V/0320/2011/1
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2011 bis 2015
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Beschlussvorlage
3896 Zeichen
V/0320/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2011 bis 2015 Beratungsfolge 12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass insgesamt für die Beteiligungen – Halle Münsterland GmbH, Westfälische Bauindustrie GmbH, Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH – Vorlagen zu Managementkontrakten im Jahre 2010 bzw. 2011 verabschiedet wurden. In die jeweiligen Vor- lagen sind die Konsolidierungserfordernisse aus der Ratsvorlage 0438/2010 “Eckwerte für den Haushalt 2011 und Konzept der Konsolidierung“ eingearbeitet. Ziel ist es, den jeweiligen Gesell- schaften sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- Finanzierungssicher- heit zu geben. Für die Betrachtung/ Bewertung der Konsolidierungsbeiträge /-vorgaben ist es wich- tig, dass diese im Kern auf das operative jährliche Bewirtschaftungsergebnis abzielen, während andererseits Investitionen aus Gründen der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssi- cherung möglich sein sollten. Für die in diesem Jahr abzuschließenden Managementkontrakte (Stadtwerke Münster GmbH, Münster Marketing, Wohn- und Stadtbau GmbH) sollen die vorge- nannten Bedingungen und Eckpunkte ebenso gelten. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt: - S. 2, 5ter Spiegelstrich, hier wird ein weiteres Oberziel eingefügt: “Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der Verbraucher, sofern den Stadtwerken Münster daraus keine Nachteile entstehen“ - S. 2, zweiter Absatz, letzter Satz: ein Einschub: „sowie den Zielen des Verbraucherschutzes“ verpflichtet. - S. 7, 3. Zeile: brutto 1,63 Mio. € (statt 1,42 Mio. €) Vorlagen-Nr.: V/0320/2011/1 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 24.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0320/2011/1 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss des MMK eine jährliche Mindestausschüt- tung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio € brutto (zuzüglich Ergebnisse der Westfälische Bauindustrie GmbH aus Mehrerlösen gem. Konsolidierungsprogramm in Hö- he von 1,2 Mio. € netto) an die Stadt Münster verbunden ist. 3. Die Laufzeit des MMK beträgt 5 Jahre für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015. 4. Damit ist Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2010 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster „Starke Stadtwerke für Münster“ erledigt. Begründung: Zu 1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 21.06.2011 den Mana- gementkontrakt beraten und beschlossen, dass das Ziel Verbraucherschutz als weiteres Oberziel der Stadtwerke Münster GmbH in den Managementkontrakt aufgenommen wird. Der vorgelegte Entwurf wird daher um die oben genannten Textpassagen ergänzt. Zu 2: Die Ergänzung im zweiten Beschlussvorschlag dient der Präzisierung. Die regulären Ausschüt- tungsergebnisse der Westfälische Bauindustrie GmbH sind in den Ausschüttungsergebnissen der Stadtwerke Münster GmbH enthalten. Durch die Beschlüsse zum Konsolidierungsprogramm ist von der Westfälische Bauindustrie GmbH aufgrund der Erhöhung der Parkentgelte eine zusätzliche Ausschüttung in Höhe von 1,2 Mio. € (Nettoeffekt im Haushalt) zu leisten. Dies entspricht unter Berücksichtigung der gesamten steuerli- chen Belastung einer zusätzlichen Bruttoausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von ca. 1,63 Mio. € brutto. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Hauptvorlage V/0320/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Vorlagen-Nr.:
V/0320/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Dr. Janetzki
Ruf:
Betrifft
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre
2011 bis 2015
Beratungsfolge
25.05.2011 Rat Einbringung
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Vorbemerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass insgesamt für die Beteiligungen – Halle Münsterland GmbH,
Westfälische Bauindustrie GmbH, Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH – Vorlagen
zu Managementkontrakten im Jahre 2010 bzw. 2011 verabschiedet wurden. In die jeweiligen Vor-
lagen sind die Konsolidierungserfordernisse aus der Ratsvorlage 0438/2010 “Eckwerte für den
Haushalt 2011 und Konzept der Konsolidierung“ eingearbeitet. Ziel ist es, den jeweiligen Gesell-
schaften sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- Finanzierungssicher-
heit zu geben. Für die Betrachtung/ Bewertung der Konsolidierungsbeiträge /-vorgaben ist es wich-
tig, dass diese im Kern auf das operative jährliche Bewirtschaftungsergebnis abzielen, während
andererseits Investitionen aus Gründen der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssi-
cherung möglich sein sollten. Für die in diesem Jahr abzuschließenden Managementkontrakte
(Stadtwerke Münster GmbH, Münster Marketing, Wohn- und Stadtbau GmbH) sollen die vorge-
nannten Bedingungen und Eckpunkte ebenso gelten.
