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V/0714/2014

Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz

Vorlagen 06.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 31.1.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0714_2014_Anlage_a-r-0003-2014[1]

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Ansehen

V_0714_2014_Anlage_V_0230_2014

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Ansehen

Beschlussvorlage

12231 Zeichen

V/0714/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
28.10.2014 Integrationsrat Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt , ab Spätsommer 2015 regelmäßige, zunächst jährliche 
Arbeitsmarktkonferenzen einzuberufen, die sich mit der aktuellen, aber auch langfristigen 
Arbeitsmarktsituation in Münster mit dem Ziel befassen, kurz -, mittel - und langfristige 
Handlungserfordernisse für eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschließen und mögl i-
che Handlungsansätze aufzuzeigen. 
2. Teilnehmende der Arbeitsmarktkonferenzen auf der Vermittlungs - bzw. Angebot sseite 
sind nebe n den Mitgliedern des Beirats des Jobcenters Münster die arbeitsmarktpolit i-
schen Sprecherinnen und Sprecher aus dem für Arbeitsförderung zuständigen Au s-
schuss, VertreterInnen der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer, 
der zuständige Beigeo rdnete für den Bereich Arbeitsförderung sowie der Oberbürge r-
meister der Stadt Münster. 
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf der Basis der bis 2017 gemachten Erfahru n-
gen dem für Arbeitsförderung zuständigen Ausschuss zu berichten und einen Vorschlag 
für das weitere Prozedere zu machen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die mit der Durchführung der Arbeitsmarktkonferenzen entstehenden finanziellen Auswirku n-
gen durch Personalkosten (gesamt etwa 4.000,00 €) und Sachkosten (etwa 500,00 €) werden 
aus dem jäh rlichen Personal- und Sachkostenbudget des Jobcenters Münster getragen und 
entsprechend in der Planung der Haushaltsmittel berücksichtigt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0714/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0714/2014 
Darüber hinaus entstehen antragsabhängig Kosten in der Produktgruppe 0102 für Entschäd i-
gungszahlungen an Mandatsträger.

- 3 - 
V/0714/2014 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
 
Den Antrag der FDP -Ratsfraktion „Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen – regel-
mäßige Arbeitsmarkt -Konferenz einberufen“ aufgreifend, hat der Hauptausschuss am 
02.04.2014 mehrheitlich auf der Grundlage der Vorlage V/ 0230/2014 die Verwaltung mit der 
Prüfung der Notwendigkeit der Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz unter Berücksicht i-
gung der bestehenden Netzwerke beauftragt. Mögliche Zielsetzung einer solchen, in regelm ä-
ßigen Abständen tagenden Arbeitsmarktkonferen z, die sich mit der akt uellen, aber auch der 
langfristigen Arbeitsmarktsituation in Münster befasst, könne es sein, kurz -, mittel- und lang-
fristige Handlungserfordernisse für eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschließen und mög-
liche Handlungsansätze auf zuzeigen. Doppelstrukturen sollten in jedem Fall vermieden we r-
den. 
 
Ausgangspunkt der Überlegungen war es, für die Einrichtung einer Arbeitsmarktkonferenz 
einerseits weitgehend vorhandene Netzwerkstrukturen zu nutzen und andererseits gleichzeitig 
die Konferenz inhaltlich in den Steuerungsprozess von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für 
Arbeitsuchende (SGB II, V/0980/2013) einzubetten. Im Folgenden werden die wesentlichen 
Leitlinien dieser Überlegungen erläutert. 
 
