Mandari Insight

V/0621/2015

Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017 -

Vorlagen 07.08.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 26.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 _ Kurzdarstellung Maßnahmen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

15529 Zeichen

V/0621/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster 
- Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 – 2017 - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
                     Arbeitsförderung Vorberatung 
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der Mittelerhöhung für das „Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendbezo-
genen Armutsprävention in Münster“ für die Jahre 2015 – 2017 von 152.000 EUR jährlich auf 
375.000 EUR (2015), 400.000 EUR (2016) und 300.000 EUR (2017) wird der Maßnahmenka-
talog unter Berücksichtigung neuer Angebote und Projekte für die Zielgruppe der Kinder und 
Jugendlichen ab dem schulpflichtigen Alter und unter Berücksichtigung der besonderen Situa-
tion von jungen Flüchtlingen erweitert. 
 
2. Die Verwaltung wird den politischen Gre mien rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für das 
Jahr 2018 einen Fachbericht vorlegen, der auch weitere Handlungs - und Finanzierungsbedar-
fe formuliert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0621/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 51 01 
492 58 08 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0621/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2015 hat  der Rat der Stadt Münster f ür 
das Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in der Stadt Müns-
ter folgende Ansätze beschlossen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2015  
2016 
2017 
375.000 € 
400.000 € 
300.000 € 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
   
 
Summe:               1.075.000 € 
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 ff bei o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Bisherige Beschlusslage: 
 
Am 25. Mai 2011 hat der Rat der Stadt Münster das „Maßnahmenprogramm einer kindbezog e-
nen Armutsprävention in Münster“ (V/0239/2011 und V/0239/2011/1.Erg) b eschlossen und die 
Verwaltung beauftragt, die in den Han dlungsfeldern formulierten Maßnahmen umzusetzen. Für 
die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hat der Rat der Stadt Münster von 2011 bis 
2014 jährlich Mittel in Höhe von 152.000 Euro bereitgestellt und auf Grundlage eines 1. Zw i-
schenberichts in 2013 (V/0158/2013) die Mittel auf Empfehlung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien auf insgesamt 202.000 Euro erhöht.  
Im Rahmen dieser Mittelerhöhung wurden 2014 zwei weitere Stadtteilkoordinatoren Frühe Hi l-
fen im Bezirk Mitte und Bezirk Nord (Kinderhaus) eingesetzt (V/0144/2014). 
 
Mit dem 2. Sachstandsbericht im 4. Quartal 2014 (V/0642/2014) wurde aufgezeigt, dass in den 
verschiedenen Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw. Maßnahmen erfolgreich umg e-
setzt wurden und diese einen wesentlichen Bestandteil innerhalb einer gesamtstädtischen Pr ä-
ventionskette bilden. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Münster am 10. Dezember 
2014 die Fortführung des Maßnahmenprogramms für drei weitere Jahre beschlossen  und im 
Rahmen der Ha ushaltsberatungen die Mittel von jährlich 152.000 Euro auf insgesamt 375.000 
in 2015, auf 400.000 Euro in 2016 und 300.000 Euro in 2017 erhöht (vgl. II. Finanzielle Auswi r-
kungen). 
Im Rahmen dieser Mittelerhöhung hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0190/20 15 eine Erwei-
terung des Maßnahmenprogramms vorgelegt. Mit Beschluss des Rates vom 06.05.2015 
(V/0190/2015/E1) und entsprechend der Empfehlung des AKJF vom 29. April 2015 wurde die 
Verwaltung beauftragt, das Maßnahmenprogramm insbesondere für die Zielgruppe  der Kinder 
ab dem schulpflichtigen Alter und für Jugendliche weiter auszubauen bzw. die Präventionskette 
bis zum Übergang Schule-Beruf weiterzuentwickeln und dabei die Flüchtlinge dieser Zielgruppe 
in konkreter Weise zu berücksichtigen.

- 3 - 
V/0621/2015 
 
 
2. Ausgangslage: 
 
Mit der Vorlage V/0190/2015 wurden zum Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendbezo-
genen Armutsprävention in Münster folgende grundlegende Ausführungen vorangestellt:  
Ausgehend von einem multidimensionalen Armutsverständnis, bei dem Armut als eine Leb ens-
lage verstanden wird, die vielfältige einschränkende Auswirkungen bei den betroffenen Kindern  
und Jugendlichen in verschiedenen Bereichen wie Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche 
Teilhabe haben kann, hat die Stadt Münster mit dem kommunalen Maßnahmenprogramm ress-
ortübergreifend wichtige Handlungsfelder von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule und S o-
zialem für Kinder mit Armutsrisiko aufgezeigt und in den vergangenen drei Jahren entsprechen-
de Angebote entwickelt und umgesetzt.  
 
Handlungsleitend fü r das Maßnahmenprogramm ist eine kindbezogene Armutsprävention. 
Dementsprechend nehmen insbesondere eine gezielte Elternarbeit, frühe Förder -, Gesund-
heits- und Bildungsangebote im Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe 
und Schule einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfestigung von prekären Lebenslagen 
so früh wie möglich entgegenzuwirken. Da insbesondere in den ersten Lebensjahren eines Ki n-
des wichtige Grundlagen für die gesamte weitere Entwicklung gelegt werden und Kinder im 
Vorschulalter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, standen in den vergangenen Jahren 
zunächst möglichst früh einsetzende Hilfen und Präventionsangebote  im Fokus des Maßna h-
menprogramms. 
 
Mit einem Zwischenbericht im Frühjahr 2013 konnten erste Entwickl ungen der jeweiligen Ma ß-
nahmen bzw. Angebote nach 1 bis 1 ½ Jahren nachvollzogen werden. Zudem konnte aufg e-
zeigt werden, dass es gelingen kann, Kinder  und Familien aus benachteiligten Bevölkerungs-
gruppen durch eine zugehende, aktive Ansprache und bedürfnis orientierte Angebotsvielfalt vor 
Ort frühzeitiger zu erreichen und somit deren Zugangs - und Nutzungschancen zur sozialen In f-
rastruktur insgesamt zu erhöhen.  
 
Mit dem 2. Sachstandsbericht im 4. Quartal 2014 wurde umfassend über die Umsetzung des 
Maßnahmenprogramms insgesamt sowie  der jeweiligen Angebote berichtet und aufgezeigt, 
dass die in den verschiedenen Handlungsfeldern durchgeführten Maßnahmen erfolgreich for t-
geführt bzw. umgesetzt wurden. Zudem konnten einige erprobte bzw. bewährte und z. T. evalu-
ierte Ansätze aus dem Projektstatus in die Regelförderung überführt oder über andere Finanzie-
rungsstränge (z.B. Bundesmittel „Netzwerke Frühe Hilfen“) fortgeführt werden. 
 
Sinnvoll ergänzt wird das kommunale Maßnahmenpr ogramm einer kind- und jugendbezogenen 
Armutsprävention in Münster seit 2012 durch das auf drei Jahre angelegte Modellvorhaben des 
Landes „Kein Kind zurück lassen! - Kommunen in NRW beugen vor“ und der Bundesinitiative 
Netzwerke Frühe Hilfen. Mit den Mitteln aus der Landes- und Bundesinitiative wurden seit 2012 
insbesondere die Qualifizierung und Zusammenarbeit der Akteure im Bereich Frühe Hilfen und 
Prävention, der Einsatz von Familienhebammen und ehrenamtliche Strukturen gefördert. Die 
Inhalte und Ziele der jeweiligen Arbeitsfelder haben große Gemeinsamkeiten und Überschne i-
dungen, die aktuell mit der Vorlage „Verwendung vorhandener Mittel aus dem Bundesmodel l-
projekt „Kein Kind zurücklassen!“ und der Bundesinitiative Frühe Hilfen“ (V/0628/2015) darg e-
stellt werden und einer aufeinander abgestimmte n Koordination und Maßnahmenplanung b e-
dürfen.

