V/0140/2026
Verfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Satzung
1249 Zeichen
1 Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2026 Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) hat der Rat der Stadt Münster am 25.03.2026 folgende Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster beschlossen: Artikel I In § 6 Amtszeit erhält der Absatz 1 folgende Fassung: (1) Die Amtszeit der KSVM beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Tag der konstituie- renden Sitzung. Wiederwahl ist möglich. Für den Fall des dauerhaften Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes während der laufenden Wahlperiode wird das mit der jeweils höchsten Stimmenzahl gewählte Ersat zmitglied bis zum Ende der Amts- zeit stimmberechtigtes Mitglied. (2) Die Mitglieder der KSVM bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Senio- renvertretung im Amt. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage
6156 Zeichen
V/0140/2026 V/0140/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2026 Beratungsfolge 23.03.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird am 26.11.2026 als Delegier- tenwahl durchgeführt. 2. Die Amtszeit der Kommunalen Seniorenvertretung Münster endet regulär nach vier Jahren, dies gilt erstmalig für die Wahl im Jahr 2026. 3. Die anliegende Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (Anlage 1) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die 15 Mitglieder der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) werden auf der Basis der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Müns- ter gewählt. Der Wahltermin ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung). Die KSVM wurde von den Delegierten des Runden Tisches letztmalig am 29.09.2022 gewählt. Die Amtszeit endet nach der Wahlordnung regulär nach drei Jahren. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 auf Basis der Vorlage V/0732/2024 beschlossen, - die Amtszeit der KSVM um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 zu verlängern und ist damit der Anre- gung der KSVM gefolgt (AKSVM/0002/2024), Amt für Bürger - und Ratsservice 06.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierkes Telefon: 492-3362 Dierkes@stadt -muenster.de - 2 - V/0140/2026 - die Verwaltung w ird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszuwerten und einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlängerung der Amtszeit auf vier Jahre vorzulegen. Eine Umfrage bei den aktuellen Mitgliedern der KSVM (13 Antworten) ergab folgendes Meinungsbild zur Amtszeit: • Die verlängerte Amtszeit (2022 – 2026) hat sich positiv auf die politische Arbeit, Projekte und Veranstaltungen der KSVM ausgewirkt. (12 x positiv) Durch die kontinuierliche Zusammensetzung des Gremiums konnte die Zusammenarbeit der Mitglieder verbessert, Kontakte zu Politik, Verwaltung und Kooperationspartnern konstruktiv und professionell gestaltet, Projekte und Veranstaltungen initiiert und begleitet werden. • Die Amtszeit der KSVM sollte zukünftig vier Jahre dauern. (11 x vier Jahre) Nach dem ersten „Lehr jahr“ bleibt mehr Zeit (nämlich drei Jahre), um eigene Projekte oder Projekte mit Kooperationspartnern zu beraten und umzusetzen. Die Chance, innerhalb einer Wahlperiode die Projekte auch zu realisieren und strukturelle Fragen aufzugreifen, erhöht sich durch eine längere Amtszeit. Für einige Mitglieder war auch eine Amtszeit von fünf Jahren vorstellbar. Für eine Amtszeit von drei Jahren wird angeführt, dass die Mitgliedschaft in der KSVM i. d. R. erst in der nach- beruflichen Phase beginnt, frühestes Eintrittsalter somit ca. 67 Jahre. Bei einer längeren regu- lären Amtszeit von 4 bzw. 5 Jahren und einmaliger Wiederwahl würde sich die Mitgliedschaft über 8 bzw. 10 Jahre erstrecken. • Die aktuellen Mitglieder würden erneut kandidieren bei einer Amtszeit von drei bzw. vier Jahren. (7 x) Die Erfahrungen, Kenntnisse und Netzwerke können in einer weiteren Amtszeit genutzt wer- den, um die Tätigkeit in der KSVM effektiver und effizienter gestalten zu können. Einige Mitglieder sind neutral/noch unschlüssig oder lehnen eine erneute Kandidatur ab mit Blick auf das hohe Alter am Ende der nächsten Amtszeit (die vier ältesten Mitglieder sind 76 – 88 Jahre). Die Arbeit als Vertretung für die Belange älterer Menschen in Münster wird als wichtig ange- sehen, so dass eine erneute Kandidatur auch unabhängig von der Dauer der Amtszeit erwo- gen wird. • Durch die verlängerte Amtszeit konnte zusätzlich erreicht werden: Vertiefung der Zusammenarbeit mit einzelnen KSVM-Mitgliedern; Entwicklung eines neuen In- ternetauftritts der KSVM; Kontinuität bei der Mitarbeit als sachkundige Einwohner/ -innen in den Ausschüssen und bei wi ederkehrenden Veranstaltungen; Entwicklung einer Veranstal- tungsreihe "Wohnen im Alter" über mehrere Jahre; Nachverfolgung von Anregungen z. B. an den Rat oder die Verwaltung ; Intensivierung der Netzwerkarbeit mit anderen Organisationen, Initiativen und Akteuren, die zugunsten älterer Menschen in Münster aktiv sind ; bessere Wahrnehmbarkeit der KSVM und ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit. Fazit / Einschätzung der Verwaltung: Die Amtszeit der KSVM muss einerseits lang genug sein, um die Funktionsfähigkeit des Gremiums zu wahren. Eine effektive Mandatstätigkeit darf nicht durch häufige Wahlen erschwert werden. Anderer- seits muss der für die repräsentative Demokratie wichtige Legitimationsakt der Wahl in ausreichend kurzen Abständen erfolgen. Eine Amtszeit von vier Jahren könnte dazu beitragen, die kontinuierliche politische Gremienarbeit zu verbessern. Es braucht Zeit, sich in die aktuellen stadtpolitischen und seniorenrelevanten Themen in Münster einzuarbeiten. Für Projekte und Veranstaltungen sind aktuelle Themen und mögliche Koope- rationspartner ausfindig zu machen, die Organisation und Finanzierung zu klären. Im Vergleich zu - 3 - V/0140/2026 anderen kommunalpolitischen Gremien, bei denen die Mitglieder aus einer Parteistruktur kommen, besteht die KSVM aus vielen Einzelmitgliedern in der Regel ohne Organisationsstruktur im Hinter- grund. Für Seniorinnen und Senioren, die sich eine Kandidatur aufgrund einer vierjährigen Amtszeit vielleicht nicht zutrauen, besteht die Möglichkeit ihre Expertise als externes Mitglied in den Arbeitskreisen der KSVM oder in den Arbeitskreisen „Älter werden in Münster“ in ihrem Stadtteil einzubringen. Für eine Verlängerung der Amtszeit auf vier Jahre ist die Wahlordnung anzupassen (Anlage 1). gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: Anlage 1 – Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster – Neufassung § 6
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0140/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 18.02.2026 10:16