V/0437/2023
Musik-Campus – Konkretisierung der Umsetzung und Vorbereitung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs
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Anlage 03 - Verfahrensdesign Wettbewerbe
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WETTBEWERB I Stadt in Kooperation mit Universität Münster, BLB • Gebäudefelder: Nutzungspositionierungen & -zuordnunge n • Funktionszusammenhänge: Freiraum – offene EG-Zonen • Freiraumdefinition & -ausgestaltung • Architektonische Gestaltungsvorgaben • Gebäudekubaturen & -orientierungen • Bauabschnitte • Wegeverbindung (Altstadt) städtebaulich - freiräumlicher Realisierungswettbewerb „Campus-Interpretation“ & atmosphärische Campus-Visualisierungen WETTBEWERB II - IV Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Musikhochschule BLB Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kulturbau Musik-Campus GmbH Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Städtische Nutzungen Stadt MASTERPLAN städtebaulich-hochbaulich-freiräumlicher Rahmenplan & anschließender Bebauungsplan 1. Preisträger • Parallel & „kooperativ“ • personelle Jury-Kontinutität mit 2 externen Fachpreisrichtenden (prozess- und gesamtprojekt- begleitende „Kuratur“) MACHBARKEITSSTUDIE Stadt & Universität Münster • Städtebauliche Orientierung • Fußabdrücke / Versiegelung • Lagepräferenzen der Nutzungen • Gebäudezugänge und Zufahrten Städtebauliches Realisierungskonzept Erkenntnisse, Machbarkeit & Empfehlungen Funktionale Nutzungszusammenhänge Stadt & Universität Münster
Anlage 05 - städtische Bedarfe - Investition
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Anlage 5 zur Vorlage V/0437/2023 Kostenrahmen - städtischen Bedarfe (WSfM, SOM, FMA): Die Kosten werden anhand von Richtwerten und Zuschlägen ermittelt. Flächenansatz NUF 1-6/ BGF Das mit den Nutzern aufgestellte Raumprogramm beinhaltet Nutzungsflächen (NUF 1-6) wie Musikräume, Büroräume und Lagerflächen. Verkehrs-, Technik- und Konst ruktionsflächen sind entwurfsabhängig und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinn voll benannt werden. Da die Kosten anhand von €/m² Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet werden, wird das Raumprogramm um den Faktor 1,7 zur Ermittlung der BGF erhöht. Bauwerkskosten (BWK) Bei den Bauwerkskosten handelt es sich um Kosten für die Baukonstruktion (KG 300) un d Kosten für technische Anlagen (KG 400). Gemäß den Kosten von mehreren reali sierten Kulturbauten (Theaterbau, Konzertsaal, Stadthalle, Bürgerzentrum mit Theater , Freilichtbühne) aus dem Baukosteninformationszentrum (BKI) liegt der Mittelwert di eser realisierten Kulturbauten bei ca. 4.100 €/m² BGF mit einem Indexstand von Mai 2023. Da der Standort Hittorfstraße in einem sensiblen Grünraum eingebettet ist, können Stellplätze nicht oberirdisch untergebracht werden. Es ist bisher angedacht, Fahrradstellplätze in ei ner Tiefgarage und die notwendigen Pkw Stellplätze im Parkhaus am Coesfelde r Kreuz unterzubringen. Für diese PKW Stellplätze muss baurechtlich an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden. Aus diesem Grund wird der Kostenansatz gegenüber dem BKI Mittelwert auf 4.300 €/m² leicht erhöht. Das realisierte Musikforum in Bochum liegt im Vergleich nach aktuellem Ind exstand bei über 5.000 € /m² BGF. Da die städtische Einrichtung mit Westfälischer Schule für Musik, Freie Musikakteure und Sinfonieorchester zwar Proberäume und Bühnen mit entsprechender Akustik, Technik und Raumhöhen haben wird, aber keinen Konzertsaal wird diese r höhere Wert für die städtischen Bedarfe nicht angesetzt. Gesamtbaukosten Die Gesamtbaukosten bestehen aus den Kostengruppen 200-700. Gemäß BKI Mittelw ert werden für die vorbereitenden Maßnahmen (KG 200) 2% der BWK angesetzt, für die Außenanlagen 265 €/m² (KG 500) und für die Ausstattung/Kunstwerke (KG 600) 125 €/m² BGF. Für die Nebenkosten (KG 700) werden 30% der BWK angenommen. Zusätzliche Kostenannahmen Klimamaßnahmen Zusätzlich wurden Kostenerhöhungen, die durch die Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt Münster und mögliche künftige Anforderungen durch Landes- und Bundesgesetze zur Erreichung der Klimaziele entstehen, mit einem Zuschlag von 10% der B auwerkskosten (KG 300-400) Rechnung getragen. Sonstiges Es ist davon auszugehen, dass weiter Kosten anfallen könnten, die derzeit mit de r Berechnungssystematik nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Daher wird ein Puffer von 2 Mio. € angesetzt Risikozuschlag Da der Kostenrahmen zwar Ansätze zu Quantitäten und Qualitäten enthält, aber noch nicht auf einer konkreten Planung beruht, können die aktuell angesetzten von den tatsächlichen Kosten bis zu 30 % abweichen, so dass weiterhin ein Risikozuschlag von 30% angese tzt wird. Baupreissteigerung Für die Baupreissteigerungen wird von einem durchschnittlichen Anstieg von 6% pro Jahr über 5 Jahre bis zur Vergabe von Bauleistungen ausgegangen. In der Vergangenheit lag der Wert bei durchschnittlich 3% pro Jahr. In den letzten zwei Jahren gab es extreme Anstie ge, die derzeit aber wieder deutlich zurückgehen.
Anlage 08 - Kulturbau - Folgelasten
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Anlage 8 zur Vorlage V/0437/2023 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.07.23 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: Investitionsmaßnahme: Musik Campus - Kulturbau Jahr der Fertigstellung: 2030 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 84.500.000,00 100,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 0,00 0,00 Gesamt-Kapitalbedarf 84.500.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 83.100.000,00 98,34 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.400.000,00 1,66 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 84.500.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € 990.000,00 € 990.000,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 980.000,00 21,88 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 260.000,00 5,80 Zwischensumme 2030 1.240.000,00 27,68 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2030 1.130.000,00 25,22 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Risiko 50% 1.120.000,00 25,00 Zwischensumme 2030 1.120.000,00 25,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2030 0,00 0,00 NACHRICHTLICH: Zinsannahme 0 € p.a. + Tilgung (3 %) 0 € p.a. = Schuldendienst 0 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 4.480.000,00 77,90 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2030 1.130.000,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 1.130.000,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 3.350.000,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,96 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch gerundet;
Anlage 07 - Kulturbau - Investition
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Anlage 7 zur Vorlage V/0437/2023 Kostenrahmen - Kulturbau Die Kosten werden anhand von Richtwerten und Zuschlägen ermittelt. Flächenansatz NUF 1-6/ BGF Das mit den Nutzern aufgestellte Raumprogramm beinhaltet Nutzungsflächen (NUF 1-6) wie den Konzertsaal, Büroräume und Lagerflächen. Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen sind entwurfsabhängig und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinn voll benannt werden. Da die Kosten anhand von €/m² Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet werden, wird das Raumprogramm um den Faktor 2,4 zur Ermittlung der BGF erhöht. Dieser Wert ist höher als bei den städtischen Flächen, da im Kulturbau deutlich größere Flächen für Flure, Foyers und Technikfläche vorgesehen werden müssen. Bauwerkskosten (BWK) Bei den Bauwerkskosten handelt es sich um Kosten für die Baukonstruktion (KG 300) un d Kosten für technische Anlagen (KG 400). Gemäß den Kosten für das realisierte Bauvorhaben Musikforum in Bochum liegt der Wert gemäß des Baukosteninformation szentrums (BKI) bei ca. 5.000 €/m² BGF mit einem Indexstand von Mai 2023. Gesamtbaukosten Die Gesamtbaukosten bestehen aus den Kostengruppen 200-700. Gemäß BKI Mittelw ert werden für die vorbereitenden Maßnahmen (KG 200) 2% der BWK angesetzt, für die Außenanlagen 265 €/m² Außenflächen (KG 500) und für die Ausstattung und Kunstwerke (KG 600) 125 € /m² BGF. Für die Nebenkosten (KG700) werden 30% der BWK angenommen. Zusätzliche Kostenannahmen Klimamaßnahmen Zusätzlich wurden Kostenerhöhungen, die durch die Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt Münster und mögliche künftige Anforderungen durch Landes- und Bundesgesetze zur Erreichung der Klimaziele entstehen, mit einem Zuschlag von 10% der B auwerkskosten (KG 300-400) Rechnung getragen. Sonstiges Es ist davon auszugehen, dass weiter Kosten anfallen könnten, die derzeit mit der Berechnungssystematik nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Daher wird ein Puffer von 2 Mio. € angesetzt Risikozuschlag Da der Kostenrahmen zwar Ansätze zu Quantitäten und Qualitäten enthält, aber noch nicht auf einer konkreten Planung beruht, können die aktuell angesetzten von den tatsächlichen Kosten bis zu 30 % abweichen, so dass weiterhin ein Risikozuschlag von 30% angese tzt wird. Baupreissteigerung Für die Baupreissteigerungen wird von einem durchschnittlichen Anstieg von 6% pro Jahr über 5 Jahre bis zur Vergabe von Bauleistungen ausgegangen. In der Vergangenheit lag der Wert bei durchschnittlich 3% pro Jahr. In den letzten zwei Jahren gab es extreme Anstieg e, die derzeit aber wieder deutlich zurückgehen.
Anlage 09 - MFBG - Zwischenergebnisse
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Anlage 9 zur Vorlage V/0437/2023 Zwischenergebnisse aus dem Musikfachlichen Begleitgremium: „Story“ Die Begriffe MUSIK – MENSCHEN – BEGEGNUNGEN – SYNERGIEN bilden den Kern der gemeinsam erarbeiteten „Story“ für den Musik-Campus. Dabei werden nicht nur die Nutzenden des Musik-Campus adressiert, sondern auch die Wirkungen des Musik-Campus für Musik in Münster und darüber hinaus einbezogen. Methodisch sind die Mitglieder des Musikfachlichen Begleitgremiums einen „Schritt zurückgetreten“, haben sich mit den grundsätzlichen Potenzialen und der Kraft von Musik in Münster beschäftigt und folgende Kernaussagen formuliert: Münster hat eine vielfältige, kraftvolle und sehr breite Musik-Szene. Diese ist das Fundament von Musik in Münster. Vielfalt und Breite spiegeln sich auch in der Dezentralität wider, die eine enorme Stärke der Stadt ist. Diese Vielfalt, Breite, Kraft und Dezentralität der Musik in Münst er begründen den Musik-Campus – der Musik-Campus muss hier gewinnbringend bereichern. Ziel muss es sein, auf diesem guten Fundament eine gegenseitige Anziehungs- kraft zwischen Musik in Münster und Musik-Campus zu erzeugen. Die räumliche (solitäre) Lage und ökonomische Stärke der Stadt beförd ern die vorhandenen Potenziale und machen Zukunftsentwicklungen mit Blick auf Vielfalt, Breite, Dezentralität von Musik in Münster und Musik-Campus möglich. Die Einzigartigkeit des Musik- Campus liegt in der „Münsterschen Kombination“: Ort des Musizierens (genreübergreifend), Ort des Forschens, der Lehre und des Lernens und Ort der Begegnung, des Austausches und des Wissenstransfers. Diese spezielle Kombination, für die es keine vergleichbaren Vorbilder gibt, begründet die DN A der Musik und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Wahrnehmung von Musik in Münster. Musikalische Synergien Starkes Netzwerk: Der Musik-Campus ist ein zentraler Netzwerkknoten in der vielfältigen münsterschen Musiklandschaft. Bedeutende Strahlkraft: Der Musik-Campus hat das Potenzial, lokale, regionale und internationale Strahlkraft zu entfalten – für die Musikstadt Münster. Facetten von Inspiration: Durch die Vielschichtigkeit der Nutzenden setzt der Mu- sik-Campus musikalische Impulse und empfängt musikalische Impulse. Musik neu denken: Der Musik-Campus bietet den Möglichkeitsraum, musikali- sches Genre-Denken und Genre-Handeln aufzulösen. Ein Ort, für den Menschen ihr Zuhause verlassen: Mit dem Musik-Campus ent- steht ein Ort für Menschen und Begegnungen – unabhängig von musikalischen Interessen oder Zugängen. Räumliche Synergien Vor dem Hintergrund der zurzeit projektierten zur Verfügung stehenden Flächen für die Freien Musikakteure mit ca. 700 qm wurden mit Blick auf Räume und Flächen folgende grundsätzliche Vorstellungen gemeinsam vereinbart: Auf der zur Verfügung stehenden Fläche sollen Räume für besondere Anlässe und Projekte entstehen, die es heute mit Blick auf Qualität und Ausstattung in Mün ster noch nicht gibt. Die Flächenpotenziale auf dem Musik-Campus für die Freien Musik- akteure werden als eine Chance für die Münstermusik der Zukunft verstanden – es geht darum, ein „MEHR“ für Musik, Menschen, Begegnungen und Synergien z u schaffen. Wichtige Merkmale der Flächen und Räume sind Multifunktionalität und Flexibilit ät. Damit sind die räumlichen Synergien beim Musik-Campus die zentrale Leitorientie- rung im Rahmen der gemeinsamen Ausgestaltung des Raumprogramms und des Nutzungskonzeptes und des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs. Grundlage für eine gemeinsame und synergetische Raumnutzung und das ange- strebte Ziel einer möglichst hohen Auslastung aller Räume der Musik-Campus ist bei- spielsweise die Erarbeitung einer Gesamtschau der unterschiedlichen Nutzungszyk- len und Belegungszeiten sowie Nutzungsarten aller Nutzenden und die darauf abzu- stimmende / zu koordinierende primäre und sekundäre Nutzung. Mit dieser Aufga- benstellung beschäftigt sich das Musikfachliche Begleitgremium aktuell Wichtig ist den Mitgliedern des Musikfachlichen Begleitgremiums, dass räumliche Sy- nergien in alle Richtungen der Anker-Nutzenden gedacht werden: Westfälische Schule für Musik – Musikhochschule der Universität Münster – Sinfonieorchester Münster – Freie Musikakteure. Hier ergeben sich in der gemeinsamen Arbeit des Gre- miums vielfältige und inspirierende Möglichkeiten.
Anlage 06 - städtische Bedarfe - Folgelasten
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Anlage 6 zur Vorlage V/0437/2023 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.07.23 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG 1501 Investitionsmaßnahme: Musik Campus - WSfM,SOM, FMA Jahr der Fertigstellung: 2030 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 70.000.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 70.000.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 69.000.000,00 98,57 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.000.000,00 1,43 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 70.000.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € - € - € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 806.000,00 26,43 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 257.000,00 8,43 Zwischensumme 2030 1.060.000,00 34,85 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2030 940.000,00 30,82 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2030 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2030 1.050.000,00 34,43 NACHRICHTLICH: Zinsannahme 1.050.000 € p.a. + Tilgung (3 %) 2.100.000 € p.a. = Schuldendienst 3.150.000 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 3.050.000,00 100,10 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2030 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 300.000,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 300.000,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 100.000,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 2.650.000,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,79 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch gerundet.
Beschlussvorlage
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V/0437/2023
V/0437/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Musik-Campus – Konkretisierung der Umsetzung und Vorbereitung des städtebaulich-
freiräumlichen Wettbewerbs
Beratungsfolge
17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.10.2023 Kulturausschuss Vorberatung
31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung
08.11.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die bauliche Realisierung des Gesamtprojektes Musik -
Campus durch den BLB NRW als alleiniger Bauherr nicht sinnvoll umsetzbar ist.
1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Partner*innen den Musik-Campus weiterhin als
gemeinsames Projekt von Universität Münster (UM) und Stadt Münster realisieren wollen
und dafür neue Umsetzungswege erarbeitet haben.
1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung des Gesamtprojektes Musik -
Campus in drei Teilbausteinen mit drei unterschiedlichen Bauherren erfolgen soll. Alle
Baumaßnahmen sollen gleichzeitig realisiert werden.
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, darzustellen, wer im städtischen Konzern den Projektbau-
stein „Stadt“ zielführend realisieren kann.
1.4 Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Universität Münster geeignete instituti-
onelle Modelle für die Realisierung des Projektbausteins „Kulturbau“ auszuarbeiten.
Dezernat des Oberbürger-
meisters
Dezernat III
28.09.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Blanc /
Herr Krause
Telefon: 492-6002 /
492-7030
Blanc@stadt-muenster.de /
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de
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V/0437/2023
2. Die Erkenntnisse und Empfehlungen des „Städtebaulichen Realisierungskonzeptes“ werden als
Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen.
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage, in Zusammenarbeit mit der Universi-
tät Münster und unter Be gleitung eines externen Fachbüros, einen städtebaulich -
freiräumlichen Realisierungswettbewerb vorzubereiten, der auch ein Freiraumentwick-
lungskonzept für die Freiräume nördlich der Schlossgräfte beinhaltet.
2.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass als Ergebnis dieses Wettbewerbs ein „Masterplan
Musik-Campus“ erstellt wird. Dieser ist der verbindliche qualitative Rahmen für die weiteren
hochbaulichen und freiräumlichen Konkretisierungen aller Bauherr*innen des Campus. Er
bildet zudem die Basis für das erforderliche Bebauungsplanverfahren.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung im Projektbudget das Raumprogramm für
die Bedarfe der städtischen Nutzer*innen reduziert hat. Es werden ferner die aktualisierten An-
nahmen und Berechnungen zum Investitionskos tenrahmen für den Projektbaustein „Stadt“ zur
Kenntnis genommen.
3.1 Die konkretisierten Ansätze für den Betrieb dieser Bedarfe mit den jährlich zu erwartenden
Folgelasten für den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen.
4. Das Finanzierungsmodell fü r den Projektbaustein „Kulturbau“ auf Grundlage der bisherigen Fi-
nanzierungszusagen wird zur Kenntnis genommen.
4.1 Erste Ergebnisse und Perspektiven für die Einwerbung privater und öffentlicher Mittel wer-
den zur Kenntnis genommen.
4.2 Die Ansätze für den Betrieb des Kulturbaus mit den jährlich zu erwartenden Folgelasten für
den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen.
5. Die kulturfachliche Stärkung des Projektes durch Einbindung und Zusammenarbeit aller Nutzen-
den (Freie Musikakteure, Westfälische Schule für Musik, Sinfonierochester und Musikhochschu-
le) im neugegründeten Musikfachlichen Begleitgremium wird begrüßt und die bereits erarbeiteten
gemeinsamen Ziele und Grundlagen werden zur Kenntnis genommen.
6. Die Überlegungen zu alt ernativen Szenarien, falls das Gesamtprojekt Musik-Campus nicht um-
gesetzt wird, für die Bedarfe der städtischen Nutzer werden zur Kenntnis genommen.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf 2024 ist für den Projektbaustein „Stadt“ folgender investiver Kostenrahmen
veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen
Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus
Auszahlungen (bereitgestellt bis einschließlich) 2023 541.330
2024 1.500.000
2025 3.000.000
2026 8.000.000
2027 15.000.000
2028ff 42.100.000
Summe aller Auszahlungen 70.141.330
Begründung:
zu den Beschlusspunkten 1.-1.2:
Für Stadt, Universität Münster und Land war 2019 zunächst die präferierte Umsetzungsvariante, dass
der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) das Gesamtprojekt Musik-
Campus als alleiniger Bauherr umsetzt, der Universität die Gebäude zur Nutzung übergibt und die
Stadt Mieterin für die städtischen Bedarfe wird. Hauptgrund war, dass der BLB die Flächen für die
Hochschulflächen baulich umsetzt, die fast die Hälfte der Gesamtflächen des Campus ausmachen;
darüber hinaus hat der BLB sehr viel Erfahrung im Bau von Großprojekten.