- 4 - 
V/0621/2015 
3. Maßnahmenprogramm 2015 bis 2017: 
 
Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren mit dem kommunalen Maßnahmenprogramm 
einer kindbezogenen Armutsprävention und dem Selbstverständnis eines mehrdimension alen 
Ansatzes entsprechende Maßnahmen bzw. Angebote hinterlegt, die geeignet sind, bestehende 
Regelangebote sinnvoll zu ergänzen und frühzeitig auf die Entwicklung junger Menschen einen 
positiven Einfluss zu nehmen.  
Mit Ratsbeschluss vom 10.12.2014 wurde die Fortführung bzw. Umsetzung folgender bereits 
erprobter Maßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis Ende 2017 beschlossen: 
 
 3.1 Bereits beschlossene Maßnahmen 2015 – 2017: 
  
Nr. Maßnahme Finanzierung pro Jahr 
2015, 2016, 2017 
1 Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas  20.000 € 
2 Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester 
25.000 € 
3 Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie Ernäh-
rungsschule in Kitas 
15.000 € 
4 Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in 
 Angelmodde und Ludgerusschule in Hiltrup  
12.000 € 
 
5 „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der  
Geburt 
10.000 € 
6 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und 
Nord, Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 
 
Summe:                                               152.000 € 
 
 
3.2 Neue Maßnahmen ab 2015 - 2017 ff: 
 
Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Maßnahmen (3.1) sowie vorhandener Re s-
sourcen bzw. Regelangebote und den Schwerpunkten, die innerhalb der Landes - und Bundes-
initiative umgesetzt werden, soll das Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendbezogenen 
Armutsprävention in Münster ab 2015 verstetigt bzw. sukzessive ausgebaut werden. Grundlage 
für die Erweiterung des Maßnahmenkatalogs bilden bereits erprobte bzw. erfolgreiche Präventi-
onsansätze und Maßnahmen, die aufgrund ihrer positiven Wirkungen verstetigt bzw. ausgebaut 
oder auf andere Standorte übertragen werden sollen. 
Neben der Verstetigung dieser Maßnahmen lag aktuell e in besonderes Augenmerk auf den 
Ausbau präventiver Angebote und Projekte für Kinder und Jugendliche ab dem schulpflichtigen 
Alter, die in Ergänzung zu bestehenden Regelinfrastrukturangeboten geeignet sind, junge Men-
schen in ihrer Lebenswelt zu erreichen und ihnen erweiterte Handlungs - und Erfahrungsräume 
bieten mit dem Ziel, ihre Selbstkompetenzen als Grundlage ihres persönlichen und berufl ichen 
Fortkommens zu fördern. Hierbei wurden die von den Fachkräften formulierten Bedarfe und die 
besondere Lebenssituation der  Kinder und Jugendlichen, die sich in Flüchtlin gseinrichtungen 
befinden, berücksichtigt. Leitorientierung hierfür ist die Sicherung des Aufwachsens im Wohle r-
gehen für alle Kinder und Jugendlichen, die jedoch den größeren Bedarfen sozial benachteili g-
ter junger Menschen entsprechend Rechnung trägt. Zu den Maßnahmen für diese Zielgruppe 
gehören beispielsweise die konkrete Ansprache und Integration von Kindern und Jugendlichen 
im Rahmen der bedarfsorientierten Erweiterung der pädagogischen Angebote in Flüchtlingsei n-
richtungen sowie ein individuelles Unterst ützungsangebot innerhalb einer berufsvorbereitenden 
Maßnahme. 
Die für die Zielgruppe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen neu ausgewiesen Ma ß-
nahmen sind in der nachfolgenden tabellarischen Darstellung hervorgehoben und in der Anlage 
1 ab Seite 6 in Form einer Kurzdarstellung beschrieben.

- 5 - 
V/0621/2015 
Mit der Erweiterung des Maßnahmenkatalogs ab 2015 ff stellt sich das Maßnahmenprogramm 
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster insgesamt wie folgt dar: 
 
  
 
 
 
 
 
Nr. 
 
Maßnahme 
 
2015 
 
2016 
 
2017 
 Bereits beschlossen: 
 
   
  1 Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas 20.000 € 20.000 € 20.000 € 
  2 Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester  25.000 € 25.000 € 25.000 € 
  3 Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie 
Ernährungsschule in Kitas 15.000 € 15.000 € 15.000 € 
  4 Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in  
Angelmodde und Ludgerusschule in Hiltrup 
12.000 € 12.000 € 12.000 € 
  5 „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien  
nach der Geburt 
10.000 € 10.000 € 10.000 € 
  6 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und 
Nord, Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 70.000 € 70.000 € 
 Erweiterung des Maßnahmenprogramms ab 
2015:  
   
  7 Weiterführung der Maßnahme „Safe“ in der Kita 
Killingstr. und Übertragung auf weitere Familienzen-
tren 
9.000 € 9.000 € 9.000 € 
  8 Vortragsreihe für Eltern „Was Kinder heute brau-
chen“ 
3.000 € 3.000 € 3.000 € 
  9 Resilienzkurs für Vorschulkinder: Weiterführung der 
Maßnahme „Prik“ in der Kita Killingstr. und Übertra-
gung auf weitere Familienzentren 
3.600 € 3.600 € 3.600 € 
10 FEU-Kampagne im Bezirk Nord 5.000 € - - 
11 Stadteilkoordination Frühe Hilfen, Bezirk Hiltrup 35.000 € 35.000 € 35.000 € 
12 Qualifizierungsangebote für Fachkräfte in Kita, 
OGS, Kinder- u. Jugendarbeit zu Armutsfragen und 
Resilienzförderung 
3.000 € 3.000 € 3.000 € 
13 Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas - 15.000 € 15.000 € 
14 Präventionskonferenz Münster - 5.000 € - 
15 Sure Start in Berg Fidel und Kinderhaus - 19.000 € 19.000 € 
16 Aufwind – Gruppenangebot für seelisch belastete 
Eltern 
- 6.500 € 6.500 € 
17 Familienpaten - 5.000 € 5.000 € 
18 Starthilfe  - 10.000 € 10.000 € 
19 Erweiterung der pädagogischen Angebote für Kin-
der und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen 
Neu: Erweiterung eines Standorts (+ 13.520 EUR) 
94.640  € 
 
108.160 € 
108.160 € - 
Neu 20 „come on“ – ankommen – mitkommen - weiter-
kommen 
6.600 € 6.600 € 6.600 € 
Neu 21 Schuldenprävention für Jugendliche und junge Er-
wachsene 
8.000 € 8.000 € 8.000 € 
Neu 22   „Kompetent im Wir“ - 10.000 € 10.000 € 
Neu 23 Boxprojekt - 20.000 € 20.000 € 
Neu 24 Social Media - Medienkompetenz - 9.000 € 8.080 € 
Summe:  333.360 € 427.860 € 313.780 € 
Ansatz:  375.000 € 400.000 € 300.000 € 
Übertrag:  41.640 € 13.780 € -----------

- 6 - 
V/0621/2015 
 
 
Ausblick: 
 
Das Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster un-
terstützt wesentlich die Bemühungen, Eltern, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebens-
lagen mit konkreten Angeboten und direkter Ansprache in ihrem sozialen Umfeld so früh zeitig 
wie möglich zu erreichen bzw. zu fördern und leistet damit positive Voraussetzungen für eine 
gerechtere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für gelingende Entwicklungs - und Bi l-
dungsbiographien. Dementsprechend ist das Maßnahmenprogramm unmittel bar mit dem Au s-
bau und der Weiterentwicklung von präventiven Angeboten vor Ort verbunden und ein bede u-
tender Bestandteil innerhalb einer gesamtstädtischen Präventionsstrategie, die mit den Bestr e-
bungen auf Bundes- und Landesebene verknüpft und dauerhaft weiter entwickelt werden muss. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufbau der gesamten Präventionskette  entlang der L e-
bensphasen der Kinder/Jugendlichen über alle Altersphasen hinweg Jahre in Anspruch nehmen 
kann. 
Bei der zukünftigen Weiterentwicklung und Optimierung einer gesamtstädtischen Präventions-
kette kann die im Rahmen des Landesmodellprojektes „Kein Kind zurücklassen!“ durc hgeführte 
Evaluation eine Grundlage sein. Ziel dieser Evaluation ist es, kommunale Netzwerke bzw. Pr ä-
ventionsketten zu untersuc hen, die für alle Kinder und Jugendlichen die Chance eines geli n-
genden Aufwachsens verfolgen und der Frage nach geht, wann, wie und wo in den Ko mmunen 
was in die junge Generation als Prävention investiert werden muss, um größtmögliche Wirku n-
gen zu erzielen.  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kurzdarstellung der zusätzlichen Maßnahmen 2015 - 2017 nach Handlungsfeld

Anlage 1 _ Kurzdarstellung Maßnahmen

44997 Zeichen

Maßnahmenprogramm 
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in 
Münster 
 
 
 
- Anlage 1 – 
 
Kurzdarstellung der zusätzlichen Maßnahmen  
2015 – 2017 nach Handlungsfeld

- 2 - 
Handlungsleitend für das „Maßnahmenprogramm einer k indbezogenen Armutsprävention in 
Münster“ ist es, Armutsfolgen bei Kindern so früh w ie möglich abzufedern, indem ihnen von 
Anfang an gute Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundh eitschancen zu teil werden. Vor die- 
sem Hintergrund wurden mit dem Selbstverständnis ei nes mehrdimensionalen Ansatzes 
insgesamt vier zentrale Handlungsfelder definiert u nd mit entsprechenden Maßnahmen hin- 
terlegt, die für das Aufwachsen von Kindern in Armu tssituationen von großer Bedeutung 
sind. Darüber hinaus wurden wesentliche strukturell e Maßnahmen definiert. Hierzu zählen 
der Ausbau von ressortübergreifenden Vernetzungsstr ukturen, Qualifizierungsmaßnahmen 
für die pädagogischen Fachkräfte sowie ehrenamtliche Unterstützungsmodelle. 
 
