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V/0226/2025

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (OGS)

Vorlagen 22.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 45

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

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Ansehen

Anlage 2 Bewerbung SEHT_ Annette-v.-D.-Schule Nienberge

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Ansehen

Anlage 3_ OGS-Trägerübersicht mit Schulzuordnung im Bezirk

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Ansehen

Anlage 2 Bewerbung Schule, Jugend, Kids und Co_Annette-v.-D.-Schule Nienberge

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Bewerbung Kolpingwerk_Annette-v-D-Schule Nienberge

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Ansehen

Beschlussvorlage

9219 Zeichen

V/0226/2025 
V/0226/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge (OGS) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Annette-
von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027, ab dem 01.02.2027 
dem Jugendhilfeträger SEHT Münster e.V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 
15 
Personalaufwendungen 
Transferaufwendungen 
2027 404.720 Ab dem 
01.02.2027 
   2028 ff 441.513  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Ni-
enberge sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0226/2025 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2 020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger 
haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme 
der Trägerschaft ei ner oder mehrerer Offener Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. Mit dem 
Interessensbekundungsverfahren für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird die letz-
te von derzeit 46 Offenen Ganztagsschulen in Münster in die freie Trägerschaft übergeleitet.  
Die Träger wurden über die Überleitungsabsicht der Schulen informiert und konnten sich darauf be-
werben. Um die Schul- und Elternbeteiligung sicherzustellen, wurde das Ergebnis der Trägerauswahl 
in der Schulkonferenz, vor den politischen Gremien vo rgestellt. Der anschließende Schulkonferenz-
beschluss der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist Bestandteil dieser Beschlussvorla-
ge. 
 
 
 
2. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird als katholische Grundschule im Stadtbezirk 
West, Stadtteil Nienberge geführt. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf drei Ein-
gangsklassen festgelegt. Der Unterricht wird jahrgangsbezoge n erteilt. Im Schuljahr 2024/25 besu-
chen 241 Schüler*innen in 11 Klassen die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. Davon 
nehmen 133 Kinder an den Angeboten der OGS teil und 51 Kinder werden in der BMB betreut. Eine 
sechste Gruppe wurde aufgrund der  räumlichen Situation nicht eingerichtet und soll auch zum kom-
menden Schuljahr 2025/2026 nicht gebildet werden. 
Derzeit wird das Schulgebäude zur genannten 3-Zügigkeit erweitert. Die Baumaßnahmen werden 
wahrscheinlich Ende 2026 abgeschlossen sein. Voraussi chtlich wird aufgrund der Bautätigkeit in Ni-
enberge eine weitere Grundschule im Stadtteil errichtet. Zur Größe und zum Errichtungszeitpunkt 
wurde noch kein Beschluss gefasst. 
 
 
3. Bewerbungen 
Im Dezember 2024 wurden alle interessierten Träger über die Absi cht, die Schule zum zweiten 
Schulhalbjahr 2026/2027 (01.02.2027) an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich 
informiert. Die Träger hatten bis zum 07.02.2025 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der An-
lage 1 angefügten Kriterienkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: 
 
 
 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH 
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Milte-Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist 
zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul-
standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung 
in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. 
 
 Schule, Jugend, Kids & Co e.V. 
Aus einer Initiative Jugendlicher gründete sich der Verein ursprünglich mit dem Ziel, offene Kinder -

- 3 - 
V/0226/2025 
und Jugendarbeit in Münster-Mecklenbeck anzubieten. Inzwischen ist Schule, Jugend, Kids und Co 
Träger an vier Schulen in Senden im Kreis Coesfeld und an acht OGS -Schulstandorten in Münster 
und übernimmt in Teilen auch die Aufgabe der Eingliederungshilfe, der F örderinsel und Schulsozial-
arbeit. 
 
 SEHT Münster e.V . 
SEHT ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbsthilfe, Beglei-
tung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Ent-
wicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern - und 
Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen 
Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet inklusive Feri-
en-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Eingliederungshilfe, der 
Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projek-
ten im Übergang Schule/Beruf tätig. SEHT Münster ist ab dem 01.08.2025   OGS-Träger an fünf Of-
fenen Ganztagsschulen in Münster. 
  
Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet. Für die Auswahl 
der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von allen 
Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert 
und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen 
Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild 
- Gesundheitsförderung 
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
 
4. Auswahlverfahren 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde von Schullei-
tung und Verwaltung entschieden, Schule, Jugend, Kids und Co e.V. und SEHT Münster e.V. für ein 
Bewerbungsgespräch einzuladen. Am 21. März 2025 wurde mit den Trägern auf Grundlage des Krite-
rienkatalogs ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. 
 
 
5. Gesamtbewertung 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen gemeinsamen vor, SEHT Münster e.V. die Träger-
schaft für  die außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Ni-
enberge zu übertragen. Diesem Vorschlag wurde in der Schulkonferenz am 07.04.2025 einstimmig 
gefolgt. Der Schulkonferenzbeschluss liegt der Verwaltung vor. 
 
Der Träger hat im Bewerbungsverfahren seine erworbene Kompetenz im Bereich der OGS sehr fun-
diert dargestellt, seine Leistungen überzeugend präsentiert und insbesondere seine hohe Motivation 
überzeugend dargestellt, ein OGS -Konzept unter Berücksichtigung des Schulprogra mms und den 
Bedarfen der Schülerschaft in Nienberge zu entwickeln.  
Die Trägerübernahme durch SEHT Münster e.V. eröffnet der Schule eine engere Zusammenarbeit

- 4 - 
V/0226/2025 
mit den beiden umliegenden Schulen im Bezirk West, der Theresienschule und der Peter -Wust-
Schule. Der Träger sieht ein gemeinsames und gegenseitiges Vertretungskonzept bei Personalaus-
fällen und an unterrichtsfreien Tagen vor und sichert darüber hinaus eine verlässliche OGS -
Ferienbetreuung. 
 
Die Schule gewinnt mit der Überleitung der ganztägigen außerschulischen Angebote an SEHT Müns-
ter e.V. einen verlässlichen und überaus engagierten Jugendhilfepartner von Offenen Ganztagsschu-
len in Münster. Die Zustimmung des Rates vorausgesetzt, übernimmt der Träger damit zum 
01.02.2027 die OGS-Verantwortung für insgesamt sieben Offene Ganztagsschulen in Münster. 
Eine Übersicht über die OGS -Träger und deren Schulstandorte liegt dieser Vorlage in der Anlage 3 
bei. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Bewerbungen 
Anlage 3 OGS-Trägerübersicht 
 
Hinweis:  
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich  
als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennum-
mer V/0226/2025 zur Verfügung.

Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

3208 Zeichen

Stand, 01.08.2023 
 
    Interessensbekundungsverfahren 
    für die außerunterrichtlichen Angebote der  
    Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS 
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle 
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die 
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.  
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales 
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein  selbstbestimmtes und eigenverantwortli- 
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell- 
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem 
angemessenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen.

Anlage 2 Bewerbung SEHT_ Annette-v.-D.-Schule Nienberge

61618 Zeichen

Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen 
Ganztagsschule im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in freie 
Trägerschaft des SEHT Münster e.V.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
1 
 
 
 
 
Inhalt 
1 Einleitung ...................................................................................................................................3 
1.1 Trägerbeschreibung ............................................................................................. 3 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale .................................................. . 8 
2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) ................................................9 
2.1 Rechtliche Grundlagen ......................................................................................... 9 
2.2 Ziele ..................................................................................................... .............. 10 
2.3 Finanzierung ..................................................................................................... . 12 
3 Struktur der OGS .................................................................................................................... 12 
3.1 Betreuungszeiten .................................................. ............................................ 13 
3.2 Mittagessen .................................................. ................................................... .. 13 
3.3 Personal .................................................. ................................................... ....... 14 
3.4 Räume .................................................. ................................................... .......... 15 
4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. ................................................. 17 
4.1 Lernzeit .................................................. ................................................... ........ 17 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ............................................................. 20 
4.5 Individuelle Förderung .................................................. .................................... 23 
4.6 Partizipation ..................................................................................................... . 23 
4.7 Inklusion und Integration .................................................. ................................ 24 
4.8 Digitalisierung ................................................................................................... 26 
5 Weitere pädagogische Angebote .................................................. ......................... 27 
6.1 Erziehungspartnerschaft .................................................. ................................. 28 
6.2 Schulintern ..................................................................................................... ... 29 
6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. ....................................................................... 30 
6.4 Extern im Sozialraum ......................................................................................... 31 
6.5 Stadt Münster .................................................................................................... 31 
7 Qualitätsmanagement ........................................................................................................... 32 
7.1 Strukturqualität .................................................. .............................................. 32 
7.2 Prozessqualität .................................................................................................. 35 
7.4 Personal .................................................. ................................................... ....... 36 
7.5 Arbeitsschutz .....................................................................................................  39 
7.6 Kinderschutz................................................... ...................................................  40

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
2 
 
8. Perspektiven .................................................. ................................................... .. 42

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
3 
 
1 Einleitung 
Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der 
Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplanung, eröffnet Chan cengleichheit und 
eine sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführung in einem kont inuierlichen 
Qualitäts- und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kin der und ihre Familien mit 
stetig steigenden Anmeldezahlen.  
 
Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird zum Le bensraum, zu einem 
Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am 
Tag ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lernen und Spielen sowie Menschen, 
die ihnen zuhören und Zeit schenken. 
 
1.1 Trägerbeschreibung  
SEHT Münster e. V. ist ein anerkannter Träger der Kinder-, Jugend- un d Eingliederungshilfe 
mit derzeit ca. 135 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen sowie ca. 4 5 
Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften.  
SEHT Münster e. V. entstand 1992 aus einer Gruppe engagierter Eltern un d ist heute eine 
renommierte Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. 
Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im 
Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistungsschwächen, Aufmerksa mkeits-
störungen, Lern- und Entwicklungsstörungen, Fetalem-Alkohol-Syndrom, Autismus-
Spektrum-Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/sozialen Entw icklungs-

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
4 
 
auffälligkeiten und weiteren individuellen Beeinträchtigun gen mit dem Ziel eines 
selbstbestimmten Lebens mit vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe.  
Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. 
 
Von unserem Wissen um Besonderheiten und deren ganzheitlicher Betrachtung profitieren 
alle Kinder und Jugendlichen. 
 
SEHT Münster e. V. ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. 
 
SEHT Münster e. V. ist weltanschaulich und konfessionell unabhängig un d Mitglied des 
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes- und 
Bundesvereinigung von SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen ist  SEHT Münster e. 
V. angebunden an die entsprechenden Fachberatungen. 
 
Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) 
SEHT Münster e. V. zeichnet sich durch vielschichtige Fachd ienste im Kinder- und 
Jugendbereich aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Gan ztagsbetreuung 
und in der engen Kooperation mit Schulen. 
Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme 
der OGS mit: 
 
• Ganztagsbetreuungsangeboten 
o OGS 
▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 
▪ Trägerschaft der OGS der Peter-Wust-Schule seit dem 01.10.2024 
▪ Trägerschaft der OGS der Overbergschule seit dem 01.02.2025 
▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich-Kästner-Schule

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
5 
 
▪ OGS-Ferienbetreuung 
o Ganztag in der Sekundarstufe 
▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule seit 2006 
▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister-Scholl-
Gymnasiums seit 2019 
 
• Schulsozialarbeit seit 2011 
o Albert-Schweitzer-Schule 
o Erich-Kästner-Schule 
o Gesamtschule Münster Mitte 
o Realschule im Kreuzviertel 
o Geschwister-Scholl-Realschule 
o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) 
o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) 
o Pascal-Gymnasium 
 
 
• Schulbegleitung seit 2017 im Schulalltag und in den Ganztagsangeboten 
o Albert-Schweitzer-Schule im Poolmodell 
o Anne-Frank-Berufskolleg

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
6 
 
o Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
o Geschwister-Scholl-Gymnasium 
o Geschwister-Scholl-Realschule 
o Hans-Böckler-Berufskolleg  
o Margaretenschule 
o Mauritzschule 
o Overbergschule 
o Pascal-Gymnasium 
o Peter-Wust-Schule  
o Realschule im Kreuzviertel  
 
• Förderinseln seit Oktober 2024 
o Overbergschule 
o Peter-Wust-Schule (ab 01.05.2025) 
 
• Jugendsozialarbeit mit 
o Freizeitgruppen 
o Bildungsangeboten 
o Ferienbetreuung 
o Offenen Angeboten in den Ferien  
o Beratung zu Fragen verschiedener Entwicklungsauffälligkeiten sowie  
rund um gesellschaftliche und soziale Teilhabe 
o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen“ 
o Projekten zur Armutsprävention „Jungen fragen – Jungen wissen“ 
o Kinderrechteworkshops  
 
• Projekten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
7 
 
o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute 
o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlichen“ 
Unterstützung der Jugendratswahlen 2020/21 
• Familienunterstützendem Dienst seit 2013 
o Pflegeberatung 
o Individuelle Unterstützung für Familien mit einer/einem Angehörigen mit 
einer Behinderung (0-99 Jahre) 
 
•  Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Elternaustauschgruppen 
o Infoforum 
o Elternforum  
 
• Kinderschutzfachkräften  
 
• Deeskalationstrainer nach ProDeMa  
 
SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. 
Vor vielen Jahren hat SEHT Münster e. V. den Arbeitskreis Mauritz-Ost mit aufgebaut, sich 
für die Belange der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im 
Sozialraum bekannt und eingebunden.  
Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert-S chweitzer-Schule seit 
2009 bringt SEHT Münster e. V. bereits fünfzehn Jahre Erfahrung in der Offenen  
Ganztagsschule mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen.  
Darüber hinaus ist SEHT Münster e. V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel 
Offene Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellun g der 
Qualitätsstandards aktiv mit.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
8 
 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale 
Das Motto des SEHT Münster e. V. „Mit Schwächen stark sein“ ist richtungsweisend fü r das 
pädagogische Handeln in der OGS. In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle 
Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individualität, ihren Besonderheiten und 
Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran diesen Anspruch auch in der offenen 
Ganztagsschule zu realisieren. 
 
Wir verstehen Schwächen und Verschiedenheiten als Chance und Entwicklungsaufgabe. 
 
Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmöglichen Be treuungs-, 
Bildungs- und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gese llschaftlichen Teilhabe zu 
erreichen, werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestalt et, die Kindern die 
Möglichkeit ganzheitlicher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher F örderung ihrer 
Schwächen bieten. An diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt.  
 
“Hilf mir es selbst zu tun!”  
In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir uns an dem Le itsatz von Maria 
Montessori. 
 
Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird 
eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses 
Vorhaben ist auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SEHT Mün ster e. V. 
bestrebt ist, mit allen Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule fortlaufend zu 
präzisieren und weiterzuentwickeln.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
9 
 
2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule
 (OGS) 
2.1 Rechtliche Grundlagen 
Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung von Schule in  die Gesellschaft 
umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schul gesetz spiegelt 
diese Öffnung wieder. Die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf haben den Prozess vorangetrieben.  
Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingung en vor und fordert 
genau diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „a ttraktives, qualitativ 
hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ 
(siehe Runderlass 12-63 Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. 
Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partner:in nen und unterschiedlichen 
Professionen an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und Nutzung des 
Sozialraums.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
10 
 
Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen setzen sich aus den folgenden 
Vorgaben zusammen: 
• § 9 Absatz 3 Schulgesetz 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.20 03 / 
Erlass 11 – 02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.07.20 08 / 
Erlass 11 – 02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020 / Erlass 11 – 
02 Nr. 37 (ABl. NRW. 12/20) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.20 10 / 
Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) 
• „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die  auf dem 
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2 010 / 
Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 
 
2.2 Ziele 
Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) 
• Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Förderung u nd 
Entwicklung 
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sicheren Gefühl für all e 
Beteiligten  
• Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
11 
 
Strukturziele 
• Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen Leitung des Offe nen 
Ganztages zur Trägerschaft des SEHT Münster e. V. unter Einbezug des 
Kollegiums, der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und eine 
fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit mit allen 
Kooperationspartner:innen 
• Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weiterentwicklung von neuen 
Konzepten zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit 
fachlich qualifiziertem Personal 
Leistungsziele 
• Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwick lung formell wie 
informell fördern (z.B. Freispiel, ganztägige Umsetzung von Förderpläne n, 
Soziales Lernen) 
• Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzub auen und 
Befähigung der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen 
• Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale Angebote in Ko operation 
mit anderen Sozialpartner:innen sicherstellen 
• Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufgabenbetreuung/ 
individuelle Lernzeiten sicherstellen 
• Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, beraten und unte rstützen, 
sodass durch verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft 
entsteht 
• positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien  sowie eine 
kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an 
kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten 
• gemeinsames Mittagessen 
• Partizipation der Kinder

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
12 
 
• Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten 
Qualitätsziele 
• Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl d urch ein 
einheitlich abgestimmtes Verfahren 
• Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche, fachliche  
Weiterentwicklung und Erhalt kontinuierlicher Beziehungen dur ch gute 
Mitarbeiter:innenentwicklung und -förderung 
2.3 Finanzierung 
Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum-, Sach-, O verhead- und 
Personalkosten zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberech tigten 
vereinbarten Elternbeiträge werden durch die Stadt Münster erhoben.  
Der Betreuungsvertrag wird zwischen SEHT Münster e. V. und den Erzi ehungsberechtigten 
der an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. 
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das Angebot der OGS treffen der Träger, 
die Schulleitung und die Koordination der OGS in Rücksprache. 
 
3 Struktur der OGS 
Der Offene Ganztag ist in Gruppen organisiert. Das Angebot erfolgt n ach einem festen 
Konzept, das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen innerhalb der eigenen 
Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispie l und 
Arbeitsgemeinschaften vorsieht.  
Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten 
zu gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperationsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen 
regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften, der Ko ordination der OGS 
und weiteren pädagogischen Fachkräften der OGS sowie regelmäßig e Teamsitzungen,

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
13 
 
Teilnahme an Schulkonferenzen, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen  und 
gemeinsame Fallbesprechungen.  
3.1 Betreuungszeiten 
Die Anmeldungen für die Betreuungsangebote laufen über die Sekre tariate der jeweiligen 
Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. 
Betreut wird normalerweise: 
• Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr 
• Freitag bis 15:00 Uhr 
• Verlässliche Abholzeiten Montag bis Donnerstag 15:00 Uhr & 16:00 Uhr, Freitag 14:00 
Uhr und 15:00 Uhr 
• In der OGS-Ferienbetreuung  
• In der so genannten Randzeitenbetreuung ab 7:15 bis 7:45 Uhr nach Bed arf und 
Personalressourcen an der jeweiligen Schule 
 
Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für Therapien , Familienereignisse, 
außerschulische Sport- und Bildungsangebote über die Koordinat ion der OGS durch die 
Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen  oder regelmäßigen 
Freistellungen müssen schriftlich eingereicht  
werden. 
 
3.2 Mittagessen 
Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegeb enheiten und technischen 
sowie räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
14 
 
Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Kinder we rden an der 
Auswahl des Essens und an verschiedenen Diensten das Mittagessen betreffend partizipativ 
so weit wie möglich beteiligt. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen ach ten auf ein 
angenehmes Klima und eine angemessene Tischkultur. 
 
3.3 Personal 
Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung set zen fachlich und persönlich 
qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen der Personalentwick lung, der 
Ausbildung und Personalbindung. Die gelingt unter anderem durch t arifliche Bezahlung 
und kontinuierliche Anstellungsverträge.  
Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kind er, sodass SEHT Münster 
e. V. analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Gruppenleitung pro 25 
Kindern beschäftigt. Dazu kommen pro Gruppe 20,5 Stunden Unterstützungskraft.  
Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst. 
Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Honorarkräften und 
Mitarbeiter:innen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen S ozialen Jahr 
unterstützt.  
SEHT Münster e. V. stellt die fachliche Qualifizierung des Personals für die OGS sicher.

SEHT Münster e.V.  
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48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
15 
 
 
Sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist  es ein übergeordnetes 
Ziel, Kontinuität in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten.  
Der Verein stellt für die Notwendigkeit einer Krankheits- oder Abwe senheitsvertretung 
schnellstmöglich eine fachgerechte Vertretung sicher. 
SEHT Münster e. V. ist erfahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H) 
und daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der OGS beizubehalte n, sodass 
für die Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. 
Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SEHT Münster e. V. im Sinne ein er stetigen 
Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch obligatorisch. Des We iteren gibt es 
Supervisionsangebote, die Möglichkeit der angeleiteten Kollegialen  Fallberatung und die 
Möglichkeit, sich über das interne und externe Fortbildungsprogramm k ontinuierlich 
weiterzubilden. 
 
3.4 Räume 
Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stellt sich  in jährlich wachsenden 
Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumli chen Bedarf 
unterschiedlich gut ausgebaut. Darauf hat SEHT Münster e. V. als Träger keinen Einfluss. 
Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielflächen und gu te Lern- und 
Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SEHT Münster e. V. mit den OGS-Teams 
und der jeweiligen Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
16 
 
3.5 Ferienbetreuung 
 
SEHT Münster e. V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS- Ferienangebote 
für Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an. 
 
 
 
Alle OGS-Kinder können sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung i n ihrer Schule in 
Anspruch nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rücksprache mit der Stadt 
Münster festgelegt und sind für die Erziehungsberechtigten verlässl ich. Die 
Ferienbetreuungszeiten können im Herbst für das laufende Schuljahr gebucht werden. 
Die Betreuung wird nach Möglichkeit an der jeweiligen Sch ule durchgeführt. Den Kindern 
vertraute Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperatione n mit 
Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort. 
Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestört un d zeitlich sehr flexibel den 
Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der  Sozialraum Schule 
bietet ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielz eiten gibt es Angebote und 
ggf. Ausflüge, in deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
17 
 
4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V.  
Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht (2005, S.83) heißt es : „Bildung ist ein aktiver 
Prozess, in dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung 
mit der sozialen, kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem 
Sinne braucht folglich Bildungsgelegenheiten durch eine bildu ngsstimulierende Umwelt 
und durch die Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolg t dabei in einem Ko-
Konstruktionsprozess zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“ 
In diesem Sinne versteht sich SEHT Münster e. V. zu einer ganzhei tlichen Betrachtung der 
Kinder verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule formale, non-formale und 
informelle Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden g rundlegende 
Leistungsbereiche des regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 
 
4.1 Lernzeit  
Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die 
Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende Ausgestaltung der Lernz eit als gemeinschaftlichen 
Prozess von Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter:innen , sodass 
besonderer Wert auf festgelegte Kommunikationswege für den Informationsaustausch 
zwischen allen Beteiligten gelegt wird. In den Hausaufgabenhefte n der Schüler:innen 
werden wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten festgehalten, um den 
direkten Informationsaustausch zu gewährleisten. 
Die Lernzeit findet unter pädagogisch fachlicher Begleitung mit ei ner festen 
Betreuungsperson statt. Es wird berücksichtigt, dass Hausaufgaben die in dividuelle 
Förderung unterstützen sollen, sodass Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und 
Rücksichtnahme ebenso Bestandteil des Lernprozesses sind, wie Gena uigkeit und

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
18 
 
Konzentration. Die konstante Betreuungsperson schafft eine ruhige und vert raute 
Arbeitsatmosphäre. Falls die Schüler:innen einzelne Aufgaben nich t verstanden haben, 
werden diese erneut erklärt und es wird Unterstützung 
angeboten. Die Schüler:innen werden dazu angeleitet Probleme eigenständig zu lösen. Bei 
komplexen Schwierigkeiten werden die Erziehungsberechtigten und  die Lehrer:innen 
informiert. 
Die Konzeption der Lernzeit sieht vor, dass zu Hause keine schriftlic hen Aufgaben mehr 
erledigt werden müssen.  
 
 
4.2 Gemeinsames Mittagessen 
Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogi schen Konzeptes. 
Hier haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vormittags a uszutauschen. Dabei  
geht es neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer 
Tischkultur und der Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essen sgebräuche. Aus 
Rücksicht auf die muslimischen Schüler:innen wird komplett auf S chweinefleisch 
verzichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Schüler:innen verpflichtend, die 
persönliche Essensmenge kann von den Schüler:innen selbst bestimmt werden. Aktuelle 
gesetzliche Hygienebestimmungen werden dabei eingehalten. Das Mittagessen wir d von 
einem regionalen Caterer geliefert. Individuelle Belange (wie z.B. U nverträglichkeiten, 
Allergien oder die Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemein-sc haften) werden

SEHT Münster e.V.  
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Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
19 
 
berücksichtigt. Ebenso wird auf frische Rohkost, Obst und Salat großer Wert gele gt. 
Rohkost, Obst und Salat werden auch als Snack im Nachmittag zur Verfügung gestellt.  
Bei der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen  etc.) können die 
Kinder beteiligt werden.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
20 
 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) 
Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedingungen des Unte rrichts die 
Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für fre ies Spielen gehört 
somit zur Struktur des Offenen Ganztags.   
Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Die Freispielphasen 
können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Innen- oder Außenbereich, für sich oder 
mit anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z. B. mit moti vierenden 
Spielmaterialien oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. 
 
 
4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften  
 
Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung ist es in der Offenen Ganztagsschule von 
besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten haben, eigene Inte ressen zu 
vertiefen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wird ein 
vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften  aus dem sportlichen, naturpädagogischen, 
musischen, kreativen, literarischen bis hin zum multimedialen Bereich z ur Verfügung 
gestellt. Gemeinsam mit den Kooperationspartner:innen wird ein Kurs angebot entwickelt,

SEHT Münster e.V.  
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48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
21 
 
im Zentrum dieser Überlegungen stehen die Interessen und die individuellen Bedarfe der 
Kinder.  
 
Hier einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kreativität, Gestaltung und Musik 
• Filzen 
• Verschiedene Drucktechniken 
• Töpfern 
• Jahreszeitliches Basteln 
• Theater-AG 
• Rapp-AG 
• Trommel-AG 
Sport und Bewegung 
• Gruppenspiele 
• Fußball 
• Tanzen 
• Psychomotorik 
• Heilpädagogisches Reiten 
Alltagskompetenzen und Ökologie 
• Gärtnern 
• Wald-AG 
• Fahrradwerkstatt 
• Holzwerkstatt 
• Nähen 
• Kochen 
• Backen 
• Ab ins Viertel-AG 
• Wir gehen in die Stadtbücherei 
• Busfahrtraining

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Registergericht: Amtsgericht Münster 
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22 
 
 
 
 
Neu aufgenommen werden so genannte „Mint-Angebote“, die wir mit freundlicher 
Unterstützung der Westfalen AG realisieren können. Hier handelt es sich um AGs, die die 
Fähigkeiten der Kinder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik 
entwickeln und fördern sollen.   
 
Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SEHT Münster e. V. i st möglich. Damit die 
Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt jedes Jahr eine Interessensabfrage der 
Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften können partizipativ mit ki ndgerechten 
Evaluationsmethoden beurteilt werden.  
 
  
Ankommen in der OGS und  
Identitätsentwicklung 
• Patenprojekt 
• Ich baue mir eine Höhle/ein Nest 
(Projekt für Kinder mit Flucht- und 
Migrationserfahrungen) 
• Spürsinn-Projekt in Kooperation mit 
dem Kinderschutzbund 
• Kinderrechte Workshops

SEHT Münster e.V.  
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Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
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23 
 
4.5 Individuelle Förderung 
Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle 
Team des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situati onsspezifisch 
bestmöglich auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. 
Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderung in der Offe nen Ganztagsschule, 
sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetz t 
werden.  
Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der O ffenen 
Ganztagsschule spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angeboten, die sich 
aus vielfältigen Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration  
zusammensetzen. Durch den regelmäßigen multiprofessionellen Austau sch in der Offenen 
Ganztagsbetreuung wird sichergestellt, dass individuelle Förderplän e von Schüler:innen 
ganztägig umgesetzt werden. 
Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offe nen Ganztagsschule 
sowohl Sachmittel wie Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien als auch  ein Förderbudget 
für schulbezogene Projekte zu. 
4.6 Partizipation  
Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistungen, Hilfeang eboten oder Wissen, 
sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist es erforderlich , sie in allen 
Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen.  
Wir verstehen Schule als eigenen Sozialraum. Damit Kinder sich in  ihrem Sozialraum 
wohlfühlen können, ist es wichtig ihnen entwicklungs- und a ltersbezogene Partizipations- 
und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten.  SEHT Münster e. V. fühlt sich durch seinen 
Ursprung als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflichtet, im Di alog mit den

SEHT Münster e.V.  
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48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
24 
 
Kindern gemeinsame Entscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu treffen und sie dabei 
zu unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.  
• Auswahl von AGs 
• Gestaltung von Räumen 
• Auswahl von neuem Spielmaterial 
• Reparatur von Spielgeräten 
• Gruppenrunden  
• Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien 
Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst gen ommen werden und sie ein 
wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erleben von Se lbstwirksamkeit 
werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt.  
 
Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzunge n für Teilhabe zu 
schaffen. Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werde n im 
Partizipationskonzept der Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit m it den 
Schüler:innen festgehalten und fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. 
Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je nach Partizipa tionsmodell der 
jeweiligen Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreter:innen etc. sein.  
 
