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V/0304/2011/1

Masterplan Aasee

Vorlagen 14.07.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 35

Beschlussvorlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0304/2011 mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

7390 Zeichen

V/0304/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Münster Marketing 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Masterplan Aasee 
Darstellung des Leitbildes / Nutzungskonzeptes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Aasee ist Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum und 
bedeutender Bestandteil von Münsters Grünordnung. Er findet in seiner Gestaltung und 
seinen abgestuften Nutzungsintensitäten breite Zustimmung in der münsterschen Bevölke-
rung. Das Gewässer mit den angrenzenden Freiflächen ist ein unverwechselbares Quali-
tätsmerkmal der Stadt. 
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Bürgerumfrage sowie die gewichtete 
Auswertung der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, E-Mails etc. (Anlagen 
1a / 1b) zur Kenntnis.  
3. Das Prüfkriterium „Umweltverträgli chkeit“ ist als übergeordnete Ergänzung in das 
Leitbild Aasee aufzunehmen, um zukünftige Vorhaben, die in das Einzugsgebiet des 
Masterplanes Aasee fallen, auch im Sinne des Umweltschutzes zu entscheiden. Dies 
gilt insbesondere für Vorhaben im renaturierten Teil des Aasees. Aus diesem Grund 
ist auch der AUB in allen Beratungsketten zu berücksichtigen. Das Leitbild Aasee 
(Anlage 2 der Hauptvorlage) wird im Punkt 4 wie folgt ergänzt: Alle zukünftigen Vor-
haben, die in das Einzugsgebiet des Leitbildes Aasee fallen, sind unter dem Aspekt 
Umweltverträglichkeit hinsichtlich des Gesamtsystems Aa/Aasee zu prüfen.  
Das so geänderte Leitbild wird als  Ergebnis eines breit angelegten Prozesses be-
schlossen.  
4. Das anliegende Nutzungskonzept Aasee (Anlagen 3 und Pläne der Anlagen 4 bis 7) wird 
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, es im Sinne eines Masterplanes 
Aasee als Grundlage für die weiteren Entwicklungen am und um den Aasee als Ergebnis 
aus dem öffentlichen Prozess umzusetzen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0304/2011/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Determann 
Ruf: 
492 67 40 
E-Mail: 
Determann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0304/2011/1 
5. Die anliegende Handlungsgrundlage zu „Veranstaltungen am Aasee“ (Anlage 8) wird be-
schlossen. 
6. Die Aufstellung mit finanzrelevanten Einzelmaßnahmen zu baulichen Anpassungen des 
Aaseeumfelds (Anlage 9) wird zur Kenntnis genommen.  
 
In Ergänzung der Einzelmaßnahmen der Anlage 9 wird die Verwaltung beauftragt zu 
prüfen, wie das im Stadtteil Roxel vorhandene Fußgänger-/Rad- und Reitwegenetz an 
die in Planung bzw. im Bau befindlichen Wege im Bereich Mecklenbeck bzw. Gie-
venbeck angebunden werden kann. Favorisiert wird in diesem Zusammenhang eine 
Wegeführung zwischen den Grundstücken Dingbängerweg 440 und dem Grundstück 
Dingbängerweg 370 in östlicher Richtung über die Aa bis zum Hof Lahrkamp, 
Sentruper Straße 447 a. 
Dazu ermittelt die Verwaltung den erforderlichen Finanzbedarf. 
 
Eine Zustimmung zu deren Umsetzung ist hiermit nicht verbunden. Die Verwaltung wird 
beauftragt, zur Beratung des Haushaltes für das Jahr 2012 ff Vorschläge für eine schritt-
weise Umsetzung von Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung vorzulegen. 
 
Die Verwaltung wird dabei unterstützt, das jeweilige Profil der einzelnen Aasee-
Bereiche stärker auszubilden. Ein möglicher zusätzlicher Verkehr durch weitere Fuß- 
und Radwegeverbindungen im renaturierten Bereich wird darum besonders sensibel 
hinsichtlich der Umweltverträglichkeit überprüft. 
 
7. An der vorhandenen WC-Anlage am Segelclub Hansa wird festgehalten. Die Verwal-
tung wird beauftragt, auf eine barrierefreie Ausgestaltung und öffentliche, kostenlo-
se Zugänglichkeit zu achten. 
 
8. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind die folgenden vorliegenden Anträge und 
Anfragen (Anlage 10) 
- A-R/0016/2007 vom 30.04.2007: Situation an der Bismarckallee verkehrlich entschärfen – 
Gestaltung aufwerten  
- AFM/0018/2007: Aufstellung von zusätzlichen Müllbehältern in öffentlichen Anlagen 
- A-R/0027/2007 vom 04.06.2007: Freizeitbereich und Naturraum Aasee erhalten, Nutzung 
steuern: Masterplan Aasee 2020 aufstellen  
- A-W/0002/2008 vom 03.01.2008: Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am 
Aasee  
- A-W/0019/2010 vom 01.06.2010: Meckelbach in Konzept einbeziehen 
erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorlage unmittelbar weder Kosten noch Folge-
kosten verursacht werden.  
Für eine schrittweise Umsetzung der in Anlage 9 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden jedoch 
Investitionen unterschiedlicher Höhe erforder lich. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der kom-
menden Etatberatungen als neue Maßnahmen eingebracht werden. In diesem Zusammenhang 
kann dann auch über die Realisierbarkeit, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch unter Be-
rücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage der Stadt entschieden werden.

- 3 - 
V/0304/2011/1 
Begründung: 
 
Durch Beschlüsse im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sind die Beschlussvorschläge ergänzt worden. Zu 
den einzelnen Ergänzungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
zu 3.:  Leitbild Aasee 
Die Verwaltung schlägt vor, das Prüfkriterium "Umweltverträglichkeit" als übergeordnete Ergän-
zung in das Leitbild Aasee aufzunehmen. Das in der Anlage 2 der Ursprungsvorlage dargestellte 
Leitbild Aasee ist dann im Punkt 4 um den Aspekt "Umweltverträglichkeit" wie folgt zu ergänzen: 
Alle zukünftigen Vorhaben, die in das Einzugsgebiet des Leitbildes Aasee fallen, sind unter dem 
Aspekt Umweltverträglichkeit hinsichtlich des Gesamtsystems Aa/Aasee zu prüfen. 
 
zu 6.:  Liste der Einzelmaßnahmen, Anlage 9 
Im Nutzungskonzept Aasee ist der Vorschlag enthalten, eine Ergänzung der Fuß- und Radwege-
verbindungen vom Aasee in Richtung Mecklenbeck bzw. Gievenbeck zu planen. Eine Ergänzung 
der Verbindung Richtung Roxel wird von der Verwaltung im Grundsatz für sinnvoll erachtet. Bei der 
Planung und der Prüfung von neuen Wegeverbindungen wird die Verwaltung auch die möglichen 
Auswirkungen insbesondere auf den besonders schützenswerten Bereich der renaturierten Aa 
intensiv mit betrachten. Da es sich um einen Prüfauftrag handelt, über den im Anschluss noch 
endgültig entschieden werden muss, schlägt die Verwaltung vor, dieser Ergänzung der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
zu 7:  WC-Anlage am Segelclub Hansa 
Vorhandene WC-Anlagen sollten für alle Bevölkerungsgruppen leicht und gut zugänglich sein, in-
sofern schlägt die Verwaltung vor, auch diesem Beschluss zu folgen. 
 
In der Sitzung des Sportausschusses am 07.07.2011 ist folgender abweichender Beschluss ge-
fasst worden: „Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass der Weg vom Parkplatz Mecklenbe-
cker Straße bis zum Clubhaus des Segelclub Hansa Münster e. V. beleuchtet wird.“ 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Beschluss nicht zu folgen, weil ein Zugang zum Clubhaus über 
den beleuchteten Fuß- und Radweg entlang der Mecklenbecker Straße ohne Umweg möglich ist. 
Deshalb wäre der Nutzen einer zusätzlichen Beleuchtung des Weges vom Parkplatz im Verhältnis 
zu den Aufwendungen sehr gering. Außerdem schlägt das Leitbild Aasee vor, das Aaseeufer in 
diesem Bereich unbeleuchtet zu lassen.  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Hauptvorlage V/0304/2011 mit Anlagen

71396 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Münster Marketing  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0304/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Determann 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Masterplan Aasee 
Darstellung des Leitbildes / Nutzungskonzeptes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 
21.06.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
                                                                                                                   Einbringung 
21.06.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung 
21.06.2011 Sportausschuss Einbringung 
21.06.2011 Werksausschuss Münster Marketing Einbringung 
21.06.2011 Kulturausschuss Einbringung 
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung 
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
29.06.2011 Kulturausschuss Vorberatung 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.07.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
05.07.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
                                                                                                                   Vorberatung
07.07.2011 Sportausschuss Vorberatung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Aasee ist Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum und 
bedeutender Bestandteil von Münsters Grünordnung. Er findet in seiner Gestaltung und 
seinen abgestuften Nutzungsintensitäten breite Zustimmung in der münsterschen Bevölke-
rung. Das Gewässer mit den angrenzenden Freiflächen ist ein unverwechselbares Quali-
tätsmerkmal der Stadt. 
492 67 40 
 
E-Mail: 
Determann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2011 
V/0304/2011

- 2 - 
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Bürgerumfrage sowie die gewichtete 
Auswertung der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, E-Mails etc. (Anlagen 
1a / 1b) zur Kenntnis.  
3. Das Leitbild Aasee (Anlage 2) wird als Ergebnis eines breit angelegten Prozesses be-
schlossen.  
4. Das anliegende Nutzungskonzept Aasee (Anlagen 3 und Pläne der Anlagen 4 bis 7) wird 
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, es im Sinne eines Masterplanes 
Aasee als Grundlage für die weiteren Entwicklungen am und um den Aasee als Ergebnis 
aus dem öffentlichen Prozess umzusetzen.  
5. Die anliegende Handlungsgrundlage zu „Veranstaltungen am Aasee“ (Anlage 8) wird be-
schlossen.  
6. Die Aufstellung mit finanzrelevanten Einzelmaßnahmen zu baulichen Anpassungen des 
Aaseeumfelds (Anlage 9) wird zur Kenntnis genommen. Eine Zustimmung zu deren Um-
setzung ist hiermit nicht verbunden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beratung des 
Haushaltes für das Jahr 2012 ff Vorschläge für eine schrittweise Umsetzung von Einzel-
maßnahmen und deren Finanzierung vorzulegen. 
7. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind die folgenden vorliegenden Anträge und 
Anfragen (Anlage 10) 
- A-R/0016/2007 vom 30.04.2007: Situation an der Bismarckallee verkehrlich entschärfen – 
Gestaltung aufwerten  
- AFM/0018/2007: Aufstellung von zusätzlichen Müllbehältern in öffentlichen Anlagen 
- A-R/0027/2007 vom 04.06.2007: Freizeitbereich und Naturraum Aasee erhalten, Nutzung 
steuern: Masterplan Aasee 2020 aufstellen  
- A-W/0002/2008 vom 03.01.2008: Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am 
Aasee  
- A-W/0019/2010 vom 01.06.2010: Meckelbach in Konzept einbeziehen 
      erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorlage unmittelbar weder Kosten noch Folge-
kosten verursacht werden.  
Für eine schrittweise Umsetzung der in Anlage 9 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden jedoch 
Investitionen unterschiedlicher Höhe erforder lich. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der kom-
menden Etatberatungen als neue Maßnahmen eingebracht werden. In diesem Zusammenhang 
kann dann auch über die Realisierbarkeit, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch unter Be-
rücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage der Stadt entschieden werden.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage:
 
