V/0777/2013/2
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0777/2013/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren Beratungsfolge 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung für den 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Grundsatz zu. 2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 1 ohne die lfd. Nr. 1 ihre so modifizierte Stellungnahme (Stand 25.11.2013) zum Planfeststellungsentwurf der A1 von der An- schlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven mit den nachfolgenden Änderun- gen ab. Bei lfd. Nr. 4 wird ergänzt: Gleiches gilt für den östlichen Rand der entstehenden Rastplatzerweiterung. Der vorhandene private Lärmschutzwall und die geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplatzes Plugger Heide sind so zu gestalten, dass keine Lücke entsteht und damit ein Schutz der Wohnbevölkerung vor zusätzlichen Lärmimmissionen sicher gestellt wird. Lfd.Nr.13 Unter Grundsätzliches zum Lärmschutz wird ergänzt: Ein Lärmschutzgutachten ist auch für den Bereich Kinderhaus zu erstellen. Unter Ausdehnung des Bereiches mit Flüsterasphalt wird ergänzt: 1. Die Verwendung von offenporiger Asphaltdeckschicht (-5dB(A)) wird für den ge- samten Ausbaubereich Münster Nord gefordert. 2. Die Lärmschutzmaßnahmen (ggfls. aktiv) im Außenbereich sind so zu gestalten, dass die verfassungsmäßige Zumutbarkeitsschwelle nachts eingehalten wird. Vorlagen-Nr.: V/0777/2013/2. Erg. Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 25.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0777/2013/2 Als Lfd.Nr 19 wird ergänzt: Der Transport des Abraums wird nicht über städtische Straßen geführt, sondern ist über die Autobahn A1 zu organisieren. 3. Die Verwaltung wird bezogen auf den sich südlich angrenzenden Planungsbereich beauf- tragt, sich gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau dafür einzusetzen, dass • im Bereich Nienberge der höchstmögliche Lärmschutz umgesetzt wird, • aufgrund der vorgelegten Verkehrsuntersuchung die aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Streckenabschnitt AK Münster-Süd bis AK Münster Nord nachgebessert werden und • im gesamten Stadtgebiet eine weitere alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht wird. Begründung: zu 1.: Der Abschnitt 4.2 mit einer Länge von ca. 10,6 km beginnt in Bau -km 41+028,80, ca. 1,2 km nörd- lich der Anschlussstelle Münster-Nord und verläuft westlich des Münsteraner Stadtteils Sprakel. Im Bau-km 34+000 endet das Stadtgebiet Münster. Die Baumaßnahme umfasst: Die symmetrische Verbreiterung der A1 von vier auf sechs Fahrstreifen Die Anhebung der Gradiente bis ca. 1,50m Höhe auf 800 m Länge Kapazitätserhöhung der Ratsplätze „Sandrup“ und „Plugger Heide“ für den Schwerverkehr Neubau von elf Brückenbauwerken Verbreiterung von zwei Brückenbauwerken Umbaumaßnahmen zur Böschungssicherung an fünf Bauwerken Erstellung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen Anpassung von Betriebszufahrten/Notzufahrt Neugestaltung der Entwässerungseinrichtungen Verlängerung vorh. Durchlässe Erneuerung von Schutzeinrichtungen Erneuerung des Fernmeldekabels und der Notrufsäulen Für den Streckenabschnitt zwi schen der AS Münster -Nord und AS Greven ergaben die Berec h- nungen für den Prognosehorizont 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von 84.643 Kfz/24h. Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht vor, dass die A1 einen 2- bahnigen Querschnitt mit getrennten, jeweils 3 -streifigen Fahrbahnen je Fahrtrichtung erhält. G e- mäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) wurde ein Regelquerschnitt von 36,00m gewählt. Zum Schutz der angrenzenden Stadtteile vor Verkehrslärm sind umfangre iche Lärmschutzma ß- nahmen in Form von Lärmschutzwällen und –wänden, sowie ergänzenden passiven Lärmschut z- maßnahmen vorgesehen. Zudem wird in Abschnitten ein Straßenbelag als offenporiger Asphalt (OPA-Belag) mit einer lärmmindernden Wirkung von mindestens 5 dB (A) ausgeführt und bei der lärmtechnischen Berechnung entsprechend berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein lan d- schaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt worden. Hierin sind für die unvermeidbaren Beeinträch- tigungen durch die Straßenbaumaßnahme die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Insgesamt beträgt der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme - 3 - V/0777/2013/2 - für Straßenbauzwecke inkl. Entwässerungseinrichtung ca. 9,02 ha - für Kompensationsmaßnahmen ca. 26,05 ha Gesamtflächenbedarf ca. 35,97 ha zu 2.: Die Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Mü nster/Nord bis A n- schlussstelle Greven von Bau -km 41+028,80 bis Bau -km 30+450,00 hat in der Zeit vom 11.09.2013 bis 10.10.2013 offen ausgelegen. Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offi- zielle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung der A1 von der Anschlussstelle Mün s- ter/Nord bis Anschlussstelle Greven im Planfeststellungsverfahren zur A1 vor. D amit wird die am 24.10.2013 zur Wahrung der gesetzlichen Fristen unter Vorbehalt des noch ausstehende n Rats- beschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergebene Stellungnahme durch die m o- difiziert beschlossene Stellungnahme (Stand 25.11.2013) ersetzt. Die für den Streckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven vorliegende Ve r- kehrsuntersuchung weist für den Prognosehorizont 2025 eine Zunahme um etwa 41 % auf fast 85.000 Kfz/24h im DTV aus. Diese Prognosewerte liegen etwa 10.000 Kfz/24h über den Progn o- sen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 zum Ausbau der BAB1 zwischen A K Münster Süd und AK Münster Nord. Somit müssten ergänzend auch die dortigen planfestgestellten und bereits umgesetzten Lärmschutzeinrichtungen nachgebessert werden. Die Verwendung einer offenporigen Asphaltdeckschicht (OPA) auf Höhe der Ortschaft Sprake l (34+500 bis 36+900) als aktive Schallschutzmaßnahme wird ausdrücklich begrüßt. Die OPA führt flächendeckend zu gleichbleibenden Pegelminderungen in der Ortschaft Sprakel und gewährleistet somit, dass auch an Wohngebäuden in größerer Entfernung zur Autoba hn im Planzustand mit Lärmschutzmaßnahmen Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. Seitens der Stadt Münster wird daher vorgeschlagen, für den gesamten Ausbaubereich Münster Nord eine weitere alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA-Straßenbelag zu untersuchen. Ein Lärmschutzgutachten ist auch für den Bereich Kinderhaus zu erstellen. Der vorhandene private Lärmschutzwall und die geplante Lärmschutzwand in Höhe Rast- platz Plugger Heide bilden keine durchgehende Schutzeinrichtung. Gleiches gilt für den östlichen Rand der entstehenden Rastplatzerweiterung. Der vorhandene private Lärm- schutzwall und die geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplatzes Plugger Heide sind so zu gestalten, dass keine Lücke entsteht, und damit ein Schutz der Wohnbevölkerung vor zusätzlichen Lärmimmissionen sicher gestellt wird. Der Transport des Abraums wird nicht über städtische Straßen geführt, sondern ist über die Autobahn A1 zu organisieren. Damit werden das städtische Straßennetz, aber insbesondere die Anlieger vom Baustellenverkehr entlastet. Zu 3.: Um negative Lärmauswirkungen der BAB 1 auf die Münsteraner Bevölkerung nachhaltig und s o- weit als möglich auszuschließen, wird die Verwaltung in Ergänzung zur Stellungnahme zum g e- planten 6-streifigen Ausbau der A1 (s. Anlage 1) sich beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW dafür einsetzen, dass im Bereich Nienberge der höchstmögliche Lärmschutz umgesetzt wird aufgrund der vorgelegten Verkehrsuntersuchung die aktiven Lärmschutzmaßna hmen im Streckenabschnitt AK Münster-Süd bis AK Münster Nord nachgebessert werden und - 4 - V/0777/2013/2 im gesamten Stadtgebiet eine weitere alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung des Ausbaustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht wird. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: (1) Entwurf der modifizierten Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der A1 (Stand 25.11.2013)
Stellungnahme
