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V/0211/2017

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Münster

Vorlagen 07.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 10

Beschlussvorlage

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Prüfbericht-2015-Endversion für den Rat

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Ansehen

Beschlussvorlage

5175 Zeichen

V/0211/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beig efügten Prüfungsberichtes des Rech -
nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2015 der Stadt Münster mit einer Bilanz- 
summe von 3.441.816.743,64 € und einem Jahresfehlbetrag von 12.154.922,79 € fest               
(§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresfehlbetrag von 12.154.922,79 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleich s-
rücklage gedeckt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2015 Entla stung 
erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nac h-
zuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 04.10.2016 vom Stadt kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister b e-
stätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in 
der Sitzung am 16.11.2016 (Vorlage Nr. V/0928/2016) zur Kenntnis genommen und zur Pr üfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnung s-
prüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtli-
chen Rechnungsprüfung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0211/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0211/2017 
 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beach tung der Grundsätze ordnung s-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, 
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und 
die sie ergänzenden Bestimmungen bea chtet worden sind. Einzubeziehen waren die Buchführung, 
die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Verm ö-
gensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa bschluss in Einklang 
steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durchgeführt und über die Prüfung den als A n-
lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Fests tellungen unter Berüc k-
sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen 
Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2015 zwingend e rforderlich 
gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussar-
beiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 
beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0928/2016 versand-
ten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2017 den Bericht über die Prüfung 
des Jahresabschlusses 2015 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirtschaftlic h-
keitsprüfung und Revision formu lierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ang eschlossen und 
dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2015 der Stadt Münster g emäß § 96 Abs. 1 
GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsb erichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Ste l-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfungsb e-
richtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
Verwendung des Jahresüberschusses 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu sses 
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsve r-
pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 12.154.922,79 € 
durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufste l-
lung de s Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
Markus Lewe 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015

Prüfbericht-2015-Endversion für den Rat

278753 Zeichen

E n t w u r f  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Wolbecker-Straße 284 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 6 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7 
6.1 Vorjahres abschluss 2014 ........................................................................................................ 7 
6.2 Organisation der  Buchhaltung ................................................................................................. 7 
6.3 Inv entur .................................................................................................................................... 8 
6.4 Organisation der Jahres abschlussarbeiten 2015 .................................................................... 9 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .............................................................................. 9 
6.6 Örtlich festgelegte Nutz ungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 11 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 11 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des  Jahresabschlusses .......................................................... 11 
6.8.1 Feststell ungen zur Bilanz .................................................................................................. 12 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 13 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung ............................................................................. 13 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 14 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 16 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 17 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 ..................... 17 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015 ................................................................................. 21 
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 ............................... 68 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2015 .................................................. 70 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 71 
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 71 
 
Anlagen: 
- Bilanz 
- Forderungsspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Anlagenspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 lassen sich folgende Kernaussagen zu-
sammenfassen: 
 
- Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem  Fehlbetrag i.H.v. -12.154.922,79 € (Vor-
jahr: + 24.415.695,09 €) ab. Im Vergleic h zur Haushaltsplanung ist das Jahresergeb-
nis zwar um 24.091.950,61€ (Vor jahr: 46.124.758,05 €) besser ausgefallen; es bleibt 
jedoch ein Fehlbetrag. Somit schreitet im Jahr 2015 die Au fzehrung des Eigenkapi-
tals weiter voran. Unter Berücksich tigung der außerhalb der Ergebnisrechnung vor-
genommenen Verrechnungen reduziert sich  der Jahresfehlbetrag auf -
10.947.073,66 € und bewirkt letz tlich in dieser Höhe eine Verringerung des Eigenka-
pitals. 
 
- Seit der Umstellung der Haushaltsführ ung auf NKF im Jahr 2008 wurde Eigenkapital 
i.H.v. 107.335.104,95 € ( 12,9 %) verbraucht. Dabei ist es das zentrale Gebot der 
Haushaltsführung, das Eigenkapital in seinem Wert zu  erhalten. Die Konsolidie-
rungsbemühungen der Verwaltung entfalten trotz hoher Anstrengungen bisher noch 
keine nachhaltige Wirkung. 
 
- Anders als im kaufmännischen Jahres abschluss sind im kommunalen Jahresab-
schluss Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von 
Vermögensgegenständen sowie aus Wert veränderungen von Finanzanlagen unmit-
telbar mit der allgemeinen Rücklage zu ve rrechnen. Im Jahr 2015 belasteten die Ab-
grenzungen das Jahresergebnis in einer Summe von 1.207.849,13 €, denn die ab-
gegrenzten Erträge waren höher als die abgegrenzten Aufwendungen. 
 
- Das Jahresergebnis 2015 ist das Resultat  unterschiedlicher und teilweise gegensätz-
licher Einflussfaktoren. Die Abschaffung der  Mindestwechselkurse durch die Schwei-
zer Notenbank zu Beginn des  Jahres 2015 hatte allerd ings einen beachtlichen Ein-
fluss auf das Zustandekommen des Fehlbet rages. Die vorsicht ige Bewertung von 
Krediten, die in Schweize r Franken aufgenommen wurden, belastete das Jahreser-
gebnis einmalig mit rd. 21,1 Mio. €. 
 
- Die Stadt Münster konnte im Haushaltsjahr 2015 erneut den Haushaltsausgleich im 
Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW sicherstell en, weil der Jahresf ehlbetrag noch durch 
eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden konnte. 
 
- Aus den nicht verbrauchten Aus gabeermächtigungen des Jahres 2015 werden 
15.450.938,00 € (Vorjahr: 12.432.483,00 €) und aus den nich t verbrauchten Auszah-
lungsermächtigungen 67.751.494,00 € (Vorj ahr: 71.579.915 €) in das nachfolgende 
Haushaltsjahr 2016 übertragen. 
 
- Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2015 insgesamt 3.441.816.743,46 €. Sie verrin-
gerte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.101.088,19 € (0,1 %). 
 
- Für den Jahresabschluss 2015 erteilte das AWR den uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk. Die festgestellten Mängel entwickelten einzeln und zusammen nicht 
das Gewicht, das eine unmittelbare Korre ktur der Jahresendergebnisse rechtfertigen 
würde. Die jeweiligen Anmerkungen und Hinw eise, die sich während der Prüfung 
ergaben, wurden im vorliegenden Prüfungsber icht umfassend erörtert und werden 
von der Verwaltung bei den nächsten Jahresabschlussarbeiten beachtet. 
 
- Der Jahresabschluss 2015 umfasst die geset zlich geforderten Bestandteile wie Bi-
lanz, Ergebnisrechnung, Fi nanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebericht und 
Anhang. Aus Sicht des AWR sind die zu m grundsätzlichen Verständnis der Rech-
nungsergebnisse und ihrer Auswirkungen auf  das Vermögen und die Schulden der 
Stadt Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO stellte der Stadtkämmerer den Jahresab-
schluss 2015 auf, den der Oberbürgermeister am  04.10.2016 bestätigte.  Der bestätigte 
Entwurf wurde dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 16.11.2016 vorgelegt und an 
den Rechnungsprüfungsausschuss zwecks Prüfung verwiesen (V/0928/2016). 
 
Zu Beginn der Prüfung stand damit fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss frühes-
tens in seiner 1. Sitzung im Jahr 2017 (08.03.2017) über die Be stätigung des Jahresab-
schlusses entscheiden kann. 
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses is t eine Frist von drei Monaten nach Ablauf 
des Haushaltsjahres vorges ehen (§ 95 GO NRW). Danach hat der Rat bis zum 31.12. 
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden J ahres den vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). 
 
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen. 
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Müns ter ist vom Rechnungsprüfungsausschuss ge-
mäß § 101 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er  ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Sc hulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt 
Münster vermittelt. Der Re chnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der 
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR). 
 
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestim-
mungen beachtet worden sind. Di es betrifft allerdings nur solche Regelungen, die sich 
unmittelbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen. 
 
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind die Buchführung, die Inventur, das In-
ventar und die Übersicht über die ört lich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensge-
genstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen. 
 
Ferner ist der Lagebericht darauf hin zu prüf en, ob er mit dem Jahresabschluss in Ein-
klang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestäti gungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist. 
 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 GO NRW so-
wohl formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Instit ut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Pr üfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 
von Gebietskörperschaften durchgeführt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Bei Festlegung der Prüfungsschwerpunkte ber ücksichtigte das AWR, dass es während 
der unterjährigen Prüfungen der Rechtmäßig keit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlich-
keit von Geschäftsvorfällen in der Stadtve rwaltung Münster keinen Anlass gab, die Ord-
nungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchhaltung anzuzweifeln. 
 
Bei der Jahresabschlussprüfung des AWR geht  es vorrangig nicht darum, jeden einzel-
nen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, s ondern vielmehr diejenigen Sachverhalte zu 
ermitteln und auszuräumen, die sich wes entlich auf die Gesamt aussage des Jahresab-
schlusses 2015 auswirken und daher eine unmittel bare Korrektur des Jahresabschlusses 
erforderlich machen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde daher so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße 
gegen die gesetzlichen Vorschrift en, die sich auf die Dars tellung des den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechenden B ildes der Lage der Stadt Müns ter wesentlich auswirken, 
hätten erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW auch 
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von J ahresabschlüssen sowie die 
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorr angig auf den Zeitraum von Dezember 2016 bis 
Januar 2017 und wurden arbeitsteilig organisier t. Der gesetzliche Prüfungsauftrag wurde 
in sinnvolle Aufgabenbereiche bzw. Abschni tte gegliedert und den jeweiligen Prüfern des 
AWR zugeordnet. 
 
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für jedes einzel-
ne Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Ziel-
richtung der Prüfung festgelegt wurde. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen 
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermer ken dokumentiert und mit dem Amt für 
Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert. 
 
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger 
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der ab schnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das AWR auf  die wesentlichen Fest stellungen, um den Be-
richt klar und übersichtlich zu gestalten. 
 
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwur fes des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rec hnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung 
- Vorlage des bestätigten Jahresabsch lusses im Rat der Stadt Münster

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und I nhalte des Jahresabschlusses dem Adres-
satenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die aus dem  Entwurf des Jahresabschlusses bekannt 
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Ä nderungen führte. Dies betrifft insbesondere 
die umfangreichen Informationen zu den Re chnungsergebnissen innerhalb der verschie-
denen Produktbereiche der Stadt  Münster, Ermächtigungsübertragungen sowie die unter 
Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2015 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht.  
 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2014 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneinge schränkten Bestätigungsvermerk versehene 
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt M ünster zum 31.12.2014 wurde vom Rat der 
Stadt in der Sitzung vom 16.03.2016 festgestellt  und beschlossen. Die Ratsmitglieder er-
teilten dem Oberbürgermeister für das Haus haltsjahr 2014 die Entl astung im Sinne des 
§ 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2014 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 8 vom 22.04.2016 veröffentlicht. 
 
 
6.2 Organisation der Buchhaltung 
 
Die Organisation der Buchführung, der Dat enfluss und das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der  Geschäftsvorfälle si-
cher. 
 
Das von der Stadt Münster für die Buchf ührung eingesetzte Progra mm des Herstellers 
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowi e bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Ei nrichtungen der Stadt Münster. Hierbei 
traten keine gravierenden Beanstandungen auf, di e die Funktionsweise des Systems und 
in Folge dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Au sgaben werden durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzie rte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit 
gewährleistet ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie An lagenrechnung, Debitoren-  und Kreditorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gew ährleistet, dass die von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines K ontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden. Au fgrund des hohen Finanzvolumens und des 
damit verbundenen Buchungsstoffes in den Äm tern für Immobilienmanagement, Tiefbau 
sowie Grünflachen und Umweltschutz richtete  die Stadt Münste r in diesen Aufgabenbe-
reichen Nebenstellen der Anlagenbuchhaltung ein. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grunds ätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Finanzen fest, um im Sinne des § 31 GemHVO die ord-
nungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter  besonderer Be-
rücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitte ln sowie die Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mitarbei-
ter /-innen der Stadtverwaltung die verbi ndlichen Anweisungen bezüglich der Organisati-
on, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarbeitung sowie Aufsicht, Kon-
trolle und internen Prüfung. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
6.3 Inventur 
 
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO haben die Gemeinden zum Schluss eines 
jeden Haushaltsjahres 
 
- die in ihrem wirtschaftlic hen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, 
 
- ihre Forderungen, Schulden und sonstigen quantifizierbaren re chtlichen und wirt-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie 
 
- Rechnungsabgr enzungsposten 
 
genau zu verzeichnen und dabei den Wert  der einzelnen Vermögensgegenstände und 
Schulden anzugeben. 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer Inventurverp flichtung zu weiten Teilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn die Verm ögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt M ünster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP 
PSCD) inventarisiert und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben. 
 
Die Gemeindeprüfanstalt NRW (GPA) unter suchte im Rahmen einer jüngeren Prüfung 
u.a. die Bewirtschaftung der Verkehrsflächen der Stadt Müns ter. Im Prüfbericht zur 
überörtlichen Prüfung 2014 - Vorbericht 9059 - beschreibt sie die Organisation und Steue-
rung von Verkehrsflächen. Grundlage waren die von der Stadt Münste r eingesetzte Stra-
ßendatenbank und die Kanaldatenbank. In Ihrem Bericht führt die GPA aus, dass mit Hilfe 
der eingerichteten Systeme im  Bereich des Infrastruktu rvermögens eine permanente In-
ventur erfolgt und die zeitnahe Übernahm e von Investitionen und Wertveränderungen 
gewährleistet ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Abgesehen davon wird alternierend eine kör perliche Inventur des beweglichen Anlage-
vermögens in den unterschiedlichen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster durch-
geführt. Im Jahr 2015 führte die Verwalt ung bei folgenden Ämtern und Einrichtungen eine 
Bestandsüberprüfung durch: 
 
- Personal- und Organisationsamt 
- Feuerwehr 
- Amt für Schule und Weiterbildung 
- Kulturamt 
- Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
In Folge dieser Inventuren wurden Bestandskorrekturen i.H.v. 53.138,64 € vorgenommen, 
die insgesamt zu Lasten des Jahresergebnisses 2015 gingen. 
 
Mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen wu rde vereinbart, die demnächst anstehen-
den Inventuren im Aufgabenbereich des Am tes für Schule und Weiterbildung und des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu begleiten, um die Inventurdurchführung zu 
beobachten. 
 
 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2015 
 
Mit einem Rundschreiben Verteiler B 34/ 2015 des Stadtkämmerers vom 27.11.2015 wur-
den die im Haushaltswesen tätigen Mitarbeite r der Stadt Münster auf wichtige Termine 
und Arbeitsschritte, die sich im Zusamm enhang mit der Beendigung des  Haushaltsjahres 
ergeben, hingewiesen. Sie führten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. 
 
Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten wu rden durch das Amt für Finanzen und Beteili-
gungen überwacht. Dazu gibt es eine zentrale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den 
Abschnitt verantwortliche Person benannt is t und der Stand sowie Besonderheiten bei 
den jeweiligen Arbeitsschritten für die Aufs tellung des Jahresabschlusses eingetragen 
werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss 2015 ist das  Ergebnis eines geordneten Aufstellungsver-
fahrens. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wu rden grundsätzlich einz eln bewertet. Soweit 
das NKF Vereinfachungsmöglic hkeiten eröffnet, fasste di e Verwaltung im Rahmen der 
Erstbewertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen 
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertung sstetigkeit im Jahresab-
schluss 2015 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbar e Verluste und Risik en sind im Jahresab-
schluss 2015 berücksichtigt und finden in Fo rm von Wertberichtigungen und Rückstellun-
gen sowie in der Fortführung von historischen Anschaffungskosten ihren Niederschlag. 
 
Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  10 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Gesc häftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden noch im Jahr 2013 einer Wert-
überprüfung unterzogen und mit ihrem Ertrags wert zum Stichtag 31.12.2013 neu bewer-
tet. Im Haushaltsjahr 2015 wurden diese Bu chwerte unverändert fortgeführt. Eine erneute 
Wertüberprüfung ist für den Jahresabschluss 2018 vorgesehen. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbet rag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich 
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Nach der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Ei nrichtung AWM hatte sich die Stadt 
Münster dazu verpflichtet, di e wirtschaftlichen Nachteile aus  der Übernahme der Rekulti-
vierung und Nachsorge von Deponiekörpern auszugleichen, sofern es im Laufe der Jahre 
nicht zu einer vollständigen Refinanzierung der  hierzu erforderlichen Kosten durch Ab-
fallentsorgungsgebühren kommt. Für die aus dies er Verpflichtung resultierenden Risiken 
wurde spiegelbildlich zur Forderung der AWM im Rechnungskreis der Stadt Münster eine 
Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wurde ertragswirksam aufgelöst, weil eine geset-
zeskonforme Finanzierung durch die Abfallgebühren sichergestellt werden konnte. 
 
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgeno mmen wurden, bewertete die Stadt Müns-
ter mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12. 2015 von 1,0835 CHF/€. Zudem bildete sie ei-
ne Rückstellung für das Risiko, dass der Wech selkurs bis auf den historisch niedrigsten 
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bew irken. Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens, deren Anschaffungs- und Herstellung skosten wertmäßig den Betrag von 410 € 
ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbständig genutzt werden können und einer 
Abnutzung unterliegen, sind als geringw ertige Vermögensgegenstände erfasst und im 
Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben worden. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresab schluss 2015 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
Nach den Klarstellungen des Ministeriums  für Inneres und Kommunales sind gesell-
schaftsrechtliche oder s onstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesell-
schaften zur Verlustabdeckung nicht als Inve stition sondern unmittelbar als Aufwand zu 
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapi talrücklagen ihrer dauerdefizitä-
ren Tochtergesellschaften werden daher se it dem Jahr 2013 unter den Transferaufwen-
dungen ausgewiesen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  11 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weit erentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Hierdurch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen. 
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsda uern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutz ungsdauer von abnutzbar en Vermögensgegenständen 
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als Muster zu § 27 GemHVO) ist 
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen. 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch  anzusetzenden Nu tzungsdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird. 
 
Im Jahr 2012 wurde die ursprüngliche, für die Eröffnungsbilanz entwickelte Abschrei-
bungstabelle der Stadt Müns ter grundlegend überarbeitet. Seither wird sie regelmäßig 
angepasst, sofern die zwischenzeitlich gesa mmelten Erfahrungswerte der Fachämter Än-
derungen bewirken. Die Änderungen werden in der Rahmenrichtlinie mit dem Datum ihrer 
Gültigkeit registriert. 
 
Die Verwaltung ist bemüht, soweit wie mög lich einen realistischen Wertverzehr der ab-
nutzbaren Wirtschaftsgüter in der Haushaltsrechnung darzustellen. 
 
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie  festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im 
gesetzlichen Rahmen. Wird in Einzelfällen von der maximalen Nutzungsdauer abgewi-
chen, ist in der Tabelle dasjenige Facham t erfasst, auf dessen Entscheidung die Ände-
rung zurückzuführen ist. 
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheit sstandards und internen Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgem äße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung 
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 Geme indehaushaltsverordnung NRW zur Regelung 
der Finanzbuchhaltung für die St adt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) wurde mit 
Ratsbeschluss vom 19.10.2011 in Kraft gesetzt. 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfa sst gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO die Ergeb-
nisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen der Produkthaushalte mit den dazu 
erforderlichen statistischen Informationen, die Bilanz und den Anhang mit den Erläuterun-
gen zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Ferner enthält der Jahresabschluss den 
gem. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW geforder ten Anlagenspiegel, Forderungsspiegel und 
den Verbindlichkeitenspiegel.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Überdies lässt die Durchsic ht des Anhangs in der Entwur fsfassung des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten 
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies: 
 
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften 
- Auflistung der in den Rückstellungen fü r unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen 
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen 
- Liste der noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen 
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten 
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen 
 
Mit Blick auf die eher spärlichen Ausführungen zu den Einzel- und P auschalwertberichti-
gungen von Forderungen bat das AWR darum, da ss in den zukünftigen Abschlussberich-
ten die Auswirkungen von We rtberichtigungen im Erörter ungsteil des Jahresabschluss 
deutlicher dargestellt werden.  
 
Ansonsten führte die Durchsicht des Anhangs zu keinen nennenswerten Feststellungen. 
 
 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster weis t am 31.12.2015 eine Bilanzsumme von 
3.441.816.743,46 € auf. Die Vermögenswerte der Stadt Münster verringerten sich gegen-
über dem Vorjahr um -3.101.088,19 € (0,1 %). 
 
 31.12.2014 31.12.2015 
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 328.485,50 0,0 373.329,56 0,0 44.844,06 
Sachanlagen 2.792.901.768,09 81,1 2.766.485.802,24 80,4 -26.415.965,85 
Finanzanalgen 458.509.769,82 13,3 461.754.184,27 13,4 3.244.414,45 
Langfristiges Vermögen 3.251.740.023,41 94,4 3.228.613.316,07 93,8 -23.126.707,34 
      
Vorräte 31.303.689,11 0,9 36.098.607,62 1,1 4.794.918,51 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 33.536.167,62 1,0 32.182.862,32 0,9 -1.353.305,30 
Liquide Mittel 78.953.647,44 2,3 88.479.224,69 2,6 9.525.577,25 
Aktive Rechnungsabgrenzung 49.384.304,07 1,4 56.442.732,76 1,6 7.058.428,69 
Kurzfristiges Vermögen 193.177.808,24 5,6 213.203.427,39 6,2 20.025.619,15 
 3.444.917.831,65 100,0 3.441.816.743,46 100,0 -3.101.088,19 
 
Das städtische Vermögen ist mit einem Ante il von 80,4 % in Form des Sachanlagever-
mögens und mit einem Anteil von 13,4 % in  Form von Finanzanlagen langfristig gebun-
den. 
 
Der restliche Teil von 6,2 % entfällt auf kurz fristiges Vermögen in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, li quiden Mitteln und aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.228.613.316,07 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.286.120,16 € gegenüber. 
 
Nur etwa 4,6 % der Passiva setzen sich aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen: 
 
 31.12.2014 31.12.2015 
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 736.134.300,79 21,4 725.187.227,13 21,1 -10.947.073,66 
      
Sonderposten 1.312.747.588,93 38,1 1.294.256.993,09 37,6 -18.490.595,84 
Pensionsrückstellungen 481.972.310,00 14,0 499.397.830,00 14,4 17.425.520,00 
Sonstige Rückstellungen 26.130.337,00 0,8 25.727.903,30 0,8 -402.433,70 
Verbindlichkeiten 726.983.552,18 21,1 741.550.277,64 21,5 14.566.725,46 
Langfristiges 
Kapital 3.283.968.088,90 95,3 3.286.120.231,16 95,4 2.152.142,26 
      
Sonderposten Gebühren 2.691.531,39 0,1 2.451.056,01 0,1 -240.475,38 
Instandhaltungsrückstellungen 6.798.472,39 0,2 3.374.229,58 0,1 -3.424.242,81 
Sonstige Rückstellungen 11.805.352,96 0,4 12.140.562,68 0,4 335.209,72 
Verbindlichkeiten 95.072.953,63 2,7 86.034.921,46 2,5 -9.038.032,17 
Pas. Rechnungsabgrenzung 44.581.432,38 1,3 51.695.742,57 1,5 7.114.310,19 
Kurzfristiges 
Kapital 160.949.742,75 4,7 155.696.512,30 4,6 -5.253.230,45 
 3.444.917.831,65 100,0 3.441.816.743,46 100,0 3.101.088,19 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31. 12.2015 ist mit der Buchhaltung und den übrigen 
Bestandteilen des Jahresabschlusses 2015 abgestimmt. 
 
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Der Forderungsspiegel sowie der Verbind lichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen 
Mindestanforderungen der GemHVO. 
 
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der B ilanzübersicht sowie der Buchführung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
Versehentlich hat man im Verbindlichkeitenspiegel bei den Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen mit einer Restlaufzeit v on bis zu einem Jahr einen Betrag i.H.v. 
16.992,28 € nicht korrekt zugeordnet. Eine Rek onstruktion der Fehlerquelle bzw. eine 
Korrektur war auf Grund einer Programmumstell ung nicht mehr möglich. Für die Gesamt-
aussage des Jahresabschlusses ist dieser Sachverhalt jedoch nicht von Bedeutung. 
 
 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung 
 
Der dem Anhang zum Jahresabschluss 2015 beigefügte Anlagenspiegel enthält alle 
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert. 
 
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangs rechnungen in die Anlagenbuchhaltung auf-
genommen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anf angs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten 
des Sachanlagevermögens überein und auc h die ausgewiesenen Abschreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit  einen tiefen Einblick in die Vermögens-
struktur der Stadt Münster und den jeweiligen Abnutzungsgrad. 
 
Neben den Pflichtangaben können die Kommunen we itere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt M ünster hat von dieser Möglic hkeit Gebrauch gemacht, in-
dem sie im Bereich der Abschreibungen zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der 
Bestandsveränderungen auf die kumulierten Abschreibungen macht: 
 
- Kumulierte Abschreibungen zum Geschäftsjahresbeginn 
- Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 
- Kumulierte Abschreibungen auf Umbuchungen 
 
Die Stadt Münster hat die zusätzlichen A ngaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die 
Auswirkungen von Anlageabgängen transparent darzustellen. 
 
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2015 nicht zu beanstanden. 
 
Die Spalte Umbuchungen sollte im Regelfall ei nen Wert von 0 € ausweisen, da im Anla-
genspiegel grundsätzlich nur  Bewegungen zwischen den abgeb ildeten Bilanzpositionen 
dargestellt werden. Im Anl agenspiegel des Jahres 2015 entst eht jedoch ein nicht ver-
rechneter Restbetrag i.H.v. – 7.811,19 €. Der Restbetrag resultiert aus Umgruppierungen 
zwischen Anlagevermögen und Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, bei denen ein 
nicht passender Buchungsschlüssel verwendet wurde. 
 
Im Übrigen waren Teilbereiche der städt ischen Anlagenrechnung Gegenstand unterjähri-
ger Prüfungen in den einzelnen Ämtern und Einr ichtungen. Hierbei konnte sich das AWR 
stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenrechnung überzeugen. 
 
 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
Im Haushaltsjahr 2015 reic hten die ordentlichen Erträge der  Stadt Münster i.H.v. 
1.017.328.409,81 € nicht aus, um die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 
1.021.256.421,47 € zu decken. 
 
Während die Stadt Münster im Vorjahr 2014 als ordentliches Ergebnis noch einen Über-
schuss i.H.v. 42.544.122,44 € verzeichnen konnte, kam es im  Haushaltsjahr 2015 bereits 
an dieser Stelle zu einem Fehlbetrag von -3.928.011,66 €. 
 
Der Fehlbetrag erhöhte sich noch durch das negative Finanzergebnis i.H.v.                       
-8.226.911,13 € bis auf einen Jahresfehlbetrag von -12.154.922,79
 €. 
 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermö-
gen sowie Wertveränderungen bei den Fi nanzanlagen sind auf Grund der besonderen 
Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Im Jahr 2015 wur den Erträge i.H.v. 5.922.039,26 € und Aufwendun-
gen i.H.v. 4.714.190,13 € aus  der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der 
allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Ver-
rechnungen ermittelt sich ein Fehlbetrag v on -10.947.073,66 €. In dieser Höhe mindert 
sich das städtische Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2015.

