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V/0886/2007

Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder

Vorlagen 28.01.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 18

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1: Zuordnung Kindehort - schule

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Ansehen

Beschlussvorlage

19242 Zeichen

V/0886/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinderhorte - ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Konzept „Kinderhorte – ein Förderangebot der Ju-
gendhilfe für Schulkinder“ auf Grundlage der mit Vorlage 121/2007 am 28.03.2007 be-
schlossenen Rahmenbedingungen zu. 
 
2. Die benannten fünf Einrichtungen (mit sechs Gruppen) werden als Kinderhorte mit dem be-
schriebenen Konzept geführt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass alle fünf Einrichtun-
gen vom Land NRW als Förderhorte anerkannt sind und entsprechend finanziert werden. 
Finanzierungsregelungen vom Land nach dem KiBiz-Gesetz im Detail stehen derzeit noch 
aus. 
 
3. Der „Kinderhort Berg Fidel“ (Stadtbezirk Hiltrup) wird vom jetzigen Standort Trauttmans-
dorffstraße nach Berg Fidel verlegt. Die betriebliche Weiterführung der Einrichtung erfolgt 
durch das Stadtteilhaus Lorenz-Süd (zu den baulichen und planerischen Voraussetzungen 
wird auf die Vorlage V/0094/2008 – „Kinderhort Berg Fidel“ verwiesen). 
 
4. Lernhilfeangebote werden weiter dezentralisiert und damit das Angebot der Kinderhorte er-
gänzt bzw. erweitert. Die Dezentralisierung bezieht sich zunächst auf Angebote der Lern-
werkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle zur Förderung von Lese-
,Rechtschreib- und Rechenschwäche. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0886/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Fuchs 
Ruf: 
492 51 30 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0886/2007 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Kinderhorte, den Ta-
geseinrichtungen für Kinder und den Grund- und Förderschulen das Konzept weiter zu 
entwickeln und die Kooperation der beteiligten Institutionen zu sichern. 
 
6. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren legt  die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Um-
setzung des Konzeptes vor. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die für den Weiterbetrieb der künftigen Kinderhorte (sechs Gruppen in fünf Einrichtungen) erfor-
derlichen Betriebskosten stehen im Zusammenhang mit den Förderungsmodalitäten des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz) bereit und werden wie bisher nach der GTK-Förderung dadurch entspre-
chend festgelegt und konkretisiert. 
 
Die Fördermodalitäten des Landes NRW stehen zum Zeitpunkt dieser Vorlage noch nicht im Ein-
zelnen differenziert fest. 
 
Hinsichtlich der Förderung der Hortgruppen wird bei der Berechnung der Aufwendung entspre-
chend dem KiBiz der Gruppentyp 3c (= jeweils 20 Kinder pro Gruppe mit rechnerischem Betreu-
ungsaufwand von 45 Std.) zugrunde gelegt. Dieses entspricht einer Kindpauschale von 6.771,85 € 
pro Platz und Jahr. 
 
Die jhrl. Bruttokosten belaufen sich für 120 Hortplätze (= 6 Gruppen mit je 20 Plätzen) auf 
812.622,00 €. Abzüglich der Trägeranteile in Höhe von insgesamt rd. 95.000,00 €, verbleibt ein 
maximaler städtischer Zuschuss in Höhe von voraussichtlich rd. 715.000,00 €. 
 
Die möglichen Abweichungen von der im Zusammenhang mit der KiBiz-Finanzierung sich erge-
benden Aufwendungen werden im Gesamtbudget entsprechend angepasst. 
 
Eine Berichterstattung über die tatsächlichen Fördermodalitäten erfolgt im Kindertages-
betreuungsbericht für das Kindergartenjahr 2008/2009. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung des Weiterbetriebs der Hortgruppen erfolgt ab dem 01.08.2008 im Rahmen der 
dann gültigen Regelung im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). 
Das Land NRW hat auf Antrag der Stadt Münster die finanzielle Beteiligung an allen sechs weiter-
zuführenden Hortgruppen zugesagt. 
 
 
Die Aufwendungen für die Förderung der Hortgruppen stehen wie folgt zur Verfügung 
Produktgruppe 0601     
Teilergebnisplan (Zeile) 
 
15 Transferaufwendungen 2008 715.000 € Gesamtans. 
= 45,6 Mio. € 
 
Den o.g. Aufwendungen stehen Einnahmen (Landesförderung und Elternbeiträge) gegenüber. 
Die konkrete Höhe der Einnahmen kann wegen der noch fehlenden Regelung durch das Land 
nicht beziffert werden.

