V/0977/2015
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 (nach Beanstandung des Oberbürgermeisters)
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V_977_Anlage 2_-Satzung_NEU
3064 Zeichen
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03.07.2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der S tadt Münster mit Beschluss vom …….
folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.12.2014 erlassen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
die
bisherigen
festgesetzten
Gesamt-
beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit der
Gesamtbetrag
des Haus-
haltsplans
einschl. Nach-
träge festge-
setzt auf
€
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
986.897.070
1.014.070.290
15.708.580
12.349.750
-
-
1.002.605.650
1.026.420.040
Finanzplan
aus der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
915.599.340
929.378.040
36.730.090
70.025.400
107.568.334
33.760.000
19.108.580
18.102.750
156.000
13.890.140
-
-
-
-
-
-
62.320.634
-
934.707.920
947.480.790
36.886.090
83.915.540
45.247.700
33.760.000
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für di e Investitionen erforderlich ist, wird ge-
genüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 32.151.310 € um 12.954.140 € erhöht und
damit auf 45.105.450 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kredi tfinanzierung im laufenden Haushalts-
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsst ruktur und zur Begrenzung von Zinsän-
derungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich
der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und d er variablen Abschlüsse - insoweit
sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldens tandes aus Investitionskrediten zum
Jahresende begrenzt. Von Neuaufnahmen in Fremdwähru ngen wird abgesehen. Ausnah-
men sind nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Um-
schuldungen/Prolongationen für Investitionskredite.
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflicht ungsermächtigungen wird nicht geän-
dert.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb-
nisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherige n Festsetzung in Höhe von
27.173.220 € um 3.358.830 € vermindert und damit auf 23.814.390 € festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zu r Liquiditätssicherung wird nicht geän-
dert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 7
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht geändert.
§ 8
Die Regelungen des § 8 werden nicht geändert.
§ 9
Die Regelungen des § 9 werden nicht geändert.
§ 10
Die Regelungen des § 10 werden nicht geändert.
Münster,
V_977_Anlage 1b_Stellungnahme)
4542 Zeichen
Stadt Münster
II/20
06.11.2015
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf der 1.
Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
Stellungnahme der Verwaltung zu den Einwendungen
1. Einwendung: Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalts plan 2015
In dem Abschnitt „Ergebnisplan“ des Vorberichts wird eine Verbesserung des
Haushaltsdefizits von 3,4 Mio. € genannt.
Weggeschwiegen wird, dass am 25.09.2015 ein Risiko für den Jahresabschluss
von 18 Mio. € bestand, so dass sich die Verbesserung im Ergebnisplan 2015 nicht
einstellen wird.
Gegen diese unvollständige Information durch den Stadtkämmerer erhebe ich
Einwendungen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die finanziellen Erfordernisse zur Bewältigung des starken Zuzugs von Asylbewerbern sowie
weitere notwendige Veränderungen am beschlossenen Haushalt 2015 machen die
Aufstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich.
Finanzielle Belastungen, die sich darüber hinaus aus der Bewertung der
Kreditverbindlichkeiten in Schweizer Franken ergeben, sind nicht Gegenstand des
Nachtragshaushaltsplans, sondern sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum
31.12.2015 zu ermitteln. Auf das grundsätzliche Risiko für den Jahresabschluss 2015 hat die
Verwaltung verschiedentlich hingewiesen, zuletzt im Finanzbericht (Haupt- und
Finanzausschuss am 09.09.2015 –Vorlage V/0659/2015) und im Lagebericht zum
Jahresabschluss 2014 (Ratsvorlage V/0835/2015 vom 16.10.2015, Band ,1 Seite 116 f).
Beschlussvorschlag:
Der Einwendung wird nicht gefolgt.
2. Einwendung: Bilanzdarstellung 31.12.2013/31.12.2 012
Die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um 27,2 Mio. € wird nicht erläutert,
dagegen erhebe ich Einwendungen.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 die Bilanz zum
31.12.2013 beizufügen. Eine Erläuterung der Bilanz oder einzelner Bilanzposten im Rahmen
des Nachtragshaushaltsplans ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die vom Einwender angesprochene Erläuterung der Verringerung der allgemeinen Rücklage
ist vielmehr gesetzlich normierter Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Jahresabschluss
2013 befinden sich die entsprechenden Informationen im Anhang bei den Erläuterungen der
Bilanz (Band 1, Seite 62).
Beschlussvorschlag:
Der Einwendung wird nicht gefolgt.