Der Aasee mit seinen angrenzenden Grünflächen umfasst ca. 90 ha Gesamtfläche und ist damit 
Münsters größter und wichtigster stadtnaher Grün- und Erholungsraum. Er ist seit Jahrzehnten ein 
beliebtes Ausflugsziel. 
Nach der gelungenen Bebauung der Aaseeterrassen, die die Nutzungsintensität des gesamten 
Terrains deutlich erhöht hat, aber auch durch das intensivere Freizeitverhalten der Menschen ins-
gesamt (Aufenthalt auf den Aaseewiesen, Grillen, Laufsport u.a.m.) treffen für Münsters beliebten 
Grün- und Erholungsraum mitten in der Stadt eine Vielzahl von individuell nachvollziehbaren Nut-
zungswünschen aufeinander. Sie reichen von S portveranstaltungen und gastronomischer Nutzung 
V/0304/2011

- 3 - 
über Erholungsansprüche und Wünsche nach individueller sportlicher Betätigung von Laufen bis 
zum Radfahren.  
Die hohe Nutzungsdichte führt aber auch zu vielfältigen Konflikten. Nach schönen Wochenenden 
sind die Aasee-Wiesen mit Müll- und Picknickresten übersäht. Zahlreiche Veranstaltungen führen 
zu einer Übernutzung und Schädigung der Grünflächen. Die Wege halten witterungsbedingt im 
Winterhalbjahr der hohen Belastung durch Jogger und auch Radfahrer kaum mehr stand. Hohe 
Unterschiede in der Geschwindigkeit der Fortbewegung bergen teils Gefahren, teils stellen sie Be-
hinderungen dar. 
Gleichzeitig treten auf Grund der Attraktivität und der damit verbundenen Wertschöpfung immer 
neue Veranstalter und Investoren an die Stadtverwaltung mit Anfragen heran.  
Diesen Anfragen nach einer weiteren touristischen / freizeitorientierten Erschließung des Aaseeter-
rains stehen die wichtigen Fragen nach Schutz und Erhalt der Landschaft, der ökologischen Nach-
haltigkeit, des freizeitbezogenen Naturerlebens und der Sicherung des vorhandenen sportlichen 
Nutzungsspektrums gegenüber.  
Daher wurde die Überarbeitung des bestehenden Nutzungskonzeptes aus dem Jahr 1992 erfor-
derlich. Für den Erfolg und die Akzeptanz eines neuen Nutzungskonzeptes ist es unabdingbar, die 
Öffentlichkeit intensiv in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.  
In der Vorlage V/0023/2010 wurde die Bedeutung des  Aasees und seines Umfeldes für Münster 
und seine Bürgerinnen und Bürger ausführlich dargestellt. Entsprechend wurde die Verwaltung mit 
der Vorlage V/0023/2010 beauftragt, in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffent-
lichkeit einen `Masterplan Aasee´ aufzustellen. Es sollte gemeinsam mit den Nutzern und Anlie-
gern, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern und Experten in einem Diskussionsprozess ein 
Leitbild, eine Grundvorstellung vom Aasee mitten in der Stadt, entworfen werden, auf das sich vie-
le Menschen verständigen können und das zu Münster passt.  
 
Beschreibung des Prozesses:
 
In einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Wirkungsfelder  
- Landschaft, Ökologie und Stadtklima 
- Stadtgefüge, Stadtstruktur und Stadtbild 
- Funktion und Aufgaben der Stadtgesellschaft (Freizeit, Erholung, Sport) 
bearbeitet. 
Es wurden verschiedene Wege beschritten, um eine breite Öffentlichkeit für diesen Prozess zu 
interessieren und mit einzubeziehen: 
- Gespräche mit den institutionellen Anrainern am 03.03.2010 und 22.03.2011 
- Öffentliche Auftaktveranstaltung mit Herrn Oberbürgermeister Lewe am 08.07.2010 sowie einer 
geplanten Abschlussveranstaltung am 16.06.2011 
- Postkartenaktion und E-Mail-Aktion mit ca. 600 Antworten im Sommer 2010 
- Bürgerumfrage mit Versand von 5.233 Fragebögen und anschließender statistischer Auswer-
tung der 1.632 Rückläufer im Sommer 2010 
- Werkstattgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedensten Anspruchsgruppen 
in der Stadt Münster am 04.11 und 20.11.2010. 
 
Im Verlauf des Prozesses hat sich gezeigt, dass es mehrheitlich eine relativ einheitliche Vorstel-
lung zu Erscheinungsbild und Nutzung gibt, in Einzelfällen aber doch auch sehr unterschiedliche 
Auffassungen zu Ansprüchen und Beschaffenheit des Aasee und seiner angrenzenden Flächen 
geäußert werden. Um bereits auf einer relativ abstrakten Ebene eine gemeinsame Grundvorstel-
lung entwickeln zu können, wurde in einem ersten Werkstattgespräch zuerst ein Leitbild entwickelt. 
Dieses hat der Prozessmoderator, Prof. Aufmkolk, im Anschluss an den Termin zusammengefasst 
(Anlage 2). 
V/0304/2011

- 4 - 
V/0304/2011 
Auf Grundlage des Leitbildes wurden dann im Rahmen der Werkstattgespräche elf Themen-
schwerpunkte aus dem Beteiligungsprozess generiert und im Sinne des Leitbildes Vorschläge zu 
zukünftigen Entwicklungen erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses bilden zusammen 
mit dem Leitbild das Nutzungskonzept.  
Die Themenbereiche sind: 
Beleuchtung, Aufenthalt und Nutzung, Veranstaltungen, Gastronomie, Parkraum und Verkehr, Be-
schilderung und Information, Marketing, Sport, Hunde, Regelungsbedarf, Verschiedenes 
Die Ergebnisse zu den einzelnen Themenbereichen sind in dem Nutzungskonzept Aasee, Erläute-
rungen (Anlage 3) wiedergegeben.  
Mit dem Nutzungskonzept / „Masterplan Aasee“ ist es gelungen, die unterschiedlichen Nutzungs-
ansprüche, die neuen Entwicklungen im Freizeitverhalten sowie die bestehenden Rahmenbedin-
gungen in Einklang zu bringen. Durch das vielstufige Beteiligungsverfahren ist zu erwarten, dass 
die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig eine hohe Identifikation mit „ihrem Aasee“ haben wer-
den.  
 
 
In Vertretung     In Vertretung 
 
 
 
gez.      gez. 
 
Schultheiß     Thomas Paal 
Stadtdirektor     Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
1) Auswertung der repräsentativen Bürgerumfrage (1a) und Gewichtete Auswertung            
der allgemeinen Bürgerrückmeldungen aus Postkarten, Mails etc. (1b) 
2) Leitbild Aasee 
3) Nutzungskonzept Aasee, Erläuterungen 
4) Lageplan Nutzungsintensität * 
5) Lageplan Wegeverbindungen und Beleuchtung * 
6) Lageplan Nutzung und Veranstaltungen * 
7) Lageplan Entwicklungsplan zur Pflege, Standorte Bänke und Schutzhütten * 
8) Nutzungskonzept Aasee, Veranstaltungen  
9) Nutzungskonzept Aasee, Kostenübersicht Einzelmaßnahmen  
10) Aufstellung der zu Grunde gelegten Anträge und Anfragen aus Beschlusspunkt 4 
 
*  Die Lagepläne der Anlagen 4) bis 7) sind aus Kostengründen in der Vorlage nur verkleinert 
als Nachweis für die dazugehörigen Blätter enthalten. Den Fraktionen und Gruppierungen in 
den einzelnen Gremien wird ein Satz Pläne im Maßstab 1:2.000 zur Verfügung gestellt. Zudem 
sind die Pläne über das Ratsinformationssystem im Internet abrufbar.

	

					 
		
				 	 

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M ü n s t e r  a m  S e e  „ A n r a i n e r - G e s p r ä c h ” (22.03.2011)
Ergebnisse der Bürgerumfrage 2010 
„Aasee-Nutzung heute und morgen”
- Was fällt Ihnen als Erstes zum Aasee ein? 
-a
- Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees 
soll es mehr und wovon weniger geben? 
- Gibt es etwas, das Sie sich für die zukünftige Entwicklung des 
Aasees und seiner Umgebung wünschen? 
Anlage 1a zu V/0304/2011

	
 
 
	
 

 

 
001	2	003 

 
004	2	005 
006	2	007 
	
 
  
 
 
    

 
 
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Methodik: 
Mehrthemenumfrage 
im Mai / Juni 2010 
S t i c h p r o b e : 
5.233 Bürgerinnen und Bürger 
Rücklauf: 1.632 Bögen (31,2 %) 
Z u f a l l s a u s w a h l : 
Ergebnisse grundsätzlich 
für Münsteraner Bevölkerung 
verallgemeinerbar 
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Naherholung / Naherholungsgebiet 
Naturerlebnis 
Ausflugsziel / Freizeit 
Positive Eigenschaften 
Aktivitäten auf dem Wasser 
Spazieren gehen / Wandern 
Joggen 
Gastronomisches Angebot 
Schlechte Wasserqualität
Kunstobjekte / Kultur 
Müll 
Grillen 
Ort für gesellige Aktivitäten 
Mangelnde Ordnung / Sicherheit 
Negative Eigenschaften 
n= 3.399 (Ø = 2,4 Nennungen pro Person) 
Was fällt Ihnen als Erstes zum Aasee ein? 
- Anteil an Nennungen insgesamt - 
Besinnen, entspannen, erholen 
Kein Badesee 
Sonstiger Sport (ohne Wassersport) 
Imagebildend / Wichtig für Münster 
Konflikt Fußgänger-Jogger-Radfahrer 
Infrastruktur, planerische Aspekte 
Bebauung, Architektur 
Frischluftschneise, Grüne Lunge 
Schwan Petra 
Innenstadtlage, zentral 
Mangelnde Sicherheit 
Wasser, Gewässer in der Stadt 
Hunde 
Rad fahren, Skaten 
Sonstige Nennungen 
13,2% 
8,2% 
6,1% 
5,9% 
5,9% 
5,3% 
4,8% 
4,1% 
4% 
3,9% 
3,7% 
3,6% 
3,3% 
2,5% 
2,4% 
0% 5% 10% 15% 20% 
2,4% 
2,2% 
2,2% 
2% 
1,9% 
1,9% 
1,6% 
1,5% 
1,4% 
1,2% 
1,2% 
0,9% 
0,8% 
0,4% 
1,3% 
0% 5% 10% 15% 20% 
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Sitzbänke / Sitzgelegenheiten 
Naturerlebnis 
Kulturelle Veranstaltungen 
Spazieren gehen 
Gastronomisches Angebot 
Standorte für Kunstobjekte 
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben) 
Sportveranstaltungen 
Rad fahren / Skaten 
Grillen 
Aktivitäten auf dem Wasser 
Joggen 
Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees 
soll es mehr und wovon weniger geben? - sortiert nach "soll mehr sein" -
(-.)%.,/0.)%11
49 
38 
35 
21 
20 
20 
19 
19 
17 
15 
10 
8
43 
58 
42 
75 
66 
49 
70 
52 
43 
29 
72 
69 
1
6
1
7
14 
5
9
33 
44 
5
9
7
4
17 
3
7
17 
6
20 
7
12 
13 
14 
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 
  soll mehr sein          genau richtig    
  soll weniger sein           ist mir egal / weiß nicht   
57 
48 
28 
42 
in % 
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees 
soll es mehr und wovon weniger geben? – nur Antwort „genau richtig“ -
Grillen 
Rad fahren / Skaten 
Kulturelle Veranstaltungen 
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten 
Standorte für Kunstobjekte 
Sportveranstaltungen 
Naturerlebnis 
Gastronomisches Angebot 
Joggen 
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben) 
Aktivitäten auf dem Wasser 
Spazieren gehen 75% 
72% 
70% 
69% 
66% 
57% 
52% 
48% 
43% 
42% 
42% 
28% 
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des Aasees soll 
es mehr und wovon weniger geben? – sortiert nach „soll weniger sein“ -
Naturerlebnis 
Grillen 
Rad fahren / Skaten 
Standorte für Kunstobjekte 
Sportveranstaltungen 
Joggen 
Gastronomisches Angebot 
Kulturelle Veranstaltungen 
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben) 
Aktivitäten auf dem Wasser 
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten 
Spazieren gehen 
44 
33 
14 
9
9
7
6
5
5
1
1
29 
43 
49 
52 
69 
66 
42 
70 
72 
43 
75 
58 
15 
17 
20 
19 
8
20 
35 
19 
10 
49 
21 
38 
12 
7
17 
20 
14 
7
17 
6
13 
7
3
4
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 
  soll weniger sein     genau richtig   
  soll mehr sein     ist mir egal / weiß nicht   
28 
48 
42 
57 in % 
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Von welchen Aktivitäten und Angeboten im Bereich des 
Aasees soll es mehr und wovon weniger geben? 
- Differenz: „soll mehr sein“ zu „soll weniger sein“ -
Grillen 
Sitzbänke / Sitzgelegenheiten 
Naturerlebnis 
Kulturelle Veranstaltungen 
Spazieren gehen 
Grünflächen (zum Liegen, Sport treiben) 
Gastronomisches Angebot 
Sportveranstaltungen 
Standorte für Kunstobjekte 
Aktivitäten auf dem Wasser 
Joggen 
Rad fahren / Skaten 
-1% 
-6% 
-1% 
-5% 
-7% 
-9% 
-14% 
-5% 
-9% 
-33% 
-44% 
49% 
38% 
35% 
21% 
19% 
20% 
19% 
20% 
10% 
8% 
17% 
15% 
0% 20% 40% 60% 80% -20% -40% -60% -80% 
"soll weniger sein"  "soll mehr sein"  Saldo 
+48 
a
+38 
a
+29 
a
+20 
a
+14 
a
+13 
a
+10 
a
+6 a 
a
+5 a
a
-1 a
a
-16 
a
-29 
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

