1578/2026
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2025
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1578/2026 Freigabedatum 16.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für das Wirt- schaftsjahr 2025 zu. Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung zu: Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2025: Jahresüberschuss 2025 32.003.988,66 € Thesaurierung Ergebnis 2025 der Betriebe gewerblicher Art - 313.879,97 € Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 1.629.322,47 € Vorabgewinnausschüttung 2025 an die Stadt Köln - 0,00 € Gewinnausschüttung in 2026 für 2025 33.319.431,16 € Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maß- nahme Ausschüttung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Jahresabschluss 2025 Der Verwaltungsrat der StEB Köln beabsichtigt, in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Jahres- abschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 – unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustim- mung des Rates der Stadt Köln – wie folgt festzustellen: Bilanzgewinn 31.12.2024 22.953.537,86 € Entnahme aus der Gewinnrücklage in 2025 + 6.038.159,00 € Ausschüttung an die Stadt Köln für 2024 in 2025 - 28.189.827,37 € Verbleibender Gewinnvortrag 801.869,49 € Jahresüberschuss 2025 + 32.003.988,66 € Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2025 + 1.629.322,47 € Bilanzgewinn zum 31.12.2025 34.435.180,62 € 3 Die Entnahme aus der Kapitalrücklage von rd. 1.629 T€ erfolgt gemäß den öffentlich-rechtli- chen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln zum Hochwasserschutz, zur Auf- gabenübertragung der Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Straßenentwässerung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufgaben im Bereich der fließenden Gewässer im Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, Ergän- zungsvertrag aus 2017). Demnach sind die jährlichen Abschreibungen aus den bei Gründung übertragenen Anlagen durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken. Diese setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Sparte Konstruktiver Hochwasserschutz: 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer: 143 T€, Sparte Parkweiher 814 T€, sowie Sparte Straßenentwässerung investiv: 557 T€. Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2025 Auf der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB Köln am 17.06.2026 soll – unter dem Vorbe- halt der uneingeschränkten Zustimmung des Rates der Stadt Köln – die folgende Gewinnaus- schüttung in 2026 für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen werden: Jahresüberschuss 2025 32.003.988,66 € Thesaurierung Ergebnis 2025 der Betriebe gewerblicher Art - 313.879,97 € Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 1.629.322,47 € Vorabgewinnausschüttung 2025 an die Stadt Köln - 0,00 € Gewinnausschüttung in 2026 für 2025 33.319.431,16 € Ein Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird stets thesauriert bzw. auf neue Rechnung vorgetragen. Auf eine Vorabgewinnausschüttung wird stets verzich- tet. Über die Ergebnisse der Verwaltungsratssitzung vom 17.06.2026 wird im Rahmen von Fi- nanzausschuss und Ratssitzung mündlich informiert. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresab- schlusses und der Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Bilanz Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 4: Bestätigungsvermerk Anlage 5: Erläuterungen Plan-Ist Vergleich
Anlage 4 - Bestätigungsvermerk Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025
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Anlage 4 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentli- chen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, An- stalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse x entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit- telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. x vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebe- richt in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor- schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Bestätigungsvermerk / 2 Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lagebe- richts: • die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Personal“ des Lageberichts ent- halten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit un- serer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe- richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben Sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind Sie da- für verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Bestätigungsvermerk / 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lagebe- richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange- sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus x identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht auf- gedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Bestätigungsvermerk / 4 x erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan- ten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh- rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umstän- den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. x beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Ver- treter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. x ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be- steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungs- urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. x beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft vermittelt. x beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. x führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigne- ter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An- gaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Bestätigungsvermerk / 5 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über- einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü- fers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungs- standards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungsle- gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungsle- gungspflichten der Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 6b Abs. 3 EnWG. Bestätigungsvermerk / 6 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungsle- gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver- treter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Düsseldorf, den 16. März 2026 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Fuchs Semelka Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer signiert von: Thomas Semelka Wirtschaftsprüfer EversheimStuible Treuberater GmbH signiert von: Marco Fuchs Wirtschaftsprüfer EversheimStuible Treuberater GmbH
Anlage 2 - Bilanz Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Weder das Gesellschaftsrecht noch die einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften sehen Öffentlichkeitsarbeit vor.