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Die Haushaltsrechnung 2015 gilt  im Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW als ausgeglichen, 
weil der Fehlbetrag durch Inanspruchnahm e der Ausgleichsrücklage gedeckt werden 
kann. 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2014 31.12.2015 
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge 994.835.278,70 100,0 1.017.328.409,81 100,0 22.493.131,11 
      
Ordentliche Aufwendungen 952.291.156,26 95,7 1.021.256.421,47 100,4 68.965.265,21 
      
Ordentliches Ergebnis 42.544.122,44 4,3 -3.928.011,66 -0,4 -46.472.134,10 
      
Finanzerträge 15.900.499,88 1,6 17.153.546,50 1,7 1.253.046,62 
Finanzaufwendungen 26.664.352,64 2,7 25.380.457,63 2,5 -1.283.895,01 
Finanzergebnis -10.763.852,76 -1,1 -8.226.911,13 -0,8 2.536.941,63 
      
Außerordentliche Erträge 3.888.130,52 0,4 0,00 0 -3.888.130,52 
Außerordentliche Aufwendg. 11.252.705,11 1,1 0,00 0 -11.252.705,11 
Außerordentliches Ergebnis -7.364.574,59 -0,7 0,00 0 7.364.574,59 
      
Jahresergebnis 24.415.695,09 2,5 -12.154.922,79 -1,2 -36.570.617,88 
      
nachrichtlich      
Erträge, aus 2.064.684,95 0,2 5.922.039,26 0,6 3.857.354,31 
-Vermögensabgängen 830.505,52 0,1 2.276.680,08 0,2 1.446.174,56 
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.234.179,43 0,1 3.645.359,18 0,4 2.411.179,75 
      
Aufwendungen, aus 5.138.362,78 0,5 4.714.190,13 0,4 424.172,65 
-Vermögensabgängen 3.579.512,78 0,3 3.363.224,72 0,3 -216.288,06 
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.558.850,00 0,2 1.350.965,41 0,1 -207.884,59 
      
Verrechnungssaldo -3.073.677,83 -0,3 1.207.849,13 0,1 4.281.526,96 
      
Veränderung des 
Eigenkapitals 21.342.017,26 2,2 -10.947.073,66 1,1 -32.289.090,92 
 
Die Ergebnisrechnung der Stadt Münster ent spricht den gesetzlichen Gliederungs- und 
Ausweisvorschriften. 
 
Erträge und Aufwendungen werden innerhalb eines geschlossenen SAP-
Buchführungssystems verarbeitet. Vorsys teme sind über Schnittstellen eingebunden, die 
Gegenstand der unterschiedlichen unterjähr igen Prüfungen in den städtischen Ämtern 
und Einrichtungen sind. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Teilhaushalten bestäti-
gen regelmäßig, dass die Grundsätze or dnungsmäßiger Buchführung eingehalten wer-
den. Sofern es bei diesen turnusmäßigen Prüfungen Hinweise auf Buchungskorrekturen 
gibt, werden diese unmittelbar nach ihre r Entdeckung durch das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen umgesetzt. Die vorgenommenen Korre kturen waren bisher für die Kern-
aussagen des Jahresabschlusses einzeln und zusammen betrachtet von untergeordneter 
Bedeutung. 
 
Die Ergebnisrechnung ist mit den übrigen Best andteilen des Jahresabschlusses 2015 ab-
gestimmt. Vergleicht man die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen mit den 
Abschreibungen der Ergebnisrechnung, so st ellt man eine Abweichung i.H.v. 
329.310,78 € fest. Der Unterschied ist im We sentlichen auf die Fortführung der Abschrei-
bungen für die Abnutzungen der im Umlauf vermögen ausgewiesenen und zum Verkauf 
bestimmten Vermögenswerte zurückzuführen.

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6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
In der Finanzrechnung wurden sämtlic he Einzahlungen und Auszahlungen des Haus-
haltsjahres 2015 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2015 ist mit der Liquiditätsent wicklung der Stadt Münster 
abgestimmt. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt M ünster entspricht der in § 3 GemHVO gesetzlich vorge-
gebenen Gliederungsstruktur. 
 
Finanzrechnung 31.12.2014 31.12.2015 
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 951.013.164,79 100,0 969.055.899,12 100,0 18.042.734,33 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 888.724.533,05 93,5 929.088.557,73 95,9 40.364.024,68 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 62.288.631,74 6,5 39.967.341,39 4,1 -22.321.290,35 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 27.860.559,21 2,9 38.068.401,87 3,9 10.207.842,66 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 64.527.259,77 6,8 63.139.868,43 6,5 1.387.391,34 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -36.666.700,56 -3,9 -25.071.466,56 -2,6 11.595.234,00 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag 25.621.931,18 2,6 14.895.874,83 1,5 -10.726.056,35 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 12.214.117,00 1,3 30.305.883,00 3,1 18.091.766,00 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 1.506,06 0,0 1.165,44 0,0 -340,62 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 31.381.165,38 3,3 33.669.704,41 3,5 2.288.539,03 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 19.182.067,44 2,0 1.506,06 0,0 -19.180.561,38 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit -38.347.609,76 -4,0 -3.364.162,03 0,4 34.983.447,73 
      
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -12.725.678,58 -1,4 11.531.712,80 1,1 24.257.391,38 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 91.206.168,72 9,6 78.953.647,44 8,2 -12.252.521,28 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln 473.157,30 0,1 -2.006.135,55 0,2 2.479.292,85 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 78.953.647,44 8,3 88.479.224,69 9,1 9.525.577,25

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  17 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Im Haushaltsjahr erhöhte sich der Be stand an Finanzmitteln von 78.953.647,44 € um 
9.525.577,25 € (12,1 %) auf 88.479.224,69 €. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Müns ter stellt die Liquiditätsentwicklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Lagebericht wird die akt uelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus sachgerecht dargelegt. 
 
Der Lagebericht des Jahres 2015 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW  geforderte Kennz ahlenset ergänzt den 
Überblick über die Gesamtlage der Stadt M ünster. Die Kennzahlen wurden korrekt aus 
der Buchhaltung abgeleitet. 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 
 
Das Haushaltsjahr 2015 endet mit einem Jahr esfehlbetrag i.H.v. -12.154.922,79 €. Ge-
mäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die sich beim Verkauf 
oder der Ausmusterung von Anlageverm ögen ergaben, sowie Wertveränderungen bei Fi-
nanzanlagen mit einem Saldo von insges amt 1.207.849,13 € aus der Ergebnisrechnung 
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen reduz iert sich das für eine betriebswirt-
schaftliche Beurteilung maßgebliche Rechnungsergebnis auf einen Betrag von                 -
10.947.073,66 €: 
 
Ergebnis 2015 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -36.246.873,40 -12. 154.922,79 24.091.950,61 
Erträge aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 500.000,00 2.276.680, 08 1.776.680,08 
Erträge aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen 0,00 3.645.359, 18 3.645.359,18 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 1.500.000,00 3.363. 224,72 1.863.224,72 
Aufwendungen aus Wertveränderun-
gen von Finanzanlagen 0,00 1.350.965, 41 1.350.965,41 
Verrechnungssaldo -1.000.000, 00 1.207.849,13 2.207.849,13 
    
Veränderung des Eigenkapitals -37.246.873,40 -10.947.073,66 26.299.799,74 
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der allgemeinen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung 
von 26.299.799,74 € (70,6 %) dar. Die A nalyse der Planabweic hungen lässt erkennen, 
dass die Ergebnisverbesserung auf untersch iedliche und gegenläufige Einflussfaktoren 
zurückzuführen ist. 
 
Mit den nachfolgenden Übersichten wer den die bedeutsamen Planabweichungen des 
Jahres 2015 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  18 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Gewerbesteuer 275.000.000, 00 267.385.897,06 -7.614.102,94 
Gemeindeanteil an der ESt 140. 000.000,00 144.288.372, 14 4.288.372,14 
Sonstige Steuern und Abgaben 108. 889.250,00 109.080. 364,79 191.114,79 
Steuern und ähnliche Abgaben 523.889.250,00 520. 754.633,99 -3.134.616,01 
    
Zuweisungen vom Land 65.300.070, 00 69.106.598,40 3.806.528,40 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 48.002.990,00 48.766. 082,19 763.092,19 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 113.303.060,00 117.872.680,59 4.569.620,59 
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a. E. 3.876.100,00 5.132. 543,31 1.256.443,31 
Übrige Transfererträge  9. 191.610,00 10.463.540, 95 1.271.930,95 
Sonstige Transfererträge 13.067.710,00 15.596. 084,26 2.528.374,26 
    
Benutzungsgebühren 84.140.520,00 85.166. 631,37 1.026.111,37 
Auflösung Sonderposten Beiträge 21.950.000,00 19.998.662, 73 -1.951.337,27 
Auflösung Sonderposten Gebühren 350.000,00 2.146.417, 33 1.796.417,33 
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 13.222.450,00 12.624. 722,87 -597.727,13 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 119.662.970,00 119.936.434,30 273.464,30 
    
Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.592.870,00 21. 220.312,70 1.627.442,70 
    
Erstattungen vom Land 8.207. 360,00 17.936.560, 10 9.729.200,10 
Erstattung von Gemeindeverbänden 2.346.490,00 6.160. 656,44 3.814.166,44 
Andere Kostenerstattungen 138. 956.100,00 141.453.074, 85 2.496.974,85 
Kostenerstattungen und Umlagen 149.509.950,00 165.550. 291,39 16.040.341,39 
    
Erstattung Körperschaftsteuer 1.997.670,00 3.392. 500,00 1.394.830,00 
Übrige ordentliche Erträge 44. 871.950,00 50.298.353, 12 5.426.403,12 
Sonstige ordentliche Erträge 46.869.620,00 53.690. 853,12 6.821.233,12 
    
Aktivierte Eigenleistungen 2.950.000,00 2.707. 119,46 -242.880,54 
    
Ordentliche Erträge 988.845.430,00 1.017.328.409,81 28.482.979,81 
 
Die Stadt Münster registrierte im Haus haltsjahr 2015 Erträge i. H.v. 1.017. 328.409,81 €. 
Sie übersteigen die Haushaltsansätze insgesamt um 28.482.979,81 € (2,9 %). 
 
Steuern und ähnliche Abgaben verfehlten den Pl anwert um 3.134.616,01 €, weil insbe-
sondere das Gewerbesteueraufko mmen um 7.614.102,94 € (2,8 %) hinter den Einschät-
zungen für das Haushaltsjahr 2015 zurück bli eb. Die übrigen Erträge kompensierten die-
se Mindereinnahmen zum Teil. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wa ren im Haushaltsjahr 2015 um 
4.569.620,59 € (4,0 %) höher als sie veransch lagt wurden. Die Mehrerträge sind zu ei-
nem Anteil von 2.873.413 € auf höhere Zuw endungen im Produktbereich 06 Kinder,- Ju-
gend- und Familienhilfe zurückzuführen. Hier wirkten sich die Landeszuweisungen für die 
Offene Ganztagschule aus, denn die Anmel dungen übertrafen die in der Haushaltspla-
nung zugrunde gelegten Prognosen. Der Rest entfä llt vornehmlich auf die Förderung der 
Schulträgeraufgaben (Pb 03: +782.301,00 €), S portförderung (Pb 08: +292.192,00 €) und 
Förderung von Kultur- und Wissenschaft (Pb 04:  +592.888,00 €), die in der Haushaltspla-
nung vorsichtig bemessen wurden. 
 
Die sonstigen Transfererträge trugen mit ei nem Anteil von 2.528.374,26 € ebenfalls zu 
der Ergebnisverbesserung bei. Hier wirk ten sich höhere Rückzahlungen von zuvor ge-
währten Hilfen außerhalb von Einrichtungen im  Arbeitsbereich des Jobcenters (Grundsi-
cherung nach dem SGB II) aus.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Benutzungsgebühren und der ze itanteilige Einbezug der in früheren Jahren im Zu-
sammenhang mit Investitionen vereinnahmt en Gebühren lagen um 2.822.528,70 € über 
den Planwerten. Demgegenüber blieben die Au flösung von Sonderpost en, die aus Bei-
trägen gebildet wurden, sowie andere öffentlich -rechtliche Leistungsentgelte etwas hinter 
den Planwerten zurück. Insgesamt entsprachen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgel-
te in etwa den Planwerten. 
 
Die privatrechtlichen Leistungs entgelte umfassen Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aber 
auch Teilnehmerentgelte. In allen Bereichen übertrafen die Erträge die Werte der Haus-
haltsplanung ein wenig und trugen mit einem Anteil von 1.627.442,70 zur Ergebnisver-
besserung bei. 
 
Demgegenüber ging von den Kostenerstattungen und Umlagen ein weit höherer Einfluss 
auf das Jahresergebnis aus. An dieser Stelle verzeichnete die Stadt Münster Mehrein-
nahmen i.H.v. 16.040. 341,39 € (10,7 %). Die Kost enerstattungen für Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden auf Grund von gestiegenen Flüchtlingszahlen 
erhöht. Zudem gab es im Zuge der Klärung v on Zuständigkeiten für die Gewährung von 
wirtschaftlichen Erziehungshilfen höhere Ko stenerstattungen von anderen Jugendämtern 
und dem übergeordneten Träger der Jugendhilfe.  Weitere Mehreinnahmen entfallen auf 
den Ausgleich für die Übernahme von Versor gungslasten im Fall des  Dienstherrenwech-
sels bei zugegangenen Beamten. 
 
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen wer den Verwarn- und Bußgelder, Säumniszu-
schläge, Zinsen aus Gewer besteuernachforderungen, Auflösungen von nicht mehr benö-
tigten Rückstellungen, Steuerersta ttungen u.ä. veranschlagt. In Summe kam es hier zu 
Einnahmen, die den Planwert um 6.821.233,12 € übertrafen. 
 
Die Bestandsveränderungen bei den aktiviert en Eigenleistungen bewegten sich in etwa 
im Rahmen der Planwerte. 
 
Die Aufwendungen des Haushaltsjahres 2015 be liefen sich auf 1. 021.256.421,47 €. Sie 
übertreffen die Haushaltsansätze um 10.490.898,07 € (1,0 %).  
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gibt es gegenläufige Entwicklungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 226.279. 990,00 229.677.300, 80 3.397.310,80 
    
Versorgungsaufwendungen 15.870. 920,00 18.136.090, 48 2.265.170,48 
    
Strom und Wärme 16.387.930, 00 13.659.742,48 -2.728.187,52 
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 4.533.339,66 2.789.962, 29 -1.743.377,37 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 15.427.640,00 13.644.390, 00 -1.783.250,00 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 83.992.435,70 79.312.758, 62 -4.679.677,08 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 120.341.345,36 109. 406.853,39 - 10.934.491,97 
    
Bilanzielle Abschreibungen 80.083.040,00 81.034. 728,43 951.688,43 
    
Zuschüsse an private Unternehmen 10.182.868,03 12.313. 275,09 2.130.407,06 
Zuschüsse an übrige Bereiche 81.673.490,55 75.059.487, 81 -6.614.002,74 
Jugendhilfe a.v. Einrichtungen 19.467.200,00 16. 709.586,38 -2.757.613,62 
Sonstige soziale Leistungen 11. 559.280,55 10.048.867, 33 -1.510.413,22 
Andere Transferaufwendungen 379. 004.846,62 379.439. 307,80 434.461,18 
Transferaufwendungen 501.887. 685,75 493.570.524,41 -8.317.161,34 
Übertrag 944.462.981,11 931. 825.497,51 - 12.637.483,60

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  20 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Übertrag 944.462.981,11 931. 825.497,51 - 12.637.483,60 
    
Mieten 14.983.690,00 13. 054.331,37 -1.929.358,63 
Sonstige Aufwendungen für Dritte 4.027.702,11 2.727.277, 10 -1.300.425,01 
Sonstiger Geschäftsaufwand 5. 306.156,75 2.771.828, 54 -2.534.328,21 
Einstellung SoPo 0, 00 1.905.941,95 1.905.941,95 
Sonstige Rückstellungen 70. 780,00 11.034.051, 54 10.963.271,54 
Kursschwankungen 0,00 10.729.328,49 10.729.328,49 
Kapitalertragsteuer 3. 424.710,00 5.961.488, 63 2.536.778,63 
Andere sonstige ordentliche Aufwnd. 38.489.503,43 41.246. 676,34 2.757.172,91 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 66.302.542,29 89.430.923,96 23.128.381,67 
    
Ordentliche Aufwendungen 1.010.765.523,40 1.021.256.421,47 10.490.898,07 
 
Die Personalaufwendungen lagen im Haushaltsjahr um 3.397.310,80 € über den Planwer-
ten. Die Mehraufwendungen wurden durch ei ne unerwartet hohe Zuführung zu den Pen-
sionsrückstellungen verursacht. Die re inen Dienstaufwendungen hingegen blieben unter-
halb der Planwerte und schwächten die Mehraufwendungen etwas ab. 
 
Auch bei den Versorgungsaufwendungen verzeic hnete die Stadt Münster zusätzliche 
Aufwendungen von 2.265.170,84 €. 
 
Demgegenüber fielen die Aufwendungen fü r Sach- und Dienstleistungen um 
10.934.491,97 € niedriger aus als veransch lagt, weil insbesondere die Aufwendungen für 
Strom, Wärme sowie die Unterhalt ung von Grundstücken und Gebäuden die vorgesehe-
nen Planwerte unterschritten. 
 
Die bilanziellen Abschreibungen wiederum bewegten sich mit einer Abweichung von 
951.688,43 € weitestgehend im Rahmen der Haushaltsplanung. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 erreichten die Tr ansferaufwendungen nicht das volle geplante 
Ausmaß. Insgesamt kam es an dieser Stelle der Ergebnisrechnung zu Minderausgaben 
von insgesamt 8.317.161,34 €. Die Minderausgaben werden auf niedrigere Fallzahlen im 
Bereich der Jugendhilfe und bei der Sozialhilf e auf eine günstigere Konstellation der Hil-
fearten zurückgeführt. 
 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wirkte sich insbesondere die hohe Risiko-
vorsorge bei der Bewertung von Krediten, die in Schweizer Franken aufgenommen wur-
den aus. Es entfallen hierauf Au fwendungen i.H.v. rd. 21,1 Mio. €, die bei der Aufstellung 
des Haushaltes 2015 nicht vorgesehen waren.  Die Schweizer Notenbank hatte am 
23.01.2015 die Stützung eines Mindestkurses von 1,20 CHF/€ aufgegeben. Die Verwal-
tung nahm dies und das niedrige Wechselkursv erhältnis zu Beginn des Jahres 2015 zum 
Anlass, im Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wirtschaftliche Nachteile aus einer denk-
baren Kursverschlechterung vorsorglich und weitreichend bei der Bewertung ihrer 
Fremdwährungskredite zu berücksichtigen. Im Wesentlichen erklärt dies den Anstieg der 
sonstigen ordentlichen Aufwendungen gegenüber  der Haushaltsplanung um 
23.128.381,67 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  21 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Das Finanzergebnis trug mit einer Verbesser ung von 6.099.868,87 € (42,6 %) zu der Er-
gebnisverbesserung des Jahres 2015 bei. 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 13.760.220, 00 17.153.546,50 3.393.326,50 
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 28.087.000,00 25. 380.457,63 2.706.542,37 
    
Finanzergebnis -14.326.780,00 -8.226.911,13 6.099.868,87 
 
Die Stadt Münster erzielte Finanzerträge in  Form von Zinserträgen, Gewinnanteilen und 
sonstigen Finanzerträgen i.H.v.  17.153.546,50 €. Diese Ertr äge fielen tatsächlich um 
3.393.326,50 € (24,7 %) höher aus als sie geplant waren. Ü berdies konnte das Finanzer-
gebnis weiter ausgebaut werden, weil di e Zinsen und sonsti gen Finanzaufwendungen in 
Folge des niedrigeren Zins niveaus gegenüber der Haushal tsplanung um -2.706.542,37 € 
(9,6 %) niedriger waren. 
 
 
 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015 
 
Die Bilanz der Stadt Müns ter zum 31.12.2015 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wu rde ordnungsgemäß unter For tführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 
31.12.2015 greifen das Glieder ungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
I Aktiva 
 
1. Anlagevermögen  3.228.613.316,07 € 
  Vorjahr: 3.251.740.023,41 € 
 
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögens gegenstände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, da ss die Vermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2015 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
 Immaterielle Ve rmögensgegenstände 373.329,56 € 
 Sachanlagen 2.766.485.802,24 € 
 Finanzanlagen   461.754.184,27 € 
Summe 3.228.613.316,07 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  22 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 373.329,56 € 
 Vorjahr: 328.485,50 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
328.485,50 106.358,95 0,00 4. 442,75 65.957,64 373.329,56 
 
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögens gegenstände beinhaltet die entgeltlich von der 
Stadt Münster erworbenen Lizenz en bzw. DV-Software, die ni cht zentral durch die citeq 
beschafft wurde. 
 
Der Buchwert wurde unter Fortführung der  historischen Anschaffungskosten und Abzug 
von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in Haupt- und Nebenbuchhaltung 
überein und erhöhte sich durch die Zuk äufe im Jahr 2015 von 328.485,50 € um 
44.844,06 € (13,7 %) auf 373.329,56 €. 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.766.485.802,24 € 
 Vorjahr: 2.792.901.768,09 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materie llen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte 
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als 
ein Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2015 in folgende 
Vermögensgruppen: 
 
 Unbebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 229.608.734,75 € 
 Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 754.848.114,20 € 
 Infrastrukturver mögen 1.629.237.743,03 € 
 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.103.976,04 € 
 Kunstgegenstände, Kult urdenkmäler 14.134.119,17 € 
 Masch. u. technische An lagen, Fahrzeuge 34.761.511,09 € 
 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 36.771.724,34 € 
 Geleistete Anzahlungen, Anl agen im Bau     65.019.879,62 € 
Summe 2.766.485.802,24 € 
 
Das Sachanlagevermögen von städtischen Ämte rn und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, tu rnusmäßigen Prüfungen des AWR.  Sofern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, we rden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert 
(vgl. Bericht Nr. 30/16 vom 21.11.2016). Ins gesamt bestätigen die unterjährigen Prüfun-
gen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen Anlagenbuchhaltung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, di e von den Jahresabschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmengen des st ädtischen Anlagevermögens unumgänglich 
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  23 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 229.608.734,75 € 
 Vorjahr: 230.214.167,19 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Grünflächen 
126.983.451,08 
 
Ackerland 
33.026.476,29 
 
Wald, Forste 
10.274.767,12 
 
Sonstige 
   59.929.472,70 
 
230.214.167,19
 
 
1.140.675,17 
 
 
1.108.405,18 
 
 
108.766,85 
 
 
              0,00 
 
2.357.847,20 
 
 
442.843,61 
 
 
44.392,83 
 
 
4.142,03 
 
 
   980.883,48 
 
1.472.261,95 
 
 
1.669.288,35 
 
 
208.328,81 
 
 
50.825,71 
 
 
  -222.126,65 
 
1.706.316,22 
 
 
3.197.333,91 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
               0,00 
 
3.197.333,91 
 
 
126.153.237,08 
 
 
34.298.817,45 
 
 
10.430.217,65 
 
 
   58.726.462,57 
 
229.608.734,75 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile 
der städtischen Infrastruktu r befinden. Die Stadt Münste r untergliedert ihre unbebauten 
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen ent sprechend in Grünflächen, Ackerland, 
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. 
 
Der Buchwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte verringerte 
sich von 230.214.167,19 € um 605.432,44 € (0,3 %) auf 229.608.734,75 €. 
 
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgruppierungen im Bestand sowi e aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Informat ionen über Teilungen und Verschmelzungen von 
Grundstücken oder etwa die Änderung der Nu tzung von Flurstücken werden durch das 
Amt für Immobilienmanagement auf der Gr undlage der Mitteilungen des Vermessungs- 
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst. 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandsz ugänge, wenn Grundstücke zugekauft wer-
den oder Abgänge, wenn Grundstücke in das Umlaufvermögen umgegliedert und an-
schließend verkauft werden. Im Umlauf vermögen werden nur solche Grundstücke ge-
führt, die nicht (mehr) für die gemeindlic he Aufgabenerfüllung notwendig sind und für die 
eine Verkaufsabsicht besteht.  
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 überprüfte das AWR Bestandsverände-
rungen, bei denen die jeweilige Bestandsbewegung größer als 100.000,00 € war.  
 
Die in die Stichprobe einbezogenen Bestands veränderungen waren nachvollziehbar be-
legt. Prüfungsrelevante Feststellungen ergaben sich nicht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  24 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 754.848.114,20 € 
 Vorjahr: 740.968.255,22 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
KiTas 
63.814.474,16 
 
Schulen 
354.612.905,57 
 
Wohngebäude 
2.186.947,29 
 
Sonstige 
320.353.928,20 
 
740.968.255,22 
 
3.150.433,52 
 
 
6.032.765,77 
 
 
 
34.606,83 
 
 
  8.970.124,68 
 
18.187.930,80 
 
7.524,00 
 
 
1.657.088,79 
 
 
 
46.045,64 
 
 
    36.584,99 
 
1.747.243,42 
 
1.808.914,27 
 
 
1.723.085,17 
 
 
 
43.317,42 
 
 
 12.510.620,76 
 
16.085.937,62 
 
1.184.417,23 
 
 
9.898.584,73 
 
 
 
48.121,23 
 
 
  7.515.642,83 
 
18.646.766,02 
 
67.581.880,72 
 
 
350.813.082,99 
 
 
 
2.170.704,67 
 
 
334.282.445,82 
 
754.848.114,20 
 
In der Position Bebaute Grundstücke und gr undstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, Jugendeinricht ungen, Schulgebäude, W ohnbauten und sonstige 
Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. Sie wu rden in der Bilanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 überstiegen die Ersatz - und Erweiterungsinvestitionen die jährli-
chen Abschreibungen und sorgten für einen Wertzuwachs von 13.879.858,98 € (1,9 %). 
 
Die Neuzugänge bei den Kitas spiegeln die Bemühungen der Stadt Münster wieder, das 
Platzangebot auszubauen. Im Bereich der Schulen sorgten umfassende Sanierungsmaß-
nahmen für einen Wertezuwac hs und bei den sonstigen Gebäuden sind die Zugänge auf 
diverse Flüchtlingsunterkünfte, den Neubau der Sporthalle Ost und die Erweiterung der 
Feuerwache I zurückzuführen. 
 
Das AWR hinterfragte die wertprägenden Best andsveränderungen im Wert von mehr als 
100.000,00 €.  
 
Die Zugänge im Haushaltsjahr 2015 wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten bewertet und ließen sich mit Hilfe der im System hinterlegten Einzelaufstellungen 
nachvollziehen. Die jeweils  festgelegte Nutzungsdauer ent sprach den gesetzlichen Vor-
gaben. 
 
 
 
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.629.237.743,03 € 
  Vorjahr: 1.649.713.359,06 € 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweise nach der örtlichen Versor gung dienen. Es setzt sich zusammen aus 
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1,629 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen fast die Hälfte 
aller Vermögenswerte der Stadt Münster.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  25 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Wegen der Eigenart des Infrastrukturver mögens und der sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturver mögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.  
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte si ch von 1.649.713.359,06 € um             
-20.475.616,03 € (1,2 %) auf 1.629.237.743,03 €, weil die Abschreibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2015 aus folgenden 
Posten zusammen: 
 
 Grund- und Boden des Infrastr ukturvermögens 315.105.009,54 € 
 Brücken und Tunnel 41.117.660,22 € 
 Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
 Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen 693.938.686,60 € 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 559.289.293,94 € 
 Sonstige Bauten des Infrastruktu rvermögens      19.787.092,73 € 
Summe 1.629.237.743,03 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Die Wertentwicklung während des Jahres 2015 ist durch die An-
lagenbuchhaltung belegt und die jeweiligen Best andsveränderungen ließen sich mit Hilfe 
der in den zuständigen Fachämtern geführten Unterlagen lückenlos nachvollziehen.  
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 315.105.009,54 € 
  Vorjahr: 315.148.426,45 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
315.148.426,45 
 
294.303,43 
 
602.774,17 
 
265.053,83 
 
0,00 
 
315.105.009,54 
 
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisat ion oder sonstigen Verk ehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen. 
 
