0503/2024
Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet N22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache"
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um die naturschutzfachliche Planung für die Pflege und Entwicklung eines Naturschutzgebiets, die höchste Schutzgebietskategorie im Kölner Stadtgebiet. Die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans setzt bestimmte fachliche Qualifikationen und Fachwissen voraus. Da dies nicht von Laien in ausreichendem Maße erwartet werden kann, erfolgt die Planung zur Gestaltung des genannten Gebiets ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Maßnahmenkarte für das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“
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Plan 3: MASSNAHMEN PEPL N22 Baadenberger Senke Köln 1 L 3 Grenze des NSG 22 um Erweiterung der NSG-Grenze Entwicklung / Pflege einer Glatthafer-Wiese bzw. eines Grünlandes durch Beweidung Erhaltung von Sonderstandorten (Mahd 2-schürig) Optimierung von Fettwiesen (Mahd 2-schürig) Erhaltung einer Grünlandbrache Anlage und Pflege eines Rasenweges Entfernung der Spätblühenden Traubenkirsche Rodung von Birkenaufwuchs Sukzession zum Wald verhindern Entfernung der Fische Freihalten der Teiche und Tümpel | | | | N v mu | | Bu Anlage von Tümpeln ED] Baden/Angeln unterbinden Pflege- und Entwicklungsplan NSG 22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" Köln NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln Friedrich-Ebert-Str. 49, 50996 Köln Auftraggeber: Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2 | 50679 Köln Plan 3: MASSNAHMEN Maßstab bei Plangröße A3: 1:8.500 Bezugsgröße: 1:3.000 Bearbeitung: Bernhard Sonntag, NABU Naturschutzstation Leverkusen - Köln Datum: 15.01.2024 Sa NABU Naturschutzstation Leverkusen - Köln Die Oberbürgermeisterin |3* Stadt Köln
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/1
Vorlagen-Nummer
0503/2024
Stand: 06.05.2025
Sachstandsbericht
Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet N22 "Baadenberger Senke,
Stöckheimer See und Große Laache"
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte
des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke,
Stöckheimer See und Große Laache“ zur Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz -,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der
Maßnahme einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplans bei der Fort-
schreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen.
Das Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird die notwendigen Aufwendungen
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des zugewiesenen
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der am 13.06.2024 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschlossene Pflege- und Ent-
wicklungsplan für das Naturschutzgebiet N 22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und
Große Laache“ (Beschlussvorlage 0503/2024) empfiehlt als eine von mehreren Maßnahmen
die extensive Ganzjahresbeweidung der etwa zehn Hektar großen Grünlandbrache mit Robust-
rindern.
Diese wird nun im Rahmen eines Beweidungsprojekts in Zusammenarbeit mit der NABU Na-
turschutzstation Leverkusen-Köln und einem erfahrenen Beweider durchgeführt. Ziel der exten-
siven Beweidung ist es, die Ausbreitung von Sträuchern und Bäumen auf der Grünlandbrache
zu verhindern. Auf diese Weise soll das Offenland und damit der Lebensraum vieler gefährdeter
Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben.
Im Winter und Frühjahr 2024/2025 erfolgten bereits vorbereitende Maßnahmen für die exten-
sive Beweidung der Grünlandbrache. Dazu gehörte unter anderem die Rodung von Brombee-
ren in Teilbereichen unter artenschutzrechtlichen Vorgaben. Diese war notwendig, um im An-
schluss den Elektrozaun für die Beweidung zu errichten und den zaunbegleitenden Rundweg
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zu realisieren.
Nach Abschluss der Flächenvorbereitung soll die Beweidung mit drei bis fünf Heckrindern vo-
raussichtlich im Mai dieses Jahres starten. Spätere Anpassungen in der Besatzdichte sind je
nach Entwicklung der Vegetation möglich. Die Tiere sollen ganzjährig auf der Fläche weiden
und müssen in der Regel kein zusätzliches Futter erhalten. Die Versorgung mit Wasser ist ge-
sichert.
Heckrinder sind eine Robustrinderrasse mit langen Hörnern. Zur Vermeidung von Konflikten mit
den Rindern darf die beweidete Fläche nicht von Menschen und Hunden betreten werden.
Durch einen Rundweg entlang des Zauns kann das Gebiet weiterhin für einen Spaziergang
genutzt werden. Die Bevölkerung wurde bereits durch einen Presseartikel über den erfolgten
Zaunbau und die bevorstehende Umsetzung des Beweidungsprojekts informiert.
