V/0900/2016
Nachhaltige Haushaltssanierung 2017
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Beschlussvorlage
41659 Zeichen
V/0900/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat II
Betrifft
Nachhaltige Haushaltssanierung 2017
Beratungsfolge
08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.11.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das vom Rat in seiner Sitzung am 09.12.2009 formulierte Ziel eines ab dem Jahr 2020 dau-
erhaft ausgeglichenen Haushaltes ist unter den aktuellen Voraussetzungen und Bedingun-
gen nicht erreichbar. Der Rat beschließt deshalb die Sicherung der finanziellen Handlungs-
fähigkeit und Eigenständigkeit als kurz- bis mittelfristiges Ziel der städtischen Finanzpolitik.
Sämtliche Maßnahmen der Stadt Münster mit finanziellen Auswirkungen ordnen sich dem
strategischen Ziel der Erhaltung der eigenen Haushaltshoheit unter. Der Abbau des struktu-
rellen Defizits bleibt das langfristige finanzpolitische Ziel.
2. Der Rat nimmt die angestoßenen Maßnahmen zur Nachhaltigen Haushaltssanierung zu-
stimmend zur Kenntnis.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die unter Punkt 2 bis 4 der Begründung vorgeschlagenen
Vorlagen zu den Etatsitzungen der Gremien für eine Beschlussfassung parallel zum Haus-
haltsplan 2017 vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren Auswirkungen.
Vorlagen-Nr.:
V/0900/2016
Auskunft erteilt:
Herr Schetter
Frau Dr. Cappenberg
Ruf:
492-2000 / 492-7022
E-Mail:
Schetter@stadt-muenster.de
CappenbergC@stadt-muenster.de
Datum:
31.10.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0900/2016
Begründung:
Übersicht:
1. Haushaltslage
a. Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit
b. Abbau des strukturellen Defizits
c. Konsolidierungsstrategie
2. Aufgabenkritische Ämteruntersuchungen und Geschäftsprozessoptimierung
a. Personal- und Organisationsamt
b. Amt für Finanzen und Beteiligungen
c. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
d. Zeitplanung für die weiteren Untersuchungen
3. Weitere Aktivitäten im Rahmen von NaSa
a. Langfristige Innovationsprojekte
b. Ertragsseitige Haushaltskonsolidierung
c. Beiträge der städtischen Beteiligungen
4. Weitere Hinweise zu den Etatberatungen 2017
a. Mögliche Effekte von NaSa auf den Ergebnisplan
b. Abschluss des Handlungsprogramms 2012-2017
c. Ausblick
1. Haushaltslage
Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 hat die Verw altung den Rat darüber info rmiert,
dass sich die ohnehin bekannte äußerst angespannte Haushaltssituation dramatisch ve rschlechtert
hat.
1a. Bewahrung der Finanzhoheit
Die für einen rechtlich zulässigen, fiktiven Haushaltsausgleich erforderlichen Rücklag en ("Ausgleichs-
rücklage") werden durch fortlaufende Defizite in der Planung sukzessive aufgezehrt, s odass ab 2017
nach heutigem Stand die sog. Allgemeine Rücklage (Bilanzielles Eigenkapital) in Anspruch geno m-
men werden muss. Daraus entstehen unmittelbare Rechtsfolgen, z.B.
ist der Haushaltsplan der Bezirksregierung nicht nur anzuzeigen, sondern zur Genehmigung vor-
zulegen,
die Genehmigung des Haushaltsplans kann von der Bezirksregierung unter Bedingungen und
Auflagen erteilt werden,
bei Förderprogrammen (zweckgebundenen Zuweisungen) ist die kommunalaufsichtliche Zustim-
mung der Bezirksregierung einzuholen.
Für die Genehmigungsfähigkeit eines nicht ausgeglichenen Haushaltsplanes müssen verbindl iche
Schwellenwerte, die in der Gemeindeordnung festgeschrieben sin d, eingehalten werden. Für die
Stadt Münster relevant wird insbesondere die Regelung des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO, wonach in zwei
aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die Allgemeine Rücklage nicht um mehr als 5% in A nspruch
genommen werden darf.
Im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 hat sich die aktuelle Haushaltssituation im laufenden Jahr we i-
ter verschlechtert. Die nachfolgenden Grafiken stellen die sich aus den vorhandenen Planungen e r-
gebenden Jahresergebnisse sowie die jeweiligen Schwellenwerte zur Genehmigu ngsfähigkeit des
Haushaltsplans für die Jahre 2015 bis 2020 dar.
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Zur Erläuterung der Grafiken:
Der Puffer zwischen jährlichem Defizit und den Schwellenwerten zur Vermeidung einer Haushaltss i-
cherung sinkt im Haushaltsplan 2016-2019 (1. Nachtrag) bis 2019 auf nur noch rund 11 Mio. € (Grafik
links). Die weiter erhöhten Defizite nach dem Haushaltsplanentwurf 2017 -2020 brauchen die verbli e-
benen Puffer ab 2018 annähernd vollständig auf, so dass faktisch keinerlei Spielraum für finanzielle
Mehrbelastungen mehr gegeben ist, um die Aufstellung eines Sicherungskonzepts bei der Komm u-
nalaufsicht zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit der Vorlage V/0743/2009 hat der Rat umfangreiche Beschlüsse zur zukünft i-
gen Haushaltsstrategie gefasst. U.a. wurde der Abbau des strukture llen Haushaltsdefizits als vorran-
gige Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt. Spätestens im Jahr 2020 sollte der Haushalt stru k-
turell ausgeglichen sein.
Dieses strategische Finanzziel war in der Folge Grundlage verschiedener Aktivitäten zur Haushalt s-
konsolidierung, die ihrerseits auf einer Reihe von Maßnahmen in den 2000er Jahren fußten. Die e r-
heblichen Anstrengungen von Verwaltung und Rat in diesen Ja hren haben zwar teilweise zu deutlich
positiven Effekten für den Haushalt geführt und den vorzeitigen V erlust der städtischen Haushaltsho-
heit verhindert. In einer gesamtheitlichen Betrachtung waren die Maßnahmen jedoch nicht nachhaltig,
weil die Grundproblematik der defizitären Struktur im Haushalt nicht beseitigt wurde.
Im Haushaltsplan 2017 wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erstmals das Haushaltsjahr
2020 prognostisch dargestellt und sein voraussichtliches Ergebnis ermittelt. Das im Jahr 2009 b e-
schlossene Finanzziel eines ausgeglichenen Haushaltes 2020 wird demnach insbesondere durch das
immense Investitionsprogramm für die wachsende Stadt, das in den kommenden vier Jahren fina n-
ziert werden muss, nicht erreicht.
Drohende zukünftige Defizite aus den Erfordernissen zur Bewältigung der Herausforderung der
wachsenden Stadt werden die Rücklagen und Puffer zur Vermeidung einer Haushaltssicherung we i-
ter aufzehren. Zunächst ist es deshalb erforderlich, die Verringerung von Defiziten in den F okus zu
rücken. Auf diese Weise soll kurz - bis mittelfristig die Haushaltshoheit gewahrt werden. Um di eses
Finanzziel zu erreichen, ist ihre konsequente Umsetzung durch Priorisierung auf allen Ebenen von
Verwaltung und Rat erforderlich.
Gleichwohl ist festzustellen: gelingt es nicht, die Defizite vollständig abzubauen, ist der Weg in die
Haushaltssicherung allein schon rechnerisch zwangsläufig vorgezeichnet. Das langfristige Ziel eines
strukturell ausgeglichenen Haushalts muss deshalb weiterhin aufrecht erhalten werden.
1b. Strukturelles Defizit
Die Stadt Münster ist - wie alle Kommunen - verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Die dazu
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geeigneten Maßnahmen müssen gefunden und umgesetzt werden. Der Umfang der Ma ßnahmen
wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf).
Die Ermittlung der strukturellen Haushaltssituation erfolgt anhand der realisierten Ergebnisse im
Rahmen der Jahresabschlüsse. Aber auch die in den jeweiligen Jahresabschlüssen ausgewies enen
Daten geben nur bedingt einen Hin weis auf die strukturelle Haushaltssituation. Insbesondere werden
die Ergebnisse durch oft stark schwankende Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Relevante Ei n-
flussgrößen sind z.B. die Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern, der kommunale F i-
nanzausgleich und die von der Stadt zu leistenden Umlagen. Zudem können Sondereffekte den ta t-
sächlichen Konsolidierungsbedarf überdecken.
Angelehnt an die Systematik der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird in der nachfolgenden Tabe lle
das aktuelle strukturelle Defizit der Stadt Münster ermittelt. Dabei werden die prognostizie rten Werte
des Jahresergebnisses 2015 durch Durchschnittswerte der vergangenen fünf Haushaltsjahre ersetzt.
Jahresergebnis 2015 -12,2 Mio. €
./. Standardbereinigungen 357,9 Mio. €
./. Bereinigungen Sondereffekte 0 Mio. €
= bereinigtes Jahresergebnis 2015 -367,9 Mio. €
+ Hinzurechnungen (Mittelwerte) 339,4 Mio. €
= aktuelles strukturelles Ergebnis -30,7 Mio. €
Bezogen auf das Jahr 2015 besteht ein strukturelles Defizit von 30,7 Mio. €. In dieser Höhe b e-
steht unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nachhaltig zu schli eßende
Konsolidierungslücke.
Im Vergleich zum letzten Bericht der GPA NRW (Bezugsjahr 2012) hat die Stadt Münster das struktu-
relle Defizit von damals 34,0 Mio. € verringern können. Hier zeigen sich positive Effekte des "Han d-
lungsprogramms 2012 bis 2017", die jedoch nicht ausreichen, um das strukturelle D efizit vollständig
auszugleichen. Zur Erinnerung: Bis zum Haushaltsjahr 2015 wurden im Rahmen des "Handlungspr o-
gramms" insgesamt 18,5 Mio. € an Verbesserungen für den städtischen Haushalt realisiert, bis 2017
soll dieser Wert auf 20,7 Mio. € steigen (vgl. Berichtsvorlage V/1030/2015). Diese Verbesse rungen
sind jedoch nicht nachhaltig, sondern werden zum überwiegenden Teil durch aktuelle, ung eplante
und nicht steuerbare Effekte aufgezehrt.