 
2. Mit der Einrichtung einer Arbeitsmarktkonferenz verbundene Zielsetzungen 
 
Der Steuerungsprozess für Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitsuchende folgt der 
Leitlinie einer wirkungsorientierten Aufeinanderbezogenheit und integrierter Ansätze. Neben 
der Ei nbindung der Träger der freien Wohlfahr tspflege (§ 17 Abs. 1 Satz 2 SGB II sowie 
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den freien Tr ägern in der 
Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe, V/0439/2013)  ist bei der Aufgabenste llung eine klare 
Zielgruppenbezogenheit zu beachten.  Der Ausgangsantrag der FDP -Ratsfraktion nennt hier 
explizit Langzeitarbeitslose, die Vereinbarkeit von Familie und B eruf sowie den Übergang von 
der Schule in die Berufsausbildung.  
 
Aufgaben einer Arbeitsmarktkonferenz können vor diesem Hintergrund u. a. sein: 
 die Erarbeitung von Konzepten für Langzeitleistungsbeziehende (LZB) und Entwick-
lung von Strategien zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug und Langzeita r-
beitslosigkeit, die Sensibilisierung von Arbeitgebern für eine Beschäftigung von LZB 
 die Erarbe itung von Konzepten für (künftige) Fachkräfte (z. B. Migrantinnen und 
Migranten, Berufsrückkehrende, Menschen mit abgebrochener Vorausbildung, 
Flüchtlinge, usw.) 
 konkrete Verabredungen zur Verbesserung der Situation besonderer Zielgruppen 
am örtlichen Arbeitsmarkt 
 
Als Gesprächs- und Arbeitsgrundlage für die Arbeitsmarktkonferenz können Studien und das 
Know-How von Arbeitsmarktexperten, die ggf. themenbezogen an den Konferenzen beteiligt 
werden können, herangezogen werden.  
Um eine Wirkung der entwickelten Strategien und Handlungsansätze messen zu können, ist es 
erforderlich, die mit den Strategien (z. B. Maßnahmen, gezielte Aktionen) verfolgten Ziele klar zu 
formulieren und Ankerpunkte zur Wirkungsmessung von Handlungsansätzen festzulegen. 
Dadurch ist gewährleistet, dass Erkenntnisse aus vorangegangenen Perioden in der Folgezeit

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V/0714/2014 
sowohl in der A rbeitsmarktkonferenz, als auch in den Planungsworkshops des Jobcenters 
Münster berücksichtigt werden können. Demgegenüber können Erkenntnisse aus dem vergan-
genen Beratungsjahr des Jobcenters auch in die folgenden Arbeitsmarktkonferenzen mit einbe-
zogen werden.  
 
 
3. Erläuterungen zum Teilnehmendenkreis 
 
Bereits in der o. g. Vorlage V/0230/2014 ist ein Teil der Netzwerkstrukturen des Jobcenters 
dargestellt worden. Für die Einrichtung einer Arbeitsmarktkonferenz erscheint der örtliche Be i-
rat nach § 18d SGB II, der mindestens vierteljährlich tagt und das Jo bcenter bei der Auswahl 
und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen beratend unterstützt, sehr 
gut geeigneter Nukleus zu sein.  
 
Der Beirat setzt sich gem. § 18d SGB II zusammen aus Beteiligten des örtlichen Arbeitsmar k-
tes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern 
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Verbänden und ber ufsständischen Organ isationen. Die 
Mitglieder des Beirates sind zudem in zahlreichen anderen Netzwerken ve rtreten und dienen 
somit zugleich als Multiplikatoren. Es bietet sich daher an, dieses Gr emium zum Zwecke der 
Arbeitsmarktkonferenz um weitere Mitglie der, wie VertreterInnen der Industrie - und Handels-
kammer sowie der Han dwerkskammer, den Kreis der arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen 
und Sprecher der Ratsfrakti onen und Vertreter der Verwaltungsleitung der Stadt Münster zu 
ergänzen. Durch diese Zusa mmensetzung kann auch dem Umstand Sorge getragen werden, 
dass Doppelstrukturen möglichst vermieden werden sollen. Themenabhängig ist denkbar, den 
Kreis durch Referenten z. B. aus dem Ministerium, der Regionaldirektion der Agentur für A r-
beit, der Regionalagentur Münsterland oder der Wirtschaft anzureichern. Der Teilnehmende n-
kreis stellt sich im Ergebnis wie folgt dar: 
 
