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2091/2023

Kölner Anti Spray Aktion (KASA) - Bericht 2019-2022

Mitteilung Ausschuss 18.07.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage zum KASA Jahresbericht

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1934 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
Vorlagen-Nummer   18.07.2023 
 2091/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 28.08.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
 
Kölner Anti Spray Aktion (KASA) - Bericht 2019-2022 
Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales und den Bezirksvertretungen mit: 
 
Die Kölner Anti Spray Aktion und ihre Partner*innen setzen sich seit 25 Jahren dafür ein, die 
Ausbreitung von illegalen Graffiti entschieden entgegenzuwirken und somit zu einer Verschö-
nerung des Stadtbildes beizutragen.  
 
Alle Partner*innen haben sich verpflichtet, ihre eigenen Objekte möglichst zügig und nachhal-
tig von illegalen Graffiti zu befreien. Gemeinsam werden neben der konsequenten Reinigung 
und Strafverfolgung neue Wege der Präventionsarbeit angestrebt, um durch Aufklärung und 
Information Kinder und Jugendliche von der illegalen Sprayerei fernzuhalten. 
 
Die KASA war auch in den letzten 4 Jahren erfolgreich aktiv und ist weiterhin ein gut funktio-
nierendes Netzwerk. Durch die regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppe zum regelmäßigen 
Erfahrungsaustausch wird insbesondere die Polizei in ihrer Ermittlungsarbeit unterstützt. Zu-
dem können gemeinsam öffentlichkeits- und medienwirksame Aktionen initiiert werden.  
 
Alle Aktionen und Aktivitäten sowie die Berichte der KASA-Partner*innen können dem in der 
Anlage beigefügten Bericht entnommen werden.  
 
Anlage „Jahresbericht KASA 2019 – 2022“ 
 
Gez. Blome

Anlage zum KASA Jahresbericht

125523 Zeichen

Bericht der Ordnungspartnerschaft
von 2019 bis 2022

2
Inhaltsübersicht
Einleitung ....................................................................................................................................... 3
Die Partner*innen der Kölner Anti Spray Aktion ....................................................................... 4
KASA während der Corona-Pandemie ........................................................................................5
Zahlen, Daten und Fakten ............................................................................................................ 6
Prioritäten.......................................................................................................................................7
Reinigungsverfahren der AWB-KASA Gruppe .......................................................................... 8
Überblick der Reinigungsarbeiten ........................................................................................... 10
KASA in der Presse ......................................................................................................................11
Reinigung der Reiterstatue .....................................................................................................................11
Reinigung am Norbert Burger Platz .................................................................................................... 12
Artikel in der „EIGENTUM aktuell“ zum Thema Graffitientfernung .............................................. 13
KASA Geschäftsstelle ................................................................................................................ 21
Beratungsangebote & Präventionsarbeit ........................................................................................... 21
Bürger*innenanfragen, Bürger*innenhinweise und Bürger*innenbeschwerden .....................22
Reinigungsv
erträge mit der AWB ........................................................................................................22
Beispiele: KASA Gestaltungsprojekte ..................................................................................... 23
Zwischennutzungskonzept Ebertplatz ...............................................................................................23
„We build this city“ Gestaltungsfläche und Hall of Fame Geldernstraße ...................................23
„Hall of Fame“ am Kalkberg ...................................................................................................................24
Graffitiprojekt Gremberger Wäldchen ................................................................................................25
Berichte der Kooperationspartner*innen ................................................................................ 28
Kölner Verkehrs-Betriebe ......................................................................................................................28
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein v. 1888 e.V. ........................................................................29
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ................................................................................................ 31
Deutsche Bahn  ........................................................................................................................................32
Kriminalpolizei Köln – Sachrate 43 „Farbe“ .......................................................................................34 
Auswahl der herausragenden Ermittlungserfolge  ..........................................................................36
RheinEnergie  ........................................................................................................................................... 37
Ausblick ....................................................................................................................................... 38
Ausbau strategischer Partnerschaften ...............................................................................................38
Neue Kommunikationskampagne anlässlich der 25-Jahrfeier .....................................................39

3
Einleitung
Der Kampf gegen illegale Graffiti und Farbsprühereien in Köln
Die Kölner Anti Spray Aktion (KASA) ist ein 1998 als Ordnungspa rtnerschaft gegründeter  
Zusammenschluss von u.a. Stadt Köln, Abfallwirtschaftsb etrieben, Kölner Verkehrsbetrie-
ben, Kölner Haus- und Grundbesi tzerverein, Deutsche Bahn, Landes polizei, Bundespolizei, 
Staatsanwaltschaft K öln und vielen weiteren Un ternehmen und Institutio nen. Die Liste 
der Unterstützer und Förderer sowi e Kooperationspartner*innen der KASA ist stetig 
angewachsen u nd beträgt derzeit 39 Partner*innen. 
Alle Partner*innen haben es sich zur Aufgabe gemacht, illegale Farbsprühereien an eigenen 
Objekten möglichst zügig und nachhaltig zu entfernen, die Ausbreitung von Farbschmiere-
reien zu stoppen und so einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes zu leisten und die 
Aufenthaltsqualität in Köln zu erhöhen. 
Die KASA ist auch die letzten vier Jahre aktiv gegen illegale Graffiti vorgegangen. 
Dabei standen nicht nur die konsequente Entfernung und Strafverfolgung, sondern auch 
Präventionsinitiativen und Aufklärungsaktivitäten im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit. 
Die KASA geht mit gutem Vorbild voran und reinigt seit 1998 jährlich 20.000 Quadratmeter 
Flächen an öffentlichem Eigentum. 2022 wurde das zur Verfügung stehende Haushaltsvolu-
men ausgeschöpft und mehr als 20.000 Quadratmeter gereinigt. Bis Ende des Jahres sind 
bis zu 2.000 zusätzliche Quadratmeter „über Plan“ gereinigt worden.
Der neue Bericht zeigt die Aktivitäten der Ordnungspartnerschaft in den vergangenen vier 
Jahren und bietet einen Ausblick in die Zukunft.

4
Die Partner*innen der 
Kölner Anti Spray Aktion
Stadt Köln
Amt für öffentliche 
Ordnung
Kriminalpolizei Köln
Kriminalkommissariat 43
Staatsanwaltschaft Köln
Kölner Haus- und Grund-
besitzerverein von 1888 
e.V.
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH
Kölner Verkehrs-
Betriebe AG
Deutsche Bahn AG
Station & Service
Services GmbH
Bundespolizei
Inspektion Köln
Stadtentwässerungs-
betriebe Köln AöR
Rheinenergie AG
Köln

5
KASA während der 
Corona-Pandemie
Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die 
getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie 
machte sich in Teilen der Kölner Bürgerschaft eine starke Unruhe und 
Unzufriedenheit bemerkbar. Dies spiegelte sich zunehmend auch im 
Bereich der Sachbeschädigungen durch Graffiti und illegalen 
Farbschmierereien wider. 
Insbesondere viele junge Menschen hatten während der Lockdowns, Kontaktbeschrän-
kungen und Schulschließungen plötzlich keine Möglichkeit mehr, sich aktiv freizeitmäßig 
zu beschäftigen. Hieraus resultierten teilweise vermehrt Verunreinigungen an öffentlichen 
Gebäuden. Der Umstand, dass die Schulen teilweise geschlossen waren, begünstigte hier 
die Möglichkeit, unbemerkt den angestauten Unmut oder teilweise auch die Kreativität auf 
illegale Weise zu verwirklichen. 
Aber es waren nicht nur junge Menschen, die in Sachen illegaler Sachbeschädigung Aufse-
hen erregt haben. Sogenannte Querdenker und Menschen aus links- sowie rechtsextremen 
Milieus nutzten die Zeiten, in denen sich wenig Menschen auf den Straßen und in den KVB 
U-Bahn Haltestellen aufgehalten haben, um hier ihre Parolen öffentlich zur Schau zu stellen.
Die KASA setzte im letzten Jahr alles daran, insbesondere gegen verfassungsfeindliche
Symbolik sowie gegen die sogenannten Schwurbler- und Querdenkersprüche vorzugehen.
Es ist und war zu bemerken, dass der Unmut eines kleinen Teils der Kölner Bürgerschaft sich
hier stark entladen hat.
Die Pandemie stellte aber auch in Sachen Zusammenarbeit und Kommunikation der KASA-
Partner*innen alle Beteiligten vor eine Mammut-Aufgabe. Geplante KASA-Arbeitskreis-
Treffen mussten im Jahr 2021 komplett abgesagt werden, eine Kommunikation war zum 
Großteil nur auf elektronischen Wegen möglich. Wichtige Arbeiten, wie beispielsweise das 
Erstellen des KASA-Jahresberichts, mussten weiter aufgeschoben werden. Die Stadt Köln 
stellte zur Unterstützung der KASA zwischenzeitlich auch studentische Mitarbeitende ein 
und ließ sich zusätzlich durch Verwaltungspraktikant*innen unterstützen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Corona-Pandemie auch die KASA vor große 
Herausforderungen stellte, die wir gemeinsam gut bewältigt haben. Hier hat sich die lang-
jährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bewährt.

6
Zahlen, Daten und Fakten
Insgesamt wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 
über 82.000 Quadratmeter öffentliche Flächen gereinigt. 
Die Stadt Köln wendet für die Entfernung von Graffiti pro Jahr rund 800.000 Euro auf. Dies 
deckt pro Jahr ca. 20.000 Quadratmeter verteilt auf je ca. 400 Aufträge an die AWB Köln 
GmbH ab. Letztes Jahr wurde das geplante Reinigungsvolumen sogar noch überschritten. 
Die gute Arbeit der KASA zeigt sich auch in der mittleren Bearbeitungszeit vom Eingang der 
Meldung bis zur Reinigung. Diese liegt im Durchschnitt für die vergangenen drei Jahre bei 
ca. 30 Tagen. 
Verfassungswidrige Symbole sowie persönliche Beleidigungen werden innerhalb von 24 
Stunden entfernt. 
Zu den rund 400 Reinigungsaufträgen pro Jahr werden parallel rund 400 Strafanträge 
gestellt. Hierbei führen durchschnittlich zehn Prozent zu einem Ermittlungserfolg. 
In manchen Fällen wird gegenüber Täter*innen Schadenersatz geltend gemacht. Dieser 
entspricht dabei den Kosten, die für die gereinigten Quadratmeter entstanden sind.  
In anderen Fällen, in denen ein Ersatz des entstandenen Schadens nicht möglich oder nicht 
gewollt ist, erfolgt die Sanktionierung der Tat durch die Staatsanwaltschaft Köln in einem 
ordentlichen Strafverfahren. 
Gereinigte Objekte
Wie viele Objekte in den vergangenen Jahren gereinigt wurden, zeigt die folgende 
Übersicht:
Kategorie 2019 2020 2021 2022 Gesamtergebnis
Schulen 108 79 58 108 353
Kindertagesstätten 3 9 3 3 18
Öffentliche Gebäude, Rathäuser etc. 35 40 24 34 133
Fiskalbesitz, Liegenschaften 7 7 7 9 30
Spielplatz, Grün- und Sportanlagen 53 72 53 82 260
Öffentliches Straßenland 115 81 54 75 325
Brücken, Tunnel und Unterführungen 46 58 27 83 241
Kunst, Denkmäler und Friedhöfe 24 12 9 20 65
Sonstiges 11 7 10 14 42
Insgesamt 402 365 245 428 1.440

7
Prioritäten
Da die Meldungen insgesamt zugenommen haben, ist es erforderlich, die Prioritäten für die 
Reinigung der Objekte neu zu setzen. Für das aktuell laufende Geschäftsjahr wurden die 
Prioritäten enger gefasst. 
Priorität 1: (sofort, spätestens nach 24 Stunden)
– Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen
– Farbschmierereien mit politischen Inhalten
– Beleidigungen (beispielsweise gegen die Oberbürgermeisterin oder Lehrpersonal an
Schulen)
– Näheres Domumfeld, Rathäuser oder Örtlichkeiten mit hohem öffentlichem Interesse
Priorität 2: (innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen)
– Schulen, Berufskollegs und Kindertagesstätten
– Verwaltungsgebäude, Museen, Parks, Spielplätze, Grünanlagen
Priorität 3:
– Brücken und näheres Umfeld
– Öffentliches Straßenland
– Im Bau befindliche Gebäude
Betrachtet man das gesamte Stadtgebiet, werden die meisten Reinigungen im 
Stadtbezirk Innenstadt beauftragt. Auch über die vergangenen vier Jahre ist diese 
Verteilung gleichgeblieben. 
Dies liegt an mehreren Faktoren. Die stark frequentierten Bereiche der Innenstadt werden 
häufiger beschmiert und gemeldet. Viele Aufträge sind rund um den Kölner Dom verortet 
oder betreffen Verwaltungsgebäude in der Innenstadt. Auch der besondere Fokus auf 
Neumarkt und Ebertplatz hat dazu beigetragen, dass viele Reinigungsaufträge in der 
Innenstadt durchgeführt wurden.

8
Reinigungsverfahren der 
AWB-KASA Gruppe
Das Graffiti-Reinigungsteam der AWB Köln GmbH reinigt in drei 
Verfahren: mechanisch, chemisch und durch Anstrich. 
Zusätzlich werden gereinigte Flächen durch eine Prophylaxeschicht versiegelt. 
Die Reinigungsarbeiten finden immer in Absprache mit den jeweiligen Objektbetreuenden 
der Stadt Köln statt. Dadurch sollen auch Synergieeffekte erzeugt werden. 
Sind Bau- oder Sanierungsprojekte geplant, werden diese Arbeiten und die Reinigung von 
Graffiti aufeinander abgestimmt.
1. Mechanisches Verfahren
Im mechanischen Verfahren wird sogenanntes Glaspudermehl benutzt. Es wird auf stark sau-
genden, nicht versiegelten Untergründen verwendet. Diese sind Betonflächen (Brückenpfeiler, 
Stützmauern oder Gehwege) aber auch Holzbauten auf Kinderspielplätzen. Das Glaspuder-
mehl schleift dabei die oberen Schichten, in die die Farbe eingedrungen ist, ab und entfernt so 
die Schmiererei. Die Belastung für den Untergrund ist bei diesem Verfahren am größten. Die 
Fläche wird im Anschluss mit einer Prophylaxeschicht beschichtet und so geschützt.
Objektbetreuer*innen
AWB
Ämter
Polizei
Bürger*innen
KASA KASA
AWBKASA Fertigmeldung
(Foto, Mail) Reinigungadministrative
Nacharbeiten
Bedarfsmeldung
Graffiti
(Foto, Mail, Telefon)
Prüfung
fehlende Objektangaben, 
Objektbetreuer meldet 
nach
Prüfung
schlechte Fotoqualität, 
AWB meldet auch
Auftrag wird erteilt, 
alle Infos liegen vor
(Foto, Mail)
Strafanzeige 
stellen
Polizei Köln

9
2. Chemisches Verfahren
Für die Reinigung wird durch warmes Wasser und 
eine chemische Lösung die Schutzschicht inklusive 
der Farbe aufgelöst. Das Abwasser der Reinigung 
wird vollständig aufgefangen und fachgerecht 
entsorgt. So wird der Untergrund nicht in Mitleiden-
schaft gezogen. Dies ist besonders für Klinkerfassa-
den und denkmalgeschützte Betonwände wichtig. 
Die Reinigung ist zudem schneller und kostengüns-
tiger gegenüber dem mechanischen Verfahren. 
3. Anstrich
Sofern es möglich ist, werden beschmierte Flächen 
lediglich neu gestrichen. Farblich wird die neue 
Fläche dem Objekt angepasst. Bei einem Neu-
anstrich wird der vorher benutzte Farbton erneut 
aufgetragen.
Zusätzliche Prophylaxeschicht
Eine Prophylaxeschicht wird aufgetragen, um bei erneuter Reinigung derselben Stelle weni-
ger Aufwand betreiben zu müssen. Die Schicht zieht in den Untergrund ein und nimmt die 
Sprühfarbe der neuen Schmiererei auf. Der Untergrund, meist stark saugender Beton, bleibt 
von der Farbe verschont. Die Schicht wird in drei Lagen aufgetragen. Erst danach ist sie für 
einige Zeit, je nach Witterung und Sonneneinstrahlung, haltbar und schützt das Objekt vor 
weiteren Verunreinigungen.
Überblick der Reinigungsarbeiten
Gereinigte  
Quadratmeter (m²)
M echanisch Chemisch Malerarbeiten und/
oder Prophylaxe
2019 22.265,00 9.128,70 1.113,30 12.023,00
2020 23.
001,50 9.430,70 690,00 12.880,80
2021 21.119,60 11.827,00 1.056,00 8.236,60
2022 21.230,00 11.408,50 787,00 9.034,50

