V/0235/2026
144. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Bebauungsplan Nr. 659 - Beschluss zur Aufstellung [Hauptpumpwerk]
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Anlage-2-BPL-659-Geltungsbereich
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0235/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 659:Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße
Anlage-3-Strukturkonzept-Hauptpumpwerk
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Strukturkonzept Neubau Hauptpumpwerk P Fläche für Baustelleneinrichtung (temporär, danach wieder für Kleingartenanlage nutzbar) Kleingartenanlage Mühlenfeld e.V. Theater im Pumpenhaus (Denkmal) Erhalt der Grünstrukturen zum Lublinring Bestand Stadtnetze Multifunktionale Fläche (Wasserwirtschaft & Kleingarten) z.B. für Hochbeete, Gemeinschaftsflächen Neubau Regenüberlaufbecken (unterirdisch) Gewässer (Aa) Erschließung von der Gartenstraße (HPW & Kleingartenanlage) Bestandsgrün Allgemein Hauptpumpwerk (HPW) Neubau Trafostation und Netzersatzanlage Betriebsgelände Hauptpumpwerk Neubau Regenüberlaufbecken mit Zulaufbauwerk (unterirdisch) Kleingartenparzellen (Neu) Ersatzflächen für Kleingartenanlage Kleingartenanlage Wegeverbindungen (Kleingartenanlage) Kleingartenparzellen (Bestand) Multifunktionale Fläche (Wasserwirtschaft & Kleingarten) z.B. für Hochbeete, Vereinsheim (Leichtbauweise), Gemeinschafts- und Spielflächen Fläche für Baustelleneinrichtung (temporär, danach wieder für Kleingartenanlage nutzbar) Neubau Hauptpumpwerk Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0235/2026
Anlage-1-FNP-144-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0235/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000144. FNP-Änderung:Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße
Beschlussvorlage
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V/0235/2026 V/0235/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 144. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Rumphorst im Bereich Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 659: Kanalstraße / Lublinring /Gartenstraße Beschluss zur Aufstellung 3. Kenntnisnahme der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung [Hauptpumpwerk] Beratungsfolge 02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Rumphorst im Bereich nördlich des Lublinrings, zwi- schen Kanalstraße und Gartenstraße zu ändern (144. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nördlich des Lublinrings, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 659). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 119, Flurstücke 593, 594, 672, Teile der Flurstücks 545, 662, 676, 679. Stadtplanungsamt 22.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schraad Telefon: 492-6124 Schraad @stadt-muenster.de Herr Husmann Telefon: 492-6194 Husmann@stadt - muenster.de - 2 - V/0235/2026 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2026 durchgeführt werden soll. II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten / Konzepte im Rahmen der Bauleitplanverfahren an. Begründung: 1. Veranlassung Zur Gewährleistung einer rechts- und funktionssicheren Abwasserbeseitigung für die Innenstadt und angrenzende Stadtteilbereiche im Bestand ist die Umsetzung des Großprojekts „Regenwasserbe- handlung Innenstadt“ notwendig. Das Großprojekt besteht aus den folgenden aufeinander aufbauen- den Maßnahmen: - Sanierung und Erweiterung des Hauptpumpwerks und Regenüberlaufbeckens (HPW/RÜB) an der Gartenstraße - Abkopplungsmaßnahmen im Kanalnetz innerhalb des Einzugsgebiets des HPW/RÜB zur Optimierung der Wassermengen und Stoffströme des Gesamtsystems - Dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Einzugsgebiets des HPW/RÜB zur stofflichen Entlastung der Anlage Ausschnitt aus dem Stadtplan (links) und Luftbild (rechts) im Bereich des Hauptpumpwerks (© Stadt Münster) Zur Realisierung des Projekts sind eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie die Auf- stellung eines Bebauungsplans erforderlich. - 3 - V/0235/2026 2. Großprojekt „Regenwasserbehandlung Innenstadt“ – Sanierung des HPW /RÜB 2.1 Ausgangslage / Rechtspflicht Die