V/0431/2008
Bebauungsplan Nr. 520 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0431-2008-Anlage-Plangebiet.pdf
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0431/2008 Bebauungsplan Nr. 520 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0431/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 520: Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Steinfurter Straße / York- Ring / Gasselstiege ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener bzw. vertragsgebundener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflä- chen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung: Münster Flur 70, Teil des Flurstücks 974 Flur 71, Flurstück 739, Teil des Flurstücks 740 II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Rat hat mit der Vorlage V/0964/2007 eine EU-weite Ausschreibung des städtischen Grund- stücks „ehem. TÜV-Areal“ unter Anhalt bestimmter formaler und inhaltlicher Maßgaben zur städte- baulich und stadtstrukturell wichtigen Entwicklung im nordwestlichen Eingangsbereich der Innen- stadt eingeleitet. Vorlagen-Nr.: V/0431/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Husmann Ruf: 492 61 20 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0431/2008 Wesentliche städtebauliche Planungsziele waren und sind: - Realisierung eines hochattraktiven Büro- und Dienstleistungsstandortes im Ein- gangsbereich der nordwestlichen Innenstadt - Gestaltung einer repräsentativen, ur- banen „Adresse“; - Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung auf einem vormals gewerblich genutzten Brachstandort - qualitative Aufwertung des gesamten umgebenden Stadtquartiers; - Realisierung eines Bauvorhabens, welches der hervorgehobenen Lage des Stand- ortes durch standortangemessenen, modernen Städtebau und anspruchsvolle, sen- sible und zeitgemäße architektonisch-gestalterische Ausprägung Rechnung trägt - eine größere Höhenentwicklung ist hierbei bewußt nicht ausgeschlossen. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens hat di e Verwaltung empfohlen, die Vergabeentschei- dung zugunsten eines Bieters zu treffen und das st ädtische Grundstück auf Basis des dem Gebot zu Grunde liegenden Nutzungs- und Entwurfskonzepts, welches die o.g. Zielsetzungen erfüllt, entsprechend zu veräußern (vgl. Vorlage V/0435/2008 an den Rat). Wesen der Grundstücksausschreibung war die Abgabe von Geboten in Kombination mit einer be- stimmten städtebaulich-stadtgestalterischen Lösung für das Grundstücksareal. In der Ausschrei- bung bekundete die Stadt Münster insofern bereits ihre Bereitschaft, i.S. einer optimalen städte- baulich-stadtgestalterischen Lösung in Verbindung mit einem stadtstrukturell sinnvollen Nutzungs- konzept das aktuell bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 379) im Rahmen einer Ände- rung/Neuaufstellung des Bebauungsplans - zielorientiert und vorhabenbezogen - anzupassen. Vorbehaltlich der zu treffenden Vergabeentscheidung ist insofern der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen für ein Bauvorhaben mit ff. wesentlichen Elementen: - Nutzungskonzept: hochwertige Büro- und Dienstleistungsnutzungen, untergeordnet und kleinteilig „dienende“ Nutzungen für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie; - Städtebauliches Konzept: Realisierung einer II-geschossigen Basisbebauung mit einer städtebaulichen Akzentuierung des Standortes durch einer XVI-geschossige, ellipsenförmi- gen Hochbebauung (Bauhöhe 56 m über umgebenden Gelände); - Erschließungskonzept: Bau einer Tiefgarage (ca. 310 Stellplätze) mit Zu-/Abfahrten, gleichberechtigt je zur Gasselstiege und zur Steinfurter Straße hin orientiert. Dieses zielgerichtete, gleichwohl unter allen Abwägungsvorbehalten stehende Bebauungsplan- neuaufstellungsverfahren würde mit dem Abschluss eines Durchführungsvertrages (Städtebauli- chen Vertrages) öffentlich-rechtlich flankiert. Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 379 „Grevener Straße/Steinfurter Straße/ York-Ring“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 520 tritt dieser Plan, soweit er vom neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. I. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Steinfurter Straße
- Grevener Straße
- York-Ring
- Gasselstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0431/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37