V/0226/2025
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (OGS)
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Beschlussvorlage
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V/0226/2025 V/0226/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (OGS) Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027, ab dem 01.02.2027 dem Jugendhilfeträger SEHT Münster e.V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 15 Personalaufwendungen Transferaufwendungen 2027 404.720 Ab dem 01.02.2027 2028 ff 441.513 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Ni- enberge sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 26.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schild Telefon: 492-5143 schildK@stadt-muenster.de - 2 - V/0226/2025 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2 020 die sukzessive Überleitung der Offenen Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft ei ner oder mehrerer Offener Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. Mit dem Interessensbekundungsverfahren für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird die letz- te von derzeit 46 Offenen Ganztagsschulen in Münster in die freie Trägerschaft übergeleitet. Die Träger wurden über die Überleitungsabsicht der Schulen informiert und konnten sich darauf be- werben. Um die Schul- und Elternbeteiligung sicherzustellen, wurde das Ergebnis der Trägerauswahl in der Schulkonferenz, vor den politischen Gremien vo rgestellt. Der anschließende Schulkonferenz- beschluss der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist Bestandteil dieser Beschlussvorla- ge. 2. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird als katholische Grundschule im Stadtbezirk West, Stadtteil Nienberge geführt. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf drei Ein- gangsklassen festgelegt. Der Unterricht wird jahrgangsbezoge n erteilt. Im Schuljahr 2024/25 besu- chen 241 Schüler*innen in 11 Klassen die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. Davon nehmen 133 Kinder an den Angeboten der OGS teil und 51 Kinder werden in der BMB betreut. Eine sechste Gruppe wurde aufgrund der räumlichen Situation nicht eingerichtet und soll auch zum kom- menden Schuljahr 2025/2026 nicht gebildet werden. Derzeit wird das Schulgebäude zur genannten 3-Zügigkeit erweitert. Die Baumaßnahmen werden wahrscheinlich Ende 2026 abgeschlossen sein. Voraussi chtlich wird aufgrund der Bautätigkeit in Ni- enberge eine weitere Grundschule im Stadtteil errichtet. Zur Größe und zum Errichtungszeitpunkt wurde noch kein Beschluss gefasst. 3. Bewerbungen Im Dezember 2024 wurden alle interessierten Träger über die Absi cht, die Schule zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027 (01.02.2027) an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hatten bis zum 07.02.2025 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der An- lage 1 angefügten Kriterienkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit- gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks- te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend- hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz- tagsschule an der Verbundgrundschule Milte-Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul- standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. Schule, Jugend, Kids & Co e.V. Aus einer Initiative Jugendlicher gründete sich der Verein ursprünglich mit dem Ziel, offene Kinder - - 3 - V/0226/2025 und Jugendarbeit in Münster-Mecklenbeck anzubieten. Inzwischen ist Schule, Jugend, Kids und Co Träger an vier Schulen in Senden im Kreis Coesfeld und an acht OGS -Schulstandorten in Münster und übernimmt in Teilen auch die Aufgabe der Eingliederungshilfe, der F örderinsel und Schulsozial- arbeit. SEHT Münster e.V . SEHT ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbsthilfe, Beglei- tung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Ent- wicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern - und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet inklusive Feri- en-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Eingliederungshilfe, der Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projek- ten im Übergang Schule/Beruf tätig. SEHT Münster ist ab dem 01.08.2025 OGS-Träger an fünf Of- fenen Ganztagsschulen in Münster. Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet. Für die Auswahl der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von allen Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: - Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild - Gesundheitsförderung - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Kinderschutz - Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe - Sozialraumorientierung - Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 4. Auswahlverfahren Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde von Schullei- tung und Verwaltung entschieden, Schule, Jugend, Kids und Co e.V. und SEHT Münster e.V. für ein Bewerbungsgespräch einzuladen. Am 21. März 2025 wurde mit den Trägern auf Grundlage des Krite- rienkatalogs ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. 5. Gesamtbewertung Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen gemeinsamen vor, SEHT Münster e.V. die Träger- schaft für die außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Ni- enberge zu übertragen. Diesem Vorschlag wurde in der Schulkonferenz am 07.04.2025 einstimmig gefolgt. Der Schulkonferenzbeschluss liegt der Verwaltung vor. Der Träger hat im Bewerbungsverfahren seine erworbene Kompetenz im Bereich der OGS sehr fun- diert dargestellt, seine Leistungen überzeugend präsentiert und insbesondere seine hohe Motivation überzeugend dargestellt, ein OGS -Konzept unter Berücksichtigung des Schulprogra mms und den Bedarfen der Schülerschaft in Nienberge zu entwickeln. Die Trägerübernahme durch SEHT Münster e.V. eröffnet der Schule eine engere Zusammenarbeit - 4 - V/0226/2025 mit den beiden umliegenden Schulen im Bezirk West, der Theresienschule und der Peter -Wust- Schule. Der Träger sieht ein gemeinsames und gegenseitiges Vertretungskonzept bei Personalaus- fällen und an unterrichtsfreien Tagen vor und sichert darüber hinaus eine verlässliche OGS - Ferienbetreuung. Die Schule gewinnt mit der Überleitung der ganztägigen außerschulischen Angebote an SEHT Müns- ter e.V. einen verlässlichen und überaus engagierten Jugendhilfepartner von Offenen Ganztagsschu- len in Münster. Die Zustimmung des Rates vorausgesetzt, übernimmt der Träger damit zum 01.02.2027 die OGS-Verantwortung für insgesamt sieben Offene Ganztagsschulen in Münster. Eine Übersicht über die OGS -Träger und deren Schulstandorte liegt dieser Vorlage in der Anlage 3 bei. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Bewerbungen Anlage 3 OGS-Trägerübersicht Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennum- mer V/0226/2025 zur Verfügung.
Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog
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Stand, 01.08.2023
Interessensbekundungsverfahren
für die außerunterrichtlichen Angebote der
Offenen Ganztagsschulen (OGS)
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches Konzept werden anhand der nachfol-
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt:
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster
Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder-
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor-
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS.
Querschnittsaufgaben
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortli-
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell-
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.
Mitbestimmung
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem
angemessenen Maß an Partizipation darlegen.
Kooperationsstrukturen
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein-
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö-
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei-
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen.
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell-
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb
einer OGS.
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard.
Besondere Merkmale des Trägers
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein-
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer-
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich-
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des
Stadtteils entstehen.
Anlage 2 Bewerbung SEHT_ Annette-v.-D.-Schule Nienberge
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Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der Überleitung der OGS der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 1 Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................................................3 1.1 Trägerbeschreibung ............................................................................................. 3 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale .................................................. . 8 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) ................................................9 2.1 Rechtliche Grundlagen ......................................................................................... 9 2.2 Ziele ..................................................................................................... .............. 10 2.3 Finanzierung ..................................................................................................... . 12 3 Struktur der OGS .................................................................................................................... 12 3.1 Betreuungszeiten .................................................. ............................................ 13 3.2 Mittagessen .................................................. ................................................... .. 13 3.3 Personal .................................................. ................................................... ....... 14 3.4 Räume .................................................. ................................................... .......... 15 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. ................................................. 17 4.1 Lernzeit .................................................. ................................................... ........ 17 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ............................................................. 20 4.5 Individuelle Förderung .................................................. .................................... 23 4.6 Partizipation ..................................................................................................... . 23 4.7 Inklusion und Integration .................................................. ................................ 24 4.8 Digitalisierung ................................................................................................... 26 5 Weitere pädagogische Angebote .................................................. ......................... 27 6.1 Erziehungspartnerschaft .................................................. ................................. 28 6.2 Schulintern ..................................................................................................... ... 29 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. ....................................................................... 30 6.4 Extern im Sozialraum ......................................................................................... 31 6.5 Stadt Münster .................................................................................................... 31 7 Qualitätsmanagement ........................................................................................................... 32 7.1 Strukturqualität .................................................. .............................................. 32 7.2 Prozessqualität .................................................................................................. 35 7.4 Personal .................................................. ................................................... ....... 36 7.5 Arbeitsschutz ..................................................................................................... 39 7.6 Kinderschutz................................................... ................................................... 40 SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 2 8. Perspektiven .................................................. ................................................... .. 42 SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 3 1 Einleitung Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplanung, eröffnet Chan cengleichheit und eine sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführung in einem kont inuierlichen Qualitäts- und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kin der und ihre Familien mit stetig steigenden Anmeldezahlen. Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird zum Le bensraum, zu einem Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am Tag ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lernen und Spielen sowie Menschen, die ihnen zuhören und Zeit schenken. 1.1 Trägerbeschreibung SEHT Münster e. V. ist ein anerkannter Träger der Kinder-, Jugend- un d Eingliederungshilfe mit derzeit ca. 135 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen sowie ca. 4 5 Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften. SEHT Münster e. V. entstand 1992 aus einer Gruppe engagierter Eltern un d ist heute eine renommierte Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistungsschwächen, Aufmerksa mkeits- störungen, Lern- und Entwicklungsstörungen, Fetalem-Alkohol-Syndrom, Autismus- Spektrum-Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/sozialen Entw icklungs- SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 4 auffälligkeiten und weiteren individuellen Beeinträchtigun gen mit dem Ziel eines selbstbestimmten Lebens mit vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe. Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. Von unserem Wissen um Besonderheiten und deren ganzheitlicher Betrachtung profitieren alle Kinder und Jugendlichen. SEHT Münster e. V. ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. SEHT Münster e. V. ist weltanschaulich und konfessionell unabhängig un d Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes- und Bundesvereinigung von SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen ist SEHT Münster e. V. angebunden an die entsprechenden Fachberatungen. Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) SEHT Münster e. V. zeichnet sich durch vielschichtige Fachd ienste im Kinder- und Jugendbereich aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Gan ztagsbetreuung und in der engen Kooperation mit Schulen. Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme der OGS mit: • Ganztagsbetreuungsangeboten o OGS ▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 ▪ Trägerschaft der OGS der Peter-Wust-Schule seit dem 01.10.2024 ▪ Trägerschaft der OGS der Overbergschule seit dem 01.02.2025 ▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich-Kästner-Schule SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 5 ▪ OGS-Ferienbetreuung o Ganztag in der Sekundarstufe ▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule seit 2006 ▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister-Scholl- Gymnasiums seit 2019 • Schulsozialarbeit seit 2011 o Albert-Schweitzer-Schule o Erich-Kästner-Schule o Gesamtschule Münster Mitte o Realschule im Kreuzviertel o Geschwister-Scholl-Realschule o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Pascal-Gymnasium • Schulbegleitung seit 2017 im Schulalltag und in den Ganztagsangeboten o Albert-Schweitzer-Schule im Poolmodell o Anne-Frank-Berufskolleg SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 6 o Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium o Geschwister-Scholl-Gymnasium o Geschwister-Scholl-Realschule o Hans-Böckler-Berufskolleg o Margaretenschule o Mauritzschule o Overbergschule o Pascal-Gymnasium o Peter-Wust-Schule o Realschule im Kreuzviertel • Förderinseln seit Oktober 2024 o Overbergschule o Peter-Wust-Schule (ab 01.05.2025) • Jugendsozialarbeit mit o Freizeitgruppen o Bildungsangeboten o Ferienbetreuung o Offenen Angeboten in den Ferien o Beratung zu Fragen verschiedener Entwicklungsauffälligkeiten sowie rund um gesellschaftliche und soziale Teilhabe o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen“ o Projekten zur Armutsprävention „Jungen fragen – Jungen wissen“ o Kinderrechteworkshops • Projekten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 7 o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlichen“ Unterstützung der Jugendratswahlen 2020/21 • Familienunterstützendem Dienst seit 2013 o Pflegeberatung o Individuelle Unterstützung für Familien mit einer/einem Angehörigen mit einer Behinderung (0-99 Jahre) • Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Elternaustauschgruppen o Infoforum o Elternforum • Kinderschutzfachkräften • Deeskalationstrainer nach ProDeMa SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. Vor vielen Jahren hat SEHT Münster e. V. den Arbeitskreis Mauritz-Ost mit aufgebaut, sich für die Belange der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im Sozialraum bekannt und eingebunden. Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert-S chweitzer-Schule seit 2009 bringt SEHT Münster e. V. bereits fünfzehn Jahre Erfahrung in der Offenen Ganztagsschule mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen. Darüber hinaus ist SEHT Münster e. V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel Offene Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellun g der Qualitätsstandards aktiv mit. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 8 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale Das Motto des SEHT Münster e. V. „Mit Schwächen stark sein“ ist richtungsweisend fü r das pädagogische Handeln in der OGS. In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individualität, ihren Besonderheiten und Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran diesen Anspruch auch in der offenen Ganztagsschule zu realisieren. Wir verstehen Schwächen und Verschiedenheiten als Chance und Entwicklungsaufgabe. Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmöglichen Be treuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gese llschaftlichen Teilhabe zu erreichen, werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestalt et, die Kindern die Möglichkeit ganzheitlicher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher F örderung ihrer Schwächen bieten. An diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt. “Hilf mir es selbst zu tun!” In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir uns an dem Le itsatz von Maria Montessori. Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses Vorhaben ist auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SEHT Mün ster e. V. bestrebt ist, mit allen Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule fortlaufend zu präzisieren und weiterzuentwickeln. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 9 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) 2.1 Rechtliche Grundlagen Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung von Schule in die Gesellschaft umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schul gesetz spiegelt diese Öffnung wieder. Die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben den Prozess vorangetrieben. Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingung en vor und fordert genau diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „a ttraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ (siehe Runderlass 12-63 Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partner:in nen und unterschiedlichen Professionen an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und Nutzung des Sozialraums. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 10 Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen setzen sich aus den folgenden Vorgaben zusammen: • § 9 Absatz 3 Schulgesetz • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.20 03 / Erlass 11 – 02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.07.20 08 / Erlass 11 – 02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020 / Erlass 11 – 02 Nr. 37 (ABl. NRW. 12/20) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.20 10 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) • „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die auf dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2 010 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 2.2 Ziele Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) • Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Förderung u nd Entwicklung • Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sicheren Gefühl für all e Beteiligten • Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 11 Strukturziele • Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen Leitung des Offe nen Ganztages zur Trägerschaft des SEHT Münster e. V. unter Einbezug des Kollegiums, der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und eine fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartner:innen • Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weiterentwicklung von neuen Konzepten zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit fachlich qualifiziertem Personal Leistungsziele • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwick lung formell wie informell fördern (z.B. Freispiel, ganztägige Umsetzung von Förderpläne n, Soziales Lernen) • Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzub auen und Befähigung der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen • Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale Angebote in Ko operation mit anderen Sozialpartner:innen sicherstellen • Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufgabenbetreuung/ individuelle Lernzeiten sicherstellen • Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, beraten und unte rstützen, sodass durch verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft entsteht • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten • gemeinsames Mittagessen • Partizipation der Kinder SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 12 • Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten Qualitätsziele • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl d urch ein einheitlich abgestimmtes Verfahren • Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche, fachliche Weiterentwicklung und Erhalt kontinuierlicher Beziehungen dur ch gute Mitarbeiter:innenentwicklung und -förderung 2.3 Finanzierung Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum-, Sach-, O verhead- und Personalkosten zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberech tigten vereinbarten Elternbeiträge werden durch die Stadt Münster erhoben. Der Betreuungsvertrag wird zwischen SEHT Münster e. V. und den Erzi ehungsberechtigten der an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das Angebot der OGS treffen der Träger, die Schulleitung und die Koordination der OGS in Rücksprache. 3 Struktur der OGS Der Offene Ganztag ist in Gruppen organisiert. Das Angebot erfolgt n ach einem festen Konzept, das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen innerhalb der eigenen Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispie l und Arbeitsgemeinschaften vorsieht. Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten zu gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperationsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften, der Ko ordination der OGS und weiteren pädagogischen Fachkräften der OGS sowie regelmäßig e Teamsitzungen, SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 13 Teilnahme an Schulkonferenzen, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und gemeinsame Fallbesprechungen. 3.1 Betreuungszeiten Die Anmeldungen für die Betreuungsangebote laufen über die Sekre tariate der jeweiligen Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. Betreut wird normalerweise: • Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr • Freitag bis 15:00 Uhr • Verlässliche Abholzeiten Montag bis Donnerstag 15:00 Uhr & 16:00 Uhr, Freitag 14:00 Uhr und 15:00 Uhr • In der OGS-Ferienbetreuung • In der so genannten Randzeitenbetreuung ab 7:15 bis 7:45 Uhr nach Bed arf und Personalressourcen an der jeweiligen Schule Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für Therapien , Familienereignisse, außerschulische Sport- und Bildungsangebote über die Koordinat ion der OGS durch die Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen oder regelmäßigen Freistellungen müssen schriftlich eingereicht werden. 3.2 Mittagessen Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegeb enheiten und technischen sowie räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 14 Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Kinder we rden an der Auswahl des Essens und an verschiedenen Diensten das Mittagessen betreffend partizipativ so weit wie möglich beteiligt. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen ach ten auf ein angenehmes Klima und eine angemessene Tischkultur. 3.3 Personal Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung set zen fachlich und persönlich qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen der Personalentwick lung, der Ausbildung und Personalbindung. Die gelingt unter anderem durch t arifliche Bezahlung und kontinuierliche Anstellungsverträge. Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kind er, sodass SEHT Münster e. V. analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Gruppenleitung pro 25 Kindern beschäftigt. Dazu kommen pro Gruppe 20,5 Stunden Unterstützungskraft. Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst. Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Honorarkräften und Mitarbeiter:innen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen S ozialen Jahr unterstützt. SEHT Münster e. V. stellt die fachliche Qualifizierung des Personals für die OGS sicher. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 15 Sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist es ein übergeordnetes Ziel, Kontinuität in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Der Verein stellt für die Notwendigkeit einer Krankheits- oder Abwe senheitsvertretung schnellstmöglich eine fachgerechte Vertretung sicher. SEHT Münster e. V. ist erfahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H) und daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der OGS beizubehalte n, sodass für die Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SEHT Münster e. V. im Sinne ein er stetigen Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch obligatorisch. Des We iteren gibt es Supervisionsangebote, die Möglichkeit der angeleiteten Kollegialen Fallberatung und die Möglichkeit, sich über das interne und externe Fortbildungsprogramm k ontinuierlich weiterzubilden. 3.4 Räume Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stellt sich in jährlich wachsenden Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumli chen Bedarf unterschiedlich gut ausgebaut. Darauf hat SEHT Münster e. V. als Träger keinen Einfluss. Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielflächen und gu te Lern- und Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SEHT Münster e. V. mit den OGS-Teams und der jeweiligen Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 16 3.5 Ferienbetreuung SEHT Münster e. V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS- Ferienangebote für Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an. Alle OGS-Kinder können sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung i n ihrer Schule in Anspruch nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rücksprache mit der Stadt Münster festgelegt und sind für die Erziehungsberechtigten verlässl ich. Die Ferienbetreuungszeiten können im Herbst für das laufende Schuljahr gebucht werden. Die Betreuung wird nach Möglichkeit an der jeweiligen Sch ule durchgeführt. Den Kindern vertraute Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperatione n mit Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort. Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestört un d zeitlich sehr flexibel den Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der Sozialraum Schule bietet ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielz eiten gibt es Angebote und ggf. Ausflüge, in deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 17 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht (2005, S.83) heißt es : „Bildung ist ein aktiver Prozess, in dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung mit der sozialen, kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem Sinne braucht folglich Bildungsgelegenheiten durch eine bildu ngsstimulierende Umwelt und durch die Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolg t dabei in einem Ko- Konstruktionsprozess zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“ In diesem Sinne versteht sich SEHT Münster e. V. zu einer ganzhei tlichen Betrachtung der Kinder verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden g rundlegende Leistungsbereiche des regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 4.1 Lernzeit Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende Ausgestaltung der Lernz eit als gemeinschaftlichen Prozess von Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter:innen , sodass besonderer Wert auf festgelegte Kommunikationswege für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten gelegt wird. In den Hausaufgabenhefte n der Schüler:innen werden wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten festgehalten, um den direkten Informationsaustausch zu gewährleisten. Die Lernzeit findet unter pädagogisch fachlicher Begleitung mit ei ner festen Betreuungsperson statt. Es wird berücksichtigt, dass Hausaufgaben die in dividuelle Förderung unterstützen sollen, sodass Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Rücksichtnahme ebenso Bestandteil des Lernprozesses sind, wie Gena uigkeit und SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 18 Konzentration. Die konstante Betreuungsperson schafft eine ruhige und vert raute Arbeitsatmosphäre. Falls die Schüler:innen einzelne Aufgaben nich t verstanden haben, werden diese erneut erklärt und es wird Unterstützung angeboten. Die Schüler:innen werden dazu angeleitet Probleme eigenständig zu lösen. Bei komplexen Schwierigkeiten werden die Erziehungsberechtigten und die Lehrer:innen informiert. Die Konzeption der Lernzeit sieht vor, dass zu Hause keine schriftlic hen Aufgaben mehr erledigt werden müssen. 4.2 Gemeinsames Mittagessen Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogi schen Konzeptes. Hier haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vormittags a uszutauschen. Dabei geht es neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer Tischkultur und der Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essen sgebräuche. Aus Rücksicht auf die muslimischen Schüler:innen wird komplett auf S chweinefleisch verzichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Schüler:innen verpflichtend, die persönliche Essensmenge kann von den Schüler:innen selbst bestimmt werden. Aktuelle gesetzliche Hygienebestimmungen werden dabei eingehalten. Das Mittagessen wir d von einem regionalen Caterer geliefert. Individuelle Belange (wie z.B. U nverträglichkeiten, Allergien oder die Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemein-sc haften) werden SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 19 berücksichtigt. Ebenso wird auf frische Rohkost, Obst und Salat großer Wert gele gt. Rohkost, Obst und Salat werden auch als Snack im Nachmittag zur Verfügung gestellt. Bei der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen etc.) können die Kinder beteiligt werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 20 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedingungen des Unte rrichts die Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für fre ies Spielen gehört somit zur Struktur des Offenen Ganztags. Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Die Freispielphasen können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Innen- oder Außenbereich, für sich oder mit anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z. B. mit moti vierenden Spielmaterialien oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. 4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung ist es in der Offenen Ganztagsschule von besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten haben, eigene Inte ressen zu vertiefen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wird ein vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften aus dem sportlichen, naturpädagogischen, musischen, kreativen, literarischen bis hin zum multimedialen Bereich z ur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den Kooperationspartner:innen wird ein Kurs angebot entwickelt, SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 21 im Zentrum dieser Überlegungen stehen die Interessen und die individuellen Bedarfe der Kinder. Hier einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: Kreativität, Gestaltung und Musik • Filzen • Verschiedene Drucktechniken • Töpfern • Jahreszeitliches Basteln • Theater-AG • Rapp-AG • Trommel-AG Sport und Bewegung • Gruppenspiele • Fußball • Tanzen • Psychomotorik • Heilpädagogisches Reiten Alltagskompetenzen und Ökologie • Gärtnern • Wald-AG • Fahrradwerkstatt • Holzwerkstatt • Nähen • Kochen • Backen • Ab ins Viertel-AG • Wir gehen in die Stadtbücherei • Busfahrtraining SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 22 Neu aufgenommen werden so genannte „Mint-Angebote“, die wir mit freundlicher Unterstützung der Westfalen AG realisieren können. Hier handelt es sich um AGs, die die Fähigkeiten der Kinder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik entwickeln und fördern sollen. Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SEHT Münster e. V. i st möglich. Damit die Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt jedes Jahr eine Interessensabfrage der Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften können partizipativ mit ki ndgerechten Evaluationsmethoden beurteilt werden. Ankommen in der OGS und Identitätsentwicklung • Patenprojekt • Ich baue mir eine Höhle/ein Nest (Projekt für Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrungen) • Spürsinn-Projekt in Kooperation mit dem Kinderschutzbund • Kinderrechte Workshops SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 23 4.5 Individuelle Förderung Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle Team des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situati onsspezifisch bestmöglich auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderung in der Offe nen Ganztagsschule, sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetz t werden. Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der O ffenen Ganztagsschule spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angeboten, die sich aus vielfältigen Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration zusammensetzen. Durch den regelmäßigen multiprofessionellen Austau sch in der Offenen Ganztagsbetreuung wird sichergestellt, dass individuelle Förderplän e von Schüler:innen ganztägig umgesetzt werden. Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offe nen Ganztagsschule sowohl Sachmittel wie Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien als auch ein Förderbudget für schulbezogene Projekte zu. 4.6 Partizipation Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistungen, Hilfeang eboten oder Wissen, sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist es erforderlich , sie in allen Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen. Wir verstehen Schule als eigenen Sozialraum. Damit Kinder sich in ihrem Sozialraum wohlfühlen können, ist es wichtig ihnen entwicklungs- und a ltersbezogene Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten. SEHT Münster e. V. fühlt sich durch seinen Ursprung als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflichtet, im Di alog mit den SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 24 Kindern gemeinsame Entscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu treffen und sie dabei zu unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. • Auswahl von AGs • Gestaltung von Räumen • Auswahl von neuem Spielmaterial • Reparatur von Spielgeräten • Gruppenrunden • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst gen ommen werden und sie ein wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erleben von Se lbstwirksamkeit werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt. Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzunge n für Teilhabe zu schaffen. Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werde n im Partizipationskonzept der Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit m it den Schüler:innen festgehalten und fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je nach Partizipa tionsmodell der jeweiligen Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreter:innen etc. sein. 4.7 Inklusion und Integration Die Entstehung und das Leitbild zeigen, dass sich SEHT Münster e. V. durch besondere Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für die Entwic klung inklusiver Haltung, Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Me nschen mit Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 25 Als Träger der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe für Famil ien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten , emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufwe isen, setzen sich unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer Weise für eine Le rnumgebung ein, die Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert. Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gruppen- und Ferienangebote sowie Projekte an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeffekte zu nutzen bieten wir Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdienst der Schulbegl eitung des SEHT Münster e. V. ist eine enge Verzahnung z. B. zwischen Schu lbegleitungen und Betreuung in der OGS gewährleistet. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 26 4.8 Digitalisierung Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnte n rasant angestiegen. Hier hat die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung angeht. OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit de r Digitalisierung verschiedene Themen • Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiter:innen • Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit • Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys in der OGS, M obbing über soziale Medien, Kinderschutz im Netz etc.) • Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto-Projekte, Fi lmen unter Anleitung, OGS-Blogs etc.) • Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echtzeiterlebnissen zur Stärkung der Resilienz SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 27 • Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und hybride Elternabende , Online- Elterngespräche etc.) 5 Weitere pädagogische Angebote An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule sind neben der OGS noch weitere Angebote etabliert. Dazu gehören die Schulsozialarbeit und die Schulbegl eitung. Schulbegleitung stellt ein weiteres wesentliches pädagogisches Angebot dar und ist in der Vernetzung von Hilfeleistungen eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. SEHT Mün ster e.V. beschäftigt derzeit mehr als 80 Schulbegleiter:innen an verschiedenen Sc hulen in Münster und kann auf Erfahrungen im Poolmodell an der Albert-Schweitzer-Schule zurückgreifen. Die enge Zusammenarbeit in einer Schule ermöglicht effektive und effiziente Hilfen sowie präventive und partizipative Angebote für Kinder und Familien im Stadtteil. Hilfen aus einer Hand können besseren Kinderschutz sicherstellen und ermöglichen d ie Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen. Diese Erfahrungen bringen wir aus der pädagogischen Arbeit an den mit uns kooperierenden Schulen mit. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 28 6 Kooperation und Vernetzung SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit einem Schwe rpunkt im Osten Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassend vernetzt und verfügen über gute Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Kinder- und Jug endhilfelandschaft. Wir arbeiten mit vielen Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und vermitteln professionell weiter. Ein Kooperationskonzept für den Sozialraum wir d gegebenenfalls mit der Schulleitung, der OGS Koordinator:in und bei Bedarf mit weiteren in dem Sozialraum tätigen Trägern erstellt. 