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1578/2026

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 - Bestätigungsvermerk Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

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Ansehen

Anlage 2 - Bilanz Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 - Plan-Ist-Vergleich Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

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Ansehen

Anlage 3 - GuV Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4671 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1578/2026 
Freigabedatum 
 16.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur 
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für das Wirt-
schaftsjahr 2025 zu. 
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung 
zu: 
Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2025: 
Jahresüberschuss 2025 32.003.988,66 € 
Thesaurierung Ergebnis 2025 der Betriebe gewerblicher Art -    313.879,97 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 1.629.322,47 € 
Vorabgewinnausschüttung 2025 an die Stadt Köln -               0,00 € 
Gewinnausschüttung in 2026 für 2025 33.319.431,16 € 
 
 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maß-
nahme  Ausschüttung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Jahresabschluss 2025 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln beabsichtigt, in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Jahres-
abschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 – unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustim-
mung des Rates der Stadt Köln – wie folgt festzustellen: 
Bilanzgewinn 31.12.2024  22.953.537,86 € 
Entnahme aus der Gewinnrücklage in 2025 +  6.038.159,00 € 
Ausschüttung an die Stadt Köln für 2024 in 2025 - 28.189.827,37 € 
Verbleibender Gewinnvortrag 801.869,49 € 
Jahresüberschuss 2025 + 32.003.988,66 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2025 +   1.629.322,47 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2025 34.435.180,62 €

3 
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage von rd. 1.629 T€ erfolgt gemäß den öffentlich-rechtli-
chen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln zum Hochwasserschutz, zur Auf-
gabenübertragung der Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau und 
Betrieb der Straßenentwässerung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufgaben im 
Bereich der fließenden Gewässer im Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, Ergän-
zungsvertrag aus 2017).  
Demnach sind die jährlichen Abschreibungen aus den bei Gründung übertragenen Anlagen 
durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken. Diese setzen sich im Berichtsjahr wie 
folgt zusammen: Sparte Konstruktiver Hochwasserschutz: 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer: 
143 T€, Sparte Parkweiher 814 T€, sowie Sparte Straßenentwässerung investiv: 557 T€. 
Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2025 
Auf der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB Köln am 17.06.2026 soll – unter dem Vorbe-
halt der uneingeschränkten Zustimmung des Rates der Stadt Köln – die folgende Gewinnaus-
schüttung in 2026 für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen werden: 
Jahresüberschuss 2025 32.003.988,66 € 
Thesaurierung Ergebnis 2025 der Betriebe gewerblicher Art -    313.879,97 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 1.629.322,47 € 
Vorabgewinnausschüttung 2025 an die Stadt Köln -               0,00 € 
Gewinnausschüttung in 2026 für 2025 33.319.431,16 € 
Ein Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird stets thesauriert 
bzw. auf neue Rechnung vorgetragen. Auf eine Vorabgewinnausschüttung wird stets verzich-
tet. 
Über die Ergebnisse der Verwaltungsratssitzung vom 17.06.2026 wird im Rahmen von Fi-
nanzausschuss und Ratssitzung mündlich informiert. 
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresab-
schlusses und der Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Bilanz 
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlage 4: Bestätigungsvermerk 
Anlage 5: Erläuterungen Plan-Ist Vergleich

Anlage 4 - Bestätigungsvermerk Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

15811 Zeichen

Anlage 4
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentli-
chen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem 
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, An-
stalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
x entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut-
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
der Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und gemäß § 322
Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
x vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebe-
richt in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im
Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen

Bestätigungsvermerk / 2
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah-
resabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lagebe-
richts:
• die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Personal“ des Lageberichts ent-
halten ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf
die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit un-
serer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu
lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe-
richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Über-
einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben Sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind Sie da-
für verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben-
heiten entgegenstehen.

Bestätigungsvermerk / 3
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lagebe-
richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
x identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das
Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht auf-
gedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.

Bestätigungsvermerk / 4
x erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan-
ten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh-
rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umstän-
den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen
abzugeben.
x beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Ver-
treter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
x ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen
Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we-
sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungs-
urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
x beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
schaft vermittelt.
x beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
x führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigne-
ter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus
diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An-
gaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-
kunftsorientierten Angaben abweichen.

Bestätigungsvermerk / 5
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ-
lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2025 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über-
einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungs-
standards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten der Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Bestätigungsvermerk / 6
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver-
treter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen,
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3
EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, den 16. März 2026
EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Fuchs Semelka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
signiert von:
Thomas Semelka
Wirtschaftsprüfer
EversheimStuible Treuberater GmbH
signiert von:
Marco Fuchs
Wirtschaftsprüfer
EversheimStuible Treuberater GmbH

Anlage 2 - Bilanz Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

2724 Zeichen

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Anlage 2

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

605 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Weder das Gesellschaftsrecht noch die einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften sehen 
Öffentlichkeitsarbeit vor.