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, reduzier-
te sich im Laufe des Jahres 2015 von 315.148.426,45 € um  43.416,91 € auf 
315.105.009,54 €, weil den Zugängen höher e Abgänge gegenüberstanden. Die Verände-
rungen resultieren vornehmlich aus der Zusammenlegung von Grundstücken, Tausch und 
Verkauf oder Änderung der Nutzungsart sowie aus Umgruppierungen im eigenen Be-
stand. 
 
Das AWR hinterfragte die wirtschaftlic h bedeutsamen Bestandsveränderungen. Es kam 
hierbei allerdings zu keinen weiteren Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  26 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.117.660,22 € 
  Vorjahr: 40.088.190,82 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
40.088.190,82 
 
302.932,41 
 
6.404,19 
 
1.919.801,75 
 
1.186.860,57 
 
41.117.660,22 
 
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz  der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturverm ögens. Hierzu zählen Brücken aus Beton, 
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke. 
 
Der Wert der Brücken stieg von 40.088. 190,82 € um 1.029.469,40 € (2,5 %) auf 
41.117.660,22 €, weil abgängige Bauwerke erse tzt und darüber hinaus in verschiedene 
neue Brücken investiert wurde. 
 
Ergänzend zu den Bestandveränderungen prüfte das AWR die Zuordnung von Sonder-
posten. In allen geprüften Fällen wurden z unächst die individuellen Beiträge und Zuwen-
dungen und danach Teile der allgemeinen Invest itionspauschale zugerechnet, so dass 
jeweils ein Sonderposten i.H. v. 100 % der Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten ent-
stand. 
 
Weitere Feststellungen ergaben sich aus der Prüfung nicht. 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € nachgetragen. Die 
Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach Ablauf der Nutz ungsdauer ist dieser Wert zwar 
verbraucht, die Anlage selbst ist jedoch noch erhalten. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 693.938.686,60 € 
  Vorjahr: 699.537.781,98 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
699.537.781,98
 
4.619.448,37 
 
950.888,77 
 
9.141.173,48 
 
18.408.828,46 
 
693.938.686,60
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen best eht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhal tet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (94,1 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung KANDIS / WE RT geführt. Der Bestandswert wird dabei 
jährlich auf der Grundlage eines externen Gu tachtens fortgeschrieben. Die Bestandsver-
änderungen der Nebenbuchhaltung wiederum wer den regelmäßig in SAP nachgepflegt, 
weil es keine systemische Verbindung gibt. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (5 ,9 %), das den Kläranlagen zuzurechnen 
ist, unmittelbar mit Einzelwerten in SAP nachgehalten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  27 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich 
von 699.537.781,98 € um 5.599.095,38 € (0,8 %) auf 693.938.686,60 €. Der Bestand zum 
Ende des Haushaltsjahres 2015 setzt sich aus folgenden Vermögensgruppen zusammen: 
 
Anlagen-
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2015 
Euro 
SAP Klärbecken, Maschinentechnik, Rohrleitungen Kläranlagen 41.000.368,60 
   
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 273.564.047,00 
20014231 Abscheider 655.342,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.168.744,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.669.203,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.847.793,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 248.903.461,00 
20014236 Mischwasserkanäle 84.252.080,00 
20014237 Druckrohrleitungen 27.664.936,00 
20014238 Kleinpumpwerke 2.212.712,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  652.938.318,00 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 693.938.686,60 
 
Das AWR prüfte im Bilanzabschnitt En twässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 
zunächst in Stichproben die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ersatz- und Er-
weiterungsinvestitionen bei den Kläranlagen sowie die Bildung von Sonderposten. 
 
Die Bestandsveränderungen waren in nachvollz iehbarer Weise belegt und die festgeleg-
ten Nutzungsdauern bewegten sich im zulä ssigen Rahmen. Die gebildeten Sonderposten 
waren nicht zu beanstanden. 
 
Zudem verglich das AWR im Bereich der K anäle und Kleinpumpwerke die im Haushalts-
jahr 2015 schlussgerechneten Baumaßnahm en mit den Zugängen des Anlagevermö-
gens. Es bestätigte sich dabei, dass alle in die Stichprobe einbezogenen Baumaßnahmen 
korrekt als Zugang in der städtischen Anlagenrechnung erfasst waren. 
 
Sofern aus bautechnischen Erwägungen her aus Änderungen im Anlagenbestand erfor-
derlich werden, kann dieses nur durch das  vollständige Ausbuchen der jeweiligen Anlage 
aus dem Bestand und die anschließende Er fassung der geänderten Stammdaten als 
Neuzugang umgesetzt werden. Hierdurch wird eine durchgängige Verfolgung der rein 
wertmäßigen Entwicklung von Anlagen unm öglich und die ausgewiesenen Bestandsver-
änderungen spiegeln nicht die tatsächlic hen Bestandsveränderungen wieder. Zu großen 
Teilen beinhalten die Bestandsveränderungen rein wertmäßige Korrekturen, die auf Ände-
rungen technischer Bestandsdaten zurückzuführen sind. Zurzeit wird innerstädtisch eine 
Verbesserung des Verfahrens abgewogen. 
 
Neben den Bestandsveränderungen des Jahres 2015 prüfte das AWR auch bei diesen 
Vermögensgruppen die Bildung von Sonderposten. 
 
Bei der Erstbewertung ging die Verwaltung noch von einer einhei tlichen Refinanzierung 
durch Beiträge i.H.v. 85,08 % aus und legt e diese Quote zur Bemessung von Sonderpos-
ten bei den für die Abwasserbeseitigung nachgewiesenen Vermögenswerten zu Grunde. 
 
Infolge unterschiedlicher Einflüsse in den vergangenen Jahren änderten sich die Quoten, 
woraufhin die Verwaltung die Zurechnungs quote kontinuierlich anglich. Am 31.12.2015 
betrug die Relation der aus Beiträgen gebildeten Sonderposten zu den Anlagezugängen 
79,77 %.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  28 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen  
und Verkehrslenkungsanlagen 559.289.293,94 € 
 Vorjahr: 574.126.022,90 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
574.126.022,90 
 
5.558.053,92 
 
2.128.018,17 
 
9.007.022,29 
 
27.273.787,00 
 
559.289.293,94 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verk ehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsig-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkr aumbewirtschaftung. Hierzu 
zählen ferner Rad- u. Wanderwege sowie Wege,  die sich auf den Entwässerungs- u. Ab-
wasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes reichten die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen nicht 
aus, um die abschreibungsbedingten Wertverm inderungen auszugleichen. Der Wert des 
Straßenvermögens verringerte sich im Jahr 2015 weiter v on 574.126.022,90 € auf 
559.289.293,94 € um 14.836.728,96 € (2,6 %). 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2015 in Stichproben. Bei den 
überprüften Anlagen wurden auch die angeset zten Nutzungsdauern sowie die gebildeten 
Sonderposten hinterfragt. 
 
In einigen Fällen nutzte die Verwaltung ungeeignete Buchungsschlüssel, so dass Zugän-
ge, Abgänge und Umgliederungen in der An lagenbuchhaltung und im  Anlagenspiegel 
nicht immer in der richtigen Höhe an den dafür vorgesehenen Ste llen ausgewiesen wur-
den. Die Gesamtaussagen des Abschlusses we rden hierdurch jedoch nur geringfügig be-
einträchtigt. 
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 19.787.092,73 € 
  Vorjahr: 20.812.936,91 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
20.812.936,91 
 
10.292,85 
 
0,00 
 
0,00 
 
1.036.137,03 
 
19.787.092,73 
 
Die Bilanzposition Sonstige B auten des Infrastrukturverm ögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Park möglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pu mpwerke und ähnliche Ge-
bäude. 
 
Der Buchwert der Bilanzposition vermi nderte sich im Laufe des Jahres 2015 von 
20.812.936,91 € um 1.025.844,18 € (4,9 %) auf 19.787.092,73 €.  
 
Das AWR hinterfragte die Bestandsver änderungen des Jahres 2015. Es ergaben sich 
hierbei keine weiteren Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  29 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.103.976,04 € 
  Vorjahr: 804.673,51 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
804.673,51 
 
1.216.855,26 
 
27.298,64 
 
318.526,09 
 
208.780,18 
 
2.103.976,04 
 
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind.  
 
Hierzu zählen u.a. Brunnen, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetterhäuschen 
und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kita s, Flüchtlingsheimen oder der Feuerwache 
3a in Hiltrup. Die Bilanzposition umfasst insgesamt 20 Anlagen. 
 
Der Wert dieser Anlagen erhöhte sich um  insgesamt 1.299.302, 53 € (161,5 %) auf 
2.103.976,04 €, was im Wes entlichen auf Einbauten bei den Fl üchtlingsunterkünften Wa-
rendorfer Straße 265-267 zurückzuführen ist.  
 
Während der Prüfung der Bestandsveränderungen des Jahres 2015 stellte das AWR fest, 
dass die Verwaltung den Reitwegen – trotz der gezielten Förderung einzelner Maßnah-
men und entgegen der allgemeinen Zielsetzung des EU-Förderprogramms – keine Son-
derposten zugerechnet hat.  
 
Mit dem zuständigen Tiefbauamt wurde noch w ährend der Prüfung vereinbart, im Nach-
gang zur Prüfung den Hinweis kurzfristig auf zugreifen und die Da tenerfassung nachzu-
bessern. 
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.134.119,17 € 
  Vorjahr: 14.107.621,31 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
14.107.621,31 
 
27.645,25 
 
1.147,39 
 
0,00 
 
14.134.119,17 
 
Vermögensgegenstände mit kultureller und gesch ichtlicher Bedeutung werden unter der 
Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenst ände und Kulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei dies en Vermögensgegenständen keine Abschreibungen 
vorgesehen sind. 
 
Der Wert der städtisc hen Kunstgegenstände und Kult urdenkmäler stieg von 
14.107.621,31 € um 26.497,86 € (0,2 %) auf 14.134.119,17 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  30 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Der Bestand am 31.12.2015 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart 
 
 
Bestand  
31.12.2014 
Euro 
Bestand  
31.12.2015 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 7.961.142,07 7.982. 516,74 21.374,67 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.412.835,62 4.419. 106,20 6.270,58 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 871.893,96 870.746,57 -1.147,39 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 856.436,50 856.436,50 0,00 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 14.107.621,31 14.134.119,17 26.497,86 
 
Das Stadtarchiv und das Stadtmuseum verw alten die maßgeblichen Bestandteile des 
städtischen Kunst- und Kulturbesitzes. 
 
Im Rahmen einer unterjährigen Prüfung der Haushaltsführung 2012 – 2015 im Aufgaben-
bereich der Villa ten Hompel (Bericht Nr . 30/16 vom 21.11.2016) stellte sich heraus, dass 
von den Ausgaben der Stadt Münster für di e Neukonzeptionierung der Dauerausstellung 
i.H.v. 1.163.000,00 € nur  ein Bruchteil i.H.v. 250.000, 00 € als Vermögenszugang erfasst 
wurden. Die Verwaltung übersah in den Haus haltsjahren 2012 -  2015, dass weite Teile 
der Ausgaben als Sachgesamtheit ein selbst ändig zu bewertendes Wi rtschaftsgut bilden 
und in der Anlagenrechnung daher als einheitlicher Vermögenszugang zu bewerten sind. 
 
Daneben übersah die Verwaltung im  gleichen Zeitraum ebenfalls, dass für die Fördermit-
tel zur Erneuerung der Dauerstellung i.H.v.  1.050.000,00 € nach Abschluss der Maßnah-
me im Jahr 2015 ein Sonderposten zu bilden ist. 
 
Die Korrekturen wurden unmittelbar nach ih rem Bekanntwerden im Haushaltsjahr 2016 
durchgeführt. Für den Jahresabschluss 2015 kommt es an dieser Stelle zu einer Unge-
nauigkeit, die aber für die Kernaussagen des Jahresabschlusses nicht relevant ist und 
sich daher erst im Jahresabschluss 2016 auswirkt. 
 
 
1.2.6 Maschinen und technische An lagen, Fahrzeuge 34.761.511,09 € 
  Vorjahr: 34.814.236,54 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
34.814.236,54 
 
2.710.661,99 
 
162.912,19 
 
935.929,81 
 
3.536.405,06 
 
34.761.511,09 
 
Unter der Bilanzposition Maschinen und te chnische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenst ände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen, 
technischen Anlagen, Betri ebsvorrichtungen, Betriebsanl agen und Fahrzeuge der Stadt 
Münster und ist stark durch die fest mi t Gebäuden verankerten technischen Anlagen und 
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt. 
 
Der Wert der Bilanzposition verri ngerte sich im Jahr 2015 von 34.814.236,54 € um           
52.725,45 € auf 34.761.511,09 €.  Im Haushaltsjahr 2015 übertrafen die Abschreibungen 
den Wert der Neuanschaffungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  31 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Am 31.12.2015 setzt sich der Bestand wie folgt zusammen: 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro
Maschinen 
491.378,08 
 
Technische 
Anlagen 
4.663.809,44 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
12.649.501,15 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
244.548,15 
 
PKW 
638.724,65 
 
Nutzfahrzeuge 
4.833.838,41 
 
Spezialfahrzeuge 
11.227.189,32 
 
Sonstige 
Fahrzeuge 
65.243,63 
 
Fahrzeuge  
< 410 € 
                      3,71 
 
34.814.236,54 
 
81.741,89 
 
 
 
190.514,75 
 
 
 
1.451.102,98 
 
 
 
11.421,26 
 
 
183.100,40 
 
 
747.771,00 
 
 
37.064,95 
 
 
 
7.944,76 
 
 
 
             0,00 
 
2.710.661,99 
 
173,31 
 
 
 
40.510,58 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
6.309,18 
 
 
4.095,18 
 
 
111.823,94 
 
 
 
0,00 
 
 
 
           0,00 
 
162.912,19 
 
0,00 
 
 
 
35.510,20 
 
 
 
361.910,04 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
538.509,57 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
             0,00 
 
935.929,81 
 
125.288,92 
 
 
 
317.769,15 
 
 
 
940.096,21 
 
 
 
19.172,37 
 
 
121.606,93 
 
 
880.667,13 
 
 
1.121.301,01 
 
 
 
10.499,63 
 
 
 
              3,71 
 
3.536.405,06 
 
447.657,74 
 
 
 
4.531.554,66 
 
 
 
13.522.417,96 
 
 
 
236.797,04 
 
 
693.908,94 
 
 
5.235.356,67 
 
 
10.031.129,32 
 
 
 
62.688,76 
 
 
 
               0,00 
 
34.761.511,09 
 
Das AWR überprüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2015 in Form einer Stich-
probe. Als Stichprobe dienten die Bestands veränderungen im Anlagevermögen der Feu-
erwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Naturschutz. 
 
Hierbei kam es zu keinen gravierenden Fe ststellungen. Die Buchungen waren nachvoll-
ziehbar und die Anlagenzugänge waren allesamt durch Rechnungsbelege nachgewiesen. 
Die Zahlungen wurden zeitnah veranlasst. Be i überprüften Zugängen entsprach die fest-
gelegte Nutzungsdauer den gesetzlichen und städtischen Vorgaben. Die Abschreibungen 
wurden korrekt in die Ergebnisrechnung übernommen. 
 
Einzelne Anmerkungen zur Analgenrechnung und insbesondere zur Verbesserung der 
Dokumentation von Anlageabgängen im Fa ll der Ausmusterung von Vermögensgegen-
ständen werden im Nachgang zur Prüfung vo m zuständigen Amt für Finanzen und Betei-
ligungen aufgegriffen und umgesetzt. 
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.771.724,34 € 
 Vorjahr: 38.756.045,13 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
38.756.045,13 
 
4.903.048,94 
 
22.787,73 
 
279.979,78 
 
7.144.561,78 
 
36.771.724,34

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  32 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung umfasst neben dem Büromobiliar 
noch die aufgabenspezifi sche Ausstattung der Ämter wi e Spielsachen, Werkzeuge, 
Sportgeräte, Bücher und Medien oder Lehr- und Lernmittel an Schulen. 
 
Den Abschreibungen des Haushaltsjahres  2015 stehen geringere Ersatz- und Erneue-
rungsinvestitionen gegenüber, so dass si ch der Bestand zum Jahresende um 
1.984.320,79 € (5,1 %) auf 36.771.724,34 € reduzierte. 
 
Der Endbestand stimmt in der Haupt- und Anlagenbuchhaltung überein und setzt sich aus 
folgenden Posten zusammen: 
 
 Technische Ausst attung 4.746.463,82 € 
 Mobiliar für Verwaltung 1.236.944,61 € 
 Sonstiges Mobiliar 7.806.773,20 € 
 Sonstiges Inv entar 9.670.532,23 € 
 Rechnersysteme 670.976,99 € 
 Monitore 60.069,71 € 
 Sonstige DV-Per ipherie 219.402,59 € 
 GWG in steuerrelevanten Bereichen 
(410,01 – 1.000,00 €) 2.089,80 € 
 Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und 
 Lehrmittel an städtisc hen Schulen 12.358.471,39 € 
Summe 36.771.724,34 € 
 
Das AWR prüfte im Bereich der Betri ebs- und Geschäftsaussta ttung die Zugänge, Ab-
gänge, Umbuchungen, Abschreibungen und die Bildung von Sonderposten. Dabei konnte 
festgestellt werden, dass die Anmerkungen aus den Prüfungen des Vo rjahres aufgegrif-
fen und umgesetzt werden. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2015 ergaben sich ansonsten 
keine bedeutsamen Feststellungen. 
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  65.019.879,62 € 
   Vorjahr: 83.523.410,13 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
AiB Grundstücke 
8.712.637,74 
 
1.367.386,46 
 
5.447.654,85 
 
657.196,56 
 
3.975.172,79 
AiB Hochbau 
18.328.236,96 
 
8.055.942,78 
 
0,00 
 
15.315.801,01 
 
11.068.378,73 
AiB Tiefbau 
48.912.655,08 
 
13.904.634,83 
 
0,00 
 
20.249.406,58 
 
42.567.883,33 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
5.997.057,25 
 
 
2.539.017,18 
 
 
0,00 
 
 
2.071.650,32 
 
 
6.464.424,11 
AiB bewegliches 
Vermögen 
1.572.823,10 
 
 
749.661,63 
 
 
0,00 
 
 
1.378.464,07 
 
 
944.020,66 
Summe 
83.523.410,13 
 
26.616.642,88 
 
5.447.654,85 
 
39.672.518,54 
 
65.019.879,62 
 
Die Bilanzposition Geleiste te Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anl agen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wi e Grundstücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  33 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Erst wenn die Stadt Münste r die Verfügungsgewalt über gekau fte Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind di e bis dahin auf Unte rkonten verdichteten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeit punkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet. 
 
Der Bestand verringerte sich am 31.12.2015 gegenüber dem Vorjahr um 18.503.530,51 € 
(22,2 %) auf 65.019.879,62 €. 
 
Die Zugänge und Umbuchungen, die in einer St ichprobe für das Haushaltsjahr 2015 ge-
prüft wurden, waren nicht zu beanstanden.  
 
Von den zu Jahresbeginn als Anlagen im B au gekennzeichneten Inve stitionen i.H.v. 
83.523.410,13 € konnten rd. 45, 2 Mio. € abgeschlossen und in die Anlagenrechnung ein-
bezogen werden. Die Aktivier ungsquote beträgt im Haushal tsjahr 2015 rd. 54 % und er-
höhte sich gegenüber dem Vorjahr. Im Vorj ahr 2014 wurden von dem Anfangsbestand 
i.H.v. 75.663.283,75 € rd. 32,0 Mi o. € aktiviert, was einer Quote von 42 % entspricht. In 
Folge dessen sank der Bestand. Das AWR sieht  in dieser Entwicklung einen Erfolg der 
städtischen Bemühungen, die buc hhalterischen Arbeiten in Be zug auf die Erfassung von 
Baumaßnahmen zu beschleunigen. Gleichwohl sieht das AWR in diesem Bereich nach 
wie vor noch weiteren Handlungsbedarf. 
 
 
1.3 Finanzanlagen 461.754.184,27 € 
  Vorjahr: 458.509.769,82 € 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt  Münster einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung zu beurteilen sind. Aus der 
Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt sich, da ss diese Anlagen langfristig, d.h. grund-
sätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt Münster dienen. 
 
Ihr Wert stieg während des  Haushaltsjahres 2015 um 3.244.414,45 € (0,7 %) auf 
461.754.184,27 € an. 
 
Die im Jahresabschluss 2015 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, S ondervermögen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen: 
 
 Anteile an verbundenen Unternehmen 407.597.423,45 € 
 Beteiligungen 12.980.522,27 € 
 Sondervermögen 21.495.696,27 € 
 Wertpapiere des Anl agevermögens 17.266.648,99 € 
 Ausleihungen    2.413.893,29 € 
Summe 461.754.184,27 € 
 
Die im Jahresabschluss zum 31.12.2015 dar gestellte Zusammens etzung und Wertent-
wicklung städtischer Finanzanlagen ist mit der Buchhaltung volls tändig abgestimmt und 
sachgerecht belegt. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen verbesse rte die internen Informationswege zur 
Abstimmung der Finanzanlagen und verstetigte die Art und We ise, wie die Jahresab-
schlussarbeiten dokumentiert werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  34 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Arbeiten wurden nach dem 4-Augen-Prinzi p organisiert und unterliegen so der inter-
nen Kontrolle des Amtes für Finanzen und Beteiligungen. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die einschlägigen Vorschriften des 
NKF bezüglich 
 
- Bewertung von städtischen Finanzanlagen 
- Ausweis der Zuwendungen an dauerdefizitäre Tochterbetriebe und 
- Verrechnung von Wertanpassungen mit der Allgemeinen Rücklage 
 
beachtet. Es wurden die gleichen Bewe rtungsmethoden wie in den Vorjahren angewen-
det. 
 
Während der Prüfung ergaben sich nur solche Hinweise, die für den Jahresabschluss 
2015 von untergeordneter Bedeutung sind und daher unmittelbar keine Korrekturen des 
Abschlusses 2015 nach sich ziehen. Die Anmerkungen des AWR werden bei den kom-
menden Wertüberprüfungen aufgegriffen. 
 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 407.597.423,45 € 
 Vorjahr: 404.791.196,84 € 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Endbestand 
01.01.2015 
Euro 
Zugänge/ 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
Summe 
253.121.000,00 
120.365.000,00 
8.995.134,06 
22.260.850,37 
        49.212,41 
404.791.196,84 
0,00 
0,00 
1.807.000,00 
1.620.268,84 
             0,00 
3.427.268,84 
0,00 
0,00 
0,00 
617.628,67 
    3.413,56 
621.042,23 
253.121.000,00 
120.365.000,00 
10.802.134,06 
23.263.490,54 
        45.798,85 
407.597.423,45 
 
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i. d. R. dann angenommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münste r GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wu rden auf der Grundlage der Ertragsprognosen 
(Ertragswertverfahren) zu m 31.12.2013 neu bewertet und beric htigt. Danach führte die 
Verwaltung die berichtigten We rte im Haushaltsjahr 2015 weit er fort. Die nächste Wer-
tüberprüfung ist für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. 
 
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach der Kapitalspiegelbildme-
thode bewertet. Die Prüfung führte hier zu folgenden Anmerkungen: 
 
- Bei der Bewertung der Anteile an der MCC Messe und Congress Centrum Münster-
land GmbH übersah die Verwaltung, dass die Bilanz der MCC GmbH einen Fehler in 
sich trug. In Folge dieses unbemerkten Fehl ers wird sowohl der Wert der Beteiligung 
an der MCC GmbH als auch die Allgem eine Rücklage der Stadt Münster um 
1.668.161,09 € zu hoch dargestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  35 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
- Im Fall der Bewertung der Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH blieb 
unberücksichtigt, dass eine Anhäufung der städt ischen Zuschüsse aus beihilferecht-
lichen Gründen nicht statthaft ist (vgl. Vorlage V/0627/2016) und deshalb Teile der 
gezahlten Zuwendungen zurückzuzahlen bzw. zu verrechnen sind. 
 
- Die Bewertung der Anteile an der Regional verkehr Münsterland GmbH ist fraglich, 
weil man der Stadt Münster auch Teile der Rücklagen und des jeweiligen Jahreser-
gebnisses der Gesellschaft zurechnete. Au s den Jahresabschlussunterlagen ist je-
doch nicht ersichtlich, dass eine Bete iligung über die Beteiligung am Stammkapital 
der Gesellschaft hinaus gerechtfertigt ist. 
 
- Mit Kauf- und Abtretungsverträgen vom 27.03.2015 kaufte die GML Gewerbepark 
Münster-Loddenheide GmbH eigene Anteile v on zwei ehemaligen Gesellschaftern. 
Der Kaufpreis wurde aus Betriebsmitte ln bezahlt, so dass die bestehende Kapital-
rücklage der Gesellschaft im Haushaltsj ahr 2015 um 6.378.024,87 € (58,3 %) dezi-
miert wurde. Eine verbindliche Wertüber prüfung der städtischen Beteiligung an der 
GML Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH, in der die Auswirkungen dieser 
Veränderung dargelegt werden, fehlte. 
 
- Während der Bilanzaufstellung lag der Stadt Münster kein  aktueller Jahresabschluss 
des Zweckverbandes SPNV vor. Hieran schei terte eine Wertüberprüfung der Anteile, 
so dass der Wert im Haushaltsjahr 2015 unverändert fortgeschrieben wurde. 
 
Die vorgenannten Hinweise ziehen Nachbesse rungen der Bewertung nach sich. Unter 
Berücksichtigung der für die Jahresab schlusserstellung und –prüfung zu beachtenden 
Grundsätze von Wesentlichk eit und Wirtschaftlichkeit haben die vorstehenden Hinweise 
nicht das Gewicht, um eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2015 herbeizu-
führen. Nach den Einschätzungen des AW R werden die Kernaussagen des Jahresab-
schlusses durch die vorgenannten Ungenauigkeit en nicht wesentlich beeinträchtigt. Aus 
diesen Gründen vereinbarten das Amt fü r Finanzen und Beteiligungen und das AWR, 
dass die Hinweise zeitnah im kommenden Ab schluss aufgegriffen und die erforderlichen 
Nachbesserungen durchgeführt werden. 
 
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Finanzanlagen überprüfte das AWR 
auch, ob die Beschlüsse zu den Ausschütt ungen des Jahres 2015 um gesetzt und die Er-
träge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden. 
 