4.7 Inklusion und Integration  
Die Entstehung und das Leitbild zeigen, dass sich SEHT Münster e. V. durch besondere 
Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für die Entwic klung inklusiver 
Haltung, Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Me nschen mit 
Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein.

SEHT Münster e.V.  
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Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
25 
 
 
 
Als Träger der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe für Famil ien mit Kindern und 
Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von 
Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern- und 
Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten , emotionalen und/oder 
sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufwe isen, setzen sich 
unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer Weise für eine Le rnumgebung ein, die 
Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert.  
Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gruppen- und Ferienangebote sowie 
Projekte an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeffekte  zu nutzen bieten wir 
Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. 
Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdienst der Schulbegl eitung des 
SEHT Münster e. V. ist eine enge Verzahnung z. B. zwischen Schu lbegleitungen und 
Betreuung in der OGS gewährleistet.

SEHT Münster e.V.  
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Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
26 
 
4.8 Digitalisierung  
Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnte n rasant angestiegen. Hier 
hat die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen.  
Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber 
auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung 
angeht.  
OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit de r Digitalisierung verschiedene 
Themen 
 
 
 
• Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiter:innen 
• Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit 
• Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys in der OGS, M obbing 
über soziale Medien, Kinderschutz im Netz etc.) 
• Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto-Projekte, Fi lmen unter 
Anleitung, OGS-Blogs etc.) 
• Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echtzeiterlebnissen zur 
Stärkung der Resilienz

SEHT Münster e.V.  
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Registernummer: 3380 
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Frederike Burhorst
 
 
 
27 
 
• Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und hybride Elternabende , Online-
Elterngespräche etc.) 
5 Weitere pädagogische Angebote 
An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule sind neben der OGS noch weitere Angebote 
etabliert. Dazu gehören die Schulsozialarbeit und die Schulbegl eitung. Schulbegleitung 
stellt ein weiteres wesentliches pädagogisches Angebot dar und ist  in der Vernetzung von 
Hilfeleistungen eine Maßnahme der Eingliederungshilfe.  SEHT Mün ster e.V. beschäftigt 
derzeit mehr als 80 Schulbegleiter:innen an verschiedenen Sc hulen in Münster  und kann 
auf Erfahrungen im Poolmodell an der Albert-Schweitzer-Schule zurückgreifen.  
Die enge Zusammenarbeit in einer Schule ermöglicht effektive und effiziente Hilfen sowie 
präventive und partizipative Angebote für Kinder und Familien im Stadtteil. Hilfen aus einer 
Hand können besseren Kinderschutz sicherstellen und ermöglichen d ie Umsetzung von 
Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen. 
Diese Erfahrungen bringen wir aus der pädagogischen Arbeit an den mit  uns 
kooperierenden Schulen mit.

SEHT Münster e.V.  
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Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
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Elisabeth Leifheit 
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28 
 
6 Kooperation und Vernetzung 
SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit einem Schwe rpunkt im Osten 
Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassend vernetzt und verfügen über gute 
Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Kinder- und Jug endhilfelandschaft. Wir 
arbeiten mit vielen Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und 
vermitteln professionell weiter. Ein Kooperationskonzept für den Sozialraum wir d 
gegebenenfalls mit der Schulleitung, der OGS Koordinator:in und bei Bedarf mit weiteren in 
dem Sozialraum tätigen Trägern erstellt. 
 
6.1 Erziehungspartnerschaft  
Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch bilden  für uns die 
Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Erziehungsberech tigten. Die 
Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperation zwischen 
Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS une rlässlich ist. Hier 
sind viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können. 
Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtig ten zu 
ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung. Familien und Kinder 
leben in sehr unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situa tionen. Wir legen großes 
Bemühen darauf positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Erziehung sberechtigte zu 
ermutigen sich am Austausch und an den Entwicklungsprozessen zu beteiligen.  
Auf besondere Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit o. 
ä.) wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. 
Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfeste, Tage der Offenen Tür in der 
OGS oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erziehungsberechtigte ak tiv mitwirken und 
Verantwortung übernehmen.

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Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
29 
 
Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Erzie hungsberechtigen 
eine aktive Beteiligung am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung 
übernehmen für Themen und aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei der 
Gestaltung der Bildungs- und Freizeitangebote in der OGS erwünscht. 
Der Betreuungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenbedingungen fü r die kooperative 
Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch über niedrigschwell ige 
Informationskanäle wie Hausaufgabenhefte, Elterninformationsbriefe über die 
Schulhomepage, Emails oder Tür-und-Angel-Gespräche beim Bringen un d Abholen der 
Kinder. 
Das Beratungsangebot des SEHT Münster e. V. erstreckt sich hierbei auch  auf 
Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsan geboten 
außerhalb des Schulkontextes. 
 
6.2 Schulintern 
Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche.  
Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich notwendige Orga nisationsinfos 
sicher und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z. B. 
Konzeptentwicklungen erfordern Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür 
gibt es unterschiedliche Strukturen, die das Zusammenarbeiten auf Auge nhöhe 
verdeutlichen. Diese werden im Einzelfall mit den beteiligten Akte ur:innen gemeinsam 
besprochen. 
• Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweiligen Tag 
• Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremien vertreten

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
30 
 
• Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS-Koordination, ggf. 
je nach Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen 
Fragestellungen und/oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf 
• Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OGS-Teamsitzungen 
• Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koordination 
• Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Hausaufgabenbetreu ung, 
Förderangebote usw.) 
• Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementage zur 
Verbesserung der Qualität und der Kooperation 
• Arbeit in multiprofessionellen Teams 
 
6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. 
SEHT Münster e. V. stellt als Träger die Fachberatung und konzeptionelle Weiterentwicklung 
der schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koordi nationsgespräche 
zwischen Fachberatung und OGS-Koordination, das Eingebundensein der O GS-
Koordination in ein Team aus Koordinationskräften der anderen Fachber eiche bei SEHT 
Münster e. V. erweitert den Blick auf Kinder und Strukturen. Die Vermi ttlung zu anderen 
Hilfen und Beratungsangeboten hat kurze Wege. 
Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können inter n an 
Fachberatungen weitervermittelt werden.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
31 
 
6.4 Extern im Sozialraum 
SEHT Münster e. V. nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schule in den Blick und arbeitet 
mit den relevanten Kooperationspartner:innen zusammen.  
Fachlich erfolgt stadtweite Kooperation. SEHT Münster e. V.  arbeitet mit Kinde r- und 
Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem Kommunalen Sozialdienst, d em Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien, Kinderschutzambulanzen, Pflege kassen, 
Beratungsstellen, Ärzt:innen und Therapeut:innen, psychiatrischen Angeboten, 
heilpädagogischen Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, 
Sportvereinen usw. zusammen. 
 
6.5 Stadt Münster  
Die fachliche Arbeit von SEHT Münster e. V. ist geprägt von langjährig er Zusammenarbeit 
mit der Stadt Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin  zu  flächen-
deckendem Ausbau und perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist 
SEHT Münster e. V. sowohl in der AG Schulnahe Jugendhilfe als au ch bei der Entwicklung 
der Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule im Qualitätszirkel akti v dabei. Hier 
werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen diskutie rt und Haltungen 
formuliert. 
Die OGS-Koordination nimmt an den Facharbeitskreisen und stadtteil bezogenen 
Arbeitskreisen teil.  
Zusätzlich ist SEHT Münster e. V. in verschiedenen AGs der Stadt vertre ten und führt 
regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
32 
 
7 Qualitätsmanagement  
SEHT Münster e. V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsentwic klung, sodass 
Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftliche und fachli che Veränderungen 
angepasst und weiterentwickelt werden.  
Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität und eine r hohen Fachlichkeit im 
Offenen Ganztag setzen wir folgende interne und externe Standards. 
7.1 Strukturqualität  
Innerhalb von SEHT Münster e. V.  
Fachberatung 
• Leitungstreffen 
• Facharbeitskreis OGS des Paritätischen 
NRW 
Koordination der OGS 
• OGS Koordinationstreffen 14-tägig 
• OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) 
• SEHT Münster e. V. 
 Koordinationstreffen 1x monatlich 
OGS-Team 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen wöchentlich 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen und  
Unterstützungskräften 14-tägig 
• OGS-Teamsitzungen mit  
Schulbegleitungen monatlich 
• Teamtag 2x jährlich 
Auf Anfrage • Thematische Fachberatung

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
33 
 
• Konzeptentwicklung in der  
Steuergruppe 
 
Innerhalb der Schule 
OGS-Koordination 
• Dailys 
• Lehrkräftekonferenz 
• Schulpflegschaft 
• Schulkonferenz 
• Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam 
• Zusammenarbeit mit der  
Schulsozialarbeit 
• Zusammenarbeit mit Schulbegleitung 
• Zusammenarbeit mit Sekretariat und 
Hausmeister:innen 
OGS-Gruppenleitungen 
• Stufen- oder Klassenteams 
• Schulbegleitungen 
• Ggf. Klassenpflegschaften 
• Nach Absprache Teilnahme an Eltern-
Kind-Tagen

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
34 
 
Auf Stadtebene 
Träger 
• Mitwirkung in der AG nach §78 SGB VIII, 
Schulnahe Jugendhilfe, Kinder- 
und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit 
sowie Hilfen zur Erziehung 
• Mitwirkung in den AGs der Kommission 
zur Förderung der Inklusion in der 
Stadt Münster 
• Teilnahme an stadtweiten und  
stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen  
Fachberatung 
• U-AG Schulnahe Jugendhilfe 
• Trägerübergreifende AG Bündelung 
von Fortbildungsangeboten  
• Thematische Qualitätszirkel  
trägerübergreifend 
Koordination der OGS 
• Facharbeitskreis OGS 
• OGS-Fachtag trägerübergreifend 
OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
35 
 
7.2 Prozessqualität 
Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung 
OGS ist sichergestellt durch festgelegte Abläufe. 
• Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbeiter:innen in der OGS 
• Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergruppe/OGS-
Koordination 
• Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern 
• Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde 
Gegebenheiten in der OGS  
• Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung, Erprobung und  
Bewertung, Reflexion, Weiterentwicklung) 
• Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Übergang Kita-Sch ule, 
Gemeinsames Lernen etc.) 
• Kollegiale Fallberatung  
• Supervision 
• Trägerinterne und externe Fortbildungen 
• Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lernen 
o Autismus 
o AD(H)S 
o LRS 
o Dyskalkulie 
o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen 
• Dokumentation von Prozessen und Leistungen 
• Erstellung von Jahresberichten

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
36 
 
7.3 Ergebnisqualität  
 
• Halbjährliche Evaluation der Angebote durch Kinder, Fachkräfte und  
Anbieter:innen 
• Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit 
• Elterncafés zum Austausch 
• Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten 
• Bereitstellung eines Beschwerdemanagements für Mitarbeiter:innen, 
Adressat:innen  und Erziehungsberechtigte  
• Evaluation der Beschwerden  
• Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuung 
 
7.4 Personal  
Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituationen maßgeblich mit. Daher ist es von 
enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darauf zu achten, geeignetes Personal 
auszuwählen, um eine positive Erziehungs- und Bildungskultur zu g estalten und präventiv 
Gefahrenpotenzial zu minimieren.  
Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen 
Gelassenheit, Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Ve rhalten durch 
Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen.  
Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und 
für alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. D ie konkreten 
Maßnahmen werden im Nachfolgenden genannt und näher beschrieben . In Zeiten des 
Fachkräftemangels benötigen die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -qua lifizierung 
besondere Bedeutung.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
37 
 
Ausschreibung und Einstellung 
In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und da s Rechte- und Schutzkonzept 
des Vereins SEHT Münster e. V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung 
und der Leitung bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslauf geprüft. Diesen 
Lücken wird dann nachgegangen. Personalverantwortliche sprechen  die Prävention von 
Gewalt und den Bereich des Kinderschutzes im Bewerbungsgespräch an. In diesem 
Gespräch wird weiter auf die Haltung, das Leitbild, das Rechte- und S chutzkonzept, sowie 
den Verhaltenskodex eingegangen. Es werden Fragestellungen au s diesen Bereichen 
thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gegeben die e igene Haltung bzw. ihr 
Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können genutzt werden, um die fachliche 
Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. 
Den Bewerber:innen wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung 
des/der Bewerber:in in der Praxis überprüft werden.  
Während der Einarbeitungs- und Probezeit werden regelmäßig Gespräc he mit den neuen 
Mitarbeiter:innen geführt. Hier werden unter anderem Grenzen und Gefahrensituationen 
sowie Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Weiter wird beleuchtet, ob d ie 
Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Kolleg:innen oder Fortbi ldungen 
benötigen und/oder annehmen. 
 
Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen 
Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen ihnen Respekt und  Wertschätzung für 
ihre tägliche Arbeit entgegen. 
SEHT Münster e. V. hat eine lange Tradition in der Anleitung, Ausbildung und Weiterbildung 
von Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und (dualen) Studierenden. Wir se tzen uns 
engagiert ein für Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über  den zweiten Bildungsweg 
oder berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
38 
 
In Teamsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarbeiter:innen erfa ssen wir die 
Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weiterentwicklun gswünsche der 
Mitarbeiter:innen. Hier findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung st att. So kann 
jederzeit auf aktuelle Themen und Ereignisse fachlich eingegangen werden. 
Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsangebote unters tützen die gute 
fachliche Arbeit des Teams. 
Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur Altersvorso rge sicher. Dazu kommen 
freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc. 
 
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweite rten polizeilichen 
Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowie in regelmäßigen Abstän den von fünf 
Jahren bei Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Personal auswahlverfahrens 
und des Rechte- und Schutzkonzepts. Durch die Vorlage eines e rweiterten 
Führungszeugnisses wird verhindert, dass Personen beschäftigt werden, die wegen e iner 
Straftat gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder 
wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt wurden (§72a, SGB VIII, §30a BZRG). 
 