 
Beiratsmitglieder 
Jobcenter Münster Cuba 
DGB, Region Münsterland  und IG Metall AK Alleinerziehende 
Verband Münsterländischer Metallindustriel-
ler e.V. 
Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen 
Wirtschaftsförderung Münster (WFM) Frauen und Beruf 
Kreishandwerkerschaft Integrationsrat 
Einzelhandelsverband AG 3 Jugendsozialarbeit 
AG Wohlfahrt Schule / Bildung 
Evangelische und katholische Kirche Agentur für Arbeit  
Ahlen - Münster 
Erweiterter Kreis „Arbeitsmarktkonferenz“ 
Industrie- und Handelskammer 
Handwerkskammer

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V/0714/2014 
Arbeitsmarktpolitische Sprecherinnen und Sprecher 
Beigeordneter für den Bereich Arbeitsförderung 
Oberbürgermeister der Stadt Münster  
Themenbezogene Teilnehmende 
 
 
 
4. Erläuterungen zum Tagungsrhythmus der Arbeitsmarktkonferenz 
 
Die konzeptionell -strategische Ausrichtung einerseits und der konkret handlungsorientierte 
Ansatz, der die Zielsetzung des Antrags der FDP-Fraktion aufgreift, anderseits lassen es sinn-
voll erscheinen, die Arbeitsmarktkonferenz in der zweiten Hälfte des III. Quartals des Pl a-
nungsjahres (siehe Anlage der Vorlage V/0980/2013) zu verorten. Dem liegen folgende Erw ä-
gungen zugrunde: 
 
Der Beirat ist bereits durch zielgruppenspezifische Vertreterinnen und Vertreter an den jährl i-
chen Planungsworkshops des Jobcenters Münster vertreten. Grundlage der Planung s-
workshops ist neben einer zielgruppenspezifischen Analyse der Kundenstammdaten (Arbe its-
losenstatus, Alterstru ktur, Geschlecht, Berufsabschluss, usw.) eine spezifische Analyse des 
münsterschen Arbeitsmarktes des vorangegangenen Jahres (Entwicklung von Stellenangeb o-
ten, Vermittlungen in Wirtschaftsbereiche, Stellensuche der Leistungsberecht igten nach Wir t-
schaftsbereichen, usw.). Die Beiratsmitglieder nehmen durch ihre Mitwirkung an den Pl a-
nungsworkshops somit unmittelbaren Einfluss auf die zu planenden arbeitsmarktpolitischen 
Maßnahmen für das Folgejahr. Eine zeitgleiche Zusamme nkunft der Ar beitsmarktkonferenz 
mit einer Ausrichtung auf das Folgejahr ist aus diesen Gründen nicht zielführend. 
 
Gleichwohl soll die Arbeitsmarktkonferenz auch konkret handlungsorientierte Ansätze verfo l-
gen können, die aber nicht unbedingt auf „klassische“ Eingliede rungsmaßnahmen beschränkt 
sein müssen. Daher kann die Arbeitsmarktkonferenz im Anschluss an den vorgenannten Pl a-
nungsprozess, aber vor dem Beginn der Umsetzung im auf die Planung folgenden Jahr stat t-
finden. Außerdem werden in dieser Phase auch die Eckdaten  des zukünftigen Arbeitsmark t-
programms und die Zielbereiche/Zielkorridore für die Verhandlungen mit dem Land erörtert. 
Auch hier würde sich die Arbeitsmarktkonferenz hervorragend als Ergänzung in die gesam t-
städtische Steuerung einfügen. Auch die Entwicklun g von konzeptionell-strategischen Überle-
gungen spricht für eine Verortung im vorgeschlagenen Zeitraum. Dies ermöglicht ein Aufgre i-
fen dieser Überlegungen gleich zu Beginn des im I. Quartal des Folgejahres beginnenden e r-
neuten Planungsprozesses. 
 