Es konnte dabei festgestellt werden, dass die Ausschüttungsbeschlüsse des Rates ord-
nungsgemäß umgesetzt wurden. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH  kehrte im Haushaltsjahr  2015 insgesamt einen Betrag 
i.H.v. 6.060.000,00 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Münster aus: 
 
Stadtwerke Münster GmbH Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Vorabgewinnausschüttung 2015 6.060.000, 00 V/0988/2015 
Summe 6.060.000,00  
 
Daneben führte die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH einen Betrag i.H.v. 2.500.000,00 an den Kernhaushalt ab: 
 
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Vorabgewinnausschüttung 2015 2.500.000, 00 V/0709/2014 
Summe 2.500.000,00

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  36 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.3.2 Beteiligungen 12.980.522,27 € 
  Vorjahr:   14.328.050,08 € 
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
 
 
 
313.994,80 
 
70.995,05 
303.446,85 
1.275,65 
2.501,76 
8.074.169,85 
324.293,94 
  3.459.440,97 
12.550.118,87 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
45.880,15 
 
0,00 
0,00 
0,00 
1,76 
1.187.607,90 
114.038,00 
             0,00 
1.347.527,81 
 
 
268.114,65 
 
70.995,05 
303.446,85 
1.275,65 
2.500,00 
6.886.561,95 
210.255,94 
  3.459.440,97 
11.202.591,06 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
 
 
 
      16.000,00 
      16.000,00 
 
 
          0,00 
                 0,00 
 
 
            0,00 
            0,00 
 
 
      16.000,00 
      16.000,00 
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
  340.936,21 
  455.931,21 
 
 
 
 
  1.306.000,00 
14.328.050,08 
 
 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
 
 
         0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
    0,00 
    0,00 
 
 
 
 
             0,00 
1.347.527,81 
 
 
114.994,00 
1,00 
  340.936,21 
  455.931,21 
 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.980.522,27 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der  Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine 
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Daneben beteiligte sich die Stadt Münster im  Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung ei-
nes Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundvermögen Haus Rüsch-
haus im Wert von 806.000,00 € an der Annette v on Droste zu Hülshoff-Stiftung. Die ein-
gebrachten Werte werden seither als Wert der Beteiligung fortgeschrieben. 
 
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellsc haften wurden im Rahmen der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt und sie 
durften daher im Rahmen der Erstbewertung ve reinfachend nach der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet werden. Seither werden dies e Werte als historische Anschaffungswer-
te fortgeschrieben, wobei der Finanzservice regelmäßig prüft, ob und inwieweit Wertver-
änderungen vorzunehmen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  37 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
In Folge dieser Wertüberprüfungen verminderte  sich der Wert der städtischen Beteiligun-
gen von 14.328.050,08 € um 1.347.527,81 € (9,4 %) auf 12.980.522,27 €. 
 
Ferner konnte sich das AWR davon überz eugen, dass die Ausschüttungsbeschlüsse im 
Haushaltsjahr 2015 korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen so wie die abzuziehenden 
Steuern in der Buchhaltung korrekt erfasst wurden. 
 
Der städtische Anteil an den Ausschüttungen der  Westfälische Bauindustrie GmbH aus 
dem Jahresergebnis 2014 betrug 26.750,00 €: 
 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresergebnis 2014 26.750,00 V/0513/2015 
Summe 26.750,00  
 
Die Zweckverbandversammlung der Sparkasse Münsterland Ost beschloss in der Sitzung 
am 18.06.2015 eine Ausschüttung i.H.v. 4.854.417,98 € und f ührte diesen Betrag an den 
städtischen Haushalt ab: 
 
Sparkasse Münsterland Ost 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2014 4.854.417,98 Zweckverbandsversammlung 
am 18.06.2014 
Summe 4.854.417,98  
 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.495.696,27 €  
  Vorjahr: 21.338.278,82 € 
 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2014 
Euro 
Zugänge 
 
Euro
Abgänge 
 
Euro
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
Hüfferstiftung 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
713.003,62 
224.877,68 
2.926.722,18 
5.600,32 
               1,00 
3.870.204,80
 
 
56.821,15 
0,00 
36.318,74 
0,00 
         0,00 
93.139,89 
 
 
0,00 
14.785,10 
0,00 
0,00 
          0,00 
14.785,10 
 
 
769.824,77 
210.092,58 
2.963.040,92 
5.600,32 
              1,00 
3.948.559,59
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
309.662,74 
 4.089.559,28 
17.468.074,02 
21.338.278,82 
 
 
 
0,00 
0,00 
8.982,26 
  70.080,40 
  79.062,66 
172.202,55 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
14.785,10 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.159.639,68 
17.547.136,68 
21.495.696,27 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigt en Einrichtungen der St adt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  38 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.948.559,59 € 
  Vorjahr: 3.870.204,80 € 
 
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rec hnungskreis der Stadt Münster getrennt und 
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. Die organisatorische 
Verselbständigung des Rec hnungswesens der rechtlic h unselbständigen Stiftungen 
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung nicht brutto in der 
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung 
unter den Finanzanlagen auszuweisen. Di e Abweichung von den Bestimmungen des 
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt. 
 
In Folge dessen ist es erforderlich, im Re chnungskreis der Stadt M ünster das Jahreser-
gebnis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung nachzubuchen, denn die 
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF int egraler Bestandteil des 
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse  wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als s onstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der 
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. 
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermögens werden die 
Wertveränderungen beim Stiftungsvermögen ni cht mit der allgemeinen Rücklage ver-
rechnet sondern sie sind jeweils Aufwand oder  Ertrag der Stadt Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung. 
 
 
 
 Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.547.136,68 € 
 Rechtspersönlichkeit  Vorjahr: 17.468.074,02 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichk eit der Stadt Münster gel-
ten nach der Eigenbetriebsvero rdnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unsel bständigen Stiftungen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sonderve rmögen führen wegen der organisatorischen 
Verselbständigung der Einricht ungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung 
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster als Finanzertrag erfasst, w enn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom 
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
Im Fall von Münster Marketing und dem Theater Münster wurden Anpassungen vorge-
nommen, um den Wert der Finanzanlage an das auf die Stadt Münster entfallende Eigen-
kapital anzugleichen. 
 
Die Beschlüsse zu den Abführungen der  eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an den 
Kernhaushalt wurden korrekt umgesetzt. Im J ahr 2015 erhielt die Stadt Münster von der 
citeq einen Betrag i.H.v. 1.597.088,34 €: 
 
citeq Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2014 1.597.088,34 V/0445/2015 
Summe 1.597.088,34  
 
Die AWM führte einen Betrag i.H.v. 1.492.818,17 € an den Kernhaushalt ab: 
 
AWM 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2014 1.492.818,17 V/0337/2015 
Summe 1.492.818,17

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  39 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
1.3.4 Wertpapiere des An lagevermögens 17.266.648,99 € 
  Vorjahr: 15.412.527,71 € 
 
Wertpapiere des  
Anlagevermögens 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
 6.874.565,16 
 8.537.962,55 
15.412.527,71 
 
             0,00 
1.854.121,28 
1.854.121,28 
 
0,00 
           0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
10.392.083,83 
17.266.648,99 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs- und Sani erungsfonds (VUS-Fonds ), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage des Ratsbesch lusses vom 21.02.2000 zur Absicherung von 
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. 
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallw irtschaftsbetriebe (S anierungsrücklage) und 
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt. 
 
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-F onds (WVR-Fonds) hingegen ist ein Zusam-
menschluss von 9 größeren Städten und verwalte t Gelder, die für die bislang gesetzlich 
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzier ung der Beamtenpensionen aufgebracht werden 
müssen. Wie im Haushaltsplan (PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen 
WVR) veranschlagt erhöhte di e Stadt Münster ihre Anteile  an dem Pensionsfonds um 
1.715.093,60 €. Daneben stieg der Bestand, weil 1.441 Anteile im Wert von 139.027,68 € 
im Zuge eines Wechsels einer Mitarbeiterin von Münster Marketing auf die Kernverwal-
tung übertragen wurden. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2015, so errechnet sich für 
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 10.899.883,54 € und für den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 13.285.006,56 € und: 
 
 VUS-Fonds WVR-Fonds 
   
Anteile 68.782 St 137.697 St 
Bilanzwert am 31.12.2014 6.874.565,16 € 10.392.083,83 € 
Kurs 158,47 / je Anteil 96,48 € / je Anteil 
Kurswert 10.899.883, 54 € 13.285.006,56 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihunge n 2.413.893,29 € 
  Vorjahr: 2.639.716,37 € 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen umfasst inter ne Darlehen, die die St adt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen gewährt, eini ge Genossenschaftsanteile sowie 
diverse Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen finanziert wurden. 
 
Die gewährten Darlehen zur Unterstützung sozial er bzw. gemeinwohlorientierter Belange 
sind entweder gar nicht oder nur niedrig verz inst. Auf eine Abzinsung wurde verzichtet, 
weil diese Darlehen i.d.R. mit Auflagen bz w. mit Gegenleistungs verpflichtungen verbun-
den sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  40 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Unter den Ausleihungen werden am 31.12.2015 folgende Werte zusammengefasst: 
 
Ausleihungen 
an…  
Bestand 
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Um-
buchungen 
Euro 
Wert  
31.12.2015 
Euro
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau 
Projekte 
 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
 
 
 
1.247.449,08 
1.247.449,08 
 
 
1.260.130,00 
1.260.130,00 
 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
 
9.602,20 
9.602,20 
 
 
34.000,00 
34.000,00 
 
 
 
-581.193,93 
-581.193,93 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
 
656.652,95 
656.652,95 
 
 
1.226.130,00 
1.226.130,00 
 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS e.G 
- EKV e.G. 
 
 
Ausleihungen 
- Kleingartendarlehen  
 
- Darlehn für junge und 
 kinderreiche Familien 
 
- Existenzgründer- 
 darlehen 
 
- Gemeindebau- 
 Darlehen 
 
 
Ausleihungen an Woh- 
nungsbauunternehmen 
Summe 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
39.999,65 
 
 
15.806,78 
 
 
4.559,49 
 
 
   70.671,37 
131.037,29 
 
 
              0,00 
2.639.716,37 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.000,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
          0,00 
20.000,00 
 
 
           0,00 
20.000,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
24.418,97 
 
 
3.900,02 
 
 
1.835,09 
 
 
   15.754,35 
45.908,43 
 
 
156.312,45 
245.823,08 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
0,00 
 
 
581.193,93 
0,00 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
35.580,68 
 
 
11.906,76 
 
 
2.724,40 
 
 
    54.917,02 
105.128,86 
 
 
424.881,48 
2.413.893,29 
 
Der Bestand an Ausleihungen reduzierte sich von 2.639.716,37 € um 225.823,08 (8,6 %) 
auf 2.413.893,29 €, denn den T ilgungen i.H.v. 245.823,08 € st and nur die Gewährung ei-
nes einzelnen Darlehens gegenüber. Das Darlehen i.H.v. 20.000 € erhielt der Stadt- und 
Bezirksverband der Kleingärtner in Münster. 
 
 
 Wohnbauförderung 
 
Die Verwaltung differenzierte ihre Bestände im Bereich der Wohnbauförderung und 
grenzte von den bisher als Ausleihungen an die Wohn- und Stadtbau Münster GmbH ge-
führten Beständen solche Verträge, die mit fremden Gesellschaften geschlossen wurden 
(6 Verträge mit Restforderungen i.H.v. 424.881,48 €), ab. 
 
Danach umfasst der Bestand der Projektfö rderung mittels Wohn- und Stadtbau noch ins-
gesamt 6 weitere Verträge mit Darlehensforderungen i.H.v. 656.652,95 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  41 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 Darlehen an die AirportPark FMO GmbH 
 
Das Darlehen an die AirportPark FMO GmbH wu rde im Haushaltsjahr 2015 weiter getilgt. 
In Folge dessen minderte sich der Bestand des Darlehens an die AirportPark FMO GmbH 
von 1.260.130,00 € um 34.000,00 € auf 1.226.130,00 €. 
 
Das Darlehen wird mit 5 % verzinst und führ te im Jahr 2015 zu Zinserträgen i.H.v. 
62.864,83 €. 
 
 
 Mitgliedschaften 
 
Der Genossenschaftsanteil der  Stadt Münster an der Vol ksbank Münster e.G i.H.v. 
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im 
Deutschen Städtetag im Wert  von 500,00 € wurden im Haushaltsjahr 2015 unverändert 
fortgeführt. 
 
 
 Förderung einkommensschwacher Famili en bei der Unterhaltung von Kleingärten 
 
Die Stadt Münster gewährt dem Stadt- und Bezi rksverband der Kleingärtner e.V. zinslos 
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Da rlehen i.H.v. ins gesamt 35.580,68 €. 
Der Bestand umfasst 7 Verträge. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 wurde erneut ein Darlehen i.H.v. 20.000, 00 € zur Weitergabe an 
einkommensschwache Familien an den Stadt - und Bezirksverband Münster der Klein-
gärtner e.V. gewährt. Der Vergabe st anden Tilgungen i.H.v. 24.418,97 € gegenüber, so 
dass sich der Bestand ein wenig reduzierte. 
 
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsertr äge noch Verwaltungskostenerstattungen ei-
wirtschaftet. 
 
 
 Förderung junger und kinderreicher Familien 
 
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreic he Familien umfasst am Ende des Jah-
res 2015 noch 8 Verträge mit einem Volumen von 11.906,76 €. 
 
Im Jahr 2015 ergaben sich hieraus Zinserträge i.H.v. 296,73 €. 
 
 
 Existenzgründungsdarlehen 
 
Die bilanzierten Existenzgründerdarlehen umfassen noch 2 Verträge. Der Bestand verrin-
gerte sich in Folge der Tilgungen von 4.559,49 € um 1.835,09 € auf 2.724,40 €.  
 
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt. 
 
 
 Gemeindebaudarlehen 
 
Die Gemeindebaudarlehen umfassen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 43 unverzinsliche 
Darlehen. Der Gesamtbestand reduzierte sich in Folge der Tilgungen von 70.761,37 € um 
15.754,35 € auf 54.917,02 €. N eben den Tilgungen vereinnahmte die Stadt Münster Ver-
waltungskosten i.H.v. 538,65 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  42 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
2.  Umlaufvermögen 156.760.694,63 € 
 Vorjahr: 143.793.504,17 € 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewies en. Typischerweise handelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. 
 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grunds tücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Verm ögenswerte auch nach den Umgliederungen ins 
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abgeschrieben werden. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2015 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:  
 
Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 36.098.607,62 € 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.182.862,32 € 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
Liquide Mittel   88.479.224,69 € 
Summe 156.760.694,63 € 
 
 
 
2.1 Vorräte 36.098.607,62 € 
  Vorjahr: 31.303.689,11 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilf s- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünfläc hen und Umweltschutz, der Heizölvorrat der 
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der  Portovorrat des städti-
schen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. 
 
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt di e auf das Vorratsve rmögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen. 
 
Der Bilanzposten Vorräte setzt sich zum 31.12.2015 wie folgt zusammen: 
 
 Roh-, Hilfs- und Betriebsst offe, Waren einschließlich 
 der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude 36.098.607,62 € 
 Geleistete Anzahlungen            0,00 € 
Summe 36.098.607,62 €

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 36.098.607,62 € 
  Vorjahr: 31.303.689,11 € 
 
Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
 
Endbestand 
31.12.2014 
Euro 
 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Waren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
64.808,00 
77.770,34 
31.058.502,33 
     102.608,44 
 
31.303.689,11 
 
41.676,14 
69.076,95 
35.893.539,92 
     94.314.61 
 
36.098.607,62 
 
-23.131,86 
-8.693,39 
4.835.037,59 
     -8.293,83 
 
4.794.918,51 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2015 bilanziert die Stadt M ünster Roh-, Hilfs-, und Be-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 36.098.607,62 €. Gegenüber dem Vorjahr stieg das 
Vorratsvermögen um 4.794.918,51 € (15,3 %). 
 
Die Jahresendbestände sowie die Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer 
Weise belegt. 
 
Für die Bewertung der Treibstoffvorräte wur de ein durchschnittlicher  Einstandspreis im 
Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt. 
 
Die aus dem Anlagevermögen ins Uml aufvermögen umgegliederten Grundstücke und 
Gebäude wurden in eine Nebenbuchhaltung übernommen und werden auch nach der 
Umgliederung weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Port ovorrat der Fachstelle „Expedition & 
Druck“. Die Bestände konnten ebenfalls mit Hilfe der Abrechnungsunterlagen nachgewie-
sen werden. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand 
01.01.2015 
Euro 
Bestand 
31.12.2015 
Euro 
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00 
 
An dieser Stelle werden i.d.R. Zahlungen bilanziert, die in der Buchhaltung bis zum Stich-
tag nicht endgültig zugeordnet werden konnt en. Am 31.12.2015 gab es keine derartigen 
Posten. 
 
 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 32.182.862,32 € 
 Vorjahr: 33.536.167,62 € 
 
Die Bilanzposition For derungen und sonstige Vermögensgegens tände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die For derungen aus Transferleistungen und die privat-
rechtlichen Forderungen der Stadt Münster. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zu m 31.12.2015 mit der offene-Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Ve rwaltung achtete darauf, da ss debitiorische Kreditoren 
unter den Forderungen und kreditorische Debito ren unter den Verbi ndlichkeiten ausge-
wiesen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  44 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden 
 
- die offenen Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und 
 
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewie sen, sofern sie in der Buchhaltung 
nicht erfasst sein sollten. 
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Alle Forderungen mit einem Wert von über 250.000,00 € wurden auf ihren Wert hin über-
prüft. In Folge dessen kontrollierte man For derungen im Gesamtwert von rd. 7,1 Mio. € 
(Vorjahr: 10,4 Mio.€), von denen - einschließ lich der gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO gebil-
deten Rückstellung für drohende Verluste bei  noch nicht bestandskräftig gewordenen 
Gewerbesteuerforderungen - rd. 6,0 Mio. € we rtberichtigt werden mussten. Die Einzel-
wertberichtigungen betrafen vornehmlich größere Gewerbesteuerforderungen. 
 
Zudem brachte die Verwalt ung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 250. 000 € liegen, eine Pau schalwertberichtigung 
i.H.v. insgesamt rd. 7,9 Mio. € in Abzug. 
 
Insgesamt ergab sich somit ein Wertbericht igungsbedarf i.H.v. 13,9 Mio. € (Vorjahr: 
14,8 Mio. €), der Einzelwe rtberichtigung, Rückstellungen fü r Drohverluste und Pauschal-
wertberichtigungen umfasst. Die Wertkorre kturen bei den Forderungen liegen mit rd. 
0,9 Mio. € etwas unterhalb des Vorjahres wertes. Bezogen auf den ursprünglichen Be-
stand an Forderungen i.H.v. 46,1 Mio. € entspricht die Wertkorrektur etwa 30,2% (Vorjahr: 
30,7 %). 
 
Die Prüfung von Einzel- und P auschalwertberichtigungen führte zu keinen gravierenden 
Feststellungen.  
 
Das Bewertungsverfahren hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert; es basiert 
auf den modellhaften Annahmen, die der Erstbewertung von Forderungen zu Grunde ge-
legt wurden.  
 
In Anbetracht der Höhe der Wertberichti gungen regt das AWR an, die Stadtkasse möge 
die vorsichtig geschätzt en Wertberichtigungen des Jahr esabschlusses mit den durch-
schnittlich realisierten For derungsausfällen vergleichen und die tatsächlichen Ergebnisse 
zukünftig in die Bewertung einfließen lassen. 
 
In den letzten drei Haushaltsjahren ver änderte sich der Bestand der Forderungen und 
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:  
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2013 
Euro 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
19.390.547,69 
3.279.184,64 
 8.143.721,16 
 
30.813.453,49 
20.593.088,41 
6.258.841,50 
 6.684.237,71 
 
33.536.167,62 
17.785.862,28 
6.563.544,70 
  7.833.455,34 
 
32.182.862,32 
 
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen betrug am Bilanz-
stichtag 31.12.2015 insgesamt 32.182.862,32 € und liegt um 1.353.305,30 € (4,0 %) unter 
dem Vorjahresbestand.

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2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 17.785.862,28 € 
 Vorjahr: 20.593.088,41 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihr en Ursprung in der Erhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, 
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Fo rderungen aus Transferl eistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre  Zusammensetzung in den letzten drei 
Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2013 
Euro 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
2.227.169,93 
721.586,80 
7.761.068,03 
4.979.878,50 
3.700.844,43 
 
19.390.547,69 
2.284.123,05 
717.136,00 
5.224.276,79 
7.112.187,97 
5.255.364,60 
 
20.593.088,41 
2.488.955,49 
250.519,79 
4.241.126,74 
4.874.045,96 
5.931.214,30 
 
17.785.862,28 
 
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Fo rderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen beläuft sich am Ende des Jahres 2015 auf  17.785.862,28 €. Er ist um 2.807.226,13 € 
(13,6 %) niedriger als im Vorjahr. 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 6.563.544,70 € 
  Vorjahr: 6.258.841,50 € 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu  Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen. Der Bil anzposten entwickelte 
sich wie folgt: 
 
Privatrechtliche  
Forderungen, gegenüber  
31.12.2013 
Euro 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen 
Sondervermögen 
Summe 
 
444.506,21 
3.916,57 
20.938,16 
0,00 
2.809.823,70 
3.279.184,64 
 
1.806.526,77 
107.580,90 
968.718,48 
0,00 
3.376.015,35 
6.258.841,50 
 
651.558,82 
140.905,84 
1.629.701,57 
0,00 
4.141.378,47 
6.563.544,70 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen stieg im Vergleich zum Vorjahr von 
6.258.841,50 € um 304.703,20 € (4,8%) auf 6.563.544,70 €.

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2.2.3 Sonstige Vermögens gegenstände 7.833.455,34 € 
  Vorjahr: 6.684.237,71 € 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dr itte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen im Lohn- und Gehaltsbereich , Erstattungsansprüche bei Krankenkas-
senbeiträgen, Ansprüche aus der Anrechenbar keit von gezahlter Vorsteuer, Forderungen 
aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonsti ge Vermögensgegenstände erhöhte sich um 1.149.217,63 € 
(17,2 %) auf 7.833.455,34 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2015 wie folgt zusammen:  
 
Rückforderung SGB II 2.957.691,37 € 
Amtshilfe PSCD 1.650.537,12 € 
Vorsteuerüberhang 870.626,79 € 
Umsatzsteuer BgA (Beteiligungen / Sondervermögen) 521.949,07 € 
Vorschüsse Kassenärztliche Vereinigung 440.380,95 € 
Sonstige 1.392.270,04 € 
Summe 7.833.455,34 € 
 
Die Sonstigen Vermögensgegenst ände wurden mit dem Ersta ttungsanspruch der Stadt 
Münster bilanziert.  
 
Während der Prüfung fiel auf, dass der Abschluss der für die Umsatzbesteuerung einge-
richteten Konten nicht der gängigen Praxis entspricht. Der Abschluss wird im kommuna-
len Bereich dadurch erschwert, dass die Gemeinde gegenüber dem Finanzamt zwar als 
ein Steuerpflichtiger auftritt, die Zahllast allerdings unterschiedlichen Rechnungskreisen 
zuzurechnen ist. Die Zahlungen bzw. Verre chnungen werden momentan für die unter-
schiedlichen Rechnungskreise der Stadt noch nicht ausreichend differenziert, so dass an 
dieser Stelle der städtischen Buchführung Verbesserungsbedarf zu erkennen ist. 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt der zeit keine Wertpapiere, di e im Umlaufvermögen auszuwei-
sen sind.  
 
 
2.4 Liquide Mittel 88.479.224,69 € 
  Vorjahr 78.953.647,44 € 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand 
31.12.2014 
Euro 
Endbestand  
31.12.2015 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
112.334,05 
269.425,81 
493.271,38 
78.078.616,20 
78.953.647,44 
123.643,88 
180.493,88 
584.675,67 
87.590.411,26 
88.479.224.69 
11.309,83 
-88.931,93 
91.404,29 
9.511.795,06 
9.525.577,25 
 
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg von 78.953.647,44 € um 9.525. 577,25 € (12,1 %) 
auf 88.479.224,69 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  47 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Liquiditätsveränderung des  Jahres 2015 stimmt mit der Finanzrechnung der Stadt 
Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis 31. 12.2015 überein. Dabei gi bt die Finanzrech-
nung der Stadt Münster umfassend Auskunft über die unterschiedlichen Einflussfaktoren. 
 
Sofern sich unter den Geldbeständen solche befanden, die die Stadt Münster für fremde 
Dritte verwaltet - etwa für Interessentengemei nschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -, 
wurden gleichhohe Posten unter den Verbindlichkeiten erfasst. 
 
 
 Barkassen 
 
Unter dem Bilanzposten Ba rkassen werden das vorhandene Bargeld der Stadtkasse und 
der Bargeldbestand der übrigen Geldannahmestellen sowie Handvorschüsse zusammen-
gefasst. Am 31.12.2015 betrug der Bestand in sgesamt 123.643,88 €. Er ist durch die 
Zählergebnisse und Mitteilungen der städtischen Ämter und Einrichtungen belegt.  
 
 
 Bankguthaben und Sc hulgirokonten 
 
Der in der Bilanz zum 31.12.2015 ausgewie sene Bestand i.H.v. 584.675,67 € umfasst 
insgesamt 88 einzelne Bankkont en, die für die städtischen Schulgirokonten eingerichtet 
wurden. Der Bestand ist durch entsp rechende Saldenbestätigungen der Banken nachge-
wiesen. 
 
 
 Festgelder 
 
Der Bestand an Festgeldern hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9.511.795,06 € (12,2 %) 
auf 87.590.411,26 € erhöht. Der ausgewies ene Bestand konnte anhand der Bankbestäti-
gungen nachgewiesen werden. 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 56.442.732,76 € 
 Vorjahr:  49.384.304,07 € 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Endbestand 
01.01.2015 
Euro
Neue  
Abgrenzung 
Euro
Auflösung 
Umgruppierung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Transitorische Abgrenzung 
gem. § 42 Abs.1 GemHVO 
Fraktionszuwendungen 
Beamtenbesoldung 
Transferzahlungen Amt 50 
Transferzahlungen Amt 51 
Transferzahlungen Amt 59 
Zuschuss Pumpenhaus 
Auszahlungen 
 
 
260.057,54 
5.481.770,52 
4.567.633,34 
124.159,79 
7.543.189,70 
67.760,00 
  451.200,97 
18.495.771,86 
 
 
251.159,21 
5.626.306,32 
5.463.203,55 
5.636.885,19 
7.904.328,38 
99.900,86 
    37.871,65 
25.019.655,16 
 
 
260.057,54 
5.481.770,52 
4.567.633,34 
124.159,79 
7.543.189,70 
67.760,00 
  451.200,97 
18.495.771,86 
 
 
251.159,21 
5.626.306,32 
5.463.203,55 
5.636.885,19 
7.904.328,38 
99.900,85 
   37.871,65 
25.019.655,16 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 
Geleistete Zuwendungen an… 
- das Land NRW 
- verbundene Unternehmen 
- sonst. öffentl. Sonderrechnungen 
- private Unternehmen 
- übrige Bereiche 
 
 
 
 
270.551,82 
4.863.249,02 
3.829.023,36 
10.782.341,44 
11.143.366,57 
30.888.532,21 
 
 
 
0,00 
648.814,18 
0,00 
1.255.730,58 
1.416.617,26 
3.321.162,02 
 
 
 
7.515,33 
291.524,29 
50.437,19 
857.904,61 
1.579.235,21 
2.786.616,63 
 
 
 
263.036,49 
5.220.538,91 
3.778.586,17 
11.180.167,41 
10.980.748,62 
31.423.077,60 
Summe 49.384.304,07 28.340.817,18 21.282.388,49 56.442.732,76 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich von 49.384.304,07 € 
um 7.058.428,69 € (14,3 %) auf 56.442.732,76 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  48 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 25.019.655,19 € 
 Vorjahr: 18.495.771,86 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der  Zielsetzung des Jahres-
abschlusses stehen, ein den tatsächlichen Ver hältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise  nur in Betracht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind. 
 