10
Ausgeführte Leistungen 1.1.2019–31.12.2019
Malerarbeiten/
Prophylaxe
54%
Chemisch
5%
Mechanisch
41%
Ausgeführte Leistungen 1.1.2020–31.12.2020
Ausgeführte Leistungen 1.1.2021–31.12.2021
Ausgeführte Leistungen 1.1.2022–31.12.2022
Malerarbeiten/
Prophylaxe
56%
Mechanisch
41%
Malerarbeiten/
Prophylaxe
40%
Mechanisch
55%
Malerarbeiten/
Prophylaxe
42%
Mechanisch
54%
Chemisch
3%
Chemisch
5%
Chemisch
4%
Überblick der Reinigungs-
arbeiten

11
KASA in der Presse
Reinigung der Reiterstatue
Reiterstandbild ist 
gesäubert Mittwoch 
1. Juli 2020
Die Reiterstatue von Kaiser Wilhelm II. 
an der Hohenzollernbrücke ist wieder 
sauber. Das Denkmal am Übergang 
zum Heinrich-Böll-Platz wurde in 
der Nacht zum 24. Juni 2020 von 
Unbekannten mit Farbe beschmiert. 
Mitarbeitende der Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln GmbH (AWB) haben Sockel 
und Statue im Auftrag der Kölner 
Anti Spray Aktion (KASA) gereinigt. 
Mit Heißwasser und einem Hoch-
druckreiniger konnten die AWB die 
Farbe von der Metallfigur und dem 
Steinsockel entfernen. Durch diese 
schonende Reinigungsmethode blieb 
die charakteristische Patina der Skulp-
tur erhalten. Die Reinigung nahm ins-
gesamt drei Arbeitstage in Anspruch. 
Die Säuberung gestaltete sich schwie-
rig, weil eine Anfahrt mit Fahrzeugen 
bis zur Platzfläche nicht möglich war. 
Das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege unterstützte die Aktion mit einem Hubstei-
ger, der im Rheingarten stand. Mit diesem konnten die Mitarbeitenden der AWB die rund 20 
Meter Luftlinie bis zur Statue überbrücken und von dort die Reinigung vornehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten wurde das Denkmal mit einem Graffiti-Schutz versehen. 
Die Stadt Köln stellte bereits nach Bekanntwerden der Farbattacke Strafantrag wegen 
Sachbeschädigung beim Staatsschutz der Polizei Köln.

12
Reinigung am Norbert Burger Platz
Wer kennt es nicht, unser wunderschönes Altstadt-Panorama mit dem Weltkulturerbe 
Kölner Dom im Hintergrund. Vom Norbert-Burger-Platz am Fuße der Hohenzollernbrücke, 
fotografieren es Jahr für Jahr tausende von Einheimischen und Tourist*innen. 
Leider werden 
wir auch hier 
immer wieder 
mit unschönen 
Verunreinigun-
gen konfrontiert, 
denen wir sehr 
konsequent 
nachgehen.

13
Artikel in der „EIGENTUM aktuell“ zum Thema Graffitientfernung
16 EIGENTUM AKTUELL 04/19HAUSTECHNIK „GRAFFITIENTFERNUNG“
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PROBLEMLÖSUNG BEI NASSEN 
KELLERN UND FEUCHTEN WÄNDEN
Die Kölner Anti Spray Aktion (KASA) 
wurde auf Betreiben des Kölner Haus- 
und Grundbesitzervereins von 1888 e.V . 
und der Polizei Köln in Zusammenarbeit 
mit der Stadt Köln 1998 gegründet. Sie 
ist ein Zusammenschluss von insgesamt 
37 Unternehmen und Institutionen aus 
dem privaten und öffentlichen Sektor. 
Als Ordnungspartnerschaft kämpft die 
KASA gegen illegale Farbsprühereien 
in Köln. Im Auftrag der KASA werden 
jedes Jahr 20.000 Quadratmeter verteilt 
auf über 400 Aufträge an öffentlichen Ge-
bäuden gereinigt. Alle Partnerinnen und 
Partner unterstützen sich gegenseitig. Die 
Aktivitäten sollen alle anderen Hausei -
gentümer zur Nachahmung anregen. Da-
durch soll Köln attraktiver, sauberer und 
gastfreundlicher werden.
Neben der zügigen Reinigung der eigenen 
Objekte verfolgen wir jedes illegale Graf-
fiti konsequent durch Anzeigenerstattung 
bei der Polizei sowie Geltendmachung 
zivilrechtlicher Ansprüche. Im Schnitt 
führen 10 Prozent der Anzeigen zu einem 
Ermittlungserfolg.
Reinigen und Strafen alleine reicht jedoch 
nicht! Es ist wichtig, dass die Täterinnen 
und Täter begreifen und verstehen, dass 
es kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
Straftat ist. Will man sich mit 15 Jahren 
nur durch ein paar Minuten Sprayen für 
die nächsten Jahre verschulden? Kein 
Führerschein? Keine eigene Wohnung? 
Kein Auto? Kein Urlaub? Vom Gehalt 
bleibt immer nur der Pfändungsfreibe-
trag, egal wie viel man verdient und wie 
sehr man sich anstrengt? Will man sein 
Leben beim Sprayen an besonders gefähr-
lichen Stellen, wie beispielsweise an Gleis- 
anlagen, aufs Spiel setzen? Alles nur für 
ein bisschen Anerkennung in der Szene? 
Gibt es eine Alternative zu illegalem Graf-
fiti und wenn ja, wo findet man diese? 
In Rahmen von Info-Ausstellungen, Vor-
trägen an Schulen oder Berichten in den 
Medien weist die KASA Jugendliche auf 
die Gefahren sowie die strafrechtlichen 
und zivilrechtlichen Konsequenzen hin. 
Regelmäßig finden Pressetermine der 
KASA in den Kölner Stadtbezirken statt. 
Hand in Hand
Die KASA geht konsequent gegen jedes 
Graffiti in Köln vor. Von der Straftat 
über die Meldung bis zur Reinigung 
und schlussendlich dem Strafantrag 
wegen Sachbeschädigung. Das öffent-
liche Eigentum der Stadt Köln wird 
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH gereinigt. Gleichzeitig 
wird Strafantrag wegen Sachbeschä -
digung bei Polizei Köln gestellt. Die 
Kriminalpolizei ermittelt Täterinnen 
und Täter, welche dann von der Staats-
anwaltschaft Köln angeklagt werden. 
Die Geschäftsstelle KASA im Amt für 
öffentliche Ordnung der Stadt Köln 
fungiert dabei als Schaltzentrale und 
vermittelt zwischen den Partnerinnen 
und Partnern. 
Unsere Erfolge
Seit der Gründung vor 20 Jahren wer -
den jährlich über 400 Objekte im öf-
fentlichen Eigentum der Stadt Köln, 
Haltestellen, Stadtbahnen und Busse 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 
Züge und Bahnhöfe der Deutschen 
Bahn und viele Objekte in Privatei-
gentum gereinigt. In zehn Prozent der 
jährlich über 2.000 Strafanzeigen we-
gen Sachbeschädigung wird ein Täter 
oder eine Täterin ermittelt und zur 
Verantwortung gezogen. 
Die Kölner Anti Spray Aktion wird im-
mer wieder für ein konsequentes Vorge-
hen gegen illegale Graffiti, Verschmut -
zungen und Farbschmierereien werben. 
Dazu gehört aber auch, die Diskussion 
darüber zu führen, wie diese Straftaten 
verhindert werden können. 
Was führt oder verleitet zumeist junge 
Menschen dazu, das Eigentum anderer 
Menschen zu beschädigen? 
Daher wirkt die KASA in vielen Pro-
jekten zur Ge- und Umgestaltung des 
öffentlichen Raumes mit. In Zusam-
menarbeit mit den Partnerinnen und 
Partnern werden Bahnhöfe, Brücken -
bauwerke und andere Stellen in Köln 
durch Künstlerinnen und Künstler in 
gemeinsamer Abstimmung gestaltet. 
Kontaktdaten:
Kölner Anti Spray Aktion (KASA)
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
E-Mail: info@kasa-koeln.de
Tel.: 0221-221-0
Fax: 0221-221-27505
Seit über 20 Jahren im Kampf 
für ein sauberes Köln
Reinigung nach Stadtbezirken in den letzten drei Jahren
2016 2017 2018 Gesamt-
ergebnis
Innenstadt 
(Neustadt, Altstadt & Deutz) 143 149 163 455
Rodenkirchen 19 13 19 51
Lindenthal 27 28 37 92
Ehrenfeld 22 21 23 66
Nippes 38 36 55 129
Chorweiler 14 17 15 46
Porz 28 22 19 69
Kalk 30 25 30 85
Mülheim 53 45 47 145
Gesamtergebnis 374 356 408 1138
Reinigung nach Objektkategorien
2016 2017 2018 Gesamt-
ergebnis
1 - Schule 103 88 108 299
2 - Kita 7 9 11 27
3 - öffentl. Gebäude 34 22 27 83
4 - Fiskalbesitz 3 3 7 13
5 - Spielplatz, Grünanlage,    
      Sportanlage 91 76 75 242
6 - Öffentl. Straßenland 35 48 55 138
7 - Brücke, Tunnel, 
      Unterführung 69 79 95 243
8 - Kunst, Denkmal, 
      Friedhof
16 20 18 54
9 - Sonstige 16 11 11 38
Gesamtergebnis 374 356 408 1138
KASA Online Strafanzeige Initiative „Sag's uns“ der Stadt Köln

14
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Immer wieder kommt es zu Farbschmie-
rereien an Hauswänden, Türen und sons-
tigen Gebäudeteilen. Der geschädigte 
Hauseigentümer hat daher ein großes 
Interesse, die ihm entstandenen Kos-
ten vom Verursacher zurückzufordern. 
Voraussetzung für die Durchsetzung  
zivilrechtlicher Ansprüche ist, dass Name 
und Anschrift des Verursachers bekannt 
sind. Wenn die Polizei im Rahmen ihrer 
Ermittlungen keinen Tatverdächtigen 
feststellen konnte, erhält der geschädigte 
Eigentümer eine Mitteilung, dass das 
Verfahren eingestellt worden ist, weil 
kein Tatverdächtiger bekannt ist. In die-
sen Fällen lassen sich Schadensersatz -
ansprüche nicht durchsetzen. Dies ist 
erkennbar an dem vergebenen Akten-
zeichen „UJS“ (ungeklärte Justizsache). 
Wurde gegen den Verursacher der Farb-
schmierereien ein Ermittlungsverfahren 
eingeleitet, erhält der private Hauseigen-
tümer von der Staatsanwaltschaft Köln 
unaufgefordert eine Mitteilung über das 
Aktenzeichen. Der geschädigte Haus- 
eigentümer kann dann über einen Rechts-
anwalt Akteneinsicht in die Ermittlungs-
akten nehmen und dort die Personalien 
des Täters erfahren. Zunächst muss der 
Schadensverursacher zur Zahlung der 
entstandenen Schadensbeseitigungskos-
ten innerhalb einer angemessenen Frist 
(ca. 14 Tage) aufgefordert werden. Zahlt 
der Schädiger nicht, ist der Weg zur ge-
richtlichen Durchsetzung des Schadens-
ersatzanspruches eröffnet. Dies kann auf 
zwei verschiedenen Wegen geschehen:  
1. Einleitung des 
gerichtlichen Mahnverfahrens
Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren
handelt es sich um ein automatisiertes 
Verfahren. Auf einem maschinenlesba -
ren Vordruck werden nur bestimmte
Mindestangaben, wie Name und An-
schrift des Antragstellers und des An-
traggegners sowie bestimmte Schlüssel -
nummern, eingetragen. Die Rechtsbera-
ter des Kölner Haus- und Grundbesitzer 
Vereins sind Ihnen bei der Ausfüllung
des Formulars gerne behilflich. Wohnt
der Schädiger innerhalb der Gerichts -
bezirke Köln, Bonn oder Aachen, ist 
der Mahnantrag an das zentrale Mahn -
gericht bei dem Amtsgericht Euskir -
chen einzureichen. Das Gericht erlässt 
sodann einen Mahnbescheid und stellt 
diesen dem Antragsgegner zu. Bei der 
Einreichung des Mahnbescheides fal -
len Gerichtskosten an, die in ihrer Höhe 
von der Höhe des gestellten Anspruchs 
abhängig sind. Die Gerichtskosten  
werden in den geltend gemachten 
Schadensbeseitigungskosten von 
Amtswegen vom Gericht mit berück-
sichtigt. Nach Erhalt des Mahnbeschei -
des hat der Antragsgegner 14 Tage 
Zeit, gegen den Mahnbescheid Wider -
spruch einzulegen. Da der Antragsgeg-
ner im Regelfall gegen den Anspruch 
keine Einwendungen hat, wird es nur 
in seltenen Fällen zum Widerspruch 
kommen. Wird kein Widerspruch ein-
gelegt, muss der Antragsteller nach 
Ablauf von 14  Tagen seit Zustellung 
des Mahnbescheides den Erlass eines 
Vollstreckungsbescheides gegen den 
Antragsgegner beantragen. Die hier -
für notwendigen Unterlagen erhält 
der Antragsteller vom Mahngericht 
zugeschickt. Das Mahngericht erlässt 
sodann einen Vollstreckungsbescheid 
und stellt diesen dem Antragsgegner 
zu. Hiergegen hat der Antragsgegner 
nochmals die Möglichkeit, innerhalb 
von 14  Tagen Einspruch gegen den 
Vollstreckungsbescheid einzulegen. 
Geschieht dies nicht, wird der Voll-
streckungsbescheid nach 14 Tagen 
rechtskräftig und ist vollstreckbar (zur 
Vollstreckung siehe unter 3.). Legt der 
Schuldner wider Erwarten gegen den 
Mahnbescheid Widerspruch oder ge -
gen den Vollstreckungsbescheid Ein-
spruch ein, wird das Verfahren an das 
zuständige Amtsgericht abgegeben und 
geht in ein normales Gerichtsverfahren 
über. Der Antragsteller wird vom zu-
ständigen Prozessgericht aufgefordert, 
seinen Anspruch in schriftlicher Form 
zu begründen. In seiner Klageschrift 
muss der Antragsteller dem Gericht 
genau mitteilen, aus welchen Gründen 
er vom Schuldner Zahlung der Scha-
densbeseitigungskosten verlangt. Das 
Gerichtsverfahren endet durch ein Ur -
teil, in welchem der Schuldner ggf. zur 
Zahlung verurteilt wird. Sobald das 
Urteil rechtskräftig ist, kann hieraus 
vollstreckt werden (siehe unter 3.). 
2. Klage vor dem Prozessgericht
Statt des Mahnverfahrens kann der
Geschädigte auch sofort vor dem zu-
ständigen Prozessgericht Zahlungskla-
ge erheben. Mit Einreichung der Kla-
geschrift fallen Gerichtskosten an, die 
höher sind als die Kosten eines Mahn-
bescheides. Da das Klageverfahren bis 
zum Abschluss durch ein Urteil mehr 
Zeit in Anspruch nimmt, sollte der
Geschädigte seine Rechte durch Ein-
leitung des Mahnverfahrens verfolgen. 
Durch die Einleitung des Mahnverfah-
rens kann auch der gesetzlich vorge-
schriebene Einigungsversuch vor ei-
nem Schiedsmann umgangen werden, 
wenn die Kosten der Schadensbeseiti-
gung nicht über 600,– € liegen. Der Ge-
setzgeber hat vor einiger Zeit geregelt, 
dass eine Klage in Fällen, bei denen
der Streitwert nur bis 600,– € beträgt, 
zunächst ein Schiedsmann eingeschal -
tet werden muss. Erst wenn vor dem
Schiedsmann keine Einigung zustande 
kommt, kann Zahlungsklage erhoben
werden. Das Klageverfahren endet
durch Ausspruch eines Zahlungsur -
teils. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist 
(ein Monat) kann aus dem Urteil voll-
streckt werden (siehe unter 3.). 
3. Zwangsvollstreckung aus dem 
Vollstreckungsbescheid und Urteil
Leistet der Schuldner trotz rechts-
kräftigen Vollstreckungsbescheides
oder Urteils keine Zahlungen, lassen
sich nun Vollstreckungsmaßnahmen
durchführen. Hierzu kann ein Ge-
richtsvollzieher mit der Zwangsvoll-
streckung beim Schuldner beauftragt
werden. Stellt der Gerichtsvollzieher
fest, dass der Schuldner keine pfänd-
bare Habe besitzt, kann er zur Abga-
be der eidesstattlichen Versicherung
vorgeladen werden. Im Rahmen der
eidesstattlichen Versicherung hat der
Schuldner im Beisein des Gerichts-
vollziehers ein Vermögensverzeichnis
zu erstellen und sämtliche Einkünfte,
Bankverbindungen und Arbeitgeber zu 
benennen. Das Vermögensverzeichnis
ist wahrheitsgemäß zu erstellen. Die
falsche Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung ist strafbar. Der Schuld-
ner wird sich daher hüten, falsche
Angaben zu machen. Aufgrund der
im Vermögensverzeichnis enthaltenen 
Angaben sind weitere Zwangsvoll-
streckungsmaßnahmen möglich. Zum
Beispiel kann ein Guthaben auf dem
Bankkonto gepfändet werden oder der 
Arbeitslohn beim Arbeitgeber. Hat der 
Schuldner die eidesstattliche Versiche -
rung abgegeben, sind für 3 Jahre keine 
Vollstreckungsversuche mehr möglich. 
In jedem Fall sollte der Vollstreckungs-
bescheid oder das Urteil aufbewahrt
werden, damit zu einem späteren Zeit -
punkt ein erneuter Vollstreckungsver -
such unternommen werden kann. Dies 
ist häufig aussichtsreich, da es sich
vielfach bei den Schuldnern um junge 
Personen handelt, die vielleicht später 
wieder über Einkünfte verfügen. 
4. Durchsetzbarkeit 
zivilrechtlicher Ansprüche 
im Strafverfahren
Der Geschädigte kann auch im Rahmen 
des Strafverfahrens seine zivilrecht-  
lichen Ansprüche geltend machen.
Hierzu dient das sogenannte Adhäsi -
onsverfahren (§§ 403 ff. StPO). Wäh-
rend des Strafverfahrens muss ein
Antrag auf Ersatz der Schadensbesei-
tigungskosten gestellt werden. Dem
Gericht sind Beweismittel wie Fotos
und Kostenrechnungen vorzulegen.
Lehnt das Strafgericht den Antrag aus 
bestimmten Gründen ab, muss der
Geschädigte seine Ansprüche auf dem 
zivilrechtlichen Weg geltend machen
(wie unter 1. und 2. ausgeführt). Gibt 
das Gericht hingegen dem Antrag statt, 
kommt es neben der Verurteilung des 
Täters auch zur Verurteilung zur Zah-
lung der Schadensbeseitigungskosten. 
RA Bodo Deutschmann,  
Vertragsanwalt des Kölner Haus- und 
Grundbesitzervereins von 1888 e.V .   
Rechtliche Ansprüche nach Farbschmierereien