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Anlage 1 zur Vorlage V/0777/2013/2. Erg. Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster (Stand 25.11.2013) zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 2 Allgemein Kultur- und sonstige Sachgüter (Erläuterungsbericht Punkt 5.7) Im Bereich des geplanten Straßenausbaus befinden sich zwei Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Nördlich des Rastplatzes Pluggenheide liegt die Münstersche Stadtlandwehr (Objekt-Nr. 50-52), südlich des genannten Rastplatzes der Max-Clemens-Kanal (Objekt-Nr. 7). Die Lage der beiden Bodendenkmäler geht aus der bei- gefügten Karte hervor. Bei der Realisierung des Vorhabens im Bereich der beiden Bodendenkmäler sind daher folgende Auflagen zu berücksichtigen. Der Baubeginn ist der Stadt Münster/ Städtischen Denkmalbehörde (Tel. 0251/492-6148; 0171/3383564) oder der LWL-Archäologie für Westfalen vier Wochen vor Baubeginn anzuzei- gen. Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet wer- den. Diese gilt insbesondere für den flächigen Bodenabtrag im Bereich der Münsterschen Stadt- landwehr (Objekt Nr. 51), der nur unter Aufsicht der Städtischen Denkmalbehörde oder der LWL- Archäologie für Westfalen und mit geeigneter Technik durchgeführt werden darf. Der Städti- schen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen muss vor Ort die Möglichkeit gege- ben werden, auftretenden Funde und Befunde zu bergen sowie zu dokumentieren. Die Kosten dafür trägt nach den Bestimmungen des Denkmal- schutzgesetzes der Verursacher (§ 29.1). Für die anderen Bereiche des Straßenausbaus gilt folgender Hinweis: Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je- derzeit neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtli- che Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf- fenheit) entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals 25.11.2013 1 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung unverzüglich der Stadt/ Städtischen Denkmalbe- hörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzei- gen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG NRW unverändert zu erhalten. 3 41+028,8 - 30+450 1 5.1- 5.13 Wildschutzzaun Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtiger zu streichen. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 4 36+536 - 36+739 16 5.6 Lärmschutzanlage Die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Rastplatzes Plugger Heide sollte überprüft werden. Der vorhandene private Lärmschutzwall und die geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplat- zes Plugger Heide bilden keine durchgehende Schutzeinrichtung. Es entsteht aufgrund des Dienstweges eine Öffnung von ca. 60m. Die Aus- wirkungen auf das Baugebiet werden hinterfragt. Gleiches gilt für den östlichen Rand der ent- stehenden Rastplatzerweiterung. Der vorhan- dene private Lärmschutzwall und die geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplatzes Plugger Heide sind so zu gestalten, dass keine Lücke entsteht, und damit ein Schutz der Wohnbevölkerung vor zusätzlichen Lärmim- missionen sicher gestellt wird. 5 36+051 - 35+345 21 5.6-5.8 Lärmschutzanlage Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus- führung des geplanten Lärmschutzwalls be- grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto- ckung zulassen würde. Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent- wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf- tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder- lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. 25.11.2013 2 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im BWV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 6 35+275 – 35+070 29 5.7-5.8 Lärmschutzanlage Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus- führung des geplanten Lärmschutzwalls be- grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto- ckung zulassen würde. Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent- wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf- tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder- lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. 