4147/2019
Projektförderung für bürgerschaftliches Engagement
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-1 OB/13 Vorlagen-Nummer 06.12.2019 4147/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 09.12.2019 Hauptausschuss 13.01.2020 Ausschuss für Soziales und Senioren 16.01.2020 Projektförderung für bürgerschaftliches Engagement Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung stellt die im Haushaltsplan, Teilplan 0101, per Haushaltsbeschlusses des Rates vom 07.11.2017 zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel von 100.000 Euro für die Projektförderung des bürgerschaftlichen Engagements beim Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) zur Verfügung. Die Mittelvergabe für konkrete Projekte auf Beantragung durch die Vermittlungsagenturen erfolgt durch FABE.“ Die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) hat daraufhin auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien für finanzielle Leistungen der Stadt Köln ein Konzept erarbeitet. Gefördert werden Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei KABE. Dies sind insbesondere solche Projekte, die neue Ideen und Ansätze verfolgen, die Men- schen, Organisationen und Unternehmen dazu bewegen, sich für die gesellschaftlichen Herausforde- rungen zu engagieren. Das Konzept 2019 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Zu KABE gehören folgende Vermittlungsagenturen: Büro für Bürgerengagement (Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Köln e.V.) Centrum zur nachberuflichen Orientierung -Ceno e.V.- (Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsver- band) Freiwilligenzentrum Mensch zu Mensch (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) Kölner Freiwilligen Agentur e.V. (Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband) Nachbarschaftshilfen Kölsch Hätz (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement (Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.) Jede Agentur berät interessierte Kölner Bürgerinnen und Bürger, die ein Ehrenamt übernehmen möchten und vermittelt sie auf Wunsch nach einem Beratungsgespräch in ein geeignetes freiwilliges Engagement. Darüber hinaus haben die Vermittlungsagenturen jeweils eigene Schwerpunkte. Zudem arbeiten die KABE-Agenturen mit in der Steuerungsgruppe des Kölner Netzwerks Bürgerengage- 2 ment, ein Zusammenschluss von Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, dem Kölner Ju- gendring und der IHK Köln. Die KABE-Vermittlungsagenturen erhalten für diese Arbeit Haushaltsmittel in Höhe von 226.670 €. Darüber hinaus wurden durch den o.g. Beschluss 100.000 € für Projekte zur Förderung des bürger- schaftlichen Engagements bei KABE zur Verfügung gestellt. Die Projektanträge wurden von der Kommunalstelle FABE als zuständige Fachdienststelle geprüft und die Mittel wurden für die nachfolgenden Projekte verwendet. Jede KABE-Agentur hat dabei Be- träge zwischen 16.500 € und 16.666 € beantragt. Förderung 2018 Büro für Bürgerengagement Projekt: „Potentiale nutzen – spezifische Fähigkeiten stärken – professionelle Kompetenzen für das Gemeinwohl einsetzen“ Projektmittel: 16.666 € Im Rahmen der vielfältigen Beratungen im Büro für Bürgerengagement der AWO KV Köln wurde fest- gestellt, dass Menschen mit langjähriger Berufserfahrung gerne ihre Erfahrungen und Kompetenzen ehrenamtlich für Einrichtungen, Vereine und Verbände zur Verfügung stellen möchten. Dabei hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, geeignete Einsatzmöglichkeiten für diese speziellen Fähigkeiten und Kompetenzen bereitzustellen. Die Expertinnen und Experten wollen und können sich häufig zeitlich nicht festlegen, sondern möchten flexibel – meistens projektbezogen – ihr Wissen einsetzen. Sie kommen z.B. aus dem Bildungsbereich, dem Ausbildungsbereich, dem Medienbereich wie z.B. dem Journalismus oder der Öffentlichkeitsarbeit, der Verwaltung, dem Projektmanagement, aus dem Fi- nanzbereich u.a. Ihre Expertise wollen sie sinnvoll im sozialen Bereich, im Bildungsbereich, in Migra- tionsorganisationen, in Politik und Kultur einsetzen. In den 20 Jahren Erfahrungen des Büros für Bürgerengagement zeigt sich aber auch, dass