V/0143/2019
Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster
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Beschlussvorlage
22288 Zeichen
V/0143/2019
V/0143/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster
hier: Antrag A-R/0050/2018 "Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt" vom 26.06.2018 der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion
Beratungsfolge
13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Vorberatung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.04.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der anliegende Bericht zur Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarktes in Münster wird
zur Kenntnis genommen.
2. Mit der Vorlage dieses Berichtes ist der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2018 erledigt.
Begründung:
Mit dem Antrag A -R/0050/2018 „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“ vom 26.06.2018 der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU -Fraktion wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslosen und
Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern im SGB II-Bezug verstärkt eine Perspektive zur Tei l-
habe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hierzu soll die Stadt Münster eine maßgebliche Zahl von Ste l-
len bereitstellen.
Personal- und
Organisationsamt
18.02.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Jan-Philipp Kobert
Telefon: 492-1063
Email: kobert@stadt-
muenster.de
Georg Heggemann
Telefon: 492-1010
Email: heggemann@stadt-
muenster.de
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Die Verwaltung nimmt den Antrag sowie das Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum Anlass,
über dieses Gesetz, konkret über die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II), zu informieren und
gleichzeitig damit auf das Antragsanliegen einzugehen sowie die U msetzungsvoraussetzungen zu
nennen.
1. Vorbemerkung
Das Teilhabechancengesetz1 ist vom Bundestag am 14.12.2018 verabschiedet worden. Es trat zum
1.1.2019 in Kraft. Es hat zum Ziel, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu fördern und
damit die Chancen auf Reintegration von SGB II Bezieherinnen und - Beziehern in den Arbeitsmarkt
zu fördern. Dazu sollen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für bis zu fünf Jahren gezahlt werden. Eine
Pflicht für Kommunen oder Institutionen bzw. Privatunternehmen Arbeitsve rhältnisse für den genann-
ten Personenkreis zu schaffen, besteht nicht.
Da der § 16 i SGB II vom Bundestag erst am 14.12.2018 und damit nach der letzten Ratssitzung im
vergangenen Jahr, am 12.12.2018, verabschiedet wurde und da wesentliche Teile des Geset zes zu
dem Tag noch nicht endgültig entschieden waren, informiert die Verwaltung nun auf der Grundlage
belastbarer finanzieller Regelungen. Dieser Bericht stellt die Möglichkeiten der Stadt Münster zur U n-
terstützung des „Programmes“ aus Arbeitgebersicht d ar. Die Verwaltung (Jobcenter) hat den Au s-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung sowie den
Haupt- und Finanzausschuss durch die Vorlage V/0849/2018 „Weiterentwicklung des sozialen A r-
beitsmarktes in der Stadt Mü nster“ vom 09.01.2018 bereits umfassend über die verschiedenen Mö g-
lichkeiten des sozialen Arbeitsmarktes in Münster, u.a. über den § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeit s-
markt“, informiert.
Wegen der finanziellen und organisatorischen Dimensionen des Programm es hält die Verwaltung
zunächst eine umfassende Information der Gremien für erforderlich.
2. Berechtigter Personenkreis
Nach § 16 i SGB II können Arbeitgeber/-innen für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentg elt erhalten, wenn sie mit diesen Personen ein sozialversich e-
rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Personen müssen insgesamt mindestens 6
Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB
II erhalten haben, dürfen in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder g e-
ringfügig beschäftigt oder selbständig tätig gewesen sein und es dürfen für sie Zuschüsse noch nicht
für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sein.
Anstelle des sechsjährigen Leistungsbezuges können auch Arbeitsverhältnisse mit Personen begrün-
det werden, die in den letzten 5 Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, wenn sie in e i-
ner Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert
sind.