Anlage 5 - Plan-Ist-Vergleich Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025
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1 Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich 2025 Anlage 5 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Erträge _______________________________________________________________ 3 1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 5 1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 6 2. Aufwendungen ________________________________________________________ 7 2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 7 2.2. Personalaufwand: _________________________________________________________ 9 2.3. Abschreibungen: __________________________________________________________ 9 2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: ________________________________________ 10 3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 11 4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 12 5. Fazit: _______________________________________________________________ 12 Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 13 Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 16 3 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen Die Erläuterungen beziehen sich auf das Gesamtgeschäftsergebnis der Stadtentwäs- serungsbetriebe Köln, AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläuterungsteil eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan- und Ist-Kosten der Spar- ten analysiert. 1. Erträge 1.1. Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse liegen unter dem Planansatz (0,9 Mio. €) übertreffen das Vorjahr um 5,8 Mio. € Die Erträge aus den Abwassergebühren sind 2025 mit 196,7 Mio. € rund 2,4 Mio. € unter dem Planwert. Die Abwassergebühren aus Vorjahren (765 T€) konnten diese deutliche Abweichung zum Teil reduzieren. Die Hauptursache liegt in weiterhin niedrigen Schmutzwassermengen. In der Planung wurde der Wert von 65,0 Mio. m³ auf 62,7 Mio. m³ reduziert. Im Vergleich zum Ist-Wert (61,6 Mio. m³) reichte die Planreduzierung nicht aus. Die Erträge aus der Wärmeliefe- rung vom GKW, die Erträge aus Bio -Gaslieferungen an die Stadt Köln sowie höhere Umsatzerlöse aus der Betriebsführung der Kläranlage des WBV-Wahns haben die Ab- weichung auf 928 T€ reduziert. Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: Umsatzerlöse in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 218.783 219.711 -928 213.003 Umsatz nach Sparten in T€ Januar bis Dezember 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024 Sparte Abwasser 203.030 204.390 -1.360 197.243 sonstige Gewässer 1.913 2.215 -302 2.041 Parkweiher 839 1.194 -355 1.043 Hochwasserschutz 6.553 6.465 88 6.964 Betriebsführung WBV 3.236 2.493 743 2.600 Betrieb gewerblicher Art 1.375 1.186 189 1.135 Straßenentwässerung investiv 1.837 1.768 69 1.977 4 Die den Umsatzerlösen aus der Großveranlagung zugrundeliegenden Mengen und Preise stellen sich wie folgt dar: Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der Sparten sonstige Gewässer, Park- weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv: Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser, sonstige Gewässer, Straßenentwässerung investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, haben Än- derungen in den Kostenpositionen einen direkten Effekt auf die Umsatzerlöse der Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Stadt Köln (Ausnahme Abschrei- bungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt. Die Sparte sonstige Gewässer (Ist-Umsatz 1.913 T€/ Plan-Umsatz 2.215 T€) schließt 2025 302 T€ günstiger ab. Um 207 T€ geringere Kosten für Instandhaltung sowie um 89 T€ geringere Kosten für die bezogenen Leistungen waren d ie Hauptgründe für die Kostenreduzierungen. Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 839 T€ ab (Plan 1.194 T€). Dies liegt an um 420 T€ geringeren Materialaufwendungen. Haupttreiber waren auch hier die Instandhaltungen und die bezogenen Leistungen. Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € % 2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2% 2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0% 2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6% 2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0% 2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0% 2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3% 2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0% 2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5% 2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0% 2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0% 2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0% 2021 72,4 0,3% 1,27 0,0% 66,4 0,5% 1,54 0,0% 2022 72,9 0,7% 1,27 0,0% 66,8 0,6% 1,54 0,0% 2023 73,0 0,1% 1,27 0,0% 64,1 -4,0% 1,54 0,0% 2024 73,1 0,1% 1,28 0,8% 61,6 -3,9% 1,58 2,6% 2025 73,0 -0,1% 1,32 3,1% 61,6 0,0% 1,63 3,2% Plan 2026 73,4 0,5% 1,39 5,3% 61,3 -0,5% 1,76 8,0% Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser 182.000 184.000 186.000 188.000 190.000 192.000 194.000 196.000 198.000 200.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Abwassergebühren inkl. Reste Vorjahre in T€ 5 Die Sparte Betriebsführung WBV-Wahn (Ist-Umsatz 3.236 T€/ Plan-Umsatz 2.493 T€) liegt bei den Umsatzerlösen 743 T€ über ihrem Planwert. Verantwortlich sind auch hier die Materialkosten (+264 T€), die Personalkosten (+56 T€), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+79 T€) sowie die höheren Sekundärkosten (+385 T€). Im Material- aufwand sind eine Vielzahl der Positionen über Plan. Neben den Instandhaltungen, den bezogenen Leistungen sind auch die Nebenstoffabfuhren höher als geplant. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendung en kam es durch ein zusätzlich ge- mietetes mobiles Gebläse zu erhöhten Kosten. Durch eine fehlerhafte Einleitung eines Unternehmens musste auf der Kläranlage reagiert werden, um zusätzlichen Sauerstoff in den Klärbecken zur Verfügung zu stellen. Durch die gestiegenen Primärkosten er- höhten sich die Anteile der empfangenen Sekundärkosten. 1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen Die StEB Köln sind derzeit mitten in der Umsetzung vieler Großprojekte wie der Neu- bau des Rheindükers, die zukunftssichere Entwässerung der Stadtteile Esch -Pesch- Auweiler, der Bau des Retentionsraums Worringen und die Modernisierung der Schwachlast auf dem GKW. Durch die Tarifvertragssteigerungen und den Anstieg der Mitarbeiter sind auch die aktivierten Eigenleistungen angestiegen und haben den Plan- wert um 652 T€ übertroff en. Dies half die Abweichung im Personal teilweise zu kom- pensieren. A ktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 4.787 4.135 652 3.975 6 1.3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen rund 1,5 Mio. € über Plan. Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sie um 1,0 Mio. €. Die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8,1 Mio. € resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der Ab- gabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2024 in Höhe von 4,4 Mio. €. Die Auflösung von Personalrückstellungen liegt bei 1,9 Mio. €. Die Rückstellungen für Stromsteuer auf Eigenstromverbrauch aus Faulgas auf dem GKW für die Jahr 2017 -2019 (1,3 Mio. €) konnten ebenfalls aufgelöst werden und waren die Hauptursache für die positive Ab- weichung. Die vorsorglich in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Rückstellungen wurden aufgrund der erst später geänderten Gesetzeslage nicht benötigt. Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 16.656 15.168 1.488 15.634 Sonstige betriebliche Erträge Januar bis Dezember 2025 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2024 WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.214 7.818 -1.604 6.274 WB BKZ andere Sachanlagen 289 0 289 352 Baukostenzuschüsse pauschal 373 310 63 310 WB BKZ technische Anlagen 973 0 973 1.325 Erträge Auflösung Bauzuschüsse 7.863 8.128 -265 8.261 Erträge Auflösung sonstige RST 8.145 6.697 1.448 6.354 Periodenfremde Erträge 0 Erträge aus Forschungsvorhaben 146 0 146 79 Erträge Zuschüsse Gewässer Erträge Pauschalwertberichtigungen 59 0 59 18 Erträge Entlastungen Energiekosten -4 0 -4 214 Versicherungsentsch. Stadt Köln 33 0 33 45 Erträge Schadensersatz 93 0 93 264 sonstige Erträge 8.576 6.760 1.816 7.021 Erträge aus Anlagenabgang 0 0 Erträge PRAP Pumpwerk 27 29 -2 27 Nebenforderungen 179 250 -71 147 Sonstige betriebliche Erträge 16.656 15.168 1.488 15.634 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält dagegen alle Positionen. 