2
3. Einwendung: Übersicht Stand der Verbindlichkeite n
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung wird der
„Voraussichtliche Stand zum Ende des Haushaltsjahres (31.12.2015)“ mit 12,477
Mio. € zu niedrig angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten ist eine Anlage zum
Nachtragshaushaltsplan. Sie soll Auskunft über den Stand der Verbindlichkeiten am Ende
des Vorvorjahres (hier = 31.12.2013) und deren mögliche Entwicklung bis zum Ende des
Haushaltsjahres 2015 geben.
Der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum
31.12.2015 ist in der Übersicht mit 12,477 Mio. Euro angegeben. Dieser Betrag entspricht
dem Stand der Verbindlichkeiten zum 01.01.2015, der wiederum aus der Bilanz zum
31.12.2014 abgeleitet ist.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Wesentlichen auf die
Aufnahme eines Kredites in Schweizer Franken zurückzuführen. Maßgeblich für die Höhe
der in Euro auszuweisenden Verbindlichkeiten ist daher der jeweilige Wechselkurs. Auch
und gerade unter Berücksichtigung der diesjährigen Entwicklungen beim Wechselkurs des
Schweizer Franken, sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Wechselkurs zum Ende
des Jahres 2015 belastbar vorherzusagen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW)
hält es in seinen Handreichungen für Kommunen zum Neuen Kommunalen Finanzmanage-
ment (6. Auflage, Seite 1.596) für vertretbar, bei den Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung auf eine Angabe zu dem voraussichtlichen Stand am Ende des Haus-
haltsjahres (hier = 31.12.2015) ganz zu verzichten, sofern der Betrag nicht abschätzbar ist.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die Beibehaltung des im Rahmen des Jahres-
abschlusses 2014 ermittelten Standes der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditäts-
sicherung zum 01.01.2015 als voraussichtlichen Stand zum 31.12.2015 für angemessen.
Beschlussvorschlag:
Der Einwendung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorlage
7652 Zeichen
V/0977/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
(nach Beanstandung des Oberbürgermeisters)
Beratungsfolge
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den vorliegenden drei Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW zum Entwurf des
1. Nachtragshaushaltsplans 2015 wird nicht gefolgt (Anlage 1).
2. Die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlo ssen
(Anlage 2 und Anlage zur Vorlage V/0842/2015).
Begründung:
Vorbemerkung
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit den Anlagen zum Haushaltsjahr 2015 ist vom Rat der
Stadt Münster auf Grundlage der Ratsvorlage V/0842/2015/1 am 11.11.2015 beschlossen worden.
Dieser Beschluss des Rates ist durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster gem. § 54 Abs. 2
GO NRW beanstandet worden.
Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften der Haushaltssatzung entsprechend (§ 81 Abs. 1
Satz 2 GO NRW).
Für die Haushaltssatzung ist u. a. folgende Vorschrift des § 80 Abs. 3 GO NRW zu beachten:
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser u n-
verzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Ei n-
sichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentl ichen Bekanntgabe ist eine Frist von mi ndestens
vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwe n-
dungen erheben können….“
Vorlagen-Nr.:
V/0977/2015
Auskunft erteilt:
Herr Winter
Ruf:
492 20 30
E-Mail:
WinterF@stadt-muenster.de
Datum:
27.11.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0977/2015
Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragssatzung konnten ausweislich der öffentlichen
Bekanntgabe in weniger als vierzehn Tagen abgegeben werden, vom 26.10.2015 bis 02.11.2015.
Das ist ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, da die geset z-
lich vorgeschriebene Mindestfrist für die Erhebung von Einwendungen (14 Ta ge) nicht eingehalten
wurde.
Da damit ein Verfahrensfehler vorliegt, der die Nichtigkeit der Haushaltssatzung zur Folge hat,
musste der Oberbürgermeister den entsprechenden Ratsbeschluss vom 11.11.2015 beanstanden.
Um die sich aus dem Verfahrensfehler erg ebenden Rechtsfolgen zu beheben, wird die Stadt
Münster das formale Verfahren zum Erlass der Nachtragssatzung wiederholen.
Entsprechend der Regelung in § 54 Abs. 2 GO NRW wird dem Rat zu seiner Sitzung am
16.12.2015 mit dieser Vorlage die Entscheidung übe r den Erlass der 1. Nachtragssatzung der
Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 1. Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2015 mit den Anlagen liegt nach vorheriger öffentlich er Be-
kanntmachung für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat vorau ssichtlich bis zum 16.12.2015
aus. Darüber hinaus ist er im Internet verfügbar. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom
20.11.2015 wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen gegen die Haus haltssatzung bis zum
07.12.2015 erhoben werden können.
Bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Nachtragssatzung vom 26.10. bis zum
11.11.2015 sind drei Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2015 eingega n-
gen. Obwohl das Verfahren der öffentlichen Auslegung und damit der Festsetzung des Zeitraumes
für Einwendungen (mindestens vierzehn Tage) neu aufgelegt werden musste, werden diese Ei n-
wendungen sowie die Stellungnahme der Verwaltung dieser Vorlage beigefügt. Die Verwaltung
empfiehlt, den Einwendungen nicht zu folgen.
Zu. 2.
1. Allgemeine Hinweise
Die finanziellen Erfordernisse zur Bewältigung des starken Zuzugs von Asylbewerbern sowie we i-
tere notwendige Veränderungen am beschlossenen Haushalt 2015 machen die Aufste llung einer
Nachtragssatzung bzw. eines Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich (§
81 GO NRW).
Die über diesen 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 vorzunehmenden Veränderungen betreffen s o-
wohl den Ergebnisplan als auch den Finanzplan für das Jahr 2015.
2. Ergebnisplan
Der bisherige Haushaltsplan 2015 sah ein Defizit von -27,2 Mio. € vor . Die Veränderungen am
Ergebnisplan führen insgesamt zu einer Verbesserung um 3,4 Mio. €, so dass das neue geplante
Jahresergebnis bei -23,8 Mio. € liegt. Da s Defizit im Ergebnisplan kann haushalt srechtlich durch
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen werden.
Die wesentlichen Veränderungen im Ergebnisplan betreffen die nachfolgenden Bereiche.
Steuern und ähnliche Erträge (Mehrerträge von 5,1 Mio. €, Anpassung der Haushaltsa nsätze
an vorliegende Bescheide bzw. an die erwartete Entwicklung)
Einkommensteuererträge: +4,0 Mio. €
Erträge bei der Grundsteuer B: +1,1 Mio. €
- 3 -
V/0977/2015
Immobilienmanagement (Defiziterhöhung um 3,4 Mio. €)
Mindererträge bei den Grundstücksverkäufen: -2,6 Mio. €
Aufwandserhöhung, insb. im Flüchtlingsbereich: +0,8 Mio. €
Jobcenter (Reduzierung des Defizits um 1,3 Mio. €)
Mehrerträge von 3,3 Mio. € und im Saldo Mehraufwendungen von 2,0 Mio. € reduzieren das
Defizit.
Sozialamt (Defizitsteigerung um 4,6 Mio. € im Bereich „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“
Produktgruppe 0503)
Saldierten Mehrerträgen von 1,1 Mio. € stehen um 5,7 Mio. € höher e Aufwendungen gege n-
über. Diese sind zu einem großen Teil durch den starken Flüchtlingszuzug verursacht.
Kinder- Jugendliche und Familien (insgesamt Defizitreduzierung um 7,4 Mio. €)
Im Bereich Kindertagesbetreuung zeigen sich höhere Landeszuweisungen vo n 6,0 Mio. €. Bei
den Aufwendungen ergibt sich grundsätzlich ein Mehrbedarf von 4,4 Mio. €. Dieser wird alle r-
dings dadurch aufgefangen, dass Aufwendungen für Januar- Zahlungen in Höhe von 5,5 Mio. €
in das Jahr 2016 abgegrenzt werden (Einmaleffekt).
Ausschüttung von Unternehmen/Eigenbetrieben (Ertragssteigerung um 1,4 Mio. €)
Mehrerträge ergeben sich bei den Ausschüttungen der citeq (+1,0 Mio. €), der AWM (+0,9 Mio.
€) und der Sparkasse Münsterland Ost (+2,5 Mio. €). Die Ausschüttung der Stadtwerke M üns-
ter GmbH muss um 3,0 Mio. € reduziert werden.
3. Finanzplan
Die im Finanzplan ausgewiesenen Veränderungen zu den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit sind grundsätzlich die Folge aus den Veränderungen im Ergebni s-
plan, soweit diese zahlungswirksam sind.
Die laufenden Einzahlungen in Höhe von 934,7 Mio. € liegen um 12,8 Mio. € unter den la ufenden
Auszahlungen von 947,5 Mio. €.
Der notwendige Kreditbedarf für Investitionen wird gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan um
13,0 Mio. € auf 45,1Mio. € steigen. Die mit den Krediten zu finanzierenden zusätzlichen Investit i-
onsmaßnahmen betreffen folgende Bereiche.