1c. Konsolidierungsstrategie
Um das strukturelle Defizit nachhaltig zu verringern, hat die Verwaltung während der Etatberatungen
2016 das Programm der „Nachhaltigen Haushaltssanierung“ (Vorlage V/0700/2015) vorg eschlagen,
das der Rat am 16.12.15 beschlossen hat. Unter Einbezug der beschlossenen Ma ßnahmen aus dem
Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen/GAL „Solide Finanzen für die wachsende
Stadt Münster“ hat die Verwaltung, eine Konsolidierungsstrategie erarbeitet und in der Vorlage
V/0481/2016 dem Rat vorgestellt.
Auf der Aufwandsseite soll die Aufgabenkritik durch Leistungsreduzierung, Standarda npassung und
Effizienzsteigerung zu nachhaltig konsolidierenden Effekten führen. Ertragsseitig sollen Einnahmee r-
höhungen dazu beitragen, das strukturelle Defizit zu verringern. Neben den Effekten für die mittelfri s-
tige Finanzplanung sollen im Rahmen von NaSa aber auch Projekte angestoßen werden, die langfris-
tig für Einsparungen sorgen. Diese Innovationsprojekte sollen grundlegende Ve ränderungsprozesse
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in der Verwaltung anstoßen, die durch eine modernere Leistungserbringung zu nachhaltigen Konsol i-
dierungseffekten führen (vgl. Erläuterungen zu den 3 Säulen von NaSa in Vorlage V/0481/2016).
2. Aufgabenkritische Ämteruntersuchungen und Geschäftsprozessoptimierung
Im August 2016 hat die Verwaltung drei Aufträge an externe Beratungsunternehmen mit dem Ziel
vergeben, nachhaltige Konsolidierungspotenziale zur Reduzierung des Hau shaltsdefizits durch eine
systematische Aufgabenzweck- und -vollzugskritik sowie durch Struktur - und Geschäftsprozessopti-
mierungen zu identifiziert und zu realisieren. Gege nstand der Untersu chungen sind die folgenden
Ämter:
Personal- und Organisationsamt,
Amt für Finanzen und Beteiligungen,
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Sportamt.
Die Untersuchungen sind jeweils als gemeinsames Projekt des jeweiligen Amtes, des Projek tteams
„NaSa“ und des externen Beratungsunternehmens organisiert. Die Projekte wurden im Laufe der
Sommerferien initiiert, so dass die operativen Projektphasen per Anfang September 2016 gestartet
werden konnten. Die Untersuchung des Sportamtes hat allerdings aus verwal tungsinternen Gründen
erst zum Stichtag 01.11.2016 bego nnen. Relevante Ergebnisse für das Sportamt werden deshalb im
Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2017 ff. noch nicht vorgelegt werden können.
Für das Amt für Immobilienmanagement war zunächst kein ext erner Auftrag vergeben worden, da
kürzlich eine externe Orga-Untersuchung abgeschlossen wurde. Die dabei festgestellten Erforderni s-
se einer Stellenausweitung sind in der Ratssitzung vom 29. Juni 2016 beschlossen worden. Ein F o-
kus der Untersuchung des Amtes für Immobilienmanagement im Rahmen von NaSa soll daher z u-
nächst darauf liegen, wie in der Vorlage V/0311/2016 angekündigt, die Effekte der Organisationsen t-
wicklung auf die Aufgabenerledigung zu überprüfen, um ggf. Anpassungen im Sinne einer Nachhalt i-
gen Haushaltssanierung vornehmen zu können.
2a. Personal- und Organisationsamt
Das Personal- und Organisationsamt ist, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Personal- und Organisa-
tionsfragen der Ämter und Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Münster v erantwortlich.
Das Amt erbringt verwaltungsweite Dienstleistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mita rbeiter, arbeitet
eng mit den Ämtern und Einrichtungen zusammen und unterstützt die Verwaltung sführung in allen
personellen und organisatorischen Fr agen. Es nimmt insbesondere die Aufgaben des Dienstherrn
und der Arbeitgeberin für die Beamtinnen/en und Beschäftigten wahr. Darüber hinaus ist das Amt als
interner (Verwaltungs-) Dienstleister in den Bereichen Beschaffung von Büroeinrichtungen, Büromate-
rialien, Schutzkleidung sowie Expedition, Druckerei und Kantinen tätig.
Im Rahmen der gemeindlichen Personalhoheit handelt es sich bei den Leistungen des Personal- und
Organisationsmanagements um Pflichtleistungen, die durch gesetzliche oder tarifrechtliche Vorga ben
zwingend vorgeschrieben sind. Der in der Anlage dargestellte Produktplan führt die einzelnen Lei s-
tungen und Teilleistungen auf (Anlage 1).
Das Personal- und Organisationsamt ist, neben dem gesamten Personalbudget im städtischen Haus-
halt, für die Produktgruppen
0108 Personal- und Organisationsmanagement
0113 Zentrale Dienste
verantwortlich. Im NaSa -Prozess soll in erster Linie die Produktgruppe 0108 betrachtet werden, da
die Aufwendungen (Entwurf 2017) mit 10.471.580 € und die Erträge von 718.600 € nur in dieser Pr o-
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duktgruppe eine betragsmäßige Relevanz haben. Soweit sich in d er Produktgruppe 0113 gleichwohl
Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten abzeichnen, werden sie ebenfalls aufgezeigt.
Das Personalbudget – die Personal - und Versorgungsaufwendungen aller Ämter im städtischen
Haushalt – beläuft sich im Entwurf des Haushaltsplans 2017 auf 278.770.170 €.
Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen werden zurzeit Aufgabenbereiche und Prozesse auf
ihre Optimierungspotenziale hin untersucht. Im Einzelnen sind hier zu nennen:
Modifizierung der Berechnung für die Pensionsrückstellungen: Ermittlung und Verwendung der
individuellen Parameter statt der bisher auch zulässigen Pauschalwerte
Prüfung des Angebotes der Agentur für Arbeit zur Übernahme der Aufgaben der Familienka s-
se (Kindergeld für städtische Bedienstete)
Prozessoptimierung durch weitere Digitalisierung von Verfahren zur Personalgewinnung (E -
Recruiting), Personalratsbeteiligung, Krankmeldungen und Beihilfegewährung
Überarbeitung des bisherigen „Vorschlagswesens“ zu einem modernen Ideenmanagement zur
Optimierung der Verwaltungsabläufe und Hebung von Einsparpotenzialen
Zukünftige Aufwandsreduzierung durch Modifikation der Regelungen zur Altersteilzeit für B e-
amtinnen und Beamte (V/0822/2016 vom 05.10.2016)
Verpachtung der Kantine im Stadthaus 1 an einen Integrationsbetrieb im Jahr 2019 (siehe
Ratsbeschluss vom 28.09.2016; Vorlage V/0690/2016 vom 01.09.2016)
Das Projekt befindet sich im Zeitplan. Soweit Einsparpotenziale kurzfristig benannt werden kö nnen,
werden sie über Beschlussvorlage in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.
2b. Amt für Finanzen und Beteiligungen
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen erbringt als sog. Querschnittsamt zentrale Dienstleistu ngen
für die Verwaltung sowie für die Bürgerschaft, vgl. dazu im Einzelnen Anlage 2. Die Struktur des
maßgeblichen Teiler gebnisplans 0109 im städtischen Hau shalt ist entsprechend geprägt mit dem
Schwerpunkt im Bereich der Personalaufwendungen.
Um Potentiale für eine Haushaltsverbesserung zu identifizieren, stehen ausgewählte, zentrale G e-
schäftsprozesse im Fokus der laufende n Organisationsuntersuchung. Mit gutachterlicher B eratung
werden Einschätzungen über Art und Umfang der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen; dazu gehö-
ren auch die verbindliche Klärung zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben oder Aufgabenbestandteile
sowie die Er mittlung von Innovationspotentialen bei Geschäftsprozessen inkl. der Digit alisierung. Im
Ergebnis werden Effekte in mittel - bis langfristiger Sicht angestrebt: bessere Erge bnisqualität (inkl.
höherer städtischer Erträge), schlankere Geschäftsprozesse, geri ngerer Personalbedarf bei unverän-
dertem Aufgabenbild im Amt und verwaltungsweit.
Schwerpunkte der Untersuchung, die gemeinsam mit der externen Beratung durchgeführt wird, sind:
Rolle des Amtes für Finanzen und Beteiligungen als Querschnittsamt im Hinblick auf die Ge-
schäftsprozesse bei der Haushaltsplanung und -steuerung sowie bei Buchhaltungs- und Jah-
resabschlussaufgaben
Geschäftsprozesse im Bereich des Mahnwesens und der Vollstreckung als Grundlagen zur
Einführung eines verwaltungsweiten Forderungsmanagements
Verfahren der zentralen und dezentralen Rechnungsbearbeitung zur Einführung einer elektr o-
nischen Rechnungsbearbeitung
Qualitätssicherung beim Geschäftsprozess zur Veranlagung der Grundsteuern
Das Projekt befindet sich im Zeitplan, so dass nach jetzigem Stand mit einer Beschlussvorlage zu den
Haushaltsberatungen im Dezember zu rechnen ist.
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2c. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind als Anlage 3 [Hinweis: wird noch
ergänzt] dieser Vorlage beigefügt. Der Teilergebnisplan im maßgebl ichen Produktbereich 06 ist auf
der Einnahmeseite geprägt durch Landeszuwendungen sowie durch Beiträge im Bereich der Kinde r-
tagesbetreuung. Wesentliche Aufwandsarten sind Transferleistungen im Bereich der Kindertagesbe-
treuung und der Hilfen zur Erziehung sowie die eigenen Personalaufwendungen.
Auf der Grundlage eines globalen Haushaltsbenchmarkings hat der externe Berater die Kinder - und
Jugendarbeit als zentralen Untersuchungsschwerpunkt definiert. Anhand der Kriterien Angebote, Nut-
zerzahlen, Auslastung und Kostendeckung sollen Einsparpotentiale identifiziert und benannt werden.
Auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung hat sich aus Beratersicht ein expliziter Untersuchung s-
schwerpunkt ergeben. Zwar ergeben erste Tendenzen aus dem Haushaltsbenchmark, dass die Stadt
Münster im Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien sowohl bei den Pers o-
nalkosten als auch bei den ordentlichen Au fwendungen insgesamt keine Auffälligkeiten zeigt. Die se
Einschätzung hat der detaillierte Fachbenchmark auf Basis von Fallzahlen, - dauern und geleisteten
Fachstunden bestätigt. Dennoch zeigt die Analyse der Haushaltsdaten, dass die Aufwendungen in
diesem Bereich steigen. Aus diesen Gründen wurde festgelegt, die Produktgruppe „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ im Rahmen der Vertiefungsphase des Pr ojekts weitergehend zu
untersuchen.
Bei den Aufgaben zur Förderung von benachteiligten jungen Menschen sollen die städtischen Ang e-
bote für Jugendsozialarbeit im Vergleich zu den Angeboten freier Träger geprüft werden, um ggf. A n-
passungsvorschläge entwickeln zu können.
Bei weiteren Themen, wie z.B. bei Maßnahmen zur Jugendhilfe an Schulen, der Drogenhilfe, bei A n-
geboten für Familien sowie besonderen familienpolitischen Maßnahmen haben sich zwar im Rahmen
der Globalanalyse des Gutachters einzelne Potentiale ergeben. Im Sinne einer Schwe rpunktsetzung
für dieses Projekt sollen diese Themen jedoch zunächst nicht weiter verfolgt werden.
Für den Bereic h der Kindertagesbetreuung wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 2017 eine
Vorlage einbringen, die eine Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeitr ägen
mit Wirkung zum 01.08.2017 vorschlagen wird. Es sind Mehrerträge von etwa 2 Mio. Euro geplant.
Bei den Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung ergibt sich aus Sicht des Gutac h-
ters ein Handlungsansatz im Zusammenhang mit der Übernahme von Trägeranteilen.
2d. Zeitplanung für die weiteren Untersuchungen
Der Rat der Stad t Münster hat entschieden, die bisherige eher zeitpunktorientierte und anlassbez o-
gene Haushaltskonsolidierung durch einen dauerhaften Prozess zu ersetzen (vgl. Vorlage
V/0700/2015). Danach soll „eine umfassende Aufgabenkritik, Prozessan alyse und Infragestellung der
‚Münster-Standards‘ in der Stadtverwaltung initiiert“ werden.
Gemäß dem o.g. Ratsbeschluss ist das Projekt „NaSa“ zunächst auf drei Jahre (2016 bis 2018) au s-
gelegt. Während dieses Zeitraums wird eine Aufnahme und Betrachtung der gesamten Verwa ltung
nicht möglich sein. Für die Identifizierung von Projekten zur Aufgabenkritik und Geschäftsprozessana-
lyse wurden deshalb anhand verschiedener Kriterien insgesamt 24 Produktgruppen des Haushalt s-
planes bestimmt, die zweck- und vollzugskritisch untersucht werden (vgl. Vorlage V/481/2016).
Auf dieser Grundlage wurden diejenigen Ämter identifiziert, die im Zeitraum bis 2018 system atisch
untersucht werden sollen. Mit dem Ziel einer annähernd gleichmäßigen Verteilung auf die drei Ja hre
hat die Verwaltung den nachfolgenden Zeitplan für die Untersuchungen festgelegt.
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V/0900/2016
Amt Produktgruppe gem. Produktplan
Jahr (Kennziffer) (Nr.) (Bezeichnung)
2016
10 01 08 Personal- und Organisationsmanagement
20 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement
23 01 11 Immobilienmanagement
20 04 07 Theater Münster
51
06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
06 02 Kinder- und Jugendarbeit
06 03 Förderung von benachteiligten jungen Menschen
06 04 Familienförderung
06 05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
52
08 01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
08 02 Bäder
2017
37 02 09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen
41 04 01 Kulturmanagement / Kulturförderung
45 04 05 Stadtmuseum
50 05 02 Sicherung des Lebensunterhalts
05 03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
66 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
2018
40
03 01 Leistungen für Schulen
03 02 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
04 02 Volkshochschule
44 04 03 Westf. Schule fü r Musik + Förderung Stadtteilmusi k-
schulen
42 04 04 Stadtbücherei + Förderung von Büchereien freier Tr ä-
ger
59 05 01 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II
67 13 01 Grün- und Freiflächen
3. Weitere Aktivitäten im Rahmen von NaSa
Neben den a ufgabenkritischen Ämteruntersuchungen, den langfristigen Innovationspr ojekten, der
ertragsseitigen Haushaltskonsolidierung durch Einnahmeerhöhungen sollen auch die städtischen
Beteiligungen Beiträge zur Nachhaltigen Haushaltssanierung erbringen.
3a. Langfristige Innovationsprojekte
Wie in der Vorlage V/0481/2016 vorgestellt wurde, ist es Ziel der Innovationsprojekte zur Verwa l-
tungsmodernisierung im Rahmen von NaSa, die Leistungserbringung zu optimieren, ggf. neu zu def i-
nieren und finanzielle Vorteile auf zuzeigen. Hierbei sind zwei Wege initiiert worden, um Proje kte zu
identifizieren. Einerseits sind die Ämter aufgefordert, eigene Projekte vorzuschlagen. And ererseits
zeigen die ersten aufgabenkritischen Ämte runtersuchungen, dass sich häufig die größten Pot enziale
einer Geschäftsprozessoptimierung durch eine zunehmende Digitalisierung insbeso ndere auch von
ämterübergreifenden Prozessen heben ließen. Mögliche Themen sind die Ausweitung von Dokume n-
tenmanagementsystemen, E-Government oder die Automatisierung von Datenerfassungsprozessen.
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Die Verwaltung verfolgt daher die Zielsetzung, auf drei Wegen zusätzliche Innovationsprojekte anz u-
stoßen:
1. Initiativen aus den Ämtern
2. ämterübergreifende Optimierung bürgernaher Dienstleistungen
3. ämterübergreifende Optimierung von Querschnittsfunktionen
Die Personalressourcen für die Umsetzung der Projekte sollen sich vorrangig aus der Aufgabenkr itik
ergeben. Ressourcen für den Umsetzungsprozess können auch aus den Mitteln, die der Rat für NaSa
bereitgestellt hat, eingesetzt werden. Die ersten konkreten Projekte sind derzeit in Planung und we r-
den den politischen Gremien ebenfalls durch separate Vorlagen vorgestellt.
Als erste Initiative aus den Ämtern wird das Tiefbauamt eine Vorlage (V/0613/2016) in die polit ische
Beratung einbringen, in der das Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster (TIMM)“ vorg e-
schlagen wird. Ziel ist es, die langfristigen Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen durch ein
Zusammenführen von technischer und kaufmännischer Sicht besser zu steuern. Dadurch sollen lang-
fristig Entlastungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro erreicht werden.
Die ämterübergreifende Optimierung bürgernaher Dienstleistungen korrespondiert mit den Aktivit äten
zur Umsetzung des E -Government-Gesetzes. Ziel dieser Projekte ist es, dass Bürgeranli egen unter
Abbau bürokratischer Hürden langfristig gezielter zugeordnet, schneller bearbeitet und einfacher
nachverfolgt werden können. Hierdurch sind Effizienzgewinne zu erwarten. Ansat zpunkte für diese
Projekte werden insbesondere aus dem Vorhaben des Bürgerservicezentrums sowie ve rschiedenen
konkreten Einzelvorhaben zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW ergeben.
Erste Ansatzpunkte für eine ämterübergreifende Optimierung von Querschnittsfunkti onen zeigen sich
bereits in der a ufgabenkritischen Untersuchung des Personal - und Organisationsamtes s owie des
Amtes für Finanzen und Beteiligungen. Die Aufgaben dieser beiden Ämter wirken sich durch ihre
Querschnittsfunktion auch auf alle übrigen Ämter der Verwaltung aus. Die Untersuchun g der G e-
schäftsprozesse in diesen Ämtern offenbart Ansatzpunkte für längerfristige Proje kte, die durch eine
verstärkte Zentralisierung und Digitalisierung Optimierungspotenziale in der gesamten Ve rwaltung
eröffnet, wie z.B. die Einführung einer elektronisc hen Rechnungsbearbeitung (siehe A bschnitt 2b).
Diese Projekte erfordern durch die erforderlichen Investitionen in die Umsetzung eine tiefgreifende
Abschätzung der Potenziale und durch ihre große Auswirkung innerhalb der Verwaltung eine syst e-
matische Umsetzungsplanung.
Der Verwaltung fokussiert bei der Priorisierung der Innovationsprojekte darauf, welche Projekte g e-
eignet sind, den steigenden Ressourcenverbrauch der Verwaltung zu bremsen. Der wachsende Au f-
gabenumfang aufgrund der wachsenden Stadt darf nich t weiterhin zu einem proportionalen Anstieg
der Aufwendungen für die Leistungserbringung führen.
3b. Ertragsseitige Haushaltskonsolidierung
Im Rahmen einer nachhaltigen Konsolidierungsstrategie ist es unausweichlich, dass auch die E r-
tragsseite des Haushalts in den Blick genommen wird. Insbesondere in den Bereichen, in denen en t-
schieden worden ist, die Standards der städtischen Leistung serbringung beizubehalten, muss der
Kostendeckungsgrad untersucht werden. Vor allem bei bürgernahen Dienstleistungen, di e einzelnen
Nutzerinnen und Nutzern zuguteko mmen, ist systematisch zu hinterfragen, ob die Leistung durch
einen höheren Anteil vom Nutzer selbst zu tragen ist oder ob weiterhin die Allg emeinheit denjenigen
Anteil refinanzieren soll, der durch Gebühren und Beiträge nicht gedeckt wird.