Es fanden mit Blick auf diese Projektkonstellation 2021 und insbes. 2022 intensive Gespräche sowohl
auf Landes- als auch auf Bundesebene statt. Der BLB ist aufgrund landesgesetzlicher Regelungen
grundsätzlich nicht in der Lage bzw. autorisiert, für Dritte und d amit für die Stadt zu bauen. Es wäre
daher notwendig gewesen, mit einer Kabinettsvorlage eine Ausnahmeermächtigung zu erwirken, da-
mit der BLB auch für die Stadt Münster bauen darf.
Zudem darf der BLB NRW erst tätig werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesi chert ist. Da bisher
der Kulturbau im Gesamtprojekt noch nicht ausfinanziert ist, konnte durch die Unterstützung des Kul-
tur- und Wissenschaftsministeriums des Landes erwirkt werden, dass der BLB als Ausnahmefall und
aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes auch für das Land NRW bereits in dieser frühen
(nicht in Gänze ausfinanzierten) Projektphase Ende 2022 beratend für die Universität Münster tätig
sein sollte und durfte.
Mit Aufnahme dieser Gespräche zeigte sich, dass das Land in baulichen Projektumsetzungen eine
durchgreifend unterschiedliche Haushaltssystematik, eine deutlich andere Finanzierungssystematik
und interne Verrechnungs -Rahmenbedingungen für Baumaßnahmen (Verm ieter-Mieter-Modell, er-
heblich verkürzte Abschreibungsfristen, Eigenkostenanteile BLB) hat, die nicht vorteilhaft auf die
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Stadt und den Musik-Campus übertragbar waren. Mit ersten Ansätzen für eine BLB -interne Investiti-
onskostenkalkulation samt fortgeschriebener Baupreisindexierung und massiven Sicherheitszuschlä-
gen in allen Projektbereichen auf der einen Seite sowie mit ersten pauschalierten Perspektiv -
Mietkostenaussagen auf der anderen Seite kristallisierte sich im Frühjahr 2023 heraus, dass eine
Umsetzung des Gesamtprojekts mit dem BLB nicht die wirtschaftlich zielführende Variante für die
Stadt in der Umsetzung des Projekts sein kann.
Auch der Bund, der Mittel aus dem KulturInvest-Programm 2022 für den Musik-Campus bereitstellen
wird, spricht sich für ei ne Aufteilung des Gesamtvorhabens aus. Eine Förderung des Gesamtvorha-
bens unter Bauherrschaft des BLB ist nicht die bestmögliche Lösung, da der Bund keine Hochschul-
flächen fördern darf. Ein Herausrechnen derselben aus dem komplexen und nutzungssynergetischen
Gesamtprojekt wäre absehbar inhaltlich herausfordernd.
Aus diesen Gründen wurde nach intensiven Gesprächen und im Schulterschluss mit der Universität
von einer Umsetzung allein durch den BLB für die Stadt Münster und den Musik -Campus Abstand
genommen. Es ist zielführender und effektiver, wenn der BLB nur Bauherr der Musikhochschule ist
und die Stadt Münster Bauherrin für ihre eigenen städtischen Bedarfe. In dieser Konstellation können
beide Einrichtungen mit ihren gewohnten Prozessen und Vorgaben planen und bauen. Zudem bleibt
die Stadt Eigentümerin der städtischen Neubauflächen und behält vor allem ihre Eigenständigkeit bei
Entscheidungen über Kosten sowie bauliche Qualitäten und Quantitäten.
Für den gemeinsamen Kulturbau kann eine noch zu gründende Mu sik-Campus-GmbH, mit der Uni-
versität und Stadt als Gesellschafterinnen, potenzielle Bauherrin sein. Auf den Beschlusspunkt 1.4
wird verwiesen: Der dortige, bewusst weit gefasste Prüfauftrag des Rates an die Verwaltung ist ins-
besondere unter den Fragen des Aufgabenspektrums und der Finanzierung der Gesellschaft von Be-
deutung. Im weiteren Planungsprozess wird ferner intensiv zu prüfen sein, ob insbes. in der Beauftra-
gung von Planungs- und Bauleistungen nicht gleichwohl kooperative Ansätze der Bauherr*innen er-
zielt werden können, die merkliche Effektivitätssteigerungen in der Planungsumsetzung erbringen
können.
Die aktualisierte Umsetzungsstrategie von Universität und Stadt für die Realisierung des Projekts
Musik-Campus setzt sich somit aus drei Teilbausteinen mit drei Bauherr*innen zusammen:
Projektbaubaustein Musikhochschule - Bauherr BLB NRW
Projektbaustein SOM, WSfM, FMA - Bauherrin Stadt/Stadtkonzern
Projektbaustein Kulturbau - Bauherrin MC GmbH
Die nachstehende Abbildung verdeutlicht Struktur und Zusammenhänge:
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Auch mit diesem aktualisierten Umsetzungskonzept bleibt die Projektkonzeption und -synergie unver-
ändert: Nach wie vor handelt es sich um ein Gesamtprojekt, den gemeinsamen Musik -Campus. Es
wird weiterhin ein Miteinander der Institutionen und Nutzer*innen geben. Die Unterstützung durch
Bund und Land bleibt bestehen, wenn es trotz der neu fokussierten Umsetzungsstrategie weiterhin
ein gesamtes Projekt bleibt. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Nutzung mit den Synergiepotentia-
len der Räumlichkeiten im Campus erarbeitet das Musikfachliche Begleitgremium in diesem Sinne
derzeit kooperativ und intensiv ein gemeinschaftliches Konzept aus Sicht der Nutzer*innen (siehe
auch Ausführungen zu Beschlusspunkt 5).
Das Gesamtprojekt mit s einer inhaltlichen Verzahnung hat weiterhin ein Alleinstellungsmerkmal: Uni-
versität und Stadt wollen weiterhin mit neujustierter Strategie das Projekt gemeinsam inhaltlich und
zeitlich umsetzen, vorbehaltlich seiner Gesamtfinanzierung.
Vorteile der aktualisierten Umsetzungsstrategie liegen für die Stadt primär in folgenden Aspekten:
Umsetzung der Maßnahme innerhalb der städtischen Haushaltssystematik und –vorgaben;
keine Anmietung, sondern Eigentum an der städtischen Immobilie;
keine Abhängigkeiten von Vorgaben und Entscheidungen des Landes;
Eigenständigkeit in der Planung und Umsetzung (u.a. Entscheidung des Wettbewerbssiegers,
Vorgaben von Qualität und Quantität, städtische Gebäudeleitlinie).
Der zu benennende Nachteil der aktualisierten Umsetzungsstrategie: Eine bauliche Lösung, die sämt-
liche Nutzungsbausteine in einem vereinenden Gebäudekomplex beinhaltet, ist daher realistisch nicht
umsetzbar.
Die neufokussierte Umsetzungsstrategie verändert im Gesamtfazit weder etwas am bisherigen Pro-
jektziel der Projektpartnerinnen noch am bisherigen Projektinhalt. Mit Blick auf die städtische Eigen-
ständigkeit und das Rollenverständnis bringt die neue Umsetzungszielrichtung in der Gesamtabwä-
gung deutlich mehr Vor- als Nachteile. Die Fragen zur Ausgestaltung der Umsetzung des Campus im
Einzelnen müssen im weiteren Prozess vertieft geprüft werden (vgl. Beschlusspunkt. 1.3 und 1.4 im
Folgenden)
zu Beschlusspunkt 1.3:
Bei der Baumaßnahme für die WSfM, das SOM und die FMA handelt es sich um eine rein städtische
Maßnahme, daher ist die Stadt Münster für diesen T eil des Musik-Campus verantwortliche Bauherrin.
Erster Adressat für die Begleitung der Baumaßnahme ist das Amt für Immobilienmanagement. Sollte
eine Realisierung des Projektes aus Kapazitätsgründen nicht d urch das Amt für
Immobilienmanagement erfolgen können, gäbe es im Konzern mehrere Gesellschaften, die baulich
agieren und in der Lage wären, das Bauprojekt baufachlich zu begleiten und die Maßnahme
umzusetzen.
Eine konkrete Hochbauplanung wird erst mit de r Auslobung eines Architekturwettbewerbs beginnen,
der für die städtischen Bedarfe in der aktuellen Projekt-Zeitplanung für Herbst 2025 terminiert ist: Eine
Wettbewerbsentscheidung könnte daher frühestens im Sommer 2026 vorliegen. Dies bedeutet, dass
ab Ende 2024/2025 erste personelle Kapazitäten innerhalb des Stadtkonzerns erforderlich werden,
um die Maßnahme baufachlich zu begleiten. 2028 könnte dann frühestens mit der baulichen
Umsetzung begonnen werden.
Für die Entscheidung, ob anstelle des Amtes für I mmobilienmanagement ein anderer Bereich im
Stadtkonzern die Betreuung und bauliche Umsetzung der ureigenen städtischen Bedarfe übernimmt,
ist primär entscheidend, in welchem Bereich personelle Kapazitäten projektzeitgerecht frei werden.
Ein T eil der Maßnahmen des laufenden Schulbauprogramms wird bis 2026 abgeschlossen sein. Die
V erwaltung wird in Abarbeitung des Prüfauftrags darstellen, welche Maßnahmen ab 2026 parallel zum
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V/0437/2023
Musik-Campus in die Planung gehen könnten und welcher Bereich im Stadtkonzern voraus sichtlich
ab 2026 ff. freie Kapazitäten haben wird, um den Projektbaustein der Stadt umzusetzen.
zu Beschlusspunkt 1.4:
Das Projekt Musik-Campus ist in drei Bereiche gegliedert: Die städtischen Bedarfe (WSfM, SOM und
FMA), die Bedarfe der Universität (Musikhochschule) und der gemeinsame Kulturbau mit Aufführun-
gen und Konzertveranstaltungen der Kernnutzer*innen und von Dritten, ergänzt um nationale und
internationale Fachkongresse der Universität.
Es besteht zwischen den Projektpartnern Universität und Stadt nach derzeitigem Diskussions - und
Erkenntnisstand Einigkeit, dass für den gemeinsamen Baustein des Kulturbaus die ziel- und zweck-
gerichtete Gründung einer gemeinsamen (gemeinnützigen) Gesellschaft die sinnvollste Strategie er-
scheint. Diese sollte vo r dem Hintergrund von Bedeutung und Strahlkraft des Gesamtprojektes Zu-
ständigkeiten in jedem Fall in ff. Themen und Bereichen entfalten:
Inhaltliche Programmatik:
Hierzu zählen, in Stichworten, die programmatische Ausrichtung des Kulturortes, dessen bun-
desweite Profilierung, eine breite Streuung und Bewerbung des Veranstaltungsprogramms
sowie eine detaillierte Kommunikation zum Musik-Campus, über das Thema Kultur hinaus.
Wirtschaftliche Auslastung:
Ziel muss es sein, das Projekt im laufenden Betrieb mit aktiven Einnahmen, über die Abbil-
dung der Veranstaltungs- und Aufführungsbedarfe von SOM, WSfM, Universität und UM hin-
aus, zu versehen. Hierzu zählt die ergänzende projektaffine Akquise in der Vermietung der
Räumlichkeiten.
Operativer Betrieb:
In diesem Kern-Themenfeld bedarf es auch unter der neu fokussierten Umsetzungsstrategie
des Campus‘ weiterhin eines Betriebskonzepts, dass den Nutzungsbedarf der Universität und
der Stadt Münster aufgreift und Sorge dafür trägt, dass die alltäglichen Fragen über Nutzungs-
intensitäten, Aufteilungs-, Vor- und Nachrangfragen möglichst zur Zufriedenheit aller Beteilig-
ten umgesetzt werden können.
In diesen Themenfeldern gilt es, die Details zum Aufgabengebiet und dessen Umfang sowie weitere
Fragen gemeinsam mit der Universität zu konkretisieren und final abzustimmen. Hierbei werden auch
die beratenden Organe einer potenziellen gGmbH und deren ausgewogene Zusammensetzung eine
wichtige Rolle spielen.
Bei Übernahme der Eigenschaft als Bauherrin muss die Gesellschaft zudem mit den entsprechenden
und notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um ein Projekt von der Größe der Errichtung des Kul-
turbaus finanziell und personell darstellen zu können. Kapitalanteilsaspekte, Regelungen im Falle ggf.
nicht in Gänze zu deckender Folgekos ten sowie Grundstücksfragen und Anderes sind mit Blick auf
den vorgeschlagenen Auftrag des Rates unter 1.4 des Weiteren detailliert zu beleuchten und mit der
Universität gemeinsam zu entwickeln.
zu den Beschlusspunkten 2. - 2.2:
Das Büro Ferdinand Heide Architekten wurde mit dem Auftrag der Erarbeitung eines Städtebaulichen
Realisierungskonzeptes i.S. einer M achbarkeitsstudie mit einer stadträumlichen Konzeptuntersu-
chung beauftragt. Diese setzt sich mit unterschiedlichsten Ansätzen der „Komposition“ eines Campus
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V/0437/2023
auf dem Standort Hittorfstr./Einsteinstr. auseinander, inkl. der bauvolumenimmanenten inneren Funk-
tionszusammenhänge, insbes. des Kulturbaus.
Kernanliegen der Machbarkeitsstudie sind
die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten in Anordnung und Zuordnu ng der Nutzungen
miteinander und zueinander aufzuzeigen („Solo“, Duett“, „Terzett“, „Quartett“),
deren raumwirksame Effekte für den Stadt- und Freiraum ablesbar zu machen,
die Funktionalität der Nutzungen und Nutzenden in ihren Vor - und Nachteilen transpar ent
darzustellen sowie
themenbezogen erste städtebauliche Empfehlungen abzuleiten.
Die Inhalte des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes im Einzelnen sind Anlage 1 zu dieser Vorla-
ge zu entnehmen.
Nach Freigabe der Beteiligungsinhalte im interfraktionellen Arbeitskreis, der formellen Freigabe im
ASS und Information im AUKB im Dezember 2022 fand am 28.03.2023 eine Beteiligung der Bür-
ger*innenschaft zu Zwischenergebnissen der beauftragten Machbarkeitsstudie statt (Protokoll siehe
Anlage 2 zu dieser Vorlage). Die Anregungen der Bürger*innen im Plenum, jedoch auch an den ein-
zelnen vorbereiteten Themenständen und am Stadtmodell, äußerten sich in sehr überwiegender Zu-
stimmung zum Projekt und dessen Bedeutung für und in Münster selbst. Im Detail ergaben sich weni-
ge kritische Anregungen zu verkehrlichen oder naturräumlich -ökologischen Fragestellungen; sehr
differenziert wurden Meinungen zu eher kompakten oder campusartigen städtebaulichen Lösungsan-
sätzen ausgetauscht. Vereinzelt wurden entgegen der bereits erfolgten Standortentscheidung des
Rates andere Verortungsvorschläge für die Realisierung der im Campus angedachten Nutzungen
gemacht und einzelne Sorgen mit Blick auf die Dimension des Vorhabens (Baumasse und -höhe) am
Standort formuliert.
Die Er kenntnisse und Ergebnisse der nun in der Endfassung vorliegenden Machbarkeitsstudie sind
im Wesentlichen:
Die Funktionsfähigkeit eines Campus am Standort ist gegeben. Die erforderlichen
Nutzungsvolumina in unterschiedlichen An - und Zuordnungsvarianten sind verortbar und
miteinander bzw. zueinander gruppierbar.
Die grundsätzliche Vereinbarkeit von Bauvolumen und sensiblem Grünraum ist möglich: Ihre
Umsetzung löst keine (tlw. befürchtete) überwiegende Versiegelung am Standort aus, so dass
in Abwägung mit ande ren Projektanforderungen ein differenzierter Umgang in Punkto
„Inanspruchnahme“ der Flächen des ehemaligen Arzneipflanzengartens möglich ist.
Diese Essenzen des Städtebaulichen Realisierungskonzepts sind mit Blick auf eine Priorisierung der
Bewertungsparameter in der breiten thematischen Spanne des Projektes bewusst noch nicht durch-
gearbeitet, um hierauf in direkter Folge hochbauliche Wettbewerbe anzuschließen. Eine auch in den
Diskussionen des interfraktionellen Arbeitskreises herausgearbeitete Auffassung , in der örtlichen
Sensibilität einen Campus „im erweiterten Schlosspark“ zu entwickeln, dient als Zielvorgabe für die
weitere Bearbeitung, insbes. des Freiraums und seiner Vernetzung. Seitens der Verwaltung wird mit
der Realisierung des Projektes auch ein e große Chance gesehen, den nördlich der Gräfte befindli-
chen Schlosspark funktional und gestalterisch bis zur Hittorfstraße zu verlängern und den Bür-
ger*innen auch unabhängig von der Nutzung der baulich zu entwickelnden Angebote als öffentliche
Parkanlage zur Verfügung zu stellen.
Für die Vorbereitung des Wettbewerbs werden, auch im größeren räumlichen Umgriff (Freiraument-
wicklungskonzept Schlossumfeld), die prägenden Bäume und Baumgruppen gutachterlich mit Blick
auf ihre ökologische Wertigkeit hin untersucht. Eine explizite Begutachtung der Baumsubstanz in ih-
ren einzelnen und zusammenspielenden Werten ist beauftragt, wird im Spätherbst vorliegen und in
die weiteren Planungsschritte berücksichtigt. Ebenso ist eine faunistische Kartierung beauftragt, de-
ren E rgebnisse im November 2023 vorliegen. Durch die bewusste Auslagerung der bauordnungs-
rechtlich notwendigen Pkw-Stellplätze im Parkhaus Coesfelder Kreuz, werden die baulichen Aufwen-
dungen auf dem Areal vermindert und über die Hochbauvolumina der Nutzungsbaus teine hinausge-
hende Inanspruchnahme der Grünflächen vermieden.
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V/0437/2023
Die Verwaltung sieht, gemeinsam mit der Universität und in Bezugnahme auf die Erfahrungen der
Architektenkammer NRW, als nächsten Planungsschritt eine konkretisierende städtebaulich -
freiräumliche Wettbewerbsstufe als sinnvoll und für das Projekt zielführend an. Anforderungen an
diesen weiterführenden Bearbeitungsschritt aus fachlicher Sicht sind,
aus der bisherigen Vielfalt der Lösungen zu einer verbindlichen, städtebaulich und freiräumlich
konkretisierten Lösung zu kommen - von der Lösungsvielfalt hin zur einer präferierten Lösung;
über die wettbewerbliche Auseinandersetzung den Qualitätsanspruch in den vielfältigen
Themen des Projektes zu definieren und zu skizzieren, wie sich der neue Ort „anfühlen“ soll -
von der möglichen Lösungsvielfalt hin zu einer optimierten Lösung;
als deren Ergebnis „atmosphärische Bilder“ und anschauliche Visualisierungen zum
zukünftigen Campus zu erhalten – auch um im Nebeneffekt das Akquirieren von Fördermitteln
intensivieren zu können;
das Ausarbeiten der engen Zusammenhänge zwischen Freiraum, Städtebau und Architektur,
u.a. durch eine Weichenstellung der Wegeverbindungen und der Ausrichtungen der künftigen
Gebäude in der besonderen Lage im Stadtraum (siehe auch vor gebrachte Aspekte der
Bürger*innen-Information in diesen Themen);
die ökologische Sensibilität des Standortes sowie die Einbindung des grüngeprägten
Umfeldes im Besonderen zu berücksichtigen und eine qualitätsvolle, ökologisch wertige Park-
und Freiraumgestaltung zu entwickeln und zu inkludieren;
in dieses Verfahren die funktionalen Raum-Nutzungsanforderungen und -zusammenhänge der
Nutzenden, insbes. auch als Output der Erarbeitungen aus dem Musikfachlichen
Begleitgremium vorzugeben (vgl. Ausführungen zu Beschlusspunkt 5).
