Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2019
Beschlussvorlage Ausschuss 2479/2019 vom 26.08.2019
Stand: Am 05.09.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Anlage 01_Förderübersicht SHG 2019
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2019 - Fördervorschläge der Verwaltung 1 Aktives Leben e.V. 1.780,00 1.965,00 1.965,00 11.000,00 665,00 1.300,00 1.965,00 2 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 13.915,00 13.915,00 12.500,00 1.800,00 8.000,00 9.800,00 3 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 12.321,00 12.321,00 5.550,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 4 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 4.500,00 4.500,00 5.335,00 5.500,00 2.000,00 2.500,00 4.500,00 5 Junge Alte e.V. 1.200,00 3.371,21 3.371,21 1.323,60 200,00 1.000,00 1.200,00 6 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 1.300,00 2.556,00 4.153,50 0,00 1.300,00 0,00 1.300,00 7 Leben mit Anderen e.V. 2.556,00 2.219,13 2.219,13 0,00 2.210,00 0,00 2.210,00 8 Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. 3.000,00 2.540,00 2.540,00 4.380,00 540,00 2.000,00 2.540,00 9 Neues Wohnen im Alter e.V. 1.985,00 1.980,00 2.322,00 2.500,00 480,00 1.500,00 1.980,00 10 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 3.056,00 4.844,00 4.844,00 0,00 3.056,00 0,00 3.056,00 11 Selbsthilfegruppe Frontotemporale & Alzheimer Demenz 700,00 2.350,00 2.350,00 0,00 2.350,00 0,00 2.350,00 12 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 5.750,00 5.750,00 5.750,00 4.300,00 2.556,00 3.194,00 5.750,00 13 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 1.000,00 2.556,00 4.105,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 14 Unter einem Dach in Köln e.V. 2.556,00 4.133,48 4.133,48 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 15 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.200,00 3.500,00 3.500,00 1.200,00 2.000,00 1.200,00 3.200,00 16 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 4.496,00 12.490,00 12.490,00 1.440,00 3.056,00 1.440,00 4.496,00 17 Zurück in die Zukunft e.V. 9.300,00 9.300,00 9.700,00 47.000,00 1.500,00 7.800,00 9.300,00 18 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.760,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Frauengruppe im Rhein-Peri-Kreis e.V. 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 74.837,00 90.290,82 95.014,82 96.693,60 32.381,00 35.276,00 67.657,00 Haushaltsansatz 2019 (2018: 92.500,00€) 92.500,00 € Fördervorschlag 2019 (2018: 74.837,00 €) 67.657,00 € Restsumme 2019 (2018: 17.663,00 €) = 24.843,00 € Z an KISS-Gruppen (2018: 17.663,00 €) 24.843,00 € Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie- rungslücke lt. Antrag (€) Zuschuss 2018 (€) Beantragter Zuschuss 2019 (€) Anlage 01 Miete oder Mietanteil (€) Fördervor- schlag 2019 insgesamt (€) Fördervor- schlag Sachkosten (€) Fördervor- schlag Miete (€) -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2479/2019 Freigabedatum 26.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2019 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesund- heitsausschusses, im Haushaltsjahr 2019 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beige- fügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er- halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden. Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2019, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendun- gen), für 2019 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veran- schlagt. Die für 2019 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe- gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Wenn der För- dervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslücke unter- schreitet, liegt z.B. folgendes vor: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr gro- ßer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten, z.B. durch Krankenkassen oder Drittzu- schüsse. Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2019 die verbleibenden Mittel gemäß der Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfe- gruppen zur Verfügung zu stellen. Begründung der Dringlichkeit: Es gab technische Verzögerungen im elektronischen Mitzeichnungsverfahren. Die Beschlussfassung des Ausschusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 ist unbedingt erforderlich, um den Fortbe- stand der von den Zuschussnehmern geleisteten Arbeit nicht zu gefährden.
Beratungsverlauf
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05.09.2019
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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