Auf der Basis der NaSa -Sofortmaßnahme Nr. 9 und des Auftrags Nr. 5 aus dem beschlossenen A n-
trag „Solide Finanzen für die wachsende Stadt Münster“ hat die Verwa ltung eine Überprüfung aller
städtischer Gebühren und Beiträge durchgeführt. Um mindestens die Kostensteigerungen in den G e-
bühren und Beiträgen abzubilden, hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Ämter aufgefo r-
dert, dem Rat grundsätzlich durch eine Vorlage mindestens eine Steigerung in Höhe von 2,5 % pro
Jahr, das seit der let zten Gebührensteigerung vergangen ist, vorzuschlagen. Zu den Etatsitzungen
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wird die Verwaltung daher entsprechende Vorlagen zur Anpassung der städtischen Gebühren vorl e-
gen.
Im Folgenden werden diejenigen Gebührensteigerungen, die Mehrerträge von mehr als 100.000 Euro
erwarten lassen, vorgestellt (Zur bereits in Vorlage V/0481/2016 ang ekündigten Erhöhung der KiTa -
Beiträge vgl. Abschnitt 2c.):
Die Stadtbücherei wird mit Vorlage V/0805/2016 vorschlagen, die Benutzungsgebühren anzupa ssen
und die erforderliche Satzungsänderung zu beschließen. Mehrerträge in Höhe von 170.000 Euro sind
bereits im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt.
Das Sportamt wird - wie bereits in der Vorlage V/0381/2016 zur Weiterentwicklung der städt ischen
Bäderlandschaft angekündigt - einen Vorschlag zur Anpassung der Eintrittsentgelte der städt ischen
Bäder vorlegen. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2017 in Kraft treten. Ziel ist auch hierbei eine
Steigerung der Erträge von mindestens 150.000 Euro.
Vergleichbare Mehrerträge sind auch im Zuständigkeitsbereich der Westfälischen Schule für M usik
anvisiert.
Ebenso plant die Verwaltung eine Anpassung der Gebühren für das Parken auf öffentlichen W egen
und Plätzen. Hierdurch sollen Mehrerträge in Höhe von ca. 215.000 Euro erwirtschaftet werden.
Eine neue Gebühr eingeführt worden ist im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gesundheit, Veter i-
när- und Lebensmittelangelegenheiten. Wie die Verwaltung mit Vorlage V/0692/2016 dem Ausschuss
für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbra ucherschutz und Arbeitsförderung beric htet hat, werden
aufgrund einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein -
Westfalen nun auch Gebühren für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel - und Futtermitte l-
überwachung erhoben, die voraussichtlich für ein Gebührenaufkommen in Höhe von etwa 130.000
Euro sorgen.
Weitere Anpassungen sind unter anderem auch in den Bereichen der VHS, des Amtes für Bü rger-
und Ratsservice, der Feuerwehr, in den weiteren Bereichen des Amtes für Kinde r, Jugendliche und
Familien und des Sportamtes, des Vermessungs - und Katasteramtes, des Amtes für Wohnungsw e-
sen und Quartiersentwicklung und des Tiefbauamtes geplant. Bei Beschluss aller Anpassungen kö n-
nen für den Haushaltsplan 2017 Verbesserungen in Höhe von etwa 1 Million Euro zuzüglich der E r-
träge aus der Anpassung der KiTa-Beiträge erreicht werden.
3c. Beiträge der städtischen Beteiligungen
Im Rahmen des NaSa Projektes werden die kommunalen Unternehmen in zwei Projektaufträgen b e-
leuchtet.
1) Die Managementkontrakte, die gemäß Antrag CDU/Grüne im Jahr 2015 nur für ein Jahr (2016)
abgeschlossen wurden, sollen im Jahr 2016 erneut dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt we r-
den. Bis auf den MMK Stadtwerke werden die Managementkontrakte Westfälischer Zoologischer Gar-
ten Münster GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Wohn - und Stadtbau
GmbH in der Sitzung am 16. November 2016 in den Rat eingebracht und für die Ratssitzung am 14.
Dezember zur Beschlussfassung für fünf Jahre vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwer-
ke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t-
raum erstellt werden.
2) In den Beteiligungen sollen Benchmarkuntersuchungen durchgeführt werden, um über die bi s-
her in den Unternehmen realisierten Optimierungen hinaus, weitere Konsolidierungspotentiale zu e r-
mitteln, die im Ergebnis für den kommunalen Haushalt genutzt werden können (Antrag CDU/Grüne).
Für die Untersuchung von Konsolidierungspote ntialen stehen dabei im Rahmen des NaSa Projektes
Mittel für externe Gutachtenaufträge in der Größenordnung von 200 T€ zur Verfügung.
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V/0900/2016
Zwischenzeitlich sind mit verschiedenen kommunalen Unternehmen (Stadtwerke Mün ster GmbH,
MCC Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Westfäl ischer Zoologischer Ga rten
Münster GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie dem Theater Münster) Gespr äche mit
dem Ziel der Durchführung von Projekten zur Realisierung von Konsolidierungspotenti alen geführt
worden:
a) Die Stadtwerke Münster GmbH hat aus ihren Abteilungen zehn Projekte entwickelt, die insg e-
samt alle weiter verfolgt werden sollen. Davon wurden vier Projekte ausgewählt, die mit fina nzieller
Unterstützung aus dem NaSa Projekt in der Größenordnung von insg. 80 T € für Gutachtenauftr äge
durchgeführt werden sollen. Die Projekte sind im Einzelnen:
(1) Bereich Kundenservice, Marketing und Kommunikation: Untersuchung extern vergebener Diens t-
leistungen auf Insourcingpotenzial (make or buy) und/oder Kosteneinsparungspotential
Potential: Effizienzsteigerung bei Wahrung bzw. Ausbau der Kunden -Servicequalität durch Optimi e-
rung/Rollen-Anpassung der Dienstleistungserbringung entlang der Wertschöpfungskette.
(2) Bereich Nahverkehrsmanagement: Verbesserung des Störungs- und Unterhaltungsmanagements
Haltestellen mit besonderem Fokus auf Wartehallen
Potential: Zeitliche, qualitative und wirtschaftliche Verbesserung durch Aufgabenbündelung und eff i-
zienten Prozessablauf, Beteiligte diverse städtische Ämter.
(3) Bereich münsterNETZ: Optimierung der Planungs- und Bauprozesse – von den Schnittstellen mit
der Stadt bis zur Baudurchführung
Potential: Effizienz- und Qualitätssteigerung durch verschiedene Maßnahmen, insb. O ptimierung der
Abstimmungsprozesse zwischen Stadt Münster und SWMS Planung.
(4) Bereich Verkehrsbetrieb: Optimierung Fuhrparkmanagement
Potential: Die direkten Aufwendungen entfallen, statt dessen entstehen Aufwendungen für die Entle i-
hung –geschätzter Nettoeffekt bei SWMS 60 T€ p.a. Der Ausbau des Car -Sharing unterstützt die plu-
sCard-Aktivitäten des ÖPNV-potentieller Ertrag wäre abzuschätzen.
Die Beauftragung und die Auswahl der Gutachter für die Durchführung der Projekte e rfolgt durch die
Stadtwerke Münster GmbH in Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten bei der Stadt Mün ster. Mit
ersten Gutachtenergebnissen kann voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2017 gerec hnet werden.
e Stadtwerke Münster GmbH in Abstimmung mit den es Jahres 2017 gerechnet werden.“
b) Von der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH wurde ein Projektvorschlag unte r-
breitet, der die Zielsetzung Energiesparen unterstützt. Hierzu sollen zu der vom Zoo verfolgten Th e-
matik „Zukunftsorientierte und unabhängige En ergieversorgung mit möglichst hoher CO 2 -
Minimierung“ Analysen durchgeführt werden.
In zwei Teilprojekten soll ein Konzept entwickelt werden, dass zur “Nachhaltigen zentralen Energiee r-
zeugung und dezentralen Energieverteilung“ eine Neustrukturierung der Wä rmeversorgung im Zoo
zum Ziel hat.
Eine Gutachtenbeauftragung mit einem Auftragsvolumen von 30 T€ soll bis Ende des Jahres erfo l-
gen. Mit Gutachtenergebnissen wird im Jahre 2017 gerechnet. Es wird eine Aufteilung der Gutac h-
tenergebnisse zwischen Stadt (70 % durch Absenkung des Z uschusses) und Zoo (30 %) zugrunde
gelegt. Eine Größenordnung der Optimierungspotentiale kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht beziffert werden.
c) Von der Messe und CongressCentrum Halle Münsterland GmbH sind verschiedene Proje kte
vorgeschlagen worden, u.a. zu:
o Outsourcing von derzeit intern erbrachten Leistungen an extern (zwecks Personaleinsparung),
o Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Umnutzung (Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Aukti-
onszentrums) und Reduktion der Rabatte (bei traditionellen und kulturellen und gesellschaftlichen
Veranstaltungen),
o Optimierung der Gebäudeinstandhaltung und Anlageunterhaltung
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V/0900/2016
Eine Festlegung auf konkrete Projekte sowie eine Gutachterauswahl soll bis Ende des Jahres stat t-
finden. Es sollen Projektmittel für die Gutachtenbe auftragung in der Größen ordnung von 30 T€ b e-
reitgestellt werden.
Die Größenordnung der Optimierungspotentiale aller Projekte insgesamt und ihr Effekt auf den ko m-
munalen Haushalt lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffern.
d) Die städtischen Zuschüsse an die Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden regelmäßig im
Hinblick auf Beihilfekonformität überprüft. Danach darf der Zuschuss nicht höher sein, als er zur Erfül-
lung der von der Gesellschaft erbrachten Leistungen erforderlich ist. Für die Wirtschaftsförd erung
Münster GmbH wurde bei dieser Überprüfung festgestellt, dass unter den gesetzten Anna hmen eine
Absenkung des städtischen Zuschusses für die Haushaltsjahre ab 2017 erfolgen kann. Die Kürzung
in der Größenordnung von 250 T€ wurde im Haushaltsplanentwurf bereits umgesetzt.
e) Gemäß Beschluss des Rates zur nachhaltigen Haushaltssanierung soll im Theater Münster der
Kostendeckungsgrad gesteigert werden. Hierzu plant das Theater ab der Spielzeit 2017/2018 eine
Preisanpassung für Abonnements im Theater und Orchester vorzunehmen. Dadurch wird mit Meh r-
einnahmen von 200 T€ gerechnet. Diese Summe soll in der Spielzeit 2017/2018 als einmalige So n-
derzahlung an die Stadt Münster abgeführt werden.