3. Förderfähige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Arbeitgeber/ -innen unabhängig von Art, Branche, Recht s-
form und Region, egal, ob es sich um erwerbswirtscha ftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche
Arbeitgeber handelt. Die Kriterien zusätzlich, wettbewerbsneutral und öffentliches Interesse sind ke i-
ne Fördervoraussetzungen. Dadurch werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und weitere
Tätigkeitsfelder für öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet.
1 Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -Schaffung neuer Teilhabechancen für
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz -10. SGB II ÄndG)
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Die Beschäftigungsverhältnisse können befristet bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Sie kö n-
nen auch für einen geringeren Zeitraum vereinbart werden. Dann ist es möglich, sie einmal zu verlän-
gern.
ntsprechend den Ausführungen des Jobcenters Münster in der Vorlage V/0889/2018, Seite 9, Ziffer
2.2.3, vom 09.01.2018 zu § 16 i SGB II, tritt dieser Paragraf zum 1.1.2025 außer Kraft. D.h., dass die
letzten „Einmündungen“ bis zum 31.12.2024 erfolgen und die T eilnehmer/innen maximal bis Ende
2029 gefördert werden können.
Auf die Verträge wird der TVöD -V angewandt, obwohl der § 16 i SGB II eventuell (Anm.: Es gibt u n-
terschiedliche Rechtsauffassungen dazu.) in Analogie zu § 1 Absatz 2, Buchstabe i und k TVöD-V die
Möglichkeit böte, den betroffenen Personenkreis mit dem Mindestlohn zu vergüten. Diese Position
wird jedoch vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW), dem die Stadt Münster als
Mitglied angehört, nicht unterstützt. Die Verwaltung spricht sich überdies dafür aus, tariflich zu entloh-
nen, weil sonst das Risiko während der Zeit des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach § 16
i SGB II weiterhin unterstützende Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen, vo r-
handen ist („Einkommens - Aufstocker“).
4. Einsatzmöglichkeiten in der Stadtverwaltung
Die Verwaltung hat alle Ämter und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nach Einsatzmöglichkeiten
für langjährige, erwerbsfähige, leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II befragt. Insgesamt
sind hierbei mehr als 70 Einsatzmöglichkeiten identifiziert worden.
Hier einige Beispiele:
Registratur-, Archiv- und Scanarbeiten sowie Materialbewirtschaftung im Personal- und Orga-
nisationsamt, dem Amt für Finanzen und Beteiligungen und dem Sozialamt
Fahreraufgaben im Sportamt
Reinigungskraft im Sportamt und den Abfallwirtschaftsbetrieben
Schreiner-, Schlosser- und Schneidertätigkeiten beim Theater Münster
Hausmeister- und Veranstaltungsdienste im Amt für Kinder Jugendliche und Familien sowie
Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen
Baumpflege sowie Pflege und Unterhaltung von Maschinen, Aufräumen und Sortieren im Amt
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Hilfshausmeisterdienste in Schulen, Amt für Schule und Weiterbildung
Ordnen und Einstellen von Büchern in der Stadtbücherei
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass das neue Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfolgreich
unter anderem dann gelingen kann, wenn die öffentliche Hand beispielhaft eine nennenswerte Zahl
an Teilhabemöglichkeiten (Arbeitsverhältnisse) schafft. Insoweit könnte die Stadt Münster Vorbil d-
funktion auch für andere Arbeitgeber übernehmen, um den erwerbsfähigen Menschen im SGB II -
Bezug eine Chance auf Rückkehr ins Arbeitsleben zu geben.
Obwohl die öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse erfahrungsgemäß in der Mehrzahl ei n-
fache Tätigkeitsfelder umfassen, führen diese jedoch in der Regel zu einer Entlastung der Fachkräfte,
die sich dann stärker ihren Kernaufgaben widmen können. Die Verwaltung sieht deshalb das Mittel
der Teilhabe am Arbeitsmarkt als Chance für Langzeitarbeitslose, ebenso wie für die Fachämter und
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, wenngleich im Einzel nen das Maß der Betreuung auf der e i-
nen und das der Eingewöhnungsbemühungen auf der anderen Seite sicher eine jeweils individuelle
Herausforderung darstellen können. Auch mit Enttäuschungen durch Abbrüche von Beschäftigung s-
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verhältnissen ist zu rechnen. Hier gilt es dann verstärkt Motivationsarbeit für einen Neuanfang zu leis-
ten.