Diese Anforderungen münden in einen Verfahrensvorschlag für die weitere freiräumliche, städtebauli-
che und hochbauliche Konkretisierung und Optimierung der Bau- und Gestaltungsaufgabe, die in An-
lage 3 zu dieser Vorlage schematisch dargestellt ist.
Nach Durchführung der städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbsstufe wird auf Grundlage des Sie-
gerentwurfs ein verbindlich graphisch-textlicher „Masterplan Musik-Campus“ entwickelt. Dieser bildet
die inhaltlich -programmatische Maßgabe für die f reiräumlichen, städtebaulichen, gestalterisch -
architektonischen und baulich -funktionalen Regeln und Ansprüche sowohl für die folgenden Hoch-
bauwettbewerbe als auch für die Bauleitplanung (Bebauungsplan-Verfahren). Ziel ist es, trotz unter-
schiedlicher Bauherr*innen ein übergreifendes Freiraummotiv im erweiterten Schlossgarten zu reali-
sieren.
Insofern ist der Masterplan
zum einen Voraussetzung und Klammer für die aktualisierte Umsetzungsstrategie, indem sich
alle künftigen Bauherr*innen im Projekt zu den Vorgaben verpflichten,
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zum anderen ein Kernelement, die qualitativen Ansprüche an das Gesamt -Projekt für die fol-
genden hochbaulichen Realisierungen eindeutig vorzuprägen und einen klaren und verbindli-
chen (Erwartungs-) Rahmen abzustecken. Um den „Zusammenh alt“ der Qualitätsansprüche
des Gesamt -Projektes in Kontinuität zu wahren, ist mit Blick auf die Fachpreisrichter*innen
durch alle Verfahren ebenfalls eine teilpersonelle Kontinuität in allen Wettbewerbs -Jurys i.S.
einer „Projekt-Kuratur“ unbedingt empfehlenswert.
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung wie 2.2 würden die Projektpartnerinnen, unterstützt durch
ein externes Büro für Wettbewerbsmanagement und in Abstimmung mit der Architektenkammer
NRW, formal wie inhaltlich die Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbes erarbeiten
und vorbereiten. Die Freigabe der präzisen Inhalte der Auslobung wird dann durch den Rat zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen, voraussichtlich Mitte 2024.
Die sich hieraus ergebende aktualisierte Zeitplanung für das Projekt Musik-Campus in Gestalt seiner
Planungs- und Realisierungsphase ist Anlage 4 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Mit der Erstellung des Masterplans gehen Stadt und Universität einen wesentlichen nächsten Schritt
in Richtung Planungskonkretisierung und R ealisierung des Musik-Campus. Die Masterplanung wird
nicht nur das Gesamt -Layout des künftigen Campus funktional und gestalterisch -atmosphärisch
vordefinieren, sondern auch wesentlicher zusammenbindender Qualitätsmaßstab für die unter
verteilter Bauherrschaft umzusetzenden hochbaulichen und freiräumlichen Realisierungsbausteine.
zu Beschlusspunkt 3.:
Wie in V orlage V/0924/2021 erläutert, präferierten Stadt und Land die Variante, das Vorhaben vom
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als eine Maßnahme errich ten zu lassen und die städtischen
Flächen vom Land anzumieten. Aus diesem Grund wurde der Kostenrahmen für den Musik-Campus
Ende 2021 von der Universität anhand von Richtwerten für Hochschulbauten des Landes NRW sowie
Zuschlägen ermittelt. Da es jedoch wirtschaftlicher ist, die städtischen Bedarfe selbst umsetzen (siehe
Begründung zu Beschlusspunkt 1), wurde der Kostenrahmen mit der städtischen
Berechnungsmethodik überprüft und aktualisiert.
Dieser Investitionskostenrahmen, ausführlich in seinen Annahmen d argestellt in Anlage 5 zur
Vorlage, wird in diesem frühen Planungsstand anhand von Flächengrößen und €/m² sowie
Zuschlägen für Risiken, Nachhaltigkeit sowie Baupreissteigerungen ermittelt. Es ist zu
berücksichtigen, dass die Kosten aufgrund des sehr frühen Planungsstands und einer fehlenden
konkreten Planung nur abstrakt ermittelt werden können, weshalb mit hohen Zuschlägen gearbeitet
werden muss.
In der Berechnung beruht der zu Grunde gelegte Kostenansatz der städtischen Bedarfe auf BKI
Kostenwerten (Bauk osteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) für Kulturbauten.
Aufgrund der extremen Preissteigerungen in 2021 und 2022, ausgelöst durch die Corona Pandemie
und den Angriffskrieg Russlands, kann in diesem Modell auch städtischerseits die vom Rat
vorgegebene Kostenobergrenze von 70,1 Mio. € mit dem bisherigen Raumprogramm nicht
eingehalten werden: Die Gesamtkosten würden sich auf ca. 82 Mio. € belaufen und liegen damit ca.
12 Mio. € über dem Budget.
Es war daher erforderlich, Flächenoptimierungen und -reduzierungen vorzunehmen. Bei den Flächen
des Sinfonieorchesters handelt es sich größtenteils um Umkleide - und Einspielräume sowie einen
Proberaum, der für die Arbeit dringend notwendig ist, so dass die Einsparpotenziale relativ klein sind.
Die Flächen für die Freien Musikakteure wurden nicht herangezogen, da diese einen vergleichsweise
geringen Umfang haben und für besondere Formate benötigt werden. Daher erfolgte der Hauptteil der
Einsparungen bei der Westfälischen Schule für Musik, auch zu Lasten von Probe - und
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Übungsflächen. So wurden der Orchesterprobenraum und Lagerflächen verkleinert, mehrere
Gruppenunterrichts- und Einzelunterrichtsräume sowie ein Bewegungsraum für darstellende Kunst
und Rhythmik gestrichen. Für den künftigen Betrieb ist die Westfälische Schule für Musik somit auf
räumliche Synergieeffekte in der gemeinsamen Raumnutzung vor allem mit der Musikhochschule
Münster angewiesen.
Die Darstellung der Flächeneinsparungen tabellarisch:
Westfälische
Schule für Musik Sinfonieorchester Freie
Musikakteure Gesamt
2021 2.365 m² NUF 1-6 1.111 m² NUF 1-6 696 m² NUF 1-6 4.172 m² NUF 1-6
2023 1.827 m² NUF 1-6 1.002 m² NUF 1-6 696 m² NUF 1-6 3.525 m² NUF 1-6
prozentual ca. 23% ca.10% 0% ca. 15,5%
Reduktion 538 m² NUF 1-6 109 m² NUF 1-6 0 m² NUF 1-6 647 m² NUF 1-6
2020 2.996 m² NUF 1-6 1.258 m² NUF 1-6 860 m² NUF 1-6 5.114 m² NUF 1-6
Reduktion 2020-23 ca. 39% ca. 20% 19% ca. 31,1%
Die Darstellung der Kosten mit und ohne Kürzung tabellarisch:
Gesamtbaukosten Berechnung Stadt
mit 4.172 m² NUF 1-6
Berechnung Stadt
mit 3.525 m² NUF 1-6
Kostengruppe 200-700 47,2 Mio. € 40,2 Mio. €
Risiko 30% 14,2 Mio. € 12,1 Mio. €
Baupreissteigerung 6% für 5 Jahre 20,8 Mio. € 17,7 Mio. €
Gesamtbaukosten 82,2 Mio. € 70,0 Mio. €
Alle Kürzungen erfolgten in enger Abstimmung mit den Nutzer*innen. Insgesamt wurden 15,5% an
Flächen gegenüber 2021 reduziert, was zu einer Einsparung von 12,2 Mio. € führt. Somit kann die
vorgegebene Kostenobergrenze von 70,1 Mio. € weiterhin eingehalten werden.
Das aktuelle Raumprogramm ermöglicht es trotz Reduktion, das Konzept Musik -Campus weiterhin
sinnvoll und mit funktionalem Zugewinn für alle Nutzer*innengruppen umzusetzen. Die Kürzungen
sind kulturfachlich vertretbar, auch da sie zudem durch die synergetischen Nutzungsmöglichkeiten
mehrheitlich wieder aufgefangen werden - das betrifft exemplarisch den bei der Musikhochschule
angesiedelten Kammermusiksaal oder die Popbühne, das Musiklabor der FMA, das Tonstudio oder
große Vortragsräume der Musikschule oder den Unterrichtsraum für Elementare Musikpraxis.
Bei kulturfachlich vertretbaren Flächenreduzierungen ist die Budgetvorgabe für den städtischen
Baustein des Campus weiterhin eingehalten. Diese beinhaltet aufgrund der frühen Planungsphase
einen Sicherheitszuschlag von 30% bzw. 12 Mio. €.
Der vorgegebene Kostenrahmen für den Projektbaustein „Stadt“ ist im Haushaltsplanentwurf 2024
veranschlagt.
Zu Beschlusspunkt 3.1:
In der V orlage V/0924/2021 „Musik-Campus – Grundsatzbeschlüsse“ wurden bereits erste Ansätze zu
den Folgelasten des Musik-Campus benannt. Diese beruhten auf der Annahme, dass die Errichtung
und der Betrieb des Musik-Campus dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW obliegen
sollte. Insgesamt wurden knapp 4,7 Mio. € als jährlic he Belastung für die städtischen Bedarfe (3,2
Mio. €) und den Anteil am Kulturbau (1,5 Mio. €) ermittelt.
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V/0437/2023
Da die Bedarfe der SOM, WSfM und FMA nun als städtische Maßnahme durchgeführt werden,
können jährlichen Folgelasten anhand der Berechnungssystematik der Stadt ermittelt werden. Diese
Zahlen basieren auf den momentanen Erkenntnissen und werden spätestens zum Baubeschluss
konkretisiert..
Da zu diesem Projektzeitpunkt noch keine konkrete Planung mit Kosten vorliegt, bildet der aktuelle
Kostenrahmen (Budg etierung 70,1 Mio. €) die Basis. Entsprechend grob ist auch weiterhin die
Ermittlung der Folgekosten. Erst mit einer konkreten Gebäude- und T echnikplanung können genauere
Aussagen zu Investitions- und Folgekosten gemacht werden.
Auf dieser Basis ergeben sich anhand der Berechnungssystematik der Stadt Folgeaufwendungen von
knapp 3,05 Mio. €, ausführlich hergeleitet in Anlage 6 zur V orlage.
Damit verringern sich die durch die städtischen Nutzungen induzierten Folgekosten geringfügig um
0,15 Mio. € gegenüber 2021. Gründe für die geringe rechnerische Einsparung trotz einer
Flächenkürzung sind insbesondere, dass unterschiedliche Berechnungsmethoden zugrunde gelegt
wurden. Kostenerhöhungen entstehen durch das veränderte Zinsniveau gegenüber 2021. Durch die
Flächenreduzierung ergeben sich dagegen Einsparungen im Bereich der Instandhaltung und der
Bewirtschaftung. Personalkosten wurden analog zu 2021 für die städtischen Bedarfe nicht angesetzt.
Den Folgeaufwendungen können Einnahmen und Einsparungen i.H.v. 300 -400 T€ gegengerechnet
werden:
100 T entfallende Betriebskosten heutiges Gebäude WSfM
300 T anzusetzende Erbpachteinnahme
Kosten Anmietung Probebühne (vernachlässigbar)
Zum einen kommt es zu Einsparungen beim SOM, da die angemietete Probebühne entfällt. Zum
anderen entfallen die derzeitigen Betriebskosten der WSfM. Zudem kann die freigezogene Immobile
der WSfM auf Erbpachtbasis an den Markt gegeben werden. Der dann erwirtschaftete Erbpachtzins
wäre eine weitere Gegenfinanzierungskomponente.
Städtische Bedarfe
3.525 m² NUF 1-6
Personalkosten 0,00 Mio. €
Sach- und Dienstleistungen 1,06 Mio. €
Bilanzielle Abschreibung 0,94 Mio. €
Fremdkapitalzinsen 1,05 Mio. €
Folgeaufwendungen 3,05 Mio. €
Folgeerträge 0,30 Mio. €
Entfallende Aufwendungen 0,10 Mio. €
Folgelasten 2,65 Mio. €
Es wird deutlich, dass nur ca. 1/3 der Folgeaufwendungen auf den Betrieb mit den Sach - und
Dienstleistungen zurückgeführt werden kann. Ein großer T eil der künftigen Aufwendungen sind
bilanzielle Abschreibungen und Zinsen. Falls das Projekt mit weniger Mitteln realisiert werden kann
(z.B. wenn die Baupreissteigerung geringer ausfällt), würden sich die Folgekosten entsprechend
verringern. Bei einer Investition von z.B. 60 Mio. € würden sich Aufwendungen für jährliche
Folgelasten um ca. 300 T€ verringern.
In der Gesamtschau sind die Folgelasten für den städtischen Haushalt gegenüber den bisherig
ermittelten Aussagen aus 2021 nahezu unverändert: In der Fläche verminderte
Flächenunterhaltungen werden durch zu steigernde Zinsansätze wieder aufgehoben.
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V/0437/2023
zu Beschlusspunkt 4.:
Der Kulturbau ist neben dem städtischen Teil und der Musikhochschule der dritte Baustein des Musik-
Campus. Die Bauherrschaft wird voraussichtlich eine GmbH übernehmen, die von den
Projektpartnerinnen Stadt und Universität gegründet würde.
Ebenso wie bei den städtischen Bedarfen befindet sich der Kulturbau in einer sehr frühen
Planungsphase. Der Stadt liegen für Kulturbauten nur wenige Kostenrichtwerte aus dem
Baukosteninformationszentrum (BKI) vor, von dene n nur ein Projekt einen Konzertsaal aufweisen
kann. Gerade bei einem Kulturbau bzw. Konzerthäusern können die Kosten weit auseinanderliegen.
Auch aus diesem Grund war ist es nicht möglich, über externe Planungsbüros valide Zahlen zu
erhalten.
Die Investitionskostenannahmen der Universität aus 2021 beliefen sich auf ca. 85 Mio. € und wurden
mit Zuschlägen zu den bekannten Orientierungswerten für den Hochschulbau der
Bauministerkonferenz kalkuliert. Dieser Wert wird auch weiterhin angesetzt und als maximaler
Kostenwert für alle weiteren Planungsschritte, auch für einen Hochbauwettbewerb, i.S. einer
Budgetierung, vorgegeben.
Da davon auszugehen ist, dass das Projekt aufgrund der sehr hohen Kostensteigerungen der
vergangenen zwei Jahre mit diesem Budget nicht mehr umzusetzen ist, wurden beim Kulturbau
analog dem Baustein „städtische Nutzungen“ Einsparpotenziale gemeinsam mit der Universität
untersucht und in der Folge die Flächen um 2.310m² NUF 1 -6 reduziert. Insbesondere durch den
Wegfall von Seminarflächen fü r den Konferenzbereich der Hochschule konnten deutlich Flächen
eingespart werden. Diese Flächen kann die Hochschule durch die Nähe zum künftigen Mathematik-
Campus, der gegenüber vom Musik-Campus liegt, kompensieren.
Durch diese Optimierungen konnte das Raumprogramm von 4.947 m² NUF 1-6 fast um die Hälfte auf
2.637 m² (46 %) reduziert werden. Entscheidende Bereiche für den künftigen Kulturbau wie der
Konzertsaal mit den Probe-, Konzert- und Konferenzkapazitäten sowie die Gastronomie sind von den
Kürzungen nicht betroffen.
Flächen Kulturbau Kürzungen NUF 1-6
Seminarflächen 1.710 m²
Einspielräume/Aufenthalt/Solist 240 m²
Wegfall Vergrößerung Kammermusiksaal 165 m²
Kinderbetreuung 80 m²
Lager/Sonstiges 115 m²
Gesamt 2.310 m²
Der Kostenrahmen wurde wie beim städtischen Baustein anhand von Flächengrößen und €/m² sowie
Zuschlägen für Risiken, Nachhaltigkeit sowie Baupreissteigerungen ermittelt. Es wurden das gekürzte
Raumprogramm sowie BKI Kostenwerte für einen Kulturbau angesetz t, wie ausführlich in Anlage 7
zur Vorlage dargestellt. Es ist bei den Kostenannahmen zu berücksichtigen, dass die Kosten
aufgrund des sehr frühen Planungsstadiums und einer fehlenden konkreten Planung nur abstrakt
ermittelt werden können, weshalb mit hohen Zuschlägen gearbeitet werden muss.
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V/0437/2023
Gesamtbaukosten (Investition) Berechnung Kulturbau
mit 2.637 m² NUF 1-6
Kostengruppe 200-700 48,6 Mio. €
Risiko 30% 14,6 Mio. €
Baupreissteigerung 6% für 5 Jahre 21,4 Mio. €
Gesamtbaukosten 84,6 Mio. €
Der Kulturbau soll vollständig aus Drittmitteln finanziert werden. Mit den in Aussicht gestellten
Bundesmitteln aus dem Programm KulturInvest i.H. v. 20 Mio. € und dem in Aussicht gestellten
Zuschuss der Universität Münster i.H.v. 20 Mio. € sind trotz der sehr frühen Planungsphase bereits 40
Mio. € vorhanden und damit knapp die Hälfte der bisher nicht ausfinanzierten Kosten gedeckt. Die
fehlenden 45 Mio. € müssen bis zum Baubeschluss vollständig vorliegen, damit die
Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Baumaßnahme umgesetzt werden kann.
Im Gesamtfazit ist bei vertretbaren Flächenreduzierungen von Seminarflächen die Budgetannahme
als Investitionskostenrahmen in Höhe von 85 Mio.€, zu 100% fremdfinanziert, weiterhin einhaltbar
und realistisch.
zu Beschlusspunkt 4.1:
Unter der Federführung der Universität ist eine Fundraising-Strategie für den gemeinsamen Kulturbau
entwickelt worden. Den Projektpartnerinnen Stadt und Universität erscheint als Zielsumme der
insgesamt einzuwerbenden privaten Mittel in Höhe von 15 Mio. € realistisch.
Das V orgehen in Sachen Fundraising sieht in einem ersten Schritt und in engem Zusammenwirken
von Stadt und Universität die Ansprache von privaten Großspendern vor, um Förderzusagen zu
generieren. Diese werden vertraulich behandelt und sind als erste Absichtserklärungen für eine
Förderung zu verstehen. Bisher liegen mündliche Absichtserklärungen für eine Gesamtsumme von 9
Mio. € vor. In einem nächsten Schritt werden die Förderer gebeten, eine schriftliche Spendenzusage
zu unterschreiben, die nach dem Errichtungsbeschluss für den Kulturbau des Rates wirksam wird. Mit
dem Errichtungsbeschluss des Rates können die im ersten Schritt erhaltenen Absichtserklärungen zu
Förderzusagen in Abstimmung mit den Mäzen*innen, wenn von ihne n autorisiert, mit oder ohne
Namensnennung bekannt gemacht werden.
Die Einbindung und Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit zu Sammlung privater Kleinspenden, mit
denen sich Bürgerinnen und Bürger als Unterstützende des Musik - Campus‘ bekennen können, soll
mit dem in der Planung befindlichen „Musikfestival Musik -Campus“ (Arbeitstitel) und einer
begleitenden Beteiligungs-Kampagne erfolgen.