Anlage 5 - Plan-Ist-Vergleich Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

30850 Zeichen

1 
Erläuterung zum 
Plan-Ist-Vergleich 
2025 
Anlage 5

2 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1. Erträge _______________________________________________________________ 3 
1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 5 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 6 
2. Aufwendungen ________________________________________________________ 7 
2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 7 
2.2. Personalaufwand: _________________________________________________________ 9 
2.3. Abschreibungen: __________________________________________________________ 9 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: ________________________________________ 10 
3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 11 
4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 12 
5. Fazit: _______________________________________________________________ 12 
Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 13 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 16

3 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 
Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen 
 
Die Erläuterungen beziehen sich auf das Gesamtgeschäftsergebnis der Stadtentwäs-
serungsbetriebe Köln, AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläuterungsteil 
eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan- und Ist-Kosten der Spar-
ten analysiert.  
 
 
1. Erträge 
 
1.1. Umsatzerlöse: 
 
Die Umsatzerlöse liegen unter dem Planansatz (0,9 Mio. €) übertreffen das Vorjahr um 
5,8 Mio. €  
Die Erträge aus den Abwassergebühren sind 2025 mit 196,7 Mio. € rund 2,4 Mio. € 
unter dem Planwert. Die Abwassergebühren aus Vorjahren (765 T€) konnten diese 
deutliche Abweichung zum Teil reduzieren. 
Die Hauptursache liegt in weiterhin niedrigen Schmutzwassermengen. In der Planung 
wurde der Wert von 65,0 Mio. m³ auf 62,7 Mio. m³ reduziert. Im Vergleich zum Ist-Wert 
(61,6 Mio. m³) reichte die Planreduzierung nicht aus. Die Erträge aus der Wärmeliefe-
rung vom GKW, die Erträge aus Bio -Gaslieferungen an die Stadt Köln sowie höhere 
Umsatzerlöse aus der Betriebsführung der Kläranlage des WBV-Wahns haben die Ab-
weichung auf 928 T€ reduziert. 
 
Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzerlöse in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 218.783 219.711 -928 213.003
Umsatz nach Sparten in T€                          
Januar bis Dezember 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024
Sparte Abwasser 203.030 204.390 -1.360 197.243
sonstige Gewässer 1.913 2.215 -302 2.041
Parkweiher 839 1.194 -355 1.043
Hochwasserschutz 6.553 6.465 88 6.964
Betriebsführung WBV 3.236 2.493 743 2.600
Betrieb gewerblicher Art 1.375 1.186 189 1.135
Straßenentwässerung investiv 1.837 1.768 69 1.977

4 
Die den Umsatzerlösen aus der Großveranlagung zugrundeliegenden Mengen und 
Preise stellen sich wie folgt dar: 
 
 
 
Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der  Sparten sonstige Gewässer, Park-
weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv:  
Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser, sonstige Gewässer, Straßenentwässerung 
investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, haben Än-
derungen in den Kostenpositionen einen direkten Effekt auf die Umsatzerlöse der 
Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Stadt Köln (Ausnahme Abschrei-
bungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt.  
Die Sparte sonstige Gewässer (Ist-Umsatz 1.913 T€/ Plan-Umsatz 2.215 T€) schließt 
2025 302 T€ günstiger ab. Um 207 T€ geringere Kosten für Instandhaltung sowie um 
89 T€ geringere Kosten für die bezogenen Leistungen waren d ie Hauptgründe für die 
Kostenreduzierungen. 
Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 839 T€ ab (Plan 1.194 
T€). Dies liegt an um 420 T€ geringeren Materialaufwendungen. Haupttreiber waren 
auch hier die Instandhaltungen und die bezogenen Leistungen. 
Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € %
2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2%
2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0%
2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6%
2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0%
2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0%
2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3%
2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0%
2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5%
2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0%
2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0%
2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0%
2021 72,4 0,3% 1,27 0,0% 66,4 0,5% 1,54 0,0%
2022 72,9 0,7% 1,27 0,0% 66,8 0,6% 1,54 0,0%
2023 73,0 0,1% 1,27 0,0% 64,1 -4,0% 1,54 0,0%
2024 73,1 0,1% 1,28 0,8% 61,6 -3,9% 1,58 2,6%
2025 73,0 -0,1% 1,32 3,1% 61,6 0,0% 1,63 3,2%
Plan 2026 73,4 0,5% 1,39 5,3% 61,3 -0,5% 1,76 8,0%
Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser
182.000
184.000
186.000
188.000
190.000
192.000
194.000
196.000
198.000
200.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Abwassergebühren inkl. Reste Vorjahre in T€

5 
Die Sparte Betriebsführung WBV-Wahn (Ist-Umsatz 3.236 T€/ Plan-Umsatz 2.493 T€) 
liegt bei den Umsatzerlösen 743 T€ über ihrem Planwert. Verantwortlich sind auch hier 
die Materialkosten (+264 T€), die Personalkosten (+56 T€), die sonstigen betrieblichen 
Aufwendungen (+79 T€) sowie die höheren Sekundärkosten (+385 T€). Im Material-
aufwand sind eine Vielzahl der Positionen über Plan. Neben den Instandhaltungen, 
den bezogenen Leistungen sind auch die Nebenstoffabfuhren höher als geplant. Im 
Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendung en kam es durch ein zusätzlich ge-
mietetes mobiles Gebläse zu erhöhten Kosten. Durch eine fehlerhafte Einleitung eines 
Unternehmens musste auf der Kläranlage reagiert werden, um zusätzlichen Sauerstoff 
in den Klärbecken zur Verfügung zu stellen. Durch die gestiegenen Primärkosten er-
höhten sich die Anteile der empfangenen Sekundärkosten. 
 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen 
 