Da es sich bei den Stellen nach § 16 i SGB II um reguläre, tarifgebundene Arbeitsvertragsverhältni s-
se zwischen der Stadt und Langzeitarbeitslosen handelt, können diese sich währen d des Beschäft i-
gungsverhältnisses auf dem stadtverwaltungsinternen Arbeitsmarkt bewerben.
Das Jobcenter schlägt vor, bis zu 40 zusätzliche Arbeitsplätze im Konzern Stadt Münster einzuric h-
ten. Bei der Stadt Münster wären dazu zusätzliche Planstellen im Ste llenplan einzurichten, die mit
einem kw (künftig wegfallend) - Vermerk zu versehen wären.
5. Anzahl der geförderten Stellen
Das Jobcenter der Stadt Münster hat, ausgehend von der landesseitig für Münster errechneten Fö r-
derung eine Teilnehmer - Platzzahl von 120 zur Verfügung gestellt bekommen. Davon soll ein Drittel
der erforderlichen Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Konzerns Stadt Münster akquiriert
werden. Ein weiteres Drittel soll bei Beschäftigungsträgern und das dritte Drittel in Betrieben der Pri-
vatwirtschaft entstehen.
Der Aufteilungsschlüssel ist nachvollziehbar, weil es wahrscheinlich trotz guter wirtschaftlicher Lage
und Unterstützung durch Zuschüsse für maximal fünf Jahre, nicht unbedingt gelingen wird, ausre i-
chende Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Insoweit wird vom öffentlichen
Dienst beispielhaftes Handeln aufzubringen sein.
Die städtischen Gesellschaften und die Aufsichtsratsmitglieder werden über das Jobcenter über die
neuen Förderinstrumente informiert.
Die Einsatzmöglichkeiten der Verwaltung sind in Ziffer 4 beispielhaft bereits aufgeführt. Die Einsat z-
möglichkeiten stellen keine statische, sondern eine dynamische Größe dar, auf die in Ziffer 7 „Fina n-
zielle Aufwendungen“ noch einmal eingegangen wird.
Die Verwaltung ist bei der Quantifizierung dieses Stellenbedarfs davon ausgegangen, dass sich die
40 Stellen in einer noch nicht einschätzbaren Zahl in Teilzeitstellen aufteilen werden und dass die
Fluktuationshäufigkeit tendenziell überdurchschnittlich s ein wird. Das hängt auch mit dem Ziel des
§16 i SGB II zusammen. So kann nach § 16 i SGB II das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitnehmerin
bzw. den Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sie oder er eine (andere)
Arbeit oder Ausbildung aufnehmen, an einer Maßnahme der Berufsausbildung oder beruflichen We i-
terbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kann oder wenn sonst ein Grund zur
Beendigung der Förderung besteht.
6. Die Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 %,
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 %,
im vierten Jahr 80 % und
im fünften Jahr 70 %
des Tarifentgelts.
Bei der Berechnung der Förderung werden auch die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Be i-
trags zur Arbeitsförderung berücksichtigt. Die Stelleninhaber erwerben durch die Beschäftigung ins o-
weit keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
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7. Finanzielle Aufwendungen (Personal- und Sachkosten )
Die Einrichtung von 40 Vollzeit-Stellen auf der Basis der Personalkosten der Entgeltgruppe 3, Stufe 2,
bei 39 Stunden/Woche verursacht für einen Fünfjahreszeitraum den in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführte Eigenanteil von 1.579.280 € inklusive Arbeitsplatzkosten. Die weiteren entstehenden Kos-
ten sind auf der Folgeseite aufgeführt.
