V/0828/2011/1
Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss
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Hauptvorlage V/0828/2011
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DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Vorlagen-Nr.: V/0828/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Schnell Ruf: Betrifft Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss Beratungsfolge 24.11.2011 Kulturausschuss Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Münster herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll gerecht zu werden. 2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als unabhängiges Sachverständigengremium, das in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt wer- den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. - Westfälisches Landesmuseum - Kunstakademie - Westfälischer Kunstverein - Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster - Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 4.2 Zudem werden 4 weitere externe Fachexperten mit Stimmrecht durch den Kulturausschuss benannt. 4.3 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mitglied sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 492-4100 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Datum: 26.10.2011 V/0828/2011 - 2 - 4.4. Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke, die Leiterin der Kunsthalle Münster Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der städtischen Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt: „7.2.9: Benennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstleri- schen Fachbeirat des Kulturausschusses“ Begründung: Münster hat sich weltweit zu einem Referenz-Ort für die Begegnung mit zeitgenössischer bildender Kunst und Kunst im öffentlichen Raum auf höchstem Niveau entwickelt. Dieser Ruf beruht nicht zuletzt auf dem internationalen Erfolg der Skulpturprojekte Münster, die seit 1977 im Abstand von 10 Jahren stattgefunden haben. Münster wurde zum Modellfall für Kunstprojekte im urbanen Um- feld und erlangte damit eine Vorbildfunktion für andere Städte. Mit den Kunstwerken, die nach den temporären Skulpturprojekten in Münster geblieben sind, ist eine international bedeutsame Sammlung von Skulpturen entstanden. Die Thematisierung von „Kunst im öffentlichen Raum“ bzw. die noch um fassendere Thematik „Kunst und Öffentlichkeit“ gehört mit dieser Sammlung zu dem wohl bedeutsamsten „kulturhistorischen Erbe“ Münsters. So- wohl die Pflege dieses Erbes als auch die kontinuierliche Auseinandersetzung ist für die Weiter- entwicklung der Stadt Münster als „bildende Kunst Stadt“ äußerst relevant. Sowohl mit Blick auf Stadtbild und Stadtentwicklung, kulturtouristische Aspekte, Identität und bürgerschaftlicher Ausei- nandersetzung, Image und Alleinstellung, als auch mit Blick auf einen in der Fachwelt anerkannten Diskurs ist Münsters öffentliche Kunst größtes Fund und Verpflichtung zugleich. Es setzt – insbe- sondere bei steigender Dichte von Skulpturen im öffentlichen Raum – ein fachlich fundiertes und qualitätsvolles Entscheiden und Handeln voraus. Das qualitätsvolle Entscheiden über den Verbleib bzw. das Aufstellen von Skulpturen im öffentlichen Raum darf sich dabei nicht nur auf die Skulptu- ren im Rahmen der Skulpturprojekte beziehen. Es muss stattdessen auch in den Zwischenjahren gewährleistet sein, in denen auch immer wieder Anfragen oder Anträge zur Aufstellung weitere Skulpturen an die Verwaltung gerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen künstlerischen Fachbeirat nicht nur im Umfeld der Skulpturprojekte Münster einzurichten. Der vorliegende Besetzungsvorschlag der Verwaltung entspricht dabei im Wesentlichen der letzten Kunstkommission, die mit Entscheidung des Kultur- ausschusses am 31.05.2006 eingerichtet wurde. Eine Erweiterung besteht in der verbindlichen Besetzung von maximal vier externen Experten, die die rein lokale Fachperspektive und aktuelle Positionen der Kunst im öffentlichen Raum ergänzen soll. Der Kulturausschuss und die Verwaltung können entscheiden, dass in einer Angelegenheit ein Votum des künstlerischen Fachbeirates eingeholt wird. Der Fachbeirat hat keine eigenen Bera- tungs- und Initiativrechte, er berät ausschließlich die Angelegenheiten, die ihm vorgelegt werden. Die Einrichtung als Fachgremium begründet sich wie folgt: V/0828/2011 - 3 - V/0828/2011 - Der künstlerische Fachbeirat gibt im