Sachentscheidung:
1. Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der Stadt-
werke Münster GmbH wird zugestimmt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss des MMK eine jährliche Mindestaus-
schüttung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio. € brutto (zuzüglich Ergebnisse
der Westfälische Bauindustrie GmbH) an die Stadt Münster verbunden ist.
3. Die Laufzeit des MMK beträgt 5 Jahre für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015.
4. Damit ist Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2010 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
„Starke Stadtwerke für Münster“ erledigt.
492 20 10
E-Mail:
JanetzkiA@stadt-muenster.de
Datum:
11.05.2011
V/0320/2011
- 2 -
V/0320/2011
Begründung:
Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscont-
rollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrie-
ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in
Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften
Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managem entkontrakt zwischen der Gesellschafterin/
den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind.
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in
Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der Stadtwerke Münster GmbH und nach dem Vorbild
von Managementkontrakten anderer Gesellschaften bis zu endgültigen Fassung gebracht wurde.
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Ge-
sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst
messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach- und Finanzziele gemessen werden.
In besondere Weise wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Aufsichtsrat in zwei Sitzun-
gen am 14.01.2011 zum Thema „Versorgung“ und am 18.03. 2011 zum Thema „Verkehr“ schwer-
punktmäßig mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens in den nächsten Jahren befasst
hat. Die Erkenntnisse und Beschlüsse dazu sind in den Managementkontrakt eingeflossen.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2009 mit der Vorlage V/0743/2009 (Teilziffer 2.4.2. des
Beschlussvorschlages) auch einen sogenannten Mehrertrag von 20 Mio. Euro beschlossen. Hier-
an ist die Stadtwerke Münster GmbH mit einer Sonderausschüttung von brutto 13,583 Mio. € (=
netto 10 Mio. € für die Stadt Münster) beteiligt, was in Teilziffer 3.2. Nr. 3 aufgeführt ist. Dies ist
unabhängig von der erwarteten Sonderausschüttung der WBI in Höhe von 6,791 Mio. € brutto (=
5,0 Mio. € für die Stadt Münster). Für die Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH können im
Bedarfsfall Gewinnrücklagen der Gesellschaft verwendet werden.
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2015 vor. Spätestens bis zum 31.12.2014 soll mit
den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten er-
geben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf.
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der vor-
liegenden Fassung in seiner Sitzung vom 18. Mai beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung
wird mündlich berichtet.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen
1
Anlage 1
Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der
Gesellschafterin Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend fixiert wer-
den, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und d ie Stadtwerke Münster GmbH haben und wie
beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Ausgehend von der Beschreibung des Unternehmensgege nstandes werden Oberziele definiert,
welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen d arstellen. Diese untergliedern sich wiederum in
Sach- und Finanzziele.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stadtwerke M ünster GmbH eine 100 %-Tochter der Stadt
Münster sind. Maßgeblich ist dafür zum einen die Zu ordnung der Stadtwerke Münster GmbH in die
Informationskategorie A gem. Ratsbeschluss vom 13.1 2.2000 (Vorlage 1215/2000) und zum ande-
ren die Zuordnung in das Steuerungscluster IV gem. Ratsbeschluss vom 22.05.2002 (Vorlage
401/2002 + E 1). Danach unterliegt die Stadtwerke M ünster GmbH einer vierteljährlichen Berichts-
pflicht und gelten als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb.
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksic htigung der Beteiligungsgrundsätze und der
Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münste r, die im Public Corporate Governance Kodex
zusammengefasst sind, erstellt.
2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH
2.1 Gesellschaftszweck
(1) Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich i nnerhalb der Stadt Münster
1. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und W asser,
2. der Öffentliche Personennahverkehr,
3. der Hafenbetrieb,
4. die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführun g,
5. die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft,
6. die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, soweit durch diese der Gesellschafts-
zweck gefördert wird,
7. die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen so-
wie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Ges ellschaftszwecks mittelbar oder
unmittelbar dienen.