Offen ist noch die Frage, ob die Arbeitsmarktkonferenz in einem jährlichen oder zweijährlichen 
Rhythmus tagen soll. Auch wenn aus Sicht der Verwaltung ein zweijährlicher Tagungsrhyt h-
mus angemessen erscheint, sollte zur Einführung des Instruments „Arbeit smarktkonferenz“ 
beginnend mit dem Jahr 2015 zunächst jährlich getagt werden. Auf der Basis der bis 2017 
gemachten Erfahrungen sollte die Verwaltung berichten und einen Vo rschlag zum weiteren 
Vorgehen unterbreiten. 
 
 
5. Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen 
 
Für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen (Themensammlung und Aufbereitung der Th e-
men für die jeweilige Sitzung, Terminabsprachen, Erstellen einer Tagesordnung, Anfertigung

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V/0714/2014 
einer b egleitenden Präsentation, Versand von Einladungen und Protokollen, Raumbuchun g, 
Protokollierung, usw.) wird pro Sitzung Personal des gehobenen Dienstes im  Umfang von 39 
Stunden á 49,10 € (entspricht 1.915 €) gebunden.  
Für die Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen inkl. der für die Vorbereitung auf die Sitzung 
erforderlichen Zeit wird pro Teilnehmendem ein Arbeitstag auf Ebene des gehob enen bzw. 
höheren Dienstes gebunden. Es werden auf Seiten des Jobcenters regelmäßig die Amtsle i-
tung, die Abte ilungsleitung Markt und Integration, die Stabstelle Planung und Organisation 
sowie, themenbezogen, fachliche Vertretungen des Bereichs Markt und Integration teilne h-
men. Das macht in Summe weitere Personalkosten von etwa 2.000,00 € pro Sitzung aus. 
Für die Durchführung der Konferenzen werden zudem räumliche Ressourcen gebunden.  
An Sachkosten (Verbrauchs - und Arbeitsmaterialien, Kosten der Bewirtung, usw.) fallen pro 
Sitzung etwa 500,00 € an. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2014 
- Vorlage V/0230/2014

V_0714_2014_Anlage_a-r-0003-2014[1]

3793 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2014 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de  
 
 
Münster, 04.02.2014 
 
 
Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen -  
regelmäßige Arbeitsmarkt-Konferenz einberufen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung lädt in regelmäßigen Abständen zu eine r „Arbeitsmarkt-Konferenz“ ein, die 
sich mit der aktuellen, aber auch mit der längerfristig en Arbeitsmarktsituation in Münster 
befasst. 
Teilnehmer auf Vermittlungs- bzw. Angebotsseite sind u. a. das Jobcenter Münster, die 
Arbeitsagentur, die beruflichen Weiterbildungsinstitut ionen und andere mit der 
Qualifizierung und der Vermittlung von Arbeitssuchenden befasste Institutionen. 
Für die Nachfrageseite werden Experten, Entscheider und  Multiplikatoren (IHK, HWK, 
Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Wirtschaftsförd erung, Gewerkschaften 
u.a.) der Münsteraner Wirtschaft eingeladen. Die Polit ik wird durch die arbeitsmarkt-
politischen Sprecher der Ratsfraktionen vertreten. 
Ziel der Arbeitsmarktkonferenz ist es, vor dem Hintergrund  der jeweiligen 
Arbeitsmarktsituation in Münster kurz-, mittel- und langf ristige Handlungserfordernisse für 
eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschließen und möglich e bzw. wünschenswerte 
Handlungsansätze aufzuzeigen sowie Doppelstrukturen zu vermeiden. 
 