Bedeutung des HPW/RÜB für die Stadt Münster zeigt sich darin, dass rund 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner, darunter die gesamte Innenstadt sowie mehrere angren- zende Stadtteile, an dieses Bauwerk angeschlossen sind. Von hier aus werden zum einen Schmutz- wasserströme in Richtung Hauptkläranlage gepumpt. Zum anderen dient ein Teil der Anlage (RÜB) der Zwischenspeicherung und Behandlung von Mischwasser. Bei starken Niederschlägen und einer damit einhergehenden ausreichend starken Verdünnung des Mischwassers erfolgt ein sogenannter Abschlag (Überlaufen) in die Münstersche Aa. Die Anlage wurde 1975 nach damaligen Vorgaben erbaut und in Betrieb genommen. Siedlungsent- wicklungen, Klimaveränderungen, sowie eine erhöhte Belastung durch eine intensivere Nutzung füh- ren zu einem erhöhten stofflichen und hydraulischen Stress der sensiblen urbanen Gewässer. Diese Punkte sind bereits in das Wasserrecht und die technischen Regelwerke aufgenommen und inte- griert. Dies führt dazu, dass in der aktuellen Bestandssituation weder die geltenden technischen noch die wasserrechtlichen Anforderungen an die Regenwasserbehandlung erfüllt werden. 2.2 Vorhandene Verbindlichkeiten Das Projekt „Sanierung des HPW/RÜB“ ist in der aktuellen 7. Fortschreibung des Abwasserbeseiti- gungskonzepts (ABK) unter der Nummer ABK 1.1.573 „Gartenstraße/RÜB/HPW“ verbindlich veran- kert. Diese aktuell gültige Fassung des ABK wurde in der Ratssitzung am 23.06.2021 beschlossen (V/0282/20211). Der Projektfortschritt unterliegt einem straffen Zeitplan, der zum einen aus den rechtlichen Vorgaben seitens der Aufsichtsbehörden resultiert. Zum anderen ist aufgrund der beengten Lage eine bauliche Umsetzung unter vollem Betrieb der Bestandsanlage zwingend erforderlich. Um die planmäßige Um- setzung sicherzustellen, wurden in den Stellenplänen 2025 und 2026/27 neue Stellen zur Umsetzung der Großprojekte eingerichtet, die u.a. in diesem Projekt zum Einsatz kommen. 2.3 Planungsziel / Standortentscheidung Ziel der Sanierungsplanung ist es, eine rechtskonforme Abwasseranlage herzustellen, um diesen notwendigen Baustein zur Daseinsvorsorge aktuell und zukunftssicher gewährleisten zu können. Auf- grund der hohen Sensibilität der Lage angrenzend an die Kleingärten wird darüber hinaus eine ge- ringstmögliche Flächeninanspruchnahme als weiteres Planungsziel verbindlich definiert. Aus diesem Grund wurden im Zuge der Vorplanung zur Sanierung des HPW/RÜB umfassende tech- nische, wirtschaftliche und ökologische Untersuchungen durchgeführt. Diese wurden durch externe Fachgutachten sowie durch wissenschaftliche Beratung der Fachhochschule Münster intensiv beglei- tet. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zeigen, dass ein Neubau am bestehenden Standort unter technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Technische Ausgestaltung, Funktion und Größe der neuen Anlage ergeben sich aus der Nachweis- führung zu den wasserrechtlichen Anforderungen. Für den Neubau der Anlage müssen zwingend auch Flächen der Kleingartenanlage beansprucht werden. Um die über den Altstandort hinausgehende notwendige Inanspruchnahme von Flächen im Bereich der Kleingartenanlage auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, wurden die Planungen über den 1 https://www.stadt -muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0053.php?__kvonr=2004047918 - 4 - V/0235/2026 Anlagenstandort hinaus auf das Gesamteinzugsgebiet ausgeweitet. Durch die o.g. Abkopplungs- und dezentralen Maßnahmen können die Wassermengen und Schmutzfrachten, die über das HPW/RÜB geleitet werden müssen, auf ein Minimum begrenzt werden, sodass die neue Anlage so kleinräumig wie möglich unter geringstmöglichem Flächenverbrauch gestaltet werden kann. Einer gemeinsamen Gestaltung der wiederherzustellenden Flächen durch die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und die Stadtverwaltung nach der Baumaßnahme im Rahmen der technischen Möglich- keiten kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. 