n= 1.158 (Ø = 1,4 Nennungen pro Person) 
Sonstiges 
Mehr für Kinder und Familien 
Mehr Sport 
Mehr Kunst / Kultur 
Weniger Gastronomie 
Problemfeld Hunde 
Mehr Ruhe, Erholung 
Besseres Wegenetz 
Aasee als Treffpunkt / Veranstaltungsort 
Problemfeld Grillen 
Ausbau der Nutzung 
Verbesserung Infrastruktur 
Verbesserung Gastronomie 
Problemfeld Radfahren 
Mehr Natur / Renaturierung 
Mehr Sicherheit und Ordnung 
Badesee 
Erhalt des Status Quo 
Mehr Sauberkeit 
Bessere Wasserqualität 13,5 % 
13 % 
9,8 % 
9,7 % 
9,2 % 
8,1 % 
5,7 % 
4,8 % 
3,5 % 
3,4 % 
2,6 % 
2,5 % 
2,4 % 
2,4 % 
2 % 
1,3 % 
0,9 % 
0,9 % 
0,8 % 
3,6 % 
0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 
Wünsche für die zukünftige Entwicklung des Aasees 
- Anteil an Nennungen insgesamt -
(-.)%.,/0.)%11
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

n = 1.158 
Sonstiges 
Mehr für Kinder und Familien 
Mehr Sport 
Mehr Kunst / Kultur 
Weniger Gastronomie 
Problemfeld Hunde 
Mehr Ruhe, Erholung 
Besseres Wegenetz 
Aasee als Treffpunkt / Veranstaltungsort 
Problemfeld Grillen 
Ausbau der Nutzung 
Verbesserung Infrastruktur 
Verbesserung Gastronomie 
Problemfeld Radfahren 
Mehr Natur / Renaturierung 
Mehr Sicherheit und Ordnung 
Badesee 
Erhalt des Status Quo 
Mehr Sauberkeit 
Bessere Wasserqualität
Wünsche für die zukünftige Entwicklung des Aasees 
Synopse: Bürgerumfrage 2010 – E-Mails / Postkarten 
- Anteil an Nennungen insgesamt -
(-.)%.,/0.)%11
n = 680 
13,5% 
13% 
9,8% 
9,7% 
9,2% 
8,1% 
5,7% 
4,8% 
3,5% 
3,4% 
2,6% 
2,5% 
2,4% 
2,4% 
2% 
1,3% 
0,9% 
0,9% 
0,8% 
3,6% 
3,2% 
9% 
10,9% 
4,6% 
9,1% 
2,9% 
12,2% 
1,5% 
3,8% 
1,5% 
9,3% 
3,1% 
1,9% 
7,2% 
4,6% 
5,9% 
1,3% 
2,2% 
1% 
4,9% 
Bürgerumfrage E-Mails / Postkarten 
www.muenster.de/stadt/stadtplanung 61-1-1, 22.03.2011

Anlage 1b zu V/0304/2011: 
Leitbild und Nutzungskonzept Aasee 
Übersicht der Meldungen, die per  elektronischer Poskarten / E-Mails 
 oder postlischer Postkarte im Sommer 2010 eingegangen sind. 
Stand der Übertragungen: 30.08.2010 
Thema dafür dagegen Gesamtmeldungen 
Allgem. Reglementierungen und Kontrollen stärken 45 6 51 
Einhaltung der Regeln/Schilder von Radfahrern 17 17 
Radfahren auf den "innersten Wegen" 4 17 21 
Radfahren auf den "äußeren Wegen" 10 10 
Radfahren am ganzen See 11 1 12 
Radfahren am ganzen See verbieten 13 3 16 
Radfahren am ganzen See einschränken 6 1 7
Grillen allgemein freigeben 12 1 13 
Grillen nur auf "Grillplätzen" 30 30 
Grillen verbieten 10 2 12 
"grillcontainer" für heiße Asche der Grills abieten 23 23 
Grillanlagen vermieten 1 1
Grillen einschränken 7 7
Events auf den Aaseeterrassen verstärken 9 4 13 
Events am Aasee verstärken 12 17 29 
Events und Gastronomie am Aasee reglementieren 9 9
Fetenmeile entwickeln 9 9
Nachtruhe einhalten 3 3
Gastronomisches Angebot erweitern 9 40 49 
Weitere Gebäude und touristische Angebote am 
Aasee 3 40 43 
"Biergarten" im Bereich Zoo / Planetarium (wie in 
Müchen am chin. Turm 1 1
Kiosk/Sonnenstühle/Fitnessgeräte 3 3
Musik und Kleinkunstangebote 9 9
Sportliche Angebote ausdehnen 12 2 14 
Sportliche Nutzung erhalten 2 2
 Erschaffung einer Boulebahn 3 3
Scaten am ganzen Aasee 3 1 4
Trinkwasserspender für Sportler 5 5

Beleuchtung alter Aasee 2 2 4
Beleuchtung gesamter Aasee 9 6 15 
Aasee-Rundweg asphaltieren 5 1 6
Aasee behinderten freundlicher gestalten 5 5
Beseitigung Schnee/ Eis im Winter 1 1
Alter Aasee Nutzung intensivieren 2 2 4
Neuer Aasee Nutzung extensivieren 7 7
naturnahe Erholung stärken 14 14 
naturnahe Erholung erhalten 27 27 
Grün im Bereich Aaseeterrassen (Palmen?) 2 2
Rasenfläche mehr wachsen lassen 4 4
Hunde frei laufen lassen 3 5 8
Hundefreilaufzonen erhalten 9 9
Hundeverbot 1 1 2
Hundeanleingebot überall 9 9
Hundeanleingebot in Teilbereichen 3 3
Aasee um den Zoo herum vergrößern 3 3
Aasee tiefer/umgraben zu Badesee 2 1 3
Bademöglichkeit am Aasee 23 3 26 
Verbesserung der Wasserqualität 22 22 
Anlegung eines Sandstrandes 7 7
Strandkorbvermietung 1 1
Bänke / Sitzmöglichkeiten ergänzen 8 1 9
Kinderspielangebot ausdehnen 7 2 9
Öffentliche Toiletten ergänzen/Sanitäre Anlagen 8 8
Müllkontainer / Entsorgung verbessern 38 1 39 
"Kurtaxe" für nichtmünsteraner einrichten 1 1
Springbrunnen im See/Lichspiele 3 3
Drogenkonsum/Verkauf unterbinden 6 6
Aaseekugeln renovieren (wieder weiß machen…) 2 2
Schwimmbrücke gestalterisch aufwerten 4 4
Naturismus (Areal zum nacktwandern/joggen 1 1
Summe gesamt 511 169 680

Anlage 2 zu  
 
 
 
 
 
Leitbild Aasee Münster 
 
V/0304/2011 
 
 
 
 
Am Ende eines breit angelegten Prozesses mit Anrain ergespräch, Bürgerbefragung 
und Bürgerwerkstatt ergaben sich in der Expertenrun de am 04. November 2010 mit 
großer Übereinstimmung folgende Leitsätze für die Weiterentwicklung des Aasees: 
 
1. Das seit etwa 20 Jahren bestehende Konzept für d en Aasee mit einer 
abgestuften Nutzungsintensität ausgehend von der St adtmitte und einer 
parkartigen Nutzung abnehmend in Richtung Stauwurze l und offene Landschaft 
wird im Grundsatz bestätigt. Eher sollten die jewei ligen Profile der Teilbereiche 
noch geschärft werden. Dies bedeutet, es bleibt bei m überwiegend parkartig-
landschaftlichen Charakter des Sees. Vor allem die Maßnahmen zu Pflege und 
Unterhalt sind geeignet, die Unterschiedlichkeit de r Teilbereiche hervorzuheben 
und zu stützen. 
 
2. Eine Stadt lebt von ihren spannungsreichen Gegen sätzen, in diesem Fall von 
der Regsamkeit der baulich geprägten Altstadt und d er Ruhe von Wasser und 
Grünflächen des Aasee-Bereiches. Dieser Kontrast sc hafft auf eine geradezu 
typologische Weise lebendige Urbanität.  
 
3. Der Aasee ist ein unverwechselbares Qualitätsmer kmal Münsters und vor allem 
Entspannungsraum für die Bürger von Stadt und Regio n. Gäste sind sehr 
willkommen, das Tourismusmarketing kann mit diesem P fund wuchern, ohne 
dass allerdings durch überzogene Erschließungs- und Erholungsinfrastrukturen 
der Charakter beeinträchtigt wird. 
 
4. Im unmittelbaren See-Uferbereich werden keine we iteren Bauvorhaben 
gewünscht. Darüber hinaus darf die hochattraktive L age nicht dazu führen, dass 
in den angrenzenden Quartieren eine den vorhandenen  Maßstab sprengende 
Dichte und Höhe von Gebäuden die stadträumlichen Qu alitäten beeinträchtigt. 
Sicht- und Blickachsen von innen nach außen und umge kehrt müssen erhalten 
bleiben. 
5. Aa und Aasee sind als ökologisches Gesamtsystem zu sehen. D.h. die 
Verbesserung der Wasserqualität erfolgt schrittweise und wird auch Gegenstand 
der im Landschaftsplan verfolgten Zielsetzungen sein . Maßnahmen zur 
Verhinderung von Einträgen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen 
müssen auch über das Stadtgebiet von Münster hinaus  in interkommunaler 
Zusammenarbeit umgesetzt werden. 
 