7 34+207 36 5.9 1) Bundesstraße 219 „Aldruper Straße) Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtiger zu streichen. Die Unterhaltungsträgerschaft obliegt der Bundes- republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 25.11.2013 3 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 8 40+470 bis 40+780 12.2.1 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 40+470 bis 40+780 befin- den si ch östlich der Autobahn Kompensations- flächen des Landesbetriebes Straßenbau. Diese dürfen durch den Ausbau der A1 nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden. Gegen eine temporäre Beanspruchung beste- hen aus Sicht der Unteren Landschafsbehörde keine Bedenken sofern die Beeinträchtigungen wieder kompensiert werden und keine Verklei- nerung der bestehenden Kompensationsflä- chen erfolgt. An Hand der Lagepläne ist nicht zuerkennen, ob hier eine dauerhaft Inanspruchnahme von beste- henden Kompensationsflächen erfolgt. 9 36+090 12.2.6 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 36+090 ist auf der Ostseite der Auto bahn eine RKB vorgesehen. Die ge- samte Einrichtung ist so zu verlagern, dass eine Kompensationsfläche der Stadt Münster nicht beansprucht wird. Die hier beanspruchte Fläche ist im rechtskräfti- gen B-Plan 459 „Sprakel nördlich Landwehr (östl. Teilbereich)“ als Kompensationsmaßnahme fest- gesetzt. Diese wird in 2014 realisiert. Der hier ebenfalls vorgesehene Lärmschutzwall wurde bei der Ausweisung berücksichtigt und kann weiter verfolgt werden. Der Bau des RKB beansprucht jedoch die Kompensationsfläche so dass das Becken mit seinen Einrichtungen verlagert werden muss. 10 36+700 12.2.6 Erweiterung der Rastanlagen Sowohl auf der West- wie auch auf der Ostsei- te der A1 sind die Erweiterungsflächen der Rastplätze mit einem Gehölzstreifen von min- destens 10 m Breite landschaftsgerecht einzu- grünen. Für die Eingrünung sind auch Bäume 1. Ordnung zu verwenden für deren Entwick- lung ein ausreichender Raum auf eigenem Grundstück vorhanden sein muss. Mit einer Breite von 5 m ist die derzeitig geplante Eingrünung der erweiterten Rastplätze im Lage- plan dargestellt. Für einen Schutz des Land- schaftsbildes und der Wohlfahrtwirkungen an- grenzender Landschaftsräume verfügt sie damit nicht über ausreichenden Entwicklungsraum. Bei einer Breite von 5 m entwickelt eine Pflanzung keinen Schutz vor den Unruhen des Rastplatzes. Die Bewegungen der KFZ, insbesondere der 25.11.2013 4 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung LKW-Verkehre wirken sich damit unnötig auf den Landschaftsraum aus und verunsichern die Fauna dieses Raumes insbesondere im Winter durch die Lichtkegel vom Rastplatz und die ständigen Be- wegungen. Um dies zu verhindern sind die Ge- hölzstreifen auf mindestens 10 m Breite zu ver- größern sowie mit Bäumen 1. Ordnung zu be- pflanzen. Die Tiefe der Anpflanzungsfläche muss in der Lage sein dauerhaft eine Einbindungsfunk- tion zu übernehmen, ohne dass z. B. aus Rück- sicht auf nachbarschaftliche Belange die Entwick- lung der Straucharten und Bäume durch Rück- schnitt behindert wird. 11 13.2.1 Wassertechnische Unterlagen (Über- sichtsblatt) Grundsätzliche Hinweise Oberflächengewäs- ser, Grundwasser Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind Arbeiten, die so tief in den Boden eindrin- gen, dass sie sich unmittelbar oder mittel- bar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswir- ken können, der Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten an- zuzeigen (Ansprechpartner Herr Klose, Tel. 0251 492 6784). Der Anzeige sind Unterlagen beizufügen in denen die Auswirkungen auf das Grund- wasser, das Absenkverfahren, sowie der Umfang und die Auswirkungen der Absen- kung auf das Umfeld beschrieben werden. Grundsätzlich ist für eine Grundwasserentnahme zur bauzeitlichen Grundwasserabsenkung eine 25.11.2013 5 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Begründung Stellungnahme der Stadt Münster wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8,9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Sind im Rahmen der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung nur geringe Mengen Grundwasser zu entnehmen, kann die Grundwasserentnahme von hier auch als erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz eingestuft werden (Ansprechpartner Herr Klose, Tel. 0251 492 6784). Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden zur Ableitung und Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers Mulden angelegt. Eine hinreichende Dichtheit der Mulden gegenüber dem anstehenden Grundwasser ist in den Unterlagen nicht beschrieben. In Abhängigkeit vom Ver- schmutzungspotential des einzuleitenden Wassers, des Grundwasserstandes und der Wasserdurchlässigkeit der unterhalb der Mulden anstehenden Böden, ist eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwas- sers zu ermitteln und darzulegen. Hierzu sind hydrogeologische Untersuchungen im Bereich der Mulden erforderlich. Sofern ohnehin beabsichtigt ist, die Mulden zum Schutz des Grundwassers abzudichten, bestehen gegen die vorgesehene Planung keine Bedenken. Das über die Böschungen breitflächig ab- geleitete und dort teilweise versickernde 25.11.2013 6 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Begründung Stellungnahme der Stadt Münster Oberflächenwasser darf kein RCL-Material durchströmen. Während der Bauausführung ist dafür Sor- ge zu tragen, dass keine Gewässerverun- reinigungen eintreten. Das Einleiten von Sedimenten ist durch geeignete Maßnah- men zu verhindern. Sofern Schäden in den Gewässern auftreten sind diese zeitnah auf Kosten des Maßnahmeträgers zu be- seitigen. 12 13.2.1 Wassertechnische Unterlagen Blatt Nr: 8 und 9 Im Bereich der Stadtgrenze Münster tan- giert die geplante Baumaßnahme das Überschwemmungsgebiet der Aa. Aus dem Entwurf ist nicht ersichtlich, ob hier- durch Hochwasser-Rückhalteraum verlo- ren geht. Sofern Rückhalteraum verloren geht, ist dieser auszugleichen. Weiterhin ist zu beachten, dass im Überschwem- mungsgebiet kein RCL-Material eingebaut werden darf. 13 Unter- lage 11 11.2 Blatt 1 - 2 Lärmtechnische Un- terlagen Grundsätzliches zum Lärmschutz Die Verwendung von offenporiger Asphalt- deckschicht (OPA) auf Höhe der Ortschaft Sprakel (34+500 bis 36+900) als aktive Schall- schutzmaßnahme wird ausdrücklich begrüßt. Die OPA führt flächendeckend zu gleichblei- benden Pegelminderungen in der Ortschaft Sprakel, die Dämpfungswirkung von Lärm- schutzwällen und -wänden nehmen hingegen 25.11.2013 7 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung mit der Entfernung zur Autobahn ab. Die OPA gewährleistet somit, dass auch an Wohnge- bäuden in größerer Entfernung zur Autobahn, im Planzustand mit Lärmschutzmaßnahmen Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. Ein Lärmschutzgutachten ist auch für den Bereich Kinderhaus z u erstellen. Ausdehnung des Bereiches mit Flüsterasphalt Im südlichen und nördlichen Anschluss zur Ortslage Sprakel befinden sich einzelne Wohn- gebäude im Außenbereich, die über dem nächt- lichen Schwellenwert des enteignungsgleichen Eingriffs liegen (Aldruper Straße 77/77a im Nor- den und Am Max-Klemens-Kanal 216 im Sü- den) bzw. im Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle von nachts 60 dB(A) (jeweils weitere 4 Wohngebäude im Norden und Süden Obj.-Nr. 335, 337, 338, 427, 345, 346, 383, 384). Für die beiden Wohngebäude, die über dem enteignungsgleichen Schwellenwert liegen, sind im Gutachten Kosten für aktiven Lärmschutz (Wand) aufgeführt. Es ist die Frage, ob durch eine Verlängerung der Teilstrecke mit OPA-Straßenbelag nach Norden und Süden nicht geringere Kosten für aktiven Schallschutz entstehen würden. Der Schallschutz würde an den oben genannten acht weiteren Wohnge- bäuden ebenfalls zu Pegelminderungen führen. Es soll daher eine weitere Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Aus- 25.11.2013 8 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung baustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht werden. Die Verwendung von offenporiger Asphalt- deckschicht (-5dB(A)) wird für den gesam- ten Ausbaubereich Münster Nord gefordert. Die Lärmschutzmaßnahmen (ggfls. aktiv) im Außenbereich sind so zu gestalten, dass die verfassungsmäßige Zumutbarkeits- schwelle nachts eingehalten wird. Beurteilungspegel für B-Plan Gebiet 459/559 „Nördlich der Landwehr“ (westlicher und östli- cher Teil) Die Baufelder der Bebauungspläne sind in das Planfeststellungsverfahren als Immissionsorte mit einzubeziehen. Abwägung der planbedingten Verkehrszunah- men außerhalb des baulichen Eingriffs In Folge der Baumaßnahme wird eine verkehrliche Belastung von ca. 84.000 Kfz/Tag für das Jahr 2025 prognostiziert und das Verkehrsaufkommen liegt damit 10.000 Kfz/Tag über den Prognosen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 zum Ausbau der BAB1 zwischen AK Münster Süd und AS Münster Nord. Da die Zunahme des Verkehrs in dem südlich angrenzenden 25.11.2013 9 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) Lfd. Nr. Absc hnitt Nr. im LBP Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung Teilstück der BAB1 daher mehr als unerheblich sein wird und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen planfestgestellten Straßenbauvorhaben und erwarteter Verkehrszunahme außerhalb dieses Straßenabschnitt besteht, ist die dortige Verkehrszunahme in die Abwägung einzustellen (siehe hierzu BVerwG 17.03.2005, 4 A 18.04). 14 Unter- lage 14 Luftschadstoff- gutachten Überschreitungen der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind auch unter konservativen verkehrlichen Annahmen im Umfeld des Ausbaus der BAB1 nicht zu erwarten, daher bestehen keine Bedenken. 25.11.2013 10 Modifizierte Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 (Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 25.11.2013 11 Lfd. Nr. Abschnitt Nr. im GEV Plan- Nr. Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 15 039+276 0+00 156.01 159.01 10.1 Gasselstiege Im Bereich der Querung der Gasselstiege ist auf der Ostseite der Fahrbahn die vorüberge- hende Inanspruchnahme von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Münster Flur 83 Nrn. 50 und 51 vorgesehen. Es sind ent- sprechende Vereinbarungen zu treffen. 16 36+090 10.6 Regenklärbecken Im Bereich der Brücke über die A1 mit der Straße Landwehr in Sprakel ist ein Regenklär- becken auf dem städtischen Grundstück Ge- markung St.Mauritz Flur 57 Nr. 53 vorgesehen. Die gesamte Einrichtung ist zu verlagern (sh. auch lfd. Nr. 9). In diesem Bereich sind auch vorübergehende Inanspru chnahmen vorgesehen, die einer ver- traglichen Regelung bedürfen. Das Grundstück ist für Ausgleichsmaßnahmen gebunden. Die zu erwerbenden bzw. vorübergehend in An- spruch zu nehmenden Flächen sind verpachtet. 17 10.6 Landwehr Unmittelbar südlich der Brücke A1/ Landwehr befindet si ch auf der Ostseite der Fahrbahn auf dem Grundstück Gemarkung St.Mauritz Flur 55 Nr. 65 ein Lärmschutzwall. Zum Zwe- cke der Schüttung und Bepflanzung ist mit der Fa. Strabag ein Gestattungsvertrag abge- schlossen worden. 18 034+033 068.01 10.8 Sprakelweg Bei der vorübergehenden in Anspruch zu nehmenden Teilfläche des Grundstückes Ge- markung St.Mauritz Flur 42 Nr. 61 ist sicher zu stellen, dass die Anfahrbarkeit des Hauses Sprakelweg 19 auch während der Bauarbeiten gewährleistet ist. Der Eingriff in den Baum- /Strauchbestand entlang des Weges ist so gering wie möglich zu halten. 19 Der Transport des Abraums wird nicht über städtische Straßen geführt, sondern ist über die Autobahn A1 zu organisieren. Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 1 (7) 2 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 2 (7) 9 4 16 17 10 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 3 (7) 6 5 3 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 4 (7) 7 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 5 (7) 8 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 6 (7) 15 Anhang 1 zur Stellungnahme der Stadt Münster Blatt 7 (7) 18
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Aldruper Straße 77
- Sprakelweg 19
- Am Max-Klemens-Kanal 216
- Pluggenheide
- Gasselstiege
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0777/2013/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37