V/0886/2007
Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder
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Beschlussvorlage
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V/0886/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder Beratungsfolge 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Konzept „Kinderhorte – ein Förderangebot der Ju- gendhilfe für Schulkinder“ auf Grundlage der mit Vorlage 121/2007 am 28.03.2007 be- schlossenen Rahmenbedingungen zu. 2. Die benannten fünf Einrichtungen (mit sechs Gruppen) werden als Kinderhorte mit dem be- schriebenen Konzept geführt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass alle fünf Einrichtun- gen vom Land NRW als Förderhorte anerkannt sind und entsprechend finanziert werden. Finanzierungsregelungen vom Land nach dem KiBiz-Gesetz im Detail stehen derzeit noch aus. 3. Der „Kinderhort Berg Fidel“ (Stadtbezirk Hiltrup) wird vom jetzigen Standort Trauttmans- dorffstraße nach Berg Fidel verlegt. Die betriebliche Weiterführung der Einrichtung erfolgt durch das Stadtteilhaus Lorenz-Süd (zu den baulichen und planerischen Voraussetzungen wird auf die Vorlage V/0094/2008 – „Kinderhort Berg Fidel“ verwiesen). 4. Lernhilfeangebote werden weiter dezentralisiert und damit das Angebot der Kinderhorte er- gänzt bzw. erweitert. Die Dezentralisierung bezieht sich zunächst auf Angebote der Lern- werkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle zur Förderung von Lese- ,Rechtschreib- und Rechenschwäche. Vorlagen-Nr.: V/0886/2007 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Herr Fuchs Ruf: 492 51 30 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de Datum: 28.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0886/2007 5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Kinderhorte, den Ta- geseinrichtungen für Kinder und den Grund- und Förderschulen das Konzept weiter zu entwickeln und die Kooperation der beteiligten Institutionen zu sichern. 6. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren legt die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Um- setzung des Konzeptes vor. II. Kosten/Folgekosten Die für den Weiterbetrieb der künftigen Kinderhorte (sechs Gruppen in fünf Einrichtungen) erfor- derlichen Betriebskosten stehen im Zusammenhang mit den Förderungsmodalitäten des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz) bereit und werden wie bisher nach der GTK-Förderung dadurch entspre- chend festgelegt und konkretisiert. Die Fördermodalitäten des Landes NRW stehen zum Zeitpunkt dieser Vorlage noch nicht im Ein- zelnen differenziert fest. Hinsichtlich der Förderung der Hortgruppen wird bei der Berechnung der Aufwendung entspre- chend dem KiBiz der Gruppentyp 3c (= jeweils 20 Kinder pro Gruppe mit rechnerischem Betreu- ungsaufwand von 45 Std.) zugrunde gelegt. Dieses entspricht einer Kindpauschale von 6.771,85 € pro Platz und Jahr. Die jhrl. Bruttokosten belaufen sich für 120 Hortplätze (= 6 Gruppen mit je 20 Plätzen) auf 812.622,00 €. Abzüglich der Trägeranteile in Höhe von insgesamt rd. 95.000,00 €, verbleibt ein maximaler städtischer Zuschuss in Höhe von voraussichtlich rd. 715.000,00 €. Die möglichen Abweichungen von der im Zusammenhang mit der KiBiz-Finanzierung sich erge- benden Aufwendungen werden im Gesamtbudget entsprechend angepasst. Eine Berichterstattung über die tatsächlichen Fördermodalitäten erfolgt im Kindertages- betreuungsbericht für das Kindergartenjahr 2008/2009. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung des Weiterbetriebs der Hortgruppen erfolgt ab dem 01.08.2008 im Rahmen der dann gültigen Regelung im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Das Land NRW hat auf Antrag der Stadt Münster die finanzielle Beteiligung an allen sechs weiter- zuführenden Hortgruppen zugesagt. Die Aufwendungen für die Förderung der Hortgruppen stehen wie folgt zur Verfügung Produktgruppe 0601 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2008 715.000 € Gesamtans. = 45,6 Mio. € Den o.g. Aufwendungen stehen Einnahmen (Landesförderung und Elternbeiträge) gegenüber. Die konkrete Höhe der Einnahmen kann wegen der noch fehlenden Regelung durch das Land nicht beziffert werden. - 3 - V/0886/2007 Begründung: 1. Ausgangslage Mit Beschluss der Vorlage 121/2007 durch den Rat der Stadt Münster am 28.03.2007 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der Hortarbeit ein Konzept zur zukünftigen Arbeit im Zu- sammenhang mit den Vorgaben des Landes zu entwickeln. Beschlossen wurden ebenso die kon- zeptionellen Eckpunkte und Bausteine zur künftigen Hortentwicklung, sowie die Einrichtungen, die zukünftig als Kinderhorte geführt werden sollen. Nach Beschluss des Rates sind dies statt der 15 Hortgruppen (in 14 Einrichtungen) die nachfolgend aufgeführten sechs Hortgruppen in fünf Einrich- tungen: • Kinderhort Mitte I, Caritas-Kita an der Vogel-von-Falkenstein-Straße • Kinderhort Mitte II, ESPA-Kinderhort an der „Sternstraße“ (zwei Gruppen) • Kinderhort West, Kath. Kindergarten/Hort „Maria Aparecida“ (Kg St. Anna) • Kinderhort Nord, AWO-Kita-Nerzweg • Kinderhort Berg Fidel AWO-Kita-SPZ (neuer Standort Berg Fidel) Das Land hat zugesagt, alle sechs Gruppen entsprechend der dann gültigen Förderregelung zu fördern. Die Förderregelung liegt noch nicht vor. 2. Konzept „Kinderhorte“ Die fünf Kinderhorte (mit sechs Gruppen) bilden zukünftig die „pädagogische Nahtstelle“ zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen. In den fünf Modellstandorten werden den Kinderhorten sozialraum- und bedarfsorientiert Kinderta- geseinrichtungen und Schulen zugeordnet (Anlage 1). Vor diesem Hintergrund sollen sich die zu- künftigen Angebotsschwerpunkte der Kinderhorte nach dem konkreten Bedarf der Kinder in den Kindertageseinrichtungen, also der zukünftigen Schülerinnen und Schüler in den zugehörigen Grundschulen im Sozialraum richten. Diese Orientierung setzt eine besonders enge Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen und den Schulen voraus und bedeutet, dass von den unter 2.1. benannten möglichen Schwerpunkten in einzelnen Stadtteilen bedarfsgerechte Hilfen je nach Not- wendigkeit angeboten werden können. Neben der Förderung einzelner Kinder im Rahmen der Bil- dungsarbeit stellen die Einrichtungen ein wichtiges familienergänzendes Angebot dar. Diese sozialräumlich-schulbezogene Ausrichtung und Ausprägung ist Grundlage jeder konzeptio- nellen Weiterentwicklung der einzelnen Einrichtung in dem hier beschriebenen Rahmen. In den Kinderhorten stehen pro Gruppe 20 Plätze zur Verfügung. Der Betreuungsschlüssel wird aufgrund des erwarteten Förderbedarfs auf 1:8 festgelegt. Die Öffnungszeit der Kinderhorte ist von 11:30 Uhr bis 17:30 Uhr vorgesehen. Der Verweildauer in den Kinderhorten beträgt in der Regel zwei Jahre, wobei sich die Zeiten an den Bedarfen der Kinder orientieren. Danach erfolgt eine In- tegration in die Regelangebote der Schulen / des offenen Ganztags. Im Einzelfall wird über weitere Unterstützungsangebote entschieden. 2.1. Ziele, Zielgruppe und Angebotsschwerpunkte Ziel der Förderung von Schulkindern in Kinderhorten ist es, Kinder mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen ge- fördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung hinaus individuell zu unterstützen. Mit Aufnahme in die Kinderhorte beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Kinder- tageseinrichtung, Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwirken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase der Unterstützung, den Besuch der Regelangebote der Grundschule zu ermöglichen. Dabei geht - 4 - V/0886/2007 es um Kinder bzw. Familien mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiäre bedingten Förderdefiziten. Zielgruppe der Kinderhorte sind Kinder im Alter zw ischen 6 und 14 Jahren. Um eine frühzeitige Unterstützung anbieten zu können und negative Erfahrungen zu vermeiden, sollen in der