Als erheblich betrachtet man verwaltungs intern, wenn die abzugrenzenden Beträge in-
nerhalb einer Produktgruppe 
 
- bei regelmäßig wiederkehrenden Abgrenzungen im Jahresvergleich einen Differenzbe-
trag von 100.000,00 € und  
- bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen einen Betrag von 10.000,00 € 
 
übersteigen. Diese Festlegung hilft, die Aufste llung des Jahresabschlusses zu vereinfa-
chen. 
 
Die Zunahme der transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten von 18.495.771,86 € um 
6.523.883,30 € auf 25.019. 655,16 € ist weitestgehend darauf  zurückzuführen, dass - an-
ders als im Vorjahr - die im Dezember  2015 für Januar 2016 ausgezahlten Betriebskos-
tenzuschüsse des Amtes für Kinder, Jugend liche und Familien i.H. v. 5,5 Mio. € abge-
grenzt wurden. 
 
Neu gebildete Rechnungsabgrenzungen sowie di verse Sachkonten mit Transferzahlun-
gen wurden in Stichproben geprüft und führt en zu keinen Beanstandungen. Die im Vor-
jahr bilanzierten transitorischen Abgrenzungen wurden im H aushaltsjahr 2015 vollständig 
aufgelöst und ordnungsgemäß in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
 
 Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO  31.423.077,60 € 
 Vorjahr: 30.888.532,21 € 
 
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO 
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegen-
leistungsverpflichtung ver bunden sind, als Vermögenspositi on unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulö sen sind. Zum Ende des J ahres 2015 aktivierte die 
Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i. H. v. 31.423.077,60 €. 
 
Bei der Überprüfung der Vollständigkeit v on Zugängen im Haushaltsj ahr 2015 stellte das 
AWR erneut fest, dass die Weitergabe von Fö rdermitteln des Landes zur Unterstützung 
des ÖPNV nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW an die Stadtwerke Münster GmbH zur Finan-
zierung des Ankaufs neuer Fahrzeuge sowie die an Sportvereine ausgezahlten Zuschüs-
se zur Erweiterung oder Instandsetzung der vereinseigenen Sportstätten nicht unter den 
ARAP erfasst waren. Im Haushaltsjahr 2015 bel asteten Investitionszuschüsse i.H.v. ins-
gesamt 1.257.979,97 € unnötigerweise die Ergebnisrechnung. Das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen wurde im Rahmen der Prüfung auf diesen Sachverhalt hingewiesen und mit 
Nachdruck gebeten, die Buchungssystematik zu ändern.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  49 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
II Passiva 
 
1.  Eigenkapital 725.187.227,13 € 
 Vorjahr: 736.134.300,79 € 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Di fferenz von Vermögen und Schulden der Stadt 
Münster. Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentra ler Bedeutung für die nachhaltige 
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. 
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster umfasst am 31.12.2015 folgende Bestandteile: 
 
 Allgemeine Rücklage 669.976.416,16 € 
 Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
 Ausgleichsrücklage 66.059.733,76 € 
 Jahresfehlbetr ag  -12.154.922,79 € 
Summe Eigenkapital 725.187.227,13 € 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rü cklage 669.976.416,16 € 
 Vorjahr:  668.768.567,03 €  
 
 
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom 18.09.2012 wurde die bis da-
hin bestehende Vorgabe aufgehoben, für die auf  das nachfolgende H aushaltsjahr zu 
übertragenden Ausgabeermächtigungen eine Deckungsrücklage auszuweisen.  
 
Ferner wurde in § 43 Abs. 3 GemHVO geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus 
dem Abgang und der Veräußerung von Ve rmögensgegenständen sowie aus Wertverän-
derungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen 
und im Anhang zu erläutern sind. 
 
In Folge dieser Verrechnungen erhöhte sich  der Bestand der Allgemeinen Rücklage von 
668.768.567,03 € um 1.207.849,13 € (0,2 %) auf 669.976.416,16 €. 
 
Die Bestandsbewegungen des Jahres 2015 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderung 
Euro 
Stand 01.01.2015 668.768.567,13 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.276.680,08 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 3.645.359,18 
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -3.363.224,72 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -1.350.965,41 
Stand 31.12.2015 669.976.416,26 
 
Das AWR überprüfte die im Haushaltsj ahr 2015 durchgeführten Verrechnungen. Sie wa-
ren nicht zu beanstanden. 
 
 
1.2 Sonderrücklag e  1.306.000,00 € 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
In seiner Sitzung am 21.03.2012 fasste der Rat der Stadt Münster den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt M ünster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  50 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Zusätzlich brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das 
an die Stiftung übertragene Vermögen wird se ither im Finanzanlagevermögen quasi als 
Beteiligung ausgewiesen. 
 
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte 
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht. 
 
 
1.3 Ausgleichsrückl age  66.059.733,76 € 
  Vorjahr: 41.644.038,67 € 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausgewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehl beträge in der Ergebnisplanung   oder 
Ergebnisrechnung durch Mittel der Ausgleic hsrücklage ausgeglichen werden können, gilt 
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in se iner Sitzung am 16.03.2016, dass der Über-
schuss des Haushaltsjahres  2014 i.H.v. 24.415.695,09 € der  Ausgleichsrücklage zuge-
führt wird (Vorlage-Nr.: V/0155/2016). Hiernach erhöhte sich der Bestand der Ausgleichs-
rücklage zum 31.12.2015 auf 66.059.733,76 €. 
 
 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag  -12.154.922,79 € 
 Vorjahr: 24.415.695,09 € 
 
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 schließt mit einem Fehlbetrag von                        
-12.154.922,79 € ab.  
 
Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung stimmt mit dem Ergebnis der Vermögens-
rechnung überein. 
 
Im Jahr 2015 konnte der Haushal tsausgleich erreicht werden,  weil der Fehlbetrag durch 
eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vollständig gedeckt werden konnte. 
 
 
2. Sonderposten 1.296.708.049,10 € 
  Vorjahr: 1.315.439.120,32 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bew illigt und gezahlt wurden, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. 
 
In betriebswirtschaftlicher  Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum 
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen. 
 
Diejenigen Sonderposten, die auf  Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögens gegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in 
der städtischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In di esen Fällen stärken Son-
derposten das Eigenkapital der Stadt Münster im Zeitverlauf. 
 
Daneben gibt es Sonderpos ten, um die Verpflichtung der  Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  51 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Sonderposten der Stadt M ünster verringerten sich um 18.731.071,22 € (1,4 %) auf 
1.296.708.049,10 € und setzen sich am B ilanzstichtag 31.12. 2015 aus folgenden Be-
standteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Bestand 
31.12.2015 
Euro
Veränderung 
 
Euro 
 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
 
630.181.262,89 
676.210.520,19 
2.691.531,39 
     6.355.805,85 
1.315.439.120,32 
 
626.624.148,31 
660.597.953,65 
2.451.056,01 
     7.034.891,13 
1.296.708.049,10 
 
-3.557.114,58 
-15.612.566,54 
-240.475,38 
    679.085,28 
-18.731.071,22 
 
 
Das AWR hinterfragte die Bestandsve ränderungen des Jahres  2015 und kann danach 
den Bestand zum 31.12.2015 bestätigen. Die Wertentwicklung der Sonderposten ist 
durch eine Nebenbuchhaltung nachgewiesen.  
 
Sämtliche Anmerkungen und Hinweise aus der le tzten Prüfung dieses  Bilanzabschnittes 
wurden ausgeräumt. Dies betrifft insbesondere die Forderung nac h mehr Aktualität beim 
Ausweis der an den Gebührenzahler zurückzuführenden Überschüsse. 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 626.624.148,31 € 
  Vorjahr: 630.181.262,89 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
630.181.262,89 
 
25.245.780,01 
 
2.318.805,97 
 
26.484.088,62 
 
626.624.148,31 
 
Am 31.12.2015 beliefen sich die aus den Zuwendungen gebildeten Sonderposten auf 
626.624.148,31 €. Der Bestand verringerte sich um 3.557.114,58 € (0,6 %). 
 
Von dem Bestand entfallen etwa 90,2 % auf Sonderposten, die aus Landeszuwendungen 
gebildet wurden und die wiederum maßgeblich auf  die Investitionspauschale, die Sport-
pauschale, die Feuerschutz pauschale und die Schul- bzw.  Bildungspauschale zurückzu-
führen sind. Die Zurechnung der pauschal en Zuwendungen und die daraus resultierende 
zeitanteilige Auflösung der Sonderposten wurden nachvollzogen und entsprachen in allen 
Fällen der Zwecksetzung der Fördermittel. Es ergaben sich während der Prüfung dieses 
Bilanzabschnittes ansonsten nur Hinweise auf Korrekturen, die keine weiteren Auswir-
kungen auf den Jahresabschluss 2015 haben. 
 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  660.597.953,65 € 
  Vorjahr: 676.210.520,19 € 
 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
676.210.520,19 
 
5.438.944,79 
 
1.159.082,17 
 
19.892.429,16 
 
660.597.953,65 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht si ch im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge 
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  52 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Im Haushaltsjahr 2015 verringerte sich der  aus Beiträgen gebil dete Sonderposten von 
676.210.520,19 € um 15.612.566,54 € (2,3 %) auf 660.597.953,65 €. 
 
Etwa 76,2 % des Sonderpostens wird den Vermögenswerten in der Abwasserbeseitigung 
zugerechnet, die zeitanteilige Auflösung richtet sich nach der Dauer der Nutzbarkeit die-
ser spezifischen Vermögensgegens tände. Aufgrund der Datenmengen, der Komplexität 
und der Vernetzung der Anlagenrechnung mi t den Datenbanken zur Überwachung des 
Infrastrukturvermögens (z.B. Kanaldatenbank KANDIS) hat die Verwaltung das Kanalan-
lagevermögen aus der zentralen Anl agenbuchhaltung ausgelagert. Die Vermögensrech-
nung im Bereich der Abwasserbeseitigung führt seit mehreren Jahren ein externer Gut-
achter (Dr. Pecher AG). Die Bestands veränderungen dieses aus gelagerten Bereiches 
werden zum Ende eines Jahres für den Abschluss der Haushaltsrechnung und den Ab-
schluss der Gebührenberechnungen übernommen.  Die Prüfung der Bestandsverände-
rungen in diesem Bilanzabschnitt führte zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   2.451.056,01 € 
  Vorjahr:  2.691.531,39 € 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand  
01.01.2015
Euro 
Zugänge 
 
Euro
Abgänge 
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
1.647.013,55 
7.051,00 
8.798,84 
0,00 
0,00 
1.028.668,00 
2.691.531,39 
 
597.602,45 
0,00 
0,00 
0,00 
91.710,32 
1.230.558,00 
1.919.870,77 
 
350.000,00 
7.051,00 
8.798,84 
0,00 
14.999,31 
1.779.497,00 
2.160.346,15 
 
1.894.616,00 
0,00 
0,00 
0,00 
76.711,01 
479.729,00 
2.451.056,01 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der  gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz 
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß 
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am 
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern. 
 
Der für den Ausgleich von Gebührenüberschüss en bilanzierte Sonder posten verringerte 
sich von 2.691.531,39 € um 240.475,38 € (8,9%) auf 2.451.056,01 €. 
 
Die Sonderposten spiegeln im  Jahresabschluss 2015 den tats ächlichen Stand der erwirt-
schafteten Gebührenüberschüsse korrekt wider. 
 
Die Korrekturhinweise aus der letzten Jahresabschlussprüfung 2014 wurden von der 
Verwaltung aufgegriffen und umgesetzt. Das Betriebsergebnis der kostenrechnenden Ein-
richtung Rettungsdienst lag im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 
noch nicht vor und konnte daher nicht berücksichtigt werden. 
 
Ebenso werden die im Jahresabschluss nur  nachrichtlich aufzuführenden Kostenunterde-
ckungen von Gebührenabrechnungen korrekt angegeben.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Haushaltsjahr 2015 folgendes Bild: 
 
Kostenunterdeckungen bei 
Gebührenabrechnungen  
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
 
 
0,00 
-192.588,59 
-125.543,26 
  -14.999,31 
-333.131,16 
 
-38.704,00 
-366.272,84 
-21.574,45 
            0,00 
-426.551,29 
 
Die Kostenunterdeckungen der St andplatzgebühren der Wochenmärkte i.H.v.                   
-125.543,26 € wurden im Haushaltsjahr 2015 äl ter als vier Jahre. Sie durften gem. 
§ 6 KAG nicht mehr im Rahmen der  Gebührenbedarfsberechnungen angesetzt und aus-
geglichen werden. Die Verfolgung eines G ebührenausgleiches wur de daher im Haus-
haltsjahr 2015 zu Lasten des  allgemeinen Haushaltes aufgegeben (vgl. Bericht Nr. 28/16 
vom 21.11.2016). 
 
Im Hinblick auf eine sparsame und wirtscha ftliche Haushaltsführung hat die Verwaltung 
verstärkt darauf zu achten, dass die nac h betriebswirtschaftlichen und kommunalrechtli-
chen Maßgaben ansetzbaren Kost en vollständig in die Kalk ulation von Gebühren einbe-
zogen werden und kein Nachteil für den allgemeinen Haushalt entsteht. 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.034.891,13 € 
  Vorjahr:  6.355.805,85 € 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2015
Euro
Zugänge 
 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselbstän- 
dige Stiftungen 
 
 
 
 
1.541.225,64 
61.681,16 
627.285,66 
 
4.125.613,39 
6.355.805,85 
 
 
154.946,00 
13.379,79 
665.016,56 
 
         0,00 
833.342,35 
 
 
93.193,07 
1.361,47 
59.703,43 
 
          0,00 
154.257,97 
 
 
1.602.979,47 
73.699,48 
1.232.598,79 
 
4.125.613,39 
7.034.891,13 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggr ünden im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit dar stellen. Der Bestand der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 6.355.805,85 € um 679.088,28 € (11,7 %) auf 7.034.891,13 €.  
 
 
 Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten resultiert aus  beitragsfinanzierten Investit ionen der Stadt Münster im 
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 wurden drei Ausgleic hsmaßnahmen aktiviert, die vollständig aus 
Ersatzzahlungen finanziert wurden. Somit st ieg der Bestand des S onderpostens für Er-
satzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatz maßnahmen um 61.753,83 € (4,0 %) auf 
1.602.979,47 €. Der Bestand des  Sonderpostens für Ersat zzahlungen bei Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen wird der Nutzungsdauer der Anlagen entsprechend über 50 Jahre 
zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.

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 Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster ermöglicht frisch Vermähl ten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald 
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 € 
je Baum. 
 
Die von den Paaren eingezahlten Beträge wer den in der städtischen Buchhaltung zu-
nächst verdichtet und nach den Pflanzaktionen einmal im  Jahr den geförderten Sachan-
lagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 stieg der Sonder posten auf Grund von diversen Zugängen um 
12.018,32 € (19,5 %) auf 73.699,48 €. 
 
Der aus Entgelten zur Finanz ierung des Hochzeitswaldes gebildete Sonderposten wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
 
 Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangs verkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet 
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergeste llt werden. Sobald diese nicht oder nur 
unter großen Schwierigkeit en hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt 
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflicht ung durch die Zahlung ei nes Ablösebetrages 
nachgekommen werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs  
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noc h keine aktivier ungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als er haltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit 
der Inbetriebnahme des geför derten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist. 
 
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2015 um 605.313,13 (96,5 %) auf 1.232.598,79 €. 
 
Die Verwaltung verbesserte das System zur Steuerung und Kontrolle der Bestände von 
Stellplatzablösebeträgen. Die Anregungen und Hinweise aus den zurückliegenden Prü-
fungen wurden somit aufgegriffen und ausgeräumt.  
 
 
Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wi e das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stift ungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseite der B ilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen mu ss. Dementsprechend wurde in Höhe des 
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  55 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsverm ögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht, so dass 
der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zu stiftungen vorgenommen werden, in unverän-
derter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpost en entsprach dem Ansatz in der Eröff-
nungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen. 
 
 
3. Rückstellungen   540.640.525,56 € 
 Vorjahr:  526.706.472,35 € 
 
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zählen Rü ckstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen 
Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen dar, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entste-
hung oder Höhe noch ungewiss sind. Durch die Bildung von Rückstellungen sollen die in 
späteren Jahren zu leist enden Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des 
Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet werden. 
 
Die Anlässe zur Bildung von Rückstellungen sind in § 36 GemHVO abschließend aufge-
zählt. Dementsprechend bildete die Verwal tung zum Ende des Haus haltsjahres 2015 für 
folgende Zwecke Rückstellungen: 
 
 Pensionsrückste llungen 499.397.830,00 € 
 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Instandhaltungsrückst ellungen 3.374.229,58 € 
 Sonstige Rückstellungen      37.868.465,98 € 
Summe 540.640.525,56 € 
 
Die Handreichung für Kommunen zur Um setzung des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements empfiehlt im Jahresabschluss einen Rückstellungsspiegel zu verwenden, um die 
Zusammensetzung und Entwicklung der jeweili gen Rückstellungen im Haushaltsjahr in 
anschaulicher Weise darzustellen. Die nachfolgenden Übersichten orientieren sich an der 
Systematik eines Rückstellungsspiegels und di fferenzieren die Entwicklung der Rückstel-
lungen weitergehend als die Entwurfsfassung des Jahresabschlusses. 
 
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 499.397.830,00 € 
 Vorjahr:  481.972.310,00 € 
 
 
Pensionsrückstel-
lungen 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
402.316.510,00 
  79.655.800,00 
 
481.972.310,00 
 
20.241.760,00 
  3.295.640,00 
 
23.537.400,00 
 
6.035.435,00 
     65.560,00 
 
6.100.995,00 
 
10.885,00 
             0,00 
 
10.885,00 
 
416.511.950,00 
  82.885.880,00 
 
499.397.830,00 
 
In der kommunalen Bilanz sind Pensions rückstellungen auf Grund der zu erbringenden 
laufenden Versorgungsleistungen (Pensionen) sowie für Anwa rtschaften der Beamtinnen 
und Beamten auf Pensi onen anzusetzen. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinter-
bliebenen durch den Dienstherrn ist grundges etzlich festgelegt und gehört zu den herge-
brachten Grundsätzen des Berufs beamtentums (vgl. Art. 33 Absatz 5 GG). Sie stellt ein 
eigenes altersbezogenes System dar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  56 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Gemeinde muss die Verpflichtung in der Periode bilanzieren, in der die Beamtinnen 
und Beamten die Ansprüche durch ihre Lei stungen erwerben. Für die Gemeinde entsteht 
eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum, denn die Beamtinnen und 
Beamten können auf di e gesetzlich zustehende Versorgung weder ganz noch teilweise 
verzichten. In Folge dessen muss die Stadt  Münster eine auskömmliche Rückstellung bi-
lanzieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen,  dass die Liquidität zur Leistung der künfti-
gen Versorgungsauszahlungen gesichert ist. 
 
Die Pensionsrückstellungen wurden um 17. 425.520,00 € (3,6 %) auf 499.397.830,00 € 
aufgestockt, weil sich der Personalbest and erhöht hat und die Vergütungen gestiegen 
sind. 
 
Das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster setzte wie in den Vorjahren zur 
Berechnung der Pensionsrückst ellungen das zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“ 
Pensionsrückstellung (HPR)“ 
 ein. Die für die Berec hnung erforderlichen Personaldaten 
werden per Schnittstelle aus der Pers onalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR über-
geben. 
 
Die Stadt Münster berücksichtigt bei der Bemessung der Rückstellung neben den Pensi-
onen auch etwaige Beihilfen der kün ftigen Versorgungsempfänger. Sie wurden 
nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfa chend in Form eines prozentualen Zuschlags 
zu den Pensionsrückstellungen gebildet. Der Zu schlagssatz beträgt 19,9 % (Vorjahr: 
19,8 %) und orientiert sich an den durchschnittlichen Leistungen der letzten drei Jahre. 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf  die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen und werden deshalb im Rechnungskreis der AWM bilanziert. 
 
Es gab im Jahr 2015 keinen Anlass zur Bildung einer Rückstellung für Altlasten, weil kei-
ne konkreten Verpflichtungen zur Sanierung von belasteten Grundstücken vorlagen. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.374.229,64 € 
  Vorjahr:  6.798.472,39 € 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand  
01.01.2015 
 
Euro 
Zuführung 
 
 
Euro
Inanspruch-
nahme  
 
Euro
Auflösung 
 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2015 
Euro 
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
Grünanlagen 
 
Summe 
 
4.470.220,00 
1.248.252,39 
1.080.000,00 
 
6.798.472,39 
 
0,00 
0,00 
            0,00 
 
0,00 
 
1.880.995,00 
588.678,20 
  948.500,00 
 
3.418.173,20 
 
0,00 
6.069,55 
       0,00 
 
6.069,55 
 
2.589.225,00 
653.504,64 
131.500,00 
 
3.374.229,64 
 
Die Instandhaltungsrückstellungen sind Ausfluss der gemeindlichen Verpflichtungen, ihre 
für die stetige Aufgabenerfüllung benötigten Vermögensgegenstände pfleglich zu verwal-
ten und instand zu halten. Dem Verfa ll von gemeindlichen Vermögensgegenständen ist 
entgegenzuwirken, um die stetige Erfüllbarkeit der kommunalen Aufgaben zu gewährleis-
ten (vgl. § 90 Absatz 2 Satz 1 GO NRW).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  57 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Gemeinde wird mit der Vorschrift ausdrücklic h verpflichtet, bei einer im Haushaltsjahr 
unterlassenen Instandhaltung von gemeindlic hen Sachanlagen und einer  beabsichtigten 
Nachholung eine entsprechende Rückstellung zu bilden. 
 
Die Entscheidung der Gemeinde eine unter lassene Instandhaltung nac hzuholen, stellt 
haushaltsrechtlich eine Verpflichtung der Gemeinde gegen sich selbst dar (Innenverpflich-
tung). Abweichend von dem Grundsatz, dass nur  eine konkrete Außenverpflichtung An-
lass für eine Rückstellung sein darf, sieht  das NKF für unterlassene Instandhaltungen 
ausdrücklich die Bilanzierung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen vor. 
 
Wegen der Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellungen im Laufe des Haushalts-
jahres 2015 sank ihr Bestand von 6.798. 472,39 € um 3.424.242,75 € (50,4 %) auf 
3.374.229,64 €. Lediglich ein Teilbetrag i.H.v. 6.069,55 € wurde ertragswirksam aufgelöst. 
 
Informationsquelle für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen sind die Datenban-
ken zur Überwachung von Zuständen bei städtischen Gebäuden und Verkehrsflächen. 
Auf der Grundlage dieser Informationen we rden Maßnahmen geplant und in einem Ar-
beitsprogramm zusammengestellt. 
 
Die einzelnen Instandhaltungs maßnahmen werden im Anhang des Jahresabschlusses 
aufgeführt. 
 
 
 
3.4 Sonstige Rückst ellungen 37.868.465,98 € 
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr:  37.935.689,96 € 
 
Zum Abschluss des Haushaltsjahres müssen von der Stadt Münster Rückstellungen für 
die Erfüllung von entstandenen Verpflichtungen gebildet werden. 
 
Ein Ausgangspunkt ist dabei, dass für die Stadt Münster aus einem Geschäftsvorfall oder 
einem Umstand ein Risiko einer wirtscha ftlichen Inanspruchnahme durch einen Dritten 
besteht, deren Höhe und der Erfüllungszeitpunkt jedoch noch ungewiss sind. 
 
Für die Stadt Münster besteht  dabei kein Passivierungswahlrecht, so dass bei sachlich 
treffenden Geschäftsvorfällen eine Pflicht für den Ansatz einer  Rückstellung in der Bilanz 
besteht. 
 
Die Prüfung der Sonstigen Rückstellungen beinhal tete die Kontrolle der einzelnen be-
standsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden, buchungsbegründenden Un-
terlagen sowie den Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss.  
 
Anhand der eingesehenen Belege konnten die Buchungen auf den verschiedenen Konten 
nachvollzogen und die Angaben im Jahresabschluss der Stadt Münster bestätigt werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  58 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Im Haushaltsjahr 2015 setzen sich die Sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen: 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2015 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
geleistete Überstunden 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
 
8.151.108,80 
 
1.858.003,16 
 
4.937.820,00 
 
 
2.033.260,00 
 
208.870,00 
 
 
 
8.007.813,58 
 
 
166.963,48 
 
35.977,24 
 
787.013,00 
 
 
314.170,00 
 
54.436,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
1.584.003,00 
 
 
0,00 
 
107.716,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
162.695,76 
 
 
8.318.072,28 
 
1.893.980,40 
 
4.140.830,00 
 
 
2.347.430,00 
 
155.590,00 
 
 
 
7.845.117,82 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländischer Währung 
 
Versorgungslasten 
Studieninstitut 
 
Risiken bei ausgestellten 
Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
Gewerbesteuerverfahren 
 
Einstandsverpflichtung zur 
Deponienachsorge (AWM) 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Ansprüche auf diskrimi-
nierungsfreie Besoldung 
 
Regressansprüche der  
Bundesanstalt für Arbeit 
 
Mehrarbeit höherer feuer- 
wehrtechnischer Dienst 
 
Anpassung der Dienst- 
und Versorgungsbezüge 
bei der Feuerwehr 
 
Summe 
 
195.384,94 
 
 
818.789,00 
 
 
197.100,00 
 
 
691.000,00 
 
 
9.940.169,48 
 
90.000,00 
 
 
503.120,00 
 
 
303.251,00 
 
 
0,00 
 
 
 
               0,00 
 
37.935.689,96 
 
10.182.934,54 
 
 
28.247,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
508.700,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
376.160,00 
 
 
 
      41.400,00 
 
12.496.001,26 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
             0,00 
 
1.691.719,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
27.930,00 
 
 
165.300,00 
 
 
9.940.169,48 
 
0,00 
 
 
272.160,00 
 
 
303.251,00 
 
 
0,00 
 
 
 
              0,00 
 
10.871.506,24 
 
10.378.319,48 
 
 
847.036,00 
 
 
169.170,00 
 
 
525.700,00 
 
 
0,00 
 
598.700,00 
 
 
230.960,00 
 
 
0,00 
 
 
376.160,00 
 
 
 
      41.400,00 
 
37.868.465,98 
 
Von den anfänglichen Beständen verb rauchte die Stadt Münste r im Haushaltsjahr 2015 
insgesamt einen Betrag i.H. v. 1.691.719,00 €. Ein weit aus höherer Anteil i.H.v. 
10.871.506,24 € konnte er tragswirksam aufgelöst werden, weil der Grund für die Rück-
stellung entfallen ist. 
 
Dem Verbrauch sowie der Auflösung von sonstigen Rückstellungen stehen im Jahr 2015 
Zuführungen i.H.v. 12.496.001,26 € gegenüber, was maßgeblich auf die Verstärkung der 
Risikovorsorge bei der Bewertung von Fremdwährungskrediten zurückzuführen ist.  
 
Insgesamt verringerte sich der Be stand der Sonstigen Rückstellungen von 
37.935.689,96 € um 67.223,98 € (0,2 %) auf 37.868.465,98 € nur geringfügig.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  59 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden 
 
Es besteht eine gesetzlic he Verpflichtung, für die bestehenden Urlaubs ansprüche der 
Bediensteten und für geleistete Überstunden Rückstellungen zu bilden. 
 
Die Verwaltung erhöhte die Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub um 
166.963,48 € auf 8.318.072,28 € und die Rückstellungen für die geleisteten Überstunden 
um 35.977,24 € (15,5 %) auf 1.893.980,40 €. Die Aufstockungen sind auf den Anstieg der 
Mitarbeiterzahlen und auf die Tariferhöhungen zurückzuführen. 
 