Die Verwaltung legt ausschließlich aus kalkulatorischen Gründen die Entgeltgruppe 3 (E3), Stufe 2,
zu Grunde, weil nicht vorhersehbar ist, ob, in welchem Umfang und mit welchen Befähigungsprofilen
die 40 Einsatzmöglichkeiten in Anspruch genommen werden und in welchem Umfang innerhalb eines
Jahres je Stelle Vakanzen durch Fluktuationen eintreten. Sollte sich nach Ablauf des ersten Jahres
herausstellen, dass diese Kalkulationsgröße (E 3, Stufe 2) zu weit bzw. zu eng gewählt w urde, kön-
nen die Kosten spätestens zum dritten Jahr (die Förderung liegt dann erstmals unter 100 %) ang e-
passt werden.
Kosten für 40 Stellen inkl. AP-Kosten
Zeitraum Umfang
Personalkosten
Stadt Münster
EG03, Stufe 2
39 Std. /Wo.
Arbeitsplatz-
kosten * Förderung verbleibender
Eigenanteil
2019 100% 1.632.000 € 163.200 € 1.632.000 € 163.200 €
2020 100% 1.676.000 € 83.800 € 1.676.000 € 83.800 €
2021 90% 1.721.600 € 86.080 € 1.549.440 € 258.240 €
2022 80% 1.764.400 € 88.220 € 1.411.520 € 441.100 €
2023 70% 1.808.400 € 90.420 € 1.265.880 € 632.940 €
Summe
bezogen
auf 5 Jahre
8.602.400 € 511.720 € 7.534.840 € 1.579.280 €
*im ersten Jahr 10%, in den Folgejahren jeweils 5%
Dazu kommen weitere Personalkosten für Anleitungsaufgaben bei den Abfallwirtschaftsbetrieben (1,0
VZÄ) und beim Tiefbauamt (0,25 VZÄ) sowie für das Personal - und Organisationsamt für zentrale
Aufgaben. Die Aufwendungen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) w erden im Nachfolgenden nicht
aufgeführt, weil diese gegebenenfalls über den Wirtschaftsplan der AWM bereitgestellt werden.
Die Verwaltung nähme mit der Übernahme der neuen Aufgabe eine Vermittlungsrolle durch das Jo b-
center und eine Arbeitgeberrolle dur ch das Personal- und Organisationsamt war. Beide Ämter haben
dabei ihre spezifischen Aufgaben zu erfüllen. Für das Personal - und Organisationsamt ist dazu eine
Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ , A 10, E09c TVöD, erforderlich zur Durchführung der Auswahlverfa h-
ren, für die verwaltungsinterne Akquirierung von Stellen nach § 16 i SGB II sowie für erforderliche
Organisations- und Koordinationsaufgaben. Außerdem ist für die Abrechnung (Antragstellung, fina n-
zielle Abwicklung, Controlling) der mit den Stellen verbundenen Kosten eine 0,5 Stelle, A 7, E6 TVöD
nötig. Die Stellenwerte sind vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung genannt. Die Stellen
erhalten einen kw-Vermerk.
Soweit das Jobcenter einen zusätzlichen Ressourcenbedarf hat, wird es ihn entsprechend der Vorla-
ge V/0849/2018 vom 9.1.2019 gesondert darstellen.
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Zu den Personalkosten kommen die Kosten der Arbeitsplätze hinzu, die neu eingerichtet oder für die
teilweise neue Ausstattungsgegenstände beschafft werden müssen. Anlehnt an den KGSt -Bericht
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ (2018/2019) geht die Verwaltung zu Kalkulationszwecken für das Jahr
2019 für Arbeitsplatzkosten von 10 % der Personalkosten in der Entgeltgruppe 3, Stufe 2 aus, weil es
in der Regel um die Neueinrichtung eines Arbeitsplatzes ge ht. Die Kosten fallen zunächst in dieser
Höhe in 2019 an, in den Folgejahren sind als Kalkulationswert 5 % der Personalkosten angesetzt.
