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V/0143/2019

Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster

Vorlagen 06.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.05.2019, TOP 12.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

A-R_0050_2018_ratsantrag-gruene-cdu_teilhabe-am-sozialen-arbeitsmarkt

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

22288 Zeichen

V/0143/2019 
V/0143/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster 
hier: Antrag A-R/0050/2018 "Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt" vom 26.06.2018 der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der anliegende Bericht zur Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
2.  Mit der Vorlage dieses Berichtes ist der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2018 erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag A -R/0050/2018 „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“ vom 26.06.2018 der Fraktion  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU -Fraktion  wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslosen und 
Langzeitleistungsbezieherinnen  und -beziehern im SGB II-Bezug verstärkt eine Perspektive zur Tei l-
habe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hierzu soll die Stadt Münster eine maßgebliche Zahl von Ste l-
len bereitstellen.  
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
18.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Jan-Philipp Kobert 
Telefon: 492-1063 
Email: kobert@stadt- 
muenster.de 
 
Georg Heggemann 
Telefon: 492-1010 
Email: heggemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0143/2019 
Die Verwaltung nimmt den Antrag sowie das Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum Anlass, 
über dieses Gesetz, konkret über die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II), zu informieren  und 
gleichzeitig damit auf das Antragsanliegen einzugehen sowie die U msetzungsvoraussetzungen zu 
nennen.  
 
1. Vorbemerkung  
Das Teilhabechancengesetz1 ist vom Bundestag am 14.12.2018 verabschiedet worden. Es trat zum 
1.1.2019 in Kraft. Es hat zum Ziel, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu fördern und 
damit die Chancen auf Reintegration von SGB II Bezieherinnen und - Beziehern in den Arbeitsmarkt 
zu fördern. Dazu sollen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für bis zu fünf Jahren gezahlt werden. Eine 
Pflicht für Kommunen oder Institutionen bzw. Privatunternehmen Arbeitsve rhältnisse für den genann-
ten Personenkreis zu schaffen, besteht nicht.  
 
Da der § 16 i SGB II vom Bundestag erst am 14.12.2018 und damit nach der letzten Ratssitzung im 
vergangenen Jahr, am 12.12.2018, verabschiedet wurde und da wesentliche Teile des Geset zes zu 
dem Tag noch nicht endgültig entschieden waren,  informiert die Verwaltung nun auf der Grundlage 
belastbarer finanzieller Regelungen. Dieser Bericht stellt die Möglichkeiten der Stadt Münster zur U n-
terstützung des „Programmes“ aus Arbeitgebersicht d ar. Die Verwaltung (Jobcenter) hat den Au s-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung sowie den 
Haupt- und Finanzausschuss durch die Vorlage V/0849/2018  „Weiterentwicklung des sozialen A r-
beitsmarktes in der Stadt Mü nster“ vom 09.01.2018 bereits umfassend über die verschiedenen Mö g-
lichkeiten des sozialen Arbeitsmarktes in Münster, u.a. über den § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeit s-
markt“, informiert.  
 
Wegen der finanziellen und organisatorischen Dimensionen des Programm es hält die Verwaltung 
zunächst eine umfassende Information der Gremien für erforderlich.  
 
 
2. Berechtigter Personenkreis    
Nach § 16 i SGB II können Arbeitgeber/-innen für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentg elt erhalten, wenn sie mit diesen Personen ein sozialversich e-
rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Personen müssen insgesamt mindestens 6 
Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 
II erhalten haben, dürfen in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder g e-
ringfügig beschäftigt oder selbständig tätig gewesen sein und es dürfen für sie Zuschüsse noch nicht 
für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sein. 
 
Anstelle des sechsjährigen Leistungsbezuges können auch Arbeitsverhältnisse mit Personen begrün-
det werden, die in den letzten 5 Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, wenn sie in e i-
ner Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind  leben oder schwerbehindert 
sind.  
 
 
3. Förderfähige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 
Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Arbeitgeber/ -innen unabhängig von Art, Branche, Recht s-
form und Region, egal, ob es sich um erwerbswirtscha ftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche 
Arbeitgeber handelt. Die Kriterien zusätzlich, wettbewerbsneutral und öffentliches Interesse sind ke i-
ne Fördervoraussetzungen. Dadurch werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und weitere 
Tätigkeitsfelder für öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet.  
 
