Mandari Insight

V/0900/2016

Nachhaltige Haushaltssanierung 2017

Vorlagen 27.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 16

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 - Mögliche Effekte aus NaSa auf den Ergebnisplan

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Ansehen

Anlage 3 - Amt 51 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

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Ansehen

Anlage 1 - Amt 10 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

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Ansehen

Anlage 2 - Amt 20 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

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Ansehen

Beschlussvorlage

41659 Zeichen

V/0900/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachhaltige Haushaltssanierung 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                       E-Government Vorberatung 
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das vom Rat in seiner Sitzung am 09.12.2009 formulierte Ziel eines ab dem Jahr 2020 dau-
erhaft ausgeglichenen Haushaltes ist unter den aktuellen Voraussetzungen und Bedingun-
gen nicht erreichbar. Der Rat beschließt deshalb die Sicherung der finanziellen Handlungs-
fähigkeit und Eigenständigkeit als kurz- bis mittelfristiges Ziel der städtischen Finanzpolitik. 
Sämtliche Maßnahmen der Stadt Münster mit finanziellen Auswirkungen ordnen sich dem 
strategischen Ziel der Erhaltung der eigenen Haushaltshoheit unter. Der Abbau des struktu-
rellen Defizits bleibt das langfristige finanzpolitische Ziel. 
 
2. Der Rat nimmt die angestoßenen Maßnahmen zur Nachhaltigen Haushaltssanierung zu-
stimmend zur Kenntnis.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die unter Punkt 2 bis 4 der Begründung vorgeschlagenen 
Vorlagen zu den Etatsitzungen der Gremien für eine Beschlussfassung parallel zum Haus-
haltsplan 2017 vorzulegen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine unmittelbaren Auswirkungen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0900/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Frau Dr. Cappenberg 
Ruf: 
492-2000 / 492-7022 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de 
CappenbergC@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0900/2016 
Begründung: 
 
Übersicht: 
 
1. Haushaltslage 
a. Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit 
b. Abbau des strukturellen Defizits 
c. Konsolidierungsstrategie 
 
2. Aufgabenkritische Ämteruntersuchungen und Geschäftsprozessoptimierung 
a. Personal- und Organisationsamt 
b. Amt für Finanzen und Beteiligungen 
c. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
d. Zeitplanung für die weiteren Untersuchungen 
 
3. Weitere Aktivitäten im Rahmen von NaSa 
a. Langfristige Innovationsprojekte  
b. Ertragsseitige Haushaltskonsolidierung  
c. Beiträge der städtischen Beteiligungen  
 
4. Weitere Hinweise zu den Etatberatungen 2017 
a. Mögliche Effekte von NaSa auf den Ergebnisplan 
b. Abschluss des Handlungsprogramms 2012-2017 
c. Ausblick 
 
 
1. Haushaltslage 
 
Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 hat die Verw altung den Rat darüber info rmiert, 
dass sich die ohnehin bekannte äußerst angespannte Haushaltssituation dramatisch ve rschlechtert 
hat. 
 
1a. Bewahrung der Finanzhoheit  
 
Die für einen rechtlich zulässigen, fiktiven Haushaltsausgleich erforderlichen Rücklag en ("Ausgleichs-
rücklage") werden durch fortlaufende Defizite in der Planung sukzessive aufgezehrt, s odass ab 2017 
nach heutigem Stand die sog. Allgemeine Rücklage (Bilanzielles Eigenkapital) in Anspruch geno m-
men werden muss. Daraus entstehen unmittelbare Rechtsfolgen, z.B. 
 ist der Haushaltsplan der Bezirksregierung nicht nur anzuzeigen, sondern zur Genehmigung vor-
zulegen, 
 die Genehmigung des Haushaltsplans kann von der Bezirksregierung unter Bedingungen und 
Auflagen erteilt werden, 
 bei Förderprogrammen (zweckgebundenen Zuweisungen) ist die kommunalaufsichtliche Zustim-
mung der Bezirksregierung einzuholen. 
 
Für die Genehmigungsfähigkeit eines nicht ausgeglichenen Haushaltsplanes müssen verbindl iche 
Schwellenwerte, die in der Gemeindeordnung festgeschrieben sin d, eingehalten werden. Für die 
Stadt Münster relevant wird insbesondere die Regelung des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO, wonach in zwei 
aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die Allgemeine Rücklage nicht um mehr als 5% in A nspruch 
genommen werden darf. 
 
Im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 hat sich die aktuelle Haushaltssituation im laufenden Jahr we i-
ter verschlechtert. Die nachfolgenden Grafiken stellen die sich aus den vorhandenen Planungen e r-
gebenden Jahresergebnisse sowie die jeweiligen Schwellenwerte zur Genehmigu ngsfähigkeit des 
Haushaltsplans für die Jahre 2015 bis 2020 dar.

- 3 - 
V/0900/2016 
 
 
 
Zur Erläuterung der Grafiken: 
Der Puffer zwischen jährlichem Defizit und den Schwellenwerten zur Vermeidung einer Haushaltss i-
cherung sinkt im Haushaltsplan 2016-2019 (1. Nachtrag) bis 2019 auf nur noch rund 11 Mio. € (Grafik 
links). Die weiter erhöhten Defizite nach dem Haushaltsplanentwurf 2017 -2020 brauchen die verbli e-
benen Puffer ab 2018 annähernd vollständig auf, so dass faktisch keinerlei Spielraum für finanzielle 
Mehrbelastungen mehr gegeben ist, um die Aufstellung eines Sicherungskonzepts bei der Komm u-
nalaufsicht zu vermeiden. 
 
Im Zusammenhang mit der Vorlage V/0743/2009 hat der Rat umfangreiche Beschlüsse zur zukünft i-
gen Haushaltsstrategie gefasst. U.a. wurde der Abbau des strukture llen Haushaltsdefizits als vorran-
gige Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt. Spätestens im Jahr 2020 sollte der Haushalt stru k-
turell ausgeglichen sein.  
 
Dieses strategische Finanzziel war in der Folge Grundlage verschiedener Aktivitäten zur Haushalt s-
konsolidierung, die ihrerseits auf einer Reihe von Maßnahmen in den 2000er Jahren fußten. Die e r-
heblichen Anstrengungen von Verwaltung und Rat in diesen Ja hren haben zwar teilweise zu deutlich 
positiven Effekten für den Haushalt geführt und den vorzeitigen V erlust der städtischen Haushaltsho-
heit verhindert. In einer gesamtheitlichen Betrachtung waren die Maßnahmen jedoch nicht nachhaltig, 
weil die Grundproblematik der defizitären Struktur im Haushalt nicht beseitigt wurde. 
 
Im Haushaltsplan 2017 wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erstmals das Haushaltsjahr 
2020 prognostisch dargestellt und sein voraussichtliches Ergebnis ermittelt. Das im Jahr 2009 b e-
schlossene Finanzziel eines ausgeglichenen Haushaltes 2020 wird demnach insbesondere durch das 
immense Investitionsprogramm für die wachsende Stadt, das in den kommenden vier Jahren fina n-
ziert werden muss, nicht erreicht. 
 
Drohende zukünftige Defizite aus den Erfordernissen zur Bewältigung der Herausforderung der 
wachsenden Stadt werden die Rücklagen und Puffer zur Vermeidung einer Haushaltssicherung we i-
ter aufzehren. Zunächst ist es deshalb erforderlich, die Verringerung von Defiziten in den F okus zu 
rücken. Auf diese Weise soll kurz - bis mittelfristig die Haushaltshoheit gewahrt werden. Um di eses 
Finanzziel zu erreichen, ist ihre konsequente Umsetzung durch Priorisierung auf allen Ebenen von 
Verwaltung und Rat erforderlich.  
 
Gleichwohl ist festzustellen: gelingt es nicht, die Defizite vollständig abzubauen, ist der Weg in die 
Haushaltssicherung allein schon rechnerisch zwangsläufig vorgezeichnet. Das langfristige Ziel eines 
strukturell ausgeglichenen Haushalts muss deshalb weiterhin aufrecht erhalten werden. 
 
1b. Strukturelles Defizit  
 
Die Stadt Münster ist - wie alle Kommunen - verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu 
erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Die dazu

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V/0900/2016 
geeigneten Maßnahmen müssen gefunden und umgesetzt werden. Der Umfang der Ma ßnahmen 
wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). 
  
Die Ermittlung der strukturellen Haushaltssituation erfolgt anhand der realisierten Ergebnisse im 
Rahmen der Jahresabschlüsse. Aber auch die in den jeweiligen Jahresabschlüssen ausgewies enen 
Daten geben nur bedingt einen Hin weis auf die strukturelle Haushaltssituation. Insbesondere werden 
die Ergebnisse durch oft stark schwankende Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Relevante Ei n-
flussgrößen sind z.B. die Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern, der kommunale F i-
nanzausgleich und die von der Stadt zu leistenden Umlagen. Zudem können Sondereffekte den ta t-
sächlichen Konsolidierungsbedarf überdecken. 
 
Angelehnt an die Systematik der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird in der nachfolgenden Tabe lle 
das aktuelle strukturelle Defizit der Stadt Münster ermittelt. Dabei werden die prognostizie rten Werte 
des Jahresergebnisses 2015 durch Durchschnittswerte der vergangenen fünf Haushaltsjahre ersetzt. 
 
Jahresergebnis 2015 -12,2 Mio. € 
./. Standardbereinigungen 357,9 Mio. € 
./. Bereinigungen Sondereffekte 0 Mio. € 
=  bereinigtes Jahresergebnis 2015 -367,9 Mio. € 
+  Hinzurechnungen (Mittelwerte) 339,4 Mio. € 
=  aktuelles strukturelles Ergebnis -30,7 Mio. € 
 
Bezogen auf das Jahr 2015 besteht ein strukturelles Defizit von 30,7 Mio. €. In dieser Höhe b e-
steht unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nachhaltig zu schli eßende 
Konsolidierungslücke. 
 
Im Vergleich zum letzten Bericht der GPA NRW (Bezugsjahr 2012) hat die Stadt Münster das struktu-
relle Defizit von damals 34,0 Mio. € verringern können. Hier zeigen sich positive Effekte des "Han d-
lungsprogramms 2012 bis 2017", die jedoch nicht ausreichen, um das strukturelle D efizit vollständig 
auszugleichen. Zur Erinnerung: Bis zum Haushaltsjahr 2015 wurden im Rahmen des "Handlungspr o-
gramms" insgesamt 18,5 Mio. € an Verbesserungen für den städtischen Haushalt realisiert, bis 2017 
soll dieser Wert auf 20,7 Mio. € steigen (vgl. Berichtsvorlage V/1030/2015). Diese Verbesse rungen 
sind jedoch nicht nachhaltig, sondern werden zum überwiegenden Teil durch aktuelle, ung eplante 
und nicht steuerbare Effekte aufgezehrt. 
 
