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V/0723/2020

Anmietung von Lagerfläche am Lütkenbecker Weg 10 zur anteiligen Nutzung durch das Sozialamt

Vorlagen 22.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 57

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2887 Zeichen

Anlage A zur V/0723/2020 
 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster betreibt derzeit rund 40 Standorte mit Übergangseinrichtungen für die Unter-
bringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen. Um die Gebäude mit den notwendigs-
ten Möbeln und Einrichtungsgegenständen herzurichten, ist es erforderlich, dauerhaft größere 
Mengen an Ausstattungsgegenständen zentral vorzuhalten, um sie bedarfsgerecht auf die Ein-
richtungen zu verteilen. Dazu soll geeignete Lagerfläche angemietet werden 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die soziale Betreuung der Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen soll Menschen helfen, 
den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu 
entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten 
Wohnungsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die angemessene Ausstattung der städti-
schen Einrichtungen ein. Sie sind daher für eine soziale Balance in der Stadtgesellschaft wichtig, 
wenn es gelingt, die dort lebenden Menschen einzubinden. 
 
Finanzierung (wird in einer Vorlage des Amts für Immobilienmanagement geregelt) 
Produktgruppe: 0502 / 0503 Sicherung des Lebensunterhalts / Sicherung besonde-
rer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Kommunen haben nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlin-
ge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. 
Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz sind sie zur Abwendung einer bestehenden Wohnungslosig-
keit rechtlich verpflichtet. Sie müssen betroffenen Menschen ein Obdach zur Verfügung stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden u. a. die Querschnittsthemen Migration und Inklusion behandelt. Neben 
der vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter und wohnungs-
loser Menschen, rücken die Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Ver-
sorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- 
oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen.

Beschlussvorlage

4793 Zeichen

V/0723/2020 
V/0723/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anmietung von Lagerfläche am Lütkenbecker Weg 10 zur anteiligen Nutzung durch das 
Sozialamt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Gebäude Lütkenbecker Weg 10 Lagerfläche im Umfang von 
ca. 900 m²  für das Sozialamt zur Lagerung von Material für den Betrieb und die Betreuung der  
städtischen Wohnungslosen- und Flüchtlingseinrichtungen anzumieten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen können einer parallel zu beratenden nicht öffentlichen Vorlage des 
Amts für Immobilienmanagement entnommen werden. 
 
Begründung: 
 
1. Die Ausgangslage 
 
Derzeit nutzt das Sozialamt Lagerflächen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne an der Roxeler Stra-
ße 340. Mit der Entwicklung der Konversionsflächen durch die Entwicklungsgesellschaft KonvOY 
GmbH ist eine weitere Nutzung nicht mehr möglich. Im Rahmen der notwendigen Erschließungs- und 
Abbruchmaßnahmen auf dem Areal der Oxford-Kaserne ist der Abriss der bisher genutzten Gebäude 
erforderlich, ab November 2020 ist damit zu rechnen, dass die Zugänglichkeit nicht mehr gewährleis-
tet ist. Daher ist es erforderlich, neue Lagerflächen zur Deckung der aktuellen Bedarfe zu schaffen. 
 
 
Sozialamt 
 
22.07.2020 
 
Ihr Ansprechpartner: 
Herr Stritzke 
Telefon: 492-5031 
Stritzke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0723/2020 
2. Die aktuelle Situation 
 
Das Sozialamt ist zuständig für die Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen. 
Zu diesem Zweck werden derzeit rund 40 Standorte mit Übergangseinrichtungen zur Unterbringung 
der beschriebenen Personengruppen betrieben.  
 
Um eine Unterbringung gewährleisten zu können, ist es erforderlich, die Gebäude mit den notwendi-
gen Möbeln und Einrichtungsgegenständen herzurichten und die betreffenden Personen mit einer so 
genannten Erstausstattung zu versorgen. Daher ist es notwendig, dauerhaft größere Mengen an Aus-
stattungsgegenständen vorzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Küchen, Betten, Kinderbetten, 
Stühle, Spinde, Waschmaschinen und Trockner, aber auch Geschirr, Besteck, Matratzen, Decken, 
Bettzeug und viele weitere Haushaltsgegenstände. Zusätzlich werden Materialien zur Aufrechterhal-
tung eines reibungslosen Betriebs der Übergangseinrichtungen vorgehalten, u. a. Reinigungs- und 
Desinfektionsmittel, Farben, Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Laubsauger, Freischneider, Ket-
tensägen, Heckenscheren. Das derzeitige Lager umfasst ca. 1.400 m².  
 
3. Der Bedarf 
 
Durch die sinkenden Zuweisungszahlen geflüchteter Menschen ist auch der Bedarf an Lagerfläche für 
diese Zielgruppe gesunken. Gleichzeitig steigt die Zahl wohnungsloser Menschen in der Stadt Müns-
ter an. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit einer Lagerfläche von 900 bis 1.000 m² auch künfti-
ge Bedarfe dauerhaft abgedeckt werden können. 
 
Die Stadt Münster verfolgt sowohl bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen als auch von 
wohnungslosen Menschen ein dezentrales Konzept mit Einrichtungen, die über das Stadtgebiet ver-
teilt sind. Ein zentral gelegenes Lager, wie das Gebäude am Lütkenbecker Weg 10, würde sich posi-
tiv auf die Logistik und insbesondere auf die Wegstrecken für die Verteilung des Materials auswirken. 
Das Lager des Sozialamtes wird täglich genutzt. Um die Be- und Endladearbeiten zu erleichtern, ist 
ein Gabelstapler im Einsatz. Die technischen Anforderungen an ein Lager, wie z. B. ein Starkstrom-
anschluss, eine ausreichende Beleuchtung, ein Wasseranschluss, Trockenheit und Frostsicherheit 
und eine LKW-Zufahrt müssen gewährleistet sein. 
 
4. Die Lösung 
 
Die Halle am Lütkenbecker Weg 10 kann alle dargestellten Bedarfe für das Sozialamt abdecken. 
Gleichzeitig kann die  bisherige Anmietung der Hallen auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-
Kaserne entfallen und dort der Weg für die anstehenden Erschließungsmaßnahmen frei gemacht 
werden. 
 
Die neue Lagerhalle bietet mit ca. 2.500 m² Gesamtfläche auch die notwendigen Flächen, um gleich-
zeitig Bedarfe der Feuerwehr und des Sportamtes zu decken. Zu deren Anmietung werden den je-
weils zuständigen Gremien parallel weitere Vorlagen zur Beratung vorgelegt. Zusammenfassend 
werden die gesamten Anmietungen und deren finanzielle Auswirkungen in einer nichtöffentlichen Be-
schlussvorlage des Amts für Immobilienmanagement dargestellt, die gleichzeitig beraten wird. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 63 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 57 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lütkenbecker Weg 10

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Details

Aktenzeichen
V/0723/2020
Typ
Vorlagen
Datum
22.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37