                                                
1 Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -Schaffung neuer Teilhabechancen für 
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz -10. SGB II ÄndG)

- 3 - 
V/0143/2019 
Die Beschäftigungsverhältnisse können befristet bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Sie kö n-
nen auch für einen geringeren Zeitraum vereinbart werden. Dann ist es möglich, sie einmal zu verlän-
gern.  
 
ntsprechend den Ausführungen des Jobcenters Münster in der Vorlage V/0889/2018, Seite 9, Ziffer 
2.2.3, vom 09.01.2018 zu § 16 i SGB II, tritt dieser Paragraf zum 1.1.2025 außer Kraft. D.h., dass die 
letzten „Einmündungen“ bis zum 31.12.2024 erfolgen und die T eilnehmer/innen maximal bis Ende 
2029 gefördert werden können.  
 
Auf die Verträge wird der TVöD -V angewandt, obwohl der § 16 i SGB II eventuell (Anm.: Es gibt u n-
terschiedliche Rechtsauffassungen dazu.) in Analogie zu § 1 Absatz 2, Buchstabe i und k TVöD-V die 
Möglichkeit böte, den betroffenen Personenkreis mit dem Mindestlohn zu vergüten. Diese Position 
wird jedoch vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW), dem die Stadt Münster als 
Mitglied angehört, nicht unterstützt. Die Verwaltung spricht sich überdies dafür aus, tariflich zu entloh-
nen, weil sonst das Risiko während der Zeit des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach § 16 
i SGB II weiterhin unterstützende Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen, vo r-
handen ist („Einkommens - Aufstocker“).  
 
 
4. Einsatzmöglichkeiten in der Stadtverwaltung  
Die Verwaltung hat alle Ämter und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nach Einsatzmöglichkeiten 
für langjährige, erwerbsfähige, leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II befragt. Insgesamt 
sind hierbei mehr als 70 Einsatzmöglichkeiten identifiziert worden.  
 
Hier einige Beispiele: 
 
 Registratur-, Archiv- und Scanarbeiten sowie Materialbewirtschaftung im Personal- und Orga-
nisationsamt, dem Amt für Finanzen und Beteiligungen und dem Sozialamt 
 Fahreraufgaben im Sportamt 
 Reinigungskraft im Sportamt und den Abfallwirtschaftsbetrieben 
 Schreiner-, Schlosser- und Schneidertätigkeiten beim Theater Münster  
 Hausmeister- und Veranstaltungsdienste im Amt für Kinder Jugendliche und Familien sowie 
Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen  
 Baumpflege sowie Pflege und Unterhaltung von Maschinen, Aufräumen und Sortieren im Amt 
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 Hilfshausmeisterdienste in Schulen, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Ordnen und Einstellen von Büchern in der Stadtbücherei  
 
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass das neue Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfolgreich 
unter anderem dann gelingen  kann, wenn die öffentliche Hand beispielhaft eine nennenswerte Zahl 
an Teilhabemöglichkeiten (Arbeitsverhältnisse) schafft. Insoweit könnte die Stadt Münster Vorbil d-
funktion auch für andere Arbeitgeber übernehmen, um den erwerbsfähigen Menschen im SGB II - 
Bezug eine Chance auf Rückkehr ins Arbeitsleben  zu geben. 
 
Obwohl die öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse erfahrungsgemäß in der Mehrzahl ei n-
fache Tätigkeitsfelder umfassen, führen diese jedoch in der Regel zu einer Entlastung der Fachkräfte, 
die sich dann stärker ihren Kernaufgaben widmen können. Die Verwaltung sieht deshalb das Mittel 
der Teilhabe am Arbeitsmarkt als Chance für Langzeitarbeitslose, ebenso wie für die Fachämter und 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, wenngleich im Einzel nen das Maß der Betreuung auf der e i-
nen und das der Eingewöhnungsbemühungen auf der anderen Seite sicher eine jeweils individuelle 
Herausforderung darstellen können. Auch mit Enttäuschungen durch Abbrüche von Beschäftigung s-

- 4 - 
V/0143/2019 
verhältnissen ist zu rechnen. Hier gilt es dann verstärkt Motivationsarbeit für einen Neuanfang zu leis-
ten.  
 