Regel Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufgenommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – Schule). Damit haben die Tageseinrichtungen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Auf- nahmeverfahrens, da von den dort tätigen Fachkräft en die Einschätzung über intensive Förder- notwendigkeit gegeben wird. Eine Aufnahme ist generell nur für Grundschulkinder möglich. Zu den besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen und damit inhaltlichen Schwerpunktberei- chen zukünftiger Arbeit der Kinderhorte zählen daher insbesondere: Spezieller pädagogischer Förderbedarf von Kindern - Sprach- und Leseförderung - Förderung bei Konzentrations- und Lernschwierigkeiten - Förderung im Rahmen Les-, Rechtschreib- und Rechenschwäche - Förderung von Beziehungsfähigkeit - Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Entwicklungsverzögerungen - erzieherischer Bedarf - leistungsfördernder Bedarf (Bildung), individuelle Förderung unter Berücksichtigung der aktuel- len Lebenslage - soziales Lernen (Kommunikation, Regeln, etc.) - Konfliktbewältigung - soziale Integration sowohl in die Gruppe als auch in andere soziale Systeme (Sportangebote, weitere helfende Angebote) Beziehungskontinuität (aufgrund des Einsatze s von zwei Kräften über die gesamte Woche kann die Einrichtung dies bie- ten) - da, wo in den Familien Beziehungsstrukturen fehlen oder nicht tragfähig bzw. nicht belastbar sind (familienergänzend, familienentlastend und familienersetzend) - da, wo weitergehende Betreuungszeiten abgedeckt werden müssen und Mehrfachbetreuungen vermieden werden sollen Darüber hinaus gehört zu den inhaltlichen Schwerpunktbereichen: Elternarbeit und -beratung (aufgrund der Nähe zur Jugendhilfe und der festen Beziehung Eltern – Fachkraft des Kinderhortes ist dies von der Einrichtung leistbar) - im Vorfeld oder als Brücke zu anderen weiterführenden Institutionen - Krisenmanagement - Präventive Elternberatung Bei Themen, die die Schule betreffen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Voraussetzung (siehe auch 2.3). Eine zentrale konzeptionelle Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kinderhorten ist die Gruppenzusammensetzung. Um eine Ausgrenzung einzelner Schülerinnen und Schüler aus den Regelangeboten zu vermeiden und innerhalb der Kinderhorte funktionierende Gruppenstrukturen aufbauen zu können, werden vor allem Bedarfe, die auf Beziehungskontinuität aufbauen, eine be- sondere Rolle spielen. Damit wird durch die benannten Bedarfe „Spezielle pädagogischer Förder- bedarf“ und „Beziehungskontinuität“ die Gruppenstruktur gesteuert. Die Angebote der Kinderhorte sollen mit denen der Grundschule verzahnt werden, sie sollen integ- rieren, nicht separieren. Die Rückführung bzw. Integration der Kinder ist oberstes Prinzip. Daher - 5 - V/0886/2007 sind die Angebote der Kinderhorte so konzipiert, dass neben der festen Gruppenstruktur auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einzelnen Teilbereichen die Einrichtung stundenwei- se aufsuchen können. Daher muss eine enge Verknüpfung und Durchlässigkeit der Angebote der Kinderhorte und der Grundschulen erfolgen. Die zusätzliche und besondere Qualität muss sich vor allem in der abgestimmten Kooperation zwi- schen Tageseinrichtung für Kinder und Kinderhort, sowie zwischen Schule und Kinderhort wieder- finden; dies sowohl in Bezug auf die richtige Betreuung (OGTS oder andere), als auch in der kon- kreten Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Kinder und den daraus resultierenden Auf- trägen für die Einrichtungen. Darüber hinaus soll eine enge Verzahnung mit den im jeweiligen So- zialraum vorhandenen Unterstützungsangeboten für Familien (Erziehungsberatung, kommunaler Sozialdienst etc.) erfolgen. 