6. Die vorhandenen Konzepte zur weiteren Vernetzung  des Aasee-Grünzuges mit 
dem Landschaftspark Mecklenbeck, den Stadtteilen Me cklenbeck und 
Gievenbeck müssen weiter verfolgt werden. 
 
7. Die öffentliche Zugänglichkeit aller Bereiche um den Aasee hat Vorrang vor 
einzelnen Nutzungsansprüchen. 
 
 
Nürnberg, 11.11.2010 
/  De :24.05.11  
Gerd Aufmkolk

Nutzungskonzept Aasee, Erläuterungen         Anlage 3   zu V/0304/2011  
 
 
 
Leitbild: 
 
 
Im Rahmen der Werkstattgespräche wurde ein Leitbild  entwickelt und vom Moderator Herrn Prof. 
Aufmkolk formuliert. Das im Folgenden dargestellte Leitbild gibt die Inhalte wieder und stellt sie in 
den Kontext der Fragestellungen des Antrages A-R/0027/2007 
 
Landschaft, Ökologie und Stadtklima 
- Der Aasee ist von einer abgestuften Nutzungsinten sität geprägt. Ausgehend von der Stadtmitte 
mit einer parkartigen Nutzung nimmt die Intensität in Richtung Westen zur offenen Landschaft 
ab. Die jeweiligen Profile der drei Teilbereiche so llen noch geschärft werden. Es soll auch zu- 
künftig der überwiegend parkartig-landschaftliche C harakter des Sees erhalten bleiben. Durch 
Maßnahmen bei Pflege und Unterhalt soll die Untersc hiedlichkeit der Teilbereiche hervorgeho- 
ben und gestützt werden. 
o Alter Aasee: parkartig-gärtnerischer Pflegestandar d, überwiegend Rasenflächen, gepflegte 
Uferbereiche mit einzelnen Solitärbäumen, z.B. auch Trauerweiden. 
o Neuer Aasee: parkartig-landschaftlicher Pflegestan dard, überwiegend Wiesenflächen, 
Uferbereiche mit Schilfgürteln, weitgehend gehölzfreie Uferbereiche. 
o Aarenaturierung: landschaftlich-naturnaher Pfleges tandard, überwiegend Extensivpflege, 
ausgedehnte Schilf- und Gehölzflächen mit weitgehend natürlicher Entwicklung. 
- Die vorhandenen Konzepte zur weiteren Vernetzung des Aasee-Grünzuges mit dem Mecklen- 
becker Sportpark sowie den Ortsteilen Mecklenbeck u nd Gievenbeck müssen weiter verfolgt 
werden. 
- Der See und die ihn speisenden Flüsse Aa, Gievenb ach und Meckelbach sind als ökologisches 
Gesamtsystem zu sehen. D.h., die Verbesserung der W asserqualität erfolgt schrittweise über 
die im Sanierungskonzept Aasee 2005 (V/0287/2005), in der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Land- 
schaftsplan und weiteren überregionalen Planungsebe nen festzulegende Maßnahmen. Ziel ist 
die Verhinderung von Einträgen aus den angrenzenden  landwirtschaftlichen Flächen und die 
ökologische Verbesserung der Fließgewässer im Oberl auf, beides auch über das Stadtgebiet 
von Münster hinaus in interkommunaler Zusammenarbeit. 
- Der See hat auch zukünftig seine Funktionen zur R egenrückhaltung und damit als Überflu- 
tungsschutz für die Innenstadt zu erfüllen. 
- Der See und seine umgebende Landschaft sind als w ichtiger Lebensraum für Tiere und Pflan- 
zen und als entsprechendes Ökosystem zu erhalten. 
- Der Grünzug ist eine wichtige Schneise zur Versorgung der Innenstadt mit Frischluft. 
 
Stadtgefüge, Stadtstruktur und Stadtbild 
- Im unmittelbaren See-Uferbereich sollen keine wei teren Bauvorhaben realisiert werden. Dar- 
über hinaus darf die hochattraktive Lage nicht dazu  führen, dass in den angrenzenden Quartie- 
ren eine den vorhandenen Maßstab sprengende Dichte und Höhe von Gebäuden die stadt- 
räumlichen Qualitäten beeinträchtigt. Sicht- und Bl ickachsen von innen nach außen und umge- 
kehrt müssen erhalten bleiben. 
- Eine Stadt lebt von ihren spannungsreichen Gegens ätzen, in diesem Fall von der Regsamkeit 
der baulich geprägten Altstadt und der Ruhe von Was ser und Grünflächen des Aasee-
Bereiches. Dieser Kontrast schafft auf eine geradez u typologische Weise lebendige Urbanität 
und soll auch zukünftig ablesbar bleiben. 
- Die öffentliche Zugänglichkeit aller Bereiche um den Aasee hat Vorrang vor einzelnen Nut- 
zungsansprüchen 
- Die Ufervegetation und der Gehölzbestand entlang des alten und neuen Aasees sind so zu 
entwickeln, dass Blickbeziehungen vom und zum Wasser gewährleistet bleiben.

- 2 - 
- Im Umfeld des Aasee soll der §13 der Altstadtsatz ung gelten. Danach sind Werbeanlagen aus- 
geschlossen. Gleiches soll für die vom Aaseeumfeld wahrnehmbaren privaten Grundstücksbe- 
reiche gelten.  
 
Funktion und Aufgaben der Stadtgesellschaft (Freizeit, Erholung, Sport)  
- Der Aasee ist ein unverwechselbares Qualitätsmerk mal Münsters und vor allem Entspannungs- 
raum für die Bürger von Stadt und Region. Gäste sin d sehr willkommen, das Tourismusmarke- 
ting kann mit diesem Pfund wuchern, ohne dass aller dings durch überzogene Erschließungs- 
und Erholungsinfrastrukturen der Charakter beeinträchtigt wird. 
 
Übersicht der Nutzungsarten 
Nutzung des Gewässers: 
 
- Sportsegeln: Zwei Vereine, Segelhäfen und Clubheime, ca. 20 Regattatage / Jahr 
- Segelschule und Bootsverleih 
- „Segeln für Alle“: Segelsport ohne Vereinsbindung, Segelkammer 
- Ruderregatta: 2.000 m-Strecke, Sattelplatz mit zw ei Anlegern, Bahnmarkierung „Albano“-
System 
- Hochschulrudersport: Anleger und Bootslager an Päd. Hochschule 
- Wasserbus „Prof. Landois“ oder gepl. Nachfolgeschiff : Linienverkehr zum Zoo,  
- Angelsport (Verein Frühauf) 
 
Nutzung der öffentlichen Grünflächen: 
 
- Spazieren gehen, Wandern, Joggen, Walken 
- Radfahren (in den Randbereichen) 
- Zwei Kinderspielflächen 
- Fünf Regenschutzhütten 
- Treffpunkt für Jugend und Studenten, besonders am Aasee-Vorplatz 
- Drachen steigen lassen 
- Ausruhen und Sonnenbaden auf dem Rasen 
- Grillen 
- Standort für Kunstobjekte, Ausstellungshalle Wewerkapavillon 
- Veranstaltungsfläche für Zelttheater etc. 
- Seebühne für hochwertige öffentliche Veranstaltungen 
- Freiluftveranstaltungen: ca. 10 Veranstaltungen /  Jahr, darunter auch Massenveranstaltungen 
wie die Montgolfiade oder die Aaseerenaden 
 
Nutzung der Randbereiche: 
 
- Zoologischer Garten 
- Landesmuseum für Naturkunde mit Planetarium 
- Volkskundliches Museum „Mühlenhof“ 
- Sportpark Sentruper Höhe 
- Reithalle RV St. Georg Münster incl. Reitwegenetz (bei „Haus Kump“) 
- Öffentliche WC-Anlagen 
- Diverse öffentliche Stellplatzanlagen

- 3 - 
 
Erläuterungen zum Nutzungskonzept / `Masterplan Aasee´: 
 
Entsprechend des Beschlusses zur Vorlage V/0023/201 0 wurde die Verwaltung beauftragt, ver- 
schiedene Wirkungsfelder zu bearbeiten. Dabei sollt en unterschiedliche Nutzungsinteressen defi- 
niert und der Rahmen zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung festgelegt werden. Die im Fol- 
genden aufgeführten Themenbereiche wurden im Rahmen  der Werkstattgespräche und sonstiger 
Abstimmungen erarbeitet und behandelt. Einzelne Asp ekte der Aufstellung sind den Anregungen 
und Hinweisen der Schreiben von Bürgern und institutionellen Anliegern entnommen.  
Das Nutzungskonzept wurde, basierend auf dem Leitbild, in zwölf Themenbereichen entwickelt. 
 
 
1. Wege  
Die Wegeausstattung  im Umfeld des Aasees ist insgesamt auskömmlich. Es soll keine  Verände- 
rungen der Wegeverläufe geben. Ergänzende Wegeführu ngen – insbesondere auch für unter- 
schiedliche Nutzergruppen- werden aus räumlichen un d gestalterischen Gründen nicht herge- 
stellt. 
Die unteren Wege 
 bleiben generell als Fußwege ausgewiesen. Zur bess eren Identifikation der 
Nutzungen / Funktionen sind diese dann grundsätzlic h in wassergebundener Wegedecke herzu- 
stellen. Ausnahmen nur dort, wo Topografie und Nutz ungsdruck dieses nicht erlauben. Heute 
bituminierte Wegeabschnitte im direkten Uferbereich  sollen im Sanierungsfall in wassergebunde- 
ne Wegedecken oder sandfarbene Gussasphalt-Einstreu decken umgebaut werden. Bei Sanie- 
rungen der Wege im Bereich „Neuer Aasee“ soll geprüft werden, ob eine Wegeverlagerung mög- 
lich ist, um Ufersaumgesellschaften am Gewässerrand ansiedeln zu können. 
Radwegeverbindung  bestehen an beiden Seiten des Sees. An der Südseit e verläuft sie über die 
Bismarckallee und die Mecklenbecker Straße.  
Auf der Nordseite des Sees werden die Radfahrer übe r die Annette-Allee bis zum Kardinal-von-
Galen-Ring geführt. Zwischen dem Ring und dem Theo- Breider-Weg werden die Radfahrer zwi- 
schen dem Mühlenhof und dem Sportpark Sentruper Höh e geführt. Ergänzend wird entlang des 
Spielplatzes bis zur „Ballonwiese“ der Weg zusätzli ch für Radfahrer freigegeben. Dieser Bogen 
ermöglicht Radfahrern in diesem Teilbereich den Blickkontakt zum See und zum Spielplatz.  
Die Erlebbarkeit der Aa 
 durch Blickbeziehungen und ggf. Aussichtspunkte so ll an der Mecklenbe- 
cker Straße, im Bereich der Aa-Renaturierung, aufge wertet werden. Dafür sind punktuell Sicht- 
schneisen in den Gehölzbestand zu schneiden und dauerhaft frei zu halten. 
Anlehnbalken für Fahrräder  können ggf. im Bereich von Spielflächen aufgestell t werden. Es wer- 
den jedoch keine befestigten Abstellmöglichkeiten f ür Fahrräder hergestellt. Im Übrigen können 
seitlich der ausgewiesenen Radwege die Räder bei Be darf abgestellt werden, oder zu Fuß zu 
beliebigen Punkten am See geschoben werden.  
Die KIB 
 (Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensch en mit Behinderung) hat einige 
Anregungen zur barrierefreien Gestaltung im Umfeld des Aasees gegeben. Details wie Geländer, 
Handläufe, Treppenstufen, sind entsprechen den grun dsätzlichen Anforderungen an Planungen 
für Menschen mit Behinderung zu prüfen und ggf. sch rittweise anzupassen. Die Einzelpunkte 
sollen in enger Abstimmung mit der KIB bzw. ihren Arbeitsgruppen umgesetzt werden.  
Zwischen Sentruper Straße und Roxeler Straße  soll eine öffentliche Wegeverbindung mit dem 
Ziel der besseren Anbindung des Stadtteils Gievenbeck an den Aasee weiter entwickelt werden. 
Der Landschaftspark Mecklenbeck  soll durch naturnahe Strukturen und Wegebeziehunge n an 
den Aasee angeschlossen werden. Schon bei der Planu ng der Meckelbach- und Aarenaturierung 
sollen geeignete Wegetrassen, auch für eine Brücke, berücksichtigt werden.