Da es sich bei den Stellen nach § 16 i SGB II um reguläre, tarifgebundene Arbeitsvertragsverhältni s-
se zwischen der Stadt und Langzeitarbeitslosen handelt, können diese sich währen d des Beschäft i-
gungsverhältnisses auf dem stadtverwaltungsinternen Arbeitsmarkt bewerben. 
 
Das Jobcenter schlägt vor, bis zu 40 zusätzliche Arbeitsplätze im Konzern Stadt Münster einzuric h-
ten. Bei der Stadt Münster wären dazu zusätzliche Planstellen im Ste llenplan  einzurichten, die mit 
einem kw (künftig wegfallend) - Vermerk zu versehen wären. 
 
  
5. Anzahl der geförderten Stellen  
Das Jobcenter der Stadt Münster hat, ausgehend von der landesseitig für Münster errechneten Fö r-
derung eine Teilnehmer - Platzzahl von 120 zur Verfügung gestellt bekommen. Davon soll ein Drittel 
der erforderlichen Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Konzerns Stadt Münster akquiriert 
werden. Ein weiteres Drittel soll bei Beschäftigungsträgern und das dritte Drittel in Betrieben der Pri-
vatwirtschaft entstehen. 
 
Der Aufteilungsschlüssel ist nachvollziehbar, weil es wahrscheinlich trotz guter wirtschaftlicher Lage 
und Unterstützung durch Zuschüsse für maximal fünf Jahre, nicht unbedingt gelingen wird, ausre i-
chende Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Insoweit wird vom öffentlichen 
Dienst beispielhaftes Handeln aufzubringen sein. 
 
Die städtischen Gesellschaften und die Aufsichtsratsmitglieder werden über das Jobcenter über die 
neuen Förderinstrumente informiert. 
 
Die Einsatzmöglichkeiten der Verwaltung sind in Ziffer 4 beispielhaft bereits aufgeführt. Die Einsat z-
möglichkeiten stellen keine statische, sondern eine dynamische Größe dar, auf die in Ziffer 7 „Fina n-
zielle Aufwendungen“ noch einmal eingegangen wird.  
 
Die Verwaltung ist bei der Quantifizierung dieses Stellenbedarfs davon ausgegangen, dass sich die 
40 Stellen in einer noch nicht einschätzbaren Zahl in Teilzeitstellen aufteilen werden und dass die 
Fluktuationshäufigkeit tendenziell überdurchschnittlich s ein wird. Das hängt auch mit dem Ziel des  
§16 i SGB II zusammen. So kann nach § 16 i SGB II das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitnehmerin 
bzw. den Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sie oder er eine (andere) 
Arbeit oder Ausbildung aufnehmen, an einer Maßnahme der Berufsausbildung oder beruflichen We i-
terbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kann oder wenn sonst ein Grund zur 
Beendigung der Förderung besteht.  
 
 
6. Die Förderhöhe 
Die Förderhöhe beträgt  
 in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 %, 
 im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 %, 
 im vierten Jahr 80 % und 
  im fünften Jahr 70 %  
des Tarifentgelts. 
Bei der Berechnung der Förderung werden auch die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Be i-
trags zur Arbeitsförderung berücksichtigt. Die Stelleninhaber erwerben durch die Beschäftigung ins o-
weit keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

- 5 - 
V/0143/2019 
7. Finanzielle Aufwendungen (Personal- und Sachkosten ) 
Die Einrichtung von 40 Vollzeit-Stellen auf der Basis der Personalkosten der Entgeltgruppe 3, Stufe 2, 
bei 39 Stunden/Woche verursacht für einen Fünfjahreszeitraum den in der nachfolgenden Tabelle 
aufgeführte Eigenanteil von 1.579.280 € inklusive Arbeitsplatzkosten. Die weiteren entstehenden Kos-
ten sind auf der Folgeseite  aufgeführt. 
 