Im neuen Managementkontrakt, der im Frühjahr 2017 parallel zum Wirtschaftsplan für eine vierjährige
Laufzeit beraten und beschlossen werden soll, soll ab der Spielzeit 2018/2019 ein um 200 T€ verri n-
gerter Zuschuss vereinbart werden, der ab der Spielz eit 2020/2021 um weitere 50 T€ abgesenkt
werden soll.
4. Ausblick
Neben den verschiedenen Beschlussvorlagen mit den Vorschlägen der Verwaltung zur Nachhalt igen
Haushaltssanierung wird über die Effekte regelmäßig gebündelt an den Haupt - und Finanzausschuss
und den Rat berichtet.
4a. Mögliche Effekte von NaSa auf den Ergebnisplan
Die Anlage 4 fasst die möglichen Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Erge b-
nisplan des Haushalts zusammen. Dort sind auch diejenigen NaSa -Sofortmaßnahmen und Aufträge
aus dem beschlossenen Antrag „Solide Finanzen für die wachsende Stadt Münster“ au fgeführt, für
die ein Konsolidierungsbeitrag beziffert werden kann. Der Umsetzungsstand dieser Maßnahmen ist in
Vorlage V/0481/2016 dargestellt worden, die noch offenen Maßnahmen werden entsprechend weiter-
bearbeitet.
Die Überprüfung der Höhe der Pensionsrückstellungen als NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 7 hat ergeben,
dass der Ansatz hierfür im Nachtragshaushalt 2016 um 4,6 Mio. Euro gesenkt werden kann. In Z u-
kunft werden s ich voraussichtlich weitere Anpassungen der Pensionsrückstellungen ergeben, die
durch das Personal- und Organisationsamt bearbeitet werden (siehe Abschnitt 2a) und deren genaue
Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist.
Neben den noch zu beratenden und beschließenden Einnahmeerhöhungen (siehe Abschnitt 3b) wer-
den auch diejenigen Verbesserungen aufgeführt, die bereits im Haushaltsplanentwurf entha lten sind:
die Erträge aus der Beherbergungssteuer und der Erhöhung der Hundesteuer. Noch verwaltungsi n-
tern in Vorbereitung ist die beschlossene Einführung des Gewerbesteuerprüfdienstes. Auch darg e-
stellt werden die beschlossenen aufwandsseitigen Verbesserungen des Erge bnisplans, die bereits
umgesetzt wurden.
Die Potenziale, die sich aus der Aufgabenkritik der Ämt er und den Benchmarkunters uchungen der
Beteiligungen für den Ergebnisplan ergeben können, können derzeit noch nicht abschließend beziffert
werden (vgl. Abschnitte 2a -c und 3c). Die möglichen Konsolidierungsbeiträge des The ater Münster
und der Wirtschaftsförderung Münster sind angegeben.
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Die langfristig wirkenden Maßnahmen wie TIMM und die Anpassung der Altersteilzeit der Bea mten
gehen in der Darstellung der Effekte über den aktuellen Zeithorizont der mittelfristigen Finanzpl anung
hinaus, werden jedoch zukünftig signifikante Beiträge zu einer Nachhaltigen Haushaltssanierung leis-
ten.
4b. Abschluss des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017, zu denen mit der Vor-
lage V/1030/2015 noch kein Abschlu ssbericht vorgelegt wurde, verfolgt die Verwaltung weiter, tei l-
weise geschieht dies durch die Bearbeitung von Aufträgen im Rahmen von NaSa, die als Weiteren t-
wicklung der vorherigen Aufträge aus dem Handlungsprogramm gesehen werden können.
Abschließend bleibt zum Handlungsprogramm festzuhalten, dass auch alle noch offenen Maßnahmen
inzwischen mindestens angestoßen wurden, sodass eine Umsetzung aller beschlossenen Maßna h-
men gewährleistet ist.
4c. Weitere Hinweise zu den Etatberatungen 2017
Um die Gefahr e iner Haushaltssicherung zu schmälern, wird die Verwaltung während der Etatber a-
tungen ausschließlich Veränderungsblätter mit einem Deckungsvorschlag vorlegen. Zusätzliche B e-
lastungen des Ergebnisplans werden dabei durch entsprechende Entlastungen an anderer Stelle des
Ergebnisplans aufgefangen. Bei Veränderungsblättern, die auf Beschlüssen der Fachau sschüssen in
deren Etatsitzungen beruhen und die keinen Deckungsvorschlag aufweisen, wird die Verwaltung den
Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium für den Rat zu einer Korrektur dieser B e-
schlüsse auffordern, um die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt Münster nicht zu gefährden.
i.V. i.V.
gez. gez.
Reinkemeier Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Anlagen:
1. Produktplan des Personal- und Organisationsamtes
2. Produktplan des Amtes für Finanzen und Beteiligungen
3. Produktplan des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
4. Mögliche Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Ergebnisplan
Anlage 4 - Mögliche Effekte aus NaSa auf den Ergebnisplan
1932 Zeichen
Mögliche Effekte durch die Nachhaltige Haushaltssanierung auf den Ergebnisplan Maßnahme/Projekt Grundlage geplant/Vorlage/beschlossen im HHPE 17 ff.? 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ff. Überprüfung der Pensionsverpflichtungen NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 7 beschlossen nein 4.600.000 ? ? ? ? ? Stadtwerke Münster geplant nein 0 ? ? ? ? ? Westfälischer Zoologischer Garten geplant nein 0 ? ? ? ? ? MCC Halle Münsterland geplant nein 0 ? ? ? ? ? Wirtschaftsförderung Münster geplant ja 0 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 Einnahmeerhöhungen Vorlagen Nov./Dez. 2016 nein 0 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Einnahmeerhöhungen Amt 51 Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 2.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 Gewerbesteuerprüfdienst Nr. 6 des Antrags "Solide Finanzen…" geplant nein 0 ? ? ? ? ? Beherbergungssteuer Nr. 7 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 250.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Hundesteuererhöhung Nr. 8 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 200.000 240.000 240.000 240.000 240.000 240.000 Theater Münster Nr. 9 des Antrags "Solide Finanzen…" Vorlage im 1. Hj. 2017 geplant nein 0 200.000 200.000 200.000 250.000 250.000 Aufwendungen Amt 51 Nr. 10 des Antrags "Solide Finanzen…" beschlossen ja 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Aufgabenkritik Amt 10 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ? Aufgabenkritik Amt 20 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ? Aufgabenkritik Amt 51 Verwaltungsvorschlag Vorlage Nov./Dez. 2016 nein 0 ? ? ? ? ? Altersteilzeit Beamte Verwaltungsvorschlag Vorlage V/0822/2016 nein 0 0 0 0 0 240.000 TIMM Verwaltungsvorschlag Vorlage V/0613/2016 nein 0 0 0 0 0 1.000.000 6.050.000 5.690.000 5.690.000 5.690.000 5.740.000 6.980.000 NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 9 und Nr. 5 des Antrags "Solide Finanzen…" NaSa-Sofortmaßnahme Nr. 8 und Nr. 3 des Antrags "Solide Finanzen…" Summe
Anlage 3 - Amt 51 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1
24792 Zeichen
Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe IV 06 01. Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 51 06 01. 01. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 51 06 01. 01. 01. Bereitstellung von Plätzen für Kinder von 0-3 Jahren in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 06. 01. 01. 01. 01. Betrieb von städtischen Kindertageseinrichtungen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 01. 01. 02. Finanzielle Förderung von Dritten (freie Träger u.a.) für die Bereitstellung von Plätzen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 01. 01. 03. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen § 23 KiBiz 06. 01. 01. 01. 04. Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 06. 01. 01. 02. Bereitstellung von Plätzen für Kinder von 3-6 Jahren in Tageseinrichtungen und 06. 01. 01. 02. 01. Betrieb von städtischen Kindertageseinrichtungen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 01. 02. 02. Finanzielle Förderung von Dritten (freie Träger u.a.) für die Bereitstellung von Plätzen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 01. 02. 03. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und § 23 KiBiz 06. 01. 01. 02. 04. Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 06. 01. 02. Förderung von Kindern in Tagespflege 51 06. 01. 02. 01. Bereitstellung von Tagespflegeplätzen für Kinder von 0-3 Jahren 06. 01. 02. 01. 01. Finanzielle Förderung von Dritten (freie Träger u.a.) für die Bereitstellung von Plätzen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 02. 01. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen § 23 KiBiz 06. 01. 02. 01. 03. Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 06. 01. 02. 02. Bereitstellung von Tagespflegeplätzen für Kinder von 3-6 Jahren 06. 01. 02. 02. 01. Finanzielle Förderung von Dritten (freie Träger u.a.) für die Bereitstellung von Plätzen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz 06. 01. 02. 02. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen § 23 KiBiz 06. 01. 02. 02. 03. Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 06. 01. 02. 03. Bereitstellung von Tagespflegeplätzen für schulpflichtige Kinder 06. 01. 02. 03. 01. Finanzielle Förderung von Dritten (freie Träger u.a.) für die Bereitstellung von Plätzen Gesetz Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW) Abschnitt IV, § 18 - 24 KiBiz Rechtsgrundlagen Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 01. 02. 03. 02. Erhebung von Elternbeiträgen Gesetz; Satzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz NW); Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen § 23 KiBiz 06. 01. 02. 03. 03. Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Gesetz SGB VIII § 90 SGB VIII 06. 02. Kinder- und Jugendarbeit 51 06. 02. 01. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS- Aufgaben 51 06. 02. 01. 01. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit 06. 02. 01. 01. 02. strukturelle Förderung von Einrichtungen und Angeboten freier Träger mehrere Rechtsgrundlagen > § 11 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politische Beschlüsse > "Richlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger" in der jeweils aktuellen Fassung > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Beschluss des AKJF vom 06.07.2004 "Richlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger" ff. > Leistungsvereinbarungen 06. 