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V/0186/2012

Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW "Keine Urantransporte durch Münster"

Vorlagen 27.02.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW ¿Keine Urantransporte durch Münster¿

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Beschlussvorlage

7894 Zeichen

V/0186/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW "Keine Urantransporte durch Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster  bekräftigt seine im Jahr 1995 zum Ausdruck gebrachte, 
grundsätzlich ablehnende Haltung zum Transport radioaktiver Stoffe im Stadtgebiet 
Münster im Allgemeinen sowie von Kernbrennstoffen im Besonderen. Die 1995 ei n-
genommene Position kann sinngemäß auf den Transport von Uranhexafluorid s o-
wie alle sonstigen, radioaktiven Stoffe, die zur Herstellung von Kernbrennstoffen 
dienen, erweitert werden.  
 
2. Der Rat konstatiert, dass Atomstrom derzeit noch zur energiepolitischen Realität in 
Deutschland gehört und daher a uch Transporte von Kernbrennstoffen durch das 
Stadtgebiet Münster – insbesondere vor dem Hintergrund, dass kein rechtliches I n-
strumentarium zur Durchsetzung eines Transportstopps besteht – stattfinden wer-
den. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Urenco Deutschland GmbH in 
Gronau über die Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster zu Ziffer 1 info r-
mieren wird. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister der Stadt Münster die 
Thematik auf der Dienstbesprechung des Regierungspräsi denten mit den Haup t-
verwaltungsbeamten der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Mün s-
ter am 19.10.2011 angesprochen hat und dort nach Erörterung keine Zuständi g-
keitsgrundlage gesehen wurde.  
 
5. Mit Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die vorliegende Anregung erledigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0186/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Fritzen 
Ruf: 
20 25 80 00 
E-Mail: 
FritzenB@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0186/2012 
 
 
 
Begründung: 
Mit einem gemeinsamen Antrag (Nr. 0013/2012 vom 31.01.2012) bitten die Gruppierungen 
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster, das Umweltforum Münster e.V. und die BUND 
Regionalgruppe Münsterland den Rat der Stadt Münster folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster lehnt Transporte von Uranhexafluorid von und zur    Ura na-
nreicherungsanlage in Gronau sowie aller sonstigen radioaktiven Stoffe, die zur He r-
stellung von Kernbrennstoffen dienen oder bei ihrer H erstellung und Nutzung anfallen, 
über das Stadtgebiet von Münster ausdrücklich ab. 
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese ablehnende Haltung bei der verantwortl i-
chen Urananreicherungsfirma Urenco Deutschland GmbH in Gronau sowie bei der 
Landes- und Bundesregierung vorzutragen. 
 
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit anderen von Urantransporten betroffenen 
Kommunen aktiv Kontakt aufzunehmen, um ein kommunales Bündnis gegen Ura n-
transporte zu gründen. Stadtrat und Stadtverwaltung werden interessierte Ko mmunen 
zu einem diesbezüglichen Gründungstreffen nach Münster einladen, um mögliche poli-
tische Maßnahmen zu besprechen. 
 
 
zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages: 
Der Rat der Stadt Münster hat sich bereits mehrfach mit der Thematik von Tran sporten 
radioaktiver Stoffe durch das Stadtgebiet Münster befasst, so z.B. im Ra hmen folgender 
Vorlagen: 
 V/1315/1995  Transport radioaktiver Stoffe durch das Stadtgebiet Münster 
 V/0390/2005  Anregung gemäß § 24 GO NW: "Keine Urantransporte durch Münster" 
In diesen Vorlagen h at die Stadt Münster wiederholt ihre ablehnende Haltung zum Tran s-
port radioaktiver Stoffe zum Ausdruck gebracht. 
Ein der aktuellen Bürgeranregung weitgehend gleichlautender Antrag wurde als Ratsa n-
trag Nr. A-R/0038/2011 in der Ratssitzung vom 25.05.2011 behandelt. Der Rat hat auf Ba-
sis eines in dieser Sitzung seitens der CDU -Fraktion eingebrachten Antrages folgenden, 
vom Antrag A-R/0038/2011 abweichenden Beschluss gefasst: 
Der Rat der Stadt Münster begrüßt grundsätzlich die Auffassung der Bundesregi e-
rung, die Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland mit Atomkraf twerken 
als Brückentechnologie aufzufassen, die Nutzungsdauer von Atomkraftwerken zu 
verkürzen, das Zeitalter der Erneuerbaren Energien forciert zu erre ichen und damit 
einhergehend eine ökologi sch-nachhaltige, verlässliche und preisgünstige Energi e-
versorgung zu garantieren. 
Der Rat der Stadt Münster hatte sich bereits im November 1995 für die Einste llung 
aller Transporte von Kernbrennstoffen durch das Stadtgebiet Münster ausgespr o-
chen. Die Stadt verwaltung hatte seinerzeit die Position des Rates der Stadt Mün s-
ter allen am Transport von Kernbrennstoffen beteiligten Behörden und Institutionen 
übermittelt. Solange aber noch Atomstrom zur energiepolit ischen Realität in 
Deutschland gehört, sollten die Transporte in ihrer Anzahl minimiert und mit max i-

