um auf unterschiedliche Nutzungszeiten reagieren zu können. Die nach innen orientierten Räume wer -
den über einen Lichthof belichtet. Im 1.OG kann dieser als Terrasse genutzt werden.
Die Geschosshöhe ist mit 3,75m für alle Nutzungen auskömmlich bemessen. Der Bühnenturm überragt 
den Kranz um wenige Meter, so dass er auch aus der Ferne sichtbar ist.
Neben der Tiefgarage ist auch die Technik im Untergeschoss vorgesehen. Die Dachflächen können 
begrünt und mit PV belegt werden.

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Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS+WSfM
EG	 3.650 qm
1.-3.OG	 9.600 qm
4. OG	 3.000 qm
Summe	 30.050 qm
mögliches UG
	   9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
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Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
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WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS+WSfM
EG	 3.650 qm
1.-3.OG	 9.600 qm
4. OG	 3.000 qm
Summe	 30.050 qm
mögliches UG
	   9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
Variante 2 / Duett
Die Variante “Duett“ formuliert mit zwei Baukör -
pern einen Freiraum als neue Campusmitte. West-
lich entlang der Hittorfstraße schlagen wir einen 
Baukörper für die MHS und WSfM vor. Der zweite 
Baukörper ist der sogenannte Kulturbau, welcher 
alle Bühnen aufnimmt. Er orientiert sich zur Ein -
steinstraße und bildet ein kraftvolles Gegenüber 
zur Blücherkaserne. Die Baukörper stehen zuei -
nander verdreht, sodass sich der Freiraum zwi -
schen ihnen nach Süden öffnet.
Der Freiraum zwischen den beiden Baukörpern 
betont die Nord-Südverbindung. Durch die breite -
re Öffnung nach Süden zum Schlosspark wird eine 
Verbindung zur Innenstadt aufgebaut. Im Norden 
schließt an den Freiraum ein Platz an, der einen 
Übergang zur Blücherkaserne und dem Mathe -
campus schafft. Der Platz ist die Adresse zur Ein -
steinstraße, zu der beide Gebäude einen Eingang 
haben. Beide Gebäude erhalten ebenfalls Eingän-
ge zum Platz zwischen ihnen. Der Freiraum wird

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Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am 
Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS+WSfM
EG	 3.650 qm
1.-3.OG	 9.600 qm
4. OG	 3.000 qm
Summe	 30.050 qm
mögliches UG
	   9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
Variante 2 / Duett
über neue Wege an die Straße Am Schlossgraben, sowie mit einer neuen Brücke über die Gräfte an den 
Schlosspark angeschlossen. 
Die Andienung des Kulturbaus erfolgt von der Einsteinstraße östlich des Gebäudes. Der Ladehof liegt 
abgewandt von der Campusmitte. Ebenfalls sollte an dieser Stelle die Einfahrt zur Tiefgarage liegen. 
Die Tiefgarage nimmt die nötigen PKW-Stellplätze sowie Fahrradstellplätze auf und sollte von beiden 
Gebäuden erreichbar sein.
Der äußere Schlossgarten wird bis an den Campus vergrößert und mit Baumgruppen gestaltet. Die 
dichten Baumreihen an der Einsteinstraße sowie entlang des Schlossgrabens werden erhalten und 
weitergeführt. Lediglich im Bereich der Plätze, Zufahrt und Wegeverbindung zum Schloss werden die 
Baumreihen geöffnet. Der Baumbestand an der Hittorfstraße wird größtenteils erhalten und dient als 
Puffer zur Wohnbebauung. Die Campusmitte wird mit Plätzen im Bereich der Eingänge, sowie grünen, 
baumbestandenen Bereichen gestaltet. Im Süden schließt die Aussenbühne an.
Der Kulturbau wird im EG über ein Foyer erschlossen, welches zur Einsteinstraße und zur Campusmitte 
orientiert ist. Das Foyer verbindet mit Freitreppen und Lufträumen alle Geschosse miteinander. In der 
Mitte des Gebäudes liegen alle Säle und werden im EG erschlossen. Nach Süden zum Park schließt 
die Gastronomie mit einem Aussenbereich zur Campusmitte an. Der Backstagebereich liegt hinter den 
Sälen im Osten. Die Säle sind gegenüber dem restlichen viergeschossigem Gebäudevolumen überhöht.
Der zweite Baukörper orientiert sich nach Norden und Osten und wird hier über ein Foyer erschlossen. 
Im Erdgeschoss werden die großen Probesäle angeordnet. Alle weiteren Seminar- und Überäume legen 
sich kranzartig auf 4 Geschossen um begrünte Innenhöfe.