1c. Konsolidierungsstrategie  
 
Um das strukturelle Defizit nachhaltig zu verringern, hat die Verwaltung während der Etatberatungen 
2016 das Programm der „Nachhaltigen Haushaltssanierung“ (Vorlage V/0700/2015) vorg eschlagen, 
das der Rat am 16.12.15 beschlossen hat. Unter Einbezug der beschlossenen Ma ßnahmen aus dem 
Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen/GAL „Solide Finanzen für die wachsende 
Stadt Münster“ hat die Verwaltung, eine Konsolidierungsstrategie erarbeitet und in der Vorlage 
V/0481/2016 dem Rat vorgestellt.  
 
Auf der Aufwandsseite soll die Aufgabenkritik durch Leistungsreduzierung, Standarda npassung und 
Effizienzsteigerung zu nachhaltig konsolidierenden Effekten führen. Ertragsseitig sollen Einnahmee r-
höhungen dazu beitragen, das strukturelle Defizit zu verringern. Neben den Effekten für die mittelfri s-
tige Finanzplanung sollen im Rahmen von NaSa aber auch Projekte angestoßen werden, die langfris-
tig für Einsparungen sorgen. Diese Innovationsprojekte sollen grundlegende Ve ränderungsprozesse

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V/0900/2016 
in der Verwaltung anstoßen, die durch eine modernere Leistungserbringung zu nachhaltigen Konsol i-
dierungseffekten führen (vgl. Erläuterungen zu den 3 Säulen von NaSa in Vorlage V/0481/2016). 
 
2. Aufgabenkritische Ämteruntersuchungen und Geschäftsprozessoptimierung  
 
Im August 2016 hat die Verwaltung drei Aufträge an externe Beratungsunternehmen mit dem Ziel 
vergeben, nachhaltige Konsolidierungspotenziale zur Reduzierung des Hau shaltsdefizits durch eine 
systematische Aufgabenzweck- und -vollzugskritik sowie durch Struktur - und Geschäftsprozessopti-
mierungen zu identifiziert und zu realisieren. Gege nstand der Untersu chungen sind die folgenden 
Ämter: 
 Personal- und Organisationsamt, 
 Amt für Finanzen und Beteiligungen, 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
 Sportamt. 
 
Die Untersuchungen sind jeweils als gemeinsames Projekt des jeweiligen Amtes, des Projek tteams 
„NaSa“ und des externen Beratungsunternehmens organisiert. Die Projekte wurden im Laufe der 
Sommerferien initiiert, so dass die operativen Projektphasen per Anfang September 2016 gestartet 
werden konnten. Die Untersuchung des Sportamtes hat allerdings aus verwal tungsinternen Gründen 
erst zum Stichtag 01.11.2016 bego nnen. Relevante Ergebnisse für das Sportamt werden deshalb im 
Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2017 ff. noch nicht vorgelegt werden können. 
 
Für das Amt für Immobilienmanagement war zunächst kein ext erner Auftrag vergeben worden, da 
kürzlich eine externe Orga-Untersuchung abgeschlossen wurde. Die dabei festgestellten Erforderni s-
se einer Stellenausweitung sind in der Ratssitzung vom 29. Juni 2016 beschlossen worden. Ein F o-
kus der Untersuchung des Amtes  für Immobilienmanagement im Rahmen von NaSa soll daher z u-
nächst darauf liegen, wie in der Vorlage V/0311/2016 angekündigt, die Effekte der Organisationsen t-
wicklung auf die Aufgabenerledigung zu überprüfen, um ggf. Anpassungen im Sinne einer Nachhalt i-
gen Haushaltssanierung vornehmen zu können. 
 
2a. Personal- und Organisationsamt  
 
Das Personal- und Organisationsamt ist, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Personal- und Organisa-
tionsfragen der Ämter und Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Münster v erantwortlich. 
Das Amt erbringt verwaltungsweite Dienstleistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mita rbeiter, arbeitet 
eng mit den Ämtern und Einrichtungen zusammen und unterstützt die Verwaltung sführung in allen 
personellen und organisatorischen Fr agen. Es  nimmt insbesondere die Aufgaben des Dienstherrn 
und der Arbeitgeberin  für die Beamtinnen/en und Beschäftigten wahr. Darüber hinaus ist das Amt als 
interner (Verwaltungs-) Dienstleister in den Bereichen Beschaffung von Büroeinrichtungen, Büromate-
rialien, Schutzkleidung sowie Expedition, Druckerei und Kantinen tätig. 
 
Im Rahmen der gemeindlichen Personalhoheit handelt es sich bei den Leistungen des  Personal- und 
Organisationsmanagements um Pflichtleistungen, die durch gesetzliche oder tarifrechtliche Vorga ben 
zwingend vorgeschrieben sind. Der in der Anlage dargestellte Produktplan führt die einzelnen Lei s-
tungen und Teilleistungen auf (Anlage 1).    
 
Das Personal- und Organisationsamt ist, neben dem gesamten Personalbudget im städtischen Haus-
halt, für die Produktgruppen 
 
 0108 Personal- und Organisationsmanagement 
 0113 Zentrale Dienste  
 
verantwortlich. Im NaSa -Prozess soll in erster Linie die Produktgruppe 0108 betrachtet werden, da 
die Aufwendungen (Entwurf 2017) mit 10.471.580 € und die Erträge von 718.600 € nur in dieser Pr o-

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V/0900/2016 
duktgruppe eine betragsmäßige Relevanz haben. Soweit sich in d er Produktgruppe 0113 gleichwohl 
Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten abzeichnen, werden sie ebenfalls aufgezeigt.  
 
Das Personalbudget – die Personal - und Versorgungsaufwendungen aller Ämter im städtischen 
Haushalt – beläuft sich im Entwurf des Haushaltsplans 2017 auf 278.770.170 €. 
 
Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen werden zurzeit Aufgabenbereiche und Prozesse auf 
ihre Optimierungspotenziale hin untersucht. Im Einzelnen sind hier zu nennen: 
 Modifizierung der Berechnung für die Pensionsrückstellungen: Ermittlung und Verwendung der 
individuellen Parameter statt der bisher auch zulässigen Pauschalwerte 
 Prüfung des Angebotes der Agentur für Arbeit zur Übernahme der Aufgaben der Familienka s-
se (Kindergeld für städtische Bedienstete) 
 Prozessoptimierung durch weitere Digitalisierung von Verfahren zur Personalgewinnung (E -
Recruiting), Personalratsbeteiligung, Krankmeldungen und Beihilfegewährung 
 Überarbeitung des bisherigen „Vorschlagswesens“ zu einem modernen Ideenmanagement zur 
Optimierung der Verwaltungsabläufe und Hebung von Einsparpotenzialen 
 Zukünftige Aufwandsreduzierung durch Modifikation der Regelungen zur Altersteilzeit für B e-
amtinnen und Beamte (V/0822/2016 vom 05.10.2016)  
 Verpachtung der Kantine im Stadthaus 1 an einen Integrationsbetrieb im Jahr 2019 (siehe 
Ratsbeschluss vom 28.09.2016; Vorlage V/0690/2016 vom 01.09.2016) 
 
Das Projekt befindet sich im Zeitplan. Soweit Einsparpotenziale kurzfristig benannt werden kö nnen, 
werden sie über Beschlussvorlage in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. 
 
2b. Amt für Finanzen und Beteiligungen  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen erbringt als sog. Querschnittsamt zentrale Dienstleistu ngen 
für die Verwaltung sowie für die Bürgerschaft, vgl. dazu im Einzelnen Anlage 2. Die Struktur des 
maßgeblichen Teiler gebnisplans 0109 im städtischen Hau shalt ist entsprechend geprägt mit dem 
Schwerpunkt im Bereich der Personalaufwendungen. 
 
Um Potentiale für eine Haushaltsverbesserung zu identifizieren, stehen ausgewählte, zentrale G e-
schäftsprozesse im Fokus der laufende n Organisationsuntersuchung. Mit gutachterlicher B eratung 
werden Einschätzungen über Art und Umfang der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen; dazu gehö-
ren auch die verbindliche Klärung zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben oder Aufgabenbestandteile 
sowie die Er mittlung von Innovationspotentialen bei Geschäftsprozessen inkl. der Digit alisierung. Im 
Ergebnis werden Effekte in mittel - bis langfristiger Sicht angestrebt: bessere Erge bnisqualität (inkl. 
höherer städtischer Erträge), schlankere Geschäftsprozesse, geri ngerer Personalbedarf bei unverän-
dertem Aufgabenbild im Amt und verwaltungsweit. 
 
Schwerpunkte der Untersuchung, die gemeinsam mit der externen Beratung durchgeführt wird, sind: 
 Rolle des Amtes für Finanzen und Beteiligungen als Querschnittsamt im Hinblick  auf die Ge-
schäftsprozesse bei der Haushaltsplanung und -steuerung sowie bei Buchhaltungs-  und Jah-
resabschlussaufgaben 
 Geschäftsprozesse im Bereich des Mahnwesens und der Vollstreckung als Grundlagen zur 
Einführung eines verwaltungsweiten Forderungsmanagements 
 Verfahren der zentralen und dezentralen Rechnungsbearbeitung zur Einführung einer elektr o-
nischen Rechnungsbearbeitung 
 Qualitätssicherung beim Geschäftsprozess zur Veranlagung der Grundsteuern 
 
Das Projekt befindet sich im Zeitplan, so dass nach jetzigem Stand mit einer Beschlussvorlage zu den 
Haushaltsberatungen im Dezember zu rechnen ist.

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V/0900/2016 
2c. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
 
Die Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind als Anlage 3 [Hinweis: wird noch 
ergänzt] dieser Vorlage beigefügt. Der Teilergebnisplan im maßgebl ichen Produktbereich 06 ist auf 
der Einnahmeseite geprägt durch Landeszuwendungen sowie durch Beiträge im Bereich der Kinde r-
tagesbetreuung. Wesentliche Aufwandsarten sind Transferleistungen im Bereich der  Kindertagesbe-
treuung und der Hilfen zur Erziehung sowie die eigenen Personalaufwendungen. 
 
Auf der Grundlage eines globalen Haushaltsbenchmarkings hat der externe Berater die Kinder - und 
Jugendarbeit als zentralen Untersuchungsschwerpunkt definiert. Anhand der Kriterien Angebote, Nut-
zerzahlen, Auslastung und Kostendeckung sollen Einsparpotentiale identifiziert und benannt werden.  
 
Auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung hat sich aus Beratersicht ein expliziter Untersuchung s-
schwerpunkt ergeben. Zwar ergeben erste Tendenzen aus dem Haushaltsbenchmark, dass die Stadt 
Münster im Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien sowohl bei den Pers o-
nalkosten als auch bei den ordentlichen Au fwendungen insgesamt keine Auffälligkeiten zeigt. Die se 
Einschätzung hat der detaillierte Fachbenchmark auf Basis von Fallzahlen, - dauern und geleisteten 
Fachstunden bestätigt. Dennoch zeigt die Analyse der Haushaltsdaten, dass die Aufwendungen in 
diesem Bereich steigen. Aus diesen Gründen wurde festgelegt, die Produktgruppe „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ im Rahmen der Vertiefungsphase des Pr ojekts weitergehend zu 
untersuchen. 
 
