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V/0334/2011

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2010

Vorlagen 12.05.2011

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Anlage

80046 Zeichen

Jahresabschluss | Lagebericht
Geschäftsjahr 2010
Saubere
Lösung

Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 1
Jahresabschluss | Lagebericht
Geschäftsjahr 2010
Saubere Lösung

Saubere Lösung
2 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de
Mai 2011, 500
Konzept
X & Y Design und Kommunikation | Münster
Druck
Thiekötter Druck GmbH & Co. KG
48157 Münster

Jahresabschluss
Seite
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 – 5
Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – 24
I. Allgemeine Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
III. Bilanzerläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . 13
V. Ergänzende Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
VI. Anlagen 
Anlagennachweis [Anlage 1] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 23
Gewinn- und Verlustrechnung 
nach Betriebszweigen [Anlage 2] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Lagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 – 35 
I. Geschäftsverlauf und Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
II. Neuere rechtliche Rahmenbedingungen und 
betriebsrelevante Marktentwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
III. Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
IV. Vermögens- und Finanzlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
V. Nachtragsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
VI. Risikomanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
VII.Prognosebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 3
Inhalt
Saubere Lösung

4 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Aktivseite 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Konzessionen und Software 52.452,39 61.791,19
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 13.276.076,23 14.302.010,44
2. Anlagen der Stadtreinigung 2.372.286,82 2.129.377,97
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 5.406.405,38 5.644.109,80
4. Andere Anlagen, Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 849.327,55 770.300,87
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 476.923,19 428.152,62
22.381.019,17 23.273.951,70
III. FINANZANLAGEN
Wertpapiere des Anlagevermögens 8.992.118,49 8.992.118,49 
Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 0,00    
10.492.118,49  
32.925.590,05 32.327.861,38
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 470.256,28 470.445,11
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 103.607,30 96.812,72
573.863,58 567.257,83
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE 
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.424.067,10 1.920.348,83
2. Forderungen an die Stadt Münster 6.201.083,78 20.580.933,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2010: 3.584.598,91 €
[31.12.2009: 18.228.463,40 €]
3. Sonstige Vermögensgegenstände 200.256,24 161.042,99
8.825.407,12 22.662.325,80
III. KASSENBESTAND, GUTHABEN
BEI KREDITINSTITUTEN 17.774.897,64 17.024.403,21
27.174.168,34 40.253.986,84
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 120.403,66 23.035,54
60.220.162,05 72.604.883,76
Saubere Lösung
Bilanz zum 31.12.2010 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 5
Saubere Lösung
Passivseite 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
Allgemeine Rücklagen 9.504.691,85 8.900.879,62
III. JAHRESÜBERSCHUSS 
Jahresüberschuss 2.131.472,04 937.125,49
12.136.163,89 10.338.005,11
B. SONDERPOSTEN AUS DSD-ÜBERSCHÜSSEN 813.182,30 748.808,31
C. SONDERPOSTEN AUS PHOTOVOLTAIK-ÜBERSCHÜSSEN 36.108,53 23.439,26
D. SONDERPOSTEN AUS STRAßENREINIGUNGS-ÜBERSCHÜSSEN
E. SONDERPOSTEN AUS CONTAINERDIENST-ÜBERSCHÜSSEN
F. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 1.783.418,00 1.766.716,00
2. Steuerrückstellungen 49.565,00 21.320,00
3. Sonstige Rückstellungen
a] Gebührenüberschüsse 7.644.080,80 5.266.701,74
b] Übrige 34.451.197,22 49.650.651,24 
43.928.261,02 56.705.388,98
G. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 823.248,11 1.097.884,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2010 : 281.516,79 € [31.12.2009: 285.184,44 €]
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.590.008,59 2.148.084,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2010 : 1.590.008,59 € [31.12.2009: 2.148.084,45 €]
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 892.490,61 1.539.137,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2010 : 892.490,60 € [31.12.2009: 1.539.137,26 €]
4. Sonstige Verbindlichkeiten 699,00 4.135,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
31.12.2010 : 699,00 € [31.12.2009: 4.135,95 €]
3.306.446,31 4.789.242,10
H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 0,00
60.220.162,05 72.604.883,76

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 2009
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 50.091.165,26 43.836.869,38
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen Erzeugnissen - 736,70 1.872,50
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 12.325,16
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.597.049,96 5.084.165,35
davon Inanspruchnahme der Rückstellungen
aus Gebührenüberschüsse
2010: 462.639,46 € [2009: 3.766.747,75 €]
52.687.478,52 48.935.232,39
5. Materialaufwand
a] Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 3.662.041,21 3.451.386,88
b] Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.248.161,28 19.546.793,00
23.910.202,49 22.998.179,88
6. Personalaufwand
a] Löhne und Gehälter 11.477.572,58 11.274.925,02
b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 3.370.284,01 3.303.923,63
davon für Altersversorgung: 14.847.856,59 14.578.848,65
2010: 1.028.865,73 € [2009: 1.049.302,71 €]
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.861.089,58 3.882.680,25
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.869.706,82 6.676.298,54
davon Zuführung zu Rückstellungen für 
Gebührenüberschüsse:
2010: 3.069.179,26 € [2009: 506.252,56 €]
49.488.855,48 48.136.007,32
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 414.960,86 283.902,30
davon aus verbundenen Unternehmen 
2010: 155,84 € [2009: 364,57 €] 283.902,30
10.Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.395.873,09 46.063,07
davon Aufwendungen aus der Abzinsung  
2010: 1.360.286,72 € [2009: 0,00 €]
11.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.217.710,81 1.037.064,30
12.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 32.244,00 6.700,00
13.Sonstige Steuern 53.994,77 93.238,81
14.Jahresüberschuss 2.131.472,04 937.125,49
Nachrichtlich: 
Behandlung des Jahresüberschusses
a] zur Einstellung in Rücklagen 1.123.140,05 603.812,23
b] zur Zuführung in den allgemeinen Haushalt 918.060,34 250.000,00
c] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Photovoltaik 13.100,25 64.373,99
d] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Duale Systeme 65.791,21 18.939,27
e] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Straßenreinigung 5.263,70 0,00
f] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Containerdienst 6.116,49 0,00
6 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Gewinn- und Verlustrechnung

I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung NRW in Verbindung mit den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Be-
sonderheiten der AWM abbilden zu können, wird in der
Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine
Untergliederung des Sachanlagevermögens um die An-
lagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und
auf der Passivseite eine Untergliederung der Sonstigen
Rückstellungen in Rückstellungen für Gebührenüber-
schüsse und Übrige Rückstellungen vorgenommen.
Darüber hinaus wurde die Passivseite um die Positionen
„Sonderposten aus DSD-Überschüssen“, „Sonderposten
aus Photovoltaik-Überschüssen“, „Sonderposten aus
Straßenreinigungs-Überschüssen“ und „Sonderposten
aus Containerdienst-Überschüssen“ erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Ge-
samtkostenverfahren aufgestellt. 
Die AWM wenden die Neuregelungen des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmals für das
Wirtschaftsjahr 2010, beginnend ab dem 1. Januar 2010,
an. Die Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB
wurden, entsprechend des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB,
nicht an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sach-
anlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Es wurde die lineare Ab-
schreibungsmethode unter Zugrundelegung der be-
triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet.
Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zu-
gangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen des 3. Bauabschnitts der ZDM II
werden auf Basis des ermittelten verbleibenden Rest-
verfüllvolumens leistungsabhängig vorgenommen. 
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu An-
schaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt. Die Sonstigen Ausleihungen betreffen
ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungs-
kosten angesetzt worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen ange-
setzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit
Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind
zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichti-
gungen Rechnung getragen. 
Der Sonderposten aus DSD-Überschüssen und Photo-
voltaik enthalten die erwirtschafteten Überschüsse aus
Vorjahren. 
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versiche-
rungsmathematisch ermittelten Barwert unter Berück-
sichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln,
Richttafeln 2005 G, gem. § 22 Abs. 3 EigVO NRW ange-
setzt und bewertet, es wurde ein Rechnungszinsfuß
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 7
Anhang 
für das Wirtschaftsjahr 2010 
Saubere Lösung

von 5 % zugrunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstel-
lungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind
grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt, der nach ver-
nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungs-
betrag.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen gem. § 22 Abs. 3
EigVO NRW ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß
von 5 % zugrunde gelegt.
Die Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden
mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, der
sich nach vorsichtiger kaufmännischer Bewertung er-
gibt. Im Zusammenhang mit der Anwendung der Neu-
reglungen des BilMoG auf die Rückstellung für Gebühren-
überschüsse ist folgendes Verfahren zur Anwendung
gekommen: In Bezug auf die Bewertung der Altrückstel-
lungen aus Gebührenüberschüssen, die vor der Novellie-
rung des KAG NRW entstanden sind, wurde von dem
Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB Gebrauch gemacht. Analog wird mit den Rück-
stellungen für Gebührenüberschüssen verfahren, die
bis zum 31. Dezember 2009 unter Anwendung des
novellierten KAG NRW entstanden sind. Die Rückstel-
lungen für Gebührenüberschüsse, die sich aus der Ge-
bührennachbetrachtung zum 31. Dezember 2010 erge-
ben haben, werden unter Anwendung der Neurege-
lungen des BilMoG entsprechend abgezinst. 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach ver-
sicherungsmathematischen Grundsätzen durch das
Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des
Programms „HPR Haessler Pensionsrückstellungen
Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellung für Altersteilzeit
ist zum 1. Januar 2010 für die Handelsbilanz gemäß
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zur Er-
mittlung des Unterschiedsbetrages gem. Art. 67 Abs. 1
EGHGB errechnet worden. Es wurde vom Beibehaltungs-
wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch
gemacht. Die Rückstellung für Altersteilzeit wird mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 3 Jahren
ergibt. Bei der Bewertung wird eine durchschnittliche
Kostensteigerung in Höhe von 1,58 % unterstellt. 
Bei der Fortschreibung des handelsrechtlichen Rückstel-
lungswertes für Altersteilzeit auf den 31. Dezember 2010
wurde unter Beibehaltung der durchschnittlichen Kosten-
steigerung ein Zinssatz von 4,07 % zugrunde gelegt.
Die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge
der ZDM I und II (im Folgenden als Deponierückstellung
bezeichnet) basiert auf einem aktualisierten Gutachten
der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2010.
Für die gebührenrechtliche Refinanzierung der in der
Vergangenheit noch nicht erwirtschafteten Rückstel-
lungsanteile wurde noch ein Nutzungszeitraum von 12
Jahren zugrunde gelegt.
Die Deponierückstellungen werden unter Anwendung
der Neuregelungen des BilMoG mit dem nach vernünf-
tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrag angesetzt. Dieser berücksichtigt auch die
zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen unter Ver-
wendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes, der
von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden
ist.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
8 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung

III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beige-
fügten Anlagennachweis (Anlage 1 des Anhangs) ge-
zeigt.
Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau mit 477 T€ ausgewiesen. Es han-
delt sich hierbei in erster Linie um Fahrzeuge, die in 2011
fertig gestellt werden sowie dem Hallenanbau für das
Winterdienstbüro, welches in 2011 fertig gestellt wor-
den ist.
Für das Jahr 2011 sind Investitionen in Höhe von 5.078 T€
geplant. Von diesen Neu- und Reinvestitionen entfallen
800 T€ auf die Stadtreinigung und 3.970 T€ auf den
Bereich der Abfallwirtschaft. Der verbleibende Anteil in
Höhe von 308 T€ betrifft überwiegend Neu- und Ersatz-
investitionen in gemeinsame Anlagen. Die Finanzierung
soll über Abschreibungen und Eigenmittel erfolgen. 
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft konnten im Wesentlichen tech-
nisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im
Sinne einer sicheren Bewältigung der Aufgabenstellung
sind sie ausreichend dimensioniert.
Umlaufvermögen
V
orräte
Der Posten Vorräte enthält im Wesentlichen Lager-
material.
Forderungen an die Stadt Münster
Die Forderungen an die Stadt resultieren mit 2.186 T€
aus Lieferungen und Leistungen, mit 3.943 T€ aus der
Einstandsverpflichtung in Höhe des Rückstellungsbe-
darfs für die Nachsorge der ZDM I und II, soweit diese
bisher nicht über die Gebührenbedarfsberechnung
erfasst wurden, 58 T€ Rückforderung von Abwasserge-
bühren, 11 T€ aus dem Cash Pooling sowie mit 3 T€ aus
sonstigen Forderungen. 
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 9
Saubere Lösung

Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschafts-
jahres auf 10.338.005,11 €. Gemäß Ratsbeschluss vom
07.07.2010 wurde von dem Jahresüberschuss 2009
(937.125,49 €) ein Anteil in Höhe von 603.812,23 € der
Allgemeinen Rücklage zugeführt, 64.373,99 € in den
Sonderposten aus DSD-Überschüssen sowie 18.939,27 €
in den Sonderposten aus Photovoltaik-Überschüssen
eingestellt. Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahres-
überschuss 2010 in Höhe von 2.131.472,04 €. Das
Eigenkapital beträgt damit zum 31. Dezember 2010
12.136.163,89 €.
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich im Wirtschaftsjahr 2010
wie folgt entwickelt:
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um
Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit (669 T€),
die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II (30.712 T€),
ungewisse Verbindlichkeiten (2.238 T€), Urlaubs- und
Überstundenansprüche (832 T€) sowie Rückstellungen
aus Gebührenüberschüssen (7.644 T€). Von den Rück-
stellungen aus Gebührenüberschüssen entfallen 11 T€
auf die Straßenreinigung-ALT (erwirtschaftet vor 1999),
474 T€ auf die Straßenreinigung-NEU, 4.287 T€ auf die
Abfallwirtschaft-ALT (erwirtschaftet vor 1999) und
2.871 € auf die Abfallwirtschaft-NEU. 
10 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
31.12.2009 Inanspruchnahme [ I ] Zuführung* 31.12.2010
Auflösung [A] 
Verrechnung [V]
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 1.767 102 [ I ] 119 1.784
2. Steuerrückstellungen 21 0 28 49
3. Sonstige Rückstellungen 54.917 2.199 [ I ] 5.387 42.095
16.010 [A]
–––––– ––––––––– –––––– ––––––
Summe Rückstellungen 56.705 18.311 5.534 43.928
* In der Zuführung sind 1.131 T€ Zinsaufwendungen aus der 
Aufzinsung langfristiger Rückstellungen enthalten.

Deponierückstellungen
Gemäß Art. 67 EGHGB sind im Rahmen der Bewertungs-
umstellung nach BilMoG aufzulösende Rückstellungs-
beträge in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Da die
Rückstellung für die ZDM I + II 1. + 2. BA zum Zeitpunkt
der Dotierung gebührenrechtlich noch nicht refinanziert
war, wurde von der Stadt Münster eine entsprechende
Einstandsverpflichtung übernommen. Die Forderung
wurde seinerzeit erfolgsneutral gegen die Rückstellung
gebucht, woraus sich somit zum 01.01.2010 auch für
die Einstandsverpflichtung ein Anpassungsbedarf er-
gibt. Die Forderung ist um denselben Betrag zu korri-
gieren wie die Rückstellung. 
Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wurde für die
ZDM I und ZDM II 1. + 2 BA die Einstandsverpflichtung
in Höhe des aufzulösenden Betrages gegen die Allgemei-
ne Rücklage reduziert und für die ZDM II 3. BA der Eigen-
kapital erhöhende Effekt in eine sonstige Rückstellung
umgegliedert, die dazu verwendet wird, den Gebühren-
zahler von dem in nachfolgenden Jahren entstehenden
Zinseffekt freizustellen. Diese sonstige Rückstellung
wird in Höhe des anfallenden Zinsaufwandes aufgelöst.
R
ückstellung für Gebührenüberschüsse
Wie unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den dargelegt, haben wir für die Bewertung der Altrück-
stellung aus Gebührenüberschüssen sowie für die Be-
wertung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse,
die bis zum 31. Dezember 2009 entstanden sind, von
dem gesetzlichen Beibehaltungswahlrecht Gebrauch
gemacht. Aus der Inanspruchnahme des Beibehaltungs-
wahlrechtes im Zusammenhang mit den Neuregelungen
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
zum 1. Januar 2010 resultiert im Jahresabschluss 2010
eine Überdeckung in Höhe von 1.156 T€.
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 11
Saubere Lösung

Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden
Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 
betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen. 
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
12 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
davon mit einer Laufzeit
Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 823 281 542 0
[31.12.2009] [1.098] [285] [ 813] [ 0]
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.590 1.590 0 0
[31.12.2009] [2.148] [2.148] [0] [0]
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 892 892 0 0
[31.12.2009] [1.539] [1.539] [0] [0]
Sonstige Verbindlichkeiten 1 100
[31.12.2009] [4] [4] [0] [0]
_____ _____ _____ _____
Gesamt 3.306 2.764 542 0
[31.12.2009] [4.789] [ 3.976] [813] [0]

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebs-
zweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und
Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten.
Von den Umsatzerlösen entfallen 36.561 T€ auf die
Abfallwirtschaft; davon betreffen 33.477 T€ die Abfall-
abfuhr, 2.121 T€ die Abfalldeponierung, 929 T€ den
DSD-Bereich und 34 T€ die Sonderabfälle. Weitere
Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 4.703 T€ auf die
Straßenreinigung sowie 4.214 T€ auf den Winterdienst.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen ent-
fallen Erlöse in Höhe von 4.613 T€.
Abfallwirtschaft
Abf
allabfuhr
Die den Umsatzerlösen zu Grunde liegenden Leistungen
im Abfallabfuhrbereich entsprechen der Anzahl der tat-
sächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der
jeweiligen monatlichen Behälterbestände. 
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 13
Saubere Lösung

Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zu Grunde liegenden Leistungen
im Abfalldeponierungs/-verwertungsbereich sind der
nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zu Grunde lie-
genden Leistungen sind der nachfolgenden Leistungs-
übersicht zu entnehmen.
All
gemeine Stadtreinigung
14 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Altholz Bioabfälle Grünabf älle Haus-/ Sperrmüll Straßenkehrricht/
nicht verwertbar MBRA/
Kompostierung
Istmenge in Mg 3.768 16.585 16.104 48.857 5.858
Planmenge in Mg 3.800 17.072 15.000 49.179 5.500
Abweichung in Mg - 32 - 487 1.104 - 322 358
Jahresabschluss in Euro 113.040,60 3.778.871,31 724.657,50 14.647.295,62 979.835,88
Planungsgröße in Euro 114.000,00 4.084.000,00 675.000,00 14.744.000,00 920.000,00
Abweichung in Euro - 959,40 - 305.128,69 49.657,50 - 96.704,38 59.835,88
Abweichung in % - 0,84 - 7,47 7,36 - 0,66 6,50
2010 Vorjahr
Kehrmeter Kehrmeter
Vollreinigung 
[insgesamt] 795.822 795.822
Fahrbahnreinigung 
[wöchentlich] 268.831 268.831
Fahrbahnreinigung 
[14-täglich] 270.515 270.515
Reinigung von ca. 816 Kilometern Rad- und Gehwegen und 
31.115 qm Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt).