Diese Höhe ist gewählt worden, um evtl. erhöhten Bedarf wegen einer möglicherweise höheren Pe r-
sonalfluktuation abdecken zu können.
Die finanziellen Aufwendungen für alle Aufwandsarten zusammen für die nächsten 5 Jahre
(2019 – 2023) belaufen sich auf:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisat i-
onsmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 1.632.000
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2019 163.200 Arbeitsplatzkosten
(10%)
Zeile 6 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 2019 1.632.000 Förderung (100%)
Gesamt 2019 163.200 Eigenanteil
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 1.676.000
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2020 83.800
Arbeitsplatzkosten
(5%)
Zeile 6 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 2020 1.676.000 Förderung (100%)
Gesamt 2020 83.800 Eigenanteil
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 1.721.600
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2021 86.080 Arbeitsplatzkosten
(5%)
Zeile 6 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 2021 1.549.440 Förderung (90%)
Gesamt 2021 258.240 Eigenanteil
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 1.764.400
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2022 88.220 Arbeitsplatzkosten
(5%)
Zeile 6 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 2022 1.411.520 Förderung (80%)
Gesamt 2022 441.100 Eigenanteil
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 1.808.400
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2023 90.420 Arbeitsplatzkosten
(5%)
Zeile 6 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 2023 1.265.880 Förderung (70%)
Gesamt 2023 632.940 Eigenanteil
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisat i-
onsmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 53.750 0,5 Stelle A10
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0,5 Stelle A 7
Beide Stellen:
kw
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 2019 ff. 19.400 Arbeitsplatz-
kosten
Gesamt 2019 ff. 73.150
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 12.700 0,25 Stelle E06
kw
Gesamt 2019 ff. 12.700
Im Ergebnis entstehen für die Stadt Münster insgesamt –ohne AWM- folgende Aufwendungen:
2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt*
Eigenanteil
bestehend aus
Personal-
aufwendungen
und Arbeits-
platzkosten
249.050 € 169.650 € 344.090 € 526.950 € 718.790 € 2.008.530 €
*Diese Summe ist ebenfalls als Anhaltspunkt für weitere fünf Jahre zu nennen, weil Teilnahmen bis
maximal 2029 gefördert werden können, siehe Ziffer 3, dritter Absatz.
8. Vergabe
Eine vergaberechtliche Prüfung zu Ziffer 4 des Ratsantrages A -R/0050/2018 hat ergeben, dass es
ausgeschlossen ist, bei der Vergabe von Leistungen an externe Dritte diejenigen Anbieter/ -innen zu
bevorzugen, die Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher/ -innen nach dem SGB II b e-
schäftigen.
Mehrere Gesetze2 und Erlasse tr effen abschließende Regelungen, welche die Grenzen zur Berüc k-
sichtigung vergabefremder Kriterien setzen. Die Stadt Münster kann als einzelne öffentliche Auftra g-
geberin diese gesetzten Grenzen nicht selbstbestimmt erweitern. Solange der nationale Gesetzgebe r
und der Landesgesetzgeber keine verbindlichen Regelungen zur Bevorzugung von Langzeitarbeitslo-
sen und/oder Langzeitleistungsbeziehern im SGB II schaffen, kann die Stadt Münster als kommunaler
öffentlicher Auftraggeber nicht eigene Regelungen setzen. Demn ach ist es der Stadt Münster nicht
möglich, ein entsprechendes Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu implementieren.