Die Verwaltung legt ausschließlich aus kalkulatorischen Gründen die Entgeltgruppe 3 (E3), Stufe 2, 
zu Grunde, weil nicht vorhersehbar ist, ob, in welchem Umfang und mit welchen Befähigungsprofilen 
die 40 Einsatzmöglichkeiten in Anspruch genommen werden und in welchem Umfang innerhalb eines 
Jahres je Stelle Vakanzen durch Fluktuationen eintreten. Sollte sich nach Ablauf des ersten Jahres 
herausstellen, dass diese Kalkulationsgröße (E 3, Stufe 2) zu weit bzw. zu eng gewählt w urde, kön-
nen die Kosten spätestens zum dritten Jahr (die Förderung liegt dann erstmals unter 100 %) ang e-
passt werden. 
 
 
 
Kosten für 40 Stellen inkl. AP-Kosten 
         
Zeitraum Umfang 
Personalkosten 
Stadt Münster 
EG03, Stufe 2 
39 Std. /Wo. 
Arbeitsplatz- 
kosten * Förderung  verbleibender 
Eigenanteil 
2019 100% 1.632.000 € 163.200 € 1.632.000 € 163.200 € 
2020 100% 1.676.000 € 83.800 € 1.676.000 € 83.800 € 
2021 90% 1.721.600 € 86.080 € 1.549.440 € 258.240 € 
2022 80% 1.764.400 € 88.220 € 1.411.520 € 441.100 € 
2023 70% 1.808.400 € 90.420 € 1.265.880 € 632.940 € 
Summe  
bezogen 
auf 5 Jahre 
  8.602.400 € 511.720 € 7.534.840 € 1.579.280 € 
 
*im ersten Jahr 10%, in den Folgejahren jeweils 5% 
 
 
Dazu kommen weitere Personalkosten für Anleitungsaufgaben bei den Abfallwirtschaftsbetrieben (1,0 
VZÄ) und beim Tiefbauamt (0,25 VZÄ) sowie für das Personal - und Organisationsamt für zentrale 
Aufgaben. Die Aufwendungen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) w erden im Nachfolgenden nicht  
aufgeführt, weil diese gegebenenfalls über den Wirtschaftsplan der AWM bereitgestellt werden.   
 
Die Verwaltung nähme mit der Übernahme der neuen Aufgabe eine Vermittlungsrolle durch das Jo b-
center und eine Arbeitgeberrolle dur ch das Personal- und Organisationsamt war. Beide Ämter haben 
dabei ihre spezifischen Aufgaben zu erfüllen. Für das Personal - und Organisationsamt ist dazu eine 
Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ , A 10, E09c TVöD, erforderlich zur Durchführung der  Auswahlverfa h-
ren, für die verwaltungsinterne Akquirierung von Stellen nach § 16 i SGB II sowie für erforderliche 
Organisations- und Koordinationsaufgaben. Außerdem ist für die Abrechnung (Antragstellung,  fina n-
zielle Abwicklung, Controlling) der mit den Stellen verbundenen Kosten eine 0,5 Stelle, A 7, E6 TVöD 
nötig. Die Stellenwerte sind vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung genannt. Die Stellen 
erhalten einen kw-Vermerk.  
 
Soweit das Jobcenter einen zusätzlichen Ressourcenbedarf hat, wird es ihn entsprechend  der Vorla-
ge V/0849/2018 vom 9.1.2019 gesondert darstellen.

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V/0143/2019 
Zu den Personalkosten kommen die Kosten der Arbeitsplätze hinzu, die neu eingerichtet oder für die 
teilweise neue Ausstattungsgegenstände beschafft werden müssen. Anlehnt an den KGSt -Bericht 
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ (2018/2019) geht die Verwaltung zu Kalkulationszwecken für das Jahr 
2019 für Arbeitsplatzkosten von 10 % der Personalkosten in der Entgeltgruppe 3, Stufe 2 aus, weil es 
in der Regel  um die Neueinrichtung eines Arbeitsplatzes ge ht. Die Kosten fallen zunächst in dieser 
Höhe in 2019 an, in den Folgejahren sind  als Kalkulationswert 5 % der Personalkosten angesetzt. 
Diese Höhe ist gewählt worden, um evtl. erhöhten Bedarf wegen einer möglicherweise höheren Pe r-
sonalfluktuation abdecken zu können. 
 