 
Die StEB Köln sind derzeit mitten in der Umsetzung vieler Großprojekte wie der Neu-
bau des Rheindükers, die zukunftssichere Entwässerung der Stadtteile Esch -Pesch-
Auweiler, der Bau des Retentionsraums Worringen und die Modernisierung der 
Schwachlast auf dem GKW. Durch die Tarifvertragssteigerungen und den Anstieg der 
Mitarbeiter sind auch die aktivierten Eigenleistungen angestiegen und haben den Plan-
wert um 652 T€ übertroff en. Dies half die Abweichung im Personal teilweise zu kom-
pensieren. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A ktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 4.787 4.135 652 3.975

6 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge 
 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen rund 1,5 Mio. € über Plan.   
Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sie um 1,0 Mio. €.  
  
  
Die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8,1 Mio. € 
resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der Ab-
gabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2024 in Höhe von 4,4 Mio. €. Die Auflösung von 
Personalrückstellungen liegt bei 1,9 Mio. €. Die Rückstellungen für Stromsteuer auf 
Eigenstromverbrauch aus Faulgas auf dem GKW für die Jahr 2017 -2019 (1,3 Mio. €) 
konnten ebenfalls aufgelöst werden und waren die Hauptursache für die positive Ab-
weichung. Die vorsorglich in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Rückstellungen 
wurden aufgrund der erst später geänderten Gesetzeslage nicht benötigt. 
 
  
Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 16.656 15.168 1.488 15.634
Sonstige betriebliche Erträge Januar 
bis Dezember 2025 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2024
WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.214 7.818 -1.604 6.274
WB BKZ andere Sachanlagen 289 0 289 352
Baukostenzuschüsse pauschal 373 310 63 310
WB BKZ technische Anlagen 973 0 973 1.325
Erträge Auflösung Bauzuschüsse 7.863 8.128 -265 8.261
Erträge Auflösung sonstige RST 8.145 6.697 1.448 6.354
Periodenfremde Erträge 0
Erträge aus Forschungsvorhaben 146 0 146 79
Erträge Zuschüsse Gewässer
Erträge Pauschalwertberichtigungen 59 0 59 18
Erträge Entlastungen Energiekosten -4 0 -4 214
Versicherungsentsch. Stadt Köln 33 0 33 45
Erträge Schadensersatz 93 0 93 264
sonstige Erträge 8.576 6.760 1.816 7.021
Erträge aus Anlagenabgang 0 0
Erträge PRAP Pumpwerk 27 29 -2 27
Nebenforderungen 179 250 -71 147
Sonstige betriebliche Erträge 16.656 15.168 1.488 15.634
 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

7 
2. Aufwendungen 
 
2.1. Materialaufwand: 
 
Der Materialaufwand liegt 2025 1,1 Mio. € unter dem Planwert. Dies liegt u.a. an um 
2,8 Mio. € niedrigeren Instandhaltungen (davon 2,2 Mio. Euro niedrigere Kanalsanie-
rung).  
Vergleich der Materialkosten 2025 vs. 2024:  
Gegenüber 2024 kam es zu einer Senkung des Materialaufwands in Höhe von 1,9 Mio. 
€. Im Wesentlichen liegt dies an um 3,8 Mio. € niedrigeren Instandhaltungskosten. 
  
 
 
 
 
 
Materialaufwand in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -44.612 -45.696 1.084 -46.532 
Materialaufwand in T€                          
Januar bis Dezember 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024
Nutriox und Sonstige -424 -596 172 -343 
Materialeinsatz -715 -666 -49 -734 
* Vorräte Verbrauch -1.204 -1.304 100 -1.187 
Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -1.072 -877 -195 -891 
Gas Abt. T -1 -77 76 -3 
Gas für Stromerzeugung -96 -150 55 -78 
Strom Abt. T -2.468 -2.191 -277 -2.874 
Wasser Abt. T -114 -105 -9 -148 
Abgang aus nicht aktivierten AIB -1.129 0 -1.129 -0 
* Direktverbrauch -4.959 -3.623 -1.336 -4.124 
** Materialeinsatz -6.163 -4.927 -1.236 -5.311 
** Materialaufwand aus SAP-MM -3.646 -3.438 -208 -4.278 
Instandhaltung Maschinentechnik -1.866 -1.775 -91 -1.359 
Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -3.832 -6.769 2.937 -8.100 
* Instandhaltung -5.698 -8.544 2.846 -9.459 
* bezogene Leistung -5.306 -5.498 192 -5.282 
Schlammabfuhr TK -6.798 -7.081 283 -6.586 
Sandfanggut TK -69 -120 50 -84 
Rechengut TK -1.108 -987 -121 -1.055 
Schlammabfuhr TB -133 -140 7 -137 
* Nebenstoffabfuhren -8.108 -8.328 220 -7.863 
** Inst. bezog. Leistung -19.111 -22.369 3.258 -22.604 
Benutzung fiskalischer Grundstücke -417 -365 -52 -470 
Benutzung städtisches Straßenland -2.486 -2.504 18 -2.486 
Umlagen an Verbände -5.466 -4.856 -610 -4.135 
Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -618 -530 -88 -544 
** Sonstige Kosten Material -9.074 -8.346 -728 -7.724 
** Abwasserabgabe -6.617 -6.615 -2 -6.616 
*** Materialaufwand -44.612 -45.696 1.084 -46.532 
  In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