diese An- gebote bürgerschaftlichen Engagements durch selbstbewusste Ehrenamtliche von Einrichtungen Vereinen und Verbänden nicht nachgefragt werden. Durch dieses Projekt soll ein Pool von ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten aufgebaut wer- den, die Einrichtungen und Vereinen zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen sollen und/oder im Rah- men von Projektarbeit zum Einsatz kommen. Ceno e.V. Projekt: „Paten für junge unbegleitete Geflüchtete auf dem Weg in die Verselbständigung “Konzeptentwicklung und Pilotphase Projektmittel 16.660 € Ceno e.V. ist Experte im Patenschaftssektor und definiert im Projektantrag einen Bedarf von unbe- gleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die 2015 nach Köln gekommen sind und die aufgrund ihrer Volljährigkeit sukzessive aus der Jugendhilfe herausfallen. Die Jugendhilfestellen suchen daher nach einer ehrenamtlichen Anschlussperspektive. Mit ehrenamtlichen Patenschaften soll eine praktische Antwort auf diese Problemlage entwickelt und umgesetzt werden. Freiwilligenzentrum Mensch zu Mensch 3 Projekt „Herzenssprechstunde“ Projektmittel 16.666 € In den Stadtteilen Mauenheim, Niehl und Weidenpesch wurde in Kooperation mit den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden sog. „Herzenssprechstunden“ aufgebaut. Dieses Programm wird als ein Mittel gegen die Vereinsamung der Menschen eingesetzt und soll helfen, neue Kontakte zu knüpfen und dazu ermutigen, überschaubare Aktionen und zeitlich begrenzte kulturelle (Mikro-) Projekte im nachbarschaftlichen Umfeld zu realisieren. Die Herzenssprechstunden bringen Menschen zusammen, die sich entsprechend ihrer Fähigkeiten engagieren möchten, mit Menschen, die aus un- terschiedlichen Gründen von Einsamkeit und Isolation betroffen sind und sich Kontakte wünschen. „Herzenssprechstunden“ werden zum Beispiel in Seniorenhäusern, Mehrgenerationenhäusern oder in Büchereien angeboten. Das Konzept „Herzenssprechstunden“ wird in der innovativen Quartiersarbeit eingesetzt. Nach Ablauf des Projektjahres sind die beteiligten Engagierten so gut vorbereitet, dass sie diesen Austausch ohne hauptamtliche Begleitung in der Nachbarschaft weiterführen können. Kölner Freiwilligen Agentur e.V. (Gesamtsumme beantragter Projektmittel 16.620 €) Projekt: „Bildungsbrücken“ Projektmittel: 7.500 € ln vielen Schulen mit Flüchtlingskindern scheitert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindern an der fehlenden gemeinsamen Sprache. Dies führt dazu, dass - trotz gutem Willen von beiden Sei- ten - viele Eltern aus Flüchtlingsfamilien nicht an Elternabenden oder jahreszeitlichen Elternaktionen wie z.B. Martinsumzüge teilnehmen. Ebenso ist der Elternsprechtag von sprachlichen Hürden domi- niert. Über das Projekt ,,Bildungsbrücke" werden mehrsprachige Freiwillige an Schulen in Köln vermittelt, die die Kommunikation zwischen den Lehrerinnen / Sozialarbeiterinnen und den Eltern von Flücht- lingskindern durch punktuelle Einsätze durch die Vermittlung bildungsbezogener lnformationen unter- stützen. Bildungsbrücken wird in enger Kooperation mit dem Kommunalen lntegrationszentrum (KI) umge- setzt. Das Kl unterstützt bei der Schulung der Freiwilligen und bei der Ansprache der Schulen sowie Eltern. Projekt: „Herstellung von Werbematerialien zur Gewinnung neuer Freiwilliger“, wie zum Bei- spiel Flyer zur Unterstützung von Willkommensinitiativen und stadtweiten Gewinnung von Freiwilligen Projektmittel: 4.370 € Projekt: „Gemeinsam für gute Nachbarschaft im Sozialraum Finkenberg/Eil/ Gremberghoven“ Projektmittel: 4.200 € Konzipiert und begleitet wird das Projekt von der lnitiative ,,Unternehmen - engagiert in Köln", die sich für die Förderung von Unternehmensengagement in der Kölner Stadtgesellschaft einsetzt. Die lnitiati- ve „Unternehmen - engagiert in Köln" ist ein Zusammenschluss öffentlicher lnstitutionen, gemeinnüt- ziger Vereine, Unternehmen und einer Stiftung, angesiedelt unter dem Dach des Kölner Netzwerks Bürgerengagement. Das Projekt verfolgt einen innovativen Engagementansatz lokaler, problemlösungs-orientierter, trisek- toraler Engagement-Partnerschaften, der nach einem