15
18 EIGENTUM AKTUELL 04/19HAUSTECHNIK „GRAFFITIENTFERNUNG“
Willi Zitzmann tankrevision GmbH & Co. KG
Industriestraße 87 · 50389 Wesseling – Berzdorf
Ihr Ansprechpartner: Herr Jörg Köllen
Tel.: 0 22 32 / 579 36-13 · Fax 0 22 32 / 5 79 36-29
E-Mail: koellen@willi-zitzmann.de
www.willi-zitzmann.de · Gebührenfrei (0800) 6 35 11 11
SeIt ÜBeR 30 JAHReN IHR quAlIFIZIeRteR FACHBetRIeB
Zapfsäulen) • Entsorgungsfachbetrieb § 52 KrW-/AbfG
Chemische 
Fassadenreinigung
Entfernung von Farbschmierereien 
durch mechanische Verfahren
Grundsätzliches
Die Vielzahl der in den 
letzten Jahren zum Ein-
satz gegen Farbschmie-
rereien gelangten Verfah-
ren stellt den potenziellen 
Anwender vor eine schier 
unlösbare Aufgabe, wenn 
er ohne vorhergehende 
praktische „ Vorführun -
gen“ oder ohne ein Min-
destmaß an Systema -
tik die zur Lösung des 
konkreten Reinigungs-
problems erforderliche 
„Technologie“ auswählen 
soll.
Bei Flächen, die nicht speziell gegen 
Farbanschläge präpariert wurden und 
die entweder wegen ihres hohen Saug -
vermögens bei einigen chemischen 
Verfahren ein weiteres Eindringen der 
gelösten Farben in den Untergrund er -
möglichen (zum Beispiel poröser Sand-
stein) oder wegen ihrer Robustheit (zum 
Beispiel gebrochener, in seinem Zustand 
belassener Naturstein) ggf. einen gering-
fügigen Materialabtrag verkraften, bietet 
es sich an, mit mechanischen, abrasiven 
Reinigungsverfahren die Flächen zu be-
handeln.
Nachstehend soll das Prinzip dieser 
Verfahren kurz vorgestellt werden. Der 
Schwerpunkt kann hier getrost auf das 
Niederdruck-Feuchtstrahlverfahren ge-
legt werden, da innerhalb des diesbezüg-
lichen gerätetechnischen Konzeptes das 
unserer Meinung nach breiteste Spek -
trum von möglichen Einstellungen für 
Arbeitsparameter und von damit in Ver-
bindung stehenden Reinigungseffekten 
realisiert werden kann.
Der Untergrund
Die abrasiven Verfahren „schleifen“ , 
wie aus der Bezeichnung unschwer 
zu entnehmen ist, die zu entfernende 
Schmiererei vom Untergrund ab. Es ist 
jedoch technisch nicht zu gewährleis-
ten, dass das Strahlmittel ausschließ-
lich nur mit der Sprayfarbe in Berüh-
rung kommt. Daher ist es sinnvoll, sich 
vor dem Einsatz von Strahltechnik mit 
einigen zu erwartenden Wirkungen 
des mittels Druckluft beschleunigten 
Strahlmittels auf den Untergrund aus-
einanderzusetzen.
Grundsätzlich gilt
• Je härter, dichter, homogener 
der Untergrund, je weicher, 
feinkörniger und feuchter 
das Strahlmittel, 
• je geringer der Druck, 
mit dem das Strahlmittel 
in Richtung Fassade beschleunigt
wird, desto schonender 
wird die Schmiererei entfernt.
Dies mag sehr eingängig 
klingen, jedoch muss 
hierbei eine Reihe wich -
tiger Aspekte berück-
sichtigt werden.
Wichtig: Trockene, aus-
gehärtete Farbschmiere -
reien lassen sich leichter 
entfernen als angequol -
len-elastische.
Das Strahlmittel
Die meisten natürli-
chen und auch techni-
schen Steine bestehen 
aus diversen Mineralen, 
sodass – bei Berück-
sichtigung des vorher 
Gesagten – eine reelle Chance für die 
zweckorientierte Auswahl des Strahl -
mittels existiert.
Die Kenntnis der Härte von minerali-
schen Bestandteilen des Untergrundes, 
der Härte der Strahlmittel und das 
Vorhandensein klarer Vorstellungen 
zum erwünschten Effekt erlauben eine 
erste Auswahl von Strahlmitteln.
Harte, grobkörnige Strahlmit -
tel, unter höherem Druck einge-
setzt, bieten sich bei der Reinigung 
von Stahlblech und robustem Be-
ton, weniger harte und feinkörni-
ge Materialien (unter niedrigerem 
Druck) für weiche, spröde und glatte  
Untergründe (Marmor, Travertin, Ke-
ramik, Glas und polierter Naturstein) 
an. Die Oberfläche der Strahlmittel-
partikel, dies sei nur kurz erwähnt, 
dürfte bei scharfkantiger Gestaltung 
effizienter reinigen und (bei vergleich-
barer Dichte und Körnung des Materi-
als) den Strahlmittelverbrauch verrin-
gern.
Wasserzusatz
Auf das Reinigungsergebnis nimmt 
ebenfalls der Zusatz von Wasser 
Einfluss. Wasser bremst aufgrund 
der Oberflächenspannung und 
der Dichte die Partikel vor dem 
Auftreffen und verringert zudem die 
Staubentwicklung.
Ergebnisse
Selbst wenn die Auswahl der Bedin-
gungen für eine abrasive Flächenrei-
nigung sachkundig erfolgte und die 
Farbschmierereien entfernt werden 
konnten, müssen die drei nachfolgend 
genannten verfahrensgebundenen 
Nachteile in Kauf genommen werden:
• Fassaden, an denen sich im Laufe
der Zeit Patina (i.d.R. Erdalka-
likarbonate und -sulfate) an der 
Oberfläche ausbilden konnte, 
werden nach Beseitigung der 
Graffiti eine vergrößerte Porig-
keit besitzen.
• Fassaden, besonders jene, die mit
einem Dispersionsfarbanstrich 
farbig gestaltet wurden, weisen 
nach der Reinigung Schatten 
auf. Diese bilden sich, wenn sie 
nicht bereits durch eingedrun-
gene Farbreste entstanden sein 
sollten, bedingt durch den Farb-
unterschied zwischen Anstrich-
pigmenten und Mörtelfärbung 
aus. Durch den Strahl werden 
zwangsläufig Putzbestandteile 
unter dem Anstrich mit freige-
legt.
• Hauptsächlich ältere Fassaden 
werden partiell durch den Reini -
gungsvorgang aufgehellt.
Unser Fazit
Das Abschleifen von Farbschmiererei -
en bietet sich dann an, wenn der Un-
tergrund „naturbelassen“ ist, wie zum 
Beispiel bei Beton. Obwohl wie oben
gesehen Veränderungen an der Ober -
fläche möglich sein können, ist das Ab-
schleifen der Alternative des Belassens 
der Farbschmierereien auf jeden Fall
vorzuziehen.
Wenn die Reinigung mit Wasser 
aufgrund Art und Grad der Ver -
schmutzung nicht zum Erfolg 
führt, ist es oft möglich, die Far -
ben durch Verwendung geeigne-
ter Reinigungschemikalien auf-
zuschließen und dadurch löslich 
zu machen. 
Bei der chemischen Steinreinigung 
werden je nach Steinart und Ver -
schmutzung Säuren oder Laugen 
verwendet, die meist auch Netzmittel 
enthalten.
Vor einer Reinigung mit Chemika-
lien ist in jedem Fall eine Muster -
fläche anzulegen, an der die infrage 
kommenden Reinigungspräparate 
getestet werden müssen. Wichtige 
Parameter sind hier die Vornässung, 
die Wirkstoffkonzentration, die Ver -
weilzeit und das Nachwaschen bis 
zur vollkommenen Entfernung des 
angewendeten Reinigers (ph-Test 
mit Universal-Indikationspapier).
Vor einer Ausführung ist das Fu-
gennetz zu kontrollieren und gege-
benenfalls sorgfältig auszubessern. 
Die Reinigung von Steinfassaden 
mit Reinigungschemikalien sollte 
ausschließlich dem Fachmann vor -
behalten sein, der aufgrund seines 
Fachwissens von vornherein gravie -
rende Fehler auszuschließen vermag 
und der für eine fach- und sachge-
rechte Verarbeitung der Präparate 
sorgt. Außerdem ist zu empfehlen, 
bewährte, getestete Fertigpräparate 
renommierter Hersteller einzuset-
zen, da hochkonzentrierte Säuren 
und Laugen schwere, irreversible 
Schäden auslösen können (Auflösen 
der Bindemittel im Stein, Bildung 
neuer bauschädlicher Salze und an-
derer steinfremder chemischer Ver -
bindungen).
Bei der Ausführung sind alle Hin-
weise des Herstellers strikt einzu-
halten. Bei der Verarbeitung von 
Reinigungschemikalien sind Schutz-
maßnahmen zu treffen, für den 
Verarbeiter selbst (Schutzkleidung, 
Schutzhandschuhe, Gesichtsschutz) 
und für die Umgebung (Passanten, 
empfindliche Bauteile, Pflanzen, 
parkende Pkws usw.). 
Das anfallende Schmutzwasser ist 
mit geeigneten Maßnahmen aufzu-
fangen und anschließend gemäß der 
örtlichen Abwasserbestimmungen 
zu entsorgen.
Reinigung mit Säuren
Dieses Verfahren wird sehr häufig 
zur Fassadenreinigung angewandt. 
Vorwiegend sind in den meisten 
handelsüblichen sauren Produkten 
zur Fassadenreinigung Flusssäu-
re und/oder Salzsäure enthalten. 
Flusssäure hat gegenüber Salzsäu-
re den Vorteil, dass sie mit Kalzi-
umkarbonat (Mörtelfugen) durch 
chemische Reaktion das schwer 
lösliche Kalziumfluorid Flussspat  
bildet, während Salzsäure das in 
Wasser leicht lösliche Kalziumchlo-
rid bildet. Fluss- und Salzsäure kön-
nen bei längerer Kontaktzeit sowohl 
silikatische als auch karbonatische 
Bindemittel zerstören und nebenbei 
erhebliche Mengen bauschädlicher 
Salze bilden. 
Ernste, irreversible Verfärbungen 
entstehen, wenn eisenhaltige oder 
mit Eisenadern durchzogene Natur -
steine mit Säuren gereinigt werden. 
Hier kommt es zur Reaktivierung 
und Lösung der eisenhaltigen Mine-
ralien, was oft meterlange, schlecht 
entfernbare Eisenausblutungen auf 
der Gesteinsoberfläche zur Folge hat. 
Nach Möglichkeit sollte sowohl aus 
verarbeitungstechnischer als auch 
aus Sicht der möglichen Steinschä-
digung die Verwendung solcher Pro-
dukte nur auf die unbedingt notwen-
digen Fälle beschränkt werden. Gla-
sierte Keramikerzeugnisse (Verblen-
der, Klinker) und polierter Granit 
sollen nicht mit flusssäurehaltigen 
Mitteln gereinigt werden, da deren 
Oberfläche stumpf werden kann.
Heute gibt es von verantwortungsbe-
wussten Herstellern eine ganze Reihe 
hervorragend rezeptierter Reinigungs-
präparate, bei denen die Säurekompo-
nente minimiert ist und die darüber 
hinaus Netzmittel oder andere reini -
gende Substanzen enthalten.
Reinigung mit Laugen
Dieses Verfahren wird mit alkali -
schen Reinigungsmitteln bei säure-
empfindlichen Gesteinen, z. B. Kalk-
steinen, Travertin und Muschelkalk, 
durchgeführt. Mit diesem Verfahren 
können folgende Verschmutzungen 
entfernt werden: Öl, Fett, Ruß, Al-
gen, Moos, Farben und Lacke, alte 
Konservierungsmittel. 
In der Praxis haben sich Pasten be-
währt, die Natrium- oder Kalium-
hydroxid, Tenside, Verdicker sowie 
Komplexbildner enthalten. Die Kom-
plexbildner sind in der Lage, je nach 
Zusammensetzung z.  B. Kalzium zu 
binden und so gipshaltige Schmutz-
krusten aufzulösen.
Vor einer Reinigung mit Alkalien ist 
in jedem Fall eine Musterfläche anzu-
le
gen, an der die infrage kommenden 
Reinigungspräparate getestet werden 
müssen. Wichtige Parameter sind hier 
die Verweilzeit und das Nachwaschen 
bis zur vollkommenen Entfernung 
der angewendeten Alkalien (ph-Test 
mit Universal-Indikatorpapier) sowie 
gegebenenfalls das Nachwaschen mit 
Steinneutralisator.
Mit der alleinigen Graffiti-Entfernung ist es hier nicht getan.

