V/0382/2024
Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage V/0382/2024 A-0/0005/2021 NL CDU MÜNSTER CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Antrag an die Verwaltung Antrag zum Beschluss des Rates in der Sitzung vom 17. März 2021 zur „Reduzierung der Verkehrsbelastungen im Europareservat / Naturerlebnisgebiet Rieselfelder“ Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: 1. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie ein Besucherparken in den Rieselfeldern verkehrsaufkommensneutral für die umliegenden Stadtteile und insbesondere Gelmer geregelt werden kann. 2. Die Verwaltung prüft und berichtet, mit welchen Maßnahmen, die aus der Sperrung der Straße Coermühle resultierenden verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteile Gelmer vermieden bzw. reduziert werden können. 3. Über die beobachteten Auswirkungen der verkehrlichen Sperrung der Coermühle, und die daraus resultierenden verlagerten Verkehrsströme, werden die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster- Ost bis Ende des 3. Quartals 2021 in der BV schriftlich und mündlich informiert. Zuätzlich werden, sobald es die Corona Schutz Verordnung zulässt, die Bürger in einer Präsenz — Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle Gelmer über die Ergebnisse und den weiteren Rahmenplan Rieselfelder informiert. Begründung. In der Tatsache, dass das Europareservat ein schützenswertes Juwel ist und zahlreiche Lebensräume für unterschiedliche Lebensarten bietet, und zudem ein beliebtes Ausflugziel ist, sind sich sicher alle Münsteraner einig. Einigkeit herrscht sicher auch über die Notwendigkeit einer verkehrlichen Entlastung für die Rieselfelder. Da es gute Gepflogenheit der Stadt Münster ist, bei starken Veränderungen die Bürger mitzunehmen, hat die Stadt Münster in einem Verkehrsgutachten verschiedene Netzvarianten der Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr im Bereich der Rieselfelder detailliert untersucht. Auf Grundlage dieses vorliegenden Verkehrskonzeptes sollte am runden Tisch unter Einbeziehung aller Betroffenen eine möglichst breit getragene Handlungsempfehlung erarbeitet werden. Der Rat hat mit seiner Entscheidung vom 17. März 2021 das verabredete Verfahren unter Ausschaltung einer Bürgerinformation und einer Beteiligung der Bezirksvertretung Münster Ost gebrochen. CDU-Kreisverband Münster e.V. Kreisgeschäftsstelle Mauritzstrasse 4-6 * 48143 Münster Telefon (0251) 41842-0 * Ka an 41842-44r Post@cdu-muenster.de Konto 13 13 18 * BLZ 400 501 http://www.cdu-muenster.de Sparkasse Münsterland Ost N Im Interesse der Stadt ist es, eine erfolgsversprechende Politik der Bürgerinformation zu betreiben, denn der Dialog zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft ist die Basis für Vertrauen und Akzeptanz. Durch diese Verkehrsplanung entstehen öffentliche und private Betroffenheiten, die positive und negative Wirkungen haben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ausreichend Gelegenheit bekommen, darüber gut informiert zu werden. Wir erwarten von der Verwaltung konkrete Lösungsvorschläge zum Umgang mit den im Gutachten skizzierten, und tatsächlich zu beobachteten verkehrlichen Mehrbelastungen für Gelmer, durch die Sperrung der Straße Coermühle. Dazu gehören verkehrliche Alternativen zur Entlastung des betroffenen Stadtteils und ordnungsgemäßes Besucherparken am diesem äußerst beliebten Ausflugsziel. Eine stadtteilverträgliche Verkehrsplanung muss dabei berücksichtigt werden. Zusätzliche Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner mehr Lärm, mehr Staus und mehr Umweltbelastungen, die zulasten der Lebensqualität gehen. Auch kann es nicht sein, dass ohne Schaffung von Alternativen die direkte Verbindung zu Nachbar- stadtteilen einfach gekappt werden. Münster, 20. Mai 2021 Für die Fraktionen CDU-Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0382/2024 Kurzüberblick Der Verwaltung liegen mehrere die Verkehrssituation und Verkehrsbelastung im Naturschutzge- biet Rieselfelder und dessen Nahbereich betreffende politische Anträge aus dem Rat sowie der Bezirksvertretung Münster-Ost vor. Mit der Vorlage wird über die Prüfergebnisse informiert und als ergänzende Maßnahme zur Verkehrsberuhigung die Sperrung der Straße Coerheide vorge- schlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele „Schutz des Vogelschutzgebietes Europareservat Rieselfelder“ sowie „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 2.000,00 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
1161 Zeichen
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 253 +
ZZ 1020-30 (vorh.)