2.4 Aktueller Sachstand / Zeitplan Aktuell findet die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Ingenieurleistungen des Projekts statt. Nach Abschluss der Planung Ende 2028 werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Der Baubeginn ist im vierten Quartal 2029 geplant. Nach einer 3 -jährigen Bauzeit ist die Inbetriebnahme für Ende 2032 vorgesehen. Die Vorlage zum Baubeschluss für das HPW/RÜB wird den Gremien voraussichtlich im ersten Quar- tal 2029 zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Flächeninanspruchnahme / Planungsrechtliche Umsetzung Der avisierte Bereich für den Neubau befindet sich teilweise auf dem Gelände der Kleingartenanlage Mühlenfeld e.V. Die Kleingartenanlage wurde im Jahr 1932 gegründet und umfasst derzeit insgesamt 43 Gärten, die vom Verein bewirtschaftet werden. Die Flächen werden von der jeweiligen Flächenei- gentümerin (Stadt Münster und Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser der Stadt Münster) an den „Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V.“ verpachtet. Der Suchraum für die flächen- effizienteste Lösung fokussiert sich auf den Standort der vorhandenen Anlage sowie den daran an- grenzenden südlichen Teil der Kleingartenanlage bis zum Lublinring. Hier befinden sich einzelne Kleingärten sowie das Vereinsheim. Im Rahmen der Projektumsetzung wird es sowohl Flächen geben, die dauerhaft in Anspruch genom- men werden, als auch solche, die nur während der Bauzeit genutzt werden müssen. Nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme werden diese temporär beanspruchten Flächen wieder in eine dauerhaft vollwertige Kleingartennutzung überführt. Die erforderliche Regenwasserbehandlung wird durch ein unterirdisches Regenüberlaufbecken reali- siert. Das Bauwerk schließt mit einer Betondecke ab. Aufgrund der hohen und sensiblen Nutzungsan- forderungen werden entgegen der standardmäßigen Handhabung wasserwirtschaftlicher Anlagen auch auf dieser Fläche größtmögliche Nutzungsoptionen ermöglicht. Größere massive Bauwerke können ebenso wie tief wurzelnde Gehölze nicht auf dem Becken angeordnet werden. Andere Nut- zungen hingegen wie zum Beispiel das Aufstellen von Spielgeräten, das Anlegen von Grünflächen und Hochbeeten oder auch der Bau eines Vereinsheims in Leichtbauweise können in Abstimmung mit den Kleingartennutzerinnen und -benutzern im Rahmen der technischen Möglichkeiten gestaltet und umgesetzt werden. Einige Bereiche der heutigen Bestandsanlage werden nach erfolgtem Rück- bau in die Nutzung der Kleingartenanlage überführt. Innerhalb des Projekts werden die potenziellen Nutzungen (Parzellen, Parkplätze, Gemeinschaftsflächen etc.) mit dem Kleingartenverein gemeinsam abgestimmt. Ziel ist es, im Ergebnis eine ausgeglichene Flächenbilanz zu erhalten. Erste Abschät- zungen haben gezeigt, dass dies durch multifunktionale Nutzung, Flächentausch und Optimierung der Flächenzuschnitte realistisch ist. Ein erstes Strukturkonzept, wie sich die Flächenaufteilung zukünftig gestalten könnte, ist in Anlage 3 beigefügt. Aufgrund des frühen Projektstadiums kann sich die Flä- chenaufteilung im weiteren Verfahrensverlauf mit zunehmender Konkretisierung noch verändern. Vor dem Hintergrund bestmöglicher Transparenz wurden zum Zeitpunkt des Vorliegens ausreichend konkreter Informationen zum Projektziel und -ablauf, jedoch noch vor Vergabe der Ingenieurleistun- - 5 - V/0235/2026 gen (Start der konkreten Projektplanung) zwei Informationstermine mit der Politik (30.04.2026) sowie dem Kleingartenvorstand und dem Stadt - und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. (04.05.2026) durchgeführt. Ziel beider Termine war es, über die unmittelbaren Zielsetzungen, die detaillierten Pro- jektinhalte sowie die Einbettung in den wasserwirtschaftlichen Zusammenhang zu informieren. Dar- über hinaus sollten Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt und das weitere Vorgehen mit besonderem Fokus auf die Beteiligung der Kleingärtner*innen über den weiteren Projektverlauf abgestimmt wer- den. Im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt VI, in Kraft getreten am 07.05.1982, sind die Flächen des Kleingartenvereins als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingär- ten festgesetzt. Das heutige Hauptpumpwerk ist als Versorgungsfläche planungsrechtlich gesichert. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, um den Neubau des Hauptpumpwerks planungsrechtlich zu ermöglichen (Beschlussvorschlag 2). Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 659 umfasst das Betriebsgelände des heutigen Haupt- pumpwerks, die angrenzenden Erschließungsstraßen, Flächen des Kleingartenvereins, die für Bau- phase und Betrieb des neuen Hauptpumpwerks erforderlich sind, sowie angrenzende Grünbereiche. Das angrenzende Pumpenhaus, welches seit 1986 als Denkmal eingetragen ist, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich gesichert. Der Bebauungsplan wird parallel zur Entwurf- splanung des neuen Hauptpumpwerks ausgearbeitet. Die Abgrenzung des Plangebiets ermöglicht es, flexibel auf die Erfordernisse der Vorhabenplanung zu reagieren. Ebenfalls ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (Beschlussvorschlag 1). Der Flä- chennutzungsplan stellt im östlichen Bereich Flächen für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestim- mung „Abwasser“ und im westlichen Bereich eine punktuelle Darstellung eines Regenrückhaltebe- ckens, Grünflächen mit der Zweckbestimmung „ Dauerkleingarten“ sowie ein Überschwemmungsge- biet dar. Im Rahmen der 144. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Darstellungen an die neue Planung angepasst. Beide Bauleitplanverfahren werden als Vollverfahren durchgeführt, d.h. mit frühzeitiger sowie formel- ler Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Im Rahmen der Verfahren sollen alle beteiligten Interessen, wie insbesondere die des Kleingartenvereins, sorgfältig abgewogen werden, um eine erfolgreiche Realisierung des neuen Hauptpumpwerks zu ermöglichen und gleichzeitig öf- fentliche und private Belange angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung beabsichtigt, auf Grundlage der Beschlüsse zur Änderung des FNP sowie zur Aufstel- lung des Bebauungsplans und der beigefügten Anlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2026 durchzuführen (Beschlussvorschlag 3). Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt. Parallel werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und im Stadthaus 3 zur Einsicht ausliegen. Die politi- schen Gremien werden rechtzeitig über Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung informiert. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich der 144. FNP-Änderung Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 659 Anlage 3: Strukturkonzept Hauptpumpwerk Anlage 4: Einzugsgebiet Hauptpumpwerk
vorgelegte, nicht abgestimmte Anträge
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Münster, 16.06.2026 ÄA_V/0235/2026_Hauptpumpenwerk Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ● die Größe und Lage der Baustelleneinrichtungsflächen im weiteren Planungsverlauf so zu optimieren, dass die Inanspruchnahme von Flächen des Kleingartenvereins Mühlenfeld e.V. auf das unvermeidbare Mindestmaß begrenzt wird; ● gemeinsam mit dem Kleingartenverein Mühlenfeld e.V. ein Konzept zur Sicherung der Vereins- und Kleingartennutzung während der Bauzeit zu erarbeiten; ● sicherzustellen, dass für das bestehende Vereinsheim eine angemessene Ersatzlösung während der Bauzeit sowie eine dauerhafte Perspektive für die Vereinsnutzung nach Abschluss der Maßnahme geschaffen wird. ● Alternativen für die Platzierung der Baustelleneinrichtungen sollen aufgezeigt werden. Gez.: Mathilda Harbering Stephan Brinktrine Maren Berkenheide Dr. Leandra Praetzel Pauline Billstein und Fraktion und Fraktion und Fraktion Nicht abgestimmter Antrag im AUKB am 16.06.2026
Anlage-4-Einzugsgebiet-Hauptpumpwerk
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Münstersche Aa Plot 20.05.2026 Maßstab: gezeichnet Blatt-Nr.: 1 : Datum Name bearbeitet Projekt-Nr.: Anlage-Nr.: ( ) _- Blatt 1 Übersichtskarte Einzugsgebiet HPW / RÜB Angeschlossene Einwohner*innen ca. 150.000 Standort HPW / RÜB Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0235/2026
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0235/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2026
- Erstellt
- 08.04.2026 09:37