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V/0416/2017

Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck

Vorlagen 17.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 35

Beschlussvorlage

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Anlage_1_Sanierungskonzept

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Anlage_2_Kostenberechung

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Ansehen

Beschlussvorlage

7010 Zeichen

V/0416/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städtischen Zuschusses 
zur Sanierung der kath. Kita St. Anna in Münster-Mecklenbeck zu. 
 
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land NRW beantragte Städte-
bauförderung in voller Höhe bewilligt wird.    
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 353.000 €. Die Stadt 
Münster hat im Mai 2017 einen Antrag zur Städtebauförderung für das Jahr 2018 in Höhe von 
285.930 € beim Land NRW gestellt. 
 
Finanzierungsplan lt. Förderantrag: 
 
1. Gesamtkosten 353.000 € 
2. Trägeranteil (10% von Pkt. 1) 35.300 € 
3. Zuwendungsfähige Ausgaben für die Förderung 317.700 € 
4. Förderbetrag (90%) 285.930 € 
5. Städtischer Anteil (10% von Pkt. 3) 31.770 € 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0416/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun 
Ruf: 
492 51 03 
E-Mail: 
BraunO@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0416/2017 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaß-
nahme 
11 Auszahlungen von aktivier-
baren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210  Zusch.z.Ausbau KiTa.Betr. 2018 31.770  
 
Die für 2018 erforderliche Ermächtigung im Teilfinanzplan wird im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei 
der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss 
eine haushaltsmäßige Belastung des kommenden Jahres noch vor den eigentlichen Etatberatungen 
für die Jahre 2018 ff erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Die katholische Kindertageseinrichtung St. Anna befindet sich im Wohnbereich Münster -
Mecklenbeck. Sie ist zusammen mit der katholischen Kita Maria Aparecida in der Kirchengemei nde 
eng verknüpft und vernetzt mit allen Institutionen und sonstigen gesellschaftlichen Angeboten, die das 
Leben im Wohnbereich maßgeblich gestalten und unterstützen. In der Einrichtung werden in je einer 
G1-, G2- und G3-Gruppe 55 Kinder im Alter von 0-6 Jahren betreut.  
 
In Mecklenbeck liegt die u3 -Versorgungsquote im Kita -Jahr 2017/2018 bei 55% (120 Plätze für 218 
Kinder). Für die ü3 -Kinder beträgt die Versorgungsquote 115,3 % (256 Plätze für 222 Kinder). Die 
Versorgung für beide Altersgruppen liegt insowei t aktuell über dem städtischen Durc hschnitt und ist 
insgesamt bedarfsgerecht.  
 
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die katholische Kita würde sich hinsichtlich der 
Versorgung der ü3-Kinder eine Unterdeckung ergeben; diese Quote läge dann bei 97,3%. Der Erhalt 
der katholischen Kindertageseinrichtung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck ist insoweit als ein 
Bestandteil der gesamtstädtischen Jugendhilfeplanung notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittel-
fristigen Bedarfe zur Rechtsanspruchssicherung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck zu decken.  
 
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in 
Mecklenbeck sind zwei weitere Kitas an der Meyerbeerstraße/Dingbänger Weg (Vorlage 
V/0166/2017) und am Meckmannweg/Schwarzer Kamp in Planung. 
 
2. Sachlage: 
 
Die Kindertageseinrichtung ist seit 1972 im Betrieb. Sie wurde im Jahr 2009 mit Fördermitteln des 
Bundes und 2011 mit Fördermitteln des Landes zum u3-Ausbau umgebaut und ausgestattet, um die 
bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil weiter zu verbessern. Für die geförderte Baumaßnahme zum 
u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis 2033.  
 
Die Kita hat einen festgestellten Sanierungsbedarf, der sich auf die Substanz des Ursprungsgebäude-
teils bezieht. Die zuständige Zentralrendantur hat diesbezüglich ein Sanierungskonzept erstellen las-
sen, das die einzelnen Schäden und die notwendige Maßnahmen beschreibt und aus dem die Kos-
tenberechnung für den Sanierungsbedarf resultiert (siehe Anlagen).

- 3 - 
V/0416/2017 
Sanierungsbedürftig sind danach das Dach inklusive der dort eingelassenen Lichtkuppeln, die Fassa-
de und die Fenster sowie im Innenbereich der Kita die Sanitärbereiche, der Boden in der Küche und 
in zwei weiteren Räumen, sowie Wände, Leitungen und abschließend die Heizungsanlage. 
Durch die Sanierung des Dachs und der Fenster sollen insbesondere Undichtigkeiten und damit das 
Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenbereich verhindert werden; gleichzeitig soll dadurch eine 
bessere Dämmung des Gebäudes im Sinne einer energetischen Sanierung erreicht werden. Darüber 
hinaus soll bezüglich der Fenster die Be- und Entlüftung verbessert werden, damit eine Schimmelbil-
dung verhindert werden kann.  
Im Innenbereich ergeben sich die Sanierungsbedarfe durch die langjährige Nutzung und den damit 
verbundenen Verschleiß. Da im Rahmen der bereits durchgeführten Sanierung des Gemeindezent-
rums und der Kirche für das ganze Ensemble der St. Anna Kirche eine neue Heizungsanlage erstellt 
worden, soll auf die Sanierung der alten Heizungsanlage verzichtet werden. Stattdessen soll eine 
neue Heizungsanlage erstellt werden, die an die neue Heizungsanlage in den anderen Bauteilen mit 
angeschlossen werden kann.    
 