 
 Rückstellungen für Altersteilzeit 
 
Für Beamte und Beamtinnen sowie tariflich Besc häftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell 
in Anspruch nehmen, sind Rückstellungen zu bilden. Nach den haushaltsrechtlichen Best-
immungen soll die Gemeinde die Rückstellungen fü r Altersteilzeit gr undsätzlich erst ab 
dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme der Altersteilzeit in ihrer Bilanz einset-
zen, frühestens ab dem Zeit punkt des Abschlusses einer vertraglichen Vereinbarung mit 
dem betreffenden Beschäftigten. Die Rückstell ungen für Altersteilzeit sind am Ende des 
Jahres 2015 um 796.990 € (16,2 %) niedriger als im Vorjahr. Die Rückstellung beläuft 
sich auf 4.140.830,00 €. 
 
 
 Rückstellungen für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 
 
Wechselt ein Beamter in den Dienst eines ander en Dienstherrn so is t die Stadt Münster 
gemäß § 107b Beamtenversor gungsgesetz verpflichtet, si ch an den künftigen Versor-
gungslasten des neuen Dienstherrn zu beteiligen. Die Rückstellung für die Beteiligung der 
Stadt Münster an den Pensi onslasten aus nicht mehr bestehenden Dienstverhältnissen 
beträgt am Ende des Haus haltsjahres 2.347.430,00 €. Der Bestand stieg gegenüber dem 
Vorjahr um 314.170 € (15,5 %). 
 
 
 Rückstellungen für Sabbatvereinbarungen 
 
Die Rückstellungen für die Sabbatvereinbarungen mit städtischen Mitarbeitern verringer-
ten sich um 53.280,00 € ( 25,5%) auf 155.590,00 €, weil die Inanspruchnahmen höher als 
die Zuführungen waren. 
 
 
 Rückstellungen für Versorgungslasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
 
Das Personal- und Organisationsamt übernimmt einen Teil der Pensionslasten für die 
städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen citeq, M ünster Marketing und Theater 
Münster. Im Haushaltsjahr 2015 beliefen si ch die Rückstellungen auf 7.845.117,82 €. Sie 
korrespondieren mit den Abschlüssen der Sondervermögen für das Wirtschaftsjahr 2015. 
 
 
 Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten 
 
Zu Beginn des Haushaltsjahr es 2015 gab die Schweizer No tenbank die St ützung eines 
unteren Wechselkurses für den Schweizer Frank en (CHF) auf. In Hinblick auf die Bewer-
tung der in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite sah sich die Verwaltung danach 
zu einer höheren Risikovorsorge veranlass t. Sie erhöhte die Rückstellung, die den Fall 
einer Verschlechterung des Wechselkurse s auf einen historischen Tiefstand und den da-
mit verbundenen Anstieg der Rückzahlungsverpflichtungen abdeckt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  60 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Die Rückstellung orientiert sich an dem Unte rschied, der sich ergibt, wenn die bestehen-
den Kreditverbindlichkeiten mit dem zum Ende 2015 gültigen Wechselkurs bewertet und 
mit dem Stand verglichen werden, der sich ergibt, wenn man den Kreditbestand mit dem 
tiefsten Kurs der letzten Jahre bewertet. 
 
Für die in Schweizer Franken aufgenommenen In vestitions- und Liquiditätskredite der 
Stadt Münster berechnen sich die Rückstellungen im Einzelnen wie folgt: 
 
Investitionskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2015 von 1,08350 CHF/€ 91.884.101,21 € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 100.903.485,18 € 
Risiko bei Investitionskrediten 9.019.383,97 € 
 
 
Liquiditätskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2015 von 1,08350 CHF/€ 13.844.024,00  € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 15.202.959,51  € 
Risiko bei Liquiditätskrediten   1.358.935,51 € 
 
Summe 10.378.318,48 €  
 
Mit der Bildung einer Rückstellung i.H.v.  10.278.319,48 € wurden im Jahresabschluss 
2015 Wechselkursrisiken bis zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF/€ abgesichert. 
 
 
 Rückstellungen für Versorgungslasten des Studieninstituts 
 
Die Zweckverbandssatzung des Westfälischen Studieninstituts si eht eine Finanzierung 
der Versorgungslasten durch die Verbandsmitglieder  im Verhältnis der Anzahl ihrer Ein-
wohner vor. 
 
Auf die Stadt Münster entfällt von den Vers orgungslasten des Studieninstitutes ein Anteil 
i.H.v. 847.036,00 €, so da ss die diesbezügliche Rückste llung entsprechend aufgestockt 
wurde. 
 
 
 Rückstellungen für Risiken aus bereitgestellten Bürgschaften 
 
Die Stadt Münster hat Bürgsc haften für Kreditverbindlichkeiten von Dritten übernommen. 
Aufgrund des Risikos, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten ggf. einstehen zu müssen, 
hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen Rü ckstellungen i.H.v. 0,34 % der Bürg-
schaftssumme gebildet.  
 
Die Bürgschaftsverpflichtungen gingen 2015 von 57.974.261,24 € auf 49.755.591,13 € 
zurück. Dementsprechend verringerte sich di e Rückstellung um 27.930,00 € (0,1 %) auf 
169.170,00 €. 
 
 
 Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren 
 
Gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO NRW sind für drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und aus laufenden Verfahren Rückstell ungen anzusetzen, sofe rn der voraus-
sichtliche Verlust nicht unbeachtlich ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  61 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Wie in den Vorjahren überprüfte das Amt für Finanzen und Beteiligungen auf der Grund-
lage eines im Jahr 2007 festgelegten Verf ahrens die am Jahresende offenen Gewerbe-
steuerforderungen. Dabei wurden die maßgeblichen Einzelforderungen im Wert von mehr 
als 250.000 € bewertet und auf etwaige Ausfälle bzw. Steuerberichtigungen untersucht. In 
Folge dieser Bewertung wurde die Rü ckstellung um 165.300,00 € auf 525.700,00 € ge-
senkt. 
 
 
 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II 
 
Die kommunale Verpflichtung zur Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II wird 
seit der Auslagerung der Abfallabfuhr und –ent sorgung im Rechnungskreis der Abfallwirt-
schaftsbetriebe (AWM) bilanziert. 
 
Der Einbezug von Kosten für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in die Ab-
fallgebühren entbindet die Stadt  Münster von ihrer Eins tandsverpflichtung gegenüber der 
AWM. 
 
Die diesbezügliche Rückstellung i.H.v. 9.940.169,48 € wurde planmäßig im Haushaltsjahr 
2015 ertragswirksam aufgelöst. 
 
 
 Rückstellungen für eigene Steuerverpflichtungen 
 
Der Vorjahresbestand i.H. v. 90.000,00 € wurde um 508.700,00 € auf 598.700,00 aufge-
stockt. 
 
 
 Ansprüche auf diskriminierungsfreie Besoldung 
 
Die Rückstellungen für Ansprüche auf eine di skriminierungsfreie Besoldung wurden im 
Haushaltsjahr 2015 weiter ertragswirksam aufgelöst. Danach beträgt die Rückstellung am 
Ende des Jahres 2015 noch 230.960,00 €. 
 
 
 Regressansprüche der Bundesanstalt für Arbeit 
 
Im Grunde gibt es für die Ermittlung von Einkommen der Hilfeempfänger zwei unter-
schiedliche Berechnungsmethoden, die zu  abweichenden Kostenbel astungen des Bun-
des bzw. der Kommune führen. Infolge dieser nicht eindeut ig geklärten Verfahrensweise 
bildete die Stadt Münster ber eits während der Erstellung der  Eröffnungsbilanz eine Rück-
stellung.  
 
Die Rückstellung wurde ertragswirksam aufgelös t, weil nicht mehr mit einer Inanspruch-
nahme gerechnet wird. 
 
 
 Rückstellungen für Mehrarbeit des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes und für 
Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge 
 
Für geleistete Mehrarbeit und Anpass ungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der 
Feuerwehrleute wurden Rückstellungen erforder lich, die zusammen betrachtet ein Volu-
men von 417.560,00 € ausmachen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  62 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
4. Verbindlichkeiten 827.585.199,10 € 
  Vorjahr:  822.056.505,81 € 
 
In der Bilanzposition Verbi ndlichkeiten werden alle am  Bilanzstichtag 31.12.2015 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach fe ststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Die Verbindlichkeiten wur den mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert 
und entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2013 
Euro 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 
die Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
736.207.218,58 
31.353.258,66 
 
6.528.117,72 
 
2.875.173,33 
 
78.811,53 
23.030.650,74 
57.105.302,06 
14. 
857.178.532,62 
 
0,00 
723.744.633,08 
12.476.555,96 
 
1.116.655,29 
 
416.505,85 
 
108.677,64 
32.451.203,16 
51.742.274,83 
14. 
822.056.505,81 
 
0,00 
729.516.733,06 
13.845.189,44 
 
779.861,25 
 
2.187.737,61 
 
1.827.843,35 
32.133.457,66 
47.294.376,73 
14. 
827.585.199,10 
 
Die Verbindlichkeiten der St adt Münster stiegen im Laufe des Haushaltsjahres 2015 von 
822.056.505,81 € um 5. 528.693,29 € auf 827.585. 199,10 € (0,7 %). Sie blieben aber 
noch unter dem Niveau des Jahres 2013. 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten  
aus Krediten für Investitionen 729.516.733,06 € 
 Vorjahr: 723.744.633,08 € 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len: 
 
 
Kredite 
Bestand  
31.12.2013 
Euro
Bestand  
31.12.2014 
Euro
Bestand  
31.12.2015 
Euro 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
63.346,58 
736.059.508,84 
 
736.207.218,58 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
44.308,12 
723.615.961,80 
 
723.744.633,08 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
25.293,02 
729.407.076,88 
 
729.516.733,06 
 
Die städtischen Verbindlichkei ten aus der Aufnahme von In vestitionskrediten wuchsen 
von 723.744.633,08 € um 5.772.099,98 € (0,8 %) auf 729.516.733,06 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  63 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Von den Verbindlichkeiten entfällt ein Betr ag i.H.v. 84.363,16 € auf  einen Kredit der Hüf-
ferstiftung, der auf einen Ratsbeschluss aus  dem Jahr 1972 zurückzuführen ist. Der Kre-
dit wird nicht getilgt. 
 
Ein wesentlicher Anteil von 91,9 Mio. € entfä llt auf Kredite, die in Schweizer Franken 
(99.556.423,65 CHF) aufgenommen wurden. Die Fremdwährungskredite wurden mit dem 
Wechselkurs zum Bilanzstichtag, den die European Central Bank mit 1,0835 CHF / € 
festsetzte, bewertet. Über diesen Wechselkurs hinaus bis in Höhe von 0,98665 CHF / € 
bildete die Stadt Münster eine Rückste llung für drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften. 
 
Bezogen auf das gesamte Kredi tvolumen haben die Fremdwährungskredite für Investitio-
nen einen Anteil von rd. 12,6%. Die Kreditv erträge liegen damit innerhalb der in der 
Haushaltssatzung festgelegten Grenze von 15 %. 
 
Die Kreditbestände sind zum einen durch Auswertungen der Bestandsverwaltungssoft-
ware KomInform nachgewiesen und zum anderen bestätigten die vorliegenden Salden-
bestätigungen die bilanzierten Werte. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten  
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 13.845.189,44 € 
 Vorjahr: 12.476.555,96 € 
 
Die Bilanzposition wird fast ausschließlich durch einen Kredit bestimmt, der zur Liquidi-
tätssicherung aufgenommen wurde und in  Schweizer Franken valutieret 
(15.000.000 CHF).  
 
Auch hier wurde zum 31.12.2015 wegen der Ve rschlechterung des Wechselkurses mit 
einem niedrigeren Kurs von 1,0835 CHF / € neu bewertet.  
 
Für das denkbare Risiko, dass der Kurs nach dem Bilanzstichtag sinkt, wurde hier eben-
falls eine Rückstellung für drohende Verluste  aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie 
sichert das Währungsrisiko bis auf einen Kurs von 0,98665 € CHF / € ab. 
 
 
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 wu rde festgelegt, dass die Gemeinde zur Si-
cherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf. 
Dieser Grenzwert wurde zu keiner Zeit überschritten. 
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 779.861,25 € 
 Vorjahr:  1.116.655,29 € 
 
In den sechziger und siebziger Jahren hat di e Stadt Münster Grundstücke erworben, de-
ren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rent e auf Lebenszeit vergütet wurde. Der Be-
stand verringerte sich um 336.794,04 € auf 779.861,25 €: 
 
Bezeichnung Endbestand 
31.12.2014 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Leibrentenverträge 
 
1.116.655,29 
 
779.861,25 
 
336.794,04 
 
Zwei Anspruchsberechtigte sind im Laufe des  Jahres 2015 verstorben. Die Rentenschuld 
verringerte sich dadurch um rd. 30,2 % und bezieht sich auf sechs Verträge.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  64 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
4.5 Verbindlichkeiten  
aus Lieferungen und Leistungen 2.187.737,61 € 
 Vorjahr:  416.505,85 € 
 
Verbindlichkeiten aus Li eferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, 
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche R egelungen zurückzuführen 
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstic htag noch nicht erbracht 
hat. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2015 wie folgt zusammen: 
 
 Verbindlichkeiten gegenüber ve rbundenen Unternehmen 1.058.391,38 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber  Sondervermögen 1.126.534,68 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber ö ffentlichen Bereichen 2.458,27 € 
 Verbindlichkeiten gegenüber privat en Bereichen        353,28 € 
 Summe 2.187.737,61 € 
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus  Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem 
Vorjahr von 416.505,85 € um 1.771.231,76 € (425,3 %) auf 2.187.737,61 € gestiegen. 
 
Die Bestrebungen der Verwaltung, Verbi ndlichkeiten und For derungen aus Lieferungen 
und Leistungen unsaldiert auszuweisen, insbesondere in Bezug auf die städtischen Toch-
tergesellschaften bzw. Sondervermögen, bewirkte einen Anstieg der ausgewiesenen Ver-
bindlichkeiten. 
 
Die Durchsicht der verschiedenen Sachkonten führte ansonsten zu keinen weiteren Fest-
stellungen. 
 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten  
aus Transferleistungen 1.827.843,35 € 
 Vorjahr: 108.677,64 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden die Verpflichtungen der Stadt 
Münster ausgewiesen, die aus  der Übertragung von Finanzmitte ln auf die Stadt Münster 
entstanden sind, denen jedoch am B ilanzstichtag unmittelbar keine konkrete Gegenleis-
tung der Gemeinde gegenübersteht. 
 
Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese Bilanzposition zum 31.12.2015 um 1.719.165,71 € 
(1.582,0 %) auf 1.827.843,35 € erhöht.  
 
Der Anstieg ist im Wesent lichen auf unausgeglichene Posten in  Bezug auf die Gewerbe-
steuerumlage und den städtischen Beitrag zum Fonds Deutsche Einheit zurückzuführen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  65 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
4.7 Sonstige Verbind lichkeiten  32.133.457,66 € 
  Vorjahr: 32.451.203,16 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Ve rbindlichkeiten ist ein Samme lposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. 
 
Der Bestand am 31.12.2015 verringerte si ch von 32.451.203,16 € um 317.745,50 € 
(1,0%) auf 32.133.457,66 € und setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Cash-Pooling 10.415.178,13 € 
 Systembedingt noch abzuf ührende Beträge aus den Lohn- und 
Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten (LSt / SozVers) 8.426.388,24 € 
 Ausgleichszahlungen beim Umlagev erfahren (BauGB) 3.598.704,96 € 
 Amtshilfe 1.714.227,39 € 
 Altfälle SGB II 1.221.541,68 € 
 Interessentensc haften 1.026.480,80 € 
 Übrige Verbindlichk eiten  5.730.936,46 € 
Summe 32.133.457,66 € 
 
Die Bilanzwerte lassen sich auf den Abschluss der Sachkonten zurückführen. 
 
Im Rahmen der Prüfung hinterfragte das AWR die einzelnen Posten, wobei sich fol-
gende Anmerkungen ergaben: 
 
- Der bedeutendste Teil der Verbindlichkeiten entfällt mit einem Betrag i.H.v. 
10.415.178,13 € auf das innerstädtische Cash-Pooling. Beim Cash-Pooling wer-
den die Geldanlagen der städtischen Tochtergesellschaften zentral von der Stadt 
verwaltet, um jederzeit einen konzerninternen Liquiditätsausgleich herbeiführen 
zu können. Hierbei zeigte sich jedoch zum zweiten Mal in Folge, dass es zwi-
schen den in das Cash-Pooling einbezogenen Rechnungskreisen Abstimmungs-
differenzen gibt, die nicht aufgeklärt wurden und daher den Bilanzausweis in Fra-
ge stellen. 
 
- Die Hinweise aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nahm das AWR zum 
Anlass und prüfte die Buchungssystematik sowie die Ermittlung des Bilanzaus-
weises für die Ausgleichszahlungen bei den Umlegungsverfahren nach BauGB im 
Rahmen einer unterjährigen Prüfung (Bericht Nr. 07/2016 vom 13.04.2016). Da-
nach wies das AWR die Verwaltung erneut darauf hin, dass der Bilanzausweis 
i.H.v. 3.598.704,96 € um rd. 2,6 Mio. € zu hoch ausfällt. 
 
- Die im Erläuterungsbericht unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen 
Bestandsveränderungen sind rechnerisch nicht nachvollziehbar. 
 
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses wurde das Amt für Finanzen und Be-
teiligungen mit Nachdruck auf die bestehenden Ungenauigkeiten hingewiesen und 
gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die bemängelten Bilanzpositionen im nächsten 
Jahresabschluss 2016 ordnungsgemäß abgeschlossen und in nachvollziehbarer 
Weise belegt werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  66 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 47.294.376.73 € 
  Vorjahr:   51.742.274,83 € 
 
In der Bilanzposition Er haltene Anzahlungen werden alle  kommunalen Verpflichtungen 
gegenüber Dritten ausgewiesen, für die die Stadt Münster vom Bund, Land und übrigen 
Bereichen bereits zweckgebundene Fördermitte l erhalten, die dafür vorgesehene Leis-
tung jedoch noch nicht oder nich t vollständig erbracht hat. Es  kann sich dabei sowohl um 
Fördermittel für Investitionen als auch für Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit handeln. 
 
Zu Vergleichszwecken wurden den Endbes tänden des Jahres 2015 die entsprechenden 
Vorjahreswerte gegenübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2014 
Euro 
31.12.2015 
Euro 
Veränderung 
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land 
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV) 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Soderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Entgelte für Hochzeitswald Münster 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
 
19.324.885,98 
7.645.413,17 
12.939,06 
6.134,90 
723.984,00 
361.209,06 
237.393,58 
260.000,00 
2.893.267,00 
74.124,41 
6.002,50 
18.466.403,17 
  1.730.518,00 
51.742.274,83 
 
20.534.202,09 
4.006.579,76 
9.933,64 
49.756,63 
749.984,00 
532.909,06 
36.407,69 
260.000,00 
786.983,54 
0,00 
1.512,71 
18.856.876,61 
1.469.231,00 
47.294.376,73 
 
1.209.316,11 
-3.638.833,41 
-3.005,42 
43.621,73 
26.000,00 
171.700,00 
-200.985,89 
0,00 
-2.106.283,46 
-74.124,41 
-4.489,79 
390.473,44 
-261.287,00 
-4.447.898,10 
 
Die Bilanzposition Erhalt ene Anzahlungen umfasst Verb indlichkeiten i.H.v. 
47.294.376,73 €. Im Vergleich zum Vorj ahr verringerte sich der Bestand um 
4.447.898,10 € (8,6 %). Der Rückgang ist im  Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass 
die Verwaltung von den als erhaltene Anz ahlungen registrierten Investitionszuwendungen 
und Beiträgen nach Abschluss der geförderten Maßnahme Sonderposten bildete. 
 
Die in Stichproben durchgeführte Prüfung der Sa chkonten führte ansons ten nur zu Fest-
stellungen, die für die Beurteilung des J ahresabschlusses 2015 von untergeordneter Be-
deutung sind. 
 
 
5. Passive Rechnungsa bgrenzung 51.695.742,57 € 
  Vorjahr:  44.581.432,38 € 
 
Passive 
Rechnungsabgrenzung 
Endbestand 
01.01.2015 
Euro
Zuführung 
 
Euro
Verbrauch / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2015 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für Grabnutzungen 
Erhaltene Investitionszuschüsse 
Stellplatzablösebeträge 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
 9.085.680,25 
14.453.034,70 
15.067.596,44 
5.283.912,26 
    691.208,73 
 
44.581.432,38 
 
17.220.212,33 
1.352.526,00 
41.434,11 
0,00 
             0,00 
 
18.614.172,44 
 
9.085.680,25 
1.001.081,12 
1.166.738,77 
232.205,40 
     14.156,71 
 
11.499.862,25 
 
 17.220.212,33 
14.804.479,58 
13.942.291,78 
5.051.706,86 
    677.052,02 
 
51.695.742,57 
 
Der Bestand an Passiven Rechnungsabgrenzungs posten stieg zum Ende des Jahres 
2015 um 7.114.310,19 € (16,0 %)  auf 51.695.742,57 €. Die Abgrenzungen setzten sich 
wie folgt zusammen:

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 Einnahmen vor Ertrag 
 
Für Einnahmen eines Haushaltsj ahres, die erst dem Folgejahr als Ertrag zuzurechnen 
sind (Vorauszahlungen), ist ein passive r Rechnungsabgrenzungspos ten quasi als Aus-
druck einer (Leistungs-) Verpflichtung zu bilden, sofern die Abgrenzung für den Jahresab-
schluss von Bedeutung ist. Es gelten hierbei die gleichen Wertgrenz en wie bei den akti-
ven Rechnungsabgrenzungen. 
 
Die zum Ende des Haushaltsjahres 2014 gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungen 
i.H.v. 9.085.680,25 € wurden im  Haushaltsjahr 2015 komplett aufgelöst und in die Ergeb-
nisrechnung einbezogen. Danach bildete die Verwalt ung neue Abgrenzungen i.H.v. 
17.220.212,33 €, die sich wie folgt zusammensetzen: 
 
Bezeichnung Betrag in Euro 
Freiwillige Gewerbesteuerzahl ungen nach einer Betriebsprüfungen 
zur Vermeidung von Verzugszinsen 9.330.000,00 
Anzahlungen und Überzahlungen auf PSCD-Konten 4.808.211,33 
Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kitas gemäß 
Kinderbildungsgesetz (KiBiz), Vorauszahlung Rate Januar 2016 3.814.379,00 
Sonstige  732.378,00 
Summe 17.220.212,33 
 
Die gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten konnten allesamt nachvollzogen werden. 
 
 
 Grabnutzungsgebühren 
 
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, weil der Gebührenzahler eine Gebühr für eine i.d.R. 
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet. 
 
Die Verwaltung ermittelte die Gebührenei nnahmen für die letzten 30 zurückliegenden 
Jahre und bezieht davon jährlic h 1/30 des Bestandes in di e Erfolgsrechnung ein. Im 
Haushaltsjahr 2015 kommt so ein Betrag von 1.001.081,12 € zu Stande. 
 
Die neuen Abgrenzungen lassen sich allesa mt auf die Gebührenerhebung im Jahr 2015 
zurückführen: 
 
Bezeichnung Betrag in Euro 
Neuvergabe von Grabnutzungen für 30 Jahre 904.529,00 
Verlängerungen vor Ablauf der Nutzugsrechte 165.065,95 
Verlängerung durch Beisetzung 282.931,05 
Summe 1.352.526,00 
 
Die aus den Gebühreneinnahmen des Haushal tsjahres 2015 gebildeten Zuführungen 
i.H.v. 1.352.526,00 € waren nicht zu beanstanden. 
 
 
 Erhaltene Investitionszuschüsse 
 
In den Fällen, in denen die Stadt Münste r investive Zuwendungen erhalten und diese an 
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zu m aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ein passi-
ver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen, 
sofern die Stadt Münster nicht wirtscha ftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung ange-
schafften Vermögensgegenstandes wird. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 bilanzierte die St adt Münster unter den Passiven Rechnungsab-
grenzungsposten nur Zuwendungen für die Straßenbeleuchtung i.H.v. 41.434,11 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  68 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
Mangels Abstimmung fehlen hierbei die Invest itionszuschüsse für die Kindertageseinrich-
tungen. Daher wurde das Amt für Finanzen und Beteiligungen gebeten, zukünftig die In-
vestitionszuschüsse vollständig und korrekt in der Bilanz auszuweisen. 
 
 
 Stellplatzablösebeträge 
 
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablös ebeträgen Zuschüsse an Dritte zur Schaffung 
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, is t in ähnlicher Weise wie bei den investiven 
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ei n aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den. 
 
Im Haushaltsjahr 2015 ergaben sich keine we iteren Abgrenzungen. Nach der zeitanteili-
gen Auflösung der Passiven Rechnungsabgrenz ungen reduzierte sich der Posten daher 
um 232.205,40 € (4,4 %) auf 5.051.706,86 €.  
 
Im abgeschlossenen Haushaltsjahr  optimierte die Verwaltung die Dokumentation der Er-
hebung, Verwaltung und Verwendung der vere innahmten Stellpla tzablösebeträge und 
brachte damit das System zur Überwa chung und Steuerung der St ellplatzablösebeträge 
auf Stand. Ansonsten kam es hier zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
 Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Räumt die Stadt Münster als Eigentümerin einer Liegenschaft einem Dritten ein Erbbau-
recht ein und zahlt dieser durch eine Einmal zahlung die kapitalisie rten Erbbauzinsen, ist 
ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Laufzeit des 
vertraglich geregelten Nutzungsrechtes aufzulösen. 
 
Die Abgrenzung von privatrech tlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige 
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für 
das Biologische Centrum Coermühle. 
 
Die Erbbauzinsen wurden entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer 
aufgelöst, ein Zugang konnte nicht festgestellt werden. 
 
 
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 
 
Mit der Finanzrechnung der Stadt  Münster werden sämtliche im Haushaltsjahr 2015 re-
gistrierten Einzahlungen und gel eisteten Auszahlungen systematisiert nachgewiesen und 
die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes dargelegt. 
 
Die Geldbestände der Stadt  Münster erhöhten sich gegen dem Vorjahr um 
9.525.577,25 €. In der Planung ging man noch einem Fehlbet rag i.H.v. 119.894.536,00 € 
aus. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist zum einen auf ein besseres Ergebnis der 
laufenden Verwaltungstätigkeit und zum anderen auf Verzögerungen bei der Abwicklung 
investiver Maßnahmen zurückzuführen. V on der Ergebnisverbesserung des Jahres 2015 
werden insgesamt 82.630.244,00 € zur Verstärkung in das nachfolgende Haushaltsjahr 
übertragen.  
 
Die Gemeinde hat ihre Zahl ungsfähigkeit durch eine angem essene Liquiditätsplanung si-
cherzustellen und kann nach § 89 Abs. 2 Ge meindeordnung NRW i. V. m. Nr. 4.5.7 der 
Geschäftsanweisung Finanzbuchhaltung (GA Finanzbuchhaltung)  zur rechtzeitigen Leis-
tung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquidität ssicherung bis zu dem in der Haushaltssat-
zung festgesetzten Höchstbetr ag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Ver-
fügung stehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  69 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
In ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das J ahr 2015 hat die Stadt Münster einen Höchstbe-
trag von 200,0 Mio. € für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen 
werden dürfen, festgesetzt. 
 