Bezüglich der Tarifstatistik wird auf die beschlossene
Gebührensatzung zur Abfallabfuhr und Straßenreini-
gung verwiesen.
Sonderleistun
gen
- Neujahrsreinigung 
- Eurocityfest, Hafenfest, Karneval sowie weitere 
Veranstaltungen
- Sonderreinigungen im Rahmen der Fußballwelt-
meisterschaft
- Sonderreinigungen für städt. Ämter (Schulamt, Amt
für Liegenschaften, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz)
- Flohmarktreinigungen
- Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber 
(z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
W
interdienst
Der Winterdienst wurde planmäßig durchgeführt. Der
Winterdienst war im Geschäftsjahr in Folge des frühen
Winterstarts sowie immer wiederkehrender Schneefälle
besonders intensiv und aufwendig. Bedingt durch
andauernde Schneefälle bzw. Glatteis waren per
31.12.2010 54 große (Großteil der verfügbaren Kräfte),
23 mittlere (> 5 Streufahrzeuge) sowie 21 kleinere
Einsätze (bis 5 Streufahrzeuge) erforderlich.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. Er-
träge aus dem Bereitschaftsdienst, aus der Werkstatt,
aus der Photovoltaikanlage, aus dem Abgang von Ge-
genständen des Anlagevermögens, Pacht- und Miet-
einnahmen, der Inanspruchnahme der Rückstellung
aus Gebührenüberschüssen sowie aus Schadensersatz-
leistungen und Sonderleistungen. Die sonstigen be-
trieblichen Erträge enthalten in Höhe von 1.168 T€
periodenfremde Erträge.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
in Höhe von 3.662 T€ sowie Aufwendungen für bezoge-
ne Leistungen in Höhe von 20.248 T€.
Abschreibungen
Die Abschreibungen betrugen 2010 3.861 T€.
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 15
Saubere Lösung
2010 Vorjahr
Streugutverbrauch Mg Mg
Streusalz   2.797,09  3.215,01  
Lava-Granulat 1.489,15 432,15
Brechsalz 607,17 0,00  
Splitt 3.850,51 0,00

Saubere Lösung
16 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Personalaufwand
Am 31.12.2010 waren 331 Mitarbeiter einschließlich Aus-
zubildende bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster
beschäftigt. Für 2010 ergibt sich folgende Entwicklung:
Löhne und Gehälter
Grundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist seit
dem 01.10.2005 für alle bisherigen Angestellten und
Lohnempfänger eine einheitliche Entgelttabelle nach
dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsge-
setz in der jeweils gültigen Fassung.
Die AWM sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der
Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
(ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im
Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche
Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die ZKW hat mit der Stadt Münster in einer Beteiligungs-
vereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu ver-
sichern sind, die nach dem Tarifvertrag über die Versor-
gung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder
sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen
und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige Um-
lagesatz beträgt 7,5 %. 
Beschäftigte Nachrichtlich
Zeitpunkt [ohne Azubis] Azubis
31.03.2010 313 11
30.06.2010 313 10
30.09.2010 320 14
31.12.2010 317 14
Durchschnitt 2010 315,75 12,25

Saubere Lösung
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 17
Der Personalaufwand in seinen einzelnen Aufwands-
komponenten geht aus der nachfolgenden Übersicht
hervor:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
358 T€ Wertberichtigungen zu Forderungen an die Stadt
aus der Rekultivierung und Nachsorge für die ZDM I
und II (soweit diese über die Gebührenbedarfsberech-
nung erzielt wurden), 662 T€ Zuführung in die Rückstel-
lung der ZDM II 3. BA, 902 T€ Aufwendungen für Verwal-
tungsleistungen der Stadt Münster, 1.879 T€ sonstige
allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen,
sowie 3.069 T€ Zuführung zu Rückstellungen für Ge-
bührenüberschüsse in den Bereichen Straßenreinigung
und Abfallwirtschaft, die in Höhe von 1.166 T€ peri-
odenfremde Aufwendungen beinhalten. 
2010 2009 Veränderung Veränderung
zum Vorjahr zum Vorjahr
EUR EUR EUR in Prozent
Beschäftigungsentgelte 11.116.481,69 10.907.658,38 + 208.823,31 1,91
Beamtenbezüge 192.019,05 214.783,51 - 22.764,46 - 10,60
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen + 79.480,84 + 66.559,13 + 12.921,71 19,41
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit + 89.591,00 + 85.924,00 + 3.667,00 4,27
Gesamt 11.477.572,58 11.274.925,02 +202.647,56 1,80
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2.180.298,22 2.134.623,99 + 45.674,23 2,14
Gruppenversicherung 72.266,24 73.827,45 - 1.561,21 - 2,11
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen + 20.281,34 + 10.627,94 + 9.653,40 90,83
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit + 17.917,00 + 17.185,00 + 732,00 4,26
2.290.762,80 2.236.264,38 + 54.498,42 2,44
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 903.378,99 880.631,61 + 22.747,38 2,58
Zuführung zur Pensionsrückstellung 119.071,07 159.237,18 - 40.166,11 - 25,22
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen + 2.383,67 + 5.567,92 - 3.184,25 - 57,19
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit + 4.032,00 + 3.866,00 + 166,00 4,29
1.028.865,73 1.049.302,71 - 20.436,98 - 1,95
Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen 50.655,48 18.356,54 + 32.298,94 175,95
Gesamt 3.370.284,01 3.303.923,63 + 66.360,38 2,01

V. Ergänzende Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen 
für Organe
Werkleitung
Alleiniger Werkleiter ist Herr Diplom-Geograph 
Patrick Hasenkamp. 
Werksausschuss
Der Werksausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
18 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/innen
1. RH Frank Baumann 1. RH Heinz Georg 
Programmierer Buddenbäumer
Diplomagraringenieur
2. RH Gilbert Hartmann 2. RH Olaf Dreßen
Bankkaufmann Rechtsanwalt
3. RH Dr. Dietmar Erber 3. RH Bruno Kleine Borgmann 
Dipl.-Chemiker Lehrer am Berufskolleg
4. RH Horst Kisnat 4. BM Karin Reismann
Polizeibeamter Rentnerin
5. Ludger Albacht 5. Karl-Hans Sonnabend
Interim-Manager Dipl.-Ingenieur
6. Karsten Rahn 6. RH Dr. Michael Jung
Jurist Beamter
[bis 04.06.2010]
RH Lars Wieneke 
[bis 09.06.2010]
7. BM Holger Wigger 7. Martin Treder 
Techniker für Techn. Angestellter
elektr. Energietechnik
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
8. Andreas Ahrenbog 8. Wilfried Denz
Techn. Angestellter freiberuflicher 
Umweltberater
9. RH Gerhard Joksch 9. RH Stefan Kubel
[Vorsitzender] Jurist
Stadtplaner
10. RF Dr. Rita Stein-Redent 10. Thomas Marczinkowski
Wissenschaftl. Mitarbeiterin Fraktionsgeschäftsführer 
11. RH Hans Varnhagen 11. RF Carola 
[stellvertr. Vorsitzender] Möllemann-Appelhoff
Dachdeckermeister Studienrätin
12. RF Iris Toulas 12. RH Ali Atalan 
Dipl.-Ing. für Ver- und Dipl.-Sozialwissenschaftler
Entsorgungstechnik [bis 31.05.2010]
Mathias Meczele 
[ab 29.09.2010]
Beschäftigtenvertreter/innen
13. Hugo Tork 13. Monika Holtmann 
Fachstellenleiter Chemielaborantin 
technische Angelegenheiten
14. Karsten Markfort 14. Roland Krüger 
Disponent Ver- und Entsorger
15. Rolf Kuschel 15. Theodor Froning 
Mitarbeiter Lager / Kraftfahrer
Materialwirtschaft
16. Rainer Eisen 16. Udo Gehring 
Werkstattleiter Ver- und Entsorger 
17. Thomas Giesbert 17. Ralf Dunker 
Kfz-Meister Ver- und Entsorger 
18. Gregor Koprowski 18. Derek Ashby 
Kfz-Mechatroniker Dipl.-Ingenieur 
[BM = Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

418.060,35 € in 2012 dem städtischen Haushalt zuzu-
führen sind und 229.160,74 € Erträge aus der Abzinsung
von Gebührenüberschüssen darstellen, denen in den
folgenden 3 Jahren spiegelbildliche Aufwendungen aus
der korrespondierenden Aufzinsung gegenüber stehen.
Münster, 31. März 2011
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Patrick Hasenkamp
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 19
Saubere Lösung
Der Werkleitung wurden im Geschäftsjahr Gesamtbe-
züge in Höhe von 101.547,17 € gewährt.
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren
Amtsleitung wurden an Pensionen 27.931,32 € aufge-
wendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in
Höhe von 379.518 €.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle 
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 
Es bestehen wesentliche langfristige finanzielle Ver-
pflichtungen aus vertraglichen Vereinbarungen für die
Restabfallbehandlung bis zum 31.12.2015. Eine betrags-
mäßige Angabe dieser finanziellen Verpflichtungen ist
nicht möglich, da die Höhe insbesondere von den zu-
künftig angelieferten Mengen abhängig ist.
Honorar des Abschlussprüfers
Das für den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Essen, im Geschäftsjahr als
Aufwand erfasste Gesamthonorar beträgt 54 T€. Hiervon
entfallen auf die Abschlussprüfung 39 T€ und auf sonsti-
ge Beratung 15 T€. 
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Werkleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss
2010 in Höhe von 2.131.472,04 € einen Anteil in Höhe
von 250.000,00 € gemäß Konsolidierungsvereinbarung
Nr. 244 sowie 668.060,34 € aus der kalkulatorischen
Verzinsung an den Haushalt der Stadt Münster abzu-
führen. 
Weiter wird vorgeschlagen, 13.100,25 € in den Sonder-
posten aus Photovoltaik-Überschüssen, 65.791,21 € in
den Sonderposten aus DSD-Überschüssen, 5.263,70 €
in den Sonderposten aus Straßenreinigungs-Über-
schüssen, 6.116,49 € in den Sonderposten aus Con-
tainerdienst-Überschüssen sowie 1.123.140,05 € in die
allgemeine Rücklage der AWM einzustellen, wobei
gemäß Ratsbeschluss V/0743/2009 vom 09.12.2009

Saubere Lösung
20 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge Abgänge Umbuchungen
01.01.2010 Zugänge Abgänge durch Umgruppierungen AiB 31.12.2010 
+ ./. + ./. + / ./.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle 
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen 4.668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.668,00
2. Software 434.338,78 64.610,69 225,00 0,00 0,00 0,00 498.724,47
439.006,78 64.610,69 225,00 0,00 0,00 0,00 503.392,47
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- 
und anderen Bauten 37.402.947,03 216.014,11 2.646,00 0,00 0,00 0,00 37.616.315,14
2. Anlagen der Stadtreinigung 5.968.822,79 753.082,39 139.653,00 133.213,00 0,00 + 79.325,78 6.794.790,96
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 18.283.633,27 1.186.849,89 193.844,80 0,00 133.213,00 + 348.826,84 19.492.252,20
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2.544.258,35 296.607,27 43.052,00 2.860,36 2.860,36 0,00 2.797.813,62
5. Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau 428.152,62 476.923,19 0,00 0,00 0,00 - 428.152,62 476.923,19
64.627.814,06 2.929.476,85 379.195,80 136.073,36 136.073,36 0,00 67.178.095,11
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 8.992.118,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.992.118,49
Sonstige Ausleihungen 0,00 1.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500.000,00
Summe 74.058.939,33 4.494.087,54 379.420,80 136.073,36 136.073,36 0,00 78.173.606,07
I. Stadtreinigung
1. Konzession 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke mit Betriebs- 
und anderen Bauten 142.101,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 142.101,00
3. Anlagen der Stadtreinigung 5.968.822,79 753.082,39 139.653,00 133.213,00 0,00 + 79.325,78 6.794.790,96
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 50.394,33 17.014,41 3.678,00 1.248,20 0,00 0,00 64.978,94
Summe 6.161.318,12 770.096,80 143.331,00 134.461,20 0,00 + 79.325,78 7.001.870,90
VI. Anlagen
Anlagennachweis
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zum 31.12.2010 
[Anlage 1]