6.1 Erziehungspartnerschaft Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch bilden für uns die Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Erziehungsberech tigten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS une rlässlich ist. Hier sind viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können. Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtig ten zu ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung. Familien und Kinder leben in sehr unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situa tionen. Wir legen großes Bemühen darauf positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Erziehung sberechtigte zu ermutigen sich am Austausch und an den Entwicklungsprozessen zu beteiligen. Auf besondere Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit o. ä.) wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfeste, Tage der Offenen Tür in der OGS oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erziehungsberechtigte ak tiv mitwirken und Verantwortung übernehmen. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 29 Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Erzie hungsberechtigen eine aktive Beteiligung am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung übernehmen für Themen und aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei der Gestaltung der Bildungs- und Freizeitangebote in der OGS erwünscht. Der Betreuungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenbedingungen fü r die kooperative Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch über niedrigschwell ige Informationskanäle wie Hausaufgabenhefte, Elterninformationsbriefe über die Schulhomepage, Emails oder Tür-und-Angel-Gespräche beim Bringen un d Abholen der Kinder. Das Beratungsangebot des SEHT Münster e. V. erstreckt sich hierbei auch auf Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsan geboten außerhalb des Schulkontextes. 6.2 Schulintern Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche. Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich notwendige Orga nisationsinfos sicher und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z. B. Konzeptentwicklungen erfordern Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür gibt es unterschiedliche Strukturen, die das Zusammenarbeiten auf Auge nhöhe verdeutlichen. Diese werden im Einzelfall mit den beteiligten Akte ur:innen gemeinsam besprochen. • Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweiligen Tag • Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremien vertreten SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 30 • Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS-Koordination, ggf. je nach Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen Fragestellungen und/oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf • Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OGS-Teamsitzungen • Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koordination • Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Hausaufgabenbetreu ung, Förderangebote usw.) • Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementage zur Verbesserung der Qualität und der Kooperation • Arbeit in multiprofessionellen Teams 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. SEHT Münster e. V. stellt als Träger die Fachberatung und konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koordi nationsgespräche zwischen Fachberatung und OGS-Koordination, das Eingebundensein der O GS- Koordination in ein Team aus Koordinationskräften der anderen Fachber eiche bei SEHT Münster e. V. erweitert den Blick auf Kinder und Strukturen. Die Vermi ttlung zu anderen Hilfen und Beratungsangeboten hat kurze Wege. Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können inter n an Fachberatungen weitervermittelt werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 31 6.4 Extern im Sozialraum SEHT Münster e. V. nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schule in den Blick und arbeitet mit den relevanten Kooperationspartner:innen zusammen. Fachlich erfolgt stadtweite Kooperation. SEHT Münster e. V. arbeitet mit Kinde r- und Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem Kommunalen Sozialdienst, d em Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Kinderschutzambulanzen, Pflege kassen, Beratungsstellen, Ärzt:innen und Therapeut:innen, psychiatrischen Angeboten, heilpädagogischen Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen usw. zusammen. 6.5 Stadt Münster Die fachliche Arbeit von SEHT Münster e. V. ist geprägt von langjährig er Zusammenarbeit mit der Stadt Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin zu flächen- deckendem Ausbau und perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist SEHT Münster e. V. sowohl in der AG Schulnahe Jugendhilfe als au ch bei der Entwicklung der Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule im Qualitätszirkel akti v dabei. Hier werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen diskutie rt und Haltungen formuliert. Die OGS-Koordination nimmt an den Facharbeitskreisen und stadtteil bezogenen Arbeitskreisen teil. Zusätzlich ist SEHT Münster e. V. in verschiedenen AGs der Stadt vertre ten und führt regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 32 7 Qualitätsmanagement SEHT Münster e. V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsentwic klung, sodass Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftliche und fachli che Veränderungen angepasst und weiterentwickelt werden. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität und eine r hohen Fachlichkeit im Offenen Ganztag setzen wir folgende interne und externe Standards. 7.1 Strukturqualität Innerhalb von SEHT Münster e. V. Fachberatung • Leitungstreffen • Facharbeitskreis OGS des Paritätischen NRW Koordination der OGS • OGS Koordinationstreffen 14-tägig • OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) • SEHT Münster e. V. Koordinationstreffen 1x monatlich OGS-Team • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen wöchentlich • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen und Unterstützungskräften 14-tägig • OGS-Teamsitzungen mit Schulbegleitungen monatlich • Teamtag 2x jährlich Auf Anfrage • Thematische Fachberatung SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 33 • Konzeptentwicklung in der Steuergruppe Innerhalb der Schule OGS-Koordination • Dailys • Lehrkräftekonferenz • Schulpflegschaft • Schulkonferenz • Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam • Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit • Zusammenarbeit mit Schulbegleitung • Zusammenarbeit mit Sekretariat und Hausmeister:innen OGS-Gruppenleitungen • Stufen- oder Klassenteams • Schulbegleitungen • Ggf. Klassenpflegschaften • Nach Absprache Teilnahme an Eltern- Kind-Tagen SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 34 Auf Stadtebene Träger • Mitwirkung in der AG nach §78 SGB VIII, Schulnahe Jugendhilfe, Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sowie Hilfen zur Erziehung • Mitwirkung in den AGs der Kommission zur Förderung der Inklusion in der Stadt Münster • Teilnahme an stadtweiten und stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen Fachberatung • U-AG Schulnahe Jugendhilfe • Trägerübergreifende AG Bündelung von Fortbildungsangeboten • Thematische Qualitätszirkel trägerübergreifend Koordination der OGS • Facharbeitskreis OGS • OGS-Fachtag trägerübergreifend OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 35 7.2 Prozessqualität Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung OGS ist sichergestellt durch festgelegte Abläufe. • Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbeiter:innen in der OGS • Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergruppe/OGS- Koordination • Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern • Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten in der OGS • Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung, Erprobung und Bewertung, Reflexion, Weiterentwicklung) • Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Übergang Kita-Sch ule, Gemeinsames Lernen etc.) • Kollegiale Fallberatung • Supervision • Trägerinterne und externe Fortbildungen • Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lernen o Autismus o AD(H)S o LRS o Dyskalkulie o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen • Dokumentation von Prozessen und Leistungen • Erstellung von Jahresberichten SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 36 7.3 Ergebnisqualität • Halbjährliche Evaluation der Angebote durch Kinder, Fachkräfte und Anbieter:innen • Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit • Elterncafés zum Austausch • Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten • Bereitstellung eines Beschwerdemanagements für Mitarbeiter:innen, Adressat:innen und Erziehungsberechtigte • Evaluation der Beschwerden • Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuung 7.4 Personal Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituationen maßgeblich mit. Daher ist es von enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darauf zu achten, geeignetes Personal auszuwählen, um eine positive Erziehungs- und Bildungskultur zu g estalten und präventiv Gefahrenpotenzial zu minimieren. Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen Gelassenheit, Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Ve rhalten durch Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen. Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und für alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. D ie konkreten Maßnahmen werden im Nachfolgenden genannt und näher beschrieben . In Zeiten des Fachkräftemangels benötigen die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -qua lifizierung besondere Bedeutung. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 37 Ausschreibung und Einstellung In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und da s Rechte- und Schutzkonzept des Vereins SEHT Münster e. V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung und der Leitung bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslauf geprüft. Diesen Lücken wird dann nachgegangen. Personalverantwortliche sprechen die Prävention von Gewalt und den Bereich des Kinderschutzes im Bewerbungsgespräch an. In diesem Gespräch wird weiter auf die Haltung, das Leitbild, das Rechte- und S chutzkonzept, sowie den Verhaltenskodex eingegangen. Es werden Fragestellungen au s diesen Bereichen thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gegeben die e igene Haltung bzw. ihr Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können genutzt werden, um die fachliche Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. Den Bewerber:innen wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung des/der Bewerber:in in der Praxis überprüft werden. Während der Einarbeitungs- und Probezeit werden regelmäßig Gespräc he mit den neuen Mitarbeiter:innen geführt. Hier werden unter anderem Grenzen und Gefahrensituationen sowie Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Weiter wird beleuchtet, ob d ie Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Kolleg:innen oder Fortbi ldungen benötigen und/oder annehmen. Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen ihnen Respekt und Wertschätzung für ihre tägliche Arbeit entgegen. SEHT Münster e. V. hat eine lange Tradition in der Anleitung, Ausbildung und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und (dualen) Studierenden. Wir se tzen uns engagiert ein für Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über den zweiten Bildungsweg oder berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 38 In Teamsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarbeiter:innen erfa ssen wir die Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weiterentwicklun gswünsche der Mitarbeiter:innen. Hier findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung st att. So kann jederzeit auf aktuelle Themen und Ereignisse fachlich eingegangen werden. Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsangebote unters tützen die gute fachliche Arbeit des Teams. Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur Altersvorso rge sicher. Dazu kommen freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweite rten polizeilichen Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowie in regelmäßigen Abstän den von fünf Jahren bei Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Personal auswahlverfahrens und des Rechte- und Schutzkonzepts. Durch die Vorlage eines e rweiterten Führungszeugnisses wird verhindert, dass Personen beschäftigt werden, die wegen e iner Straftat gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt wurden (§72a, SGB VIII, §30a BZRG). Impfschutz Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheitsschutz in Schule werden vom Träger umgesetzt. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 39 7.5 Arbeitsschutz In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz für Mitarbeiter:innen an zentraler Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind Bestandtei l des Alltags geworden. Zu den Aufgaben von SEHT Münster e. V. als Arbeitgeber gehört • Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Kooperation mit Schule und Stadt Münster • Die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement durch ergänze nde Besuche am Arbeitsplatz • Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM- Verfahren) • Die Vermittlung zu Angeboten der Berufsgenossenschaft SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 40 7.6 Kinderschutz SEHT Münster e.V. bietet fortlaufende und verpflichtende Fortbildungen zu den Themen Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an. Medien- und sexualpädagogische Angebote können nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartner:innen initiiert werden. Die Angebote sind auf die Erfordernisse von Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf abgest immt. SEHT Münster e.V. arbeitet thematisch mit dem Kinderschutzbund Münster, Zartbitter Münster e.V., pro familia Münster, 360 Grad Sexualität, sowie freiberuflichen Ref erent:innen zusammen. SEHT Münster e.V. hält drei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte und einen Deeskalationstrainer vor. Die Kinderschutzfachkräfte von SEHT Münster e.V . führen partizipative Kinderrechteworkshops an Regel- und Förderschulen mit den Schüler:innen durch, um diese für ihre eigenen Rechte zu sensibilisieren. Unsere Fachkräfte stehen bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kindersc hutz für Familien oder Lehrkräfte zur Verfügung. Sie beraten ebenfalls bei Ver dachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SEHT Münster e. V. g emäß § 8a SGB VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierte n Verfahrensabläufen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder , Jugendliche und Familien zusammen. Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem A mt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien (Stand 7.11.2014)“ schriftlich festgehalten. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 41 Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SEHT Münster e. V. ein Rechte- und Schutzkonzept erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert sind und dessen Maximen für sie handlungsweisend sind. Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter:innen verbin dlich. Sie unterzeichnen diesen Kodex mit ihrem Namen. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 42 Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden regelmäßige Fortbild ungen u. a. zum Deeskalationsmanagement, Prävention und Schutz vor (sexualisierte r) Gewalt angeboten. 8. Perspektiven Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahren große Aufg aben zur Lösung an. In 2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen Ferienbetreuungsansprüchen umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten des Fachkräftemangels große Anstrengung sowohl auf politischer Ebene als auch vor Ort in den einzelnen Schulen und bei den Umsetzenden, den Jugendhilfeträgern. Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit den Mitarbeiter:innen individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln. Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehören, die sowohl inte rnes als auch externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute schon entwickelte n neuen Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richtung. Inklu sive und integrative Teams spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. Das Modell „Eine Schule – ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mi t der Stadt Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation. „Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht durch die Bündelung der Leistungen in d er Kinder - und Jugendhilfe kurze Wege in der Information, in der Beratung von SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 43 Erziehungsberechtigten und Fachkräften, in der Vernetzung versch iedener Unterstützungsangebote. „Eine Schule – ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener Arbeitsbereiche in einer Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich leben können und eine eigene soziale Sicherung erlangen. Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: Philipp Saager Fachberatung Schulnahe Jugendhilfe und Koordination Schulbegleitung Kinderschutzfachkraft 0176-81483203 saager@seht-muenster.de Elisabeth Leifheit Geschäftsführender Vorstand 0251-67432106 0172-1556920 leifheit@seht-muenster.de Titel Beschreibung Name Titel
Anlage 3_ OGS-Trägerübersicht mit Schulzuordnung im Bezirk
2343 Zeichen
51.25 Fachstelle Offene Ganztagsschulen OGS-Träger mit Schulzuordnung Träger Schule Datum Überl. Bezirk Beratungsstelle Südviertel e.V. (6) 1. Aegidii-Ludgeri-Schule 01.08.2023 Mitte 2. Gottfried-von-C.-Schule 01.08.2022 Mitte-Süd 3. Johannisschule 01.08.2022 Mitte-Süd 4. Dietrich-Bonhoe.-Schule 01.02.2024 Mitte-Süd 5. Matthias-Claudius-Schule 01.08.2024 Mitte-Süd 6. Hermannschule 01.02.2025 Mitte-Süd Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (9) 7. Davertschule 01.02.2023 Hiltrup 8. Thomas-Morus-Schule 01.08.2022 Mitte-Nord 9. Matthias-Cl.-Schule 01.08.2018 Ost 10. Paul-Schneider-Schule 01.08.2018 Nord 11. Grundschule Sprakel 01.02.2023 Nord 12. Ludgerusschule Alb. 01.02.2024 West 13. Kompassschule 01.08.2016 Nord 14. Clemensschule 01.08.2024 Hiltrup 15. Paul-Gerhardt-Schule 01.08.2024 Hiltrup Diakonie Münster e.V. (6) 16. Marienschule Roxel 01.02.2022 West 17. GS am Kinderbach 01.02.2022 Nord 18. Michaelschule 01.08.2025 West 19. Luderusschule Hi 01.08.2025 Hiltrup 20. Grundschule YORK 01.08.2025 Südost 21. Mosaik-Schule 01.02.2026 West Kreisel Emsdetten e.V. (5) 22. GS Wolbeck- Nord 01.08.2019 Südost 23. Kardinal-v.-Galen-Schule 01.08.2022 Ost 24. Melanchthonschule 01.08.2020 Nord 25. Norbertschule 01.08.2024 Nord 26. Pötterhoekschule 01.02.2025 Mitte-Nord Outlaw gGmbH (5) 27. Marienschule Hiltrup 01.08.2023 Hiltrup 28. Bodelschwinghschule 01.08.2023 Mitte-Nord 29. Nikolaischule Wolbeck 01.08.2024 Südost 30. Annette-v.-D.-Schule Ang. 01.02.2026 Südost 31. Idachule 01.08.2026 Südost SEHT e .V. (7 ) 32. Albert-Schweitzer-Schule 01.08.2009 Mitte-Nord 33. Peter-Wust-Schule 01.10.2024 West 34. Overbergschule 01.02.2025 Mitte-Nord 35. Erich-Kästner Schule 01.08.2025 Mitte-Nord 36. Theresienschule 01.02.2026 West 37. Eichendorffschule Ang. 01.08.2026 Südost 38. Annette-v.-D. Schule Nien. 01.02.2027 West Schule, Jugend, Kids & Co. (8) 39. GS Loevelingloh 01.08.2012 Hiltrup 40. Kreuzschule 01.08.2023 Mitte-Nord 41. Martinischule 01.08.2023 Mitte-Nord 42. Margaretenschule 01.08.2022 Ost 43. Pleisterschule 01.02.2010 Ost 44. Martin-Luther-Schule 01.08.2021 Mitte-Nord 45. Astrid-Lindgren-Schule 01.02.2024 Ost 46. Mauritzschule 01.02.2025 Mitte Trägerverein Dreifaltigkeitsschu- le e.V. (1) 47. Dreifaltigkeitsschule 01.08.2009 Mitte-Nord
Anlage 2 Bewerbung Schule, Jugend, Kids und Co_Annette-v.-D.-Schule Nienberge
58618 Zeichen
Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
Unsere Visionen – Unsere Aufträge
Konzept für die außerschulische Betreuung
an der
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
www.jugend-ms.de
Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
Vorwort
„Den Kindern zugute – OGS mit Qualität und Erfahrung!“
Zum einen geht es bei der Frage danach, was eine gute Offene Ganztagsschule ausmacht
darum, Eltern eine verlässliche Betreuungsperspektive zu geben und zum anderen mit Blick
auf die Kinder, bessere Teilhabechancen und den Abbau bestehender Bildungsungleichheit zu
ermöglichen.