9. Jährlicher Bericht
Das Jobcenter wird entsprechend der Vorlage V/0849/2018 im jährlichen Arbeitsmarkt - und Integrati-
onsprogramm über die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes berichten. Die Personalverwaltung
wird jährlich dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government über
2 § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung en (GWB), Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsve r-
ordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze), (RdErl. des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom
28.08.2018, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW), Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Heimat, Kommunales , Bau und
Gleichstellung vom 29. Dezember 2017
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die in Anspruch genommenen Stellen nach § 16i SGB II sowie die Zahl der erfolgreichen Wechsel
von Personen aus einer solchen Beschäftigung in ein übliches städtisches Beschäftigungsverhältnis
berichten.
Zum Jahr 2028 wird die Personalverwaltung in Abstimmung mit dem Jobcenter dem Rat eine Vorlage
zur Entscheidung geben, ob die kw-Vermerke an den eingerichteten Stellen verlängert oder eventuell
ganz entfallen können. Die Vorlage setzt voraus, dass der Bundesgesetzgeber bis dahin eine Verlä n-
gerung des § 16 i SGB II beschlossen hat. Sollte das nicht so sein, werden die Stellen aufgrund des
kw-Vermerkes beendet.
10. Fazit
Durch die Schaffung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen in der Verwaltung der
Stadt Münster entstehen neben dem Effekt der sozialen Teilhabe und Integration langzeitarbeitsloser
Bürgerinnen und Bürger aus Münster weitere Effekte. Zum einen findet eine Entlastung des komm u-
nalen Haushaltes bei den Kosten der Unterkunft statt. Zum anderen entsteht durch die geleistete A r-
beit auch ein Mehrwert für die Ämter und Einrichtungen und damit letz tendlich für die Stadtgesel l-
schaft. Das entspricht dem bereits im Optionsantrag zum Ausdruck gebrachten politischen Willen
nach einer sozialorientierten Arbeitsmarktpolitik.
Dieser Bericht dient der Information über die neuen kommunalen Möglichkeiten zu r Förderung der
Reintegration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II -Bezug in den allgeme i-
nen Arbeitsmarkt und stellt die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen bei der
Stadt Münster dar. Eine aktive Umsetzung der Förde rmöglichkeiten bei der Stadt Münster erfordert
die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Diese und die für Anleitungs -, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben einzusetzenden weiteren Ste l-
len verursachen Kosten, die nicht über eine Förderung nach SGB II ausgeglichen werden können.
Mit dieser Berichtsvorlage ist der Antrag A -R/0050/2018 „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“ vom
26.06.2018 bearbeitet und erledigt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage: Ratsantrag A-R/0050/2018
A-R_0050_2018_ratsantrag-gruene-cdu_teilhabe-am-sozialen-arbeitsmarkt
3037 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0050/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 26. Juni 2018 Ratsantrag Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt Der Ausschuss möge beschließen: 1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, Langzeit arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen im SGB II-Bezug verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hierbei wird die Stadt Münster zukünftig selbst als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen. 2. Die Stadt Münster wird dazu auf dem sozialen Arb eitsmarkt und soweit möglich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine maßgebliche Zahl von Stellen bereitstellen und die Möglichkeiten zur Unterstützung ehemals Langzeitarbeitslosen bei der Wiedereingliederung prüfen. Sie wird in diesem Zusammenhang Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Landes und Bundes prüfen und ggf. in Anspruch nehmen. 3. Die bei der Stadt auf dem sozialen Arbeitsmarkt Beschäftigten können sich als interne Bewerber/innen auf dem stadtinternen Arbeitsmarkt bewerben. 4. Die Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen, wie bei der Vergabe von Leistungen an externe Dritte diejenigen Anbieter bevorzugt werden können, die Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher/innen im SGB II beschäftigen. 