Sozialamt, Flüchtlingsunterkünfte: 12,5 Mio. €
Zur Errichtung (Umbau, Erstellung, Ankauf) und Einrichtung der kommu nalen Unterkünfte sind
verschiedene Maßnahmen zunächst außerplanmäßig angestoßen worden. Die endgültige F i-
nanzierung soll über diesen Nachtragshaushalt erfolgen. Die einzelnen Maßnahmen sind im
Teilfinanzplan 0503 aufgeführt.
Weitere Investitionen von insgesamt rd. 560 T€ sind in verschiedenen anderen Haushaltsbe-
reichen vorgesehen.
I.V.
Gez. Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage 1: Einwendungen und Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 2: Nachtragssatzung
V_977_Anlage 1a-Einwendungen
3092 Zeichen
Per 71 Unster
Amt für Finanzen und Beteiligungen en 02 y
: Stadt Münster Ant Or Finn „tw. 2015
: [120.01 20.1
Zimmer 362 D2.9 5 0.50
2. November 2015
{Ihre Zeighenilhre Nachriaht vom) (Meine Nachricht vom)
580 GO NRW
Einwendungen aufgrund dar Bekanntmachung des Entwurfs deri. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
1. Einwendung: Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
In dem Abschnitt „Ergebnispian" des Vorkerichte wird eine Verbesserung des
Haushailtsdafizits von 3,4 Mio € genannt.
Weggeschwlegen wird, dass am 25.08.2015 ein Risiko für den Jahresabschluss
von 16 Mio € bestand, so dass sich die Verbesserung Im Ergebnieplan 2015
nicht einstellen wird.
Gegen diese unvoliständige Information durch den Stadtkämmerar erhabe Ich
sinwendungen. -
Begründung:
In einfacher Sprache:
Der Stadtkämmerer sieht selbst eine Rielkoposition für die Haushaltswirtschaft in den Kredit-
verbindlichkeiten In Schweizer Frankan (CHF‘). Er schreibt selbst, dass bei einer anhaltenden
Kursveränderung CHF/EUR für die Stadt Münster ein Risiko von zurzeit bis zu 18 Mio €
(Stand: 25.09.2015) besteht, deren Auswirkungen beim Jahresabschluss 2015 zu barück-
siohtigen sind.
Stadt Münster |
EAX 0251-492 7715 voı
Amt für Finanzen und Beteiligungen "02. NOV. 205
Stadt Münster Amt für Finanzen und Beteiid,
. 20.01 2 10 Elaungen
Zimmer 362 Q20.30 20.0 Da
——— 0 Diao.o
2. November 2015
Ihre Zalchanihra Nachrloht vom] {Meine Naohrloht vom]
& 80 GO NRW
Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfs der. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
2. Einwendung: Bllanzdarstellung 31.12.2013/31.12.2012
Die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage
669.025.143,58 €
[81.12.2013 ___|
I]
um 27,2 Milo € wird nicht erläutert, dagegen erhabe Ich Einwendungen.
Stadt Münsı
En. er
02.N0V. 205 d
Amt für Finen
Ber FAX 02 51 „492 7715 vorab
Amt für Finanzen und Betelligungen
Stadt Münster mM in UNS Doteilgungen
ö Daoso ' [120,20
Zimmer 362 —_ 20,50 Dznsn
2. November 2015
Ihre Zeichen/lhre Nachrioht vom] _ [Maine Nachricht vom)
8 80 GO NRW
Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfs deri. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015
3. Übersicht Stand der Verbindlichkelten
Bel den Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssichsrung wird der „Vo-
rausslchtliche Stand zum Ende des Haushaltejahres (31 12.2015)" mit 12,477
Mio € zu niedrig angegeben.
Begründung:
In einfacher Sprache:
Es basteht hier ein Kredit In Höhe von 15.000.000,00 Schweizer Franken (CHF). Zur Rück-
zahlung dieses Kredites waren am 31.12.2014 bei einem Kurs von 1,2024 CHF für 1 € weni-
ger EURO notwendig als bei einer Rückzahlung am 31.12.2015. Das kann bereits gesagt.
werden, Wie hoch die Belastung für den Haushait dann sein wird, ist nicht genau vorherseh-
bar, aber — so wie In der Übersicht genannt „voraussichtlich“ - bei 13,9:Mlo €. Das wird
nicht angegeben
Das bedeutet, dass allein durch das Festhalten an diesen Liquiditätskredit eine Defiziterhö-
hung von rund 1,5 Mio entstanden ist. Auch dies wird nicht angegeben. .
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0977/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37