Pilotprojekt in Köln-Bilderstöckchen nun zum 4 zweiten Mal im Kölner Stadtgebiet verfolgt wird. lm Sozialraum Finkenberg/ Eil/ Gremberghoven gestalten Bürgerinnen und Bürger in Zusammenar- beit mit gemeinnützigen Vereinen, ortsansässigen Unternehmen und Vertreterlinnen aus der Stadt- verwaltung ihr Lebensumfeld und verbessern so ihre Lebenssituation spürbar und sichtbar. Zu dem ausgewählten Themenfeld ,,Wohlfühlen und sozialer Zusammenhalt in der Nachbarschaft" werden Aktionsideen gesammelt und gemeinschaftlich umgesetzt. Die Erfahrung, gemeinsam etwas Neues für den Sozialraum geschaffen zu haben, wirkt nachhaltig und ist Hilfe zur Selbsthilfe. Projekt „Bildungsseminar für Freiwillige“ Projektmittel: 550 € Die KFA veranstaltet Bildungsseminare für die Freiwilligen, die einen lokalen Freiwilligendienst leisten und für die Internationalen Freiwilligen, die aus den Partnerstädten nach Köln kommen. Die Internati- onalen Freiwilligen haben den Wunsch geäußert über konventionelle deutsche „Benimmregeln“ im Alltag aufgeklärt zu werden. Die Kölner Freiwilligen haben sich angeschlossen, um Unsicherheiten in offiziellen Situationen besser begegnen zu können. Nachbarschaftshilfen Kölsch Hätz Projekt: „Gewinnung von ehrenamtlichen Koordinatoren mit Migrationshintergrund für die Koordination in Höhenberg/Vingst“ Projektmittel: 16.666 € In diesen beiden Stadtteilen leben Menschen aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus. Die ehrenamtlichen Koordinatoren werden als Bindeglied eingesetzt zwischen den Menschen, die ehrenamtlich unterstützt werden sollen (zum Beispiel Kinder mit Migrationshintergrund in Ganztags- schulen) und den Ehrenamtlichen, die diese Hilfe bieten. Es wird geprüft, wie den Bedürfnissen der Menschen in Höhenberg und Vingst mit der ehrenamtlich geprägten Struktur von Kölsch Hätz begeg- net werden kann. Dazu werden Menschen benötigt, die selbst einen Migrationshintergrund haben und so zu Kulturmittlern werden. SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement Projekt: „Laura und Laurenz-Vermittlung ehrenamtlicher Familienpatinnen und – paten/Ersatzgroßeltern“ Projektmittel: 16.666 € Das Projekt richtet sich eher an mittelschichtsorientierte Alleinerziehende und an Eltern/Familien, die sich für ihre Familie eine Erweiterung des familiären Umfelds durch ein verlässliches Beziehungsan- gebot wünschen. Damit schließt dieses Angebot eine Lücke im System, das sich gegenwärtig vor allem an der Betreuung von Kindern und Familien mit Jugendhilfebedarf, Flucht und/oder Migrations- geschichte orientiert. Förderung 2019 Büro für Bürgerengagement Projekt: „Einsatz bilingualer Lesementorinnen und Lesementoren“ 5 Projektmittel: 16.500 € Im Rahmen von LESEMENTOR Köln soll 2019 ein Projekt zur Förderung der Lese- und Schreibkom- petenz von Kindern und Jugendlichen mit mehrsprachigem Hintergrund gestartet werden, in dem die- se in ihrer zweisprachigen Lesekompetenz gestärkt werden, damit sich deren Chancen auf gesell- schaftliche Teilhabe erhöht. Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationserfahrung oder mit Fluchterfahrung erhalten bei LE- SEMENTOR Köln Unterstützung durch ehrenamtliche Lesementorinnen und Lesementoren. Die indi- viduelle Begleitung unterstützt das Lernen der deutschen Sprache. Die persönlich gestaltete Stunde der Lesementorin oder des Lesementors mit dem Kind oder dem Jugendlichen in der 1:1 Beziehung ist dabei kostbar und gehört zur Kernphilosophie des Ansatzes. Diese 1:1 Betreuung einmal in der Woche über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unterscheidet das Projekt von anderen Le- seförderprojekten. Ceno e.V. Fortführung des Projektes „Paten für junge unbegleitete Geflüchtete auf dem Weg in die Ver- selbständigung“ Projektmittel: 16.660 € Das Angebot wird sowohl von jungen Menschen als auch von Jugendhilfeträgern und Paten gut an- genommen. Daher wird das Projekt nach Konzeptentwicklung und Pilotphase fortgesetzt. Erste Pa- tenschaften sind entstanden, die weiter begleitet werden und weitere Patenschaften sollen hinzu- kommen. Freiwilligenzentrum Mensch zu Mensch Projekt: „Servicebrücken Jugend versus Alter“ Projektmittel: 16.666 € Die Servicebrücke richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren sowie an Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf, insbesondere an ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Men- schen. Die tägliche Engagement-Zeit soll 2 Stunden, die wöchentliche Einsatzzeit 10 Stunden nicht überschreiten. Ziel ist die Gewinnung von Jugendlichen zum ehrenamtlichen Engagement bei älter werdenden Menschen zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. Außerdem soll bei den Seniorin- nen und Senioren Verständnis geschaffen werden für die junge Generation und Beziehungen zwi- schen den Generationen geschaffen werden. Kölner Freiwilligen Agentur e.V. Projekt „Digitales Eventvolunteering“ Projektmittel: 16.663,53 € Die Kölner Freiwilligen Agentur baut einen Pool von Ehrenamtlichen auf, der bei Events über noch aus- bzw. aufzubauende Kanäle in sozialen Medien (z.B. facebook-channel, snapchat, Instagram, Tik Tok) kontaktiert wird. Es sollen Menschen angesprochen werden, die bisher noch keinen Zugang zum Ehrenamt hatten oder nicht das Passende gefunden haben, weil ein dauerhaftes und regelmäßiges Engagement mit ihrem Alltag nicht kompatibel ist. Besonders Studierende und Vollzeitberufstätige treten mit dem Be- 6 dürfnis nach niedrigschwelligem Engagement an die Kölner Freiwilligen Agentur heran, die bisher nur wenige attraktive Angebote anbieten konnte. Dieses neue kurzfristige Engagement soll dazu motovieren, sich langfristig und wiederkehrend zu engagieren. Nachbarschaftshilfen Kölsch Hätz Folgeantrag für das Projekt „Gewinnung von ehrenamtlichen Koordinatorinnen und Koordina- toren mit Migrationshintergrund in Höhenberg und Vingst“ Projektmittel: 16.666 € Dieses Projekt wurde bereits in 2018 begonnen und wird in 2019 fortgeführt. Die Nachbarschaftshil- fen Kölsch Hätz haben bisher im Wesentlichen im bürgerlichen Umfeld gewirkt. Mit diesem Projekt sollen die Rahmenbedingungen von Kölsch Hätz überprüft und sich für die zunehmende Bürgerschaft mit Migrationshintergrund öffnen. Diese neue Zielgruppe benötigt neue Herangehensweisen und Ver- fahren. Dies sollte im Projekt im Jahr 2018 erprobt und bei Gelingen in Zukunft die Arbeit von Kölsch Hätz ergänzen und bereichern. Durch eine genaue Analyse in den ersten Monaten des laufenden Projektes konnte die Vielschichtigkeit von „Bedarfen“ der Menschen in den Blick genommen und neue Adressatinnen und Adressaten für Kölsch Hätz entdeckt werden. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass sich diese vielschichtige Problematik nicht innerhalb des ersten Projektzeitraums abschließend bearbeitet werden kann. Dieses Projekt soll aber auch zu einer besseren Integration der Menschen in diesen beiden Stadttei- len beitragen, stabile Kontakte vermitteln, die akut und vorbeugend gegen Vereinsamung (in einem fremdem Land), Hilflosigkeit und Überforderung wirken und Menschen in ihrem Umfeld begleiten und entlasten. Im Weiteren soll das bestehende Ehrenamt gefördert, neues Ehrenamt initiiert und sowohl bestehen- des als auch neues Ehrenamt interkulturell geschult werden. Es ist gelungen einzelne Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich für die Ehrenamtsarbeit zu gewinnen, die Integration in das Koordinatorenteam von Kölsch Hätz ist auf einem guten Weg aber noch nicht abgeschlossen. Die Auswertung hat gezeigt, dass nicht nur die Gewinnung der Migranten eine Herausforderung darstellen, sondern auch die Befähigung aller Beteiligten mit interkultureller Kompetenz. Diese ist erforderlich um fremde Wertesysteme zu verstehen, bestehende Vorurteile ab- zubauen und Grenzen in der zwischenmenschlichen Begegnung zu überwinden. Die Schulungsunter- lagen zur Koordinatoren-Schulung wurden entsprechend angepasst. Die Veranstaltung „Keine Angst vor Fremden“ wird zukünftig Bestandteil des Fortbildungsprogramms. Auch die anderen Standorte von Kölsch Hätz profitieren aus den hier gewonnenen Erfahrungen. SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement Projekt „Vielfalt im Ehrenamt“ Projektmittel: 16.666 € Ziel der Förderung ist die Öffnung von katholisch geprägten Einrichtungen für psychisch oder/und somatisch beeinträchtigte Menschen sowie Menschen, deren Sexualität von den heteronormativen Regeln abweicht. Angebote zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden sollen in den Einrichtungen des SkF, weiterer katholischer Einrichtungen als auch in Einrichtungen von Kooperationspartnern ge- schaffen werden, um das ehrenamtliche Engagement dieser Zielgruppen zu fördern. Anlage 7 Förderkonzept 2019 für die Projektförderung des bürgerschaftlichen Engagements beim Kölner Ar- beitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) gez. Reker
