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3352/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vorschlag neutrale Sprache, Aktenzeichen 131/25

Mitteilung Ausschuss 27.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 15.12.2025, TOP 7.2.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

465 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2025 
 3352/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vorschlag neutrale Sprache, 
Aktenzeichen 131/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2840 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 131/25 23.09.2025 
Ihr Schreiben – „Vorschlag neutrale Sprache“ 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.09.2025, in dem Sie einen Vorschlag zur Ver-
wendung einer neutralen Sprache bei der Stadtverwaltung Köln machen und fragen, 
wie Ihr Vorschlag für die städtischen Mitarbeitenden umgesetzt werden kann.  
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksver-
tretungen der Stadt Köln bearbeitet Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 
Gemeindeordnung NRW. Diese müssen „Angelegenheiten der Gemeinde“, also sol-
che der örtlichen Gemeinschaft, betreffen. Für Ihr Anliegen ist die Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden örtlich und sachlich nicht zuständig (§ 14 Absatz 4 a) 
Hauptsatzung der Stadt Köln). 
§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) regelt, dass die Amtssprache Deutsch ist. 
Es handelt sich bei diesem Gesetz um ein Bundesgesetz. 
Mit der Einheitlichkeit der Rechtschreibung der deutschen Sprache beschäftigt sich - 
und ist für dessen Wahrung offiziell beauftragt - der Rat für deutsche Rechtschreibung 
(Über den Rat).  
Wie die amtliche Sprache Deutsch ausgestaltet ist, orientiert sich am amtlichen Regel-
werk - entwickelt durch den Rat für deutsche Rechtschreibung.  
Unter dem Link Arbeitsgrundlagen und insbesondere unter Statut des Rats für deut-
sche Rechtschreibung erhalten Sie viele Informationen zu den Aufgaben des Rates 
und seiner Legitimation. Im Statut ist nachlesbar, dass die Vorschläge des Rates 
durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen Bindung für Schule und Verwal-
tung erhalten.

Seite 2/2 
Sofern Sie Ihren Vorschlag weiterverfolgen möchten, können Sie sich an diesen Rat 
wenden Service und Kontakt . 
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen ha-
ben, können Sie sich gerne an Frau Shepperson oder mich wenden.  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement bedanke ich mich und verbleibe 
 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

1412 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 9. September 2025 07:50 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Vorschlag neutrale Sprache 
 
Guten Morgen zusammen,  
 
ich habe eine Idee für die Stadt und die Menschen die hier leben und arbeiten.  
 
Das Meer, Der Ozean, Die See. Das Auto, Der Bus, Die Bahn. Deutsch ist eine schwere Sprache. Dazu 
kommt unser Bemühen, die Sprache geschlechtergerecht zu machen. Ein wichtiges und berechtigtes 
Anliegen, was aber dem Ziel der geringen Zugangshürden manchmal entgegen stehen kann.  
 
Wir haben das Glück, dass Deutsch ein neutrales Geschlecht anbietet. Im Gegensatz zu Französisch, 
Spanisch und anderen, haben wir ein Neutrum. Wir können also, wie im Englischen, das Neutrum 
verwenden.  
Beispiele: Das Auto, das Bus, das Straßenbahn. Das Fensterbrett, das Blume, das Blumentopf. Ich 
kann das Text noch um weitere Beispiele ergänzen um das Verständnis zu vertiefen.  
Das Anrede: Professor Dumbledore und Professor Mcgonagall. Die selbe höfliche Anrede.  
 
Ich glaube, dass es das Leben für die nicht muttersprachlich kölschen Angestellten der Stadt 
erleichtern würde, wenn wir Erlauben würden, neutrale Sprache zu verwenden.  
 
 
 
 
Meine Frage an Sie: was müsste passieren, damit die Stadt uns Angestellten neutrale Sprache 
erlaubt?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Viele Grüße 
Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
3352/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2025
Erstellt
25.11.2025 08:13