8 
 
Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen 2025 im Detail erläutert: 
Die Kosten für den Fuhrpark der StEB Köln lag en in 2025 rund 195 T€ über Plan. Es 
kam hier unterjährig zu einigen größeren nicht geplanten Reparaturen.  
Im Vergleich zu 202 4 sanken die Kosten für Strom um 0,4 Mio. €. Im Vergleich zum 
Plan gab es eine Überschreitung um 0,3 Mio. €. Dies hing damit zusammen, dass alle 
Blockheizkraftwerke auf den Klärwerken der StEB Köln altersbedingt eine geringere 
technische Verfügbarkeit aufwiesen. Daher kam es zu höheren Strombezugsmengen. 
Die Modernisierung der Blockheizkraftwerke wird die StEB Köln in den nächsten Jah-
ren begleiten. 
Des Weiteren kam es zu Abgängen aus nicht aktivierten Anlagen im Bau. Unter ande-
rem wurde ein geplantes Gewerbegebiet von der Stadt Köln nicht weiterverfolgt, so 
dass die bereits finale Planung in den operativen Aufwand umgebucht werden musste. 
Im Bereich Instandhaltung wird der Planwert (Ist 5,7 Mio. € / Plan 8,5 Mio. €) um 2,8 
Mio. € unterschritten. Die Kanalsanierungen liegen mit 2,9 Mio. € rund 2,2 Mio. € unter 
dem Planwert. Weitere Abweichungen in dieser Position kommen aus der Sparte sons-
tige Gewässer und Parkweiher.  
Im Bereich sonstige Materialkosten wirken sich die höheren Kosten für Umlage an 
Verbände negativ aus. Die erhöhten Kosten der Betriebsführung WBV-Wahn (siehe 
dazu die ergänzenden Erläuterungen bei den Umsatzerlösen) wird zu gut zwei Dritteln 
an die StEB Köln weiterverrechnet.

9 
2.2.  Personalaufwand: 
 
Die Personalkosten liegen  4,4 Mio. € über dem Planwert und 4,8 Mio. € über dem 
Vorjahr. Die direkten Personalkosten liegen mit 3,8 Mio. € über ihrem Planwert. Im 
Jahr 2025 waren durchschnittlich 16 FTE mehr bei den StEB Köln angestellt, als im 
Plan finanziert waren. Zu einem Teil konnte diese Abweichung durch höhere aktivierte 
Eigenleistungen kompensiert werden. Des Weiteren sind die Tarifsteigerungen zum 
01.06.2025 mit durchschnittlich 5 % deutlich höher als geplant ausgefallen.  
Die Rückstellungen liegen mit 1,6 Mio. € rund 0,4 Mio. € über Plan. Die Prämie für die 
Mitarbeitenden wurde im Wirtschaftsplan nur zum Teil eingeplant, da sie durch Ein-
sparungen und Umsatzsteigerungen erwirtschaftet werden soll. Hier kam es zu einer 
Planabweichung von 0,9 Mio. €, die in anderen Kostenpositionen (wie bspw. dem Ma-
terialaufwand) zu geringeren Kosten geführt hat.  
 
 
 
2.3. Abschreibungen: 
 
Die Abschreibungen liegen 2,3 Mio. € unter Plan. Durch die Analyse der Haltbarkeit 
der Schlauchliner in den letzten 20 Jahren zeigte sich, dass die Schlauchliner sehr 
beständig sind, und es wurde die kaufmännische Nutzungsdauer an die technische 
Nutzungsdauer angepasst. Dies wirkte sich positiv auf die Abschreibung aus. Des Wei-
teren sanken die Abschreibungen da Bestandsanlagen ihr kaufmännisches Lebens-
ende erreichten, die neuen Anlagen wie der neue Rheindüker, die neue Entwässerung 
der Stadtteile Esch-Pesch-Auweiler erst ab den Jahren 2027ff in Betrieb gehen. 
 