16
16 EIGENTUM AKTUELL 06/20HAUSTECHNIK „GRAFFITIENTFERNUNG“
CANSAN GmbH ·K analsanierung mit System · Pierstraße 3 · 50997 Köln-Godorf
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KANALUNTERSUCHUNG
Dichtigkeitsprüfung –T V-Untersuchung
KANALREINIGUNG
Hochdruckreinigung
UNTERIRDISCHE
KANALSANIERUNG
Inlinerverfahren –F räsverfahren
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Interview 
„Jeder kann einen Beitrag für eine saubere Stadt leisten“
Pionier bei Graffiti-Entfernung
KASA kurz und knapp:
Seit über zwanzig Jahren steht Pro Urbano 
für konsequente und langfristige Graf-
fitientfernung. Unternehmensgründer 
Rainer Erhardt war mit seinem Haus 
selbst vom Gaffiti-Vandalismus be-
troffen: „Ich hatte die Nase voll von 
beschmierten Wänden und dem per -
manenten Neustreichen“ , sagt er. Nach 
dreimaligem Überstreichen begann Er -
hardt, mit Graffiti Schutzbeschichtungen 
zu experimentieren. Um sein Know-how 
stetig zu erweitern, holte er Architekten, 
Denkmalpfleger und chemische Indu -
strie mit ins Boot. Das Ergebnis kann 
sich sehen lassen: Aus dem gesammelten 
Wissen entstand eine breite Produktpalet-
te, die es den Experten von Pro Urbano 
ermöglichen, für fast jede Oberfläche 
und Material die passende Schutzbe-
schichtung zu finden. Die langjährige 
Erfahrung und die vielen zufriedenen 
Kunden – angefangen von der Stadt 
Köln über den WDR bis hin zur Deut-
schen Bahn – sprechen für sich. „Ein 
aktuelles Großprojekt ist die Anti-Graf-
fiti-Beschichtung der historischen Licht-
masten auf den Kölner Ringen“ , berichtet 
Erhardt, „da haftet kein Aufkleber mehr 
und auch der Permanent-Edding hat  
keine Chance.“
Für die graffitifreie Zone gibt es ein um-
fassendes Leistungsangebot. Dazu zählen: 
kostenfreie Besichtigung, Beratung und 
Vorführung sowie die Graffitientfernung 
und -Schutzbeschichtung inklusive  
Wartung. 
• 
Zahlen, Daten, Fakten
Pro Jahr circa 20.000 Quadratmeter Reinigung aufgeteilt 
a
uf 400 Aufträge. Rund 600–700 Strafanzeigen für städti-
sche Objekte. Die Kosten der Reinigung liegen bei knapp 
800.000 EUR im städtischen Haushalt. 
• 
Schneller Überblick, was KASA ist, 
Kontaktdaten, Ansprechpartner etc.
Die KASA ist eine Ordnungspartnerschaft von acht engeren 
un
d insgesamt 37 Partnerinnen und Partnern. Die Ver-
waltung erfolgt über die Geschäftsstelle KASA im Amt für 
öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 
51103 Köln (0221 221 24589).
Ganz gleich an welchen Stellen - im Keller, an der Fassade oder bei
Schimmelbefall - wir finden die Ursache der Nässe und beseitigen sie
bauphysikalisch richtig.
Bauwerksabdichtung in Perfektion seit 30 Jahren.
Ihr Haus wird trocken.
Tel.: 0 22 1 - 56 91 00 45 www.esserisolierungen.de
ESSER Isolierungen GmbH · Bautenschutz-Meisterbetrieb
In dieser EIGENTUM aktuell liegt 
diesmal der Schwerpunkt in der 
Rubrik Haustechnik auf dem The-
ma „Graffiti“ . Verschmierte Haus -
fassaden mit vermeintlicher Street 
Art sind jedem Hauseigentümer ein 
Greul. Reinigung und Prävention 
sind meistens kostenintensiv. Zum 
Glück besteht nun seit vielen Jahren 
die Kölner Anti Spray Aktion (KASA). 
Die sich aus Politik, kommunalen 
Unternehmen und Interessenvertre -
tungen zusammensetzende Initiative 
setzt sich für eine saubere Stadt ohne 
illegales Graffiti ein. Auch der Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein ist 
Unterstützer des Aktionsprogramms. 
Karsten Fokuhl, Geschäftsführer Kölner 
Anti Spray Aktion der Stadt Köln, im 
Interview zum aktuellen Stand des 
Anti-Graffiti-Bündnisses:
Herr Fokuhl, die KASA gibt es nun 
schon seit über 20 Jahren, wie würden 
Sie kurz die Entwicklung der Initiative 
beschreiben?
Die KASA wurde gegründet, um der 
Verwahrlosung des öffentlichen Rau -
mes entgegenzuwirken. Die Initia-
tive der Gründung kam vom Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein. Die 
KASA wurde anfangs zentral durch das 
Ordnungsamt der Stadt Köln gesteu-
ert. Seit der Gründung der AWB Köln 
GmbH wurden die Reinigungsarbeiten 
stetig professionalisiert und auch der 
Kreis der Partnerinnen und Partner ist 
immer weiter gewachsen. Mit nahezu 
allen städtischen Tochterfirmen gibt es 
Vereinbarungen. Seit gut zwei Jahren 
engagiert sich die KASA zusätzlich im 
Bereich der Prävention für eine engere 
Bindung zur Graffiti-Szene. 
Wie hat sich die Gaffitiszene in den 
letzten Jahren entwickelt?
Aus Sicht der KASA hat es die Szene 
positiv aufgenommen, dass nun ver -
mehrt legale Gestaltungsflächen für 
Graffiti zur Verfügung stehen. Die 
Sprayer bekommen dadurch eine andere 
Form der Anerkennung und haben 
das Gefühl, aktiv und gewollt an der  
Gestaltung der Stadt mitzuwirken. 
Was für eine Aufgabe übernehmen 
Sie als Präventionsmanager der 
Stadt Köln?
Die Stabsstelle Konfliktprävention 
arbeitet interdisziplinär zwischen 
Abteilungen, Ämtern oder anderen 
Institutionen. Damit sollen gemeinsa -
me Ziele durch Kooperation erreicht 
werden. Als bestes Beispiel dient hier 
einerseits die KASA und andererseits 
der Ebertplatz. 
Wie funktioniert die Zusammenar -
beit mit den Unterstützern von KASA? 
Gibt es einen regelmäßigen Austausch 
bzw. wird eine bestimmte Leitlinie  
verfolgt?
Als gemeinsame Leitlinie haben sich 
alle Unterstützer sowie Partnerinnen 
und Partner der KASA dazu verpflich-
tet, ihr jeweiliges Eigentum so schnell 
wie möglich zu reinigen. Die Zusam-
menarbeit bedeutet beispielsweise, 
dass sich die Stadt Köln und die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG bei der Reini-
gung einer Haltestelle so abstimmen, 
dass ganzheitlich gereinigt wird.  
Gibt es Kooperationen oder einen Erfah-
rungsaustausch mit anderen Städten?
Nein. Die KASA ist in der Form ein-
zigartig. Andere Städte fragen öfter 
hinsichtlich einer Beratung für den ei-
genen Kampf gegen illegale Graffiti an.
Was waren die Highlights in den vergan-
genen Jahren oder auch Tiefpunkte?
Hervorzuheben ist die Jubiläumsfeier  
20 Jahre KASA als Meilenstein der 
Geschichte dieser Ordnungspartner -
schaft. Des Weiteren sehe ich das Ge -
staltungsprojekt am Bahnhof Geldern -
straße/Parkgürtel ebenfalls als eine 
Art Leuchtturmprojekt für die urbane 
Stadtgestaltung. 
Was bedeutet Graffiti und Street Art 
für Sie persönlich und wie nehmen 
Sie diese Darstellungsform im öffent-
lichen Raum wahr?
Derartige Gestaltung kann zu einer 
Aufwertung des öffentlichen Raumes 
führen. Ob es das tut oder nicht, liegt 
im Auge des jeweiligen Betrachters. Es 
drückt damit auch die Vielseitigkeit der 
Stadtgesellschaft aus. Klar ist jedoch: nur 
dort, wo es gewünscht und erlaubt ist!
Wie funktioniert die Kommunika-  
tion mit den Bürgern, insbesondere 
den betroffenen Hauseigentümern?
Betroffene Personen bilden einen 
Teil der täglichen Meldungen an die 
KASA. Aus diesen Meldungen erstelle 
ich dann die Reinigungsaufträge für 
die städtischen Objekte und Flächen. 
Ich biete aber auch Beratung hinsicht -
lich der Anzeigenerstellung oder an -
derer Fragestellungen an. 
Was haben Sie sich für die KASA in 
diesem Jahr vorgenommen bzw. gibt 
es eine langfristige Planung von  
Projekten?
Aufgrund der Corona-Pandemie muss- 
te leider eine für den Juni geplante 
Veranstaltung abgesagt werden. Für 
2020 waren auch mehrere kleine Ge -
staltungen durch Bürgerinnen und 
Bürger geplant, an denen die KASA 
nur mittelbar beteiligt gewesen ist. 
Diese werden hoffentlich spätestens 
im nächsten Jahr nachgeholt. 
Was wünschen Sie sich für die Stadt 
Köln und Ihre Bürger (hinsichtlich 
Graffiti & Co.)?
Jeder kann seinen Beitrag für eine sau-
bere Stadt leisten. Es ist nicht nur das 
Graffiti an einem Gebäude, sondern 
auch die Essensreste, die nicht in den 
Mülleimer geworfen werden, oder der 
Zigarettenstummel, der fallen gelassen 
wird. Die Kosten für die Entsorgung 
von wildem Müll – dazu zähle ich auch 
Graffiti – steigen jährlich immer weiter. 
Es liegt an jedem Bürger und jeder Bür-
gerin, etwas dagegen zu un
ternehmen. 
* Geschäftsführer Kölner Anti Spray Aktion 
(KASA), Amt für öffentliche Ordnung
Fragen: Alexander Wloka
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V.l.n.r.: Lars Hering (Pressesprecher Stadt Köln), Konrad Adenauer (Vorsitzender
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein), Winrich Granitzka (ehem. Leiter 
Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz Polizei Köln, Initiator der KASA), 
Wolfgang Büscher (Leiter Amt für öffentliche Ordnung Stadt Köln), Klaus-  
Stephan Becker (Leiter Kriminaldirektion Polizei Köln), Detlef Friesenhahn 
(Bereichsleiter Fahrgastservice KVB AG) beim Empfang 20 Jahre KASA.
Beschmierte Verteilerkästen  
der RheinEnergie – vorher ...
... und nacher mit Graffiti-Schutz

17
17EIGENTUM AKTUELL 06/20 HAUSTECHNIK „GRAFFITIENTFERNUNG“
Kanal- &
RohRsanieRung
Rückstausicherung,
Hebeanlagen
Æ Problemlösung bei nassen
Wänden / feuchten Kellern
Æ Grabenlose Kanalsanierung
und Fallrohrsanierung
Æ Dichtheitsprüfung, TV-Inspektion
Æ Rückstautechnik
Æ Abwasserhebewerke
Æ Pumpenservice, Entsorgungen
Nasse WäNde?
Feuchte Keller?
Häufig sind Rohrbrüche im Gebäude die 
Ursache, die oftmals unbemerkt bleiben, 
bis sichtbare Schimmelbildungen auftau-
chen. Nach der Video-Inspektion wird 
durch eine Innenrohrsanierung mittels 
Schlauchliner die Schadensquelle 
dauerhaft von A-Z versiegelt!
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Reinigungsarbeiten auf einer Kachelfront
Naziparolen im Fritz-Encke-Volkspark 
in Raderthal wurden sofort ...
... bereinigt und die Wand mit einer 
Schutzschicht bearbeitet.
„ Vandalismus ist die bewusste un-
erlaubte Beschädigung oder Zer -
störung fremden Eigentums, der 
mit Absicht und meistens in der  
Öffentlichkeit stattfindet. Vandalis-
mus ist abgeleitet von dem germa-
nischen Volksstamm der Vandalen, 
der 455 n. Chr. Rom eroberte und 
plünderte. Bis heute ein Inbegriff  
für sinnlose Zerstörungswut.“ 
Quelle: Polizeiliche Kriminalpräventi-
on der Länder und des Bundes
Wer mit offenen Augen durch die Stadt 
läuft, der sieht sofort die kleinen und 
großen Verunreinigungen durch wilde 
Graffitis, Tags (hinterlassene Codes von 
Sprayern) und Massen an Aufklebern 
an Verkehrsschildern, Pfosten oder Am-
peln. Ein prominentes Opfer des soge-
nannten Taggings wurde in letzter Zeit 
das überdimensionale Street-Art-Porträt 
des Musikers Rolly Brings am Bahnhof 
Ehrenfeld. In diesem Fall schien ein an -
derer Sprayer seinem Kollegen nicht den 
Ruhm lassen zu wollen und hat einfach 
KERZ auf die Stirn des Bildes gesprüht. 
Ein klarer Fall von Vandalismus. Nun ist 
es ein mühsames Geschäft, d ie F lächen 
wieder zu reinigen. Beim Amt für öffent-
liche Ordnung und bei der KASA laufen 
dann alle Informationen zusammen über 
Ort und Art der Verschmutzung.
Priorisierung d er Reinigung
Die Reaktionszeit liegt in der Regel bei 
drei bis fünf Tagen und bei Eilaufträgen 
maximal 24 Stunden. Da in den letzten 
Jahren das Sprühen von politischen 
Parolen oder verfassungsfeindlichen 
Symbolen wie Hakenkreuzen oder  SS-
Runen zugenommen hat, rücken die 
Abfallwirtschaftsbetriebe ( AWB) sofort 
aus, um mit Spezialgeräten die Schmie -
rereien zu entfernen. Die AWB hat 
ein eingespieltes Expertenteam für die 
Entfernung von Graffiti ausgebildet. 
Naziparolen wie sie  im Fritz-Encke-
Volkspark in Raderthal
entfernt wurden, sind das beste Beispiel 
für ein effizientes Hand-in-Hand-Arbei-
ten der unterschiedlichen städtischen 
Einrichtungen. An besonderen Orten 
wie am historischen Rathaus oder an 
der Domumgebung wird besonders viel 
Wert auf eine schnelle Entfernung We rt 
gelegt. Aber auch alle öffentlichen Ge-
bäude, Denkmäler, Brücken und Straßen- 
landschaften werden möglichst zügig von 
Farbhinterlassenschaften befreit. Das 
AWB-Team dokumentiert jede Arbeit 
mit einem Vorher- und Nachherfoto und 
überlässt dann die gesammelten Werke 
dem Ordnungsamt zur Auswertung. Um 
beispielsweise dem neuesten T rend, der 
immer stärker zu beobachten ist – überall 
in der Stadt möglichst viele Aufkleber zu 
hinterlassen – entgegenzuwirken, arbei-
tet KASA mit Präventionskampagnen wie 
der „Klebt euch nicht zu“-Aktion. Eine 
koordinierte Kampagne mit dem 1. FC 
Köln, mit der Absicht und Hoffnung, 
dass so die Bürger sehen, dass sie ihre 
Stadt selbst verunreinigen und 
beschmutzen. Alexander Wloka
1.) Gibt es eine Beratungsstelle?
Die Geschäftsstelle berät gerne bei 
Strafanzeigen und allgemeinen 
Fragen zu Graffiti und deren Hin-
tergründen.
2.) Worauf sollte ich als Hauseigen-
tümer besonders achten, wenn ich 
meine Fassade renoviere?
Bei einer Renovierung sollte die 
Möglichkeit des späteren Vandalis -
mus bedacht werden. Dabei kön-
nen Untergründe helfen, die leicht 
zu reinigen oder zu ersetzen sind. 
3.) Gibt es finanzielle Unter-
stützung von der Stadt?
Leider nein.
4.) Sind Videoüberwachungen er -
laubt/möglich? Wer sind meine 
Ansprechpartner bei Vandalismus?
Eine private Videoanlage darf nur 
das eigene Grundstück beobachten/
zeigen. Öffentliches Straßenland 
oder anderes Eigentum zu beobach-
ten ist nicht zulässig. Informationen 
dazu erteilt der Beauftragte für Da-
tenschutz des Landes NRW .  
Gut zu wissen:

18
18 EIGENTUM AKTUELL 06/20HAUSTECHNIK „GRAFFITIENTFERNUNG“
Tipps & Infos
Beseitigung von Farbschmierereien
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Es ist leider so: Blitzschnell haben 
Sprayer eine Fläche, ganz gleich, ob 
Mauer, Fahrzeugwand oder Haustür, 
mit Farbe verschmiert. Die Täter 
nehmen dabei keine Rücksicht, und 
die Beseitigung der Schäden, die sie 
anrichten, ist oft mühsam und auf-
wändig.
Zur schnellen Beseitigung gibt es aller -
dings keine Alternative, denn verblei-
bende Farbschmierereien oder selbst 
nur Reste davon ziehen rasch neue nach 
sich und lassen die Reinigungskosten  
weiter steigen. Sie senden zugleich alar-
mierende Signale der Verwahrlosung 
und senken so die Lebensqualität in 
ganzen Stadtquartieren. Außerdem las -
sen sich nur auf diese Weise mögliche 
Schadensersatzforderungen konkreti-
sieren. Farbschmierer treibt nun mal 
eine fehlgeleitete Sehnsucht: Sprayer 
wünschen, dass ihre Machwerke dau -
erhaft erhalten bleiben. Wer Farbsprü-
hereien entfernen will, braucht fach-
männischen Rat. Ohne ihn verfehlen 
die Bemühungen oft die gewünschte 
Wirkung. Die Fassade mag zwar sauber 
sein, die eingesetzten Reinigungs- und 
Präventionsmittel schädigen sie aber 
möglicherweise, ohne dass es sofort 
auffällt. Untergrund, Reinigungs- und 
Präventionsmittel müssen aufeinander 
abgestimmt sein. Die nachfolgenden 
Hinweise sollen helfen, Bauschäden 
zu vermeiden.
Erster Schritt
Bevor es losgeht mit dem Reinigen ist 
zu klären:
• aus welchem Material die besprühte
Fläche besteht 
• in welchem Zustand sie sich befindet 
(Verwitterung, Umwelteinflüsse,Vor- 
behandlung) 
• welches Material der Sprayer 
benutzt hat (Sprühlack, Autolack, 
Filzstifte etc.)
Zweiter Schritt
Methodenprüfung am Objekt
Vor der Auswahl eines Verfahrens zur 
Säuberung muss immer eine Muster -
fläche angelegt werden, um die Ver -
träglichkeit von Oberfläche und Rei -
nigungsmethode zu prüfen. Im All-
gemeinen kommen – je nach Material 
der besprühten Fläche – vorwiegend
folgende Methoden zur Anwendung:
• Partikelstrahlverfahren: Verwirbel-
te Feinstrahlmittel (zum Beispiel
Glaspudermehl) mit oder ohne
Zugabe von Wasser wirken auf der 
Oberfläche wie ein Radiergummi
und entfernen so die Farbschmiere -
reien. Die Körnung und Zusammen-
setzung des Aufstrahlmittels hängt
von der Oberfläche und ihrem Zu -
stand ab. Bitte beachten Sie, dass die  
aufgestrahlten Partikel die Oberfläche 
aufrauen können. 
• Heißdampf-Verfahren: Hier erhitzt
ein Heißdampfreinigungsgerät Was-
ser auf bis zu 150 Grad Celsius und
leitet es über eine Flachdüse auf die 
Oberfläche. Der heiße Dampf hat 
eine gute Reinigungswirkung, weil 
er die abzutragende Farbschicht 
aufweicht und abschält. Temperatur 
und Dampfdruck müssen Sie den 
Objektbedingungen anpassen.
• Chemische Reinigungsverfahren:
Diese sollten nur zum Einsatz kom -
men, wenn andere umweltscho-
nendere Verfahren keine Wirkung
zeigen. Bitte achten sie darauf, dass
die verwendeten chemischen Rei -
nigungsmittel biologisch abbaubar
sind.
Dritter Schritt
Der  Schutz der gereinigten Fläche ist 
empfehlenswert. Dabei sollten folgen-
de Faktoren bei der Auswahl beachtet 
werden:
• Beschaffenheit des Untergrunds 
• Umweltverträglichkeit der Inhalts-
stoffe der Schutzbeschichtung
• Handhabbarkeit, Arbeitssicherheit,
Entsorgung
• Abstimmung auf das ausgewählte
Reinigungsverfahren 
• Kosten
• Bauphysikalische Aspekte (zum Bei-
spiel Wasserdampfdurchlässigkeit)
• Dauerhaftigkeit und Witterungs-  
beständigkeit
Vierter Schritt
• Permanente Schutzsysteme: Che-
misch resistente Lacke ermöglichen 
die Reinigung von Farbschmiere-
reien, ohne selbst abgetragen zu 
werden. Eine Überarbeitung oder 
der Ersatz des Lackanstrichs ist laut 
Herstellerangaben erst nach meh -
reren Jahren erforderlich. Für nicht 
lackierte Wände, zum Beispiel aus 
dem relativ weichen Feldbrandzie-
gel des 19. Jahrhunderts oder ver -
schiedenen, gerade in Köln häufig 
verwendeten.
• Temporäre Schutz-Systeme: Ver -
hindern durch Schutzschichten das 
Eindringen der Farbe in den Unter -
grund. Die Reinigung trägt jedoch
bei einigen Produkten nicht nur
die Farbschmiererei, sondern auch
die Schutzschicht ab. Das bedeutet, 
dass Sie zum Schutz gegen weitere 
Farbsprühereien das Mittel erneut
auf die gereinigte Fläche aufbringen 
müssen.
• Semi-Permanente Schutz-Systeme:
Die Kombination von Grundie -
rung und einer so genannten Op-
ferschicht zeichnet die Gruppe der
semi-permanenten Schutzsysteme.
Die Grundierung bietet einen lang
anhaltenden Schutz, lediglich die
Opferschicht ist nach erfolgter Rei -
nigung wie bei den temporären Sy -
stemen auf den gereinigten Unter -
grund neu aufzubringen.
Professionell – regional – persönlich – nachhaltig
Langfristiger Graffitischutz
vorher
nacher
Nachhaltigkeit ist ein Muss!
Umweltschutz und Kundenservice
stehen im Fokus der Spezialfirma
Trodatec, die mit innovativen Metho -
den jegliche Verunreinigungen auf
allen Oberflächen beseitigt – profes -
sionell, regional und immer persön-
lich!
„Das Lob und die Zufriedenheit un-
serer Kunden, ist unserer Ansporn,
immer nur das beste Ergebnis abzu-
liefern“ , sagt Marco Tolzin, Geschäfts-
führer bei Trodatec. Bei seinen vielen
Erstkontakten legt er sehr viel Wert
darauf, dass zusammen mit seinen
Auftraggebern ein maßgeschneider -
ter und individueller Plan erarbeitet
wird. Dabei legen die Spezialisten aus
Ehrenfeld viel Wert auf den regionalen
Bezug und die enge Bindung zu ihren
Kunden. „Ziel muss es immer sein, dass
unseren Kunden nachhaltig geholfen
wird – und das im doppelten Sinne!“
Ökologische Behandlung
Zum einen sind die Anwendungen so
ausgelegt, dass ein langfristiger Effekt
erzielt wird und somit das Ergebnis
über viele Jahre hinweg erhalten bleibt
– keine beschmierten Wände oder
Flächen mehr. Denn: Saubere und von
Graffiti befreite Oberflächen sind nicht
nur optisch ansprechend, sie dienen
zur Werterhaltung und -steigerung der
Immobilie.
Zum anderen nimmt das Thema um-
weltverträgliches Arbeiten sowie das
Verwenden von ökologisch abbauba -
ren Produkten großen Raum ein bei
der Unternehmensphilosophie von
Trodatec. „ Wir möchten hochwertige
Lösungen bieten, die nicht zulasten
der Umwelt gehen, deshalb verzich-
ten wir gänzlich auf scharfe Chemi-
kalien und schädliche Inhaltsstoffe
– und das ganz ohne Qualitätsverlust
des Arbeitsergebnisses“ , ergänzt Ge-
schäftsführerin Nina Schmied. Bei der
Graffitientfernung setzt Trodatec eine
wassersparende Heißwasser-Hoch -
druck-Technik ein. Auch hier kommen
selbstverständlich biologisch abbau -
bare Reinigungsmittel zum Einsatz,
die frei von chemischen Reinigungs-
keulen, Orangenterpenen, Parfüm und
Chlorkohlenwasserstoffen sind. Das
anfallende Schmutzwasser wird mit -
tels Auffangwanne aufgenommen, in
einen separaten Schmutzwassertank
gepumpt und fachgerecht entsorgt.
Besonders stolz ist Marco Tolzin auf
die Kooperation und den Know-how-
Transfer mit der Wiesbadener Firma
Graffti-Guard, die jüngst den Süd-
turm vom Kölner Dom komplett von
Schmierereien unterschiedlichster Art
befreit hat.
Leistungsangebot:
• effektive 3-Schritte-Methode
• geprüfte Reinigungsmittel  
für jede Oberflächenart
• geschultes Fachpersonal
• schnelle und effiziente Ergebnisse
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• inklusive anschließendem  
Graffiti-Schutz
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17EIGENTUM AKTUELL 06/21 HAUSTECHNIK „GRAFFITI-ENTFERNUNG“
Fotos: KHUG
Eine Mannschaftsleistung
Sie sind eigentlich im Dauereinsatz: 
das AWB-Reinigungsteam im Dien -
ste der Kölner Anti Spray Aktion 
(KASA). Leider gleicht ihre Arbeit 
manchmal der des Sisyphus – ist  
die Wand gereinigt, kann sie am 
nächsten Tag sofort wieder be -
schmiert sein.
Es sind fünf Kollegen, vier Einsatz-
fahrzeuge, ein Gruppenleiter und sie 
sind die schnelle Einsatztruppe, wenn 
es darum geht, Graffiti, insbesondere 
politische, rassistische oder andere 
diskriminierende Schmierereien, an 
städtischen Gebäuden und im öffent-
lichen Raum zu entfernen. 
Motivation hochhalten
Thomas Rotsch, Gruppenleiter beim 
AWB-Team KASA: „Ich fahre natürlich 
mit offenen Augen durch die Stadt 
und scanne praktisch alles mit meinem 
Blick, denn ich kenne inzwischen 
die beliebten Flächen der Sprayer.“ 
Rotsch leitet seit elf Jahren das Team. 
Er ist einer, der sich mit Leib und See-
le auf diesen Job eingelassen hat. „An-
sonsten kannst du dieses Hase-und-
Igel-Spiel auch nicht überstehen, denn 
manchmal kann es ein wenig frustrie-
rend sein.“ So wie heute, denn die Be -
tonwand am Parkgürtel in der Nähe 
der Bahnhaltestelle Geldernstraße der 
Linie 13 war gerade tags zuvor gerei -
nigt worden und nun steht da wieder: 
„Putzen bringt Unglück“ .
„Persönlich sollte man das nicht neh-
men“ , sagt Patrick Leisieffer, der schon 
seit drei Wochen die Wände an der 
Stadtbahn reinigt, „allerdings denke 
ich, dass die Sprayer gut vernetzt sind 
via WhatsApp oder Instagram und 
sich sofort untereinander informie-
ren, wenn die Flächen wieder sauber 
sind.“ Mit dem Hochdruck-Sand -
strahler lässt sich zumindest die Farbe 
des Graffitis mühelos entfernen. 
Bestens ausgerüstet
Allerdings ist der sehr laut und ohne 
Hörschutz sowie Schutzanzug und 
-brille ließe es sich nicht arbeiten. Lei-
sieffer wechselte vor zwei Jahren intern 
zu den Graffiti-Entfernern und freut
sich, trotz Wiederholungsschleifen, 
jeden Tag auf die Arbeit: „Das Span-
nende sind die Einsatzorte, die über
die gesamte Stadt verteilt sind.“ Als er 
noch Straßenkehrer war, gab es weni -
ger Abwechslung. Sein Kollege Patrick 
Albrecht kann ihm nur beipflichten: 
„Ich habe Spaß an meiner Arbeit, denn 
selbst wenn es manchmal scheint, 
dass alles umsonst ist, bekommen wir 
durchaus positive Rückmeldungen von 
den Bürgern aus den Veedeln.“
Szenenwechsel: Am Ende der kleinen 
Tour gibt es noch einen kleinen Ab -
stecher in den nah gelegenen Blücher -
park. Vor zehn Jahren beschloss die 
Stadt die marode gewordene Grünan -
lage in Bilderstöckchen, die nach Plä-
nen des Gartenarchitekten Fritz En k-
ke 1923 angelegt wurde, zu sanieren. 
Inzwischen ist auch der Kahnweiher 
wieder in Betrieb, den die Stadtent -
wässerungsbetriebe instand gesetzt 
haben. „Hier im Park mussten wir die 
Treppenwände und Skulpturen che-
misch vorbehandeln, damit der Stein 
bei der Farbentfernung keinen Scha-
den nimmt“ , erklärt Thomas Rotsch. 
Leider ist das Team hier im Park fast 
im Dauereinsatz, was bedauerns-
wert ist, denn die Gesamtanlage ist 
sehenswert. Als Jahrespensum sind 
20.000  Quadratmeter gereinigte Flä-
che vertraglich zwischen der Stadt 
und der AWB festgelegt. Das sind fast 
drei Fußballfelder, die die kleine Truppe 
bewältigt. „ Wir halten richtig zusam-
men und verstehen uns auch gut un -
tereinander, was wichtig ist, denn für 
diese Arbeit braucht man viel Motiva -
tion“ , so Rotsch.
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Alle drei Wochen müssen die Wände im Blücherpark gereinigt werden.
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Häufig sind Rohrbrüche im Gebäude die 
Ursache, die oftmals unbemerkt bleiben, 
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17EIGENTUM AKTUELL 06/22
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ABDICHTUNG |  HOLZSCHUTZ
Er ist einer der beliebtesten Plätze 
in ganz Köln, weil der Ausblick so 
atemberaubend ist. Hier treffen sich 
sowohl Einheimische als auch Tou -
risten: Der Norbert-Burger-Platz 
liegt ganz in der Nähe von Hohen -
zollernbrücke, dem Rhein und dem 
Hotel Hyatt. Hier werden Fotos mit 
dem herrlichen Köln-Panorama ge-
schossen und Liebesschlösser an die 
Schutzgitter vor den Bahngleisen ge -
hängt. Leider ist der gesamte Bereich 
bei Gra ffi ti-Sprayern mindestens so 
beliebt wie bei den anderen Besu -
chern. Alle neu macht der Mai. Mitte 
des Monats startete wieder eine große 
Reinigungsaktion gemeinsam durch 
die AWB im Au /f_trag der KASA. Jetzt 
lohnt es sich umso mehr, ein Sel /f_ie 
mit Dom im Hintergrund aufzuneh-
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Toller Panoramablick auf den Dom und die Stadt Köln – ein Fotomotiv für alle Besucher. Leider wurde die Sandsteinmauer regelrecht verschmiert. 
Eine Sachbeschädigung im öffentlichen Raum. 
Alle Schmierereien wurden innerhalb von wenigen Stunden entfernt. Nun können 
auch wieder Fotos mit Steinbalustrade und Dom aufgenommen werden.
Das Reinigungsteam von den Abfallwirtschaftsbetrieben rückt an, um alles zu 
säubern. Gerade an prominenten Plätzen hat die Reinigung hohe Priorität.
1.  Gibt es eine Beratungsstelle?
 Die KASA-Geschäftsstelle be-
rät gerne bei Strafanzeigen 
und allgemeinen Fragen zu 
Graffiti und deren Hinter -
gründen.
2.  Worauf sollte ich als Hausei-
gentümer besonders achten, 
wenn ich meine Fassade reno-
viere?
 Bei einer Renovierung sollte 
die Möglichkeit des späteren 
Vandalismus bedacht werden. 
Dabei können Untergründe 
helfen, die leicht zu reinigen 
oder zu ersetzen sind. 
3.  Gibt es finanzielle Unter-
stützung von der Stadt?
 Leider nein.
4.  Sind Videoüberwachungen 
erlaubt/möglich? Wer sind 
meine Ansprechpartner bei 
Vandalismus?
 Eine private Videoanlage darf 
nur das eigene Grundstück be-
obachten/zeigen. Ö ffentliches 
Straßenland oder anderes Ei -
gentum zu beobachten ist nicht 
zulässig. Informationen dazu 
erteilt der Beau /f_tragte für Da-
tenschutz des Landes NRW .  
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5 Fragen, 5 Antworten an Tobias Hoven
Wechsel bei der KASA
Auch in der Corona-Pandemie ver -
schwinden diejenigen, die für ver -
schmierte Hausfassaden verantwortlich 
sind, nicht in der Graffiti-Quarantäne. 
Teilweise haben die Verunreinigun -
gen sehr zum Ärger von Hausei -
gentümern noch zugenommen. Die 
Kölner Anti Spray Aktion (KASA) ist 
eine Ordnungspartnerschaft von acht 
engeren und insgesamt 37 Partnerin -
nen und Partnern, die sich für eine 
saubere Stadt ohne illegales Graf -
fiti einsetzt. Der Kölner Haus- und 
Grundbesitzerverein gehört zu den 
Gründungsmitgliedern des Aktions-
programms. Seit Mitte 2020 gibt es 
einen neuen KASA-Geschäftsführer: 
Der gebürtige Kölner Tobias Hoven 
kommt ursprünglich aus der Versi -
cherungsbranche und wechselte nach 
einem Zusatz-BWL-Studium in die 
Kölner Stadtverwaltung.
1. 
Herr Hoven, Sie sind jetzt 
seit einem Jahr bei der KASA. 
Wie haben Sie sich eingearbei-
tet und hatten Sie vorher jemals  
etwas mit Graffiti-Prävention und  
-entfernung zu tun?
Meine vorherige Station war bei der 
Stadtverwaltung in der Vergabe und 
Sachorganisation beim Amt für Öf -
fentliche Ordnung. Bereits hier war 
mir klar, welche Verantwortung das 
Amt für die Bürger und das Erschei -
nungsbild der Stadt hat. Als die Stelle 
bei der KASA ausgeschrieben wur -
de, musste ich nicht lange überlegen. 
Die Arbeit mit den Partnern für ein 
besseres Erscheinungsbild der Stadt  
sehe ich als sehr wichtig an. Illegale 
Farbschmierereien und Graffiti sind 
für viele ein Ärgernis. Allerdings setzt 
sich die KASA nicht ausschließlich für 
die Beseitigung von Schmierereien 
ein, sondern engagiert sich auch an 
Präventions- und Gestaltungsprojek-
ten, um zu zeigen, wie Graffiti oder 
Street Art zur Verschönerung des 
Stadtbildes beitragen kann.
2.
Hat sich in der Pandemie-Zeit 
etwas verändert mit der Fre -
quenz an Graffiti-Schmierereien?
In der Pandemie-Zeit ist die Zahl il-
legaler Verunreinigungen merklich 
gestiegen. Die AWB befindet sich seit -
her im Dauereinsatz, um illegale Farb -
schmierereien zeitnah zu entfernen. 
Wir gehen davon aus, dass der Zu -
wachs aufgrund fehlender Alternati-
ven in der Freizeit zustande kam. Zu -
dem ist es für Täter von Vorteil, dass 
sich während der Pandemie grund -
sätzlich weniger Menschen im öffent -
lichen Raum bewegen. So ist es einfa-
cher, Tags (Anm. d. Red.: Signaturkür -
zel des Graffiti-Sprühers) oder Graffiti 
schnell und unbemerkt anzubringen. 
Zudem treten wiederkehrende Graf-
fiti auf, die sich einer vermeintlichen  
Corona-Leugner-Szene zuordnen las-
sen.
3.
Nehmen Sie eine Veränderung 
der Graffiti-Szene wahr und 
wie bleiben Sie im Gespräch?
Das Verhalten in der Szene ist in der 
letzten Zeit relativ gleichbleibend. 
Auf der einen Seite gibt es die Spray -
er, die sich als Künstler verstehen. In 
diesem Szenebereich gibt es eine Art 
Verhaltenskodex, an den sich über -
wiegend gehalten wird. So werden  
beispielsweise vorhandene Kunstwerke 
nicht übersprüht, der betroffene Per -
sonenkreis sieht sich eher im Bereich 
der Kunst. Auf der anderen Seite gibt 
es die Personen, deren einziges Ziel es 
ist, ihre Tags und/oder Schmierereien 
großflächig im Stadtgebiet zu vertei -
len. Dieser Personenkreis macht so-
wohl privaten Hausbesitzern als auch 
der KASA die größten Probleme. Im 
Gegensatz zu verantwortungsvollen 
Graffiti-Künstlern sind dies Personen,  
mit denen es fast unmöglich ist, ins 
Gespräch zu kommen.
4.
Gibt es Präventionsmaßnah-
men, die Sie ergreifen, um 
Graffiti zu verhindern?
Je nach baulichen Gegebenheiten bie-
ten sich verschiedene Möglichkeiten 
an, das Entstehen von illegalen Graf-
fiti am Eigentum zu verhindern, zum 
Beispiel durch Fassadenbegrünung. 
Zudem unterstützt die KASA in Zu -
sammenarbeit mit der AWB Bürger -
vereine und Initiativen bei Putzak-
tionen in Stadtteilen und fördert die 
Aufklärungsarbeit. Neben der Aufklä-
rungsarbeit wirkt die KASA an diver -
sen Projekten zur Gestaltung und Um -
gestaltung des öffentlichen Raumes 
mit. Das bisher größte Projekt ist die 
Hall of Fame an der Geldernstraße im 
Stadtteil Bilderstöckchen. Hier wird 
Sprayern die Möglichkeit geboten, 
legal und in einer gesicherten Umge -
bung ihrem Hobby nachzugehen.
5.
Welche Herausforderungen 
sehen Sie in den kommenden 
Jahren und gibt es einen Rat für 
Hausbesitzer?
Wir möchten ganz klar die Verun -
reinigungsquote noch mehr reduzie-
ren und unsere strategischen Part -
nerschaften weiter ausbauen, um 
Reinigungsarbeiten so koordiniert 
und gezielt durchführen zu können. 
Schnelle und umfassende Reinigung 
betroffener Bereiche führt dazu, dass 
im Umfeld keine weiteren Verunrei -
nigungen entstehen. Außerdem wirbt  
die KASA aktiv dafür, dass Hausbesitzer 
ebenfalls gegen Verunreinigungen an 
ihrem Eigentum vorgehen. Wir emp-
fehlen in jedem Fall eine Strafanzeige 
bei der Polizei zu stellen. Die Aufklä -
rungsquote von Sachbeschädigungen 
durch Graffiti liegt bei rund 10 Pro -
zent. Das Entfernen von Farbschmie -
rereien sollte zeitnah und durch 
Fachfirmen erfolgen. Um Flächen für 
Sprayer unattraktiver zu gestalten, hat 
es sich als wirksam erwiesen, diese 
mit Graffitischutzschichten zu ver -
sehen, aber auch Videoüberwachung 
oder Bewegungsmelder können eine 
abschreckende Wirkung auf Täter ha -
ben. Wichtig ist hier zu beachten, dass 
man auf die gesetzlichen Bestimmun -
gen achtet.
Vielen Dank für das Gespräch!
Interview: Alexander Wloka
Pionier bei Graffiti-Entfernung
Seit über 20 Jahren steht Pro Urbano für 
konsequente und effektive Graffiti-Ent-
fernung. Unternehmensgründer Rainer 
Erhardt war mit seinem Haus selbst vom 
Gaffiti-Vandalismus betroffen: „Ich hatte 
die Nase voll von beschmierten Wänden 
und dem permanenten Neustreichen“ , 
sagt er. Nach dreimaligem Überstreichen 
begann Erhardt, mit Graffiti-Schutzbe-
schichtungen zu experimentieren. Um 
sein Know-how stetig zu erweitern, hol-
te er Architekten, Denkmalpfleger und 
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Ergebnis kann sich sehen lassen: Aus 
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20
16 EIGENTUM AKTUELL 06/22HAUSTECHNIK „GRAFFITI-ENTFERNUNG“
Foto: KHuG
5 Fragen – 5 Antworten
„Die KASA entfernt umgehend alle verfassungsfeindlichen Graffiti“
Der Sommer steht vor der Tür, die 
Corona-Pandemie ebbt ab, nicht aber 
die Lust am Sprayen. Sehr zum Ärger 
der Stadt und vieler privater Hausei -
gentümer, die mit den Schmierereien 
zu kämpfen haben. Zum Glück gibt es 
die Kölner Anti Spray Aktion (KASA), 
die eine Ordnungspartnerschaft von 
acht engeren und insgesamt 37 Part-
nerinnen und Partnern ist und sich 
für eine saubere Stadt ohne illegale 
Graffiti einsetzt. Der Kölner Haus- 
und Grundbesitzerverein gehört zu 
den Gründungsmitgliedern des Akti-
onsprogramms. Seit November 2021 
steuert die KASA-Geschäftsführerin 
Sylke Heckmann dieses wichtige Pro-
jekt. Sie arbeitet schon viele Jahre für 
die Stadt Köln und ist bestens ver -
netzt im Amt für öffentliche Ordnung 
und der Verwaltung.
1./uni00A0
Frau Heckmann, Sie sind seit 
November 2021 bei der KASA 
Geschäftsführerin. Konnten Sie sich 
schon einen Überblick verschaffen, 
was Ihr Aufgabengebiet angeht, und 
haben Sie erste Projekte im Visier? 
Da ich bereits viele Jahre beim Amt 
für öffentliche Ordnung beschäftigt 
bin, kannte ich die Arbeit der KASA 
bereits und habe mich sehr über die 
Chance gefreut, dieses Aufgabengebiet 
jetzt selbst übernehmen zu dürfen. 
Die Herausforderung, gemeinsam mit 
den KASA-Partnern für ein besseres 
Erscheinungsbild der Stadt zu sorgen, 
nehme ich gerne an. Wir alle möchten 
in einer schönen und sauberen Um-
gebung leben, arbeiten oder auch nur 
mal flanieren. Dabei sind illegale Farb -
schmierereien für viele ein Ärgernis, 
dem wir gezielt entgegensteuern. 
Die KASA setzt sich aber nicht nur für 
die Beseitigung von Schmierereien ein, 
sondern unterstützt auch Präventions- 
und Gestaltungsprojekte. Graffiti kön-
nen auch zur Verschönerung der Stadt 
beitragen. 
2./uni00A0
Wie sieht es in der Stadt mit 
dem Grad der Graffiti-Ver -
schmutzung aus?
Wenn wir mit offenen Augen durch 
unsere Stadt gehen, müssen wir fest-
stellen, dass an allen Ecken Verunrei -
nigungen vorhanden sind. Durch die 
Corona-Pandemie wurde das noch 
einmal verstärkt. Aufgrund der Ein-
schränkungen des öffentlichen Lebens 
und der getroffenen Maßnahmen zur 
Eindämmung der Corona-Pandemie 
machte sich in Teilen der Kölner Bür -
gerschaft starke Unruhe und Unzufrie-
denheit bemerkbar. Dies spiegelte sich 
zunehmend auch im Bereich der Sach-
beschädigungen durch Graffiti und il-
legale Farbschmierereien wider. Insbe -
sondere viele junge Menschen hatten 
während der Lockdowns, Kontaktbe-
schränkungen /uni00A0und durch die Schul-
schließungen plötzlich keine Möglich-
keit mehr, sich aktiv freizeitmäßig zu 
beschäftigen. Hieraus resultierten teil -
weise vermehrt Verunreinigungen an 
öffentlichen Gebäuden. Der Umstand, 
dass die Schulen teilweise geschlossen 
waren, begünstigte hier die Möglich-
keit, unbemerkt die angestaute Unmut 
auf illegale Weise zu äußern. Aber es 
waren nicht nur die jungen Leute, die 
in Sachen illegale Sachbeschädigung 
Aufsehen erregt haben. Sogenannte 
Querdenker, Impfgegner und Men -
schen aus links- sowie rechtsextremen 
Milieus nutzten die Zeiten, in denen 
sich wenig Menschen auf den Straßen 
und an den KVB- und U-Bahn Halte-
stellen aufgehalten haben, um hier ihre 
Parolen öffentlich zur Schau zu stellen. 
Die KASA setzt alles daran, insbeson-
dere gegen verfassungsfeindliche Sym-
bolik, als auch gegen die sogenannten 
Schwurbler- und Querdenkersprüche 
sowie aktuell gegen das Z, das Symbol 
für russische Propaganda im Zusam-
menhang mit dem Ukraine-Krieg, vor -
zugehen. Es war und ist zu bemerken, 
dass die Unzufriedenheit eines kleinen 
Teils des Kölner Bürgerschaft sich hier 
stark entlädt. 
3./uni00A0
Gibt es einen regelmäßigen Aus-
tausch mit der Graffi ti-Szene? 
Nein, einen regelmäßigen Austausch 
mit der Graffiti-Szene gibt es nicht. 
Jedoch ist es für mich eine Selbstver -
ständlichkeit, auch die Sprayer-Szene 
kennenzulernen. Im Museum Schnüt-
gen habe ich die Ausstellung des  
Sprayers von Zürich besichtigt und mir 
den Film „Harald Negli – Der Sprayer 
von Zürich“ angesehen. Beides fand ich 
sehr interessant. 
4./uni00A0
Welche vorbeugenden Maß-
nahmen können Hausbesit -
zer treffen, um ihr Eigentum vor 
Schmierereien zu schützen?  
Je nach baulicher Gegebenheit bieten 
sich unterschiedliche Möglichkeiten 
an, illegale Graffiti zu verhindern. 
Beispielsweise kann eine Graffiti-
Schutzschicht auf eine frisch gestriche-
ne Wand aufgetragen werden, Fassa-
denbegrünung ist eine andere Option.  
Videoüberwachung und Bewegungsmel-
der können auch eine abschreckende 
Wirkung auf Täter haben. Hierbei sind 
jedoch die gesetzlichen Bestimmungen 
zu beachten. 
5./uni00A0
Welche Zukunftspläne haben 
Sie mit der KASA?  
Die oberste Priorität ist ganz klar die 
Verunreinigungsquote zu reduzieren 
und mit den KASA-Partnern die Rei-
nigungsarbeiten schnell und gezielt 
durchzuführen. Eine schnelle und um -
fassende Reinigung der betroffenen 
Bereiche führt oft dazu, dass im Um-
feld keine weiteren Verunreinigungen 
entstehen. Weiterhin möchte ich dafür 
werben, dass Hausbesitzer ebenfalls 
gegen die Verunreinigungen aktiv vor -
gehen, indem sie solche zeitnah entfer -
nen lassen und in jedem Fall eine Straf-
anzeige bei der Polizei stellen. Neben 
der konsequenten Reinigung öffentli-
cher Gebäude und Aufklärungsarbeit 
möchte ich sehr gerne weitere Gestal-
tungsprojekte wie das Projekt „Steger -
waldsiedlung“ unterstützen. 
Interview: Alexander Wloka
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und dem permanenten Neustreichen“ , 
sagt er. Nach dreimaligem Überstreichen 
begann Erhardt, mit Gra ffi ti-Schutzbe-
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Reinigung, aufgeteilt auf 400 Aufträge.
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städtische Objekte. 
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bei knapp 800.000 Euro im 
städtischen Haushalt. 
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Die Verwaltung erfolgt über die 
Geschäftsstelle KASA im 
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, 
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21
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Die Geschäftsstelle der KASA bietet Beratung und Information über das Thema Graffiti an 
und steht für Fragen der Bürger*innen zur Verfügung. Inhalte sind z. B. „Graffiti auf meiner 
Fassade, was tun?“ oder „Schutz meiner Fassade“ .
Die Bürger*innen werden ausführlich über das Thema Graffiti informiert. Dabei wird beson-
ders die Notwendigkeit der Anzeigenerstattung hervorgehoben. Zudem war die Wertever-
mittlung und Prävention durch Vorleben und Informationen in den letzten vier Jahren der 
Schwerpunkt der KASA. Zu den Maßnahmen der KASA zählten unter anderem:
 – Aufklärung der Jugendlichen über die Konsequenzen von illegalen Graffiti
 – Sauberes Umfeld durch häufige Reinigung an Schulen, Spiel- und Bolzplätzen sowie 
Kindertagesstätten 
 – Durch die konsequente Strafverfolgung und Geltendmachung von zivilrechtlichen 
Ansprüchen setzen wir ein deutliches Zeichen, dass wir illegale Graffiti nicht tolerieren.
 – Es werden die Gefahren des illegalen Sprayens deutlich gemacht und Wege zur Scha-
denswiedergutmachung aufgezeigt.