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Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.250 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.250 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Variante 3 / Terzett
Bei der Variante „Terzett“ werden drei Baukörper 
um eine gemeinsame Mitte angeordnet: im We -
sten als annähernd quadratischer Baukörper der 
Kulturbau, dem gegenüber auf der Parkseite der 
Neubau der Musikhochschule. Beide Gebäude 
sind zueinander verdreht, so dass der Zwischen -
raum nach Süden geöffnet ist. Hier schlagen wir 
das kleine Volumen für die WSfM vor.
Alle Gebäude orientieren sich zur Campusmitte, 
die in Verlängerung nach Norden einen Platz zur 
Einsteinstraße erhält und hier die Adresse des 
Campus ausbildet. Über die Fugen zwischen den 
Gebäuden werden die wichtigen Achsen zwischen 
Innenstadt und neuen Wissensquartieren aufge -
nommen. 
Mit der Lage des Kulturbaus im Westen in der 
Hittorfstraße muss auch die Andienung über die -
se erfolgen. Zum Schutz der lärmempfindlichen 
Wohnbebauung kann die Andienung nur im Ge -

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Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG	 4.650 qm
1.OG	 2.700 qm
2.OG	 2.700 qm
3.OG	 3.000 qm
4.OG	    750 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.250 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   5.100 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Variante 3 / Terzett
bäude abgewickelt werden. Die Ausfahrt erfolgt wieder über die Hittorfstraße Richtung Norden, da eine 
Durchfahrt nicht möglich ist. Die Zufahrt zur Tiefgarage kann östlich in der Einsteinstraße im Gebäude 
der MHS liegen. Die Tiefgarage, bzw. das gesamte Untergeschoss verbindet alle Gebäude miteinander.
Die Tiefgarage nimmt die nötigen PKW-Stellplätze sowie Fahrradstellplätze auf.
Der neue Campus wird eingebettet in den vergrößerten äußeren Schlossgarten. Die umliegenden Wie -
sen werden mit Baumgruppen gestaltet. Das Grundstück wird von einer dichten Baumreihe gesäumt, 
die an den Zufahrten, sowie nach Norden zum Eingangsplatz großzügige Öffnungen erhalten. Die Mitte 
des Campus wird gegliedert durch Baumgruppen und Plätze im Bereich der Zugänge zu den Gebäuden. 
Südlich des Kulturbaus liegt funktional optimal die Aussenbühne mit Anschluss an den Backstagebe -
reich, jedoch ist die Nähe zur Wohnbebauung schalltechnisch eher ungünstig.
Der Kulturbau ist wie in der Vorgängervariante organisiert. Das Foyer orientiert sich zur Einsteinstraße 
sowie zur Campusmitte. Der Backstagebereich bildet den Rücken zur Hittorfstraße. Im Süden zum Park 
ist die Gastronomie vorgesehen.
Für die beiden anderen Gebäude wird eine klassische Hochschultypologie vorgeschlagen. Die Räume 
werden kranzartig um einen Innenhof angeordnet. Im EG können die großen Nutzungen, wie die Probe-
säle angeordnet werden, die über Schiebewände mit dem Foyer verbunden werden könnten. Die Foyers 
beider Gebäude sind zur Campusmitte ausgerichtet.
Eine Höhenstaffelung der drei Gebäude ist vorgesehen: Der Kulturbau bildet mit den hohen Saalvolumen 
den Hochpunkt, der größere Baukörper der MHS ist mit 5 Geschossen etwas höher als der viergeschos-
sige Baukörper der WSfM. Das kleinere, niedrigere Volumen schafft den Übergang zum Schlosspark.

