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V/0235/2026

144. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Bebauungsplan Nr. 659 - Beschluss zur Aufstellung [Hauptpumpwerk]

Vorlagen 11.05.2026

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Anlage-2-BPL-659-Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage-3-Strukturkonzept-Hauptpumpwerk

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Ansehen

Anlage-1-FNP-144-Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

vorgelegte, nicht abgestimmte Anträge

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Ansehen

Anlage-4-Einzugsgebiet-Hauptpumpwerk

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Ansehen

Anlage-2-BPL-659-Geltungsbereich

130 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0235/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 659:Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße

Anlage-3-Strukturkonzept-Hauptpumpwerk

1097 Zeichen

Strukturkonzept
Neubau Hauptpumpwerk
P
Fläche für 
Baustelleneinrichtung
(temporär, danach wieder für 
Kleingartenanlage nutzbar)
Kleingartenanlage
Mühlenfeld e.V.
Theater im 
Pumpenhaus
(Denkmal)
Erhalt der 
Grünstrukturen 
zum Lublinring
Bestand 
Stadtnetze
Multifunktionale Fläche 
(Wasserwirtschaft & Kleingarten)
z.B. für Hochbeete, 
Gemeinschaftsflächen
Neubau 
Regenüberlaufbecken 
(unterirdisch)
Gewässer (Aa)
Erschließung von der Gartenstraße 
(HPW & Kleingartenanlage)
Bestandsgrün
Allgemein 
Hauptpumpwerk (HPW)
Neubau Trafostation und 
Netzersatzanlage
Betriebsgelände 
Hauptpumpwerk
Neubau Regenüberlaufbecken mit 
Zulaufbauwerk (unterirdisch)
Kleingartenparzellen (Neu)
Ersatzflächen für Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Wegeverbindungen (Kleingartenanlage)
Kleingartenparzellen (Bestand)
Multifunktionale Fläche 
(Wasserwirtschaft & Kleingarten)
z.B. für Hochbeete, Vereinsheim 
(Leichtbauweise), Gemeinschafts- 
und Spielflächen
Fläche für Baustelleneinrichtung
(temporär, danach wieder für 
Kleingartenanlage nutzbar)
Neubau 
Hauptpumpwerk
Anlage 3 zur Vorlage Nr.  V/0235/2026

Anlage-1-FNP-144-Geltungsbereich

126 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0235/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000144. FNP-Änderung:Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße

Beschlussvorlage

14467 Zeichen

V/0235/2026 
V/0235/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 144. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im 
Stadtteil Rumphorst im Bereich Kanalstraße / Lublinring / Gartenstraße 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 659: Kanalstraße / Lublinring /Gartenstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
3. Kenntnisnahme der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
[Hauptpumpwerk] 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Rumphorst im Bereich nördlich des Lublinrings, zwi-
schen Kanalstraße und Gartenstraße zu ändern (144. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich nördlich des Lublinrings, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße ist gemäß 
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des §  30 Abs. 1 BauGB zur 
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen 
und der örtlichen Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 659). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster, 
Flur 119, 
Flurstücke 593, 594, 672, 
Teile der Flurstücks 545, 662, 676, 679. 
Stadtplanungsamt  
 
22.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schraad  
Telefon: 492-6124 
Schraad @stadt-muenster.de  
Herr Husmann  
Telefon: 492-6194 
Husmann@stadt -
muenster.de

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V/0235/2026 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetz-
buch (BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2026 durchgeführt werden soll. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten  / Konzepte im Rahmen der 
Bauleitplanverfahren an. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Veranlassung 
 
Zur Gewährleistung einer rechts- und funktionssicheren Abwasserbeseitigung für die Innenstadt und 
angrenzende Stadtteilbereiche im Bestand ist die Umsetzung des Großprojekts „Regenwasserbe-
handlung Innenstadt“ notwendig. Das Großprojekt besteht aus den folgenden aufeinander aufbauen-
den Maßnahmen: 
 
- Sanierung und Erweiterung des Hauptpumpwerks und Regenüberlaufbeckens 
(HPW/RÜB) an der Gartenstraße 
 
- Abkopplungsmaßnahmen im Kanalnetz innerhalb des Einzugsgebiets des HPW/RÜB zur 
Optimierung der Wassermengen und Stoffströme des Gesamtsystems 
 
- Dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Einzugsgebiets des 
HPW/RÜB zur stofflichen Entlastung der Anlage 
 
 
 
Ausschnitt aus dem Stadtplan (links) und Luftbild (rechts) im Bereich des Hauptpumpwerks  
(© Stadt Münster) 
 
Zur Realisierung des Projekts sind eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie die Auf-
stellung eines Bebauungsplans erforderlich.