22
Bürger*innenanfragen, Bürger*innenhinweise und 
Bürger*innenbeschwerden
Auch in den letzten vier Jahren erreichte die KASA-Geschäftsstelle eine Vielzahl von 
Bürger*innenanfragen und -beschwerden zum Thema Graffiti. 
Den Bürger*innen konnten Wege der Prävention und des Schutzes ihrer Fassaden aufge-
zeigt werden. Insgesamt wird das Beratungsangebot gut angenommen. 
Bürger*innenbeschwerden, z. B. zu beschmierten und beklebten Strom-, Telekom- und 
Postkästen sowie Hinweise auf beschmierte oder beklebte Verkehrszeichen wurden von 
der Geschäftsstelle den zuständigen Stellen zur Reinigung weitergemeldet.
Reinigungsverträge mit der AWB
Sowohl die gebührenfinanzierten als auch die haushaltsfinanzierten Verträge mit den AWB 
sind zum Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Bei den haushaltsfinanzierten Verträgen han-
delt es sich um viele Verträge, die die einzelnen Dienststellen in Ihrem Aufgabengebiet mit 
den AWB abgeschlossen haben. Das Vertragsverhältnis zwischen den AWB Köln und dem 
Amt für öffentliche Ordnung über die Reinigungsarbeiten der Kölner Anti Spray Aktion fielen 
ebenfalls unter diese Verträge.
Seitens des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanagements wurden im Auftrag der 
Oberbürgermeisterin, Überlegungen angestellt, wie die Zuständigkeiten für diese Verträge 
zukünftig gestaltet werden. In Abstimmung mit den betroffenen Dezernaten wurde 
entschieden, dass die Zuständigkeit für die gebührenfinanzierten Verträge bei der 
Dienststelle V-6 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb angesiedelt wird. 
Im Amt für Verkehrsmanagement (damals Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung) 
wurde dem folgend ein Konzept für das weitere Vorgehen erstellt. Der Verwaltungsvorstand 
hat am 20. Februar 2018 diesem Vorgehen zugestimmt.
Gemeinsam mit den verschiedenen Dienststellen und den AWB wurde der neue gebün-
delte haushaltsfinanzierte Vertrag erstellt, dem der Rat am 20. März 2018 mit der Vorlage 
0442/2018 zugestimmt hat.
Die Vertragslaufzeit begann am 1. Januar 2019. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Die Reini-
gungsleistungen sind in fünf Anlagen gegliedert. Die Reinigungsleistungen für die Kölner 
Anti Spray Aktion sind in diesem Vertrag enthalten.
Als originäre Ordnungspartnerschaft liegt die Zuständigkeit für den Betrieb von KASA beim 
Amt für öffentliche Ordnung. In der operativen Abwicklung sowie der strategischen Ausrich-
tung gibt es für die KASA keine Änderung.
Durch den gebündelten Vertrag und die enge Zusammenarbeit zwischen der Geschäfts-
stelle KASA und dem Amt für Verkehrsmanagement soll die bisherige gute Arbeit weiterent-
wickelt werden. Ziel ist die koordinierte, zielgerichtete Arbeitsweise zu erhalten und weiter 
zu optimieren.