Weitere 15 Mio. € sollen über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus und die restlichen 15
Mio. € über sonsti ge öffentliche Fördertöpfe wie EFRE, sowie die REGIONALEN oder
Städtebauförderung eingeworben werden. Für die letzteren genannten Förderprogramme können
derzeit noch keine Anträge gestellt werden, da hierfür eine konkrete städtebauliche und freiräumliche
Planung (siehe Ausführungen zu Beschlusspunkt 2.) notwendig ist. Somit können diese Mittel
frühestens nach einem Architekturwettbewerb ab 2026 eingeworben werden.
Drittmittel Förderung
KulturInvest 20,0 Mio. €
Universität 20,0 Mio. €
Private Mittel durch Fundraising (Trend) 15,0 Mio. €
Nationale Projekte der Stadtentw icklung (Prognose) 15,0 Mio. €
sonstige Fördertöpfe (Prognose) 15,0 Mio. €
Gesamtbudget 85,0 Mio. €
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Falls die erforderlichen Drittmittel nicht vollständig akquiriert werden können, wird angestrebt, den
Kulturbau mit weniger Mitteln umzusetzen. Das Gebäude müsste dann soweit möglich einfacher und
mit geringeren Standards gebaut werden. Setzt man dazu den gleichen Kostenkennwert wie für die
städtischen Bedarfe (4.300 €/m² BGF) an, könnte der Kulturbau für 73,5 Mio. € umgesetzt werden.
Im jetzigen nach wie vor sehr frühen Planungsstadium für ein Hochbauprojekt sind vor dem
Hintergrund einer in Gänze erwarteten Fremdfinanzierung bereits knapp 50% der Investitionskosten
eingeworben und erste Spendenabsichten nennenswerter Größenordnung geäußert.
zu Beschlusspunkt 4.2:
Folgeaufwendungen für einen Kulturbau sind ohne eine konkrete Planung nicht valide zu
prognostizieren. Es gibt keine Angaben zur Kubatur, Baukonstruktion und technischen Anlagen.
Ebenso wenig gibt es konkrete Angaben zu Entsorgung, Reinigung, Inspektion, Wartung und
Instandsetzung für den Kulturbau. Als Grundlage liegt derzeit nur der Investitionskostenrahmen vor,
so dass die Stadt nur anhand diesem die Folgeaufwendungen mit Hilfe der städtischen
Berechnungsmethodik ermitteln kann. Die Methodik ist nicht für diese Art von Sonderbau konzipiert
ist. Daher kann die Zahl nur als erster sehr grober Ansatz verstanden werden und in Anlage 8 zur
V orlage ebenfalls transparent in der Herleitung dargestellt werden.
Es ergeben sich rechnerisch Folgeaufwendungen in Höhe von insgesamt 2,23 Mio. €. Der relativ
niedrige Wert ist darauf zurückzuführen, dass keine Fremdkapitalzinsen entstehen, da der Kulturbau
vollständig über Drittmittel finanziert wird. Zudem führt die 100% Förderung dazu, dass die
Ergebnisauswirkung der bilanziellen Abschreibung durch die Auflösung der Sonderposten vollständig
neutralisiert wird. Für die Personalkosten werden zunächst, analog zu 2021, im Ansatz 12
Personalstellen für den Betrieb des Kulturbaus vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass die Sach - und Dienstleistungen, d.h. Instandhaltungen, Energie,
Reinigung usw., deutlich höher ausfallen werden als die rechnerischen Ansätze für städtische
Gebäude. Aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten wird mit einem Risikokorridor zwischen 50%
und 100% eingerechnet. Es ergeben sich Folgelasten für den gesamten Kulturbau zwischen 3,35
Mio. (siehe Folgelastenberechnung „Kulturbau“) und 4,46 Mio. € pro Jahr.
Folgelasten Kulturbau
2.637 m² NUF 1-6
Anteil Stadt 37%
Personalkosten (12 Stellen) 0,99 Mio. € 0,37 Mio. €
Sach- und Dienstleistungen 1,24 Mio. € 0,46 Mio. €
Bilanzielle Abschreibung 1,13 Mio. € 0,42 Mio. €
Fremdkapitalzinsen 0,00 Mio. € 0,00 Mio. €
Folgeerträge -1,13 Mio. € -0,42 Mio. €
Gesamt 2,23 Mio. € 0,83 Mio. €
Risiko 50-100% 1,12 Mio. € - 2,23 Mio. € 0,41 Mio.€ - 0,83 Mio. €
Folgelasten 3,35 Mio. € - 4,46 Mio. € 1,24 Mio. € - 1,65 Mio. €
Der Kulturbau wird im Betrieb auch Einnahmen generieren, die durch die V ermietung des
Konzertsaals an Dritte, die V ermietung der Gastronomieflächen und ggfs. durch Mieteinnahmen für
städtische und universitäre Nutzungen entstehen werden. Diese können jedoch derzeit nicht beziffert
werden, würden aber insgesamt die Folgelasten verringern.
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Da der Kulturbau durch eine gemeinsame Gesellschaft von Stadt und Universität sowohl errichtet als
auch betrieben wird, werden die Folgelasten der Stadt voraussichtlich a ls Miete an die GmbH
anfallen.
Die Kosten werden nach der jeweils tatsächlich anfallenden Nutzung aufgeteilt werden. In einer
ersten Studie hatte die Consultingagentur Metrum im Jahr 2019 dazu eine Kostenverteilung
vorgeschlagen, die auf die damals ermittelten Nutzungsintensitäten des Gebäudes beruhten (37% für
die Stadt zu 63% für die Hochschule). Da derzeit keine aktuelleren Berechnungen vorliegen, wird die
Aufteilung in dieser Rechnung beibehalten. Da sich die Nutzungsgrade zwischen Universität und
Stadt aufgrund der Herausnahme der vormaligen Seminarraumkapazitäten allerdings verändert
haben, müssen diese im weiteren V erlauf des V orhabens überprüft, konkretisiert und ggfs. angepasst
werden.
In einer auf der Annahme von 2019 beruhenden Rechnung könnten sich grob ermittelt, anteilig jährli-
che Folgekosten zwischen 1,25 Mio. € und 1,65 Mio. € für den städtischen Teil am Kulturbau erge-
ben. Es wird angestrebt, dass die Folgekosten im unteren Bereich der Preisspanne bleiben. Aus die-
sem Grund soll der Wert vo n anteilig 1,25 Mio. € Grundlage bei künftigen planerischen Entscheidun-
gen sein.
Ein konkretes Betriebs - und Betreiberkonzept für den Kulturbau in Verbindung mit dem Musik -
Campus insgesamt wird die Stadt mit der Universität gemeinsam im weiteren Verlauf erarbeiten. Bis
zum Errichtungsbeschluss kann die Verwaltung auf dieser Grundlage eine genauere Kalkulation der
jährlich zu erwartenden Haushaltsbelastungen benennen.
zu Beschlusspunkt 5.:
Um die Einbindung, Zusammenarbeit, und Beteiligung aller nutzende n Gruppen im
Entwicklungsprozess des Musik -Campus zu gewährleisten, wurde im Rahmen eines öffentlichen
Informations- und Gesprächsabends in der Jovel Music Hall am 29. November 2022 die Idee des
„Musikfachlichen Begleitgremiums“ vorgestellt und an die Frei en Musikakteure die Einladung zur
Mitwirkung ausgesprochen.
Grundsätzliches Ziel des Gremiums ist es, mit externer Moderation durch das Büro Frauns, die
vielfältigen musikfachlichen Kompetenzen der Musikakteurinnen und Musikakteure für die
Entwicklung ein er räumlichen, musikalischen und „organisatorischen“ Programmatik des Musik -
Campus zusammenzuführen. Das Gremium soll ein gemeinsam getragenes, wirkungsvolles und
überzeugendes Nutzungskonzept sowie ein Raum- und Funktionsprogramm erarbeiten und dabei die
Kooperationsvorteile und Synergiepotenziale für die Nutzenden herausarbeiten.
Das Gremium umfasst 12 Personen. Neben der Westfälischen Schule für Musik (WSfM), der Musik-
hochschule der Universität Münster (MHS), dem Sinfonieorchester Münsters (SOM), der Kulturver-
waltung MS sind acht Cluster für die Vertretung der Freien Musikakteure im Gremium gesetzt,
freie professionelle Szene
freie professionelle zeitgenössische Musik
freie professionelle klassische Musik
freie Veranstalter*innen und Musik-Clubs
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Chöre (nicht institutionalisiert)
migrantische Musik / Weltmusik
Musikensembles der Universität Münster
FMA / moNOkultur
Mit der konstituierenden Sitzung am 24.01.2023 fanden bis dato fünf reguläre Sitzungen und ein wei-
terer Informationstermin zum Städtebaulichen Realisierungskonzept statt. Zudem wurden zwei Ex-
kursionen (Musikfabrik Köln, Annelise Brost Musikforum in Bochum) durchgeführt, die jeweils wichtige
Erkenntnisse zu möglichen Raumgestaltungen und Nutzungsmöglichkeiten brachten sowie Entwick-
lungspotentiale einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Musikkultur aufzeigten. Weitere Sitzungen im
bewährten Rhythmus von 4-5 Wochen sind aktuell für das Jahr 2023 in der Planung.
Um der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die konstruktive Arbeit des Gremiums zu ermög-
lichen und über erste Ergebnisse zu informieren, wurde die Presse am 13.06.2023 zur einem „Schul-
terblick“ in die reguläre Sitzung eingeladen.
Die Arbeit im Gremium ist von einem sehr vertrauens - und respektvollen Miteinander in einer sehr
guten Atmosphäre geprägt. Als Expert*innen der Musikkultur in Münster formulieren die Mitglieder
gemeinsam die Programmatik des Musik -Campus und beschreiben seine Potenziale (siehe Anla-
ge 9):
„Story“ / Programmatik
Musikalische Synergien
Räumliche Synergien
Die Mitglieder erarbeiten zu jeder Sitzung Antworten auf konkrete Fragen (u.a. „Spirit“ des MC, kon-
krete Raumbedarfe, Raumanforderungen und -konfigurationen, Belegungszeiten, Synergiepotentiale,
Infrastrukturen) in Rückkopplung mit den Gruppen, die sie ver treten. Sie verstehen sich zudem als
Mittler zwischen den Freien Musikakteuren und dem Musik -Campus und als Ansprechpersonen für
Informationen zum Musik-Campus.
Durch die gemeinsame Arbeit im Gremium sind bereits während des letzten halben Jahres neue mu-
sikalische Synergien, Kooperationen und Netzwerke entstanden. Die bisherigen Zwischenergebnisse,
ausführlicher in Anlage 9 zur Vorlage dargestellt, sind ein maßgeblicher Input für den auszulobenden
städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb als nächste Konkr etisierungsstufe des Projekts im Pla-
nungsprozess.
Parallel zum Projekt Musik-Campus wird unter der Federführung des Kulturamtes das Musikförder-
konzept erarbeitet.
Dieses unabhängig von den Planungen zum Musik-Campus zu erarbeitende Musikentwicklungs- und
Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster hat das Ziel, die Kul-
tursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies soll auch die
stadtweite und dauerhafte Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen (Spielstätten, Probe-
räume, Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/Professionalisierung, Vernetzung von Ak-
teur*innen…) beinhalten (Haushaltsbegleitantrag „Ein Musikförderkonzept für Münster“ von den Rats-
fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und der Ratsgruppe Volt vom 15.11.2022).
zu Beschlusspunkt 6:
Die Verwaltung wurde beauftragt, Aussagen zu einem „Plan B“ zu treffen, welcher die Stadt im Falle
eines Scheiterns des gemeinsamen Projektes Musik -Campus in die Lage versetzt, unabhängig und
zeitnah zu agieren.
Die anerkannten und unabdingbaren räumlichen Bedarfe mit den erforderlichen Funktions- und Quali-
tätsverbesserungen insbes. für die Nutzungen WSfM und SOM bleiben bestehen. Es gibt grundsätz-
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lich zwei Varianten wie diese umgesetzt werden könnten; mit solitären Baukörpern oder zusammen-
geführt auf einen Neustandort.
Diese alternativen Szenarien beziehen sich ausschließlich auf eigene städtische Liegenschaften, d.h.
es werden keine Grunderwerbsverhandlungen und –kosten angesetzt: Mit der Umsetzung aller städti-
scher Bedarfsnutzungen bleiben die investiven Kosten mit 70,1 Mio. € als auch die Folgekosten mit
3,05 Mio. € grundsätzlich gleich, da sich die Berechnungsmethode nicht verändert hat. Selbst bei
einer Anbaulösung an den Bestandsbau der WSfM sind keine nennenswerten Einsparungen zu er-
warten (siehe Erläuterung unten).
Einzig durch weitere Flächenreduktionen könnten die Kosten zu diesem Zeitpunkt noch weiter verrin-
gert werden. Um den ursprünglichen städtischen Haushaltsansatz in Höhe von 45 Mio. € einzuhalten,
müssten ca. 1/3 der Fläche (1.200 m² NUF 1 -6) eingespart werden. Diese Streichungen einer oder
mehrerer städtischer Nutzerbedarfe wären mit gravierenden Nachteilen bzw. Konsequenzen verbun-
den.
Die Breite der folgenden Optionen zeigt jedoch, dass es im Falle eines „Plan B“ – eine kulturfachlich,
programmatische und standörtliche Richtungsvorgabe der politischen Gremien bedarf, um den Unter-
suchungsfocus in einer nächsten Konkretisierungsstufe einzugrenzen.
Solitäre Umsetzung der städtischen Bedarfe
Mit einer Solitärlösung würden die Flächen der WSfM mit einem Anbau an den jetzigen Standort
untergebracht, der Probeort mit Umkleiden für das SOM in einem Neubau, die Flächen für die FMA
ggfs. lediglich in Kombination mit dem Musikförderkonzept und nicht als synergetische Ergänzung
des Campus. Entsche idungen, ob im Falle der solitären Umsetzung diese Bedarfe zeitlich
unterschiedlich priorisiert würden, oblägen entsprechenden politischen Entscheidungen.
Bedarf WSfM
Die Raumgrößen und -aufteilungen des Bestandsgebäudes am jetzigen Standort sind deutlich
unwirtschaftlicher als bei einem Neubau. Für vergleichbare Qualitäten eines Neubaus mit
entsprechenden Anforderungen (insb. Akustik, T echnik, Barrierefreiheit, energetische Ertüchtigung)
und Funktionszusammenhänge müsste der Altbau grundlegend saniert und barrierefrei umgebaut
werden, was aufgrund der denkmalrechtlichen Anforderungen aufwendiger sein wird. Auf der
potentiellen Anbaufläche befinden sich die baurechtlich notwendigen Stellplätze, die durch eine ggfs.
zweigeschossige Tiefgarage am Standort oder an anderer Stelle ersetzt werden müssten. Zudem gibt
es einen sehr alten Baumbestand, der für den Anbau weichen müsste.
Die deutlichen Flächenreduktionen bei der WSfM waren zuvorderst nur aufgrund der Synergieeffekte
mit der Musikhochschule insbesondere des Kammermusiksaals und den Werkstatt- bzw. Popbühnen
und den Räumen der FMA auf dem Musik -Campus möglich. Eine solitäre Anbaulösung an den
Bestand würde kaum Auftrittsorte bieten und auch zu deutlichen Einbußen in den zugrundeliegenden
Unterrichtsangeboten sowie im musikalischen Bildungskonzept führen, die nicht kompensiert werden
könnten.
Bedarf SOM
Für das SOM müsste ein Neubau mit Umkleideräumen und einem Probesaal gebaut werden, da der
zur V erfügung stehende Probensaal im Theater nur die Arbeit in kleineren Besetzungen bzw. unter
erheblichen klanglichen Beschränkungen ermöglicht. Die qualitative und quantitative
Weiterentwicklung des Sinfonieorchesters ist damit jedoch nicht möglich: Das Große Haus des
Theaters wurde seinerzeit nicht für Konzerte k onzipiert und ist dafür akustisch ungeeignet. Ein
angemessen dimensionierter Probensaal würde erst eine weiterführende Probenarbeit ermöglichen;
und nur mit einem qualifizierten Konzertsaal bleibt das Orchester regional, aber auch innerhalb des
städtischen Kulturangebots konkurrenzfähig. Die Auslagerung der Sinfoniekonzerte in einen
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separaten Konzertsaal würde dem Theater die notwendigen planerischen Freiräume für Proben und
V orstellungen zur Entwicklung des eigenen künstlerischen Angebots ermöglichen.
Daher würde ein solitärer Probensaal nur mit einer Aufführungsstätte mit ca. 800 Plätzen für das SOM
eine deutliche Qualitätsverbesserung mit sich bringen, was zu mehr Flächenbedarfen und damit zu
deutlichen Mehrkosten führen würde.
Bedarfe Freie Musikakteure
Aus Sicht der FMA kommt eine Solitärlösung nach jetzigem Stand nicht in Betracht. Als losgelöster
Solitärstandort wären zwar die Bereiche Stadthafen 2 (Kulturprägung) bzw. Nieberdingstraße
(langfristige Nutzungsvielfalt) theoretisch denkbar, jedoch widerspricht ein solitärer Standort der von
den Akteuren erarbeiteten Idee und Programmatik, die auf räumlichen und musikfunktionalen
Synergien beruht. Ein Solitärstandort stellt diesbezüglich keinen Mehrwert dar. Es verbliebe
tendenziell als einzige Lösung eine Stärkung der FMA durch ergänzende Probe - und
Aufführungsräume als Thema des zu entwickelnden Musikförderkonzepts.
Gemeinsame Umsetzung der städtischen Bedarfe
Für die städtischen Nutzer*innen insbesondere für die WSfM und FMA ist ein gemeinsamer Standort
entscheidend, um wenigstens in Teilen die erhofften räumlichen und inhaltlichen Synergie -Effekte
eines Musik-Campus zum Tragen kommen könnten.
Möglichkeiten für die hochbauliche Realisierung der städtischen Bedarfe von WSfM, SOM und FMA
gemeinsam auf eigenen städtischen Grundstücken wurden für ff. Standorte geprüft:
o südlich Einsteinstraße (städt. Fläche Musik-Campus)
o Lindenhof
o Kalkmarkt
o Hörster Parkplatz
o Parkplatz Servatiiplatz
Für die in Frage kommenden Standorte wurden keine konkreten Detailprüfungen oder Machbarkeits-
studien vorgenommen: Zunächst wurde als Basis die rein flächenmäßige Unterbringung geprüft.
Diese wurden in Anlage 10 zu dieser Vorlage, in einer Matrix mit ihren spezifischen Vor- und Nachtei-
len dargestellt. Alle Variante n für sich können jedoch nicht annähernd die Synergien eines Musik -
Campus ersetzen.
Einzig der Standort südlich Einsteinstraße bietet weiterhin die Möglichkeit einer perspektivischen sy-
nergetischen Raumnutzung von städtischen Nutzer*innen und Hochschule sowie die inhaltliche Zu-
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sammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und die Option für einen Aufführungsort. Das abgängige
Gebäude der Musikhochschule muss dringend vom Land NRW ersetzt werden. Es ist davon auszu-
gehen, dass dieser Neubau auch weiterhin aufgrund der Nähe zu den urbanen Wissensquartieren an
der Hittorfstraße umgesetzt wird.
Mit der Verortung der Musikhochschule an der Hittorfstraße könnten die städtischen Nutzer die ge-
planten Räume Kammerkonzertsaal, Popbühne und Werkstattbühne immer noch synergetisch nutzen
sowie die Studierenden der Hochschule die städtischen Flächen von WSfM und FMA. Mit diesem
Plan B könnte weiter die Programmatik und Idee des MC mit den vier Nutzergruppen, als ein innova-
tiver Kulturort umgesetzt werden.