- 4 - 
 
2. Beleuchtung 
 
Die Hauptwegeverbindungen  für Radfahrer sind entlang der Bismarckallee / Mec klenbecker Stra- 
ße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung ausgeleuchtet.  
Die Radverbindung über die Annette-Allee ist ausgel euchtet. Der Abschnitt vom Ring bis zum 
beleuchteten Theo-Breider-Weg liegt derzeit im Dunk eln. Hier soll eine Beleuchtung im Sinne 
eines Netzschlusses ergänzt werden. Gleiches gilt g gf. für den letzten Abschnitt von der Annette-
Allee bis zum Ring. So sollen das Wohngebiet Sentruper Höhe und die Sportanlage an die Innen- 
stadt angebunden werden. Weitere Funktionsbeleuchtungen werden nicht vorgesehen.  
Die Wege in Ufernähe  und die Grünanlagen und Seebereiche werden grundsä tzlich nicht be- 
leuchtet. Dieses entspricht auch dem Grundsatz, das s öffentliche Grünanlagen nicht ausgeleuch- 
tet werden.  
Am stadtnahen östlichen Seeende 
, etwa zwischen Uferlos und Aasee-Bastion, könnte p unktuell 
atmosphärisches Licht ergänzt werden. Zur genaueren  Definition sollte eine gestalterische Bera- 
tung aus dem Bereich Lichtplanung hinzugezogen werden. 
 
3. Aufenthalt und Nutzung 
 
Grillen:  An drei besonders geeigneten Standorten, die beson ders gut durch Wege und Parkplätze 
erschlossen sind, soll durch eine Verbesserung der Infrastruktur die Akzeptanz für das Grillen 
gebündelt und gestärkt werden.  
Diese Bereiche liegen: 
- bei den Oldenburg Kugeln 
- zwischen dem Wewerka-Pavillon und dem Aasee  
- beim Segelclub Hansa, zwischen Modersohn-Brücke u nd der Slip-Anlage 
 an der Mecklenbe- 
cker Straße. 
Hier sollen verstärkt geeignete Müllbehälter , auch für heiße Asche , aufgestellt werden.  
In diesen Angebotsbereichen soll das Grillen gebünd elt werden, damit sich in den übrigen Berei- 
chen die Grillintensität auf ein für die Nachbarsch aft erträgliches Maß beschränkt. Verbotszonen 
für das Grillen soll es derzeit nicht geben. Es sol l bis auf Weiteres versucht werden, durch gegen- 
seitige Rücksichtnahme und Verständnis auf ordnungs rechtliche Festlegungen zu verzichten. 
Sollte es dennoch verstärkt zu Konflikten kommen, i st in einem weiteren Arbeitsschritt darüber 
nachzudenken, ob man in einigen Zonen restriktiv arbeitet und echte Verbote ausweist. 
Gebaute Grillstationen  sollen nicht eingerichtet werden. Zu Zeiten, in de nen sie nicht genutzt 
werden, sind sie unansehnlich. Das Umfeld animiert nicht dazu, dass man dort seine Speisen 
zubereitet. 
Im naturnahen Bereich / Naturschutzbereich 
 der Aarenaturierung wird heute kaum gegrillt. Dort  
soll es auch künftig kein Grillen geben. Dieses wir d auch durch den extensiven Pflegecharakter 
als Mähwiese unterstützt.

- 5 - 
 
 
 
4. Veranstaltungen 
 
Der Themenkomplex Veranstaltungen hat im Gesamtkont ext einen sehr hohen Stellenwert. Ent- 
sprechend wurde diesem Thema eine eigenständige Anl age gewidmet. Darin sind Art, Umfang 
und Orte für mögliche Veranstaltungen genauer besch rieben. In dieser Aufstellung werden nur 
die baulich-gestalterischen Auswirkungen dargestellt. 
Allgemein ist festzuhalten: 
• Bauliche Einrichtungen wie eine zusätzliche Seebüh ne, Decks, Forum, Freilufttheater oder 
ähnliches soll es im Umfeld des Aasees nicht geben.  
• Durch Veranstaltungen soll es zu keiner Einschränk ung der öffentlichen Nutzung kommen.  
• Die zur Montgolfiade genutzten Flächen sind derzei t nicht befestigt. In der Vergangenheit kam 
es witterungsbedingt gelegentlich zu Problemen mit der Standfestigkeit der Rasenflächen. Es 
ist für diese Veranstaltung erforderlich, einen det aillierten Veranstaltungseinrichtungs- und Ab- 
laufplan zu Grunde zu legen. Sollten die Probleme d amit nicht lösbar sein, ist es vorstellbar, 
seitlich der Wege, in klar strukturierten Bereichen, eine Stabilisierung der Flächen mit Schotter- 
rasen durchzuführen. So könnten dauerhaft witterung sunabhängigere Bedingungen geschaf- 
fen werden.  
• Für größere Veranstaltungen ist zu prüfen, ob ein Sicherheitskonzept aufgestellt werden muss. 
Dieses gilt bei der Montgolfiade auch für den Berei ch Bismarckallee, da dort erhebliche Besu- 
cherzahlen beobachtet werden.  
• Alle vertraglichen Regelungen zu Veranstaltungen u nd Nutzungen müssen unter dem Vorbe- 
halt abgeschlossen werden, dass sie aufgrund des Wa sserstandes im See (Hochwas- 
ser/Niedrigwasser) und der Wasserqualität ggf. nich t immer durchführbar sind. Der Stadt dür- 
fen hieraus keine Schadensersatzansprüche erwachsen.  
• Aufgrund des langfristigen nicht kalkulierbaren Ab flussverhaltens der Aa (Klimawandel) und 
der damit verbundenen möglichen Änderungen der Wehr steuerung sind keine langfristigen 
Nutzungsverträge mit festen Wasserspiegelhöhen abzuschließen. 
• Im Lageplan ist die Hochwasserlinie eingetragen, d amit die Thematik auch optisch präsent ist. 
 
5. Gastronomie 
 
Entsprechend des Leitbildes soll das gastronomische  Angebot auf den öffentlichen Flächen am 
Aasee insgesamt nicht weiter ausgebaut werden. Die Vorderkanten des Sees sollen öffentlich 
bleiben. Daraus leiten sich folgende Aspekte ab: 
• Eine bewirtschaftete Terrasse oder Pavillon in Ufe rnähe der Bismarckallee wird zu Gunsten 
einer durchgängigen, öffentlich zugänglichen Grünverbindung abgelehnt 
• Im Umfeld des Cafe Himmelreich soll es keinen Pont on mit gastronomischem Angebot geben 
• Die Aasee-Bastion soll mit Ausnahme von kurzfristi gen Events, wie z.B. den Ruderregatten, für 
die Öffentlichkeit frei gehalten werden 
• Ein schwimmendes Café oder BBC-Donuts auf dem Wass er soll nicht vorgesehen werden 
• Ein Biergarten, Eiscafé oder künstlicher Strand so ll auf öffentlichen Flächen nicht eingerichtet 
werden 
Wünschenswert wären jedoch eine gastronomische Aufw ertung am SC Hansa im Rahmen der 
vorhandenen bewirtschafteten Flächen und ein öffent lich zugängliches gastronomisches Angebot 
auf „Haus Kump“.

- 6 - 
 
 
 
6. Parkraum und Verkehr 
 
Insgesamt ist das Angebot an PKW-Stellplätzen im Um feld des Aasees ausreichend. Gelegent- 
lich, besonders an den Wochenenden und zu Veranstal tungen, kommt es dennoch zu Engpäs- 
sen. Eine Verbesserung der Beschilderung im Straßenraum ist zu überprüfen.  
Besonders zu prüfen sind die Hinweise auf: 
- die Stellplatzanlage auf dem alten Zoogelände 
- das Parkhaus / den Parkplatz an der Georgskommende 
- die öffentlichen Stellplätzen in der Tiefgarage an den Aasee-Terrassen  
Bei größeren Veranstaltungen hat der Veranstalter e in Parkkonzept zu erstellen. Es ist zu prüfen, 
ob ein Shuttle-Verkehr zu einer Entlastung führen k ann. Im Regelfall werden die Veranstalter fi- 
nanziell jedoch nicht in der Lage sein, einen Shuttle-Verkehr bereitzustellen. 
 
In den Straßen Bismarckallee und Annette-Allee soll en die bestehenden Parkregeln vom Grund- 
satz erhalten bleiben. 
Im Bereich Mensa / Cafe Uferlos ist es wünschenswert, die Parkplatz- und Fahrradabstellsituation 
zu ordnen. Diese Aspekte können auf dem Grundstück des Studentenwerkes abgewickelt wer- 
den. Eine Neuordnung über die Bismarckallee hinaus wird nicht verfolgt, da die Straße noch in 
gutem Zustand ist und die Kosten von Seiten der Stadt Münster nicht zu erbringen sind. 
Es wurde geprüft, ob entlang der Adenauer-Allee / G oldenen Brücke ein Haltepunkt für Reisebus- 
se eingerichtet werden könnte. Im Ergebnis soll es für Reisebusse keine eigene Haltebucht in der 
Bismarckallee geben. Die Busse sollen nach dem Auss teigen der Fahrgäste auf den nahe gele- 
genen Hindenburgplatz weiter geleitet werden. Dort ist genügend Parkraum für Reisebusse vor- 
handen. 
An einem Konzept, das Fahrgastschiff Prof. Landois in den Linienbusverkehr zu integrieren wird 
gearbeitet. Dabei wurde auch geprüft, ob eine zusät zliche Haltestelle beim Segelclub SC Hansa 
an der Mecklenbecker Straße eingerichtet werden kan n. Dieses ist auf Grund der Fahrzeiten des 
Schiffes derzeit nicht möglich. Derzeit ist die Run de vom Einstieg „Goldene Brücke“ über den 
Mühlenhof- und den Zooanleger zurück zum Einstieg genau im Stundentakt zu bewerkstelligen. 
Sämtliche Haltestellen des Fahrgastschiffes und das  Fahrgastschiff selbst sollen so hergerichtet 
werden, dass sie zukünftig barrierefrei nutzbar sin d. Nach derzeitiger Terminplanung soll das 
neue Schiff zu Ostern 2012 barrierefrei in Betrieb genommen werden. 
Die Bushaltestellen im Umfeld des Aasee sind bereit s im Haltestellenprogramm zur barrierefreien 
Umgestaltung eingeplant. Mit einer Umsetzung ist im Jahr 2013 zu rechnen. 
Eine zusätzliche Bushaltestelle für öffentliche Bus se im Bereich des Jugendgästehauses wird 
nicht als erforderlich angesehen. Im Bereich Scharn horststraße ist eine Haltestelle vorhanden. 
Die fußläufige Anbindung an das Jugendgästehaus ist auskömmlich.