(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist a nzustreben, vorhandene Ressourcen, insbe-
sondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern u nd Wasser, soweit wie möglich zu scho-
nen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu halten.
(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratun g der Kunden und der Bevölkerung als
Verbraucher insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch a n Energie und Wasser zu reduzieren.
Außerdem soll die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger gefördert werden.
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2.2 Oberziele
In Anlehnung an den ausgeführten Gesellschaftszweck sowie in Ableitung allgemeingültiger be-
triebswirtschaftlicher Ziele, werden folgende Oberziele definiert:
- Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpr eisen in den Bereichen Energie- und Was-
serversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken
- nachhaltige Existenz- und Liquiditätssicherung de s Unternehmens aktiv wahrnehmen
- Finanzkraft der Kommune stärken
- Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenw ünschen und an Wettbewerbs-
anforderungen
- Umweltschutz durch Umweltverantwortung sicherstel len
- Ressourcen schonender Umgang mit Energie und Wass er
- Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissione n
- Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter beim Klimaschutz
- marktorientierte, transparente Preispolitik für K unden und Verbraucher
- Verstärkung regionaler Kooperationen
- familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber
- starker Partner für die Wirtschaft vor Ort
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirt schaftsunternehmen, das mit seinen Aufga-
ben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs ihre m öffentlichen Zweck verpflichtet ist. Als In-
strument der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sind
die Stadtwerke Münster GmbH einerseits den kommunal politischen, andererseits aber auch den
allgemeinpolitischen – z.B. ökologischen/energiepolitischen – Zielen verpflichtet.
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z .B. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
verpflichten die Stadtwerke Münster GmbH darüber hi naus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung.
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere di e Sicherstellung einer stabilen Finanzstruktur und
einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage auf Basis marktkonformer Ab-
satzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter Kostenstrukturen.
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hinte rgrund der strategischen Ausrichtung der
Stadtwerke Münster GmbH:
• Die Stadtwerke Münster sind der umfassende Infrast rukturdienstleister in der Region Müns-
terland
• Ihren Kunden bieten die Stadtwerke Münster innovat ive, kommunale Mehrwertdienste, mit
denen sie sich vom Wettbewerb deutlich abgrenzen.
• Die Stadtwerke Münster werden eine nachhaltige CO2 -Senkung sowie einen massiven Aus-
bau erneuerbarer Energien in und außerhalb von Münster vorantreiben
2.3 Teilziele
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Mü nster GmbH untergliedert in Sachziele und
Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkei ten sowie den zukünftig zu übernehmenden Auf-
gaben abgeleitet.
3
2.3.1 Sachziele
Vorbemerkung:
Seit Beginn der Liberalisierung des Strom- und Gasm arktes wird die Energiebranche von einer dy-
namischen Entwicklung geprägt. Dies zeigt sich anha nd der fortschreitenden Intensivierung des
Wettbewerbs sowie der Vielzahl von Gesetzesänderung en mit Auswirkungen auf die Energiebran-
che.
Im Rahmen der strategischen Ausrichtung wird das Zi el eines renditeorientierten Wachstums im
Kerngeschäft in Verbindung mit einem an den Kundenw ünschen orientierten Leistungsangebot auf
Marktpreisniveau verfolgt. Dieser Weg wird untermau ert durch die Strategie 2020. Diese umfasst
erstens die Entwicklung zum umfassenden Infrastrukturdienstleister in der Region Münsterland auch
über das Geschäftsfeld der Energie- und Wasserverso rgung hinaus, zweitens die Entwicklung inno-
vativer kommunaler Mehrwertdienste, mit denen eine deutliche Differenzierung vom Wettbewerb
erreicht werden soll. Hier ist z.B. an Kombi-Produk te aus der Energie- und der Verkehrssparte zu
denken, aber auch an eine stärkere Verknüpfung des Produktportfolios der Stadtwerke Münster mit
anderen kommunalen oder auch privaten Dienstleistun gsangeboten. Die dritte Komponente der Un-
ternehmensstrategie fokussiert auf einen intensiven Ausbau erneuerbarer Energien in und außer-
halb von Münster, um die angestrebten Ziele zur CO 2-Minderung wirksam zu unterstützen und
zugleich neue Ertragspotenziale für die Stadtwerke Münster zu erschließen.