- 3 - 
V/0886/2007 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit Beschluss der Vorlage 121/2007 durch den Rat der Stadt Münster am 28.03.2007 wurde die 
Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der Hortarbeit ein Konzept zur zukünftigen Arbeit im Zu-
sammenhang mit den Vorgaben des Landes zu entwickeln. Beschlossen wurden ebenso die kon-
zeptionellen Eckpunkte und Bausteine zur künftigen Hortentwicklung, sowie die Einrichtungen, die 
zukünftig als Kinderhorte geführt werden sollen. Nach Beschluss des Rates sind dies statt der 15 
Hortgruppen (in 14 Einrichtungen) die nachfolgend aufgeführten sechs Hortgruppen in fünf Einrich-
tungen: 
 
• Kinderhort Mitte I,  Caritas-Kita an der Vogel-von-Falkenstein-Straße 
• Kinderhort Mitte II, ESPA-Kinderhort an der „Sternstraße“ (zwei Gruppen) 
• Kinderhort West,  Kath. Kindergarten/Hort „Maria Aparecida“ (Kg St. Anna) 
• Kinderhort Nord,  AWO-Kita-Nerzweg  
• Kinderhort Berg Fidel AWO-Kita-SPZ (neuer Standort Berg Fidel) 
 
Das Land hat zugesagt, alle sechs Gruppen entsprechend der dann gültigen Förderregelung zu 
fördern. Die Förderregelung liegt noch nicht vor. 
 
 
2. Konzept „Kinderhorte“ 
 
Die fünf Kinderhorte (mit sechs Gruppen) bilden zukünftig die „pädagogische Nahtstelle“ zwischen 
Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen.  
In den fünf Modellstandorten werden den Kinderhorten sozialraum- und bedarfsorientiert Kinderta-
geseinrichtungen und Schulen zugeordnet (Anlage 1). Vor diesem Hintergrund sollen sich die zu-
künftigen Angebotsschwerpunkte der Kinderhorte nach dem konkreten Bedarf der Kinder in den 
Kindertageseinrichtungen, also der zukünftigen Schülerinnen und Schüler in den zugehörigen 
Grundschulen im Sozialraum richten. Diese Orientierung setzt eine besonders enge Kooperation 
mit den Kindertageseinrichtungen und den Schulen voraus und bedeutet, dass von den unter 2.1. 
benannten möglichen Schwerpunkten in einzelnen Stadtteilen bedarfsgerechte Hilfen je nach Not-
wendigkeit angeboten werden können. Neben der Förderung einzelner Kinder im Rahmen der Bil-
dungsarbeit stellen die Einrichtungen ein wichtiges familienergänzendes Angebot dar. 
Diese sozialräumlich-schulbezogene Ausrichtung und Ausprägung ist Grundlage jeder konzeptio-
nellen Weiterentwicklung der einzelnen Einrichtung in dem hier beschriebenen Rahmen. 
In den Kinderhorten stehen pro Gruppe 20 Plätze zur Verfügung. Der Betreuungsschlüssel wird 
aufgrund des erwarteten Förderbedarfs auf 1:8 festgelegt. Die Öffnungszeit der Kinderhorte ist von 
11:30 Uhr bis 17:30 Uhr vorgesehen. Der Verweildauer in den Kinderhorten beträgt in der Regel 
zwei Jahre, wobei sich die Zeiten an den Bedarfen der Kinder orientieren. Danach erfolgt eine In-
tegration in die Regelangebote der Schulen / des offenen Ganztags. Im Einzelfall wird über weitere 
Unterstützungsangebote entschieden. 
2.1. Ziele, Zielgruppe und Angebotsschwerpunkte 
 
Ziel der Förderung von 
Schulkindern in Kinderhorten  ist es, Kinder mit besonderen Betreuungs- 
und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen ge-
fördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung hinaus individuell zu unterstützen. 
Mit Aufnahme in die Kinderhorte beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Kinder-
tageseinrichtung, Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung 
beteiligten Fachkräfte mitwirken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase 
der Unterstützung, den Besuch der Regelangebote der Grundschule zu ermöglichen. Dabei geht