Saubere Lösung
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 21
[9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18]
Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Zugänge Abgänge durchschn. durchschn.
01.01.2010 Zugänge Abgänge durch Umgruppierungen 31.12.2010 31.12.2010 01.01.2010 AfA-Satz RBW
+ ./. + ./.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
4.201,40 466,60 0,00 0,00 0,00 4.668,00 0,00 466,60 10,00 0,00 
373.014,19 73.482,89 225,00 0,00 0,00 446.272,08 52.452,39 61.324,59 14,73 10,52 
377.215,59 73.949,49   225,00 0,00 0,00 450.940,08 52.452,39 61.791,19 14,69 10,42 
23.100.936,59 1.241.948,32 2.646,00 0,00 0,00 24.340.238,91 13.276.076,23 14.302.010,44 3,30 35,29 
3.839.444,82 589.499,32 139.653,00 133.213,00 0,00 4.422.504,14 2.372.286,82 2.129.377,97 8,68 34,91 
12.639.523,47 1.738.207,22 158.670,87 0,00 133.213,00 14.085.846,82 5.406.405,38 5.644.109,80 8,92 27,74 
1.773.957,48 217.485,23 42.956,64 988,69 988,69 1.948.486,07 849.327,55 770.300,87 7,77 30,36 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 476.923,19 428.152,62 0,00 100,00
41.353.862,36 3.787.140,09 343.926,51 134.201,69 134.201,69 44.797.075,94 22.381.019,17 23.273.951,70 5,64 33,32 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.992.118,49 8.992.118,49 0,00 100,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500.000,00 0,00 0,00 100,00 
41.731.077,95 3.861.089,58 344.151,51 134.201,69 134.201,69 45.248.016,02 32.925.590,05 32.327.861,38 4,94 42,12 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
44.908,72 7.199,43 0,00 0,00 0,00 52.108,15 89.992,85 97.192,28 5,07 63,33 
3.839.444,82 589.499,32 139.653,00 133.213,00 0,00 4.422.504,14 2.372.286,82 2.129.377,97 8,68 34,91 
21.276,37 7.641,27 3.678,00 988,69 0,00 26.228,33 38.750,61 29.117,96 11,76 59,64 
3.905.629,91 604.340,02 143.331,00 134.201,69 0,00 4.500.840,62 2.501.030,28 2.255.688,21 8,63 35,72

22 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge Abgänge Umbuchungen
01.01.2010 Zugänge Abgänge durch Umgruppierungen AiB 31.12.2010 
+ ./. + ./. + / ./.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Konzession 4.668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.668,00
2. Software 225,00 0,00 225,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke mit Betriebs- 
und anderen Bauten 24.357.453,41 209.987,95 2.646,00 0,00 0,00 0,00 24.564.795,36
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 18.275.633,27 1.186.849,89 193.844,80 0,00 133.213,00 + 348.826,84 19.484.252,20
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 539.376,35 117.424,90 7.507,00 1.612,16 1.248,20 0,00 649.658,21
Summe 43.177.356,03 1.514.262,74 204.222,80 1.612,16 134.461,20 + 348.826,84 44.703.373,77
III.
Allgemeine und Zentrale 
Betriebe
1. Software 434.113,78 64.610,69 0,00 0,00 0,00 0,00 498.724,47
2. Grundstücke mit Betriebs- 
und anderen Bauten 12.903.392,62 6.026,16 0,00 0,00 0,00 0,00 12.909.418,78
3. Abfall- und Wertstoffwirtschaft 8.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1.954.487,67 162.167,96 31.867,00 0,00 1.612,16 0,00 2.083.176,47
5. Finanzanlagen 8.992.118,49 1.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.492.118,49
Summe 24.292.112,56 1.732.804,81 31.867,00 0,00 1.612,16 + 0,00 25.991.438,21
IV. Anlagen im Bau
1. Grundstücke mit Betriebs- 
und anderen Bauten 0,00 83.844,77 0,00 0,00 0,00 0,00 83.844,77
2. Straßenreinigung 79.325,78 0,00 0,00 0,00 0,00 - 79.325,78 0,00
3. Abfall- und Wertstoffwirtschaft 348.826,84 393.078,42 0,00 0,00 0,00 - 348.826,84 393.078,42
4. Allgemeine und zentrale Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 428.152,62 476.923,19 0,00 0,00 0,00 - 428.152,62 476.923,19

Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 23
Saubere Lösung
[9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18]
Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Zugänge Abgänge durchschn. durchschn.
01.01.2010 Zugänge Abgänge durch Umgruppierungen 31.12.2010 31.12.2010 01.01.2010 AfA-Satz RBW
+ ./. + ./.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
4.201,40 466,60 0,00 0,00 0,00 4.668,00 0,00 466,60 10,00 0,00 
218,75 6,25 225,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,25 0,00 0,00 
17.795.890,20 795.484,48 2.646,00 0,00 0,00 18.588.728,68 5.976.066,68 6.561.563,21 3,24 24,33 
12.635.723,47 1.737.407,22 158.670,87 0,00 133.213,00 14.081.246,82 5.403.005,38 5.639.909,80 8,92 27,73 
294.599,32 57.189,65 7.507,00 0,00 988,69 343.293,28 306.364,93 244.777,03 8,80 47,16 
30.730.633,14 2.590.554,20 169.048,87 0,00 134.201,69 33.017.936,78 11.685.436,99 12.446.722,89 5,79 26,14
372.795,44 73.476,64 0,00 0,00 0,00 446.272,08 52.452,39 61.318,34 14,73 10,52
5.260.137,67 439.264,41 0,00 0,00 0,00 5.699.402,08 7.210.016,70 7.643.254,95 3,40 55,85
3.800,00 800,00 0,00 0,00 0,00 4.600,00 3.400,00 4.200,00 10,00 42,50 
1.458.081,79 152.654,31 31.771,64 0,00 0,00 1.578.964,46 504.212,01 496.405,88 7,33 24,20 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.492.118,49 8.992.118,49 0,00 100,00
7.094.814,90 666.195,36 31.771,64 0,00 0,00 7.729.238,62 18.262.199,59 17.197.297,66 2,56 70,26
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83.844,77 0,00 0,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 79.325,78 0,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 393.078,42 348.826,84 0,00 100,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 476.923,19 428.152,62 0,00 100,00

Saubere Lösung
24 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für Gesamt Allgem. Bereich Stadtreinigung Abfallwirtschaft
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 50.091.165,26 1.889.132,29 8.917.160,06 39.284.872,91
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen Erzeugnissen - 736,70 0,00 2.586,30  - 3.323,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.597.049,96  916.322,07  59.029,80  1.621.698,09
davon Inanspruchnahme der Rückstellungen
aus Gebührenüberschüsse: 462.639,46 € [0,00]  [0,00]
[Stadtreinigung: 443.291,84 €] 
[Abfallwirtschaft: 19.347,62 €] 
5. Materialaufwand 23.910.202,49  686.817,29  3.640.914,49  19.582.470,71
a] Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren [487.637,42]  [1.142.103,41]  [2.032.300,38] 
b] Aufwendungen für bezogene Leistungen [199.179,87]  [2.498.811,08]  [17.550.170,33] 
6. Personalaufwand 14.847.856,59  3.598.874,83  2.731.471,86  8.517.509,90 
a] Löhne und Gehälter [2.731.715,47]  [2.126.702,79]  [6.619.154,32] 
b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung [867.159,36]  [604.769,07]  [1.898.355,58] 
davon für Altersversorgung: 1.028.865,73 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.861.089,58  666.195,36  604.340,02  2.590.554,20
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.869.706,82  2.566.000,57  78.274,75  4.225.431,50
davon Zuführung zu Rückstellungen für 
Gebührenüberschüsse: 3.069.179,26 € [0,00]  [0,00] 
9. Zinsen und ähnliche Erträge 414.960,86  0,00  41.784,74  373.176,12
10.Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.395.873,09  45.845,37  0,00  1.350.027,72
Verrechnung des allgemeinen Bereichs - 4.780.554,16  1.752.942,72  3.027.611,44    
11.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.217.710,81  22.275,10  212.617,06  1.982.818,65
12.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 32.244,00  3.750,00  205,00  28.289,00
13.Sonstige Steuern 53.994,77  5.424,85  11.823,90  36.746,02
14.Jahresüberschuss 2.131.472,04  13.100,25  200.588,16  1.917.783,63
Nachrichtlich: 
Behandlung des Jahresüberschusses
a] zur Einstellung in Rücklagen 1.123.140,05    
b] zur Zuführung in den allgemeinen Haushalt 918.060,34    
c] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Photovoltaik 13.100,25    
d] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Duale Systeme 65.791,21    
e] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Straßenreinigung 5.263,70    
f] zur Zuführung zum Sonderposten BGA Containerdienst 6.116,49    
[Anlage 2]