Zudem bestände die Möglichkeit, den Kulturbau und damit die Vervollständigung des Musik-Campus
zeitversetzt zu realisieren. Ein Nachteil bei einer zeitversetzten Umsetzung wäre für das SOM jedoch,
dass die Einspielräume und der Proberaum des SOM nicht im Kulturbau untergebracht werden könn-
ten, obwohl dieses funktional sinnvoll ist. Falls der Kulturbau nicht entstehen sollte, könnten die in
Aussicht gestellten Bundesfördermittel von derzeit 20 Mio. € nicht genutzt werden.
Die Umsetzung der städtischen Bedarfe südlich der Einsteinstraße als Plan B bietet für die Stadt, für
die Nutzer*innen und auch für die Hochschule die meisten Optionen und Vorteile, denn die Idee des
Musik-Campus mit den gemeinsamen inhaltlichen und räumlichen Synergien aller Nutzer*innen kann
weiterhin verwirklicht werden. Zudem besteht ferner die Möglichkeit den Kulturbau zu realisieren, was
für die Weiterentwicklung des Sinfonieorchesters besonders wichtig wäre.
Der Masterplan Musik -Campus, der das Ergebnis eines auszulobenden städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs sein wird, würde die Basis für die künftigen Planungen der Teil-
bausteine auf dem Areal werden.
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage A
Anlage 01 – Broschuere Musik-Campus Münster
Anlage 02 – Protokoll Information Öffentlichkeit 2023-03-28
Anlage 03 – Verfahrensdesign Wettbewerbe
Anlage 04 – Zeitplanung
Anlage 05 – städtische Bedarfe-Investition
Anlage 06 – städtische Bedarfe-Folgelasten
Anlage 07 – Kulturbau-Investition
Anlage 08 – Kulturbau- Folgelasten
Anlage 09 – MFBG Zwischenergebnisse
Anlage 10 – Standortoptionen und Bewertungen Plan B
Anlage 11 – Querverweise – Bezüge der Beschlusspunkte der bestehenden Ratsaufträge
Anlage 04 - Zeitplanung
1383 Zeichen
Musik-Campus timeline 01.09.2023 Städtebau: 03/21 Mittelfreigabe Hauptausschuss Machbarkeitsstudie 10/21 Beauftragung Planungsbüro 10/22 Beteiligung der Bürgerschaft 03/23 Abgabe 03/23 Frühzeitige Bürgebeteiligung 07/23 Abschluss Städtebau: 05/23 Vorbereitung Wettbewerb Wettbewerb 11/23 Entscheidung Rat Vorbereitung städtebaulicher Wettbewerb 06/24 Entscheidung Rat Auslobung 06/24 Auslobung städtebaulicher Wettbewerb 03/25 Ergebnis städtebaulicher Wettbewerb 06/25 Verhandlungsverfahren und Entwicklung Masterplan 12/25 Masterplan Städtebau: 03/25 Aufstellungsbeschluss B-Plan Bauleitplanung 03/25 Beteiligung der Bürgerschaft 06/25 Ende Beteiligungsphasen 09/26 öffentliche Auslegung 03/26 Satzungsbeschluss B-Plan ggfs. erneute öffentliche Auslegung Hochbau: Entscheidung Rat Hochbauwettbewerb Stadt Auslobung und Siegerentwurf Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauplanung Planungsphase Entscheidung Rat Baubeschluss Bauphase Abnahme / Inbetriebnahme Hochbau: Planungsantrag BLB NRW Universität Auslobung und Siegerentwurf Planungsphase Bauphase Abnahme / Inbetriebnahme Hochbau: Entscheidung hochbaulicher Wettbewerb Kulturbau Auslobung und Siegerentwurf Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauwettbewerb Planungsphase Entscheidung Rat Baubeschluss Bauphase Abnahme / Inbetriebnahme 2031 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2021 2022 2023 2024
Anlage 11 - Querverweise.Bezüge der Beschlusspunkte zu bestehenden Ratsaufträgen
9287 Zeichen
1 Anlage 11 zur Vorlage V/0437/2023 Querverweise/Bezüge zu bestehenden Ratsaufträgen THEMA: UMSETZUNG Zu 1. Bezug: Beschlusspunkt 4 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der neuen Landesregierung zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen. Zu 1.1 und 1.2 Bezug: Beschlusspunkt 1 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Ca mpus als ein gemeinsames Projekt von WWU und Stadt Münster aus. THEMA: STÄDTEBAULICHES REALISIERUNGSKONZEPT UND WET TBEWERB Zu 2. Bezug: Beschlusspunkt 6.1 noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Hittorfstraße“ zur frühzeitigen Klärung der vorhabenspezifischen städtebaulichen und detaillier teren Fragen eine vertiefende Analyse durchzuführen. Erst auf Grundlage einer vertiefenden Standortuntersuchung für das Schlossareal einschließlich der Hittorfstraße erfolg t eine abschließende Festlegung des Standortes für den Musik-Campus. Bezug: Beschlusspunkt 7f noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU ... f) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine ö ffentliche Präsentation der Pläne des Musik-Campus vorzubereiten, in der auch die Initiat iven „Leonardo-Campus“, „Pro Hörster Parkplatz“ und „Schlossplatz Kultur 2020“ di e Möglichkeit erhalten, ihre abweichenden Projekte vorzustellen. 2 Bezug: Punkt 3 aus V 924/2021 vom 22.12.2021, Vorlage in Gänze nicht beschlossen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, bereits in den Er arbeitungsprozess des von Stadt und WWU gemeinsam beauftragten städtebaulichen Realisierung skonzeptes Anregungen und Erkenntnisse einer frühzeitigen Beteiligung der Bürg er/innen der Stadt einfließen zu lassen und die Beteiligung der Stadtgesellschaft im weiteren pl anerischen Projektfortgang kontinuierlich vorzusetzen. Zu 2.1 Bezug: Beschlusspunkt 2a aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. Arzneipflanzengartens werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen Klass enzimmers" behutsam in das städtische Grünsystem und den Freiraum eingebettet. Die ökolog ische Qualität des Grün- und Freiraums insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtische n entlang der Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße und Neutor/Schloss zu entwickeln und zu erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses Grünkorridors für die Natur- und Erholungsfunktion i m Zusammenspiel mit der städtebaulichen Konzeption für den Musik-Campus. Bezug: Beschlusspunkt 6.d noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat nimmt zur Kenntnis: ... d) Der Rat bekräftigt, dass der Pharmaziegarten als Fläche an der Hittorfstraße als Grünfläche bestehen bleiben soll. Bezug: Beschlusspunkt 7b noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU b) den Außen-/Freiflächenbedarf für den Musik-Campus abzuschätzen THEMA: BAUSTEIN STADT Zu 3. Bezug: Beschlusspunkt 3 Abs.1 aus Vorlage 333/2022/1 vom 18.05.2022: Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus , Stand 16.12.2021, mit den Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturb au“ zur Kenntnis (Anlage 3 der Hauptvorlage). Er stimmt auf dieser Basis einer pers pektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf maximal 70,1 Mio. € zur Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtisch en Raumprogramms durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftrag t, dieses Programm zu überarbeiten, um kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen si ch einem am bisherigen Projektbudget orientiert. Bezug: Beschlusspunkt 7a V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU a) ein zwischen den Projektbeteiligten abgestimmtes Raum-, Funktions- und Nutzungskonzept zu entwickeln. 3 Zu 3.1. neu THEMA: BAUSTEIN KULTURBAU / FÖRDERUNG Zu 4.1 und 4.1 Bezug: Beschlusspunkt 3 Abs.3-7 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfin anzierung durch die noch einzuwerbenden Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen Anteil am Kulturbau von 31,6 Mio. € bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen. Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H. v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame Fördermittelakquisen und privates Fundraising von S tadt und WWU in Gänze geschlossen werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 1 30,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule bereitstellt. Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen v on öffentlichen und privaten Stellen für zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro) nachzuweisen. Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines möglichen Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts). Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie Mitte 2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der Fördermittelakquise zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, B undesmittel aus der annualen Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil is t jeweils eine Einschätzung zur Realisierbarkeit der Drittmittelakquise. Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt der Drittmittelakquise im Arbeitskreis berichtet . Bezug: Beschlusspunkt 7c noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU e) sämtliche in Betracht kommende Fördermöglichkeiten für die Realisierung des Musik- Campus zu prüfen. Bezug: Beschlusspunkt 7 aus V 924/2021 vom 22.12.2021, nicht beschlossen: Der Rat formuliert seine Erwartungshaltung, dass die städtischen Kostenanteile für die gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine i.H.v. ca. 31,6 Mio.€, die aktuelle Haushaltsansätze in hohem Maße durch externe Fördermittel und privat es Engagement der Stadtgesellschaft deckungsfähig sind. Zu 4.2. neu THEMA: MUSIKFACHLICHES BEGLEITGREMIUM SYNERGIEN Zu 5. 4 Bezug: Beschlusspunkt 7 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, i st eine kulturfachliche Stärkung des Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine Ausführungen hinaus benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in der weiteren Konkretisierung unter Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten Fachbere iche, Dezernate und Institutionen stärker herauszuarbeiten, worin die zu erwartenden Synergie n bestehen und welche kooperativen Vorteile das Projekt für die städtischen Projektpartnerhaben wird. THEMA: BETRIEB Zu 6. Bezug: Beschlusspunkt 5 V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit d er Universität, unter Einbeziehung der Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtung sbeschluss und schnellstmöglich ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen da rstellt und finanziell sowie strukturell überzeugt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss eine konkretisierte Kalkulation der jährlich zu erw artenden Belastung durch den laufenden Betrieb des „Musik-Campus“ auf den städtischen Haushalt darzustellen. Sollten diese Belastungen dazu führen, dass an ander er Stelle Kompensationen vorgenommen werden sollen, zeigt die Verwaltung auf, wo diese g etroffen werden können, ohne die Ziele der Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der Bildung schancen und der Klimaneutralität zu konterkarieren und wie gleichzeitig die Notwendigke it der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann. Bezug: Beschlusspunkt 7c-d noch aus V 464/2019 vom 09.10.2019: Der Rat beauftragt die Verwaltung in enger Kooperation mit der WWU c) ein geeignetes Betreibermodell und Trägermodell zu entwickeln, d) den finanziellen Umfang der Investitionen und de r Folgekosten abzuschätzen und plausibel darzustellen, mit welchen Belastungen die Stadt im Falle einer Realisierung zu rechnen hätte. THEMA: PLAN B Zu 7. Bezug: Beschlusspunkt 6 aus V 333/2022/1 vom 18.05.2022: Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Ges amtfinanzierung nicht zu Stande kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und wie die Bedarfe der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im vorgeg ebenen Kostenrahmen gedeckt werden können.
Anlage A
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Anlage A zur V/0437/2023 Kurzüberblick Das Vorhaben Musik-Campus soll durch drei Baumaßnahmen mit drei unterschiedlichen Bauherren umgesetzt werden. Es bleibt weiterhin ein Gesamtvorhaben von Stadt und Universität, daher wird gemeinsam ein städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb vorbereitet, dessen Siegerentwurf Grundlage für die nachfolgenden Hochbauwettbewerbe der Bausteine sein wird. Ein Musikfachliches Begleitgremium erarbeitet seit Anfang des Jahres Konzepte für die Programmatik, sowie räumliche und inhaltliche Synergien. Sollte der Musik-Campus scheitern, werden die Konsequenzen aufgeführt sowie Möglichkeiten dargestellt, wie und wo die städtischen Bedarfe baulich umgesetzt werden könnten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel des Musik -Campus ist Kultur - und Musiklands chaft weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen. Durch die Planung und Bau des Campus wird Münster auch im Bildungssektor, regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert und positioniert. Zudem ist der Musik -Campus ein Projek t der nutzungsvielfältigen, standortausbildenden und quartiersvernetzenden Innenstadtentwicklung. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist die Realisierung bis Ende 2030 bei einem finanziellen Gesamteinsatz von 70,1 Mio. € vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthal- ten? Ja Nein x investiver Teil Projektbaustein „Stadt“ Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x s.o. Für die Vorbereitung des städtebaulich freiräumlichen Wettbewerbs ist es notwendig, dass ein externes Büro beauftragt wird, das den kommenden städtebaulichen Wettbewerb begleitet und bei der Vorbereitung der Auslobung unterstützt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das Sinfonieorchester Münster benötigt dringend einen geeigneten Proberaum mit Einspiel-/ Umkleideräumen. Die Westfälischen Schule für Musik ist in einem nicht barrierefreien Gebäude unterbracht, das den Anforderungen für Musikunterricht nicht entspricht. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) der dritte Ort: Der Musik-Campus wird ein Ort der Gemeinschaft sein, Kulturelle Teilhabe und Vielfalt: der allen Teilen der Bevölkerung offensteht, Soziale Nachhaltigkeit: und Chancen und breite Entwicklungspotentiale bietet.
Anlage 10 - Standortoptionen+Bewertungen Plan B
1329 Zeichen
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Anlage 02 - Protokoll Information Öffentlichkeit 2023-03-28
9496 Zeichen
Herr Weber 61.30.0001 Tel. 0251 / 492 6120 31.07.2023 1 Protokoll Informationsabend (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zum Musik-Campus an der Hittorfstraße / Einsteinstraße Datum 28.03.2023 Zeit 18:00 bis 20:30 Uhr Ort Hörsaalgebäude („H1“) (Schlossplatz 46) Teilnehmende Bezirksbürgermeister Herr Dr. Nonhoff (zeitweise) Herr Heide (Ferdinand Heide Architekt) Frau Schliemann (Ferdinand Heide Architekt) Herr Krause (Stadt Münster) Herr Weber (Stadt Münster) und weitere rund 100 Personen Aussagen aus der Infoveranstaltung Einleitung Herr Krause Herr Krause begrüß die Anwesenden stellvertretend für den Bezirksbürgermeister, der im weite- ren Verlauf dazu kam. Er stellt die Teilnehmenden aus dem Büro Ferdinand Heide Architekt aus Frankfurt am Main vor und leitet in das Thema ein. Die Standortentscheidung des Rates der Stadt Münster, den Musik-Campus im Bereich Einstein- straße / Hittorfstraße zu planen, erläutert Herr Krause vor dem Hintergrund sowohl der Standor- teigenschaften des Grundstücks sowie vor dem Hintergrund der stadträumlichen Funktion dieses Bereiches zwischen Altstadt, Schloss und urbanen Wi ssensquartieren. Ausgehend von den Er- gebnissen der internationalen Ideenwerkstatt „Wisse nschaftsstadt der Zukunft“ (2020) soll der Musik-Campus einen wichtigen Beitrag zur stadträumlichen Verbindung leisten. 2 Das städtebauliche Realisierungskonzept des Büros Heide untersucht daher die funktionalen Fra- gestellungen für den Musik-Campus sowohl grundstücksbezogen als auch mit Blick auf die Ver- bindungsfunktion. Grundlage dafür sind neben den Ke nntnissen über die städtebaulichen Rah- menbedingungen insbesondere auch die Raumansprüche der künftigen Nutzungen. So sollen sowohl die Musikhochschule der Universität Münster als auch die Westfälische Schule für Musik und das städtische Sinfonie- orchester gemeinsam mit den freien Musikak- teuren den Musik-Campus bilden. In eigenen und gemeinsam genutzten Räumen sollen Ausbildungs-, Übungs- und Aufführungsmög- lichkeiten geschaffen werden. Der sensible planerische Umgang im Über- gang zum äußeren Schlossgarten und die Ein- griffe in bisher durch die Universität genutzte Flächen wie den ehemaligen Apothekergarten stellen hohe Anforderungen an die Planung. Das städtebauliche Realisierungskonzept stellt die Mög- lichkeiten und Abhängigkeiten räumlich anschaulich dar. Die Arbeit enthält dabei ausdrücklich keine Aussagen zur Architektur und trifft noch keine abschließende Festlegung zur Verortung der einzelnen Bausteine auf dem Grundstück. Nach der Einbindung von Politik und Nutzern ist die Vorstellung und Information der Öffentlichkeit ein wichtiger Bestandteil des Planungsprozesses, um weitere Anregungen und Einschätzungen zu erhalten. Vorstellung des städtebaulichen Realisierungskonzeptes Herr Heide und Frau Schliemann vom Büro Ferdinand Heide Architekt stellen anhand einer Prä- sentation die Ausgangslage der Planungen vor und di skutieren anhand von zwölf Varianten die Möglichkeiten, den Musik-Campus auf dem Grundstück Einsteinstraße / Hittorfstraße zu positio- nieren. Dabei stellen sie anschaulich dar, dass der Musik-Campus sowohl als Haus der Musik verstanden werden könnte („Solo“), als auch als Ensemble aus zwei bis vier Baukörpern („Duett“, „Terzett“, „Quartett“). Fotos: Stadt Münster 3 Für jede dieser vier Planungsan- sätze stellen sie in Untervarianten dar, welche Vorzüge und Eigen- schaften mit Blick auf Lage auf dem Grundstück, Fußabdruck, Flächen- inanspruchnahme, Erschließung und Durchwegung und Vernetzung mit dem Freiraum gegeben sind. Dabei stellt sich schnell heraus, dass in dieser Phase der Planung noch keine Vorfestlegung für den späteren Städtebau erfolgt. Viel- mehr werden die rahmensetzenden Planungsvorgaben für die nächsten Schritte herausgearbeitet. Herr Heide stellt den Anwesenden über bereits an anderen Orten gebaute Beispiele für jeden der vier Planungsansätze anschaulich dar, wie dieses gemeinsame Nutzungskonzept den Raum prä- gen könnte. Das aus der Summe der Nutzungsbausteine entstehende Raumprogramm führt zu einem großen Bauvolumen, das sich in den einzelnen Planungsansätzen mal leichter, mal schwieriger auf dem Grundstück anordnen lässt. Insbesondere der Kulturbau mit einem großen Saal für bis zu 1.200 Plätzen und einer absehbaren (technisch bedingten) Höhe von über 20 Metern prägt die Ent- wurfsansätze. Über Piktogrammartige Grundrissdarstellungen erläut ert Herr Heide die Funktionszusammen- hänge und das Wechselspiel der Nutzungen untereinander und mit dem umgebenden Freiraum. Diskussion im Plenum Im Anschluss an die Präsentation der Planungsvarianten beginnt die Diskussion im Plenum. Da- bei wird sowohl auf die zuvor erläuterten städtebau lichen Überlegungen eingegangen als auch auf sehr grundsätzliche Fragestellungen. Von der prinzipiellen Erforderlichkeit eines Musik-Cam- pus über die Standortfrage bis hin zu Finanzierungsaspekten reichten die Beiträge. Neben grund- sätzlich kritischen Tönen gab es auch positive Resonanz. Dass im Plenum keine Befürchtungen aus der Nachbarschaft hinsichtlich Bauvolumen und I mmissionen geäußert wurden, zeigt den umsichtigen und sensiblen Umgang des Planungsbüros mit dieser Aufgabe. Gleichwohl über- rascht viele das absolute Volumen des Musik-Campus insbesondere im Planungsansatz Haus der Musik („Solo“). Neben städtebaulichen Themen wurde auch ein hoher Anspruch an eine herausragende Gestal- tung und einen wegweisenden ökologischen Bau und Betrieb angesprochen. Die Nutzungsoffen- heit des Musik-Campus wird als Chance für die Stadt gesehen. 