Impfschutz 
Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheitsschutz in Schule werden vom 
Träger umgesetzt.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
39 
 
7.5 Arbeitsschutz 
In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz für Mitarbeiter:innen an zentraler 
Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind Bestandtei l des Alltags 
geworden. Zu den Aufgaben von SEHT Münster e. V. als Arbeitgeber gehört  
• Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Kooperation mit Schule und  Stadt 
Münster 
• Die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement durch ergänze nde 
Besuche am Arbeitsplatz 
• Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-
Verfahren) 
• Die Vermittlung zu Angeboten der Berufsgenossenschaft

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
40 
 
7.6 Kinderschutz 
SEHT Münster e.V. bietet fortlaufende und verpflichtende Fortbildungen zu den Themen 
Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an.  Medien- und sexualpädagogische Angebote können 
nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartner:innen initiiert werden. Die Angebote sind 
auf die Erfordernisse von Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf abgest immt. SEHT 
Münster e.V. arbeitet thematisch mit dem Kinderschutzbund Münster, Zartbitter Münster 
e.V., pro familia Münster, 360 Grad Sexualität, sowie freiberuflichen Ref erent:innen 
zusammen. 
SEHT Münster e.V. hält drei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte und  einen 
Deeskalationstrainer vor. Die Kinderschutzfachkräfte von SEHT Münster e.V . führen 
partizipative Kinderrechteworkshops an Regel- und Förderschulen mit den Schüler:innen 
durch, um diese für ihre eigenen Rechte zu sensibilisieren.  
Unsere Fachkräfte stehen bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kindersc hutz für 
Familien oder Lehrkräfte zur Verfügung. Sie beraten ebenfalls bei Ver dachtsfällen auf 
Kindeswohlgefährdung. 
Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SEHT Münster e. V. g emäß § 8a SGB 
VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierte n Verfahrensabläufen 
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder , Jugendliche und 
Familien zusammen. Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung 
des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem A mt für Schule 
und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien (Stand 7.11.2014)“ 
schriftlich festgehalten.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
41 
 
 
 
Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SEHT Münster e. V. ein  Rechte- und 
Schutzkonzept erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert sind und dessen Maximen 
für sie handlungsweisend sind.  
Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter:innen verbin dlich. Sie 
unterzeichnen diesen Kodex mit ihrem Namen.

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
42 
 
Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden regelmäßige Fortbild ungen u. a. 
zum Deeskalationsmanagement, Prävention und Schutz vor (sexualisierte r) Gewalt 
angeboten.  
 
8. Perspektiven 
Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahren große Aufg aben zur Lösung an. In 
2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen 
Ferienbetreuungsansprüchen umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten des 
Fachkräftemangels große Anstrengung sowohl auf politischer Ebene als auch vor Ort in den 
einzelnen Schulen und bei den Umsetzenden, den Jugendhilfeträgern.  
 
Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit 
den Mitarbeiter:innen individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln. 
 
Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehören, die sowohl inte rnes als auch 
externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute schon entwickelte n neuen 
Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richtung. Inklu sive und integrative Teams 
spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu 
gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. 
Das Modell „Eine Schule –  ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mi t der 
Stadt Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation. 
„Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht durch die Bündelung der Leistungen in d er Kinder - 
und Jugendhilfe kurze Wege in der Information, in der Beratung von

SEHT Münster e.V.  
Bohlweg 10 
48147 Münster
 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Elisabeth Leifheit 
Frederike Burhorst
 
 
 
43 
 
Erziehungsberechtigten und Fachkräften, in der Vernetzung versch iedener 
Unterstützungsangebote. 
 
„Eine Schule –  ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener Arbeitsbereiche in  
einer Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich  leben können und 
eine eigene soziale Sicherung erlangen.  
 
 
Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: 
 
Philipp Saager 
Fachberatung Schulnahe Jugendhilfe und Koordination Schulbegleitung 
Kinderschutzfachkraft 
0176-81483203 
saager@seht-muenster.de  
 
Elisabeth Leifheit 
Geschäftsführender Vorstand  
0251-67432106 
0172-1556920 
leifheit@seht-muenster.de 
 
 
 
Titel 
 
Beschreibung 
Name 
 
Titel

Anlage 3_ OGS-Trägerübersicht mit Schulzuordnung im Bezirk

2343 Zeichen

51.25 Fachstelle Offene Ganztagsschulen  
OGS-Träger mit Schulzuordnung  
 
Träger Schule  Datum 
Überl. 
Bezirk 
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
(6) 
 
1. Aegidii-Ludgeri-Schule 01.08.2023 Mitte 
2. Gottfried-von-C.-Schule 01.08.2022 Mitte-Süd 
3. Johannisschule  01.08.2022 Mitte-Süd 
4. Dietrich-Bonhoe.-Schule 01.02.2024 Mitte-Süd 
5. Matthias-Claudius-Schule 01.08.2024 Mitte-Süd 
6. Hermannschule 01.02.2025 Mitte-Süd 
Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. (9) 
7. Davertschule  01.02.2023 Hiltrup 
8. Thomas-Morus-Schule  01.08.2022 Mitte-Nord 
9. Matthias-Cl.-Schule  01.08.2018 Ost 
10. Paul-Schneider-Schule 01.08.2018 Nord 
11. Grundschule Sprakel 01.02.2023 Nord 
12. Ludgerusschule Alb. 01.02.2024 West 
13. Kompassschule 01.08.2016 Nord 
14. Clemensschule 01.08.2024 Hiltrup 
15. Paul-Gerhardt-Schule 01.08.2024 Hiltrup 
Diakonie Münster e.V. (6)  
 
16. Marienschule Roxel 01.02.2022 West 
17. GS am Kinderbach  01.02.2022 Nord 
18. Michaelschule 01.08.2025 West 
19. Luderusschule Hi 01.08.2025 Hiltrup 
20. Grundschule YORK 01.08.2025 Südost 
21. Mosaik-Schule 01.02.2026 West 
Kreisel Emsdetten e.V. (5) 22. GS Wolbeck- Nord 01.08.2019 Südost 
23. Kardinal-v.-Galen-Schule  01.08.2022 Ost 
24. Melanchthonschule 01.08.2020 Nord 
25. Norbertschule 01.08.2024 Nord 
26. Pötterhoekschule 01.02.2025 Mitte-Nord 
Outlaw gGmbH (5)  27. Marienschule Hiltrup 01.08.2023 Hiltrup 
28. Bodelschwinghschule 01.08.2023 Mitte-Nord 
29. Nikolaischule Wolbeck 01.08.2024 Südost 
30. Annette-v.-D.-Schule Ang. 01.02.2026 Südost 
31. Idachule 01.08.2026 Südost 
SEHT e .V. (7 ) 32. Albert-Schweitzer-Schule 01.08.2009  Mitte-Nord 
33. Peter-Wust-Schule 01.10.2024 West 
34. Overbergschule 01.02.2025 Mitte-Nord 
35. Erich-Kästner Schule 01.08.2025 Mitte-Nord 
36. Theresienschule 01.02.2026 West 
37. Eichendorffschule Ang. 01.08.2026 Südost 
38. Annette-v.-D. Schule Nien. 01.02.2027 West 
Schule, Jugend, Kids & Co. (8) 39. GS Loevelingloh 01.08.2012 Hiltrup 
40. Kreuzschule 01.08.2023 Mitte-Nord 
41. Martinischule 01.08.2023 Mitte-Nord 
42. Margaretenschule 01.08.2022 Ost 
43. Pleisterschule 01.02.2010 Ost 
44. Martin-Luther-Schule  01.08.2021 Mitte-Nord 
45. Astrid-Lindgren-Schule 01.02.2024 Ost 
46. Mauritzschule 01.02.2025 Mitte 
Trägerverein Dreifaltigkeitsschu- 
le e.V. (1) 
47. Dreifaltigkeitsschule 01.08.2009 Mitte-Nord

Anlage 2 Bewerbung Schule, Jugend, Kids und Co_Annette-v.-D.-Schule Nienberge

58618 Zeichen

Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
 
 
 
 
 
 
Unsere Visionen – Unsere Aufträge 
Konzept für die außerschulische Betreuung 
an der  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
www.jugend-ms.de

Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Vorwort 
 
„Den Kindern zugute – OGS mit Qualität und Erfahrung!“ 
 
Zum einen geht es bei der Frage danach, was eine gute Offene Ganztagsschule ausmacht 
darum, Eltern eine verlässliche Betreuungsperspektive zu geben und zum anderen mit Blick 
auf die Kinder, bessere Teilhabechancen und den Abbau bestehender Bildungsungleichheit zu 
ermöglichen. 
Der Verein Schule Jugend Kids & Co e . V. hat sich daher zum Ziel gesetzt, auf der Grundlage 
seiner Prinzipen („Förderung von Kindern und Familien“, Stärkung von Familien“, „Sozial- und 
Lebensraumorientierung“, „Werteorientierung“, „Partizipation“ und „Netzwerkarbeit“) Kinder 
im außerschulischen Bereich ganzheitlich zur fördern und ihnen eine sichere, strukturierte und 
vielfältige Umgebung zu bieten.  
Durch die langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterentwicklung in der 
außerschulischen Betreuung ist es dem  Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. möglich, sein 
Konzept flexibel an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule anzupassen. Es ist der Wunsch des Trägers, gemeinsam mit den Verantwortlichen der 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule die bestmögliche Gestaltung des Offenen Ganztages zu 
erarbeiten und diese stetig zu verbessern und anzupassen.  
Gerade im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine ganztätige Betreuung im Jahr 2026 bedarf 
es einer dynamischen und kontinuierlichen Qualitätsanalyse, um den wachsenden 
Herausforderungen gerecht zu werden. Gemeinsam mit dem schulischen und pädagogischen 
Team möchte der Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. sich diesen Herausforderungen stellen 
und den Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen.

Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Inhaltsverzeichnis 
1.  Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. ...................................................................... 1 
1.1  Das pädagogisches Konzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. ..................................... 1 
1.2  Organisationsstruktur ..................................................................................................... 3 
2.  Das OGS-Konzept ........................................................................................................... 3 
2.1  Die Kooperation zwischen schulischem und außerschulischem Personal ..................... 4 
2.2  Betreuungsumfang ......................................................................................................... 5 
2.3.  Tagesablauf ..................................................................................................................... 5 
2.3.1  Gemeinsames Mittagessen ............................................................................................ 5 
2.3.2  Lernzeit ........................................................................................................................... 5 
2.3.3  Arbeitsgemeinschaften (AGs) ......................................................................................... 6 
2.3.4  Freispiel .......................................................................................................................... 7 
2.4  Räumlichkeiten ............................................................................................................... 8 
2.5  Eigene Fußballliga ........................................................................................................... 8 
3.  Die Kinder ....................................................................................................................... 8 
3.1.  Konzept für den Übergang von der Kita in die OGS ....................................................... 9 
4.  Das Personal ................................................................................................................... 9 
4.1  Fachkräftegewinnung und Ausbildung bei Schule Jugend Kids & Co e.V. ................... 10 
4.2.  Zusammensetzung der Teams ...................................................................................... 11 
4.3  Das multiprofessionelle Team ...................................................................................... 11 
4.4.  Ausblick: Bildung eines Sport- und Bewegungsteams ................................................. 12 
5.  Partizipation ................................................................................................................. 12 
5.1.  Kinder............................................................................................................................ 12 
5.2  Eltern/ Erziehungsberechtigte  ..................................................................................... 13 
5.3  Mitarbeiter*innen ........................................................................................................ 13 
6.  Integration und Inklusion ............................................................................................ 13 
6.1  Das Inklusionskonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. ............................................ 13 
7.  Qualitätsmanagement ................................................................................................. 15 
7.1  Teamentwicklung ......................................................................................................... 15 
7.2  Fort- und Weiterbildungen ........................................................................................... 16 
7.3.  Supervision ................................................................................................................... 16 
7.4  Dokumentation und Evaluation ................................................................................... 16 
7.5.  Kinderschutz ................................................................................................................. 16 
7.6  FAQs .............................................................................................................................. 17

Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
8.  Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit ................................................................ 17 
8.1  Kinder............................................................................................................................ 17 
8.2  Personal ........................................................................................................................ 18 
9.  Querschnittsaufgaben ................................................................................................. 18 
10. Vernetzung ................................................................................................................... 19 
11.  Was macht den Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. aus? ........................................ 19 
11.1  Prinzipien eines gemeinnützigen Vereins .................................................................... 19 
11.2.  Entstehungsgeschichte und Entwicklung von Schule Jugend Kids & Co e.V. ............... 19 
11.3  Teamstruktur und Teamentwicklung ........................................................................... 20 
11.4  Inhaltliche Schwerpunkte ............................................................................................. 20 
11.5  Materielle Ausstattung ................................................................................................. 20

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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1. Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Der Grundstein für den Verein wurde 1995 von einer Gruppe Jugendlicher gelegt, die 
gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarb eitenden einen Treffpunkt in einem alten Bauwagen 
organisiert haben. 
Aus dieser Initiative gründete sich bereits ein Jahr später ein Verein, der 1997 als Träger der 
freien Jugendhilfe für die Stadt Münster anerkannt wurde. Dieser setze sich das Ziel, die offene 
Kinder- und Jugendarbeit in Münster -Mecklenbeck zu fördern. Der Verein erweiterte 2005 
sein Angebotsfeld um die Betreuung der Offenen Ganztagsschule .1 Dieses entwickelt der 
Träger seitdem sowohl qualitativ als auch quantitativ konsequent weiter, so d ass die 
Betreuung der Kinder im Rahmen der OGS aktuell das Herzstück des Trägers ist. Im Jahr 2009 
erfolgte eine Umbenennung des Vereins in  „Schule Jugend Kids & Co. e. V. 2“, der inzwischen 
in ganz Münster und dem Umland aktiv ist. 
Aktuell arbeitet der Träger schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen: 
▪ Schulkinderbetreuung im Rahmen der OGS an acht Grundschulen der Stadt Münster und 
vier Grundschulen in der Gemeinde Senden 
▪ Bis-Mittags-Betreuung (BMB) in acht Grundschulen der Stadt Münster, vier Grundschulen 
der Gemeinde Senden 
▪ Schulsozialarbeit an Grundschulen in Münster und Senden 
▪ Integrationshilfe und Schulbegleitung an unseren Schulstandorten in Münster 
▪ Förderinsel an der Margaretenschule 
▪ Ganztagsferienangebote für OGS Kinder in den Schulferien und an beweglichen 
Ferientagen sowie pädagogischen Ganztagen  
▪ Offene Kinder- und Jugendangebote wie das Spielmobil, der Jugendtreff am Skaterplatz in 
Mecklenbeck sowie der Jugendtreff in Gelmer 
▪ Firmenservice – Betreuung von Kindern von Betriebsangehören in den Schulferien 
▪ Einzelprojekte und Aktionen für Familien, Kinder und Jugendliche (www.jugend-ms.de) 
1.1 Das pädagogisches Konzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Die Offene Ganztagsgrundschule stellt sich dem Wandel der Gesellschaft. Die Bedingungen für 
Familien, Lebensgemeinschaften, Sorgeberechtigte und Kinder, ihren Alltag zu bewältigen, 
ändern sich stetig. Diesen Herausforderungen stellt sich die Ganztagsgrundschule und bietet 
einen verlässliche n Ort mit einem strukturierten Tagesablauf , um Kinder ganzheitlich zu 
fördern und fordern. Dies spiegelt sich in den Leitlinien des Trägers wider. Die Angebote von 
Schule Jugend Kids & Co e.V. richten ihren Fokus auf die individuellen Interessen und 
                                                      