Kernherausforderungen:
In den kommenden Jahren bis 2020 werden die Stadtwerke Münster GmbH voraussichtlich mit einer
Ergebnisbelastung von fast 65 Mio. € konfrontiert, insbesondere durch einen zunehmenden Wett-
bewerb sowie sich verschärfende Anreizregulierung; weitere Belastungseffekte werden aus zahlrei-
chen Sondereffekten wie Entfall der KWK-Förderung, dem Zukauf von CO²-Zertifikaten, etc. erwar-
tet.
Da diesen Herausforderungen durch Kostensenkungspro gramme und/ oder Preispolitik im Wettbe-
werb nur begrenzt in eine Größe von rd. 40 Mio. € b egegnet werden kann, ist es die zentrale Aufga-
be der Stadtwerke Münster GmbH die Ergebnislücke vo n rd. 25 Mio. € durch strategische Maßnah-
men zu schließen.
Dazu seien die strategischen Stoßrichtungen vorab benannt:
• Regionales Wachstum in Vertrieb, Netzen und ggf. Ö PNV
• Erschließung neuer und vernetzter Geschäftsfelder/ Produkte/ Services in Vertrieb und Net-
zen
• Verdopplung der installierten Eigenerzeugung insb. durch erneuerbare Energien und Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK)
• Deckung von 100% des Strombedarfs aus Eigenerzeugu ng bis 2020 wird angestrebt
• Aufbau einer modernen Energiebeschaffung und -verm arktung
• Konsequente Senkung des ÖPNV-Verlustes je Fahrgast um 20% bei gleichzeitiger Erhöhung
des Modal Split
Der Gesamteffekt für das Vorsteuerergebnis der über 20 definierten und quantifizierten Projekte bis
2020 soll 26 Mio. € betragen.
Im einzelnen untergliedern sich die Ziele der Stad twerke Münster GmbH in folgende konkrete
Handlungsfelder:
- Versorgung
- Verkehr
- Beteiligungsmanagement
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2.3.1.1 Versorgung
• Sicherung eines angemessenen Marktanteils im Priva tkundensegment
• Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dien stleistungen im Sinne „kommunaler
Mehrwertdienste“ (z.B. innovative. Angebotsbündelun g auf Basis der elektronischen Kun-
denkarte)
• Wachstum über Münsters Grenzen / Ausdehnung des re gionalen Fokus auf das Umland (
z.B. durch Kooperationen und/oder Konzessionsgewinn ung oder direkte Kundengewinnung
im Vertrieb)
• Entwicklung zum Infrastrukturdienstleister für die Stadt Münster und in der Region Münster-
land
• Beschaffungsoptimierung für Strom und Gas durch Au fbau eines leistungsfähigen Portfolio-
managements
• Erhöhung der Eigenstromerzeugung auf ca. 100 % in der Stromleistung der Stadt Münster.
• Minimierung der Umweltbelastung durch Emissionen / nachhaltige CO 2-Senkung in und au-
ßerhalb von Münster
• Förderung regenerativer Energieträger / Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auch
im Vertrieb (bis 2020)
• Konsequentes marktorientiertes Kostenmanagement
• Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mi t Energie und Wasser
• Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus Handwerk und Unternehmen
• Aufbau/Ausbau von Kooperationen mit anderen Untern ehmen sowie mit der Stadt Münster
2.3.1.2 Verkehr
Vorbemerkung :
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münst eraner Bevölkerung im Rahmen des Nahver-
kehrsplans ist das zentrale Ziel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Im Rah-
men des „Drei-Ebenen-Modells“ (Aufgabenträger-, Man agement-, Erstellerebene) unterstützt die
Verkehrssparte der Stadtwerke Münster sowohl auf de r Management- als auch auf der Erstellerebe-
ne die Stadt Münster in ihrer Funktion als Aufgaben träger bei der fortlaufenden Weiterentwicklung
und Umsetzung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzep tes. Hierzu gehört u. a. die gemeinsame Er-
stellung des Nahverkehrsplans. Die Managementebene agiert in enger Kooperation mit der Stadt
Münster. Sie wird neben der Beachtung und Durchsetz ung der Vorgaben des Aufgabenträgers so-
wie seiner politischen Gremien auch die Nähe zum Fa hrgast und die hierfür erforderliche betriebli-
che Kompetenz einbringen und sicherstellen:
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• Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durc h Ausweitung des ÖPNV-Marktanteils
(Modal Split) auf mindestens 12% bis 2020, Reduktio n des CO2-Ausstoßes je Bus und För-