 
Begründung 
Münster hat einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: Auf der einen Seite beklagen immer mehr 
Unternehmen einen deutlichen Fachkräftemangel. Auf der  anderen Seite nimmt die 
Arbeitslosenquote in Münster weniger stark ab als in ande ren Städten. Insbesondere ist 
die Zahl der Langzeitarbeitslosen unverändert hoch. Di e Entwicklung auf dem 
münsterschen Arbeitsmarkt bietet damit Grund zur Sorge. 
Diese und weitere Fragen, wie beispielsweise auch die immer mehr im Fokus stehende 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der schwieriger  werdende Übergang von der 
Schule in die Berufsausbildung sollten bei einer regelm äßigen „Arbeitsmarkt-Konferenz“ 
thematisiert werden - kurze Wege zwischen den Beteiligten  können neue Perspektiven 
eröffnen und eine Gesamtverantwortung aller Institutio nen für den Arbeitsmarkt der Stadt 
deutlicher werden lassen.  
In anderen Städten gibt es bereits Arbeitsmarktkonferen zen, die aber zum Teil andere 
Strukturen und Aufgaben haben. In Großstädten wie etw a in Frankfurt tagt man einmal 
jährlich zu einem Hauptthema. In Dortmund wird nur üb er Projekte entschieden, die der

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Europäische Sozialfonds und das Land NRW in der Region  fördern. Der Kreis Warendorf 
organisiert hingegen seit Mitte 2013 für seine einzeln en Kommunen solche Arbeitsmarkt-
Konferenzen wie die hier vorgeschlagene, bei denen die lokalen Probleme und 
Notwendigkeiten gezielt angesprochen und mit den Beteiligten diskutiert werden.  
Als Beispiel für bereits begonnene Kooperationen in Mü nster kann die enger verzahnte 
Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Jobcenter und der Wirtschaftsförderung 
Münster betrachtet werden. Deren Erfahrungen mit diese r Vereinbarung seit Anfang 2013 
sollten in die Organisation einer künftig regelmäßigen Arbeitsmarkt-Konferenz einfließen. 
Auch die Politik profitiert von einem solch regelmäßige n Austausch: Der Einblick in die 
Zuständigkeiten und Aufgabenfelder erlaubt eine besse re Übersicht bei arbeitsmarkt-
politischen Entscheidungen und schafft vor allem mehr Tr ansparenz bei den sich zum Teil 
überschneidenden Zuständigkeiten . 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz 
Hans Varnhagen Jens Lenski 
Jürgen Reuter Sandra Wübken 
Dr. Karin Obst

V_0714_2014_Anlage_V_0230_2014

8107 Zeichen

V/0230/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2014  
"Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen - regelmäßige Arbeitsmarkt-Konferenz 
einberufen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.04.2014 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Unter Berücksichtigung des zweigeteilten Arbeits marktes in Münster (Fachkräftemangel 
auf der einen Seite, hohe Zahl von Langzeitleistung sbeziehenden auf der anderen Seite) 
sowie der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und dem immer schwieriger werdenden 
„Übergang von der Schule in die Berufsausbildung“ wird die Verwaltung beauftragt zu prü- 
fen, 
 
1.1 ob in regelmäßigen Abständen zu einer „Arbeitsmarkt-Konferenz“ einladen werden 
soll, die sich mit der aktuellen, aber auch der lan gfristigen Arbeitsmarktsituation in 
Münster mit dem Ziel befasst, kurz-, mittel- und la ngfristige Handlungserfordernis- 
se für eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschlie ßen und mögliche Handlungs- 
ansätze aufzuzeigen sowie Doppelstrukturen zu vermeiden; Teilnehmende auf der 
Vermittlungs- bzw. Angebotsseite können u. a. das J obcenter Münster, die Agen- 
tur für Arbeit, die beruflichen Weiterbildungsinsti tutionen und andere, mit der Qua- 
lifizierung und Vermittlung von Arbeitsuchenden bef assten Institutionen und auf 
der Nachfrageseite Experten, Entscheider und Multip likatoren (u. a. IHK, HWK, 
Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Wirtsc haftsförderung, Gewerk- 
schaften) der münsterschen Wirtschaft sein; die Politik soll durch die arbeitsmarkt- 
politischen Sprecherinnen und Sprecher aus dem für Arbeitsförderung zuständi- 
gen Ausschuss vertreten sein; 
1.2 ob eine Ausweitung der bestehenden Netzwerke unter Berücksichtigung der finan- 
ziellen Auswirkungen tatsächlich erforderlich ersch eint oder ob die geplante Ar- 
beitsmarkt-Konferenz als Ersatz für eines der beste henden Netzwerke einberufen 
werden soll. 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0230/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2014 
Öffentliche Beschluss vorlage