Bei den Aufgaben zur Förderung von benachteiligten jungen Menschen sollen die städtischen Ang e-
bote für Jugendsozialarbeit im Vergleich zu den Angeboten freier Träger geprüft werden, um ggf. A n-
passungsvorschläge entwickeln zu können. 
 
Bei weiteren Themen, wie z.B. bei Maßnahmen zur Jugendhilfe an Schulen, der Drogenhilfe, bei A n-
geboten für Familien sowie besonderen familienpolitischen Maßnahmen haben sich zwar im Rahmen 
der Globalanalyse des Gutachters einzelne Potentiale ergeben. Im Sinne einer Schwe rpunktsetzung 
für dieses Projekt sollen diese Themen jedoch zunächst nicht weiter verfolgt werden. 
 
Für den Bereic h der Kindertagesbetreuung wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 2017 eine 
Vorlage einbringen, die eine Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeitr ägen 
mit Wirkung zum 01.08.2017 vorschlagen wird. Es sind Mehrerträge von etwa 2 Mio. Euro geplant. 
 
Bei den Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung ergibt sich aus Sicht des Gutac h-
ters ein Handlungsansatz im Zusammenhang mit der Übernahme von Trägeranteilen. 
 
2d. Zeitplanung für die weiteren Untersuchungen  
 
Der Rat der Stad t Münster hat entschieden, die bisherige eher zeitpunktorientierte und anlassbez o-
gene Haushaltskonsolidierung durch einen dauerhaften Prozess zu ersetzen (vgl. Vorlage 
V/0700/2015). Danach soll „eine umfassende Aufgabenkritik, Prozessan alyse und Infragestellung der 
‚Münster-Standards‘ in der Stadtverwaltung initiiert“ werden.  
 
Gemäß dem o.g. Ratsbeschluss ist das Projekt „NaSa“ zunächst auf drei Jahre (2016 bis 2018) au s-
gelegt. Während dieses Zeitraums wird eine Aufnahme und Betrachtung der gesamten Verwa ltung 
nicht möglich sein. Für die Identifizierung von Projekten zur Aufgabenkritik und Geschäftsprozessana-
lyse wurden deshalb anhand verschiedener Kriterien insgesamt 24 Produktgruppen des Haushalt s-
planes bestimmt, die zweck- und vollzugskritisch untersucht werden (vgl. Vorlage V/481/2016). 
 
Auf dieser Grundlage wurden diejenigen Ämter identifiziert, die im Zeitraum bis 2018 system atisch 
untersucht werden sollen. Mit dem Ziel einer annähernd gleichmäßigen Verteilung auf die drei Ja hre 
hat die Verwaltung den nachfolgenden Zeitplan für die Untersuchungen festgelegt.

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V/0900/2016 
 Amt Produktgruppe gem. Produktplan 
Jahr (Kennziffer) (Nr.) (Bezeichnung) 
2016 
10 01 08 Personal- und Organisationsmanagement 
20 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement 
23 01 11 Immobilienmanagement 
20 04 07 Theater Münster 
51 
06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
06 02 Kinder- und Jugendarbeit 
06 03 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
06 04 Familienförderung 
06 05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
52 
08 01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
08 02 Bäder 
2017 
37 02 09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen 
41 04 01 Kulturmanagement / Kulturförderung 
45 04 05 Stadtmuseum 
50 05 02 Sicherung des Lebensunterhalts 
05 03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
66 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
2018 
40 
03 01 Leistungen für Schulen 
03 02 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
04 02 Volkshochschule 
44 04 03 Westf. Schule fü r Musik + Förderung Stadtteilmusi k-
schulen 
42 04 04 Stadtbücherei + Förderung von Büchereien freier Tr ä-
ger 
59 05 01 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II 
67 13 01 Grün- und Freiflächen 
 
 
3. Weitere Aktivitäten im Rahmen von NaSa  
 
Neben den a ufgabenkritischen Ämteruntersuchungen, den langfristigen Innovationspr ojekten, der 
ertragsseitigen Haushaltskonsolidierung durch Einnahmeerhöhungen sollen auch die städtischen 
Beteiligungen Beiträge zur Nachhaltigen Haushaltssanierung erbringen. 
 
3a. Langfristige Innovationsprojekte  
 
Wie in der Vorlage V/0481/2016 vorgestellt wurde, ist es Ziel der Innovationsprojekte zur Verwa l-
tungsmodernisierung im Rahmen von NaSa, die Leistungserbringung zu optimieren, ggf. neu zu def i-
nieren und finanzielle Vorteile auf zuzeigen. Hierbei sind zwei Wege initiiert worden, um Proje kte zu 
identifizieren. Einerseits sind die Ämter aufgefordert, eigene Projekte vorzuschlagen. And ererseits 
zeigen die ersten aufgabenkritischen Ämte runtersuchungen, dass sich häufig die größten Pot enziale 
einer Geschäftsprozessoptimierung durch eine zunehmende Digitalisierung insbeso ndere auch von 
ämterübergreifenden Prozessen heben ließen. Mögliche Themen sind die Ausweitung von Dokume n-
tenmanagementsystemen, E-Government oder die Automatisierung von Datenerfassungsprozessen.

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V/0900/2016 
Die Verwaltung verfolgt daher die Zielsetzung, auf drei Wegen zusätzliche Innovationsprojekte anz u-
stoßen:  
1. Initiativen aus den Ämtern 
2. ämterübergreifende Optimierung bürgernaher Dienstleistungen 
3. ämterübergreifende Optimierung von Querschnittsfunktionen  
 
Die Personalressourcen für die Umsetzung der Projekte sollen sich vorrangig aus der Aufgabenkr itik 
ergeben. Ressourcen für den Umsetzungsprozess können auch aus den Mitteln, die der Rat für NaSa 
bereitgestellt hat, eingesetzt werden. Die ersten konkreten Projekte sind derzeit in Planung und we r-
den den politischen Gremien ebenfalls durch separate Vorlagen vorgestellt. 
 
Als erste Initiative aus den Ämtern wird das Tiefbauamt eine Vorlage (V/0613/2016) in die polit ische 
Beratung einbringen, in der das Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster (TIMM)“ vorg e-
schlagen wird. Ziel ist es, die langfristigen Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen durch ein 
Zusammenführen von technischer und kaufmännischer Sicht besser zu steuern. Dadurch sollen lang-
fristig Entlastungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro erreicht werden. 
 
Die ämterübergreifende Optimierung bürgernaher Dienstleistungen korrespondiert mit den Aktivit äten 
zur Umsetzung des E -Government-Gesetzes. Ziel dieser Projekte ist es, dass Bürgeranli egen unter 
Abbau bürokratischer Hürden langfristig gezielter zugeordnet, schneller bearbeitet und einfacher 
nachverfolgt werden können. Hierdurch sind Effizienzgewinne zu erwarten. Ansat zpunkte für diese 
Projekte werden insbesondere aus dem Vorhaben des Bürgerservicezentrums sowie ve rschiedenen 
konkreten Einzelvorhaben zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW ergeben. 
 
Erste Ansatzpunkte für eine ämterübergreifende Optimierung von Querschnittsfunkti onen zeigen sich 
bereits in der a ufgabenkritischen Untersuchung des Personal - und Organisationsamtes s owie des 
Amtes für Finanzen und Beteiligungen. Die Aufgaben dieser beiden Ämter wirken sich durch ihre 
Querschnittsfunktion auch auf alle übrigen Ämter der Verwaltung aus. Die Untersuchun g der G e-
schäftsprozesse in diesen Ämtern offenbart Ansatzpunkte für längerfristige Proje kte, die durch eine 
verstärkte Zentralisierung und Digitalisierung Optimierungspotenziale in der gesamten Ve rwaltung 
eröffnet, wie z.B. die Einführung einer elektronisc hen Rechnungsbearbeitung (siehe A bschnitt 2b). 
Diese Projekte erfordern durch die erforderlichen Investitionen in die Umsetzung eine tiefgreifende 
Abschätzung der Potenziale und durch ihre große Auswirkung innerhalb der Verwaltung eine syst e-
matische Umsetzungsplanung.  
 
Der Verwaltung fokussiert bei der Priorisierung der Innovationsprojekte darauf, welche Projekte g e-
eignet sind, den steigenden Ressourcenverbrauch der Verwaltung zu bremsen. Der wachsende Au f-
gabenumfang aufgrund der wachsenden Stadt darf nich t weiterhin zu einem proportionalen Anstieg 
der Aufwendungen für die Leistungserbringung führen. 
 
3b. Ertragsseitige Haushaltskonsolidierung  
  
Im Rahmen einer nachhaltigen Konsolidierungsstrategie ist es unausweichlich, dass auch die E r-
tragsseite des Haushalts in den Blick genommen wird. Insbesondere in den Bereichen, in denen en t-
schieden worden ist, die Standards der städtischen Leistung serbringung beizubehalten, muss der 
Kostendeckungsgrad untersucht werden. Vor allem bei bürgernahen Dienstleistungen, di e einzelnen 
Nutzerinnen und Nutzern zuguteko mmen, ist systematisch zu hinterfragen, ob die Leistung durch 
einen höheren Anteil vom Nutzer selbst zu tragen ist oder ob weiterhin die Allg emeinheit denjenigen 
Anteil refinanzieren soll, der durch Gebühren und Beiträge nicht gedeckt wird.  
 
Auf der Basis der NaSa -Sofortmaßnahme Nr. 9 und des Auftrags Nr. 5 aus dem beschlossenen A n-
trag „Solide Finanzen für die wachsende Stadt Münster“ hat die Verwa ltung eine Überprüfung aller 
städtischer Gebühren und Beiträge durchgeführt. Um mindestens die Kostensteigerungen in den G e-
bühren und Beiträgen abzubilden, hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Ämter aufgefo r-
dert, dem Rat grundsätzlich durch eine Vorlage mindestens eine Steigerung in Höhe von 2,5 % pro 
Jahr, das seit der let zten Gebührensteigerung vergangen ist, vorzuschlagen. Zu den Etatsitzungen

- 10 - 
V/0900/2016 
wird die Verwaltung daher entsprechende Vorlagen zur Anpassung der städtischen Gebühren vorl e-
gen.  
 
Im Folgenden werden diejenigen Gebührensteigerungen, die Mehrerträge von mehr als 100.000 Euro 
erwarten lassen, vorgestellt (Zur bereits in Vorlage V/0481/2016 ang ekündigten Erhöhung der KiTa -
Beiträge vgl. Abschnitt 2c.): 
 
Die Stadtbücherei wird mit Vorlage V/0805/2016 vorschlagen, die Benutzungsgebühren anzupa ssen 
und die erforderliche Satzungsänderung zu beschließen. Mehrerträge in Höhe von 170.000 Euro sind 
bereits im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt. 
 