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V/0235/2026 
 
2. Großprojekt „Regenwasserbehandlung Innenstadt“ – Sanierung des HPW /RÜB 
 
2.1 Ausgangslage / Rechtspflicht 
 
Die Bedeutung des HPW/RÜB für die Stadt Münster zeigt sich darin, dass rund 
150.000 Einwohnerinnen und Einwohner, darunter die gesamte Innenstadt sowie mehrere angren-
zende Stadtteile, an dieses Bauwerk angeschlossen sind. Von hier aus werden zum einen Schmutz-
wasserströme in Richtung Hauptkläranlage gepumpt. Zum anderen dient ein Teil der Anlage (RÜB) 
der Zwischenspeicherung und Behandlung von Mischwasser. Bei starken Niederschlägen und einer 
damit einhergehenden ausreichend starken Verdünnung des Mischwassers erfolgt ein sogenannter 
Abschlag (Überlaufen) in die Münstersche Aa. 
 
Die Anlage wurde 1975 nach damaligen Vorgaben erbaut und in Betrieb genommen. Siedlungsent-
wicklungen, Klimaveränderungen, sowie eine erhöhte Belastung durch eine intensivere Nutzung füh-
ren zu einem erhöhten stofflichen und hydraulischen Stress der sensiblen urbanen Gewässer. Diese 
Punkte sind bereits in das Wasserrecht und die technischen Regelwerke aufgenommen und inte-
griert. Dies führt dazu, dass in der aktuellen Bestandssituation weder die geltenden technischen noch 
die wasserrechtlichen Anforderungen an die Regenwasserbehandlung erfüllt werden. 
 
 
2.2 Vorhandene Verbindlichkeiten 
 
Das Projekt „Sanierung des HPW/RÜB“ ist in der aktuellen 7. Fortschreibung des Abwasserbeseiti-
gungskonzepts (ABK) unter der Nummer ABK  1.1.573 „Gartenstraße/RÜB/HPW“ verbindlich veran-
kert. Diese aktuell gültige Fassung des ABK wurde in der Ratssitzung am 23.06.2021 beschlossen 
(V/0282/20211). 
 
Der Projektfortschritt unterliegt einem straffen Zeitplan, der zum einen aus den rechtlichen Vorgaben 
seitens der Aufsichtsbehörden resultiert. Zum anderen ist aufgrund der beengten Lage eine bauliche 
Umsetzung unter vollem Betrieb der Bestandsanlage zwingend erforderlich. Um die planmäßige Um-
setzung sicherzustellen, wurden in den Stellenplänen 2025 und 2026/27 neue Stellen zur Umsetzung 
der Großprojekte eingerichtet, die u.a. in diesem Projekt zum Einsatz kommen. 
 
 
2.3 Planungsziel / Standortentscheidung 
 
Ziel der Sanierungsplanung ist es, eine rechtskonforme Abwasseranlage herzustellen, um diesen 
notwendigen Baustein zur Daseinsvorsorge aktuell und zukunftssicher gewährleisten zu können. Auf-
grund der hohen Sensibilität der Lage angrenzend an die Kleingärten wird darüber hinaus eine ge-
ringstmögliche Flächeninanspruchnahme als weiteres Planungsziel verbindlich definiert. 
 
Aus diesem Grund wurden im Zuge der Vorplanung zur Sanierung des HPW/RÜB umfassende tech-
nische, wirtschaftliche und ökologische Untersuchungen durchgeführt. Diese wurden durch externe 
Fachgutachten sowie durch wissenschaftliche Beratung der Fachhochschule Münster intensiv beglei-
tet. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zeigen, dass ein Neubau am bestehenden Standort unter 
technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erforderlich ist. 
 
Technische Ausgestaltung, Funktion und Größe der neuen Anlage ergeben sich aus der Nachweis-
führung zu den wasserrechtlichen Anforderungen. Für den Neubau der Anlage müssen zwingend 
auch Flächen der Kleingartenanlage beansprucht werden. 
 
Um die über den Altstandort hinausgehende notwendige Inanspruchnahme von Flächen im Bereich 
der Kleingartenanlage auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, wurden die Planungen über den 
 
1 https://www.stadt -muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0053.php?__kvonr=2004047918

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V/0235/2026 
Anlagenstandort hinaus auf das Gesamteinzugsgebiet ausgeweitet. Durch die o.g. Abkopplungs- und 
dezentralen Maßnahmen können die Wassermengen und Schmutzfrachten, die über das HPW/RÜB 
geleitet werden müssen, auf ein Minimum begrenzt werden, sodass die neue Anlage so kleinräumig 
wie möglich unter geringstmöglichem Flächenverbrauch gestaltet werden kann. 
 