- 7 - 
 
 
 
 
7. Beschilderung und Information 
 
Grundsätzlich soll mit dem Thema zurückhaltend umge gangen werden. Beschilderungen stören 
den landschaftlichen Gesamteindruck und sind zudem pflegeintensiv, da vandalismusgefährdet.  
- Wo erforderlich, sollen Hinweisschilder schlicht gehalten sein und über wichtige Ziele mit Ent- 
fernungsangabe informieren. Keine animierten / digitalen Informationssysteme! 
- Wenige Übersichtstafeln sollten im Umfeld von Sta ndorten mit bestehender Infrastruktur, z.B. 
Bushaltestellen, angebracht bzw. baulich integriert werden. 
- Die Anregungen der KIB zu Wegeleitsystemen, takti le und kontrastreiche Übersichten, werden 
gesondert diskutiert. Grundsätzlich soll die Parkan lage aber eine barrierefreie Zugänglichkeit 
ermöglichen. Die Gestaltungsmittel müssen sich aber  dem landschaftlichen Gesamteindruck 
der Anlage anpassen. 
- Weiterführende Informationen, z.B. zu Naturerlebn is, kulturhistorische Informationen etc. könn- 
ten über Handy-Barcodes im Internet abrufbar sein. 
- Grundsätzlich ist eine „Positiv-Beschilderung“ anzustreben. Hier ist Grillen von – bis- erlaubt 
klingt besser als ein Verbot.  
- Das Thema Standortinformationssystem im Notfall k ann nur gesamtstädtisch gelöst werden. 
Es wird keine „Insellösung“ für den Aasee geben. 
 
8. Marketing 
 
Der Aasee wird als Bestandteil der Stadt Münster an gesehen und in diesem Rahmen auch zu- 
rückhaltend beworben. Eine intensive Bewerbung oder  Markenbildung mit Logo, wie z.B. beim 
Thema Sylt, soll es nicht geben. Zudem sollen auch private Drittwerber keine städtische Unter- 
stützung erhalten. 
Für Werbung im Umfeld des Aasee sollen die gleichen Maßstäbe wie für die Altstadtsatzung, §13, 
gelten. Damit kann Werbung auf und am Rand der Fläc hen allenfalls zurückhaltend und in be- 
gründeten Ausnahmefällen erfolgen. 
 
9. Sport 
 
Der Stadtsportbund hatte für sich im Rahmen des Prozesses ein Leitziel ausgegeben:  
„Den Naherholungsraum Aasee für die Münsteraner Stadtgesellschaft als Erholungs- und Veran- 
staltungsraum für den Freizeit-, Breiten- und Leist ungssport im Rahmen eines abgestimmten 
Konzeptes nutzen und als Naturraum erhalten.“ 
Entsprechend dieses Leitsatzes ordnen sich die sportlichen Aktivitäten ein. Die bestehende sport- 
liche und zum Bild des Aasee gehörende Nutzungsinte nsität soll demnach erhalten bleiben. All- 
gemeiner Veränderungsbedarf wird nicht gesehen.  
Besondere Ausstattungselemente für einzelne Sportle rgruppen wie Kilometrierungen, Messpunk- 
te, Wasserspender oder auch sonstige Einrichtungen für Jogger werden nicht eingerichtet. 
 
10. Hunde 
 
Der derzeit gebräuchliche Umgang mit der Hundeleine  soll fortgeführt werden. Im Bereich des 
alten Aasee werden die Hunde angeleint. In den übri gen Bereichen werden Hunde frei laufen 
gelassen. Eine Beschilderung soll es nicht geben.  
Tütenspender (Dogstations) für Hundehaufen befinden sich in anderen Parkanlagen in Münster in 
der Erprobungsphase. Die dort gemachten Erfahrungen  sollen als Grundlage dienen, um zu ent- 
scheiden, ob auch am Aasee zu einem späteren Zeitpu nkt ggf. ein Angebot an Tütenspendern im 
Bereich der wichtigsten Zugänge bereitgehalten werden soll.

- 8 - 
11. Regelungsbedarf  
Der Charme des Aasee besteht auch darin, dass er Fr eiraum für spontane Aktivitäten ohne be- 
sonderen Regelungsbedarf bietet. Seine bürgerschaft liche Nutzung soll nach Möglichkeit nicht 
durch eine Vielzahl festgeschriebener Regeln eingee ngt werden. Es soll auch keine Parkranger 
geben, die die Einhaltung von Regeln durch ständige Präsenz einfordern.  
Wünschenswert sind hingegen so genannte „Kümmerer“ wie es sie in Freiburg gibt. Ihre Tätigkeit 
sollte auf privatem Engagement basieren. Es soll ve rsucht werden, z.B. mit dem AStA unter den 
Studierenden, Menschen für diese Aufgaben zu gewinn en. Zudem wird auf das Regelement von 
gegenseitiger Rücksichtnahme und Sozialkontrolle ge setzt. Das Ordnungsamt soll die ordnungs- 
rechtliche Hoheit behalten. 
 
12. Verschiedenes 
 
Die hier zusammengefassten Themen sind aus Einzelvo rschlägen entnommen und lassen sich 
nicht in eine der oben aufgeführten Themenbereiche zusammenfassen. 
Fontäne:  
Für eine aussagekräftige Fontäne wie in Genf oder a uf der Alster in Hamburg werden leistungs- 
starke Pumpen benötigt. Diese saugen auch Feinschlä mme aus den unteren Schichten des fla- 
chen Aasees an und versprühen dies großflächig in d er Luft. Aus hygienischen Gründen ist eine 
Fontäne daher abzulehnen. Segel- und Rudersportler lehnen eine Fontäne zudem ab, da sie das 
nutzbare Gewässer verkleinert und die sportliche Nutzung strukturell behindert. 
Feuerwerke:  
Nur im Einzelfall sollen Feuerwerke am Aasee stattf inden. Sie müssen in Verbindung zu Veran- 
staltungen stehen, die Aaseebezug haben und im öffe ntlichen Interesse liegen. Eine Genehmi- 
gung ist im Einzelfall einzuholen. Es soll keine fe ste Plattform im See installiert werden und für 
private Veranstaltungen auch keine Genehmigungen erteilt werden. 
Während der Öffnungszeiten soll zukünftig auch auf Haus Kump eine Toilette öffentlich nutzbar 
sein.  
Im Umfeld der Torminbrücke / Wewerka - Pavillon wär e die Ergänzung einer öffentlichen Toilette 
sinnvoll. Hier soll geprüft werden, ob evtl. über d ie Wall-AG eine zusätzliche Einrichtung ergänzt 
werden kann. 
Tretbootverkehr bis zur Schlossgräfte: 
 
Eine Beschiffbarkeit der Schlossgräfte ist auf Grun d der Höhenlage nicht möglich. Der Wasser- 
spiegel des Aasee liegt ca. bei 54,00 MüNN und der Wasserspiegel der Gräfte ca. bei 56,80 
MüNN. Der Aakanal ist auf Grund der neuen Schwimmbr ücke vor der Goldenen Brücke zudem 
nicht befahrbar. 
Ökologische Verbesserungen im Gewässerverlauf der Aa: 
 
In der Umsetzung befindet sich der Organismenaufsti eg am Wehr Badestraße. In der Planung 
befindet sich die Umgestaltung der vom Aasee bis zu r Sentruper Straße mit dem Ziel einer ökolo- 
gischen Verbesserung. Beide Maßnahmen sollen in der  öffentlichen Darstellung mit dem Master- 
plan Aasee verbunden werden. 
Ökologische Durchgängigkeit vom Gievenbach und Carnisiusgraben: 
 
Beide Seitengewässer sind derzeit durch längere Ver rohrungen in ihrer Durchgängigkeit gestört. 
Es sollen keine Maßnahmen erfolgen, die langfristig einer Freilegung zuwider laufen.  
 
Stand: 08.06.2011

Anlage 8   zu V/0304/2011: 
 
 
Handlungsgrundlage „Veranstaltungen am Aasee“ 
 
 
Gegenstand der Regelung: 
Gegenstand der hier zu treffenden Regelungen sind V eranstaltungen, für die eine geson- 
derte Infrastruktur errichtet wird oder auch Teilbereiche des öffentlichen Raums abgesperrt 
werden. Die Art und Weise der Maßnahmen können höch st unterschiedlich sein. In der 
Regel werden bei derartigen Veranstaltungen auch We rbemaßnahmen (wie z. B. Plakate, 
Flyer, Anzeigenschaltungen in Zeitungen und Zeitsch riften, Radiospots, Hinweise im Inter- 
net) erfolgen.  
 
„Grundsätzliches“ zu Veranstaltungen am Aasee: 
Die bisher schon hohe Anzahl von Veranstaltungen st ößt an Kapazitätsgrenzen. Vor die- 
sem Hintergrund sollte die Quantität der Veranstalt ungen nicht wesentlich ausgedehnt 
werden. Bei Veranstaltungen auf den Grünflächen sin d die Belastungen teilweise erheb- 
lich und erfordern abhängig von den jeweiligen Bedi ngungen unter Umständen umfangrei- 
che Reparatur- und Regenerationszeiten. Hieraus erg eben sich Einschränkungen für Ver- 
anstaltungen auf Grünflächen.  
 
Bei allen Veranstaltungen und sonstigen Genehmigung en ist zu berücksichtigen, dass die 
Aa und der Aasee ein natürliches Gewässer mit Regenrückhaltefunktionen ist. Risiken, die 
sich aus schwankenden Wasserständen oder unzureiche nder Wasserqualität ergeben, 
sind von den Veranstaltern zu tragen. 
 
Durch Veranstaltungen soll es zu keiner Einschränkung der öffentlichen Nutzung  kommen. 
Insofern sollten Einzäunungen für Veranstaltungen m it der Erhebung von Eintrittsgeldern 
nur in besonderen Einzelfällen und dann generell nur kleinräumig erfolgen.  
 
Folgende Kriterien können dazu dienen, zu prüfen, o b die Durchführung einer Veranstal- 
tung am Aasee bejaht werden soll 
 
• Affinität der Veranstaltung zum Standort Aasee 
• gewisse traditionelle Verankerung von bereits eing espielten Veranstaltungen 
• ausreichende Kapazität der räumlichen Ressourcen u nd deren Regenerierbarkeit 
• stadtzentrale Bedeutung der Veranstaltung 
• überwiegend öffentlicher Charakter bzw. öffentlich es Interesse an der Veranstal- 
tung 
• hoher Anspruch an das künstlerisch-kulturelle Nive au 
• gestalterische Anforderungen an Equipment, Stände und Buden 
 
 
Mögliche Veranstaltungsorte: 
Es sind verschiedene Bereiche im Umfeld des Aasees für Veranstaltungen geeignet. Die 
Nutzungen und Anforderungen an die Standorte sind unterschiedlich: 
 
1. Aasee-Terrassen mit Seebühne  
Auf Grund der vorhandenen Infrastruktur liegt hier der Veranstaltungsschwerpunkt. Die 
Veranstaltungen hier sollen einen hohen gestalteris chen Anspruch erfüllen und grund- 
sätzlich frei zugänglich sein.

2. Zirkuswiese am Wewerka-Pavillon  
Veranstaltungsfläche für kleinere Veranstaltungen. Sie steht auch für Veranstaltungen 
zur Verfügung, die gegen Eintritt für die Öffentlic hkeit Angebote bieten, z.B. Familienzir- 
kus, Puppentheater und ähnliche kulturelle Veranstaltungen. 
 
3. Ballon- und Drachenwiese zwischen Mühlenhof und Zoogelände  
Diese Fläche ist für Großveranstaltungen wie z. B. die Montgolfiade vorgesehen. Auf 
Grund des naturnahen Zustandes können nur wenige Veranstaltungen im Jahresverlauf 
stattfinden. Es sind die notwendigen Regenerationsz eiten für die Rasenflächen einzu- 
halten. Zudem sind mögliche witterungsbedingte Einschränkungen hinzunehmen. 
 