 
Die finanziellen Aufwendungen für alle Aufwandsarten zusammen für die nächsten 5 Jahre 
(2019 – 2023) belaufen sich auf: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisat i-
onsmanagement 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 1.632.000  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2019 163.200 Arbeitsplatzkosten 
(10%) 
Zeile  6 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2019 1.632.000 Förderung (100%) 
Gesamt   2019 163.200 Eigenanteil 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 1.676.000  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2020 83.800 
 
Arbeitsplatzkosten 
(5%) 
Zeile  6 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2020 1.676.000 Förderung (100%) 
Gesamt   2020 83.800 Eigenanteil 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 1.721.600  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2021 86.080 Arbeitsplatzkosten 
(5%) 
Zeile  6 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2021 1.549.440 Förderung (90%) 
Gesamt   2021 258.240 Eigenanteil 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 1.764.400  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2022 88.220 Arbeitsplatzkosten 
(5%) 
Zeile  6 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2022 1.411.520 Förderung (80%) 
Gesamt   2022 441.100 Eigenanteil 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 1.808.400  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2023 90.420 Arbeitsplatzkosten 
(5%) 
Zeile  6 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2023 1.265.880 Förderung (70%) 
Gesamt   2023 632.940 Eigenanteil 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisat i-
onsmanagement 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 53.750 0,5 Stelle A10

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V/0143/2019 
0,5 Stelle A 7 
Beide Stellen:  
kw  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2019 ff. 19.400 Arbeitsplatz-
kosten 
Gesamt   2019 ff. 73.150  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 12.700 0,25 Stelle E06 
kw  
Gesamt   2019 ff. 12.700  
 
 
 
Im Ergebnis entstehen für die Stadt Münster insgesamt –ohne AWM- folgende Aufwendungen:  
 
 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt* 
Eigenanteil 
bestehend aus 
Personal-
aufwendungen 
und Arbeits-
platzkosten 
249.050 € 169.650 € 344.090 € 526.950 € 718.790 € 2.008.530 € 
 
*Diese Summe ist ebenfalls als Anhaltspunkt für weitere fünf Jahre zu nennen, weil Teilnahmen bis 
maximal 2029 gefördert werden können, siehe Ziffer 3, dritter Absatz. 
 
 
8. Vergabe 
Eine vergaberechtliche Prüfung zu Ziffer 4 des Ratsantrages A -R/0050/2018 hat ergeben, dass es 
ausgeschlossen ist, bei der Vergabe von Leistungen an externe Dritte diejenigen Anbieter/ -innen zu 
bevorzugen, die Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher/ -innen nach dem SGB II b e-
schäftigen. 
 
Mehrere Gesetze2 und Erlasse tr effen abschließende Regelungen, welche die Grenzen zur Berüc k-
sichtigung vergabefremder Kriterien setzen. Die Stadt Münster kann als einzelne öffentliche Auftra g-
geberin diese gesetzten Grenzen nicht selbstbestimmt erweitern. Solange der nationale Gesetzgebe r 
und der Landesgesetzgeber keine verbindlichen Regelungen zur Bevorzugung von Langzeitarbeitslo-
sen und/oder Langzeitleistungsbeziehern im SGB II schaffen, kann die Stadt Münster als kommunaler 
öffentlicher Auftraggeber nicht eigene Regelungen setzen. Demn ach ist es der Stadt Münster nicht 
möglich, ein entsprechendes Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu implementieren. 
 
 
9. Jährlicher Bericht 
Das Jobcenter wird entsprechend der Vorlage V/0849/2018 im jährlichen Arbeitsmarkt - und Integrati-
onsprogramm über die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes berichten. Die Personalverwaltung 
wird jährlich dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government über 
                                                
2 § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung en (GWB), Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsve r-
ordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze),  (RdErl. des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 
28.08.2018, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW), Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, 
Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Heimat, Kommunales , Bau und 
Gleichstellung vom 29. Dezember 2017

- 8 - 
V/0143/2019 
die in Anspruch genommenen Stellen nach § 16i SGB II sowie die Zahl der erfolgreichen Wechsel 
von Personen aus einer  solchen Beschäftigung in ein übliches städtisches Beschäftigungsverhältnis 
berichten. 
 