oben definierten Aufgabenbereich fachliche Empfehlungen und Beurteilungen an den Kulturausschuss. Das setzt voraus, dass in dem künstlerischen Fachbeirat Fachleute vertreten sind, deren Beurteilung ausschließlich auf sachlichen und fachli- chen und gerade nicht auf politischen Erwägungen beruht. Die fachlichen Ratschläge sollen dann später in politische Abwägungsprozesse einbezogen werden. - Die Einbeziehung von Fraktionsvertretern in de n künstlerischen Fachbeirat dient der Kommuni- kation und dem Transfer der Diskussion aus der Kunstkommission in die Politik. - Der Kern des künstlerischen Fachbeirats besteht aus Vertretern der wichtigsten, ortsansässigen Institutionen, deren Aufgabe die Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer Kunst ist. Dar- über hinaus werden vier Experten hinzugezogen, di e sowohl einen externen Blick als auch spe- zielle Fachkenntnisse aus Teilgebieten bzw. Sc hnittfeldern mit der Kunst im öffentlichen Raum einbringen können. - Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirats sind nicht öffentlich. Das erleichtert es, über Künstler und deren Werke offen und unvoreingenommen diskutieren zu können. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0828/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss Beratungsfolge 02.02.2012 Kulturausschuss Vorberatung 08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 08.02.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Müns- ter herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll g e- recht zu werden. 2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als una bhängiges Sachverständigengremium, das in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r- den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. - Westfälisches Landesmuseum - Kunstakademie - Westfälischer Kunstverein - Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster - Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 4.2. Zudem gehören dem künstlerischen Fachbeirat folgende externe Fachexperten mit Stimmrecht an: - Dr. Söke Dinkla, Duisburg - Georg Elben, Marl - Dr. Markus Heinzelmann, Leverkusen - Rita Kersting, Düsseldorf - Ina Weber, Köln/Bonn Vorlagen-Nr.: V/0828/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Schnell / Frau Dr. Kirkpatrick Ruf: 492-4100 / 492-4191 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Kirkpatrick@stadt-muenster.de Datum: 06.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0828/2011/1 4.3 Im Falle der Stimmengleichheit wird keine abschließende Empfehlung des künstler i- schen Fachbeirats gegeben. 4.4 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mitg lied sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke , die Leiterin der Kunsthalle Münster Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der städtischen Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 4.6 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt: „7.2.9: Be nennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstler i- schen Fachbeirat des Kulturausschusses“. II. Finanzielle Auswirkungen Mit Einrichtung des künstlerischen Fachbeirats entstehen im Fall der Zusammenkünfte des Beirats Kosten in einem ge ringen Umfang, die dem laufenden Geschäft der Verwaltung z u- zuordnen sind. Sie werden somit von dem jährlich verfügbaren Budget des Kulturamtes getragen. Der Beirat wird voraussichtlich nur ein - bis zweimal im Jahr tagen. Eine Honorierung der Beiratstätigkeit sowohl der stimmberechtigten als auch der nicht stimmberechtigten Mi t- glieder ist generell nicht vorgesehen . Die Vertreter der unter 4.1. genannten Institutionen werden im Rahmen der Amtshilfe dem Gremium angehören. Die unter 4.2 genannten exte r- nen Fachexperten erhalten ausschließlich eine angemessene Aufwandsentschädigung. Begründung: Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Vorlage V/0828/2011 "Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss" ohne Beschlussfassung beraten und in die nächste Beratungskette geschoben. Es wurde angeregt, die folgenden Hinweise/Ergänzungen in die Beschlussvorlage aufzunehmen: - Unter 4.2. sollen konkrete Besetzungsvorschläge für die externen Fachexperten benannt we r- den. Auf eine geschlechtsparitätische Besetzung ist dabei zu achten. - eine Darstellung der Kosten / Finanzierung ist zu ergänzen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0828/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37