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Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2960/2024 vom 14.01.2025

Stand: Am 03.04.2025 im Rat geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2960/2024 Freigabedatum 14.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 Sportausschuss 06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal- tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre- tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Fortschreibung der Spielraumplanung Köln Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewe- gung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025- 2030“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 (Beschlussv orlage 3067/2018) und setzt damit die Maßnahme M 1.2.3 des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021-2025 um, den der Rat am 09.11.2021 beschlossen hat (Beschlussvorlage 1805/2021). Hier liegt ein besonderes Förderziel auf der Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im umfassenden Sinne. In Köln stehen über 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Be- wegung und Aufenthalt zur Verfügung. Diese dienen zugleich als öffentliche Freiräume für Kom- munikation und Begegnung für alle Bürger*innen. Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräu- men handelt es sich sowohl um "klassische" Spielplätze für Kinder als auch um Bolz- und Bas- ketballplätze sowie Trendsportanlagen mit differenzierten Nutzungsmöglichkeiten. In der Millionenstadt Köln verdichtet sich der urbane Raum immer stärker. Die regelmäßig ak- tualisierte Spielraumplanung verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von Spiel-, Be- wegungs- und Aufenthaltsflächen insbesondere für Kinder und Jugendliche und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen für die Spielraumschaffung in Köln. Aufbau der Spielraumplanung Dargestellt werden die aktuell gültigen, stadtweit geltenden übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätskriterien, auf deren Basis die Fachverwaltung vor dem Hintergrund der derzeit herausfordernden Haushaltssituation im Rahmen ihrer person ellen und finanziellen Rahmenbedingungen agiert. Zudem erfolgt eine ausführliche Analyse der Spielraumentwick- lung in der vergangenen Planungsperiode. In neun Stadtbezirksteilen wird neben den bezirklichen Spielraumanalysen ein Überblick über die konkreten, einzelbezirklichen Maßnahmenplanungen ab 2025 gegeben. Diese wurden im Vorfeld der Planung mit allen neun Stadtbezirken abgestimmt und werden über die Dauer der kommenden Laufzeit regelmäßig evaluiert und nach Maßgabe des Haushaltes bezirklich fort- geschrieben. Die Maßnahmenplanungen umfassen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen, Neugestaltungen sowie Neuanlagen von Spielflächen. Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden H aushaltssituation stehen alle, eine le- benswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bildungs- relevanten Leistungen und Angebote vor der schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingun- gen vorzuhalten. 4 Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick haben, dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen Infrastruktur verteilt werden. Gleichwohl darf eine systematische und auf Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmen- planung systematisch Anhalt geben, wo, wann und wie Spielraumschaffung – auch unter er- schwerten finanziellen Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte. Strategische Ausrichtung der Spielraumplanung Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun Bezirks- vertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs- und teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien ge- stützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Unter engagierter und veränderungsbereiter Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretungen wurde so eine entscheidende Weiterentwicklung kommunaler Spielraumplanung ermöglicht. Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie und werden durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der aufwendigen Maßnahmenka- tegorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt. Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröff- net. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Res- sourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel- und übergeordneten, konzeptionellen Maßnahmenplanungen unter geschilderten haushalterischen Voraussetzun- gen und Erfordernissen zu lesen. In sich bleibt sie jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) Inhalte und Prinzipen von Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spiel- raumplanungen konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestal- tung und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen. Inklusive Spielräume Die Verwaltung ist im besonderen Maße bemüht, stadtweit Optionen für inklusives Spiel zu schaffen. Hierzu gehört die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen, um voraussetzungs- lose Zugänge zu eröffnen, ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot und Anreize für ge- meinsames Spiel zu setzen. Aus diesem Grund erfolgte im Vorfeld der Planung eine ausführli- che Vorabstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik zur inhaltlichen Darstellung der Inklusionsthematik (Begriffs- schärfungen, Standards und Leitlinien, Geltungsbereich der Planung etc.). Mit der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik wurde ein kontinuierlicher fachlicher Austausch in Bezug auf die Weiterentwicklung inklusiver Spielraumschaffung vereinbart. Konzeptionelle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Planung Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden übergeordnete, konzeptionelle Maßnahmen zur Fortentwicklung der Spielraumplanung und Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen einer zeitgemäßen, gerechten und nachhaltigen Spiel - und Freiraumplanung in urbaner Le- benswelt. Im Sinne eines „lebenden Planungsinstrumentes“ sollen diese Maßnahmen – unter Einbindung weiterer Expertisen – in den ausgewiesenen Maßnahmenzeiträumen ausgestaltet werden. Zusammenspiel von Rat und Bezirken Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023 wird auch die vorliegende Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksver- tretungen in Form zweier sich ergänzender Beschlussbestandteile den genannten Gremien vor- gelegt: 5 1. Der Rat der Stadt Köln entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwer- ten und Qualitätskriterien. Diese gelten stadtweit und gewährleisten eine bedarfsentspre- chende und gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kin- der und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Rahmenplanung basiert erstmals auf einer überbezirklich geltenden Priorisierung der Maßnahmenkategorien Neuanlagen und Neugestaltungen anhand stadtweit einheitlich ver- einbarter Kriterien zur Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums. Diese Priorisierungskri- terien wurden im Vorfeld mit allen Bezirken abgestimmt. 2. Auf Grundlage der Rahmenplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkre- ten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifi- sches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirk- lichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Um- gestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Haushaltsvorbehalt Die Realisierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung vorgesehenen bezirk- lichen Einzelmaßnahmen unterliegen während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der in der vorliegen- den kommunalen Spielraumplanung geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbe- reitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. Anlagen Anlage 1 – Informationen in einfacher Sprache Anlage 2 – Spielraumplanung 2025-2030 (Anlage 2 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)
  • Anlage 11, Stellungnahme Verwaltung, Beratungsergebnisse und geänderter Beschlussvorschlag

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    Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Ergänzung von Anlage 8 um die Beschlüsse der BV 3, BV 4, des Jugendhilfe- und Sportausschusses Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über den Beratungsverlauf. Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stel- lungnahme der Verwaltung ergänzt worden. Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen: BV 1 – Innenstadt (30.01.2025): Einstimmig zugestimmt. BV 3 – Lindenthal (24.03.2025): Einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (FDP). BV 6 – Chorweiler (06.02.2025): Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion. BV 7 – Porz (30.01.2025): Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. BV 8 – Kalk (23.01.2025): Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. zugestimmt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (23.01.2025): Zustimmung einstimmig empfohlen. Jugendhilfeausschuss (25.03.2025): Einstimmig zugestimmt (Beschlussvorschlag gemäß V.). Sportausschuss (27.03.2025): Einstimmig zugestimmt. II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Ausschuss für Schule und Weiterbildung (27.01.2025): ohne Votum behandelt Stadtentwicklungsausschuss (06.02.2025): einstimmig ohne Votum behandelt III. Noch ausstehende Beratungen: Keine Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 IV. Geänderte Beschlussempfehlungen: Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla- genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir- ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von Spielraum in Köln. Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi- nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der effektiven Ressourcensteuerung. Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal- tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand- lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs- stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt. 2 Einstimmiger Beschluss der BV Ehrenfeld (siehe Anlage 9) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im Sachgebiet 512/1 – Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / Kinderinteressen und der Jugendpflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renteneintritte vakant werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor- gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidie- rungen im Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des Stellenbestandes und des Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die pre- käre Haushaltslage zur noch stärkeren Nutzung vorhandener Ressourcen zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vorhandene Stellen grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die Da- seinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Der Verfahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung sieht vor, dass alle Stellen mit Blick auf ihre mögliche Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft werden. Stellen in einer niedrigen Kategorie sollen bei einer eintretenden Vakanz für 12 Monate nicht nachbesetzt werden. Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung Die hier in Rede stehenden Stellen im Sachgebiet Kinderinteressen / Spiel- platzangelegenheiten und alle weiteren Aufgabenfelder im Bereich Kinderinte- ressen, Jugendförderung und Jugendberufshilfe wurden der niedrigsten Kate- gorie zugeordnet und unterliegen somit grundsätzlich der einjährigen Wieder- besetzungssperre. Die Fachverwaltung ist bemüht, in begründeten Einzelfällen die begrenzten Möglichkeiten einer Härtefallentscheidung zu beantragen, so u. a. im Bereich Spielplatzangelegenheiten. 3 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel- raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter- durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä- chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein- wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö- here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien- schule/ Gartenstadtschule) - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord- nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys- tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er- fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß- nahmen im gesamten Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier: Ergänzung einzelner Spiel- geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord- nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach- lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des kommunalen Haushaltes abgestimmt. Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 4 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Nummer 5.). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs- antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num- mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik betrachtet. 5 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (siehe Anlage 4) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän- zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 6 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Anlage 6) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel- plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu- men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel- tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord- net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli- chen als geschützte Räume zur Verfügung. Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be- schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju- gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda- gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per- spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen. Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach- sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe- zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung, Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere- freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor- derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf- fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in- nerhalb der Verwaltung. Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge- ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen Spielflächen. Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau- landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin- denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun- denen öffentlichen Spielflächen. Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere- freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich bekannt. Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise konzipiert. Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen Spielraumes. Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in- klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit). Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe- stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde- rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu- schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be- hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio- nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik: […] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung kontrolliert werden. […] Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu- künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter- legt. Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde- rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – mit zu denken. Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder- tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung. Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö- sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 zur Inklusion mitgedacht werden. Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä- chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel- che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig- keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie- derzufinden. V. Aktualisierter Beschlussvorschlag: Beschluss: (1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah- menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffent lichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus- haltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be- troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können. Erläuterung: Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen- den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom- munalen Spielraumplanung vor.
  • Anlage 9, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 25.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.03.2025 öffentlich 10.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänder- ten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im Sachgebiet 512/1 – Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / Kinderinteressen und der Jugend- pflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renten- eintritte vakant werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor- gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
  • Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025 2960-2024

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/0136/2025 Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Herr Giesen lässt über diesen abstimmen. 1. Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: „Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss ergänz- ten zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Ja hre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)
  • Anlage 4 Auszugs Beschlussprotokoll Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025

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    Anlage 4 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Herr Weis Telefon: (0221) 23702 Fax: (0221) E-Mail: 57-Session@STADT- KOELN.DE Datum: 31.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 öffentlich 4.1.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Geänderter Beschluss wie BV 2: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 7, Auszug BV 5 (Nippes) vom 06.02.2025

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.02.2025 öffentlich 9.2.3 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Herr Spieß begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen und ändert ihn auf Vorschlag der CDU ab. Herr Hanna begründet den Änderungsantrag der CDU und ändert ihn nach einer Stel- lungnahme der Verwaltung und auf Vorschlag der SPD ab. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An- zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah- men und deren Umsetzung in Nippes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol- genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An- zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah- men und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol- genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
  • Anlage 1 Informationen in einfacher Sprache

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    1 Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln Informationen in Einfacher Sprache Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln .......... 2 Orte zum Spielen in Köln ............................................................................................ 2 Recht auf Spielen für alle Kinder ................................................................................ 2 Verschiedene Angebote zum Spielen ......................................................................... 2 Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen ..................................... 3 Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: Was ist die „Spielraum-Planung“? .................... 3 Weitere Informationen zum Thema: Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in die Spielraum-Planung kommen ............................................................................. 3 Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung? .......................... 3 2 Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln Die Stadt Köln will, dass Kinder und Jugendliche sich hier wohlfühlen. Kinder und Jugendliche möchten Sport machen und sich bewegen. Sie brauchen Orte zum Spielen in der Stadt. Orte zum Spielen in Köln Es gibt in Köln über 700 Plätze zum Spielen. Das sind die so genannten: Spiel-Flächen. Dazu gehören  Kinder-Spielplätze,  Fußball-Plätze,  Basketball-Plätze  und Parks. Diese Orte zum Spielen sind für alle da. Alle, das sind Kinder, Jugendliche und Familien. Die Spiel-Flächen in Köln sind sichere Orte für Kinder in jedem Alter. Die Orte zum Spielen werden von der Stadt gepflegt und regelmäßig geprüft. So können Kinder und Jugendliche sicher spielen. Recht auf Spielen für alle Kinder Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich in Köln wohlfühlen. Die Stadt Köln sorgt dafür mit den verschiedenen Angeboten zum Spielen. Auch Kinder mit Behinderungen haben das Recht, mit anderen Kindern zu spielen. Die Spielplätze in Köln sollen deshalb so gebaut sein, dass alle ohne Hindernisse dort spielen können. Das gilt auch zum Beispiel für Kinder, die einen Rollstuhl benutzen. Verschiedene Angebote zum Spielen Kinder und Jugendliche haben verschiedene Interessen. Die Angebote zum Spielen in Köln sind auch sehr verschieden. Für die kleineren Kinder gibt es zum Beispiel Rutschen und Klettergerüste. Für Jugendliche gibt es zum Beispiel Fahrrad-Plätze oder Skateboard-Plätze. Es sind auch Plätze für Fitnessübungen da. Viele Kinder wünschen sich auch Natur-Spielplätze. Dort können sie Pflanzen und Tiere entdecken oder mit Wasser spielen. 3 Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen Kinder und Jugendliche dürfen mit-entscheiden, wie neue Spielplätze aussehen sollen. Jugendliche helfen zum Beispiel oft mit, die Plätze bunt und schön zu gestalten. Erwachsene helfen dabei, auf die Spielplätze zu achten. Sie melden der Stadt Köln, wenn ein Spielplatz kaputt oder schmutzig ist. Die erwachsenen Helferinnen und Helfer heißen „Spielplatz-Paten“. Die Spielplatz-Paten planen auch Feste für Kinder und Jugendliche. Die Stadt Köln hilft dabei mit. Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: Was ist die „Spielraum-Planung“? Die Stadt Köln möchte, dass es viele Orte zum Spielen in der ganzen Stadt gibt. Dann können Kinder und Jugendliche in der ganzen Stadt spielen und sich bewegen. Damit in allen Stadtteilen Orte zum Spielen sind, gibt es die sogenannte „Spielraum-Planung“. Die Spielraum-Planung ist ein Plan für die Spiel-Flächen in Köln. In der Spielraum-Planung der Stadt Köln steht:  Wo die Stadt neue Spielplätze in den nächsten Jahren bauen möchte.  Welche Spielplätze schöner gestaltet werden sollen. Die Stadt Köln macht alle sechs Jahre eine neue Spielraum-Planung. Die Spielraum-Planung gilt noch bis Ende 2030. Wer die Spielraum-Planung festlegt, das lesen Sie unten bei den weiteren Informationen zum Thema. Weitere Informationen zum Thema: Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in die Spielraum- Planung kommen Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung? Köln hat neun Bezirke. Jeder Bezirk ist ein Teil der Stadt Köln, zum Beispiel Köln-Ehrenfeld oder Köln-Porz. Für jeden Bezirk gibt es eine eigene Gruppe von Politikerinnen und Politikern. Diese Gruppe heißt „Bezirks-Vertretung“. Die Bezirks-Vertretung kennt ihren Stadtteil gut. Die Politikerinnen und Politiker wissen, wo Spiel-Flächen fehlen oder verbessert werden müssen. Sie sprechen mit den Kindern und 4 Jugendlichen im Bezirk. So kann die Bezirks-Vertretung herausfinden, was sich die Kinder und Jugendlichen im Bezirk wünschen. Danach machen alle Bezirks-Vertretungen von Köln Vorschläge für die Spielraum-Planung. So legt Köln fest, wie die Orte zum Spielen in den Bezirken von Köln gestaltet werden sollen. Welche Aufgabe hat der Jugendhilfe-Ausschuss? Sie haben schon erfahren, was die Bezirks-Vertretungen für Kinder und Jugendliche tun: Die Bezirks-Vertretungen reden nämlich mit bei den Spiel-Flächen in Köln. Es gibt aber noch eine Gruppe, die bei den Spiel- Flächen mitredet. Das ist der Jugendhilfe-Ausschuss der Stadt Köln. Der Jugendhilfe-Ausschuss kümmert sich besonders um Themen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen. Dazu gehören auch die Spiel-Flächen. Der Jugendhilfe-Ausschuss spricht über die Vorschläge von den Bezirks-Vertretungen. Der Jugendhilfe-Ausschuss prüft zum Beispiel: - Sind die Vorschläge gut für alle Kinder und Jugendlichen in Köln? - Passen die Vorschläge für die Spielplätze zum Alter der Kinder? - Sind die Spielplätze sicher? Welche Aufgabe hat der Stadtrat? Der Stadtrat ist die wichtigste Versammlung von Politikerinnen und Politikern der Stadt. Der Stadtrat trifft alle wichtigen Entscheidungen für Köln. Der Stadtrat entscheidet auch über eine neue Spielraum-Planung. Später überprüft die Stadt Köln auch, ob die neuen Spiel-Flächen wirklich gebaut werden. Dazu gehört auch, ob die Spiel-Flächen gepflegt werden. So achtet die Stadt Köln auf die Spiel-Flächen. Alle Kinder und Jugendliche bekommen in Köln gute Möglichkeiten zum Spielen. 2024, Einfache Sprache: Kirsten Czerner-Nicolas, Prüfer*innen: Daniela Pindor und Anestis Loukidis
  • Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 03.02.2025

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 öffentlich 9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über Ergänzungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE abstimmen Ergänzung: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat den Beschluss der Verwaltungsvor- lage mit nachfolgendem Zusatz zu ergänzen: Der Rat (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitnessund Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neu- anlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbst- bestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürf- nisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen durch die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und des Einzel- mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) bei Enthaltung aller anderen Bezirksvertre- ter. Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den Beschluss der Verwal- tungsvorlage abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Gesamtbeschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwert en und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neu- gestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spi el- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness und Bewegungsparcours in die- sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu- wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu- rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri- erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach- senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be- gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark- plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste- hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2960/2024 Stand: 20.02.2026 Sachstandsbericht Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal- tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre- tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel- raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel- räume in besonderem Maß entsprechen zu können. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Seit Verabschiedung der kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 im Februar 2025 werden zahlreiche Maßnahmen zur Spielraumschaffung sowie zum Spielraumerhalt in allen Kölner Be- zirken durch die Fachverwaltung im Amt für Kinder, Jugend und Familie umgesetzt. Im Rahmen der Spielraumschaffung wird die in der Spielraumplanung mit allen Bezirken ab- gestimmte Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmenkategorien Neugestaltung und Neu- anlage eingehalten. Aktuell werden plangemäß die Maßnahmen der ersten beiden Bedarfsstu- fen entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen abgearbeitet. Entsprechend dieser Priorisierung konnten zwischenzeitlich folgende, umfangreiche und per- sonalintensive Maßnahmen in verschiedenen Bezirken fertiggestellt werden: 2 Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme Kalk Neubrück Spielplatz St. Adelheid Neugestaltung Nippes Nippes Spielplatz Xantener Straße/Johannes-Gies- berts-Park Neugestaltung Mülheim Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/Sig- winstraße Neugestaltung Lindenthal Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark- Nord/ Luxemburger Straße Neugestaltung Porz Poll Spielplatz/ Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Porz Elsdorf Spielplatz Südlich Frie- densstraße Neuanlage Porz Elsdorf Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Porz Porz Bolzplatz/Spielplatz Pumptrack Glashütten- straße Neugestaltung Für folgende Flächen sind zudem Fertigstellungen im Frühjahr 2026 geplant: Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme Rodenkirchen Raderberg Mergentheimer Straße/ entstandener Bedarf aus dem Bauvorhaben „Sechtemer Block“ Neuanlage (bereits geöffnet, ausstehend Tram- polin, witterungsbe- dingt) Rodenkirchen Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Ade- nauer-Straße Neugestaltung, im Bau Porz Porz Spielplatz Wilhelmstraße Neuanlage Spiel- band in Porz Mitte Innenstadt Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Lindenthal Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/Geilenkircher Straße Neugestaltung Des Weiteren befinden sich folgende Spielflächen in sehr unterschiedlichen Entwurfs- bezie- hungsweise Umsetzungsphasen (Baugenehmigungsphase, Entwurfsplanung, Beteiligungs-, Ausschreibungs-, Bauphase o.ä.). Aufgrund der hiermit verbundenen Prozessbedingunge n kann die Jugendverwaltung aktuell noch keine verlässlichen Angaben zur Umsetzung machen: Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme Rodenkirchen Immendorf Spielplatz Claudiusstraße Lärmschutzgutachten Pumptrack liegt vor und wird geprüft Rodenkirchen Raderthal Bolzplatz Hitzelerstraße Planungsabstimmung vollzogen Rodenkirchen Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Nächster Schritt Beteili- gungsverfahren Chorweiler Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Baugebiet “Südlich Baptiststraße“ Entwurfsplanung, Ab- stimmung der Entwürfe mit Projektbeteiligten Nippes Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/An den Kreutzmor- gen Neugestaltung Lindenthal Sülz Skateanlage Militärring Baugenehmigungs- phase – zurzeit materi- elle (inhaltliche) Prüfung Chorweiler V olkhoven/ Spielplatz Damiansweg Neuanlage 3 Weiler Ehrenfeld Ehrenfeld Spielplatz T akufeld Neugestaltung Ehrenfeld Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Stammstraße/ Gutenbergstraße Entwurfsplanung, Ab- stimmung der Entwürfe mit Projektbeteiligten Chorweiler Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/ Olof-Palme-Park Neugestaltung Chorweiler Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Al- lee/Nord Basketballplatz Neugestaltung Kalk Kalk Spiel- und Bolzplatz En- gelsstraße Neugestaltung Lindenthal Weiden Spielplatz Schulstraße/ Ostlandstraße Neugestaltung Mülheim Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Ehrenfeld Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-Straße Neugestaltung Die in der Spielraumplanung vorgesehene Neuanlage des Bolzplatzes Katharinenstraße in Köln-Godorf musste zwischenzeitlich aufgrund baurechtlicher Bestimmungen entfallen. In Ab- stimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde ersatzweise die Neuanlage des Spielplatzes Alteburger Straße priorisiert. Der nächste Schritt hier ist ein Beteiligungsverfah- ren. In Ergänzung werden regelmäßig erforderliche, weniger umfangreiche Maßnahmen der Kate- gorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltung durch die Fachverwaltung vorgenommen, die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit prioritär bearbeitet werden müssen und perso- nelle Ressourcen binden. Hier entscheiden fachliche oder der Verkehrssicherheit geschuldete Dringlichkeiten die Umsetzungsreihenfolge. Auf Grund der Haushaltssperre Ende des Jahres 2025 konnten keine Ersatzbeschaffungen, die nicht als unaufschiebbar priorisiert werden konnten, vorgenommen werden. Eine nächste, umfangreiche Zwischenevaluation der kommunalen Spielraumplanung in Hin- blick auf die Entwicklung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie den Umset- zungsstand der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen ist plangemäß für Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Die Verwaltung wird in allen relevanten Gremien hierüber Bericht erstatten. Nächste Schritte: Fortführung weiterer Maßnahmen zur Spielraumschaffung gemäß Spielraumplanung 2025 - 2030 entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen. Erstellung einer Mitteilung zur Zwischenevaluation (Entwicklung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie Umsetzungsstand konzeptioneller Maßnahmen) für alle planungs- relevanten Gremien zum Ende des Kalenderjahres. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Gemäß Ratsbeschluss ist eine regelmäßige Evaluation in Hinblick auf die quantitative Entwick- lung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie in Hinblick auf die qualitative Be- trachtung der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen in den planungsrele- 4 vanten Gremien vorgesehen. Insofern ist für eine regelmäßige Sachstandsberichterstattung ge- sorgt. Eine weitere Sachberichtserstattung in der vorliegenden Form ist entsprechend nicht vorgese- hen. Die nächste Zwischenevaluation in Form einer Mitteilungsvorlage unter neuer Vorlagen- nummer erfolgt Ende 2026 (beschlossene Folgeevaluationen: 2028 und 2030).
  • Anlage 10, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025

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    Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 26.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2025 öffentlich 4.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal- tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre- tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel- raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel- räume in besonderem Maß entsprechen zu können. Abstimmungsergebnis:  14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), CDU-Fraktion (2), SPD-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreis- gruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1),  keine Gegenstimmen  keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt. Frau Sieben (DGB-Region Köln-Bonn) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kurbjeweit (SJD-Die Falken Kreisverband Köln).
  • Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Sondersitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 zu Vorlage 2960_2024

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    Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 04.02.2025 öffentlich 1.2 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu Vorlage 2960/2024 hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln den Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen (Ergänzungen sind fett im Text mar- kiert): (2) Der Rat der Stadt Köln versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentli- chen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Be- wegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Gerä- ten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchtigungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurich- ten sind. (6) Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qua- lifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicher- stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwer- ten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vor- sieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Be- zirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in die- sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu- wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu- rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri- erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach- senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be- gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark- plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste- hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen
  • Anlage 2 Spielraumplanung 2025-2030

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    2 Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 Pädagogische Leitlinien Spielraumversorgung Bezirkliche Maßnahmenplanung Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Amt für Kinder, Jugend und Familie – Schulentwicklungsplanung Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung Köln, im Januar 2025 3 Inhalt 1 Grußwort ............................................................................................................. 5 2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten ................................. 6 3 Zusammenfassung .............................................................................................. 7 4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln ....................................................... 8 5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien .................................................. 11 6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen ................................................ 15 6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen ............................................... 15 6.2 Planungsverständnis ................................................................................... 17 7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und Qualitätskriterien . 20 7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt ....... 20 7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche ............ 25 7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen ............................................. 26 7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion.................................................................. 29 7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation ............................................................ 38 7.6 Klima und Nachhaltigkeit ............................................................................. 42 7.7 Spielplatzpatenschaften .............................................................................. 46 7.8 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................... 47 8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung ............................... 49 8.1 Bedarfsanalyse ............................................................................................ 49 8.2 Quantitative Spielraumversorgung .............................................................. 49 8.3 Qualitative Spielraumversorgung................................................................. 50 8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030 ................ 52 9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022 ...................................... 57 9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis Ende 2022 .................................................................................................................... 57 9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt ............................... 59 10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen ................. 66 10.1 Innenstadt ................................................................................................ 75 10.1.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 75 10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 84 10.2 Rodenkirchen ........................................................................................... 87 10.2.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 87 10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 98 10.3 Lindenthal ............................................................................................... 101 4 10.3.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 101 10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 113 10.4 Ehrenfeld ................................................................................................ 116 10.4.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 116 10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 126 10.5 Nippes .................................................................................................... 129 10.5.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 129 10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 140 10.6 Chorweiler .............................................................................................. 142 10.6.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 142 10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 156 10.7 Porz ........................................................................................................ 159 10.7.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 159 10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 171 10.8 Kalk ........................................................................................................ 173 10.8.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 173 10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 184 10.9 Mülheim .................................................................................................. 186 10.9.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 186 10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 197 11 Spielraumplanung weiterentwickeln .............................................................. 200 12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet ...................... 203 5 1 Grußwort „Spielen erzeugt eine eigene Wirklichkeit: die der Möglichkeiten.“ (Natias Neutert, deutscher Künstler und Autor) Spielen ist ein wahres Bildungsphänomen! Wo sonst gibt es die Möglichkeit, sich die Welt mit Kopf, Herz, Hand und Fuß derart unbeschwert und völlig subjektiv anzueignen? Spielerisch wird die individuelle, soziale und gesunde Entwicklung gefördert, Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit gelernt und Mitgestaltung geübt. Kindern und Jugendlichen Räume zum Spielen zu eröffnen, ist für ein gelingendes und gesundes Aufwachsen von besonderer Bedeutung. Und K inder haben ein Recht auf Spiel ! Dies bedeutet für uns, geeignete Spielräume in der Millionenstadt Köln zu sichern und mit kompetenter Planung und viel Kreativität weiterzuentwickeln. Derzeit bieten über 700 Spielräume in Köln vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Bewegen, Verweilen, Chillen und Treffen. Planungsleitend ist die Schaffun g gut erreichbarer und bedarfsgerecht ausgestatteter Flächen mit hohem Aneignungs- und Aufenthaltswert , die in Hinblick auf differenzierte Nutzer*innen gruppen multifunktional gestaltet sind. Für uns gilt die Handlungsmaxime, Optionen für inklusives Spiel zu schaffen. Hierzu gehört die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen , um voraussetzungslose Zugänge zu eröffnen, sowie ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot. Und auch, Anreize für gemeinsames Spiel zu setzen – schließlich lebt Inklusion vom und im sozialen Miteinander. Um Spielräume bedarfsgerecht gestalten zu können, werden seit mehr als 30 Jahren Kinder und Jugendliche systematisch an Planungsprozessen beteiligt. Dies fördert nachhaltig die Qualität der Planungsvorhaben und die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihren Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen. Wir treten ein für Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen ! Ihnen gebührt ein gerechter Zugang zum öffentlichen Raum – nicht nur zu den besonders geschützten, öffentlichen Spielflächen. Eine kinder- und jugendgerechte Stadtplanung sollte ermöglichen, die gesamte Stadt als Spielraum erfahren zu können. Als Kinder - und Jugendverwaltung engagieren wir uns gemeinsam mit zahlreichen Spielplatzpat*innen und den politischen Gremien dafür, dass der urbane Raum für Kölner Kinder und Jugendliche weiter an Lebensqualität gewinnt. Robert Voigtsberger Dagmar Niederlein Stadt Köln Stadt Köln Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiterin des Amtes für Kinder, und Sport Jugend und Familie 6 2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden Haushaltssituation stehen alle, eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bildungsrelevanten Leistungen und Angebote vor der schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise eng gesteckte n Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn - und Lebensbedingungen vorzuhalten. Entsprechend betroffen ist auch die kommunale Kinder- und Jugendförderung mit der von ihr vorgehaltenen Bildungsinfrastruktur für Kölner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Hierzu gehört auch die in den vergangenen Jahren ausgebaute Landschaft an vielfältigen Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsräumen in allen Kölner Bezirken. Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick haben, dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen Infrastruktur verteilt werden . Gleichwohl darf eine systematisc he und auf Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmenplanung systematisch Anhalt geben, wo, wann und wie Spielraumschaffung – auch unter erschwerten finanziellen Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte. Die vorliegende Spielraumplanung setzt erstmals im Sinne einer Spielraumleitplanung einen Fokus auf eine überbezirkliche, an objektiven Kriterien ausgerichtete Priorisierung von bezirklichen Einzelmaßnahmen . Unter engagierter und veränderungsbereiter Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretu ngen wurde mit Blick auf das Ziel einer gerechten Verteilung von Spielraum eine entscheidende Weiterentwicklung kommunaler Spielraumplanung ermöglicht. Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel - und übergeordneten, konzepti onellen Maßnahmenplanungen unter den hier geschilderten Voraussetzungen und Erfordernissen zu lesen . In sich bleibt sie jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) Inhalte und Prinzipen von Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spielraumpl anungen konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen. Vor diesem Hintergrund unterliegt die Realisierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung geplanten bezir klichen Einzelmaßnahmen während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitst ellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. 7 3 Zusammenfassung  Die kommunale Spielraumplanung orientiert sich an einem vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2018 beschlossenen Richtwert von 2 m² Spielfläche pro Einwohner*in sowie einem a ngestrebten Zielwert von 6,0 in Bezug auf die Qualität der Einzelspielflächen. Hieran gemessen konnte die Spielraumversorgung entlang des Bevölkerungswachstums seit 2018 stabil gehalten werden. Die gesamtstädtische quantitative Zielerreichungsquote stieg sogar leicht von 57 auf 58 Prozent. In Bezug auf die Entwicklung des Qualitätswertes der Einzelspielflächen wurde eine Steigerung um 0,3 Punkte von 3,7 auf 4,0 erreicht. Grundlage hierfür sind 465 durch die Kinder und Jugendverwaltung im Planungszeitraum durchgeführte, unterschiedlich umfangreiche Einzelmaßnahmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Spielraum (Stichtag 30.09.2022).  In Bezug auf Qualität im Rahmen von Spielraumschaffung wurden insbesondere die Themen Zielgruppenbeteiligung, Inklusion, Trendsportangebote, Zielgruppendifferenzierung und multifunktionale Nutzung von Spielräumen sowie Klima und Nachhaltigkeit im Rahmen eines ressortübergreifenden, kooperativen Planungsverständnisses im vergangenen Planungszeitraum weiterentwickelt.  Als beso ndere Herausforderung stellen sich multiple Einwirkfaktoren auf den Prozess der Spielraumschaffung dar. In enger Abstimmung mit den neun Kölner Stadtbezirken wurde deshalb erstmals eine bezirksübergreifende Priorisierung von Maßnahmen der Spielraumschaffun g für die nun vorliegende Planung für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030 vorgenommen. Die Planung zielt strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien gestützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet.  In Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen umfasst die Planung insgesamt stadtweit 123 Maßnahmen der aufwändigen Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen für die aktuelle Planungslaufzeit. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden auf jeweiliger Bezirksebene abgesti mmt und entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen in Abstimmung mit den Bezirken geplant.  Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden zahlreiche konzeptionelle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung und Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen einer zeitgemäßen, gerechten und nachhaltigen Spiel- und Freiraumplanung in urbaner Lebenswelt. Während der Laufzeit der Spielraumplanun g sollen diese Maßnahmen – gegebenenfalls unter Einbindung relevanter Akteur*innen – entwickelt werden. 8  Sowohl für die bezirklichen Einzelmaßnahmenplanungen als auch die übergeordneten Maßnahmen ist eine regelmäßige und transparenzstiftende Berichterstattung in den relevanten politischen Gremien in der Planungslaufzeitzeit vorgesehen.  Bei der Spielraumplanung handelt es sich insgesamt um ein „lebendes“ Planungsinstrument, das seine Ausgestaltung im Laufe der nächsten Jahre beteiligungsorientiert erfahren soll. 4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln In Köln stehen über 700 kinder -, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aufenthalt zur Verfügung. Als Schutzräume für Kinder und Jugendliche bieten sie Anreize zum Spielen un d Bewegen, sind wichtige, lebendige Treffpunkte in den Veedeln für Familien und fördern soziale Interaktion. Hier entwickeln Kinder und Jugendliche spielerisch ihre motorischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten, werden körperliche Grenzen erfahrbar gemacht und soziale Kompetenzen erweitert. Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräumen handelt es sich sowohl um "klassische" Spiel -, Bolz- und Basketballplätze als auch um Trendsportanlagen mit differenzierten Nutzungsmöglichkeiten sowie Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche. Ein bedeutender Teil der Spielräume ist bereits inklusiv gestaltet. Eine digitale Übersicht über alle städtischen Spielflächen mit ihren differenzierten Spiel- und Bewegungsangeboten findet sich auf der städtischen Internetseite: Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de). Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und der damit verbundene starke Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Köln macht die Sicherung und die Weiterentwicklung von Spiel - und Bewegungsflächen zur herausfordernden Aufgabe. Auch zukünftig sollten bedarfsgerechte und wohnortnahe Spielräume in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. In der aktuell fast 1,1 Millionen Einwohner*innen zählenden Stadt Köln – hiervon rund 176.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ca. 16 % Bevölkerungsanteil – Stand 31.12.2023) – verdichtet sich der urbane Raum immer stärker . Brachflächen und andere (informelle) Freiräume im Stadtgebiet , in denen Kinder auf Entdeckungstour gehen und eigene Grenzen ausloten können, werden stetig knapper. Hier sollten abwechslungsreich gestaltete Spielräume einen Ausgleich schaffen und durch einen guten Spielwert Anreize setzen. Sie eröffnen niedrigschwellige Zugänge zu Räumen für Freizeit, Spiel, gesundem Aufwachsen und sozialem Miteinander, soziale Mobilitätschancen sowie erforderliche Rückzugsorte . Nicht zuletzt das Corona-Pandemiegeschehen mit seinen negativen Auswirkungen auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat erneut die Bedeutung öffentlicher Spielräume aufgezeigt. Die Bedeutsamkeit des „Drauße nspielens“ für die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern wurde zuletzt durch den Kinderreport 2020 des 9 Deutschen Kinderhilfswerkes in besonderer Weise hervorgehoben.1 Das Draußenspielen in einer Großstadt spielt sich vorwiegend in den öffentlichen Spielräumen ab, die für Kinder und Jugendliche wohnungsnah, barrierefr ei erreichbar und ansprechend gestaltet sein sollten. Spielraumplanung trägt in besonderem Maße dazu bei, Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche gerecht und flächendeckend zu ermöglichen und steigert die Attraktivität einer Stadt als Wohn - und Lebensort für Familien . Sie gibt Orientierung f ür die quantitative und qualitative Spielraumversorgung sowie die spielraumbezogene Stadtplanung in Köln. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren dient sie als verbindliche Maßgabe . Die Verabschiedung der Spiel raumplanung durch den Rat der Stadt Köln unterstreicht den hohen Stellenwert der Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum in Köln. Mit der vorliegenden Planung erfährt die Spielraumplanung der Stadt Köln ihre zweite Fortschreibung.2 Insbesondere in Bezug auf die zugrunde gelegten Rahmenparameter der Spielraumbewertung orientiert sich die Planung in weiten Zügen an den Planungsvorgaben der vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung. Sie dient einer an objektiven Kriterien ausgerichteten, bedarfsgerechten Spielflächenplanung für das gesamte Stadtgebiet. Das aktuelle Planungswerk umfasst das für die Gesamtstadt geltende pädagogische Rahmenkonzept sowie die bezirklichen EInzelmaßnahmenplanungen:  Zunächst erfolgt d ie Darstellung der stadtweit geltenden Grundlagen und Prinzipien der Spielraumplanung : rechtliche Rahmenbedingungen, Planungsgrundlagen sowie die pädagogischen Leitlinien und geltende Qualitätskriterien. In Hinblick auf Weiterentwicklungspotenziale der Spielraumplanung sind verschiedene, übergreifende Maßnahmenvorschläge für den Planungszeitraum 2025 bis 2030 in den einzelnen Kapiteln hinterlegt.  Das Rahmenkonzept legt zudem die aktuell gültigen Richtwerte für die quantitative und Kriterien für die qualitative Spielraumversorgung fest. Hierauf basierend , zeigt d ie Analyse der vorangegangenen „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023“ die Entwicklung der quantitativen und qualitativen Spielraumversorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie im Vergleich der Stadtbezirke.  Anschließend folgt die in enger Abstimmung mit den neun Bezirksvertretungen aufgestellte Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 für die Spielraumgestaltung in allen Kölner Bezirken. Im Zuge eines transparenten Controllings werden die Spielraumplanung betreffende Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen regelmäßig in die zu beteiligenden Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen eingebracht. Die aktuelle Spielraumplanung wird alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der kommunale n 1 DKHW_Kinderreport_2020_Web.pdf 2 Spielplatzbedarfsplanung 201 1-2016: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 (stadt-koeln.de) – Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanu ng der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (stadt -koeln.de) 10 Jugendhilfeplanung evaluiert. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Fachgespräche zum Umsetzungsstand der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen in den Bezirksvertretungen (siehe Kapitel 8.4). Die kommunale Spielraumplanun g steht in enger Verbindung zum aktuell gültigen „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025“3 (siehe Kapite l 5). Entsprechend wird die Laufzeit der aktuellen Spielraumplanung der Laufzeit des neu aufzusetzenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes angepasst. Dieser ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Köln gebunden. Für die Umsetzung der aktuell angemeldeten bezirklichen Einzelmaßnahmen (siehe Kapitel 10.1.2 bis 10.9.2) ist ein Mindestzeitraum bis Ende 2030 erforderlich. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Spielraumplanung M 1 Zwischen- und Endevaluation Spielraumplanung 2025-2030 Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen im Rahmen der Spielraumschaffung werden im Zuge eines regelmäßigen Controllings in den Fachausschüssen sowie auf bezirklicher Ebene transparent gemacht. 2025 2026 2027 2028 2029 2030    Projektphasen 1. Erarbeitung eines regelmäßigen Berichtswesens zur Spielraumentwicklung sowie zur Umsetzung der bezirklichen Einzelmaßnahmen 2. Regelmäßige Berichterstattung in den zu beteiligenden Fachausschüssen sowie im Rahmen bezirklicher Fachgespräche 3. Vorausschauende Neubetrachtung Spielraumentwicklung ab 2028 (aktuelle Bebauungsvorhaben etc.) Hinweis: Die vorliegende Spielraum planung bezieht sich vollumfänglich ausschließlich auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, die in eigener Zuständigkeit durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln geplant und verwaltet werden. Auch die gemäß § 8 Abs. 4 BauO NRW sowie der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“ 4 auf privaten Grundstücken zu errich tenden wohnortnahen, p rivaten Spielflächen für Kleinkinder sind nicht Gegenstand dieses Planungswerkes. 3 Maßnahme 1.2.3 des „Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021 -2025“: SessionNet | Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de) 4 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de) 11 5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien Für eine hohe Lebensqualität in einer zunehmend verdichteten Stadt bedarf es der Sicherung und attraktiven Gestaltung von Schutzräumen für Kinder und Jugendliche sowie der Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dem wird durch entsprechende rechtliche Grundlagen und Richtlinien Rechnung getragen. Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ist Spielen ein Kinderrecht: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben […] und fördern die Bereitstellung geeignet er und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“ Mit dem Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ 5 verpflichtet sich die Stadt Köln in besonderer Weise zur Stärkung der Kinderrechte. In § 12b der Hauptsatzung der Stadt Köln bekennt sich die Stadt Köln zur Kinder- und Jugendfreundlichkeit: sie „wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte v on Kindern und Jugendlichen hin.“6 Hier kommt der kommunale n Spielraumplanung ein besonderer Stellenwert zu. Ihrem langjährigen Selbstverständnis nach unterstützt sie die Ziele des Aktionsplans in vielfacher Weise: das Öffnen und Gestalten kinder - und jugendfreundlicher Lebensräume , eine langfristige und systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Einbezug von Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung , das Verankern von Kinderrechten im städtischen Handeln sowie die Förderung von Gesundheit und Bildung. Das Kinder - und Jugendhilfegesetz benennt als eine der grundlegenden Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe „dazu bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und familienfreundliche Umwelt zu erhalten ode r zu schaffen“ (§ 1 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII). Und führt in § 11 Absatz 1 weiter aus: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für ju nge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ Das seit 2021 stufenweise (bis 2028) in Kraft tretende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hebt in besonderer Weise auf die Belange von 5 2. Aktionsplan Kinder- und jugendreundliches Köln 2022 bis 2025 (stadt-koeln.de) 6 Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung der 32. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 22. Dezember 2023 (stadt-koeln.de) Kinder- und Jugendhilfe- gesetz 12 Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ab. Es fordert die inklusive Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote auch im Regelbereich von Kinder- und Jugendfreizeitangeboten. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behind erung sind von Beginn an mitzudenken . Ihnen sind umfassende Zugänge zu ermöglichen und ihre soziale Integration sowie individuelle Entfaltung einschließlich kultureller und geistiger Entwicklung sind zu fördern. Mit der Fortschreibung der Spielraumplanung wird im Rahmen der im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG -KJHG - KJFöG) verpflichtend geregelten kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung auch die Maßnahme M 1.2.3 des aktuell gültigen „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ (Session-Vorlage 1805/2021)7 umgesetzt. Ein besonderes Förderziel liegt hier im umfassenden Sinne in der Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen zudem im § 6 zur regelmäßigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: „(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. […] (2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld - und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.“´ Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die sich am Wohl der Allgemeinheit orientiert (§ 1 Absatz 5 BauGB). In einem sorgfältigen Abwägungsprozess ist hierbei eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen (§ 1 Absatz 7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird explizit k largestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind (§ 3 Absatz 1 BauGB). Spielplätze werden rechtlich als zu tolerierende Schutzräume für Kinder eingeordnet 8. Gemäß Bundes - Immissionsschutzgesetz gilt seit 2011 ein besonderes Toleranzgebot der Gesellschaft für Kinderspiel (§ 22 Absatz 1a): „Geräuscheinwirkungen, die von […] Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der 7 SessionNet | Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de) 8 Vgl. 1704836 (bundestag.de), S. 4 Kinder- und Jugend- förderungs- gesetz Baugesetz- buch (BauGB) Spielplätze sind zu tolerierende Schutzräume für Kinder 13 Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Die für Freizeit - und Sportanlagen geltenden Richtwerte werden bei der Beurteilung von Kinderlärm auf Kinderspielplätzen nicht herangezogen. V on Juge ndlichen auf Bolzplätzen, Skateanlagen etc. ausgehenden Immissionen sind von dieser rechtlichen Regelung nicht erfasst. Mit Beschluss der „Spielflächenbedarfsplanung 2018 -2023“ durch den Rat der Stadt Köln am 18.12.2018 (Session-Vorlage 3067/2018)9 wurde für die Stadt Köln ein Flächenbedarfswert von zwei Quadratmetern öffentlicher Spielfläche je Einwohner*in festgelegt. Dieser Richtwert kommt auch als Bedarfsbemessungsgrundlage im Vorfeld der Errichtung neuer Wohnbebauung nach dem „Kooperativen Baulandmodell Köln “ (KoopBLM) zur Anwendung. Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene, regelmäßig fortgeschriebene Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) verpflichtet Vorhabenträger*innen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihres Bauvorhabens zu beteiligen 10. In Abhängigkeit von der Größe des Planvorhabens ist gegebenenfalls ein bedarfsgerechter, öffentlicher Spielplatz innerhalb des Plangebietes herzurichten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange meldet die Kinder- und Jugendverwaltung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage der zu erwartenden Einwohner *innenzahl den aus dem Bauvorhaben resultierenden voraussichtlichen Bedarf an öffentlicher Spielfläche an. Bei der Bedarfsberechnung wird von ei ner Belegung mit 2,3 Einwohner*innen je Wohneinheit ausgegangen (Stand: Sommer 2024). Bei der Errichtung neuer Wohnbebauung sind bei einem zu erwartenden Spielflächenbedarf ab einer Größe von 500 m² bedarfsgerechte öffentliche Spielplätze in Plangebieten herzurichten. Die Planung der Spielfläche erfolgt gemäß den pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards zu einem späteren Zeitpunkt nach den Vorgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Mit Beschluss der „Ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells Köln 2017 plus“ hat der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 für nach der Beschlussfassung erworbene Baugebiete auch bei den kleineren Bauvorhaben in einer Größenordnung zwischen 44 und 108 Wohneinheiten die Herrichtung von Grün- und Spielflächen gesichert. Hier wird dem Bedarf an öffentlicher Grün- und Spielfläche mit einer verpflichtend herzurichtenden sogenannten „Kombifläche“ entsprochen, 9 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (stadt-koeln.de) 10 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Richtlinien gemäß Kooperativem Baulandmodell Köln Flächenricht- wert gemäß Kölner Spielraum- planung 14 wobei ein Bedarf an Grün- und Spielfläche von 5 m² pro Einwohner*in (Richtwert von 2 m² Bedarf an Spielfläche pro Einwohner*in zuzüglich der ausschließlich für die Kombifläche geltende Bedarf von 3 m² Grünfläche pro Einwohner*in) zugrunde gelegt wird. Die Planung und Ausgestaltung der Kombifläche wird projektspezifisch zwischen den zuständigen Ämtern abgestimmt. Bei Bauvorhaben mit weniger als 44 Wohneinheiten ist ein Ablösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten, der für die Aufwertung des Spielangebotes auf einem nahegelegene n öffentlichen Spielplatz zu verwenden ist. Die Auftragslage zur adäquaten Spielraumschaffung übernimmt die vorliegende Spielraumplanung in enger Verzahnung mit verschiedenen gesamtstädtischen Planungszusammenhängen, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick halten. Stellvertretend werden hier die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 11, die Gesamtstrategie „ Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ – „kinderstark-NRW schafft Chancen“ 12, die Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln 13, die Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln 14, die wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln15 sowie der Masterplan Stadtgrün16 genannt. Eine enge Verknüpfung besteht zudem zwischen Spielraumplanung und den Aktivitäten zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene17. 11 SessionNet | Kölner Perspektiven 2030 (stadt-koeln.de) 12 SessionNet | Kölner Kinder stärken! - 184 Tausend junge Chancen fördern! Umsetzung der Landesinitiative "Kommunale Präventionsketten" (stadt-koeln.de) 13 SessionNet | TOP Ö 10.15: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de) 14 SessionNet | TOP Ö 10.30: Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de) 15 Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln (steb-koeln.de) 16 Masterplan Stadtgrün - Programm Stadtgrün - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 17 SessionNet | TOP Ö 18.2: Köln Nachhaltigkeit: Information zum Voluntary Local review 2023 (stadt - koeln.de) Verbindungs- linien 15 6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen 6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 wird auch die vorliegende Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen in Form zweier sich ergänzender Beschlussbestandteile den genannten Gremien vorgelegt: 1. Der Rat der Stadt Köln entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätskriterien. Diese Kriterien gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. 2. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die bezirklichen Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Die Ergebnisse der jeweils aktuellen Spielraumanalyse bilden die Basis für die bezirklichen Maßnahmenplanungen im folgenden Planungszeitraum. Diese werden hinsichtlich der Prioritätensetzung im Vorfeld der Fortschreibung der Spielraumplanung zwischen Kinder - und Jugendverwaltung und den Bezirksvertretungen abgestimmt. Die Einzelmaßnahmenumsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und Personalressourcen wird im Laufe der Maßnah menjahre regelmäßig mit den Bezirksvertretungen rückgekoppelt und aktualisiert. Das folgende Schaubild verdeutlicht diesen Planungsprozess: 16 Die Umsetzung der Rahmenplanung und Einzelmaßnahmen wird regelmäßig von diversen Einflussfaktoren flankiert. Dies sind unter anderem neu entstehende Bedarfe im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, externe Finanzierungsmöglichkeiten, stadtteilübergreifende Bedarfe und/oder vorhandene Finanz- und Personalressourcen in der Kinder- und Jugendverwaltung (siehe Kapitel 8.4). Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun Bezirksvertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien gestützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 17 Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie und werden durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der aufwendigen Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt. Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet (siehe Kapitel 8.4). Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung - Prozessschaubild aus der überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024 Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Ressourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Auch die Realisierung dieser Maßnahmenkategorien unterliegt regelmäßig wenig kalkulierbaren Einwirkfaktoren (siehe Kapitel 8.4). Im Sinne struktureller Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind Kinder und Jugendliche ausnahmslos immer dann gefragt, wenn es um die G estaltung erschlossener Spielflächen geht. Als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt setzen sie hier wichtige Impulse bei der Gestaltung ihrer Lebensräume. 6.2 Planungsverständnis Die Spielraumplanung dient der Jugendverwaltung als systematischer, politisch untermauerter Handlungsleitfaden für die Schaffung von Spielräumen in Köln. Sie schafft Transparenz im Verwaltungshandeln nach innen und außen und setzt Investoren gegenüber Maßstäbe hinsichtlich erforderlicher Infrastruktur im Rahmen von Wohnbebauung (Kooperatives Baulandmodell). Die Planung, Realisierung und der Erhalt von Spielräumen erfolgt in einer multiprofessionellen und ressortübergreifenden Kooperation zahlreicher Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Dies ist insbesondere den 18 regelmäßig erforderlichen Funktions- und Nutzungsüberlagerungen im Rahmen von Grün- und Freiraumplanung geschuldet. Zum Erhalt der Spielflächen besteht eine Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen . Wartung und Pflege von allen Spielgeräten sind hier verankert. Die regelmäßigen professionellen Kontrollen der Spielgeräte gewährleisten die Sicherheit beim Spielen. Darüber hinaus ist die U nterhaltung von allem, was auf dem Spielplatz wächst , von grundlegender Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören insbesondere Baumschutzmaßnahmen und die Pflege der Spielwiesen und Rasenflächen , aber auch Erhalt und Erneuerung von Zufahrten und Einfriedungen. Wichtig ist beispielsweise auch die regelmäßige Beschaffung von neuem Sand, welcher auch als Fallschutz unter den Spielgeräten dient. Dieser verflüchtigt sich im Laufe der Zeit durch intensive Spielnutzung und muss angefüllt oder unter Umständen erneuert werden. Die langjährige Kooperation der beiden Ämter bei der Unterhaltung ermöglicht auch hier ein hohes Maß an Spielsicherheit in Köln. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über wesentliche Kooperationsstrukturen im Rahmen von Spielraumplanung, Spielraumschaffung und Spielraumerhalt: Der Planung ist ein Schaubild beigefügt, welches ergänzend die einzelnen Planungsschritte auf dem Weg zur Umgestaltung oder Neugestaltung einer Spielfläche verdeutlicht (siehe Kapitel 12). Die enge Kooperation von Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen und Landschaftsarchitekt*innen i m Sachgebiet Kinderinteressen verfolgt ein besonders effizientes Modell der Zusammenarbeit und dient der Spielraumschaffung Sachgebiet Kinderinteressen Spielflächenplanung: Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen Landschaftarchitekt*innen Verwaltungsinterne Kooperation Stadtplanung Grünflächenplanung Umweltplanung Verkehrsplanung Sportentwicklungs- planung Politik Abstimmung mit Bezirksvertretungen Verabschiedung Spielraumplanung JHA, relevante Gremien, Rat Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung „Spielraumplanung“ in Kooperation mit kommunaler Jugendhilfeplanung 19 „aus einer Hand“ . Im Sinne der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist aus Sicht des Sachgebietes eine konti nuierliche Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild sowie die Entwicklung gemeinsamer Fortbildungsformate erforderlich. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen M 2 Leitbildentwicklung und Qualitätssicherung Im Sinne von Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Spielraumplanung und Spielraumschaffung ist die Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild und die Entwicklung professionsübergreifende r Fortbildungsformate geplant. Dies dient auch der Teamfindung und Teamentwicklung auf dem Hintergrund anstehender, ruhestandsbedingter personeller Veränderungen im Sachgebiet. 2025 2026 2027 2028 2029 2030   Projektphasen 1. Kontinuierliche, multiprofessionelle Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild für das Sachgebiet Kinderinteressen 2. Erarbeitung eines systematischen, bereichsübergreifenden Fortbildungsplanes entlang der Schwerpunkte der vorliegenden Spielraumplanung 20 7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und Qualitätskriterien Planung und Realisierung von bedarfs- und zielgruppengerechten Spielräumen in Köln basieren auf entsprechenden pädagogischen Leitlinien und Qualitäts kriterien der Kinder- und Jugendverwaltung. Im Folgenden werden die übergreifenden Planungsprinzipien vorgestellt. 7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt Ungeregeltes, kreatives und zeitvergessenes Spielen ist von großer Bedeutung für die kindliche Entwicklung. Spielen bedeutet körperliche Bewegung, Sinneserfahrung , Kreativitätsförderung, Erproben von Grenzen und soziale Interaktion. Entwicklungspsychologisch betrachtet sind Spielräume daher unerläss lich für eine gelingende motorische, emotionale und kognitive sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Der Spiel raum ist der Ort, an dem sich Kinder im öffentlichen Raum in einem geschützten Rahmen bewegen können und auf welchen sie einen Anspruch zur Inbesitznahme haben. Hier können Fantasien, Erfahrungen und Wünsche gelebt und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt werden. Im Spiel lernen Kinder, ihre Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Herausfordernde Spiel- und Bewegungssituationen erfordern den umsichtigen Umgang mit Risiko und tragen zur kindlichen Motivation und Entwicklung bei. Es stellt einen wesentlichen Aspekt des kindlichen Spiels dar, ein Gefahrenbewusstsein für unterschiedliche Spielsituationen zu entwickeln und für das spätere Leben zu lernen, dass Risiken beherrschbar sind. Sowohl Erfolgs- als auch Misserfolgserlebnisse sind hierbei wichtige Bausteine eines gesunden kindlichen Entwicklungsprozesses, wobei körperliche Kompetenz ein im Rahmen geistiger oder sozialer Leistungen entstandenes Selbstbewusstsein zusätzlich fördert. Der Erwerb der Fähigkeit, zwischen „ich traue mich nicht“ und „ ich schaffe das nicht“ zu unterscheiden, ist in diesem Zusammenhang von elementarer Bedeutung. Durch Erlebnisarmut und geringe körperliche Aktivität entstehen Defizite in der motorischen sowie der Persönlichkeitsentwicklung. Insbesondere im freien Spiel erleben Kinder Selbstwirksamkeit und setzen sich in einen räumlichen sowie sozialen Bezug zu ihrer Umwelt und anderen Menschen. Weil insbesondere der Bewegungsradius jüngerer Kinder eingeschränkt ist, ist gemäß dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ ein dichtes dezentrales, flächendeckendes Netz an wohnungsnahen, fußläufig erreichbaren klassischen Spielplätzen vorzuhalten, um eine Grundversorgung gewährleisten zu können. Spielräume sind Schutzräume für Kinder! Kinder und Jugendliche bewegen! 21 Dabei bestehen Spielräume in Köln heute nicht mehr nur aus einzelnen Spielgeräten. Vielmehr laden abenteuerliche, fantasievoll gestaltete Spiellandschaften mit anspruchsvollen Elementen für unterschiedliche Altersgruppen zum Klettern, Balancieren, Hangeln, Rutschen, Wippen, Drehen und Schaukeln ein. Auch naturnah gestaltete Spielplätze sind für in urbanen Räumen lebende Kinder von hoher Bedeutung. Im späteren Kindes- beziehungsweise im Jugendalter verlagert sich das Interesse vom klassischen Spiel platz zunehmend auf Ballspiel - und Bolzplätze und spezielle Bewegungs- sowie Aufenthaltsflächen, welche als informelle Treffpunkte und zum spielerischen Ausüben verschiedener Bewegungsarten dienen. Beim gemeinsamen Fußball, Basketball, Streetball oder Tischtennisspiel werden Fähigkeiten wie Teamfähigkeit und Rücksichtnahme gestärkt. Vorrangig geht es um die Freude an Bewegung und soziale Interaktion in der Peer Group – neben Elternhaus, Schule und Verein ein wichtiger Baustein bei der Sozialisierung junger Menschen. Nicht zuletzt dienen die Spielflächen in den Kölner Veedeln auch der Erholung, dem Zusammenkommen und der Kommunikation für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie werden gerne auch von Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und Enkelkindern, Kindertagespflegepersonen, Erzieher*innen, Spielplatzpat *innen und Bewohner*innen im Quartier genutzt. Ein entscheidender Baustein zur bedarfsgerechten Planung und Gestaltung ist die regelmäßige Weiterentwicklung sowie Neuausrichtung unter Berücksichtigung richtungsweisender Trends . Die Spielraumplanung zielt auf Vielfalt und Vereinbarung konkurrierender Interessen unterschiedlicher Zielgruppen. Aktuelle Fokusthemen sind „Urban Sports“, Naturerleben und Wasserspielangebote. Aktionsflächen mit „Urban Sports“-Angeboten wie Skateanlagen, Parkour, Dirt- Tracks, Calisthenics etc. gewinnen in Köln zunehmend an Bedeutung. Das im Herbst 2023 als besonderes Streiflicht der Spielraumplanung in die Fachgremien eingebrachte Urban Sports -Konzept für die Stadt Köln stellt hierzu fest: „Parallel zum organisierten Sport wächst eine Kultur des selbstbestimmten Sports, der enormen Z ulauf insbesondere von jungen Menschen verzeichnet. Diese informellen Sportarten lassen sich durch Individualität, Eigenmotivation, flexible Ausübungszeiten und Ortsunabhängigkeit Urban Sports Stadt Köln – SessionNet | Urban Sports. - Gesamtkonzept (stadt-koeln.de) 22 charakterisieren“18. Das Konzept eröffnet Handlungsoptionen für die Gestaltun g zukunftsfähiger Bewegungsangebote im Kontext Urbanisierung von Sport und fließt in zukünftige Maßnahmenplanungen zur Spielraumschaffung ein. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt M 3 Prüfung Handlungsempfehlungen aus dem Urban Sports - Konzept für die Stadt Köln In enger Abstimmung mit den Bezirken und in Abhängigkeit verfügbarer sollen die aus dem Urban Sports -Konzept resultierenden Handlungsempfehlungen auf Ihre Umsetzbarkeit im Ra hmen von Spielraumschaffungen überprüft werden. Im Sinne von Qualitätssicherung bieten sich themenspezifische Fortbildungen zu den Themen Urban Sports , Spiel und Sport im öffentlichen Raum sowie Erstellung multifunktionaler Konzepte an. 2025 2026 2027 2028 2029 2030       Projektphasen 1. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 2. Beteiligung von Expert*innen und jugendlichen Nutzer*innen bei der Ausgestaltung 3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen 4. Relevante Fortbildungsformate nutzen Das Erleben von Natur ist für Kinder und Jugendliche in Großstädten von wesentlicher Bedeutung und essenziell für ihre gesunde Entwicklung. Ein Naturerlebnisraum sollte ihnen darum wichtige Erfahrungen für die Sinne bieten, Erde, Wasser, Luft spielerisch erlebbar machen und ein hohes Maß an Abenteuer erlauben. Hier bekom men sie die Möglichkeit zum direkten Umgang mit Pflanzen und Tieren. Gestaltungselemente sind naturnahe Baumaterialien, Geländemodellierungen mit vielfältiger Bepflanzung und – wenn die Gegebenheiten es zulassen – eine Wasserstelle. Es sind naturbelassene Freiräume ohne vorgegebene Spielelemente. Hierzu gehört auch der Erhalt der „weißen Flecken“ wie Brachen, Brombeerhecken, ungemähte Wiesen oder ähnliches, welche Kinder und Jugendliche auch heute noch in Köln finden und nutze n. Weitere Teilelemente wie Blühstreifen, Spielhügel, Obstbäume, Wasserspielangebote, Findlinge gibt es bereits an vielen Stellen in Köln – und sollten auch zukünftig gesichert werden. 18 SessionNet | TOP Ö 8.4.1: Bedarfsplanung von öffentlichen BMX -, Skate - und Parkour -Anlagen (stadt-koeln.de) Natur- erfahrungs- räume Kinder und Jugendliche wünschen sich „wilde Natur“ in Köln! 23 Kinder und Jugendliche wollen Natur in ihrer Stadt erleben. D as haben sie der Jugendverwaltung in vielen Gesprächen rund um das Thema Spielen wiederholt mitgeteilt. Und si e zeigen viel Engagement im Naturschutz : Samenkugeln („Seedbombs“) basteln, Müll sammeln, Beete betreuen in Kita und Schule, Pflanzaktionen etc. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt M 4 Naturerhaltende und ressourcenschonende Gestaltung von Spielräumen Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der naturerhaltenden und ressourcenschonenden Gestaltung von Spielräumen. Hierauf aufbauend gehen entsprechende Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit den Bezirken. 2025 2026 2027 2028 2029 2030    Projektphasen 1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von naturnahen Spielräumen 2. Potentialflächen auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen 4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen Wasser ermöglicht ein spannendes haptisches Erlebnis und vielfältige Sinneserfahrung . Auf einer Spielfläche hat ein Wasserspielangebot immer ein hohes Aufforderungspotential. Es fördert Kreativität, soziale Interaktion, Bewegung, bietet eine vielfältige spielerische Lernerfahrung und schafft Abkühlung. In Köln gibt es aktuell 16 ausgewiesene Wasserspielangebote über das gesamte Stadtgebiet verteilt, je nach Stadtbezirk in unterschiedlicher Anzahl . Klassische Brunnenanlagen sind keine öffentlichen Wasserspielangebote für Kinder und Jugendliche, da hierfür keine Anforderungen an entsprechende DIN -Normen vorliegen. Dennoch werden die vielen Bodenfontänen oder Brunnenanlagen in d er Stadt oftmals und gerne zum Abkühlen genutzt ( zum Beispiel: Harry-Blum-Platz/ Innenstadt, Pariser Platz/ Chorweiler). Wasserspiel als Naturelement 24 Das Spektrum an öffentlichen Wasserspielangeboten reicht von der einzelnen Wasserpumpe in einer Sandfläche, über große Wasserspielanl agen mit zahlreichen Wasserrinnen und Matschtischen bis hin zu einem einzigartigen „Splash Park“ mit einer Gesamtfläche von rund 1.300 Quadratmetern im Inneren Grüngürtel der Kölner Innenstadt (siehe Kapitel 10). Allerdings beinhalten diese Spielangebote zugleich ein „ beherrschbares Gefahrenpotential“, mit dem ein erhöhter Planungs-, sowie Pflege - und Wartungsaufwand einhergeht:  Die Spielflächen müssen so geplant werden, dass Kleinkinder nicht in Pfützen ertrinken oder sich keine krankheitserregenden Keime im stehenden Gewässer bilden beziehungsweise von außen eingetragen werden können. Dies ist auch einer der Gründe, warum Retentionsflächen nicht als Wasserspielplätze umfunktioniert werden können.  Durch Nutzungsintensität, Standortwahl und verschiedene Witterungseinflüsse kann eine Spielfläche im Laufe des Betriebes rutschig werden. Die Reinigung des Bodenbelags ist je nach Ausgestaltung sehr aufwendig und kann daher nicht täglich erfolgen.  Unabhängig von der Ausgestaltung und Größe des Wasserspiels bleibt dies ein saisonales Spielangebot. In den Wintermonaten werden die Pumpen abgebaut und somit außer Betrieb genommen, um Frostschäden an der Technik zu vermeiden.  Wasserspielangebote verursachen erhöhte Kosten für Unterhaltung (Nebenkosten für Wasser und Strom) und Reparatur. Es gilt, die hier angedeutete komplexe Thematik in sorgfältige Abwägung mit Planungen für weitere Wasserspielangebote in Köln zu bringen. Wasser ist ein besonderes Spielmaterial und sollte Kölner Kindern und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin an geeignet en Stellen zur Verfügung stehen. Hierbei sind vor allem die Standortauswahl und der schonende Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser von zentraler Bedeutung. Wasserspielplatz Venloer Straße/ Innerer Grüngürtel in Neustadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 25 Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt M 5 Gestaltung von Wasserspielflächen Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der Schaffung von Wasserspielangeboten. Hierauf aufbauend gehen entsprechende Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit den Bezirken. 2025 2026 2027 2028 2029 2030    Projektphasen 1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von Wasserangeboten 2. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen 4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen 7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche sind in ihrem Tagesablauf wesentlich mehr auf Wegen unterwegs als auf Spielflächen, etwa auf dem Weg zur Schule oder zum Einkaufen. Die Qualität des öffentlichen Raumes muss sich auch an ihnen orientieren, damit Wegesysteme und Plätze zum Verweilen einladen. In der Stadt sollen Kinder und Jugendliche überall Orte und Dinge vorfinden, die zur lebensweltgerechten Aneignung und Betätigung einladen. Kinder und Jugendliche zeigen einen ausgeprägten Sinn für Ästhetik und die Gestaltungsqualität ihrer Umwelt ist ihnen wichtig. Entsprechend sollten ihnen individuelle Gestaltungmöglichkeiten in Freiräumen eröffnet werden. Auf diese Weise wird Kreativität gefördert, Verständnis für Kunst geweckt und insbesondere die Identifizierung mit der eigenen Stadt gestärkt. Beispiele für von und mit Jugendlichen gestaltete r Kunst im öffentlichen Raum sind die im Stadtgebiet verteilten, mit großflächigen Graffitis besprayten Wandflächen („Halls of Fame“) in Nippes (Geldernstraße ), Chorweiler (Ernstbergstraße), Mülheim (Im Bischofsacker) oder Ehrenfeld (Leo-Amann-Park). links: Ernstbergstraße in Köln-Blumenberg, Mitte: Im Bischofsacker in Köln-Mülheim, rechts: Leo - Amann-Park in Köln-Ehrenfeld – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Kunst und Kreativität 26 Wiederholt haben Kinder und Jugendliche in Köln auch ihr Interesse an Mobilitäts - und Sicherheitsfragen im kommunalen Verkehrswesen bekundet, so etwa im Rahmen der stadtweiten Jugendbefragung 2018 , des bezirklichen Beteiligungsformates „HEY Köln! – Kinder und Jugendliche checken ihr Veedel “ (2022: Mülheim, 2023: Nippes) 19 sowie des im Jahr 2020 gestarteten, stadtweiten Strategieprozesses „Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)“ (Start 2022) 20. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben sich auch Stadt- und Verkehrsplanung am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren , weshalb eine frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der zukünftige n Gestaltung von Mobilität, Wegenetzen und der Gestaltung öffentlichen Raums geboten ist. Insbesondere die Wahrnehmung von Jugendlichen im öffentlichen Raum ist gesellschaftlich tendenziell eher von einem störenden und defizitären Bild geprägt. Jugendliche brauchen attraktive Treffpunkte außerhalb pädagogischer Räume, in denen sie ihren Interessen nachgehen können. Fehlen diese, kommt es häufig zu Konflikten mit anderen Zielgruppen, wenn es um die Aneignung öffentlicher Räume geht. Bei divergierenden Interessenslagen sowie Beschwerden durch unzureichende Sauberkeit, nichtadäquater oder nichtsatzungsgemäßer Nutzung, Straftaten wie Drogenmissbrauch oder Vandalismus etc. ist die Jugendverwaltung regelmäßig um lösungsorientierte Konfliktmoderation bemüht. Gleichzeitig gilt es, Bürger*innen für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. 7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen Aufgrund vielfältiger, oft divergierender Nutzungsbedarfe in der Kölner Stadtgesellschaft werden im Rahmen von Spielraumplanung nach Möglichkeit Nutzungskonzepte für verschiedene Ziel - und Altersgruppen integriert. Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen tragen hier als Orte der Begegnung und Kommunikation verschiedener Bevölkerungsgruppen im Wohnumfeld bei. Gerade vor dem Hintergrund der stadtweiten Flächenkonkurrenzen und des immer knapper werdenden Freiraums in einer Großstadt bieten Spielräume zunehmend multifunktionale Spiel- und Bewegungsformen an (Spielfläche mit Skateranlage, Bolzplatz mit Calisthenics-Fläche etc.). Größere Spiel- und Bewegungsflächen bieten hier naturgemäß einen größeren Gesta ltungsspielraum als kleinere. Multifunktionsgeräte decken vielfältige, altersgruppenspezifische Bedarfe ab. 19 Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) 20 Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan | B eteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) Der öffentliche Raum gehört auch Kindern und Jugendlichen! 27 Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen werden offene, kostenfreie, niedrigschwellige, pädagogisch begleitete Angebote und Projekte von Vereinen, Trägern und Initiativen durchgeführt. So bietet beispielsweise das mobile Angebot „Rollende Spielplätze - Juppi" der Kinder- und Jugendverwaltung zu bestimmten Zeiten auf ausgewählten Plätzen im gesamten Stadtgebiet niederschwellige , freizeitpädagogische Aktivitäten für Kinder und Jugendliche an. Darüber hinaus führen verschiedene Initiativen im gesamtem Stadtgeb iet wie zum Beispiel „Poldis Straßenkicker“ 21 oder „KIDsmiling e. V.“22 offene Fußballtrainings für Kinder und Jugendliche auf den öffentlichen Bolzplatzflächen durch. Die Fußballtrainings finden ganzjährig zu festen Zeiten statt und sind damit eine verlässl iche Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen. Neben dem Spaß an Sport und Bewegung vermitteln die Trainer *innen Werte wie Fairness, Zusammenhalt und das gewaltfreie Lösen von Konflikten. Die Trainings leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Bei knappen Flächen und vielen Nutzungsansprüchen meint Multifunktionalität, Synergien zu schaffen und ergebnisorientierte Lösungsansätze hinsichtlich variabler Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungszeiten von Flächen zu entwickeln. „ Spielen in der Stadt “ ist zum Beispiel auch auf zentralen Plätzen, in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Straßen, auf Schulhöfen und in Parks etc. denkbar, wenn die Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen stimmen23. Beispiele für multifunktionale, generationsübergreifende Raumnutzungskonzepte gibt es auf diversen Spiel - und Bewegungsflächen im gesamten Stadtgebiet. Hier dienen vor allem Sport-, Fitness - und Multifunktionsgeräte einer gemeinschaftlichen und gleichzeitig zielgruppendifferenzierten Nutzung. Bereits 2012 wurde unmittelbar neben dem Spielplatz Graseggerstraße in Longerich der erste Mehrgenerationenplatz eröffnet. Hier können Bürger*innen ab 15 Jahren moderne 21 Poldi's Strassenkicker - Kostenloses Bolzplatztraining in Köln (poldisstrassenkicker.de) 22 Standorte Köln | KIDsmiling e.V. 23 Projekt „ Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene “: SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de) Platz für Angebots- vielfalt! Offenes Fußballtraining Poldi’s Straßenkicker in Buchforst – Foto: Christian Hedel (5639 - vom 8.9.2022) Spielplatz Spielplatz Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 28 Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Geräte und Flächen laden zu vielfältigen Bewegungsaktivitäten, aber auch zum Treffen und Ve rweilen auf den Sitzgelegenheiten ein. Im ämterübergreifenden Zusammenspiel hat sich die Idee übergreifender Bewegungsräume stadtweit deutlich erweitert, beispielweise im Rahmen des Konzeptes „Bewegungsparcours im Kölner Grünen “24. In diesem Zusammenhang werden Bürger*innen regelmäßig bei Planung und Verwirklichung neuer Projekte beteiligt25. Ein gelungenes Beispiel intergenerativer Raumschaffung stellt auch das im Sommer 2021 erfolgte Projekt „ Outdoorparcours Weichselring-Langenbergstraße“ in Blumenberg/ Chorweiler dar26. In einem Beteiligungsverfahren mit Kinder n, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und weiteren Anwohner*innen wurde der als öffentliche Grünfläche ausgewiesene Bereich zwischen den Ortsteilen Blumenberg und Chorweiler-Nord als besonders geeignet zur Errichtung eines – ganz nach den Wünschen der Beteili gten zu gestaltenden – Bewegungsparcours angesehen. Wichtiges Auswahlkriterium waren die unmittelbar angrenzenden Spielflächen in Form eines Multifunktionsfeldes, einer Skatefläche, eines Spielplatzes mit großer Seilzirkusanlage sowie einem Beachvolleyballfeld für Kinder und Jugendliche. Auch das „ Kooperative Baulandmodell Köln “ (siehe Kapitel 5) stellt mit der verpflichtenden Schaffung von sogenannten „ Kombiflächen“ im Rahmen von Bauvorhaben in einer Größe zwischen 44 und 108 Wohneinheiten auf eine integrierte Umsetzung von generationenübergreifenden, öffentlich zugänglichen Spiel- und Grünflächenbedarfen ab. Die Planung und Ausgestaltung dieser Fläche, die sowohl Funktionen einer Grünfläche als auch eines Spielplatzes erfüllen soll, wird projektspezifisch zwischen den zuständigen Ämtern abgestimmt. Wenn auch zukünftig die Umsetzungsmöglichkeiten solcher generationsübergreifenden Vorhaben im Rahmen der Stadt - und Spielraumplanung nach Möglichkeit b erücksichtigt werden, wird dies in Abwägung mit den hier b enannten Leitlinien zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gestaltung des Stadtraumes erfolgen. Wiederholt stehen hier zu sichernde Güter nebeneinander:  Die Gestaltung von Spiel -, Bolz - und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche obliegt den sicherheitstechnischen, baulichen Anforderungen für 24 Bewegungsparcours im Kölner Grünen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 25 Projekte mit Bürgerbeteiligung - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 26 Outdoorparcours in Köln-Blumenberg - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Kreative Lösungen finden! Luftbild Outdoorparcours Weichselring - Langenbergstraße in Köln-Blumenberg – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 29 Spielplätze gemäß jeweils aktuell gültiger DIN -Normen. Die Flächen orientieren sich also an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen.  