 
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“  
 
Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von Bildung und Lebenskompe- 
tenzen an ihre Kinder ein. Soll die Entwicklung und  die soziale Teilhabe von Kindern 
verbessert werden, so ist es erforderlich, Mütter u nd Väter durch spezifische Angebo- 
te in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit s ie in die Lage versetzt werden, die 
Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen. 
 
• SAFE-Kurs – Sichere Ausbildung für Eltern (Nr. 7) 
Das Projekt „SAFE – Sichere Ausbildung für Eltern" ist ein Trainingsprogramm zur Förderung 
einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bi ndungsstörungen und die Weitergabe 
von traumatischen Erfahrungen über Generationen sollen durch das primäre und kostenlose 
Präventionsprogramm verhindert werden. Durch die Te ilnahme an SAFE soll es Eltern er- 
möglicht werden, die emotionalen Bedürfnisse ihrer Kinder - insbesondere im Hinblick auf die 
Bindungsentwicklung - besser wahrzunehmen und durch  feinfühliges Interaktionsverhalten 
diese zu fördern. Das SAFE-Trainingsprogramm richtet sich an alle werdenden Eltern ab der 
20. Schwangerschaftswoche und wird bis zum Ende des  ersten Lebensjahres in einer ge- 
schlossenen Gruppe durchgeführt. Einzelne Eltern kö nnen darüber hinaus bei Bedarf auch 
weitere Hilfen im 2. und 3. Lebensjahr ihres Kindes  erhalten. Schwerpunkte der Kursinhalte 
sind die frühe und positive Bindung zwischen Mutter / Vater und Kind. Eigene Biographien 
und Unsicherheiten werden reflektiert, die Zusammen hänge zwischen Zuwendung, Bindung 
und Prävention werden aufgezeigt. In Einzelberatungen können eigene Stärken entdeckt und 
ein Umgang mit „Babystress“ erlernt werden. 
Das Trainingsprogramm wurde in den vergangen drei J ahren modellhaft in Kooperation von 
der Ärztlichen Kinderschutzambulanz mit dem städtischen Familienzentrum Kita Killingstraße 
in Kinderhaus vor Ort mit jeweils sechs bis acht Te ilnehmerinnen durchgeführt. Der Erfolg 
des Kurses zeigte sich insbesondere darin, dass Äng ste und Unsicherheiten vor der Geburt 
in der Gruppe ausgetauscht und abgebaut wurden und letztendlich alle Babys von ihren Müt- 
tern emotional angenommen wurden. Dies wiederum bie tet eine wichtige Grundlage für die 
weitere Entwicklung des Kindes und kann eine schütz ende Funktion vor Verhaltensproble- 
men und seelischen Erkrankungen einnehmen. 
Die ersten beiden SAFE-Kurse wurden über Stiftungsm ittel finanziert; 2014 konnte das An- 
gebot über das Maßnahmenprogramm Kinderarmut fortge führt werden. Da der SAFE-Kurs 
für werdende und junge Eltern eine wichtige Grundla ge für die Entwicklung einer sicheren 
Eltern-Kind-Bindung bietet, soll das Trainingsprogramm auf weitere Familienzentren übertra- 
gen werden. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage klein räumiger Auswahlkriterien zur Förde- 
rung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentr en mit besonderem Unterstützungsbe- 
darf und in Abstimmung mit den Trägern. 
 
• Sure Start (Nr. 15) 
Im Bereich der universellen Prävention bewegt sich das Angebot „Sure Start“ der Familien- 
bildungsstätten Haus der Familie und Anna-Krückmann-Haus. Es richtet sich gezielt an Müt- 
ter und ihre Babys bzw. Kleinkinder aus bildungs- u nd wirtschaftlich armen Milieus. Die För- 
derung der Babys und Kleinkinder, die Sicherstellun g einer guten emotionalen und körper-
lichen Grundversorgung und letztendlich der Lern- u nd Entwicklungschancen der Kinder soll 
über eine Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung erreicht werden. Durch das Anwenden unter- 
schiedlicher, leicht verständlicher Methoden bei di esem Gruppenangebot sowie der direkten

- 3 - 
Unterstützung der Mutter beim angemessenen Umgang m it ihrem Kind, soll den Müttern 
ermöglicht werden, die Kompetenzen und die Entwickl ungsmöglichkeiten ihres Kindes zu 
erkennen und diese entsprechend zu fördern. Durchge führt werden diese Angebote in den 
Stadtteilen Coerde, Gievenbeck, Angelmodde und Kind erhaus. In Kinderhaus wurde Sure 
Start zunächst über Mittel aus dem Projekt „Soziale  Stadt“ finanziert und ist mit einem Ei- 
genanteil durch das ´Haus der Familie` hinterlegt. Ein zusätzlicher Standort für dieses Eltern-
Kind Programm konnte ab 2011 im Rahmen des Maßnahme nprogramms einer kindbezoge- 
nen Armutsprävention in Berg Fidel umgesetzt werden . Da es sich bei dem Angebot um ein 
sehr gut nachgefragtes, niedrigschwelliges Elterntr ainingsprogramm handelt, hat es im 
Stadtteil einen großen Bekanntheitsgrad erreicht un d insbesondere auch Mütter mit Migrati- 
onsvorgeschichte angesprochen.  
Sure Start wurde 2005 - 2008 von der WWU Münster ev aluiert mit dem Ergebnis, dass die 
positiven Effekte u.a. besonders darin liegen, dass  die Erziehungskompetenzen der Mütter 
insgesamt gefördert werden, die Mutter-Kind-Bindung  gestärkt wird und Hilfestellungen für 
den Umgang mit Alltagsproblemen vermittelt werden.  
 
• Starthilfe (Nr. 18) 
Das Starthilfe-Projekt des Caritasverbandes für die  Stadt Münster e. V. bietet kostenfreie 
entwicklungspsychologische Beratung und Unterstützu ng für Eltern von Säuglingen und 
Kleinkindern und wendet sich in erster Linie an Fam ilien bei denen die Eltern-Kind-
Interaktion per Selbst- oder Fremdeinschätzung mit erheblichem Stress verbunden ist. Da 
Familien mit stark unruhigen und extrem viel schrei enden Säuglingen häufig kaum die Kraft 
finden sich angemessene Unterstützung zu suchen, fi ndet die Beratungsarbeit nicht nur in 
der Beratungsstelle, sondern auch in dem jeweiligen  Haushalt der betroffenen Familie statt. 
Ziel ist es, manifeste Regulationsstörungen zu verh indern. Zu den häufigsten frühkindlichen 
Regulationsstörungen gehören exzessives Schreien mi t Problemen der Schlaf-Wach-
Regulation (vor dem 6. Lebensmonat), Schlafstörunge n (nach dem 6. Lebensmonat) und 
Fütterstörungen. Eltern können hierdurch im Zusammenleben mit ihrem Kind in eine eskalie- 
rende Situation von Überforderung und Hilflosigkeit  geraten. Das Baby kann seine Bedürf- 
nisse nach Geborgenheit, Nahrung, Entspannung, Akti vität und positiver Beziehungs- und 
Kommunikationserfahrung nicht ausreichend befriedig en, die Eltern scheinen zu versagen, 
fühlen sich abgelehnt, inkompetent und alleingelassen. 
Das Starthilfe-Projekt unterstützt Mütter und Väter  darin, für die Ausdrucksmöglichkeiten ih- 
res Kindes sensibilisiert zu werden und ihr eigenes  Selbstwertgefühl zu stärken. Durch 
Netzwerkarbeit soll gleichzeitig eine Entlastung in  der Familie stattfinden, um Eltern die 
Chance zu eröffnen, an eigene intuitive Kompetenzen  anzuknüpfen. Evaluationsdaten zei- 
gen, dass innerhalb von durchschnittlich fünf Sitzu ngen die Gesamtsituation der Familie we- 
sentlich entspannter war. Das Projekt wird bis eins chl. 2015 über den Eigenanteil im Rah- 
men des Bundesmodellprojektes Netzwerke Frühe Hilfen finanziert.  
 
• Vortragsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von Kinder, Ju- 
gendlichen“ (Nr. 8) 
Die Vortragsreihe des Amtes für Kinder, Jugendliche  und Familien der Stadt Münster mit 
dem Titel „Was Kinder heute brauchen“ soll Mütter und Väter aufklären und Verunsicherun- 
gen im Erziehungsalltag ausräumen. Um möglichst vie le Mütter und Väter zu erreichen, sind 
die Veranstaltungen zu verschiedenen Erziehungsthem en i. d. R. kostenfrei. Aktuelle The- 
men wie zum Beispiel die Vermittlung von Werten und  Grenzen in der Erziehung, Kommuni- 
kation im Alltag mit Kindern, die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen oder auch die 
Pubertätsphase stehen dabei im Mittelpunkt. Seit 20 10 wurden pro Jahr fünf bis sechs 
Abendveranstaltungen durchgeführt. In 2014 wurden im Rahmen des fünfjährigen Jubiläums 
insgesamt acht Veranstaltungen, davon zwei Großvera nstaltungen, durchgeführt. Die konti- 
nuierlich hohe Inanspruchnahme von durchschnittlich 540 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 
bzw. die rund 1.600 Teilnehmenden in 2014 und die durchweg positiven Resonanzen zeigen 
auf, dass Mütter und Väter ein hohes Interesse habe n über aktuelle Erziehungsthemen früh- 
zeitig informiert und aufgeklärt zu werden. Die Vortragsreihe wurde in den vergangenen Jah- 
ren über Spenden bezuschusst.

- 4 - 
• Aufwind - Gruppenangebot für seelisch belastete Eltern (Nr. 16) 
Die Gruppe für seelisch belastete Eltern im Bezirk Mitte wird von der Beratungsstelle Süd- 
viertel e. V. Münster in Kooperation mit dem Förder kreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Das 
Angebot richtet sich an Eltern, die psychisch erkra nkt oder hoch belastet sind. Die Eltern 
haben in der Gruppe die Möglichkeit, sich über Frag en und Erfahrungen zur eigenen Belas- 
tung sowie zur Entwicklung und Erziehung ihrer Kind er auszutauschen. Ferner arbeiten sie 
an wichtigen Themen wie z.B. dem Umgang mit Krisen oder dem Ausbau des sozialen Un- 
terstützungssystems. Grundsätzliches Ziel ist es ps ychisch erkrankte oder psychisch belas- 
tete Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Durch unter- 
schiedliche Methoden sollen die Eltern emotional en tlastet, ihre Ressourcen und ihr Selbst- 
wertgefühl aufgebaut, ihr soziales Netzwerk erweite rt, ihre adäquaten elterlichen Reaktionen 
auf die Signale des Kindes gefördert und letztendli ch ihre elterliche Erziehungskompetenz 
sowie die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt werden. Im  Krisenfall werden die Kinder versorgt 
bzw. die Versorgung durch Hilfekoordination sichergestellt. Die Gruppe für seelisch belastete 
Eltern wird sehr gut in Anspruch genommen und stell t ein notwendiges und niedrigschwelli- 
ges Angebot für diese Zielgruppe in Münster dar.  
 
 
 
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
 
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung  und Erziehung für die Entwick- 
lung von Kindern ist unumstritten. Je früher und je  länger der Kitabesuch wahrge- 
nommen wird, desto eher können positive Effekte für  die gesamte Entwicklung des 
Kindes erwartet werden. Frühkindliche Bildung ist d eshalb ein immens wichtiger Bau- 
stein in der gesamten Präventionskette. 
 
• Resilienzkurs für Vorschulkinder (PRiK) (Nr. 9)  
Für ihre soziale Entwicklung brauchen Kinder verläs sliche, kontinuierliche Beziehungen zu 
Erwachsenen und zu anderen Kindern. Das wird unters tützt durch Institutionen, in denen 
eine wertschätzende Kultur herrscht, Werte vermitte lt werden und Halt gegeben wird. Die 
Bedeutung positiver Emotionen für erfolgreiches und  nachhaltiges Lernen muss im Entwick- 
lungs- und Bildungsprozess besonders beachtet werde n. Kinder lernen am besten durch 
eine Umwelt, die sie anregt und durch Unterstützung sangebote, die ihre Interessen, ihre Fä- 
higkeiten und ihre Kreativität zur Entfaltung bringen. Das wird unterstützt durch eine ressour- 
cenorientierte Lernkultur, in der die Potenziale de r Kinder im Mittelpunkt stehen. Dazu ge- 
hört, Fähigkeiten, die bisher zu wenig wertgeschätz t oder unentdeckt waren, zu entdecken 
und zu stärken. Neben entsprechen Fachvorträgen und  Qualifizierungsangeboten für die 
pädagogischen Fachkräfte, spielen die Integration v on Konzepten in den Einrichtungen von 
Kita, Schule und Jugendhilfe eine wesentliche Rolle. 
Als Pilotprojekt hat das städt. Familienzentrum Kita Killingstraße in Kinderhaus 2013 erstma- 
lig einen Resilienzkurs für acht Vorschulkinder nac h dem PRiK-Konzept (Prävention und 
Resilienzförderung) in Kindertageseinrichtungen mit  einer nach dem PRiK-Konzept ausge- 
bildeten Sozialpädagogin durchgeführt. Vorhandene F ertigkeiten von Kindern im Alter von 
vier bis sechs Jahren werden gezielt gefördert und ihre psychische Widerstandsfähigkeit 
gestärkt. Bei den Kita-Kindern zeigte sich nach ein er Trainingseinheit von 16 Wochen, dass 
sich ihre sozialen Kompetenzen verbesserten und sie  in die Lage versetzt wurden, mit Miss- 
erfolgen und Krisen umzugehen. Der Resilienzkurs wird von den Fachkräften als sehr positiv 
und nachhaltig wahrgenommen, dieser soll 2015 fortg eführt und auf weitere Familienzentren 
übertragen werden. 
 
• Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas (Nr. 13) 
Für die Weiterentwicklung der kommunalen Prävention sketten steht gegenwärtig u. a. die 
Konzeption von Angeboten für Menschen mit Migration svorgeschichte bzw. aus Flüchtlings- 
einrichtungen im Mittelpunkt. 
Ein neuer Ansatz für diese Zielgruppe stellt die Au sbildung und der Einsatz von Kulturmittle- 
rinnen im Bereich der Kindertagesbetreuung dar. Der Einsatz der Kulturmittlerinnen sieht vor, 
dass Familien mit Migrationsvorgeschichte oder aus Flüchtlingseinrichtungen von geschulten

- 5 - 
Frauen mit mehrsprachigem Bildungshintergrund systematisch begleitet und unterstützt wer- 
den. Die Kulturmittlerinnen unterstützen die Kommun ikation mit zugewanderten Eltern und 
Kindern und bilden so wichtige sprachliche und kult urübergreifende Brücken und Orientie- 
rungshilfen. Bei den Kulturmittlerinnen handelt es sich um Frauen unterschiedlicher Herkunft 
und Religionen. Die Teilnehmerinnen verfügen über g ute Deutschkenntnisse und bringen 
aus ihrem Herkunftsland einen hoch qualifizierten Bildungshintergrund mit. Die Qualifizierung 
der Kulturmittlerinnen erfolgt im „Lernhaus für Fra uen“ vom Haus der Familie mit dem Ziel, 
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Vorerfah rungen miteinander in einen Dialog zu 
bringen. Die Qualifizierung und der Einsatz der Kul turmittlerinnen werden 2015 aus Mitteln 
des Landesmodellprojektes „Kein Kind zurücklassen!“ übernommen und in enger Kooperati- 
on mit der Abteilung Kindertagesbetreuung abgestimm t. So werden z. B. auch die Fortbil- 
dungsmodule durch eine Referentin des Hauses der Fa milie sowie einer Fachkraft aus der 
Abteilung Kindertagesbetreuung gemeinsam durchgefüh rt. Zudem wird ein Modul durch die 
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Amtes fü r Gesundheit, Veterinär- und Lebens- 
mittelangelegenheiten angeboten. Die Kulturmittleri nnen bieten eine sinnvolle Ergänzung zu 
der Arbeit in der Kindertagesbetreuung im Sinne ein er gleichberechtigten Erziehungspart- 
nerschaft. In 2014 wurden die „Sprach- und Kulturmittlerinnen“ vom Haus der Familie in Ko- 
operation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung erfolgreich im Schulbereich eingesetzt 
und erprobt.  
 