Das Sportamt wird - wie bereits in der Vorlage V/0381/2016  zur Weiterentwicklung der städt ischen 
Bäderlandschaft angekündigt - einen Vorschlag zur Anpassung der Eintrittsentgelte der städt ischen 
Bäder vorlegen. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2017 in Kraft treten. Ziel ist auch hierbei eine 
Steigerung der Erträge von mindestens 150.000 Euro. 
Vergleichbare Mehrerträge sind auch im Zuständigkeitsbereich der Westfälischen Schule für M usik 
anvisiert.  
 
Ebenso plant die Verwaltung eine Anpassung der Gebühren für das Parken auf öffentlichen W egen 
und Plätzen. Hierdurch sollen Mehrerträge in Höhe von ca. 215.000 Euro erwirtschaftet werden.  
 
Eine neue Gebühr eingeführt worden ist im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gesundheit, Veter i-
när- und Lebensmittelangelegenheiten. Wie die Verwaltung mit Vorlage V/0692/2016 dem Ausschuss 
für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbra ucherschutz und Arbeitsförderung beric htet hat, werden 
aufgrund einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein -
Westfalen nun auch Gebühren für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel - und Futtermitte l-
überwachung erhoben, die voraussichtlich für ein Gebührenaufkommen in Höhe von etwa 130.000 
Euro sorgen. 
 
Weitere Anpassungen sind unter anderem auch in den Bereichen der VHS, des Amtes für Bü rger- 
und Ratsservice, der Feuerwehr, in den weiteren Bereichen des Amtes für Kinde r, Jugendliche und 
Familien und des Sportamtes, des Vermessungs - und Katasteramtes, des Amtes für Wohnungsw e-
sen und Quartiersentwicklung und des Tiefbauamtes geplant. Bei Beschluss aller Anpassungen kö n-
nen für den Haushaltsplan 2017 Verbesserungen in Höhe von etwa 1 Million Euro zuzüglich der E r-
träge aus der Anpassung der KiTa-Beiträge erreicht werden. 
 
3c. Beiträge der städtischen Beteiligungen  
 
Im Rahmen des NaSa Projektes werden die kommunalen Unternehmen in zwei Projektaufträgen b e-
leuchtet.  
 
1) Die Managementkontrakte, die gemäß Antrag CDU/Grüne im Jahr 2015 nur für ein Jahr (2016) 
abgeschlossen wurden, sollen im Jahr 2016  erneut dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt we r-
den. Bis auf den MMK Stadtwerke werden die Managementkontrakte Westfälischer Zoologischer Gar-
ten Münster GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Wohn - und Stadtbau 
GmbH in der Sitzung am 16. November 2016 in den Rat eingebracht und für die Ratssitzung am 14. 
Dezember zur Beschlussfassung für fünf Jahre  vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwer-
ke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t-
raum erstellt werden.  
2) In den Beteiligungen sollen Benchmarkuntersuchungen durchgeführt  werden, um über die bi s-
her in den Unternehmen realisierten Optimierungen hinaus, weitere Konsolidierungspotentiale zu e r-
mitteln, die im Ergebnis für den kommunalen Haushalt genutzt werden können (Antrag CDU/Grüne). 
Für die Untersuchung von Konsolidierungspote ntialen stehen dabei im Rahmen  des NaSa Projektes 
Mittel für externe Gutachtenaufträge in der Größenordnung von 200 T€ zur Verfügung.

- 11 - 
V/0900/2016 
Zwischenzeitlich sind mit verschiedenen kommunalen Unternehmen (Stadtwerke Mün ster GmbH, 
MCC Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Westfäl ischer Zoologischer Ga rten 
Münster GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie dem Theater Münster) Gespr äche mit 
dem Ziel der Durchführung von Projekten zur Realisierung von Konsolidierungspotenti alen geführt 
worden: 
 
a) Die Stadtwerke Münster GmbH  hat aus ihren Abteilungen zehn Projekte entwickelt, die insg e-
samt alle weiter verfolgt werden sollen. Davon wurden vier Projekte ausgewählt, die mit fina nzieller 
Unterstützung aus dem NaSa Projekt in der Größenordnung von insg. 80 T € für Gutachtenauftr äge 
durchgeführt werden sollen. Die Projekte sind im Einzelnen: 
 
(1) Bereich Kundenservice, Marketing und Kommunikation: Untersuchung extern vergebener Diens t-
leistungen auf Insourcingpotenzial (make or buy) und/oder  Kosteneinsparungspotential  
Potential: Effizienzsteigerung bei Wahrung bzw. Ausbau der Kunden -Servicequalität durch Optimi e-
rung/Rollen-Anpassung der Dienstleistungserbringung entlang der Wertschöpfungskette. 
 
(2) Bereich Nahverkehrsmanagement: Verbesserung des Störungs- und Unterhaltungsmanagements 
Haltestellen mit besonderem Fokus auf Wartehallen 
Potential: Zeitliche, qualitative und wirtschaftliche Verbesserung durch Aufgabenbündelung und eff i-
zienten Prozessablauf, Beteiligte diverse städtische Ämter. 
 
(3) Bereich münsterNETZ: Optimierung der Planungs- und Bauprozesse – von den Schnittstellen mit 
der Stadt bis zur Baudurchführung 
Potential: Effizienz- und Qualitätssteigerung durch verschiedene Maßnahmen, insb. O ptimierung der 
Abstimmungsprozesse zwischen Stadt Münster und SWMS Planung. 
 
(4) Bereich Verkehrsbetrieb: Optimierung Fuhrparkmanagement 
Potential: Die direkten Aufwendungen entfallen, statt dessen entstehen Aufwendungen für die Entle i-
hung –geschätzter Nettoeffekt bei SWMS 60 T€ p.a. Der Ausbau des Car -Sharing unterstützt die plu-
sCard-Aktivitäten des ÖPNV-potentieller Ertrag wäre abzuschätzen. 
 
Die Beauftragung und die Auswahl der Gutachter für die Durchführung der Projekte e rfolgt durch die 
Stadtwerke Münster GmbH in Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten bei der Stadt Mün ster. Mit 
ersten Gutachtenergebnissen kann voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2017 gerec hnet werden. 
e Stadtwerke Münster GmbH in Abstimmung mit den es Jahres 2017 gerechnet werden.“ 
b) Von der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH wurde ein Projektvorschlag unte r-
breitet, der die Zielsetzung Energiesparen unterstützt. Hierzu sollen zu der vom Zoo verfolgten Th e-
matik „Zukunftsorientierte und unabhängige En ergieversorgung mit möglichst hoher CO 2 -
Minimierung“ Analysen durchgeführt werden. 
In zwei Teilprojekten soll ein Konzept entwickelt werden, dass zur “Nachhaltigen zentralen Energiee r-
zeugung und dezentralen Energieverteilung“ eine Neustrukturierung der Wä rmeversorgung im Zoo 
zum Ziel hat. 
Eine Gutachtenbeauftragung mit einem Auftragsvolumen von 30 T€ soll bis Ende des Jahres erfo l-
gen. Mit Gutachtenergebnissen wird im Jahre 2017 gerechnet. Es wird eine Aufteilung der Gutac h-
tenergebnisse zwischen Stadt (70 % durch Absenkung des Z uschusses) und Zoo (30 %) zugrunde 
gelegt. Eine Größenordnung der Optimierungspotentiale kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 
nicht beziffert werden. 
 
c) Von der Messe und CongressCentrum Halle Münsterland GmbH sind verschiedene Proje kte 
vorgeschlagen worden, u.a. zu: 
o Outsourcing von derzeit intern erbrachten Leistungen an extern (zwecks Personaleinsparung),  
o Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Umnutzung (Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Aukti-
onszentrums) und Reduktion der Rabatte (bei traditionellen und kulturellen und gesellschaftlichen 
Veranstaltungen),  
o Optimierung der Gebäudeinstandhaltung und Anlageunterhaltung

- 12 - 
V/0900/2016 
Eine Festlegung auf konkrete Projekte sowie eine Gutachterauswahl soll bis Ende des Jahres stat t-
finden. Es sollen Projektmittel für die Gutachtenbe auftragung in der Größen ordnung von 30 T€ b e-
reitgestellt werden. 
Die Größenordnung der Optimierungspotentiale aller Projekte insgesamt und ihr Effekt auf den ko m-
munalen Haushalt lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. 
 
d) Die städtischen Zuschüsse an die Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden regelmäßig im 
Hinblick auf Beihilfekonformität überprüft. Danach darf der Zuschuss nicht höher sein, als er zur Erfül-
lung der von der Gesellschaft erbrachten Leistungen erforderlich ist. Für die Wirtschaftsförd erung 
Münster GmbH wurde bei dieser Überprüfung festgestellt, dass unter den gesetzten Anna hmen eine 
Absenkung des städtischen Zuschusses für die Haushaltsjahre ab 2017 erfolgen kann. Die Kürzung 
in der Größenordnung von 250 T€ wurde im Haushaltsplanentwurf bereits umgesetzt. 
 
e) Gemäß Beschluss des Rates zur nachhaltigen Haushaltssanierung soll im Theater Münster der 
Kostendeckungsgrad gesteigert werden. Hierzu plant das Theater ab der  Spielzeit 2017/2018 eine 
Preisanpassung für Abonnements im Theater und Orchester vorzunehmen. Dadurch wird mit Meh r-
einnahmen von 200 T€ gerechnet. Diese Summe soll in der Spielzeit 2017/2018 als einmalige So n-
derzahlung an die Stadt Münster abgeführt werden.  
Im neuen Managementkontrakt, der im Frühjahr 2017 parallel zum Wirtschaftsplan für eine vierjährige 
Laufzeit beraten und beschlossen werden soll,  soll ab der Spielzeit 2018/2019 ein um 200 T€ verri n-
gerter Zuschuss  vereinbart werden, der ab der Spielz eit 2020/2021 um weitere 50 T€ abgesenkt 
werden soll.  
 
4. Ausblick  
 
Neben den verschiedenen Beschlussvorlagen mit den Vorschlägen der Verwaltung zur Nachhalt igen 
Haushaltssanierung wird über die Effekte regelmäßig gebündelt an den Haupt - und Finanzausschuss 
und den Rat berichtet. 
 
4a. Mögliche Effekte von NaSa auf den Ergebnisplan 
 
Die Anlage 4 fasst die möglichen Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Erge b-
nisplan des Haushalts zusammen. Dort sind auch diejenigen NaSa -Sofortmaßnahmen und Aufträge 
aus dem beschlossenen Antrag „Solide Finanzen für die wachsende Stadt Münster“ au fgeführt, für 
die ein Konsolidierungsbeitrag beziffert werden kann. Der Umsetzungsstand dieser Maßnahmen ist in 
Vorlage V/0481/2016 dargestellt worden, die noch offenen Maßnahmen werden entsprechend weiter-
bearbeitet. 
 