- 3 - 
V/0186/2012 
maler Sicherheit durchgeführt werden. Unter diesen Prämissen kann Münster sich 
seiner Verantwortung, solche Transporte auch auf seinem Stadtgebiet zu dulden, 
nicht entziehen, auch, weil kein rechtliches Inst rumentarium zur Durchsetzung di e-
ses Ziels besteht und auch nicht in der Zeit der rot -grünen Bundesregierung von 
1998 bis 2005 den Städten und Gemeinden eine Möglichkeit dazu geschaffen wu r-
de.“ 
 
zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages: 
Der Rat der Stadt Münste r hatte sich bereits im November 1995 für die Einste llung aller 
Transporte von Kernbrennstoffen durch das Stadtgebiet Münster ausgespr ochen. Die 
Verwaltung hat die Position des Rates der Stadt Münster seinerzeit a llen am Transport 
von Kernbrennstoffen bete iligten Behörden und Instit utionen übermittelt. Dennoch können 
weiterhin entsprechende Transporte auf allen Ve rkehrswegen auch durch das Stadtgebiet 
Münster führen, da die Stadt keine rech tlichen Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die 
Wegstrecken dieser  Transporte hat (keine Zuständigkeit der Stadt Münster - fehlende 
Verbandskompetenz der Kommunen).   
Seit den damaligen Beschlüssen des Rates haben sich keine neuen rechtlichen Grundl a-
gen ergeben, aus denen neue Zuständigkeiten der Stadt Münster erwachsen wären. 
Ein Beschluss zur Information der Urenco Deutschland GmbH in Gronau lag seitens des 
Rates der Stadt Münster bislang nicht vor, dies auch vor dem Hi ntergrund, dass auch die 
Urenco Deutschland GmbH nach Kenntnis der Stadt Münster keinen Einfluss auf d ie Fest-
legung der Transportstrecken hat. Die Str eckenführung wird zwischen dem beauftragten 
Spediteur und den zuständigen Bundesbehörden abgestimmt. Die zuständigen Bunde s-
behörden wurden bereits im Jahr 1995 auf Basis der damaligen Beschlussfassung des 
Rates der Stadt Münster durch die Stadt Münster angeschrieben. 
Der Intention der bisherigen Beschlusslage folgend, wird die Verwaltung die Geschäftsfü h-
rung der Urenco Deutschland GmbH in Gronau über die Beschlussfassung zu Ziffer 1 i n-
formieren. 
 
zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages: 
Das Antragsziel "keine Uran -Transporte durch Münster" kann durch ein "Komm unales 
Bündnis gegen Uran-Transporte" nicht erreicht werden, da die Kommunen  – wie bereits in 
der Begründung zu Ziffer 2 dargestellt – für die Routenplanung  der Transporte von Ura n-
hexafluorid oder von Kernbrennstoffen nicht zuständig sind und über die Streckenführu n-
gen auch nicht informiert werden. 
Obwohl der Rat der Stadt Münster im Mai 2011 keinen diesbezüglichen Beschluss g efasst 
hat, wurde die Intention d es Antrages Nr. A -R/0038/2011 durch den Oberbürge rmeister 
der Stadt Münster auf der Dienstbesprechung des Regierungspräside nten Münster mit 
den Hauptverwaltungsbeamten der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk 
Münster am 19.10.2011 angesprochen . Nach Erörterung wurde durch die Teilnehmer j e-
doch keine Zuständigkeitsgrundlage gesehen.  
 
 
i.V. 
gez.   Dr. Heinrichs 
Anlage:  Anregung Nr. 13/2012

Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW ¿Keine Urantransporte durch Münster¿

42 Zeichen

Anregung Nr. 13/2012

Anregung Nr. 13/2012

Beratungsverlauf (3)

13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0186/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37