 
 
 
Personalkosten in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -64.361 -59.945 -4.416 -59.559 
Personalkosten in T€  per Jan-Dez 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024
***   Alterteilzeit gesamt -1.285 -314 -971 -1.386 
***   Auszubildende gesamt -635 -440 -195 -478 
***   Lohnkosten gesamt -16.864 -16.964 99 -16.299 
***   Gehälter gesamt -37.311 -34.804 -2.507 -33.485 
***   Bezüge -684 -735 51 -866 
***   Altersversorgung -4.310 -4.026 -285 -3.986 
***   Weihnachtsgeld RST unterjährig 0 0 0 0
***   Pauschale Lohnsteuer HR -136 -146 10 -145 
****  direkte Personalkosten -61.226 -57.428 -3.797 -56.644 
****  Beihilfen -385 -300 -85 -301 
****  Versorgungsbezüge Beamte -1.002 -850 -152 -900 
****  Personalrückstellungen -1.575 -1.221 -354 -1.567 
****  sonstige Personalkosten -173 -146 -28 -148 
***** Summe -64.361 -59.945 -4.416 -59.559 
A bschreibungen in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -67.544 -69.854 2.310 -73.649

10 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: 
 
Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 1,2 Mio. € über dem Planwert. Gegen-
über 2024 konnte er um 0,8 Mio. € gesenkt werden.  
Die Raum- und Grundstückkosten liegen rund 0,4 Mio. € über Plan. Die Hauptursa-
chen dafür waren höhere Kosten für die Beheizung und die Reinigung der Verwal-
tungsgebäude. Des Weiteren gab es höhere Kosten für die Gebäudeversicherungen.  
Die EDV-Kosten fielen um knapp 0,2 Mio. € höher aus. Ursächlich dafür waren gestie-
gene Lizenzkosten, da EDV-Produkte oft nur noch als Software as a Service angebo-
ten werden.  
Der Verlust aus Anlagenabgang (226 T€) betrifft Anlagen, die an Amt 66 weiterberech-
net wurden (die Erträge sind in den Umsatzerlösen enthalten).  
Bei den erhöhten Kfz -Kosten handelt es sich  um eine größere Nutzung der Mitarbei-
tenden des Jobrads (dies ist für die StEB  Köln erfolgsneutral, da die Mitarbeitenden 
dadurch weniger Bruttogehalt beziehen) sowie höhere Kosten für die Kfz-Versicherun-
gen des Fuhrparks.  
Weitere Kostensteigerungen gab es bei den Fremdarbeiten (+ 0,4 Mio. €) sowie bei 
den Rechtsanwalts- und Beratungskosten (+0,5 Mio. €). Darin waren auch höhere Kos-
ten für Forschungsvorhaben (+0,2 Mio. €) enthalten.  
Positive Effekte konnten bei den Instandhaltungen für Verwaltungsgebäude, den sons-
tigen Verwaltungskosten (hier insbesondere die geringeren Kosten für Stellenanzei-
gen) sowie Einsparungen bei der Durchführung der Großveranlagung durch die Stadt 
Köln erzielt werden.  
 
Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 443 T€ rund 165 unter dem 
Planwert.  
  
sonstiger betrieblicher A ufwand Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -15.689 -14.525 -1.164 -16.440 
Betriebs- & Verwaltungskosten Januar 
bis Dezember 2025 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2024
Fortbildung/Reise -781 -818 37 -988 
nicht abzugsfähige BA -228 -247 19 -241 
Raum-/Grundstückskosten -1.287 -881 -406 -1.106 
EDV -5.739 -5.576 -164 -5.135 
Instandhaltung -637 -979 342 -865 
Miete sonstige Geräte -308 -231 -76 -255 
sonstige VW-Kosten -413 -513 100 -1.174 
Verlust aus Anlagenabgang -226 0 -226 -549 
Fremdarbeiten -864 -493 -372 -914 
Versandkosten -35 -36 1 -33 
Telefon, Fax -479 -404 -75 -446 
KFZ-Kosten -432 -241 -191 -367 
JAP, Beitr. Geb. RA -1.829 -1.322 -507 -1.838 
Umlage ggü. Stadt Köln -1.896 -2.175 279 -2.156 
Wertberichtigung Forderungen -91 0 -91 -470 
Betriebs-/Verwaltungskosten -15.245 -13.917 -1.329 -15.986 
Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -443 -608 165 -454

11 
3.  Finanzergebnis: 
 
Das Finanzergebnis ist 1,7 Mio. € besser als geplant und ist trotz durchschnittlich hö-
herer Verbindlichkeiten in 2025 um 0,7 Mio. € niedriger als in 2024.  
Durch im Vergleich zum investiven Wirtschaftsplan geringeren Investitionen waren 
keine zusätzlichen Kreditaufnahmen nötig. Des Weiteren haben die vier EZB-Leitzins-
senkungen im ersten Halbjahr 2025 dazu beigetragen im kurzfristigen Bereich den 
Zinsaufwand zu reduzieren. 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jahren 2014 bis 2025. Der durch-
schnittliche Zins wurde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen gegenüber 
der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ beeinflusst. Dieser Effekt entfällt seit 2015 
vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB  Köln die durchschnittlichen Ver-
bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig bis 2023 senken 
konnten. In 2024 und 2025 sind die Verbindlichkeiten durch die Großprojekte (Rhein-
düker, Entwässerung in Esch-Pesch, Modernisierung des GKW) erstmalig wieder an-
gestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten und Namensschuldverschreibungen 
stiegen in 2025 um 32,8 Mio. € an. 
Seit 2009 sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 320,7 Mio. €. 
Hätten die StEB Köln nicht Gewinne in Höhe von bislang 318,0 Mio. € an die Stadt 
Köln ausgeschüttet, lägen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur noch 
bei 372,2 Mio. € (statt 690,2 Mio. €).  
Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 2014 um 18,5 Mio. € bzw. 58,1 
% gesunken. 
 