Die Überprüfung der Höhe der Pensionsrückstellungen als NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 7 hat ergeben, 
dass der Ansatz hierfür im Nachtragshaushalt 2016 um 4,6 Mio. Euro gesenkt werden kann. In Z u-
kunft werden s ich voraussichtlich weitere Anpassungen der Pensionsrückstellungen ergeben, die 
durch das Personal- und Organisationsamt bearbeitet werden (siehe Abschnitt 2a) und deren genaue 
Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist.  
 
Neben den noch zu beratenden und beschließenden Einnahmeerhöhungen (siehe Abschnitt 3b) wer-
den auch diejenigen Verbesserungen aufgeführt, die bereits im Haushaltsplanentwurf entha lten sind: 
die Erträge aus der Beherbergungssteuer und der Erhöhung der Hundesteuer. Noch verwaltungsi n-
tern in  Vorbereitung ist die beschlossene Einführung des Gewerbesteuerprüfdienstes. Auch darg e-
stellt werden die beschlossenen aufwandsseitigen Verbesserungen des Erge bnisplans, die bereits 
umgesetzt wurden. 
 
Die Potenziale, die sich aus der Aufgabenkritik der Ämt er und den Benchmarkunters uchungen der 
Beteiligungen für den Ergebnisplan ergeben können, können derzeit noch nicht abschließend beziffert 
werden (vgl. Abschnitte 2a -c und 3c). Die möglichen Konsolidierungsbeiträge des The ater Münster 
und der Wirtschaftsförderung Münster sind angegeben.

- 13 - 
V/0900/2016 
Die langfristig wirkenden Maßnahmen wie TIMM und die Anpassung der Altersteilzeit der Bea mten 
gehen in der Darstellung der Effekte über den aktuellen Zeithorizont der mittelfristigen Finanzpl anung 
hinaus, werden jedoch zukünftig signifikante Beiträge zu einer Nachhaltigen Haushaltssanierung leis-
ten. 
 
4b. Abschluss des Handlungsprogramms 2012 bis 2017  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017, zu denen mit der Vor-
lage V/1030/2015 noch kein Abschlu ssbericht vorgelegt wurde, verfolgt die Verwaltung weiter, tei l-
weise geschieht dies durch die Bearbeitung von Aufträgen im Rahmen von NaSa, die als Weiteren t-
wicklung der vorherigen Aufträge aus dem Handlungsprogramm gesehen werden können.  
Abschließend bleibt zum Handlungsprogramm festzuhalten, dass auch alle noch offenen Maßnahmen 
inzwischen mindestens angestoßen wurden, sodass eine Umsetzung aller beschlossenen Maßna h-
men gewährleistet ist.  
 
4c. Weitere Hinweise zu den Etatberatungen 2017 
 
Um die Gefahr e iner Haushaltssicherung zu schmälern, wird die Verwaltung während der Etatber a-
tungen ausschließlich Veränderungsblätter mit einem Deckungsvorschlag vorlegen. Zusätzliche B e-
lastungen des Ergebnisplans werden dabei durch entsprechende Entlastungen an anderer  Stelle des 
Ergebnisplans aufgefangen. Bei Veränderungsblättern, die auf Beschlüssen der Fachau sschüssen in 
deren Etatsitzungen beruhen und die keinen Deckungsvorschlag aufweisen, wird die Verwaltung den 
Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium  für den Rat zu einer Korrektur dieser B e-
schlüsse auffordern, um die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt Münster nicht zu gefährden. 
 
 
 
 
i.V.  i.V. 
 
gez. gez. 
Reinkemeier Heuer 
Stadtkämmerer Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Produktplan des Personal- und Organisationsamtes 
2. Produktplan des Amtes für Finanzen und Beteiligungen 
3. Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
4. Mögliche Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Ergebnisplan

Anlage 4 - Mögliche Effekte aus NaSa auf den Ergebnisplan

1932 Zeichen

Mögliche Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Ergebnisplan
Maßnahme/Projekt Grundlage geplant/Vorlage/beschlossen im HHPE 17 ff.? 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ff.
Überprüfung der Pensionsverpflichtungen NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 7 beschlossen nein 4.600.000 ? ? ? ? ?
Stadtwerke Münster geplant nein 0 ? ? ? ? ?
Westfälischer Zoologischer Garten geplant nein 0 ? ? ? ? ?
MCC Halle Münsterland geplant nein 0 ? ? ? ? ?
Wirtschaftsförderung Münster geplant ja 0 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000
Einnahmeerhöhungen Vorlagen Nov./Dez. 2016 nein 0 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000
Einnahmeerhöhungen Amt 51 Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 2.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000
Gewerbesteuerprüfdienst Nr. 6 des Antrags "Solide Finanzen…" geplant nein 0 ? ? ? ? ?
Beherbergungssteuer Nr. 7 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 250.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000
Hundesteuererhöhung Nr. 8 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 200.000 240.000 240.000 240.000 240.000 240.000
Theater Münster Nr. 9 des Antrags "Solide Finanzen…" Vorlage im 1. Hj. 2017 geplant nein 0 200.000 200.000 200.000 250.000 250.000
Aufwendungen Amt 51 Nr. 10 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000
Aufgabenkritik Amt 10 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ?
Aufgabenkritik Amt 20 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ?
Aufgabenkritik Amt 51 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ?
Altersteilzeit Beamte Verwaltungsvorschlag Vorlage V/0822/2016 nein 0 0 0 0 0 240.000
TIMM Verwaltungsvorschlag Vorlage V/0613/2016 nein 0 0 0 0 0 1.000.000
6.050.000 5.690.000 5.690.000 5.690.000 5.740.000 6.980.000
NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 9 und Nr. 5 
des Antrags "Solide Finanzen…"
NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 8 und Nr. 3 
des Antrags "Solide Finanzen…"
Summe

Anlage 3 - Amt 51 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

24792 Zeichen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 
IV 06 01. Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
51 06 01. 01. Förderung von Kindern in 
Tageseinrichtungen und 
weiteren Gruppen 
51 06 01. 01. 01. Bereitstellung von Plätzen für 
Kinder von 0-3 Jahren in 
Tageseinrichtungen und 
weiteren Gruppen 
06. 01. 01. 01. 01. Betrieb von städtischen 
Kindertageseinrichtungen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 01. 01. 02. Finanzielle Förderung von 
Dritten (freie Träger u.a.) für 
die Bereitstellung von Plätzen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 01. 01. 03. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
§ 23 KiBiz 
06. 01. 01. 01. 04. Gewährung von 
wirtschaftlichen Hilfen 
Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 
06. 01. 01. 02. Bereitstellung von Plätzen für 
Kinder von 3-6 Jahren in 
Tageseinrichtungen und 
06. 01. 01. 02. 01. Betrieb von städtischen 
Kindertageseinrichtungen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 01. 02. 02. Finanzielle Förderung von 
Dritten (freie Träger u.a.) für 
die Bereitstellung von Plätzen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 01. 02. 03. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und 
§ 23 KiBiz 
06. 01. 01. 02. 04. Gewährung von 
wirtschaftlichen Hilfen 
Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 
06. 01. 02. Förderung von Kindern in 
Tagespflege 
51 06. 01. 02. 01. Bereitstellung von 
Tagespflegeplätzen für Kinder 
von 0-3 Jahren 
06. 01. 02. 01. 01. Finanzielle Förderung von 
Dritten (freie Träger u.a.) für 
die Bereitstellung von Plätzen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 02. 01. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
§ 23 KiBiz 
06. 01. 02. 01. 03. Gewährung von 
wirtschaftlichen Hilfen 
Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 
06. 01. 02. 02. Bereitstellung von 
Tagespflegeplätzen für Kinder 
von 3-6 Jahren 
06. 01. 02. 02. 01. Finanzielle Förderung von 
Dritten (freie Träger u.a.) für 
die Bereitstellung von Plätzen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
06. 01. 02. 02. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
§ 23 KiBiz 
06. 01. 02. 02. 03. Gewährung von 
wirtschaftlichen Hilfen 
Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 
06. 01. 02. 03. Bereitstellung von 
Tagespflegeplätzen für 
schulpflichtige Kinder 
06. 01. 02. 03. 01. Finanzielle Förderung von 
Dritten (freie Träger u.a.) für 
die Bereitstellung von Plätzen 
Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 
Rechtsgrundlagen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 01. 02. 03. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
§ 23 KiBiz 
06. 01. 02. 03. 03. Gewährung von 
wirtschaftlichen Hilfen 
Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 
06. 02. Kinder- und Jugendarbeit 51 06. 02. 01. Offene Kinder- und 
Jugendarbeit und 
Durchführung von OGS- 
Aufgaben 
51 06. 02. 01. 01. Angebote der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit 
06. 02. 01. 01. 02. strukturelle Förderung von 
Einrichtungen und Angeboten 
freier Träger 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 11 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politische Beschlüsse 
> "Richlinien zur Förderung der 
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger" in der jeweils aktuellen Fassung 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Beschluss des AKJF vom 
06.07.2004 "Richlinien zur 
Förderung der außerschulischen 
Kinder- und Jugendarbeit freier 
Träger" ff. 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 02. 01. 01. 03. städtische Einrichtungen und 
Angebote 
mehrere Rechtsgrundlagen § 11 Sozialgesetzbuch, Buc h VIII, Kinder- und 
Jugendhilfe (SGB VIII) 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
06. 02. 01. 04. offener Ganztag an den Grund- 
und Förderschulen 
06. 02. 01. 04. 01. Offener Ganztag an den 
Grund- und Förderschulen 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 9 Schulgesetz für das Land Nordrhein- 
Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) 
> Runderlass des Ministeriums für Schule und 
Weiterbildung vom 23.12.2010 (BASS 12 - 63 
Nr.2) i. d. a. F. 
Ratsbeschluss vom 14.07.2004, 
V/0456/2004 "Offene 
Ganztagschule im Primarbereich" 
ff. 
06. 02. 02. Jugendverbandsarbeit 51 06. 02. 02. 01. Förderung von 
Jugendverbänden und 
Jugendgruppen 
06. 02. 02. 01. 01. Förderung von 
Jugendverbänden und 
Jugendgruppen 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 12 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politische Beschlüsse 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Beschluss des AKJF vom 
06.07.2004 "Richlinien zur 
Förderung der außerschulischen 
Kinder- und Jugendarbeit freier 
Träger" 
06. 03. Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
51 06. 03. 01. Jugendsozialarbeit 51 06. 03. 01. 01. "Migrationshilfen" 06. 03. 01. 01. 01. Migrat ionshilfen mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Ratsbeschlüsse 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Ratsbeschluss vom 05.11.2014, 
V/0700/2014 [..] Päd. Angebote in 
Flüchtlingseinrichtungen" ff. 
06. 03. 01. 02. "Aufsuchende Arbeit / 
Streetwork"/ Soziale 
Gruppenarbeit 
06. 03. 01. 02. 01. Aufsuchende Arbeit/ 
Streetwork/ Soziale 
Gruppenarbeit 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Kooperationsvereinbarungen 
06. 03. 01. 03. Gewährung von Wohnhilfen 06. 03. 01. 03. 01. Gewährung von Wohnhilfen mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 03. 02. Jugendhilfe an den Schulen 51 06. 03. 02. 01. Jugendhilfeangebote an 
Schulen 
06. 03. 02. 01. 01. Schulsozialarbeit i.R. der 
Bildungs- und 
Teilhabeleistungen (BuT) in 
der Primarstufe 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politische Beschlüsse 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Ratsbeschluss vom 10.12.2014, 
V/0723/2014 "Neuausrichtung 
Schulsozialarbeit" 
> politischer Beschluss vom  
06.05.2015, V/0283/2015 "[..] 
Entsperrung der Mittel für 
Schulsozialarbeit unter 
Einbeziehung von Landesmitteln"