Der Verein Schule Jugend Kids & Co e . V. hat sich daher zum Ziel gesetzt, auf der Grundlage
seiner Prinzipen („Förderung von Kindern und Familien“, Stärkung von Familien“, „Sozial- und
Lebensraumorientierung“, „Werteorientierung“, „Partizipation“ und „Netzwerkarbeit“) Kinder
im außerschulischen Bereich ganzheitlich zur fördern und ihnen eine sichere, strukturierte und
vielfältige Umgebung zu bieten.
Durch die langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterentwicklung in der
außerschulischen Betreuung ist es dem Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. möglich, sein
Konzept flexibel an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule anzupassen. Es ist der Wunsch des Trägers, gemeinsam mit den Verantwortlichen der
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule die bestmögliche Gestaltung des Offenen Ganztages zu
erarbeiten und diese stetig zu verbessern und anzupassen.
Gerade im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine ganztätige Betreuung im Jahr 2026 bedarf
es einer dynamischen und kontinuierlichen Qualitätsanalyse, um den wachsenden
Herausforderungen gerecht zu werden. Gemeinsam mit dem schulischen und pädagogischen
Team möchte der Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. sich diesen Herausforderungen stellen
und den Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen.
Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. ...................................................................... 1
1.1 Das pädagogisches Konzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. ..................................... 1
1.2 Organisationsstruktur ..................................................................................................... 3
2. Das OGS-Konzept ........................................................................................................... 3
2.1 Die Kooperation zwischen schulischem und außerschulischem Personal ..................... 4
2.2 Betreuungsumfang ......................................................................................................... 5
2.3. Tagesablauf ..................................................................................................................... 5
2.3.1 Gemeinsames Mittagessen ............................................................................................ 5
2.3.2 Lernzeit ........................................................................................................................... 5
2.3.3 Arbeitsgemeinschaften (AGs) ......................................................................................... 6
2.3.4 Freispiel .......................................................................................................................... 7
2.4 Räumlichkeiten ............................................................................................................... 8
2.5 Eigene Fußballliga ........................................................................................................... 8
3. Die Kinder ....................................................................................................................... 8
3.1. Konzept für den Übergang von der Kita in die OGS ....................................................... 9
4. Das Personal ................................................................................................................... 9
4.1 Fachkräftegewinnung und Ausbildung bei Schule Jugend Kids & Co e.V. ................... 10
4.2. Zusammensetzung der Teams ...................................................................................... 11
4.3 Das multiprofessionelle Team ...................................................................................... 11
4.4. Ausblick: Bildung eines Sport- und Bewegungsteams ................................................. 12
5. Partizipation ................................................................................................................. 12
5.1. Kinder............................................................................................................................ 12
5.2 Eltern/ Erziehungsberechtigte ..................................................................................... 13
5.3 Mitarbeiter*innen ........................................................................................................ 13
6. Integration und Inklusion ............................................................................................ 13
6.1 Das Inklusionskonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. ............................................ 13
7. Qualitätsmanagement ................................................................................................. 15
7.1 Teamentwicklung ......................................................................................................... 15
7.2 Fort- und Weiterbildungen ........................................................................................... 16
7.3. Supervision ................................................................................................................... 16
7.4 Dokumentation und Evaluation ................................................................................... 16
7.5. Kinderschutz ................................................................................................................. 16
7.6 FAQs .............................................................................................................................. 17
Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
8. Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit ................................................................ 17
8.1 Kinder............................................................................................................................ 17
8.2 Personal ........................................................................................................................ 18
9. Querschnittsaufgaben ................................................................................................. 18
10. Vernetzung ................................................................................................................... 19
11. Was macht den Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. aus? ........................................ 19
11.1 Prinzipien eines gemeinnützigen Vereins .................................................................... 19
11.2. Entstehungsgeschichte und Entwicklung von Schule Jugend Kids & Co e.V. ............... 19
11.3 Teamstruktur und Teamentwicklung ........................................................................... 20
11.4 Inhaltliche Schwerpunkte ............................................................................................. 20
11.5 Materielle Ausstattung ................................................................................................. 20
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
1. Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V.
Der Grundstein für den Verein wurde 1995 von einer Gruppe Jugendlicher gelegt, die
gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarb eitenden einen Treffpunkt in einem alten Bauwagen
organisiert haben.
Aus dieser Initiative gründete sich bereits ein Jahr später ein Verein, der 1997 als Träger der
freien Jugendhilfe für die Stadt Münster anerkannt wurde. Dieser setze sich das Ziel, die offene
Kinder- und Jugendarbeit in Münster -Mecklenbeck zu fördern. Der Verein erweiterte 2005
sein Angebotsfeld um die Betreuung der Offenen Ganztagsschule .1 Dieses entwickelt der
Träger seitdem sowohl qualitativ als auch quantitativ konsequent weiter, so d ass die
Betreuung der Kinder im Rahmen der OGS aktuell das Herzstück des Trägers ist. Im Jahr 2009
erfolgte eine Umbenennung des Vereins in „Schule Jugend Kids & Co. e. V. 2“, der inzwischen
in ganz Münster und dem Umland aktiv ist.
Aktuell arbeitet der Träger schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
▪ Schulkinderbetreuung im Rahmen der OGS an acht Grundschulen der Stadt Münster und
vier Grundschulen in der Gemeinde Senden
▪ Bis-Mittags-Betreuung (BMB) in acht Grundschulen der Stadt Münster, vier Grundschulen
der Gemeinde Senden
▪ Schulsozialarbeit an Grundschulen in Münster und Senden
▪ Integrationshilfe und Schulbegleitung an unseren Schulstandorten in Münster
▪ Förderinsel an der Margaretenschule
▪ Ganztagsferienangebote für OGS Kinder in den Schulferien und an beweglichen
Ferientagen sowie pädagogischen Ganztagen
▪ Offene Kinder- und Jugendangebote wie das Spielmobil, der Jugendtreff am Skaterplatz in
Mecklenbeck sowie der Jugendtreff in Gelmer
▪ Firmenservice – Betreuung von Kindern von Betriebsangehören in den Schulferien
▪ Einzelprojekte und Aktionen für Familien, Kinder und Jugendliche (www.jugend-ms.de)
1.1 Das pädagogisches Konzept von Schule Jugend Kids & Co e.V.
Die Offene Ganztagsgrundschule stellt sich dem Wandel der Gesellschaft. Die Bedingungen für
Familien, Lebensgemeinschaften, Sorgeberechtigte und Kinder, ihren Alltag zu bewältigen,
ändern sich stetig. Diesen Herausforderungen stellt sich die Ganztagsgrundschule und bietet
einen verlässliche n Ort mit einem strukturierten Tagesablauf , um Kinder ganzheitlich zu
fördern und fordern. Dies spiegelt sich in den Leitlinien des Trägers wider. Die Angebote von
Schule Jugend Kids & Co e.V. richten ihren Fokus auf die individuellen Interessen und
1 Zum besseren Verständnis wird im folgenden Text „Offene Ganztagsschule“ durch das Kurzwort „OGS“
ersetzt.
2 „Schule Jugend Kids & Co e.V.“ wird teilweise durch „SJK & Co e.V.“ ersetzt.
2
Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
Bedürfnisse der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien. Um dies zu erreichen,
basiert unsere Arbeit auf den folgenden wesentlichen Punkten:
Förderung von Kindern und Jugendlichen
Mit den vielfältigen Angebotsstrukturen unterstützt der Träger die Persönlichkeitsentwicklung
und Lebensbewältigung von Heranwachsenden. Neben der formellen Bildung als Teil des
offenen Ganztages, umspannen die Tätigkeitsfelder ebenfalls den Bereich der informellen
Bildung.
Stärkung von Familie
Der Träger möchte Familien in i hren unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen und eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Kunden, als
auch die Belegschaft des Trägers.
Sozial- und Lebensraumorientierung
Schule Jugend Kids & Co e. V. orient iert sich mit seiner Arbeit an den unterschiedlichen
Gegebenheiten vor Ort und knüpft an die Bedürfnisse der Lebenswelt von Kindern,
Jugendlichen und Familien an.
Werteorientierung
Die Angebotsstruktur des Trägers ist frei von sämtlicher politischer, religiöser und sexueller
Weltanschauung. Hierzu zählen unter anderem Hautfarbe, Sprache sowie nationale und
soziale Herkunft und Religion. Auf diesem Grundverständnis basierend wird ein alters -,
geschlechts- und ethnisch sensibler Umgang gelebt und darüber hinaus an unsere Kunden
weitergegeben.
Partizipation
Begründet durch den Aufbau und die Struktur eines anerkannten Trägers der freien
Jugendhilfe, wie Schule Jugend Kids & Co e.V., ist ein wichtiger Bestandteil der Partizipation
bereits gegeben. Alle Zielgruppen sind Teil der Angebote. Durch deren aktive Beteiligung und
Einbeziehung wird die Realisierung der oben genannten Punkte eins bis vier sowie ein
lebensweltbezogenes Arbeiten erreicht.
Netzwerkarbeit
Der Träger sieht sich als Teil eines ganzheitl ichen Netzwerkes verschiedenster
Interessengruppen und Behörden sowie der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Ein
partnerschaftlicher Austausch innerhalb des Netzwerkes zählt zu den Grundsätzen und dem
Selbstverständnis des Trägers.
Eine ausgewogene Belegschaft und die Unterstützung, Förderung und Pflege des Ehrenamtes
ist für den Träger von zentraler Bedeutung und stellt die Grundlage zur Erfüllung der Leitlinien
dar.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
1.2 Organisationsstruktur
Schule Jugend Kids & Co e.V. wird den steigenden Ansprüchen einer ganzheitlichen Förderung
der Kinder im Rahmen der OGS durch sein multiprofessionelles Team (siehe 4. Personal)
gerecht. Flache Hierarchien ermöglichen eigenver antwortliches Arbeiten sowie Transparenz
und kurze Kommunikationswege unter den Mitarbeiter*innen sowohl innerhalb als auch
zwischen den OGS-Teams.
2. Das OGS-Konzept
Jede Offene Ganztagsschule ist individuell und sollte auch so gestaltet werden. SJK & Co e.V.
stellt im Folgenden seine Grundlagen und eine mögliche Gestaltung des offenen Ganztag es
vor.
