Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Städtischer Eigenanteil - Tiefbaumaßnahmen Haagsches Feld
Verwaltungsvorlage 05 - 17 0729/2022 vom 06.09.2022
Stand: Am 06.09.2022 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
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Verwaltungsvorlage (Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Städtischer Eigenanteil - Tiefbaumaßnahmen Haagsches Feld)
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