Zum Jahr 2028 wird die Personalverwaltung in Abstimmung mit dem Jobcenter dem Rat eine Vorlage 
zur Entscheidung geben, ob die kw-Vermerke an den eingerichteten Stellen verlängert oder eventuell 
ganz entfallen können. Die Vorlage setzt voraus, dass der Bundesgesetzgeber bis dahin eine Verlä n-
gerung des § 16 i SGB II beschlossen hat. Sollte das nicht so sein, werden die Stellen aufgrund des 
kw-Vermerkes beendet.  
 
 
10. Fazit 
Durch die Schaffung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen in der Verwaltung der 
Stadt Münster entstehen neben dem Effekt der sozialen Teilhabe und Integration langzeitarbeitsloser 
Bürgerinnen und Bürger aus Münster  weitere Effekte. Zum einen findet eine Entlastung des komm u-
nalen Haushaltes bei den Kosten der Unterkunft statt. Zum anderen entsteht durch die geleistete A r-
beit  auch ein Mehrwert für die Ämter und Einrichtungen und damit letz tendlich für die Stadtgesel l-
schaft. Das entspricht dem bereits im Optionsantrag zum Ausdruck gebrachten politischen Willen 
nach einer sozialorientierten Arbeitsmarktpolitik. 
 
Dieser  Bericht dient der Information über die neuen kommunalen Möglichkeiten  zu r Förderung der 
Reintegration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II -Bezug in den allgeme i-
nen Arbeitsmarkt und stellt die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen bei der 
Stadt Münster dar. Eine aktive Umsetzung der Förde rmöglichkeiten bei der Stadt Münster erfordert 
die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze.  
Diese und die für Anleitungs -, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben einzusetzenden weiteren Ste l-
len verursachen Kosten, die nicht über eine Förderung nach SGB II ausgeglichen werden können.   
 
Mit dieser Berichtsvorlage ist der Antrag A -R/0050/2018 „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“ vom 
26.06.2018 bearbeitet und erledigt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: Ratsantrag A-R/0050/2018

A-R_0050_2018_ratsantrag-gruene-cdu_teilhabe-am-sozialen-arbeitsmarkt

3037 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0050/2018 
 
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
26. Juni 2018 
Ratsantrag 
 
Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt  
 
Der Ausschuss möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, Langzeit arbeitslosen und 
Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen im SGB II-Bezug verstärkt eine 
Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hierbei wird die Stadt Münster 
zukünftig selbst als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen. 
2. Die Stadt Münster wird dazu auf dem sozialen Arb eitsmarkt und soweit möglich auch auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine maßgebliche Zahl von Stellen bereitstellen und die 
Möglichkeiten zur Unterstützung ehemals Langzeitarbeitslosen bei der 
Wiedereingliederung prüfen. Sie wird in diesem Zusammenhang Förder- und 
Finanzierungsmöglichkeiten des Landes und Bundes prüfen und ggf. in Anspruch 
nehmen. 
3. Die bei der Stadt auf dem sozialen Arbeitsmarkt Beschäftigten können sich als interne 
Bewerber/innen auf dem stadtinternen Arbeitsmarkt bewerben. 
4. Die Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen, wie  bei der Vergabe von Leistungen an 
externe Dritte diejenigen Anbieter bevorzugt werden können, die Langzeitarbeitslose 
bzw. Langzeitleistungsbezieher/innen im SGB II beschäftigen. 
5. Der Rat der Stadt Münster wird jährlich über die  Anzahl der entwickelten und besetzten 
Stellen auf dem sozialen Arbeitsmarktsektor sowie über die erreichten 
Stellenbesetzungen mit Langzeitbeziehern/bezieherinnen bei der Stadt Münster 
(Konzern Stadt) informiert. 
 