SJK & Co e.V. gestaltet den Offenen Ganztag seiner Schulen anhand folgender Leitlinien:
▪ Abbau bestehender Bildungsungleichheit
▪ Verbesserung der Teilhabechancen für Kinder
▪ Ganzheitliche Förderung der Kinder
▪ Erwerb sozialer und emotionaler Kompetenzen
▪ Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten
▪ Förderung der Selbstorganisation und die Partizipation der Kinder
▪ Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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▪ Inklusive Gestaltung der Betreuung
▪ Verlässliche Betreuungsperspektive
▪ Vereinbarkeit von Familie und Beruf
▪ Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
▪ Gendersensibilität
▪ Kinderschutz
▪ Rhythmisierung des Tagesablaufs
▪ Ganztagsarbeit bedeutet Teamarbeit: vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
Schulleitung und der Lehrerschaft auf Augenhöhe, um eine optimale Nutzung von
Synergien zu ermöglichen und den Kindern so einen reibungslosen Übergang vom Vor -
zum Nachmittag zu ermöglichen.
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. versuchen stets jedes Kind als Individuum mit seinen
eigenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Jedes Kind soll sich im
Ganztag wohl und angenommen fühlen. Das Bildungs - und Betreuungsangebot der Offenen
Ganztagsschule wird auf Basis der gesetzlichen Regelungen gestaltet. Es richtet sich nach den
Vorgaben des Schulgesetzes des Landes Nordrhein -Westfalens und des dazugehörigen
Grundlagenerlasses.
2.1 Die Kooperation zwischen schulischem und außerschulischem Personal
Die OGS wird von zwei unterschiedlichen Bildungspartnerinnen bestimmt: der Schule am
Morgen und der Jugendhilfe im Anschluss an den Unterricht . Beide Systeme basieren auf
eigenständigen Bildungsverständnissen und beruflichen Tra ditionen. Ihre Mitarbeitenden
haben in ihren Bereichen unterschiedlich viel Gestaltungsfreiraum und Möglichkeiten. Die
außerschulische Betreuung im Ganztag gibt den Kindern die Möglichkeit, leistungsunabhängig
und wertungsfrei Erfolgserlebnisse zu erleben. Diese wirken sich positiv auf die Entwicklung
des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls der Kinder aus . Dabei spielen die Prinzipien
der Freiwilligkeit und Partizipation eine entscheidende Rolle.
Erklärtes Ziel des Trägers sind das gemeinsame Handeln aller Akteure, die den Schulalltag der
Kinder gestalten und begleiten: Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulassistenten *
innen, Lernhelfer*innen, Sonderpädagog*innen sowie allen weiteren Kooperationspartner n
der OGS im jeweiligen Sozialraum. Durch diese Vernetzung kann für die Kinder der optimale
Raum geschaffen werden, damit sie sich entsprechend ihrer Begabungen, Neigungen und
Möglichkeiten entwickeln können. Dabei spielen Transparenz, Kommunikation und
Absprachen zwischen den Akteuren eine entscheidende Rolle für das Gelingen.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
2.2 Betreuungsumfang
Den Familien der Ganztagskinder wird eine verlässliche Betreuung an fünf Tagen der Woche
geboten. Die Betreuung beginnt unmittelbar nach dem Unterrichtsende und endet, je nach
Bedürfnissen der Kin der und Eltern, um 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr. Eine Betreuung an den
beweglichen Ferientagen und an Konferenztagen ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gewährleistet.
Für Eltern, die aus beruflichen Gründen eine längere Betreuung wünschen, kann eine
Betreuung bis 17:00 Uhr eingeführt werden. Weiterhin kann eine Frühbetreuung vertraglich
vereinbart werden.
Zudem wird eine ganztägige Ferienbetreuung (aktuell 6 Wochen im Schuljahr) vom Träger
angeboten werden.
2.3. Tagesablauf
Die Kinder werden im Anschluss an den Unterricht vom Team des Ganztages in Empfang
genommen. Zu Beginn haben sie die Möglichkeit sich auszutauschen, frei zu spielen oder sich
auszuruhen. Der weitere Tagesablauf der OGS setzt sich aus den folgenden Grundelementen
zusammen:
2.3.1 Gemeinsames Mittagessen
Den Kindern wird eine warme, abwechslungsreiche und kindgerechte Mahlzeit serviert.
Zudem stehen täglich Rohkost, Obst und Wasser zur Verfügung. Besondere Bedürfnisse
können mit den Fachkräften der OGS abgesprochen werden. Da das Mittagessen eine wichtige
pädagogische Interaktion im Tagesablauf darstellt, wird es durch d as pädagogische Personal
der OGS begleitet. Hierbei wird auf Ordnungs - und Umgangsregeln sowie auf die Förderung
sozialer Kompetenzen besonderer Wert gelegt. Überschaubare Tischgruppen ermöglichen
Gespräche und Austausch. Nach dem Essen wird der Tag besprochen, AGs angekün digt und
aktuelle Dinge besprochen. Die Kinder helfen der Küchenkraft bei der Arbeit. Sie räumen ab,
reinigen die Tische und decken diese neu ein.
Die Kosten werden direkt vom Träger eingezogen. Aktuell werden die von SJK & Co e.V.
betreuten Schulen von Schnitkamp & Hesse aus Münster und Apetito aus Rheine beliefert.
Eine Übernahme des aktuellen Caterers ist selbstverständlich möglich.
2.3.2 Lernzeit
Die Lernzeit ist ein elementarer Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der OGS . Sie stellt
eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Unterricht am Morgen und der Betreuung im
Rahmen des Ganztages dar.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
SJK & Co e.V. hat sich intensiv mit der Gestaltu ng der Lernzeit auseinandergesetzt. Das
Lernzeiten-Konzept von SJK & Co e.V. kann bei Interesse im Anhang eingesehen werden
(Anhang A).
2.3.3 Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Das OGS Team bietet vielfältige und wechselnde Arbeitsgemeinschaften (AG s) an. Bei der
Gestaltung werden die vorhandenen Ressourcen im Stamm-Team genutzt und gefördert. Die
AGs finden in Kleingruppen statt. Sie werden nach den Interessen der Kinder konzipiert und
ausgerichtet ( siehe 5. 1). Die K inder werden auf diese Weise in ihrem eigenen Handeln
unterstützt und ihre Kompetenzen gefördert. Darüber hinaus werden AGs angeboten, die
aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen wie bspw. der zunehmenden Digitalisierung
(„Video-AG“, „IPad-AG“ „Bau und Einsatz einer Drohne “) oder dem Thema Nachhaltigkeit
(„Schulgarten“).
SJK & Co e.V. stellt zusätzlich die Mitarbeiter*innen des multiprofessionellen Teams zur
Verfügung (siehe 4.3). Diese bieten AGs in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld an (z.B. „Theater-AG“)
an. Darüber hinaus werden externe spezialisierte Fachkräfte bzw. Kooperationspartner
akquiriert.
Der Träger SJK & Co e.V. verfügt darüber hinaus über reichhaltige materielle Ressourcen, wie
verschiedenen Bauwagen, Theaterausstattung, eine Drohne und vieles mehr.
Bei der Gestaltung der AG -Pläne wird darauf Wert gelegt, AGs im Schulverbund anzubieten
und somit die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen zu können.
Im Folgenden wird exemplarisch eine Auswahl an AGs dargestellt.
▪ Theater-AG
▪ Kreativ AG
▪ Kochen und Backen
▪ Diverse Sportangebote in der Turnhalle, z. B. Fußball AG, Judo AG
▪ Filme-AG
▪ Hunde AG
▪ Segel-AG
▪ Reit AG
▪ Entspannungs-AG, Yoga-AG
Es gibt Arbeitsgemeinschaften die den sportlichen (z. B. Reiten, Fußball, Volleyball, Tanzen)
sowie den kreativen Bereich (z. B. Filzen, Film, Theater, Nähen) abdecken. Spiel - und
Spaßangebote stehen neben Forschen und Lernen ebenfalls fest im AG -Plan. Mit der Filme -
AG sollen spielerisch die medialen Kompetenzen der Kinder gestärkt werden. Jedes Kind erhält
die Möglichkeit zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Je nach Ausrichtung finden diese als
geschlossene und offene Angebote statt. Es wird auf eine Mischung der Angebote geachtet,
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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um den verschiedenen Interessen und Begabungen der Kinder Rechnung zu tragen. Weiterhin
wird Wert darauf gelegt , dass de n Kindern neben Lernzeit, Mittagessen und
Arbeitsgemeinschaften Zeit für das wichtige und oft unterschätzte Freispiel (siehe 2.3.4)
bleibt.
Ganz im Sinne der OGS werden die Inhalte des Vormittags und des Nachmittags eng
miteinander verknüpft. Eine fachlich e Verknüpfung ergibt sich durch die Erledigung der
Hausaufgaben und die fachlichen Förderstunden der Lehrkräfte im Rahmen der OGS.
Vormittag Nachmittag
Unterricht in den Kernfächern
Sachunterricht
Förderunterricht
LRS-Förderung
Hausaufgaben
OGS-Förderstunden
LRS-Förderunterricht
Weitere, teilweise auch fächerübergreifende Verknüpfungen, ergeben sich durch die AG -
Angebote im Offenen Ganztag.
Vormittag Nachmittag
Arbeitsplan Deutsch
Theater AG
Lese AG
OGS Parlament
Arbeitsplan Sport
Sportangebote in der Turnhalle
Fußball AG
Volleyball AG
Zirkus AG
Tanz AG
Arbeitsplan Sachunterricht Garten AG/ Natur AG
2.3.4 Freispiel
Dem Freispiel kommt eine enorme Bedeutung zu. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der
die kindliche Entwicklung häufig von einer Vielzahl an Verpflichtungen in Form von
Freizeitaktivitäten und zunehmender Digitalisierung geprägt ist.
Im Freispiel wird Ki ndern die Möglichkeit gegeben, s elbstbestimmt zu handeln und sich als
selbstwirksam zu erleben (siehe 5.2). In Abhängigkeit der täglichen Verfassung können Kinder
frei wählen. Freispiel bietet Raum zur Entschleunigung und zum Rückzug. Zudem werden
Kinder im Freispiel nicht unmittelbar beobachtet.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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2.4 Räumlichkeiten
Die Kinder werden in a nsprechenden Gruppenräume betreut. Diese sollten kindgerecht und
gemütlich eingerichtet sein. Die Ausstattung bietet den Kindern die Möglichkeit, sich mit
unterschiedlichem Spiel-, Lese - und Bastelmaterial zu beschäftigen. Weitere Klassenräume
werden für die Lernzeit genutzt. Der Schulhof wird mit seinen diversen Spiel - und
Bewegungsmöglichkeiten, wie Spielplatz, Tischtennisplatte, Turnstangen und einer großen
Spielwiese genutzt. Hier können sich die Kinder frei entfalten. Eine Turnhalle ist ein wichtiger
Bestandteil der OGS Betreuung. Es ist wünschenswert, dass diese den Kindern an allen Tagen
zur Verfügung steh t. Zudem verfügt SJK & Co e.V. über zwei umgebaute Bauwagen 3, die für
bestimmte Zeiträume den Schulen zur Verfügung stehen.
Der Träger ist erfahren in der Projektbegleitung von Neu - und Umbauten von OGS Räumen
sowie deren funktionaler Innenausstattung.
2.5 Eigene Fußballliga
In jeder Schule findet eine Fußball AG statt . Die angemeldeten Fußballkids trainieren
wöchentlich und treten während eines Schuljahres in einer Fußballmeisterschaft
gegeneinander an. Die Kinder werden mit unseren Vereins fahrzeugen zu den jeweiligen
Schulen befördert. Am Ende des Schuljahres wird mit allen Kindern eine Fußballmeisterfeier
veranstaltet.
3. Die Kinder
Für immer mehr Kinder wird die OGS zu einem neuen Lebensmittelpunkt, an dem sie den
größten Teil ihres Tages verbringen. Schule als Ort des Lebens uns Lernens gewinnt
zunehmend an Bedeutung. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der
Ganztagesbetreuung ab 2026 wird diese Tendenz vermutlich weiter zunehmen. Das bedeutet,
dass ein Weiterdenken der Betreuung im schulischen Kontext erfolgen muss, um den
vielfältigen Bedürfnissen und der Diversität der Kinder gerecht werden zu können. Bei der
Beantwortung der Frage, was guten Ganztag ausmacht, ist es von großer Bedeutung, die
Kinderperspektive zu berücksichtigen. Kinder sind die Experten, wenn es um die Frage geht,
in welcher Umgebung sie sich wohl und aufgehoben fühlen.
Der Vor- und Nachmittagsbereich sollte an Ganztagsschulen fließend ineinander übergehen
und Synergien optimal genutzt werden. Bildung und Erziehung müssen in Ganztagsschulen
ganzheitlich erfolgen und neben der formellen Bildung die informelle Bildung unter der
besonderen Berücksichtigung der sozialen und emotionalen Bildung in den Fokus rücken, um
3 Zu diesem Zweck wurden von Schule Jugend Kids & Co e.V. 2019 zwei Bauwagen angeschafft, die als
Entspannungs- und Lego / Werkbauwagen ausgebaut wurden. Diese mobilen Räume sind im Ra hmen des
Schulverbundes aller OGS Standorten von SJK & Co e.V. im Wechsel monatsweise an den Schulen stationiert.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
dem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Ziel ist immer die ganzheitliche Förderung der
anvertrauten Kinder.
Ganztagsschule bietet benachteiligten Kindern die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben
teilzuhaben und die bestmögliche Förderung zu erhalten. Die Kinder haben die Möglichkeit im
Anschluss an den Unterricht in einer strukturierten und sicheren Umgebung zu lernen und
ihren Neigungen und Interessen spielerisch nachzugehen.