Die Beweidung soll unter anderem durch ein Monitoring des Arbeitskreises für Entomologie des
NABU Stadtverbands Köln begleitet werden. So kann der Effekt der Beweidung auf die Arten-
vielfalt an Insekten, insbesondere Laufkäfer, erfasst werden. Darüber hinaus sollen über meh-
rere Jahre hinweg auch Kartierungen von Pflanzen und Vögeln vorgenommen werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 0503/2024 Freigabedatum 23.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet N22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ zur Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz -, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplans bei der Fort- schreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Das Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird die notwendigen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 06.05.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 31.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 64.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Naturschutzgebiet „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ (N22) liegt im Westen des Kölner Stadtgebiets am nordwe stlichen Siedlungsrand von Köln -Bock- lemünd/Mengenich (siehe Abb. 1). Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 74 ha und ist ur- sprünglich aus einem Komplex dreier Kiesgruben hervorgegangen. Eine der Kiesgruben wurde verfüllt und ist heute als Offenland/Grünlandbrache erhalten. Eine andere Kiesgrube wurde zum „Stöckheimer See“ entwickelt und die dritte ehemalige Kiesgrube ist als „Baadenberger Senke“ heute noch als Kiesgrube zu erkennen. 3 In dem Naturschutzgebiet sind insgesamt drei Seen, zwei Teiche, temporäre Tümpel und Schilf- Bestände an den Gewässerufern der dauerhaften Gewässer zu finden. Außerdem beinhaltet das Gebiet Offenlandbereiche (insbesondere in der Grubensohle der Baadenberger Senke) mit wenig Gehölzaufkommen, eine Grünlandbrache (ca. 10 h a), entbuschte Bereiche, Einzelge- hölze, Gehölzbestände und kleinflächige Ackernutzung (siehe Abb. 1). Das Gebiet ist strukturreich und enthält mehrere ökologisch hochwertige Biotope, darunter sind ein FFH-Lebensraumtyp (FFH-Lebensraumtyp 3150 „Natürliche eutrophe Seen“, FFH = Flora- Fauna-Habitatrichtlinie) sowie Lebensraumtypen gemäß LANUV (siehe Abb. 2). Entsprechend der Vorgabe des Landschaftsplans und zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Biotope wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet erstellt. Die meisten Flächen im Naturschutzgebiet sind ungenutzt und liegen brach. Davon ausgenommen sind klei- nere nördlich liegende Ackerflächen und Wiesen. Bis 2016 wurde die Grünlandbrache (zwi- schen Stöckheimer See und BAB) sehr extensiv durch eine Hütebeweidung mit Schafen ge- pflegt. Seit 2017 wird die Grünlandbrache auf 8 ha zweimal im Jahr gemäht. 4 Hinsichtlich der Flora und Fauna zeichnet sich das Gebiet durch einen insgesamt mittleren öko- logischen Wert aus. Es wurde eine Reihe von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (u.a. Echtes Tausendgüldenkraut, Bienen-Ragwurz, Goldammer, Rohrammer) kartiert. Aufgrund verschie- dener Beeinträchtigungen ist das ökologische Potential der Fläche jedoch nicht ausgeschöpft. Beeinträchtigungen im betroffenen Naturschutzgebiet bestehen durch Verbuschung der Offen- bereiche, die Ausbreitung von Landreitgras durch selektives Fraßverhalten der Schafe und aus- bleibende Mahd, Sukzession zu Wald, Spätblühende Traubenkirsche, Fischbesatz und anthro- pogen bedingte Störungen. Insbesondere nach der Umstellung der Pflege der Grünlandbrache von extensiver Stoßbeweidung zu Mahd haben Störungen durch Menschen und ihre freilaufen- den Hunde zugenommen. Durch eine angepasste Pflege und die Vorbeugung weiterer anthropogener Störungen ist die Herstellung einer höheren ökologischen Wertigkeit der Vegetation sowie die Ansiedlung weite- rer gefährdeter Tierarten möglich. Diese werden im Pflege- und Entwicklungsplan als Leit- und Zielarten genannt. Leitarten zeigen als Bioindikatoren die ökologische Wertigkeit des untersuch- ten Gebiets an und können zur Einschätzung des Erfolgs- oder Misserfolgs der vorgesehenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dienen. Leitarten (u.a. Kreuzkröte, Blauflügelige Ödland- schrecke, Klappergrasmücke) kommen bereits im Untersuchungsgebiet vor und sie müssen auch zukünftig, bei Realisierung des Pflege- und Entwicklungsplans, erhalten bleiben. Zielarten haben ebenfalls hohe Lebensraumansprüche, kommen bisher aber noch nicht im Gebiet vor. Ihre Ansiedlung wird angestrebt (z.B. Feldlerche, Neuntöter, Schachbrett). Zur Zielerreichung der