4. Aaseetreppen mit Kugeln von Claes Oldenburg  
Wegen der zentralen Lage und der hohen allgemeinen Nutzungsdichte ist dieser Be- 
reich nur für gelegentliche Events von hohem öffent lichem Charakter nutzbar, wobei 
darauf zu achten ist, dass die Topographie und Ober fläche beizubehalten sind. 
Veranstaltungen und Aktionen, die der Werbung oder der Information über unterschied- 
lichste politische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Sachverhalte dienen, sind somit 
abzulehnen. Auch eine Einbettung dieser Veranstaltu ngen in kulturelles oder auch 
sportliches Rahmen- bzw. Begleitprogramm, das für d ie Öffentlichkeit kostenfrei zu- 
gänglich ist, führt nicht dazu, diese Veranstaltungen am Aasee durchführen zu können.   
 
5. Wegeführungen rund um den See  
Die Wegeführungen sind für Laufveranstaltungen geeignet. 
 
6. Wasserfläche  
 Die Wasserfläche kann unter bestimmten Bedingungen  für Veranstaltungen genutzt 
werden (s. a. Verschiedene Veranstaltungsarten 1.1). 
 
7. Boulefläche (Bastion)  
 Die Boulefläche ist nur in Ausnahmeflächen nutzbar . 
 
 
Verschiedene Veranstaltungsarten: 
1. Sportveranstaltungen 
1.1 Wassersportveranstaltungen 
 
 
Grundsätzlich sind auf dem Wasser nur Sportarten oh ne motorisierte Wasserfahr- 
zeuge erlaubt. Zusätzlich ist Windsurfen ausdrücklich nicht gestattet. Die Kapazitäten 
sind hier nahezu ausgereizt. Deshalb soll die Anzah l der bestehenden größeren 
Sportveranstaltungen, die eng an diesen Standort ge bunden sind, insgesamt erhal- 
ten bleiben. Eine Ausweitung wird jedoch nicht ange strebt, wohl aber eine Aufwer- 
tung/Qualitätsverbesserung bestehender Veranstaltungen. 
 
1.2 Laufveranstaltungen  
 
1.2.1 Von Vereinen  
Die traditionell bereits stattfindenden Laufveranstaltungen der Vereine sind auch wei- 
terhin grundsätzlich erlaubt. Sofern möglich soll die bestehende Infrastruktur auf dem 
Sportgelände Sportpark Sentruper Höhe genutzt werde n, so dass keine weitere Inf- 
rastruktur im Bereich des Aasees erforderlich wird.  Nach Möglichkeit ist auf Absper- 
rungen zu verzichten. Eine Erweiterung ist nicht ge plant. Bei Wegfall einer Laufver- 
anstaltung dieser Art könnte prinzipiell ein anderer Verein nachrücken.  
 
1.2.2 Von Schulen  
Schulische Laufveranstaltungen sollen grundsätzlich  stattfinden können. Auch hier 
sollte nach Möglichkeit die bestehende Infrastruktu r auf dem Sportgelände Sportpark 
Sentruper Höhe genutzt werden, so dass keine weiter e Infrastruktur im Bereich des 
Aasees erforderlich wird. Nach Möglichkeit ist auf Absperrungen zu verzichten.

1.2.3 Von Privatorganisationen, Privatpersonen oder Firmen  
Veranstaltungen von Privatveranstaltern sind grunds ätzlich abzulehnen, es sei denn 
sie werden so durchgeführt, dass sie nicht als Vera nstaltung im Sinne dieser Rege- 
lung gelten, also z. B. keiner zusätzlichen Infrastruktur bedürfen. 
 
1.3 sonstige Sportveranstaltungen  
Die traditionell bereits stattfindenden Sportverans taltungen sind auch weiterhin 
grundsätzlich erlaubt. 
 
 
2. Kulturelle Veranstaltungen 
2.2 Allgemein 
 
Veranstaltungen können unter Beachtung der grundsät zlichen Vorgaben und Krite- 
rien von jedem Veranstalter beantragt und durchgeführt werden.  
Sofern für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erh oben werden soll (Familienzirkus, 
Puppentheater und ähnliche Veranstaltungen), kann d iese Veranstaltung nur auf der 
Zirkuswiese am Wewerka-Pavillon durchgeführt werden. 
 
Wird eine Veranstaltung von der Stadt Münster unter stützt, gelten die in Ziffer 2.4 
genannten besonderen Regelungen für städtische Veranstaltungen. 
 
2.3 Veranstalter GBV Südertor  
Die Nutzung der Seebühne durch die GBV Südertor wir d durch einen gesonderten 
Vertrag zwischen der Stadt Münster und GBV Südertor geregelt.  
 
2.4 Veranstalter Stadt Münster  
Von der Stadt durchgeführte Veranstaltungen können im begrenzten Umfang unter 
Berücksichtigung der oben aufgeführten Kriterien du rchgeführt werden. Grundsätz- 
lich wird kein Eintritt erhoben. 
Bei größeren Veranstaltungen ist ein abgegrenzter S ponsorenbereich mit besonde- 
ren Zugangsregelungen denkbar. Dabei ist die Durchg ängigkeit des Gesamtgelän- 
des zu erhalten. In erster Linie wird diese Variant e für Veranstaltungen auf der See- 
bühne in Verbindung mit den Aaseetreppen zutreffen.  
 
 
3. Private und Firmen-Veranstaltungen 
Private Veranstaltungen (siehe oben unter „Gegenstand der Regelung) wie z. B. Ju- 
biläen sind nicht genehmigungsfähig.  
 
 
4. Traditionelle Veranstaltungen und/oder Veranstal tungen von hoher Bedeutung 
für die Stadt 
Diese sind grundsätzlich genehmigungsfähig. Hierunt er fallen z. B. Veranstaltungen 
wie 
• Nikolausumzug und Fahrt über den Aasee 
• Dreharbeiten 
 
Entscheidungsverfahren: 
Regelmäßige bzw. Standardveranstaltungen werden wie  bisher durch die Antragskonfe- 
renz bearbeitet und entschieden.  
Einmalige bzw. neue, größere Veranstaltungen und Pr ojekte mit grundsätzlichen Frage- 
stellungen werden auf Leitungsebene mit dem jeweili gen Dezernenten erörtert, im Aus- 
nahmefall im VV. 
Stand: 25.05.2011

... 
Anlage 9 zu V/0304/2011   . 
 
Nutzungskonzept Aasee, 
Übersicht Einzelmaßnahmen mit Kostenvorschau 
 
 
 
Die Aufgeführten Einzelmaßnahmen sind aus Ergebnissen des Verfahrens abgeleitet. Es können auch 
Einzelpakete umgesetzt werden. 
 
 
  
Maßnahmen am Ufer: Kurzfristig: 
2012 
Mittelfristig: 
Summe 
2013-2015 
Langfristig: 
Summe  
Spätere Jahre  
1.  Ufervegetation im Bereich alter  Aasee dem 
Nutzungskonzept anpassen, d.h. Erlen - 
Aufwuchs nachhaltig beseitigen und in Ein- 
zelbereichen Schilfgürtel anlegen. 
20.000,-
 20.000,- 20.000,- 
2.  Ufervegetation im Bereich neuer  Aasee dem 
Nutzungskonzept anpassen, d.h. Erlen - 
Aufwuchs nachhaltig beseitigen und in Ein- 
zelbereichen Schilfgürtel anlegen. 
15.000,-
 15.000,- 10.000,- 
3.  Entlang der Mecklenbecker Straße im Über- 
gang zur Aa-Renaturierung Sichtfelder ent- 
wickeln und Ruheplätze schaffen. 
 20.000   
  35.000,- 55.000,- 30.000,- 
Gesamtsumme Maßnahmen am Ufer:   120.000,€- 
Ergänzend zu den oben aufgeführten investiven Maßnahmen werden jährlich 5.000,-€ benötigt, um 
den Pflegestandard im Bereich alter Aasee dauerhaft an das Nutzungskonzept anzupassen.  
    
 
Strukturelle Maßnahmen:  Kurzfristig: 
2012 
Mittelfristig: 
Summe 
2013-2015 
Langfristig: 
Summe 
Spätere Jahre  
4.  Herstellung der Wegeanbindung und des 
Grünzuges in Richtung Mecklenbeck. 
 215.000,-  
5.  Herstellung eines den Geh-/Radweg und 
Reitweg begleitender Grünstreifen an der 
Wegeverbindung nach Mecklenbeck. 
 135.000,-  
   350.000,- ,- 
Gesamtsumme Strukturelle Maßnahmen:   350.000,-€

- 2 - 
 
 
 
 
 
 Maßnahme zur Infrastruktur : Kurzfristig: 
2012 
Mittelfristig: 
Summe 
2013-2015 
Langfristig: 
Summe 
Spätere Jahre  
6.  Bootsanleger an den Aaseeterrassen und 
am Mühlenhof den Erfordernissen des neu- 
en Bootes und dem Anspruch der Barriere- 
freiheit anpassen. (Fertigstellung für Ostern 
2012 erforderlich, da dann das Schiff in 
Dienst gestellt werden soll.) 
 
165.000,-   
7.  Leuchten zwischen Mühlenhof und Annette-
Allee ergänzen, um Netzschluss zu errei- 
chen. Gesamtwegelänge ca. 700 m 
 155.000,-. 
 
 
8.  Abfallsammlung: Behälter für die Entsorgung 
von heißer Asche und evtl. größere Müllbe- 
hälter an Schwerpunktstandorten (3 bis 5 
Standorte) erarbeiten und entsprechende 
Gebinde anschaffen 
Ca. 50.000 ,-
   
9.  Bankstandorte mit der Zielsetzung „Lücken- 
schluss“ um insgesamt ca. 15 Bänke ergän- 
zen. Zielsetzung: Maximaler Bankabstand im 
Bereich alter und neuer Aasee ca. 100m am 
unteren Rundweg. 
 20.000,-  
10.  Optimierung der Ballonwiese durch Schotter- 
rasenbefestigungen in einzelnen Wegerand- 
bereichen. z.B. auf 400 m Wegelänge um 
3 m Randstreifen = 1200m² 
  45.000,- 
11.  Anpassung der Grünflächen an die Belange 
der Barrierefreien Erschließung. Pauschaler 
Ansatz für verschiedenste Maßnahmen. 
 45.000,- 30.000,- 
12.  Öffentliche Toilette im Umfeld Bushaltestelle 
von-Galen-Ring über WALL-AG prüfen 
 ca. 150.000,-  
13.  Beschilderungskonzept: Große Übersichts- 
pläne an vier Standorten, zurückhaltende 
Wegweiser zu wichtigen Zielen an ausge- 
suchten Wegekreuzungen 
15.000,-
   
14.  Optimierung der Beschilderung der Parkplät- 
ze im Umfeld Aaseeterrassen 
2.000,-
   
  232.000,-€ 370.000,-€ 75.000,-€ 
 
Gesamtsumme Maßnahmen zur Infrastruktur:  677.000,-€
 
Stand: 20.05.2011

Anlage 10 zu V/0304/2011: 
 
 
Nutzungskonzept Aasee,  
Aufstellung der zu Grunde gelegten Anträge und Anfragen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Liste enthält eine Zusammenstellung der bei 67 bekannten Anträge und Anfragen zum 
Aasee und seines Umfeldes. 
 
In der Anlage sind sie in chronologischer Reihenfolge 
 beigefügt. 
 
