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V/0828/2011/1

Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss

Vorlagen 06.01.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.02.2012, TOP 23

Hauptvorlage V/0828/2011

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0828/2011

6461 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0828/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Schnell 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2011 Kulturausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Münster 
herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll gerecht zu 
werden.  
 
2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als unabhängiges Sachverständigengremium, das 
in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt wer-
den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 
 
3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 
 
4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre 
Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. 
 
- Westfälisches Landesmuseum 
- Kunstakademie 
- Westfälischer Kunstverein 
- Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster 
- Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 
 
4.2 Zudem werden 4 weitere externe Fachexperten mit Stimmrecht durch den Kulturausschuss 
benannt.  
  
4.3 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mitglied sowie eine/n Stellvertreter/in als 
Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 
 
492-4100 
 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2011 
V/0828/2011

- 2 - 
4.4. Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke, die 
Leiterin der Kunsthalle Münster Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der städtischen 
Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies 
Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. 
 Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 
 
4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 
 
5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 
 
6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des 
Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt:  
„7.2.9: Benennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstleri-
schen Fachbeirat des Kulturausschusses“ 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Münster hat sich weltweit zu einem Referenz-Ort für die Begegnung mit zeitgenössischer bildender 
Kunst und Kunst im öffentlichen Raum auf höchstem Niveau entwickelt. Dieser Ruf beruht nicht 
zuletzt auf dem internationalen Erfolg der Skulpturprojekte Münster, die seit 1977 im Abstand von 
10 Jahren stattgefunden haben. Münster wurde zum Modellfall für Kunstprojekte im urbanen Um-
feld und erlangte damit eine Vorbildfunktion für andere Städte.  
Mit den Kunstwerken, die nach den temporären Skulpturprojekten in Münster geblieben sind, ist 
eine international bedeutsame Sammlung von Skulpturen entstanden. Die Thematisierung von 
„Kunst im öffentlichen Raum“ bzw. die noch um fassendere Thematik „Kunst und Öffentlichkeit“ 
gehört mit dieser Sammlung zu dem wohl bedeutsamsten „kulturhistorischen Erbe“ Münsters. So-
wohl die Pflege dieses Erbes als auch die kontinuierliche Auseinandersetzung ist für die Weiter-
entwicklung der Stadt Münster als „bildende Kunst Stadt“ äußerst relevant. Sowohl mit Blick auf 
Stadtbild und Stadtentwicklung, kulturtouristische Aspekte, Identität und bürgerschaftlicher Ausei-
nandersetzung, Image und Alleinstellung, als auch mit Blick auf einen in der Fachwelt anerkannten 
Diskurs ist Münsters öffentliche Kunst größtes Fund und Verpflichtung zugleich. Es setzt –  insbe-
sondere bei steigender Dichte von Skulpturen im öffentlichen Raum – ein fachlich fundiertes und 
qualitätsvolles Entscheiden und Handeln voraus. Das qualitätsvolle Entscheiden über den Verbleib 
bzw. das Aufstellen von Skulpturen im öffentlichen Raum darf sich dabei nicht nur auf die Skulptu-
ren im Rahmen der Skulpturprojekte beziehen. Es muss stattdessen auch in den Zwischenjahren 
gewährleistet sein, in denen auch immer wieder Anfragen oder Anträge zur Aufstellung weitere 
Skulpturen an die Verwaltung gerichtet werden. 
 
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen künstlerischen Fachbeirat nicht nur im Umfeld 
der Skulpturprojekte Münster einzurichten. Der vorliegende Besetzungsvorschlag der Verwaltung 
entspricht dabei im Wesentlichen der letzten Kunstkommission, die mit Entscheidung des Kultur-
ausschusses am 31.05.2006 eingerichtet wurde. Eine Erweiterung besteht in der verbindlichen 
Besetzung von maximal vier externen Experten, die die rein lokale Fachperspektive und aktuelle 
Positionen der Kunst im öffentlichen Raum ergänzen soll. 
 
Der Kulturausschuss und die Verwaltung können entscheiden, dass in einer Angelegenheit ein 
Votum des künstlerischen Fachbeirates eingeholt wird. Der Fachbeirat hat keine eigenen Bera-
tungs- und Initiativrechte, er berät ausschließlich die Angelegenheiten, die ihm vorgelegt werden.  
 