23
Beispiele: KASA 
Gestaltungsprojekte
Immer wieder gibt es Anregungen aus der Stadtgesellschaft für Gestaltungsprojekte in den 
Bezirken. Diese kleinen und lokal begrenzten Projekte stehen und fallen mit ehrenamtlich 
engagierten Personen. Die KASA wird weiterhin diese Art von Projekten finanziell unterstüt-
zen und für deren Umsetzung werben. 
Einvernehmlich gestaltete Wände können auch Schutz gegen illegale Graffiti darstellen. In 
den vergangenen Jahren wurden in mehreren Bezirken weitere Projekte geplant. So wurde 
die Stützmauer am Kalkberg nach dem Vorbild der Geldernstraße durch die Mittwochsmaler 
in einem Jugendprojekt gestaltet und eine neue legale Graffitiwand errichtet.
Die Geschäftsstelle KASA steht für die Umsetzung dieser Projekte gerne als Ansprechpart-
nerin zur Verfügung. 
Zwischennutzungskonzept Ebertplatz
Die KASA engagiert sich für die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Attraktivierung des 
Platzes. So wurden die Rolltreppen des Ebertplatzes künstlerisch gestaltet. Im Vorfeld wur-
den diese gereinigt und neu gestrichen. Unter anderem unterstützt die Geschäftsstelle auch 
Reinigungsarbeiten auf dem Platz. Immer wieder werden die Stelen des Brunnens oder die 
neuen Sitzbänke beschmiert. Die KASA unterstützt hier in Zusammenarbeit mit der KVB 
und den AWB Köln die Bemühungen, das Erscheinungsbild des Platzes wieder in ein 
positives Licht zu rücken. 
Mit den Mitteln und der Unterstützung der KASA wurden zusätzlich Schilder, Lampen und 
Verblendungen vor Ort, speziell vor Veranstaltungen, gereinigt. 
„We build this city“ Gestaltungsfläche und Hall of Fame Geldernstraße
Einem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes folgend, wurde der S-Bahnhof Geldern-
straße/Parkgürtel und die nähere Umgebung nach dem Vorbild der Stützen für die Ring-
bahn 13 zur Attraktivierung der Haltestelle gestaltet.
Neben einer Dauerausstellung, die nicht übersprayt werden darf, wurden die Stützwände 
rund um den Bahnhof erstmalig für eine freie und private Gestaltung freigegeben. Kölns 
erste öffentliche Hall of Fame und die größte in Deutschland. Auch hier trat die KASA als 
Unterstützerin dieses Jugend- und Freizeitprojektes auf. Die Gestaltung der Wände am 
Parkgürtel und der Geldernstraße wurde durch die Mittwochsmaler des SKM durchgeführt. 
Am 27. April 2019 wurde das Kunstwerk übergeben und die Hall of Fame offiziell durch Frau 
Oberbürgermeisterin Reker eröffnet.

24
Das Projekt wurde durch diverse Dienststellen der Stadt Köln, der AWB Köln, 
der Rheinenergie, der Deutschen Bahn, der KVB AG und der Polizei Köln unterstützt.
Seitens der Kölner Anti Spray Aktion sowie des Amtes für öffentliche Ordnung ist eine 
gemeinschaftlich getragene, abgestimmte und gewollte Gestaltung erfahrungsgemäß die 
wirksamste Prophylaxe gegen weitere Verunreinigung. Das Projekt aus dem Stadtteil Bil-
derstöckchen im Stadtbezirk Nippes, hat insofern Vorbildcharakter für andere Bezirke und 
Stadtteile mit ähnlichen Problemlagen.
We build this city – Streetart im Kreuzungsinneren (links), © Brigitte Jantz/Netzwerk e.V
„Hall of Fame“ am Kalkberg
Ein Bericht von Julian Mundt - SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
Nachdem in den vergangen vier Jahren in Kooperation mit der Stadt Köln „Veedelstars“ 
eine partizipative jugendkulturelle Eventreihe erfolgreich am Bischofsacker im Bezirk 
Mülheim etabliert wurde, konnte nun ein weiterer Meilenstein für Jugendkultur im öffentlich 
Raum gelegt werden:
Die Eröffnung einer Hall of Fame für dauerhaftes und legales Sprühen von Graffiti.

25
Wie kam es dazu? 
Veedelstars ist eine partizipative Eventreihe, die durch das aktive Mitwirken von Besu-
cher*innen der Mittwochs-Maler*innen organisiert und durchgeführt wurde. Von der 
Akquise von Künstlerinnen und Künstlern, die Konzeptentwicklung, die thematische und 
farbliche Gestaltung, bis hin zu Presseinterviews und der Organisation von Workshops 
wurde alles durch die Teilnehmenden selbst realisiert. Aus diesem Prozess entwickelte sich 
der Wunsch, diesen Ort als Hall of Fame zu etablieren. So wurde durch den gesprühten 
Slogan „Make it a Hall“ im Rahmen von Veedelstars ein Antrag an die Bezirksvertretung Mül-
heim gestellt, der mit großer Unterstützung durch die Bezirksvertretung getragen wurde. 
So entstand der politische Beschluss im Januar 2022, der im September 2022 in der Eröff-
nungsfeier zur Hall of Fame offiziell gefeiert werden konnte. So erfuhr Jugendkultur eine 
weitere Form von Legitimation.
Graffitiprojekt Gremberger Wäldchen
Durch das Graffitiprojekt Gremberger Wäld-
chen wurde ein Angstraum an zwei Eingängen 
in das Wäldchen beseitigt. Durch spannende 
Wald-Motiv-Graffiti anstelle von Schmierereien, 
wurde den Anwohnenden aus Kalk ein attraktiver 
Zugang in die Waldteile ermöglicht, der neugierig 
macht und zum Entdecken der Kunst und des 
Waldes einlädt.
In der Projektumsetzung wurden Kinder und Jugendliche gestärkt. 
Sie lernten den Wald kennen, wodurch ihre Emotionalität und ihre soziale Kompetenz durch 
die Verbindung mit den Tieren und dem Wald zum Vorschein kamen. 
Durch die selbstständige Gestaltung der Waldmotive für die Brückenbemalung entstand 
eine Verbundenheit der Kinder und Jugendlichen mit dem Wäldchen, seinen Lebewesen 
und ihrer eigenen Graffiti-Schaffung. Sie lernten künstlerisch und handwerklich mit den 
Graffiti-Farben zu arbeiten.
Es wurden Säulen und das hintere Wandbild im Rahmen eines Jugendprojektes bemalt. 
Hierbei lernten Jugendliche zunächst das Gremberger Wäldchen und seine Lebewesen

26
kennen und gestalteten anhand dessen die Motive. Dabei wurden sie von Förstern, 
Waldpädagogen und Künstlern unterstützt. 
Das Projekt war Bestandteil des Gesamtprojektes "Grüne Infrastruktur".
Die Finanzierung des Graffitiprojektes erfolgt aus Stadtverschönerungsmitteln auf der 
Grundlage eines Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk im September 2020.
In den Sommerferien gingen Jugendliche aus dem Bezirk Kalk einen Tag auf Exkursion zur 
Motiv-Suche. Die Bilder wurden dann von den beiden Graffiti Künstlern für die Wandgestal-
tung aufgearbeitet. In eintägigen Workshops erfolgte die eigentliche Graffiti Aktion, bei der 
die Jugendlichen selbst zur Sprühdose greifen und unter Anleitung die Motive an die Wand 
bringen durften. 
Vorher:
Währenddessen:

27
Nachher:

28
Berichte der 
Kooperationspartner*innen
Kölner Verkehrs-Betriebe
Die KVB AG hat sich auch im zurückliegenden Geschäftsjahr aktiv in die Arbeit der KASA 
eingebracht. Vandalismusschäden und Graffitischmierereien sowie deren Bekämpfung und 
Beseitigung sind zentrale Themen in der täglichen, betrieblichen Arbeit, denn die Schäden 
verursachen nach wie vor hohe Reinigungs- oder Reparaturkosten.
Entsprechend einem Ratsbeschluss werden Graffiti außerhalb des Kernbereichs innerhalb 
72 Stunden entfernt und im U-Bahn Kernbereich innerhalb 48 Stunden nach Meldung an 
die zuständige Abteilung Fahrweg/Haltestellenservice.
I
n Zusammenarbeit mit der Stadt Köln reinigt die KVB die Zwischenebenen, die sich im 
Eigentum der Stadt Köln befinden, von Graffiti-Verschmutzungen. 
Der Gleisbereich der Haltestellen liegt im Besitz der KVB AG und der obere Bereich, die 
sogenannten Zwischen- und Verteilebenen im Besitz der Stadt Köln. 
2019 hat die KVB 8100 m² gereinigt bzw. entfernt für ca. 190.000,00 €
2020 hat die KVB 8300 m² gereinigt bzw. entfernt für ca. 193.000,00 €
2021 hat die KVB 11000 m² gereinigt bzw. entfernt für ca. 230.000,00 €
2022 hat die KVB 10610 m² gereinigt bzw. entfernt für ca. 260.000,00 €
Für die Bahnen und Busse gilt nach wie vor, dass beschmutzte/beschmierte Fahrzeuge 
sofort in die Betriebshöfe fahren, um gereinigt zu werden. Diese Fahrzeuge bleiben nie 
länger als unbedingt notwendig im Netz (in der Regel bis das Austauschfahrzeug auf der 
Strecke ist). 
Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen KVB, Polizei und Stadt Köln/KASA 
wurden durch die weiter intensivierte Zusammenarbeit auch im vergangenen Jahr 
Täter*innen auf frischer Tat gestellt.
Saubere 
Anlagen und Fahrzeuge steigern das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste, 
deshalb wird die KVB in Zusammenarbeit mit den Partner der KAS A nicht nachlassen, 
gegen die mutwilligen Zerstörungen und Graffitischmierereien vorzugehen. Nicht zuletzt 
deswegen hat die KVB viele Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen mit Videokameras 
ausgestattet.
Es wurden darüber hinaus weitere Betriebsgebäude, die schon oft von Sprayer*innen 
beschmiert wurden, künstlerisch gestaltet.

29
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein v. 1888 e.V.
Bericht von Thomas Tewes
Resignation ist keine Alternative.
Das Thema Graffiti beschäftigt die Stadt Köln nun schon seit vielen Jahren. Gerade in Zeiten 
von Corona und den damit verbunden Lockdowns haben sich illegale Graffiti im Stadtbild 
wieder sichtbar vermehrt.
Vor allem mit Hilfe der Kölner Anti Spray Aktion konnte das Thema Graffiti dauerhaft in der 
Bevölkerung verankert werden. Viele Eigentümer*innen  haben sich überzeugen lassen, 
dass es zur Reinigung von betroffenen Flächen kaum Alternativen gibt. Nach wie vor gilt das 
alte Credo, dass nur die umgehende Entfernung von Graffiti Wirkung zeigt, sind doch die 
Täter*innen drauf aus, mit ihrem Werk langanhaltende Wirkung zu erzielen. 
Ob graue Fassade oder Brückenkopf, alles ändert nichts an der Tatsache, dass Graffiti, die 
ohne Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin angebracht werden, 
Sachbeschädigungen sind. 
Vor allem bei der Behandlung von Graffiti durch die Justiz macht sich bei vielen privaten 
Eigentümer*innen das Gefühl breit, dass es bei der Einordnung dieser Taten als Straftaten 
Verschiebungen gibt.
Es besteht der Eindruck, dass diese Art der Sachbeschädigung in Art und Umfang bagatelli-
siert wird. 
Oft haben gefasste Graffititäter*innen mit einem relativ geringen Strafmaß zu rechnen. Bei 
den Geschädigten setzt sich dann nur fest, so der Eindruck des Vereins, dass eine Strafver-
folgung nicht die gewünschte Wirkung hat und Täter*innen von einer Wiederholung ihrer 
Straftat abzuhalten vermag. Viele private Eigentümer*innen - aber auch viele Firmen - 
sehen daher mittlerweile von einer Anzeige ab und reinigen ihre Immobilien nicht mehr. 
Missverständlich hierbei ist jedoch oft auch, dass Strafe und Schadenersatz nicht 
unbedingt zusammenhängen. 
Für den Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist Resignation jedoch keine Alternative.
Ziel muss es daher sein, bei den privaten Hauseigentümer*innen wieder vermehrt die 
Bereit
schaft zur Entfernung von Graffiti zu wecken und vor allem jedes Graffiti auch zur 
Anzeige zu bringen. 
Hierzu veröffentlicht der Verein u.a. in seiner Verbandszeitschrift (Auflage 30.000) Informa-
tionen zur KASA, zum Verhalten bei Schädigung und tiefergehende Einblicke in die Reini-
gung. Auch das Begrünen von Fassaden, die Objektüberwachung oder die Beleuchtung von 
dunklen Ecken sind zielführende Maßnahmen, um die ungewollte Anbringung von Graffiti 
zu verhindern. Nicht zuletzt steht der Verein ratsuchenden Mitgliedern auch bei der 
rechtlichen Bewertung und Vorgehensweise Rede und Antwort.

