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Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Städtischer Eigenanteil - Tiefbaumaßnahmen Haagsches Feld

Verwaltungsvorlage 05 - 17 0729/2022 vom 06.09.2022

Stand: Am 06.09.2022 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2022

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 9. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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