4 Diskussion am Stadtmodell Die zuvor zeichnerisch dargestellten Varianten hat das Büro Heide auch maßstäblich gebaut. Im Foyer des Hörsaalgebäudes konnte an dem bereitgeste llten Stadtmodell jede Variante zu Dis- kussionszwecken eingesetzt werden. So ließen sich m it den Beteiligten Vor- und Nachteile der Planungsansätze diskutieren. Die Diskussion am Modell führte zeitweise auf eine frühere Standortdiskussion zurück, die eine Musikhalle auf dem Schlossplatz zum Inhalt hatte. Auch wenn nicht alle Schlossplatzbefürworter vom Standort Einsteinstraße / Hittorfstraße überzeu gt sind, zeigten sich doch die Vorzüge des geplanten Standortes im äußeren Schlossgarten. Es wurde deutlich, dass der künftige Musik-Campus s ensibel auf die benachbarte Wohnbebau- ung reagieren muss. Mit den ebenfalls sich entwickelnden Bereichen des Mathecampus und des Service-Centers des UKM weiter westlich ergeben sich künftig attraktive urbane Räume, die funk- tional den Übergang zu den urbanen Wissensquartieren darstellen. 5 Anregungen und Hinweise seitens der Teilnehmenden Ergänzend gab es an Thementischen die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zu den Berei- chen Grün- und Freiraum sowie Verkehr und Erreichbarkeit zu geben. Grün- und Freiraum Neben einer Belebung des Freiraums werden auch Wün sche nach einer konsumfreien Nutzung geäußert, damit Essen, Trinken und Picknicken für alle möglich ist. Die Belebung soll auch durch Nutzungen am Abend ge lingen, dazu wird neben einer Au- ßenbühne auch ein Pavillon gewünscht. Vorhandene Bäume sollen möglichst geschont werden, die Versiegelung soll gering sein. Es sollen keine Schneisen durch den Wald geschlagen werden. Die Beleuchtung soll intelligent, insekten- und fl edermausfreundlich installiert werden. Neben dem ökologischen Ausgleich, möglichst vor Or t, sollen die Auswirkungen auf das Klima und den Kiessandzug untersucht werden. Verkehr und Erreichbarkeit Sicherheitsaspekte der Musik-Campus-Besucher wurde n thematisiert. Dazu zählen si- chere und bequeme, gut beleuchtete Wege vom Parkhau s zum Musik-Campus, attrakti- vere Wegeverbindungen durch den äußeren Schlossgart en und sichere Fahrradabstell- anlagen. Viele Anregungen gab es zu Themenbereich Umweltver bund. Eine bessere Anbindung an den Bahnhof wurde ebenso gewünscht wie ein Beibehalten der Taktzeiten der Busse auch an den Abendstunden. Auch organisatorische Anregungen wurden gegeben, e twa, dass Eintrittspreise für Ver- anstaltungen die Nutzung des ÖPNV einschließen oder das Bereitstellen von Shuttlefahr- ten vom Bahnhof zum Musik-Campus. 6 Weiteres Vorgehen Herr Krause erläutert, dass mit Abschluss des städ tebaulichen Realisierungskonzeptes die Rahmenbedingungen für weitere qualifizierende S chritte gegeben sind. Diese Pla- nungsschritte werden neben städtebaulichen Fragestellungen des Musik-Campus an sich insbesondere die Verknüpfung mit dem umgebenden Freiraum thematisieren. Die Verwaltung wird die Politik im Laufe des Jahre s über die Entwicklung informieren und die notwendigen Beschlüsse für die weiteren Planungsschritte einholen. Herr Krause bedankt sich für das Engagement und die Diskussion unter den Beteiligten und schließt die Informationsveranstaltung um 20:30 Uhr. Fazit: Die Teilnehmenden der Informationsveranstaltung stehen dem Musik-Campus überwiegend po- sitiv gegenüber. Es wurde eine Vielzahl an Anregungen und Hinweisen vorgebracht, die im wei- teren Verlauf berücksichtigt werden können. Themenschwerpunkte sind die Einbindung in den äußeren Schlossgarten, der sensible Umgang mit den vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen und eine umweltverträgliche Mobilität. Im Auftrag gez. Weber
Anlage 01_Broschuere_Musik_Campus_Muenster
70450 Zeichen
STÄDTEBAULICHES REALISIERUNGSKONZEPT MUSIK - CAMPUS MÜNSTER
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Stand August 2023
2
Auftragnehmer:
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Alt- Fechenheim 103
60386 Frankfurt
Tel. 069 - 4208270
Auftraggeber:
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
in Kooperation mit:
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Projektbeteiligte
3Inhaltsverzeichnis
Projektbeteiligte 2
Inhaltsverzeichnis 3
1. Ausgangslage / Kontext 4
2. Bestandsanalyse
2.1 Grundstück 5
2.2 großräumliches Umfeld 6
2.3 Baumbestand und Vegetation 9
2.4 Flächenversiegelung 10
3. Konzept / Leitlinien
3.1 städtebauliche Herleitung 11
3.2 Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett 13
3.3 „Musik-Campus“ vs. „Haus der Musik“ 15
4. Variantenuntersuchung 16
4.1 Variante 1: Solo - freie Form 17
4.2 Variante 2: Duett 19
4.3 Variante 3: Terzett 21
4.4 Variante 4: Quartett 23
5. Fazit
5.1 Empfehlungen hinsichtlich: 25
• städtebaulicher Orientierung
• Fußabdruck und Versiegelung
• Lagepräferenzen der Nutzungen
• Gebäudezugänge und Durchwegung
• Zufahrten und Erschließung
• Realisierung in Bauabschnitten
• Freiraum
6. Städtebauliche Vorgaben/ Leitlinien 26
Bildnachweis 30
4
„Im Jahre 2016 verständigten sich die Stadt Münster und die Universität Münster auf die gemeinsame
Planung und Realisierung eines Musik- Campus als ein deutschlandweit einmaliges und innovatives
Kooperationsprojekt der städtischen und universitären Musik- Einrichtungen gemeinsam mit den freien
Musikakteuren. Mit dem Musik- Campus wird ein lebendiges und nachhaltiges Zentrum für die Musik
entstehen, das sich ebenfalls für wissenschaftliche Konferenzen eignen wird. Kulturelles Leben, musika-
lische Ausbildung und Wissenschaft werden sich verbinden.
Sinfonieorchester, Westfälische Schule für Musik (WSfM), Musikhochschule und die freien Musikakteure
sollen hier ihren Sitz haben und über zeitgemäße Unterrichts-, Proben- und Aufführungsmöglichkeiten
Ausgangslage / Kontext
verfügen. So werden die bereits bewährten Kooperationen dieser Träger untereinander und gemeinsam
mit den freien Musikakteuren auf eine neue Stufe gehoben. Der Musik- Campus wird als kommunikatives
und für alle offenes Forum gedacht, auf dem sich Musik- und Stadtgesellschaft direkt begegnen.
Herzstück des Musik- Campus sind die Orte des gemeinsamen Musizierens und der Zusammenarbeit
der unterschiedlichen Akteure sowie die Foyers als Treffpunkte und als Orte der zufälligen Zusammen -
künfte. Die gemeinsam genutzten Säle, wie beispielsweise der große Konzertsaal, werden die enge
künstlerische wie inhaltliche Zusammenarbeit versinnbildlichen.“
Aus der Leistungsbeschreibung zum städtebaulichen Realisierungskonzept:
5Grundstück
Schlosgraben
jüdischer Friedhof
Mathe-Campus
Schlosspark
äusserer Schlosspark
Einsteinstraße
ehemalige Bluecher-Kaserne
Hittorfstraße
Das Grundstück liegt im Westen vom Stadtteil Mitte
im Stadtbezirk Schloss.
Es grenzt im Norden an die Einsteinstraße. Gegen-
über befindet sich die ehemalige Bluecher- Kaser -
ne, für die es bereits ein Konzept zur Entwicklung
zu einem urbanen Wissensquartier gibt. Östlich
schliesst der jüdische Friedhof an, danach ein ur -
banes Wohnquartier. Richtung Westen schließt der
Mathe-Campus der Universität Münster an, wel -
cher ebenfalls derzeit weiterentwickelt wird.
Nach Westen wird das Grundstück begrenzt durch
die Hittorfstraße. Diese ist im unmittelbaren Umfeld
zum Grundstück geprägt von einer 3-geschossigen
Wohnbebauung in Zeilenbauweise. Das Gebiet
ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Hit -
torfstraße wurde zur Fahrradstraße umgewidmet,
lediglich Anliegerverkehr ist zugelassen.
Im Südwesten schliesst ein Wohngebiet an,
welches entlang der Schlossgräfte geprägt ist von
Einfamilienhäusern.
Südöstlich grenzt das Grundstück an den Schloss-
graben / den Schlosspark. Ein öffentlicher Fuß- und
Radweg gesäumt durch beidseitige Baumreihen
markiert die Grenze.
Im Osten geht das Grundstück in den äusseren
Schlosspark über.
Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca.
41.950 m 2 setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
dem Landesgrundstück im Westen mit einer Flä -
che von ca. 16.600 m 2, welches derzeit mit einem
abgängigem Gebäude des Pharmazeutischem In -
stitut der Universität Münster bebaut ist, und dem
städtischen Grundstück mit ca. 25.350 m2, welches
größtenteils als ehemaliger Apothekergarten ge -
nutzt wurde. Lediglich die nördliche Spitze des
Grundstücks ist Teil des äußeren Schlossparks.
6Großräumliches Umfeld
Der neue Musik - Campus liegt zwischen der
Altstadt und den neu entstehenden urbanen Wis -
sensquartieren. Über eine Achse von der Altstadt
über das Schloss Richtung Wissensquartiere wer-
den die verschiedenen Hochschulstandorte ver -
bunden. Der Musik - Campus hat die Chance hier
als Gelenk zu fungieren.
Hochschulstandorte
7
Der neue Musik- Campus kann als Teil des En -
sembles Schloss / Zitadelle verstanden werden.
Das Grundstück ist die Erweiterung des äußeren
Schlossparks bis an die Hittorfstraße und über den
Schlossgarten direkt mit der Promenade verbun -
den.
Großräumliches Umfeld
8
Das Grundstück liegt an der Hittorf- und der Ein -
steinstraße. Die Erschließung mit MIV ist über die
Einsteinstraße möglich, während die Hittorfstraße
dem Radverkehr vorbehalten ist. Bushaltestellen
befinden sich in unmittelbarer Nähe in der Ein -
steinstraße sowie am Coesfelder Kreuz. Hier be -
findet sich ebenfalls ein großes Parkhaus.
Aus Richtung Altstadt kommend besteht eine
fußläufige Verbindung vom Schloss durch den
Schlosspark, über eine kleine Brücke über den
Schlossgraben, hin zum Grundstück.
Großräumliches Umfeld
Radwegeverbindungen
9Baumbestand und Vegetation
Das Grundstück ist einerseits geprägt durch seine
ehemalige Bebauung und Nutzung als Pharma -
ziestandort der Universität Münster, andererseits
durch seine Nutzung als ehemaliger Apothekergar-
ten.
Das Landesgrundstück weist im Westen entlang
der Hittorfstraße einen parkartigen Baumbestand
auf, sowie nach Norden zur Einsteinstraße eine
dichte, städtische Baumreihe aus vorwiegend Rot-
und Stieleichen, die die Straße einseitig über die
gesamte Länge des Grundstücks begleitet.
Das städtische Grundstück ist komplett unbebaut.
Im südlichen Übergangsbereich zwischen Lan -
des- und städtischem Grundstück befindet sich ein
parkartiger Baumbestand. Die Grundstücksgren -
ze wird gesäumt von einer Zierkirschenreihe zum
Schlossgraben, auf der Grundstücksseite befindet
sich heckenartiger Gehölzbestand. Dieser zieht
sich diagonal von der südöstlichen zur westlichen
Ecke, sowie einmal von Süden nach Norden und
zoniert die Fläche des ehemaligen Apothekergar -
tens markant. Das dreieckige Stück im Norden ist
Teil des äußeren Schlossgartens und weist einen
parkartigen Baumbestand auf.
10Flächenversiegelung
Einsteinstraße
10.734,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Das Landesgrundstück ist derzeit bebaut mit einem
voraussichtlich abgängigen Gebäude des Pharma-
zeutischen Instituts der Universität Münster. Die
Bebauung besteht im Wesentlichen aus einem
6-geschossigen und einem flächigen, eingeschos -
sigen Gebäudeteil. Große Teile der Freiflächen um
das Gebäude herum sind versiegelt und werden als
Stellplätze/ Andienung genutzt. In Summe beträgt
die versiegelte Fläche ca. 10.730 m2.
Der städtische Teil des Grundstücks wurde ehe -
mals als Apothekergarten genutzt. Die Flächen
sind teils bewirtschaftet, jedoch nicht versiegelt.
11Städtebauliche Herleitung
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Mit dem Grundstück bietet sich die Chance, eine
Verbindung / ein Gelenk zwischen Altstadt und
urbanen Wissensquartieren zu schaffen und über
neue Wegeverbindungen die Stadtteile zu verbin -
den.
Damit dies gelingt, muss der neue Musik- Campus
sich nach beiden Seite orientieren und öffnen: ei -
nerseits zum Schloss und zur Innenstadt, ande -
rerseits zur Einsteinstraße mit den angrenzenden
Hochschulnutzungen und urbanen Wissenquartie -
ren.
Das anschliessende Wohngebiet in der Hittorfstra -
ße fordert einen sensiblen Umgang hinsichtlich
der Höhenentwicklung und möglichen Lärment -
wicklungen. Ein Abstand zur Grundstücksgrenze
scheint hier geboten, um einen Übergang zu schaf-
fen.
Einer neuen fussläufigen Wegeverbindung durch
den Schlossgarten wird eine große Bedeutung
beigemessen. Aus Richtung Stadt kommend kann
dies die Hauptverbindung für Fussgäner darstellen,
die einerseits den Musik- Campus selber als Ziel
haben oder ihn nur queren und weiter in Richtung
Hochschule oder Wissenquartiere wollen.
12
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Der Musik - Campus wird ein Teil des Ensembles
Zitadelle / Schloss, ein Gebäude, das wie das
Schloss am Schlosspark frei und eigenständig im
Park steht. Hierbei wird das gesamte Grundstück
Teil des äußeren Schlossparks.
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Eingäne an den Anknüpfungs-
punkten zwischen Stadt und
urbanen Wissensquartieren
Zonierung der
Aussenanlagen/ Haus im Park
Positionierung des Baukörpers
unter Berücksichtigung der
Hauptverbindungen
Hauptachsen
Musik-Campus als Teil des
Ensembles Schloss/ Zitadelle
Zwei Hauptachsen kreuzen das Grundstück:
1. die Achse in Ost- West- Richtung zwischen
Altstadt und den Hochschulstandorten
2. die Achse in Nord- Süd- Richtung
Im Mittelpunkt beider Achsen entsteht der Musik-
Campus.
Der/ die Baukörper wird/ werden entlang der Ach-
sen positioniert und formen diese, bzw. nehmen
diese in die Wegeführung über den Campus auf.
Dabei stellen sich die Baukörper nicht in den Weg
sondern bilden die Leitplanken für ihn.
Die Positionierung des/ der Baukörper/s und die
Wegeführungen zonieren die Aussenanlagen.
Ortsprägende Qualitäten werden aufgegriffen und
weitergeführt. So wird der äußere Schlossgarten
bis an die Hittorfstraße erweitert und analog zum
Bestand mit Baumgruppen und einer dichteren
Baumreihe an den Rändern gestaltet.
Den Nutzungen angemessen große Plätze mar -
kieren die Eingänge.
Die Eingänge liegen an den Anknüpfungspunkten
zwischen Altstadt und neuen, urbanen Wissens -
quartieren. Eine wichtige Eingangsseite liegt an
der Einsteinstraße und schafft den Übergang zur
ehemaligen Blücherkaserne und dem neuen Ma -
the- Campus. Ein weiterer wichtiger Eingang liegt
gegenüber, der Innenstadt und dem Schloss zuge-
wandt, sowie in der Verlängerung der Straße „Am
Schlossgarten“.
Städtebauliche Herleitung
13Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett
Für den Musik- Campus sind unterschiedliche Szenarien denkbar. Grundsätzlich kann man unterschei -
den zwischen dem „Haus der Musik“ als ein Gebäude, welches alle Nutzer unter einem Dach zusam -
menbringt und einem Campus im klassischen Sinn, als ein Ensemble aus mehreren Baukörpern und
Freiräumen zwischen den Gebäuden. Beide Szenarien wurden in den Grundsatzvarianten „Solo“ (ein
Baukörper), „Duett“ (zwei Baukörper), Terzett“ (drei Baukörper) und „Quartett“ (vier Baukörper) durch -
gespielt.
Als Grundlage dient ein Raumprogramm, welches die Bedarfe der künftigen Nutzer – Musikhochschu -
le (MHS), Westfälische Schule für Musik (WSfM), Sinfonieorchester Münster (SOM) sowie die freien
Musikakteure (FMA) – darstellt, in Summe ca. 14.000 qm Nutzfläche (NUF 1-6). Die Flächen werden
bestimmten Nutzungseinheiten zugeteilt. Hierbei wird unterschieden zwischen Flächen, die nur einem
Nutzer zugeordnet sind und Flächen, die gemeinsam genutzt werden. Gemeinsam genutzte Flächen
werden dem Baustein „Kulturbau“ zugeordnet, dies sind ca. 2.650 qm NUF 1-6 und umfassen einen
großen Konzertsaal mit ca. 1.400 qm NUF 1-6 sowie den zugehörigen Neben- und Probeflächen, Foyer,
Gastronomie und Flächen der Infrastruktur. Der Flächenanteil für die Musikhochschule beträgt ca. 7.800
qm NUF 1-6, der städtische Anteil (WSfM, SOM und FMA) ca. 3.550qm NUF 1-6.
In den verschiedenen Varianten werden mehrere Nutzungseinheiten teilweise in einem Baukörper zu -
sammengefasst, hierbei finden die funktionalen Beziehungen Berücksichtigung.
14Die Grundsatzvarianten: Solo / Duett / Terzett / Quartett
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
1.115,4 m2
226,6 m2
211,1 m
2
416,0 m2
109,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Zufahrt TG
Aussenbühne
10.075,3 m2
2.012,6 m2
1.024,6 m2
2.850,4 m2
VI
V
IVII
Andienung
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
1.294,1 m2
738,0 m2
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
IV
V
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
5 Geschosse a 800= 4000
5 Geschosse a 2200= 11000 4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
Kulturbau (V
erans., Seminarzentrum, Gastr
o) ->
BGF 15.000qm
WSfM
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
3.980,7 m2
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastr
o) ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.861,4 m2
1.149,3 m2
580,8 m2
130,7 m2
99,7 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Aussenbühne
II
V
V
IV
Andienung
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
3.928,3 m2
3.713,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung Zufahrt TG
1.128,3 m2
MHS
5 Geschosse a 2200= 11000
5 Geschosse a 800= 4000
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro) ->
BGF 15.000qm
1.085,4 m2
2.669,9 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
2.210,8 m2
920,4 m2
1.012,6 m
2
3.340,3 m2
MHS
Zufahrt TG
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
4.690,0 m
2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
WSfM
V
IV
Kulturbau (V
erans., Seminarzentrum, Gastr
o) ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
IV
V
3.776,5 m2
112,9 m2
133,8 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Zufahrt TG
3.713,2 m2
MHS
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
5 Geschosse a 800= 4000
Aussenbühne
5.086,9 m
2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
Andienung
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro) ->
BGF 15.000qm
2.630,4 m
2
1.085,4 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
3.770,7 m2
1.219,4 m2
MHS
Andienung Zufahrt TG
IV
Verbindung im UG möglich
5 Geschosse a 2200= 11000
4 Geschosse a 950= 3800
Aussenbühne
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
WSfM
V
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
IV
V
Kulturbau (Verans., Seminarzentrum, Gastro) ->
BGF 15.000qm
Musikhochschule 6.300 qm ->
BGF 12.000qm
Westfälische Schule für Musik 2.365 qm ->
BGF 3.600qm
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Sch
lossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
1.312,
2 m
2
2.630,4 m2
5.472,3 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.120,9 m22.183,4 m2
1.136,7 m2
1.111,8 m2
IV
MHS
SOM
+FM
Bühnen MHS
Aussenbühne
III
2.406,1 m2
WSfM
Kulturbau
III
V
V
IV
18.Walnuss
12.175,2 m2
1.117,9 m2
2.694
,4 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.532,0 m2
1.178,2 m2
1.117,4 m2
1.173,8 m2
2.215,3 m2
952,9 m2
Aussenbühne
IV
MHS
SOM+
FM
Bühnen
MHS
IV
Iverbindendes
Foyer
2.459,3 m2
Kulturbau
III
V
WSfM
V
18.Walnuss
Die Variante „Solo“ vereint alle Nutzungen in einem
Haus, dem „Haus der Musik“. Die einzelnen Nut -
zungen können als „Einzelhäuser“ auf einem So -
ckel oder über mehrere Geschosse um den großen
Saal herum organisiert werden.