2.2. Zugangswege Um eine diff erenzierte bedarfsgerechte Entscheidung zur Aufnahme in die Kinderhorte treffen zu können, werden die Kinder nicht mehr direkt von ihren Eltern in der Einrichtung angemeldet. Vor- schläge zur Aufnahme in einen Kinderhort werden zukünftig anhand eines Einschätzbogens von den Kindertageseinrichtungen in Abstimmung mit den Eltern an den Träger des Kinderhortes ü- bermittelt. Um eine möglichst frühe Unterstützung anbieten zu können, fällt den Tageseinrichtun- gen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu. In bestimmten Fällen können Schulen Kinder für die Förderung im Kinderhort vorschlagen. Trotz Durchlässigkeit der Schulkinderbetreuungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule, ist anhand der oben beschriebenen Bedürfnisse genau zu definieren, welche Kinder in welcher Betreuungsform gut betreut und gefördert werden können. Grundlegend für den Zugang in die Kinderhorte ist zunächst die Zuordnung von Grundschulen zu den jeweiligen Kinderhorten. Diese Zuordnung (vgl. Anlage 1) basiert auf analysierten Förderbe- darfen einzelner Schulen sowie der räumlichen Nähe zwischen den jeweiligen Institutionen. Der Träger führt mit den Eltern Aufnahmegespräche und entscheidet unter den beschriebenen Zugangsvoraussetzungen / Bedarfen ( spezieller pädagogischer Förderbedarf von Kindern und Beziehungskontinuität) im Benehmen mit einer vom Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien benannten Fachkraft über die Aufnahme in den Kinderhort. Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien benannte Fachkraft begleitet die Einrichtung und damit die Aufnahmesituation und Angebotsgestaltung insgesamt möglichst konstant über einen längeren Zeitraum und stellt die Ko- ordinationsfunktion zu Lernhilfen, kommunalen Sozialdienst und Erziehungshilfen dar. 2.3. Kooperation mit Grundschulen Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist Grundlage für die gelingende Förderung der Schü- lerinnen und Schüler. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist abhängig von den je- weiligen Kinderhorten und den kooperierenden Schulen. Die hier beschriebenen Punkte stellen einen Rahmen dar, der aufgrund der Rahmenbedingungen und der Sozialraumstruktur durch die Beteiligten konkretisiert werden muss. Neben den jeweils einem Kinderhort zugeordneten Schulen sollen einzelne Plätze für Schülerin- nen und Schüler aus den Förderschulen zur Verfügung stehen, die im angrenzenden Sozialraum der Einrichtung leben. Angestrebt wird, zwischen den Kinderhorten und den zugeordneten Schulen Vereinbarungen abzuschließen, die die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und Zuständigkeiten definieren. Die Zusammenarbeit Kinderhort - Grundschule bezieht sich schwerpunktmäßig auf die folgenden Punkte: - 6 - V/0886/2007 2.3.1 Förderung im Rahmen der Angebote des Kinderhortes Die Förderung in den Kinderhorten ist ausgerichtet auf die Reintegration in die Regelangebote der Grundschule. Aus diesem Grund sind alle Fördermaßnahmen in den Einrichtungen mit den Schu- len und den dort tätigen Lehr- und Fachkräften abzustimmen. Ebenfalls abzustimmen sind beson- dere Fördermaßnahmen, die im Rahmen des Sc hulbesuchs angeboten werden. Die Angebote der Kinderhorte sind so konzipiert, dass neben der festen Gruppenstruktur auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einzelnen Teilbereichen die Einrichtung stundenweise aufsuchen kön- nen. Dies setzt eine regelmäßige Kooperation der beiden Einrichtungen voraus. Im Rahmen der Elternarbeit beider Institutionen wird die jeweils andere Institution mit einbezogen bzw. in jedem Einzelfall informiert. 