30
Weiterhin setzt sich der Verein dafür ein, Graffiti nicht zu bagatellisieren, sondern auch in 
der Öffentlichkeit als Straftat zu bezeichnen. 
Hierbei geht es nicht um eine künstlerische Diskussion, sondern um die Tatsache, dass 
jedes Graffiti, welches ohne Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin 
angebracht wird, Sanktionen nach sich ziehen muss. 
Die zum Teil erheblichen Schäden am Eigentum müssen sich nach Ansicht des Kölner Haus- 
und Grundbesitzerv
ereins dann auch im Strafmaß widerspiegeln. 
Kontrovers diskutiert wird auch weiterhin das Thema „legale Flächen“. Der Kölner Haus- und 
Grundbesitzerv
erein ist der Ansicht, dass diese nicht geeignet sind, dem Problem „illegale 
Graffiti“ Herr zu werden. 
Sich mit Graffiti gegen Graffiti schützen, wie es auch der eine oder andere beziehungsweise 
die eine oder andere Eigentümerin versucht, ist seiner Meinung nach der falsche Weg. 
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein steht auch weiterhin fest zu seinem Engagement 
in der KASA. 
Sie ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen illegale Graffiti, signalisiert sie doch, dass 
neben den privaten  Eigentümer*innen auch alle anderen KASA-Mitglieder die gleiche 
Überzeugung haben und sich aktiv gegen illegale Graffiti einsetzen.
Thomas Tewes 
Haup
tgeschäftsführer
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888
Hohenzollernring 71-73
50672 Köln

31
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Das KASA-Team der AWB besteht aus fünf Mitarbeiter*innen, die von 7 – 16 Uhr im  Einsatz sind. 
Zur technischen Ausstattung gehören:
 – Ein Fahrzeug für Kurier- und Kontrollleistungen, Klein-Aufträge, Maler- und  
Chemiearbeiten und Materialbeschaffung
 – Ein Fahrzeug integriert mit Gerätschaften zur Graffitibeseitigung, nutzbar für verengtes 
Straßenland (Ausstattung: Dampfstrahler bis 300 bar, Absauganlage für Farbreste,  
Wasser- und Recycletank, Malerzubehör, Chemie-Reinigungsmittel, Sicherungszubehör 
für Baustellen)
 – Zwei Fahrzeuge für Großaufträge, Ausrüstung: Leiter, Wassertank, Staubsauger, chem. 
Reinigungsmittel, Malerzubehör, Farbe, Sicherungszubehör für Baustellen
 – Zwei Anhänger mit Gerätschaften zur Sandbestrahlung in Verbindung mit Wasser

32
Deutsche Bahn Services GmbH
#neu #Graffitikunst #wirbekennenFarbe
Im Jahr 2010 wurde durch die Deutsche Bahn AG in Kooperation mit dem Land NRW die 
„Graffiti-Offensive NRW“ ins Leben gerufen. Jährlich wurden bis zu 50.000 m² Graffiti 
an Verkehrsstationen in NRW durch extra ausgebildete Facharbeiter*innen aus dem 
Gebäudereiniger- und Malerhandwerk, die mit speziellen Antigraffitimobilen die 
Verkehrsstationen anfuhren, entfernt. Diese Mobile sind mit Materialen und Spezialgeräten 
ausgestattet, mit denen sich nahezu jedes Graffiti auf fast jedem Untergrund rückstandslos 
entfernen lässt. Unsere Spezialist*innen bieten darüber hinaus unseren Kund*innen eine 
kostenneutrale individuelle Beratung in Bezug auf Graffitientfernung und 
Präventionsschutz vor Ort an.
Die Maßnahmen innerhalb der Graffitioffensive:
– Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens von Reisenden im Bahnhofsbereich
– Steigerung und Aufrechterhaltung der Aufenthaltsqualität im Bereich der
Bahnhofsanlagen
– Beseitigung, Prophylaxe und Verhinderung von Graffitischäden im Bahnhofsbereich
– Gewährleistung eines dauerhaften und Nachhaltigen Willkommenseindrucks für
Tourist*innen und Nutzer*innen des ÖPNV in NRW
Der Schaden, der der DB durch Vandalismus und Graffiti an den NRW-Bahnhöfen entsteht, 
belief sich in den letzten 4 Jahren auf mehrere Millionen Euro. Geld, das die DB lieber zum 
Nutzen ihrer Kund*innen einsetzen würde.
Die Entfernung von Schmierereien ist ein Kampf gegen Windmühlen.  Um das 
Erfolgserlebnis der  Sprayer*innen zu schmälern, hat die DB im Rahmen der 
„Graffitioffensive“ in den letzt en Jahren die Schäden möglichst innerhalb von 24 bis 72 
Stunden beseitigt.
 Bei Hinweisschildern, Informationstafeln oder Vitrinen mit 
Fahrplanaushängen ist die schnelle Entfernung des Graffitis besonders wichtig. Viele 
graffitibelastete Flächen an Bahnhöfen wurden mit einer Schutzschicht ausgestattet, 
w
elche das mehrmalige Abwaschen von Graffiti ermöglichen.

33
Bedauerlicherweise hat sich das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Programm zurück-
gezogen. Die Deutsche Bahn steht auch ohne zusätzliche Finanzierung durch Land und 
Aufgabenträger weiter zur Graffitioffensive und wird auch in Zukunft – ganz im Sinne des
Kund*innen – Schmierereien entfernen. 
Aufgrund des Rückzugs des Landes und der dadurch begrenzten finanziellen Mittel können 
Graffiti daher derzeit leider nicht immer zeitnah beseitigt werden. Nun werden Graffiti nur 
noch dann entfernt, wenn der Stationsbetreiber*innen die Meldungen in ein Tool einstellen  
und qualifizier
en.
Die Masse der
, an den Stationen, angebrachten Graffiti ist selbstverständlich nicht gesun-
ken, die Häufigkeit der auf mehreren hundert Quadratmeter beschmierten Stationen nimmt 
sogar zu, da der „Erfolg“ von länger auf den Stationen verbleibenden Graffiti auf den 
Sprayer motivierend wirkt.
Auch wir haben Graffitikunst an einigen Personenunterführungen angebracht. 
Diese wurden ebenfalls mit Graffitischutz beschichtet. 
Wir erhoffen uns hierdurch die  Wahrung des 
Ehrenkodex unter Graffitisprayern.

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Kriminalpolizei Köln – Sachrate 43 „Farbe“ 
Bericht von EKHK Bernd Reuther
01 Fallzahlen (PKS1) der Sachbeschädigung durch Graffiti 2019
Im Jahr 2019 wurden laut PKS im Bereich des PP Köln
insgesamt - 2.014 - Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2018 lagen die Fallzahlen bei - 1.990 - Anzeigen. Das entspricht einem Anstieg von 
2018 auf 2019 um ca. 1 %.
Insgesamt konnten - 190 - tatverdächtige Personen im Jahr 2019 ermittelt werden.
Die Zahl ist demnach im Vergleich zum Jahr 2018 (146 um 44 T
atverdächtige gestiegen. 
Unterteilung der Tatverdächtigen Personen:
2019
105 Erwachsene
36 Heranwachsende,
28 Jugendliche und 21 Kinder
Die Aufklärungsquote lag 2019 bei 14,10 %. 
02 Fallzahlen (PKS der Sachbeschädigung durch Graffiti 2020
Im Jahr 2020 wurden laut PKS im Bereich des PP Köln insgesamt
- 2.402 - Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2019 lagen die Fallzahlen bei - 2.014 - Anzeigen. Das entspricht einem Anstieg von 
2019 auf 2020 um ca. 19,3 %.
Dieser außergewöhnliche Anstieg ist nach hiesigen Erkenntnissen ausschließlich auf ein 
anderes Anzeigenverhalten Geschädigter in der Pandemie zurückzuführen. Es handelt sich 
um Online-Anzeigen. Offensichtlich wurden vermehrt ‚alte‘ Sachbeschädigungen im 
Home-Office nun ‚endlich‘ zur Anzeige gebracht.
Insgesamt konnten - 238 - tatverdächtige Personen im Jahr 2020 ermittelt werden.
Die Zahl ist demnach im Vergleich zum Jahr 2019 (190 um 48 Tatverdächtige gestiegen.
Unterteilung der Tatverdächtigen Personen:
2020
144 Erwachsene 
38 Heranwachsende
42 Jugendliche und 14 Kinder 
Die Aufklärungsquote lag 2020 bei 8,91 %. Im Jahr 2019 lag diese bei 14,10 %.

35
Der Rückgang steht im direkten Zusammenhang mit dem Anstieg der Online-Anzeigen, 
denn bei diesen Sachverhalten ergeben sich im Regelfall keine Täterhinweise.
Fallzahlen (PKS) der Sachbeschädigung durch Graffiti 2021
Im Jahr 2021 wurden laut PKS im Bereich des PP Köln insgesamt
- 2.019 - Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht.
Dementsprechend lagen die Zahlen der Anzeigen wieder auf dem Niveau von vor der Pan-
demie im Jahr 2019.
Insgesamt konnten - 159 - tatverdächtige Personen im Jahr 2021 ermittelt werden.
Unterteilung der Tatverdächtigen Personen:
2021
96 Erwachsene
26 Heranwachsende,
24 Jugendliche und 13 Kinder
Die Aufklärungsquote lag 2021 bei 10,85 %.
Fallzahlen (PKS) der Sachbeschädigung durch Graffiti 2022
Im Jahr 2022 wurden laut PKS im Bereich des PP Köln insgesamt
- 1.625 - Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht.
Insgesamt konnten - 140 - tatverdächtige Personen im Jahr 2022 ermittelt werden.
Unterteilung der Tatverdächtigen Personen:
2022
88 Erwachsene
12 Heranwachsende
19 Jugendliche und 21 Kinder
Die Aufklärungsquote lag 2022 bei 9,85 %.

36
Auswahl der herausragenden Ermittlungserfolge
Im Jahr 2019 wurde ein Verfahren gegen erwachsene Sprayer*innen aufgrund eines 
aufmerksamen KVB-Mitarbeiters geführt.
Die Täter*innen trugen KVB-Jacken und fotografierten eine Bahn am Barbarossaplatz.
Ermittlungen konnten belegen, dass die Täter*innen aus Bornheim, Hamburg und England 
die o.g. Straßenbahn großflächig besprüht hatten.
Im Jahr 2020 wurden vermehrt Anzeigen (15) erstattet, bei denen der Verdacht bestand, 
dass die Graffiti-Schriftzüge mit Flusssäure aufgetragen wurden. Aus diesem Grund wurde 
die Ermittlungsgruppe „EG Tag “ für mehrere Wochen beim KK 43 eingerichtet.
Es konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden, welcher im Verdacht stand Marker mit 
säurehaltiger Substanz zu vertreiben. Dieses Verfahren wurde an die Bundespolizei 
Dortmund abgegeben.
Des Weiteren wurde im Jahr 2020 ein Sprayer nach einer Sachbeschädigung durch Graffiti 
im Bereich einer KVB-Haltestelle in Tatortnähe festgenommen. Ermittlungen ergaben, dass 
er für insgesamt 45 Nachteilsanzeigen verantwortlich war.
Gegen eine Gruppe Jugendlicher wurde wegen diverser Sachbeschädigungen durch Graf-
fiti und Verstöße gegen das BtmG ermittelt. Durchgeführte Wohnungsdurchsuchungen und 
umfangreiche Ermittlungen bestätigten diesen Tatverdacht.

37
RheinEnergie
Die Gebäude und Anlagen der RheinEnergie AG sind beliebte Ziele für Graffiti. Insbeson-
dere Betriebsgebäude, Kundenzentren, Mauern um Firmengelände, Kabelverteilerschränke, 
Trafo- und Verdichterstationen werden immer wieder meist unschön beschmiert. In 2021 
wurden ca. 3.000 m² Graffiti entfernt.
Die Beseitigung erfolgt dabei nach eigenem Ermessen, Hinweisen von Dritten oder Hinweisen 
durch die Stadt Köln. Sie erfolgt durch Eigenpersonal als auch durch Fremdfirmen und erzeugt 
einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Im Jahr 2019 sind Kosten von über 95.000 
Euro entstanden, im Jahr 2020 mehr als 50.000 Euro und im Jahr 2021 von über 35.000 Euro. 
Je nach Ausmaß wird straf- oder zivilrechtlich gegen Tatverdächtige vorgegangen.
Mit der Gestaltung vor allem von Trafostationen und Kabelverteilerschränken werden 
Künstlerinnen und Künstler sowie Schulklassen beauftragt, um ein ansprechendes Stadtbild zu 
erhalten.
Während der Corona-Pandemie konnte ein deutlicher Rückgang der Schäden festgestellt 
werden.
Beispielhafte Gestaltung eines Kabelverteilerschrankes vorher und nachher

38
Ausblick
Ausbau strategischer Partnerschaften
Die Erfahrung zeigt, dass in Gänze gereinigte Objekte am längsten von einer erneuten Ver-
schmutzung verschont bleiben. Innerhalb des Stadtgebietes gehen die Zuständigkeiten teil-
weise fließend ineinander über. Neben vielen privaten Eigentümerinnen und Eigentümern 
sind auch weitere städtische Tochterunternehmen betroffen. Um den Mitteleinsatz so effek-
tiv und effizient wie möglich zu gestalten, führt die KASA viele Gespräche mit Akteur*innen 
der Stadtgesellschaft.
Im öffentlichen Straßenland gibt es nicht nur Objekte der Stadt Köln. Die Pilotstrecke auf 
dem Hohenzollernring hat gezeigt, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen müssen, um 
eine nachhaltige Reinigung zu gestalten.  
Wenn Reinigungsarbeiten gemeinsam entschieden und abgestimmt stattfinden, entsteht 
ein einheitliches Bild. Andernfalls ist die Wand zwar neu gestrichen, jedoch die Aufbauten an 
der Wand noch nicht. Hier setzt die KASA in Zukunft an, um mit städtischen Tochterunter-
nehmen, aber auch mit Akteur*innen der Privatwirtschaft wie der Deutschen Post, der Deut-
schen Telekom oder Privateigentümer*innen ins Gespräch zu kommen und gemeinsame 
Lösungen zu finden.

39
Neue Kommunikationskampagne anlässlich der 25-Jahrfeier
Seit nunmehr 25 Jahren kümmert sich 
die Ordnungspartnerschaft aus 39 
Unternehmen und Institutionen aus dem 
privaten und öffentlichen Bereich um die 
Entfernung illegaler Graffiti. In den Jah-
ren zuvor litt das Stadtbild an einer stetig 
gewachsenen Flut von Schmierereien.
Anlass der Gründung war der EU-Gipfel 
und der G/7 Weltwirtschaftsgipfel 1999 
in Köln. Die Domstadt sollte sich als 
gastfreundliche und saubere Metropole 
präsentieren. So beschloss der Stadtrat 
am 23. Juni 1998, dass etwas gegen 
Graffiti & Co. unternommen werden 
müsse. Nur kurze Zeit später gründeten 
das Amt für öffentliche Ordnung der 
Stadt Köln, die Polizei und der Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein die 
„Kölner Anti Spray Aktion“ , die schnell 
auf die heutige Mitgliederzahl ange-
wachsen ist.
Die KASA ist seitdem eine erfolgreiche 
und aktive Ordnungspartnerschaft. 
Deshalb wurde der 25ste „Geburtstag“ 
der KASA im Rahmen einer kleinen Feier 
begangen. Bei dem Termin im Straßen-
bahnmuseum Thielenbruch stellte Ober -
bürgermeisterin Henriette Reker am 17. April 2023 die aktuelle Kampagne 
„Nein zu illegalen Graffiti. Für ein sauberes Köln. “ vor. 
Die neu gestalteten Plakate waren zwei Wochen im gesamten Stadtgeiet zu sehen.
Weiterhin wurde die neu gestaltete Internetseite veröffentlicht und ein neuer Flyer 
vorgestellt.
Nein zu 
illegalem 
Graffiti. 
Für ein 
sauberes 
Köln!
Anzeigen. Entfernen. Vorbeugen.
Kölner Anti-Spray Aktion (KASA).  
Wir beraten Sie. 
25 Jahre
KASA
Weitere Infos:
www.kasa-koeln.de

Die Oberbürgermeisterin
Amt für öff entliche Ordnung
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste
Bildnachweis
Stadt Köln-KASA
13-US/A-Nr.258-23/32/07.2023

Beratungsverlauf (10)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2091/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.07.2023
Erstellt
27.06.2023 15:18