derung der Elektromobilität
• Entwicklung innovativer, kundenorientierter Tarifa ngebote im ÖPNV auf Basis des elektroni-
schen Tickets (bis 2012)
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Auslastungssteuerung mit Hilfe intelli-
genter, dynamischer Tarifmodelle
• Qualitätssicherung beim Angebot
• Qualitätssicherung bei Fahrzeugausstattung und Inf rastruktureinrichtungen
• Sicherung der hohen Kundenzufriedenheit durch serv iceorientierte Mitarbeiter/Innen
• Sicherung der Betriebs- und Verkehrsleistungen
• Mobilitätsberatung
• Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
• Sicherung und Ausbau der verkehrlichen Kooperation en
2.3.1.3 Beteiligungsmanagement
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements übt die Stadt werke Münster GmbH die Gesellschafter-
funktion für operative Beteiligungen und Kapitalbet eiligungen aus. Ausgehend von den hiermit ver-
bundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der Einflu ssnahme soll im Nachfolgenden vereinfachend
nur auf die operativen Beteiligungsgesellschaften e ingegangen werden, da diese das Kerngeschäft
unmittelbar unterstützen. In den Fokus rücken daher folgende Gesellschaften:
• Stadtwerke Münster GmbH Netzgesellschaft mbH
• items GmbH
• Energiehandelsgesellschaft West mbH
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH
• Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH
• Westfälische Bauindustrie GmbH
• Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH
• Smart Optimo GmbH & Co. KG
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2.3.2 Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung
Die Grundlage für ein dauerhaft wirtschaftliches Ha ndeln unter den sich verändernden Rahmenbe-
dingungen bildet eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte Unternehmenspolitik. Zur Erreichung einer
nachhaltigen Unternehmungspolitik legt die Gesellsc haft einen 5-Jahres-Erfolgsplan vor. Die Stadt-
werke Münster GmbH sind sich hierbei ihrer kommunal en Herkunft bewusst und richten sich
zugleich, auch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf den Wettbewerb aus. Dabei ist auf die Aufrecht-
erhaltung eines ausreichenden Handlungsspielraums d urch eine adäquate Finanz- bzw. Eigenkapi-
talausstattung zu achten.
Die Planung bei den Stadtwerken Münster GmbH erfolg t jährlich als 5-Jahres-Planung im Investiti-
ons- und Erfolgsbereich.
Über evtl. Anpassungsbedarfe entscheidet die Gesellschaft jedes Jahr neu.
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten
Sachzielen und Aufgaben ab:
• Positive operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die
Jahre 2011 bis 2015 folgende Ergebnisentwicklung vor (jeweils Jahresüberschuss):
2011 2012 2013 2014 2015
8,3 Mio. € 3,0 Mio. € 4,3 Mio. € 7,3 Mio. € 9,2 Mio . €
• Angemessene Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der
Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhaltung der Unternehmenssubstanz und somit eine aus-
reichende Eigenkapitalausstattung mit einer den öko nomischen Notwendigkeiten angemes-
senen Rücklagenbildung von entscheidender Bedeutung . Um somit die Reproduktionsfähig-
keit und folglich das Ertragskraftniveau der Stadtw erke Münster GmbH dauerhaft zu sichern,
wird eine Eigenkapitalquote von in der Regel mindes tens 30 % angestrebt. Jährliche
Schwankungen durch Rücklagenbildung und Finanzierun gen für geplante Großinvestitionen
im Erzeugungsbereich in einer Bandbreite von 5% (d. h. EK-Quote zwischen 25% und 35%)
sind möglich.
Die Eigenkapitalquote berücksichtigt folgende Inves titionsvolumina in klimaschutzorientierte
Erzeugungskapazitäten einschließlich der 3. Gasturbine für das GuD-Kraftwerk Hafen:
2011 2012 2013 2014 2015
36,4 Mio. € 29,1 Mio. € 29,4 Mio. € 30,1 Mio. € 20, 1 Mio. €
• Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnaussch üttung an die Stadt Müns-
ter:
- Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 6% wird mitte lfristig angestrebt. Als Datenbasis gilt
dabei der Jahresüberschuss im Verhältnis zur Summe aus gezeichnetem Kapital und
Kapitalrücklage.