3.1. Konzept für den Übergang von der Kita in die OGS
Dem Wechsel von der Kita in die Grundschule sieht ein Großteil der Vorschulkinder mit
Spannung, Neugierde und freudiger Erwartung entgegen. Nichtsdestotrotz handelt es sich
beim Übergang vom geschützten und spielerisch g eprägten Kita-Alltag in die Schule um ein
herausforderndes Ereignis für Kinder, das es zu bewältigen gilt.
Die große Schule, viele neue und oftmals unbekannte Kinder, neue Bezugspersonen, andere
und festere Strukturen fordern die Kinder heraus. Umso wicht iger ist es, die Kinder dort
abzuholen, wo sie aktuell stehen. Dies gilt in gleichem Maße für den Morgen, wie auch den
Nachmittag, den die Kinder im Offenen Ganztag verbringen. Entscheiden d für das Gelingen
der Eingewöhnung ist es, die Kinder offen und her zlich aufzunehmen und ihnen eine sichere
Umgebung zu bieten. Nur, wenn Kinder sich wohl und sicher fühlen, können sie sich
bestmöglich entfalten. Dies ist ein zentrales Anliegen von SJK & Co e.V.
Sollte es nötig sein, werden die Teams in den Schulen zu Beg inn eines neuen Schuljahres
personell verstärkt.
Um den Übergang von der Kita in die Schule zu erleichtern, können die Kinder beim „Tag der
offenen Tür“ die Schule und den Ganztagsbereich gemeinsam mit ihren Eltern und Freunden
erkunden und schon die Räumlichkeiten und ersten neuen Gesichter kennenlernen.
Für die Eltern werden, neben dem „Tag der offenen Tür“, Elternabende angeboten, an denen
sie die pädagogische Leitung sowie die Teams der Schulen kennen lernen, die Konzepte von
SJK & Co e.V vorgestellt und von den Eltern Fragen gestellt werden können.
4. Das Personal
SJK & Co e.V. als Träger des Offenen Ganztages beschäftigt aktuell ca. 120 Mitarbeiter*innen
in seinen Ganztagsschulen. Bei der Zusammensetzung der Teams werden sowohl die fachliche
Qualifikation als auch die für die Betreuung von Kindern erforderliche n soft skills
berücksichtigt. Nur ein beständiges, motiviertes und professionelles Team kann seinem
Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden. Die erforderlichen Qualifikationen und
Zusammensetzung der Teams richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, d.h. Einstellungen
werden nur bei entsprechender fachlicher Qualifikation vorgenommen. Die Stellen für
geringfügig Beschäftigte werden mit Studierenden der sozialen Arbeit oder des Lehramts
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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sowie pädagogisch berufserfahrenen Personal besetzt. Alle Mitarbeitenden von Schule Jugend
Kids & Co e. V. sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis nach §72a SGBVIII vorzulegen.
Der Träger ist verantwortlich für die Personalverwaltung sowie die Fach- und Dienstaufsicht.
Praktikanten und FSJler werden von den OGS-Leitungskräften angeleitet.
Ein Überblick über die Bereiche und Zuständigkeiten von SJK & Co e.V. befindet sich in
Abschnitt 1.2 (Organisationsstruktur).
4.1 Fachkräftegewinnung und Ausbildung bei Schule Jugend Kids & Co e.V.
Der Träger SJK & Co e.V. steht gemeinsam mit weiteren freien Trägern und der städtischen
Trägerschaft vor der Herausforderung pädagogisch qualifiziertes Fachpe rsonal in Zeiten des
Fachkräftemangels und des gleichzeitig rasant steigenden Bedarfs an schulischer
Ganztagesbetreuung für sich zu gewinnen. Ab dem Inkrafttreten des Rechts -Anspruchs auf
einen OGS-Platz 2026 wird sich die Situation weiter verschärfen. Diesem Trend versucht der
Träger bereits jetzt entgegenzuwirken.
Daher bildet das Thema der Fachkräftegewinnung und Ausbildung sowie die langfristige
Bindung der Fachkräfte einen durchgängigen Themenschwerpunkt bei SJK & Co e.V. Wir
verfügen über ein professi onelles und etabliertes Vorgehen in der Personalrekrutierung und
ein eigenes digitales Bewerbungsmanagementsystem. Daneben engagieren wir uns im
Bereich des Personalmarketings. In den vergangenen Schuljahren ist es uns hierdurch
gelungen, freie Stellen zei tnah nachzubesetzen und Stellenvakanzen insgesamt gering zu
halten. Die Teams des Trägers weisen i.d.R. eine geringe Fluktuation auf.
Die neuen Mitarbeiter *innen von SJK & Co e.V. werden mithilfe eines eigens entwickelten
Onboarding-Konzeptes von erfahrenen Fachkräften eingearbeitet und ins Team sowie die
standortbezogene Arbeit eingeführt. Es besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit sowohl das
Team als auch die Schule zu wechseln, sollte dies gewünscht und sinnvoll sein.
Die Struktur von SJK & Co e.V. ist im Gesamten durch flache Hierarchien und kurze
Kommunikationswege gekennzeichnet.
Die fest angestellten Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. profitieren von einer betrieblichen
arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge, betrieblicher Krankenzusatz versicherung, Jobbike,
Mitarbeitervergünstigungen sowie weiteren Personalbenefits. Zudem bietet SJK & Co e.V.
seinen Mitarbeiter *innen ein eigenes Fortbildungsprogramm an (siehe 7.2) . Wir arbeiten
intensiv daran, für unsere Beschäftigten und potenzielle Be werbende ein attraktiver
Arbeitgeber zu sein.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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Ausbildung & Kooperation mit Fachschulen
SJK & Co e.V. bietet seit dem Sommer 2020 für die eigenen Unterstützungskräfte eine
Praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher *in (PiA) an. Durch das Projekt „Fachkräfte
Offensive“ der Stadt Münster und anderen Städten wurde die Ausbildung für Erzieher *innen
neu auf dem beruflichen Markt etabliert.
Ausbildungen und Studium bei SJK & Co e.V. werden von der trägerinternen
Ausbildungsleiterin begleitet.
Studium
SJK & Co e.V. kooperiert mit der Saxion Universität in Enschede (Niederlande) und agiert im
Studiengang Social Work mit dem Ziel Sozialarbeiter*in als Praxisstelle für Studierende.
Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit die Arbeitszeiten von Beschäftigte n für ein
berufsbegleitendes Studium anzupassen und individuelle Lösungen für eine solche
weitergehende berufliche Qualifikation zu schaffe.
Praktikum
Darüber hinaus werden verschiedene Formate eines Pflichtpraktikums für pädagogische
Studien- und Ausbildungsgänge in unseren Arbeitsbereichen angeboten.
Freiwilligendienste
Ebenso kooperieren wir mit dem FSD im Bistum Münster für Freiwilligendienste. Hierbei
bieten wir sowohl ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch einen Bundesfreiwilligendienst
(BFD) an.
4.2. Zusammensetzung der Teams
Der Offene Ganztage wird von einer Fachkraft mit einem Abschluss der Sozialen Arbeit/
Sonderpädagogik (Dipl./BA) oder gleichwertiger Qualifikation geleitet. Je nach Größe der OGS
werden Gruppenleitungen, Unterstützungskräfte und Niedrigteilzeitkräfte im Team
eingesetzt. Die Essensausgabe und das Küchenmanagement erfolgt durch separate
Küchenkräfte.
Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen orientieren sich an der Anzahl der Kinder in der OGS.
Eine Gruppengröße von 25 Kindern wird von einer Fachkraft sowie einer Ergänzungskraft
betreut. Bei der Erstellung der Dienstpläne wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
berücksichtigt.
4.3 Das multiprofessionelle Team
SJK & Co e.V. beschäftigt zudem ein multiprofessionelles Team. Das multiprofessionelle Team
wird von einer promovierten Diplom -Psychologin geleitet. Dem Team gehören Fachkräfte
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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unterschiedlicher Professionen an, z.B. Psychologie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik oder
Theater-/ Zirkuspädagogik an . Diese unterstützen das OGS-Personal schulscharf. Die
trägerinternen Psycholog*innen stehen u.a. den Teams vor Ort im Bedarfsfall beratend zur
Seite. Es ist ein Anliegen des Trägers, das multiprofessionelle Team fortlaufend weiter zu
entwickeln und weitere Professionen zu integrieren.
Die Mitarbeiter*innen des multiprofessionellen Teams stehen im Bedarfsfall als
Vertretungskräfte für den laufenden Betrieb zur Verfügung.
4.4. Ausblick: Bildung eines Sport- und Bewegungsteams
Die zunehmende Digit alisierung, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung führen zu
einer zunehmend ungesunden kindlichen Entwicklung. Diese Entwicklung wurde durch die
Corona-Pandemie verstärkt. Um dieser entgegenzuwirken und Kindern die Freude an
Bewegung (wieder -) entdecken zu lassen, arbeitet der Träger aktuell an der Bildung eines
Sport- und Bewegungsteams, das gezielt zur motorischen Förderung der Kinder eingesetzt
wird. In gleichem Maße wird der Fokus auf soziale Lernprozesse gerichtet, die automatische
in Mannschafts- bzw. Gruppensituationen entstehen. Zudem bieten Sport und Bewegung die
Möglichkeit, sprachliche Barrieren abzubauen.
5. Partizipation
Die Partizipation aller Beteiligten stellt für den Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. als
gemeinnützigem Verein ein Grundprinzip dar (siehe 1.1).
5.1. Kinder
Die Rechte von Kindern sind ein elementarer Baustein der Arbeit von SJK & Co e.V. Kinder sind
die Experten für die Beantwortung der Frage, was eine gute Offene Ganztagsschule ausmacht.
Kinderpartizipation ist daher ein wichtiges Mittel, um die OGS im Sinne der Kinder zu
gestalten. Kinderpartizipation in der OGS ist zudem ein wichtiges Instrument auf dem Weg,
Kinder zu Verantwortung und Selbstständigkeit zu erziehen. Die Kinder sollen erfahren, dass
sie ihre Umgebung mitgestalten können. Die Kinder müssen darüber mitentscheiden dürfen,
wie sie ihre Zeit gestalten möchten. In einigen unserer OGS Schulen wurden Kinderparlamente
eingeführt, in denen die Kinder gemeinsam mit dem betreuenden Personal über Regeln,
Verhalten, Arbeitsgemeinschaften, Mittagessen, Projekte, Ausflüge u. v. m. sprechen und ihre
Bedürfnisse äußern. Weiterhin existieren Wunsch-/Meckerbriefkästen, in denen die Kinder
ihre Anregungen und Kritik zum OGS Ablauf benennen können. Diese werden dann
gemeinsam mit dem betreuenden Personal vor Ort diskutiert und nach Möglichkeit in den
OGS Tagesablauf integriert. Zu verschiedenen Zeitpunkten werden Interviews mit den Kindern
geführt, um ihre Wünsche aufzunehmen.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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5.2 Eltern/ Erziehungsberechtigte
Die Zusa mmenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist ein wesentlicher
Bestandteil des Offenen Ganztags. Das Personal und die Eltern / Erziehungsberechtigten
stehen nach Möglichkeit in ständigem Kontakt und Austausch. Den Eltern/
Erziehungsberechtigten werden Einzelgespräche angeboten . Einzelgespräche bieten die
Möglichkeit sich intensiv über das Kind auszutauschen und mit Eltern/ Erziehungsberechtigten
einen besonderen Handlungsbedarf festzustellen und zu erarbeiten. Zudem werden
gemeinsame Beratungsgespräche mit dem OGS Personal, de n Lehrkräften, der Schulleitung
und den Schulsozialarbeitern*innen durchgeführt. Ziele der Elternarbeit sind die partizipative
Förderung der Zusammenarbeit, der Informationsaustausch sowie die Unterstützung der
Eltern in Betr euungs- und Erziehungsaufgaben. Insbesondere soll die Elternarbeit eine Hilfe
zur Selbsthilfe ermöglichen.
Es erfolgt regelmäßig eine Abfrage zum Bedarf an Ferienbetreuungsangeboten.
5.3 Mitarbeiter*innen
Das OGS Personal ist partizipativ in die Organisationsstruktur des Trägers eingebunden. In
regelmäßigen Teamsitzungen werden Anliegen der Mitarbeiter*innen besprochen und
gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
6. Integration und Inklusion
Ein inklusives Leitbild ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Integration aller
Kinder, mit besonderem Augenmerk auf Kinder mit Migrationshintergrund. Der Offene
Ganztag bietet die Möglichkeit, spielerisch Kontakt mit anderen Kindern aufzunehmen und
somit sowohl sprachliche als auch kulturelle Barrieren zu überwinden.
Ein Herzstück des pädagogischen Konzepts von SJK & Co e.V. ist das für die Schulen
entwickelte Inklusionskonzept. Dieses wird im Folgenden dargestellt.
6.1 Das Inklusionskonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V.
Auf der Grundlage der Ratifizierung der UN -Konvention über Rechte von Menschen mit
Behinderungen und der Verpflichtung zur Entwicklung eines inklusiven Erziehungs - und
Bildungssystems (Artikel 24, 2009), entwickelt SJK & Co e.V. Konzepte zur ganzheitlichen
Betreuung und Förderung aller uns anvertrauten Kinder.
Inklusion bedeutet, jedes Kind mit seiner Persönlichkeit und individuellen Geschichte
vorurteilsfrei willkommen zu heißen. Inklusive und integrative Betreuung zielt nicht allein auf
Kinder mit Behinderungen oder definiertem Förderbedarf im Sinne der AO -SF, sondern auch
auf jene mit Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund und sozialen oder emotionalen
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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Unterstützungsbedarf. Jedes Kind wird mit seinen persönlichen Voraussetzungen und
Bedürfnissen vorurteilsfrei angenommen, subjektorientierte begleitet und gefördert.