Saubere Lösung
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 25
Lagebericht
I. Geschäftsverlauf und Lage
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996
eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt
Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie werden
gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie nach den
Bestimmungen der Betriebssatzung für die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster geführt. Dem Eigenbetrieb
einschl. etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, Trans-
port, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Aufstel-
lung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirt-
schaftskonzeptes) im gesamten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom
Rat der Stadt Münster beschlossenen ökologischen
Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleicherma-
ßen an den Belangen der Nutzer/Gebührenzahler im
Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation
des Leistungsangebotes. Diese Aufgabe konnte auch im
Jahr 2010 erfolgreich erfüllt werden.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur be-
trieblichen Steuerung setzen die AWM ein Balanced
Scorecard System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzel-
ziele der zertifizierten betrieblichen Management-
systeme (ISO 9001:2008 Qualitäts,-, ISO 14001:2004
Umwelt-, und OHSAS 1001:2007 Arbeitsschutzmanage-
ment) kennzahlengestützt zusammenführt.
Eines der Kernziele der AWM besteht weiterhin in der
Sicherung sozialverträglicher Gebühren für die hoheit-
lichen Kernaufgaben Abfallentsorgung und Straßenrei-
nigung unter Beibehaltung bürgerorientierter Dienst-
leistungsangebote mit dem hohen Qualitätsstandard
der AWM.
Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Haushalts-
lage bei der Stadt Münster wird eine angemessene Ei-
genkapitalverzinsung berücksichtigt, die bei der Ge-
bührenkalkulation für die Stadtreinigungs- und Abfall-
gebühren der AWM durch die Berechnung kalkulatori-
sche Zinsen finanziell realisiert wird. 
Wesentliche längerfristige Verträge bestehen mit:
- der REMONDIS GmbH & Co. KG über die Betreibung
der MBRA. Der Grundvertrag wurde am 22.12.2000
abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10
Jahre nach endgültiger Abnahme der Anlage und endet
am 31. Mai 2015.
- der Stadtwerke Münster GmbH über die allgemeine
Stromlieferung und die Stromlieferung für die Sicker-
wasserbehandlungsanlage. Diese Verträge wurden bis
zum 31.12.2011 verlängert. 
- der Stadtwerke Münster GmbH über den Bau und Be-
trieb der Bioabfallvergärungsanlage. Der Vertrag läuft
vom 14.06.1996 bis zum 31.12.2016.
- der Stadtwerke Münster GmbH über die Nutzung von
Deponie- und Klärgas.
- der Stadtwerke Münster GmbH über die Energieein-
speisung aus der Photovoltaikanlage.
- der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH über ein
Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II.
in Münster-Coerde. Die Laufzeit des Genussrechts endet
am 31.12.2030.
- der REMONDIS GmbH & Co. KG über den Verkauf der
von AWM bereitgestellten Papier, Pappen und Karto-
nagen. Der Vertrag läuft vom 01.01.2007 bis zum
31.12.2010 und wurde bis zum 31.12.2011 verlängert.

26 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
II. Neuere rechtliche Rahmenbedingungen und
betriebsrelevante Marktentwicklungen
Mit der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL,
12.2008) werden europaweit neue Standards in der Ab-
fallwirtschaft vorgegeben. Die Anforderungen der AbfRRL
sind in den Mitgliedsstaaten bis zum 12. Dezember
2010 in nationales Recht umzusetzen.
Der im Jahr 2010 vorgelegte Arbeits- (AE) und Referen-
tenentwurf (RE) der Bundesregierung zur Änderung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
berücksichtigt diese Vorgaben. Demnach ist z. B. bis 2015
die getrennte Sammlung und Verwertung von Papier,
Metall, Glas, Kunststoffen und Bioabfällen landesweit
einzuführen. Bis 2020 sind mindestens 65 Gew.-% aller
Siedlungsabfälle wieder zu verwerten. 
Gleichzeitig wird mit einer neuen fünfstufigen Abfall-
hierarchie der stofflichen Verwertung grundsätzlich
Vorrang gegenüber den sonstigen Verwertungsmaß-
nahmen gegeben.
Zur Erreichung der Ziele und zur Verbesserung der
Recyclingquote sieht das geplante neue Kreislaufwirt-
schaftsgesetz als wesentlichen Baustein die Einführung
einer Wertstofftonne vor. In den ergänzenden Ausfüh-
rungen des BMU zum AE wird die Wertstofftonne als
gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoff-
gleichen Nichtverpackungen beschrieben. 
Über die genaue Ausgestaltung der Wertstofferfassung
und in welcher Trägerschaft die Einführung einer Wert-
stofftonne erfolgen soll, trifft der AE/RE jedoch bisher
noch keine Aussagen. Dies soll, unter Berücksichtigung
bestehender Verordnungen (Verpackungsverordnung),
zu einem späteren Zeitpunkt ggf. über eine zusätzliche
Regelung auf dem Verordnungswege festgelegt und er-
arbeitet werden.
Position der kommunalen Spitzenverbände
Aufgrund der absehbar weitreichenden und schweren
Eingriffe des geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetzes in
das kommunale Selbstverwaltungsrecht hat der Städte-
tag seine Mitglieder mit Schreiben vom 30.09.2010 dar-
über informiert, dass die Bundesvereinigung der kom-
munalen Spitzenverbände ihren Mitgliedern empfiehlt,
gegenüber den Stadträten, Gemeinderäten und Kreis-
tagen eine dem nachfolgenden Entwurf entsprechende
Resolution anzuregen und auf dieser Grundlage das
Gespräch mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten
mit dem Ziel zu suchen, in den parlamentarischen Be-
ratungen eindeutig für die Interessen der Bürgerinnen
und Bürger einzutreten, die ihnen ein Mandat erteilt
haben.
Die Bundesvereinigung bittet die Verwaltungen der
Städte, Landkreise und Gemeinden, Ihre Verbände
jeweils über entsprechende Rats- und Kreistagsbe-
schlüsse zu informieren.
Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände im
Hinblick auf die Möglichkeiten zur kommunalen Wert-
stofferfassung ist eindeutig: 
„Die Probleme der Verpackungsentsorgung – vor allem
ausgelöst durch das weitgehend unregulierte Neben-
einander von neun Systemen zur Entsorgung gebrauch-
ter Verkaufsverpackungen – können nur durch eine
Stärkung der kommunalen Verantwortung vor Ort
gelöst werden. Dafür ist, entgegen dem Gesetzentwurf,
keine bundesweite Einführung einer verpflichtenden
Wertstofftonne notwendig. Ob und in welcher Form
eine Wertstofferfassung durchgeführt wird, kann sinn-
voll nur vor Ort entschieden werden. Insbesondere die
bewährten Wertstoffhöfe müssen erhalten bleiben.
Keineswegs akzeptabel ist, dass über die Einführung
von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer
Hausmüll entzogen wird. Die Bürgerinnen und Bürger
werden um die Gebührenvorteile gebracht, wenn die
lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene
Rechnung durch Private verwertet werden und die
Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu
entsorgen haben.“

Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 27
Saubere Lösung
Auf Empfehlung der AWM hat der Rat der Stadt Münster
im November einstimmig beschlossen, sich dieser Re-
solution anzuschließen.
Position der kommunalen Unternehmen Deutschlands
Die kommunalen Unternehmen der deutschen Abfall-
wirtschaft haben im Zuge der inzwischen auf breiter
Basis geführten Diskussion um die Einführung kommu-
naler Wertstofftonnen die nachfolgende Position veröf-
fentlicht:
Wertstofftonne gehört in kommunale Hand – zum
Nutzen von Bürgern, Umwelt und Wirtschaft:
- Nur die Kommunen garantieren bereits jahrhundert-
übergreifend die zuverlässige und flächendeckende
Erfassung der Abfälle, die überhaupt erst Vorausset-
zung für die maximale Ausbeute von Sekundärroh-
stoffen aus dem Abfall darstellt. Daher muss die Zu-
ständigkeit für die gesamte Wertstofferfassung bei den
Kommunen liegen.
- Eine optimale Wertstofferfassung muss auf die regio-
nalen, städtebaulichen und sozialen Gegebenheiten
zugeschnitten sein. Die Kommunen kennen diese und
haben ökonomisch und logistisch darauf abgestimmte
Entsorgungskonzepte entwickelt.
- Die Trennung von Verpackungen einerseits und stoff-
gleichen Nichtverpackungen andererseits bei der Er-
fassung ist nicht bürgerfreundlich und in vielen Wohn-
strukturen auch nicht umsetzbar. Es muss durch ein
einfacheres und transparenteres System ersetzt wer-
den.
- Die Kommunen stellen im Rahmen der Daseinsvor-
sorge und des Infrastrukturauftrages für alle Bürger
kostenintensive Infrastrukturen für die Sammlung aller
Abfälle bereit, die über Steuern und Gebühren finan-
ziert werden. Die Erlöse aus den Wertstoffen dürfen
daher nicht privatisiert werden, sondern müssen zu
Gunsten der Bürger wieder in die Gebührenkalkulation
einfließen. Deshalb müssen die Kommunen die Ent-
scheidungshoheit über die Form der getrennten
Erfassung von Wertstoffen haben.