Zudem sind reine Kinderspielplätze Schutzräume gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz, in denen das Kinderspiel unter ein besonderes Toleranzverbot de r Gesellschaft gestellt wird (§ 22 Absatz 1a Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSChG) – siehe Kapitel 5). 7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) gilt auch im Rahmen der Spielraumschaffung das Gebot der Barrierefreiheit : „Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein […]“. Auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem hier vertretenen, pädagogischen Selbstverständnis wird in Köln beim Bau von öffentlichen Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen ein umfassender inklusiver Ansatz verfolgt. Das gemeinsame Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist Inklusion. Spielräume sind Orte des Mitei nanders – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Inklusives Spielen bedeutet, allen Kindern gleichzeitig den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen. Wie gestaltet sich der inklusive Ansatz in Köln?  Beteiligungsverfahren mit behinderten Kindern sowie Erfahrungen im Zusammenspiel mit inklusiven Einrichtungen haben gezeigt, dass sich die Spielinteressen von Kindern mit Behinderungen nicht von denen anderer Kinder unterscheiden. Spielflächen sollen daher so beschaffen sein, dass gemeinsames Spielen ermöglicht sowie Kontakt und Kooperation aller Kinder – mit und ohne Behinderung – gefördert wird.  Barrierefreiheit bedeutet sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit der gesamten Spielfläche oder einzel ner Spielzonen als auch eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden . Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass jede*r jedes Spielangebot in gleicher Weise nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die At traktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko - und Selbsteinschätzu ng der Kinder und Jugendlichen.  Grundsätzlich sind die Entwicklungsphasen bei Kindern sehr unterschiedlich, so dass das Erleben der vielfältigen Spielgeräteelemente sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderungen in verschiedenen Altersstufen gleichermaßen wichtig ist, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken , sich Herausforderungen zu stellen und sich so weiter zu entwickeln. 30  Der inklusive Gedanke beinhaltet auch imme r das gegenseitige Helfen bei der Nutzung der Spielgeräte . Es bedarf daher keiner speziellen Spielgeräte, die vorrangig von einer Zielgruppe von jungen Menschen mit Behinderung genutzt werden können, sondern barrierefreier Zugänge zu den Spielflächen. Das heißt, für die Planung und Gestaltung von „Spielplätzen für alle“ sind keine Sonderlösungen gefragt, sondern Maßnahmen, die Inklusion fördern. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen sowohl eigenständi g als auch miteinander spielen. Bereits jetzt wird bei der Planung von Neubau und Neugestaltung von Spielflächen berücksichtigt, dass auch einzelne Spielgeräte für alle Nutzer*innen barrierefrei zugänglich sind, um ein gemeinsames Spielen zu ermöglichen. Dies gilt nicht nur für das Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung , sondern auch von erwachsenen Begleitpersonen mit Behinderungen und den Kindern und Jugendlichen. Nachfolgend werden drei Beispiele inklusiver Spielgeräte schaffung für eine gemeinsame Nutzung dargestellt:  Bei der Umsetzung des öffentlichen Spielplatzes Elisabeth-Schiemann-Weg in Köln Müngersdorf wurde bereits 2016 ein inklusiver Ansatz verfolgt. Hier wurde ein inklusives Karussell mit barrierefreier Fallschutzfläche umgesetzt.  Auf dem Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln-Zollstock wurde Ende 2023 ein inklusives Spielpodest installiert. Dieses wurde in Kooperation mit dem Verein Süsse Zitronen e. V. sowie Familien aus Zollstock ausgewählt. Es besitzt zwei Rampen, einen Sandaufzug und einen Verkaufsstand mit verschiedenen haptischen Elementen. Spielplatz Elisabeth-Schiemann-Weg in Köln-Müngersdorf – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln -Zollstock – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 31  Im Zuge einer Spielwerterhöhung wurden im Januar 2024 auf dem Spielplatz Gütergasse in Köln-Zündorf zwei inklusive Spielangebote installiert. Auf kleinster Fläche laden taktile Spielgeräte zum gemeinsamen Spiel ein Planung und Gestaltung inklusiver Spielräume erfolgen auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur Spielflächenschaffung sowie der zwischen der Kinder - und Jugendverwaltung, dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ und dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln abgestimmten Standards für Planung und Bau ink lusiver Plätze. Diese werden gemeinsam kontinuierlich weiterentwickelt und der Fachpolitik regelmäßig vorgelegt. Dies geschah zuletzt im August 2020.27 Die Standards in Bezug auf bauliche Ausgestaltungen werden bereits für die Planungsphase der Spielraumsc haffung durch die Standards einer partizipativen Spielraumplanung ergänzt. Gemäß deren Zielvorgabe ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung die Grundlage jeder Spielflächengestaltung. Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass Spielräume in Köln bedarfsgerecht gestaltet werden und dem gemeinsamen Spiel von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung dienen. Für die Legislaturperiode der vorl iegenden Spielraumplanung ist die Erstellung eines „Handbuchs zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung und Spielraumschaffung“ geplant. Es soll als Leitlinie in Bezug auf rechtliche, technische und pädagogische Aspekte im Zusammenhang mit dem Bau und d er Gestaltung inklusiver Spielflächen dienen. Nach Abstimmung mit den im Kontext Inklusion relevanten Ämtern, weiteren Akteur*innen sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, wird diese Leitlinie schlußendlich in die Gesamtplanung einfließen (siehe Maßnahme M 7). 27 Vgl. Anlage zur Session-Vorlage 3561/2020: Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08- 26 (stadt-koeln.de) Aktuelle Standards für die Spielraum- planung! Spielplatz Gütergasse in Köln-Zündorf vor und nach der Umgestaltung – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 32 Gemäß den Vorgaben der Kölner Behindertenpolitik wird bei „Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche [… ] die barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitpersonen gewährleistet“.28 Barrierefreiheit zielt hierbei nicht nur auf Menschen mit motorischen Einschränkungen ab, welche auf Mobilitätshil fen oder Rollstühle angewiesen sind. Es geht um alle Menschen mit und ohne Behinderungen . So sind natürlich auch die spezifischen Anforderungen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen (Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung) , neurodivergente Mensc hen und Menschen mit seelischer Behinderung verstärkt bei der Planung zu berücksichtigen. Von den mehr als 700 Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln verfügt bereits ein überwiegender Teil über mindestens einen Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen. Auch die Zuwegung zu den verschiedenen Flächen auf einer Spielfläche ist zum Großteil gewährleistet. Dies ist in Bezug auf barrierefreie Erreichbarkeit einzelner Spielgeräte allerdings nur bedingt möglich, da diese überwiegend im Sandbereich mont iert sind. Hier soll in Abhängigkeit von vorhandenen Ressourcen sukzessive bei Neugestaltungen die Nutzbarkeit bei vorerst einem Spielplatz in jedem Stadtteil durch Belag und Leitsystem verbessert werden. Der von der Stadt Köln im Rahmen der Spielraumschaffung verfolgte inklusive Ansatz wird nachfolgend an einigen Beispielen von in den letzten Jahren neu gestalteter, öffentlicher Spiel- und Aktionsflächen sowie eines für die nähere Zukunft geplanten Vorhabens verdeutlicht. Spielplatz Brüsseler Platz in der Innenstadt (Neustadt/Nord) Die Spielbereiche des unmittelbar neben der Kirche Sankt Michael liegenden 1.209 m² großen, stark frequentierten Spielplatzes Brüsseler Platz sind weitgehend mit einem 28 Vgl. Handlungskonzept Kölner Behindertenpolitik (stadt-koeln.de), Seite 25 Inklusiver Spielplatz Brüsseler Platz in Köln-Neustadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 33 gut befahrbaren Gummibelag ausgestattet, welcher einen barrierefreien Zugang zu den Spielgeräten ermöglich t. Der Spielplatz bietet zudem ein große s Spektrum an Möglichkeiten für gemeinsames Spielen und soziale Interaktion. Die unterschiedliche Farbgebung der Pfosten und Seile bietet Kindern mit einem eingeschränkten Sehvermögen eine gute Orientierung. In der Nestschaukel können Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam liegend oder sitzend schaukeln. Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße in Rodenkirchen Der im Sürther Feld liegende 2.452 m² große Spielplatz wurde bereits 2016 im Rahmen der Planung eines Neubaugebietes hergerichtet. Im Rah men der Beteiligung stellte sich heraus, dass in der Anwohnerschaft einige Kinder mit motorischen Behinderungen leben, welche auf Rollstühle angewiesen sind. Bei der Planung fanden daher Aspekte der Barrierefreiheit besondere Berücksichtigung . Auf breiten, gut befahrbaren Wegen sind alle Spielflächen und Spielgeräte gut erreichbar. Die Vogelnestschaukel ist auch für Kinder mit Behinderungen gut geeignet. Eine speziell entwickelte Spielkombination, bestehend aus einer Hafenstadt mit Hütten und einem Piratenschiff, ist über Rampen zu erreichen. Auf der Wippe können zwei Personen hintereinander sitzen, sodass auch Kinder, die nich t in der Lage sind, selbständig zu sitzen, wippen können. Die Sandspielgeräte und Netze können von Kindern mit und ohne Behinderung gleichermaßen und vor allem gemeinsam genutzt werden. Skateanlage Günter-Kuxdorf-Weg in Höhenberg Im Naherholungsgebiet Merheimer Heide befindet sich seit Anfang 2022 der erste barrierefreie Skatepark in Köln auf einer Fläche von 870 m². Im Sinne einer bedarfsgerechten Planung wurden unter anderem der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e. V. sowie Akteure aus der Wheelchair Motocross - Szene an der Entwicklung des Planentwurfs beteiligt. Ein besonderer Fokus lag hier auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung. Inklusiver Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße in Köln-Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 34 Die Anlage gilt als einer der ersten inklusiven Anlagen Deutschlands , wobei die Barrierefreiheit sowohl die Zugänglichkeit der Anlage als auch die Nutzbarkeit der Skateelemente betrifft. Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel in Neustadt/Nord Im Jahr 2021 w urde auf 1.300 m² ein neuer Wasserspielplatz gebaut, der aufgrund seiner zentralen innerstädtischen Lage gut zu erreichen und von allen Seiten barrierefrei zugänglich ist. Rollstuhlfahrer*innen können ungehindert über den Plattenbelag auf den fallschutzgedämpften Bodenbelag fahren und erreichen auf diese Weise alle Spielelemente. Neben Abkühlung bietet der Spielplatz mit seinen unterschiedlichen Spielattraktionen allen Kindern und Jugendlichen sensorische und haptische Spielerlebnisse – unabhängig von körperlichen Einschränkungen (siehe auch Kapitel 10). Inklusiver Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel in Köln-Neustadt/Nord – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Inklusive Skateanlage in Köln-Höhenberg – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 35 Ausblick: Spiel-und Bolzplatz Greesberger Straße in Esch/Auweiler Der Spiel- und Bolzplatz Greesberger Straße liegt genau zwischen den Stadtvierteln Esch und Auweiler auf e inem Acker-/Wiesengelände. Als „Leuchtturmprojekt“ für den Bezirk Chorweiler ist hier ein multifunktional und inklusiv gestalteter Spielraum geplant. Es fanden bereits mehreren Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen sowie weiteren Anwohner*innen in Esch und Auweiler statt. Hieraus resultierend e Ergebnisse wurden zwischenzeitlich in die Planung mit aufgenommen. Diese beschreibt eine große Spielfläche mit vielen inklusiven Spiel - und Aktionselementen, einen angrenzenden, inklusiven Bewegungs - und Fitnessparcours sowie einen Bolz- und Basketballplatz mit naher „Chill-Area“ für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Der Spiel - und Bolzplatz ist barrierefrei zu erreichen. In der Nähe befinden sich mehrere Parkplätze, von welchen mindestens einer in einen Behindertenparkplatz umgewandelt werden soll. Die weitere Umsetzung der Maßnahme ist nach der Beendigung der derzeit stattfindenden Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz durch die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (geplant 2027/2028) geplant. Flächenaufteilung Bolz- und Spielplatz Greesberger Straße in Köln-Esch/Auweiler – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 36 Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Leitlinie Inklusion M 6 Pilotprojekt mit inklusiven Schulen und Förderschulen: „Spielplatz und Spielgeräte-Check“ und Prototypentwicklung eines inklusiven Spielgerätes In Kooperation mit inklusiven Schulen, Förderschulen und inklusiven Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Köln soll es Modellprojekte in den einzelnen Bezirken geben. Gemeinsam mit den Schüler*innen und Kindern und Jugendlichen mit Behinderung als Expert*innen vor Ort, werden Spielflächen im Stadtgebiet begangen und Spielgeräte auf inklusive Nutzbarkeit geprüft. Die Expert *innen-Checks werden doku mentiert und ausgewertet. Sie werden m it Spielgeräteherstellern besprochen und gemeinsam auf die Umsetzbarkeit von Änderungswünschen geprüft. Nach Möglichkeit wird im Laufe dieses Prozessverlaufs auch ein inklusiver Prototyp gemeinsam mit den „Kinder - und Jugend -Expert*innen“ entwickelt und auf eine r öffentlichen Spielfläche aufgestellt. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt werden in weitere Spielraumplanungen aufgenommen und weiterentwickelt. 2025 2026 2027 2028 2029 2030    Projektphasen 1. Konzeptentwicklung 2. Vernetzung mit inklusiven Schulen und Institutionen 3. Im Rahmen eines inklusiven Beteiligungsverfahrens gemeinsame Prüfung von Spielflächen und Spielgeräten im Kölner Stadtgebiet mit Dokumentation und Auswertung 4. Als Experten fungieren Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zusammen mit dem Fachpersonal der Jugendverwaltung 5. Gegebenenfalls Änderung einzelner Spielgeräte nach Prüfung der rechtlichen und technischen Vorgaben gemäß Wünschen der „Expert*innen“ 6. Prototyp-Entwicklung eines inklusiven Spielgerätes mit Spielgeräteherstellern 7. Übernahme der Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung 37 Leitlinie Inklusion M 7 Erstellung „Handbuch zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung und Spielraumschaffung“ Ein über technische und gesetzliche Standards hinausgehendes Handbuch dient der Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion und beinhaltet  Kriterien für eine inklusive Spiel- und Freiraumplanung  einen Bewertungskatalog von Spielgeräten in Hinblick auf ihre Eignung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen  Kriterien für das Qualitätsmerkmal „Inklusionsqualität“ im Rahmen der qualitativen Bewertung von Einzelspielflächen (siehe M 8)  Konzepte für mögliche Modellprojekte  Vorschläge zur bezirksbezogenen örtlichen Priorisierung und Ausgestaltung von inklusiven Spielflächen ( unter anderem Inklusion vorrangig an zentralen Spielflächen im Stadtteil, Behinderten -Parkplätze vor zentralen inklusiven Plätzen) Die Erstellung erfolgt unter Einbindung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, relevanter Verwaltungsstellen insbes ondere dem Büro der Behindertenbeauftragten, inklusiven Institutionen und Akteur*innen sowie – in zielgruppengeeigneten Formaten – von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Das Handbuch dient auch als Handlungsleitlinie für weitere spielraumbezogene Stadtentwicklungsplanung. In diesem Zusammenhang bietet sich die Organisation stadtinterner Fortbildungen zum Thema Inklusion in Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten an. 2025 2026 2027 2028 2029 2030   Projektphasen 1. Erarbeitung eines Handbuches zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung und Spielraumschaffung 2. Einbezug beispielgebender Studien und Erfahrungen aus anderen Städten und Ländern29 3. Vernetzung mit relevanten Institutionen, Vereinen sowie anderen Städten zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Thematik Inklusion im öffentlichen Spielraum 4. Verwaltungsinterne Fortbildungen in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten 5. Entwicklung möglicher Modellprojekte 6. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung 29 Vgl. beispielhaft Inklusion auf Spielplätzen in Studie untersucht | Aktion Mensch (aktion -mensch.de) 38 Leitlinie Inklusion M 8 Einarbeitung des Merkmals „Inklusionsqualität“ in die Matrix zur Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen Um der Thematik Inklusion einen gleichberechtigten Stellenwert im Rahmen der Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen zu verleihen, wird die aktuelle Bewertungsmatrix um das Kriterium „Inklusionsqualität“ erweitert. Dieses basiert auf einer systematisier ten Betrachtung der inklusiven Anlage und Ausstattung von Einzelspielflächen in Hinblick auf ihren Eignungsgrad für Menschen mit Behinderung. Im Anschluss erfolgt eine Neubewertung des Rahmenparameters „Qualitätswert“ für alle städtischen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen. 2025 2026 2027 2028 2029 2030   Projektphasen 1. Erarbeitung einer Check- und Bewertungsliste „Inklusionsqualität“ für Einzelspielflächen (Anlage und Ausstattung) 2. Aufnahme des Bewertungskriteriums „Inklusionsqualität“ in aktuelle Matrix zur Qualitätsbewertung der Einzelspielflächen 3. Qualitative Neubewertung der Einzelspielflächen im gesamten Stadtgebiet 7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation Auch im Rahmen der Spielraumentwicklung wird dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf altersentsprechende Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebens -, Sozial - und Freiräume Rechnung getragen . Kinder und Jugendliche werden mit ihren Interessen und Bedürfn issen als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt anerkannt. Seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgt die Gestaltung der Spielräume in Köln daher grundsätzlich auf der Basis der Ergebnisse einer systematischen Zielgruppenbeteiligung . Die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Beteiligungsprozess und die Berücksichtigung ihrer Ideen und Wünsche ermöglichen eine bedarfsgerechte Planung und erhöhen die Qualität der Planungsvorhaben. Zudem fördert sie die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit de n Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen. 30 Das jeweilige Beteiligungsformat wird hierbei aus einem breiten Spektrum möglicher Formate für jedes Bauvorhaben individuell entwickelt. Während der pandemiebedingten Einschränkungen musste n anstelle bewährter analoger Verfahren verstärkt digitale Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung 30 Vgl. SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Stan dards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de) Beteiligungs- kultur in Köln 39 angewendet werden. Es hat sich gezeigt, dass das unmittelbare Gespräch vor Ort nur bedingt zu ersetzen ist , welches sich als geeigneter für einen lebendigen, direkten, offenen und kreativen Austausch erweist. Im Rahmen des am 28. April 2023 von der Stadt Köln initiierten Fachtags „ Misch MIT! – Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln “ wurde von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen im Teilworkshop „Spielraumplanung“ geäußert, dass sie bei einer Beteiligung den persönlichen Kontakt bevorzugen, und digitale Formate nur begleitend eingesetzt werden sollten. Für sie ist es von großer Bedeutung, Ansprechpartner*innen für ihre Anliegen zu kennen, die sie in ihren Bedürfnissen nach mehr Bewegung und jugendgerechten Rückzugsmöglichkeiten unterstützen. Kurz- und mittelfristig sollen die Ergebnisse des Fachtags in die Weiterentwicklung der Partizipationsfor mate der Spielraumplanung sowie langfristig in das kommunale Gesamtkonzept „Misch MIT!“ zur Kinder- und Jugendpartizipation einfließen31. Das Sachgebiet Kinderinteressen nimmt aktiv an der Konzeptentwicklung unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen teil. Strukturelle Partizipation ermöglicht in besonderer Weise politische Bildung : „Die Kinder und Jugendlichen erhalten während des Beteiligungsprozesses einen unmittelbaren Einblick in die kommunalpolitischen Zusammenhänge. Durch ihre Mitarbeit und das gemeinsame Entwickeln und Ringen um faire Kompromisse und einen Interessensausglei ch wird Demokratie für sie praktisch und nachhaltig erlebbar. Das Vertrauen in die Demokratie wird gestärkt.“32 Viele Kinder und Jugendliche nutzen bereits eine breite Beteiligungslandschaft in Köln, wobei vielfach Synergien entstehen . Im Rahmen der Kampagne „Hey Köln!“33 des „ Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln 2021 -2025“ waren beispielsweise Kinder und Jugendliche zum „Veedels -Check“ in den S tadtbezirken Mülheim (2022) und Nippes (2023-2024) aufgerufen. In Form analoger sowie digitaler „Veedels-Spaziergängen“ haben sie Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge für ihre Veedel.34 Diese werden nachfolgend von Seiten der Stadtverwaltung und weiteren Beteiligten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft – auch im Rahmen von Spielraumplanung durch die Jugendverwaltung. 31 Mitteilung (stadt-koeln.de) 32 SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de) 33 Hey Köln! - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 34 Vgl. Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) Kinder und Jugendliche strukturell beteiligen! 40 Spielräume im Veedels-Check Die wichtigsten Themen im Rahmen des Veedels -Checks in Nippes waren Verkehr, Mobiliar im öffentlichen Raum, Sauberkeit, Sicherheit und Stadtgrün . Unter anderem erreichte die Stadtverwaltung auch Eingaben zu Aufenthalts- und Spielräumen im Bezirk . Im Rahmen der anschließenden „Veedelskonferenz Nippes“ im Juni 2024 wurden die benannten Anliegen von vielen Akteur*innen im Bezirk näher unter die Lupe genommen. Eine engagierte Grup pe von Kinder und Jugendlichen aus der Kinder- und Jugendeinrichtung „Lucky´s Haus“ (Stadtteil Bilderstöckchen) stellten Ihre Fragen und Anregungen zum Bolzplatz „Am Bilderstöckchen“ unter anderem sehr eindrucksvoll mit einem Aktionsplakat vor, welches dem Sachgebiet Kinderinteressen zur weiteren Prüfung überreicht wurde. Nach Ablauf des „ 100-Tage- Countdowns“ wird in einem „Re-Check“ geschaut, inwiefern Umsetzungsmöglichkeiten bestehen. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen bestmöglich in den weiteren Prozess eingebunden. Eine Fortsetzung des Formates in anderen Stadtbezirken ist für die Folgejahre gep lant. Hieraus und aus anderen Beteiligungsformaten resultierende Ergebnisse könnten zukünftig als Indikator „Priorität aufgrund eines konkreten (bezirklichen) Beteiligungsergebnisses“ in die Systematisierung der Einzelmaßnahmenplanung zur Spielraumschaffung einf ließen. Somit hätten Kinder und Jugendliche dann beispielsweise im Rahmen von „HEY Köln“ Aktionsplakat zum Bolzplatz Am Bilderstöckchen – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Ergebnis: Live Graphic Recording – Pavo Ivković/ djangonaut Weiter- entwicklung von Kinder- und Jugend- beteiligung! 41 die Möglichkeit, sich regelmäßig und bereits zu einem frühzeitigen Zeitpunkt in spielraumbezogene Stadtplanung einzubringen. Derzeit finden umfangreiche und systematische Zielgruppenbeteiligungen vor allem im Rahmen der Um - und Neugestaltung von Einzelflächen statt. Insofern würde dieses Vorgehen eine richtungsweisende Weiterentwicklung von Partizipation für die kommunale Spielraumplanung bedeuten. Bereits jetzt werden Einzelmaßnahmen auf Spielflächen , welche schon über das Sachgebiet Kinderinteressen einem Beteiligungsformat in den Bezirken zugeführt waren, im Rahmen der bezirklichen Maßnahmenplanung vorrangig berücksichtigt (siehe Kapitel 8.4). Spielräume sichtbar machen Leider erleben Kinder und Jugendlichen häufig, dass sie an vielen öffentlichen Orten unerwünscht sind. Die Geräuschentwicklung von spielenden Kindern und Jugendlichen wird teilweise als problematisch oder störend empfunden. Die Schaffung geschützter Räume für diese Zielgruppe bedarf also einer eindeutigen Positionierung nach außen – nicht nur im Rahmen einer kinder - und jugendfreundlichen Spielraumplanung, sondern auch ganz konkret auf den entsprechenden Spielflächen. Die unterschiedlichen Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsangebote auf den öffentlichen Spielflächen richten sich an Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Vor Ort wird auf die Nutzung der Fläche als Spielfläche durch Spielplatzschilder an den Ein - und Ausgängen hingewiesen. Sie illustrieren anhand kinderfreundlicher Symbole die auf den Flächen geltenden Verhaltensregeln. Gleichzeitig weisen sie die se Flächen als eindeutige Schut z- und Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche aus. Die oftmals veralteten Schilder geben dies jedoch nicht eindeutig wieder. Vor allem Jugendliche fühlen sich oft nicht zur Nutzung angesprochen . Aus diesem Grund wurde die Stadtverwaltung im Rahmen des Antrags „Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken – mehr Mitbestimmung ermöglichen und praktizieren“ im Herbst 2023 beauftragt, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein neues Spielflächenschild für die Stadt Köln zu entwickeln. Für diesen partizipativen Prozess wurden 38.000 € zur Verfügung gestellt35. 35 SessionNet | TOP Ö 5.2.2: RECHTE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN STÄRKREN - MEHR MITBESTIMMUNG ERMÖGLICHEN UND PRAKTIZIEREN (stadt-koeln.de) Neue Spielplatz- schilder für Köln Spielplatzschild – Foto: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie 42 Gemeinsam mit dem Verein „junge Stadt Köln e. V.“ wurde 2024 das Projekt „Neue Spielplatzschilder für Köln“ ins Lebens gerufen. Unter Berücksichtigung des städtischen Corporate Designs werden Kinder und Jugendliche aktiv beim Gestaltungsprozess sowie bei der abschließenden Abstimmung für das neue Spielplatzschild beteiligt. Ziel der Neuentwicklung ist zum eine n die Zugangserleichterung zu Spielflächen durch kinder - und jugendgerechte Ansprache. Zum anderen die stärkere Sichtbarmachung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum für alle Bürger*innen. Nach Abschluss des Projektes Ende 2024 ist das sukzessive Austauschen der Spielplatzschilder in Köln vorgesehen. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Leitlinie Partizipation M 9 Strukturelle Verankerung von Beteiligungsergebnissen in bezirkliche Einzelmaßnahmenplanungen der Spielraumplanung Ergebnisse von Beteiligungsprozessen (unter anderem bezirkliches Format „Hey Köln!“) finden zukünftig regelmäßig, frühzeitig und priorisiert Eingang in die bezirkliche Einzelmaßnahmenplanung der Spielraumplanung. Dies erfolgt im Rahmen des regelmäßigen Controllings der bezirklichen Planungen. 2025 2026 2027 2028 2029 2030       Projektphasen 1. Regelmäßige Evaluation stadtweiter/bezirklicher Beteiligungsergebnisse in Bezug auf Folgerungen für die (bezirkliche) Maßnahmenplanung 2. Regelmäßiges Controlling der (bezirklichen) Spielraumentwicklung 7.6 Klima und Nachhaltigkeit Schon heute sind die Folgen des Klimawandels spürbar – insbesondere in den großen Städten. Hiermit verbunden sind auch in Köln Wetterextreme und Hitzeperioden. Der Rat der Stadt Köln hat 2017 die Resolution zur „ Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen “ und die hiermit verbundenen internationalen Entwicklungsziele als Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln beschlossen. 