 
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
 
Eine stabile psychische und physische Gesundheit is t Grundvoraussetzung dafür, 
dass Kinder sich gut entwickeln. Die Begleitung, Un terstützung und Förderung einer 
gesunden Entwicklung, insbesondere der Kinder mit b esonderen Bedürfnissen und 
die notwendige Unterstützung ihrer Eltern ist daher  umfassend und nicht in Alleinzu- 
ständigkeit einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige W eichen für eine gesunde Entwick- 
lung müssen daher im Zusammenwirken der beteiligten  Professionen und möglichst 
früh gestellt werden.  
 
• FEU-Kampagne im Bezirk Nord (Nr. 10) 
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die F rüherkennungsuntersuchungen (FEU) 
besonders wichtig, um die kindliche Entwicklung zu beobachten und Probleme wie z.B. Er- 
krankungen oder Entwicklungsstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. 
Durch das Meldeverfahren zu den Früherkennungsunter suchungen nimmt der Kommunale 
Sozialdienst seit 2010 Kontakt zu Familien auf, die  die Vorsorgeuntersuchung ihrer Kinder 
versäumen oder nicht in Anspruch genommen haben und  prüft dann in eigener Zuständig- 
keit, „ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdu ng des Wohls eines Kindes vorliegen“. 
Die Auswertungen der FEU-Daten der Stadt Münster zeigen auf, dass sich die erforderlichen 
Überprüfungen durch den KSD in den vergangen vier J ahren im stadtweiten Durchschnitt 
zwischen 7,1 und 8,5 Prozent bewegt haben. 2014 lag  der Durchschnittswert bei 8 Prozent. 
Der Bezirk Nord weicht deutlich von diesen Durchsch nittswerten ab und erfordert Nachgän- 
ge, die zwischen 10,5 Prozent (2010) und 13,1 Proze nt (2013) bzw. 12,8 Prozent in 2014 
liegen. Deshalb soll speziell für den Bezirk Nord i n Kooperation mit den Stadtteilkoordinato- 
ren Frühe Hilfen, dem Kommunalen Sozialdienst und d em Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten eine zielgruppenger echte und niedrigschwellige Kampag- 
ne mit folgenden Zielen entwickelt werden: 
- Eltern für die gesundheitlichen Belange ihres Kindes zu sensibilisieren und zu motivieren. 
- Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zur Teilnahme des Kindes an der FEU zu fördern. 
- Die Abklärung möglicher Hilfebedarfe vorzunehmen. 
- Ggf. an weitere Unterstützungsangebote zu vermitteln.  
- Die Vernetzung zu den Kinderärzten vor Ort zu optimieren. 
 
Für Sachkosten bzw. die Entwicklung z. B. von Flyer n, Plakaten, Broschüren und weiteren 
zielgruppengerechten Informationsmaterialien, erhal ten die Stadtteilkoordinatoren 2015 ein 
Budget von einmalig 5.000 Euro. Die Umsetzung der Kampagne selbst wird sich auf die Jah- 
re 2016 und 2017 erstrecken.

- 6 - 
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
 
Kinder- und Jugendarmut geht häufig einher mit Bild ungsarmut. Bildung verstanden 
als der Erwerb von Wissen, sozialen Kompetenzen sow ie geistigen und kulturellen 
Fähigkeiten. Bildung eröffnet Lebenschancen und ist  Voraussetzung für Chancenge- 
rechtigkeit. Deshalb gilt es, soziale oder herkunft sbedingte Nachteile durch gezielte 
Maßnahmen oder Förderprogramme auszugleichen, damit  Kinder und Jugendliche so 
unterstützt werden, dass sie ihre individuellen Pot enziale voll entfalten können und 
schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.  
 
• Erweiterung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlings- 
     einrichtungen (Nr. 19) 
Die Zahl der nach Münster ziehenden Flüchtlinge ist  seit 2012 deutlich ansteigend. Im Okto- 
ber 2014 lebten 546 Kinder und Jugendliche, im Juni  2015 bereits 771 Kinder und Jugendli- 
che von 0 bis 18 Jahren entsprechend dem Unterbring ungskonzept der Stadt Münster in 
verschiedenen Flüchtlingseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Darunter rd. 448 junge 
Menschen im Alter von 6 bis 18 Jahren.  
Diese Entwicklung verlangt nach neuen Konzepten und  Zugängen, um den Kindern und Ju- 
gendlichen auch außerhalb der institutionellen Anbi ndung an Schule in ihrem Sozialraum 
entsprechende Lern- und Erfahrungsräume sowie aktiv e Integrations- und gesellschaftliche 
Teilhabechancen zu ermöglichen.  
Mit der Vorlage „Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und 
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen“ (V/0700/2014) im November 2014 hat sich die öf- 
fentliche Jugendhilfe gemeinsam mit den freien Träg ern der offenen Kinder- und Jugendar- 
beit den Auftrag gegeben, die Neuausrichtung der An gebote für Kinder und Jugendliche aus 
den Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen einer Modellphase zu initiieren. Ziel ist es, den jun- 
gen Menschen aus den Flüchtlingseinrichtungen den Z ugang zur offenen und mobilen Ju- 
gendarbeit zu ermöglichen bzw. den Übergang von der  Flüchtlingseinrichtung in die Jugend- 
einrichtung durch aktive Ansprache und Angebote so zu gestalten, dass die Kinder und Ju- 
gendlichen von den Angeboten im Stadtteil partizipi eren und sich in ihrem Lebensumfeld 
integrieren können. Die Träger der Angebote der off enen Kinder- und Jugendarbeit erhalten 
für Ihre Gruppenangebote eine einmalige Zuwendung in Höhe von 13.520 € pro Standort pro 
Jahr. Im Rahmen der Modellphase können 2015 von die sem Ansatz die jungen Menschen 
bereits in sieben Sozialräumen, in denen eine neue,  durch Umbau oder in Pavillonbauweise 
realisierte Flüchtlingseinrichtung entstanden ist, von den kinder- und jugendpädagogischen 
Angeboten profitieren.  
 
Durch weiter ansteigende Flüchtlingszahlen sind im Laufe des Jahres 2015 weitere, zeitlich 
befristete Flüchtlingseinrichtungen für Familien in  Pavillonbauweise an verschiedenen 
Standorten im Stadtgebiet entstanden. Vor diesem Hi ntergrund sind die pädagogischen An- 
gebote für Kinder und Jugendliche aus den Flüchtlin gseinrichtungen an sechs weiteren 
Standorten (davon 2 Standorte mit doppelter Belegun g) entsprechend zu erweitern und inte- 
rimsweise über das „Maßnahmenprogramm einer kind- u nd jugendbezogenen Armutsprä- 
vention“ zu finanzieren. 
 
 
„Kompetent im Wir“ (Nr. 22) 
Die Jugendtheater-Werkstatt Münster e.V. möchte ein  3-jähriges Projekt zur Förderung von 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Mi grationsvorgeschichte von Januar 
2016 bis Ende 2018 durchführen. Der Verein tritt an , um die soziale Kompetenz und Integra- 
tion verschiedener sozialer Gruppen durch kommunika tive Maßnahmen kultureller Sozialar- 
beit auszubauen. Dies geschieht insbesondere mit Hilfe der Medien Spiel und Theater.  
Der Förderschwerpunkt liegt auf Empowerment. Hauptz iel der "Kompetenzwerkstatt" ist es 
dementsprechend, die Selbstermächtigung bzw. den Gr ad an Autonomie und Selbstkompe- 
tenz von jungen Menschen, unabhängig von Herkunft u nd Status, zur kulturellen und demo- 
kratischen Teilhabe zu fördern und damit einen Beitrag zu leisten zur Sorgeselbstständigkeit, 
zum Verantwortungsbewusstsein für sich und das Gemeinwesen und somit zur Integration.