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 03. 02. 01. 02. Weitere Jugendhilfeangebote 
in der Primarstufe 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 03. 02. 01. 03. Jugendhilfeangebote in der 
Sekundarstufe 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 03. 03. Drogenhilfe 51 06. 03. 03. 01. Suchtprävention 06. 03. 03. 01. 01. Suchtpräv ention mehrere Rechtsgrundlagen > § 14 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 03. 03. 02. suchtbegleitende und 
ausstiegsorientierte Hilfen 
06. 03. 03. 02. 01. suchtbegleitende und 
ausstiegsorientierte Hilfen 
mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- 
und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie § 14 
Landesprogramm gegen Sucht NRW, § 16 
SGB II 
> politischer Beschluss 
> Beschluss des AKJF vom 
04.12.2013, V/0783/2013 "3. 
Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan" 
> Leistungsvereinbarungen 
06. 04. Familienförderung 51 06. 04. 01. Angebote für Familien 51 06. 04. 01. 01. Hilfen nach dem Elterngeld-, 
Elternzeit- und 
Betreuungsgeldgesetz 
06. 04. 01. 01. 01. Bearbeitung von Anträgen auf 
Elterngeld 
BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - 
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 
BGBl I, S. 2325 
06. 04. 01. 01. 02. Bearbeitung von Anträgen auf 
Betreuungsgeld 
BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - 
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 
BGBl I, S. 2325 
06. 04. 01. 02. Angebote der Familienbildung 06. 04. 01. 02 . 01. Institutionelle Förderung von 
Familienbildungsstätten 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
Ratsbeschluss 11.11.1998, Vorlage 
989/98, Ratsbeschluss vom 
25.03.2009 
(Zuschuss Haus der Familie, Anna- 
Krückmann-Haus, Evangelische 
Familienbildungsstätte, arbeitskreis 
soziale bildung und beratung) 
06. 04. 01. 03. Angebote der 
Erziehungsberatung 
06. 04. 01. 03. 01. Institutionelle Förderung der 
Erziehungsberatungsstellen 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Ratsbeschluss 1997, Vorlagen 
182/97 und 711/97 und 
Ratsbeschluss vom 25.03.2009, 
Vorlage V/0111/2009; Etat- 
Beschluss vom 14.12.2011 
(Zuschuss Beratungsstelle 
Südviertel, Diakonie Münster, 
Caritasverband) 
Etat-beschluss vom 11.12.2013 
(Zuschuss Caritasverband) 
06. 04. 01. 04. Angebote präventiver Kinder- 
und Jugendschutz 
06. 04. 01. 04. 01. Institutionelle Förderung der 
im Kinder- und Jugendschutz 
spezialisierten Träger 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Ratsbeschluss vom 29.03.2000, 
Vorlage 1387/99; Etat-Beschluss 
vom 16.12.2015 
(Zuschuss Deutsches Rotes Kreuz) 
HA-Beschluss vom 22.05.1991 
Vorlage 179/91, Etat- 
Beschluss vom 17.03.2010 und 
16.12.2016 (Zuschuss 
Deutscher Kinderschutzbund) 
Ratsbeschluss vom 29.031995, 
Vorlage 1100/96, Ratsbeschluss 
vom 12.03.2008; Etatbeschluss 
vom 14.01.2011, 12.12.2012 und 
10.12.2014 (Zuschuss Zartbitter)

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 04. 01. 05. Präventionsprojekte 06. 04. 01. 05. 01. Finan zielle Förderung 
präventiver Angebote freier 
Träger 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
AKJF-Beschluss V/0389/2008; 
AKJF-Beschluss vom 24.11.2010 
(Zuschuss Anna-Krückmann-Haus, 
Haus der Familie, Deutscher 
Kinderschutzbund, 
Erziehungsberatungsstelle 
Südviertel, Caritasverband) 
Etat-Beschluss 17.03.2010 
(Zuschuss Verbund 
sozialtherapeutischer 
Einrichtungen) 
Etat-Beschluss vom 11.12.2013 
(Zuschuss Caritasverband) 
Etat-Beschluss vom 10.12.2014 
(Zuschuss Deutscher 
Kinderschutzbund) 
Etat-Beschluss vom 10.12.2014 
(Zuschuss Diakonie Münster) 
AKJF-Beschluss vom 02.12.2015, 
Etat-Beschluss vom 16.12.2015 ( 
Zuschuss Caritasverband, 
Beratungsstelle Südviertel, 
Diakonie Münster, Trialog) 
06. 04. 01. 06. Angebote der 
Familienberatung 
06. 04. 01. 06. 01. Institutionelle Förderung der 
Familienberatungsstellen 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Etatbeschluss vom 18.12.1991, 
AKJF-Beschluss V/0998/2007, 
Etatbeschluss vom 14.12.2011 und 
10.12.2014 (Zuschuss Trialog) 
Etatbeschluss (Zuschuss Verband 
alleinerziehender Mütter und Väter) 
Ratsbeschluss 24.07.1996, Vorlage 
716/96 (Zuschuss Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münster- 
Recklinghausen) 
Fachausschussbeschluss 
18.09.1990 (Zuschuss 
Arbeiterwohlfahrt  
UnterbezirkMünster- 
Recklinghausen) 
06. 04. 01. 07. Angebote und Hilfen für 
schwangere Frauen und 
"junge" Eltern 
06. 04. 01. 07. 01. Schwangerschaftskonfliktbera 
tung 
Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 218,219 StGB in Ve rbindung mit §§ 5,6 
Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 
27.07.1992 und Ausführungsgesetz 
BGBl I, S. 1.398 
06. 04. 01. 07. 02. Beratung von Frauen 
während der Schwangerschaft 
sowie nach der Geburt 
Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 2, 2a Schwangersch aftskonfliktgesetz, § 16 
III SGB VIII 
BGBl I, S. 1.398 
06. 04. 01. 07. 03. Durchführung von 
Familienbesuchen nach 
Geburt des erstgeborenen 
Kindes 
Gesetz zur Kooperation und Information 
im Kinderschutz (KKG) vom 
22.12.2011, Ratsbeschluss vom 
18.06.2008 
§§ 2, 4 KKG                                                                  
Vorlage V/0388/2008 
BGBl I, S. 2975 
06. 04. 01. 07. 04. finanzielle Förderung von 
schwangeren Frauen aus der 
Bundesstiftung Mutter und 
Kind 
Stiftungsgesetz Leitfaden zur Handhabung der 
Bundesstiftungsmittel in NRW vom 
Caritasverband für die Diözese Münster e.V. 
06. 04. 01. 07. 05. finanzielle Förderung von 
schwangeren Frauen aus dem 
Sonderfonds der Stadt 
Münster 
Ratsbeschluss Ratsbeschlüsse vom 21.03.2012 und vom  
02.04.2014 
Vorlage V/0466/2011                               
Vorlage V/0122/2014 
06. 04. 02. Familienpolitische Maßnahmen 51 06. 04. 02. 01. Familienpolitische Maßnahmen 06. 04. 02. 01 . 01. Niedrigschwellige Beratung 
von Kindern, Jugendlichen 
und Familien rund um alle 
Fragen, die die Themen 
Familie, Elternschaft und 
Erziehung betreffen 
SGB VIII                                      §16 A bs. 1 SGB VIII                                                
06. 04. 02. 01. 02. Durchführung von 
Maßnahmen und Projekten 
u.a. im Rahmen des 
Netzwerks für Familien und 
Teilnahme an Modellprojekten 
(z.B. Bundesinitiative 
Netzwerke Frühe Hilfen und 
Familienhebammen) 
Gesetz zur Kooperation und Information 
im Kinderschutz (KKG) vom 
22.12.2011, Ratsbeschlüsse 
§ 3 KKG                                                                        
Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familien- 
hebammen                                  
Landesmodellprojekt "Kein Kind zurücklassen - 
Kommunen in NRW beugen vor"                                                          
Vorlage V/1002/2004                                
Vorlage V/0216/2012                                
Vorlage V/0628/2015