2023 wurde der Sachstandsbericht „ Voluntary Local Review 2023 Köln – Umsetzung der Agenda 2030 und der Globalen Nachhaltigkeitsziel e auf lokaler Ebene“ vorgelegt36. Hierin wird an vielen Stellen deutlich, in welcher Form die Kölner Spielraumplanung auf die angestrebten Nachhaltigkeitsziele – insbesondere in Hinblick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen – einzahlt: 36 Voluntary Local Review 2023 Köln (stadt-koeln.de) Nachhaltig- keitsziele verfolgen! 43  mehr Lebensqualität und Verbesserung des Wohnumfelds durch die Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen schaffen  Kinder und Jugendliche früh an Umweltthemen heranführen und für Nachhaltigkeit sensibilisieren  nachhaltige, klimawandelgerechte und naturnahe Spielräumen gestalten  gerechte Bildungs- und Teilhabechancen eröffnen  Kinder im Rahmen von Partizipation Selbstwirksamkeit erleben lassen – durchaus ein stabilisierender Faktor in einem belastenden Szenario. Im Sinne eines nachhaltigen Zusammenspiels von pädagogischen und ökologischen Anforderungen an Spielräume braucht es zukunftsfähige Ideen für das klimaangepasste Schaffen von Spielflächen. Für eine gesunde Aufenthaltsqualität ist es erforderlich, dass diese über ihre eigentliche Spielfunktion hinaus im Einklang mit wichtigen ökologischen Fragestellungen und Aspekten der Klimaanpassung stehen. Eine ausreichend beschattete und naturnahe Spielfläche erhöht die Akzeptanz und Identifikation mit dem Spielraum auf vielerlei E benen. Spielräume bieten in der Stadt Flächen, die sich aufgrund der hohen Verdunstungsleistung positiv auf das Mikroklima auswirken und einen gesunden Aufenthalt in Hitzesommern ermöglichen. Im Rahmen von Spielraumschaffung gilt es deshalb, geeignete Ins trumente zu entwickeln, die innerhalb eines „ökologischen Baukastens“ als zukunftsorientierte Lösungen auf Aufgabenstellungen wie biologische Vielfalt, nachhaltigen Wasserhaushalt und effektiven Hitzeschutz bei Flächennutzungen in der Großstadt fungieren können. Hierzu nachfolgend einige aktuelle Beispiele. Biologische Vielfalt Selbst vermeintlich kleine Maßnahmen wie Pflanzflächen, beispielsweise der „Schlängelpfad“ am Rathenauplatz, ein Bereich mit heimischen Gräsern, können zu einer Verbesserung des Mik roklimas und der Biodiversität beitragen. Dieses Element ist auf Wunsch von Kindern aus der Stephan- Lochner-Grundschule in die Planung aufgenommen und später umgesetzt worden. Klimawandel- anpassung Planung des Schlängelpfads (Markierung links) am Rathenauplatz in Neustadt/Süd – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 44 Wasserretention Bei Starkregenereignissen kann es dazu kommen, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr vollständig aufnehmen und zeitnah abführen kann. Dies führt dazu, dass dieses sich auf bestimmten Straßen oder Plätzen oberirdisch ansammelt und über einen längeren Zeitraum langsam absickert oder verdunstet. Bei Spielplätzen muss eine solche Situation vermieden werden, da über die Straßen oftmals Schmutzwasser (Mikroplastik, Zigaretten, Treibstoffe etc.) mitgeführt wird und sich in Sandflächen überträgt. Zudem darf Wasser nicht einstauen, damit hiervon keine Gefahr für Kleinkinder ausgehen kann . Infolge von Starkregenereignissen kommt es vermehrt zu Schäden an den Spielgeräten, verunreinigten Sandflächen, aufwendiger Pflege, langwierigen Instandsetzungsarbeiten oder sogar zeitweisen Sperrungen von Spielflächen. Für den asphaltierten Bereich des Spielplatzes Klingelpützpark in der Köln er Innenstadt ist daher ein Pilotprojekt vorgesehen, um eine unterirdische Retention zu ermöglichen. Studien haben gezeigt, dass bei Starkregenereignissen der Klingelpütz und die anliegende Kyotostraße in besonderem Maße betroffen wären. Die vorhandene Entwässerung kann bereits aktuell das Niederschlagswasser nicht mehr ausreichend abführen. Als Folge sammelt es sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen großflächig an. Ziel und gleichzeitig Herausforderung ist die Schaffung einer unterirdischen Retentionsmöglichkeit, ohne die zukünftige Gestaltbarkeit des Spielraumes am Klingelpütz zu beeinflussen. Hierfür hat die Kinder - und Jugendverwaltung Rahmenbed ingungen aufgestellt, mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abgestimmt und eine entsprechende Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird für Anfang 2025 erwartet. Kühler Aufenthalt im Klimawandel, Hitze und UV-Schutz Über 700 Spielflächen leisten einen Beitrag zur Klimawandelanpassung, die das Leben in der Stadt für alle lebenswert machen soll . Denn Spielraum ist auch immer Freiraum, dessen unversiegelte und bepflanzten Flächen für Kühlung und Belüftung sorgen können. Die Themen Hitzeinseln, Verschattung und Versiegelung sind und werden weiterhin wichtige Themen großstädtischer Spielraumplanung und Spielraumschaffung sein . Durch Verschattung wird nicht nur ein kühler Aufe nthaltsort geschaffen, sondern auch ein Beitrag zur Gesundheit im Kühle Orte gegen Großstadt- hitze Luftbild Spielplatz Klingelpütz park in Altstadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 45 Klimawandel gelegt. So sind neben Hitzeschutz auch UV -Schutzmaßnahmen wichtig – beide Aspekte sollten auch in die Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen einfließen. Bodensanierung Auch Boden, auf dem gespielt wird, ist zu prüfen. Auf der Grundlage der Prüf-, Maßnahmen - und Vorsorgewerte für Spielflächen gemäß Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Bodenqualität im Rahmen der Gesundheitsvorsorge vorsorglich sowie regelmäßig geprüft. Aus Überschreitungen der Werte können Sanierungsmaßnahmen resultieren , falls erforderlich wird Bodenmaterial ausgetauscht. Diesbezügliche Gefahrenabwehr ist eine Maßnahme der Gesundheitsvorsorge und stets prioritär zu behandeln – eine Bodensanierung zur Schadstoffminderung hat dementsprechend verzögernden Einfluss auf die Reihenfolge zuvor geplanter Maßnahmen. Bei Neuanlagen und Neugestaltungen , die immer Bodenbewegungen mit sich bringen, werden standardmäßig Bodenproben genommen, um festzustellen, ob der Boden eine Schadstoffbelastung aufweist und deponiert werden muss oder als sauberer Boden auf der Fläche verbleiben kann. Wichtige Vorhabenpartner sind hier das Gesundheitsamt und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Bodenbeläge mit Kunststoff für Ballspielplätze und Bewegungsbereiche bieten eine hohe Spielqualität, aber auch die Gefahr von Schadstoffeintrag – im direkten Kontakt oder bei der Entsorgung der Materialien. Die Weiterentwicklung geeigneter Bodenbeläge ist derzeit hochaktuell, auch in Hinblick auf Haltbarkeit und Strapazierfähigkeit. Gesundheit 46 Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Klima und Nachhaltigkeit M 10 Handlungsleitlinien für nachhaltige Spielraumschaffung Das Thema Nachhaltigkeit bestimmt in besonderer Weise zukünftige Spielraumschaffung und Spielraumgestaltung. Entsprechende Handlungsleitlinien zu ökologischen und klimaangepassten Anforderungen werden erstellt und in Umsetzung gebracht. Hierzu können unte r anderem Pilotprojekte zur Verschattung und naturnaher Gestaltung bei Neugestaltungen von Spielräumen beitragen. Auf bereits vorhandenen Spielflächen bietet sich die Installierung von Kleinprojekten an. Die Registrierung von „kühlen Spielplätze“ als kühle Orte in der Großstadt sowie die digitale Katalogisierung von Schadstoffbelastungen und deren Sanierungsstand werden als prozessunterstützend im Sachgebiet angesehen. 2025 2026 2027 2028 2029 2030       Projektphasen 1. Erstellung von Handlungsleitlinien 2. Pilotprojekte zu nachhaltigem Spielflächenbau im Rahmen von Neugestaltungen 3. Kleinprojekte auf vorhandenen Spielflächen 4. Digitalisierung und Katalogisierung ökologischer Standards 7.7 Spielplatzpatenschaften Seit mehr als 40 Jahren stellen Spielplatzpat*innen in Köln ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Spielplatzgeschehen vor Ort und der Verwaltung dar. Hier engagieren sich Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kitas, Unternehmen, Initiativen etc. Spielplatzpat*innen sind wichtige Multiplikator*innen. Dies wirkt sich positiv auf den Spielplatz, die Nutzer*innen sowie das Umfeld aus. Spielplatzpat*innen werden in alle „ihren“ Spielplatz betreffende Planungsprozesse einbezogen und werden regelmäßig zu Informations- und Fachaustauschen eingeladen. Darüber hinaus erhalten sie vielfältige Unters tützung durch die Kinder - und Jugendverwaltung, beispielsweise bei der Veranstaltung von Spielplatzfesten. Spielplatz- pat*innen sind unsere Stütze! Plakat zum Spielplatzfest auf dem Spielplatz Uferstraße in Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 47 Aktuell werden 346 der öffentlichen Spielflächen durch 499 Spielplatzpat*innen betreut. Die Kinder - und Jugendverwaltung bemüht sich fortwährend um weitere Spielplatzpatenschaften in allen Stadtteilen37. Interessent*innen können sich an das Sachgebiet Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wenden. Bürger*innen-Anliegen in Sachen Sauberkeit, Sicherheit und Beschädigungen auch rund um Kölner Spiel - und Bolzplätze können über das Internetportal „Sag‘s uns“ auf der Internetseite der Stadt Köln gepostet werden. Die Seite dient dazu, die Stadtver waltung über Probleme im Kölner Stadtbild zu informieren.38 7.8 Öffentlichkeitsarbeit Auf den Internetseiten der Stadt Köln zur Thematik „Leben in Köln“ gibt es Zugang zu Informationen über Ferienangebote und Freizeitangebote in der Stadt. Über den Button „Spielplätze“ gelangen Interessierte zu einer interaktiven Stadtkarte , in der über 700 Spielflächen nach verschiedenen Spielfunktionen (Spielplatz, Spiel und Sport, Bolzfläche, sonstige Angebote) und Standort gefiltert werden können39. Angezeigt werden die einzelnen Spielflächen mit ihren jeweiligen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangeboten. 37 Spielplatzpat*innen gesucht! - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 38 Willkommen auf "Sag's uns" | Sag's uns Köln (stadt-koeln.de) 39 Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Flyer Spielplatzpatenschaft – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Interaktive Karte: Spielplätze in Köln – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 48 2023 hat das Sachgebiet Kinderinteressen eine Social-Media-Kampagne zum Thema Beteiligung im Rahmen der Spielraumplanung in Zusammenarbeit mit dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln gestartet. Unter anderem wurden zielgruppengerechte Erklär-Filme zum besseren Verständnis von Prozessen und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen von Spielraumplanung gedreht. Kinder-, jugend - und familienfreundliche Öffentlichkeitsarbeit in komprimierter Form soll zukünftig niedrigsc hwellige Informationen rund um das Thema Spielräume sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche liefern. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Öffentlichkeitsarbeit M 11 Weiterentwicklung spielraumbezogener Öffentlichkeitsarbeit Im Sinne kinder -, jugend - und familienfreundlicher Zugangsmöglichkeiten zu Informationen rund um das Thema Spielraumplanung, Einzelspielflächen in Köln und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche werden zielgruppengerechte und niedrigschwellig e Formate von Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Kooperationen im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln sowie mit dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln bieten sich an. Mögliche Verknüpfungen zu den digitalen Kinderstadtplän en der Stadt Köln sollen geprüft werden. 2025 2026 2027 2028 2029 2030   Projektphasen 1. Ideensammlungen zu zielgruppengerechten analogen und digitalen Formaten 2. Einbezug von (jugendlichen) Expert*innen 3. Kooperation im Rahmen des Aktionsplans „Kinderfreundliche Kommune Köln“ Social-Media-Kampagne – Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 49 8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung 8.1 Bedarfsanalyse Die Maßnahmenplanung zur Schaffung neuen Spielraumes beziehungsweise zur Aufwertung vorhandenen Spielraumes unterliegt einer sorgfältigen Bedarfsprüfung. Diese beinhaltet sowohl eine Analyse relevanter Stadtteilmerkmale (Bewohner*innenstruktur, Bildungsinfrastruktur, Wohnumfeldbedingungen, Spielangebote beziehungsweise Qualitätswert der umliegenden Spielplätze etc.) als auch eine Machbarkeitsprüfung durch die Kinder - und Jugendverwaltung (Umsetzungsmöglichkeiten, finanzielle und personelle Ressourcen). Als grundsätzlicher Handlungsrahmen für die Ausgestaltung der Spielraumlandschaft dient die jeweils aktuelle Analyse der Spielraumversorgung in den Stadtteilen, Bezirken sowie der Gesamtstadt. Sie zeigt die jeweilige Bedarfslage hinsichtlich der durch die Spielraumplanung festgelegten Rahmenparameter Versorgungswert und Qualitätswert. 8.2 Quantitative Spielraumversorgung Mit Beschluss der Spielflä chenbedarfsplanung 2018 -2023 durch den Rat der Stadt Köln am 18.12.2018 wurde ein Flächenbedarfswert von zwei Quadratmetern öffentlicher Spielfläche je Einwohner*in für die Stadt Köln festgelegt40. Wie die Analyse der quantitativen Spielraumversorgung auf Bezirks- und Stadtteilebene ausweist, besteht auf Grundlage dieses Zielwertes weiterhin Bedarf an öffentlichem Spielraum (siehe Kapitel 9). Zu erkennen sind zudem regional unterschiedliche Flächenversorgungsgrade. Hier braucht es Lösungsansätze zur Gewinnung weiteren öffentlichen Spielraumes. Um die Situation lokaler Mindervers orgung nicht zu verschärfen, werden Vorhabenträger*innen bei Wohnungsbauvorhaben , die unter die Bedingungen des „Kooperativen Baulandmodells Köln“ fallen – in Abhängigkeit von der jeweiligen Planvorhabengröße – zur Schaffung hieraus erwachsender Spielfläch enbedarfe verpflichtet (siehe Kapitel 5).41 Temporär für die öffentliche Nutzung zugänglich gemachte Schulhofflächen stellen außerhalb der Schul zeiten beziehungsweise schulischen Betreuungszeiten eine zusätzliche Ressource zum Spielen, Bewegen und zum Aufenthalt dar, beispielsweise im Kölner Projekt „Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“42. Der Schulhof dient hierbei einer erweiterten Nutzung als Spiel -, Sport - und Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit (werktags nach 40 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (stadt-koeln.de) 41 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 42 SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de) 50 der Schulzeit, an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien). Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem erweiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten. Erforderlich ist hierfür die gewissenhafte Auslotung verschiedenster Interessen und Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten Partner*innen, um über einen abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnungen vornehmlich schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Perspektivisch kann die zeitlich beschränkte Nutzbarkeit von Schulflächen – gerade auch im Kontext zukünftiger stadtplanerischer Vorhaben – in einer wachsenden und verdichteten Stadt weiteren Raum- und Nutzungsbedarfen dienen. 8.3 Qualitative Spielraumversorgung Zweites wichtiges Handlungsmodul im Rahmen der Spielraumplanung und Spielraumgestaltung ist die Schaffung qualitativ angemessenen Spielraumes. Neben der Planung und Gestaltung neu anzulegender Spielplätze steht die Aufwertung der Spielflächen hierbei im Fokus – insbesondere dort, wo keine weiteren Gemeinbedarfsflächen zur Schaffung weiteren Spielraums vorhanden oder zu erschließen sind. Bislang wurde in Bezug auf die qualitative Bewertung der einzelnen Spielflächen der Begriff „Spielwert“ verwendet. Da dieser Begriff jedoch auch im Zusammenhang mit der Qualitätsbewertung der einzelnen Spielflächen als eines von mehreren Kriterien verwendet wird, wird im Zuge der Spielraumplanung zukünftig der übergreifende Begriff „Qualitätswert“ statt „Spielwert“ verwendet. Zur Ermittlung der qualitativen Spielraumversorgung legt die Kinder - und Jugendverwaltung der Betrachtung der einzelnen Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen ein einheitliches Messinstrument zugrunde. Die Bewertung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen. Für die Bewertung der Attraktivität des Sp ielraumes wird zudem regelmäßig geprüft, inwieweit das vorhandene Angebot den aktuellen Anforderungen entspricht. Neben dem Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen sind auch der Wunsch nach Abenteuer und Risiko, Aspekte wie Kreativität, sinnliche Wa hrnehmung, barrierefreie Spielmöglichkeiten und Erreichbarkeit ohne Gefährdung durch Verkehr zentrale Qualitätskriterien, die bei der Bewertung von wesentlicher Bedeutung sind. Im Folgenden werden die Bewertungskategorien sowie ihre wichtigsten Teilaspekte aufgezeigt: Neuer Begriff „Qualitäts- wert“ 51 Analysegrundlage für die qualitative Bewertung für Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen Qualitätswert Hauptkategorie Teilaspekte Innerhalb der Hauptkategorien werden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts der Hauptkategorie wird aus den einzelnen Teilaspekten ein Durchschnittswert gebildet. Standort  Lage und Erreichbarkeit  Art und Dichte der Wohnbebauung im Umfeld  verkehrssichere Zuwegung für Fußgänger oder Fahrradfahrer  Immission Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck der Fläche  baulicher Zustand von Spielgeräten, Bodenbelag und Einfriedung etc.  Bepflanzung  ästhetischer Gesamteindruck Multifunktionalität der Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen  Verschiedenartigkeit der Spiel- und Funktionsbereiche, zum Beispiel Spielen, Sport, Treffpunkt, Kommunikation, Verweilen, Rückzug, Freiflächen  Spielmöglichkeiten und Spielmaterialien Erlebniswert für Kinder und Jugendliche  Erlebnisvielfalt  Möglichkeiten zur Entwicklung von Motorik und sozialer Kompetenz, hierzu gehört die erlebnisreiche Gestaltung des Spielplatzes, die Ausstattung mit aktuellen Spielgeräten, Erlebniswert der Ball- und Sportangebote (zeitgemäße Platzgestaltung und Ausstattung)  Natur- und Sinneserfahrungen Bei Sportangeboten:  Zeitgemäße Platzgestaltung und Ausstattung Aufenthaltswert für die verschiedenen Altersgruppen  Attraktivität, Kommunikations- und Aufenthaltsmöglichkeiten (Lage der Spielflächen bei Sonneneinstrahlung, Schutz vor Hunden, Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Erwachsene etc.) Um die Qualität aller Spielflächen stadtteilbezogen feststellen zu können, ist es erforderlich, auf der Basis der für die einzelnen Spielflächen ermittelten Qualitätswerte für jeden einzelnen der 86 Kölner Stadtteile die durchschnittliche Qualität der hier vorhandenen Spielflächen zu ermitteln. Die in den Kapiteln 9 und 8.4 vorgestellte, aktuelle Analyse der quantitativen und qualitativen Spielraum versorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie der 52 Stadtbezirke basiert auf den hier vorgestellten Rahmenparametern Versorgungswert und Qualitätswert. Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung M 12 Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten Aus Sicht der Jugendverwaltung ist eine Aktualisierung der im Fachamt vorliegenden Bestandslisten als Grundlage für die Bewertung quantitativer und qualitativer Spielraumversorgung in den Bezirken und der Gesamtstadt erforderlich. Neben der regelmäßig erfolgenden Bereinigung einzelner Flächenwerte ist auch eine Überarbeitung der qualitativen Analysegrundlage zur Bewertung der Einzelspielflächen vorgesehen. Dies basiert einerseits auf der Aufnahme weitere r Bewertungskriterien aus den Bereichen Inklusion, Naturerleben und Klimasensibilität in die Bewertungsskala für Einzelspielflächen (siehe Kapitel 7). Andererseits sollen ergänzenden Indikatoren geprüft werden, die im Laufe der Weiterentwicklung und Modernisierung von Spiel - und Bewegungsflächen Einfluss gewinnen. Weitere Aufgabe wird die Digitalisierung und Verknüpfung der angewandten Analyseinstrumente sein. 2025 2026 2027 2028 2029 2030   Projektphasen 1. Überarbeitung der Analysegrundlage für die qualitative Bewertung für Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen 2. Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten des Sachgebietes Kinderinteressen 3. Digitalisierung der Analyseinstrumente 4. Aktualisierung der Analyse Spielraumversorgung 8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030 Im Rahmen der Spielraumplanung ist es gut geübte Praxis, dass die in den Bezirken geplanten Einzelmaßnahmen zur Spielraumschaffung entlang der bezirklichen Bedarfsanalyse mit den Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Planfortschreibung abgestimmt werden. Auf Grundlage einer detaillierten Bilanzierung der Maßnahmenumsetzung 2018 bis Ende 2022 im Zusammenspiel mit dem Wunsch der Bezirke nach realistischen und transparenten Planungshorizonten , wurde im Rahmen der aktuellen Planung erstmals ein umfangreicher bezirksübergreifender Abstimmungsprozess von der Kinder- und Jugendverwaltung initiiert. Der Hintergrund hierz u wird im Folgenden skizziert. 53 Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2022" wurden insgesamt 281 Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Wie das folgende Schaubild zeigt, wird die Realisierung dieser langfristig geplanten Maßnahmen regelmäßig durch zahlreiche Abstimmungsbedarfe und nicht planbare Faktoren beeinflusst: Zudem wurden die ursprünglich geplanten Maßnahmen im vergangenen Planungszeitraum von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert . Insgesamt wurden rund 60 % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022 realisiert. Im selben Zeitraum wurden 325 zusätzliche, erforderliche und mit den Bezirken abgestimmte Maßnahmen umgesetzt. Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme gelten im Rahmen der Spielraumschaffung und Spielraumbewirts chaftung die folgenden Definitionen für anstehende Maßnahmen auf allen Spielflächen: Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spiel angebotes und Erhöhung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. Planungsbeteiligungen und Einflussfaktoren im Rahmen von Spielraumschaffung in Köln – Prozessschaubild aus der überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024 - Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 54 Die Maßnahmenbilanz hat gezeigt, dass knapp 70 % aller nicht umgesetzten Maßnahmen 2018 -2022 den Kategorien Neugestaltung und Neuanlage zuzuordnen sind. Gewichtiger Einwirkfaktor ist hier die jeweils verfügbare Personalressource im Sachgebiet Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – insbesondere in Hinblick auf die hier angesiedelten Mitarbeiter*innen der Landschaftsarchitektur. Diese sind im Rahmen von Neugestaltungen und Neuanlagen von Spielflächen zwingend einzubeziehen. Für diese Maßnahmenkategorien ergibt sich die N otwendigkeit einer zukünftigen, bezirksübergreifenden Priorisierung entlang einer auf Kriterien gestützten und ressourcenorientierten Leitplanung . Dies bedeutet ein Abweichen von der bisherigen Methodik der Spielraumplanung, der zur Folge jeder Bezirk zuvor partikular seine Maßnahmenanforderungen aufgestellt und priorisiert hat. Die aktuelle Spielraumplanung wird strategisch so aufgestellt, dass s ie verstärkt auf das Ziel einer stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestalteten Spielraumversorgung wirkt. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Spielraumversorgung (Richtwert 2 m²/EW in Verbindung mit einem angestrebten angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) dienen weiterhin als Leitlinie und werden durch geeignete Kriterien für die Priorisierung von Maßnahmen ergänzt. In bezirklichen Abstimmungsgesprächen wurden hierfür konsensfähige Kriterien erarbeitet, welche eine Maßnahmenpriorisierung auf Basis der im Sachgebiet Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorhandenen Personalressourcen ermöglicht: Kriterienfindung zur stadtweiten überbezirklichen Maßnahmenpriorisierung (Beteiligungsergebnis Frühjahr 2024) – Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 55 Die erarbeiteten Priorisierungskriterien bilden die Grundlage für ein mehrstufiges Instrument zur Steuerung der Maßnahmen planungen Neugestaltungen und Neuanlagen für den Planungszeitraum ab 2025 in Abhängigkeit von vorhandenen Ressourcen. Vorgeschaltet: Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden Da das vorgestellte Verfahren in den laufenden Betrieb eingreift, werden zunächst Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden, nach Möglichkeit weitergeführt und abgeschlossen. 1. BEDARFSSTUFE I Anschließend werden in der Bedarfsstufe I alle Flächen betrachtet, die einer zwingenden Schadstoffsanierung gemäß Untersuchungsergebnis des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz unterzogen werden müssen. Ebenfalls werden alle Maßnahmenplanungen mit bestehendem Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung beziehungsweise mit bereits durchgefüh rtem Zielgruppenbeteiligungsformat berücksichtigt. Außerdem sind alle im Planungszeitraum bekannten Investorenmaßnahmen, welche prioritär in Umsetzung kommen müssen, gelistet. 2. BEDARFSSTUFE II in Verbindung mit BEDARFSSTUFE III Die Bedarfsstufe II ordnet nun alle 86 Stadtteile indikatorengestützt und überbezirklich nach Bedarf. Dabei dienen die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Spielraumversorgung (Richtwerte: 2 m²/EW in Verbindung mit einem angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) weiterhin als Leitindikatoren. Ergänzt werden diese um die Kriterien SGB II-Quote der unter 15 - Jährigen und Durchschnittliche Wohnfläche (Quadratmeter ) je Person zur Abbildung Schadstoff- sanierung Sanierung Hügel (5-7) Investor- maßnahme Kinder- und Jugend- beteiligung Vorliegender Gestaltungs- beschluss der BV Ergebnis Stufe I Stufe I Qualitäts- wert Versorgungs- wert SGB II u15 Wohnfläche m²/Person EW 0<18 Jahre in 2028 Bedarfs- bemessung Ergebnis Stufe II Stufe II Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 56 der sozialen Lage, sowie um das Kriterium Anzahl der Jugendeinwohner*innen (0 bis unter 18 Jahre) in 2028 zur Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung. Stufe III Qualitative Betrachtung (Karten, Gestaltungselemente, Inklusion, Hitzeinseln etc.) Sofern in einem Stadtteil mehrere Maßnahmen angemeldet wurden, erfolgt in Bedarfsstufe III eine flächen- und maßnahmenspezifische qualitative Betrachtung (zum Beispiel Hitzeinseln, Meinung von Kindern und Jugendlichen, Gestaltungsmöglichkeiten) unter Einbezug der f achlichen Einschätzung der Kinder - und Jugendverwaltung, um nachvollziehbar zu entscheiden, welche der gewünschten Maßnahmenplanungen zuvörderst umgesetzt werden sollten. Sobald alle Stadtteile entsprechend der Bedarfsreihenfolge aus Stufe II einmal bearbeitet wurden, erfolgt ein erneuter „ Planungsdurchgang“ auf dieser Grundlage. Auf diese Weise kommt es auch in dieser Systematik zur geplanten Weiterentwicklung von Spielraum in allen Stadtteilen. Insgesamt sind in Abstimmung mit allen Bezirken stadtweit 123 Maßnahmen der aufwändigen Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen für die aktuelle Planungslaufzeit geplant. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden ebenfalls weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen in Abst immung mit den Bezirken geplant. Die aus der Anwendung dieses Instrumentes resultierende , detaillierte Aufstellung der Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ist Bestandteil der neun bezirksbezogenen Einzelplanungen . Entsprechend der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen, entscheiden diese über die konkreten Einzelmaßnahmenplanungen in ihren jeweiligen Bezirken (siehe Kapitel 6.1). Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 57 9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022 9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis Ende 2022 Im Rahmen der Spielraumschaffung und Spielraumbewirtschaftung wurden insgesamt 492 Maßnahmen im Zeitraum 2018 bis 31.12.2022 in der Gesamtstadt vorgenommen (2011 bis 06/2018: 417 Einzelmaßnahmen). Umgesetzt Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022 Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme wird hier zwischen den Kategorien Ersatzbeschaffung, Umgestaltung, Neugestaltung und Neuanlage unterschieden: Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhöhung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 246 167 48 31 Ersatzbeschaffung Umgestaltung Neugestaltung Neuanlage 58 Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022 nach Kategorien Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023" wurden insgesamt 281 Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Die geplanten Maßnahmen wurden von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert. Insgesamt wurden rund 60 % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022 realisiert. Im selben Zeitraum wurden zudem 325 zusätzliche, erforderlic he und mit den Bezirken abgestimmte Maßnahmen unterschiedlicher Kategorien umgesetzt. Umsetzung geplanter und zusätzlicher Maßnahmen 2018-2022 Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2018 2019 2020 2021 2022 Neuanlage 8 6 6 9 2 Neugestaltung 8 7 9 9 15 Umgestaltung 44 20 36 39 28 Ersatzbeschaffung 59 53 44 44 46 0 20 40 60 80 100 120 167 325 Geplante Maßnahmen Zusätzliche Maßnahmen 59 9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt Die Darstellung der Spielraumversorgung erfolgt aus Gründen der Vergleichbarkeit zum Stichtag 30.09.2022. Die seit Herbst 2022 erfolgten Maßnahmenumsetzungen sind bezirksbezogen in den Kapiteln 10 bis 10.9 aufgeführt. Die Auswertungsgrafiken werden in gleicher Form für die Gesamtstadt und die Einzelbezirke dargestellt. Die in der Analyse der Gesamtstadt hinterlegten Erläuterungen gelten in gleicher Weise für die Einzelbezirke (Kapitel 10 bis 10.9). Mit Stand vom 30.09.2022 stehen in Köln 702 Spiel -, Bewe gungs- und Aufenthaltsflächen für unterschiedliche Ziel- und Nutzer*innengruppen zur Verfügung. Diese verteilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke: Anzahl der Spielflächen je Stadtbezirk Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Insgesamt ist ein Spielflächenzugewinn von rund 20.200 m² seit 2018 zu verzeichnen. Die Versorgungsquote in Bezug auf Spielfläche stieg im Planungszeitraum von 57 auf 58 Prozent. In Bezug auf die Entwicklung des Qualitätswertes der Einzelspielflächen wurde eine Steigerung um 0,3 von 3,7 auf 4,0 erreicht. Der vorgegebene Zielwert liegt hier bei 6,0. 67 70 86 74 65 101 75 76 88 0 25 50 75 100 60 Entwicklung Qualitätswert (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote (in %) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 61 Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Qualitätswerte in den Einzelbezirken: Entwicklung Qualitätswert nach Stadtbezirk (Zielwert: 6) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 3,3 3,4 3,6 3,1 3,4 2,9 3,2 3,4 3,2 3,6 3,7 3,5 3,8 3,7 3,3 3,9 3,9 3,6 3,8 3,7 3,7 4,1 4,2 3,5 4,1 4,5 4,3 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim 2011 2017 2022 62 Die Entwicklung der Flächenversorgung in den Einzelbezirken wird durch die folgende Grafik verdeutlicht: Entwicklung Versorgungsquote nach Stadtbezirk (in %) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 48 53 39 67 52 85 85 71 70 48 54 35 63 47 88 76 60 62 46 51 38 71 47 85 67 63 66 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim 2011 2017 2022 63 Gemessen am festgelegten Richtwert von zwei Quadratmetern Spielfläche pro Einwohner*in, konnte in der Gesamtstadt ein leichter Spielflächenzugewinn pro Einwohner*in im Vergleich zu 2018 erreicht werden. Pro Einwohner*in stehen 2022 1,2 Quadratmeter zur Verfügung (2018: 1,1 Quadratmeter), somit bleibt die Flächenversorgung entlang des Bevölkerungswachstums stabil. Spielfläche pro Einwohner*in je Stadtbezirk (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Damit beträgt die Differenz zwischen der SOLL -Spielfläche und der IST - Spielfläche in der Gesamtstadt rund 920.000 Quadratmeter. Die folgende Grafik verdeutlicht unterschiedliche Flächenfehlbedarfe in den einzelnen Bezirken. Aufgrund der unterschiedlichen Einwohner*innenzahlen in den Stadtbezirken gestalten sich die Fehlbedarfe in den Einzelbezirken bei gleicher Versorgung pro Kopf unterschiedlich. Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche je Stadtbezirk (in m²) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 0,9 1,0 0,8 1,4 0,9 1,7 1,3 1,3 1,3 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -138.885 -110.122 -188.775 -63.663 -124.446 -24.476 -75.044 -91.072 -103.749 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0 64 Mit Stand vom 31.12.2022 beträgt die Einwohner*innenzahl in der Stadt Köln 1.092.118. Die folgende Grafik zeigt darüber hinaus die prognostizierte Entwicklung der Einwohner*innen je Stadtbezirk für das Jahr 2028 gemäß der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2022 für Köln (Basisvariante) in Abgleich zum Bevölkerungsstand 2022. Laut Prognose ist insgesamt von einem Wachstum von 6.607 Einwohner*innen auszugehen. Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Zur Darstellung der Spielraumversorgung werden die Rahmenparameter quantitative Flächenversorgung und qualitative Gestaltung der Einzelspielflächen im folgenden Koordinatensystem verschnitten. Auf der Vertikalachse sind die Bezirke nach dem durchschnittlichen Qualitätswert der Spielflächen sortiert (Höchstwert 6,0), auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 m² je Einwohner*in). 128.432 111.849 153.380 110.072 117.867 83.312 114.798 121.798 150.610 -2.247 +5.036 -480 +2.761 -1.349 +583 +352 -316 +2.267 -20.000 20.000 60.000 100.000 140.000 Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 65 Spielraumversorgung Gesamtstadt Erläueterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Innenstadt (46 / 3,8); Rodenkirch en (51 / 3,7); Lindenthal (38 / 3,7); Ehrenfeld (71 / 4,1); Nippes (47 / 4,2); Chorweiler (85 / 3,5); Porz (67 / 4,1); Kalk (63 / 4,5); Mülheim (66 / 4,3) Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 66 10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen 1. Im Folgenden werden für alle neun Kölner Stadtb ezirke Einzelanalysen in Bezug auf die Maßnahmenumsetzungen 2018 bis 202 2 sowie die Versorgungssituation mit Spielraum zum Stichtag 30.09.2022 vorgenommen. Zudem werden Besonderheiten und Schwerpunkte in der jeweiligen bezirklichen Spielraumschaffung herausgearbeitet. Hierin wird die Vielfalt und Lebendigkeit bezirklicher Spielraumschaffung deutlich. 2. Die für den neuen Planungszeitraum ab 2025 vorgesehenen bezirklichen Einzelmaßnahmenplanungen für die Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen sind auf Grundlage des in Kapitel 8.4 dargestellten – mit den Bezirken im Vorfeld der Planung abgestimmten – Vorgehens zur bezirksübergreifenden Einzelmaßnahmenplanung erstellt worden. 3. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dri nglichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. 4. Die Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen unterliegt während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. Zur besseren Übersichtlichkeit der geplanten Umsetzungsr eihenfolge für die Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen entlang der vereinbarten Systematik, erfolgt an dieser Stelle vorab eine Gesamtdarstellung der überbezirklichen Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 auf Stadtteilebene: Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung 611 Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu Interimsschul- hof 67 Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Spielplatz Baugebiet „Südl. Baptiststraße“ Neuanlage Investor 203 Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/ BV „Sechtemer Block“ Neuanlage Beteiligung, Investor 809 Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss 403 Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung, Investor 706 Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor 501 Nippes Spielplatz Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung Beschluss 505 Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/ An den Kreuzmorgen Neugestaltung Beteiligung 302 Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss 608 Volkhoven/ Weiler Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor 401 Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger Güterbahnhof Neuanlage Investor Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor Spiel- und Bolzplatz Stammstraße/ Gutenbergstraße Neugestaltung Beschluss 906 Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/ Sigwinstraße Neugestaltung Beschluss 105 Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss 301 Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/ Luxemburger Straße Neugestaltung Beschluss 304 Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ Geilenkircher Straße Neugestaltung Beschluss 701 Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss 208 Roden- kirchen Spielplatz Konrad-Adenauer-Straße Neugestaltung Beschluss 211 Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss 212 Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im Kleingartenpark Neuanlage Beteiligung 708 Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor 68 Neugestaltungen und Neuanlagen 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung 609 Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/ Olof-Palme-Park Neugestaltung Beteiligung Spielplatz Willi-Suth-Allee/ Nord Basketballplatz Neugestaltung Beschluss 802 Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss Wippermannstraße Neuanlage Investor 507 Bilder- stöckchen Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz- Platz/ Trifelstraße Neugestaltung Sanierung 307 Weiden Spielplatz Schulstraße/ Ostlandstraße Neugestaltung Beschluss 901 Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz Bachstraße Neugestaltung Beschluss Bolz- und Basketballplatz Rendsburger Platz Neugestaltung Beschluss Planungsgebiet Cologneo I/ Euroforum Nord Neuanlage Investor Planungsgebiet Cologneo II/ Euroforum West Neuanlage Investor Planungsgebiet Lindgens-Areal Neuanlage Investor Planungsgebiet Otto-Langen- Quartier Neuanlage Investor Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor 909 Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung 612 Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor 801 Humboldt/ Gremberg Spiel- und Bolzplatz Burgenlandstraße Neugestaltung Sanierung 809 Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung 403 Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung 805 Ostheim Spiel- und Bolzplatz Servatiusstraße/ Uckermarkstraße Neugestaltung Sanierung 706 Porz Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss 101 Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung 608 Volkhoven/ Weiler Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung 401 Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor 69 Neugestaltungen und Neuanlagen 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor 105 Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung, Sanierung Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss Spiel- und Bolzplätze Deutzer Hafen Neuanlage Investor 907 Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung 404 Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung 406 Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-Straße Neugestaltung Sanierung 705 Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor 309 Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss 604 Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung 607 Esch/ Auweiler Spiel- und Bolzplatz Greesberger Straße Neugestaltung Beteiligung Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor 714 Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 603 Seeberg --- 1 213 Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage 2 609 Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an der Polizeiwache Neugestaltung 3 Auswahl Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung 3 Auswahl 405 Bocklemünd/ Mengenich Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung 4 Auswahl Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung 4 Auswahl 703 Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung 5 70 Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 802 Kalk Siehe 2. Priorität 6 507 Bilder- stöckchen Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung 7 Auswahl Spielplatz Geldernpark Neugestaltung 7 Auswahl 205 Zollstock --- 8 908 Stammheim --- 9 307 Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung 10 901 Mülheim Siehe 2. Priorität 11 909 Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung 12 804 Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias-Kann- Pfad Neugestaltung 13 402 Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/ Ossendorfer Straße Neugestaltung 14 504 Niehl --- 15 707 Urbach --- 16 716 Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung 17 803 Vingst --- 18 611 Roggendorf/ Thenhoven Siehe 1. Priorität 19 903 Buchheim --- 20 203 Raderberg Siehe 1. Priorität 21 102 Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung 22 612 Worringen Siehe 2. Priorität 23 801 Humboldt/ Gremberg Siehe 2. Priorität 24 303 Lindenthal --- 25 809 Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung 26 403 Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl 805 Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung 28 71 Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 706 Porz Siehe 1. und 2. Priorität 29 501 Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung 30 Auswahl Spielplatz Nordpark/ Amsterdamer Straße Neugestaltung 30 Auswahl Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage 30 Auswahl 505 Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet Simonskaul Neuanlage 31 709 Grengel --- 32 101 Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Neugestaltung 33 Auswahl Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung 33 Auswahl Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung 33 Auswahl Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung 33 Auswahl Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung 33 Auswahl 902 Buchforst --- 34 302 Sülz Siehe 1. Priorität 35 608 Volkhoven/ Weiler Spielplatz Generationenpark Neuanlage 36 401 Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann- Park Neugestaltung 37 Auswahl Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung 37 Auswahl Spielplatz Goswin-Peter-Gath- Straße Neugestaltung 37 Auswahl Spiel- und Bolzplatz Schönsteinstraße Neugestaltung 37 Auswahl Erweiterung BMX-Anlage Takufeld Neugestaltung 37 Auswahl 704 Gremberg- hoven --- 38 906 Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage 39 Auswahl Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 39 Auswahl 904 Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage 40 72 Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 105 Deutz Rheinpark Neugestaltung 41 201 Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung 42 301 Klettenberg Siehe 1. Priorität 43 306 Junkersdorf --- 44 304 Braunsfeld Siehe 1. Priorität 45 711 Wahn --- 46 712 Lind --- 47 503 Riehl Basketballplatz Amsterdamer Straße Neuanlage 48 Auswahl Skateanlage Unter der Mühlheimer Brücke Neuanlage 48 Auswahl 907 Dünnwald Siehe 2. Priorität 49 404 Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage 50 701 Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/ Wahnheider Straße Neuanlage 51 905 Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung 52 Auswahl Fläche in Thielenbruch fehlt laut Bürger*innen Neuanlage 52 Auswahl 806 Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne-Schulte- Straße Neugestaltung 53 104 Neustadt/ Nord Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung 54 Auswahl Peter Dedenbach/ Fernsehmeldeturm Neugestaltung 54 Auswahl 206 Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV Rondorf Nord-West Neuanlage 55 Auswahl Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung 55 Auswahl 208 Roden- kirchen Skatepark Bezirkssportanlage Sürther Straße Neuanlage 56 Auswahl Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage 56 Auswahl 73 Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 211 Godorf Siehe 1. Priorität 57 103 Altstadt/Nord --- 58 406 Ossendorf Siehe 2. Priorität 59 606 Pesch --- 60 204 Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage 61 610 Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/ Otto-Braun-Straße/ Grünzug Neugestaltung 62 705 Eil Siehe 2. Priorität 63 605 Lindweiler --- 64 207 Hahnwald --- 65 202 Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel 50/ Mertener Straße „Die Welle“ Neuanlage 66 602 Fühlingen --- 67 309 Widdersdorf Siehe 2. Priorität 68 506 Longerich --- 69 604 Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung 70 710 Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung 71 502 Mauenheim --- 72 601 Merkenich --- 73 807 Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße (Otto-Unger-Weg) Neuanlage 74 607 Esch/ Auweiler Siehe 2. Priorität 75 702 Westhoven --- 76 210 Sürth --- 77 808 Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage 78 212 Immendorf Siehe 1. Priorität 79 714 Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung 80 209 Weiß --- 81 74 Neugestaltungen und Neuanlagen 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteil- vergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) 308 Lövenich --- 82 305 Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage 83 715 Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung 84 708 Elsdorf Siehe 1. Priorität 85 713 Libur --- 86 75 10.1 Innenstadt 10.1.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 67 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 6 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 4 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13 Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz, Altstadt/Nord Modell Inklusion Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel, Neustadt/Nord Schulhoföffnung im Modellprojekt Realschule Im Hasental, Deutz Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 18 14 7 19 9 0 10 20 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/ Nord Neustadt/Nord Deutz 3,3 3,6 3,8 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 48 48 46 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 76 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 3,0 3,4 3,3 3,3 3,5 3,7 3,5 3,7 3,4 3,4 3,7 3,8 4,0 3,9 3,6 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz 2011 2017 2022 50 36 25 55 88 53 37 29 53 79 53 38 31 51 62 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz 2011 2017 2022 77 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 138.885 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,06 0,76 0,61 1,01 1,23 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz -25.996 -46.781 -25.852 -28.215 -12.041 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz 78 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 128.432 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) - 2.247 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 27.764 37.803 18.617 28.604 15.644 -1.088 -447 -1.022 -1.038 +1.348 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 1.018 1.644 571 1.183 749 479 813 251 598 357 426 721 224 549 320 458 766 271 553 358 0% 20% 40% 60% 80% 100% Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 79 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Innenstadt (46 / 3,8); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Altstadt/SüdNeustadt/Süd Altstadt/Nord Deutz BEZIRK KÖLN Neustadt/Nord 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 80 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Schnurrgasse Ersatzbeschaffung 2020 Spiel- und Bolzplatz Buschgasse/ An der Eiche Umgestaltung 2022 Neustadt/Süd Bolzplatz Holzmarkt Neugestaltung 2018 Bolzplatz Agrippinaufer Neugestaltung 2019 Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz Nord Neugestaltung 2020 Spielplatz Eifelstraße Ersatzbeschaffung 2021 Altstadt/Nord Bolzplatz Hansaplatz Neugestaltung 2020 Spielplatz Klingelpütz-Anlage Umgestaltung 2022 Neustadt/Nord Spielplatz Fernmeldeturm Umgestaltung 2018 Spielplatz Mediapark Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2018 Spielplatz Schmalbeinstraße Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Süd Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Hilde Domin Park Umgestaltung 2018 Spielplatz Brüsseler Platz Neugestaltung 2018 Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Nord Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Prälat-Otto-Müller Platz Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Kreutzerstraße Neugestaltung 2020 Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2021 Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Vogelsanger Straße/ Innerer Grüngürtel Umgestaltung 2021 Wasserspielplatz Venloer Straße/ Kreutzerstraße/ Innerer Grüngürtel Neugestaltung 2021 Deutz Spielplatz Bebelplatz Umgestaltung 2018 Spielplatz Reichsplatz Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Suevenstraße Ersatzbeschaffung 2021 81 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Altstadt/Süd Spielplatz Kartäuserwall Umgestaltung 2023 Neustadt/Süd Spielplatz Volksgarten Umgestaltung 2023 Neustadt/Nord Spielplatz Prälat Otto Müller Platz Ersatzbeschaffung 2024 Theodor Heuss Ring Ersatzbeschaffung 2023 Alte Wallgasse Neugestaltung 2022 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Die Innenstadt ist aufgrund der engen Bebauung und hohen Einwohnerdichte besonders von Flächenkonkurrenzen betroffen. In den nächsten Jahren sind kaum Neuanlagen möglich. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die bestehende Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu halten und weiter auszubauen. Innerhalb des letzten Planungszeitraums konnten u. a. folgende Maßnahmen dazu beitragen: Der rund 1.300 m² große Wasserspielplatz im inneren Grüngürtel in Köln - Neustadt/Nord wurde im Jahr 2020 vollständig saniert. Der Bau einer solchen großen Anlage im öffentlichen Raum ist ein Leuchtturmprojekt und beinhaltet viele bauliche und unterhaltungstechnische Herausforderungen. So wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein „ wasserhygienisches Konzept“ entwickelt, um eine maximale Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Dazu wurde unter dem Fokus ökologischer Effizienz und Kostenminimierung eine komplexe Wassertechnik auf einem speziellen, wasserundurchlässigen Bodenbelag mit dämpfenden Eigenschaften installiert . Insgesamt wurden 1,5 Kilometer Rohre verlegt über und 40 verschiedene Bodendüsen eingebaut. Der Platz ist mit seinen bunten Wasserspielattraktionen und dem – wie ein Strandbad gestalteten – Kunststoffbelag einzigartig in Köln. Insbesondere an heißen Tagen ist die Spielfläche ein überbezirklicher Anziehungspunkt für Familien. Die Gestaltung des Wasserspielplatzes ist inklusiv und barrierefrei und kann mit einem Rollstuhl komplett befahren und genutzt werden. 14 9 7 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 82 Der Betrieb der Fläche ist sehr aufwendig. Um diesen zu gewährleisten, sind alle vier Wochen regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen durch ein unabhängiges Labor notwendig. Durch die exponierte Lage im öffentlichen Raum und die entsprechende Flächengröße ist eine regelmäßige intensive 3-tägige Bodenreinigung notwendig. Die technische Anlage wird fernüberwacht, sodass im Störfall eine Fa chfirma den Defekt lokalisieren und zeitnah beheben kann (siehe Kapitel 7.1). Die hohe Auslastung der Fläche an heißen Tagen und die damit verbundene hohe Frequentierung führt zu einem gesteigerten Müllaufkommen. Ebenso ist Vandalismus an den Spielskulpturen nicht zu verhindern und führt in regelmäßigen Abständen zu nicht unerheblichen Reparaturkosten. Die gesamten Betriebskosten für Wasser, Strom und Reinigung sow ie Wartung und Reparatur belaufen sich jährlich auf einen fünfstelligen Betrag, abhängig von der Witterung und dem damit verbundenen Nutzungsverhalten. Vor diesem Hintergrund kann aktuell eine weitere Anlage in dieser Dimension nicht umgesetzt werden. Insofern zahlt sich die zentrale Lage des Angebotes in der Innenstadt aus, da sie eine gute Nutzungsmöglichkeit für viele Kölner Familien eröffnet. Neugestaltung des Wasserspielplatzes Venloer Straße/ Innerer Grüngürtel (Neustadt/Nord, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Die beiden Spielplätze im Norden und Süden des Rathenauplatzes in Köln - Neustadt/Süd mussten im Frühjahr 2019 aufgrund von mit Schwermetall belasteten oberen Bodenschichten vorsorglich gesperrt werden. In dies em Rahmen wurden außerdem vorübergehend alle Spielgeräte demontiert. Da ein Großteil der Spielgeräte bereits in die Jahre gekommen war, wurde der Platz nicht nur saniert, sondern umfassend neugestaltet. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgte unter anderem mit Kindern aus dem Klassensprecherclub der GGS Stephan -Lochner sowie weiteren interessierten Kindern, Jugendlichen und Eltern . Hierbei wurde gemeinsam ein vielfältiges und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen sowie ein beliebter Treffpunkt im Quartier entwickelt. Ein besonderer Fokus wurde auf die Schaffung inklusiver Spielmöglichkeiten gelegt. 83 Dies zeigt sich beispielhaft am unterfahrbaren Wasserspiel - und Trampolinbereich, welcher mit Rollstühlen über kleine Rampen auf die Trampolinfläche befahrbar ist. Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz Nord (Neustadt/Süd, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Der Hansaplatz ist der einzige Bolzplatz im Stadtteil Köln-Altstadt/Nord. Durch seine Lage im Wallgraben zwischen zwei historischen Stadtmauern bietet er ein ganz besonderes Flair. Aufgrund des maroden und dadurch unattraktiven Zustandes des Platzes war eine Sanierung 2020 notwendig. Unter intensiver Planung sbeteiligung der Akteur*innen der „Bildungslandschaft Altstadt-Nord“ entstanden zwei moderne Bolzplätze mit kunstrasenartigem Teppichvliesbelag, einem Trampolin und ein Calisthenics-Bereich zur Ausübung von kräftigenden Eigengewichtsübungen sowie verschiedene Ruhe- und Sitzgelegenheiten. In Verbindung von Urbanität und stadtgeschichtlicher Kulisse wird hier einer breiten Zielgruppe Sport und Bewegung inmitten der Kölner Innenstadt ermöglicht. Neugestaltung des Bolzplatzes Hansaplatz inklusive Calisthenics-Anlage (Altstadt/Nord, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 84 ! Dank der Lukas Podolski Stiftung sind im Rahmen des Projektes „Strassenkicker Courts“ insgesamt fünf Bolzplätze unterschiedlichster Art und Größe seit 2016 in Köln entstanden. Zwei der Plätze befinden sich im Bezirk Innenstadt (Altstadt/Süd, Neustadt/Süd). Bei dem Projekt geht es um den Bau von modernen, qualitativ hochwertigen Sportanlagen in Köln, die allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Von der Wahl der Standorte über den Bau bis zur Bespielung der Plätze nach Fertigstellung erfolgt eine enge Kooperation mit der Kölner Kinder - und Jugendverwaltung. Nach der Fertigstellung gehen die Plätze in Form einer Spende vollständig in den Besitz der Stadt Köln über. ! Die Fläche Hafenpark/ Festplatz Deutz steht zeitweise als Spielfläche nicht zur Verfügung, da die Fläche im Bedarfsfall für die Deutzer Kirmes und als Hochwasserschutzfläche genutzt wird. Entsprechend ist die Fläche nicht als Spielfläche ausg ewiesen und im Besitz des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse Umgestaltung in Planung Neustadt/Süd Spielplatz Ohmstraße Ersatzbeschaffung in Planung Spielplatz Quentelstraße Ersatzbeschaffung Spielplatz Claudiusstraße/ Römerpark Ersatzbeschaffung Bolzplatz Zugweg Ersatzbeschaffung Sanierung Bodenbelag Bolzplatz Agrippina Ufer/ Die Kuhle Ersatzbeschaffung Sanierung Bodenbelag; in Planung Spielplatz Trude Herr Park Umgestaltung Spielplatz Claudiusstraße/ Römerpark Umgestaltung Sanierung Hügel Altstadt/Nord Spielplatz Am Römerturm/ Berlich Umgestaltung Spielplatz Ursulaplatz/ Am Salzmagazin Umgestaltung in Planung Spielplatz Klingelpütz Umgestaltung in Planung Neustadt/Nord Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung Deutz Arminiusstraße Ersatzbeschaffung 85 Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung, Sanierung Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss Spiel- und Bolzplätze Deutzer Hafen Neuanlage Investor 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge: Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung 22 Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Neugestaltung 33 Auswahl Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung 33 Auswahl 86 Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung 33 Auswahl Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung 33 Auswahl Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung 33 Auswahl Deutz Rheinpark Neugestaltung 41 Neustadt/Nord Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung 54 Auswahl Peter Dedenbach/ Fernsehmeldeturm Neugestaltung 54 Auswahl Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch d ie Kinder und Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete der Innenstadt zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Deutzer Hafen  Parkstadt Süd Deutzer Hafen Der Deutzer Hafen ist das größte und derzeit wichtigstes Baugebiet in der Innenstadt. Im Zuge der Errichtung einer Wohnbebauung mit aktuell 3.000 geplanten Wohneinheiten sind in dem Bauprojekt gemäß Spielraumplanung rund 13.800 m² öffentliche Spielplatzfläche vorgesehen. Über das gesamte Areal entstehen mehrere Parkflächen mit entsprechenden altersgerechten Spielräumen für Kinder und Jugendliche. In diesem Zuge haben bereits erste Beteiligungsformate mit Kindern- und Jugendlichen im Rahmen des regelmäßigen Hafentages stattgefunden. Ein Leuchtturmprojekt im Sinne der Spielraumschaffung stellt in diesem Rahmen die alte Halle Steil dar. In der Holzhalle soll zukünftig ein überdachter, multifunktionaler Spielraum für Kinder und Jugendliche entstehen. Hierbei soll en neben einer Skatefläche verschiedene weitere Spiel - und Bewegungsangebote realisiert werden. Weiterhin ist vorgesehen, vor der Holzhalle den ersten Bolzplatz im Stadtteil Deutz zu bauen, um den rechtsrheinischen Bedarf an einer Bolzplatzfläche zu decken. So wird den Kindern und Jugendlichen ein „Kicken“ in der besonderen Lage am Rhein mit Blick auf den Kölner Dom ermöglicht. 