 
 
 
Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglichst langfristige 
Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen.  
74,3 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr.  
 
  
Finanzergebnis in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 -14.981 -16.690 1.709 -15.688 
in T€ 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
durchschnittliche Höhe der 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen
675.218 640.866 625.589 649.570 670.032 700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429
Finanzergebnis ohne RST-Anteile 13.320 14.125 13.659 7.094 8.064 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778
durschnittlicher Zins auf Portfolio 1,97% 2,20% 2,18% 1,09% 1,20% 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57%
Anteil Festzinsvereinbarungen per 31.12 83,00% 88,50% 81,01% 65,33% 67,65% 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20%
Anteil variable Kredite am 31.12. in T€ 111.791 75.578 117.349 218.388 211.147 213.660 124.213 123.291 54.997 32.180 67.656 58.608

12 
4. Ergebnis: 
 
Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Gewinn der Sparte Abwasser (Gebührenhaus-
halt) 35.697 T€ (Plan 35.571 T€), dem Verlust der Sparte Straßenentwässerung in 
Höhe von 2.378 T€ (Planverlust 2.418 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher 
Art mit 314 T€ (Plangewinn 3 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Sparten Hoch-
wasser, Straßenentwässerung investiv , sonstige Gewässer und Parkweiher zusam-
men. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sons-
tige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe von 115 T€, 
557 T€, 143 T€ sowie 814 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt unentgeltlich, 
im Wege einer Sacheinlage, übertragenen Vermögen. In Höhe der Abschreibungen 
wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu ei-
nem ausgeglichenen Spartenergebnis. 
Insgesamt wurde das Planergebnis leicht übertroffen (472 T€). Die Grafik bezieht sich 
auf das Gesamtunternehmensergebnis. 
  
 
 
5. Fazit: 
Das Planergebnis wurde leicht übertroffen. Geringere Abwassergebühren und höhere 
Personalkosten konnten durch bessere sonstige betriebliche Erträge sowie geringere 
Materialkosten, niedrigere Abschreibungen und ein besseres Finanzergebnis kompen-
siert werden. 
Gesamtergebnis in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024
Januar bis Dezember 2025 32.004 31.532 472 20.389
15.000
17.500
20.000
22.500
25.000
27.500
30.000
32.500
35.000
Planergebnis 2025 
(31.532 T€)
Betriebliche 
Leistungen
(-312 T€)
sonstige 
Betriebliche 
Erträge (+1.488 
T€)
Materialaufwand
(-1.084 T€)
Personalkosten 
(+4.416 T€)
Abschreibungen
(-2.310 T€)
SBA inkl. Steuern 
(+1.392 T€)
Finanzergebnis
(-1.709 T€)
Istergebnis 2025 
(32.004 T€) 
Vom Plan 2025 zum Ist 2025

13 
Anhangverzeichnis 
Anhang 1: Spartenrechnung 
 
 
 