- Eine jährliche Mindestausschüttung an die Stadt Mün ster in Höhe von 6,5 Mio. €
wird festgeschrieben. Reicht der Jahresgewinn nicht aus, wird der Differenzbetrag durch
eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen ausgeglichen.
- Übersteigt der Jahresüberschuss nach Steuern die Höhe von 8 Mio. €, wird der Mehrge-
winn zu 50 % ausgeschüttet. Die andere Hälfte wird zur Stärkung des Eigenkapitals den
Rücklagen zugeführt.
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- Die Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stad twerke Münster GmbH sind in den
Jahresergebnissen enthalten, mit Ausnahme der WBI-E rgebnisse (u. a. Mehrerlöse in
Höhe von 1.2 Mio. € netto (brutto: 1,425) durch Par kentgelte gemäß Konsolidierungspro-
gramm).
• Globaler Mehrertrag
- Eine Ausschüttung in Höhe von 10 Mio. € (Nettoeff ekt für den Haushalt, d.h. nach Abzug
Kapitalertragssteuern, Solidaritätszuschlag) zusätz lich zur Gewinnausschüttung als Aus-
schüttung aus der Gewinnrücklage ist in 2012 vorge sehen, wenn der globale Mehrertrag
für den städtischen Haushalt in Höhe von 20 Mio. € in 2012 nicht anderweitig erzielt wer-
den kann.
- Ebenfalls ist in 2012 zur Erzielung des globalen Mehrertrags eine Ausschüttung der WBI
in Höhe von 5 Mio. € (Nettoeffekt für den Haushalt, nach Abzug Kapitalertragssteuern,
Solidaritätszuschlag) aus der freien Rückfrage der WBI vorgesehen.
• Für die Verkehrssparte wird eine operative Defizit obergrenze in Höhe von 12 Mio. € nach
Steuern festgesetzt.
2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziel e
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu im
Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegeb enheiten. Veränderungen bzw. neue im
Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklung en bzw. Entscheidungen, sei es intern oder
extern, insbesondere von Gesetzgeber- und Gesellsch afterseite sowie seitens der Beteiligungsge-
sellschaften, können die Finanzziele nachhaltig beeinflussen.
- Laufzeit der Vereinbarung
- Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2015.
Ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung
sind zur Realisierung des Gesellschaftszwecks (2.1) sowie vorgenannter Oberziele (2.2)
Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mi ttelfristige Ausrichtung der Unter-
nehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leis tungs- und Finanzzielen zu entwi-
ckeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen
3. . Sonstiges
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrun dsätze und die Rahmenrichtlinien für Be-
teiligungen der Stadt Münster
- Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegt einer vier teljährlichen Berichtspflicht.
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist min destens einmal pro Jahr im Aufsichtsrat
vorzustellen und zu beraten.
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke Münster
GmbH weder geändert noch konkretisiert.
Anlage 2
Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2010
Antrag SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
15.09.2010
............ ~
Starke Stadtwerke tür Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Stadtwerke Münster sind das kommunale Versorgungs- und
Dienstleistungsunternehmen der Stadt Münster. Mit ihren preisgünstigen Produkten,
kundenorientierten Dienstleistungen und ihren zukunftsweisenden
Infrastrukturmaßnahmen tragen sie einen wichtigen Teil zur kommunalen
Daseinsvorsorge und zur Lebensqualität ,in Münster bei. Dem öffentlichen Auftrag
entsprechend verfolgen die Stadtwerke langfristige nachhaltige Ziele und entwickeln
integrierte Konzepte, die sowohl zur Effizienzsteigerung als auch zur Umsetzung
gesellschaftlicher Interessen beitragen. Ihre Dienstleistungen bleiben dadurch für alle
Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft verfügbar und dies zu einem bezahlbaren
Preis. Mit einer in diesem Sinne verantwortungsvollen Unternehmenspolitik
ermöglichen unsere Stadtwerke die optimale Verknüpfung von wirtschaftlichem
Handeln und Gemeinwohl.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neufassung des Management-Kontraktes mit
der Stadtwerke Münster GmbH neben den bilanziellen Zielen der Vereinbarung auch
Leitziele der Unternehmenssteuerung mit einfließen zu lassen. Dabei sollen vor allem
folgende Zielvorstellungen berücksichtigt werden:
• Verbraucherschutz wird ein eigenständiges Unternehmensziel. Die
vollstähdige, umfassende und transparente Information von Verbraucherinnen
und Verbrauchern ist die Basis für deren vertrauensvolles Verhältnis zu den
Stadtwerken.