PP
ca. 20 Stellplätze P
ca. 15 Stellplätze
ca. 60 Stellplätze
P
VZ 260 +
ZZ "Frei bis Wöstebach" (1000m)
ZZ 1026-38 (vorh.)
VZ 253 +
ZZ 1020-30 (vorh.)
VZ 253 +
ZZ 1020-30 (vorh.)
VZ 260 +
ZZ 1026-38 (vorh.)
VZ 260 +
ZZ 1020-30 (vorh.)
VZ 357 (vorh.)
VZ 253 +
ZZ 1020-30 (vorh.)
VZ 314 +
ZZ 1000-10/20 aus beiden FR. (neu)
VZ 260 +
ZZ Zufahrt zu Haus Nr.
181 u. 183 frei (vorh.)
VZ 260 +
ZZ Frei bis Zufahrt biolog.
Station (150m) +
ZZ 1026-38 (vorh.)
Coerheide
Hessenweg
VZ 253 (vorh.) entfernen
VZ 260 +
ZZ 1026-38 (neu)
VZ 253 (vorh.) entfernen
VZ 260 +
ZZ 1026-38 (neu)
Hessenweg
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)
VZ 260 +
ZZ 1026-38 (vorh.)
VZ 274-50 (vorh.)VZ 253 +
ZZ 1020-30 (vorh.) VZ 260 +
ZZ 1020-30 (vorh.) Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
Datum Name
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
( )
_
Verkehrstechnischer Entwurf
1 1
-
Okt. 2024 Revermann
Okt. 2024 Hecht
Hessenweg/Coerheide
Übersichtsplan
ParkplatzP
Stadtgrenze
Legende:
Stadtbezirksgrenze
Wohngebäude
Straßenabschnitt der geprüften
Durchfahrtsbeschränkung
Beschlussvorlage
24492 Zeichen
V/0382/2024 V/0382/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Prüfergebnisse zum Ratsantrag auf ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung im Bereich des Europareservats Rieselfelder (A-R/0045/2022) sowie die Prü- fergebnisse zu den verkehrlichen Auswirkungen der Sperrung der Coermühle (A - O/0005/2021) werden zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zugestimmt, dass auf der Grundlage der Prüfergebnisse seitens der Verwal- tung auf eine Sperrung des Hessenwegs auf dem Streckenabschnitt zwischen Coer- mühle und Sprakeler Straße verzichtet wird. 3. Der geplanten Sperrung der Straße Coerheide zwischen dem Hessenweg und dem Recyclinghof der AWM für den Kfz -Verkehr per Verkehrszeichen 260 (Durchfahrts- verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und fortwirtschaftlicher Verkehr frei) wird zugestimmt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung nach Ablauf eines Jahres die Wirkung der Sperrung an der Coerheide auf dem o.g . Streckenabschnitt sowie dem Ordnungsamt 23.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Solf Telefon: 492-3292 Solf@stadt-muenster.de Grit Hecht Telefon: 492-6592 Hecht@stadt-muenster.de - 2 - V/0382/2024 direkten Nahbereich evaluiert und über die Ergebnisse informieren wird. Sofern sich die Verkehrssituation nicht signifikant verändert haben sollte, soll über eine ergän- zende bauliche Sperrung erneut beraten werden. 5. Es wird z ur Kenntnis genommen, dass die Ausweisung weiterer Parkplatzflächen im direkten Umfeld der Rieselfelder nach aktuellem Stand nicht möglich ist, die Beschil- derung der bestehenden Parkplätze jedoch überarbeitet wird. 6. In einer Informationsveranstaltung vom 10.10.2024 wurden die anwesenden Bürge- rinnen und Bürger über die vorgesehenen Maßnahmen informiert. In der Begründung zu 6. sind die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeführt. Diese werden zur Kenntnis genommen. 7. Der Ratsantrag A-R/0045/2022 vom 30.08.2022 und der Antrag der Bezirksvertretung Münster-Ost A-O/0005/2021 vom 20.05.2021 sind hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von circa 2000 € ent- stehen. Einnahmen aus Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 2.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Verwaltung liegen mehrere, die Verkehrssituation und Verkehrsbelastung im Naturschutzgebiet Rieselfelder und dessen Nahbereich betreffende Anträge aus dem Rat sowie der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Prüfung vor (siehe Anlage). Zu 1. Mit dem Ratsa ntrag A-R/0045/2022 vom 30.08.2022 wurde die Verwaltung beauftragt , weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Europareservat Rieselfelder zu prüfen und umzuset- zen. Die Prüfergebnisse zu den einzelnen Antragspunkten werden im Folgenden erläutert: Durchfahrtsbeschränkungen bzw. Durchfahrtsverbote für den motorisierten Verkehr im gesamten Areal des Naturschutzgebietes inkl. Hessenweg und Coerheide, entsprechend der Begründung für das Durchfahrtsverbot auf dem unbewohnten Abschnitt der Coermühle (zwischen Wöstebach