Die nachfolgende Graphik veran schaulicht die Entwicklung des Höchstbestandes (ein-
schließlich Kontokorrent S-Zentral), die Höchstbestände der Fremdwährungskredite (CHF 
umgerechnet in Euro), die durchschnittlichen Tagesbestände des Liquiditätskredite sowie 
den Zinsaufwand hierfür (ohne Überziehungszinsen) in den Jahren 2011 bis 2015: 
 
 
Der Bestand der Liquiditätskredite 1 hat sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um rd. 
19,6 Mio. € auf rd. 52,1 Mio. € (+60,3 %) erhöht. Gleichwohl verringerte der Zinsaufwand 
für die Liquiditätskredite von rd. 92,1 Tsd. € auf 9,9 Tsd. € zum Ende des Haushaltsjahres 
2015, was hauptsächlich auf des insgesamt niedrige Zinsniveau zurückzuführen ist. Zwei 
neu aufgenommene Liquiditätskredite werden mit 0,03 % bzw. 0,02 % verzinst und für die 
Fremdwährungskredite wurden ab dem 04.03.2015 keine Zinsen mehr fällig. 
 
Der bestehende in Schweizer Franken valu tierende Liquiditätskredit 10.474.860,34 € 
(15,0 Mio. CHF) konnte zinsfrei bis zum 15.03.2017 prolongiert werden. 
 
Der in der Haushaltssatzung vorgegebenen R ahmen für Liquiditätskredite i.H.v. 
200,0 Mio. € und die in der Geschäftsanw eisung für die Finanz buchhaltung festgelegten 
Höchstgrenzen wurden von der Verwaltung eingehalten. 
 
Die Neuaufnahme weiterer Kredite in einer fremden Währung ist nach den Bestimmungen 
des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 (V/0195/2015)  nicht mehr vorgesehen. Von dieser 
Regelung ist jedoch die Prolongation von Krediten ausgenommen. 
 
 
 
 
 
                                               
1 Hierbei handelt es sich um zwei Kredite in Schweize r Franken und kurzeitige Überziehungskredite (Kontokorrent). 
Liquiditätskredite in Euro wurden im Jahr 2014 nicht benötigt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  70 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2015 
 
Die Haushaltssatzung der Stadt Münster fü r das Haushaltsjahr 2015 wurde durch die 
Aufsichtsbehörde zur Kenntni s genommen. Gegen die Haushaltssatzung mit ihren Fest-
setzungen wurden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben. 
 
In der Sitzung am 16.12.2015 beschloss der Rat einen 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 
2015 (V/0977/2015).  
 
Die Veränderungen im Ergebnisplan führten zu einer Verbesserung des ursprünglich ge-
planten Jahresfehlbetrages; gleichwohl blieb es bei einem Fehlbetrag. Mit den Änderun-
gen in der Haushaltsplanung reduzie rte sich das Defizit von - 27,2 Mio. € auf –23,8 Mio. € 
um 3,4 Mio. €. 
 
Das Defizit im Ergebnisplan konnte durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 
ausgeglichen werden, so dass der Haushaltspl an des Jahres 2015 als fiktiv ausgeglichen 
galt. Die Bezirksregierung nahm den 1. Nachtrag ohne Bedenken zur Kenntnis. 
 
Die gesetzlichen Möglic hkeiten zur Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft bewirkten im 
Haushaltsjahr 2015 weitere Änderungen des städtischen Budgets: 
 
Ergebnisplan 
2014 
Ansatz Nachtrag 
Mehr /  
Weniger 
Reste APL / 
ÜPL 
Umbu- 
chungen 
Sperrun-
gen 
Budget Ergebnis 
 T€ T€  T€ T€ T€ T€ T€ T€
ordentliche 
Erträge 974.590,4 14.255,0 0 97,5 8.942,1 0 997.885,0 1.017.328,4 
ordentliche 
Aufwendungen 983.983,3 14.349,8 12.432,5 -362,7 12.082,4 -198,9 1.022.286,4 1.021.256,4 
Finanz- 
erträge 12.306,7 1.453,6 0 0 3.060,0 0 16.820,3 17.153,5 
Finanz- 
aufwendungen 30.087,0 -2.000,0 0 0 0 0 28.087,0 25.380,4 
Jahres- 
ergebnis -27.173,2 3.358,8 -12.432,5 460,2 -80,3 198,9 -35.668,1 -12.154,9 
Außerordentli-
che 
Erträge 
0 0 0 0 0 0 
0 0 
Außerordentli-
che 
Aufwendungen 
0 0 0 0 0 0 
0 0 
Verrechnete 
Erträge 500,0 0 0 0 0 0 500,0 5.922,0 
Verrechnete 
Aufwendungen 1.500,0 0 0 0 0 0 1.500,0 4.714,2 
Verrechnungs-
saldo -1.000,0 0 0 0 0 0 1.000,0 1.207,8, 
         
Veränderung 
des 
Eigenkapitals 
-28.173,2 3.358,8 -12.432,5 460,2 -80,3 198,9 -36.668,1 -10.947,1 
 
Neben dem Nachtrag bewirkte insbesondere die Übertragung von Haushaltsausgaberes-
ten i.H.v. 12,4 Mio. € eine Ausdehnung des Budgets und ei ne Vergrößerung der planmä-
ßigen Unterdeckung des Haushaltsjahres 2015. 
 
In Folge dessen rechnete die Stadtverwaltung mit einer Verminderung des Eigenkapitals - 
einschließlich der außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrechnungen – 
i.H.v. -36,7 Mio. €. 
 
Dem steht zum Ende des Haus haltsjahres 2015 eine Unterde ckung i.H.v. -10,9 Mio. € 
gegenüber. Gegenüber der Haushaltsplanung betr ägt die Ergebnisverbesserung rd. 
25,7 Mio. € (70,1 %).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015  71 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  01/17 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Au fgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgänge 
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereic h der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überört licher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Folgende Abrechnungen wurden seitens des AWR mit Blick auf das Haushaltsjahr 2015 
überprüft: 
 
 am 06.07.2015: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2015 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 am 07.01.2016: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2015 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
Darüber hinaus fand eine Prüfung von Einzel fällen im Bereich der delegierten Aufgaben 
nicht statt. 
 
 
12 Bestätigungsvermerk 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision den Jahresab schluss der Stadt Münster 
für das Haushaltsjahr 2015 und erteilt auf der  Grundlage der in diesem Bericht zusam-
mengefassten Prüfungsergebnisse den fol genden uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk. 
 
Der Jahresabschluss besteht aus B ilanz, Ergebnisrechnung,  Finanzrechnung und den 
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 101  i.V.m.  § 95 GO NRW unter 
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Verm ögensgegenstände und des Lageberichtes der 
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind di e Haushaltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden. 
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die 
sich auf die Darstellung des durch den Jahr esabschluss unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageber icht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden konnten. 
 
Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Organisation, 
die Tätigkeit und über das wirt schaftliche und rechtliche Umfeld  der Stadt Münster sowie 
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, 
Übersicht über örtlich festgelegte Nu tzungsdauern der Vermögens gegenstände, Jahres-
abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

14 0 00 00  01/17

Bilanz zum 31.12.2015

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2014 31.12.2015
Euro Euro
A k t i v a 3.444.917.831,65 3.441.816.743,46
1. Anlage v e r möge n 3.251.740.023,41 3.228.613.316,07
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 328.485,50 373.329,56
1.2 Sachanlagen 2.792.901.768,09 2.766.485.802,24
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 230.214.167,19 229.608.734,75
1.2.1.1 Grünflächen 126. 983.451,08 126.153.237,08
1.2.1.2 Ackerland 33.026.476,29 34.298.817,45
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.274.767,12 10.430.217,65
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 59.929.472,70 58.726.462,57
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 740.968. 255,22 754.848.114,20
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 63.814.474,16 67.581.880,72
1.2.2.2 Schulen 354.612.905,57 350.813.082,99
1.2.2.3 Wohnbauten 2.186.947,29 2.170.704,67
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 320.353. 928,20 334.282.445,82
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.649.713.359,06 1.629.237.743,03
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.148.42 6,45 315.105.009,54
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.088.190,82 41.117.660,22
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 699.537. 781,98 693.938.686,60
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 574.126.022,90 559.289.293,94
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 20.812.936,91 19.787.092,73
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 804.673,51 2.103.976,04
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.107.621,31 14.134.119,17
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34.814.236,54 34.761.511,09
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.756.045,13 36.771.724,34
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 83.523.410,13 65.019.879,62
1.3 Finanzanlagen 458.509.769,82 461.754.184,27
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 404.791.196,84 407.597.423,45
1.3.2 Beteiligungen 14.328.050,08 12.980.522,27
1.3.3 Sondervermögen 21.338.278,82 21.495.696,27
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 15.412.527,71 17.266.648,99
1.3.5 Ausleihungen 2.639.716,37 2.413.893,29
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.247.449,08 656.652,95
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.260.130,00 1.226.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 132.137,29 531.110,34
2.
Umlaufvermögen 143.793.504,17 156.760.694,63
2.1 Vorräte 31.303.689,11 36.098.607,62
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 31.303.689,11 36.098.607,62
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.536.167,62 32.182.862,32
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 20.593.088,41 17.785.862,28
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 6.258.841,50 6.563.544,70
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 6.684.237, 71 7.833.455,34
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 78.953.647,44 88.479.224,69
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 49.384.304,07 56.442.732,76

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 17.785.862,28 14.832.759,37 559.480,40 2.393.622,51 20.593.088,41
1.1 (160000) Gebühren 2.488.955,49 2.488.952,77 2,72 0,00 2.284.123,05
1.2 (162000) Beiträge 250.519,79 250.519,79 0,00 0,00 717.136,00
1.3 (164000) Steuern 4.241.126,74 4.241.126,74 0,00 0,00 5.224.276,79
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 4.874.045,96 4.285.100,78 559.463,48 29.481,70 7.112.187,97
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 5.931.214,30 3.567.059,29 14,20 2.364.140,81 5.255.364,60
2. Privatrechtliche Forderungen 6. 563.544,70 6.563.544,70 0,00 0,00 6.258.841,50
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 651.558,82 651.558,82 0,00 0,00 1.806.526,77
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 140.905,84 140.905,84 0,00 0,00 107.580,90
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.629.701,57 1.629.701,57 0,00 0,00 968.718,48
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 4.141.378,47 4.141.378,47 0,00 0,00 3.376.015,35
Summe aller Forderungen 24.349.406,98 21.396.304,07 559.480,40 2.393.622,51 26.851.929,91
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2015
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2014

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
12345
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
für Investitionen 729.516.733,06  34.455.183,18  139.920.656,74  555.140.893,14  723.744.633,08  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 25.293,02  16.992,28  8.300,74  0,00  44.308,12  
2.5 von Kreditinstituten 729.407.076,88  34.438.190,90  139.912.356,00  555.056.529,98  723.615.961,80  
3. Verbindlichkeiten aus  Krediten 
zur Liquiditätssicherung 13.845.189,44  13.845.189,44  0,00  0,00  12.476.555,96  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 779.861,25  35.188,68  136.343,45  608.329,12  1.116.655,29  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 2.187.737,61  2.187.737,61  0,00  0,00  416.505,85  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 1.827.843,35  1.827.843,35  0,00  0,00  108.677,64  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 32.133.457,66  27.996.279,17  3.110.697,69  1.026.480,80  32.451.203,16  
8. Erhaltene Anzahlungen 47.294.376,73  5.687.500,02  22.750.000,10  18.856.876,61  51.742.274,83  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 827.585.199,10  86.034.921,45  165.917.697,98  575.632.579,67  822.056.505,81  
49.755.591,13  57.974.261,24  
Verbindlichkeitenspiegel
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
Gesamtbetrag
am 31.12.2015Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung* aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
Buchw e r t GJ-
Be ginn lfd. Buchwert
01.01.2015 2015 2015 2015 31.12.2015 01.01.2015 2015 2015 2015 31.12.2015 01.01.2015 31.12.2015
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 766.817,25 106.358,95 -42.582,26 4.442,75 835.036,69 -438.331,75 -65.957,64 42.582,26 0,00 -461.707,13 328.485,50 373.329,56
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 152.316.641,93 1.140.675,17 -644.826,60 1.672.377,34 154.484.867,84 -25.333.190,85 -3.197.333,91 201.982,99 -3.088,99 -28.331.630,76 126. 983.451,08 126.153.237,08
1.2.1.2 Ackerland 33.026.476,29 1.108.405,18 -44.392,83 208.328,81 34.298.817,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33.026.476,29 34.298.817,45
1.2.1.3 Wald, Fors ten 10.274.767,12 108.766,85 -4.142,03 50.825,71 10.430.217,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.274.767,12 10.430.217,65
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 59.929.472,70 0,00 -980.883,48 -222.126,65 58.726.462,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59.929.472,70 58.726.462,57
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 69.040.449,58 3.150.433,52 -7.524,00 1.808.914,27 73.992.273,37 -5.225.975,42 -1.184.417,23 0,00 0,00 -6.410.392,65 63.814.474,16 67.581.8 80,72
1.2.2.2 Schulen 424.128.110,23 6.032.765,77 -2.241.965,17 1.723.085,17 429.641.996,00 -69.515.204,66 -9.898.584,73 584.876,38 0,00 -78.828.913,01 354.612 .905,57 350.813.082,99
1.2.2.3 Wohnbauten 2.482.744,27 34.606,83 -46.045,64 43.317,42 2.514.622,88 -295.796,98 -48.121,23 0,00 0,00 -343.918,21 2.186.947,29 2.170.704,67
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 375.250.950,18 8.970.124,68 -36.584,99 12.510.620,76 396.695.110,63 -54.897.021,98 -7.515.642,83 0,00 0,00 -62.412.664,81 320.353.928,20 3 34.282.445,82
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.148.426,45 294.303,43 -602.774,17 265.053,83 315.105.009,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.148.426,45 315.105.009,54
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 48.210.127,81 302.932,41 -39.797,33 1.919.801,75 50.393.064,64 -8.121.936,99 -1.186.860,57 33.393,14 0,00 -9.275.404,42 40.088.190,82 41.1 17.660,22
1.2.3.3 Gleis anlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4 Ent wä sser un gs- u .Abwa sser -
beseitigungsanlagen 828.163.367,57 4.619.448,37 -1.203.119,83 9.141.173,48 840.720.869,59 -128.625.585,59 -18.408.828,46 252.231,06 0,00 -146.782.182,99 699. 537.781,98 693.938.686,60
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 761.831.089,28 5.558.053,92 -3.311.686,72 9.007.022,29 773.084.478,77 -187.705.066,38 -27.273.787,00 1.183.668,55 0,00 -213.795.184,83 57 4.126.022,90 559.289.293,94
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 28.263.828,51 10.292,85 0,00 0,00 28.274.121,36 -7.450.891,60 -1.036.137,03 0,00 0,00 -8.487.028,63 20.812.936,91 19.787.092,73
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 1.274.981,34 1.216.855,26 -59.560,67 318.526,09 2.750.802,02 -470.307,83 -208.780,18 32.262,03 0,00 -646.825,98 804.673,51 2.103.976,04
1.2.5 K unstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 14.107.621,31 27.645,25 -1.147,39 0,00 14.134.119,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.107.621,31 14.134.119,17
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 52.694.042,50 2.710.661,99 -937.816,55 935.929,81 55.402.817,75 -17.879.805,96 -3.536.405,06 774.904,36 0,00 -20.641.306,66 34.814.236,54 34.761.511,09
1.2.7 B etriebs- und 
Geschäftsausstattung 97.044.443,35 4.903.048,94 -906.200,39 277.414,52 101.318.706,42 -58.288.398,22 -7.144.561,78 883.412,66 2.565,26 -64.546.982,08 38.756.0 45,13 36.771.724,34
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 83.523.410,13 26.616.642,88 -5.447.654,85 -39.672.518,54 65.019.879,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83.523.410,13 65.019.879,62
1.3.1 Anteile an verb. 
Unte r ne hm e n 412.505.273,89 3.427.268,84 -621.042,23 0,00 415.311.500,50 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 404.791.196,84 407.597.423,45
1.3.2 Beteiligungen 23.975.687,38 0,00 -1.347.527,81 0,00 22.628.159,57 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 14.328.050,08 12.980.522,27
1.3.3 Sondervermögen 21.482.600,98 172.202,55 -14.785,10 0,00 21.640.018,43 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.338.278,82 21.495.696,27
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 15.412.527,71 1.854.121,28 0,00 0,00 17.266.648,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.412.527,71 17.266.648,99
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 1.247.449,08 0,00 -9.602,20 -581.193,93 656.652,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.247.449,08 656.652,95
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.260.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.226.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.260.130,00 1.226.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 158.570,84 20.000,00 -202.220,88 581.193,93 557.543,89 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 132.137,29 531.110,34
3.833.525.007,68 72.385.614,92 -18.787.883,12 -7.811,19 3.887.114.928,29 -581.784.984,27 -80.705.417,65 3.989.313,43 -523,73 -658.501.61 2,22 3.251.740.023,41 3.228.613.316,07
* Wenn Umbuchungen zw ischen den Anlagenklassen erfolgen, enthält die Spalte Umbuchung eigentlich in der Summe   
den Wert 0. In 2015 w ird jedoch der Wert in Höhe von 7.811,19 € ausgew iesen.
Begründung:  Wertveränderungen zw ischen Anlagenspiegel und ARAP bzw . Umlaufvermögen w urden nicht w ie  
vorgesehen durch Zu- bzw . Abgangsbuchungen, sondern durch reine Umbuchungen nachvollzogen.
Anlagenspiegel (Teil 1)
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Sum m en
Anlagenspiegel (Teil 2)
Abschreibungen (AfA) Buchwerte

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 482.858.943,22        517.600.000,00        523.889.250,00        520.754.633,99        3.134.616,01 -          -0,6 0,00    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 142.579.059,45        106.834.530,00        113.303.060,00        117.872.680,59        4.569.620,59           4,0 0,00    
3  + Sons tige Trans fererträge 13.699.848,49          12.027.710,00          13.067.710,00          15.596.084,26          2.528.374,26           19,3 0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 114.602.439,61        119.842.970,00        119.662.970,00        119.936.434,30        273.464,30              0,2 0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 32.632.693,86          19.592.870,00          19.592.870,00          21.220.312,70          1.627.442,70           8,3 0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 143.004.494,22        143.349.620,00        149.509.950,00        165.550.291,39        16.040.341,39          10,7 0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 62.675.790,71          52.392.710,00          46.869.620,00          53.690.853,12          6.821.233,12           14,6 0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.782.009,14           2.950.000,00           2.950.000,00           2.707.119,46           242.880,54 -             -8,2 0,00    
9  + / - Bestandsveränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
10  = Ordentliche Erträge 994.835.278,70        974.590.410,00        988.845.430,00        1.017.328.409,81     28.482.979,81          2,9 0,00    
11  - Personalaufwendungen 215.820.520,83        224.566.400,00        226.279.990,00        229.677.300,80        3.397.310,80           1,5 0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 21.100.825,93          15.870.920,00          15.870.920,00          18.136.090,48          2.265.170,48           14,3 0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 105.012.637,90        112.393.290,00        120.341.345,36        109.406.853,39        10.934.491,97 -         -9,1 6.475.160,00           
14  - Bilanzielle Abs chreibungen 79.639.474,81          79.738.040,00          80.083.040,00          81.034.728,43          951.688,43              1,2 0,00    
15  - Transferaufwendungen 470.849.468,62        493.188.400,00        501.887.685,75        493.570.524,41        8.317.161,34 -          -1,7 2.984.596,00           
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 59.868.228,17          58.226.240,00          66.302.542,29          89.430.923,96          23.128.381,67          34,9 5.991.182,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 952.291.156,26        983.983.290,00        1.010.765.523,40     1.021.256.421,47     10.490.898,07          1,0 15.450.938,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 42.544.122,44          9.392.880,00 -          21.920.093,40 -         3.928.011,66 -          17.992.081,74          -82,1 15.450.938,00          
19  +F i n a n z e r t r ä g e 15.900.499,88          12.306.660,00          13.760.220,00          17.153.546,50          3.393.326,50           24,7 0,00    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 26.664.352,64          30.087.000,00          28.087.000,00          25.380.457,63          2.706.542,37 -          -9,6 0,00    
21 = Finanzergebnis 10.763.852,76 -         17.780.340,00 -         14.326.780,00 -         8.226.911,13 -          6.099.868,87           -42,6 0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 31.780.269,68          27.173.220,00 -         36.246.873,40 -         12.154.922,79 -         24.091.950,61          -66,5 15.450.938,00          
23  + Außerordentliche Erträge 3.888.130,52           0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 11.252.705,11          0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis 7.364.574,59 -          0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
26  =  Jahresergebnis 24.415.695,09          27.173.220,00 -         36.246.873,40 -         12.154.922,79 -         24.091.950,61          -66,5 15.450.938,00          
Haushaltsansatz 2015 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 830.505,52              500.000,00              500.000,00              2.276.680,08           1.776.680,08           355,34       0,00    
bei Vermögens gegens tänden
28 Verrechnete Erträge 1.234.179,43           0,00    0,00    3.645.359,18           3.645.359,18            --- 0,00    
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 3.579.512,78           1.500.000,00           1.500.000,00           3.363.224,72           1.863.224,72           124,21       0,00    
bei Vermögens gegens tänden
30 Verrechnete Aufwendungen 1.558.850,00           0,00    0,00    1.350.965,41           1.350.965,41              --- 0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 3.073.677,83 -          1.000.000,00 -          1.000.000,00 -          1.207.849,13           2.207.849,13           220,78 -      0,00    
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2015 Ansatz / Ergebnis

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2015

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 478.716.825,10     517.600.000,00     523.889.250,00     532.025.402,57     8.136.152,57        1,6 0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 119.165.113,39     78.895.150,00       85.363.680,00       87.769.071,56       2.405.391,56        2,8 0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 14.039.415,44       12.027.710,00       13.067.710,00       15.413.299,30       2.345.589,30        17,9 0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 93.748.480,46       96.273.230,00       96.093.230,00       97.762.041,82       1.668.811,82        1,7 0,00 
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 32.453.639,53       19.578.890,00       19.578.890,00       21.178.717,85       1.599.827,85        8,2 0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 138.650.165,48     143.349.620,00     149.509.950,00     163.864.101,65     14.354.151,65       9,6 0,00 
7  + Sonstige Einzahlungen 58.569.855,55       35.568.080,00       33.444.990,00       34.156.792,13       711.802,13           2,1 0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 15.669.669,84       12.306.660,00       13.760.220,00       16.886.472,24       3.126.252,24        22,7 0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 951.013.164,79     915.599.340,00     934.707.920,00     969.055.899,12     34.347.979,12       3,7 0,00 
10  - Personalauszahlungen 197.468.003,55     210.053.700,00     211.745.290,00     206.553.219,18     5.192.070,82 -       -2,5 0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 22.475.477,54       22.311.020,00       22.311.020,00       23.569.704,83       1.258.684,83        5,6 0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 111.704.878,36     114.343.290,00     124.434.447,00     112.593.691,97     11.840.755,03 -      -9,5 6.810.165,00           
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 26.493.572,64       30.087.000,00       28.087.000,00       25.551.386,47       2.535.613,53 -       -9,0 0,00 
14  - Transferauszahlungen 474.152.101,68     491.628.960,00     505.848.246,00     495.151.127,01     10.697.118,99 -      -2,1 4.757.386,00           
15  - Sonstige Auszahlungen 56.430.499,28       60.954.070,00       69.422.463,00       65.669.428,27       3.753.034,73 -       -5,4 5.991.182,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 888.724.533,05     929.378.040,00     961.848.466,00     929.088.557,73     32.759.908,27 -      -3,4 17.558.733,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 62.288.631,74       13.778.700,00 -      27.140.546,00 -      39.967.341,39       67.107.887,39       247,3 -         17.558.733,00 -         
18  + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 16.304.477,47       18.014.950,00       18.170.950,00       18.999.090,28       828.140,28           4,6 0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 774.142,84           1.067.620,00        1.067.620,00        1.805.587,42        737.967,42           69,1 0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 34.000,00             34.000,00             34.000,00             34.000,00             0,00 0,0 0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.597.088,49        3.559.020,00        3.559.020,00        5.022.366,80        1.463.346,80        41,1 0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 6.150.850,41        14.054.500,00       14.054.500,00       12.207.357,37       1.847.142,63 -       -13,1 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 27.860.559,21       36.730.090,00       36.886.090,00       38.068.401,87       1.182.311,87        3,2 0,00 
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 8.447.448,01        8.125.010,00        10.454.997,00       2.461.406,70        7.993.590,30 -       -76,5 5.347.387,00           
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 44.156.858,16       45.414.520,00       102.144.613,00     48.260.970,25       53.883.642,75 -      -52,8 48.711.447,00          
26  - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 6.669.604,77        10.527.370,00       18.853.883,00       7.568.767,82        11.285.115,18 -      -59,9 10.341.072,00          
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1.464.998,40        1.004.000,00        1.784.000,00        1.715.093,60        68.906,40 -            -3,9 0,00 
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.926.273,43        4.934.500,00        7.870.286,00        3.108.140,06        4.762.145,94 -       -60,5 671.605,00              
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 862.077,00           20.000,00             20.000,00             25.490,00             5.490,00               27,5 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 64.527.259,77       70.025.400,00       141.127.779,00     63.139.868,43       77.987.910,57 -      -55,3 65.071.511,00          
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 36.666.700,56 -      33.295.310,00 -      104.241.689,00 -    25.071.466,56 -      79.170.222,44       -75,9 65.071.511,00 -         
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 25.621.931,18       47.074.010,00 -      131.382.235,00 -    14.895.874,83       146.278.109,83     -111,3 82.630.244,00 -         
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2015 Ansatz / Ergebnis

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2016  
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 12.214.117,00       32.293.560,00       45.247.700,00       30.305.883,00       14.941.817,00 -      -33,0 14.878.750,00          
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.506,06               75.274.774,00       0,00 1.165,44               1.165,44               0,00 
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 31.381.165,38       33.760.000,00       33.760.000,00       33.669.704,41       90.295,59 -            -0,3 0,00 
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 19.182.067,44       0,00 0,00 1.506,06               1.506,06               0,0 0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 38.347.609,76 -      73.808.334,00       11.487.700,00       3.364.162,03 -       14.851.862,03 -      -129,3 14.878.750,00       
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 12.725.678,58 -      26.734.324,00       119.894.535,00 -    11.531.712,80       131.426.247,80     -109,6 67.751.494,00 -         
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 91.206.168,72       78.953.647,00       78.953.647,00       78.953.647,44       0,00 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 473.157,30           0,00 0,00 2.006.135,55 -       2.006.135,55 -       0,00 0,00 
41  = Liquide Mittel 78.953.647,44       105.687.971,00     40.940.888,00 -      88.479.224,69       129.420.112,25     316,1 -         67.751.494,00 -         
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2015 Ansatz / Ergebnis

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

1
 
Stadt Münster, Oktober 2016
     
      
Lagebericht  
 
zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Münster 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2015 ein Jahresabschluss aufzustel- 
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe- 
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der Ver- 
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gem einde vermittelt wird. Auch ist auf die 
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.  
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunale n Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung entste- 
hen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die voraussichtliche Entw icklung des Eigenkapitals wider. Ein 
positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ei n negatives Jahresergebnis zu einem 
Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das Jahreserge bnis auch die maßgebliche Größe für 
den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglich en, wenn das Jahresergebnis keinen 
negativen Wert ausweist.