02. 01. 01. 03. städtische Einrichtungen und Angebote mehrere Rechtsgrundlagen § 11 Sozialgesetzbuch, Buc h VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" 06. 02. 01. 04. offener Ganztag an den Grund- und Förderschulen 06. 02. 01. 04. 01. Offener Ganztag an den Grund- und Förderschulen mehrere Rechtsgrundlagen > § 9 Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) > Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (BASS 12 - 63 Nr.2) i. d. a. F. Ratsbeschluss vom 14.07.2004, V/0456/2004 "Offene Ganztagschule im Primarbereich" ff. 06. 02. 02. Jugendverbandsarbeit 51 06. 02. 02. 01. Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen 06. 02. 02. 01. 01. Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen mehrere Rechtsgrundlagen > § 12 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politische Beschlüsse > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Beschluss des AKJF vom 06.07.2004 "Richlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger" 06. 03. Förderung von benachteiligten jungen Menschen 51 06. 03. 01. Jugendsozialarbeit 51 06. 03. 01. 01. "Migrationshilfen" 06. 03. 01. 01. 01. Migrat ionshilfen mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Ratsbeschlüsse > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Ratsbeschluss vom 05.11.2014, V/0700/2014 [..] Päd. Angebote in Flüchtlingseinrichtungen" ff. 06. 03. 01. 02. "Aufsuchende Arbeit / Streetwork"/ Soziale Gruppenarbeit 06. 03. 01. 02. 01. Aufsuchende Arbeit/ Streetwork/ Soziale Gruppenarbeit mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Kooperationsvereinbarungen 06. 03. 01. 03. Gewährung von Wohnhilfen 06. 03. 01. 03. 01. Gewährung von Wohnhilfen mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Leistungsvereinbarungen 06. 03. 02. Jugendhilfe an den Schulen 51 06. 03. 02. 01. Jugendhilfeangebote an Schulen 06. 03. 02. 01. 01. Schulsozialarbeit i.R. der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) in der Primarstufe mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politische Beschlüsse > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Ratsbeschluss vom 10.12.2014, V/0723/2014 "Neuausrichtung Schulsozialarbeit" > politischer Beschluss vom 06.05.2015, V/0283/2015 "[..] Entsperrung der Mittel für Schulsozialarbeit unter Einbeziehung von Landesmitteln" Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 03. 02. 01. 02. Weitere Jugendhilfeangebote in der Primarstufe mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Leistungsvereinbarungen 06. 03. 02. 01. 03. Jugendhilfeangebote in der Sekundarstufe mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Leistungsvereinbarungen 06. 03. 03. Drogenhilfe 51 06. 03. 03. 01. Suchtprävention 06. 03. 03. 01. 01. Suchtpräv ention mehrere Rechtsgrundlagen > § 14 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Leistungsvereinbarungen 06. 03. 03. 02. suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen 06. 03. 03. 02. 01. suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen mehrere Rechtsgrundlagen > § 13 Sozialgesetzbuch, B uch VIII, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW, § 16 SGB II > politischer Beschluss > Beschluss des AKJF vom 04.12.2013, V/0783/2013 "3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan" > Leistungsvereinbarungen 06. 04. Familienförderung 51 06. 04. 01. Angebote für Familien 51 06. 04. 01. 01. Hilfen nach dem Elterngeld-, Elternzeit- und Betreuungsgeldgesetz 06. 04. 01. 01. 01. Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BGBl I, S. 2325 06. 04. 01. 01. 02. Bearbeitung von Anträgen auf Betreuungsgeld BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BGBl I, S. 2325 06. 04. 01. 02. Angebote der Familienbildung 06. 04. 01. 02 . 01. Institutionelle Förderung von Familienbildungsstätten Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss Ratsbeschluss 11.11.1998, Vorlage 989/98, Ratsbeschluss vom 25.03.2009 (Zuschuss Haus der Familie, Anna- Krückmann-Haus, Evangelische Familienbildungsstätte, arbeitskreis soziale bildung und beratung) 06. 04. 01. 03. Angebote der Erziehungsberatung 06. 04. 01. 03. 01. Institutionelle Förderung der Erziehungsberatungsstellen Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Ratsbeschluss 1997, Vorlagen 182/97 und 711/97 und Ratsbeschluss vom 25.03.2009, Vorlage V/0111/2009; Etat- Beschluss vom 14.12.2011 (Zuschuss Beratungsstelle Südviertel, Diakonie Münster, Caritasverband) Etat-beschluss vom 11.12.2013 (Zuschuss Caritasverband) 06. 04. 01. 04. Angebote präventiver Kinder- und Jugendschutz 06. 04. 01. 04. 01. Institutionelle Förderung der im Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Träger Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Ratsbeschluss vom 29.03.2000, Vorlage 1387/99; Etat-Beschluss vom 16.12.2015 (Zuschuss Deutsches Rotes Kreuz) HA-Beschluss vom 22.05.1991 Vorlage 179/91, Etat- Beschluss vom 17.03.2010 und 16.12.2016 (Zuschuss Deutscher Kinderschutzbund) Ratsbeschluss vom 29.031995, Vorlage 1100/96, Ratsbeschluss vom 12.03.2008; Etatbeschluss vom 14.01.2011, 12.12.2012 und 10.12.2014 (Zuschuss Zartbitter) Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 04. 01. 05. Präventionsprojekte 06. 04. 01. 05. 01. Finan zielle Förderung präventiver Angebote freier Träger Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss AKJF-Beschluss V/0389/2008; AKJF-Beschluss vom 24.11.2010 (Zuschuss Anna-Krückmann-Haus, Haus der Familie, Deutscher Kinderschutzbund, Erziehungsberatungsstelle Südviertel, Caritasverband) Etat-Beschluss 17.03.2010 (Zuschuss Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen) Etat-Beschluss vom 11.12.2013 (Zuschuss Caritasverband) Etat-Beschluss vom 10.12.2014 (Zuschuss Deutscher Kinderschutzbund) Etat-Beschluss vom 10.12.2014 (Zuschuss Diakonie Münster) AKJF-Beschluss vom 02.12.2015, Etat-Beschluss vom 16.12.2015 ( Zuschuss Caritasverband, Beratungsstelle Südviertel, Diakonie Münster, Trialog) 06. 04. 01. 06. Angebote der Familienberatung 06. 04. 01. 06. 01. Institutionelle Förderung der Familienberatungsstellen Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Etatbeschluss vom 18.12.1991, AKJF-Beschluss V/0998/2007, Etatbeschluss vom 14.12.2011 und 10.12.2014 (Zuschuss Trialog) Etatbeschluss (Zuschuss Verband alleinerziehender Mütter und Väter) Ratsbeschluss 24.07.1996, Vorlage 716/96 (Zuschuss Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münster- Recklinghausen) Fachausschussbeschluss 18.09.1990 (Zuschuss Arbeiterwohlfahrt UnterbezirkMünster- Recklinghausen) 06. 04. 01. 07. Angebote und Hilfen für schwangere Frauen und "junge" Eltern 06. 04. 01. 07. 01. Schwangerschaftskonfliktbera tung Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 218,219 StGB in Ve rbindung mit §§ 5,6 Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27.07.1992 und Ausführungsgesetz BGBl I, S. 1.398 06. 04. 01. 07. 02. Beratung von Frauen während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 2, 2a Schwangersch aftskonfliktgesetz, § 16 III SGB VIII BGBl I, S. 1.398 06. 04. 01. 07. 03. Durchführung von Familienbesuchen nach Geburt des erstgeborenen Kindes Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011, Ratsbeschluss vom 18.06.2008 §§ 2, 4 KKG Vorlage V/0388/2008 BGBl I, S. 2975 06. 04. 01. 07. 04. finanzielle Förderung von schwangeren Frauen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind Stiftungsgesetz Leitfaden zur Handhabung der Bundesstiftungsmittel in NRW vom Caritasverband für die Diözese Münster e.V. 06. 04. 01. 07. 05. finanzielle Förderung von schwangeren Frauen aus dem Sonderfonds der Stadt Münster Ratsbeschluss Ratsbeschlüsse vom 21.03.2012 und vom 02.04.2014 Vorlage V/0466/2011 Vorlage V/0122/2014 06. 04. 02. Familienpolitische Maßnahmen 51 06. 04. 02. 01. Familienpolitische Maßnahmen 06. 04. 02. 01 . 01. Niedrigschwellige Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien rund um alle Fragen, die die Themen Familie, Elternschaft und Erziehung betreffen SGB VIII §16 A bs. 1 SGB VIII 06. 04. 02. 01. 02. Durchführung von Maßnahmen und Projekten u.a. im Rahmen des Netzwerks für Familien und Teilnahme an Modellprojekten (z.B. Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011, Ratsbeschlüsse § 3 KKG Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familien- hebammen Landesmodellprojekt "Kein Kind zurücklassen - Kommunen in NRW beugen vor" Vorlage V/1002/2004 Vorlage V/0216/2012 Vorlage V/0628/2015 Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 05. Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 51 06. 05. 01. Bezirkliche Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung in der Familie u. eig. Wohnung 51 06. 05. 01. 01. Beratung und Präventionsarbeit im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung 06. 05. 01. 01. 01. Beratung und Präventionsarbeit im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung (z.B. Sicherstellung einer permanenten Rufbereitschaft; niedrigschwellige Beratungsangebote im Bezirk; Stellungnahmen; Beteiligungen an Projekten; Netzwerkarbeit) Gesetz § 16 - 18 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 01. 02. Gewährung von ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung 06. 05. 01. 02. 01. Gewährung von ambulanten und teilstationären Hilfen im Einzelfall Gesetz § 27 SGB VIII § 28 - 32 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 01. 02. 02. Steuerung und finanzielle Förderung freier Träger, die ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung für die Stadt Münster durchführen Gesetz § 78 a-g SGB VIII § 79 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 01. 02. 