und der biologischen Station). - 3 - V/0382/2024 Prüfergebnis: Um die Verkehrssituation vor und seit der Sperrung des Teilabschnitts der Coermühle zu verglei- chen und den Einfluss der Sperrung auf die umliegenden Straßen, die ebenfalls mit Durchfahrts- verboten versehen werden sollen, zu bewerten, wurde zunächst eine Verkehrszählung vorge- nommen. Auswertungen zu der Verkehrsbelastung auf dem Hessenweg auf dem Streckenabschnitt zwi- schen den Einmündungen der Coermühle und der Sprakeler Straße haben ergeben, dass sich die Verkehrsmengen im Zuge der Sperrung des Teilabschnitts der Straße Coermühle zwischen Hes- senweg und Wöstebach bereits um rund die Hälfte aller täglichen Fahrten reduziert haben. In der Verkehrserhebung wurden, die Fahrten der Anliegenden inbegriffen, 29 bzw. 41 Kfz ( jeweils in den Spitzenstunden von 7-8 Uhr bzw. 16-17 Uhr) erhoben. Dabei handelt es sich um vergleichs- weise geringe Verkehrsmengen. Zudem wurde mittels einer Seitenradarmessung das Geschwin- digkeitsniveau auf de m Streckenabschnitt des Hessenwegs erhoben. Maßgeblich ist bei Ge- schwindigkeitsmessungen die sogenannte V(85). Das ist die Geschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Für den Streckenabschnitt des Hessenwegs wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine V(85) von 50 bzw. in Gegenrichtung 47 km/h ermittelt. Insofern wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der Verkehrsteil- nehmenden eingehalten bzw. sogar unterschritten. Auf dem betreffenden St reckenabschnitt besteht bereits aus Fahrtrichtung Sprakeler Straße ein Lkw-Durchfahrtsverbot mit entsprechender Anlieger -Frei-Regelung. Ebenfalls bestehen Lkw - Durchfahrtsverbote aus den beiden anderen potentiellen Einfahrtsstraßen an der Coermühle so- wie dem Hessenweg. Kontrollen des fließenden Verkehrs obliegen der Polizei. Die Mitteilung be- züglich des wahrgenommenen erhöhten Verkehrsaufkommens von Lkws am Hessenweg wird da- her mit der Bitte um Kontrollen an die Polizei weitergegeben. Es ist jedoch anzumerken, dass ein erheblicher Anteil des Schwerlastverkehrs dem zugelassenen und notwendigen landwirtschaftli- chen Verkehr zuzuordnen ist. Ein Durchfahrtsverbot für Kfz auf dem gesamten Streckenabschnitt des Hessenwegs zw ischen den Einmündungen der Coermühle und der Sprakeler Straße wäre vor dem Hintergrund, dass es sich um einen bewohnten Streckenabschnitt handelt, ohne entsprechende Anlieger-Frei-Regelung nicht möglich. Die Sperrung des Hessenwegs hätte erhebliche negative Auswirkungen für die Anwohnenden im unmittelbaren Bereich der Stadtgrenze. Die Stadt Greven hat in ihrer Stellung- nahme um frühzeitige Information gebeten, sofern eine Sperrung auf dem Stadtgebiet von Müns- ter umgesetzt werden soll, um ebenfalls ihre politischen Ausschüsse zu beteiligen. Vor dem Hin- tergrund der ohnehin geringen Verkehrsbelastung und der Einschränkungen für die Anwohnen- den wäre aus Sicht der Stadtverwaltung ein Durchfahrtsverbot auf dem Streckenabschnitt des Hessenwegs nicht verhältnismäßig und aufgrund der Lage im Außenbereich sowie der Erforder- lichkeit der Anlieger-Frei-Regelung zudem nur unter hohem Personalaufwand kontrollierbar (siehe auch Beschlusspunkt 2). Bauliche Sperre an der Straße Coerheide ab Recyclinghof, um die Durchfahrt (Schleichwegnut- zung) zu verhindern, aber die Zufahrt zum Recyclinghof aus beiden Richtungen weiterhin zu ge- währleisten (Sackgasse, Zufahrt frei bis Recyclinghof). Um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern, sollen dafür ggf. kippbare Baken o.a. genutzt werden. Prüfergebnis: Die Verkehrsbelastung auf der Straße Coerheide in dem Teilabschnitt zwischen Hessenweg und Zum Heidehof hat sich seit der Sperrung des Teilabschnitts Coermühle deutlich erhöht (in den Spitzenstunden etwa vervierfacht). Die Straße Coerheide ist aufgrund ihr es kurvigen Verlaufs schlecht einsehbar und weist überwiegend eine asphaltierte Fahrbahn von rund 3,00 m Breite auf. Das Bankett ist bereits erheblich ausgefahren und es besteht eine Kante zwischen Fahrbahn und Bankett, die insbesondere für Radfahrende im Falle von Ausweichmanövern eine hohe Sturzge- fahr darstellen kann. Befestigte Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr sind nicht vorhan- - 4 - V/0382/2024 den. Das Bankett wurde bereits mehrfach großflächig Instand gesetzt. Aufgrund der gehäuften Ausweichmanöver wird dieses jedoch regelmäßig erneut beschädigt und muss unter hohem Kos- tenaufwand wiederhergestellt werden (zuletzt für rund 40.000 €). Eine separate Nebenanlage be- steht - wie auf Straßen außerorts üblich - nicht. Auf dem Streckenabschnitt besteht ein hoher Radverkehrsanteil, der sich nicht mit dem Quell - und Zielverkehr des Recyclinghofs und dem Durchgangsverkehr vereinbaren lässt. Aufgrund der schmalen Fahrbahn und der schlechten Sichtbeziehung kommt es wiederkehrend zu Gefährdungssituationen für Radfahrende, die vo n Kfz ohne Wahrung des erforderlichen Mindestabstands überholt werden oder im Begegnungsfall zu Ausweichmanövern auf das unbefestigte und stark zerfahrene Bankett gedrängt werden. Um aus Fahrtrichtung Hessenweg / Zur Eckernheide über die Coerheide zu der Straße Zum Hei- dehof zu gelangen, ist eine Befahrung des Betriebsgeländes der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) notwendig. Nach Auskunft der AWM führt der Durchgangsverkehr auf dem Betriebsgelände ebenso wie die beidseitige Anfahrt des Recyclinghofs regelmäß ig zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. Die Hauptzufahrt des Recyclinghofs soll daher ausschließlich über die Straße Zum Heidehof erfolgen. Eine Befahrbarkeit aus Fahrtrichtung Coerheide für die Nutzer des Recycling- hofes soll laut Stellungnahme der AWM nicht aufrechterhalten werden. Um die hohe Frequentie- rung des Recyclinghofs aus Fahrtrichtung Zum Heidehof möglichst störungsfrei abwickeln zu kön- nen, wurde die Abbiegespur bereits entsprechend ausgebaut. Eine bauliche Sperrung der Straße Coerheide ist zum einen kosten- und wartungsintensiver als eine Durchfahrtssperrung per Verkehrszeichen, zum anderen stellt eine Sperrung per Verkehrs- zeichen die weniger einschränkende Methode dar, da diese Variante Freigaben per Zusatzzei- chen oder die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zulässt. Vor dem Hintergrund der dargelegten Aspekte, ist die Sperrung des Teilabschnitts der Coerheide per Verkehrszeichen für den Kfz-Verkehr erforderlich. Die Befahrung der Coerheide für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zur Erreichung der anliegenden Flurstücke soll weiterhin per Zu- satzzeichen freigegeben bleiben (siehe auch Beschlusspunkt 3). Nach erfolgter Umsetzung sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kontrolliert, evalu- iert und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Prüfergebnis: Die geplante Sperrung wird nach Ablauf eines Jahres evaluiert. Sollte sich bei der Evaluation her- ausstellen, dass die gewählte Form der Sperrung nicht den gewünschten Effekt erzielt, soll über weitere Maßnahmen beraten werden (siehe auch Beschlusspunkt 4). Zusätzlich zu den erforderlichen Verkehrszeichen sollen weiträumig im Umfeld der Rieselfelder angebrachte große Hinweisschilder auf die Durchfahrtsbeschränkungen bzw. Durchfahrtsverbote hinweisen. Die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr soll frei bleiben und Ausnahmerege- lungen für Anwohnende geschaffen werden. Prüfergebnis: Sofern die Sperrung der Straße Coerheide zwischen dem Hessenweg und dem Recyclinghof be- schlossen wird, sollen Hinweisschilder, analog der Hinweisschilder der Sperrung der Coermühle, entsprechend ergänzt werden. Eine Befahrbarkeit des gesperrten Streckenabschnitts der Coer- heide wird für den forst - und landwirtschaftlichen Verkehr weiterhin möglich sein. Im direkten Nahbereich der geplanten Sperrung sind k eine Wohngebäude vorhanden, so dass nach aktuel- lem Stand kein Erfordernis für Ausnahmegenehmigungen für direkte Anliegende besteht. Ein e Sperrung per Verkehrszeichen lässt jedoch grundsätzlich bei Erforderlichkeit die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu. - 5 - V/0382/2024 Umfassende Information der Anwohnende zu den geplanten Maßnahmen Prüfergebnis: Der Streckenabschnitt der Coerheide zwischen der Kanalbrücke Hessenweg und dem Recycling- hof, der per Verkehrszeichen für den Kfz-Verkehr gesperrt werden soll, ist unbewohnt. Eine