Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Hundekotbeutelspender und Hundekotbeutelpflicht
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2040/2025 vom 26.11.2025
Stand: Am 08.12.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 20.11.2025 2040/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.12.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Hundekotbeutelspender und Hundekotbeutelpflicht Die SPD-Fraktion stellte am 17.06.2025 folgende schriftliche Anfrage: 1. Plant die Stadt, eine Hundekotbeutelpflicht einzuführen? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Mitführpflicht, mit welchen Problemen müsste gerechnet werden? 3. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Verwaltung dazu vor, wie gut die vorhan- denen Hundekotbeutelspender angenommen werden, z. B. Hinweise darauf, dass sie häufiger geleert oder neue aufgestellt werden? 4. Sind neue Hundefreilaufflächen geplant oder bestehende in der Weiterentwick- lung? 5. Gibt es seitens der Stadt Kenntnisse und Einschätzungen dazu, wie zufrieden Hundebesitzer*innen mit den Bedingungen in Köln sind? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1 Eine Hundekotbeutelpflicht wird derzeit nicht angestrebt. Zu Frage 2 Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung Maßnahmen zur Reduzierung von Verunrei- nigungen durch Hundekot. Da eine entsprechende Pflicht jedoch – nicht zuletzt auf- grund einer dafür erforderlichen Definition, was als Hundekotbeutel gelten könne – nicht im nötigen Umfang kontrolliert werden kann, ist eine Einführung aus ordnungs- behördlicher Sicht nicht zielführend. Zu Frage 3 Erfahrungen aus dem operativen Bereich zeigen, dass sich seit der flächendeckenden Bereitstellung von Hundekotbeuteln grundsätzlich weniger Hundekot im öffentlichen Bereich befindet. In den warmen Monaten ist ein deutlicher Anstieg von fachgerecht entsorgtem Hundekot in öffentlichen Papierkörben zu beobachten. Jedes Jahr werden 2 ca. 15 Mio. Stück Hundekotbeutel angekauft. Über 2.000 öffentliche Papierkörbe, die mit Spendern ausgestattet sind, werden mit E-Fahrrändern von der AWB Abfallwirt- schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) bestückt. Die Verwaltung erhält insbesondere in den warmen Monaten Anfragen von Bürger*innen für eine Umrüstung von Papierkör- ben mit Hundekotbeutelspendern, die nach örtlicher Prüfung umgesetzt werden. Zu Frage 4 Aufgrund der hohen Nutzungsdichte in Grünanlagen sind durch die Verwaltung keine weiteren Hundefreilaufflächen geplant. Darüber hinaus gibt es auch keine Pläne für eine Weiterentwicklung bestehender Hundefreilaufflächen. Zu Frage 5 Informationen zu diesem Thema liegen derzeit nicht vor. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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08.12.2025
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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