Einer gemeinsamen Gestaltung der wiederherzustellenden Flächen durch die Kleingärtnerinnen und 
Kleingärtner und die Stadtverwaltung nach der Baumaßnahme im Rahmen der technischen Möglich-
keiten kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
2.4 Aktueller Sachstand / Zeitplan 
 
Aktuell findet die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Ingenieurleistungen des Projekts statt. 
Nach Abschluss der Planung Ende 2028 werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Der 
Baubeginn ist im vierten Quartal 2029 geplant. Nach einer 3 -jährigen Bauzeit ist die Inbetriebnahme 
für Ende 2032 vorgesehen. 
 
Die Vorlage zum Baubeschluss für das HPW/RÜB wird den Gremien voraussichtlich im ersten Quar-
tal 2029 zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
3. Flächeninanspruchnahme / Planungsrechtliche Umsetzung 
 
Der avisierte Bereich für den Neubau befindet sich teilweise auf dem Gelände der Kleingartenanlage 
Mühlenfeld e.V. Die Kleingartenanlage wurde im Jahr 1932 gegründet und umfasst derzeit insgesamt 
43 Gärten, die vom Verein bewirtschaftet werden. Die Flächen werden von der jeweiligen Flächenei-
gentümerin (Stadt Münster und Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser der Stadt Münster) an den 
„Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V.“ verpachtet. Der Suchraum für die flächen-
effizienteste Lösung fokussiert sich auf den Standort der vorhandenen Anlage sowie den daran an-
grenzenden südlichen Teil der Kleingartenanlage bis zum Lublinring. Hier befinden sich einzelne 
Kleingärten sowie das Vereinsheim. 
 
Im Rahmen der Projektumsetzung wird es sowohl Flächen geben, die dauerhaft in Anspruch genom-
men werden, als auch solche, die nur während der Bauzeit genutzt werden müssen. Nach Fertigstel-
lung der Baumaßnahme werden diese temporär beanspruchten Flächen wieder in eine dauerhaft 
vollwertige Kleingartennutzung überführt. 
 
Die erforderliche Regenwasserbehandlung wird durch ein unterirdisches Regenüberlaufbecken reali-
siert. Das Bauwerk schließt mit einer Betondecke ab. Aufgrund der hohen und sensiblen Nutzungsan-
forderungen werden entgegen der standardmäßigen Handhabung wasserwirtschaftlicher Anlagen 
auch auf dieser Fläche größtmögliche Nutzungsoptionen ermöglicht. Größere massive Bauwerke 
können ebenso wie tief wurzelnde Gehölze nicht auf dem Becken angeordnet werden. Andere Nut-
zungen hingegen wie zum Beispiel das Aufstellen von Spielgeräten, das Anlegen von Grünflächen 
und Hochbeeten oder auch der Bau eines Vereinsheims in Leichtbauweise können in Abstimmung 
mit den Kleingartennutzerinnen und -benutzern im Rahmen der technischen Möglichkeiten gestaltet 
und umgesetzt werden. Einige Bereiche der heutigen Bestandsanlage werden nach erfolgtem Rück-
bau in die Nutzung der Kleingartenanlage überführt. Innerhalb des Projekts werden die potenziellen 
Nutzungen (Parzellen, Parkplätze, Gemeinschaftsflächen etc.) mit dem Kleingartenverein gemeinsam 
abgestimmt. Ziel ist es, im Ergebnis eine ausgeglichene Flächenbilanz zu erhalten. Erste Abschät-
zungen haben gezeigt, dass dies durch multifunktionale Nutzung, Flächentausch und Optimierung der 
Flächenzuschnitte realistisch ist. Ein erstes Strukturkonzept, wie sich die Flächenaufteilung zukünftig 
gestalten könnte, ist in Anlage 3 beigefügt. Aufgrund des frühen Projektstadiums kann sich die Flä-
chenaufteilung im weiteren Verfahrensverlauf mit zunehmender Konkretisierung noch verändern. 
 
Vor dem Hintergrund bestmöglicher Transparenz wurden zum Zeitpunkt des Vorliegens ausreichend 
konkreter Informationen zum Projektziel und -ablauf, jedoch noch vor Vergabe der Ingenieurleistun-

- 5 - 
V/0235/2026 
gen (Start der konkreten Projektplanung) zwei Informationstermine mit der Politik (30.04.2026) sowie 
dem Kleingartenvorstand und dem Stadt - und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. (04.05.2026) 
durchgeführt. Ziel beider Termine war es, über die unmittelbaren Zielsetzungen, die detaillierten Pro-
jektinhalte sowie die Einbettung in den wasserwirtschaftlichen Zusammenhang zu informieren. Dar-
über hinaus sollten Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt und das weitere Vorgehen mit besonderem 
Fokus auf die Beteiligung der Kleingärtner*innen über den weiteren Projektverlauf abgestimmt wer-
den. 
 