7 2. Aufwendungen 2.1. Materialaufwand: Der Materialaufwand liegt 2025 1,1 Mio. € unter dem Planwert. Dies liegt u.a. an um 2,8 Mio. € niedrigeren Instandhaltungen (davon 2,2 Mio. Euro niedrigere Kanalsanie- rung). Vergleich der Materialkosten 2025 vs. 2024: Gegenüber 2024 kam es zu einer Senkung des Materialaufwands in Höhe von 1,9 Mio. €. Im Wesentlichen liegt dies an um 3,8 Mio. € niedrigeren Instandhaltungskosten. Materialaufwand in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -44.612 -45.696 1.084 -46.532 Materialaufwand in T€ Januar bis Dezember 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024 Nutriox und Sonstige -424 -596 172 -343 Materialeinsatz -715 -666 -49 -734 * Vorräte Verbrauch -1.204 -1.304 100 -1.187 Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -1.072 -877 -195 -891 Gas Abt. T -1 -77 76 -3 Gas für Stromerzeugung -96 -150 55 -78 Strom Abt. T -2.468 -2.191 -277 -2.874 Wasser Abt. T -114 -105 -9 -148 Abgang aus nicht aktivierten AIB -1.129 0 -1.129 -0 * Direktverbrauch -4.959 -3.623 -1.336 -4.124 ** Materialeinsatz -6.163 -4.927 -1.236 -5.311 ** Materialaufwand aus SAP-MM -3.646 -3.438 -208 -4.278 Instandhaltung Maschinentechnik -1.866 -1.775 -91 -1.359 Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -3.832 -6.769 2.937 -8.100 * Instandhaltung -5.698 -8.544 2.846 -9.459 * bezogene Leistung -5.306 -5.498 192 -5.282 Schlammabfuhr TK -6.798 -7.081 283 -6.586 Sandfanggut TK -69 -120 50 -84 Rechengut TK -1.108 -987 -121 -1.055 Schlammabfuhr TB -133 -140 7 -137 * Nebenstoffabfuhren -8.108 -8.328 220 -7.863 ** Inst. bezog. Leistung -19.111 -22.369 3.258 -22.604 Benutzung fiskalischer Grundstücke -417 -365 -52 -470 Benutzung städtisches Straßenland -2.486 -2.504 18 -2.486 Umlagen an Verbände -5.466 -4.856 -610 -4.135 Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -618 -530 -88 -544 ** Sonstige Kosten Material -9.074 -8.346 -728 -7.724 ** Abwasserabgabe -6.617 -6.615 -2 -6.616 *** Materialaufwand -44.612 -45.696 1.084 -46.532 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält dagegen alle Positionen. 8 Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen 2025 im Detail erläutert: Die Kosten für den Fuhrpark der StEB Köln lag en in 2025 rund 195 T€ über Plan. Es kam hier unterjährig zu einigen größeren nicht geplanten Reparaturen. Im Vergleich zu 202 4 sanken die Kosten für Strom um 0,4 Mio. €. Im Vergleich zum Plan gab es eine Überschreitung um 0,3 Mio. €. Dies hing damit zusammen, dass alle Blockheizkraftwerke auf den Klärwerken der StEB Köln altersbedingt eine geringere technische Verfügbarkeit aufwiesen. Daher kam es zu höheren Strombezugsmengen. Die Modernisierung der Blockheizkraftwerke wird die StEB Köln in den nächsten Jah- ren begleiten. Des Weiteren kam es zu Abgängen aus nicht aktivierten Anlagen im Bau. Unter ande- rem wurde ein geplantes Gewerbegebiet von der Stadt Köln nicht weiterverfolgt, so dass die bereits finale Planung in den operativen Aufwand umgebucht werden musste. Im Bereich Instandhaltung wird der Planwert (Ist 5,7 Mio. € / Plan 8,5 Mio. €) um 2,8 Mio. € unterschritten. Die Kanalsanierungen liegen mit 2,9 Mio. € rund 2,2 Mio. € unter dem Planwert. Weitere Abweichungen in dieser Position kommen aus der Sparte sons- tige Gewässer und Parkweiher. Im Bereich sonstige Materialkosten wirken sich die höheren Kosten für Umlage an Verbände negativ aus. Die erhöhten Kosten der Betriebsführung WBV-Wahn (siehe dazu die ergänzenden Erläuterungen bei den Umsatzerlösen) wird zu gut zwei Dritteln an die StEB Köln weiterverrechnet. 