Antrags. Bzw. 
Anregungs-Nr. 
Datum  
 
Antragsteller Inhalt / Thema 
A-R/0016/2007 
30.04.2007 
 
Anfrage 2004 
 
 
Bündnis 90 – 
Grüne 
 
Mensa /  
Studentenwerk 
 
Umfeldverbesserung 
 
 
Neugestaltung Mensa-vorplatz am Aasee 
AF-M 0018/2007 
 
 
SPD Müllbehälterkonzept (Soll im Rahmen Nut- 
zungskonzept beantwortet werden.) 
A-R/0027/2007 
29.08.2007 
 
SPD Nutzungskonzept erarbeiten 
A-W/0002/2008 
03.01.2008 
SPD und diver- 
se Anfragen  
 
Beleuchtung der oberen Rad- und Fußwege am 
Aasee 
A-W/0019/2010 
01.06.2010 
 
CDU-Antrag Meckelbach in Konzept einbeziehen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0016/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
 
Der Rat möge beschließen 
 
 
 
1. Die Vorschläge des Studentenwerkes zur Entschärf ung der 
verkehrlichen Situation vor der Mensa sowie zur funktionellen und 
gestalterischen Aufwertung der Flächen an der Bismarckallee werden 
grundsätzlich begrüßt. 
2. Die Verwaltung wir gebeten, zusammen mit dem Stu dentenwerk und in 
Abstimmung eine konkrete Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und den zuständigen 
Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei ist auf eine enge Abstimmung mit den 
Anliegern der Bismarckallee (HWK …) und die Berücks ichtigung der Belange des 
ÖPNV zu achten. 
3. Zu berücksichtigen sind zudem folgende Maßgaben:  
3.1. das Ufer des Aasees und der Fußweg entlang des Ufers sind von baulichen 
Veränderungen freizuhalten und bleiben der öffentlichen Nutzung 
uneingeschränkt vorbehalten. 
3.2. Eine gastronomische Nutzung im Außenbereich muss entsprechend weit vom 
Ufer entfernt bleiben. Sie darf zudem die Baumreihe entlang der Bismarck-Allee 
nicht beeinträchtigen. Das Seeufer bleibt uneingeschränkt für die Öffentlichkeit. 
3.3. Die Verkehrssituation auf der Bismarckallee ist zugunsten des Fahrrad- und des 
Linienverkehrs der Stadtwerke zu verbessern. Die Einrichtung einer möglichst 
breiten Fahrradstraße ist deshalb zu prüfen. Die Bushaltestelle vor der „Agora“ 
soll erhalten bleiben. 
4. Um den Fahrrad-, Fussgänger- und Busverkehr mögl ichst weitgehend zu entflechten 
und der Fahrradstraße den notwendigen Raum zu geben, sollen die Stellplätze für 
Fahrräder auf den Flächen des Studentenwerkes (vor  der „Agora“ und dem 
„Uferlos“) konzentriert und soweit als möglich aus dem öffentlichen Straßenraum  
entfernt werden. Die Stellplätze für PKW sind ebenfalls aus dem öffentlichen 
Straßenraum zu entfernen. Die Absicht des Studentenwerkes, private Stellplätze 
hinter das Gebäude zu verlagern, wird ausdrücklich begrüßt. 
5. Der Rat erklärt sich bereit, sich an den städteb aulich/gestalterischen und 
verkehrlichen Aufwendungen im öffentlichen Raum mit eigenen Mitteln angemessen 
zu beteiligen. 
Begründung: Erfolgt mündlich. 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Situation an der Bismarckallee 
verkehrlich entschärfen – Gestaltung 
aufwerten“
 
30.04.2007

Thorsten Kornblum 48161 Münster, Eupener Weg 14 
 03.01.2008 
 
An die BV Münster-West 
z.H. Frau Bezirksbürgermeisterin 
 
Schelmenstiege 1-3 
48161 Münster 
 
 
Beleuchtung der oberen Radwege und Fußwege am Aasee 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West wolle beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
ein Beleuchtungskonzept für die oberen Radwege und ausgewählte Fußwege am Aasee, 
die entlang des Sportparks Sentrup bis zur kleinen Brücke auf der Höhe der Parkplätze am 
Bootshafen verlaufen, zu entwerfen. 
 
Die BV-West empfiehlt der Verwaltung auch die am süd-östlichen Teil des neueren Aasees 
verlaufenden Fußwege in ein solches Konzept mit einzubeziehen und dieses der BV-Mitte 
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Das Konzept soll die Sicherheit von Radfahrer und Fußgängern gewährleisten, ohne den 
nächtlichen Naturraum Aasee durch Lichtimmissionen zu stören. 
 
Begründung: 
Insbesondere die oberen Rad- und Fußwege, angefangen im Waldstück entlang des Sportparks 
Sentrup, werden insbesondere in den Morgen- und Abendstunden durch Radfahrer, Fußgänger 
und Sportler stark frequentiert. Diese fahren bzw. laufen entweder direkt zum Sportpark oder 
wollen aus bzw. in Richtung Mecklenbeck/Aaseestadt bzw. Sentrup. Die weiteren, reinen 
Fußwege werden durch Fußgänger, Spaziergänger und Sporttreibende vielfältig genutzt. 
 
Durch die vielen Waldstücke gelangt jedoch kaum Restlicht vom See oder dem Sportpark dort 
hin, das Radfahrern und Anderen eine sichere Nutzung ermöglicht. Allein schon aus 
Sicherheitsaspekten in jeglicher Hinsicht ist eine Beleuchtung notwendig. 
 
Andererseits ist durch die Bewaldung aber eine künstliche Beleuchtung zumindest der oberen 
Radwege möglich, ohne den Naturraum Aasee durch Lichtimmissionen zu stören, für andere 
Wege ist dieses durch eine entsprechende Gestaltung der Leuchten möglich. Auch auf der 
Innenstadtseite des Aasees sind die oberen Radwege ausreichend beleuchtet. 
 
Ein entsprechendes Konzept sollte sich aber nicht allein auf den nord-westlichen Bereich des 
neueren Aasees beschränken, es ist daher sinnvoll auch die BV-Mitte mit einzubeziehen. In 
einem ersten Schritt ist aber das Konzept für den nord-westliche Teil umzusetzen. 
 
Gez.: Kornblum, Seyfferth und Fraktion

CDU-Fraktion in der BV West 
	


	
	











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Münster, 01.06.2010 
 
 
 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West 
Frau Elisabeth Westrup 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Rahmenkonzept Aasee 
Entwicklung zwischen Haus Kump, Dingbängerweg und Mecklenbecker Straße 
 
Die BV West regt an, dass   
 
1.  das Aatal und Meckelbachtal rund um Haus Kump mit in das Leitbild Aasee einbezogen wird. 
 
2.  die Einbindung unter folgender Zielsetzung geschehen soll: 
 
2.1.  Der ökologisch hochwertige Landschaftsraum des west lichen Aaseebereiches rund um Aa und 
Meckelbach, der einer Vielzahl von Tieren und Pflan zen Lebensraum bietet und durch eine 
naturnahe Umgestaltung der Gewässer und Uferrandstr eifen aufgewertet werden soll,  ist zu 
schützen. 
 
2.2.  Die historischen Wölb-Äcker westlich von Haus Kump als Teil einer Jahrhunderte alten 
bäuerlichen Kulturlandschaft sollen erhalten bleiben. 
 
2.3.   Eine neue naturverträgliche Wegeverbindung für Rad fahrer und Fußgänger zwischen Haus 
Kump/ Reitanlage St. Georg und Landschaftspark Meck elbachtal/ Sportpark Egelshove wird 
angelegt, um das Naherholungsgebiet Aasee mit dem L andschaftspark Meckelbachtal zu 
verbinden.  
 
2.4  Die endgültige Trasse des überregionalen Reitweges von Haus Kump bis zum Dingbängerweg 
soll festgelegt werden. 
 
3.  die Verwaltung den Finanzbedarf ermittelt und darstellt. 
  
4.  Die BV-West wird an den weiteren Beratungen zum Rahmenkonzept Aasee beteiligt.

Begründung:  
Eine Einbeziehung dieses  Landschaftsbereichs  zwis chen Haus Kump/ Reitanlage St. Georg und dem 
Landschaftspark Meckelbachtal/ Sportpark Egelshove in den Landschafts- und Erholungspark Aasee 
ist eine konsequente Fortsetzung des Aasee-Projekte s,  das mit dem Bau des „alten“ Aasees (1925-
1934) begann, mit der Erweiterung (1972-1976) und d er Verlagerung des Zoos fortgeführt wurde und 
mit der Schaffung einer naturnahen Fluss- und Auenl andschaft bis zu Haus Kump (1996) seinen 
vorläufigen Abschluss fand. 
Der Bereich gehört zum „Grünzug westliches Aatal“,  liegt in der sich  trichterförmig nach Westen 
ausdehnenden Frischluftschneise Münsters, ist Teil des Landschaftsschutzgebietes 21 (Aaniederung 
Hohenholte bis Mecklenbeck) und des Landschaftsplans 3 (Roxeler Riedel). 
Diesem Landschaftsbereich kommt in mehrfacher Hinsicht eine Brückenfunktion  zu: 
- Mit der geplanten  naturnahen Umgestaltung von Aa und Meckelbach (Vorlage V/0166/ 2008) lassen 
sich die Tief- und Flachwasserbereiche des heutigen Aasees mit den Biotopen des Landschaftsparks 
Meckelbachtal/Roxel vernetzen. 
- Die Einbeziehung dieses Landschaftsbereiches erhö ht die Vielfalt der Parkgestaltung, da sie einen 
Brückenschlag von modernen Freizeitnutzungen hin zu  der historisch bedeutenden bäuerlichen 
Kulturlandschaft rund um die 500 Jahre alte Hofanla ge Haus Kump (Speicher von 1594) mit seinen 
charakteristischen Elementen der Münsterländer Park landschaft darstellt.  Ziel des Antrages ist es 
auch, die Terassenlandschaft rund um Haus Kump bis zur Sentruper Straße zu schützen und zu 
erhalten. 
 
- Mit dem vorgeschlagenen Lückenschluss zwischen Ha us Kump und dem Dingbängerweg findet der 
Naherholungsbereich Aasee Anschluss an den westlich  davon gelegenen Landschaftspark 
Meckelbachtal / Roxel. Auf den Prüfauftrag zur Vorl age V/0166 aus April 2008 wird in diesem 
Zusammenhang verwiesen. Die naturverträglichen Wege verbindung soll den Fußgänger- und 
Radverkehr bündeln und naturnahe Entwicklungen in a nderen schützenswerten Bereichen fördern. Es 
wird eine Wegeverbindung geschaffen, über die man s owohl den freien Landschaftsraum als auch die 
Innenstadt von Münster erreichen kann. Vorhandene W egestrukturen sollen nach Möglichkeit 
eingebunden werden. 
 
- Auch unterschiedlichste Freizeitaktivitäten wie W andern, Joggen, Walken, Fahrradfahren und nicht 
zuletzt Reiten werden hierdurch vernetzt.  In der B V-West Sitzung vom 20.09.2007 wurde festgelegt, 
dass der Reitweg entlang der Mecklenbecker Straße z unächst nur als Provisorium angelegt wird. 
Endgültig soll der Reitweg mittelfristig abseits de r Mecklenbecker Straße angelegt werden. Die 
Gastronomischen Angebote Mecklenbecks (Traditionsga ststätte Lohmann, Wackarena, ev. Haus 
Kump) können in den Landschaftspark Aasee mit einbezogen werden. 
 
 
Peter Wolfgarten 
Andras van der Meulen 
Elisabeth Westrup 
Angela Stähler 
Bernd Krekeler 
Ingeborg Hißmann 
Christian Hinzmann 
Peter Hamann

Beratungsverlauf (2)

13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Bismarckallee
  • Mecklenbecker Straße
  • Annette-Allee
  • Sentruper Straße 447a
  • Bremer Straße 54
  • Sattelplatz
  • Theo-Breider-Weg
  • Eupener Weg 14
  • Dingbängerweg 370
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Sentruper Höhe
  • Roxeler Straße
  • Georgskommende
  • Schelmenstiege 1
  • Badestraße
  • Egelshove
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0304/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37