Begründung : 
In der Stadt Münster gibt es eine hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen / 
Langzeitleistungsbezieher und -bezieherinnen (ca. 4.500 Personen). Diese Menschen sind  
innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug des SGB II gewesen. 
Vielfach sind Menschen aber auch schon weitaus länger als zwei Jahre ohne Arbeit. Diese 
Langzeitleistungsbezieher haben auf Grund ihrer längeren beruflichen Auszeit selten eine 
Chance auf eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. 
Die Fraktionen von CDU und die GRÜNEN haben in den letzten Jahren bereits im Rahmen 
der Beschlüsse der jeweiligen Haushaltspläne die Anzahl der öffentlich geförderten 
Beschäftigungsmöglichkeiten kontinuierlich erhöht. Die Einrichtung derartiger 
Arbeitsverhältnisse mit kommunaler Finanzierung war ausschließlich im Bereich der 
gemeinnützigen Einrichtungen/Träger erfolgt. Mit den nunmehr im Koalitionsvertrag auf 
Bundesebene eröffneten Möglichkeiten zur Öffnung des Sozialen Arbeitsmarktes auf 
Arbeitgeber der freien Wirtschaft und der Kommunen sehen die Fraktionen von CDU und 
GRÜNEN auch eine besondere Verpflichtung der Stadt gegeben, eben solche 
niederschwelligen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und Menschen, 
die längere Zeit nicht in Arbeit oder Beschäftigung waren, wieder die Teilhabe am 
Arbeitsmarkt perspektivisch zu eröffnen.  
 
gez.  
Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Anlage A

3042 Zeichen

Anlage A zur V/0143/2019 
Kurzüberblick 
Dieser  Bericht dient der Information über die neuen kommunalen Möglichkeiten  zur Förderung 
der Reintegration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II -Bezug in den 
allgemeinen Arbeitsmarkt und stellt die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplä t-
zen nach dem neuen § 16 i SGB II bei der Stadt Münster dar.   
Zum 1.1.2019 ist durch den § 16 i SGB II ein neues Mittel zur Förderung der Beschäftigungsf ä-
higkeit von Langzeitarbeitslosen eingefü hrt worden, die sogenannte „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. 
Durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden Anreize 
für Betriebe des ersten Arbeitsmarktes, Beschäftigungsträgern und Einrichtungen, z.B. Komm u-
nen,  gesetzt, L angzeitarbeitslosen eine Chance zur Begründung eines  Beschäftigungsverhäl t-
nisses zu geben. Das Jobcenter geht für Münster von 120 förderfähigen Beschäftigungsmöglic h-
keiten aus (s. Vorlage V 0849/2018 vom 09.01.2019), 40 davon plant das Jobcenter im Konzer n 
Stadt Münster zu akquirieren. Mit der vorliegenden Vorlage nimmt die Verwaltung Stellung dazu; 
diese ist zugleich Stellungnahme zum Antrag A -R/0050/2018 vom 26.06.2018 von Bündnis 
90/Die Grünen/GAL und CDU „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“.  
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Vorausgesetzt, es kommt zur Einrichtung von 40 Stellen für langjährige erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte nach dem SGB II: Möglichst viele bisherige Langzeitarbeitslose können vollständig 
oder teilweise auf Dauer ihren Lebensunterhalt durch die Chance einer Teilhabe am Arbeitsmarkt 
mithilfe einer dafür eingerichteten Stelle bei der Stadt Münster entweder dort oder bei einem an-
deren Arbeitgeber aus eigenem Einkommen bestreiten.  
 
Teilziel: Alle 40 Stellen sind im Laufe des Jahres 2019 vorhanden und genutzt.  
 
Zielerreichung: Das Jobcenter wird entsprechend der Vorlage V/0849/2018 im jährlichen Arbeits-
markt- und Integrationsprogramm über die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes berichten. 
Die Personalverwaltung wird jährlich dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ord-
nung und E-Government über die in Anspruch genommenen Stellen nach § 16i SGB II sowie die 
Zahl der erfolgreichen Wechsel von Personen aus einer  solchen Beschäftigung in ein übliches 
städtisches Beschäftigungsverhältnis berichten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  
0108 
1101 
Bezeichnung der PG 
 Personal- und Organisationsmanagement 
Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthal-
ten? 
 Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 i SGB II

Beratungsverlauf (4)

14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0143/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37