9 2.2. Personalaufwand: Die Personalkosten liegen 4,4 Mio. € über dem Planwert und 4,8 Mio. € über dem Vorjahr. Die direkten Personalkosten liegen mit 3,8 Mio. € über ihrem Planwert. Im Jahr 2025 waren durchschnittlich 16 FTE mehr bei den StEB Köln angestellt, als im Plan finanziert waren. Zu einem Teil konnte diese Abweichung durch höhere aktivierte Eigenleistungen kompensiert werden. Des Weiteren sind die Tarifsteigerungen zum 01.06.2025 mit durchschnittlich 5 % deutlich höher als geplant ausgefallen. Die Rückstellungen liegen mit 1,6 Mio. € rund 0,4 Mio. € über Plan. Die Prämie für die Mitarbeitenden wurde im Wirtschaftsplan nur zum Teil eingeplant, da sie durch Ein- sparungen und Umsatzsteigerungen erwirtschaftet werden soll. Hier kam es zu einer Planabweichung von 0,9 Mio. €, die in anderen Kostenpositionen (wie bspw. dem Ma- terialaufwand) zu geringeren Kosten geführt hat. 2.3. Abschreibungen: Die Abschreibungen liegen 2,3 Mio. € unter Plan. Durch die Analyse der Haltbarkeit der Schlauchliner in den letzten 20 Jahren zeigte sich, dass die Schlauchliner sehr beständig sind, und es wurde die kaufmännische Nutzungsdauer an die technische Nutzungsdauer angepasst. Dies wirkte sich positiv auf die Abschreibung aus. Des Wei- teren sanken die Abschreibungen da Bestandsanlagen ihr kaufmännisches Lebens- ende erreichten, die neuen Anlagen wie der neue Rheindüker, die neue Entwässerung der Stadtteile Esch-Pesch-Auweiler erst ab den Jahren 2027ff in Betrieb gehen. Personalkosten in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -64.361 -59.945 -4.416 -59.559 Personalkosten in T€ per Jan-Dez 2025 Ist Plan Abweichung Ist 2024 *** Alterteilzeit gesamt -1.285 -314 -971 -1.386 *** Auszubildende gesamt -635 -440 -195 -478 *** Lohnkosten gesamt -16.864 -16.964 99 -16.299 *** Gehälter gesamt -37.311 -34.804 -2.507 -33.485 *** Bezüge -684 -735 51 -866 *** Altersversorgung -4.310 -4.026 -285 -3.986 *** Weihnachtsgeld RST unterjährig 0 0 0 0 *** Pauschale Lohnsteuer HR -136 -146 10 -145 **** direkte Personalkosten -61.226 -57.428 -3.797 -56.644 **** Beihilfen -385 -300 -85 -301 **** Versorgungsbezüge Beamte -1.002 -850 -152 -900 **** Personalrückstellungen -1.575 -1.221 -354 -1.567 **** sonstige Personalkosten -173 -146 -28 -148 ***** Summe -64.361 -59.945 -4.416 -59.559 A bschreibungen in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -67.544 -69.854 2.310 -73.649 10 2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 1,2 Mio. € über dem Planwert. Gegen- über 2024 konnte er um 0,8 Mio. € gesenkt werden. Die Raum- und Grundstückkosten liegen rund 0,4 Mio. € über Plan. Die Hauptursa- chen dafür waren höhere Kosten für die Beheizung und die Reinigung der Verwal- tungsgebäude. Des Weiteren gab es höhere Kosten für die Gebäudeversicherungen. Die EDV-Kosten fielen um knapp 0,2 Mio. € höher aus. Ursächlich dafür waren gestie- gene Lizenzkosten, da EDV-Produkte oft nur noch als Software as a Service angebo- ten werden. Der Verlust aus Anlagenabgang (226 T€) betrifft Anlagen, die an Amt 66 weiterberech- net wurden (die Erträge sind in den Umsatzerlösen enthalten). Bei den erhöhten Kfz -Kosten handelt es sich um eine größere Nutzung der Mitarbei- tenden des Jobrads (dies ist für die StEB Köln erfolgsneutral, da die Mitarbeitenden dadurch weniger Bruttogehalt beziehen) sowie höhere Kosten für die Kfz-Versicherun- gen des Fuhrparks. Weitere Kostensteigerungen gab es bei den Fremdarbeiten (+ 0,4 Mio. €) sowie bei den Rechtsanwalts- und Beratungskosten (+0,5 Mio. €). Darin waren auch höhere Kos- ten für Forschungsvorhaben (+0,2 Mio. €) enthalten. Positive Effekte konnten bei den Instandhaltungen für Verwaltungsgebäude, den sons- tigen Verwaltungskosten (hier insbesondere die geringeren Kosten für Stellenanzei- gen) sowie Einsparungen bei der Durchführung der Großveranlagung durch die Stadt Köln erzielt werden. Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 443 T€ rund 165 unter dem Planwert. sonstiger betrieblicher A ufwand Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -15.689 -14.525 -1.164 -16.440 Betriebs- & Verwaltungskosten Januar bis Dezember 2025 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2024 Fortbildung/Reise -781 -818 37 -988 nicht abzugsfähige BA -228 -247 19 -241 Raum-/Grundstückskosten -1.287 -881 -406 -1.106 EDV -5.739 -5.576 -164 -5.135 Instandhaltung -637 -979 342 -865 Miete sonstige Geräte -308 -231 -76 -255 sonstige VW-Kosten -413 -513 100 -1.174 Verlust aus Anlagenabgang -226 0 -226 -549 Fremdarbeiten -864 -493 -372 -914 Versandkosten -35 -36 1 -33 Telefon, Fax -479 -404 -75 -446 KFZ-Kosten -432 -241 -191 -367 JAP, Beitr. Geb. RA -1.829 -1.322 -507 -1.838 Umlage ggü. Stadt Köln -1.896 -2.175 279 -2.156 Wertberichtigung Forderungen -91 0 -91 -470 Betriebs-/Verwaltungskosten -15.245 -13.917 -1.329 -15.986 Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -443 -608 165 -454 11 3. Finanzergebnis: Das Finanzergebnis ist 1,7 Mio. € besser als geplant und ist trotz durchschnittlich hö- herer Verbindlichkeiten in 2025 um 0,7 Mio. € niedriger als in 2024. Durch im Vergleich zum investiven Wirtschaftsplan geringeren Investitionen waren keine zusätzlichen Kreditaufnahmen nötig. Des Weiteren haben die vier EZB-Leitzins- senkungen im ersten Halbjahr 2025 dazu beigetragen im kurzfristigen Bereich den Zinsaufwand zu reduzieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten ge- genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jahren 2014 bis 2025. Der durch- schnittliche Zins wurde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen gegenüber der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ beeinflusst. Dieser Effekt entfällt seit 2015 vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB Köln die durchschnittlichen Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig bis 2023 senken konnten. In 2024 und 2025 sind die Verbindlichkeiten durch die Großprojekte (Rhein- düker, Entwässerung in Esch-Pesch, Modernisierung des GKW) erstmalig wieder an- gestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten und Namensschuldverschreibungen stiegen in 2025 um 32,8 Mio. € an. Seit 2009 sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 320,7 Mio. €. Hätten die StEB Köln nicht Gewinne in Höhe von bislang 318,0 Mio. € an die Stadt Köln ausgeschüttet, lägen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur noch bei 372,2 Mio. € (statt 690,2 Mio. €). Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 2014 um 18,5 Mio. € bzw. 58,1 % gesunken. Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglichst langfristige Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen. 74,3 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Finanzergebnis in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 -14.981 -16.690 1.709 -15.688 in T€ 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen 675.218 640.866 625.589 649.570 670.032 700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429 Finanzergebnis ohne RST-Anteile 13.320 14.125 13.659 7.094 8.064 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778 durschnittlicher Zins auf Portfolio 1,97% 2,20% 2,18% 1,09% 1,20% 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57% Anteil Festzinsvereinbarungen per 31.12 83,00% 88,50% 81,01% 65,33% 67,65% 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20% Anteil variable Kredite am 31.12. in T€ 111.791 75.578 117.349 218.388 211.147 213.660 124.213 123.291 54.997 32.180 67.656 58.608 12 4. Ergebnis: Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Gewinn der Sparte Abwasser (Gebührenhaus- halt) 35.697 T€ (Plan 35.571 T€), dem Verlust der Sparte Straßenentwässerung in Höhe von 2.378 T€ (Planverlust 2.418 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher Art mit 314 T€ (Plangewinn 3 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Sparten Hoch- wasser, Straßenentwässerung investiv , sonstige Gewässer und Parkweiher zusam- men. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sons- tige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe von 115 T€, 557 T€, 143 T€ sowie 814 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übertragenen Vermögen. In Höhe der Abschreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu ei- nem ausgeglichenen Spartenergebnis. Insgesamt wurde das Planergebnis leicht übertroffen (472 T€). Die Grafik bezieht sich auf das Gesamtunternehmensergebnis. 