2.3.2. Reintegration in die Regelangebote Die Reintegration in die Regelangebote wird durch eine enge Abstimmung der Beteiligten beglei- tet. Abgestimmt werden in diesem Prozess u.a. der Umfang der Angebote, eine mögliche Betreu- ung durch die Kinderhorte und die Ausgestaltung der Arbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtig- ten. Bei der Einschätzung einer nicht gelingenden Integration in die Regelangebote durch eine Institution werden unter Beteiligung von Schule, Kinderhort und kommunalem Sozialdienst über weitere alternative Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten abgestimmt. Wie beschrieben können die Grundschulen in Ausnahmefällen Kinder für die Aufnahme in Kinder- horte vorschlagen. Dabei richten sich die Vorschläge nach dem Betreuungs- und Förderbedarf der jeweiligen Schülerin / des jeweiligen Schülers und den der Schule zur Verfügung stehenden Mög- lichkeiten. Es ist anzustreben, frühzeitig die Vorschläge mit den jeweiligen Tageseinrichtungen für Kinder und dem kommunalen Sozialdienst abzustimmen, um eine möglichst umfassende Ein- schätzung aus unterschiedlichen Blickwinkeln sic herstellen zu können. Die Schulen erhalten von den Kinderhorten in jedem Einzelfall Rückmeldung über mögliche Aufnahmen bzw. Gespräche mit den Eltern und Erziehungsberechtigten. 3. Dezentralisierung von Lernhilfen Die bisher an drei Standorten in der Stadt Münster durchgeführten Angebote der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle werden weiter dezentralisiert. Zusätzlich werden Förderun- gen im Rahmen der Lernwerkstatt in den Kinderhorten durchgeführt. Dabei stehen diese Förde- rangebote sowohl den Kindern zur Verfügung, die den Kinderhort besuchen, als auch Kindern aus dem Wohnumfeld, die dieser Förderung bedürfen, ansonsten aber nicht in den Kinderhorten an- gemeldet sind. Die bisherigen Regelungen zur Kostenübernahme bleiben bestehen. Für Familien, die sich unter- halb einer festgelegten Einkommensgrenze befinden, werden die Kosten bei entsprechender Platzkapazität durch die Jugendhilfe übernommen. Die Elternbeiträge bleiben in der bestehenden Form erhalten. Auch für Kinder aus den Kinderhorten sind bei Erreichen der Einkommensgrenze die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Die Förderung im Rahmen der Lernwerkstatt wird spätestens nach 2 Jahren geprüft und neu ent- schieden, ggfls. sind andere Fördermaßnahmen notwendig. Der Zugang zu den Plätzen der Lern- werkstatt wird für alle Förderorte und alle Zielgruppen einheitlich neu geregelt. Weiteres wird in einer Vereinbarung zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien festgelegt. Durch die Anbindung der Angebote der Lernwerkstatt in die Kinderhorte und die Öffnung der Ein- richtung auch für weitere Kinder aus dem Wohnumfeld, werden folgende Ziele umgesetzt. Der Ü- bergang von Kindern aus der Kindertagesbetreuung in die Grundschule wird einzelfallbezogen - 7 - V/0886/2007 begleitet. Kinder, die nicht im Rahmen der offenen Ganztagsschule betreut werden, können im Einzelfall eine Hortförderung erhalten. Darüber hinaus wird der konzeptionelle Ansatz „Kinderhor- te“ als pädagogische Nahtstelle zu den Grundschulen fachlich konkretisiert. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Zuordnung Kinderhorte - Schulen
Anlage 1: Zuordnung Kindehort - schule
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Vorlage 886/2007 „Kinderhorte – ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder“ Anlage 1 „Kinderhort“ Zugeordnete Schule Norbertschule (Coerde) Melanchthonschule (Coerde) 1 Kinderhort Nord (AWO-Kita-Nerzweg) Uppenbergschule (Kinderhaus/Coerde) Peter-Wust-Schule (Mecklenbeck) Grundschule Loevelingloh Ludgerusschule Albachten 2 Kinderhort West (kath. Kindergarten/Hort Maria Apericida (St. Anna) Augustin-Wibbelt- Schule (Roxel) Grundschule Berg Fidel Ludgerusschule Hiltrup 3 Kinderhort Berg Fidel (bisher Trauttmansdorffstraße AWO) Johannesschule Hiltrup Johannisschule (Mitte-Süd) Herrmannschule (Mitte-Süd) 4 Kinderhort Mitte I Caritas-Kita Vogel- von-Falkenstein- Straße Matthias-Claudius- Schule (Mitte-Süd) Overbergschule (Mitte-Ost) Mauritzschule (Mitte- Ost) Bodelschwinghschule (Mitte) 5 Kinderhort Mitte II (ESPA-Hort, Sternstraße) Albert-Schweitzer- Schule (Mitte-Ost)
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (6)
- Trauttmansdorffstraße
- Sternstraße
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Loevelingloh
- Kinderhaus
- Nerzweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0886/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37