1 Zum besseren Verständnis wird im folgenden Text „Offene Ganztagsschule“ durch das Kurzwort „OGS“ 
ersetzt.  
2 „Schule Jugend Kids & Co e.V.“ wird teilweise durch „SJK & Co e.V.“ ersetzt.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Bedürfnisse der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien. Um dies zu erreichen, 
basiert unsere Arbeit auf den folgenden wesentlichen Punkten: 
Förderung von Kindern und Jugendlichen 
Mit den vielfältigen Angebotsstrukturen unterstützt der Träger die Persönlichkeitsentwicklung 
und Lebensbewältigung von Heranwachsenden. Neben der formellen Bildung als Teil des 
offenen Ganztages, umspannen die Tätigkeitsfelder ebenfalls den Bereich der informellen 
Bildung. 
Stärkung von Familie 
Der Träger möchte Familien in i hren unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen und eine 
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Kunden, als 
auch die Belegschaft des Trägers. 
Sozial- und Lebensraumorientierung 
Schule Jugend Kids & Co e. V. orient iert sich mit seiner Arbeit an den unterschiedlichen 
Gegebenheiten vor Ort und knüpft an die Bedürfnisse der Lebenswelt von Kindern, 
Jugendlichen und Familien an. 
Werteorientierung 
Die Angebotsstruktur des Trägers ist frei von sämtlicher politischer, religiöser und sexueller 
Weltanschauung. Hierzu zählen unter anderem Hautfarbe, Sprache sowie nationale und 
soziale Herkunft  und Religion. Auf diesem Grundverständnis basierend wird ein alters -, 
geschlechts- und ethnisch sensibler Umgang gelebt und darüber  hinaus an unsere Kunden 
weitergegeben. 
Partizipation  
Begründet durch den Aufbau und die Struktur eines anerkannten Trägers der freien 
Jugendhilfe, wie Schule Jugend Kids & Co e.V., ist ein wichtiger Bestandteil der Partizipation 
bereits gegeben. Alle Zielgruppen sind Teil der Angebote. Durch deren aktive Beteiligung und 
Einbeziehung wird die Realisierung der oben genannten Punkte eins bis vier sowie ein 
lebensweltbezogenes Arbeiten erreicht. 
Netzwerkarbeit 
Der Träger sieht sich als Teil eines ganzheitl ichen Netzwerkes verschiedenster 
Interessengruppen und Behörden sowie der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Ein 
partnerschaftlicher Austausch innerhalb des Netzwerkes zählt zu den Grundsätzen und dem 
Selbstverständnis des Trägers. 
Eine ausgewogene Belegschaft und die Unterstützung, Förderung und Pflege des Ehrenamtes 
ist für den Träger von zentraler Bedeutung und stellt die Grundlage zur Erfüllung der Leitlinien 
dar.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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1.2 Organisationsstruktur 
Schule Jugend Kids & Co e.V. wird den steigenden Ansprüchen einer ganzheitlichen Förderung 
der Kinder im Rahmen der OGS durch sein multiprofessionelles Team (siehe 4. Personal) 
gerecht. Flache Hierarchien ermöglichen eigenver antwortliches Arbeiten sowie Transparenz 
und kurze Kommunikationswege unter den Mitarbeiter*innen sowohl innerhalb als auch 
zwischen den OGS-Teams. 
 
2. Das OGS-Konzept 
Jede Offene Ganztagsschule ist individuell und sollte auch so gestaltet werden. SJK & Co e.V. 
stellt im Folgenden seine Grundlagen und eine mögliche Gestaltung des offenen Ganztag es 
vor.  
SJK & Co e.V. gestaltet den Offenen Ganztag seiner Schulen anhand folgender Leitlinien: 
▪ Abbau bestehender Bildungsungleichheit 
▪ Verbesserung der Teilhabechancen für Kinder 
▪ Ganzheitliche Förderung der Kinder 
▪ Erwerb sozialer und emotionaler Kompetenzen  
▪ Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten 
▪ Förderung der Selbstorganisation und die Partizipation der Kinder 
▪ Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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▪ Inklusive Gestaltung der Betreuung 
▪ Verlässliche Betreuungsperspektive 
▪ Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
▪ Erziehungspartnerschaft mit den Eltern 
▪ Gendersensibilität 
▪ Kinderschutz 
▪ Rhythmisierung des Tagesablaufs  
▪ Ganztagsarbeit bedeutet Teamarbeit: vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der 
Schulleitung und der Lehrerschaft  auf Augenhöhe, um eine optimale Nutzung von 
Synergien zu ermöglichen und den Kindern so einen reibungslosen Übergang vom Vor - 
zum Nachmittag zu ermöglichen. 
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. versuchen stets jedes Kind als Individuum mit seinen 
eigenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Jedes Kind soll sich im 
Ganztag wohl und angenommen fühlen. Das Bildungs - und Betreuungsangebot der Offenen 
Ganztagsschule wird auf Basis der gesetzlichen Regelungen gestaltet. Es richtet sich nach den 
Vorgaben des Schulgesetzes des Landes Nordrhein -Westfalens und des dazugehörigen 
Grundlagenerlasses. 
2.1 Die Kooperation zwischen schulischem und außerschulischem Personal 
Die OGS wird von zwei unterschiedlichen Bildungspartnerinnen bestimmt: der Schule am 
Morgen und der Jugendhilfe im Anschluss an den Unterricht . Beide Systeme basieren auf 
eigenständigen Bildungsverständnissen und beruflichen Tra ditionen. Ihre Mitarbeitenden 
haben in ihren Bereichen unterschiedlich viel Gestaltungsfreiraum und Möglichkeiten. Die 
außerschulische Betreuung im Ganztag gibt den Kindern die Möglichkeit, leistungsunabhängig 
und wertungsfrei Erfolgserlebnisse zu erleben. Diese wirken sich positiv auf die Entwicklung 
des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls der Kinder aus . Dabei spielen die Prinzipien 
der Freiwilligkeit und Partizipation eine entscheidende Rolle.  
Erklärtes Ziel des Trägers sind das gemeinsame Handeln aller Akteure, die den Schulalltag der 
Kinder gestalten und begleiten: Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulassistenten * 
innen, Lernhelfer*innen, Sonderpädagog*innen sowie allen weiteren Kooperationspartner n 
der OGS im jeweiligen Sozialraum. Durch diese Vernetzung kann für die Kinder der optimale 
Raum geschaffen werden, damit sie sich entsprechend ihrer Begabungen, Neigungen und 
Möglichkeiten entwickeln können. Dabei spielen Transparenz, Kommunikation und 
Absprachen zwischen den Akteuren eine entscheidende Rolle für das Gelingen.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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2.2 Betreuungsumfang 
Den Familien der Ganztagskinder wird eine verlässliche Betreuung an fünf Tagen der Woche 
geboten. Die Betreuung beginnt unmittelbar nach dem Unterrichtsende und endet, je nach 
Bedürfnissen der Kin der und Eltern, um 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr. Eine Betreuung an den 
beweglichen Ferientagen und an Konferenztagen ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gewährleistet.  
Für Eltern, die aus beruflichen Gründen eine längere Betreuung wünschen, kann eine 
Betreuung bis 17:00 Uhr eingeführt werden. Weiterhin kann eine Frühbetreuung vertraglich 
vereinbart werden.  
Zudem wird eine ganztägige Ferienbetreuung (aktuell 6 Wochen im Schuljahr) vom Träger 
angeboten werden.  
2.3. Tagesablauf 
Die Kinder werden im Anschluss an den Unterricht vom Team des Ganztages in Empfang 
genommen. Zu Beginn haben sie die Möglichkeit sich auszutauschen, frei zu spielen oder sich 
auszuruhen. Der weitere Tagesablauf der OGS setzt sich aus den folgenden Grundelementen 
zusammen: 
2.3.1 Gemeinsames Mittagessen 
Den Kindern wird eine warme, abwechslungsreiche und kindgerechte Mahlzeit serviert. 
Zudem stehen täglich Rohkost, Obst und Wasser zur Verfügung. Besondere Bedürfnisse 
können mit den Fachkräften der OGS abgesprochen werden. Da das Mittagessen eine wichtige 
pädagogische Interaktion im Tagesablauf darstellt, wird es durch d as pädagogische Personal 
der OGS begleitet. Hierbei wird auf Ordnungs - und Umgangsregeln sowie auf die Förderung 
sozialer Kompetenzen besonderer Wert gelegt. Überschaubare Tischgruppen ermöglichen 
Gespräche und Austausch. Nach dem Essen wird der Tag besprochen, AGs angekün digt und 
aktuelle Dinge besprochen. Die Kinder helfen der Küchenkraft bei der Arbeit. Sie räumen ab, 
reinigen die Tische und decken diese neu ein.  
Die Kosten werden direkt vom Träger eingezogen. Aktuell werden die von SJK & Co e.V. 
betreuten Schulen von Schnitkamp & Hesse  aus Münster und Apetito aus Rheine beliefert. 
Eine Übernahme des aktuellen Caterers ist selbstverständlich möglich. 
2.3.2 Lernzeit 
Die Lernzeit ist ein elementarer Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der OGS . Sie stellt  
eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Unterricht am Morgen und der Betreuung im 
Rahmen des Ganztages dar.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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SJK & Co e.V. hat sich intensiv mit der Gestaltu ng der Lernzeit auseinandergesetzt. Das 
Lernzeiten-Konzept von SJK & Co e.V. kann bei Interesse im Anhang eingesehen werden 
(Anhang A). 
2.3.3 Arbeitsgemeinschaften (AGs) 
Das OGS Team bietet vielfältige und wechselnde Arbeitsgemeinschaften (AG s) an. Bei der  
Gestaltung werden die vorhandenen Ressourcen im Stamm-Team genutzt und gefördert. Die 
AGs finden in Kleingruppen statt. Sie werden nach den Interessen der Kinder konzipiert und 
ausgerichtet ( siehe 5. 1). Die K inder werden auf diese Weise in ihrem eigenen Handeln 
unterstützt und ihre Kompetenzen gefördert. Darüber hinaus werden AGs angeboten, die 
aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen wie bspw. der zunehmenden Digitalisierung  
(„Video-AG“, „IPad-AG“ „Bau und Einsatz einer Drohne “) oder dem Thema Nachhaltigkeit 
(„Schulgarten“). 
SJK & Co e.V. stellt zusätzlich die Mitarbeiter*innen des multiprofessionellen Teams  zur 
Verfügung (siehe 4.3). Diese bieten AGs in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld an (z.B. „Theater-AG“) 
an. Darüber hinaus  werden externe spezialisierte Fachkräfte bzw. Kooperationspartner 
akquiriert.  
Der Träger SJK & Co e.V. verfügt darüber hinaus über reichhaltige materielle Ressourcen, wie 
verschiedenen Bauwagen, Theaterausstattung, eine Drohne und vieles mehr. 
Bei der Gestaltung der AG -Pläne wird darauf Wert gelegt, AGs im Schulverbund anzubieten 
und somit die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen zu können. 
Im Folgenden wird exemplarisch eine Auswahl an AGs dargestellt. 
▪ Theater-AG 
▪ Kreativ AG 
▪ Kochen und Backen 
▪ Diverse Sportangebote in der Turnhalle, z. B. Fußball AG, Judo AG 
▪ Filme-AG 
▪ Hunde AG  
▪ Segel-AG 
▪ Reit AG 
▪ Entspannungs-AG, Yoga-AG 
Es gibt Arbeitsgemeinschaften die den sportlichen (z. B. Reiten, Fußball, Volleyball, Tanzen) 
sowie den kreativen Bereich (z. B. Filzen, Film, Theater, Nähen) abdecken. Spiel - und 
Spaßangebote stehen neben Forschen und Lernen ebenfalls fest im AG -Plan. Mit der Filme -
AG sollen spielerisch die medialen Kompetenzen der Kinder gestärkt werden. Jedes Kind erhält 
die Möglichkeit zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Je nach Ausrichtung finden diese als 
geschlossene und offene Angebote statt. Es wird auf eine Mischung der Angebote  geachtet,

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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um den verschiedenen Interessen und Begabungen der Kinder Rechnung zu tragen. Weiterhin 
wird Wert darauf gelegt , dass de n Kindern neben Lernzeit, Mittagessen und 
Arbeitsgemeinschaften Zeit für das wichtige und oft unterschätzte Freispiel (siehe 2.3.4) 
bleibt. 
Ganz im Sinne der OGS werden die Inhalte des Vormittags und des Nachmittags eng 
miteinander verknüpft. Eine fachlich e Verknüpfung ergibt sich durch die Erledigung der 
Hausaufgaben und die fachlichen Förderstunden der Lehrkräfte im Rahmen der OGS. 
Vormittag Nachmittag 
Unterricht in den Kernfächern 
Sachunterricht 
Förderunterricht 
LRS-Förderung 
Hausaufgaben 
OGS-Förderstunden 
LRS-Förderunterricht 
Weitere, teilweise auch fächerübergreifende Verknüpfungen, ergeben sich durch die AG -
Angebote im Offenen Ganztag.  
Vormittag Nachmittag 
Arbeitsplan Deutsch 
Theater AG 
Lese AG 
OGS Parlament 
Arbeitsplan Sport 
Sportangebote in der Turnhalle 
Fußball AG 
Volleyball AG 
Zirkus AG 
Tanz AG 
Arbeitsplan Sachunterricht Garten AG/ Natur AG 
2.3.4 Freispiel 
Dem Freispiel kommt eine enorme Bedeutung zu. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der 
die kindliche Entwicklung häufig von einer Vielzahl an Verpflichtungen in Form von 
Freizeitaktivitäten und zunehmender Digitalisierung geprägt ist. 
Im Freispiel wird Ki ndern die Möglichkeit gegeben, s elbstbestimmt zu handeln und sich als 
selbstwirksam zu erleben (siehe 5.2). In Abhängigkeit der täglichen Verfassung können Kinder 
frei wählen. Freispiel bietet Raum zur Entschleunigung und zum Rückzug. Zudem werden 
Kinder im Freispiel nicht unmittelbar beobachtet.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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2.4 Räumlichkeiten 
Die Kinder werden in a nsprechenden Gruppenräume betreut. Diese sollten kindgerecht und 
gemütlich eingerichtet sein. Die Ausstattung bietet den Kindern die Möglichkeit, sich mit 
unterschiedlichem Spiel-, Lese - und Bastelmaterial zu beschäftigen. Weitere Klassenräume 
werden für die Lernzeit genutzt. Der Schulhof wird mit seinen diversen Spiel - und 
Bewegungsmöglichkeiten, wie Spielplatz, Tischtennisplatte, Turnstangen und einer großen 
Spielwiese genutzt. Hier können sich die Kinder frei entfalten. Eine Turnhalle ist ein wichtiger 
Bestandteil der OGS Betreuung. Es ist wünschenswert, dass diese den Kindern an allen Tagen 
zur Verfügung steh t. Zudem verfügt SJK & Co e.V. über zwei umgebaute Bauwagen 3, die für 
bestimmte Zeiträume den Schulen zur Verfügung stehen. 
Der Träger ist erfahren in der Projektbegleitung von Neu - und Umbauten von OGS Räumen 
sowie deren funktionaler Innenausstattung. 
2.5 Eigene Fußballliga 
In jeder Schule findet eine Fußball AG statt . Die angemeldeten Fußballkids trainieren 
wöchentlich und treten während eines Schuljahres  in einer Fußballmeisterschaft 
gegeneinander an. Die Kinder werden mit unseren Vereins fahrzeugen zu den jeweiligen 
Schulen befördert. Am Ende des Schuljahres wird mit  allen Kindern eine Fußballmeisterfeier 
veranstaltet.  
3. Die Kinder 
Für immer mehr Kinder wird die OGS zu einem neuen Lebensmittelpunkt, an dem sie den 
größten Teil ihres Tages verbringen. Schule als Ort des Lebens uns Lernens gewinnt 
zunehmend an Bedeutung. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der 
Ganztagesbetreuung ab 2026 wird diese Tendenz vermutlich weiter zunehmen. Das bedeutet, 
dass ein Weiterdenken der Betreuung im schulischen Kontext erfolgen muss, um den 
vielfältigen Bedürfnissen und der Diversität der Kinder gerecht werden zu können. Bei der 
Beantwortung der  Frage, was guten Ganztag ausmacht, ist es von großer Bedeutung, die 
Kinderperspektive zu berücksichtigen. Kinder sind die Experten, wenn es um die Frage geht, 
in welcher Umgebung sie sich wohl und aufgehoben fühlen.  
Der Vor- und Nachmittagsbereich sollte an Ganztagsschulen fließend ineinander übergehen 
und Synergien optimal genutzt werden. Bildung und Erziehung müssen in Ganztagsschulen 
ganzheitlich erfolgen und neben der formellen Bildung die informelle Bildung  unter der 
besonderen Berücksichtigung der sozialen und emotionalen Bildung in den Fokus rücken, um 
                                                      