5. Fazit: Das Planergebnis wurde leicht übertroffen. Geringere Abwassergebühren und höhere Personalkosten konnten durch bessere sonstige betriebliche Erträge sowie geringere Materialkosten, niedrigere Abschreibungen und ein besseres Finanzergebnis kompen- siert werden. Gesamtergebnis in T€ Ist Plan A bweichung Ist 2024 Januar bis Dezember 2025 32.004 31.532 472 20.389 15.000 17.500 20.000 22.500 25.000 27.500 30.000 32.500 35.000 Planergebnis 2025 (31.532 T€) Betriebliche Leistungen (-312 T€) sonstige Betriebliche Erträge (+1.488 T€) Materialaufwand (-1.084 T€) Personalkosten (+4.416 T€) Abschreibungen (-2.310 T€) SBA inkl. Steuern (+1.392 T€) Finanzergebnis (-1.709 T€) Istergebnis 2025 (32.004 T€) Vom Plan 2025 zum Ist 2025 13 Anhangverzeichnis Anhang 1: Spartenrechnung Ergebnisse Spartenrechnung: Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB Köln verbleiben, soll in den Sparten sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine Kostendeckung erzielt werden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kosten nach einem Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwasserbe- seitigung umgelegt. So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentrale und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. Die Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewäs- ser, Straßenentwässerung investiv sowie der Sparte Parkweiher resultieren aus der Abschreibung der Kapitalsacheinlage. Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ Ist 25 T€ Plan 25 T€ 203.030 204.390 0 0 1.837 1.768 1.913 2.215 839 1.194 3.296 3.572 2.706 2.349 551 544 3.236 2.493 1.375 1.186 -77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.993 3.550 0 0 377 215 118 80 110 85 195 205 -6 0 0 0 0 0 41 00 13.725 12.608 11 0 83 89 173 33 124 5 2.486 2.433 1 0 32 0 55 0 -33 0 220.670 220.547 11 0 2.297 2.072 2.204 2.328 1.073 1.284 5.977 6.210 2.701 2.349 583 544 3.292 2.493 1.383 1.186 -40.667 -41.348 -280 -446 -363 -310 -611 -876 -195 -615 -175 -243 -779 -580 -67 -73 -1.463 -1.200 -11 -5 -60.264 -56.017 -1.135 -1.142 0 0 -669 -596 -161 -144 -422 -478 -767 -675 -213 -220 -730 -674 0 0 -59.701 -62.236 -5 0 -1.508 -1.500 -323 -280 -1.070 -1.000 -4.238 -4.223 -305 -245 -35 -33 -28 -23 -329 -313,8 -15.191 -14.200 -28 -17 0 0 -44 -23 -15 -10 -18 -6 -193 -177 -62 -48 -122 -43 -16 0 1.849 1.879 -246 -170 -431 -265 -250 -240 -99 -90 -191 -250 -68 -100 31 100 -67 -30 -528 -834 1.938 1.440 -489 -410 0 0 -345 -250 -75 -50 -194 -150 -408 -275 -120 -90 -307 -190 0 0 1.379 1.310 -200 -230 -14 0 -194 -190 -50 -30 -80 -95 -179 -270 -117 -180 -546 -315 0 0 -837 -722 0 -4 0 0 0 0 0 -10 0 0 -2 -2 0 0 -27 -19 0 0 -171.494 -169.894 -2.383 -2.418 -2.317 -2.075 -2.437 -2.455 -1.665 -1.949 -5.318 -5.445 -2.701 -2.324 -582 -544 -3.290 -2.494 -885 -1.153 49.177 50.653 -2.372 -2.418 -20 -3 -233 -127 -592 -665 659 765 0 25 0 0 2 0 498 33 -13.479 -15.082 -6 0 -537 -560 90 0 -222 -154 -774 -880 0 0 0 0 -2 0 -51 -14 35.697 35.571 -2.378 -2.418 -557 -563 -143 -127 -814 -819 -115 -115 0 25 0 0 0 0 447 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -133 -16 35.697 35.571 -2.378 -2.418 -557 -563 -143 -127 -814 -819 -115 -115 0 25 0 0 0 0 314 3 0 0 0 0 557 563 143 127 814 819 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0 35.697 35.571 -2.378 -2.418 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 0 0 0 0 314 3 Umlagen der Overheadkosten Ordentliches Unternehmensergebnis Übrige Umlagen Finanzergebnis Ertragssteuern Straßenent- wässerung investiv Parkweiher betrieblicher Hochwasser- schutz konstruktiver Hochwasser- schutzsonstige Gewässer Straßenent- wässerung Gebühren- haushalt Umsatzerlöse Betriebsergebnis Hochwasser- schutz- zentrale Betriebs- führung WBV Wahn Betrieb gewerb- licher Art Ordentliche betriebliche Aufwendungen Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Interne Leistungsverrechnung Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Gesamtleistung Sonstige Steuern Jahresergebnis Entnahme aus der Kapitalrücklage Spartenergebnis 14 Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwas- ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 2004 -1.500 T€ 2005 -1.280 T€ 2006 - 905 T€ 2007 - 1.216 T€ 2008 - 1.372 T€ 2009 - 1.415 T€ 2010 - 1.270 T€ 2011 -1.371 T€ 2012 -1.329 T€ 2013 - 1.510 T€ 2014 -1.822 T€ 2015 - 1.900 T€ 2016 -2.170 T€ 2017 -1.740 T€ 2018 -1.746 T€ 2019 -1.714 T€ 2020 -1.563 T€ 2021 -1.796 T€ 2022 -2.116 T€ 2023 -2.418 T€ 2024 - 2.283 T€ 2025 -2.378 T€ Gesamt: -36.814 T€ 15 Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in- vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: Jahr Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei- her & Straßenentwässerung investiv Entnahme aus Ka- pitaleinlage 2005 -9 T€ 9 T€ 2006 -23 T€ 23 T€ 2007 -62 T€ 62 T€ 2008 -62 