Grundlegend für das Gelingen einer optimalen Begleitung und Förderung im Ganztag ist eine
enge Zusammenarbeit mit dem schulischen Team, das die Kinder am Morgen begleitet. Nur
durch gelebte Kontinuität über den gesamten Schultag der Kinder, k ann der Raum für eine
vertrauensvolle Atmosphäre sowie die bestmögliche Unterstützung geschaffen werden.
Um den vielfältigen Belangen und Bedürfnissen der anvertrauten Kinder gerecht zu werden,
gehört zu unserem Verein ein multiprofessionelles Team aus psychologischen,
heilpädagogischen, motopädischen, sozialpädagogischen und theaterpädagogischen
Fachkräften. Diese werden schulscharf eingesetzt, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort
als zusätzliches Personal zu unterstützen.
Folgende Einstellungen und Methoden zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung der
Kinder prägen die pädagogische Arbeit von SJK & Co e.V.:
▪ Gelebte Akzeptanz und Toleranz
▪ Wertfreier und leistungsunabhängiger Blick auf die Kinder
▪ Gemeinsame Verantwortung für die ganzheitliche Förderung aller Kinder
▪ Individuelle Förderpläne
▪ Arbeiten an festgelegten Zielen anhand der Förderpläne. Diese werden regelmäßig
überprüft und überarbeitet.
▪ Therapeutische Unterstützung (z.B. Motopädie)
▪ Gezielter Einsatz von multiprofessionellen Fachkräften
▪ Individuelle Handlungsempfehlungen für die beteiligten Personen vom
multiprofessionellen Team von SJK & Co e.V.
▪ Festgelegter Personalbedarf „über den Nachmittag“ (He ilpädagogen, Erziehe nde,
Mentoren, Intensivbetreuer/innen)
▪ Vertraute Begleitung für den Übergang von Vor- zu Nachmittag inkl. kurzem Austausch
der beteiligten Akteure
▪ Nutzen von Synergieeffekten zwischen Vor- und Nachmittagsbereich
▪ Multiprofessionelle Teamsitzungen
▪ Zusammenarbeit mit (heilpädagogischen) Einrichtungen und Diensten am Ort
▪ Bedarfsgerechtes und differenziertes Angebot für die betreffenden Kinder, aber keine
Exklusion
▪ Ressourcenorientierter Umgang mit den Kindern
▪ Ermöglichung der Teilnahme an allen Angeboten, AGs und Kursen der OGS
▪ Angepasstes Spiel- und Sportmaterial
▪ Angepasste Räume (kleine Gruppenräume, Sno ozle-Räume, Lesezimmer, reizarme
Räume, Bewegungsräume, Werk- und Kunsträume usw.)
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▪ Eltern werden in die Planung und Unterstützung in der OGS für das Kind einbezogen
soweit es zeitlich möglich und von ihnen zu leisten ist
7. Qualitätsmanagement
Um seinem Erziehungs - und Bildungsauftrag gerecht zu werden und die Qualität der
Betreuung zu sichern , legt der Träger SJK & Co e.V. großen Wert auf ein vielschichtiges
Qualitätsmanagement. SJK & Co e.V. orientiert sich in dieser Hinsicht an den
Qualitätsstandards der Stadt Münster.
Es finden regelmäßige Treffen innerhalb und zwischen den Teams sowie den Mitarbeitenden
der Abteilungsleitung, interne un d externe Weiterbildungen, Supervisionen sowie
Dokumentation und Evaluation statt. Zudem nimmt der Träger an kommunalen und
bezirksbezogenen Qualitätszirkeln teil.
Die Fachberatung und Abteilungsleitung für die Mitarbeiter*innen wird durch qualifizierte
Fachkräfte sichergestellt.
7.1 Teamentwicklung
Der Träger SJK & Co e.V. legt großen Wert auf fachlich qualifizierte, beständige und
harmonische Teams. Durch flache Hierarchien wird den Teams Gestaltungsspielraum
zugestanden, um auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können. Regelmäßige
Teamsitzungen der OG S-Leitungskräfte und de r Gruppenleitungen ermöglichen den
Austausch von Informationen sowie die Klärung von Fragestellungen , Fallberatungen und
organisatorischen Aspekten.
Regelmäßig finden zudem T eamsitzungen mit dem gesamten pädagogischen OGS-Personal
der Schulen statt. Diese dienen zum Austausch, zur Reflexion und zur Organisation. Vor
Schuljahresbeginn wird an Teamtagen die Konzeption überprüft und überarbeitet. Die OGS
nehmen wöchentlich an Lehrer /innen-Konferenzen und Dienstbesprechungen teil, um die
Vernetzung mit dem Vormittag zu gewährleisten.
Jährliche Personalgespräche zwischen Bereichsleitung, Projektleitung, OGS-Leitungskräften
und Gruppenleitern dienen der Überprüfung und Festlegung von Zielen
Im Rahmen der trägerinternen Qualitätssicherung werden monatliche
Qualitätszirkel/Leitungsrunden der OGS -Leitungskräfte sowie der Leitung des
multiprofessionellen Teams unter Beteiligung der pädagogischen Geschäftsführung
durchgeführt. Diesen dienen dem kollegialen Austausch und der Beratung. Zudem werden bei
den Leitungsrunden besondere Aktionen und ähnliches geplant.
Das multiprofessionelle Team (siehe 4.3) trifft sich ebenfalls monatlich zum Austausch und der
kollegialen Fallberatung.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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Die Fachaufsicht obliegt der pädagogischen Geschäftsführung.
Das hauptamtliche Personal nimmt im Sinne des Wirksamkeitsdialogs an internen und
externen Arbeitskreisen teil.
7.2 Fort- und Weiterbildungen
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. haben die Möglichkeit sowohl interne als auch
externe Fortbildungen zu relevanten Themen zu besuchen. Darüber hinaus nehmen die
Mitarbeitenden des Trägers regelmäßig a m trägerinternen Fortbildungsprogramm teil (z.B.
Präventionsweiterbildung, Entwicklungspsychologie, Corona & Schule).
7.3. Supervision
Allen Teams stehen im Rahmen des Fortbildungsbudgets eine Möglichkeit zur Supervision zu.
Im Zuge der aktuellen Qualitätsentwicklung des Trägers wird seit 2020 eine ständ ige
Supervision durch ein Institut aus Münster vorgehalten.
7.4 Dokumentation und Evaluation
Die Mitarbeiter*innen des Ganztages werden in der Führung von Dokumentations - und
Beobachtungsbögen geschult.
Dokumentation:
▪ Führen von Dokumentations- und Beobachtungsbögen
▪ Protokollierte Teamsitzungen
▪ Mitarbeit an den Schulprogrammen der Schulen
▪ Anwesenheitslisten
▪ Unfallbögen
Evaluation:
▪ Regelmäßiger Austausch zwischen den Lehrkräften & den Mitarbeiter*innen des
Ganztages
▪ Elternbefragungen
7.5. Kinderschutz
Der Träger weist e ine zertifizierte Kinderschutzfachkraft vor. Die interne
Kinderschutzbeauftragte steht allen Schulen zur Verfügung und greift bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung ein und unterstützt die Leitungskraft vor Ort.
Bei Fällen vo n Kindeswohlgefährdung findet in Absprache mit der Schulleitung und
Lehrkräften ein protokolliertes Verfahren nach § 8a SGB VIII statt. Hierbei arbeitet der Träger
eng mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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Im Rahmen der Personaleinstellungen wird besonders auf die Einhaltung der Vorgaben nach
§ 72 a SGB VIII geachtet. So ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
für alle Mitarbeitenden des Trägers (auch Praktikanten und Ehrenamtliche) verpflichtend.
Zusätzlich unterschreibt jeder Mitarbeitende eine Selbstverpflichtungserklärung zur
Prävention von Beziehungsmissbrauch mit Personen, die von „Schule Jugend Kids & Co e. V.“
betreut werden. Alle Mitarbeitende sind verpflichtet an einer eintägigen, internen Schulung
zum Thema Kinderschutz teilzunehmen.
7.6 Prozesshandbuch
Der Träger hat seine internen Prozesse im Rahmen einer mehrmonatigen Entwicklung
überprüft und angepasst, es wird Wert auf eine schlanke und effiziente Formalstruktur gelegt.
Als Ergebnis steht den Standorten ein umfangreiches Prozesshandbuch für alle Aspekte rund
um Verwaltung und OGS zur Verfügung. Dieses wird laufend den Erfordernissen und
Veränderungen entsprechend evaluiert und unterliegt einem ständigen gemeinsamen
Entiwcklungsprozess.
8. Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. legt großen Wert auf Gesundheitsförderung und
Nachhaltigkeit. Beispielsweise setzt der Träger im Punkt Mobilität auf E -Bikes sowie E-Autos
und verfügt über ein eigenes Lastenrad. Als Träger der OGS mit Sitz in Münster und weiteren
Schulen in Münster, die bereits in der Trägerschaft von SJK & Co e.V. sind, sind nur kurze Wege
zurück zu legen. Dies unterstützt den Klimaschutz der Stadt Münster.
8.1 Kinder
Es ist ein zentrales Anliegen des Trägers, Kindern den wertschätzenden Umgang mit Nahrung
und Material zu vermitteln. Dazu gehör t bspw. der Umgang mit Nahrungsmitteln beim
Mittagessen. Der Wunsch des Trägers ist es, Essen passend zu bestellen und ggf. am nächsten
Tag aufzubereiten. Schulgärten, die im Rahmen des Offenen Ganztags gepflegt werden, sollen
ebenfalls für das Thema „Ernährung“ sensibilisieren und dabei unterstützen, es ganzheitlich
wahrzunehmen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Sport und Bewegung. Gerade anges ichts der
zunehmenden Nutzung von digitalen Medien, dem oft damit einhergehenden
Bewegungsmangel und falschen Ernährungsgewohnheiten spielen die Faktoren Sport und
Bewegung eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung von Kindern. Verstärkt
wurde diese Dynamik im Verlauf der Corona-Pandemie.
Bei der Programm -Planung und Materialauswahl des Trägers werden diese Aspekte
berücksichtigt.
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Zudem ist eine Sport - und Bewegungsteam antizipiert. Der Aufbau des Teams wird von der
Leitung des multiprofessionellen Teams geplant und durchgeführt, die fundierte
sportpsychologische Kenntnisse aufweist.
Selbstverständlich gehören zu einer gesunden Entwicklung die Stärkung sozialer und
emotionaler Kompetenzen. Dies geschieht im Alltag der offenen Gan ztagsbetreuung durch
eine wertschätzende und werte -vermittelnde Betreuung durch die Mitarbeiter*innen.
Darüber hinaus ist das multiprofessionelle Team zur individuellen Förderung und Stärkung der
Kinder in den verschiedenen Bereichen zuständig.
8.2 Personal
Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter*innen können sich optimal der Betreuung der uns
anvertrauten Kinder widmen. Daher legt der Träger großen Wert auf ein angenehmes
Arbeitsklima. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit zu
regelmäßigem Austausch im Team sowie die Möglichkeit, Ideen einzubringen und an
Entscheidungen beteiligt zu werden.
Im Rahmen von Fortbildungen werden Team -Fortbildungen angeboten, um die
Zusammenarbeit und den Zusammenhalt im Team zu optimieren.
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. profitieren von einem umfangreichen betrieblich
geförderten Sport - und Bewegungsprogramm. Dazu zähl t bspw. die betriebliche
Krankenzusatzversicherung, die Nutzung eines E-Bikes oder die Übernahme der Kosten für die
Nutzung eines Fitness-Studio (siehe 4.1).
9. Querschnittsaufgaben
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. stellt bei Bedarf Schulbegleiter/innen an den
Standorten in Münster sowie Schulsozialarbeiter/innen.
Zudem ist der Verein SJK & Co e.V. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv (Jugendarbeit
in Schule, Kinder - und Jugendtreff bspw. am Skaterplatz in Mecklenbeck, K inder- und
Jugendmobil, Angebote für Kinder mit Fluchterfahrung).
Eine verlässliche Ferienbetreuung an verschiedenen Standorten sowie ein Firmenservice
gehören ebenfalls zu den Angeboten von Schule Jugend Kids & Co e.V.
Zudem bietet der Träger SJK & Co e.V. im Rahmen der Elternarbeit die Möglichkeit eines
vertrauensvollen Erstkontakts bei Beratungswünschen. Der Träger vermittelt bei Bedarf g gf.
an spezialisierte Institutionen.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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10. Vernetzung
Der Träger arbeitet eng mit den Sozialakteuren am jeweiligen Standort zusammen. An allen
OGS Standorten werden enge Kooperationen mit den örtlichen Sportvereinen (z.B. Reiterhof
Stuft, S egelclub Hansa-Münster e.V. , TG Münster e.V., Blau -Weiß Aaseee.V., TSC Münster
Gievenbeck e.V., SC Münster 08 e.V. ), städtischen und kirchlichen Einrichtungen, Vereinen
(z.B. Lebenshilfe Münster), heilpädagogischen Tagesgruppen und Kindertagesstätten gepflegt.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung ist es für Schule Jugend Kids & Co. e.V. sehr wichtig, eine
gute Zusammenarbeit mit den Schulträgern, Schulleitungen und anderen Akteuren rund um
die Schulverwaltung zu führen. Die Teilnahme an regionalen und über regionalen
Qualitätszirkeln ist hier ein elementarer Baustein. Selbstverständlich ist für ein en Träger der
freien Jugendhilfe die Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
ebenfalls ein wichtiger Bestandteil zum Wohle der zu betreuenden Kinder und deren Familien.