23
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Variante 4 / Quartett
Die Quartett- Variante, ebenfalls eine Campus-Va-
riante, ist ein Ensemble aus 4 Baukörpern, wobei 
der Kulturbau auf zwei Baukörper aufgeteilt ist: der 
1. als „kleiner Kulturbau“ lediglich mit den kleinen 
Sälen und der 2. als großer Kulturbau mit groß -
em Konzertsaal. Bei einer bauabschnittsweisen 
Erstellung würde schon mit dem 1. Bauabschnitt 
– „kleiner Kulturbau“, MHS und WSfM – die Cam -
pusmitte  als zentraler Platz hergestellt und drei -
seitig gefasst. Im 2. Bauabschnitt würde der große 
Kulturbau zwischen kleinem Kulturbau und WSfM 
ergänzt und dem Platz die östliche Kante gege -
ben. Es ist auch denkbar, den großen Kulturbau 
direkt an den kleinen anzubauen.
Im Norden als Eingangsgebäude wird der kleine 
Kulturbau vorgesehen. Ein Platz an der Einstein -
straße führt zur Mitte, westlich der Baukörper der 
MHS und im Süden das kleine niedrigere Volumen 
der WSfM. Über die Fugen zwischen den Gebäu -

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Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am
 Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Variante 4 / Quartett
den werden die Wegeverbindungen aus der Stadt Richtung urbaner Wissensquartiere geschaffen. Mit 
einer neuen Brücke wird der Schlossgarten angebunden.
Die Andienung kann idealerweise hinter bzw. zwischen beide Baukörper des Kulturbaus gelegt werden 
und erfolgt aus der Einsteinstraße. Die Einfahrt zur Tiefgarage liegt ebenfalls in der Einsteinstraße. Tief-
garage und UG verbinden alle Gebäude miteinander. 
Der Campus liegt mittig auf dem Grundstück und wird umgeben von parkartigen Wiesen, ähnlich dem 
äußeren Schlossgarten. Der Baumbestand wird ergänzt durch Neupflanzungen. Die Baumreihen entlang 
der Grundstücksgrenzen werden im Bereich der Wege, Plätze und Zufahrten geöffnet. Die Aussenbühne 
liegt im Süden des großen Kulturbaus. 
Die Gebäude sind wie in der Variante Terzett organisiert. Die Foyers sind zur Mitte ausgerichtet. Die 
großen, öffentlichen Nutzungen liegen im EG. Die größere Anzahl an unterschiedlichen Bauvolumen 
lässt eine interessante Höhenstaffelung zu. Hierbei tritt der große Kulturbau auch in der Fernsicht in 
Erscheinung, während kleiner Kulturbau und WSfM als 3- bis 4-geschossige Baukörper einen sanften 
Übergang zur Umgebung schaffen. Die Aufteilung auf mehrere Baukörper lässt eine hohe architekto -
nische Vielfalt zu erwarten.
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur  1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG	 1.300 qm
1.OG	    880 qm
2.OG	    880 qm
Kulturbau groß
EG	 3.650 qm
1.OG	 2.400 qm
2.OG	 2.400 qm
3.OG	 2.400 qm
MHS
EG	 2.700 qm
1.-4.OG	 8.800 qm
WSfM
EG	 1.100 qm
1.-3.OG	 2.850 qm
Summe	 29.360 qm
mögliches UG
	 10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück	 41.890 qm
bebaute Fläche	   8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 	   5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt	 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung	   3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca.	   4.800 qm
nicht versiegelte Fläche	 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten	   9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten

25Empfehlungen
Die Gegenüberstellung der Varianten zeigt Vor- und Nachteile auf, aus denen sich folgende Empfeh -
lungen für die weiteren Planungen ableiten lassen:
Städtebauliche Orientierung:
Mit dem neuen Musik- Campus bietet sich die Chance, eine Verbindung zwischen Innenstadt und den 
neu entstehenden urbanen Wissenquartieren im Westen Münsters herzustellen. Der Musik- Campus 
kann hier als Gelenk fungieren. Damit das gelingt, ist die Orientierung des / der Gebäude von zentraler 
Bedeutung. Die beiden grundsätzlichen Herangehensweisen „Musik- Campus“  und „Haus der Musik“ 
bieten hierbei unterschiedliche Möglichkeiten, haben jedoch auch Gemeinsamkeiten.
Als verbindendes Element zwischen Stadt und Wissenquartieren ist die Ausrichtung sowohl zur Ein -
steinstraße, als auch zum Schloss von zentraler Bedeutung. Bei den Ein-Haus-Lösungen funktioniert 
das, indem die Eingänge in diesen Bereichen liegen und die Wegegführungen wie selbstverständlich am 
Gebäude entlang führen. Die Campuslösungen sollten so ausgerichtet sein, dass der Freiraum zwischen 
den Gebäuden das Zentrum des Campus bildet und alle Wegeverbindungen von Nord nach Süd und Ost 
nach West diese Mitte queren.
Fussabdruck und Versiegelung:
Das landeseigene Grundstück ist derzeit mit einem Gebäude des Pharmazeutischen Instituts der Uni -
versität Münster bebaut. Insgesamt ist hier eine Fläche von ca. 10.730qm versiegelt. Das städtische 
Grundstück ist gänzlich unversiegelt. Mit dem Musik- Campus soll die neue Flächenversiegelung mög -
lichst gering gehalten werden. Unter Ausnutzung der maximal verträglichen Gebäudehöhe sind die Fus-
sabdrücke der Gebäude zu optimieren. Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist die Umgebungsbebauung 
als Referenz heranzuziehen. Höhere Volumen sind grundsätzlich zur Einsteinstraße denkbar, eine ma -
ximale Höhe bis 25m verträglich. Der Hochpunkt sollte hierbei der öffentliche Kulturbau sein. Niedrigere 
Höhen und kleinere Gebäudevolumen sind zur Wohnbebauung in der Hittorfstraße und Richtung Schlos-
spark vorzusehen. Auch Stellplätze dürfen nicht zu einer weiteren Versiegelung führen. Daher soll und 
kann ein Großteil der benötigten PKW-Stellplätze im Parkhaus am Coesfelder Kreuz abgedeckt werden. 
Lediglich zwingend auf dem Grundstück erforderliche Stellplätze können in einer Tiefgarage unterhalb 
der Gebäude abgebildet werden.
Die Gesamtversiegelung sollte 13.500qm nicht überschreiten.
Lagepräferenz der Nutzungen:
Als zentrales, öffentliches Gebäude sollte der Kulturbau allein aufgrund seiner Nutzung eine zentrale 
Position einnehmen. Eine Positionierung mit Bezug zur Einsteinstraße als Adresse des Campus, sowie 
zum Schloss ist daher wünschenswert. Gleichzeitig ist es mit dem großen Volumen und der durch den 
Konzertsaal nutzungsbedingten großen Höhe wenig geeignet gegenüber der kleinteiligen Wohnbebau -
ung in der Hittorfstraße oder Am Schlossgraben zu stehen. Eine Positionierung im östlichen Teil des 
Grundstücks scheint daher von Vorteil. Auch in Bezug auf die Andienung bietet die Lage im Osten Vor -
teile: Bei Orientierung der Ladezone östlich des Gebäudes ist die Lärmbeeinträchtigung geringer als in 
der Hittorfstraße mit der Wohnbebauung. Eine Andienung wäre hier nur im Gebäude selber abzuwickeln. 
Auch ist die Zufahrt aus der Einsteinstraße unkomplizierter zu realisieren als in der mittlerweile als Fahr-