5. Der Rat der Stadt Münster wird jährlich über die Anzahl der entwickelten und besetzten Stellen auf dem sozialen Arbeitsmarktsektor sowie über die erreichten Stellenbesetzungen mit Langzeitbeziehern/bezieherinnen bei der Stadt Münster (Konzern Stadt) informiert. Begründung : In der Stadt Münster gibt es eine hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen / Langzeitleistungsbezieher und -bezieherinnen (ca. 4.500 Personen). Diese Menschen sind innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug des SGB II gewesen. Vielfach sind Menschen aber auch schon weitaus länger als zwei Jahre ohne Arbeit. Diese Langzeitleistungsbezieher haben auf Grund ihrer längeren beruflichen Auszeit selten eine Chance auf eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. Die Fraktionen von CDU und die GRÜNEN haben in den letzten Jahren bereits im Rahmen der Beschlüsse der jeweiligen Haushaltspläne die Anzahl der öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten kontinuierlich erhöht. Die Einrichtung derartiger Arbeitsverhältnisse mit kommunaler Finanzierung war ausschließlich im Bereich der gemeinnützigen Einrichtungen/Träger erfolgt. Mit den nunmehr im Koalitionsvertrag auf Bundesebene eröffneten Möglichkeiten zur Öffnung des Sozialen Arbeitsmarktes auf Arbeitgeber der freien Wirtschaft und der Kommunen sehen die Fraktionen von CDU und GRÜNEN auch eine besondere Verpflichtung der Stadt gegeben, eben solche niederschwelligen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und Menschen, die längere Zeit nicht in Arbeit oder Beschäftigung waren, wieder die Teilhabe am Arbeitsmarkt perspektivisch zu eröffnen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Anlage A
3042 Zeichen
Anlage A zur V/0143/2019 Kurzüberblick Dieser Bericht dient der Information über die neuen kommunalen Möglichkeiten zur Förderung der Reintegration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II -Bezug in den allgemeinen Arbeitsmarkt und stellt die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplä t- zen nach dem neuen § 16 i SGB II bei der Stadt Münster dar. Zum 1.1.2019 ist durch den § 16 i SGB II ein neues Mittel zur Förderung der Beschäftigungsf ä- higkeit von Langzeitarbeitslosen eingefü hrt worden, die sogenannte „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden Anreize für Betriebe des ersten Arbeitsmarktes, Beschäftigungsträgern und Einrichtungen, z.B. Komm u- nen, gesetzt, L angzeitarbeitslosen eine Chance zur Begründung eines Beschäftigungsverhäl t- nisses zu geben. Das Jobcenter geht für Münster von 120 förderfähigen Beschäftigungsmöglic h- keiten aus (s. Vorlage V 0849/2018 vom 09.01.2019), 40 davon plant das Jobcenter im Konzer n Stadt Münster zu akquirieren. Mit der vorliegenden Vorlage nimmt die Verwaltung Stellung dazu; diese ist zugleich Stellungnahme zum Antrag A -R/0050/2018 vom 26.06.2018 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU „Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Vorausgesetzt, es kommt zur Einrichtung von 40 Stellen für langjährige erwerbsfähige Leistungs- berechtigte nach dem SGB II: Möglichst viele bisherige Langzeitarbeitslose können vollständig oder teilweise auf Dauer ihren Lebensunterhalt durch die Chance einer Teilhabe am Arbeitsmarkt mithilfe einer dafür eingerichteten Stelle bei der Stadt Münster entweder dort oder bei einem an- deren Arbeitgeber aus eigenem Einkommen bestreiten. Teilziel: Alle 40 Stellen sind im Laufe des Jahres 2019 vorhanden und genutzt. Zielerreichung: Das Jobcenter wird entsprechend der Vorlage V/0849/2018 im jährlichen Arbeits- markt- und Integrationsprogramm über die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes berichten. Die Personalverwaltung wird jährlich dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ord- nung und E-Government über die in Anspruch genommenen Stellen nach § 16i SGB II sowie die Zahl der erfolgreichen Wechsel von Personen aus einer solchen Beschäftigung in ein übliches städtisches Beschäftigungsverhältnis berichten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0108 1101 Bezeichnung der PG Personal- und Organisationsmanagement Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthal- ten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 i SGB II
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0143/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37