„Duett“ ist ein Ensemble aus 2 Baukörpern, die ei -
nen Freiraum zwischen ihnen formulieren. Ein Bau-
körper beherbergt die gemeinsamen, öffentlichen
Nutzungen, der zweite ist für die Hochschul- und
Schulnutzungen vorgesehen.
Die Varianten „Terzett“ und „Quartett“ definieren mit
3 bis 4 Baukörpern die Campusmitte, von der aus
alle Gebäude erschlossen werden. Die Mitte öffnet
sich zu den städtebaulichen Achsverbindungen, die
als Wegeverbindungen über den Campus führen.
Solo Duett Terzett Quartett
Alle Gebäude können als unabhängige Nutzungs -
einheiten und Bauabschnitte geplant und gebaut
werden. Einer der Baukörper nimmt die gemeinsam
genutzten Flächen auf.
15„Musik-Campus“ vs. „Haus der Musik“
Die Grundsatzvarianten zeigen verschiedene Vor- und Nachteile, die in einer Matrix gegenübergestellt werden:Kriterium Grundvarianten
Solo - Einhauslösung Duett - Ensemble aus 2 Baukörpern Terzett/ Quartett - Ensemble aus 3 oder mehreren
Baukörpern
Funktion als Gelenk zwischen
Stadt und Wissensquartieren
der Baukörper kann die Hauptachsen aufnehmen,
formen und neue Wegeverbindungen schaffen, hierbei
führen die Wege immer am Gebäude vorbei, nicht
durch das Gebäude
der Zwischenraum zwischen zwei Baukörpern
fokussiert stark auf eine Richtung -> entweder Nord-
Süd oder Ost-West
Ausformulierung eines Campus mit einer Freifläche in
der Mitte, die die Wegeverbindungen zwischen Stadt
und Wissensquartieren aufnimmt und den Campus
belebt, möglich
-> über den Campus, nicht nur dran vorbei
Volumen in Relation zur
Umgebungsbebauung
sehr großes Einzelvolumen, jedoch Abstufungen in den
Gebäudeteilen möglich
große Einzelvolumen, jedoch Abstufungen in den
Gebäudeteilen möglich
kleinere Einzelvolumen möglich, die den Übergang zur
kleinteiligen Wohnbebauung relativieren könnten
Kompaktheit
Flächenversiegelung
Nutzeranforderung/
Projektphilosophie
"Alle unter einem Dach"
-> automatische Begegnung der Nutzer im Haus
Campus
-> automatische Begegnung der Nutzer mit
Nichtnutzern
Campus
-> automatische Begegnung der Nutzer mit
Nichtnutzern
hohe Funktionalität, da alle Nutzungsbereiche
verbunden sind
Funktionalität durch bauliche Verbindung aller
Gebäude möglich
Funktionalität durch bauliche Verbindung aller
Gebäude möglich
alle Nutzergruppen werden gleichberechtigt in einem
Haus untergebracht
einzelne Nutzer erhalten ein eigenes Haus, andere
kleinere Nutzergruppen ggf. nicht
Bauteilbildung bedingt möglich möglich, dadurch größere Vielfalt in der
architektonischen Gestaltung der beiden Gebäude
möglich, dadurch größere Vielfalt in der
architektonischen Gestaltung der einzelnen Gebäude
abhängig vom Hochbauentwurf, jedoch voraussichtlich ähnlich
abhängig vom Hochbauentwurf, jedoch voraussichtlich ähnlich
Die Varianten wurden in verschiedenen Runden mit den Projektbeteiligten, Vertretern von Stadt und
Land, sowie den künftigen Nutzern diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen.
Ein großes Potential der Einhauslösung wird in der zwangsläufigen Begegnung aller Nutzer im gemein -
samen Haus gesehen. Schwieriger gestaltet sich bei dieser Variante die Errichtung in mehreren Bau -
abschnitten. Dies richtet sich stark nach der Grundrissorganisation. Ein Gebäude, welches den Saal in
die Mitte nimmt und die weiteren Räume sich kranzartig um diesen herum legen, wird kaum in Bauab -
schnitten realisiert werden können, wohingegen Varianten, die additiv und mit ablesbaren Einzelvolumen
organisiert werden und deren Verbindung ein in der Mitte liegendes Foyer ist, sicherlich einfacher in
einzelnen Bauteilen hergestellt werden könnten. Hier haben dennoch die Campuslösungen mit Einzelge-
bäuden einen klaren Vorteil. Alle Gebäude können unabhängig voreinander realisiert und der Fokus auf
die unterschiedlichen Nutzeranforderungen gelegt werden. Die Funktionalität kann für jedes Gebäude
optimiert werden. Eine Schnittstelle kann es bei einem gemeinsamen Untergeschoss geben, welches
auch funktional die erforderliche Verbindung darstellen kann.
16
Auf den folgenden Seiten werden exemplarisch 4 Varianten detailliert beschrieben. Aus jeder Gruppe
(Solo, Duett, Terzett, Quarttett) wurde eine Variante gewählt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vor-
zugsvariante, vielmehr wurden die Varianten so ausgewählt, dass eine große Bandbreite aufgezeigt
wird und zu den unterschiedlichen Themenfelder möglichst viele, unterschiedliche Aspekte gezeigt und
gegenübergestellt werden können.
Variantenuntersuchung
17Variante 1 / Solo
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbühne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG 8.900 qm
1.OG 6.500 qm
2.OG 5.500 qm
3.OG 5.500 qm
4.OG 5.500 qm
Summe 31.900 qm
mögliches UG 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 6.000 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG
Die Solo-Variante zeigt einen Solitär als Haus im
Park. Mit seiner freien Form orientiert es sich ei -
nerseits zur Einsteinstraße, bildet jedoch genauso
einen Schwerpunkt Richtung Schloss / Innenstadt.
Annähernd mittig auf dem Grundstück platziert
wahrt es ausreichend Abstand zur kleinteiligen,
niedrigen Wohnbebauung.
Über den großzügigen Eingangsplatz nach Nor -
den baut das Gebäude einen Bezug zur ehema -
ligen Blücherkaserne auf und schafft eine Anbin -
dung zum Mathecampus. Mit einer neuen Brücke
über den Schlossgraben in Verlängerung der
nördlichen Allee im Schlosspark wird eine neue
Verbindung Richtung Innenstadt geschaffen. Ein
differenziertes Wegenetz führt direkt zum süd -
lichen Eingang des Neubaus sowie westlich am
Gebäude vorbei zur Einstein-/Hittorfstraße. Eben -
falls wird die Straße „Am Schlossgraben“ an das
neue Wegenetz durch den Park angebunden.
Die Andienung erfolgt von der Einsteinstraße, die
Zufahrt liegt östlich des Eingangsplatzes und ist
über Baumgruppen von diesem getrennt. Die An -
dienung selbst erfolgt idealerweise im Gebäude,
lediglich die Verkehrsflächen mit Ein- und Ausfahrt
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbüh
ne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG 8.900 qm
1.OG 6.500 qm
2.OG 5.500 qm
3.OG 5.500 qm
4.OG 5.500 qm
Summe 31.900 qm
mögliches UG 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 6.000 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG
18
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
23,00
5,25 3,75 3,75 3,75 3,75
20,25
LichthofLichthof Kammermusiksaal
Pop-/Werkstattbühne Konzertsaal Andienung/ NebenflächenFoyer
Kammermusiksaal
400 Plätze - 450qm
Regelgeschoss 4.OG M1:750
Schnitt
Haus der Musik - Solitär als freie Form im Park
0,0 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
optional "kleiner Apotheker
garten"
Andienung
Zufahrt TG
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Werkstattbühne
200 Plätze - 275qm
Pop-Bühne 200Plätze - 275qm
Einsteinstraße
0,0 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Andienung
Zufahrt TG
BGF
EG 8.900 qm
1.OG 6.500 qm
2.OG 5.500 qm
3.OG 5.500 qm
4.OG 5.500 qm
Summe 31.900 qm
mögliches UG 8.900 qm
Flächenberechnung Gebäude
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 10.000 qm
weitere versiegelte Fläche 4.200 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.470 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 6.000 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 6.900 qm 10.734,2 m2
Am Schlossgarten
EG
Variante 1 / Solo
ins Gebäude liegen im Park. Die Zufahrten zu einer Tiefgarage und der Fahrradgarage liegen an gleicher
Stelle an der Einsteinstraße. Die Tiefgarage ist auf ein notwendiges Minimum reduziert, der Großteil der
Stellplätze kann mit dem Parkhaus am Coesfelder Kreuz abgedeckt werden. Der hohe Bedarf an Fahr -
radstellplätzen, insbesondere für die Hochschulnutzung, soll komplett in der Fahrradgarage abgedeckt
werden.
Die Freiflächen um den Neubau herum werden als Park gestaltet, analog zum bestehenden äußeren
Schlosspark. Die vorher versiegelten oder bebauten Flächen werden, soweit nicht wieder neu bebaut,
entsiegelt und in die Parkgestaltung einbezogen. Prägend für den Ort ist einerseits die dichte Baumreihe
an der Einsteinstraße, welche erhalten bleibt, jedoch Öffnungen zum Vorplatz sowie für die Erschließung
erhält. Der Baumbestand in der Hittorfstraße bleibt erhalten und wird ergänzt, ebenso die Baumreihe
zum Schlossgraben. Die großen Freiflächen werden als Wiesen mit Baumgruppen gestaltet. Eine Aus -
senbühne ist östlich des Gebäudes, dem Wohngebiet abgewandt, vorgesehen. Weitere ergänzende
Nutzungen (z.B. ein Spielplatz) sind denkbar.
Über einem Sockelgeschoss umschliesst ein 4-geschossiger Kranz die Konzertsäle als Herz des
Hauses. Vom Vorplatz gelangt man in das Foyer, von dem aus alle Nutzungsbereiche zugänglich sind.
Der große Saal sowie die Werkstatt- und die Popbühne haben Zugänge im EG. Im Rücken der Säle
schließt der Backstagebereich, sowie die Andienung an. Weiter ist das Restaurant im EG verortet. Über
eine großzügige Freitreppe mit einem Luftraum werden die Säle in den Obergeschossen erschlossen.
Von hier gelangt man auch in den Kranz, der mit unterschiedlichen Raumtiefen alle weiteren Nutzungen
aufnehmen kann. Jeder Nutzungsbereich kann im EG auch eine eigenständige Erschließung erhalten
um auf unterschiedliche Nutzungszeiten reagieren zu können. Die nach innen orientierten Räume wer -
den über einen Lichthof belichtet. Im 1.OG kann dieser als Terrasse genutzt werden.
Die Geschosshöhe ist mit 3,75m für alle Nutzungen auskömmlich bemessen. Der Bühnenturm überragt
den Kranz um wenige Meter, so dass er auch aus der Ferne sichtbar ist.
Neben der Tiefgarage ist auch die Technik im Untergeschoss vorgesehen. Die Dachflächen können
begrünt und mit PV belegt werden.
19
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS+WSfM
EG 3.650 qm
1.-3.OG 9.600 qm
4. OG 3.000 qm
Summe 30.050 qm
mögliches UG
9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS+WSfM
EG 3.650 qm
1.-3.OG 9.600 qm
4. OG 3.000 qm
Summe 30.050 qm
mögliches UG
9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
Variante 2 / Duett
Die Variante “Duett“ formuliert mit zwei Baukör -
pern einen Freiraum als neue Campusmitte. West-
lich entlang der Hittorfstraße schlagen wir einen
Baukörper für die MHS und WSfM vor. Der zweite
Baukörper ist der sogenannte Kulturbau, welcher
alle Bühnen aufnimmt. Er orientiert sich zur Ein -
steinstraße und bildet ein kraftvolles Gegenüber
zur Blücherkaserne. Die Baukörper stehen zuei -
nander verdreht, sodass sich der Freiraum zwi -
schen ihnen nach Süden öffnet.
Der Freiraum zwischen den beiden Baukörpern
betont die Nord-Südverbindung. Durch die breite -
re Öffnung nach Süden zum Schlosspark wird eine
Verbindung zur Innenstadt aufgebaut. Im Norden
schließt an den Freiraum ein Platz an, der einen
Übergang zur Blücherkaserne und dem Mathe -
campus schafft. Der Platz ist die Adresse zur Ein -
steinstraße, zu der beide Gebäude einen Eingang
haben. Beide Gebäude erhalten ebenfalls Eingän-
ge zum Platz zwischen ihnen. Der Freiraum wird
20
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
4.349,5 m
2
Am
Schlossgarten
1.160,2 m
2
Andienung
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
28.Linde
29.Linde 27.Linde
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
4.174,3 m
2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
1.114,1 m
2
3.713,2 m
2
Andienung
Zufahrt TG
Aussenbühne
Verbindung im UG möglich
MHS
4.690,0 m
2
V
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastr
o
IV
V
WSfM
1.Silberahorn
2.Walnuss
3.Walnuss
4.Schwarznuss
5.Walnuss
6.Weymuthskiefer
7.Blumenesche
8.Tulpenbaum
9.Douglasie
10.Stieleiche
11.Linde
12.Zeder
13.Zeder
14.Esche
16.Hainbuche
17.Hainbuche
18.Walnuss
20.Traubeneiche
21.Stieleiche
22.Roteiche
24.Sumpfzypresse
28.Linde
29.Linde 27.Linde
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS+WSfM
EG 3.650 qm
1.-3.OG 9.600 qm
4. OG 3.000 qm
Summe 30.050 qm
mögliches UG
9.500 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.500 qm
weitere versiegelte Fläche 5.300 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 3.120 qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
Variante 2 / Duett
über neue Wege an die Straße Am Schlossgraben, sowie mit einer neuen Brücke über die Gräfte an den
Schlosspark angeschlossen.
Die Andienung des Kulturbaus erfolgt von der Einsteinstraße östlich des Gebäudes. Der Ladehof liegt
abgewandt von der Campusmitte. Ebenfalls sollte an dieser Stelle die Einfahrt zur Tiefgarage liegen.
Die Tiefgarage nimmt die nötigen PKW-Stellplätze sowie Fahrradstellplätze auf und sollte von beiden
Gebäuden erreichbar sein.
Der äußere Schlossgarten wird bis an den Campus vergrößert und mit Baumgruppen gestaltet. Die
dichten Baumreihen an der Einsteinstraße sowie entlang des Schlossgrabens werden erhalten und
weitergeführt. Lediglich im Bereich der Plätze, Zufahrt und Wegeverbindung zum Schloss werden die
Baumreihen geöffnet. Der Baumbestand an der Hittorfstraße wird größtenteils erhalten und dient als
Puffer zur Wohnbebauung. Die Campusmitte wird mit Plätzen im Bereich der Eingänge, sowie grünen,
baumbestandenen Bereichen gestaltet. Im Süden schließt die Aussenbühne an.
Der Kulturbau wird im EG über ein Foyer erschlossen, welches zur Einsteinstraße und zur Campusmitte
orientiert ist. Das Foyer verbindet mit Freitreppen und Lufträumen alle Geschosse miteinander. In der
Mitte des Gebäudes liegen alle Säle und werden im EG erschlossen. Nach Süden zum Park schließt
die Gastronomie mit einem Aussenbereich zur Campusmitte an. Der Backstagebereich liegt hinter den
Sälen im Osten. Die Säle sind gegenüber dem restlichen viergeschossigem Gebäudevolumen überhöht.
Der zweite Baukörper orientiert sich nach Norden und Osten und wird hier über ein Foyer erschlossen.
Im Erdgeschoss werden die großen Probesäle angeordnet. Alle weiteren Seminar- und Überäume legen
sich kranzartig auf 4 Geschossen um begrünte Innenhöfe.
21
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.250 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.250 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Variante 3 / Terzett
Bei der Variante „Terzett“ werden drei Baukörper
um eine gemeinsame Mitte angeordnet: im We -
sten als annähernd quadratischer Baukörper der
Kulturbau, dem gegenüber auf der Parkseite der
Neubau der Musikhochschule. Beide Gebäude
sind zueinander verdreht, so dass der Zwischen -
raum nach Süden geöffnet ist. Hier schlagen wir
das kleine Volumen für die WSfM vor.
Alle Gebäude orientieren sich zur Campusmitte,
die in Verlängerung nach Norden einen Platz zur
Einsteinstraße erhält und hier die Adresse des
Campus ausbildet. Über die Fugen zwischen den
Gebäuden werden die wichtigen Achsen zwischen
Innenstadt und neuen Wissensquartieren aufge -
nommen.
Mit der Lage des Kulturbaus im Westen in der
Hittorfstraße muss auch die Andienung über die -
se erfolgen. Zum Schutz der lärmempfindlichen
Wohnbebauung kann die Andienung nur im Ge -
22
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Haus der Musik - Verzahnende Baukörper um eine gemeinsame Mitte/ Foyer
129,0 m2
185,2 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
Andienung
215,3 m2
Andienung
Zufahrt TG
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstattbühne 200 Plätze - 275qm
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
2.680,2 m
2
1.115,5 m
2
4.513,1 m
2
129,0 m2
185,2 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.226,9 m
2
950,4 m
2
MHS
IV
Verbindung im UG möglich
Aussenbühne
4.690,0 m
2
215,3 m2
Veranstaltung
+Seminarzent.
+Gastro
IV
V
V
WSfM
Andienung
Zufahrt TG
BGF
Kulturbau
EG 4.650 qm
1.OG 2.700 qm
2.OG 2.700 qm
3.OG 3.000 qm
4.OG 750 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.250 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.550 qm
weitere versiegelte Fläche 5.050 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 2.870 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 5.100 qm
nicht versiegelte Fläche 28.290 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 5.800 qm
4,00 4,00 4,00 4,00 4,00
22,00
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Regelgeschoss
1.OG 2.OG 3.OG 4.OG
EG
RegelgeschossEG
Variante 3 / Terzett
bäude abgewickelt werden. Die Ausfahrt erfolgt wieder über die Hittorfstraße Richtung Norden, da eine
Durchfahrt nicht möglich ist. Die Zufahrt zur Tiefgarage kann östlich in der Einsteinstraße im Gebäude
der MHS liegen. Die Tiefgarage, bzw. das gesamte Untergeschoss verbindet alle Gebäude miteinander.