Ergebnisse Spartenrechnung: 
Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung 
und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB  Köln verbleiben, soll in den Sparten 
sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine 
Kostendeckung erzielt werden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kosten 
nach einem Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwasserbe-
seitigung umgelegt. 
So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentrale 
und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. 
Die Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewäs-
ser, Straßenentwässerung investiv  sowie der Sparte Parkweiher resultieren aus der 
Abschreibung der Kapitalsacheinlage. 
Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€
203.030 204.390 0 0 1.837 1.768 1.913 2.215 839 1.194 3.296 3.572 2.706 2.349 551 544 3.236 2.493 1.375 1.186
-77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
3.993 3.550 0 0 377 215 118 80 110 85 195 205 -6 0 0 0 0 0 41 00
13.725 12.608 11 0 83 89 173 33 124 5 2.486 2.433 1 0 32 0 55 0 -33 0
220.670 220.547 11 0 2.297 2.072 2.204 2.328 1.073 1.284 5.977 6.210 2.701 2.349 583 544 3.292 2.493 1.383 1.186
-40.667 -41.348 -280 -446 -363 -310 -611 -876 -195 -615 -175 -243 -779 -580 -67 -73 -1.463 -1.200 -11 -5
-60.264 -56.017 -1.135 -1.142 0 0 -669 -596 -161 -144 -422 -478 -767 -675 -213 -220 -730 -674 0 0
-59.701 -62.236 -5 0 -1.508 -1.500 -323 -280 -1.070 -1.000 -4.238 -4.223 -305 -245 -35 -33 -28 -23 -329 -313,8
-15.191 -14.200 -28 -17 0 0 -44 -23 -15 -10 -18 -6 -193 -177 -62 -48 -122 -43 -16 0
1.849 1.879 -246 -170 -431 -265 -250 -240 -99 -90 -191 -250 -68 -100 31 100 -67 -30 -528 -834
1.938 1.440 -489 -410 0 0 -345 -250 -75 -50 -194 -150 -408 -275 -120 -90 -307 -190 0 0
1.379 1.310 -200 -230 -14 0 -194 -190 -50 -30 -80 -95 -179 -270 -117 -180 -546 -315 0 0
-837 -722 0 -4 0 0 0 0 0 -10 0 0 -2 -2 0 0 -27 -19 0 0
-171.494 -169.894 -2.383 -2.418 -2.317 -2.075 -2.437 -2.455 -1.665 -1.949 -5.318 -5.445 -2.701 -2.324 -582 -544 -3.290 -2.494 -885 -1.153
49.177 50.653 -2.372 -2.418 -20 -3 -233 -127 -592 -665 659 765 0 25 0 0 2 0 498 33
-13.479 -15.082 -6 0 -537 -560 90 0 -222 -154 -774 -880 0 0 0 0 -2 0 -51 -14
35.697 35.571 -2.378 -2.418 -557 -563 -143 -127 -814 -819 -115 -115 0 25 0 0 0 0 447 19
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -133 -16
35.697 35.571 -2.378 -2.418 -557 -563 -143 -127 -814 -819 -115 -115 0 25 0 0 0 0 314 3
0 0 0 0 557 563 143 127 814 819 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0
35.697 35.571 -2.378 -2.418 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 0 0 0 0 314 3
Umlagen der Overheadkosten
Ordentliches 
Unternehmensergebnis
Übrige Umlagen
Finanzergebnis
Ertragssteuern
Straßenent-
wässerung investiv Parkweiher
betrieblicher
Hochwasser-
schutz
konstruktiver
Hochwasser-
schutzsonstige Gewässer
Straßenent-
wässerung
Gebühren-
haushalt
Umsatzerlöse
Betriebsergebnis
Hochwasser-
schutz-
zentrale
Betriebs-
führung
WBV Wahn
Betrieb gewerb-
licher Art
Ordentliche betriebliche 
Aufwendungen
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Interne Leistungsverrechnung
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Gesamtleistung
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Spartenergebnis

14 
Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwas-
ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 
Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 
2004 -1.500 T€ 
2005 -1.280 T€ 
2006 -   905 T€ 
2007 - 1.216 T€ 
2008 - 1.372 T€ 
2009 - 1.415 T€ 
2010 - 1.270 T€ 
2011 -1.371 T€ 
2012 -1.329 T€ 
2013 - 1.510 T€ 
2014 -1.822 T€ 
2015 - 1.900 T€ 
2016 -2.170 T€ 
2017 -1.740 T€ 
2018 -1.746 T€ 
2019 -1.714 T€ 
2020 -1.563 T€ 
2021 -1.796 T€ 
2022 -2.116 T€ 
2023 -2.418 T€ 
2024 - 2.283 T€ 
2025 -2.378 T€ 
Gesamt: -36.814 T€

15 
 
Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in-
vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: 
Jahr  Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei-
her & Straßenentwässerung investiv 
Entnahme aus Ka-
pitaleinlage 
2005 -9 T€ 9 T€ 
2006 -23 T€ 23 T€ 
2007 -62 T€ 62 T€ 
2008 -62 T€ 62 T€ 
2009 -62 T€ 62 T€ 
2010  HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 
2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 
2012  HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 
2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 
2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -664 T€  
1.004 T€ 
2015  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 
1.514 T€ 
2016  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 
1.949 T€ 
2017  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -497 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 
1.469 T€ 
2018  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -852 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 
1.837 T€ 
2019  HW: -115 T€; Gewässer -203T€;  
Parkweiher -1.311 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 
2.237 T€ 
 
 
 
2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 
2.235 T€ 
2021 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -592 T€ 
2.185 T€ 
2022 HW: -115 T€; Gewässer -167 T€;  
Parkweiher -1.446 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -908 T€ 
2.636 T€ 
2023  HW: -115 T€; Gewässer -166 T€;  
Parkweiher -1.276 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -572 T€ 
2.129 T€ 
2024  HW: -115 T€; Gewässer -143 T€;  
Parkweiher -956 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -563 T€ 
1.778 T€ 
2025 HW: -115 T€; Gewässer -143 T€;  
Parkweiher -814 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -557 T€ 
1.629 T€ 
Gesamt  -24.197 T€ 24.197 T€

16 
Die Jahresfehlbeträge in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und 
der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins-
gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der Stadt Köln unentgeltlich, im Wege 
einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein gleich 
hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu einem ausgegliche-
nen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der Stadt 
Köln übertragenen Vermögensgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 25 auf 44.819 
T€.  
 
 
 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten 
 
Interne Leistungsverrechnung 
 
 
Die Leistungsverrechnung in die Sparten ist um 219 T€ gestiegen. Ein Teil davon ist 
auf die gestiegenen Stundensätze zurückzuführen. 
 