Ohne Sanierung ist der Bestand der Gesamteinrichtung kritisch, da die Mängel und Schäden sich auf 
Dauer auch auf den Betrieb der Einrichtung auswirken. Der Träger der Kindertageseinrichtung verfügt 
nach eigenen Angaben nicht über die erforderlichen Mittel, um die Maßnahme alleine zu finanzieren. 
Weder das Land NRW noch die Stadt Münster hat bereits in den Haushalten eingeplante Finanzmittel 
speziell für die Sanierung von älteren Kindertageseinrichtungen. Um eine Durchfinanzierung der 
Maßnahme zu erreichen, ist deshalb ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt worden, der dies 
unter Berücksichtigung von Finanzanteilen, die durch den Träger und durch die Stadt Münster mitge-
tragen werden, gewährleisten kann.  
 
3. Fazit: 
 
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. 
Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 31.770 € steht unter dem Vorbehalt, dass die 
Städtebauförderung in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um 
die wichtige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zu-
sammen mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partnern vor Ort übernimmt.  
 
 
I. V.        
gez. 
Thomas Paal       
Stadtdirektor       
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Sanierungskonzept 
Anlage 2: Kostenberechnung

Anlage_1_Sanierungskonzept

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Anlage_2_Kostenberechung

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DANNE     LINNEMANNSTÖNS         PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT mbB     ARCHITEKTEN  UND  STADTPLANER     MÜNSTER
Kostenberechnung Sanierungskonzept Kiga St. Anna Mecklenbeck Stand 25.04.2017
Nr. Maßnahme Kosten (€ brutto) Bemerkungen
100 Grundstück 0,00 €
200 Herrichten und Erschließung 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 236.400,00 €
330 Außenwände - Fassade
Fassadensanierung 55.000,00 €
Fenstersanierung 42.000,00 € Austausch der Fenster
340 Innenwände - Sanierung Waschbereiche
Bäder komplett sanieren 20.000,00 €
Wickelbereich 2.000,00 €
Sanierung WC Personal 1.700,00 €
350 Decken - Innenbereich
Schimmelstellen über Fenstern
Sanierung und bessere Dämmung Dach s.o. siehe Punkt unter Dach
Optimieren des Lüftungsverhaltens 0,00 €
Dämmung der Deckenunterkanten 5.200,00 €
360 Dach
Flachdachfläche sanieren 49.000,00 € Folgeschäden zu erwarten
Lichtkuppeln sanieren 12.500,00 € sollte im Zuge der Dachsanierung erfolgen
Reinigung der Dachflächen und Einläufe 0,00 € Wartung und Instandhaltungsposition
Blitzschutzanlage abbauen und wieder anschl. 2.000,00 €
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Zugänge zum Kriechkeller 5.000,00 €
Malerarbeiten 10.000,00 €
Erneuerung Boden Küche +2  Gruppenräume incl. 14.000,00 €
Estrichreparaturen, bzw.  - austausch
Sicherheit für unvorhergesehene Maßnahmen 18.000,00 €
400 Installationen 66.000,00 €
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Bäder sanieren / Installation 24.000,00 €
Wickelbereich / Installation 2.000,00 €
Sanierung WC Personal / Installation 2.500,00 €
Grundleitungen erneuern 9.500,00 €
420 Wärmeversorgungsanlagen
Erneuerung Heizungsanlage 13.500,00 € neue Leitungen u. HK über Kriechkeller
430 Lüftungstechnische Anlagen
Einbau Zwangslüftungen feuchtegesteuert 6.000,00 €
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
E-Check und entsprechende Maßnahmen 8.500,00 €
500 Außenanlagen 0,00 €
600 Ausstattung 4.000,00 €
610 Wickeltisch mit Treppe, Schubfächern, Regale, incl. 4.000,00 €
Windelbox, etc.
700 Nebenkosten / Honorare 45.960,00 €
Nebenkosten (ca. 15% von Punkt 1-3) 45.960,00 €
gesamt 352.360,00 €
Rundung 640,00 €
Summe Sanierung gesamt 353.000,00 €
Münster, 25.04.2017

Beratungsverlauf (4)

20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Meyerbeerstraße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp

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Details

Aktenzeichen
V/0416/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37