radstraße ausgewiesenen Hittorfstraße.
Der Hochschulbau kann dem Kulturbau im westlichen Bereich gegenüber stehen. Hier ist der Bezug 
zu den gegenüberliegenden Hochschulnutzungen (Mathematik-Campus) gegeben. Ein Abstand zur Hit-
torfstraße und der Wohnbebauung ist hinsichtlich des Volumens auch hier ratsam. Für die Realisierung 
des Hochschulbaus auf dem Landesgrundstück sprechen sicherlich auch die Eigentumsverhältnisse der 
Teilgrundstücke.
Als relativ kleines Bauvolumen ist der Baustein des WSfM flexibel. In Bezug auf die Nachbarschaft kann 
es auch im südlichen Bereich gegenüber der kleinteiligen Wohnbebauung am Schlossgraben verortet 
werden.
Gebäudezugänge und Durchwegung:
Während bei den Einhausvarianten das Haus selber die Mitte des Campus bildet, ist es bei den Campus-
lösungen der Freiraum zwischen den Gebäuden. Für beide Varianten gilt jedoch gleichermaßen, dass 
die Eingänge zum Campus / zum Gebäude entlang der wichtigen Anknüpfungspunkte liegen sollten. Das 
ist einerseits im Norden in der Einsteinstraße, im Süden zur Straße Am Schlossgraben, sowie im Osten 
zum Schloss selber. Bei der Einhauslösung lägen die Eingänge folgerichtig an eben diesen Punkten, die 
Wege führen am Gebäude vorbei und verbinden die Anknüpfungspunkte. Bei einer Campuslösung hin -
gegen lägen die Zuwegungen zur Campusmitte an den Anknüpfungspunkten, die Gebäude orientieren 
sich zur Mitte und haben dort Ihre Adressen. Die Wegeführung führt immer über den Campus.
Allgemein sollten die vorhandenen Wege in das neue Wegenetz mit aufgenommen werden und auch 
eine Verbindung vom Wohnquartier entlang der Hittorfstraße zum Campus bzw. in den öffentlichen Park 
geschaffen werden.
Zufahrten und Erschließung:
Die Zufahrt und Andienung sollte idealerweise in der Einsteinstraße liegen. Die Hittorfstraße als Fahr -
radstraße ist hierfür wenig geeignet. Es wäre nur denkbar die Zuwegung über den nördlichen Teil der 
Hittorfstraße abzuwickeln, von hier auf das Grundstück zu fahren und auf dem Grundstück zu wenden 
um auf gleichem Wege wieder auszufahren, da die Durchfahrt durch die Hittorfstraße nicht möglich ist. 
Realisierung in Einzelbauteilen:
Die Realisierung in einzelnen Bauteilen ist zweifelsohne bei der Campuslösung wesentlich einfacher 
zu realisieren als bei einer Einhauslösung. Jedes Gebäude wäre als Einzelbaustelle abzuwickeln, eine 
bauliche Schnittstelle gäbe es nur bei einem gemeinsamen Untergeschoss. Die Chance vielfältiger Ar -
chitekturen wird hierdurch erhöht. 
Eine Realisierung in Bauabschnitten wäre bei einer Einhauslösung als additives Gebäude denkbar.
Freiraum:
Der neue Musik- Campus bietet auch für die Entwicklung der Freiraumqualitäten Chancen. Mit dem 
Rückbau des Pharmazeutischen Institutes ist eine Neuordnung auf dem Grundstück möglich. Der äus -
sere Schlosspark kann vergrößert und bis an die Hittorfstraße herangezogen werden. Der Baumbestand 
an der Hittorfstraße kann hierbei in die Planung eingebunden werden. Die neue Parkqualität käme si -
cherlich auch dem Wohnquartier zugute. Der Musik- Campus wird in den Park eingebettet. Beide Nut -
zungen können voneinander profitieren und gegenseitig für Belebung sorgen. Bei der Positionierung der 
Baukörper ist auf einen größtmöglichen Baumerhalt zu achten. Ebenso sind besonders der östliche Teil 
des Grundstücks sowie die Randbereiche zur Schlossgräfte als Parkfläche zu erhalten.

26Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.18
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
Bebauungs-
schwerpunkt
Bebauungskorridor
Städtebauliche Vorgaben
Bebauungskorridor
Bebauungskorridor

27Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.21
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
Zugangs
bereich
alter
native
Andienung/TG
Zugangsber
eich
Zugangs
bereich
Andienung
/TG
Städtebauliche Vorgaben
Adresse, Eingänge, Andienung
Adressen, Eingänge und Zufahrten

28Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.22
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
städtebauliche Achsen, die
in der Wegeführung
aufgenomen werden sollen
Städtebauliche Vorgaben
städtebauliche Achsen
Städtebauliche Achsen

29Städtebauliche Vorgaben
Kriterium
unterer	Grenzwert oberer	Grenzwert Erläuterung
überbaute	Fläche - 11000	qm eine	möglichst	geringe	Flächeninanspruchnahme	unter	
Berücksichtigung	der	Maximalhöhe	ist	gewünscht
weitere	Flächenversiegelung	
durch	Plätze,	Wege,	
Andienung	etc
- 5500	qm
versiegelte	Fläche	gesamt - 13500	qm Der	obere	Grenzwert	der	überbauten	und	versiegelten	
Fläche	kann	nicht	summiert	werden,	vielmehr	wird	die	
Abhängigkeit	beider	Werte	zueinander	gesehen	(mehr	
überbaute	Fläche	=	weniger	weitere	versiegelte	Fläche)
Höhenentwicklung 7	m 25	m geringe	Höhen	entlang	der	Hittorfstraße/	
Wohnbebauung,	Maximalhöhe	im	Bereich	des	
Bühnenturms
Geschossigkeit II VI geringe	Geschossigkeit	entlang	der	Hittorfstraße/	
Wohnbebauung
Geschossfläche - 34.000	qm
Abstände	zur	
Grundstücksgrenze
Nord	-	Einsteinstraße 10	m - Abstand	zum	Erhalt	der	Bestandsbaumreihe	
Süd	-	Schlossgraben 20	m - geringer	Abstand	zum	Schlossgraben	nur	punktuell	
möglich,	größtmöglicher	Erhalt	des	Baumbestands	und	
der	vorhandenen	Parkflächen
Ost	-	äusserer	Schlosspark 50	m - möglichst	große	zusammenhängende	Flächen	des	
äusseren	Schlossparks	sind	zu	erhalten
West	-	Hittorfstraße 10	m - Wahrung	der	nachbarschaftlichen	Belange	in	Hinblick	
auf	die	Höhen-,	Lärm-	und	Verkehrsentwicklung,	
größstmöglicher	Erhalt	des	Baumbestands
nicht	quantifizierbare	
Kriterien
Adressbildung/Erschliessung
Andienung
Vegetationsstrukturen/	
Baumbestand
ruhender	Verkehr
Verschriftlichung	der	zeichnerischen	Inhalte	aller	Varianten
Das	Grundstück	ist	geprägt	durch	die	Nutzung	als	Pharmaziegarten	und	Baumstrukturen	unterschiedlicher	Art,	die	bei	der	Planung	Berücksichtigung	finden	sollten:	Die	
Baumreihe	entlang	der	Einsteinstraße	sollte	größtenteils	erhalten	bleiben,	kann	jedoch	Öffnungen	für	Eingänge	etc.	erhalten.	
Das	Grundstück	wird	als	Erweiterung	des	äusseren	Schlossgartens	verstanden,	die	neuen	Freiflächen	sind	dementsprechend	zu	gestalten.
Der	Musikcampus	soll	als	Scharnier	zwischen	Stadtmitte	und	den	neuen	Wissensquartieren	dienen.	Neu	zu	schaffende	Wegeverbindungen	sollen	die	beiden	Bereiche	
verbinden.	Die	Eingänge	zum	Campus	liegen	folglich	entlang	dieser	Verbindungsachsen	und	den	bestehenden	Wegeverbindungen.	Ein	Schwerpunkt	liegt	dabei	an	der	
Einsteinstraße,	ein	zweiter	parkseitig	zum	Schloss	orientiert.
PKW-	Stellplätze	sind	ausschliesslich	in	Tiefgaragen	unterzubringen
Die	Andienung	erfolgt	konzeptabhängig	aus	der	Einsteinstraße	oder	der	Hittorfstraße.	Die	Wegeführungen	aus	der	Stadt	Richtung	Wissensquartier	darf	nicht	gekreuzt	
werden.	Die	Andienung	in	der	Hittorfstraße	setzt	voraus,	dass	auf	dem	Grundstück	(bzw.	im	Gebäude)	gedreht	werden	kann	und	eine	Ausfahrt	Richtung	Einsteinstraße	
hierdurch	möglich	ist.	Die	Durchfahrt	durch	die	Hittorfstraße	ist	nicht	möglich.
Quantitativ lassen sich einzelne Kriterien in folgender Tabelle zusammen fassen:

30Bildnachweise
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Seite 5: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0, alle weiteren Bilder: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Seite 6 - 8: alle Bilder: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
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Seite 14, 16, 18, 20, 22: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0

Beratungsverlauf (7)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hittorfstraße 10 m
  • Nieberdingstraße
  • Einsteinstraße 10 m
  • Schlossplatz 46
  • Albersloher Weg 33
  • Am Schlossgarten 1
  • Leonardo-Campus
  • Schlossgarten
  • Servatiiplatz
  • Promenade
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0437/2023
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2023
Erstellt
24.07.2023 11:46