2
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
 
Ergebnisrechnung 2015 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
 
Ordentliche Erträge 
 
988,8 
 
1.017,3  
 
+   28,5  
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
1.010,8  
 
1.021,3  
 
+   10,5  
 
Finanzerträge 
 
13,8  
 
17,2  
 
+     3,4  
 
Finanzaufwendungen 
 
28,0 
 
25,4  
 
-      2,6 
 
Jahresergebnis  
 
-    36,2 
 
 -  12,2  
 
+   24,0 
 
 
Das Jahresergebnis weist ein Defizit von -12,2 Mio. € aus. Gegenüber der Haushaltsplanung 
(einschließlich Nachtrag und Ermächtigungsübertragu ngen), in der noch von einem Vermö- 
gensverzehr in Höhe von -36,2 Mio. € ausgegangen we rden musste, ergibt sich eine Ver- 
besserung von 24,0 Mio. €.  
 
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, da ss von den nicht benötigten Aufwand- 
sermächtigungen rd. 15,5 Mio. € als so genannte Erm ächtigungsübertragungen in das Jahr 
2016 übertragen wurden und dort den laufenden Ansat z entsprechend erhöhen. Da aber zu 
erwarten ist, dass auch im Jahresabschluss 2016 nic ht verbrauchte Haushaltsmittel in ähnli- 
cher Größenordnung nach 2017 übertragen werden müss en, kann diese Position für die 
Analyse grundsätzlich neutralisiert werden.      
 
Gegenüber dem Planansatz sind die Erträge um 31,9 M io. € (+ 3,2 %) und die Aufwendun- 
gen um 7,9 Mio. € (+ 0,8 %) gestiegen.  
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er- 
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent- 
lichen Veränderungen beleuchtet werden. 
    
Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 275,0  Mio. € wurde um 7,6 Mio. € (-2,8 %) 
verfehlt (267,4 Mio. €). Die Erträge aus dem Gemein deanteil an der Einkommensteuer, die 
im Gegensatz zur Gewerbesteuer nur geringen Schwank ungen unterliegen, haben sich in

3
den letzten Jahren  stetig nach oben entwickelt. Im  Jahr 2015 betrug das Steueraufkommen 
144,3 Mio. €, der Haushaltsansatz wurde um 4,3 Mio. € übertroffen.  
 
Mehrerträge sind unter anderem im Bereich der Kinde r- und Jugendhilfe verbucht worden. 
Die Zuwendungen des Landes lagen um 2,6 Mio. € und die Kostenerstattungen von anderen 
Jugendämtern bzw. des übergeordneten Trägers lagen mit 2,5 Mio. € über dem Haushalts- 
ansatz. Die Transferaufwendungen blieben bei der Ju gendhilfe um -2,9 Mio. € unter dem 
Ansatz. Dies ist überwiegend auf gesunkene Fallzahl en bei den Hilfen zu Erziehung zurück- 
zuführen. 
 
Eine weitere Verbesserung um 8,3 Mio. € wurde im So zialbereich (ohne Jobcenter) erzielt. 
Hier sind unter anderem die Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleis- 
tungsgesetz (AsylbLG) zu nennen. Bei den Transferau fwendungen ergaben sich Minderauf- 
wendungen von insgesamt -2,6 Mio. €, die sich auf v erschiedene Leistungsbereiche des So- 
zialamtes verteilen. 
 
Vor allem bei den „Aufwendungen für Sach- und Diens tleistungen“ (-10,9 Mio. €) und den 
„Transferaufwendungen“ (-8,3 Mio. €) blieb das Jahresergebnis unter dem Haushaltsansatz. 
Der Großteil dieser nicht benötigten Mittel entfäll t auf die Bewirtschaftung der bebauten 
Grundstücke (-2,4 Mio. €) und ist auf die gesunkene n Energiepreise zurückzuführen. Gerin- 
gere Transferaufwendungen waren insbesondere in den  bereits genannten Bereichen „Ju- 
gendhilfe“ und „allg. Sozialhilfe“ zu verzeichnen.  
 
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushaltansätze um insgesamt 3,4 Mio. € über- 
schritten. Hier fiel die Zuführung zu den Rückstell ungen für Beamte höher aus als geplant 
(+7,2 Mio. €). Die Dienstaufwendungen blieben dageg en um -3,8 Mio. € hinter dem fortge- 
schriebenen Ansatz zurück. Die Versorgungsaufwendun gen fielen um 2,3 Mio. € höher aus 
als geplant. Hier sind die tatsächlichen Personalve ränderungen bei den Beamten und ihren 
Hinterbliebenen von der prognostizierten Entwicklung abgewichen. 
 
Deutlich erhöhte Aufwendungen ergaben sich bei den sonstigen ordentlichen Aufwendun- 
gen. Verantwortlich dafür waren vor allem Aufwendun gen für die Kredite in Schweizer Fran- 
ken (CHF). Die Schweizer Notenbank hatte am 23.01.2 015 den seit dem Jahr 2011 beste- 
henden Mindestkurs von 1,20 Franken/€ aufgegeben. A ls Folge daraus stieg des Wechsel- 
kurs des CHF deutlich an und notierte am 31.12.2015  bei 1,0835 CHF/€. Aufgrund dieser 
Wechselkursentwicklung wurden die Verbindlichkeiten  um 10,7 Mio. € erhöht, was zu einer 
entsprechenden Belastung des Jahresergebnisses führ te. Der tiefste Schlusskurs des Jah-

4
res 2015 am 23.01.2015 betrug 0,98665 CHF/€. Um die  Wechselkursrisiken bis zu diesem 
Kurs abzudecken, wurden zusätzliche Drohverlustrück stellungen in Höhe von 10,2 Mio. € 
gebildet.  
 
 
Das Finanzergebnis  aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich d er Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um 6,0 Mio. € 
besser als geplant ausgefallen. Diese Ergebnisverbe sserung ergibt sich durch die Aufrech- 
nung von Mehrerträgen von 3,4 Mio. € mit den Minder aufwendungen bei den Zinsen von 
2,6 Mio. €.  
 
 
3. Finanzlage 
 
 
Finanzrechnung 2015 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 
 
-     27,2 
 
+    40,0  
 
+     67,2 
 
Saldo aus Investitionstätigkeit 
 
-   104,2  
 
-     25,1  
 
+     79,1 
Finanzmittelüberschuss (+ ) 
Finanzmittelfehlbetrag (-)  
 
   -   131,4  
+    14,9  +   146,3  
 
    
Aufnahme und Rückflüsse von 
Darlehen 
 
45,2  
 
30,3  
 
-      14,9  
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 
 
0 
 
0,0 
 
+       0,0  
Tilgung und Gewährung von 
Darlehen 
 
33,7 
 
33,7  
 
0  
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 
 
  11,5  
 
-   3,4  
 
-       14,9  
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch  das Ergebnis der laufenden Verwal- 
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigk eit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung 
der Kredite.  
 
Der in der Planung noch negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte letztlich in  
ein positives Ergebnis von 40,0 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit (Einzahlungen abzüglich der A uszahlungen für die Herstellung bzw. den

5
Erwerb von Vermögen) konnte auf -25,1 Mio. € gesenk t werden. Im Ergebnis führten beide 
Salden zu einem Finanzmittelüberschuss von 14,9 Mio. €.   
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, 
weist als Ergebnis den negativen Wert von -3,4 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch- 
tigung für Investitionen (14,9 Mio. €) steht im Jah r 2016 weiter zur Verfügung und kann zur 
Finanzierung entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.         
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2015 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
mussten zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung  des Haushaltsplanes erzielten Ein- 
nahmen allerdings zeitweise Liquiditätskredite aufgenommen werden. Ebenso wurde auf den 
Cash-Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einri chtungen und Töchtern gemeinsam be- 
trieben wird, zurückgegriffen. Der in der Haushalts satzung festgelegte Höchstbetrag der Li- 
quiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen. 
 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2015 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer- 
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe- 
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
 
 
Bilanz zum 31.12.2015 
Aktiva 
 
31.12.2015 
 
31.12.2014 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Anlagevermögen 
 
3.228,6  
 
93,8  
 
3.251,7  
 
94,4 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,4  0,0  0,3 0,0  
1.2 Sachanlagen 2.766,4  80,4  2.792,9 81,1 
1.3 Finanzanlagen 461,8  13,4 458,5  13,3 
 
2. 
 
Umlaufvermögen 
 
156,8  
 
4,6 
 
143,8  
 
4,2 
2.1 Vorräte 36,1  1,0  31,3 0,9  
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 32,2  0,9  33,5  1,0  
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0  0 0 0 
2.4 Liquide Mittel 88,5  2,6  79,0  2,3 
 
3. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung  
 
56,4  
 
1,6  
 
49,4  
 
1,4  
      
 Summe Aktiva  3. 441,8  100  3. 444,9  100

6
 
Bilanz zum 31.12.2015 
Passiva 
 
31.12.2015 
 
31.12.2014 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Eigenkapital 
 
725,2  
 
21,1 
 
736,1  
 
21,4  
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage ) 671,3  19,5 670,1  19,5 
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechnung mit 
dem Jahresergebnis)  
53,9  1,6 66,1  1,9 
 
2. 
 
Sonderposten 
 
1.296,7  
 
37,7  
 
1.315,4  
 
38,2 
 
3. 
 
Rückstellungen 
 
540,6  
 
15,7 
 
526,7  
 
15,3 
 
4. 
 
Verbindlichkeiten 
 
827,6  
 
24,0  
 
822,1  
 
23,9  
 
5. 
 
Passive Rechnungsabgrenzung  
 
51,7  
 
1,5 
 
44,6  
 
1,3 
      
 Summe Passiva  3. 441,8  100  3. 444,9  100  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der  Bilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum  31.12.2015 von 3.441,8 Mio. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um -3,1 Mio. € gesunken. Das Anlagevermögen ist um - 23,1 Mio. € 
gesunken, während das Umlaufvermögen um 13,0 Mio. € gestiegen ist. Das auf der Aktivsei- 
te ausgewiesene Vermögen setzt sich mit 93,8 % aus langfristig orientiertem Anlagevermö- 
gen zusammen. Davon entfallen rd. 2,77 Mrd. € auf d as Sachanlagevermögen und 
461,8 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanl agen stellt das Infrastrukturvermögen 
(u. a. Kanäle, Straßen, Brücken) mit 1,63 Mrd. € de n größten Posten dar. Der Wert der be- 
bauten Grundstücke wird mit 754,8 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 229,6 Mio. € 
ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen ( u. a.  Maschinen, Fahrzeuge, Be- 
triebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände,  Anlagen im Bau) entfallen 
152,8 Mio. €. Von den Finanzanlagen beziehen sich 4 07,6 Mio. € auf Anteile an verbunde- 
nen Unternehmen und Beteiligungen.  
 
Das Umlaufvermögen ist auf 156,8 Mio. € gestiegen und macht 4,6 % der Bilanzsumme aus. 
Auf die Vorräte entfallen 36,1 Mio. €, auf die Ford erungen 32,2 Mio. €. und auf die liquiden 
Mittel 88,5 Mio. €.  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,6 % (56,4 Mio. €) der Bilanzsumme.

7
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital  als Saldo zwischen dem Vermögen der 
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weitere n Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, 
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) hat  sich gegenüber dem Vorjahr um 
10,9 Mio. € auf 725,2 Mio. € oder von 21,4 % auf 21 ,1 % der Bilanzsumme verringert. Hier- 
von entfallen 671,3 Mio. € auf die allgemeine Rückl age (einschließlich der Sonderrücklage) 
und 53,9 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Aus gleichsrücklage wurde hier bereits um 
das Jahresdefizit 2015 von -12,2 Mio. € reduziert.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit  1,30 Mrd. € (37,7 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle  und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen  durch Erschließungsbeiträge und Zu- 
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale, allgemeine 
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilan z sind diese Förderungen des Anlagever- 
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechen d der Nutzungsdauer des jeweili- 
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswi rksam aufzulösen. Die ebenfalls je 
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen , die im Ergebnisplan als Auf- 
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf- 
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mi t 1,30 Mrd. € auf das Sachanlagever- 
mögen der Aktiva mit 2,77 Mrd. € ergibt sich ein We rt von rd. 47 %. Durchschnittlich ist das 
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Förde rmitteln (einschließlich Erschlie- 
ßungsbeiträgen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 540,6 Mio. € oder 15,7 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 499,4 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen.  Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge- 
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 3,4 Mio. €. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 827,6 Mio. € bzw. 24, 0 % der Bilanzsumme. Sie beinhalten 
729,5 Mio. € an Kreditverbindlichkeiten für Investitionen. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 51,7 Mio. € bzw. 1,5 % der Bilanzsumme.

8
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird  die Entwicklung der Ertrags- und    
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ert ragsbereiche besonders im Fokus. So 
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesonde re die Gewerbesteuer und der Ge- 
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen. 
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältige n Herausforderungen, die sich als Folge 
der wachsenden Stadt Münster, einschließlich der Au fnahme und Integration der Zuflucht 
suchenden Menschen, ergeben. Hierzu gehören insbeso ndere die Bereitstellung von ausrei- 
chendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und  der Ausbau der Angebote für 
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgun g. Aber auch die entsprechende An- 
passung der Sozialangebote und die Leistungsgewähru ng in diesem Bereich führen zu stei- 
genden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erwe iterung der Infrastruktur wird die 
ohnehin sehr angespannte Haushaltssituation ebenfalls zusätzlich belasten.     
 
Eine weitere Risikoposition für die Haushaltswirtsc haft stellten im abgelaufenen Jahr die 
Kreditverbindlichkeiten in Schweizer Franken (CHF) dar. Wie zuvor beschrieben, wurde der 
Jahresabschluss 2015 aufgrund der Wechselkursentwic klung mit rd. 20,9 Mio. € belastet. 
Obwohl insbesondere durch die Bildung der Drohverlu strückstellung (rd. 10,0 Mio. €) ent- 
sprechende Vorsorge getroffen wurde, ist die weitere Entwicklung sehr genau und zeitnah zu 
beobachten. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind bi s auf weiteres nicht mehr geplant, 
vielmehr wird grundsätzlich ein Abbau des Kreditportfolios  in CHF angestrebt.  
    
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH oder der Wohn- und Stadtbau GmbH) ist regelmäß ig zu beobachten, um frühzeitig 
sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kern haushalt“ zu erkennen. Ein Schwer- 
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren  auch die Aktivierung der Konversions- 
flächen für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein.   
 
Der Jahresergebnis von – 12,2 Mio. € führt zu einem  weiteren Abbau des Eigenkapitals. 
Auch der Haushaltsplanentwurf 2017 weist in allen J ahren der mittelfristigen Ergebnispla- 
nung so hohe Defizite aus, dass bei zusätzlichen Be lastungen die Genehmigungsfähigkeit 
des Haushalts durch die Bezirksregierung Münster gefährdet ist.

9
Diese Haushaltsentwicklung kann aus heutiger Sicht nur durch weitere immense Konsolidie- 
rungsanstrengungen gestoppt werden. Mit dem Beschlu ss zur Vorlage „Nachhaltige Haus- 
haltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016) – V/0700/2015“ hat der Rat daher im Dezem- 
ber 2015 den Startschuss für eine neue nachhaltige Sanierungsstrategie gegeben. Das Pro- 
jekt NaSa 2016 ist zunächst auf 3 Jahre angelegt.  
 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW    
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der Gemeindeprü- 
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü- 
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen L age der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset 
erarbeitet worden.  
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum 
31.12.2015 und andererseits die Ergebnisrechnung fü r das Haushaltsjahr 2015 (in Klammer 
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen). 
 
 
Nr.  
 
Kennzahl 
Wert 
2015 
(2014) 
 
Analyse 
 
 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
 
 
  1. 
 
 
Aufwandsdeckungsgrad 
 
 
99,6 % 
(104,5 %)  
 
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver- 
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
99,6  % durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 
In diesem Bereich ergibt sich also ein Unterde- 
ckung von 0,4 % bzw. 3,9 Mio. €.   
 
 
  2. 
 
 
Eigenkapitalquote 1 
 
 
21,1 % 
(21,4 %) 
 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapi- 
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.  
 
 
  3. 
 
 
Eigenkapitalquote 2 
 
 
58,5 % 
(59,3 %) 
 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei- 
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.

10 
   
 
  4. 
 
 
Fehlbetragsquote/ 
Überschussquote 
 
 
-1,7 % 
(3,4 %) 
 
Das negative Jahresergebnis von 12,2 Mio. € 
macht 1,7 % der Summe aus Ausgleichsrückla- 
ge und Allg. Rücklage aus. Der Überschuss des 
Vorjahres ergab den Wert von 3,4 %.     
 
 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
 
 
  5. 
 
 
Infrastrukturquote 
 
 
47,3 % 
(47,9 %) 
 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge- 
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt 
47,3 %.   
 
 
  6. 
 
 
Abschreibungsintensität 
 
 
7,9 % 
(8,4 %) 
 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche 
Ergebnis wird somit  mit einem Anteil von 7,9 % 
oder 81,0 Mio. € durch Abschreibungen belas- 
tet.    
 
 
  7. 
 
 
Drittfinanzierungsquote 
 
 
61,2 % 
(60,3 %) 
 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auf- 
lösung von Sonderposten zu den Abschreibun- 
gen auf das Anlagevermögen wird deutlich, in- 
wieweit die Belastung durch Abschreibungen 
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträ- 
ge) gemildert wird. Danach verbleibt eine Netto- 
belastung durch Abschreibungen in Höhe von 
38,8 % €.    
 
 
  8. 
 
 
Investitionsquote 
 
 
72,7 % 
(75,5 %) 
 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2015 rd. 
72,8 %.     
 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
 
 
  9. 
 
 
Anlagendeckungs- 
grad 2 
 
 
95,6 % 
(95,5 %) 
 
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.    
 
 
10. 
 
 
Dynamischer Verschul- 
dungsgrad 
 
 
31,5  
(20,0) 
 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver- 
schuldung aus Überschüssen aus laufender 
Verwaltung   vollständig zu tilgen (Entschul- 
dungsdauer).   
 
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit FR)

11 
 
11. 
 
 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
 
127,7 % 
(109,0 %)  
 
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
 
 
12. 
 
 
 
Kurzfristige Verbindlich- 
keitsquote 
 
 
2,5 % 
(2,8 %) 
 
 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 2,5 %. 
 
 
13. 
 
 
Zinslastquote 
 
 
2,5 % 
(2,8 %) 
 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig- 
keit besteht.  
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch  2,5 % oder 25,4 Mio. € an Fi- 
nanzaufwendungen hinzu.    
 
 
Kennzahlen zur Ertragslage: 
 
 
14. 
 
 
Netto-Steuerquote  
 
 
49,1 % 
(46,4 %) 
 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an. 
Die so ermittelte Steuerkraft der Stadt beträgt 
49,1 % bzw. 479,1 Mio. €.  
   
 
15. 
 
 
Zuwendungsquote 
 
 
 
11,6 % 
(14,3 %) 
 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er- 
träge aus Zuwendungen an den gesamten or- 
dentlichen Erträgen dar. Dieser beträgt 11,6 % 
bzw. 117,9 Mio. €.  
 
 
16. 
 
 
Personalintensität 
 
 
22,5 % 
(22,7 %) 
 
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein- 
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel- 
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun- 
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen- 
dungen beträgt  22,5 % bzw. 229,7 Mio. €. 
 
 
17. 
 
 
Sach- und Dienstleis- 
tungsintensität 
 
 
10,7 % 
(11,0 %) 
 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen- 
dungen durch die Inanspruchnahme von  Sach- 
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu 
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent- 
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller- 
dings  z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül- 
lung von kommunalen Aufgaben.    
Der Anteil beträgt 10,7 % bzw. 109,4 Mio. €. 
 
 
18. 
 
 
Transferaufwandsquote 
 
 
48,3 % 
(49,4 %) 
 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf- 
wendungen an den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen dar. Er beträgt 48,3 % bzw.

12 
493,6 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen 
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die 
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen / 
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen 
und die Landschaftsumlage mit erfasst.   
  
 
 
7. Organe und Mitgliedschaften 
 
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungs vorstand und die Ratsmitglieder 
die folgenden Angaben gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini- 
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in 
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Haupt- 
ausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender  im 
Risikoausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Verwal-
tungsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Schultheiß, 
Hartwig 
Stadtdirektor ∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung)   
∗ AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)                 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf- 
terversammlung) 
∗ Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)      
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)    
∗ Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm - 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-

13 
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsver-
sammlung) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtrat) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches be-
ratendes Mitglied im ÖPNV-Beirat)    
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
im Beirat)    
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Verbandsversammlung)         
                                       
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec h- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                      
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) 
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Gesellschafterversammlung) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
im Beirat) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung)                                                                  
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell- 
schafterversammlung vom 06.05. bis zum 19.09.2015)  
Dr. Hanke, 
Andrea-Katharina 
Stadträtin ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat 
bis 28.02.2015)

14 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat bis 28.02.2015) 
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung 
bis 28.02.2015)  
 
Paal, 
Thomas 
Stadtrat ∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
16.09.2015) 
                                                                                                                             
 
Wilkens, Cornelia  ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell- 
schafterversammlung ab 16.09.2015)  
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung ab 
16.09.2015 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat ab 16.09.2015) 
Peck, Matthias  ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
16.09.2015)                                                                                                                  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat ab 16.09.2015) 
 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun- 
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf- 
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Atalan, Ali 
  
Dipl. Sozialwissen- 
schaftler 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
25.03.2015) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung 
bis 11.12.2015) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung bis 
11.12.2015) 
Baumann, Frank Programmierer ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                        
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)                                                                                                                             
Beitelhoff, 
Horst Karl 
 
Groß- und Außen- 
handelskaufmann 
(selbst.) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

15 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
Bennink, Helga 
 
Diplom-Geologin ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. stimmbere ch- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. Vor - 
sitzende im Aufsichtsrat)  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende im Aufsich ts- 
rat) 
Berding, Georg Schulleiter a. D., 
Dipl. Volkswirt 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. Vorsit zen- 
der im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit -
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
Berens, Jörg 
  
 
Referent Öffent- 
lichkeitsarbeit 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bloch, Olaf 
 
Beamter ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Börgel, 
Peter Laurenz 
 
Dipl. Ing.FH, Dipl. 
Kfm., Unternehmer  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (O r- 
dentliches stimmberechtigtes M 
itglied im Aufsichtsrat)                                                                                                     
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)

16 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Diplomagraringeni- 
eur  
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Dähne, Susanne 
 
Diplom Geographin ∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit - 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dreßen, Olaf  Rechtsanwalt  
Dr. Erber, Dietmar  Diplom-Chemiker ∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Risikoausschuss 
und in der Zweckverbandsversammlung, stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Hauptausschuss) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Beirat) 
 
Fastermann, 
Thomas  
Angestellter ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Vorsitzende r 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Feldmann, Doris 
 
Dipl. Sozialpäda- 
gogin 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015 ) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
16.09.2015) 
Gotthal, Sven 
 
Angestellter ∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Hagemann, 
Philipp 
 
Rechtsanwalt

17 
Halberstadt,  
Richard-Michael 
Industriebuchbinder ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hartmann, Gilbert  Bankkaufmann ∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat) 
Heinemann,  
Jens Christian 
 
Office Manager / 
Büroleiter 
∗ CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)  
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzen- 
der im Aufsichtsrat) 
Herwig, Marius 
 
Student  
Hort, Lilia Gestaltungstechni- 
sche Assistentin 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech - 
tigtes Mitglied im Beirat bis 14.01.2015) 
Joksch, Gerhard  Stadtplaner, 
Berater 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichts rat) 
Dr. Jung, Michael  Studienrat ∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver- 
waltungsrat, im Hauptausschuss und 3. Stellv. Vorsitzen- 
der im Risikoausschuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
Dipl. Sozialarbeiter  
Kemper, Annette  Lehrerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kersting, Mathias 
 
Betriebswirt ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( Vorsitzender i m

18 
Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kirgil, Fatma 
 
 
  
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer am Berufs- 
kolleg 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleyboldt, Michael 
 
Studiendirektor ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied im Verwaltungsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
Koch, Marianne  Geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Köhn, Raimund  Soziologe ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Köhnke, 
Katharina 
 
Studentin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kollmann, 
Thomas 
 
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit - 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
                                                                                                                             
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau, 
selbständig 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Vorsitzende im  
Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im

19 
Verwaltungsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied i m 
Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mi t- 
glied im Aufsichtsrat) 
Leiße, Jan 
 
Immobilienmakler ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Liekefedt, Hedwig 
 
Lehrerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Loschelder, 
Christel 
 
Erzieherin, 
Traumpädagogin 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Moll, Christian 
 
Dipl. Volkswirt 
 
Möllemann-
Appelhoff, Carola  
Studienrätin ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Möllers, Jutta  Diplom-Pädagogin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 
Naegels-Kramm, 
Anne 
  
  
Studentin  ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung bis 
08.09.2015) 
Neumann, Hans 
 
Dachdeckermeister 
( selbständig) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes  
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, Andreas  Rechtsanwalt ∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Dr. Ozan, Didem 
 
Fachfrau für Öffent- 
lichkeitsar- 
beit/Redakteurin  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Peters, Carsten  Geschäftsführer ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig - 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)

20 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigt es 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzender im  
Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Pohlmann, Franz 
 
Dipl.-
Argraringenieur 
 
Powroznik,  
Pascal 
Studienreferendar ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Raffloer, Uwe 
 
Architekt  
Reiners, Otto  Referatsleiter ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Haupt- 
ausschuss und im Risikoausschuss) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Reismann, Karin  Rentnerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Reuter, Jürgen  Architekt ∗ Wohn+Stadtbau GmbH  (Ordentliches stimmberechtigte s 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliche s 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Rietenberg, Sylvia 
 
Sozialarbeiterin ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rohleder, Tim  Politologe, wiss. 
Mitarbeiter MdB 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g-

21 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech - 
tigtes Mitglied im Beirat) 
Sagel, Rüdiger 
 
Dipl.-Ingeneur ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches  stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Schiller, Martin 
 
Kaufmann  
Schliemann, 
Josef 
 
Gemeindedirektor 
a.D. 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmb e- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberecht igtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schmanck, 
Johannes 
Selbständiger ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucherberate- 
rin 
 
Seyfferth, Petra  Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or - 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)

22 
Stähler, Angela Hausfrau ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Steinmann, 
Ludger 
 
Dipl. Geograf, Dipl. 
Umweltwissen- 
schaftler 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigt es 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm be- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Suuck, Julia 
 
Sonderpädagogi- 
sche Lehrkraft 
 
Varnhagen, Hans  Dachdeckermeister ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin i.R. ∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech - 
tigtes Mitglied im Beirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberech tig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech tigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes  Mit- 
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe rech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtig tes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von den Berg, 
Dieter  
 
Bereichsdirektor 
a.D. 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 01.10.2015) 
∗ Religio Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Verwal-
tungsrat bis 01.10.2015) 
von Göwels,  
Walter  
Dipl.-Kfm., 
 selbst. Versiche- 
rungsfachmann 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Au f- 
sichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost   (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Olberg,  
Robert  
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Weber, Stefan  IT-
Unternehmensbe- 
rater 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberec h- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Ver- 
waltungsrat und im Hauptausschuss, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Risikoausschuss)

23 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wenzel, Manfred 
 
Elektrotechnik-
Meister / Projektlei- 
ter 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe - 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Winkel, Maria Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirt- 
schaft 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmbere ch- 
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
Stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende im  
Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm- 
lung bis 11.11.2015) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberec htig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat)

Beratungsverlauf (2)

22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße 284
  • Robert-Bosch-Straße
  • Loddenheide
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
V/0211/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37