- 7 - 
Mit dem Projekt „Kompetent im Wir“ werden Strukture n entwickelt und aufgebaut für das 
"Fitmachen" junger Heranwachsender zu Multiplikator en, zu Verantwortungsträgern mit ho- 
her Identifikation und Teilhabern / Mitgestaltern unserer Gesellschaft.  
Neu und ein Schwerpunkt in diesem Projekt ist zudem  der Aufbau eines Stützpunktes bzw. 
einer Anlaufstelle für Jugendliche im Bezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus, um in Kooperation 
mit dem ATRIUM e.V. eine Anlaufstelle und ein niedr igschwelliges Angebot für die Jugendli- 
chen vor Ort vorzuhalten und sie mit ihren Belangen  aufzufangen. Dabei sollen ein oder 
mehrere ausgewählte jugendliche Coaches mit Vorerfa hrungen in kleinen Projekten mitwir- 
ken und die Schnittstelle bzw. Kommunikation zu and eren Stützpunkten in Münster liefern. 
Ziel des Projektes ist es, die Selbstkompetenz der jungen Menschen unabhängig von ethni- 
scher Herkunft und sozialem Status, zur gesellschaf tlichen, kulturellen und demokratischen 
Teilhabe, mittels Qualifikation und Partizipation z u stärken. Mit dem Projekt sollen bei den 
beteiligten Jugendlichen die sozialen, interkulture llen und integrativen Kompetenzen ent- 
deckt, gefördert und weiter entwickelt werden. Um d en beteiligten Jugendlichen, die Mög- 
lichkeit zu geben, ihre eigenen Wünsche, Vorstellun gen und Pläne formulieren zu können, 
werden Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit geschult und trainiert. Durch verschiedene 
Aufgabenstellungen erlernen und erwerben sie Eigenv erantwortung. Die Arbeit bzw. Ausei- 
nandersetzung in den Gruppen oder Teams betraut und  befähigt die jungen Erwachsenen 
auch Verantwortung für Andere zu übernehmen. Diejenigen, die bereits über Vorerfahrungen 
verfügen und sich besonders engagieren, bilden ihre  multiplikatorische Kompetenz aus, weil 
sie ihre eigenen Kompetenzen an andere Jugendliche vermitteln. Grundsätzlich soll das ge- 
samte Vorhaben die Persönlichkeitsentwicklung aller  Beteiligten über die Erfahrung von 
Selbstwirksamkeit, Identifikation über Sprache und gemeinsamem Gestalten/Handeln stär- 
ken und die Lebenstüchtigkeit der jungen Menschen a uf verschiedenen Ebenen vertiefen 
und verbessern:  
-  Lernen, um Wissen/Bildung zu erwerben, 
-  Lernen zu handeln: Kompetenzen praktisch anwenden in Schule/Arbeit/Leben,  
-  Lernen zusammenzuleben: Teamfähigkeit, Verständnis und Verantwortung für Andere, 
   Konfliktbewältigung,  
-  Lernen, um sich zu entfalten: die Fähigkeit, die persönliche und gesellschaftliche Entwick- 
   lung zu gestalten.  
 
 
• „Come on“: ankommen – mitkommen - weiterkommen (Nr. 20) 
Das Projekt „Come on“ ist ein individuell begleiten des Förderangebot für Jugendliche mit 
Migrations- bzw. Fluchthintergrund innerhalb der Ju gendwerkstatt des Jugendausbildungs- 
zentrums (JAZ gGmbH). In der berufsvorbereitenden M aßnahme der Jugendwerkstatt erhal- 
ten junge Menschen aus Münster, die zwischen 16 Jah re und 20 Jahre alt sind und i. d. R. 
ihre Schulpflicht erfüllt haben, die Möglichkeit, s ich beruflich zu orientieren, verschiedene 
Arbeitsbereiche kennen zu lernen und in weiter qual ifizierende Maßnahmen (Schule oder 
Ausbildung) vermittelt zu werden.  
Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jugen dwerkstatt befinden sich i. d. R. drei 
bis vier Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte bzw. junge Menschen aus Flüchtlingsgebie- 
ten, die in Münster z. T. gerade Fuß gefasst haben, häufig mit geringer oder fehlender Quali- 
fikation aus dem Schulsystem ausgeschieden sind und  sich in einem schwierigen Über- 
gangsprozess von der Schule in den Beruf befinden.  
Ein zentraler Erfolgsfaktor, um diese Jugendlichen an weiterführende (Aus-) Bildungsmaß- 
nahmen heranzuführen und ihnen berufliche und persö nliche Zukunftsperspektiven zu eröff- 
nen, ist eine individuelle Begleitung, Beratung und  Förderung. Unter diesem Leitgedanken 
setzt das neue und im Alltag der Jugendwerkstatt integrierte Angebot „come on“ an: Jugend- 
liche mit Migrationsvorgeschichte sollen im Rahmen einer individuellen Unterstützung, Be- 
gleitung und Beratung durch eine erfahrene sozialpä dagogische Fachkraft ihre persönlichen 
Kompetenzen und beruflichen Perspektiven im Zusamme nhang mit Fragen von Berufsorien- 
tierung, Ausbildung und Berufstätigkeit weiterentwi ckeln können. Ziel ist es, die Potentiale 
der jungen Menschen auszuloten und stärker zu förde rn, um ihnen die Chance einer berufli- 
chen Teilhabe in unserer Gesellschaft zu geben. Die Begleitung der Jugendlichen soll – aus- 
gerichtet an den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen – aktiv, handlungsorien- 
tiert und praxisbezogen erfolgen. Dabei sollen die jungen Menschen ihre Ziele mitbestimmen

- 8 - 
und Selbständigkeit, Selbstsicherheit und Selbstver antwortung als Grundlage für ein selbst- 
bestimmtes Leben erwerben.  
 
Die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen umfasst im Wesentlichen folgende 
Punkte: 
- Förderung der Sprachkompetenzen in einer Lerngruppe (Deutsch und Englisch) als  
  Voraussetzung für weiterführende berufliche Qualifizierungsmaßnahmen 
- Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten wie z. B. gesund und günstig einkaufen, Verträge  
  richtig lesen und abschließen etc.  
- Entwicklung sozialer Kompetenzen u. a. mit sportlichen Aktivitäten 
- Training kognitiver Fähigkeiten in Einzel- und Gruppenarbeit 
- Lebenswelterkundung bezogen auf die Behörden- und Bildungslandschaft in Münster 
 
Flankierend findet eine Einzelbegleitung der Jugend lichen statt, um die individuellen Förder- 
bedarfe bzw. Ziele und Perspektiven zu erörtern und  Unterstützungsmaßnahmen zu initiie- 
ren. Darüber hinaus sollen in Kooperation mit dem A mt für Schule und Weiterbildung bei 
Bedarf die Angebote aus dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wie z. B. für eine 
individuelle Potentialanalyse genutzt werden, Überg änge zu Fachdiensten oder Bildungsan- 
geboten eingeleitet und begleitet und zwischen den Systemen vermittelt werden. 
 
 
• Schuldenprävention für Jugendliche und junge Erwachsene (Nr. 21) 
Überschuldung im Jugendalter ist eine ernstzunehmen de Problematik, die nicht mit Jugend- 
armut gleichzusetzen ist. Gleichwohl aber kann Über schuldung zu Armut führen. Viele junge 
Leute verschulden sich heute durch Internet- und Te lefonrechnungen. Ursachen der Ver- 
oder Überschuldung liegen dabei häufig in der Intra nsparenz der Verträge und der Unwis- 
senheit bzw. wirtschaftlichen Unerfahrenheit der Ju gendlichen und jungen Erwachsenen. 
Aber auch die Definition der eigenen Persönlichkeit  über Statussymbole, unbedachter Kon- 
sumerwerb oder der in der Familie praktizierte Lebe nsstil tragen oftmals dazu bei, dass jun- 
ge Menschen gerade auch dann, wenn sie mit 18 Jahre n die volle Geschäftsfähigkeit erhal- 
ten oder sich verselbstständigen, d. h. ihren erste n eigenen Haushalt gründen wollen, in fi- 
nanziell schwierige Situationen geraten. So verzeic hnet z. B. die Verbraucherzentrale Müns- 
ter oder auch die Rechts- und Schuldenhilfe des stä dtischen Jugendinfomations- und –
bildungszentrums (Jib) in Münster seit Jahren einen  konstanten Beratungsbedarf bei jungen 
Menschen zu Schulden und deren rechtliche Auswirkungen.  
Entsprechende Beratungsangebote liegen grundsätzlic h eher im nachsorgenden Bereich. 
Wenn Jugendliche Beratung in Anspruch nehmen, sind sie häufig bereits verschuldet. 
An dieser Stelle setzt das Konzept des präventiv au sgerichteten Bildungs- und Beratungs- 
projektes „Schuldenprävention für Jugendliche und j unge Erwachsene in Münster“ an, wel- 
ches unter der Gesamtkoordination des Jib in Kooper ation mit den freien Trägern des AK 
Schuldnerberatungsstellen bzw. der AG`s gem. § 78 S GB VIII entwickelt und durchgeführt 
werden soll. Ziel des auf verschiedenen Modulen auf bauenden Präventionsprojektes ist es, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig allg emeine Finanzkompetenzen zu vermit- 
teln und so deren Ver- oder Überschuldung zu vermei den. Dies verlangt eine aktive Anspra- 
che der Zielgruppe der 16- bis 27-jährigen. Das Pro jekt umfasst dementsprechend stadtweit 
unterschiedliche Orte, Lebens- und Freizeitbereiche (Jugendhilfe, Schulen, Berufskollegs).  
Um die Zielgruppe zu erreichen, sollen zudem Beiträ ge für soziale Medien wie z. B. Video- 
kurzfilme, YouTube, Facebook mit den jungen Mensche n gemeinsam entwickelt und einge- 
setzt werden. Zudem werden Informationsmaterialien erarbeitet und Präventionsstunden für 
weiterführende Schulen bzw. Berufskollegs oder Juge ndgruppen mit entsprechendem me- 
thodisch-didaktischem Unterrichtsmaterial entwickel t. Weitere Bausteine beinhalten einen 
Vortragsabend für Eltern sowie eine Fachtagung für Multiplikatoren aus Schule und Jugend- 
hilfe zum Thema Schuldenprävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