im Pflege- und Entwicklungsplan genannten Leit- und Zielarten (insbe- sondere Offenlandarten) werden die folgenden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Abbildung 1: Beispielhafte Biotoptypen im Naturschutzgebiet: FFH-Lebensraumtyp 3150 „Natürliche eutrophe Seen“ (a), Schilf-Bestand innerhalb der Baadenberger Senke (b), Tümpel innerhalb der Baadenberger Senke (c), Offenbereich innerhalb der Baadenberger Senke (d), Kleingehölze (e) und Grünlandbrache (f). a) c) e) f) d) b) 5 vorgeschlagen (siehe Maßnahmenkarte in der Anlage): Entwicklung/Pflege einer Glatthafer-Wiese bzw. eines Grünlandes auf der Grünlandbra- che durch extensive Ganzjahresbeweidung mit Rindern (insbesondere Robustrassen) auf einer Fläche von etwa 8 ha. Die Beweidung soll mit einer Besatzstärke von 0,5 Großvieheinheiten je Hektar (GVE / ha) beginnen und ggf. angepasst werden. Durch die extensive Ganzjahresbeweidung entsteht ein Mosaik an kurzrasigen und höherwüchsi- gen Teilbereichen von dem Leit- und Zielarten profitieren. Erhaltung einer Grünlandbrache. Der Übergangsbereich zwischen der „noch“ Grünland- brache und Hecke ist durch starke Verbuschung und Dominanz von Landreitgras nicht mehr sinnvoll als Wiese zu entwickeln. Daher ist dort der Status Quo zu erhalten, auch damit die dort brütenden Vogelarten ihre Bruthabitate behalten. Erhaltung von Sonderstandorten durch Pflegemahd, u.a. zur Bekämpfung von Landreit- gras, um die Lebensräume der Leitarten Kreuzkröte, Blauflügelige Ödlandschrecke so- wie der Bienen-Ragwurz zu erhalten. Optimierung der Fettwiesen zu krautreicheren Wiesen durch Reduktion der Obergräser. Sukzession zum Wald verhindern, um die Habitatansprüche der dort vorkommenden gefährdeten Vogelarten zu erhalten. Dafür sollen größere Bäume geringelt und einige Sträucher auf den Stock gesetzt werden. Entfernung der Spätblühenden Traubenkirsche (Neophyt) durch Ringelung. Rodung von Birkenaufwuchs zur Erweiterung des kleinflächigen Offenlandes auf der Grubensohle in der Baadenberger Senke. Entfernung der Fische aus einem Teich in der Baadenberger Senke zur Förderung von Amphibien und Libellen sowie der submersen Vegetation. Freihalten der Teiche und Tümpel, um geeignete Habitate für Amphibien und Libellen zu erhalten und zu entwickeln. Anlage von größeren, tieferen Tümpeln (je ca. 100 m2) in der Baadenberger Senke zur Förderung von Amphibien und Libellen. Besucherkonzept, um das Betreten der Baadenberger Senke sowie der Grünlandbrache zu verhindern, u.a. durch Anlage eines randlich verlaufenden Rasenwegs auf der Grün- landbrache und dadurch Schaffung eines Rundwegs. Erweiterung des Naturschutzgebiets um den kompletten südlichen See. Flächenankauf, da sich nur ein Teil der Flächen im städtischen Eigentum befindet. Zur Finanzierung der genannten Pflegemaßnahmen wurden in grober Kostenschätzung Mittel für einmalige Maßnahmen und wiederkehrende Maßnahmen berechnet. Die Kostenschätzung für einmalige Maßnahmen beträgt ca. 31.000 Euro brutto (u.a. Errichtung eines Zauns, Aufstel- len von Informationstafeln, Entfernung von Fischen aus einem Teich, Anlage neuer Tümpel, Rodung von Birkenaufwuchs) und die Kosten für wiederkehrende Pflegemaßnahmen liegen bei ca. 64.000 Euro brutto (u.a. Erhaltung von Sonderstandorten, Beweidung, Freihaltung der Tei- che und Tümpel, Erhaltung der Grünlandbrache, Verhinderung der Sukzession zu Wald, Pflege des Rasenwegs). Die Maßnahmenumsetzung soll sukzessive über mehrere Jahre verteilt erfol- gen und aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Möglichkeiten einer Förderung, bei- spielsweise über die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa), werden geprüft. Zur Erfolgskontrolle der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Bestände der Leit- und Ziel- arten im mehrjährigen Rhythmus regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem ist die Entwicklung der Vegetation regelmäßig zu erfassen. Finanzierung: Die Umsetzung der Maßnahme beginnt voraussichtlich im Jahr 2025. Die Maßnahme erfordert einmalige Aufwendungen in Höhe von rd. 31.000 € in 2025 sowie ab 2026 wiederkehrende Pflegeaufwendungen in Höhe von jährlich rd. 64.000 €. Die Finanzierung 6 erfolgt aus den im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung im Teilergeb nisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorgesehenen Aufwendungen. Das Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird die notwendigen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage Anlage 2 Maßnahmenkarte für das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0503/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 02.02.2024 09:24