• Die Stadtwerke sollen dauerhaft und nachhaltig auch in einem liberalisierten
Wettbewerbsmarkt bei Strom und Gas für deutlich über 90 % der
Münsteranerinnen und Münsteraner Energie liefern. Grundlage für eine solche
dauerhafte Kundenbindung soll eine transparente Tarifpolitik sein, die
Wahlmöglichkeiten für unterschiedliche Kundenprofile garantiert und
gleichzeitig die Entwicklung von Vertriebsmargen auf das wirtschaftlich
notwendige Maß beschränkt. Die Stadtwerke bleiben im Energiemarkt für
Großkunden und Unternehmen ein konkurrenzfähiges und
wettbewerbsfähiges Unternehmen mit attraktiven Tarifangeboten.
• Die Stadtwerke sollen ein lokales und stark in der Region verankertes
Unternehmen sein. Dabei sind regionale Kooperationen zu verstärken,
daneben sollen die Stadtwerke auch energiewirtschaftliche Aufgaben verstärkt
in der Reg'ion wahrnehmen. Die Stadtwerke nutzen die Chancen, die sich aus
der geplanten Neufassung des Artikels 107 der Gemeindeordnung NRW
ergeben.
• Die Stadtwerke sollen Vorreiter beim Klimaschutz werden. Künftige
Neuinvestitionen im Bereich der Energieerzeugung erfolgen im Bereich der
regenerativen Energien; mit den Investitionsmitteln aus dem Verkauf der
Anteile am Gekko-Projekt wird das vom Rat konzipierte Investitionsprogramm
Klimaschutz umgesetzt. Nicht kurzfristige Renditesteigerung, sondern der
langfristige Nutzen für die Münsteranerinnen und Münsteraner sind die
Grundlage des Handeins der Stadtwerke. Daher haben bei den Stadtwerken
Klima- und Umweltschutz höchste Priorität.
• Die Stadtwerke bleiben bei der Qualität, bei der Zufriedenheit der Kundinnen
und Kunden und bei der Entwicklung bedarfsgerechter innovativer
Tarifangebote im Bereich des Nahverkehrs in Münster hervorragend.
• Die Stadtwerke bleiben eine starke Tochter der Stadt. Die eventuelle
Übernahme auch neuer Arbeitsfelder innerhalb des Gesamtbereiches der
städtischen Aufgaben wird dabei konstruktiv und 'in einem fairen
'I nteressenausg'leich geregelt.
• Die Stadtwerke bleiben ein verlässlicher Partner der lokalen Wi,rtschaft. Mit
Aufträgen fördern die Stadtwerke den Erhalt von Arbeitsplätzen vor Ort.
• Die Stadtwerke bleiben ein familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber. Die
Vereinbarkeitvon Familie und Beruf, die Förderung von Frauen insbesondere
in technischen Berufsfeldern und der Grundsatz der
Sozialversicherungspflichtigkeit aller Arbeitsplätze bei einem ausgewogenen
Verhältnis von Voll- und Teilzeit-Arbeitsplätzen, ausgehend vom Prinzip von
Vollzeitarbeitsplätzen, werden in allen Geschäftsfeldern vorrangige Ziele der
Stadtwerke als Arbeitgeber. Das kommunale Unternehmen Stadtwerke
Münster handelt sozial verantwortlich und legt als einer der großen
Ausbildungsbetriebe Münsters einen besonderen Schwerpunkt auf den
Bereich Bildung.
Dr. Michael Jung Marianne Koch Petra Seyfferth
Wolfgang Heuer Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson
Dr. Fritz Baur Gaby Kubig-Steltig Lars Wieneke
Philipp Gabriel Thomas Marquardt Holger Wigger
Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel
Thomas Fastermann Kurt Pölling Karl-Heinz Winter
Anne Hakenes Anne Schulze Wintzler
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15·48143 Münster
Telefon: (0251) 45314 . Fax: (0251) 511 750
Mail: fraktion@spd-muenster.de
www.spd-muenster.de
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0320/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37