- 9 - 
• Boxprojekt  „Farids QualiFighting“ (Nr.23) 
Das Projekt Farids QualiFighting wurde 2006 von Her rn Prof. Dr. Vatanparast und Herrn Dr. 
Ulrich Thelen ins Leben gerufen. Träger ist die Telekom-Post SV Münster 1930 e.V. 
Das Angebot bietet täglich für Kinder und Jugendlic he aus dem Stadtteil Coerde, aber auch 
aus dem Stadtgebiet, ein Box- und Nachhilfetraining  an. Der Stadtteil Coerde, in dem das 
Projekt durchgeführt wird, zeichnet sich durch eine n hohen Anteil von Menschen mit Migrati- 
onsvorgeschichte und Hauhalten aus, die von SGB II leben. Die Lebenslage vieler der hier 
lebenden Jugendlichen ist u. a. geprägt durch die A rbeitslosigkeit der Eltern, wirtschaftliche 
Armut, Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit im Hinblick auf das Erreichen von guten Bildungs- 
abschlüssen.  
Das Boxprojekt bietet Jugendlichen in dieser Situat ion eine wertvolle Unterstützung, klare 
Strukturen und erleichtert es ihnen sich in Regelwerke und in die Gesellschaft zu integrieren. 
So erhalten die Jugendlichen einen umfassenden Nach hilfeunterricht, dessen erfolgreicher 
Besuch Voraussetzung dafür ist anschließend das Box training in der Sporthalle nebenan 
aufzusuchen. Zum pädagogischen Konzept gehört es, d ass nur Boxen darf, wer vorab seine 
schulischen Hausaufgaben/ Leistungen erbracht hat. An der Planung und Durchführung bei- 
der Bereiche (schulisch und sportlich) sind die Jugendlichen intensiv beteiligt.  
Das Konzept zeichnet sich durch das Prinzip „förder n und fordern“ aus. Nur wer schulische 
Fortschritte macht, darf als Belohnung am Boxtraini ng teilnehmen. Die Möglichkeit, mit deut- 
schen und europäischen Meistern und Dr. F. Vatanpar ast (ehemaliger Olympionike und 
Hochleistungsboxer) gemeinsam zu trainieren, ist eine extrem hohe Motivation für die jungen 
Menschen auch gute Leistungen in der Schule anzustr eben, dort pünktlich zu erscheinen 
und sich nicht nur im schulischen, sondern auch im privaten Rahmen nach gesellschaftlich 
akzeptierten Werten und Normen und Regeln zu verhal ten bzw. sich zu bemühen, Konflikte 
anders zu lösen.   
Ziel des Angebotes ist es, die Persönlichkeitsentwi cklung der Kinder und Jugendlichen 
ganzheitlich zu fördern: So wird den jungen Mensche n in Zusammenarbeit mit anderen Or- 
ganisationen vor Ort beispielsweise die Gelegenheit geboten, ihre eigenen Talente zu entde- 
cken und zu entwickeln. Gleichzeitig wird die Orien tierung an für alle geltenden Regeln 
(Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Respekt etc.) gefo rdert. Zudem werden auch die Eltern der 
Teilnehmenden in die Aktivitäten des Projekts, wie beispielsweise Fahrten zu Wettkämpfen, 
mit einbezogen, wodurch eine stärkere Vernetzung de r ansässigen Bevölkerung erreicht 
wird. Eingebunden werden auch Studierende der Unive rsität, die durch begleitende Semina- 
re in die Arbeit mit den Jugendlichen (schulisch und sportlich) integriert werden. 
Das Projekt hat nationales Aufsehen erregt und wurd e bereits mehrfach ausgezeichnet. Die 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Projekt zeigen de utlich mess- und spürbar gewordene 
Leistungsorientierungen, die sich nicht nur in der Schule, sondern auch beispielsweise an 
errungene Welt- und Europameistertiteln deutlich machen.  
Kooperationspartner in dem Boxprojekt sind u. a. di e Hauptschule Coerde, das Polizeipräsi- 
dium Münster, das Sportinternat Münster, das Amt fü r Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster, der Verbund sozialtherapeutischer Ei nrichtung (VSE) Coerde sowie die 
Fachhochschule Münster und die Universität Münster.  
 
 
• „Social Media“:  Medienkompetenzförderung (Nr.24) 
Social Media Dienste wie z. B. Facebook, Twitter, Y ouTube und Co sind aus der heutigen 
Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken, im Gegenteil, sie sind 
allgegenwärtig. Web 2.0, das "Mitmachnetz", digitale Kommunikationskanäle mit Echtzeitfak- 
tor sind angesagt. Social Media oder auch die sozia len Medien bezeichnen digitale Medien 
und Technologien, die es Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und me- 
diale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu erste llen. Dies beinhaltet nicht nur - gerade 
durch einen häufiger eher unkontrollierten Umgang i n der Gruppe der Jugendlichen und jun- 
gen Heranwachsender gewisse Risiken (z. B. Cybermob bing), sondern auch ein großes Po- 
tential im Hinblick auf Zugang zu Information, Bild ung und Partizipation. Der Begriff "Social 
Media" wird aber auch für die Beschreibung einer ne uen Erwartungshaltung an die Kommu- 
nikation genutzt, die durch diese Entwicklung sehr viel schnelllebiger geworden ist. Mit stei- 
gender Mediatisierung des Alltags werden der Umgang  mit Social Media Diensten und eine 
entsprechende Medienkompetenz zu einer wichtigen Re ssource und Schlüsselkompetenz

- 10 - 
und Bestandteil der modernen Alltagsbildung. Dies v erlangt den Erwerb von Medienkompe- 
tenz auf allen Ebenen des sozialen Beziehungsgeflec htes: bei Kindern, Jugendlichen, Eltern 
und auch weiteren Bezugspersonen wie z. B. pädagogi schen Fachkräften in Schule und Ju- 
gendhilfe.  
Vor dem Hintergrund, dass auch der Erwerb von Medie nkompetenz durch ökonomische, 
kulturelle und soziale Herkunftsressourcen beeinflusst wird, sind Ungleichheiten in Bezug auf 
die Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben und ein em selbstbestimmten Umgang mit den 
Medien auszugleichen.  
Hier setzt das „Social Media Projekt“ des Jugendinf ormations- und -bildungszentrums (Jib) 
an: Um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen und sie im Umgang mit sozialen 
Medien zu qualifizieren, sollen zunächst Mitarbeite nde aus der offenen Kinder- und Jugend- 
arbeit zu bestimmten Themen aus dem Social Media-Be reich von bundesweiten Experten 
weiter gebildet werden und die Medienkompetenzen er werben, die sie dann als Multiplikato- 
ren an die Kinder und Jugendlichen in ihren Einrich tungen im jeweiligen Sozialraum mit kos- 
tenlosen Angeboten weitergeben können. Dies gelingt  nicht mit großen Informationsveran- 
staltungen, sondern in kleinen, überschaubaren mehrtägigen Workshops mit jeweils 5 bis 10 
Teilnehmenden, in denen sich die Mitarbeitenden sel ber ausprobieren können und die so 
Nachhaltigkeit garantieren. Diese Workshops dürfen kein einmaliges Angebot sein, sondern 
müssen inhaltlich fortgeschrieben und immer wieder angepasst bzw. vertieft werden, um der 
auf dem „digitalen Markt der Möglichkeiten“ immer s chneller stattfindenden Veränderung 
gerecht zu werden und die Kompetenzen an die Jugendlichen weitergeben zu können.  
Eine erste spezialisierte Fortbildungsreihe zu Soci al Media Themen für die Jugendhilfe in 
Münster“ konnte über Spendengelder in 2015 erfolgreich durchgeführt werden.