3 Zu diesem Zweck wurden von Schule Jugend Kids & Co e.V. 2019 zwei Bauwagen angeschafft, die als 
Entspannungs- und Lego / Werkbauwagen ausgebaut wurden. Diese mobilen Räume sind im Ra hmen des 
Schulverbundes aller OGS Standorten von SJK & Co e.V. im Wechsel monatsweise an den Schulen stationiert.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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dem Erziehungsauftrag gerecht zu werden.  Ziel ist immer die ganzheitliche Förderung der 
anvertrauten Kinder.  
Ganztagsschule bietet benachteiligten Kindern die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben  
teilzuhaben und die bestmögliche Förderung zu erhalten. Die Kinder haben die Möglichkeit im 
Anschluss an den Unterricht in einer strukturierten und sicheren Umgebung zu lernen und 
ihren Neigungen und Interessen spielerisch nachzugehen.  
3.1. Konzept für den Übergang von der Kita in die OGS 
Dem Wechsel von der Kita in die Grundschule sieht ein Großteil der Vorschulkinder mit 
Spannung, Neugierde und freudiger Erwartung entgegen. Nichtsdestotrotz handelt es sich 
beim Übergang vom geschützten und spielerisch g eprägten Kita-Alltag in die Schule um ein 
herausforderndes Ereignis für Kinder, das es zu bewältigen gilt.  
Die große Schule, viele neue und oftmals unbekannte Kinder, neue Bezugspersonen, andere 
und festere Strukturen fordern die Kinder heraus. Umso wicht iger ist es, die Kinder dort 
abzuholen, wo sie aktuell stehen. Dies gilt in gleichem Maße für den Morgen, wie auch den 
Nachmittag, den die Kinder im Offenen Ganztag verbringen. Entscheiden d für das Gelingen 
der Eingewöhnung ist es, die Kinder offen und her zlich aufzunehmen und ihnen eine sichere 
Umgebung zu bieten. Nur, wenn Kinder sich wohl und sicher fühlen, können sie sich 
bestmöglich entfalten. Dies ist ein zentrales Anliegen von SJK & Co e.V. 
Sollte es nötig sein, werden die Teams in den Schulen zu Beg inn eines neuen Schuljahres 
personell verstärkt.  
Um den Übergang von der Kita in die Schule zu erleichtern, können die Kinder beim „Tag der 
offenen Tür“ die Schule und den Ganztagsbereich gemeinsam mit ihren Eltern und Freunden 
erkunden und schon die Räumlichkeiten und ersten neuen Gesichter kennenlernen. 
Für die Eltern werden, neben dem „Tag der offenen Tür“, Elternabende angeboten, an denen 
sie die pädagogische Leitung sowie die Teams der Schulen kennen lernen, die Konzepte von 
SJK & Co e.V vorgestellt und von den Eltern Fragen gestellt werden können. 
4. Das Personal 
SJK & Co e.V. als Träger des Offenen Ganztages beschäftigt aktuell ca. 120 Mitarbeiter*innen 
in seinen Ganztagsschulen. Bei der Zusammensetzung der Teams werden sowohl die fachliche 
Qualifikation als auch die für die Betreuung von Kindern erforderliche n soft skills 
berücksichtigt. Nur ein beständiges, motiviertes und professionelles Team kann seinem 
Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden. Die erforderlichen Qualifikationen und 
Zusammensetzung der Teams richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, d.h. Einstellungen 
werden nur bei entsprechender fachlicher Qualifikation vorgenommen. Die Stellen für 
geringfügig Beschäftigte werden mit Studierenden der sozialen Arbeit oder des Lehramts

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
sowie pädagogisch berufserfahrenen Personal besetzt. Alle Mitarbeitenden von Schule Jugend 
Kids & Co e. V.  sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches 
Führungszeugnis nach §72a SGBVIII vorzulegen. 
Der Träger ist verantwortlich für die Personalverwaltung sowie die Fach- und Dienstaufsicht. 
Praktikanten und FSJler werden von den OGS-Leitungskräften angeleitet. 
Ein Überblick über die Bereiche und Zuständigkeiten von SJK & Co e.V. befindet sich in 
Abschnitt 1.2 (Organisationsstruktur). 
4.1 Fachkräftegewinnung und Ausbildung bei Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Der Träger SJK & Co e.V. steht gemeinsam mit weiteren freien Trägern und der städtischen 
Trägerschaft vor der Herausforderung pädagogisch qualifiziertes Fachpe rsonal in Zeiten des 
Fachkräftemangels und des  gleichzeitig rasant steigenden Bedarfs an schulischer 
Ganztagesbetreuung für sich zu gewinnen.  Ab dem Inkrafttreten des Rechts -Anspruchs auf 
einen OGS-Platz 2026 wird sich die Situation weiter verschärfen. Diesem Trend versucht der 
Träger bereits jetzt entgegenzuwirken. 
Daher bildet das Thema der Fachkräftegewinnung und Ausbildung sowie die langfristige 
Bindung der Fachkräfte einen durchgängigen Themenschwerpunkt bei SJK & Co e.V. Wir 
verfügen über ein professi onelles und etabliertes Vorgehen in der Personalrekrutierung und 
ein eigenes digitales Bewerbungsmanagementsystem. Daneben engagieren wir uns im 
Bereich des Personalmarketings. In den vergangenen Schuljahren ist es uns hierdurch 
gelungen, freie Stellen zei tnah nachzubesetzen und Stellenvakanzen insgesamt gering zu 
halten. Die Teams des Trägers weisen i.d.R. eine geringe Fluktuation auf. 
Die neuen Mitarbeiter *innen von SJK & Co e.V. werden  mithilfe eines eigens entwickelten 
Onboarding-Konzeptes von erfahrenen Fachkräften eingearbeitet und ins Team sowie die 
standortbezogene Arbeit eingeführt. Es besteht im Bedarfsfall die  Möglichkeit sowohl das 
Team als auch die Schule zu wechseln, sollte dies gewünscht und sinnvoll sein.  
Die Struktur von SJK &  Co e.V. ist im Gesamten durch flache Hierarchien und kurze 
Kommunikationswege gekennzeichnet. 
Die fest angestellten Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. profitieren von einer betrieblichen 
arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge, betrieblicher Krankenzusatz versicherung, Jobbike, 
Mitarbeitervergünstigungen sowie weiteren Personalbenefits.  Zudem bietet SJK & Co e.V. 
seinen Mitarbeiter *innen ein eigenes Fortbildungsprogramm an  (siehe 7.2) . Wir arbeiten 
intensiv daran, für unsere Beschäftigten und potenzielle Be werbende ein attraktiver 
Arbeitgeber zu sein.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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Ausbildung & Kooperation mit Fachschulen 
SJK & Co e.V. bietet seit dem Sommer 2020 für die eigenen  Unterstützungskräfte eine 
Praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher *in (PiA) an. Durch das Projekt „Fachkräfte 
Offensive“ der Stadt Münster und anderen Städten wurde die Ausbildung für Erzieher *innen 
neu auf dem beruflichen Markt etabliert.  
Ausbildungen und Studium  bei SJK & Co e.V. werden von der trägerinternen 
Ausbildungsleiterin begleitet. 
Studium 
SJK & Co e.V. kooperiert mit der Saxion Universität in Enschede (Niederlande) und agiert im 
Studiengang Social Work mit dem Ziel Sozialarbeiter*in als Praxisstelle für Studierende.  
Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit die Arbeitszeiten von Beschäftigte n für ein 
berufsbegleitendes Studium anzupassen und individuelle Lösungen für eine solche 
weitergehende berufliche Qualifikation zu schaffe.  
Praktikum 
Darüber hinaus werden verschiedene Formate eines Pflichtpraktikums für pädagogische 
Studien- und Ausbildungsgänge in unseren Arbeitsbereichen angeboten.  
Freiwilligendienste 
Ebenso kooperieren wir mit dem FSD im Bistum Münster für Freiwilligendienste. Hierbei 
bieten wir sowohl ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch einen Bundesfreiwilligendienst 
(BFD) an.  
4.2. Zusammensetzung der Teams 
Der Offene Ganztage wird von einer Fachkraft mit einem Abschluss der Sozialen Arbeit/ 
Sonderpädagogik (Dipl./BA) oder gleichwertiger Qualifikation geleitet. Je nach Größe der OGS 
werden Gruppenleitungen, Unterstützungskräfte und Niedrigteilzeitkräfte im Team 
eingesetzt. Die Essensausgabe und das Küchenmanagement erfolgt durch  separate 
Küchenkräfte. 
Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen orientieren sich an der Anzahl der Kinder in der OGS. 
Eine Gruppengröße von 25 Kindern wird von einer Fachkraft sowie einer Ergänzungskraft 
betreut. Bei der Erstellung der Dienstpläne wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
berücksichtigt. 
4.3 Das multiprofessionelle Team 
SJK & Co e.V. beschäftigt zudem ein multiprofessionelles Team. Das multiprofessionelle Team 
wird von  einer promovierten Diplom -Psychologin geleitet. Dem Team gehören Fachkräfte

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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unterschiedlicher Professionen an, z.B. Psychologie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik oder 
Theater-/ Zirkuspädagogik an . Diese unterstützen das OGS-Personal schulscharf.  Die 
trägerinternen Psycholog*innen stehen u.a. den Teams vor Ort im Bedarfsfall beratend zur 
Seite. Es ist ein Anliegen des Trägers, das multiprofessionelle Team fortlaufend weiter zu 
entwickeln und weitere Professionen zu integrieren. 
Die Mitarbeiter*innen des multiprofessionellen Teams  stehen im Bedarfsfall als 
Vertretungskräfte für den laufenden Betrieb zur Verfügung. 
4.4. Ausblick: Bildung eines Sport- und Bewegungsteams 
Die zunehmende Digit alisierung, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung führen zu 
einer zunehmend ungesunden kindlichen Entwicklung. Diese Entwicklung wurde durch die 
Corona-Pandemie verstärkt. Um dieser entgegenzuwirken und Kindern die Freude an 
Bewegung (wieder -) entdecken zu lassen, arbeitet der Träger aktuell an der Bildung eines 
Sport- und Bewegungsteams, das gezielt zur motorischen Förderung der Kinder eingesetzt 
wird. In gleichem Maße wird der Fokus auf soziale Lernprozesse gerichtet, die automatische 
in Mannschafts- bzw. Gruppensituationen entstehen. Zudem bieten Sport und Bewegung die 
Möglichkeit, sprachliche Barrieren abzubauen. 
5. Partizipation 
Die Partizipation aller Beteiligten stellt für den Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. als 
gemeinnützigem Verein ein Grundprinzip dar (siehe 1.1). 
5.1. Kinder  
Die Rechte von Kindern sind ein elementarer Baustein der Arbeit von SJK & Co e.V. Kinder sind 
die Experten für die Beantwortung der Frage, was eine gute Offene Ganztagsschule ausmacht. 
Kinderpartizipation ist  daher ein wichtiges Mittel, um die OGS im Sinne der Kinder zu 
gestalten. Kinderpartizipation in der OGS ist zudem ein wichtiges Instrument auf dem Weg, 
Kinder zu Verantwortung und Selbstständigkeit zu erziehen. Die Kinder sollen erfahren, dass 
sie ihre Umgebung mitgestalten können. Die Kinder müssen darüber mitentscheiden dürfen, 
wie sie ihre Zeit gestalten möchten. In einigen unserer OGS Schulen wurden Kinderparlamente 
eingeführt, in denen die Kinder gemeinsam mit dem betreuenden Personal über Regeln, 
Verhalten, Arbeitsgemeinschaften, Mittagessen, Projekte, Ausflüge u. v. m. sprechen und ihre 
Bedürfnisse äußern. Weiterhin existieren Wunsch-/Meckerbriefkästen, in denen die Kinder 
ihre Anregungen und Kritik zum OGS Ablauf benennen können. Diese werden dann 
gemeinsam mit dem betreuenden Personal vor Ort diskutiert und  nach Möglichkeit  in den 
OGS Tagesablauf integriert. Zu verschiedenen Zeitpunkten werden Interviews mit den Kindern 
geführt, um ihre Wünsche aufzunehmen.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
5.2 Eltern/ Erziehungsberechtigte 
Die Zusa mmenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist ein wesentlicher 
Bestandteil des Offenen Ganztags. Das Personal und die Eltern / Erziehungsberechtigten 
stehen nach Möglichkeit in ständigem Kontakt und Austausch. Den Eltern/  
Erziehungsberechtigten werden Einzelgespräche angeboten . Einzelgespräche bieten die 
Möglichkeit sich intensiv über das Kind auszutauschen und mit Eltern/ Erziehungsberechtigten 
einen besonderen Handlungsbedarf festzustellen und zu erarbeiten. Zudem werden 
gemeinsame Beratungsgespräche mit dem OGS Personal, de n Lehrkräften, der Schulleitung 
und den Schulsozialarbeitern*innen durchgeführt. Ziele der Elternarbeit sind die partizipative 
Förderung der Zusammenarbeit, der Informationsaustausch sowie die Unterstützung der 
Eltern in Betr euungs- und Erziehungsaufgaben. Insbesondere soll die Elternarbeit eine Hilfe 
zur Selbsthilfe ermöglichen. 
Es erfolgt regelmäßig eine Abfrage zum Bedarf an Ferienbetreuungsangeboten. 
5.3 Mitarbeiter*innen 
Das OGS Personal ist partizipativ in die Organisationsstruktur des Trägers eingebunden. In 
regelmäßigen Teamsitzungen werden Anliegen der Mitarbeiter*innen besprochen und 
gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. 
6. Integration und Inklusion 
Ein inklusives Leitbild ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Integration aller 
Kinder, mit besonderem Augenmerk auf Kinder mit Migrationshintergrund. Der Offene 
Ganztag bietet die Möglichkeit, spielerisch Kontakt mit anderen Kindern aufzunehmen und 
somit sowohl sprachliche als auch kulturelle Barrieren zu überwinden. 
Ein Herzstück des pädagogischen Konzepts von SJK & Co e.V. ist das für die Schulen 
entwickelte Inklusionskonzept. Dieses wird im Folgenden dargestellt. 
6.1 Das Inklusionskonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Auf der Grundlage der Ratifizierung der UN -Konvention über Rechte von Menschen mit 
Behinderungen und der Verpflichtung zur Entwicklung eines inklusiven Erziehungs - und 
Bildungssystems (Artikel 24, 2009), entwickelt SJK & Co e.V.  Konzepte zur ganzheitlichen 
Betreuung und Förderung aller uns anvertrauten Kinder. 
Inklusion bedeutet, jedes Kind mit seiner Persönlichkeit und individuellen Geschichte 
vorurteilsfrei willkommen zu heißen. Inklusive und integrative Betreuung zielt nicht allein auf 
Kinder mit Behinderungen oder definiertem Förderbedarf im Sinne der AO -SF, sondern auch 
auf jene mit Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund und sozialen oder emotionalen