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V/0230/2014 
2. Mit der Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1  ist der Antrag der FDP-Fraktion Nr. A-
R/0003/2014 erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, vor allem in Be- 
zug auf den erforderlichen Personalhaushalt. Eine q uartalsweise Einberufung der Arbeitsmarkt- 
konferenz bindet Personalkosten in Höhe von mindest ens 9.000,00 € und Sachkosten (Ver- 
brauchs- und Arbeitsmaterialien, Kosten für Bewirtung, etc.) in Höhe von 2.000,00 €.  
Im Rahmen der Mittelbereitstellung des Bundes für P ersonalkosten werden die Kosten i. H. v. 
84,8 % durch den Bund getragen. Die Sachkosten werd en aus der Sachkostenpauschale über- 
nommen, die ebenfalls über die Mittelbereitstellung  des Bundes gedeckt ist. Beide Kostenpunkte 
werden aus dem vorhandenen, laufenden Personal- und Sachkostenbudget getragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Erläuterungen zu bestehenden Netzwerken 
 
Die Verwaltung, insbesondere das Jobcenter, verfügt im Hinblick auf die arbeitsmarktlichen Akteu- 
re über gut aufgebaute Netzwerkstrukturen: 
 
• im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen de m Jobcenter Münster und der Wirt- 
schaftsförderung Münster,  
• durch die regelmäßige Beteiligung der Beiratsmitgl ieder (u. a. DGB, Wirtschaftsförderung 
Münster, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverban d, Vertreter von Kirchen und Wohl- 
fahrtsverbänden, Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, Arbeitskreise zu verschiedenen Ziel- 
gruppen) an den jährlichen Workshops zur Maßnahmeplanung des Jobcenters, 
• durch das Zusammenkommen der unterschiedlichen Akt eure im Rahmen der Beiratssit- 
zungen, 
• für besondere Zielgruppen (Alleinerziehende, Rehab ilitanden/Schwerbehinderte, Haftent- 
lassene, usw.) durch weitere Netzwerke und Initiati ven, wie z. B. der Initiative zur Förde- 
rung der Inklusion oder der Gemeinschaftsinitiative B5 (Kooperationsvereinbarung des Jus- 
tizministeriums mit der Regionaldirektion der Bunde sagentur für Arbeit unter Beteiligung 
von Justizvollzugsanstalten, Arbeitsagenturen und J obcentern) zur beruflichen Wiederein- 
gliederung von Haftentlassenen, 
• im Zusammenhang mit den Treffen der Regionalagentu r, deren Facharbeitskreise die Ver- 
netzung und Kooperation aller regionalen Akteure ge währleisten und die Ausgangspunkt 
der verschiedenen, regionalen Förderkonzepte sind, 
• das Netzwerk Schule/Wirtschaft als Zusammenschluss  der lokalen und regionalen Akteure 
im Berufsorientierungs- und Ausbildungsbereich mit dem Ziel, gemeinsame Anstrengungen 
rund um das Thema Berufsorientierung und -einstieg Jugendlicher in Münster zu optimie- 
ren. Mitglieder sind neben der Verwaltung auch die Agentur für Arbeit, die Initiative für Be- 
schäftigung, die Bezirksregierung Münster, der DGB Region Münsterland, die Handwerks- 
kammer Münster, die IHK Nord Westfalen, die Kreisha ndwerkerschaft Münster, die Univer- 
sität Münster und Fachhochschule Münster. 
 