Im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt VI, in Kraft getreten am 07.05.1982, sind die 
Flächen des Kleingartenvereins als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingär-
ten festgesetzt. Das heutige Hauptpumpwerk ist als Versorgungsfläche planungsrechtlich gesichert. 
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, um den Neubau des 
Hauptpumpwerks planungsrechtlich zu ermöglichen (Beschlussvorschlag 2). Das Plangebiet des neu 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  659 umfasst das Betriebsgelände des heutigen Haupt-
pumpwerks, die angrenzenden Erschließungsstraßen, Flächen des Kleingartenvereins, die für Bau-
phase und Betrieb des neuen Hauptpumpwerks erforderlich sind, sowie angrenzende Grünbereiche. 
Das angrenzende Pumpenhaus, welches seit 1986 als Denkmal eingetragen ist, wird im Zuge des 
Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich gesichert. Der Bebauungsplan wird parallel zur Entwurf-
splanung des neuen Hauptpumpwerks ausgearbeitet. Die Abgrenzung des Plangebiets ermöglicht es, 
flexibel auf die Erfordernisse der Vorhabenplanung zu reagieren. 
 
Ebenfalls ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (Beschlussvorschlag  1). Der Flä-
chennutzungsplan stellt im östlichen Bereich Flächen für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestim-
mung „Abwasser“ und im westlichen Bereich eine punktuelle Darstellung eines Regenrückhaltebe-
ckens, Grünflächen mit der Zweckbestimmung „ Dauerkleingarten“ sowie ein Überschwemmungsge-
biet dar. Im Rahmen der 144.  Änderung des Flächennutzungsplans werden die Darstellungen an die 
neue Planung angepasst. 
 
Beide Bauleitplanverfahren werden als Vollverfahren durchgeführt, d.h. mit frühzeitiger sowie formel-
ler Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB. Im Rahmen der Verfahren sollen alle 
beteiligten Interessen, wie insbesondere die des Kleingartenvereins, sorgfältig abgewogen werden, 
um eine erfolgreiche Realisierung des neuen Hauptpumpwerks zu ermöglichen und gleichzeitig öf-
fentliche und private Belange angemessen zu berücksichtigen. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, auf Grundlage der Beschlüsse zur Änderung des FNP sowie zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans und der beigefügten Anlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2026 durchzuführen (Beschlussvorschlag  3). Die 
Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt. Parallel 
werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und im Stadthaus 3 zur Einsicht ausliegen. Die politi-
schen Gremien werden rechtzeitig über Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Geltungsbereich der 144. FNP-Änderung 
Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 659 
Anlage 3: Strukturkonzept Hauptpumpwerk 
Anlage 4: Einzugsgebiet Hauptpumpwerk

vorgelegte, nicht abgestimmte Anträge

1009 Zeichen

Münster, 16.06.2026 
 
 
 
ÄA_V/0235/2026_Hauptpumpenwerk 
 
 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, 
●
 
die Größe und Lage der Baustelleneinrichtungsflächen im weiteren Planungsverlauf 
so zu optimieren, dass die Inanspruchnahme von Flächen des Kleingartenvereins 
Mühlenfeld e.V. auf das unvermeidbare Mindestmaß begrenzt wird; 
●
 
gemeinsam mit dem Kleingartenverein Mühlenfeld e.V. ein Konzept zur Sicherung der 
Vereins- und Kleingartennutzung während der Bauzeit zu erarbeiten; 
●
 
sicherzustellen, dass für das bestehende Vereinsheim eine angemessene 
Ersatzlösung während der Bauzeit sowie eine dauerhafte Perspektive für die 
Vereinsnutzung nach Abschluss der Maßnahme geschaffen wird. 
●
 
Alternativen für die Platzierung der Baustelleneinrichtungen sollen aufgezeigt werden. 
 
 
Gez.: 
Mathilda Harbering
 
 
Stephan Brinktrine
 
 
Maren Berkenheide 
Dr. Leandra Praetzel
 
 
Pauline Billstein
 
 
und Fraktion 
und Fraktion
 
 
 
und Fraktion 
Nicht abgestimmter Antrag
im AUKB am 16.06.2026

Anlage-4-Einzugsgebiet-Hauptpumpwerk

272 Zeichen

Münstersche Aa
Plot 20.05.2026
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
Datum Name
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )
_-
 Blatt  1
 Übersichtskarte Einzugsgebiet HPW / RÜB
Angeschlossene
Einwohner*innen
ca. 150.000
Standort HPW / RÜB
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0235/2026

Beratungsverlauf (5)

02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.2 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 30.1.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 36.1.1 Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0235/2026
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2026
Erstellt
08.04.2026 09:37