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Unterstützungsbedarf. Jedes Kind wird mit seinen persönlichen Voraussetzungen  und 
Bedürfnissen vorurteilsfrei angenommen, subjektorientierte begleitet und gefördert. 
Grundlegend für das Gelingen einer optimalen Begleitung und Förderung im Ganztag ist eine 
enge Zusammenarbeit mit dem schulischen Team, das die Kinder am Morgen begleitet. Nur 
durch gelebte Kontinuität über den gesamten Schultag der Kinder, k ann der Raum für eine 
vertrauensvolle Atmosphäre sowie die bestmögliche Unterstützung geschaffen werden. 
Um den vielfältigen Belangen und Bedürfnissen der anvertrauten Kinder gerecht zu werden, 
gehört zu unserem Verein ein multiprofessionelles Team aus psychologischen, 
heilpädagogischen, motopädischen, sozialpädagogischen  und theaterpädagogischen 
Fachkräften. Diese werden schulscharf eingesetzt, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort 
als zusätzliches Personal zu unterstützen.  
Folgende Einstellungen und Methoden zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung der 
Kinder prägen die pädagogische Arbeit von SJK & Co e.V.: 
▪ Gelebte Akzeptanz und Toleranz 
▪ Wertfreier und leistungsunabhängiger Blick auf die Kinder 
▪ Gemeinsame Verantwortung für die ganzheitliche Förderung aller Kinder 
▪ Individuelle Förderpläne 
▪ Arbeiten an festgelegten Zielen anhand der Förderpläne. Diese werden regelmäßig 
überprüft und überarbeitet. 
▪ Therapeutische Unterstützung (z.B. Motopädie) 
▪ Gezielter Einsatz von multiprofessionellen Fachkräften 
▪ Individuelle Handlungsempfehlungen für die beteiligten Personen vom 
multiprofessionellen Team von SJK & Co e.V. 
▪ Festgelegter Personalbedarf „über den Nachmittag“ (He ilpädagogen, Erziehe nde, 
Mentoren, Intensivbetreuer/innen) 
▪ Vertraute Begleitung für den Übergang von Vor- zu Nachmittag inkl. kurzem Austausch 
der beteiligten Akteure 
▪ Nutzen von Synergieeffekten zwischen Vor- und Nachmittagsbereich 
▪ Multiprofessionelle Teamsitzungen 
▪ Zusammenarbeit mit (heilpädagogischen) Einrichtungen und Diensten am Ort 
▪ Bedarfsgerechtes und differenziertes Angebot für die betreffenden Kinder, aber keine 
Exklusion 
▪ Ressourcenorientierter Umgang mit den Kindern 
▪ Ermöglichung der Teilnahme an allen Angeboten, AGs und Kursen der OGS 
▪ Angepasstes Spiel- und Sportmaterial 
▪ Angepasste Räume (kleine Gruppenräume, Sno ozle-Räume, Lesezimmer, reizarme 
Räume, Bewegungsräume, Werk- und Kunsträume usw.)

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
▪ Eltern werden in die Planung und Unterstützung in der OGS für das Kind einbezogen 
soweit es zeitlich möglich und von ihnen zu leisten ist 
7. Qualitätsmanagement 
Um seinem Erziehungs - und Bildungsauftrag gerecht zu werden  und die Qualität der 
Betreuung zu sichern , legt der Träger SJK & Co e.V. großen Wert auf ein vielschichtiges 
Qualitätsmanagement. SJK & Co e.V. orientiert sich in dieser Hinsicht an den 
Qualitätsstandards der Stadt Münster. 
Es finden regelmäßige Treffen innerhalb und zwischen den Teams sowie den Mitarbeitenden 
der Abteilungsleitung, interne un d externe Weiterbildungen, Supervisionen sowie 
Dokumentation und Evaluation  statt. Zudem nimmt der Träger an kommunalen und 
bezirksbezogenen Qualitätszirkeln teil. 
Die Fachberatung und Abteilungsleitung für die Mitarbeiter*innen wird durch qualifizierte 
Fachkräfte sichergestellt. 
7.1 Teamentwicklung 
Der Träger SJK & Co e.V. legt großen Wert auf fachlich qualifizierte, beständige und 
harmonische Teams. Durch flache Hierarchien wird den Teams Gestaltungsspielraum 
zugestanden, um auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können. Regelmäßige 
Teamsitzungen der OG S-Leitungskräfte und de r Gruppenleitungen ermöglichen den 
Austausch von Informationen sowie die Klärung von Fragestellungen , Fallberatungen  und 
organisatorischen Aspekten.  
Regelmäßig finden zudem T eamsitzungen mit dem gesamten pädagogischen OGS-Personal 
der Schulen statt. Diese dienen zum Austausch, zur Reflexion und zur Organisation. Vor 
Schuljahresbeginn wird an Teamtagen die Konzeption überprüft und überarbeitet. Die OGS 
nehmen wöchentlich an Lehrer /innen-Konferenzen und Dienstbesprechungen teil, um die 
Vernetzung mit dem Vormittag zu gewährleisten.  
Jährliche Personalgespräche zwischen Bereichsleitung, Projektleitung, OGS-Leitungskräften 
und Gruppenleitern dienen der Überprüfung und Festlegung von Zielen  
Im Rahmen der trägerinternen Qualitätssicherung werden monatliche 
Qualitätszirkel/Leitungsrunden der OGS -Leitungskräfte sowie der Leitung des 
multiprofessionellen Teams  unter Beteiligung  der pädagogischen Geschäftsführung 
durchgeführt. Diesen dienen dem kollegialen Austausch und der Beratung. Zudem werden bei 
den Leitungsrunden besondere Aktionen und ähnliches geplant.  
Das multiprofessionelle Team (siehe 4.3) trifft sich ebenfalls monatlich zum Austausch und der 
kollegialen Fallberatung.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Die Fachaufsicht obliegt der pädagogischen Geschäftsführung.  
Das hauptamtliche Personal nimmt im Sinne des Wirksamkeitsdialogs an internen und 
externen Arbeitskreisen teil. 
7.2 Fort- und Weiterbildungen 
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. haben die Möglichkeit sowohl interne als auch 
externe Fortbildungen zu relevanten Themen zu besuchen. Darüber hinaus nehmen die 
Mitarbeitenden des Trägers regelmäßig a m trägerinternen Fortbildungsprogramm teil  (z.B. 
Präventionsweiterbildung, Entwicklungspsychologie, Corona & Schule). 
7.3. Supervision 
Allen Teams stehen im Rahmen des Fortbildungsbudgets eine Möglichkeit zur Supervision zu. 
Im Zuge der aktuellen Qualitätsentwicklung des Trägers wird seit 2020 eine ständ ige 
Supervision durch ein Institut aus Münster vorgehalten. 
7.4 Dokumentation und Evaluation 
Die Mitarbeiter*innen des Ganztages werden in der Führung von Dokumentations - und 
Beobachtungsbögen geschult. 
Dokumentation: 
▪ Führen von Dokumentations- und Beobachtungsbögen  
▪ Protokollierte Teamsitzungen 
▪ Mitarbeit an den Schulprogrammen der Schulen 
▪ Anwesenheitslisten 
▪ Unfallbögen 
Evaluation: 
▪ Regelmäßiger Austausch zwischen den Lehrkräften & den Mitarbeiter*innen des 
Ganztages 
▪ Elternbefragungen 
7.5. Kinderschutz 
Der Träger weist e ine zertifizierte Kinderschutzfachkraft  vor. Die interne 
Kinderschutzbeauftragte steht allen Schulen zur Verfügung und greift bei Verdacht auf 
Kindeswohlgefährdung ein und unterstützt die Leitungskraft vor Ort.  
Bei Fällen vo n Kindeswohlgefährdung findet in Absprache mit der Schulleitung und 
Lehrkräften ein protokolliertes Verfahren nach § 8a SGB VIII statt. Hierbei arbeitet der Träger 
eng mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Im Rahmen der Personaleinstellungen wird besonders auf die Einhaltung der Vorgaben nach 
§ 72 a SGB VIII geachtet. So ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses 
für alle Mitarbeitenden des Trägers (auch Praktikanten und Ehrenamtliche) verpflichtend. 
Zusätzlich unterschreibt jeder Mitarbeitende eine Selbstverpflichtungserklärung zur 
Prävention von Beziehungsmissbrauch mit Personen, die von „Schule Jugend Kids & Co e. V.“ 
betreut werden. Alle Mitarbeitende sind verpflichtet an einer eintägigen, internen Schulung 
zum Thema Kinderschutz teilzunehmen. 
7.6 Prozesshandbuch 
Der Träger hat seine internen Prozesse im Rahmen einer mehrmonatigen Entwicklung 
überprüft und angepasst, es wird Wert auf eine schlanke und effiziente Formalstruktur gelegt. 
Als Ergebnis steht den Standorten ein umfangreiches Prozesshandbuch für alle Aspekte rund 
um Verwaltung und OGS zur Verfügung. Dieses wird laufend den Erfordernissen und 
Veränderungen entsprechend evaluiert und unterliegt einem ständigen gemeinsamen 
Entiwcklungsprozess.   
8. Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit 
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. legt großen Wert auf Gesundheitsförderung und 
Nachhaltigkeit. Beispielsweise setzt der Träger im Punkt Mobilität auf E -Bikes sowie E-Autos 
und verfügt über ein eigenes Lastenrad. Als Träger der OGS mit Sitz in Münster  und weiteren 
Schulen in Münster, die bereits in der Trägerschaft von SJK & Co e.V. sind, sind nur kurze Wege 
zurück zu legen. Dies unterstützt den Klimaschutz der Stadt Münster. 
8.1 Kinder 
Es ist ein zentrales Anliegen des Trägers, Kindern den wertschätzenden Umgang mit Nahrung 
und Material zu vermitteln. Dazu gehör t bspw. der Umgang mit Nahrungsmitteln beim 
Mittagessen. Der Wunsch des Trägers ist es, Essen passend zu bestellen und ggf. am nächsten 
Tag aufzubereiten. Schulgärten, die im Rahmen des Offenen Ganztags gepflegt werden, sollen 
ebenfalls für das Thema „Ernährung“ sensibilisieren und dabei unterstützen, es ganzheitlich 
wahrzunehmen. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Sport und Bewegung. Gerade anges ichts der 
zunehmenden Nutzung von digitalen Medien, dem oft damit einhergehenden 
Bewegungsmangel und falschen Ernährungsgewohnheiten spielen die Faktoren Sport und 
Bewegung eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung von Kindern. Verstärkt 
wurde diese Dynamik im Verlauf der Corona-Pandemie. 
Bei der Programm -Planung und Materialauswahl des Trägers werden diese Aspekte 
berücksichtigt.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
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Zudem ist eine Sport - und Bewegungsteam antizipiert. Der Aufbau des Teams wird von der 
Leitung des multiprofessionellen Teams  geplant und durchgeführt, die fundierte 
sportpsychologische Kenntnisse aufweist. 
Selbstverständlich gehören zu einer gesunden Entwicklung die Stärkung sozialer und 
emotionaler Kompetenzen. Dies geschieht im Alltag der offenen Gan ztagsbetreuung durch 
eine wertschätzende und werte -vermittelnde Betreuung durch die Mitarbeiter*innen. 
Darüber hinaus ist das multiprofessionelle Team zur individuellen Förderung und Stärkung der 
Kinder in den verschiedenen Bereichen zuständig. 
8.2 Personal 
Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter*innen können sich optimal der Betreuung der uns 
anvertrauten Kinder widmen. Daher legt der Träger großen Wert auf ein angenehmes 
Arbeitsklima. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit zu  
regelmäßigem Austausch im Team sowie die Möglichkeit, Ideen einzubringen und an 
Entscheidungen beteiligt zu werden.  
Im Rahmen von Fortbildungen werden Team -Fortbildungen angeboten, um die 
Zusammenarbeit und den Zusammenhalt im Team zu optimieren.  
Die Mitarbeiter*innen von SJK & Co e.V. profitieren von einem umfangreichen betrieblich 
geförderten Sport - und Bewegungsprogramm. Dazu zähl t bspw. die betriebliche 
Krankenzusatzversicherung, die Nutzung eines E-Bikes oder die Übernahme der Kosten für die 
Nutzung eines Fitness-Studio (siehe 4.1). 
9. Querschnittsaufgaben 
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. stellt bei Bedarf Schulbegleiter/innen an den 
Standorten in Münster sowie Schulsozialarbeiter/innen.  
Zudem ist der Verein SJK & Co e.V. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv (Jugendarbeit 
in Schule, Kinder - und Jugendtreff  bspw. am Skaterplatz in Mecklenbeck, K inder- und 
Jugendmobil, Angebote für Kinder mit Fluchterfahrung). 
Eine verlässliche Ferienbetreuung an verschiedenen Standorten sowie ein Firmenservice 
gehören ebenfalls zu den Angeboten von Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Zudem bietet der Träger SJK & Co e.V. im Rahmen der Elternarbeit die Möglichkeit eines 
vertrauensvollen Erstkontakts bei Beratungswünschen. Der Träger vermittelt bei Bedarf g gf. 
an spezialisierte Institutionen.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
10. Vernetzung 
Der Träger arbeitet eng mit den Sozialakteuren am jeweiligen Standort zusammen. An allen 
OGS Standorten werden enge Kooperationen mit den örtlichen Sportvereinen (z.B. Reiterhof 
Stuft, S egelclub Hansa-Münster e.V. , TG Münster e.V., Blau -Weiß Aaseee.V., TSC Münster 
Gievenbeck e.V., SC Münster 08 e.V. ), städtischen und kirchlichen Einrichtungen, Vereinen 
(z.B. Lebenshilfe Münster), heilpädagogischen Tagesgruppen und Kindertagesstätten gepflegt.  
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung ist es für Schule Jugend Kids & Co. e.V. sehr wichtig, eine 
gute Zusammenarbeit mit den Schulträgern, Schulleitungen und anderen Akteuren rund um 
die Schulverwaltung zu führen. Die Teilnahme an regionalen und über regionalen 
Qualitätszirkeln ist hier ein elementarer Baustein. Selbstverständlich ist für ein en Träger der 
freien Jugendhilfe die Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
ebenfalls ein wichtiger Bestandteil zum Wohle der zu betreuenden Kinder und deren Familien. 
Des Weiteren besteht durch regelmäßige Teamsitzungen auf und zwischen den 
verschiedenen Ebenen eine enge Vernetzung innerhalb des Vereins. 
11. Was macht den Verein Schule Jugend Kids & Co e.V. aus? 
11.1 Prinzipien eines gemeinnützigen Vereins 
Als gemeinnütziger Verein ist das Grundprinzip von Schule Jugend & Co e.V. das Wohl der 
(Schul-) Gemeinschaft zu fördern. Dabei stehen selbstverständlich die Kinder im Mittelpunkt. 
Aber auch ihre Eltern/ Erziehungsberechtigten, die pädagogischen Fachkräfte und das weitere 
pädagogische sowie schulische Team gehören zur Schulgemeinschaft. Schule Jugend Kids & 
Co e.V. richtet den Fokus auf die Interessen und Bedürfnisse  aller Beteiligten der 
Schulgemeinschaft mit dem Ziel die bestmögliche Betreuung für die Kinder  im Rahmen der 
OGS zu realisieren. 
11.2. Entstehungsgeschichte und Entwicklung von Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Der Träger Schule Jugend Kids & Co e.V. hat sich von der Idee eine Jugendtreffs in Münster -
Mecklenbeck im Laufe der  Zeit zu einem erfahrenen und etablierten freien Träger der 
außerschulischen Betreuung in Münster und dem Umland entwickelt. SJK & Co e.V. profitiert 
von der schrittweisen Annäherung an das Thema der Offenen Ganztagsschule und dem 
dadurch erworbenen Erfahrungsschatz. Inzwischen ist die  Offene Ganztagsschule zum 
Herzstück des Trägers geworden, welches SJK & Co e.V. kontinuierlich weiterentwickelt. 
Der Träger „Schule Jugend Kids & Co. e. V.“ kann eine 17 -jährige Erfahrung im OGS Bereich 
aufweisen. Am 01.08.2006 wurde die erste Trägerschaf t einer OGS Schule in Münster 
übernommen. Seitdem ist der Verein stetig gewachsen. Mittlerweile werden zwölf OGS 
Grundschulen vom Träger betreut. Dem Träger ist es wichtig, die Individualität jeder Schule zu

