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V/0140/2026

Verfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2026

Vorlagen 05.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 16

Anlage 1 Satzung

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Satzung

1249 Zeichen

1 
Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2026 
 
 
Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur 
Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) hat der Rat der Stadt Münster am 25.03.2026 
folgende Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der 
Kommunalen Seniorenvertretung Münster beschlossen: 
 
 
Artikel I 
 
In § 6 Amtszeit erhält der Absatz 1 folgende Fassung:  
 
(1) Die Amtszeit der KSVM beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Tag der konstituie-
renden Sitzung. Wiederwahl ist möglich. Für den Fall des dauerhaften Ausscheidens 
eines stimmberechtigten Mitgliedes während der laufenden Wahlperiode wird das mit 
der jeweils höchsten Stimmenzahl gewählte Ersat zmitglied bis zum Ende der Amts-
zeit stimmberechtigtes Mitglied. 
 
(2) Die Mitglieder der KSVM bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Senio-
renvertretung im Amt. 
 
 
Artikel II 
 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage

6156 Zeichen

V/0140/2026 
V/0140/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.03.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird am 26.11.2026 als Delegier-
tenwahl durchgeführt.  
 
2. Die Amtszeit der Kommunalen Seniorenvertretung Münster endet regulär nach vier Jahren, 
dies gilt erstmalig für die Wahl im Jahr 2026.  
 
3. Die anliegende Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren 
zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Die 15 Mitglieder der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) werden auf der Basis der 
Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Müns-
ter gewählt. Der Wahltermin ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung).  
 
Die KSVM wurde von den Delegierten des Runden Tisches letztmalig am 29.09.2022 gewählt. Die 
Amtszeit endet nach der Wahlordnung regulär nach drei Jahren. Der Rat hat in seiner Sitzung am 
26.02.2025 auf Basis der Vorlage V/0732/2024 beschlossen,  
- die Amtszeit der KSVM um 1 Jahr bis zum 30.11.2026 zu verlängern und ist damit der Anre-
gung der KSVM gefolgt (AKSVM/0002/2024), 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
06.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierkes  
Telefon: 492-3362 
Dierkes@stadt -muenster.de

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V/0140/2026 
- die Verwaltung w ird beauftragt, die Erfahrungen mit der verlängerten Amtszeit auszuwerten 
und einen Entscheidungsvorschlag über eine grundsätzliche Verlängerung der Amtszeit auf 
vier Jahre vorzulegen.  
 
Eine Umfrage bei den aktuellen Mitgliedern der KSVM (13 Antworten) ergab folgendes Meinungsbild 
zur Amtszeit: 
 
• Die verlängerte Amtszeit (2022 – 2026) hat sich positiv auf die politische Arbeit, Projekte 
und Veranstaltungen der KSVM ausgewirkt. (12 x positiv)  
Durch die kontinuierliche Zusammensetzung des Gremiums konnte die Zusammenarbeit der 
Mitglieder verbessert, Kontakte zu Politik, Verwaltung und Kooperationspartnern konstruktiv 
und professionell gestaltet, Projekte und Veranstaltungen initiiert und begleitet werden.  
 
• Die Amtszeit der KSVM sollte zukünftig vier Jahre dauern. (11 x vier Jahre) 
Nach dem ersten „Lehr jahr“ bleibt mehr Zeit  (nämlich drei Jahre), um  eigene Projekte oder 
Projekte mit Kooperationspartnern zu beraten und umzusetzen. Die Chance, innerhalb einer 
Wahlperiode die Projekte auch zu realisieren und strukturelle Fragen aufzugreifen, erhöht sich 
durch eine längere Amtszeit.  
 