Im Rahmen einer Arbeitsmarktanalyse, die auch als G rundlage für das jährliche Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm dient, wird die Angebotsseite des Arbeitsmarktes (sowohl für den Rechts- 
kreis SGB II, als auch den Rechtskreis SGB III) reg elmäßig durchleuchtet und im Hinblick auf die 
Potentiale für die Kundinnen und Kunden im Rechtskr eis des Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
(SGB II) ausgewertet. Hieraus ergeben sich Indikato ren für die jährliche Maßnahmeplanung im 
Jobcenter Münster.

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V/0230/2014 
Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Strukturen birgt die Einrichtung einer Arbeits- 
markt-Konferenz mit den beschriebenen Akteuren die Gefahr der Erzeugung von Doppelstruktu- 
ren, ohne dass die Vorteile einer zusätzlichen Struktur unmittelbar auf der Hand liegen.  
 
 
 
 
 
2. Erläuterung der finanziellen Auswirkungen 
 
Für die Vor- und Nachbereitung von quartalsweisen S itzungen (Themensammlung und Aufberei- 
tung der Themen für die Sitzung, Terminabsprachen, Erstellung einer Tagesordnung, Anfertigung 
einer begleitenden Präsentation, Versand von Einlad ungen an die Mitglieder der Konferenz, 
Raumbuchung, Anfertigung und Versand des Protokolls, usw.) wird pro Quartal und Sitzung Per- 
sonal des gehobenen Dienstes im Umfang von 39 Stund en á 49,10 € (entspricht 1.915,00 €) ge- 
bunden. 
 
An den quartalsweisen Sitzungen werden auf Seiten d es Jobcenters regelmäßig die Amtsleitung 
(entspricht rund 2.000,00 €), die Abteilungsleitung  Markt und Integration (entspricht rund 
1.800,00 €), die Stabstelle Planung und Organisatio n (entspricht rund 1.600,00 €) sowie, the- 
menbezogen, fachliche Vertretungen des Bereichs Mar kt und Integration teilnehmen (entspricht 
pro Teilnehmendem rund 1.600,00 €). Für die Teilnah me an den Sitzungen inkl. der für die Vor- 
bereitung auf die Sitzung erforderlichen Zeit wird pro Teilnehmendem ein Arbeitstag auf der Ebe- 
ne des gehobenen und höheren Dienstes gebunden.  
 
Für die Durchführung der Konferenzen werden zudem r äumliche Ressourcen gebunden. Bei der 
quartalsweisen Durchführung mit bis zu 30 Teilnehme nden muss z. B. der Sitzungssaal 2/1 des 
Stadthauses II inkl. Vor- und Nachbereitung für je 4 Stunden, gesamt mithin 16 Stunden gebucht 
werden.  
 
An Sachkosten (Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Kosten für Bewirtung, etc.) fallen pro Sit- 
zung etwa 500,00 € an. 
 
 
3. Vorschlag zum weiteren Vorgehen 
 
Es wird daher empfohlen, im Rahmen der bestehenden Netzwerke zu erfragen, ob die Einberufung 
einer Arbeitsmarktkonferenz als zusätzliches Netzwe rk erwünscht ist – oder ob ggf. eine Auswei- 
tung bestehender Netzwerke ein mögliches Mittel dar stellt. Die Verwaltung wird das Ergebnis mit 
einem Vorschlag für das weitere Vorgehen dem für Ar beitsförderung zuständigen Ausschuss im 3. 
Quartal des Jahres vorlegen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2014 der FDP-Ratsfraktion

Beratungsverlauf (4)

23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.1 Vorberatung
Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0714/2014
Typ
Vorlagen
Datum
06.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37