03. Institutionelle Förderung der Familienberatung Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Etatbeschluss (Zuschuss Verband alleinerziehender Mütter und Väter) AKJF-Beschluss, Vorlage 99/2002 (Zuschuss Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münster- Recklinghausen) Fachausschussbeschluss 18.09.1990 (Zuschuss Arbeiterwohlfahrt UnterbezirkMünster- Recklinghausen) 06. 05. 01. 02. 04. Institutionelle Förderung der Erziehungsberatung Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Ratsbeschluss 1997, Vorlagen 182/97 und 711/97 und Ratsbeschluss vom 25.03.2009, Vorlage V/0111/2009; Etat- Beschluss vom 14.12.2011 (Zuschuss Beratungsstelle Südviertel, Diakonie Münster, Caritasverband) Etat-Beschluss vom 11.12.2013 (Zuschuss Caritasverband) 06. 05. 02. Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen u.Pflegefamilien / Adoptionen 51 06. 05. 02. 01. Gewährung von intensiven Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses 06. 05. 02. 01. 01. Gewährung von stationären Hilfen im Einzelfall Gesetz § 27 SGB VIII § 33, 34 SGBVIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 02. 01. 02. Steuerung und finanzielle Förderung freier Träger, die stationäre Hilfen zur Erziehung für die Stadt Münster durchführen Gesetz § 78 a-g SGB VIII § 79 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 02. 01. 03. Institutionelle Förderung des Adoptions- und Pflegekinderdienstes freier Träger Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII pol. Beschluss Hauptausschuss-Vorlage 67/87 (Zuschuss Sozialdienst katholischer Frauen) 06. 05. 03. 51 06. 05. 03. 01. Beistandschaften 06. 05. 03. 01. 01. Veranlas sung der Vaterschaftsfeststellung SGB VIII und BGB §§ 1712 ff BGB, §§ 1592 ff BGB, § 5 9 SGB VIII 06. 05. 03. 01. 02. Beurkundungen (z.B. Vaterschaft, Sorgerecht etc.) SGB VIII § 59 SGB VIII 06. 05. 03. 01. 03. Festsetzung, Einziehung und Weiterleitung des Kindesunterhalts BGB §§ 1712 ff BGB, §§ 1601 ff BGB 06. 05. 03. 02. 06. 05. 03. 02. 01. Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Unterhaltsvorschussgesetz §§ 1 - 4 UVG Durchführungsrichtlinien zum UVG 06. 05. 03. 02. 02. Rückforderung von geleisteten Unterhaltsvorschusszahlunge n vom unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhaltsvorschussgesetz § 7 UVG, §§ 1601 ff BGB Dur chführungsrichtlinien zum UVG Beistandschaften, UVG, Vormundschaften Unterhaltsvorschuss Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 05. 03. 03. Vormundschaften und Pflegschaften 06. 05. 03. 03. 01. Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Vormundschaften (z.B. Vertretung der Interessen von Minderjährigen; Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren; Koordination des Vormundschaftswesens) Gesetze SGB VIII BGB FamFG § 55 SGB VIII § 56 SGB VIII §§ 1773 - 1812 BGB 06. 05. 03. 03. 02. Steuerung und finanzielle Förderung freier Träger, die Vormundschaften/ Pflegschaften für die Stadt Münster durchführen Gesetze SGB VIII BGB § 53 SGB VIII § 54 SGB VIII 06. 05. 04. Schutz von Kindern und Jugendlichen 51 06. 05. 04. 01. Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 06. 05. 04. 01. 01. Veranlassung/ Durchführung von Inobhutnahmen Gesetz § 42 SGB VIII 06. 05. 04. 01. 02. vorläufige Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) Gesetz § 42a SGB VIII 5. AG KJHG 06. 05. 04. 01. 03. Wahrnehmung von übergreifenden Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes (z.B. Gefährdungsabschätzungen, Einleitung weiterer Maßnahmen, Durchführung von Fachveranstaltungen) Gesetz § 8a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 04. 01. 04. Steuerung und finanzielle Förderung freier Träger, die Maßnahmen des Kinderschutzes für die Stadt Münster durchführen Gesetz § 8b SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 04. 01. 05. Institutionelle Förderung der im Kinder- und Jugendschutz spezialisierten Träger Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Ratsbeschluss pol. Beschluss Ratsbeschluss vom 29.03.2000, Vorlage 1387/99; Etat-Beschluss vom 16.12.2015 (Zuschuss Deutsches Rotes Kreuz) HA-Beschluss vom 22.05.1991 Vorlage 179/91, Etat- Beschluss vom 17.03.2010 und 16.12.2016 (Zuschuss Deutscher Kinderschutzbund) Ratsbeschluss vom 29.031995, Vorlage 1100/96, Ratsbeschluss vom 12.03.2008; Etatbeschluss vom 14.01.2011, 12.12.2012 und 10.12.2014 (Zuschuss Zartbitter) 06. 05. 04. 01. 06. Prävention, Aufklärung und Schulung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Multiplikatoren im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Gesetz § 14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 05. Mitwirkung bei Familien-und Jugendgericht 51 06. 05. 05. 01. Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 06. 05. 05. 01. 01. Wahrnehmung der Interessenvertretung der Kinder in familiengerichtlichen Verfahren inklusive Anrufung des Familiengerichts bei erheblicher Kindeswohlgefährdung Gesetz § 50 SGB VIII FamFG BGB 06. 05. 05. 02. Sozialpädagogische Angebote und Verfahrensmitwirkung der Jugendgerichtshilfe 06. 05. 05. 02. 01. Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren Gesetz Sozialgesetzbuch VIII Jugendgerichtsgesetz 06. 05. 05. 02. 02. Prävention, Aufklärung und Schulung für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien und Multiplikatoren im Sinne der Jugendgerichtshilfe Gesetz Sozialgesetzbuch VIII Jugendgerichtsgesetz Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 06. 05. 05. 02. 03. Steuerung und finanzielle Förderung freier Träger, die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe für die Stadt Münster durchführen Mehrere Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Jugendgerichtsgesetz Ratsbeschluss Ratsbeschluss 03.02.1999, Vorlage 30/99( Zuschuss Verein integrativer Projekte) 06. 05. 06. Eingliederungshilfe 51 06. 05. 06. 01. ambulante Eingliederungshilfen 06. 05. 06. 01. 01. Gewährung von ambulanten/ teilstationären Eingliederungshilfen Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 06. 01. 02. Gewährung von ambulanten/ teilstationären Einglierungshilfen für junge Volljährige Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 06. 02. stationäre Eingliederungshilfen 06. 05. 06 . 02. 01. Gewährung von stationären Eingliederungshilfen Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) 06. 05. 06. 02. 02. Gewährung von stationären Eingliederungshilfen für junge Volljährige Gesetz § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII)
Anlage 1 - Amt 10 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1
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Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle 01 Innere Verwaltung OB, I, II, IV, V, VI 01. 08. Personal- und Organisations- management 10 01. 08. 01. Personal- und Organisationsmanagement 10 01. 08. 01. 01. Personaleinsatz / -recht 01. 08. 01. 01. 01. Personalbeschaffung, Stellenbesetzungsverfahren Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 01. 08. 01. 01. 02. Stellenbewirtschaftung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 01. 08. 01. 01. 03. Dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. GG, GO, AGG, LGG, TzBfG 01. 08. 01. 02. Personalbetreuung / - verwaltung 01. 08. 01. 02. 01. Besoldungs- und Entgeltabrechnung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. TVöD, TVK, NV-Bühne, EntgFG, ÜBesG NRW, SV-, Steuer- und Pfändungsrecht, BGB 01. 08. 01. 02. 02. Begründung, Veränderung und Beendigung von Beschäftigungs- und Beamtenverhältnissen, Dienstwohnungen Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. TVöD, TVK, NV-Bühne, LBG, BeamtStG, BEEG, BurlG, FreiUrlV 01. 08. 01. 02. 03. Versorgungsangelegenheiten Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. LBeamtVG NRW, VLVG, Staatsvertrag 01. 08. 01. 02. 04. Beihilfe Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft insb. BVO/ Arzneimittelrabattgesetz 01. 08. 01. 02. 05. Familienkasse Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft EStG, AO, LBesG NRW, TVÜ-VKA 01. 08. 01. 03. Personalentwicklung 01. 08. 01. 03. 01. Perso nalentwicklung (inkl. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Frauenförderung, Schwerbehinderung, Migration) Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft § 42 LBG NRW, §3 LVO NRW, § 5a LGG, Vereinbarkeit von Beruf und Familie Beschluss Hauptausschuss vom 10.12.2008 sowie weitere Berichtsvorlagen 01. 08. 01. 03. 02. Fortbildung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft § 42 LBG NRW, insb. LVO NRW, § 5 TVöD 01. 08. 01. 03. 03. Ausbildung (inkl. Praktikanten) Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit insb. LVO NRW, LBG NRW, TVAöD-BBiG, TVPöD-BBiG, §6 LBG NRW 01. 08. 01. 03. 04. Betriebskindergarten Ratsbeschluss u.a. V/0549/2008 01. 08. 01. 03. 05. Gesundheistmanagement Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit § 42 LBG NRW, insb. Arbeitsschutzgesetz/ ASiG/ ArbMedVO/DGUV-Vorschrift 2 01. 08. 01. 03. 06. Personalplanung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Dienstherreneigenschaft, Personalhoheit § 8 Gem HVO 01. 08. 01. 04. Betriebliche Sozialarbeit 01. 08. 01. 04. 01 . Betriebliche Sozialarbeit Gesetz Fürsorgepflicht des Dienstherrn/Arbeitgebers D ienstvereinbarung zur Vorbeugung von riskantem Konsum von Suchtmitteln und zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz 01. 08. 01. 05. Organisationsentwicklung 01. 08. 01. 05. 01. Organisationsentwicklung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Gebot der Wirtschaftlichkeit §§ 62, 74 II, 75 I S. 1 u.2. GO 01. 08. 01. 05. 02. Verwaltungsgliederung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Gebot der Wirtschaftlichkeit §62 GO 01. 08. 01. 05. 03. Prozeßoptimierung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Gebot der Wirtschaftlichkeit §§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO 01. 08. 01. 05. 