- 4 - 
V/0886/2007 
es um Kinder bzw. Familien mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiäre 
bedingten Förderdefiziten. 
Zielgruppe der Kinderhorte sind Kinder im Alter zw ischen 6 und 14 Jahren. Um eine frühzeitige 
Unterstützung anbieten zu können und negative Erfahrungen zu vermeiden, sollen in der Regel 
Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufgenommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – 
Schule). Damit haben die Tageseinrichtungen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Auf-
nahmeverfahrens, da von den dort tätigen Fachkräft en die Einschätzung über intensive Förder-
notwendigkeit gegeben wird. 
Eine Aufnahme ist generell nur für Grundschulkinder möglich.  
Zu den besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen und damit inhaltlichen Schwerpunktberei-
chen zukünftiger Arbeit der Kinderhorte zählen daher insbesondere:  
Spezieller pädagogischer Förderbedarf von Kindern  
- 
Sprach- und Leseförderung 
- Förderung bei Konzentrations- und Lernschwierigkeiten 
- Förderung im Rahmen Les-, Rechtschreib- und Rechenschwäche 
- Förderung von Beziehungsfähigkeit 
- Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Entwicklungsverzögerungen 
- erzieherischer Bedarf 
- leistungsfördernder Bedarf (Bildung), individuelle Förderung unter Berücksichtigung der aktuel-
len Lebenslage 
- soziales Lernen (Kommunikation, Regeln, etc.) 
- Konfliktbewältigung 
- soziale Integration sowohl in die Gruppe als auch in andere soziale Systeme (Sportangebote, 
weitere helfende Angebote) 
 
Beziehungskontinuität 
(aufgrund des Einsatze
s von zwei Kräften über die gesamte Woche kann die Einrichtung dies bie-
ten) 
- da, wo in den Familien Beziehungsstrukturen fehlen oder nicht tragfähig bzw. nicht belastbar 
sind (familienergänzend, familienentlastend und familienersetzend) 
- da, wo weitergehende Betreuungszeiten abgedeckt werden müssen und Mehrfachbetreuungen 
vermieden werden sollen 
 
Darüber hinaus gehört zu den inhaltlichen Schwerpunktbereichen: 
Elternarbeit und -beratung 
(aufgrund der Nähe zur Jugendhilfe
 und der festen Beziehung Eltern – Fachkraft des Kinderhortes 
ist dies von der Einrichtung leistbar) 
- im Vorfeld oder als Brücke zu anderen weiterführenden Institutionen 
- Krisenmanagement 
- Präventive Elternberatung 
 
Bei Themen, die die Schule betreffen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Voraussetzung 
(siehe auch 2.3). 
 
Eine zentrale konzeptionelle Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kinderhorten ist die 
Gruppenzusammensetzung. Um eine Ausgrenzung einzelner Schülerinnen und Schüler aus den 
Regelangeboten zu vermeiden und innerhalb der Kinderhorte funktionierende Gruppenstrukturen 
aufbauen zu können, werden vor allem Bedarfe, die auf Beziehungskontinuität aufbauen, eine be-
sondere Rolle spielen. Damit wird durch die benannten Bedarfe „Spezielle pädagogischer Förder-
bedarf“ und „Beziehungskontinuität“ die Gruppenstruktur gesteuert. 
 
Die Angebote der Kinderhorte sollen mit denen der Grundschule verzahnt werden, sie sollen integ-
rieren, nicht separieren. Die Rückführung bzw. Integration der Kinder ist oberstes Prinzip. Daher

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V/0886/2007 
sind die Angebote der Kinderhorte so konzipiert, dass neben der festen Gruppenstruktur auch 
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einzelnen Teilbereichen die Einrichtung stundenwei-
se aufsuchen können. 
Daher muss eine enge Verknüpfung und Durchlässigkeit der Angebote der Kinderhorte und der 
Grundschulen erfolgen.  
Die zusätzliche und besondere Qualität muss sich vor allem in der abgestimmten Kooperation zwi-
schen Tageseinrichtung für Kinder und Kinderhort, sowie zwischen Schule und Kinderhort wieder-
finden; dies sowohl in Bezug auf die richtige Betreuung (OGTS oder andere), als auch in der kon-
kreten Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Kinder und den daraus resultierenden Auf-
trägen für die Einrichtungen. Darüber hinaus soll eine enge Verzahnung mit den im jeweiligen So-
zialraum vorhandenen Unterstützungsangeboten für Familien (Erziehungsberatung, kommunaler 
Sozialdienst etc.) erfolgen. 
2.2. Zugangswege  
 
Um eine diff
erenzierte bedarfsgerechte Entscheidung zur Aufnahme in die Kinderhorte   treffen zu 
können, werden die Kinder nicht mehr direkt von ihren Eltern in der Einrichtung angemeldet. Vor-
schläge zur Aufnahme in einen Kinderhort werden zukünftig anhand eines Einschätzbogens von 
den Kindertageseinrichtungen in Abstimmung mit den Eltern an den Träger des Kinderhortes ü-
bermittelt. Um eine möglichst frühe Unterstützung anbieten zu können, fällt den Tageseinrichtun-
gen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu. In bestimmten Fällen 
können Schulen Kinder für die Förderung im Kinderhort vorschlagen. 
 