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 05. Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für 
Familien 
51 06. 05. 01. Bezirkliche Sozialarbeit und 
Hilfen zur Erziehung in der 
Familie u. eig. Wohnung 
51 06. 05. 01. 01. Beratung und 
Präventionsarbeit im Vorfeld 
von Hilfen zur Erziehung 
06. 05. 01. 01. 01. Beratung und 
Präventionsarbeit im Vorfeld 
von Hilfen zur Erziehung (z.B. 
Sicherstellung einer 
permanenten Rufbereitschaft; 
niedrigschwellige 
Beratungsangebote im Bezirk; 
Stellungnahmen; 
Beteiligungen an Projekten; 
Netzwerkarbeit) 
Gesetz § 16 - 18 SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 01. 02. Gewährung von ambulanten 
und teilstationären Hilfen zur 
Erziehung 
06. 05. 01. 02. 01. Gewährung von ambulanten 
und teilstationären Hilfen im 
Einzelfall 
Gesetz § 27 SGB VIII 
§ 28 - 32 SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 01. 02. 02. Steuerung und finanzielle 
Förderung freier Träger, die 
ambulante und teilstationäre 
Hilfen zur Erziehung für die 
Stadt Münster durchführen 
Gesetz § 78 a-g SGB VIII 
§ 79 SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 01. 02. 03. Institutionelle Förderung der 
Familienberatung 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Etatbeschluss (Zuschuss Verband 
alleinerziehender Mütter und Väter) 
AKJF-Beschluss, Vorlage 99/2002 
(Zuschuss Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münster- 
Recklinghausen) 
Fachausschussbeschluss 
18.09.1990 (Zuschuss 
Arbeiterwohlfahrt  
UnterbezirkMünster- 
Recklinghausen) 
06. 05. 01. 02. 04. Institutionelle Förderung der 
Erziehungsberatung 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Ratsbeschluss 1997, Vorlagen 
182/97 und 711/97 und 
Ratsbeschluss vom 25.03.2009, 
Vorlage V/0111/2009; Etat- 
Beschluss vom 14.12.2011 
(Zuschuss Beratungsstelle 
Südviertel, Diakonie Münster, 
Caritasverband) 
Etat-Beschluss vom 11.12.2013 
(Zuschuss Caritasverband) 
06. 05. 02. Hilfen zur Erziehung in 
Einrichtungen u.Pflegefamilien 
/ Adoptionen 
51 06. 05. 02. 01. Gewährung von intensiven 
Erziehungshilfen außerhalb 
des Elternhauses 
06. 05. 02. 01. 01. Gewährung von stationären 
Hilfen im Einzelfall 
Gesetz § 27 SGB VIII 
§ 33, 34 SGBVIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 02. 01. 02. Steuerung und finanzielle 
Förderung freier Träger, die 
stationäre Hilfen zur 
Erziehung für die Stadt 
Münster durchführen 
Gesetz § 78 a-g SGB VIII 
§ 79 SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 02. 01. 03. Institutionelle Förderung des 
Adoptions- und 
Pflegekinderdienstes freier 
Träger 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
pol. Beschluss 
Hauptausschuss-Vorlage 67/87 
(Zuschuss Sozialdienst katholischer 
Frauen) 
06. 05. 03. 51 06. 05. 03. 01. Beistandschaften 06. 05. 03. 01. 01. Veranlas sung der 
Vaterschaftsfeststellung 
SGB VIII und BGB §§ 1712 ff BGB, §§ 1592 ff BGB, § 5 9 SGB VIII 
06. 05. 03. 01. 02. Beurkundungen (z.B. 
Vaterschaft, Sorgerecht etc.) 
SGB VIII § 59 SGB VIII 
06. 05. 03. 01. 03. Festsetzung, Einziehung und 
Weiterleitung des 
Kindesunterhalts 
BGB §§ 1712 ff BGB, §§ 1601 ff BGB 
06. 05. 03. 02. 06. 05. 03. 02. 01. Gewährung von Leistungen  
nach dem 
Unterhaltsvorschussgesetz 
Unterhaltsvorschussgesetz §§ 1 - 4 UVG Durchführungsrichtlinien zum UVG 
06. 05. 03. 02. 02. Rückforderung von 
geleisteten 
Unterhaltsvorschusszahlunge 
n vom unterhaltspflichtigen 
Elternteil 
Unterhaltsvorschussgesetz § 7 UVG, §§ 1601 ff BGB Dur chführungsrichtlinien zum UVG 
Beistandschaften, UVG, 
Vormundschaften 
Unterhaltsvorschuss

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 05. 03. 03. Vormundschaften und 
Pflegschaften 
06. 05. 03. 03. 01. Wahrnehmung von Aufgaben 
im Bereich Vormundschaften 
(z.B. Vertretung der 
Interessen von 
Minderjährigen; Mitwirkung in 
familiengerichtlichen 
Verfahren; Koordination des 
Vormundschaftswesens) 
Gesetze SGB VIII 
BGB 
FamFG 
§ 55 SGB VIII 
§ 56 SGB VIII 
§§ 1773 - 1812 BGB 
06. 05. 03. 03. 02. Steuerung und finanzielle 
Förderung freier Träger, die 
Vormundschaften/ 
Pflegschaften für die Stadt 
Münster durchführen 
Gesetze SGB VIII 
BGB 
§ 53 SGB VIII 
§ 54 SGB VIII 
06. 05. 04. Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
51 06. 05. 04. 01. Durchführung von Maßnahmen 
zum Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
06. 05. 04. 01. 01. Veranlassung/ Durchführung 
von Inobhutnahmen 
Gesetz § 42 SGB VIII 
06. 05. 04. 01. 02. vorläufige Inobhutnahmen von 
unbegleiteten minderjährigen 
Ausländern (umA) 
Gesetz § 42a SGB VIII 
5. AG KJHG 
06. 05. 04. 01. 03. Wahrnehmung von 
übergreifenden Aufgaben des 
Kinder- und Jugendschutzes 
(z.B. 
Gefährdungsabschätzungen, 
Einleitung weiterer 
Maßnahmen, Durchführung 
von Fachveranstaltungen) 
Gesetz § 8a SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 04. 01. 04. Steuerung und finanzielle 
Förderung freier Träger, die 
Maßnahmen des 
Kinderschutzes für die Stadt 
Münster durchführen 
Gesetz § 8b SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 04. 01. 05. Institutionelle Förderung der 
im Kinder- und Jugendschutz 
spezialisierten Träger 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Ratsbeschluss 
pol. Beschluss 
Ratsbeschluss vom 29.03.2000, 
Vorlage 1387/99; Etat-Beschluss 
vom 16.12.2015 
(Zuschuss Deutsches Rotes Kreuz) 
HA-Beschluss vom 22.05.1991 
Vorlage 179/91, Etat- 
Beschluss vom 17.03.2010 und 
16.12.2016 (Zuschuss 
Deutscher Kinderschutzbund) 
Ratsbeschluss vom 29.031995, 
Vorlage 1100/96, Ratsbeschluss 
vom 12.03.2008; Etatbeschluss 
vom 14.01.2011, 12.12.2012 und 
10.12.2014 (Zuschuss Zartbitter) 
06. 05. 04. 01. 06. Prävention, Aufklärung und 
Schulung für Kinder, 
Jugendliche, Erwachsene und 
Multiplikatoren im Sinne des 
erzieherischen Kinder- und 
Jugendschutzes 
Gesetz § 14 SGB VIII 
(Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 05. Mitwirkung bei Familien-und 
Jugendgericht 
51 06. 05. 05. 01. Mitwirkung in Verfahren vor 
dem Familiengericht 
06. 05. 05. 01. 01. Wahrnehmung der 
Interessenvertretung der 
Kinder in familiengerichtlichen 
Verfahren inklusive Anrufung 
des Familiengerichts bei 
erheblicher 
Kindeswohlgefährdung 
Gesetz § 50 SGB VIII 
FamFG 
BGB 06. 05. 05. 02. Sozialpädagogische Angebote 
und Verfahrensmitwirkung der 
Jugendgerichtshilfe 
06. 05. 05. 02. 01. Begleitung von älteren 
Kindern, Jugendlichen und 
Heranwachsenden in 
Verfahren der 
Staatsanwaltschaft, vor dem 
Jugendgericht und in 
Diversionsverfahren 
Gesetz Sozialgesetzbuch VIII 
Jugendgerichtsgesetz 
06. 05. 05. 02. 02. Prävention, Aufklärung und 
Schulung für Kinder, 
Jugendliche, 
Heranwachsende, Familien 
und Multiplikatoren im Sinne 
der Jugendgerichtshilfe 
Gesetz Sozialgesetzbuch VIII 
Jugendgerichtsgesetz

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
06. 05. 05. 02. 03. Steuerung und finanzielle 
Förderung freier Träger, die 
Maßnahmen der 
Jugendgerichtshilfe für die 
Stadt Münster durchführen 
Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII 
Jugendgerichtsgesetz 
Ratsbeschluss 
Ratsbeschluss 03.02.1999, Vorlage 
30/99( Zuschuss Verein integrativer 
Projekte) 
06. 05. 06. Eingliederungshilfe 51 06. 05. 06. 01. ambulante 
Eingliederungshilfen 
06. 05. 06. 01. 01. Gewährung von ambulanten/ 
teilstationären 
Eingliederungshilfen 
Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 06. 01. 02. Gewährung von ambulanten/ 
teilstationären 
Einglierungshilfen für junge 
Volljährige 
Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 06. 02. stationäre Eingliederungshilfen 06. 05. 06 . 02. 01. Gewährung von stationären 
Eingliederungshilfen 
Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 
06. 05. 06. 02. 02. Gewährung von stationären 
Eingliederungshilfen für junge 
Volljährige 
Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII)

Anlage 1 - Amt 10 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

7064 Zeichen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
01 Innere Verwaltung OB, I, 
II, IV, 
V, VI 
01. 08. Personal- und Organisations- 
management 
10 01. 08. 01. Personal- und 
Organisationsmanagement 
10 01. 08. 01. 01. Personaleinsatz / -recht 01. 08. 01. 01. 01. Personalbeschaffung, 
Stellenbesetzungsverfahren 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 
01. 08. 01. 01. 02. Stellenbewirtschaftung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 
01. 08. 01. 01. 03. Dienst- und arbeitsrechtliche 
Maßnahmen 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 
01. 08. 01. 02. Personalbetreuung / - 
verwaltung 
01. 08. 01. 02. 01. Besoldungs- und 
Entgeltabrechnung 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. TVöD, TVK, NV-Bühne, 
EntgFG, ÜBesG NRW, SV-, Steuer- 
und Pfändungsrecht, BGB 
01. 08. 01. 02. 02. Begründung, Veränderung 
und Beendigung von 
Beschäftigungs- und 
Beamtenverhältnissen, 
Dienstwohnungen 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. TVöD, TVK, NV-Bühne, LBG, 
BeamtStG, BEEG, BurlG, FreiUrlV 
01. 08. 01. 02. 03. Versorgungsangelegenheiten Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. LBeamtVG NRW, VLVG, 
Staatsvertrag 
01. 08. 01. 02. 04. Beihilfe Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
insb. BVO/ Arzneimittelrabattgesetz 
01. 08. 01. 02. 05. Familienkasse Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
EStG, AO, LBesG NRW, TVÜ-VKA 
01. 08. 01. 03. Personalentwicklung 01. 08. 01. 03. 01. Perso nalentwicklung (inkl. 
Vereinbarkeit von Beruf und 
Familie, Frauenförderung, 
Schwerbehinderung, 
Migration) 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
§ 42 LBG NRW, §3 LVO NRW, § 
5a LGG, Vereinbarkeit von Beruf 
und Familie Beschluss 
Hauptausschuss vom 10.12.2008 
sowie weitere Berichtsvorlagen 
01. 08. 01. 03. 02. Fortbildung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft 
§ 42 LBG NRW, insb. LVO NRW, § 
5 TVöD 
01. 08. 01. 03. 03. Ausbildung (inkl. 
Praktikanten) 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit 
insb. LVO NRW, LBG NRW, 
TVAöD-BBiG, TVPöD-BBiG, §6 
LBG NRW 
01. 08. 01. 03. 04. Betriebskindergarten Ratsbeschluss u.a. V/0549/2008 
01. 08. 01. 03. 05. Gesundheistmanagement Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit 
§ 42 LBG NRW, insb. 
Arbeitsschutzgesetz/ ASiG/ 
ArbMedVO/DGUV-Vorschrift 2 
01. 08. 01. 03. 06. Personalplanung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit 
§ 8 Gem HVO 
01. 08. 01. 04. Betriebliche Sozialarbeit 01. 08. 01. 04. 01 . Betriebliche Sozialarbeit Gesetz Fürsorgepflicht des Dienstherrn/Arbeitgebers D ienstvereinbarung zur 
Vorbeugung von riskantem 
Konsum von Suchtmitteln und zum 
Umgang mit Suchtproblemen am 
Arbeitsplatz 
01. 08. 01. 05. Organisationsentwicklung 01. 08. 01. 05. 01. Organisationsentwicklung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§§ 62, 74 II, 75 I S. 1 u.2. GO 
01. 08. 01. 05. 02. Verwaltungsgliederung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§62 GO 
01. 08. 01. 05. 03. Prozeßoptimierung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO 
01. 08. 01. 05. 04. Büroflächenmanagement Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO 
01. 08. 01. 05. 05. Stellenplan Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§ 79 GO; § 8 GemHVO 
01. 08. 01. 05. 06. Stellenbewertungen Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
BBesG, TVöD etc. § 1 TVöD, § 17 TVÜ-VKA i.V.m. §§ 
22-25 BAT; § 18 BBesG i.V.m. § 1 
ÜBesG sowie § 18 S. 1 ÜBesG 
01. 08. 01. 05. 07. Vorschlagswesen / 
Verbesserungswesen 
Sonstiges GO, Interne Richtlinie Verbesserungswesen 
(Geschäftsanweisung) 
§§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO, VHB 
10.14 
01. 08. 01. 06. Mitgliedschaften Städtetag, 
KAV (Tarifgebundenheit), Difu 
u.a. 
01. 08. 01. 06. 01. Mitgliedschaften Städtetag, 
KAV (Tarifgebundenheit), Difu 
u.a. 
Ratsbeschluss verschiedene Ratsbeschlüsse 
Rechtsgrundlagen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
01. 13. Zentrale Dienste 10 01. 13. 01. Zentrale Dienste 10 01. 13. 01. 01. Zentrale Beschaffung 01. 13. 01. 01. 01. Zen trale Beschaffung 
Büromöbel 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, 
TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, 
GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, 
BildscharbV, DIN, EN-Normen 
01. 13. 01. 01. 02. Zentrale Beschaffung 
Büromaterial 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, 
TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, 
GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, 
BildscharbV, DIN, EN-Normen 
01. 13. 01. 01. 03. Zentrale Beschaffung Dienst- 
und Schutzkleidung 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, 
TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, 
GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, 
BildscharbV, DIN, EN-Normen 
01. 13. 01. 02. Mobilitätsmangagement 01. 13. 01. 02. 01. Die nstfahrzeuge, 
Stellplatzverwaltung,  
Stadtteilauto, ÖPNV, 
Jobticket, private PKW, 
Fahrräder, Service 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
Landesreisekostengesetz NW, Allgemeine 
Geschäftsanweisung Stadt Münster, 
verschiedene Ratsbeschlüsse 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 03. Expedition und Druckerei 01. 13. 01. 03. 01. Expedition Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 03. 02. Druckerei Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung 
Gebot der Wirtschaftlichkeit 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 04. Kantinen 01. 13. 01. 04. 01. Kantine Stadthau s I Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
LPVG NRW 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 04. 02. Kantine Stadthaus II Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
LPVG NRW 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 04. 03. Betriebsleitung Kantine AWM Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
LPVG NRW 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO 
01. 13. 01. 04. 04. Betriebsleitung Kantine 
Theater Münster 
Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, 
LPVG NRW 
§§ 62, 75 Abs. 1 GO