04. Büroflächenmanagement Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Gebot der Wirtschaftlichkeit §§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO 01. 08. 01. 05. 05. Stellenplan Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, Gebot der Wirtschaftlichkeit § 79 GO; § 8 GemHVO 01. 08. 01. 05. 06. Stellenbewertungen Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) BBesG, TVöD etc. § 1 TVöD, § 17 TVÜ-VKA i.V.m. §§ 22-25 BAT; § 18 BBesG i.V.m. § 1 ÜBesG sowie § 18 S. 1 ÜBesG 01. 08. 01. 05. 07. Vorschlagswesen / Verbesserungswesen Sonstiges GO, Interne Richtlinie Verbesserungswesen (Geschäftsanweisung) §§ 62, 75 I S. 1 u. 2 GO, VHB 10.14 01. 08. 01. 06. Mitgliedschaften Städtetag, KAV (Tarifgebundenheit), Difu u.a. 01. 08. 01. 06. 01. Mitgliedschaften Städtetag, KAV (Tarifgebundenheit), Difu u.a. Ratsbeschluss verschiedene Ratsbeschlüsse Rechtsgrundlagen Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 01. 13. Zentrale Dienste 10 01. 13. 01. Zentrale Dienste 10 01. 13. 01. 01. Zentrale Beschaffung 01. 13. 01. 01. 01. Zen trale Beschaffung Büromöbel Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, BildscharbV, DIN, EN-Normen 01. 13. 01. 01. 02. Zentrale Beschaffung Büromaterial Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, BildscharbV, DIN, EN-Normen 01. 13. 01. 01. 03. Zentrale Beschaffung Dienst- und Schutzkleidung Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung insb. GG , GWB, VOL/A, VOL/ EG, TVgG + RVO, BGB, GA AV, GO, GemHVO, ASiG, ArbStättV, ASR, BildscharbV, DIN, EN-Normen 01. 13. 01. 02. Mobilitätsmangagement 01. 13. 01. 02. 01. Die nstfahrzeuge, Stellplatzverwaltung, Stadtteilauto, ÖPNV, Jobticket, private PKW, Fahrräder, Service Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) Landesreisekostengesetz NW, Allgemeine Geschäftsanweisung Stadt Münster, verschiedene Ratsbeschlüsse §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 03. Expedition und Druckerei 01. 13. 01. 03. 01. Expedition Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung Gebot der Wirtschaftlichkeit §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 03. 02. Druckerei Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung Gebot der Wirtschaftlichkeit §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 04. Kantinen 01. 13. 01. 04. 01. Kantine Stadthau s I Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, LPVG NRW §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 04. 02. Kantine Stadthaus II Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, LPVG NRW §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 04. 03. Betriebsleitung Kantine AWM Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, LPVG NRW §§ 62, 75 Abs. 1 GO 01. 13. 01. 04. 04. Betriebsleitung Kantine Theater Münster Gesetz Recht der kommunalen Selbstverwaltung, LPVG NRW §§ 62, 75 Abs. 1 GO
Anlage 2 - Amt 20 von Produktplan_HH_2017_inkl_Rechtsgrundlagen-1
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Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle 01 Innere Verwaltung OB, I, II, IV, V, VI 01. 09. Finanz- und Beteiligungs- management 20 01. 09. 01. Finanz- und Beteiligungsmanagement 20 01. 09. 01. 01. Haushaltssteuerung und - controlling 01. 09. 01. 01. 01. Haushaltsplanung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 75 (1) GO Allg. Haushaltsgrundsätze § 78 (2) Nr. 1 GO Haushaltssatzung § 79 GO / § 1 GemHVO Haushaltsplan § 84 GO / § 6 GemHVO Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 01. 09. 01. 01. 02. Haushaltscontrolling Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 75 (1) GO Allg. Haushaltsgrundsätze § 23 GemHVO Bewirtschaftung und Überwachung 01. 09. 01. 01. 03. Kosten- und Leistungsrechnung Verordnung/ Rechtsverordnung/ Durchführungsverordnung GemHVO § 18 GemHVO Kosten- und Leistungsrechnung 01. 09. 01. 01. 04. Benutzungsgebühren Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung § 1 i.V.m. § 6 KAG Kommunalabgaben / Benutzungsgebühren Der Rat der Stadt Münster beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen im Sinne des § 2 KAG Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben. 01. 09. 01. 01. 05. Bürgerhaushalt Ratsbeschluss Ratsbeschluss V/0029/2011 01. 09. 01. 01. 06. FINANZfairTEILUNG (Gender Budgeting) Ratsbeschluss Ratsbeschluss siehe Ziffer 2.5 im Vorbe richt zum Haushaltsplan 2016 01. 09. 01. 02. Geschäftsbuchführung inkl. Jahresabschluss 01. 09. 01. 02. 01. Jahresabschluss / unterjährige Abschlüsse Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 95 GO / § 37 GemHVO Jahresabschluss 01. 09. 01. 02. 02. Hauptbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung § 27 GemHVO Buchführung 01. 09. 01. 02. 03. Anlagenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 91 GO Inventur, Inventar und Vermögensbewertung § 28 GemHVO Inventur, Inventar 01. 09. 01. 02. 04. Debitorenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung § 27 GemHVO Buchführung 01. 09. 01. 02. 05. Kreditiorenbuchhaltung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung § 27 GemHVO Buchführung 01. 09. 01. 03. Zahlungsabwicklung, Liquiditäts- und Schuldenmanagement 01. 09. 01. 03. 01. Zahlungsabwicklung Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 93 GO Finanzbuchhaltung § 30 GemHVO Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung 01. 09. 01. 03. 02. Liquiditätsmanagement Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 75 (6) GO Allg. Haushaltsgrundsätze § 77 (3) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung § 78 (2) Nr. 3 GO Haushaltssatzung § 89 GO Liquidität § 30 GemHVO Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung 01. 09. 01. 03. 03. Finanzvermögens- management Gesetz GO § 10 Satz 1 GO Wirtschaftsführung § 75 (6) GO Allg. Haushaltsgrundsätze § 77 (3) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung Rechtsgrundlagen Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 01. 09. 01. 03. 04. Schuldenmanagement Gesetz GO § 10 Satz 1 GO Wirtschaftsführung § 75 (7) GO Allg. Haushaltsgrundsätze § 77 (3) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung § 86 GO Kredite 01. 09. 01. 04. Vollstreckung 01. 09. 01. 04. 01. Vollstrecku ng für städtische Forderungen Gesetz GO, VwVG NRW § 94 GO Übertragung der Finanzbuchhaltung § 2 VwVG NRW Vollstreckungsbehörden spezifische Vorschriften 01. 09. 01. 04. 02. Vollstreckung für Dritte ( Amts- u. Vollstreckungshilfe) Gesetz GO, VwVG NRW § 94 GO Übertragung der Finanzbuchhaltung § 2 VwVG NRW Vollstreckungsbehörden spezifische Vorschriften 01. 09. 01. 05. Veranlagung von Steuern und Grundbesitzabgaben 01. 09. 01. 05. 01. Veranlagung von Grundsteuer A Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, GrStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Grun dsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben § 1 i.V.m. § 25 GrStG Heberecht / Festsetzung des Hebesatzes Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuern in der Stadt Münster i.V.m. § 6 Haushaltssatzung der Stadt Münster 01. 09. 01. 05. 02. Veranlagung von Grundsteuer B Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, GrStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Grun dsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben § 1 i.V.m. § 25 GrStG Heberecht / Festsetzung des Hebesatzes Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuern in der Stadt Münster i.V.m. § 6 Haushaltssatzung der Stadt Münster 01. 09. 01. 05. 03. Veranlagung von Gebühren Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben Der Rat der Stadt Münster beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen im Sinne des § 2 KAG Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben. 01. 09. 01. 05. 04. Veranlagung der Gewerbesteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, GewStG, Haushaltssatzung § 77 (1, 2) GO Gru ndsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben § 1 i.V.m. § 16 GewStG Steuerberechtigte / Hebesatz Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuern in der Stadt Münster i.V.m. § 6 Haushaltssatzung der Stadt Münster Produktplan Haushalt 2017 Stand: 17.05.2016 Produktbereich Produktgruppe Produkte Leistung Teilleistung Nr. Bezeichnung Dez. Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Amt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Art (Gesetz, Ratsbeschluss, Vertrag etc.) Bezeichnung Exakte Fundstelle Rechtsgrundlagen 01. 09. 01. 05. 05. Veranlagung der Hundesteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben Hundesteuersatzung Art. 79 S. 1 LVerf NRW Gemeindesteuern 01. 09. 01. 05. 06. Veranlagung der Zweitwohnungssteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben Zweitwohnungsteuersatzung Art. 79 S. 1 LVerf NRW Gemeindesteuern 01. 09. 01. 05. 07. Veranlagung der Vergnügungssteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben Vergnügungssteuersatzung Art. 79 S. 1 LVerf NRW Gemeindesteuern 01. 09. 01. 05. 08. Veranlagung der Beherbergungsteuer Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, KAG, LVerf NRW § 77 (1, 2) GO Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung §§ 1, 2 KAG Kommunalabgaben, Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben Beherbergungsteuersatzung Art. 79 S. 1 LVerf NRW Gemeindesteuern 01. 09. 01. 06. Beteiligungsmanagement 01. 09. 01. 06. 01. Be teiligungsmanagement / Beratung Gremienvertreter Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO §§ 97, 98 GO / § 59 GemHVO Sondervermögen / Treuhandvermögen § 117 GO / § 52 GemHVO Beteiligungsbericht 01. 09. 01. 06. 02. Stadt als Steuerschuldnerin Gesetz AO § 33 AO Steuerpflichtiger § 149 AO Abgabe der Steuererklärungen 01. 09. 01. 06. 03. Gesamtabschluss Mehrere Rechtsgrundlagen (bitte nebendstehend alle eintragen) GO, GemHVO § 116 GO / § 49 GemHVO Gesamtabschluss
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0900/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37