Anlage 1 Förderkonzept 2019 Projektförderung KABE
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1 Förderkonzept 2019 für die Projektförderung des bürgerschaftlichen Engagements beim Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) 1. Förderkreis Die Kölner Vermittlungsagenturen, die dem Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engage- ment (KABE) angehören, erhalten für die Projektförderung des bürgerschaftlichen Engage- ments auf Antrag Haushaltsmittel von der Kommunalstelle FABE (Förderung und Anerken- nung Bürgerschaftliches Engagement) im Büro der Oberbürgermeisterin. Der Bewilligung liegt ein Beschluss des Finanzausschusses vom 24.09.2018 zugrunde. KABE gehören folgende Vermittlungsagenturen an: Büro für Bürgerengagement, AWO-Kreisverband Köln e.V. Ceno e.V., Centrum zur nachberuflichen Orientierung Freiwilligenzentrum Mensch zu Mensch Kölner Freiwilligen Agentur e.V. Nachbarschaftshilfen Kölsch Hätz SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement 2. Förderzweck Gefördert werden Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Köln bei KABE. Damit soll die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Zukunft unserer Gesellschaft hervorgehoben werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die neue Ideen und Ansätze verfolgen, die Menschen, Organisationen und Unternehmen dazu bewe- gen sich für die gesellschaftlichen Herausforderungen zu engagieren. Es werden vor allem solche Projekte gefördert, die - viele Menschen erreichen und/oder - nachhaltig wirken und/oder - Menschen erreichen, die nur schwer für ein ehrenamtliches Engagement zu begeistern sind. 3. Fördervoraussetzungen Gefördert wird ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Köln. Eine institutionelle finanzielle Unterstützung ist ausgeschlossen. Zuschussfähige Kosten - Projektbezogene Sach- und Gemeinkosten, wie z.B. Druckkosten, Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, Raummieten - Projektbezogene Personalkosten (entsprechend Tarifvertrag ö.D. bzw. konforme Ta- rifverträge) - Projektbezogene Maßnahmenkosten (wie z.B. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit) 2 Nicht gefördert werden Projekte, - die kommerziell oder parteipolitisch ausgerichtet sind, - die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten des Grundgesetzes vereinbar sind. Nicht zuschussfähig sind Anschaffungskosten für benötige Bürogeräte zur Durchführung des Projektes (zum Beispiel Laptop, Beamer). Ehrenamtliche Eigenleistungen können in Form von persönlicher Arbeitsleistung anerkannt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 € fest- gesetzt. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 Prozent der zu- wendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die ehrenamtliche Leistung ist ein entsprechender Stundennachweis zu erbringen, der Angaben zum Namen des/der eh- renamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung enthält. Ehrenamtliche Eigenleistun- gen können nur anerkannt werden, wenn seitens der Vermittlungsagenturen hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. 4. Antragsverfahren Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Antrag der jeweiligen Vermittlungsagentur. Anträge können in elektronischer oder schriftlicher Form bis zum 31.März 2019 eingereicht werden. Verspätete Anträge werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontaktdaten Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Projektname Name und Kontaktdaten des Projektpartners Genaue Projektbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtkosten sowie detailliert nach Einzelkosten einschließlich des Eigenanteils) Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln Erklärung, dass keine anderen Arten der Finanzierung (Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten) möglich sind . Bankverbindung (IBAN) eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteu- ergesetz Die Anträge sind zu richten an: Stadt Köln, Büro der Oberbürgermeisterin, Kommunalstelle FABE, Brückenstr. 