Trotz Durchlässigkeit der Schulkinderbetreuungsangebote  innerhalb und außerhalb der Schule, ist 
anhand der oben beschriebenen Bedürfnisse genau zu definieren, welche Kinder in welcher 
Betreuungsform gut betreut und gefördert werden können. 
Grundlegend für den Zugang in die Kinderhorte ist zunächst die Zuordnung von Grundschulen zu 
den jeweiligen Kinderhorten. Diese Zuordnung (vgl. Anlage 1) basiert auf analysierten Förderbe-
darfen einzelner Schulen sowie der räumlichen Nähe zwischen den jeweiligen Institutionen. 
Der Träger führt mit den Eltern Aufnahmegespräche und entscheidet unter den beschriebenen 
Zugangsvoraussetzungen / Bedarfen ( spezieller pädagogischer Förderbedarf von Kindern und 
Beziehungskontinuität) im Benehmen mit einer vom Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien 
benannten Fachkraft über die Aufnahme in den Kinderhort. Die vom Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien benannte Fachkraft begleitet die Einrichtung und damit die Aufnahmesituation und 
Angebotsgestaltung insgesamt möglichst konstant über einen längeren Zeitraum und stellt die Ko-
ordinationsfunktion zu Lernhilfen, kommunalen Sozialdienst und Erziehungshilfen dar. 
 
2.3. Kooperation mit Grundschulen 
 
Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist Grundlage für die gelingende Förderung der Schü-
lerinnen und Schüler. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist abhängig von den je-
weiligen Kinderhorten und den kooperierenden Schulen. Die hier beschriebenen Punkte stellen 
einen Rahmen dar, der aufgrund der Rahmenbedingungen und der Sozialraumstruktur durch die 
Beteiligten konkretisiert werden muss.  
 
Neben den jeweils einem Kinderhort zugeordneten Schulen sollen einzelne Plätze für Schülerin-
nen und Schüler aus den Förderschulen zur Verfügung stehen, die im angrenzenden Sozialraum 
der Einrichtung leben. Angestrebt wird, zwischen den Kinderhorten und den zugeordneten Schulen 
Vereinbarungen  abzuschließen, die die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und Zuständigkeiten 
definieren. 
 
Die Zusammenarbeit Kinderhort - Grundschule bezieht sich schwerpunktmäßig auf die folgenden 
Punkte:

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2.3.1 Förderung im Rahmen der Angebote des Kinderhortes  
 
Die Förderung in den Kinderhorten ist ausgerichtet auf die Reintegration in die Regelangebote der 
Grundschule. Aus diesem Grund sind alle Fördermaßnahmen in den Einrichtungen mit den Schu-
len und den dort tätigen Lehr- und Fachkräften abzustimmen. Ebenfalls abzustimmen sind beson-
dere Fördermaßnahmen, die im Rahmen des Sc hulbesuchs angeboten werden. Die Angebote der 
Kinderhorte sind so konzipiert, dass neben der festen Gruppenstruktur auch Schülerinnen und 
Schüler mit Förderbedarf in einzelnen Teilbereichen die Einrichtung stundenweise aufsuchen kön-
nen. Dies setzt eine regelmäßige Kooperation der beiden Einrichtungen voraus. Im Rahmen der 
Elternarbeit beider Institutionen wird die jeweils andere Institution mit einbezogen bzw. in jedem 
Einzelfall informiert. 
 
2.3.2. Reintegration in die Regelangebote 
 
Die Reintegration in die Regelangebote wird durch eine enge Abstimmung der Beteiligten beglei-
tet. Abgestimmt werden in diesem Prozess u.a. der Umfang der Angebote, eine mögliche Betreu-
ung durch die Kinderhorte und die Ausgestaltung der Arbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtig-
ten. Bei der Einschätzung einer nicht gelingenden Integration in die Regelangebote durch eine 
Institution werden unter Beteiligung von Schule, Kinderhort und kommunalem Sozialdienst über 
weitere alternative Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten abgestimmt. 
 