28 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Flächendeckende Erfassung von Sekundärrohstoffen
bedarf zuverlässiger Entsorgungssysteme.
Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. In Zeiten knap-
per werdender Ressourcen kommt dem Recycling und
der Erzeugung von Sekundärrohstoffen aus dem Abfall
daher eine besondere Bedeutung zu. Dies ist nicht nur
ökonomisch, sondern auch ökologisch zukunftsweisend.
Denn aus den Abfällen können Produkte und Materialien
entstehen oder Energie wiedergewonnen werden. So
können primäre Ressourcen geschont, Energie und Geld
gespart sowie Umwelt und Klima geschützt werden.
Der VKS im VKU unterstützt daher mit Nachdruck den
politischen Willen zu mehr Recycling. Voraussetzung für
eine maximale Ausbeute aus Sekundärrohstoffen ist
allerdings ein zuverlässiges und flächendeckendes
System von Sammlung und Transport der Abfälle. Dieses
muss unabhängig von Marktpreisschwankungen und
räumlicher Situation allen Bürgern offenstehen. Dies
kann nur durch kommunale Trägerschaft der Wertstoff-
sammlung sichergestellt werden. Eine an allein wirt-
schaftlichen Interessen und Marktpreisen orientierte
privatwirtschaftlich organisierte Wertstoffsammlung
ist angesichts der enormen Schwankungen der Welt-
marktpreise im Sinne eines kontinuierlichen Recycling-
gedankens nicht geeignet, dauerhaft einen Beitrag zur
Umsetzung der Recyclingziele zu erreichen. Daher muss
die Zuständigkeit für die gesamte Wertstofferfassung
bei den Kommunen liegen.
Wertstofferfassung muss gewachsene regionale und
soziale Strukturen berücksichtigen.
Die getrennte Sammlung von Wertstoffen durch die
Kommunen wird bereits seit Jahrzehnten praktiziert.
Bereits in den 80er Jahren richteten die Kommunen ver-
schiedene, den regionalen sozialen, ökonomischen und
kulturellen Bedingungen angepasste Kombinationen
zur Wertstofferfassung ein. Wertstoffhofsysteme,
Bringsysteme an zentralen öffentlichen Plätzen sowie
Holsysteme direkt bei den Haushalten mit separaten
Behältern für Papier, Glas, Bioabfall aber auch für Me-
talle und Kunststoffe wurden bereitgestellt und die
Erfassung entwickelt. (Eine Zuordnung nach Herkunft
(Verpackungen) war erstmals 1991 Thema). Bereits
damals war die stoffliche Verwertungsmöglichkeit vor
Ort wesentliches Kriterium. Bereits damals war es un-
strittig, sich abzustimmen, nämlich als Kommune mit
den Wirtschaftsakteuren im regionalen Umfeld, welche
die Rückführung der Materialien in ihre betrieblichen
Stoffkreisläufe verantworteten. Bereits damals haben
die Kommunen wirtschaftliche Ausfälle wie etwa bei
der Papier oder Metallverwertung ausgeglichen, da der
Recyclinggedanke parteiübergreifend politischer Konsens
geworden war und Erlöse den kommunalen Haushal-
ten zuflossen. 
Die konkrete Ausgestaltung des Wertstofferfassungs-
systems wurde von der Kommune dabei optimal auf die
örtlichen Bedingungen und ökologischen Erfordernisse
abgestimmt. So werden beispielsweise in Karlsruhe
bereits seit über 20 Jahren Wertstoffe in den Haus-
halten in separaten Wertstofftonnen, der „Grünen
Tonne plus“, gesammelt, vom städtischen Amt für Ab-
fallwirtschaft abgeholt und dem Recycling zugeführt.
In Bayern tragen vor allem die durch viele Kommunen
sehr zahlreich errichteten Wertstoffhöfe im Bring-
system zu den hohen Recyclingquoten von bis zu 80 %
bei. Deutschlandweit werden so mittels der verschiede-
nen Systeme heute einschließlich der Kompostierung
von Bioabfällen insgesamt über 65 % der kommunalen
Abfälle nach getrennter Erfassung stofflich verwertet –
das ist Platz 2 in der EU. Bei den Nicht-Bioabfällen be-
legt Deutschland mit 70 % sogar Rang 1. Die wichtigste
Voraussetzung für diese hohen Recyclingquoten ist ein
Abfallwirtschaftssystem, das die Entsorgung der Abfälle
langfristig, permanent, flächendeckend und auf hohem
ökologischem Niveau sicherstellt. Die erzielten Erfolge
konnten nur gemeinsam mit der privaten Recycling-
wirtschaft wachsen und gehen maßgeblich auf die po-
litischen Anstrengungen sowie die Erfahrung und Orts-
kenntnis der Kommunen zurück. Über die kommunale
Daseinsvorsorge, die in den Abfallwirtschaftkonzepten
und einer nachzuweisenden 10 jähriger Entsorgungssi-
cherheit Ausdruck findet, ist die Verantwortung den
Kommunen zugeordnet. Insoweit müssen die Kom-
munen auch weiterhin die Entscheidungshoheit über
die Form der getrennten Erfassung von Wertstoffen
haben. Inwieweit die Privatwirtschaft erfolgreich an
kommunal Lösungen partizipiert oder diese mitgestal-
tet, hängt, wie in anderen Wirtschaftbereichen auch, in

Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 29
Saubere Lösung
der Abfallwirtschaft ebenfalls wesentlich davon ab, in
welchem Maße sie bereit ist, sich in Prozesse einzubrin-
gen und zu kooperieren. 
Verpackungen müssen in die Wertstofferfassung einbe-
zogen werden.
Im Bereich der Verpackungsentsorgung hat sich die
Herstellerverantwortung im Ansatz bewährt. Dennoch
gibt es zahlreiche strukturelle Probleme, die auch durch
die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung nicht
gelöst werden konnten. Ziel einer gesetzlichen Rege-
lung der Wertstoffsammlung muss sein, die wenig bür-
gerfreundliche Trennung von Verpackungen einerseits
und stoffgleichen Nichtverpackungen andererseits
durch ein System zur Getrenntsammlung aller für das
Recycling geeigneten Stoffe zu ersetzen. Die Neuorien-
tierung bei der Wertstoffsammlung setzt zwingend die
Überprüfung des bisher praktizierten Systems der Ver-
packungsentsorgung voraus. Der VKS im VKU hat ge-
meinsam mit dem bvse, dem Bundesverband der Dualen
Systeme und den kommunalen Spitzenverbänden in
einem gemeinsamen Positionspapier Aussagen zur
künftigen Gestaltung der Verpackungsentsorgung ge-
macht. Alle Beteiligten, also auch die Vertreter der mit-
telständischen Entsorgungswirtschaft, sprechen sich in
dem Positionspapier für die kommunale Steuerungs-
zuständigkeit bei der Verpackungserfassung aus. Die
getrennte Wertstofferfassung unter kommunaler
Steuerungshoheit entspricht den Vorgaben des Europa-
rechts, denn mit dem Zusatzprotokoll zum Lissabon-
Vertrages erkennt die Europäische Union die weitge-
hende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Be-
hörden bei Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Lei-
stungen der Daseinsvorsorge zählt gerade die Ent-
sorgung von Abfällen aus privaten Haushalten. 
Wertstofferlöse müssen den Bürgern zugute kommen.
Die Kommunen werden regelmäßig ihrer Verantwor-
tung gerecht, indem sie wie auch in der Vergangenheit
langfristige Investitionen in die Entsorgungsinfrastruk-
tur tätigen. Dies ist kostenintensiv und wird über Ge-
bühren und Steuern durch die Allgemeinheit finanziert.
Es ist Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge,
diese Infrastruktur jederzeit bereit zu halten, auch wenn
privatwirtschaftliche Systeme existieren, da diese aus-
fallen können. Dies ist in der Vergangenheit passiert
und muss – in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei
Sekundärrohstoffen um hochvolatile Güter handelt –
auch für die Zukunft einkalkuliert werden. Trotz aller
Bemühungen um das Recycling wird es zudem auch
zukünftig einen signifikanten Anteil im Abfall geben,
der nicht recycelt werden kann und mit Kosten entsorgt
werden muss. Um diese Erfassungs- und Entsorgungs-
strukturen aufrecht zu erhalten, bedarf es gerade der
kommunalen Infrastrukturen. Im Falle einer Wertstoff-
tonne in privater Hand würden die Erlöse privatisiert,
während die Kosten für die Restmüllentsorgung bei den
Bürgern steigen würden, weil die Wertstofferlöse nicht
mehr positiv in die Gebührenkalkulation einfließen
würden. Die Voraussetzung einer sozial gerechten und
langfristig angelegten Entsorgung ist daher, dass die
Organisationskompetenz für alle Abfallfraktionen bei
den Kommunen liegt. 
Ideologische Diskussionen wie „Kommunale versus
private Entsorgungswirtschaft“ sind nicht zukunfts-
weisend, da bei dieser Betrachtung letztendlich die
Interessen der Bürger und Kunden ins Abseits gestellt
werden. Vielmehr sollte im Fokus des wirtschaftlichen
Handelns auch zukünftig die Entwicklung und Umset-
zung abfallwirtschaftlich machbarer und vorteilhafter
Konzepte stehen. Zukunftsweisend ist ein pragmati-
scher Ansatz, der die Verantwortung klar den Kommunen
zuordnet und in keiner Weise die Strukturen der Pri-
vaten beschädigt.
Diese Positionen werden über das Engagement des
AWM-Werkleiters im Verband kommunaler Unterneh-
men VKS inhaltlich mitgetragen, weiterentwickelt und
politisch kommuniziert.

30 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
III. Ertragslage
Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss
stieg im Vergleich zum Vorjahr von 937 T€ auf 2.131 T€.
Dies ist maßgeblich auf die positive Entwicklung der
Gesamterlössitutation zurück zu führen. 
Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Umsatzerlöse um
6.254 T€ (14,27 %) erhöht werden. Diese Erlössteigerung
resultiert in erster Linie aus Einnahmen der Abfallabfuhr
und dem Winterdienst.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind in der Ver-
gleichsbetrachtung zum Vorjahr um 2.487 T€ (48,92 %)
gesunken. Im Wesentlichen ist dies auf eine geringere
Auflösung von Rückstellungen aus Gebührenüber-
schüssen zurück zu führen. 
Die Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen um
1.352 T€ im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsäch-
lich im Bereich der Materialaufwendungen aus höherer
Winterdienst-Pauschalen und Streumittel (+ 912 T€), auf
einer Personalkostensteigerung von 1,85 % (+ 269 T€),
anteiligen Mehraufwendungen im Bereich der sonsti-
gen betrieblichen Aufwendungen (+ 193 T€). Die Ver-
änderung des Finanzergebnis in Höhe von - 1.219 T€ im
Vorjahresvergleich basiert in erster Linie auf der Auf-
zinsung der Deponierückstellungen.
IV. Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um
12.385 T€ (17,06 %) verkürzt. Auf der Aktivseite hat sich
das Anlagevermögen um 598 T€ (1,85 %) erhöht und das
Umlaufvermögen um 13.837 T€ verringert. Die Reduzie-
rung des Umlaufvermögens resultiert im Wesentlichen,
korrespondierend zu den Deponierückstellungen unter
Anwendung der Neuregelung des BilMoG, auf der Neu-
bewertung der Forderung gegenüber der Stadt Münster.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigen-
kapital um 1.798 T€. Die Rücklagen der AWM haben
sich gegenüber dem Vorjahr um die Gewinnzuführung
(604 T€) des Jahres 2009 erhöht. 
Die DSD-Überschüsse und die Überschüsse aus der
Photovoltaikanlage wurden dem entsprechenden
Sonderposten zugeführt. Die Rückstellungen liegen
12.777 T€ unter Vorjahresniveau. Die Neubewertung
der Deponierückstellungen führte zu einer Reduzierung
in Höhe von 16.000 T€. Der Rückstellung für Gebühren-
überschüsse wurden 2.377 T€ zugeführt. Die Verbind-
lichkeiten insgesamt haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 1.483 T€ verringert. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen konnten um 558 T€ und
die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster um
647 T€ reduziert werden. 
Mit der Stadt Münster besteht seit Januar 2003 eine
sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung,
mittels derer die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer
Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser Ver-
einbarung wurde den AWM ein unverändertes Kassen-
kreditvolumen von 500 T€ eingeräumt.
Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2010 bei 4.494 T€.
Davon wurden 753 T€ in Anlagen der Stadtreinigung,
1.187 T€ in Anlagen der Abfallwirtschaft und 216 T€ in
Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten sowie
1.500 T€ in Finanzanlagen investiert. Der verbleibende
Anteil entfällt in Höhe 361 T€ auf Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung und immaterielle Vermögensgegen-
stände sowie in Höhe von 477 T€ auf geleistete Anzah-
lungen und Anlagen im Bau. Die vorgenannten Investi-
tionen wurden aus eigenen Mitteln finanziert.