Anlage 2 - Amt 20 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1

8558 Zeichen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
01 Innere Verwaltung OB, I, 
II, IV, 
V, VI 
01. 09. Finanz- und Beteiligungs- 
management 
20 01. 09. 01. Finanz- und 
Beteiligungsmanagement 
20 01. 09. 01. 01. Haushaltssteuerung und - 
controlling 
01. 09. 01. 01. 01. Haushaltsplanung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 75 (1) GO Allg. 
Haushaltsgrundsätze 
§ 78 (2) Nr. 1 GO 
Haushaltssatzung 
§ 79 GO / § 1 GemHVO 
Haushaltsplan 
§ 84 GO / § 6 GemHVO 
Mittelfristige Ergebnis- und 
Finanzplanung 
01. 09. 01. 01. 02. Haushaltscontrolling Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 75 (1) GO Allg. 
Haushaltsgrundsätze 
§ 23 GemHVO Bewirtschaftung 
und Überwachung 
01. 09. 01. 01. 03. Kosten- und 
Leistungsrechnung 
Verordnung/ Rechtsverordnung/ 
Durchführungsverordnung 
GemHVO § 18 GemHVO Kosten- und 
Leistungsrechnung 
01. 09. 01. 01. 04. Benutzungsgebühren Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§ 1 i.V.m. § 6 KAG 
Kommunalabgaben / 
Benutzungsgebühren 
Der Rat der Stadt Münster 
beschließt die Gebührensätze auf 
der Basis aktueller Kalkulationen 
in entsprechenden Satzungen im 
Sinne des § 2 KAG 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben. 
01. 09. 01. 01. 05. Bürgerhaushalt Ratsbeschluss Ratsbeschluss V/0029/2011 
01. 09. 01. 01. 06. FINANZfairTEILUNG (Gender 
Budgeting) 
Ratsbeschluss Ratsbeschluss siehe Ziffer 2.5 im Vorbe richt zum 
Haushaltsplan 2016 
01. 09. 01. 02. Geschäftsbuchführung inkl. 
Jahresabschluss 
01. 09. 01. 02. 01. Jahresabschluss / 
unterjährige Abschlüsse 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 95 GO / § 37 GemHVO 
Jahresabschluss 
01. 09. 01. 02. 02. Hauptbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung 
§ 27 GemHVO Buchführung 
01. 09. 01. 02. 03. Anlagenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 91 GO Inventur, Inventar und 
Vermögensbewertung 
§ 28 GemHVO Inventur, Inventar 
01. 09. 01. 02. 04. Debitorenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung 
§ 27 GemHVO Buchführung 
01. 09. 01. 02. 05. Kreditiorenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung 
§ 27 GemHVO Buchführung 
01. 09. 01. 03. Zahlungsabwicklung, 
Liquiditäts- und 
Schuldenmanagement 
01. 09. 01. 03. 01. Zahlungsabwicklung 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung 
§ 30 GemHVO 
Zahlungsabwicklung, 
Liquiditätsplanung 
01. 09. 01. 03. 02. Liquiditätsmanagement Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 75 (6) GO Allg. 
Haushaltsgrundsätze 
§ 77 (3) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§ 78 (2) Nr. 3 GO 
Haushaltssatzung 
§ 89 GO Liquidität 
§ 30 GemHVO 
Zahlungsabwicklung, 
Liquiditätsplanung 
01. 09. 01. 03. 03. Finanzvermögens- 
management 
Gesetz GO § 10 Satz 1 GO Wirtschaftsführung 
§ 75 (6) GO Allg. 
Haushaltsgrundsätze 
§ 77 (3) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
Rechtsgrundlagen

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
01. 09. 01. 03. 04. Schuldenmanagement Gesetz GO § 10 Satz 1 GO Wirtschaftsführung 
§ 75 (7) GO Allg. 
Haushaltsgrundsätze 
§ 77 (3) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§ 86 GO Kredite 
01. 09. 01. 04. Vollstreckung 01. 09. 01. 04. 01. Vollstrecku ng für städtische 
Forderungen 
Gesetz GO, VwVG NRW § 94 GO Übertragung der 
Finanzbuchhaltung 
§ 2 VwVG NRW 
Vollstreckungsbehörden 
spezifische Vorschriften 
01. 09. 01. 04. 02. Vollstreckung für Dritte ( Amts- 
u. Vollstreckungshilfe) 
Gesetz GO, VwVG NRW § 94 GO Übertragung der 
Finanzbuchhaltung 
§ 2 VwVG NRW 
Vollstreckungsbehörden 
spezifische Vorschriften 
01. 09. 01. 05. Veranlagung von Steuern und 
Grundbesitzabgaben 
01. 09. 01. 05. 01. Veranlagung von Grundsteuer 
A
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, GrStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Grun dsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
§ 1 i.V.m. § 25 GrStG Heberecht / 
Festsetzung des Hebesatzes 
Satzung über die Festsetzung der 
Hebesätze für die Gewerbe- und 
die Grundsteuern 
in der Stadt Münster i.V.m. § 6 
Haushaltssatzung der Stadt 
Münster 
01. 09. 01. 05. 02. Veranlagung von Grundsteuer 
B
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, GrStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Grun dsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
§ 1 i.V.m. § 25 GrStG Heberecht / 
Festsetzung des Hebesatzes 
Satzung über die Festsetzung der 
Hebesätze für die Gewerbe- und 
die Grundsteuern 
in der Stadt Münster i.V.m. § 6 
Haushaltssatzung der Stadt 
Münster 
01. 09. 01. 05. 03. Veranlagung von Gebühren Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
Der Rat der Stadt Münster 
beschließt die Gebührensätze auf 
der Basis aktueller Kalkulationen 
in entsprechenden Satzungen im 
Sinne des § 2 KAG 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben. 
01. 09. 01. 05. 04. Veranlagung der 
Gewerbesteuer 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, GewStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Gru ndsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
§ 1 i.V.m. § 16 GewStG 
Steuerberechtigte / Hebesatz 
Satzung über die Festsetzung der 
Hebesätze für die Gewerbe- und 
die Grundsteuern 
in der Stadt Münster i.V.m. § 6 
Haushaltssatzung der Stadt 
Münster

Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 
Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung 
Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art 
(Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) 
Bezeichnung Exakte Fundstelle 
Rechtsgrundlagen 
01. 09. 01. 05. 05. Veranlagung der Hundesteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
Hundesteuersatzung 
Art. 79 S. 1  LVerf NRW 
Gemeindesteuern 
01. 09. 01. 05. 06. Veranlagung der 
Zweitwohnungssteuer 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
Zweitwohnungsteuersatzung 
Art. 79 S. 1 LVerf NRW 
Gemeindesteuern 
01. 09. 01. 05. 07. Veranlagung der 
Vergnügungssteuer 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
Vergnügungssteuersatzung 
Art. 79 S. 1 LVerf NRW 
Gemeindesteuern 
01. 09. 01. 05. 08. Veranlagung der 
Beherbergungsteuer 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung 
§§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, 
Rechtsgrundlage für 
Kommunalabgaben 
Beherbergungsteuersatzung 
Art. 79 S. 1  LVerf NRW 
Gemeindesteuern 
01. 09. 01. 06. Beteiligungsmanagement 01. 09. 01. 06. 01. Be teiligungsmanagement / 
Beratung Gremienvertreter 
Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO §§ 97, 98 GO / § 59 GemHVO 
Sondervermögen / 
Treuhandvermögen 
§ 117 GO / § 52 GemHVO 
Beteiligungsbericht 
01. 09. 01. 06. 02. Stadt als Steuerschuldnerin Gesetz AO § 33 AO Steuerpflichtiger 
§ 149 AO Abgabe der 
Steuererklärungen 
01. 09. 01. 06. 03. Gesamtabschluss Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte 
nebendstehend alle eintragen) 
GO, GemHVO § 116 GO / § 49 GemHVO 
Gesamtabschluss

Beratungsverlauf (3)

08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.11.2016 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0900/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37