Aus- wirkung für unmittelbar in dem Streckenabschnitt lebende Anwohnende besteht somit nicht. Für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr wird die Wegebeziehung der Coerheide zudem wei- terhin zugänglich sein. Die geplante Sperrung soll medial begleitet werden. Über die angepasste Anfahrstrecke zum Recyclinghof wird zudem auch gesondert auf der Homepage der AWM infor- miert. Einführung eines Parkleitsystems, ggfls. in Verbindung mit einem Bike-Sharing-System am Rie- selfeldhof und Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV an Sonn- und Feiertagen Prüfergebnis: Die Einführung eines Parkleit systems, das auf Zielparkplätze innerhalb der Ri eselfelder leitet, wird die Zahl der einfahrenden Pkw zwar lenken, ihre Anzahl aber nicht wesentlich verringern können. Selbst bei einem Parkleitsystem, das die tatsächliche Auslastung der vorhandenen Stellplätze anzeigt, ist zu erwarten, dass weiterhin Be sucher, die einen Abstellplatz für ihr Fahr- zeug suchen, in das Gebiet einfahren werden. Ein Bike-Sharing-Angebot im inneren Bereich der Rieselfelder würde die Anzahl der Besucher, die mit dem Pkw anreisen , ebenfalls nicht verringern. Vorstellbar wäre z.B. an der Haltestelle Rieselfeld im Verlauf der Stadtbuslinie 4 oder an einer Haltestelle in Coerde Bike -Sharing anzu- bieten. Da allerdings die Stadt Münster kein kommunales Bike-Sharing-Angebot unterhält, müss- ten private Anbieter dafür gefunden werden. Angesichts der zu erwartenden im Wesentlichen saisonabhängigen Nutzung eines solchen Systems wird dies kaum zu realisieren sein. Die Anbindung der Rieselfelder an das Stadtbusangebot erfolgt gegenwärtig über die Stadtbusli- nie 4 werktags im 20-Minutentakt, am Samstag im 30-Minutentakt und sonntags im 60- Minutentakt. Die Erschließung der Rieselfelder erfolgt über die gleichnamige Haltestelle. Die Aussichtsplattform Rieselfelder und der Aussichtspunkt Vogelkoje sind in ca. 900 Metern fußläu- fig von der Haltestelle erreichbar. Eine Verlängerung des Linienweges ab Gelmer weiter über die Gittruper Straße, Coermühle und Hessenweg hätte eine deutliche Verlängerung der Fahrzeit zur Folge, unter anderem auch, weil die Fahrten im Sinne eines transparenten Angebotes und zur Anbindung des Stadtteils Gelmer in stadteinwärtiger Richtung wieder ab der Starthaltestelle Gelmer einsetzen müssten. Diese Ver- längerung würde einen zusätzlichen Fahrzeug- und Personaleinsatz erfordern. Dieser Aufwand ist in Anbetracht der aktuellen betrieblichen Situation nach Rückmeldung der Stadtwerke nicht leistbar. Auch perspektivisch wird dieser Mehraufwand aufgrund der akzeptablen Anbindung über die Haltestelle Rieselfeld für nicht gerechtfertigt erachtet. Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat mit dem Antrag A-O/0005/2021 vom 20.05.2021 die Ver- waltung beauftragt Vorschläge zu erarbeiten, wie ein Besucherparken in den Rieselfeldern verkehrsaufkommens- neutral für die umliegenden Stadtteile und insbesondere Gelmer geregelt werden kann. Prüfergebnis: Die Möglichkeiten zur Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzangebotes wurden geprüft. Im Ergebnis stehen keine weiteren Flächen zur Verfügung. Die Beschilderung der vorhandenen Parkplätze wird jedoch überarbeitet (siehe auch Beschlusspunkt 5). - 6 - V/0382/2024 Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die aus der Sperrung der Straße Coermühle resultierenden verkehrlichen Mehrbelastungen für den Stadtteil Gelmer vermieden bzw. reduziert werden können Prüfergebnis: Gemäß der Verkehrsuntersuchung vom 11.09.2020 sowie Verkehrszählungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau nach erfolgter Sperrung können die Verdrängungsverkehre aufgrund der Sperrung der Coermühle durch das übergeordnete Straßennetz problemlos aufgenommen werden. Eine verkehrli- che Mehrbelastung für den Stadtteil Gelmer besteht aufgrund der Sperrung nicht. Über die beobachteten Auswirkungen der verkehrlichen Sperrung der Coermühle, die daraus re- sultierenden verlagerten Verkehrsströme und den weiteren Rahmenplan für die Rieselfelder zu in- formieren. Prüfergebnis: Am 18.08.2022 hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost ausführlich über die