Die Stabilität und Liquidität der AWM ist bei einer An-
lagendeckung von 165 % vollständig durch mittel- und
langfristig zur Verfügung stehendes Eigenkapital und
Fremdkapital finanziert. Auch die Anlagendeckung durch
Eigenkapital weist mit 36,86 % einen relativ hohen
Wert auf. 
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) beträgt am
Bilanzstichtag 16.893 T€ und weist damit weiterhin
eine hohe Überdeckung auf.
Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspoten-
tial deckt in vollem Umfang das kurzfristige Fremd-
kapital. Die Eigenkapitalquote beträgt – ohne Betrach-
tung des Sonderpostens aus DSD-Überschüssen und
Photovoltaik-Überschüssen – zum Bilanzstichtag 20,15 %,
die kurzfristige Fremdkapitalquote 9,77 %.
Die AWM waren und sind jederzeit in der Lage, ihren
finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
V. Nachtragsbericht
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Schluss des Wirtschaftsjahres 2010 eingetreten,
die eine Auswirkung auf die im Jahresabschluss darge-
stellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Mit der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland
GmbH und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster
wurde mit einer Laufzeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013
ein Vertrag über die Erfassung von Leichtverpackungen
abgeschlossen.
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 31
Saubere Lösung

VI. Risikomanagement
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unter-
nehmen frühzeitig und wirksam begegnen zu können,
haben die AWM im Jahr 2001 ein Risikomanagement-
system eingeführt. Dieses entspricht den Maßgaben
des am 01.05.1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung vom
24.11.2004 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den AWM vollzieht sich in
drei aufeinander aufbauenden Abschnitten, der Risiko-
inventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherken-
nung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert
und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten Risiken
für das Unternehmen werden kontinuierlich beobach-
tet und bewertet. Der Risikobericht 2010/2011 ist er-
stellt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine neuen
Risiken inventarisiert.
Als wesentliche Risiken wurden identifiziert:
- Änderung der Politik;
- Änderung der Wettbewerbssituation;
- Änderung der Rechtslage;
- Strategische Ausrichtung geht nicht konform mit
Rahmenbedingungen;
- Es findet keine Marktbeobachtung statt;
- Es liegt kein Leistungs- und Produkt-Portfolio vor;
- Dienstleistungsvertrag enthält Rechtsfehler;
- Es kommt zu Haftpflichtschäden über 26 Mio. € 
Versicherungssumme;
- Nicht versicherte Schäden auf dem Betriebshof;
- Erstellung/Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept
(AWK)/Abfallwirtschaftsplan (AWP);
- Umsetzung des Abfallwirtschaftkonzeptes;
- Korruption und Unterschlagung.
Um mögliche aus den Risiken resultierende Schäden zu
vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren, sind
geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
VII. Prognosebericht
„Neben den gebührenfinanzierten Betriebsbereichen
haben die gewerblichen Geschäftsfelder der AWM eine
finanziell und prozessual unterstützende Funktion: Sie
tragen zur Minderung der Gebührenlasten im Bereich
der privaten Haushalte bei und können darüber hinaus
Potenziale für Konsolidierungsbeiträge an die Stadt
Münster bieten.“
Diese Einschätzung aus dem Lagebericht der AWM für
das Geschäftsjahr 2009 verdient insbesondere ange-
sichts der in 2010 weiter verschärften Haushaltssitua-
tion der Stadt Münster eine genauere Betrachtung, da
von Seiten des Rates der Stadt Münster die AWM auf-
gefordert worden sind, bis zum Jahr 2012 insgesamt
zusätzliche 2 Mio. € an Erträgen zur Konsolidierung des
städtischen Haushaltes zu erwirtschaften.
Um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine Neudefinition
des unternehmerischen Handlungsrahmens für die
AWM durch den Rat der Stadt Münster, d. h. die
Schaffung einer geeigneten rechtlich selbstständigen
Unternehmensform als Anstalt des Öffentlichen Rechts
und die Festlegung von räumlichen und inhaltlichen
Geschäftsfeldern erforderlich.
Erweiterte gewerbliche Dienstleistungen in der Abfall-
wirtschaft und Stadtreinigung sollen sich dabei an ihrem
wirtschaftlichen Erfolg und ihrem Potenzial, das hoheit-
liche Geschäft zu stützen, messen lassen, wobei (Markt-)
Chancen und Risiken angemessen abgewogen und nur
unter Berücksichtigung der umweltpolitischen und so-
zialen Verantwortung der AWM als Unternehmen der
öffentlichen Daseinsvorsorge eingegangen werden.
Um langfristige Effekte auf die Entwicklung der Abfall-
und Straßeneinigungsgebühren einschätzen zu können,
wird mit dem Wirtschaftsplan der AWM grundsätzlich
eine mindestens fünfjährige Vorausschau aufgestellt.
Diese sieht nach Abschluss des Geschäftsjahres 2010
für die Jahre 2011 und 2012 unter Berücksichtigung der
Einbeziehung von kalkulatorischen Zinsen und den vor-
gesehenen Ertragsabführungen an den städtischen
Haushalt Gebührenstabilität für die Straßenreinigung
und die Abfallwirtschaft vor. Für die Folgejahre ab 2013
32 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung

sind Gebührenanpassungen in Höhe der Lohn- und
Betriebskostenentwicklungen zu erwarten.
Ausblick auf die Weiterentwicklung des kommunalen
Abfallwirtschaftskonzeptes
1. Einführung einer kommunalen Wertstofftonne in 
Münster
Um die großen Erfolge bei der getrennten Erfassung
und Verwertung von Wertstoffen in Münster über die
bestehenden Behältersysteme und Recyclinghöfe wei-
ter zu erhöhen, verfolgen die AWM das Ziel, in Münster
zum 01.01.2013 eine Wertstofftonne unter kommuna-
ler Trägerschaft und unter Mitbenutzung durch die
Dualen Systeme einzuführen.
Zur Umsetzung dieses Ziels sind Gespräche mit den
Dualen Systemen erforderlich. Ziel hierbei ist es, eine
möglichst einvernehmliche Anpassung der aktuellen
Abstimmungsvereinbarung vor dem Ende der Vertrags-
laufzeit (31.12.2012) zu erreichen.
Für diese Gespräche sollte möglichst das (bislang noch
nicht vorliegende) Urteil in der rechtlichen Auseinan-
dersetzung zwischen Stadt Münster und der DSD GmbH
über die Mitbenutzung des kommunalen Papierer-
fassungssystems in Münster als Ausgangsbasis dienen.
Die technischen und abfallwirtschaftlichen Grundlagen
für die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne
in Münster und die damit verbundene Service-Optimie-
rung sind wie folgt zusammenzufassen:
- Die Bundesregierung beabsichtigt die unter II. genann-
te gesetzliche Neuregelung der Verwertung in Deutsch-
land
- Der seit einigen Jahren konstant steigende Anteil klein-
stückiger Abfallablagerungen in der Sperrgutsammlung
führt zur Verschlechterung der Stadtsauberkeit, die
maßgeblich in der besonderen kleinvolumigen Behälter-
struktur in Münster (rd. 49 % aller Restabfallgefäße in
Münster haben ein Volumen von 35- bzw. 60 l) begrün-
det liegt.
Damit liegt der Schluss nah, dass in den Haushalten
noch ein erhöhter Bedarf besteht, trockene wertstoff-
haltige Abfälle aus Kunststoff, Metall, Holz, u. a., aber
auch Elektrokleingeräte (wie z. B. Toaster, Haartrockner,
Tischlampen etc.) einer geordneten Abfallsammlung
und Verwertung zuzuführen.
- Die separate Sammlung von Leichtverpackungen wird
von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Münster
angesichts der vorhandenen Sortiermöglichkeiten der
MBRA, aber auch aus allgemeinen Komfortansprüchen
als nicht (mehr) zeitgemäß empfunden.
- Sowohl in der Sperrgutsammlung als auch in den
Gelben Tonne und Säcken befinden sich erhebliche
Anteile von sogenannten „stoffgleichen Nichtver-
packungen“ (NVP). Das sind Abfälle, die nicht als Ver-
kaufsverpackungen („LVP-Grüner Punkt“) lizensiert sind,
aber häufig von den Bürgern in Unkenntnis oder durch-
aus auch bewusst in die Gelben Säcke gegeben oder
eben mangels Alternative zum Sperrgut dazugelegt
werden.
- Erhebliche Anteile des Münsteraner Sperrgutes beste-
hen aus wertstoffhaltigen Materialien, wie z. B. Besteck-
teile, kleinen Holzteile, Pflanztöpfe, Gießkannen, Eimer,
Spielzeuge etc. aus Kunststoff und Metall.
- Hinzu kommen die bereits erwähnten Elektroklein-
geräte, da in Münster zwar ein komfortables Abhol-
system für Elektrogroßgeräte und ein dichtes Netz von
Recyclinghöfen existiert, kleiner Altgeräte wie Bügel-
eisen, Toaster, Fön oder Handy aus Bequemlichkeits-
gründen eben doch allzu häufig im Restmüllbehälter
entsorgt wird.
Um den ökonomischen Nutzen ermitteln zu können,
wird ein Kostenmodell aufgestellt, welches die finan-
ziellen Auswirkungen bei der Einführung einer Wert-
stofftonne ermittelt und aufzeigt. Hierbei sind die
Mehrkosten für die Sammlung und Sortierung den
Minderkosten durch die Behandlung in der MBRA und
Erlöse gegenüber zu stellen. 
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 33
Saubere Lösung