Für einige Mitglieder war auch eine Amtszeit von fünf Jahren vorstellbar.  Für eine Amtszeit 
von drei Jahren wird angeführt, dass die Mitgliedschaft in der KSVM i. d. R. erst in der nach-
beruflichen Phase beginnt, frühestes Eintrittsalter somit ca. 67 Jahre. Bei einer längeren regu-
lären Amtszeit von 4 bzw. 5 Jahren und einmaliger Wiederwahl würde sich die Mitgliedschaft 
über 8 bzw. 10 Jahre erstrecken.  
 
• Die aktuellen Mitglieder würden erneut kandidieren bei einer Amtszeit von drei bzw. vier 
Jahren. (7 x) 
Die Erfahrungen, Kenntnisse und Netzwerke können in einer weiteren Amtszeit genutzt wer-
den, um die Tätigkeit in der KSVM effektiver und effizienter gestalten zu können.  
Einige Mitglieder sind neutral/noch unschlüssig oder lehnen eine erneute Kandidatur ab mit 
Blick auf das hohe Alter am Ende der nächsten Amtszeit (die vier ältesten Mitglieder sind 76 – 
88 Jahre).  
Die Arbeit als Vertretung für die Belange älterer Menschen in Münster wird als wichtig ange-
sehen, so dass eine erneute Kandidatur auch unabhängig von der Dauer der Amtszeit erwo-
gen wird. 
 
• Durch die verlängerte Amtszeit konnte zusätzlich erreicht werden:  
Vertiefung der Zusammenarbeit mit einzelnen KSVM-Mitgliedern; Entwicklung eines neuen In-
ternetauftritts der KSVM;  Kontinuität bei der Mitarbeit als sachkundige Einwohner/ -innen in 
den Ausschüssen und bei wi ederkehrenden Veranstaltungen; Entwicklung einer Veranstal-
tungsreihe "Wohnen im Alter" über mehrere Jahre; Nachverfolgung von Anregungen z. B. an 
den Rat oder die Verwaltung ; Intensivierung der Netzwerkarbeit mit anderen Organisationen, 
Initiativen und Akteuren, die zugunsten älterer Menschen in Münster aktiv sind ; bessere 
Wahrnehmbarkeit der KSVM und ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit. 
 
Fazit / Einschätzung der Verwaltung:  
Die Amtszeit der KSVM muss einerseits lang genug sein, um die Funktionsfähigkeit des Gremiums zu 
wahren. Eine effektive Mandatstätigkeit darf nicht durch häufige Wahlen erschwert werden. Anderer-
seits muss der für die repräsentative Demokratie wichtige Legitimationsakt der Wahl in ausreichend 
kurzen Abständen erfolgen.  
 
Eine Amtszeit von vier Jahren könnte dazu beitragen, die kontinuierliche politische Gremienarbeit zu 
verbessern. Es braucht Zeit, sich in die aktuellen stadtpolitischen und seniorenrelevanten Themen in 
Münster einzuarbeiten. Für Projekte und Veranstaltungen sind aktuelle Themen und mögliche Koope-
rationspartner ausfindig zu machen, die Organisation und Finanzierung zu klären. Im Vergleich zu

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anderen kommunalpolitischen Gremien, bei denen die Mitglieder aus einer Parteistruktur kommen, 
besteht die KSVM aus vielen Einzelmitgliedern in der Regel ohne Organisationsstruktur im Hinter-
grund.  
 
Für Seniorinnen und Senioren, die sich eine Kandidatur aufgrund einer vierjährigen Amtszeit vielleicht 
nicht zutrauen, besteht die Möglichkeit ihre Expertise als externes Mitglied in den Arbeitskreisen der 
KSVM oder in den Arbeitskreisen „Älter werden in Münster“ in ihrem Stadtteil einzubringen. 
 
Für eine Verlängerung der Amtszeit auf vier Jahre ist die Wahlordnung anzupassen (Anlage 1). 
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der 
Kommunalen Seniorenvertretung Münster – Neufassung § 6

Beratungsverlauf (3)

23.03.2026 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0140/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2026
Erstellt
18.02.2026 10:16