- 11 - 
Strukturelle Maßnahmen: 
Neben dem Ausbau von Infrastrukturangeboten, zielgr uppenspezifischen und sozial- 
raumbezogenen Maßnahmen sind insbesondere die umfas sende Qualifizierung und 
Sensibilisierung von Fachkräften zu kindspezifischen Risiken und Folgen von Kinder- 
armut und Konzepten zur Resilienzförderung, das Bür gerschaftliche Engagement so- 
wie die Vernetzungsstrukturen zwischen Schule, Juge nd- und Gesundheitshilfe sys- 
tematisch zu fördern und strukturell zu verankern. 
 
• Stadtteilkoordination Frühe Hilfen (Nr.12) 
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogene n Armutsprävention in Münster 
wurden ab 2011 mit jeweils einer halben Stelle Stad tteilkoordinatoren in drei ausgewählten 
Quartieren (Angelmodde, Berg Fidel und Gievenbeck) eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz 
modellhaft im Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgr eich erprobt und als Regelangebot imple- 
mentiert. Mit der Vorlage V/0144/2014 hat der Aussc huss für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien eine Mittelerhöhung in Höhe von 50.000 Euro fü r das Maßnahmenprogramm einer kind- 
bezogenen Armutsprävention in Münster beschlossen, so dass der Einsatz der Stadtteilko- 
ordinatoren im Frühjahr 2014 zusätzlich auf den Stadtteil Kinderhaus im Bezirk Nord und den 
Bezirk Mitte erweitert werden konnte. Derzeit sind die Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen in 
fünf Bezirken und sechs Stadtteilen mit jeweils ein er halben pädagogischen Koordinations- 
stelle tätig. Ein erster Erfahrungsbericht der Stad tteilkoordination Frühe Hilfen wurde dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im O ktober 2014 vorgelegt (V/0703/2014). 
Aufgrund der in allen Stadtteilen deutlich erkennbaren positiven Effekte aus der Tätigkeit der 
Stadtteilkoordinatoren, ist es sinnvoll, das Angebo t in der Stadt Münster sukzessive auszu- 
bauen. So soll auf der Grundlage von Sozialstruktur daten und der fachlichen Einschätzung 
der pädagogischen Fachkräfte der Einsatz der Stadtt eilkoordination auf den Bezirk Hiltrup 
mit dem Schwerpunkt auf Hiltrup-Mitte und Hiltrup-W est erweitert werden. Die Stadtteilkoor- 
dination im Bezirk Hiltrup soll ebenfalls an eine E rziehungsberatungsstelle angebunden wer- 
den, um von der multiprofessionellen Ausrichtung un d der langjährigen Beratungserfahrung 
zu profitieren. Im Bezirk Hiltrup ist dies das Diak onische Werk Münster, Beratungs- und Bil- 
dungszentrum GmbH.  
Die Stadtteilkoordination ist Ansprechperson für Familien mit Kindern von null bis sechs Jah- 
ren sowie für alle Institutionen, die mit dieser Zi elgruppe arbeiten, so dass Eltern und deren 
Kinder von einem frühzeitigen und systematischen Zu gang zu präventiven Eltern-Kind-
Angeboten profitieren und verbindliche Kooperations beziehungen zwischen Jugend-, Ge- 
sundheitshilfe und Soziales aufgebaut werden können . Der Fokus liegt zudem darauf, ver- 
bindliche Präventionsstrukturen zu erarbeiten und A ngebotslücken von frühen, nied- 
rigschwelligen Hilfen zu identifizieren bzw. zu schließen. Die Aufgabe der Stadtteilkoordinati- 
on beinhaltet damit zwei wichtige Faktoren innerhal b der gesamten Präventionsarbeit. Zum 
einen gewährleistet sie die Zugänge der Familien zu  den unterschiedlichen Unterstützungs- 
angeboten verschiedener Systeme, zum anderen leiste t sie wesentliche Netzwerkarbeit im 
Stadtteil und der Kommune. Die Stadtteilkoordinatio n Frühe Hilfen erbringt damit insgesamt 
einen wesentlichen Beitrag zu einer lückenlosen Prä ventionskette und ist ein bedeutender 
Baustein in einem gesamtstädtischen Präventionskonzept.  
 
• Familienpaten (Nr. 20) 
Die „Familienpaten“ des Caritasverbandes ist ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot 
mit geschulten Ehrenamtlichen für Familien mit geri ngen materiellen und sozialen Ressour- 
cen. Ehrenamtliche leisten dabei konkrete alltagspr aktische Unterstützung in den Familien 
indem sie beispielsweise Alleinerziehende entlasten , bei Behördengängen behilflich sind 
oder die Kinder bei den Hausaufgaben betreuen. Die lebenspraktische Begleitung vor Ort 
und die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglic her Belastungen führt insgesamt zu einer 
Stärkung der Familien. Bis zum Sommer 2014 wurden a n die 60 Familien durch die Famili- 
enpaten begleitet. Eine externe Evaluation in dem Z eitraum von 2010 bis 2013 hat aufge- 
zeigt, dass die Familien die Familienpatenschaften als sehr hilfreich bewerten. Bei den Eltern 
zeigten sich zudem deutlich positive Veränderungen bezogen auf ihr Sicherheitsempfinden 
mit den Kindern und bezogen auf Gefühle der Überforderung bei der Alltagbewältigung.

- 12 - 
• Qualifizierung von Fachkräften zu Armutsfragen und Resilienzförderung (Nr. 13) 
Ein wesentlicher Ansatzpunkt um Bedarfslagen von Fa milien zu erkennen und mit ihnen ins 
Gespräch zu kommen sind die im Sozialraum tätigen F achkräfte. Für spezifische Problemla- 
gen und Fragestellungen wie z.B. innerhalb der Elternberatung sind gezielte Qualifizierungen 
angezeigt und entsprechende Konzepte zu entwickeln.  Entsprechend der Lebenslagen der 
Familien vor Ort und der von den Fachkräften formul ierten Bedürfnisse sollen deshalb Quali- 
fizierungsangebote im Umgang mit Eltern und Kindern , die in Armutssituationen leben, er- 
möglicht werden. Zielgruppen sind dabei insbesonder e die pädagogischen Fachkräfte in 
Kindertageseinrichtungen bzw. Familienzentren, im o ffenen Ganztag und der Kinder- und 
Jugendarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt innerhalb de r Qualifizierungsbestrebungen liegt auf 
dem Themengebiet der Resilienzforschung und der Res ilienzförderung. Die Inhalte dieser 
Fortbildungen und Fachvorträge schärfen vor allem d en Blick auf die Potentiale der Kinder 
die in belasteten Lebenszusammenhängen aufwachsen. 
 
• Präventionskonferenz (Nr. 17) 
Die Präventionskonferenz unter Federführung des Amt es für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien der Stadt Münster dient dem partnerschaftlichen Dialog zwischen kommunalen Fachkräf- 
ten und freien Trägern im Bereich der Frühen Hilfen  und Prävention aus den Ressorts Ju- 
gend, Gesundheit, Schule, Soziales und Politik und bildet eine Basis für ein gemeinschaftlich 
vernetztes Handeln. Die erste kommunale Präventions konferenz wurde im März 2012 unter 
dem Titel „Starke Kinder – begleiten – fördern – schützen“ durchgeführt; die zweite münster- 
aner Präventionskonferenz fand im April 2014 unter der Prämisse „Auf den Anfang kommt es 
an! präventiv -qualifiziert – vernetzt“ statt. Auf dieser Präventionskonferenz wurde die Prä- 
ventionsmaxime der Stadt Münster als ein gemeinsame s Ergebnis aller Akteure verabschie- 
det. Diese bildet seither die gemeinsame Grundlage für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen 
und Familien unter der Prämisse „vom Kind her denken!“. Angeregt von den Teilnehmenden 
der ersten Präventionskonferenz, konnte auf der zwe iten Präventionskonferenz zudem die 
Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt Münster“ vorgestellt werden. Dieser neue onli- 
ne-Service ermöglicht eine sozialräumliche, nach Altersgruppen (aktuell von der Schwanger- 
schaft bis zum 8. Lebensjahr) aufbereitete und themenorientierte Suche präventiver Angebo- 
te in Münster. Die Ergebnisse und Themenschwerpunkt e der zweiten Präventionskonferenz 
werden im übergeordneten Netzwerk Frühe Hilfen weiter bearbeitet mit dem Ziel, die Zugän- 
ge für Kinder, Jugendliche und Familien zu den Unte rstützungsangeboten weiter zu verbes- 
sern, Präventionslücken systematisch zu identifizieren und in ein gesamtstädtisches Präven- 
tionskonzept zu integrieren.

Beratungsverlauf (4)

26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Killingstraße
  • Kinderhaus 70

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0621/2015
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37