20 
Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
bewahren, so dass das vorliegende Konzept jederz eit in Absprache mit der Schulleitung und 
dem pädagogischen Team vor Ort angepasst werden kann.  
Aufgrund der Erfahrungen bei einem Trägerwechsel verfügt der Träger über umfangreiches 
Knowhow und professionelles Projektmanagement für die Überleitung des St andortes und 
insbesondere auch des vorhandenen Personals  bzw. der Personalgestellung nach §4 Abs. 3 
TVöD.  
11.3 Teamstruktur und Teamentwicklung 
Schule Jugend Kids & Co e.V. ist ein gewachsener Verein, der durch flache Hierarchien und 
Flexibilität gekennzeichnet ist. Durch regelmäßige Teamsitzungen innerhalb und zwischen den 
OGS-Teams sowie auf unterschiedlichen Ebenen besteht eine enge Verzahnung zwischen den 
Teams der Schulen und ein effizienter Erfahrungs austausch. Zudem werden regelmäßig e 
Weiterbildungen zu relevanten Themen angeboten. 
11.4 Inhaltliche Schwerpunkte 
Der Verein SJK & Co e.V. unterliegt als gemeinnütziger Verein den Grundprinzipien eines 
solchen (siehe 1.1).  
Darüber hinaus setzt der Träger Schwerpunkte in den Bereichen Inklusion und Interg ration 
(siehe 4.3 und 6.), Sport und Bewegung (siehe 4.4) sowie Partizipation (siehe 5.). 
11.5 Materielle Ausstattung 
Der Träger verfügt über eine Vielzahl an materiellen Ressourcen (z.B. Lego - und Sno ozle-
Bauwagen, Bullis, Theater - und Zirkusequipment, digitale Ausstattung), die von den Schulen 
genutzt werden können.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Anhang A 
Das Lernzeitkonzept von Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Um ein ruhiges Umfeld zu schaffen, lernen die Kinder nach Möglichkeit in Gruppen mit ca. 
zehn Kindern derselben Altersstufe und  haben feste Bezugspersonen. Erledigte Aufgaben 
werden von den Mitarbeitenden stichprobenartig auf ihre Sorgfalt überprüft, abgehakt und 
unterschrieben. Die Kontrolle der Richtigkeit der Hausaufgaben liegt jedoch weiterhin bei der 
Lehrkraft und den Eltern.  Schafft es ein Kind nicht, die Hausaufgaben innerhalb des 
vorgesehenen Zeitraums zu erledigen, erfolgt eine Rückmeldung an die zuständige Lehrkraft 
und die Eltern über das Hausaufgabenheft. Hierbei wird auch festgehalten, ob die 
Hausaufgaben für das Kind zu schwer bzw. zu umfangreich waren oder, ob es auch an der 
Arbeitshaltung des Kindes lag. Kinder, die eine intensivere Unterstützung während der 
Lernzeit benötigen, werden durch Lehrer/innen im Rahmen von Lehrerstunden unterstützt. 
Die Hausaufgabenbetreuung soll die Eltern so weit wie möglich entlasten, aber nicht aus der 
Verantwortung entlassen. Dies bedeutet, dass die Eltern weiterhin für eine inhaltliche 
Überprüfung der Hausaufgaben sowie für Beratungsgespräche mit den Lehrkräften bei  
Lernschwierigkeiten zuständig sind. 
Die Lehrkräfte 
▪ unterstützen die Kinder drei Stunden (bei einer Gruppengröße von 25 Kindern) in der 
Woche im OGS Förderunterricht.  
▪ schauen täglich ins Hausaufgabenheft, um die Notizen der Erziehungskräfte zu lesen. 
▪ stehen im regelmäßigen Austausch mit den pädagogischen Fachkräften. 
 
Die pädagogischen Fachkräfte der OGS 
▪ sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre. 
▪ geben bei Bedarf Starthilfe. 
▪ achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung. 
▪ vergewissern sich, dass alle Aufgaben erledigt wurden. 
▪ geben den Lehrkräften und Eltern eine qualifizierte Rückmeldung über die Bearbeitung 
der Aufgaben und die dabei beobachteten Besonderheiten. 
Die Kinder 
▪ notieren sich die Hausaufgaben. 
▪ arbeiten konzentriert und stören die anderen Kinder nicht. 
▪ bemühen sich selbständig zu arbeiten. 
▪ achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung. 
▪ holen nicht erledigte und unvollständige Hausaufgaben nach.

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Konzept für die außerschulische Betreuung 
© Januar 2025 Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Die Eltern/Erziehungsberechtigten  
▪ schauen täglich ins Hausaufgabenheft, um die Notizen der Erziehungskräfte zu lesen. 
▪ sollen mit dem Kind die Hausaufgaben durchschauen, um so die Arbeit der Kinder 
wertzuschätzen und um Kenntnis über den Lern - und Leistungsstand des Kindes zu 
erhalten. 
▪ entscheiden, ob die Hausaufgaben, die in der Hausaufgabenzeit nicht vollständig 
erledigt wurden, zu Hause nachgearbeitet werden sollen. 
▪ erledigen die Leseaufgaben mit ihrem Kind. 
 
Die OGS Kinder sollen durch die Lehrkräfte eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Ki nder 
zugeschnittene Förderung nutzen können. In diesen Förderstunden werden durch die 
Lehrkräfte Leistungsdefizite und Inhalte des Vormittags vertieft und gefestigt. Zudem gibt es 
die Möglichkeit, eine Lernunterstützung durch das Bildungs - und Teilhabepake t zu 
beantragen. Auch hier unterstützen die Koordinatoren der OGS sowie (sozial-)pädagogische 
Fachkräfte der Schule die Eltern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schule Jugend Kids & Co e.V. 
Harkortstraße 13 
48163 Münster 
Telefon: 0251 74 76 702 
Web: www.jugend-ms.de 
Mail: info@jugend-ms.de

Anlage A

3309 Zeichen

Anlage A zur V/0226/2025 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
dem Träger SEHT Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Annette-
von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zum 2. Schulhalbjahr 2026/2027 ab dem 01.02.2027 zu 
übertragen. Damit befinden sich abschließend alle 47 Offenen Ganztagsschulen in Münster in 
freier OGS-Trägerschaft. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen. 
Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: 
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis-
qualität weiterentwickeln“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende 
Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach 
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort 
mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern 
an Grund- und Förderschulen.

Anlage 2 Bewerbung Kolpingwerk_Annette-v-D-Schule Nienberge

48375 Zeichen

Seite 1 von 18 
 
 
 
 
 
Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote

Seite 2 von 18 
 
 
 
1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3 
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4 
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9 
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9 
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10 
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11 
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12 
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen ................................................................................................................................................. 15 
5. Personal ................................................................................................................................... 15 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 15 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16 
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16 
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17 
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18 
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18

Seite 3 von 18 
 
1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. 
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der 
 
 Verbundgrundschule Milte-Einen  
 Brigidenschule Legden-Asbeck 
 Antonius Grundschule Darfeld 
 Sebastian Grundschule Osterwick 
 der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
 der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
 der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
 sowie einer U3-Betreuung 
 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an neun Standorten im Bereich Kita und Schule.

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2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
 die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
 partnerschaftlichem Umgang 
  Verbindlichkeit  
 Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. 
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

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3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
 
 Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und 
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
 Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
 Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
 Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark 
machen). 
 Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
 Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren). 
 Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
Geschlechteridentität. 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
 ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
 bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
 sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.); 
 entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen;

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 zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
 will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B. 
 
 besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
 Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
 Lernberatung ("Lernen lernen"). 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar 
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu 
verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule,

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Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten 
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders 
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen 
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen. 
Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut.

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3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 
 Sprachkurse 
 ein wertschätzendes Gegenüber 
 Verständnis 
 Sicherheit 
 Angenommen sein 
 Willkommen sein 
 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus. 
Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im

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außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen. 
 
3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und 
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine

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Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt, der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis, um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein 
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel 
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort in den 
Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben, um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen. 
 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern. 
Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und 
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener 
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die 
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten.

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4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“

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4.2 Gestaltung der Gruppen 
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die 
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in feste Gruppe statt, während bei Sport- und 
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es 
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
 Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
 Aufklärung und Suchtprävention 
 Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
 besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
 Selbstbehauptungskurse 
 Ausflüge in die Natur 
 Erste Hilfe für Kinder 
 Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen 
 Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3 Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind. 
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre

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Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis, um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung dar und 
diese, wenn sie einmal installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort 
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu 
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Umso wichtiger ist es, den Kindern 
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt 
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder, um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem 
klassischen Beschwerdekasten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten 
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.  
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen

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gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der 
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die 
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg allein antreten sollen, 
benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung der 
Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen. 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen).

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4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen 
 
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere 
Projekte erarbeitet werden. 
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS-Angebotes sollen örtliche 
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am 
Nachmittag durchführen können. 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 
 die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
 die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
 die Dienst- und Fachaufsicht,  
 die Weiterentwicklung des Konzepts,  
 die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
 die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
 die Öffentlichkeitsarbeit,  
 weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
5.2 Qualifikation des Personals 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll. 
 
5.3 Personaleinsatz

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Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er 
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit 
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene 
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern 
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter

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anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die 
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und 
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile: 
 
 einheitliche und verbindliche Information  
 Schnittstellenmanagement  
 klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele 
 einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
 Qualifikation des Personals 
 eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten 
 Planung, Anleitung und Kontrolle 
 Grundsatz einheitlichen Handelns 
 Weiterbildung des Personals 
 Evaluation  
 Verstetigung durch Weiterentwicklung.

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Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption. 
 
8. Besondere Merkmale des Trägers 
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche 
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet 
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der 
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum 
Mensateam. 
 
9. Perspektive 
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich 
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune 
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes 
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der 
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln. 
Des Weiteren wird das Kolping-Bildungswerk zukünftig eine Qualifizierung bzw. eine Ausbildung zum 
Integrationshelfer/Inklusionsassistenten anbieten und zur Verfügung stellen können. 
Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz in der OGS könnten dies 
mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es vorzubereiten und sich gut 
aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen auszubilden, fachlich 
vorzubereiten und nachhaltig zu schulen. 
Um den wachsenden Herausforderungen und Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht zu werden 
und zu bestehen, möchten wir mit unserem Unternehmen wachsen und bei dem Thema 
Trägerpluralität bzw. Trägervielfalt unsere Angebote erweitern. Diese suchen wir vor allem im 
schulischen Kontext als auch im Vorschulbereich.

Beratungsverlauf (7)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 44 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Harkortstraße 13
  • Bohlweg 10
  • Loevelingloh 01

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0226/2025
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2025
Erstellt
14.04.2025 09:55