Des Weiteren besteht durch regelmäßige Teamsitzungen auf und zwischen den
verschiedenen Ebenen eine enge Vernetzung innerhalb des Vereins.
11. Was macht den Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. aus?
11.1 Prinzipien eines gemeinnützigen Vereins
Als gemeinnütziger Verein ist das Grundprinzip von Schule Jugend & Co e.V. das Wohl der
(Schul-) Gemeinschaft zu fördern. Dabei stehen selbstverständlich die Kinder im Mittelpunkt.
Aber auch ihre Eltern/ Erziehungsberechtigten, die pädagogischen Fachkräfte und das weitere
pädagogische sowie schulische Team gehören zur Schulgemeinschaft. Schule Jugend Kids &
Co e.V. richtet den Fokus auf die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten der
Schulgemeinschaft mit dem Ziel die bestmögliche Betreuung für die Kinder im Rahmen der
OGS zu realisieren.
11.2. Entstehungsgeschichte und Entwicklung von Schule Jugend Kids & Co e.V.
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. hat sich von der Idee eine Jugendtreffs in Münster -
Mecklenbeck im Laufe der Zeit zu einem erfahrenen und etablierten freien Träger der
außerschulischen Betreuung in Münster und dem Umland entwickelt. SJK & Co e.V. profitiert
von der schrittweisen Annäherung an das Thema der Offenen Ganztagsschule und dem
dadurch erworbenen Erfahrungsschatz. Inzwischen ist die Offene Ganztagsschule zum
Herzstück des Trägers geworden, welches SJK & Co e.V. kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Träger „Schule Jugend Kids & Co. e. V.“ kann eine 17 -jährige Erfahrung im OGS Bereich
aufweisen. Am 01.08.2006 wurde die erste Trägerschaf t einer OGS Schule in Münster
übernommen. Seitdem ist der Verein stetig gewachsen. Mittlerweile werden zwölf OGS
Grundschulen vom Träger betreut. Dem Träger ist es wichtig, die Individualität jeder Schule zu
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
bewahren, so dass das vorliegende Konzept jederz eit in Absprache mit der Schulleitung und
dem pädagogischen Team vor Ort angepasst werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen bei einem Trägerwechsel verfügt der Träger über umfangreiches
Knowhow und professionelles Projektmanagement für die Überleitung des St andortes und
insbesondere auch des vorhandenen Personals bzw. der Personalgestellung nach §4 Abs. 3
TVöD.
11.3 Teamstruktur und Teamentwicklung
Schule Jugend Kids & Co e.V. ist ein gewachsener Verein, der durch flache Hierarchien und
Flexibilität gekennzeichnet ist. Durch regelmäßige Teamsitzungen innerhalb und zwischen den
OGS-Teams sowie auf unterschiedlichen Ebenen besteht eine enge Verzahnung zwischen den
Teams der Schulen und ein effizienter Erfahrungs austausch. Zudem werden regelmäßig e
Weiterbildungen zu relevanten Themen angeboten.
11.4 Inhaltliche Schwerpunkte
Der Verein SJK & Co e.V. unterliegt als gemeinnütziger Verein den Grundprinzipien eines
solchen (siehe 1.1).
Darüber hinaus setzt der Träger Schwerpunkte in den Bereichen Inklusion und Interg ration
(siehe 4.3 und 6.), Sport und Bewegung (siehe 4.4) sowie Partizipation (siehe 5.).
11.5 Materielle Ausstattung
Der Träger verfügt über eine Vielzahl an materiellen Ressourcen (z.B. Lego - und Sno ozle-
Bauwagen, Bullis, Theater - und Zirkusequipment, digitale Ausstattung), die von den Schulen
genutzt werden können.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
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Anhang A
Das Lernzeitkonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V.
Um ein ruhiges Umfeld zu schaffen, lernen die Kinder nach Möglichkeit in Gruppen mit ca.
zehn Kindern derselben Altersstufe und haben feste Bezugspersonen. Erledigte Aufgaben
werden von den Mitarbeitenden stichprobenartig auf ihre Sorgfalt überprüft, abgehakt und
unterschrieben. Die Kontrolle der Richtigkeit der Hausaufgaben liegt jedoch weiterhin bei der
Lehrkraft und den Eltern. Schafft es ein Kind nicht, die Hausaufgaben innerhalb des
vorgesehenen Zeitraums zu erledigen, erfolgt eine Rückmeldung an die zuständige Lehrkraft
und die Eltern über das Hausaufgabenheft. Hierbei wird auch festgehalten, ob die
Hausaufgaben für das Kind zu schwer bzw. zu umfangreich waren oder, ob es auch an der
Arbeitshaltung des Kindes lag. Kinder, die eine intensivere Unterstützung während der
Lernzeit benötigen, werden durch Lehrer/innen im Rahmen von Lehrerstunden unterstützt.
Die Hausaufgabenbetreuung soll die Eltern so weit wie möglich entlasten, aber nicht aus der
Verantwortung entlassen. Dies bedeutet, dass die Eltern weiterhin für eine inhaltliche
Überprüfung der Hausaufgaben sowie für Beratungsgespräche mit den Lehrkräften bei
Lernschwierigkeiten zuständig sind.
Die Lehrkräfte
▪ unterstützen die Kinder drei Stunden (bei einer Gruppengröße von 25 Kindern) in der
Woche im OGS Förderunterricht.
▪ schauen täglich ins Hausaufgabenheft, um die Notizen der Erziehungskräfte zu lesen.
▪ stehen im regelmäßigen Austausch mit den pädagogischen Fachkräften.
Die pädagogischen Fachkräfte der OGS
▪ sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre.
▪ geben bei Bedarf Starthilfe.
▪ achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung.
▪ vergewissern sich, dass alle Aufgaben erledigt wurden.
▪ geben den Lehrkräften und Eltern eine qualifizierte Rückmeldung über die Bearbeitung
der Aufgaben und die dabei beobachteten Besonderheiten.
Die Kinder
▪ notieren sich die Hausaufgaben.
▪ arbeiten konzentriert und stören die anderen Kinder nicht.
▪ bemühen sich selbständig zu arbeiten.
▪ achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung.
▪ holen nicht erledigte und unvollständige Hausaufgaben nach.
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Konzept für die außerschulische Betreuung
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten
▪ schauen täglich ins Hausaufgabenheft, um die Notizen der Erziehungskräfte zu lesen.
▪ sollen mit dem Kind die Hausaufgaben durchschauen, um so die Arbeit der Kinder
wertzuschätzen und um Kenntnis über den Lern - und Leistungsstand des Kindes zu
erhalten.
▪ entscheiden, ob die Hausaufgaben, die in der Hausaufgabenzeit nicht vollständig
erledigt wurden, zu Hause nachgearbeitet werden sollen.
▪ erledigen die Leseaufgaben mit ihrem Kind.
Die OGS Kinder sollen durch die Lehrkräfte eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Ki nder
zugeschnittene Förderung nutzen können. In diesen Förderstunden werden durch die
Lehrkräfte Leistungsdefizite und Inhalte des Vormittags vertieft und gefestigt. Zudem gibt es
die Möglichkeit, eine Lernunterstützung durch das Bildungs - und Teilhabepake t zu
beantragen. Auch hier unterstützen die Koordinatoren der OGS sowie (sozial-)pädagogische
Fachkräfte der Schule die Eltern.
Schule Jugend Kids & Co e.V.
Harkortstraße 13
48163 Münster
Telefon: 0251 74 76 702
Web: www.jugend-ms.de
Mail: info@jugend-ms.de
Anlage A
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Anlage A zur V/0226/2025 Kurzüberblick Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, dem Träger SEHT Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zum 2. Schulhalbjahr 2026/2027 ab dem 01.02.2027 zu übertragen. Damit befinden sich abschließend alle 47 Offenen Ganztagsschulen in Münster in freier OGS-Trägerschaft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz- tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis- qualität weiterentwickeln“. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern an Grund- und Förderschulen.
Anlage 2 Bewerbung Kolpingwerk_Annette-v-D-Schule Nienberge
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Konzept
Offene Ganztagsangebote
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1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen ................................................................................................................................................. 15
5. Personal ................................................................................................................................... 15
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 15
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18
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1.Vorbemerkung
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer
sozialen Reife fördern.
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1)
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf.
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der
Verbundgrundschule Milte-Einen
Brigidenschule Legden-Asbeck
Antonius Grundschule Darfeld
Sebastian Grundschule Osterwick
der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten
der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten
der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat
sowie einer U3-Betreuung
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an neun Standorten im Bereich Kita und Schule.
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2. Leitbild
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat:
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll,
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes
Deutschland.
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung
die geprägt ist von Glaubwürdigkeit
partnerschaftlichem Umgang
Verbindlichkeit
Zuverlässigkeit.
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen
Leben.
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3. Ziele und Grundsätze
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen.
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und
Anerkennung durch die Erwachsenen.
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht.
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei
Erfolg.
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.
Leitziele sind:
Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien).
Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und
Kenntnissen (durch gezielte Förderung).
Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark
machen).
Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene).
Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren).
Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die
Geschlechteridentität.
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung…
ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung
zur Behebung individueller Lernschwächen);
bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages;
sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);
entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen;
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zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung;
will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben.
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.
besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden).
Lernberatung ("Lernen lernen").
3.1 Sprache und Kommunikation
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich,
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen
soziale Kompetenzen.
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet,
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt
werden können.
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern.
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen.
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik
Vorbemerkung:
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu
verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule,
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Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis,
Soest 11/2020, S.8).
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
& Schubert, 2014)
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.
Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut.
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3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise /
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an.
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln.
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule
brauchen.
Sprachkurse
ein wertschätzendes Gegenüber
Verständnis
Sicherheit
Angenommen sein
Willkommen sein
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin.
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang.
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen,
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden.
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.
Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im
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außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben.
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten.
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen
festen Bestandteil haben.
3.5 Ernährung und Gesundheit
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung.
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln
und Ritualen bestimmt.
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen,
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.
3.6 Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar,
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine
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Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen.
3.7 Natur und Umwelt
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt, der sich oft genug
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht.
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis, um aktuelle Themen zu Natur
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen.
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort in den
Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig
erarbeiten.
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben, um
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen.
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.
Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten.
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4. Rahmenbedingungen
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten.
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts.
4.1 Betreuungszeiten und Ferien
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass
vor:
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend.
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der
bis Mittagsbetreuung.
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
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4.2 Gestaltung der Gruppen
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in feste Gruppe statt, während bei Sport- und
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen.
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu
gestalten.
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende
Angebote durchgeführt werden:
Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“
Aufklärung und Suchtprävention
Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem
Selbstwert und der Selbsteinschätzung
besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und
Basteln
Selbstbehauptungskurse
Ausflüge in die Natur
Erste Hilfe für Kinder
Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen
Theater- und Zirkuspädagogik
4.3 Partizipation
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre
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Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu
verpflichtet.
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf.
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation
und Entwicklung an der Schule zu werden.
Die Basis, um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden.
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt
werden ggf. verändert werden sollten.
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung dar und
diese, wenn sie einmal installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Umso wichtiger ist es, den Kindern
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder, um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem
klassischen Beschwerdekasten.
4.4 Kooperationen
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso
Angebote am Nachmittag durchführen.
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen
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gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den
anderen Kooperationspartnern lernen.
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und /
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen.
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc.
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg allein antreten sollen,
benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten.
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum
Angebot der OGS (Evaluation).
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur
Verfügung zu stellen.
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen,
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen).
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4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt.
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere
Projekte erarbeitet werden.
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS-Angebotes sollen örtliche
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am
Nachmittag durchführen können.
5. Personal
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen.
5.1 Leitung, Koordination
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt
die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger,
die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,
die Dienst- und Fachaufsicht,
die Weiterentwicklung des Konzepts,
die Weiterentwicklung der Kooperationen,
die Evaluation zur Qualitätssicherung,
die Öffentlichkeitsarbeit,
weitere Qualifizierungen des Personals.
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert.
5.2 Qualifikation des Personals
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.
5.3 Personaleinsatz
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Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen.
Teamsitzungen
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
Vertretungsregelungen
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt.
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.
5.4 Fortbildung des Personals
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden.
6. Kinderschutz
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG)
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter
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anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag.
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr.
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und
entsprechend zu handeln.
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
7. Qualitätssicherung
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem)
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der
Mitarbeitenden.
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden
Bestandteile:
einheitliche und verbindliche Information
Schnittstellenmanagement
klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele
einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare
Qualifikation des Personals
eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten
Planung, Anleitung und Kontrolle
Grundsatz einheitlichen Handelns
Weiterbildung des Personals
Evaluation
Verstetigung durch Weiterentwicklung.
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Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich. Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“.
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.
8. Besondere Merkmale des Trägers
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum
Mensateam.
9. Perspektive
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln.
Des Weiteren wird das Kolping-Bildungswerk zukünftig eine Qualifizierung bzw. eine Ausbildung zum
Integrationshelfer/Inklusionsassistenten anbieten und zur Verfügung stellen können.
Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz in der OGS könnten dies
mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es vorzubereiten und sich gut
aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen auszubilden, fachlich
vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.
Um den wachsenden Herausforderungen und Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht zu werden
und zu bestehen, möchten wir mit unserem Unternehmen wachsen und bei dem Thema
Trägerpluralität bzw. Trägervielfalt unsere Angebote erweitern. Diese suchen wir vor allem im
schulischen Kontext als auch im Vorschulbereich.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Harkortstraße 13
- Bohlweg 10
- Loevelingloh 01
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Details
- Aktenzeichen
- V/0226/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 09:55