Konstruktiver Hochwasserschutz: Die Stundenverrechnung in die Sparte konstruk-
tiver Hochwasserschutz kommt zum Großteil von GI-N und begründet sich in der Vor-
bereitung zum Bau des Retentionsraumes Worringen. Ab dem 01.01.2026 werden 
zwei Projektingenieure von GI-N in den konstruktiven Hochwasserschutz versetzt, so-
dass sich dann die internen Leistungsverrechnungen reduzieren sollten. 
 
 
 
 
 
 
 
2025 2024
Sparte Abwasser 1.320 1.101
Straßenentwässerung -245 -184
Straßenentwässerung investiv -431 -393
sonstige Gewässer -250 -226
Parkweiher -99 -94
konstruktiver Hochwasserschutz -191 -200
betrieblicher Hochwasserschutz -68 -45
Hochwasserschutzzentrale 31 71
Betriebsführung WBV -67 -31
Summe 0 0
Interne Leistungsverrechnung

17 
Umlagen 
 
Die Umlagen sind im Vergleich zu 2024 leicht um 93 T€ gestiegen.   
 
Betriebsführung WBV: Die Umlagen für den WBV sind durch höhere Personal - und 
Betriebs- und Verwaltungskosten in den Führungsabteilungen GW und GW -A ange-
stiegen. 
 
 
Overheadkosten 
 
Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die anderen Sparten verrechnet 
wurden, stiegen um 75 T€ an (+4%).  
Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem V & GK Bereich im Jahr 2025 rund 
20,8 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €) und stiegen somit um 7%. Dies liegt im Wesentlichen 
an gestiegenen Personalkosten aufgrund mehr Mitarbeitenden und der erhöhten Ta-
rifvertragssteigerung.  
2025 2024
Sparte Abwasser 1.379 1.286
Straßenentwässerung -200 -196
Straßenentwässerung investiv -14 -3
sonstige Gewässer -194 -198
Parkweiher -50 -13
konstruktiver Hochwasserschutz -80 -77
betrieblicher Hochwasserschutz -179 -212
Hochwasserschutzzentrale -116 -137
Betriebsführung WBV -546 -450
Summe 0 0
Umlagen (inkl. KKP/PM)
2025 2024
Sparte Abwasser 1.938 1.863
Straßenentwässerung -489 -521
Straßenentwässerung investiv 0 0
sonstige Gewässer -345 -321
Parkweiher -75 -65
konstruktiver Hochwasserschutz -194 -217
betrieblicher Hochwasserschutz -408 -390
Hochwasserschutzzentrale -120 -83
Betriebsführung WBV -307 -266
Summe 0 0
Overheadkosten

Anlage 3 - GuV Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025

1632 Zeichen

6WDGWHQWZlVVHUXQJVEHWULHEH.|OQ$QVWDOWGHV|IIHQWOLFKHQ5HFKWV.|OQ
*HZLQQXQG9HUOXVWUHFKQXQJIUGLH=HLW
YRP-DQXDUELV'H]HPEHU
 
¼
  
  
  
  
 

D $XIZHQGXQJHQIU5RK+LOIVXQG%HWULHEVVWRIIH  
E $XIZHQGXQJHQIUEH]RJHQH/HLVWXQJHQ  
F $EZDVVHUDEJDEH  
G 8PODJHQYRQ9HUElQGHQXb  
 

D /|KQHXQG*HKlOWHU  
E 6R]LDOH$EJDEHQXQG$XIZHQGXQJHQIU$OWHUV
YHUVRUJXQJXQGIU8QWHUVWW]XQJ  
 

 
  
  
 $EVFKUHLEXQJHQDXI)LQDQ]DQODJHQ  
  
 6WHXHUQYRP(LQNRPPHQXQGYRP(UWUDJ  
  
  
  
  
  
 =XIKUXQJ(QWQDKPH*HZLQQUFNODJH  
 $XVVFKWWXQJ  
  
6RQVWLJH=LQVHQXQGlKQOLFKH(UWUlJH
8PVDW]HUO|VH
9HUlQGHUXQJGHV%HVWDQGVDQXQIHUWLJHQ/HLVWXQJHQ
$QGHUHDNWLYLHUWH(LJHQOHLVWXQJHQ
6RQVWLJHEHWULHEOLFKH(UWUlJH
0DWHULDODXIZDQG
3HUVRQDODXIZDQG
$EVFKUHLEXQJHQDXILPPDWHULHOOH9HUP|JHQV
JHJHQVWlQGHGHV$QODJHYHUP|JHQVXQG6DFKDQODJHQ
6RQVWLJHEHWULHEOLFKH$XIZHQGXQJHQ
%LODQ]JHZLQQ
=LQVHQXQGlKQOLFKH$XIZHQGXQJHQ
(UJHEQLVQDFK6WHXHUQ
6RQVWLJH6WHXHUQ
-DKUHVEHUVFKXVV
*HZLQQYRUWUDJDXVGHP9RUMDKU
(QWQDKPHDXVGHU.DSLWDOUFNODJH
Anlage 3

Beratungsverlauf (2)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 9.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 9.4 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1578/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2026
Erstellt
31.05.2026 13:19