5-11, 50667 Köln Die Mittelvergabe erfolgt nach Prüfung des Projektantrages durch die Kommunalstelle FABE im Büro der Oberbürgermeisterin. 3 5. Verbot der Doppelförderung Das gleiche Projekt darf nicht von mehreren Fördermittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden, so dass die zugewendeten Mittel insgesamt die Kosten der Maß- nahme übersteigen. Es muss sichergestellt werden, dass insgesamt keine Überfinanzierung eintritt. Die Vermittlungsagenturen sind verpflichtet, nicht verbrauchte Projektmittel zurück zu zahlen. Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die Vermittlungsagenturen von KABE haben sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleis- tung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. 6. Mitteilungspflichten Eine Mitteilungspflicht der Vermittlungsagenturen besteht, wenn das Ziel der Projektförderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirk- licht wird der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt / seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert 7. Fördermittel 2019 Die Projektmittel für das Kalenderjahr 2019 belaufen sich auf 100.000,- Euro. Die Zuschüsse werden als Festbetrag gewährt. Dabei bringen die Vermittlungsagenturen einen Anteil an Eigenmitteln in Höhe von 5 % ein. Der Eigenanteil soll für die Deckung der Sach- und Personal-, Gemein- und Maßnahmenkos- ten sowie der Raummiete aufgewendet werden. 8. Hinweis auf die Stadt Köln als Zuschussgeber Sofern ein Zuschuss durch die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürger- schaftlichen Engagements (FABE) gewährt wird, verpflichtet sich die Zuschussempfängerin, in geeigneter Form auf die Förderung durch die Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbeson- dere für Veröffentlichungen (zum Beispiel Reden, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, online-Medien). Das offizielle Logo der Stadt Köln in digitaler Form kann bei der Kommunal- stelle FABE angefordert werden. Der Kommunalstelle FABE wird das Recht eingeräumt, geförderte Projekte und Aktivitäten in eigenen Veröffentlichungen zu erwähnen. 9. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Abschluss des bezuschussten Projektes bei der Kommunalstelle FABE vorzulegen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen, in dem auch der Eigenan- teil aufgelistet ist. Dem zahlenmäßigen Nachweis sind bei einer Projektförderung über 10.000 € alle Belege beizufügen. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Es muss erkennbar sein, dass das Projekt gemäß Antrag umgesetzt wurde und dass das Förderziel erreicht worden ist. Bei nicht ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis behält sich die Stadt Köln vor, die För- dermittel zurückzufordern. 4 Die Stadt Köln ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern - soweit sie nicht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen sind - sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäfts- unterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die erforderlichen Un- terlagen sind bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Soweit es für die Erfüllung des Prüfungszwecks erforderlich ist, kann sich die Prüfung auch auf sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers erstrecken. Die Originalbelege sind zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzube- wahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen und anderen Vorschriften längere Aufbewah- rungsfristen bestimmt sind. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwen- det werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungs- gemäßer Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4147/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 27.11.2019 11:00