Die Einrichtung als Fachgremium begründet sich wie folgt: 
 
V/0828/2011

- 3 - 
V/0828/2011 
- Der künstlerische Fachbeirat gibt im oben definierten Aufgabenbereich fachliche Empfehlungen 
und Beurteilungen an den Kulturausschuss. Das setzt voraus, dass in dem künstlerischen 
Fachbeirat Fachleute vertreten sind, deren Beurteilung ausschließlich auf sachlichen und fachli-
chen und gerade nicht auf politischen Erwägungen beruht. Die fachlichen Ratschläge sollen 
dann später in politische Abwägungsprozesse einbezogen werden. 
 
- Die Einbeziehung von Fraktionsvertretern in de n künstlerischen Fachbeirat dient der Kommuni-
kation und dem Transfer der Diskussion aus der Kunstkommission in die Politik. 
 
- Der Kern des künstlerischen Fachbeirats besteht aus Vertretern der wichtigsten, ortsansässigen 
Institutionen, deren Aufgabe die Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer Kunst ist. Dar-
über hinaus werden vier Experten hinzugezogen, di e sowohl einen externen Blick als auch spe-
zielle Fachkenntnisse aus Teilgebieten bzw. Sc hnittfeldern mit der Kunst im öffentlichen Raum 
einbringen können. 
 
- Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirats sind nicht öffentlich. Das erleichtert es, über 
Künstler und deren Werke offen und unvoreingenommen diskutieren zu können. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Ergänzungsvorlage Beschluss

4163 Zeichen

V/0828/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2012 Kulturausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Müns-
ter herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll g e-
recht zu werden.  
 
2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als una bhängiges Sachverständigengremium, das 
in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r-
den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 
 
3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 
 
4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre 
Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. 
 
 - Westfälisches Landesmuseum 
 - Kunstakademie 
 - Westfälischer Kunstverein 
 - Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster 
 - Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 
 
4.2. Zudem gehören dem künstlerischen Fachbeirat folgende externe Fachexperten mit 
Stimmrecht an: 
 
 - Dr. Söke Dinkla, Duisburg 
 - Georg Elben, Marl 
 - Dr. Markus Heinzelmann, Leverkusen 
 - Rita Kersting, Düsseldorf 
 - Ina Weber, Köln/Bonn 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0828/2011/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell / Frau Dr. Kirkpatrick 
Ruf: 
492-4100 / 492-4191 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Kirkpatrick@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0828/2011/1 
 
4.3 Im Falle der Stimmengleichheit wird keine abschließende Empfehlung des künstler i-
schen Fachbeirats gegeben. 
  
4.4 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mitg lied sowie eine/n Stellvertreter/in als 
Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 
 
4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke , die 
Leiterin der Kunsthalle Münster  Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der städtischen 
Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies 
Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. 
 Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 
 
4.6 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 
 
5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 
 
6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des 
Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt:  
 „7.2.9: Be nennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstler i-
schen Fachbeirat des Kulturausschusses“. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Mit Einrichtung des künstlerischen Fachbeirats entstehen im Fall der Zusammenkünfte des 
Beirats Kosten in einem ge ringen Umfang, die dem laufenden Geschäft der Verwaltung z u-
zuordnen sind. Sie werden somit von dem jährlich verfügbaren Budget des Kulturamtes 
getragen. 
Der Beirat wird voraussichtlich nur ein - bis zweimal im Jahr tagen. Eine Honorierung der 
Beiratstätigkeit sowohl der stimmberechtigten als auch der nicht stimmberechtigten Mi t-
glieder ist generell nicht vorgesehen . Die Vertreter der unter 4.1. genannten Institutionen 
werden im Rahmen der Amtshilfe dem Gremium angehören. Die unter 4.2 genannten exte r-
nen Fachexperten erhalten ausschließlich eine angemessene Aufwandsentschädigung. 
 
 
Begründung: 
 
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Vorlage V/0828/2011 "Einsatz eines 
künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss" ohne Beschlussfassung beraten und in die 
nächste Beratungskette geschoben. 
 
Es wurde angeregt, die folgenden Hinweise/Ergänzungen in die Beschlussvorlage aufzunehmen: 
 
- Unter 4.2. sollen konkrete Besetzungsvorschläge für die externen Fachexperten benannt we r-
den. Auf eine geschlechtsparitätische Besetzung ist dabei zu achten. 
- eine Darstellung der Kosten / Finanzierung ist zu ergänzen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

02.02.2012 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2012 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.02.2012 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0828/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37