verkehrlichen Auswirkungen der eingerichteten Durchfahrtsverbote für den Kfz-Verkehr auf der Coermühle berichtet. Das Durchfahrtsverbot wurde am 26.04.2021 einge- richtet. Die Ergebnisse dieser Maßnahme zeigen Erfolg. Die Kfz-Belastung auf der Straße Coermühle hat spürbar abgenommen und konnte trotz der erteilten A usnahmegenehmigungen für die direkten Anwohnenden in den Spitzenstunden um mehr als 90 % reduziert werden. Verdrängte Verkehre kön- nen nach Stellungnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau grundsätzlich problemlos über das vor- handene Hauptverkehrsstraßennetz aufgenommen werden. Gleichzeitig wurden jedoch Kfz-Verkehre in das nachgeordnete Straßennetz, so insbesondere in die Straße Coerheide, verdrängt. Vor diesem Hintergrund ist, wie im Ratsantrag A-R/0045/2022 beantragt, eine Sperrung eines Streckenabschnitts der Coerheide geplant (siehe auch Beschlusspunkt 3.). Die aktuellen Verkehrsmengen auf der Straße Coerheide sind im Hinblick auf die bauliche Ausgestal- tung und Nutzung der Straße deutlich zu hoch, machen jedoch im übergeordneten Straßennetz nur einen sehr geringen Anteil aus (in den Spitzenstunden 64 bzw. 82 Kfz/h). Von einer merklichen Mehr- belastung für den Stadtteil Gelmer ist im Fall einer Sperrung nicht auszugehen. Über die geplante Sperrung der Coerheide, insbesondere in Bezug auf die veränderte Anfahrt zum Recyclinghof, wird entsprechend dem Prüfergebnis zum Ratsantrag frühzeitig medial informiert (siehe auch Prüfergebnis zu 1). Zu 2. Gemäß der Straßenverkehrsordnung können Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall die Benutzung bestimmter Straßen oder Streckenabschnitte beschränken oder verbieten und aus Gründen des Ar- ten- und Biotopschutzes örtlich begrenzte Maßnahmen treffen, wenn dadurch anders nicht vermeid- bare Belästigung durch den Fahrzeugverkehr abgewendet werden können. Vor dem Hintergrund der geringen Verkehrsmengen und der in Folge einer Sperrung des Hessenwegs entstehenden Ein- schränkungen für direkte Anwohnende des Hessenwegs ist aus Sicht der V erwaltung ein Durch- fahrtsverbot nach aktuellem Stand nicht erforderlich und damit nach Auffassun g der städtischen Fachämter straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig. Eine Sperrung des Hessenweges für den Kfz - Verkehr ist daher nicht geplant (siehe auch Prüfergebnis zu 1.). Zu 3. Im Zuge der Sperrung eines Streckenabschnitts der Coermühle haben die Verkehrsmengen auf dem Streckenabschnitt der Straße Coerheide zwischen Hessenwegbrücke und Recyclinghof deutlich zu- genommen. Dieser Streckenabschnitt ist jedoch für den erhöhten Durchgan gsverkehrsanteil nicht ausgelegt. Die Ausweichmanöver führen zum einen zu Schäden des Banketts und ziehen kostenin- tensive Instandsetzungen nach sich, zum anderen kann der hohe Freizeitverkehrsanteil von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mit dem erhöhten Durchgangsverkehr nicht sicher in Einklang gebracht werden. Ebenfalls führt der aus Fahrtrichtung Coerheide auf den Recyclinghof einfahrende Kfz - Verkehr zu Störungen des Betriebsablaufs. Ein Lkw -Durchfahrtsverbot besteht bereits. Aufgrund der - 7 - V/0382/2024 vorgenannten Aspekte soll die Straße Coerheide künftig mit Ausnahme des forst-und landwirtschaftli- chen Verkehrs zwischen der Hessenwegbrücke und dem Recyclinghof für den Kfz-Verkehr gesperrt werden (siehe auch Prüfergebnis zu 1.). Auch die untere Naturschutzbehörde befürwortet aufgrund der vorhandenen Naturschutzgebiete (Huronensee und Gelmerheide) beidseits der Straße Coerheide die deutliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Zu 4. Eine bauliche Sperrung der Straße Coerheide ist zum einen kosten- und wartungsintensiver als eine Durchfahrtssperrung per Verkehrszeichen und ist mit zusätzlichen Gefährdungen für Radfahrende verbunden. Zum anderen stellt eine Sperrung per Verkehrszeichen die weniger einschränkende Maßnahme dar, da diese Variante Freigaben per Zusatzzeichen oder die Erteilung von Ausnahmege- nehmigungen zulässt. Sollte sich jedoch bei der Evaluation herausstellen , dass die gewählte Form der Sperrung nicht den gewünschten Effekt erzielt, soll über weitere Maßnahmen beraten werden. Zu 5. Im unmittelbaren Umfeld der Rieselfelder stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: - Coermühle, Parkplatz am Rieselfeldhof (an der Gaststätte Heidekrug), etwa 60 Pkw - Coermühle, Parkplatz an der Biologischen Station, etwa 20 Pkw - Hessenweg, Höhe DEK-Brücke, etwa 15 Pkw Nach Auskunft des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit verfügen die Parkplätze im Betreuungsgebiet der Biologischen Station (Rieselfeldhof und Biologische Station) über eine wasser- gebundene Wegedecke. Beim Parkplatz am Rieselfeldhof ist die Entwässerungssituati on schwierig. 