Wie beschrieben können die Grundschulen in Ausnahmefällen Kinder für die Aufnahme in Kinder-
horte vorschlagen. Dabei richten sich die Vorschläge nach dem Betreuungs- und Förderbedarf der 
jeweiligen Schülerin / des jeweiligen Schülers und den der Schule zur Verfügung stehenden Mög-
lichkeiten. Es ist anzustreben, frühzeitig die Vorschläge mit den jeweiligen Tageseinrichtungen für 
Kinder und dem kommunalen Sozialdienst abzustimmen, um eine möglichst umfassende Ein-
schätzung aus unterschiedlichen Blickwinkeln sic herstellen zu können. Die Schulen erhalten von 
den Kinderhorten in jedem Einzelfall Rückmeldung über mögliche Aufnahmen bzw. Gespräche mit 
den Eltern und Erziehungsberechtigten. 
 
 
3. Dezentralisierung von Lernhilfen 
 
Die bisher an drei Standorten in der Stadt Münster durchgeführten Angebote der Lernwerkstatt der 
Schulpsychologischen Beratungsstelle werden weiter dezentralisiert. Zusätzlich werden Förderun-
gen im Rahmen der Lernwerkstatt in den Kinderhorten durchgeführt. Dabei stehen diese Förde-
rangebote sowohl den Kindern zur Verfügung, die den Kinderhort besuchen, als auch Kindern aus 
dem Wohnumfeld, die dieser Förderung bedürfen, ansonsten aber nicht in den Kinderhorten an-
gemeldet sind. 
 
Die bisherigen Regelungen zur Kostenübernahme bleiben bestehen. Für Familien, die sich unter-
halb einer festgelegten Einkommensgrenze befinden, werden die Kosten bei entsprechender 
Platzkapazität durch die Jugendhilfe übernommen. Die Elternbeiträge bleiben in der bestehenden 
Form erhalten. Auch für Kinder aus den Kinderhorten sind bei Erreichen der Einkommensgrenze 
die entsprechenden Beiträge zu entrichten. 
 
Die Förderung im Rahmen der Lernwerkstatt wird spätestens nach 2 Jahren geprüft und neu ent-
schieden, ggfls. sind andere Fördermaßnahmen notwendig. Der Zugang zu den Plätzen der Lern-
werkstatt wird für alle Förderorte und alle Zielgruppen einheitlich neu geregelt. Weiteres wird in 
einer Vereinbarung zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien festgelegt. 
 
Durch die Anbindung der Angebote der Lernwerkstatt in die Kinderhorte und die Öffnung der Ein-
richtung auch für weitere Kinder aus dem Wohnumfeld, werden folgende Ziele umgesetzt. Der Ü-
bergang von Kindern aus der Kindertagesbetreuung in die Grundschule wird einzelfallbezogen

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begleitet. Kinder, die nicht im Rahmen der offenen Ganztagsschule betreut werden, können im 
Einzelfall eine Hortförderung erhalten. Darüber hinaus wird der konzeptionelle Ansatz „Kinderhor-
te“ als pädagogische Nahtstelle zu den Grundschulen fachlich konkretisiert. 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Zuordnung Kinderhorte - Schulen

Anlage 1: Zuordnung Kindehort - schule

942 Zeichen

Vorlage 886/2007 „Kinderhorte – ein Förderangebot der Jugendhilfe für Schulkinder“ 
Anlage 1 
 
 
 
 
 
 „Kinderhort“ Zugeordnete Schule 
Norbertschule 
(Coerde) 
Melanchthonschule 
(Coerde) 
1 Kinderhort Nord 
(AWO-Kita-Nerzweg) 
Uppenbergschule 
(Kinderhaus/Coerde) 
Peter-Wust-Schule 
(Mecklenbeck) 
Grundschule 
Loevelingloh 
Ludgerusschule 
Albachten 
2 Kinderhort West 
(kath. 
Kindergarten/Hort 
Maria Apericida (St. 
Anna) 
Augustin-Wibbelt-
Schule (Roxel) 
Grundschule Berg 
Fidel 
Ludgerusschule 
Hiltrup 
3 Kinderhort Berg Fidel 
(bisher 
Trauttmansdorffstraße 
AWO) 
Johannesschule 
Hiltrup 
Johannisschule 
(Mitte-Süd) 
Herrmannschule 
(Mitte-Süd) 
4 Kinderhort Mitte I 
Caritas-Kita Vogel-
von-Falkenstein-
Straße 
Matthias-Claudius-
Schule (Mitte-Süd) 
Overbergschule 
(Mitte-Ost) 
Mauritzschule (Mitte-
Ost) 
Bodelschwinghschule 
(Mitte) 
5 Kinderhort Mitte II 
(ESPA-Hort, 
Sternstraße) 
Albert-Schweitzer-
Schule (Mitte-Ost)

Beratungsverlauf (9)

28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Sternstraße
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße
  • Loevelingloh
  • Kinderhaus
  • Nerzweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0886/2007
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37