T€ 62 T€ 2009 -62 T€ 62 T€ 2010 HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 2012 HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -664 T€ 1.004 T€ 2015 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 1.514 T€ 2016 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 1.949 T€ 2017 HW: -116 T€; Gewässer -221T€; Parkweiher -497 T€, Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 1.469 T€ 2018 HW: -116 T€; Gewässer -221T€; Parkweiher -852 T€, Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 1.837 T€ 2019 HW: -115 T€; Gewässer -203T€; Parkweiher -1.311 T€, Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 2.237 T€ 2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€; Parkweiher -1.312 T€, Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 2.235 T€ 2021 HW: -115 T€; Gewässer -166T€; Parkweiher -1.312 T€, Straßenentwässerung investiv: -592 T€ 2.185 T€ 2022 HW: -115 T€; Gewässer -167 T€; Parkweiher -1.446 T€, Straßenentwässerung investiv: -908 T€ 2.636 T€ 2023 HW: -115 T€; Gewässer -166 T€; Parkweiher -1.276 T€, Straßenentwässerung investiv: -572 T€ 2.129 T€ 2024 HW: -115 T€; Gewässer -143 T€; Parkweiher -956 T€, Straßenentwässerung investiv: -563 T€ 1.778 T€ 2025 HW: -115 T€; Gewässer -143 T€; Parkweiher -814 T€, Straßenentwässerung investiv: -557 T€ 1.629 T€ Gesamt -24.197 T€ 24.197 T€ 16 Die Jahresfehlbeträge in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins- gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der Stadt Köln unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu einem ausgegliche- nen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der Stadt Köln übertragenen Vermögensgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 25 auf 44.819 T€. Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten Interne Leistungsverrechnung Die Leistungsverrechnung in die Sparten ist um 219 T€ gestiegen. Ein Teil davon ist auf die gestiegenen Stundensätze zurückzuführen. Konstruktiver Hochwasserschutz: Die Stundenverrechnung in die Sparte konstruk- tiver Hochwasserschutz kommt zum Großteil von GI-N und begründet sich in der Vor- bereitung zum Bau des Retentionsraumes Worringen. Ab dem 01.01.2026 werden zwei Projektingenieure von GI-N in den konstruktiven Hochwasserschutz versetzt, so- dass sich dann die internen Leistungsverrechnungen reduzieren sollten. 2025 2024 Sparte Abwasser 1.320 1.101 Straßenentwässerung -245 -184 Straßenentwässerung investiv -431 -393 sonstige Gewässer -250 -226 Parkweiher -99 -94 konstruktiver Hochwasserschutz -191 -200 betrieblicher Hochwasserschutz -68 -45 Hochwasserschutzzentrale 31 71 Betriebsführung WBV -67 -31 Summe 0 0 Interne Leistungsverrechnung 17 Umlagen Die Umlagen sind im Vergleich zu 2024 leicht um 93 T€ gestiegen. Betriebsführung WBV: Die Umlagen für den WBV sind durch höhere Personal - und Betriebs- und Verwaltungskosten in den Führungsabteilungen GW und GW -A ange- stiegen. Overheadkosten Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die anderen Sparten verrechnet wurden, stiegen um 75 T€ an (+4%). Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem V & GK Bereich im Jahr 2025 rund 20,8 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €) und stiegen somit um 7%. Dies liegt im Wesentlichen an gestiegenen Personalkosten aufgrund mehr Mitarbeitenden und der erhöhten Ta- rifvertragssteigerung. 2025 2024 Sparte Abwasser 1.379 1.286 Straßenentwässerung -200 -196 Straßenentwässerung investiv -14 -3 sonstige Gewässer -194 -198 Parkweiher -50 -13 konstruktiver Hochwasserschutz -80 -77 betrieblicher Hochwasserschutz -179 -212 Hochwasserschutzzentrale -116 -137 Betriebsführung WBV -546 -450 Summe 0 0 Umlagen (inkl. KKP/PM) 2025 2024 Sparte Abwasser 1.938 1.863 Straßenentwässerung -489 -521 Straßenentwässerung investiv 0 0 sonstige Gewässer -345 -321 Parkweiher -75 -65 konstruktiver Hochwasserschutz -194 -217 betrieblicher Hochwasserschutz -408 -390 Hochwasserschutzzentrale -120 -83 Betriebsführung WBV -307 -266 Summe 0 0 Overheadkosten
Anlage 3 - GuV Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2025
1632 Zeichen
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1578/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 31.05.2026 13:19