2015 wurde eine Entwässerungsleitung mit zwei Einläufen eingebaut. Diese wird nach Auskunft der Biologischen Station jährlich gespült. Mulden auf dem Platz werden ebenfalls jährlich, in der Regel nach Abschluss der Gehölzarbeiten, im März durchgeführt, sofern es die Witterung zulässt. Alternative Flächen für eine Erweiterung des Angebotes stehen im unmittelbaren Umfeld nicht zur Verfügung. Mit einer Erweiterung des Stellplatzangebotes würde zudem auch zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die Ausweitung des Parkplatzangebots ist daher aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nicht zielführend und wird seitens der Stadtverwaltung nicht befürwortet. Die Beschilderung zu den Parkplätzen am Rieselfeldhof und an der Biologischen Station werden, sofern e rforderlich, erneuert und die Standorte angepasst . Für den Parkplatz an der DEK -Brücke Hessenweg wird auf dem Hessenweg zur besseren Erkennbarkeit der Zufahrt das Verkehrszeichen 314 (Parken) für beide Fahrtrichtungen ergänzt. Zu 6. Entsprechend dem Ratsantrag A-R/0045/2022 fand am 10.10.2024 auf dem Gelände des Recycling- hofes an den Rieselfeldern eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft statt. Anwesend waren ca. 60 Teilnehmende aus der Bürgerschaft, der Politik, der Verwaltung und Vertre- ter der AWM. Dabei wurden die Anwesenden über die der Verwaltung vorliegenden politischen Anträge auf zusätz- liche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Rieselfeldern, die Bestandsbewertung und Vor- schläge für ergänzende Maßnahmen informiert. Folgende Anregungen und Bedenken wurden daraufhin von den Bürgern/-innen vorgebracht: Keine Insellösung, sondern Erstellung eines Gesamtkonzeptes (Verkehrskonzeptes) für diesen Bereich, Gelmer nicht von den benachbarten Stadtbezirken abschneiden (starker sozialer Bez ug bei KiTAs, Sportvereinen und Versorgung), Wege zu den KiTas (Ashölter Weg und Coerde) wären mit großen Umwegen verbunden, Gelmer würde nur noch über den Schifffahrter Damm an die Innenstadt angebunden sein, - 8 - V/0382/2024 die Coermühle mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z.B. Einengungen, Geschwindigkeitsre- duzierung) wieder für den Kfz-Verkehr freigeben und damit die Coerheide entlasten, Bau eines separaten Radweges parallel zur Coerheide, Ausbau der Coerheide zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zweirichtungsverkehrs, Erreichbarkeit des Recyclinghofes Coerde für Gelmer weiterhin erforderlich, Landwirtschaftlicher Verkehr ist erforderlich und muss berücksichtigt werden. Die Funktion der Coerheide im Wegenetz, die Bestandsanalyse und das Erfordernis einer Sperrung der Coerheide wurden unter Beschlusspunkt 1 ausführlich dargelegt. Den Bürgern/-innen wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung am 10.10.2024 zugesichert, die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zusammenzufassen und der Politik im Rahmen d ieser Vorlage vorzulegen. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: A-R/0045/2022 Anlage 3: A-O/0005/2021
Anlage 2 zur Beschlussvorlage
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0045/2022
Münster, 30.08.2022
Ratsantrag
Verkehrsberuhigung Rieselfelder
Vogelschutzgebiet Europareservat Rieselfelder dauerhaft schützen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Europareservat Rieselfelder
umzusetzen:
Durchfahrbeschränkungen bzw. Durchfahrverbote für den motorisierten Verkehr im
gesamten Areal des Naturschutzgebietes inkl. Hessenweg und Coerheide, entsprechend der
Begründung für das Durchfahrverbot auf dem unbewohnten Abschnitt der Coermühle.