2. Klimaschutzorientierte Weiterentwicklung der Ab-
fallbehandlung in Münster
Mit einer Studie des Öko-Institut/Ressource Abfall wurde
die Bilanz der Beiträge der Abfallwirtschaft in Münster
zum Klimaschutz für die Jahre 1990 und 2007 vorge-
legt. Mit detailliert untersuchten Szenarien für das Jahr
2020 sind dabei auch die zukünftigen Auswirkungen ein-
zelner Optimierungsszenarien für die zukünftige Ab-
fallbehandlung ermittelt worden.
Die Untersuchungen bestätigen, dass die Abfallwirt-
schaft in Münster in den vergangenen 17 Jahren zwi-
schen 1990 und 2007 nicht nur die früheren Klima-
belastungen von umgerechnet 132.000 Tonnen CO
2
abgebaut hat.
Es wurden zusätzlich die CO
2-Bilanz entlastende Maß-
nahmen im Umfang von über 80.000 Tonnen CO2 bis
2007 verwirklicht.
Insgesamt haben im Vergleich zu 1990 Verbesserungen
in Höhe von umgerechnet jährlich 213.340 Tonnen CO
2
einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz in Münster
geleistet.
Die Ergebnisse des Klimaschutzgutachtens machen
deutlich, das die seit Jahren in Münster praktizierte
getrennte Erfassung und Verwertung der den AWM
angedienten Abfällen zu erheblichen Erfolgen in der
Reduzierung von Treibhausgasen geführt hat.
Die untersuchten Optimierungsszenarien zeigen, dass
sich durch die möglichen Maßnahmen in den Bereichen
Restabfall, Straßenkehricht, Leichtverpackungen sowie
Bio- und Grünabfälle ein weiteres relevantes Reduktions-
potenzial erschließen lässt.
Insbesondere das Szenario mit einer Weiternutzung der
Mechanischen Aufbereitungsanlage der Restabfälle,
einer Nutzung der Biologischen Stufe der MBRA für die
Vergärung der Bioabfälle sowie einer Teilfraktion der
Grünabfälle, einer energetischen hochwertigen Nut-
zung der holzhaltigen Teilfraktion der Grünabfälle und
der Weiterentwicklung des Systems „Gelber Sack“ zur
trockenen Wertstofftonne kann die Klimabilanz im Ver-
gleich mit dem Zustand in 2007 um weitere knapp
11.000 Tonnen CO
2 jährlich verbessern. 
Die Ergebnisse der Klimabilanz zeigen auf, welche
Möglichkeiten für die Zukunft vorhanden sind. Ein
Schwerpunkt dürfte hierbei auf die Optimierung der
Grünabfallbehandlung gelegt werden, da mit der Ein-
führung einer stoffstromspezifischen Grünabfallbe-
handlung mit - 6.300 Mg CO
2 je Jahr mehr als 58 % des
Potenzials zur Reduktion der THGE umgesetzt werden
können.
Bei der Wahl der aus Klimasicht besten Restabfallbe-
handlungsmethode schneiden die Szenarien bzw.
Varianten mit einer Aufbereitung des Restmülls in
Münster deutlich besser ab als der direkte Abtransport
in eine externe MVA.
Ob die Behandlung in einer optimierten MBRA mit
anschließender biologischer Nachbehandlung und
Deponierung oder in einer umgebauten MBA mit
Abtransport der Mittelkalorik in eine externe MVA
erfolgt, wirkt sich dann bei gleichem Input nur noch
geringfügig auf die Klimabilanz aus.
Unter rein ökonomischen Gesichtspunkten zeigen dem-
gegenüber die Varianten mit der Entsorgung mehr oder
weniger großer Mengen der in Münster anfallenden
Restabfälle über eine MVA die höchsten Einspar-
potenziale auf. 
Mit allen untersuchten Varianten verbunden wäre aus
heutiger Sicht und unter Berücksichtigung der in den
Gutachten festgelegten Rahmenbedingungen eine
Senkung der jährlichen Kosten um ca. 11 – 21 % gegenü-
ber dem Stand 2007.
Mit einer ergänzenden Studie des IWA Ingenieurge-
sellschaft für Industriebau, Wasser- und Abfallwirt-
schaft wurden die vom Öko-Institut analysierten
Szenarien um weitere technische Varianten ergänzt
und ökonomisch bewertet.
Die Berechnungen zeigen bei einer Reihe der Varianten
Potenziale zur Verbesserung der Klimabilanz auf.
Sämtliche Varianten weisen zusätzlich Potenziale zur
Kostensenkung auf.
34 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung

Die von Seiten des Öko-Instituts/Ressource Abfall und
des IWA vorgelegten Untersuchungen zeigen die mög-
lichen Optimierungsvarianten für die Ausgestaltung
der zukünftigen Abfallwirtschaft in Münster auf. Dabei
zeigen alle Varianten teilweise erhebliche Verbesserungs-
potenziale sowohl in ökologischer als auch in ökonomi-
scher Hinsicht.
Eine Festlegung auf Basis dieser Konzeptstudien gibt es
bisher nicht. Um einen breiten Konsens über die zu-
künftige Abfallwirtschaft in Münster zu erreichen, soll
eine Arbeitsgruppe von Vertretern aus der Politik und
der AWM die nächsten Schritte vorbereiten.
Ziel sollte es hierbei sein, ein konzeptionelles Ergebnis
vor der Sommerpause des Jahres 2012 dem Rat der
Stadt Münster zur Entscheidung vorzulegen. Da auch
im Jahre 2012 das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für
die Stadt Münster fortzuschreiben ist, können dann die
Ergebnisse des Beschlusses in das AWK eingearbeitet
werden.
Aus ökonomischer Sicht sollten die technisch-ökologi-
schen Zielvarianten anschließend einer qualifizierten
Marktanalyse unterworfen werden, damit die für den
Gebührenzahler akzeptabelste Lösung für die zukünfti-
ge Restabfall- und Wertstoffbehandlung in den Jahren
2015 und folgende festgelegt werden kann.
Münster, den 31. März 2011
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Patrick Hasenkamp
Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss | 35
Saubere Lösung

Bestätigungsvermerk der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben
wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„ Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Münster, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwor-
tung der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfüh-
rung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Insti-
tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesent-
lich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwar-
tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle-
gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach-
weise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich-
proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we-
sentlichen Einschätzungen der Werkleitung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage-
berichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei-
lung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lage-
bericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-
mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar."
Essen, 16. Mai 2011
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Mutig
Wirtschaftsprüfer
Krebs
Wirtschaftsprüfer
36 | Geschäftsbericht 2010 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Bestätigungsvermerk

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
Telefon: 0251/6052 - 53
Telefax: 0251/6052 - 48
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de 
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X&Y Design | Münster
Saubere
Lösung

Beschlussvorlage

4746 Zeichen

V/0334/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2010 (Bilanz, 
GuV und Anhang) wird festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt 2.131.472,04 €.  
     Davon werden 
• der allgemeinen Rücklage 1.123.140,05 € 
• dem allgemeinen Haushalt 918.060,34 € 
• dem SOPO aus BGA DSD-Überschüssen 65.791,21 € 
• dem SOPO aus BGA Photovoltaik-Überschüssen 13.100,25 € 
• dem SOPO aus BGA Straßenreinigungs-Überschüssen 5.263,70 € 
• dem SOPO aus BGA Containerdienst-Überschüssen 6.116,49 € 
 
     zugeführt. 
 
4. Dem Werksausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0334/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Eichwald 
Ruf: 
60 52 43 
E-Mail: 
Eichwald@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0334/2011 
 
Begründung: 
 
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Essen hat im Auftrag der AWM mit Zu-
stimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den La-
gebericht des Wirtschaftsjahres 2010 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. § 14 der Be-
triebssatzung dem Werksauschuss und dem Rat vorzulegen. 
1. Jahresabschluss 2010 
 
 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12.385 T€ verkürzt. 
 
 
 Die Umsatzerlöse 2010 betrugen insgesamt rd. 50.091 T€ 
       
      Davon entfielen auf die 
 
 Abfallwirtschaft 
• Abfallabfuhr 33.477 T€ 
• Abfalldeponierung/-verwertung 2.122 T€  
• Problemabfälle                                                                                     34 T€  
• DSD-Bereich 929 T€ 
 
 Stadtreinigung 4.703 T€ 
      Winterdienst                                                                                          4.214 T€ 
          
 Nebengeschäfte 4.613 T€ 
 
 Der Jahresüberschuss in  Höhe von 2.131.472,04 € resultiert in Höhe von 331.358,13 € 
      aus dem Unterschied zwischen den gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkulation und 
den Ansätzen der Handelsbilanz, in Höhe von 1.336.120,69 € aus der kalkulatorischen Verzin-
sung, in Höhe von 373.721,57 € aus der Verzinsung liquider Mittel, in Höhe von 13.100,25 € 
aus dem Überschuss der Photovoltaikanlage, in Höhe von 65.791,21 € aus dem Überschuss 
im DSD-Bereich, in Höhe von 5.263,70 € aus  dem Überschuss des BGA-Straßenreinigung so-
wie in Höhe von 6.116,49 € aus dem Überschuss des BGA-Containerdienst. 
 
 Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2010 bei 4.494 T€. Davon wurden 753 T€ in Anlagen 
der Stadtreinigung, 1.187 T€ in Anlagen der Abfallwirtschaft und 216 T€ in Grundstücke mit Be-
triebs- und anderen Bauten sowie 1.500 T€ in Finanzanlagen investiert. Der verbleibende An-
teil in Höhe von 361 T€  entfällt auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Vermö-
gensgegenstände sowie in Höhe von 477 T€ auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. 
 
      Gemäß § 4 der EigVO wird dem Werksausschuss für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung  
      erteilt. 
 
 Die Entlastung der Werkleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO  vom 16. November 
2004 durch den Werksausschuss. Hiermit wird sich der Werksausschuss in seiner nächsten 
planmäßigen Sitzung befassen. 
 
2. Lagebericht 
 
 Zum Lagebericht wurde seitens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festge-
stellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufgestellt worden ist, im Einklang mit dem Jah-
resabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine falsche Vorstellung von 
der Lage des Eigenbetriebes erwecken.

- 3 - 
V/0334/2011 
 
 
3.  Prüfungsergebnis 
 
 Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt den AWM für das Wirtschaftsjahr 
2010 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2010 können den beigefügten Unterlagen entnom-
men werden. 
Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Wer ksausschusssitzung am 28.06.2011 im Rahmen einer 
Jahresabschlussbesprechung im Einzelnen erläutert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Jahresabschluss der AWM (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) 
Lagebericht

Beratungsverlauf (4)

28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösnerstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0334/2011
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37