Die Tiefgarage nimmt die nötigen PKW-Stellplätze sowie Fahrradstellplätze auf.
Der neue Campus wird eingebettet in den vergrößerten äußeren Schlossgarten. Die umliegenden Wie -
sen werden mit Baumgruppen gestaltet. Das Grundstück wird von einer dichten Baumreihe gesäumt,
die an den Zufahrten, sowie nach Norden zum Eingangsplatz großzügige Öffnungen erhalten. Die Mitte
des Campus wird gegliedert durch Baumgruppen und Plätze im Bereich der Zugänge zu den Gebäuden.
Südlich des Kulturbaus liegt funktional optimal die Aussenbühne mit Anschluss an den Backstagebe -
reich, jedoch ist die Nähe zur Wohnbebauung schalltechnisch eher ungünstig.
Der Kulturbau ist wie in der Vorgängervariante organisiert. Das Foyer orientiert sich zur Einsteinstraße
sowie zur Campusmitte. Der Backstagebereich bildet den Rücken zur Hittorfstraße. Im Süden zum Park
ist die Gastronomie vorgesehen.
Für die beiden anderen Gebäude wird eine klassische Hochschultypologie vorgeschlagen. Die Räume
werden kranzartig um einen Innenhof angeordnet. Im EG können die großen Nutzungen, wie die Probe-
säle angeordnet werden, die über Schiebewände mit dem Foyer verbunden werden könnten. Die Foyers
beider Gebäude sind zur Campusmitte ausgerichtet.
Eine Höhenstaffelung der drei Gebäude ist vorgesehen: Der Kulturbau bildet mit den hohen Saalvolumen
den Hochpunkt, der größere Baukörper der MHS ist mit 5 Geschossen etwas höher als der viergeschos-
sige Baukörper der WSfM. Das kleinere, niedrigere Volumen schafft den Übergang zum Schlosspark.
23
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Variante 4 / Quartett
Die Quartett- Variante, ebenfalls eine Campus-Va-
riante, ist ein Ensemble aus 4 Baukörpern, wobei
der Kulturbau auf zwei Baukörper aufgeteilt ist: der
1. als „kleiner Kulturbau“ lediglich mit den kleinen
Sälen und der 2. als großer Kulturbau mit groß -
em Konzertsaal. Bei einer bauabschnittsweisen
Erstellung würde schon mit dem 1. Bauabschnitt
– „kleiner Kulturbau“, MHS und WSfM – die Cam -
pusmitte als zentraler Platz hergestellt und drei -
seitig gefasst. Im 2. Bauabschnitt würde der große
Kulturbau zwischen kleinem Kulturbau und WSfM
ergänzt und dem Platz die östliche Kante gege -
ben. Es ist auch denkbar, den großen Kulturbau
direkt an den kleinen anzubauen.
Im Norden als Eingangsgebäude wird der kleine
Kulturbau vorgesehen. Ein Platz an der Einstein -
straße führt zur Mitte, westlich der Baukörper der
MHS und im Süden das kleine niedrigere Volumen
der WSfM. Über die Fugen zwischen den Gebäu -
24
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am
Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Variante 4 / Quartett
den werden die Wegeverbindungen aus der Stadt Richtung urbaner Wissensquartiere geschaffen. Mit
einer neuen Brücke wird der Schlossgarten angebunden.
Die Andienung kann idealerweise hinter bzw. zwischen beide Baukörper des Kulturbaus gelegt werden
und erfolgt aus der Einsteinstraße. Die Einfahrt zur Tiefgarage liegt ebenfalls in der Einsteinstraße. Tief-
garage und UG verbinden alle Gebäude miteinander.
Der Campus liegt mittig auf dem Grundstück und wird umgeben von parkartigen Wiesen, ähnlich dem
äußeren Schlossgarten. Der Baumbestand wird ergänzt durch Neupflanzungen. Die Baumreihen entlang
der Grundstücksgrenzen werden im Bereich der Wege, Plätze und Zufahrten geöffnet. Die Aussenbühne
liegt im Süden des großen Kulturbaus.
Die Gebäude sind wie in der Variante Terzett organisiert. Die Foyers sind zur Mitte ausgerichtet. Die
großen, öffentlichen Nutzungen liegen im EG. Die größere Anzahl an unterschiedlichen Bauvolumen
lässt eine interessante Höhenstaffelung zu. Hierbei tritt der große Kulturbau auch in der Fernsicht in
Erscheinung, während kleiner Kulturbau und WSfM als 3- bis 4-geschossige Baukörper einen sanften
Übergang zur Umgebung schaffen. Die Aufteilung auf mehrere Baukörper lässt eine hohe architekto -
nische Vielfalt zu erwarten.
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
Einsteinstraße
3.213,6 m
2
2.463,8 m
2
4.207,4 m2
Schlossgraben
Am Schlossgarten
2.718,6 m2
1.308,0 m2
1.552,9 m2
Aussenbühne
MHS
Hof
1.117,9 m
2
952,9 m2
V
WSfM
IV
kl. Kulturb.
III
Konf.+ Kulturb.
IV
V
18.Walnuss
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Probesaal SOM - 450qm Probesaal SOM - 450qm
218,3 m2
258,4 m2
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qmKammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
0,0 m2
4.207,4 m2
Am Schlossgarten
Aussenbühne
218,3 m2
258,4 m2
Andienung
Zufahrt TG
Probesaal SOM - 450qm
Kasse
Gard.
Gastronomie 460 qm -> BGF 630qm
Konzertsaal 1.200 Plätze (+200-300opt.) - 1.200qm
Foyer, Infrastruktur 1200
Werkstatt und
Popbühne
Kammermusiksaal 400 Plätze - 450qm
Werkstatt und
Popbühne
BGF
Kulturbau klein
EG 1.300 qm
1.OG 880 qm
2.OG 880 qm
Kulturbau groß
EG 3.650 qm
1.OG 2.400 qm
2.OG 2.400 qm
3.OG 2.400 qm
MHS
EG 2.700 qm
1.-4.OG 8.800 qm
WSfM
EG 1.100 qm
1.-3.OG 2.850 qm
Summe 29.360 qm
mögliches UG
10.000 qm
Flächenkennwerte Grundstück
Grundstück 41.890 qm
bebaute Fläche 8.100 qm
weitere versiegelte Fläche 5.700 qm
bisher durch Pharmazie versiegelt 10.730 qm
Differenz/ Neuversiegelung 3.070 qm
Kompensationspotential durch Dach-
begrünung ca. 4.800 qm
nicht versiegelte Fläche 28.090 qm
Anteil Versiegelung im Apothekergarten 9.300 qm
Quartett- Ensemble im Park
EG 1.OG 2.OG 3.OG
EG 1.OG Regelgeschoss
EG Regelgeschoss
4.OG
EG 1.OG 2.OG
2.BA: Kultur- und Konferenzbau mit Gastro und Kinderinsel
WSfM
MHS mit Sälen
1. BA: Kleiner Kulturbau SOM, freie Musikakteure
10.734,2 m2
Am Schlossgarten
25Empfehlungen
Die Gegenüberstellung der Varianten zeigt Vor- und Nachteile auf, aus denen sich folgende Empfeh -
lungen für die weiteren Planungen ableiten lassen:
Städtebauliche Orientierung:
Mit dem neuen Musik- Campus bietet sich die Chance, eine Verbindung zwischen Innenstadt und den
neu entstehenden urbanen Wissenquartieren im Westen Münsters herzustellen. Der Musik- Campus
kann hier als Gelenk fungieren. Damit das gelingt, ist die Orientierung des / der Gebäude von zentraler
Bedeutung. Die beiden grundsätzlichen Herangehensweisen „Musik- Campus“ und „Haus der Musik“
bieten hierbei unterschiedliche Möglichkeiten, haben jedoch auch Gemeinsamkeiten.
Als verbindendes Element zwischen Stadt und Wissenquartieren ist die Ausrichtung sowohl zur Ein -
steinstraße, als auch zum Schloss von zentraler Bedeutung. Bei den Ein-Haus-Lösungen funktioniert
das, indem die Eingänge in diesen Bereichen liegen und die Wegegführungen wie selbstverständlich am
Gebäude entlang führen. Die Campuslösungen sollten so ausgerichtet sein, dass der Freiraum zwischen
den Gebäuden das Zentrum des Campus bildet und alle Wegeverbindungen von Nord nach Süd und Ost
nach West diese Mitte queren.
Fussabdruck und Versiegelung:
Das landeseigene Grundstück ist derzeit mit einem Gebäude des Pharmazeutischen Instituts der Uni -
versität Münster bebaut. Insgesamt ist hier eine Fläche von ca. 10.730qm versiegelt. Das städtische
Grundstück ist gänzlich unversiegelt. Mit dem Musik- Campus soll die neue Flächenversiegelung mög -
lichst gering gehalten werden. Unter Ausnutzung der maximal verträglichen Gebäudehöhe sind die Fus-
sabdrücke der Gebäude zu optimieren. Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist die Umgebungsbebauung
als Referenz heranzuziehen. Höhere Volumen sind grundsätzlich zur Einsteinstraße denkbar, eine ma -
ximale Höhe bis 25m verträglich. Der Hochpunkt sollte hierbei der öffentliche Kulturbau sein. Niedrigere
Höhen und kleinere Gebäudevolumen sind zur Wohnbebauung in der Hittorfstraße und Richtung Schlos-
spark vorzusehen. Auch Stellplätze dürfen nicht zu einer weiteren Versiegelung führen. Daher soll und
kann ein Großteil der benötigten PKW-Stellplätze im Parkhaus am Coesfelder Kreuz abgedeckt werden.
Lediglich zwingend auf dem Grundstück erforderliche Stellplätze können in einer Tiefgarage unterhalb
der Gebäude abgebildet werden.
Die Gesamtversiegelung sollte 13.500qm nicht überschreiten.
Lagepräferenz der Nutzungen:
Als zentrales, öffentliches Gebäude sollte der Kulturbau allein aufgrund seiner Nutzung eine zentrale
Position einnehmen. Eine Positionierung mit Bezug zur Einsteinstraße als Adresse des Campus, sowie
zum Schloss ist daher wünschenswert. Gleichzeitig ist es mit dem großen Volumen und der durch den
Konzertsaal nutzungsbedingten großen Höhe wenig geeignet gegenüber der kleinteiligen Wohnbebau -
ung in der Hittorfstraße oder Am Schlossgraben zu stehen. Eine Positionierung im östlichen Teil des
Grundstücks scheint daher von Vorteil. Auch in Bezug auf die Andienung bietet die Lage im Osten Vor -
teile: Bei Orientierung der Ladezone östlich des Gebäudes ist die Lärmbeeinträchtigung geringer als in
der Hittorfstraße mit der Wohnbebauung. Eine Andienung wäre hier nur im Gebäude selber abzuwickeln.
Auch ist die Zufahrt aus der Einsteinstraße unkomplizierter zu realisieren als in der mittlerweile als Fahr-
radstraße ausgewiesenen Hittorfstraße.
Der Hochschulbau kann dem Kulturbau im westlichen Bereich gegenüber stehen. Hier ist der Bezug
zu den gegenüberliegenden Hochschulnutzungen (Mathematik-Campus) gegeben. Ein Abstand zur Hit-
torfstraße und der Wohnbebauung ist hinsichtlich des Volumens auch hier ratsam. Für die Realisierung
des Hochschulbaus auf dem Landesgrundstück sprechen sicherlich auch die Eigentumsverhältnisse der
Teilgrundstücke.
Als relativ kleines Bauvolumen ist der Baustein des WSfM flexibel. In Bezug auf die Nachbarschaft kann
es auch im südlichen Bereich gegenüber der kleinteiligen Wohnbebauung am Schlossgraben verortet
werden.
Gebäudezugänge und Durchwegung:
Während bei den Einhausvarianten das Haus selber die Mitte des Campus bildet, ist es bei den Campus-
lösungen der Freiraum zwischen den Gebäuden. Für beide Varianten gilt jedoch gleichermaßen, dass
die Eingänge zum Campus / zum Gebäude entlang der wichtigen Anknüpfungspunkte liegen sollten. Das
ist einerseits im Norden in der Einsteinstraße, im Süden zur Straße Am Schlossgraben, sowie im Osten
zum Schloss selber. Bei der Einhauslösung lägen die Eingänge folgerichtig an eben diesen Punkten, die
Wege führen am Gebäude vorbei und verbinden die Anknüpfungspunkte. Bei einer Campuslösung hin -
gegen lägen die Zuwegungen zur Campusmitte an den Anknüpfungspunkten, die Gebäude orientieren
sich zur Mitte und haben dort Ihre Adressen. Die Wegeführung führt immer über den Campus.
Allgemein sollten die vorhandenen Wege in das neue Wegenetz mit aufgenommen werden und auch
eine Verbindung vom Wohnquartier entlang der Hittorfstraße zum Campus bzw. in den öffentlichen Park
geschaffen werden.
Zufahrten und Erschließung:
Die Zufahrt und Andienung sollte idealerweise in der Einsteinstraße liegen. Die Hittorfstraße als Fahr -
radstraße ist hierfür wenig geeignet. Es wäre nur denkbar die Zuwegung über den nördlichen Teil der
Hittorfstraße abzuwickeln, von hier auf das Grundstück zu fahren und auf dem Grundstück zu wenden
um auf gleichem Wege wieder auszufahren, da die Durchfahrt durch die Hittorfstraße nicht möglich ist.
Realisierung in Einzelbauteilen:
Die Realisierung in einzelnen Bauteilen ist zweifelsohne bei der Campuslösung wesentlich einfacher
zu realisieren als bei einer Einhauslösung. Jedes Gebäude wäre als Einzelbaustelle abzuwickeln, eine
bauliche Schnittstelle gäbe es nur bei einem gemeinsamen Untergeschoss. Die Chance vielfältiger Ar -
chitekturen wird hierdurch erhöht.
Eine Realisierung in Bauabschnitten wäre bei einer Einhauslösung als additives Gebäude denkbar.
Freiraum:
Der neue Musik- Campus bietet auch für die Entwicklung der Freiraumqualitäten Chancen. Mit dem
Rückbau des Pharmazeutischen Institutes ist eine Neuordnung auf dem Grundstück möglich. Der äus -
sere Schlosspark kann vergrößert und bis an die Hittorfstraße herangezogen werden. Der Baumbestand
an der Hittorfstraße kann hierbei in die Planung eingebunden werden. Die neue Parkqualität käme si -
cherlich auch dem Wohnquartier zugute. Der Musik- Campus wird in den Park eingebettet. Beide Nut -
zungen können voneinander profitieren und gegenseitig für Belebung sorgen. Bei der Positionierung der
Baukörper ist auf einen größtmöglichen Baumerhalt zu achten. Ebenso sind besonders der östliche Teil
des Grundstücks sowie die Randbereiche zur Schlossgräfte als Parkfläche zu erhalten.
26Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.18
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
Bebauungs-
schwerpunkt
Bebauungskorridor
Städtebauliche Vorgaben
Bebauungskorridor
Bebauungskorridor
27Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.21
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
Zugangs
bereich
alter
native
Andienung/TG
Zugangsber
eich
Zugangs
bereich
Andienung
/TG
Städtebauliche Vorgaben
Adresse, Eingänge, Andienung
Adressen, Eingänge und Zufahrten
28Städtebauliche Vorgaben
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbHStädtebauliches Realisierungskonzept - Musik-Campus Münster
13.22
Einsteinstraße
Schlossgraben
Schlossgraben
Am Schlossgarten
Einsteinstraße
Hittorfstraße
städtebauliche Achsen, die
in der Wegeführung
aufgenomen werden sollen
Städtebauliche Vorgaben
städtebauliche Achsen
Städtebauliche Achsen
29Städtebauliche Vorgaben
Kriterium
unterer Grenzwert oberer Grenzwert Erläuterung
überbaute Fläche - 11000 qm eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme unter
Berücksichtigung der Maximalhöhe ist gewünscht
weitere Flächenversiegelung
durch Plätze, Wege,
Andienung etc
- 5500 qm
versiegelte Fläche gesamt - 13500 qm Der obere Grenzwert der überbauten und versiegelten
Fläche kann nicht summiert werden, vielmehr wird die
Abhängigkeit beider Werte zueinander gesehen (mehr
überbaute Fläche = weniger weitere versiegelte Fläche)
Höhenentwicklung 7 m 25 m geringe Höhen entlang der Hittorfstraße/
Wohnbebauung, Maximalhöhe im Bereich des
Bühnenturms
Geschossigkeit II VI geringe Geschossigkeit entlang der Hittorfstraße/
Wohnbebauung
Geschossfläche - 34.000 qm
Abstände zur
Grundstücksgrenze
Nord - Einsteinstraße 10 m - Abstand zum Erhalt der Bestandsbaumreihe
Süd - Schlossgraben 20 m - geringer Abstand zum Schlossgraben nur punktuell
möglich, größtmöglicher Erhalt des Baumbestands und
der vorhandenen Parkflächen
Ost - äusserer Schlosspark 50 m - möglichst große zusammenhängende Flächen des
äusseren Schlossparks sind zu erhalten
West - Hittorfstraße 10 m - Wahrung der nachbarschaftlichen Belange in Hinblick
auf die Höhen-, Lärm- und Verkehrsentwicklung,
größstmöglicher Erhalt des Baumbestands
nicht quantifizierbare
Kriterien
Adressbildung/Erschliessung
Andienung
Vegetationsstrukturen/
Baumbestand
ruhender Verkehr
Verschriftlichung der zeichnerischen Inhalte aller Varianten
Das Grundstück ist geprägt durch die Nutzung als Pharmaziegarten und Baumstrukturen unterschiedlicher Art, die bei der Planung Berücksichtigung finden sollten: Die
Baumreihe entlang der Einsteinstraße sollte größtenteils erhalten bleiben, kann jedoch Öffnungen für Eingänge etc. erhalten.
Das Grundstück wird als Erweiterung des äusseren Schlossgartens verstanden, die neuen Freiflächen sind dementsprechend zu gestalten.
Der Musikcampus soll als Scharnier zwischen Stadtmitte und den neuen Wissensquartieren dienen. Neu zu schaffende Wegeverbindungen sollen die beiden Bereiche
verbinden. Die Eingänge zum Campus liegen folglich entlang dieser Verbindungsachsen und den bestehenden Wegeverbindungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei an der
Einsteinstraße, ein zweiter parkseitig zum Schloss orientiert.
PKW- Stellplätze sind ausschliesslich in Tiefgaragen unterzubringen
Die Andienung erfolgt konzeptabhängig aus der Einsteinstraße oder der Hittorfstraße. Die Wegeführungen aus der Stadt Richtung Wissensquartier darf nicht gekreuzt
werden. Die Andienung in der Hittorfstraße setzt voraus, dass auf dem Grundstück (bzw. im Gebäude) gedreht werden kann und eine Ausfahrt Richtung Einsteinstraße
hierdurch möglich ist. Die Durchfahrt durch die Hittorfstraße ist nicht möglich.
Quantitativ lassen sich einzelne Kriterien in folgender Tabelle zusammen fassen:
30Bildnachweise
Seite 1: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0
Seite 5: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0, alle weiteren Bilder: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Seite 6 - 8: alle Bilder: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Seite 9 - 10: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0, alle weiteren Bilder: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Seite 14, 16, 18, 20, 22: Luftbild: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hittorfstraße 10 m
- Nieberdingstraße
- Einsteinstraße 10 m
- Schlossplatz 46
- Albersloher Weg 33
- Am Schlossgarten 1
- Leonardo-Campus
- Schlossgarten
- Servatiiplatz
- Promenade
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0437/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 24.07.2023 11:46