Zusätzlich zu den erforderlichen Verkehrszeichen sollen weiträumig im Umfeld der
Rieselfelder angebrachte große Hinweisschilder auf die Durchfahrtbeschränkungen bzw.
Durchfahrtverbote hinweisen.
Die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr sollen frei bleiben und
Ausnahmeregelungen für Anwohnende geschaffen werden.
Bauliche Sperre an der Straße Coerheide ab Recyclinghof, um die Durchfahrt
(Schleichwegnutzug) zu verhindern, aber die Zufahrt zum Recyclinghof aus beiden
Richtungen weiterhin zu gewährleisten (Sackgasse, Zufahrt frei bis Recyclinghof).
Um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern, sollen dafür ggf. kippbare Baken
o.a. genutzt werden.
Umfassende Information der Anwohner*innen zu den geplanten Maßnahmen.
Nach erfolgter Umsetzung sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kontrolliert,
evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.
Die Verwaltung möge zudem folgende Maßnahmen prüfen:
Einführung eines Parkleitsystems, ggf. in Verbindung mit einem Bike-Sharing-System am
Rieselfeldhof
Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV an Sonn- und Feiertagen (vergleichbar der
Linienführung zum Waldfriedhof Lauheide, z.B. stündlich Einrichtung einer Schleife der Linie
4 von Gelmer kommend über die Kreuzung Coermühle/Hessenweg, weiter über Hessenweg
in Richtung Schifffahrter Damm).
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0045/2022
Begründung:
Eine weitere Reduzierung des Pkw-Verkehrs im Europareservat Rieselfelder ist zur Sicherung des
Arten- und Biotopschutzes dringend erforderlich.
Nach der Sperrung der Straße Coermühle für den Durchgangsverkehr hat sich die Belastung durch
den Pkw-/Lkw-Verkehr zum Teil verringert. Dies zeigen Verkehrszählungen der Biologischen Station
Rieselfelder und der Stadt Münster. Problematisch bleibt allerding das ordnungswidrige Befahren der
Coermühle besonders in dem Zeitraum 15 – 18 Uhr in Richtung Gelmer.
Die Verkehrssituation im Europareservat Rieselfelder bleibt insgesamt belastend, die Beschilderung
wird ignoriert, der Verkehr hat sich zum Teil verlagert, bestimmte Bereiche wie der Hessenweg und
die Coerheide sind stark befahren. Die Coerheide wird seit der Sperrung der Coermühle als
Schleichweg zwischen Coerde und Gelmer genutzt. Der Verkehr gefährdet wegen der dortigen engen
Straßenführung Radfahrende sowie Fuß-/Spaziergänger*innen.
Auch dies belegen Verkehrszählungen der Stadt Münster.
Der Vogel-, Arten- und Biotopschutz ist aus diesem Grund dauerhaft gefährdet. Auch
Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Erholungssuchende in den zugänglichen Bereichen sind durch
den motorisierten Verkehr stark beeinträchtigt.
Der Hessenweg führt zum Teil durch als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen der Rieselfelder.
Probleme machen hier insbesondere das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und eine hohe Lkw-
Belastung.
Insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen wird das Gebiet von vielen Besucher*innen
aufgesucht, die auch mit dem Pkw anreisen. Die Besucher fahren mit ihren Pkw zum Teil sehr nah
an/in das Schutzgebiet. Oder sie parken an den Straßenrändern, was insbesondere für
landwirtschaftliche Fahrzeuge die Vorbeifahrt erschwert. Die vorhandenen Parkplätze um die
Rieselfelder sind schlecht ausgeschildert und teilweise in einem schlechten Zustand. Die Rieselfelder
verfügen über eine schlechte ÖPNV-Anbindung zur Innenstadt.
Die Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes halten wir
nicht für erforderlich.
Die beantragten Maßnahmen mit dem Ziel einer möglichst autofreien Erschließung der Rieselfelder
können sich auf das bereits vorhandene Verkehrsgutachten stützen. Dieses untersuchte mögliche
Verdrängungsverkehre und zeigte auf, dass der verdrängte Verkehr problemlos über das vorhandene
Hauptverkehrsstraßennetz abgewickelt werden kann. Auch wenn die Maßnahmen erweitert werden,
wird sich an dieser Aussage grundsätzlich nichts ändern.
gez. gez. gez.
Andrea Blome Matthias Glomb Helene Goldbeck
Leandra Praetzel und Fraktion Tim Pasch
und Fraktion
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Sprakeler Straße
- Gittruper Straße
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
- Zum Heidehof
- Zur Eckernheide
- Mauritzstraße 4
- Coerheide
- Coermühle
- Wöstebach
- Gelmerheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0382/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 13.06.2024 16:41