87 10.2 Rodenkirchen 10.2.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 70 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 1 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 16 Modell Multifunktional Spielplatz Vorgebirgsplatz, Zollstock Modell Inklusion Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße, Rodenkirchen Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Godorfer Hauptstraße, Godorf Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 3 6 1 7 10 9 0 8 4 10 3 3 6 0 10 20 3,4 3,7 3,7 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 53 54 51 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 88 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen * geänderte Zuordnung 2022 2,3 3,1 2,8 3,5 3,3 3,7 3,1 3,3 3,9 4,0 3,1 4,1 3,6 2,8 3,2 2,8 3,9 3,6 3,7 5,2 3,5 3,9 4,0 3,7 4,0 3,6 2,8 3,9 3,4 3,6 3,5 3,8 3,8 3,9 4,1 3,7 4,0 3,6 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Bayenthal Marienburg Raderberg Raderthal Zollstock Rondorf Hahnwald* Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immendorf Meschenich 2011 2017 2022 89 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen * geänderte Zuordnung 2022 30 34 38 24 37 70 100 43 61 86 68 291 33 27 28 34 52 42 69 101 48 59 74 62 285 40 23 39 27 65 41 69 59 60 76 74 141 40 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Bayenthal Marienburg Raderberg Raderthal Zollstock Rondorf Hahnwald* Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immendorf Meschenich 2011 2017 2022 90 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,0 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 110.122 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Statteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 0,5 0,8 0,5 1,3 0,8 1,4 0,0 1,2 1,2 1,5 1,5 2,8 0,8 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -17.152 -8.781 -9.750 -3.402 -27.713 -5.791 -4.056 -14.453 -4.773 -5.325 -1.399 1.752 -9.279 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 91 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 111.849 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) + 5.036 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 11.161 7.200 6.676 4.909 23.327 9.293 2.028 17.732 5.923 11.033 2.657 2.121 7.789 -1.183 +1.377 +679 -79 +138 +3.453 +10 +1.308 -150 -214 +16 -45 -274 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Bayenthal Marienburg Raderberg Raderthal Zollstock Rondorf Hahnwald Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immendorf Meschenich 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 92 Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 – Basisvariante) 525 568 441 250 1.167 978 95 1.112 274 544 182 149 529 326 340 264 183 661 577 83 760 221 414 129 100 363 314 307 234 207 645 525 93 716 265 419 117 110 399 323 287 233 181 661 506 87 735 276 480 119 81 401 0% 20% 40% 60% 80% 100% Bayenthal Marienburg Raderberg Raderthal Zollstock Rondorf Hahnwald Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immendorf Meschenich 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 93 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Rodenkirchen (51 / 3,7); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Bayenthal Marienburg Raderberg Raderthal Zollstock Rondorf Hahnwald (0,0) Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immendorf (144,2) Meschenich BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 94 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Bayenthal Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung 2018 Spielplatz Mathiaskirchplatz Ersatzbeschaffung 2021 Marienburg Gaedestraße (West und Ost) Neuanlage 2018 Spielplatz Reiterstaffelplatz-West Neuanlage 2018 Spielplatz Reiterstaffelplatz-Ost Neuanlage 2018 Spielplatz Am Südpark Umgestaltung 2022 Raderberg Spiel- und Bolzplatz Rheinsteinstraße Ersatzbeschaffung 2022 Raderthal Bolzplatz Weilerswister Straße-West Umgestaltung 2018 Zollstock Spielplatz Kreuznacher Straße/ Vorgebirgspark Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark Umgestaltung 2018 Spielplatz Schwalbacher Straße/ Vorgebirgspark Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Rosenzweigweg Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Vorgebirgsplatz Neugestaltung 2022 Rondorf Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Sperberweg Umgestaltung 2018 Bolzplatz Kapellenstraße/ Bödinger Hof Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Weißdornweg Neuanlage 2020 Spielplatz Waldkauzweg/ Reiherstraße Umgestaltung 2021 Spielplatz Adlerstraß/ Reiherstraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung 2022 Rodenkirchen Spielplatz Uferstraße Umgestaltung 2018 Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/ Siegstraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße Neuanlage 2018 Weiß Spiel- und Bolzplatz Zum Hedelsberg/ Im Salzgrund Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2022 Sürth Spielplatz Heinrich-Erpenbach- Straße Umgestaltung 2019 Spiel- und Bolzplatz Rheinaustraße Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2021 Streetballfeld Am Feldrain Neuanlage 2021 95 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz Kornradenweg Umgestaltung 2022 Spiel- und Bolzplatz Rotdornallee Ersatzbeschaffung 2022 Meschenich Spielplatz Teutonenstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs- Straße Ersatzbeschaffung 2018 Bolzplatz Zaunhofstraße Umgestaltung 2021 Spielplatz Alte Kölnstraße Neugestaltung 2022 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Raderberg Bolz- und Streetballplatz Pionierpark Neuanlage 2023 Raderthal Spielplatz Markusplatz Umgestaltung 2024 Spielplatz Oedekovener Straße/ Uedorfer Straße Umgestaltung 2024 Zollstock Spielplatz Neuenahrer Straße (Vorgebirgspark) Umgestaltung 2023 Rodenkirchen Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/ Siegstraße Umgestaltung 2023 Weiß Bolzplatz Zum Hedelsberg/ Im Salzgrund Neugestaltung 2024 Godorf Spielplatz Godorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2023 Immendorf Spielplatz Wiechertstraße Umgestaltung 2023 Meschenich Spielplatz Am Magerhof Umgestaltung 2024 Spielplatz Klosterstraße Umgestaltung 2024 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 15 12 2 6 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 96 Im Bezirk Rodenkirchen wurden im Bezirksvergleich die meisten Neuanlagen innerhalb des vergangenen Planungszeitraums umgesetzt. Darüber hinaus wurden folgende zwei Neugestaltungen durchgeführt und so die Spielqualität trotz flächenmäßigen Versorgungsrückgangs sichergestellt: Der Spielplatz Vorgebirgsplatz in Köln-Zollstock wurde als Investorenmaßnahme komplett neugestaltet. Die Planung fand auf Grundlage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus dem direkten Wohnumfeld in Zusammenarbeit mit dem nahegelegenen Jugendzentrum EICHI des Jugendhilfeträgers JugZ statt. Neben e inem Tischtennistisch mit einer Spielfläche in Turnierqualität und einer Calisthenics-Anlage, steht hier außerdem Kölns erster Outdoorkickertisch . Darüber hinaus verfügt der Spielplatz als Hauptattraktion über eine spannende, weit verzweigte Kletteranlage und Röhrenrutsche. So bietet der Platz generationenübergreifende Spielmöglichkeiten und Angebote für eine breite Nutzer*innenschaft. Neugestaltung Spielplatz Vorgebirgsplatz (Zollstock, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Der Spielplatz Alte Kölnerstraße in Köln-Meschenich liegt zentral im Ortskern von Alt-Meschenich. Ein Großteil der Spielgeräte musste aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut werden. Der marode und unattraktive Zustand des Platzes führte zu unerwünschten Nutzungen und gleichzeitig zu Unmut der Anwohner*innen. Im Rahmen der Neugestaltung der Fläche erfolgte ein Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen aus dem nahegelegenen Kinder- und Jugendzentrum Meschenich des Jugendhilfeträgers JugZ und der Gemeinschaftsgrundschule IM Süden aus dem umliegenden Sozialraum. Der Spielplatz sollte wieder zu einem einladenden Ort werden, der Impulse für gemeinsames Spiel bietet. Entstanden ist unter anderem eine Zirkusmanege als ze ntraler Mittelpunkt der Anlage. Hier lädt ein Großspielgerät im Zirkuslook zum Klettern, Rutschen und Verweilen ein und lässt viel Raum für Phantasiespiele. 97 Die Neugestaltung des Spielplatzes ist Teil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 43 und wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Neugestaltung des Spielplatzes Alte Kölnstraße (Meschenich, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Die Nutzung des Bolzplatzes Weilerswister Straße in Raderthal ist nur durch einen Schließdienst weiterhin möglich . Dieser wird derzeit von der Spielplatzpatin übernommen. Seit 1988 zwingt ein außergerichtlicher Vergleich die Stadt den Bolzplatz aus Lärmschutzgründen zur Mittagszeit und in den frühen Abendstunden abzuschließen (Schließzeiten: 13-15 Uhr und Sommerzeit: 20 -9 Uhr; Winterzeit: 18- 9 Uhr). ! In Bayenthal exi stieren besonders viele wohnortnahe private Spielflächen für Kleinkinder. Diese Flächen sind zwar für alle Bürger*innen öffentlich zugänglich, werden jedoch nicht von der Stadt betreut und gepflegt, da sie nicht im Besitz der Stadt sind.44 43 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 44 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de) 98 10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Ersatzbeschaffung Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung Raderberg Spielplatz Rheinsteinstraße Umgestaltung Raderthal Spielplatz Impekovener Straße Umgestaltung Zollstock Spielplatz Rosenzweigweg Umgestaltung Spielplatz Homburger Straße Vorgebirgspark Umgestaltung Rondorf Spielplatz Sperberweg Ersatzbeschaffung Weiß Spielplatz Auf der Ruhr Umgestaltung Spielplatz Zum Hedelsberg/ Im Salzgrund Ersatzbeschaffung Meschenich Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs- Straße Ersatzbeschaffung Spielplatz Am Magerhof Ersatzbeschaffung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. 99 Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Adenauer- Straße Neugestaltung Beschluss Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/ BV "Sechtemer Block" Neuanlage Beteiligung, Investor Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im Kleingartenpark Neuanlage Beteiligung 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage 2 Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung 42 bezirks- übergreifende Bedeutung Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV Rondorf Nord-West Neuanlage 55 Auswahl Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung 55 Auswahl Rodenkirchen Skatepark Bezirkssportanlage Sürther Straße Neuanlage 56 Auswahl Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage 56 Auswahl Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage 61 Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel 50/ Mertener Straße „Die Welle“ Neuanlage 66 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 100 regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Rodenkirchen zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Parkstadt Süd  Kalscheuerer Weg in Zollstock  Rondorf Nord West in Rondorf  Mertener Straße (ehemals Deutsche Welle) in Marienburg Parkstadt Süd Die Parkstadt Süd ist mit rund 3.300 geplanten Wohneinheiten das zurzeit größte und bezirksverbindende Baugebiet. Hiermit wird der innere Grüngürtel vollendet. Neben zahlreichen Flächen für die Gewerbe - und Büronutzung, Schulflächen, Kindertageseinrichtungen und weitläufigen Grünflächen sind diverse, altersgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche geplant. In der Planung verankert ist ein schulnahgelegener Bolz- und Streetballplatz . Zudem ist ein Wasserspielplatz vorgesehen. Eine Zielgruppenbeteiligung ist bei allen Spielraumplanungen obligatorisch. Bereits im Spätsommer 2022 wurde der Pionierpark am Bischofsweg/ Vorgebirgsstraße als erstes Teilprojekt der Parkstadt Süd mit einer Streetball- und Bolzplatzfläche für Kinder und Jugendliche fertiggestellt. Mit Baubeginn im Juni 2024 entsteht aktuell hieran angrenzend der Sportpionierpark. D urch diesen wird eine durchgängige Grünflächenverbindung bis zur Bonner Straße als Übergang in die Kölner Innenstadt geschlossen. Das Planungsgebiet der Parkstadt Süd – Graphik: RMP Stefan Lenzen 101 10.3 Lindenthal 10.3.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 86 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 5 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13 Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg, Müngersdorf Modell Inklusion Elisabeth-Schiemann-Weg, Müngersdorf Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Kirchweg, Junkersdorf Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 4 16 10 5 4 9 10 16 12 0 10 20 3,6 3,5 3,7 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 39 35 38 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 102 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 3,6 4,0 3,8 4,0 3,6 3,4 3,3 3,1 3,7 3,4 3,8 3,4 3,2 4,1 3,4 3,5 3,1 3,8 3,4 3,9 3,4 3,5 4,9 3,4 3,5 3,8 3,9 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 2011 2017 2022 103 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 18 38 22 32 63 15 32 108 94 20 35 22 28 44 22 30 97 57 20 35 23 23 46 36 27 99 88 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 2011 2017 2022 104 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,8 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 188.775 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 0,4 0,7 0,5 0,5 0,9 0,7 0,5 2,0 1,8 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -16.807 -48.166 -47.331 -18.915 -8.955 -19.606 -25.898 -109 -2.988 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 105 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 153.380 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) - 480 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 10.476 36.851 30.725 12.362 8.305 15.301 17.795 9.167 12.398 -70 -582 -411 +323 +404 -202 -600 +26 +632 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 106 Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 554 1.836 1.574 749 405 833 910 514 794 343 1.016 782 390 271 569 588 368 600 325 945 747 358 301 554 606 393 784 349 951 727 348 312 600 580 403 856 0% 20% 40% 60% 80% 100% Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 107 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Lindenthal (38 / 3,7); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 108 Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Süd/ Siebengebirgsallee Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Geisbergstraße Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2020 Sülz Spielplatz Asbergplatz Umgestaltung 2018 Bolzplatz Münstereifeler Straße/ Sülzburgstraße Umgestaltung 2020 Bolzplatz De-Noel-Platz Umgestaltung 2018 Spielplatz De-Noel-Platz Umgestaltung 2020 Spielplatz Linzer Straße/ Düstemichstraße Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Nikolausplatz Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Rankestraße/ Curtiusstraße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Hochwaldstraße Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2021 Spielplatz Euskirchener Straße/ Hollerather Straße Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2022 Spielpatz Euskichener Straße Umgestaltung 2022 Spielplatz Auerbachplatz Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Manderscheider Platz Ersatzbeschaffung 2019 Lindenthal Spielplatz Dürener Straße/ Stadtwaldgürtel Umgestaltung 2019 Spielplatz Lindenthalgürtel/ Hans-A.-Müllerheim-Park Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Brucknerstraße/ Karl- Schwering-Platz Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Mommsenstraße/ Gleueler Straße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Stadtwald (Wildpark) Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Lortzingplatz Ersatzbeschaffung 2020 Braunsfeld Spielplatz Geilenkircher Straße/ Paulistraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Pauliplatz Umgestaltung 2019 Spielplatz Alsdorfer Straße Ersatzbeschaffung 2019 109 Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz Losheimer Straße/ Echternacher Straße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Clarenbachplatz Neuanlage 2021 Müngersdorf Spielplatz Manstedter Weg Neugestaltung 2021 Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung 2019 Junkersdorf Spielplatz Blumenalleen (Ginsterweg) Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Regina-Isecke-Straße/ Ludwig-Jahn-Straße/ Egelspfad Neuanlage 2019 Spielplatz Vogelsanger Platz Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung 2019 Spielplatz Willi-Lauf-Allee Umgestaltung 2019 Weiden Bolzplatz Stormstraße/ Ludwig-Jahn- Straße Umgestaltung 2021 Spielplatz Kronstädter Straße/ Innenbereich Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Schillerstraße/ Arndtstraße Umgestaltung 2019 Spielplatz Erkelenzhofweg Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Freiburger Straße/ Potsdamer Straße Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Kapellenhofweg Ersatzbeschaffung 2019 Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef- Straße/ Paulipark Umgestaltung 2018 Spielplatz St.-Georg-Straße Neugestaltung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Dukatenweg/ Groschenweg Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Fuchsweg Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2020 Spielplatz Lahnstraße/ Rurseeallee Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Otterweg Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz An der Ronne-Süd Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 110 Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz An der Ronne-Nord Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Mittelweg/ Nerzweg Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2020 Spielplatz Wupperstraße-Süd Neugestaltung 2021 Widdersdorf Spielplatz Bethlehem-Platz Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Feldhasenweg Neuanlage 2019 Spielplatz Iltisweg Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spiel- und Bolzplatz Neue Sandkaul Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Arpelkreuz/ Englischer Garten Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Im Buschfelde Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2019 Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Umgestaltung 2019 Umgestaltung 2020 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark Ersatzbeschaffung 2022 Sülz Spielplatz Sülzburgstraße Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Münstereifeler Platz Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Asbergplatz Ersatzbeschaffung 2022 Rudolf-Amelunxen-Straße/ Weißhausstraße Umgestaltung 2023 46 27 33 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 111 Nikolausplatz Ersatzbeschaffung 2024 Lindenthal Spielplatz Lindenthalgürtel/ Hans- A.-Müllerheim-Park Ersatzbeschaffung 2022 Müngersdorf Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Ersatzbeschaffung 2022 Kämpchensweg Umgestaltung 2022 Ersatzbeschaffung 2022 Junkersdorf Blumenallee/ Ginsterweg Umgestaltung 2023 Kaserne Haelen-Süd/ Hans-Katzer- Straße Umgestaltung 2024 Kaserne Haelen-Nord/ Von-Nell- Breuning-Straße Ersatzbeschaffung 2024 Weiden Kronstädter Straße/ Grünzug Ersatzbeschaffung 2024 Lövenich Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2023 Widdersdorf Spielplatz Eichenweg Ersatzbeschaffung 2022 Jakobspark/ Auf der Aspel Umgestaltung 2024 Auf der Aspel/ Sibilla-Sester-Straße Ersatzbeschaffung 2024 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Im Bezirksvergleich sticht d er Bezirk Lindenthal durch die Anzahl der Maßnahmenumsetzungen im vergangenen Planungszeitraum hervor. Insbesondere durch eine Vielzahl von Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen konnte der Qualitätswert im Bezirk Lindenthal im Vergleich zu 2017 gesteigert werden. Beispielweise erfolgte im Planungszeitraum eine Umgestaltung des Spielplatzes Dr.- Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark in Köln-Lövenich, da die bisherige Ausstattung aus Verkehrssicherungsgründen immer weiter zurück gebaut musste. In einem Beteiligungsverfahren mit Kindern aus dem Katholischen Kindergarten Sankt Severin und dem Kindergarten Löwenherz (Fröbel e. V.) sowie mit Familien aus der Nachbarschaft, wurden die Ideen und Wünsche in der Planung umgesetzt. Entstanden ist ein Kleinkinderbereich, der vor allem auf die Bedürfnisse des Rollenspiels ausgelegt ist. Dieser umfasst ein „Hühnerhaus“ mit Hühnern aus geschnitztem Holz und eine Hühnerstange zum Sitzen. Ein weiteres Spielhaus ist mit einer Küche und Wohnaccessoires – teilweise ausgebaut und teilweise malerisch gestaltet – ausgestattet. Ein Karussell mit Hühnern zum Sitzen rundet das Rollenspiel ab. Daneben ergänzen eine Tischtennisplatte und Jugendbänke das umfangreiche Spielangebot. 112 Umgestaltung des Spielplatzes Dr.-Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark (Lövenich, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Auf dem Spielplatz Manstedter Weg in Köln -Müngersdorf mussten ebenfalls aus Verkehrssicherungsgründen in den letzten Jahren immer mehr Spielgeräte abgebaut werden. Entsprechend unattraktiv wurde der Platz. Auf Wunsch der im Rahmen der Neugestaltung beteiligten Kinder und Jugendlichen, wurde bei der Auswahl der Spielgeräte das Thema „ Burg“ in den Vordergrund gestellt. Die Beteiligung erfolgte mit dem Jugendzentrum Stollen der Jugendzentren Köln gGmbH, der Katholischen Pfarrkirche Sankt Vitalis, der KiTa im TechnologiePark Köln gGmbH, der städtischen Tageseinrichtung für Kinder „Stolberger Straße“, der Kindertagesstätte Bunterkunt e. V., der städtischen Kita Petershof sowie mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsmanagement der GAG Immobilien AG und der Spielplatzpatin. Schließlich wurden zwei großzügige Sandspielflächen mit Spielgeräten für unterschiedliche Altersgruppen und mit unterschiedlichen Spielfunktionen ausgestattet. Das vorhandene Rasenspielfeld wurde ebenfalls umfassend erneuert: Es entstand ein moderner Bolzplatzcourt, ein Streetballfeld sowie eine Fläche mit einem Trampolin und einer Tischtennisplatte. Mehrere – zum Teil überdachte – Sitzgelegenheiten dienen als Treffpunkt. Inzwischen erfreut sich der Platz als Anziehungspunkt im Viertel großer Beliebtheit. Die Finanzierung des Bolzplatzes erfolgte durch eine Spende der Lukas Podolski Stiftung. Einmal pro Woche findet auf dem Platz im Rahmen von POLDI’S STRASSENKICKER zusätzlich ein niederschwelliges Trainingsangebot ohne Anmeldung für Kinder un d Jugendliche statt. Die Neugestaltung des Spielplatzbereiches wurde von der GAG-Immobilien-AG übernommen. 113 Neugestaltung des Spiel - und Bolzplatzes Manstedter Weg (Müngersdorf, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Einige Spielflächen (zum Beispiel Hochwaldstraße in Sülz) verfügen über ein sogenanntes „Veedelsbrett“. Dies soll den Bürger*innen einen einfachen und vielfältigen Informationsaustausch über Termine, Hinweise, Ankündigungen, Probleme, Neuerungen im Veedel ermöglichen. ! Seit 2021 wurde an den Jahnwiesen in Müngersdorf i m Rahmen der Bewegungsinitiative „Kölle aktiv“ einer erste interaktive SportBox mit umfassendem Trainingsequipment aufgestellt. Inhalt der Box: Fitness- und Yogamatten, Medizinbälle, Battleropes, Kettlebells, TRX Gurte un d Schlingen, Springseile, Minibänder, Superbänder, Pylonen, Blackrolls und Trainingsleitern. ! Für die Skateanlage Widdersdorf liegt zwar seit 2017 ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor, ein konkreter Stand ort wurde jedoch aufgrund von Vorbehalten in der Bürgerschaft bis heute nicht gefunden. Die Verwaltung ist um die Sicherung eines geeigneten Standortes bemüht. 10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Klettenberg Spielplatz Honnefer Platz Ersatzbeschaffung Sülz Spielplatz Neuenhöfer Allee/ Beethovenpark-Süd Umgestaltung Lindenthal Spielplatz Brucknerstraße/ Karl-Schwering-Platz Umgestaltung Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung 114 Spielplatz Immermannstraße Ersatzbeschaffung Spielplatz Lindenthalgürtel/ Hans-A.-Müllerheim-Park Ersatzbeschaffung Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ Geilenkircher Straße Umgestaltung Müngersdorf Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung Junkersdorf Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung Spielplatz Vogelsanger Platz Umgestaltung Weiden Spielplatz Kronstädter Straße/ Bistritzer Straße Ersatzbeschaffung Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef- Straße/ Paulipark Ersatzbeschaffung Spielplatz Am Heidstamm Umgestaltung Spielplatz Otterweg Umgestaltung Widdersdorf Spielplatz Am Aspelkreuz/ Englischer Garten Ersatzbeschaffung Spielplatz Bethlehemplatz Umgestaltung Spielplatz Am Mertenshof Umgestaltung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II und III). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/ Luxemburger Straße Neugestaltung Beschluss 115 Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ Geilenkircher Straße Neugestaltung Beschluss 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Weiden Spielplatz Schulstraße/ Ostlandstraße Neugestaltung Beschluss Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung 10 Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage 83 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Lindenthal zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Parkstadt Süd, Teilbereich Eifelwall in Köln-Lindenthal 116 10.4 Ehrenfeld 10.4.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 74 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 3 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 17 Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Mühlenweg/ Westendstraße, Bickendorf Modell Inklusion Spielplatz Prälat-Savelsberg-Platz, Neuehrenfeld Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS/ Hauptschule Baadenberger Straße, Neuehrenfeld Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 23 13 10 6 10 12 0 10 20 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf 3,1 3,8 4,1 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 67 63 71 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 117 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 3,1 3,1 3,1 3,2 3,0 2,8 3,9 3,9 3,7 3,7 3,4 4,3 4,1 3,8 4,2 4,1 3,7 4,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf 2011 2017 2022 118 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 84 29 78 58 42 109 69 27 65 30 63 100 74 29 77 44 73 153 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/Mengenich Ossendorf 2011 2017 2022 119 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 63.663 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 ²m/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,5 0,6 1,5 0,9 1,5 3,1 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf -20.144 -33.540 -7.736 -9.369 -5.823 12.949 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf 120 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 110.072 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) + 2.761 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 38.405 23.626 16.779 8.336 10.629 12.297 +3.116 +14 -6 -120 +382 -625 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 2.196 1.163 967 427 832 686 1.135 734 637 342 544 528 1.013 718 655 363 537 546 980 733 631 345 534 506 0% 20% 40% 60% 80% 100% Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 121 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Ehrenfeld (71 / 4,1); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Ehrenfeld Neuehrenfeld BEZIRK KÖLN BickendorfVogelsang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf (153) 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 122 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Ehrenfeld Bolzplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2019 Bolzplatz Leo-Amann-Park/ Venloer Straße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Everhardstraße/ Christian-Schult-Straße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Glasstraße/ Wißmannstraße Umgestaltung 2019 Spielplatz Christianstraße/ Leyendeckerstraße Neuanlage 2019 Spielplatz Hansemannstraße/ Philippstraße Umgestaltung 2019 Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Stammstraße/ Gutenbergstraße Umgestaltung 2020 Spielplatz Brandsplatz Umgestaltung 2021 Spielplatz Hospeltstraße Neugestaltung 2021 Spielplatz Leo-Amann-Park/ Venloer Straße Ersatzbeschaffung 2022 Bolzplatz Schönsteinstraße Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2022 Neuehrenfeld Spielplatz Liebigstraße/ Herkulesstraße Ersatzbeschaffung 2020 Bickendorf Spielplatz Johann-Brinck-Platz Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Grüner Brunnenweg Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Erlenweg Umgestaltung 2021 Trendsportanlage Mühlenweg/ Westendstraße Neuanlage 2021 Vogelsang Spielplatz Rotdornweg Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung 2022 Bocklemünd/ Mengenich Spielplatz Görlinger Zentrum West Ersatzbeschaffung 2021 Ossendorf Spielplatz Am Pistorhof Umgestaltung 2018 Spiel- und Bolzplatz Butzweilerhofallee Neuanlage 2019 Spielplatz König-Baudouin-Platz Umgestaltung 2021 Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Gerhard-Bruders-Straße Ersatzbeschaffung 2022 123 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Helmholtzplatz Ersatzbeschaffung 2024 Spielplatz Grimmstraße/ Wissmannstraße Ersatzbeschaffung 2024 Neuehrenfeld Spielplatz Jessestraße Umgestaltung 2023 Spielplatz Prälat-Savelsberg- Platz Umgestaltung 2024 Bickendorf Spielplatz Heimstättenweg Ersatzbeschaffung 2023 Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Umgestaltung 2023 Bocklemünd/ Mengenich Spielplatz Beckmannweg Umgestaltung 2022 Spielplatz Ollenhauerring Umgestaltung 2023 Spielplatz Schönbergweg Ersatzbeschaffung 2023 Ossendorf Spielplatz König-Baudouin-Platz Ersatzbeschaffung 2024 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Seit 2017 konnten sowohl die flächenmäßige Versorgung mit Spielraum sowie der Qualitätswert der Einzelspielflächen im Bezirk Ehrenfeld deutlich verbessert werden. Beide Rahmenparameterwerte liegen über den diesbezüglichen Werten für die Gesamtstadt. Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es hier jedoch weiterhin an Spielflächen, die in der Regel nur im Zuge von Wohnungsbaumaßnahmen entstehen können. Deshalb ist es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten und auszubauen. Innerhalb des Planungszeitraums konnten im Besonderen folgende Maßnahmen dazu beitragen: 16 7 1 3 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 124 Im Zuge des Neubaus einer Wohnanlage im Norden von Köln -Ehrenfeld wurde der Spielplatz Hospeltstraße neugestaltet. Der Spielplatz liegt etwas versteckt im Blockinnenbereich der Hospeltstraße. Mittendrin ist ein „ Spielraum im Grünen“ entstanden. Mittelpunkt ist eine „Schmetterlingswiese“, die mit Sommerblumen angelegt wurde. Ein Spielangebot bilden die grünen Pfosten mit den Kletter- und Balancierseilen. Diese sind leicht schräg, wie bewegte Grashalme, angeordnet. Die orangenen Seile sind schöne Farbtupfer. Ein Spinnennetz zum Klettern und Chillen im Grünen, eine Slackline und Reckstangen werden hier spielerisch eingebunden. Zum „Abheben“ in die schöne Kronenlandschaft der Bestandsbäume gibt es eine hohe Doppelschaukel. Die Wege - und Platzmaterialien greifen die Bestandsmaterialien – Klinker, Beton- und Pflasterstein – auf und bilden so eine harmonische Verbindung zum Viertel. Durch die Pflanzung von Kirschbäumen zum Ernten der Früchte und hübs chen Blütengehölzen wird der grüne „Spielgarten“ natürlich abgerundet. Neugestaltung des Spielplatzes Hospeltstraße „Spielraum im Grünen“ (Ehrenfeld, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Ergänzt wird das Angebot durch einen rund 50 Meter entfernten weiteren Spielraum. Das unwegsame Spielplatzgrundstück wurde im Zuge einer Baumaßnahme zur Schadstoffsanierung wieder nutzbar gemacht. Obwohl in diesem Rahmen bisher keine neuen Spielgeräte vorgesehen sind , ist dennoch ein Raum im Grünen entstanden, der eine schöne Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen bietet. Die vorhandene Pergola bietet im Sommer Schattenplätze auf den Bänken. Auch ohne Spielplatzschild bleibt es ein Grundstück der Kinder- und Jugendverwaltung, dass nach Bedarf immer wieder als Spielraum gestaltet werden kann. 125 Die Qualität von Spielplätzen zeigt sich auch in Details, die sich oft erst aus den Ideen der Kinder und Jugendlichen entwickeln: so wurde beispielsweise bei der Umgestaltung des Spielplatzes Am Pistorhof in Köln-Ossendorf der Wunsch nach einer Matschküche in einem Spielgerät integriert oder a uf dem Spielplatz Jessestraße in Köln -Neuehrenfeld ein geschnitztes Eichhörnchen an einem Spielgerät ergänzt. Spielplatz-Details: Matschküche auf dem Spielplatz Am Pistorhof in Köln-Ossendorf (links), Eichhörnchen auf dem Spielplatz Jessestraße in Köln-Neuehrenfeld (rechts) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Der „Garten der Welt “ gehört zum Spielplatz Grimmstraße/ Wißmannstraße in Ehrenfeld. Hierbei handelt es sich um eine vielfältig bepflanzte Fläche zwischen der ansonsten engen Wohnbebauung. Die Fläche wird von den Anwohner*innen eigenständig gepflegt. ! Durch die Aktion „Tischtennisplatten für Ehrenfeld“ wurden in den letzten Jahren insgesamt zwölf neue Tischtennisplatten errichtet beziehungsweise erneuert. Mittlerweile sind diese in der Regel auch für das Unterfahren mit Rollstühlen d urch passende Abstände der Standfüße geeignet. Damit wurde dem hohen Stellenwert von Tischtennis und dem Wunsch nach einem generationenverbindenden Angebot im Bezirk Rechnung getragen. 126 10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Ehrenfeld Spielplatz Platenstraße Umgestaltung Bolzplatz Max-Fremery-Straße Umgestaltung Verkehrs- sicherungs- maßnahme Spielplatz Leo-Amann-Park Ersatzbeschaffung Spiel- und Bolzplatz Helmholtzplatz Ersatzbeschaffung Ehrenfeld Spielplatz Wissmannstraße/ Grimmstraße Umgestaltung Ehrenfeld Spielplatz Everhardstraße Umgestaltung Vogelsang Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung Bocklemünd/ Mengenich Spielplatz Buschweg/ Nüssenberger Busch Umgestaltung Kletterfelsen geplant Ossendorf Spielplatz Willi-Sieke-Straße Ersatzbeschaffung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. 127 Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung, Investor Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger Güterbahnhof Neuanlage Investor Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor Spiel- und Bolzplatz Stammstraße/ Gutenbergstraße Neugestaltung Beschluss, Beteiligung 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders- Straße Neugestaltung Sanierung 128 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Bocklemünd/ Mengenich Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung 4 Auswahl Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung 4 Auswahl Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/ Ossendorfer Straße Neugestaltung 14 Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann- Park Neugestaltung 37 Auswahl Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung 37 Auswahl Spielplatz Goswin-Peter-Gath- Straße Neugestaltung 37 Auswahl Spiel- und Bolzplatz Schönsteinstraße Neugestaltung 37 Auswahl Erweiterung BMX-Anlage Takufeld Neugestaltung 37 Auswahl Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage 50 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Ehrenfeld zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Ehemaliger Güterbahnhof in Ehrenfeld  Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemensgelände) in Ehrenfeld  Alsdorfer Hof in Ehrenfeld  Subbelrather Straße/ Spielplatz Takufeld in Ehrenfeld  Max-Becker-Areal in Ehrenfeld  Ossendorfer Weg in Bickendorf 129 10.5 Nippes 10.5.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 65 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 1 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 12 Modell Multifunktional Spielplatz Graseggerstraße, Longerich Modell Inklusion Spielplatz Blücherpark IV, Bilderstöckchen Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Nesselrodestraße, Niehl Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 21 5 6 6 5 12 10 0 10 20 3,4 3,7 4,2 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 52 47 47 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 130 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 3,2 3,6 3,1 3,4 3,7 3,7 3,0 3,3 3,6 3,8 3,7 3,9 4,3 3,6 4,0 4,1 4,3 4,4 4,3 4,5 3,8 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Nippes Mauenheim Riehl Niehl Weidenpesch Longerich Bilderstöckchen 2011 2017 2022 131 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 42 85 46 40 21 75 87 41 85 35 20 75 67 44 87 28 34 26 74 66 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Nippes Mauenheim Riehl Niehl Weidenpesch Longerich Bilderstöckchen 2011 2017 2022 132 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 124.446 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 0,9 1,7 0,6 0,7 0,5 1,5 1,3 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -41.281 -1.417 -17.348 -26.492 -20.108 -7.146 -10.654 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 133 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 117.867 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) - 1.349 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 36.913 5.596 12.020 20.219 13.632 13.971 15.516 -112 -191 -386 -474 +240 -575 +149 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Nippes Mauenheim Riehl Niehl Weidenpesch Longerich Bilderstöckchen 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 2.044 265 574 1.033 689 723 1.012 1.132 183 328 667 421 515 634 1.126 188 308 679 436 558 681 1.127 193 287 740 420 534 690 0% 20% 40% 60% 80% 100% Nippes Mauenheim Riehl Niehl Weidenpesch Longerich Bilderstöckchen 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 134 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Nippes (47 / 4,2); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Nippes Mauenheim Riehl NiehlWeidenpesch Longerich Bilderstöckchen BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 135 Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Nippes Spielplatz Hartwichstraße Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Merheimer Straße/ Innerer Grünzug (Alhambra) Umgestaltung 2020 Spielplatz Leipziger Platz Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Erzberger Platz Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Neusser Straße/ Innere Kanalstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Niehler Straße/ Innerer Grünzug Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Bülowstraße/ Toni-Steingass-Park Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Niehler Kirchweg/ Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Luftschiffplatz Neuanlage 2021 Bolzplatz Nordpark Ersatzbeschaffung 2020 Mauenheim Spielplatz Brunhildplatz Umgestaltung 2020 Spielplatz Irnfriedweg Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Kriemhildplatz Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Etzelstraße Neugestaltung 2020 Neugestaltung 2021 Riehl Spielplatz Brehmstraße Neugestaltung 2018 Spielplatz Garthestraße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz An der Schanz Umgestaltung 2020 Spielplatz Riehler Aue Umgestaltung 2021 Ersatzbeschaffung 2022 Niehl Spielplatz Friedrich-Karl-Straße Ersatzbeschaffung 2018 Bolzplatz Spechtstraße Umgestaltung 2020 Spielplatz Niehler Damm Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2019 Weidenpesch Spielplatz Rennbahnstraße/ Weidenpescher Park Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Hohenfriedbergstraße Ersatzbeschaffung 2018 136 Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Leuthenstraße Ersatzbeschaffung 2021 Longerich Spielplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2018 Bolzplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Bielefelderstraße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Graseggerstraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Meerfeldstraße Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Wilhelm-Leuschner-Straße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Hansenstraße Umgestaltung 2019 Spielplatz Klausener Straße Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Lohmüllerstraße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Eugen-Sänger-Straße Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Bilder- stöckchen Spielplatz Altleiningenweg Umgestaltung 2021 Spielplatz Vogesenstraße Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Blücherpark Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Geldernstraße Umgestaltung 2018 35 12 31 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 137 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Nippes Spielplatzfläche Auerstraße Ersatzbeschaffung 2022 Wartburgplatz Ersatzbeschaffung 2022 Niehler Straße Innerer Grüngürtel Ersatzbeschaffung 2022 Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2022 Ersatzbeschaffung 2022 Mauenheim Etzelstraße Ersatzbeschaffung 2022 Irnfreidweg Umgestaltung 2024 Niehl Duisburger Straße Umgestaltung 2024 Longerich Grasegger Straße Umgestaltung 2022 Bilderstöckchen Stuttgarter Straße/ Reutlinger Straße Ersatzbeschaffung 2022 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es im Bezirk Nippes weiterhin an Spielflächen, die in der Regel nur im Zuge von Wohnungs baumaßnahmen entstehen können. Deshalb ist es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten und auszubauen. Der Qualitätswert der Einzelspielflächen im Bezirk Nippes liegt über dem diesbezüglichen Wert der Gesamtstadt und mit am höchsten im Bezirksvergleich . Innerhalb des Planungszeitraums konnten im besonderen folgende Maßnahmen dazu beitragen: Der Spielplatz Brehmstraße in Köln-Riehl wurde zu Beginn des Planungsze itraums vollständig neugestaltet. Der Name „Brehmstraße“ geht auf den deutschen Zoologen und Schriftsteller Alfred Brehm (1829 -1884) zurück, der umfangreiche Tierstudien durchführte und das Standardwerk „Brehms Tierleben“ verfasste. Entsprechend wurde der Spielplatz thematisch gestaltet und enthält einzigartige Geräte wie den Affenturm, das Spinnennetz, das Vogelparadies und die große Schlange, die zudem barrierearm und inklusiv gestaltet sind. So werden nicht nur bewegliche und abent euerlustige Kinder sondern auch Besucher*innen mit leichten mobilen Einschränkungen von dem Angebot angesprochen und machen den Spielplatz zu einem attraktiven Treffpunkt im Quartier. Die Beteiligung fand in mehreren Aktionen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen benachbarter Schulen sowie der Spielplatzpatin statt. 138 Neugestaltung Spielplatz Brehmstraße (Riehl, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Als Investorenmaßnahme wurde der öffentliche Spielplatz Luftschiffplatz zentral innerhalb des Clouth Quartiers in Köln -Nippes 2021 neu angelegt. Der großzügige Spielplatz umfasst neben den klassischen Spielgeräten ebenfalls einen Bereich für Kleinkinder und spricht damit eine breite Nutzer*innenschaft an. Dank der zentralen Lage ist der Spielplatz Anlaufstelle für Familien im Quartier. Neuanlage Investor Spielplatz Luftschiffplatz (Nippes, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Der Spielplatz Etzelstraße in Köln -Mauenheim ist ein Beispiel dafür, wie eine Neugestaltung einer Fläche einen Besucher*innenwechsel einleiten kann. Vor der umfassenden Neugestaltung befand sich der Spielplatz in eher maroder und unzureichender Ausstattung und führte teilweise zu ungewünschten Nutzungen. Die ersten Planungen und Ergebnisse der Kinder - und Jugendbeteiligung wurden bei einem öffentlichen Informationstag direkt vor Ort allen Interessierten vorgestellt. Die Gestaltung des Spielplatzes ist geprägt durch den leicht geschwungenen Weg, an den sich die verschiedenen Spielbereiche anlehnen. Dabei berücksichtigt die Anordnung der verschiedenen Spielbereiche die unterschiedlichen Anforderungen der Kinder in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen individuellen E ntwicklung, sodass ein 139 weitestgehend ungestörtes Spielen für unterschiedliche Altersgruppen ermöglicht wird. Durch die große Spielwiese wurde ein ausreichender Abstand zwischen dem Aufenthaltsbereich für die älteren Kinder und Jugendlichen und den übrigen Spielbereichen geschaffen. Darüber hinaus war es ein Ziel, den Spielplatz für diverse Nutzergruppen besser zu erschließen und barrierefrei zu gestalten. Der Weg erschließt nun die Anlage auch für leicht Geh- und Sehbehinderte, sowie für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. Für eine bessere Orientierung und Zugänglichkeit wurden die Spielbereiche klar getrennt. Neugestaltung Spielplatz Etzelstraße (Mauenheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Die Spielfläche Niehler Kirchweg in Nippes steht während des Karnevals als Spielfläche nicht zur Verfügung, da die Fläche für das Festzelt „ Nippeser Tälchen “ genutzt wird. ! Direkt neben dem Spielplatz Graseggerstraße in Longerich ist der erste Mehrgenerationenplatz in Köln entsta nden. Hier können alle Bürger *innen ab 15 Jahren moderne Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Auswahl der Geräte und die Ausstattung des Platzes gehen auf Anregungen aus der Anwohner*innenschaft zurück. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung hatten sie die Möglichkeit, Wünsche und Ideen zu äußern. 140 10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Nippes Skateanlage Lohse-Rampe Lohsestraße Ersatzbeschaffung Weidenpesch Bolzplatz Scheibenstraße Ersatzbeschaffung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Nippes Spielplatz Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung Beschluss Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/ An den Kreuzmorgen Neugestaltung Beteiligung 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Bilder- stöckchen Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz- Platz/ Trifelstraße Neugestaltung Sanierung 141 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Bilder- stöckchen Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung 7 Auswahl Spielplatz Geldernpark Neugestaltung 7 Auswahl Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung 30 Auswahl Spielplatz Nordpark/ Amsterdamer Straße Neugestaltung 30 Auswahl Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage 30 Auswahl Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet Simonskaul Neuanlage 31 Riehl Basketballplatz Amsterdamer Straße Neuanlage 48 Auswahl Skateanlage Unter der Mühlheimer Brücke Neuanlage 48 Auswahl Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Nippes zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Am Bilderstöckchen in Bilderstöckchen  Simonskaul in Weidenpesch Grünzug Nippes Der Gürtel in Nippes wird grün. Der Niehler Gürtel wird zwischen der Merheimer Straße und Amsterdamer Straße als zusammenhängende Parklandschaft gestaltet. Im Rahmen dieser Planungen sind auch vers chiedene Spielplätze und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Hierzu gab es im ersten Halbjahr 2024 bereits eine erste Kinder- und Jugendbeteiligung. 142 10.6 Chorweiler 10.6.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 101 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2 (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 21 Modell Multifunktional Spielplatz Giershausener Weg, Heimersdorf Modell Inklusion Spielplatz Osloer Straße/ Athener Ring, Chorweiler Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Spoerkelhof, Merkenich Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 6 2 13 6 5 12 13 4 23 7 5 5 0 10 20 2,9 3,3 3,53,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 85 88 85 62 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 143 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 2,9 3,1 2,1 2,6 2,6 2,7 2,8 3,1 2,5 4,1 3,1 2,9 3,0 3,8 2,6 3,6 3,6 3,0 3,1 3,1 2,8 3,6 3,2 3,8 3,7 3,9 3,1 3,7 4,1 3,3 3,6 3,8 3,3 3,9 3,9 3,9 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Merkenich Fühlingen Seeberg Heimersdorf Lindweiler Pesch Esch/Auweiler Volkhoven/Weiler Chorweiler Blumenberg Roggendorf/Thenhoven Worringen 2011 2017 2022 144 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 95 29 48 133 180 60 67 180 89 137 27 27 92 44 32 127 94 54 142 67 141 150 95 30 93 41 32 123 96 54 128 69 138 165 28 43 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Merkenich Fühlingen Seeberg Heimersdorf Lindweiler Pesch Esch/Auweiler Volkhoven/Weiler Chorweiler Blumenberg Roggendorf/Thenhoven Worringen 2011 2017 2022 145 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,7 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 24.476 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,9 0,8 0,6 2,5 1,9 1,1 2,6 1,4 2,8 3,3 0,6 0,9 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -810 -2.581 -15.014 2.928 -252 -7.219 3.882 -3.662 10.231 6.684 -6.860 -11.803 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 146 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 83.312 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) + 583 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 5.878 2.193 11.094 6.278 3.549 7.799 6.964 5.921 13.340 5.147 4.784 10.365 -188 +410 -256 -219 -256 -389 +52 +803 -115 -79 +652 +168 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Merkenich Fühlingen Seeberg Heimersdorf Lindweiler Pesch Esch/Auweiler Volkhoven/Weiler Chorweiler Blumenberg Roggendorf/Thenhoven Worringen 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 147 Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 322 197 748 329 153 345 410 428 1.002 266 452 665 220 109 492 244 122 272 307 314 680 182 309 441 228 113 537 275 147 306 336 310 691 205 322 466 193 94 513 233 171 294 310 330 673 218 253 435 0% 20% 40% 60% 80% 100% Merkenich Fühlingen Seeberg Heimersdorf Lindweiler Pesch Esch/ Auweiler Volkhoven/ Weiler Chorweiler Blumenberg Roggendorf/ Thenhoven Worringen 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 148 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Chorweiler (85 / 3,5); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Merkenich Fühlingen Seeberg Heimersdorf (123) Lindweiler Pesch Esch/ Auweiler (128) Volkhoven/ Weiler Chorweiler (138) Blumenberg (165) Roggendorf/ Thenhoven Worringen BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 149 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg - Feldkasseler Weg Ersatzbeschaffung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Merkenicher Hauptstraße/ Kaplanshof Umgestaltung 2019 Umgestaltung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Hitdorfer Fährweg/ Am Königsweg Neugestaltung 2018 Neugestaltung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Auf dem alten Weerth Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Rheindamm/ Fährgasse Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2022 Fühlingen Spielplatz Fühlinger See (Bootshaus) Umgestaltung 2021 Spielplatz Feldblumenweg Umgestaltung 2021 Seeberg Spielplatz Paul-Löbe-Weg Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Abendrothstraße Umgestaltung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Karl-Marx-Allee/ Otto-Braun Straße/ Grünzug Umgestaltung 2018 Spielplatz Riphanstraße/ Grünzug Seeberg Umgestaltung 2019 Umgestaltung 2020 Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Giershausener Weg Neugestaltung 2018 Einkaufszentrum Haselnusshof Neuanlage 2020 Lindweiler Spiel- und Bolzplatz Marienberger Weg Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Erbacher Weg Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Einkaufszentrum Marienberger Hof Neuanlage 2020 Pesch Spielplatz Nelkenweg/ Behringweg Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2022 150 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz Pescher Straße/ Pescher See Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Heinering Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Fröbelstraße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Gaußstraße Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Kästnerstraße Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Franz-Grillparzer-Ring Umgestaltung 2021 Esch/Auweiler Spielplatz Heinrich-Zille-Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Johannes-Prassel- Straße Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Umgestaltung 2022 Spielplatz Am Palmkäulchen Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Scheidweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Auweiler Dorfplatz/ Pescher Straße Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2021 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Andreasstraße Umgestaltung 2018 Spielplatz Hermann-Löns-Straße Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg Neugestaltung 2022 Spielplatz Martinusstraße Umgestaltung 2022 Volkhoven/ Weiler Spielplatz Ludwig-Heinrich- Straße Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2022 Spielplatz Gertrud-Bollenrath- Weg Ersatzbeschaffung 2019 Neugestaltung 2020 Umgestaltung 2022 Spiel- und Bolzplatz Wezelostraße/ Windröschenweg Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Allee Nord Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Diemelweg Süd/ Moldaustraße Umgestaltung 2018 Spielplatz Unstrutsweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Elbeallee Ersatzbeschaffung 2019 151 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz Willi-Suth-Allee Süd Umgestaltung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Leineweg Ost Neugestaltung 2019 Spielplatz Osloer Straße Neugestaltung 2019 Spielplatz Kopenhagener Straße Neugestaltung 2019 Bolzplatz Elbeallee Neugestaltung 2022 Spielplatz Osloer Straße/ Athener Ring Neugestaltung 2022 Spielplatz Swinestraße-Süd Neuanlage 2021 Spiel- und Bolzplatz Muldeweg Neuanlage 2021 Blumenberg Spielplatz Arembergstraße/ Malbergstraße Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Weichselring- Langenbergstraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Langenbergstraße Süd (Eimer) Umgestaltung 2020 Bolzplatz Ernstbergstraße Umgestaltung 2021 Spielplatz Teufelsbergstraße Ersatzbeschaffung 2020 Umgestaltung 2021 Ersatzbeschaffung 2022 Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Gutnickstraße Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Sinnersdorfer Straße Nord Neuanlage 2020 Spielplatz Straberger Weg/ Elvira-Tuszik-Straße Neuanlage 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Georg-Winter-Straße/ Mottenkaul Neuanlage 2020 Worringen Spielplatz Heinrich-Gilissen- Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Hackhauser Weg Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz St.-Tönnis-Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Krebelspfad Ersatzbeschaffung 2022 Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Ersatzbeschaffung 2018 Neugestaltung 2020 152 Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Merkenich Spielplatz Rheindamm/ Fährgasse Umgestaltung 2024 Seeberg Spielplatz Wilhelm-Ewald-Weg Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2022 Heimersdorf Spielplatz Giershausener Weg Ersatzmaßnahme 2023 Chorweiler Spielplatz Leineweg-Ost Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Osloer Straße/ Athener Ring Neugestaltung 2023 Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Straberger Weg/ Elvira-Tuszik-Straße Ersatzbeschaffung 2022 Bolzplatz Sinnersdorfer Straße Nord Ersatzbeschaffung 2023 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Gemessen am Richtwert von 2 m² pro Einwohner*in weist der Bezirk Chorweiler im Bezirksvergleich die höchste Versorgungsquote auf. Glei chzeitig liegt der Qualitätswert der Einzelspielflächen jedoch unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt, wobei sich im Planungszeitraum die Qualitätssteigerung der letzten Jahre weiter fortgesetzt hat. Insbesondere folgende Beispiele haben dazu beigetragen: Auf dem Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg in Köln-Esch mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit die teilweise 20 Jahre alten Spielgeräte demontiert werden, sodass kein bedarfsgerechtes Spielangebot mehr zur Verfügung stand. Der stetige Anstieg zuzi ehender Familien mit Kindern und der hiera us resultierende steigende 43 33 11 7 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 153 Bedarf an Spielflächen und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Stadtteil, machte eine Neugestaltung des Spielplatzes dringend erforderlich. Zentral im Stadtteil gelegen, ist der Spielplatz ein beliebter Treffpunkt für alle Bewohner*innen und wird insbesondere von Schul- und Kita-Kindern hochfrequentiert. Dies zeigte sich auch an der hohen Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich bei dem Beteiligungsverfahren mit ihren Ide en und Wünschen eingebracht haben. Mit hilfreicher Unterstützung einer Spielplatzpatin für eine nahegelegene Spielfläche konnte eine umfangreiche Beteiligungsaktion durchgeführt werden. Bei der Aktion waren über 80 Kinder sowie einige Erwachsene anwesend. Aufbauend auf den Ergebnissen wurde eine Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes entwickelt. Entstanden ist eine große Kletterspielanlage mit unterschiedlich hohen Podesten, verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, Netz - und Wackelbrücken, Netztunnel und Rutsche, einer Balancierwippe, die auch stehend bewegt werden kann und einer Sandspielküche mit v erschiedenen Sandaufzügen und beweglichen Sieben für die jüngeren Kinder. Die Auswahl der Schaukel zeigt, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Gegen die Empfehlungen und Einwände von Eltern, Großeltern und Pädagogen für eine Doppel schaukel mit zwei üblichen Sitzen, haben sie sich für eine Kombination aus einem Sitz und einer Kleinkindschaukel ausgesprochen: „Wir brauchen zwei unterschiedliche Schaukeln, eine normale für die Großen und eine für die kleineren Geschwister!“ Soweit es die Bodenmodellierungen zu ließen, wurde der Aspekt der Barrierefreiheit im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Zuwegung als auch für die Auswahl einzelner Spielgeräte. Diese laden in attraktiver Form zum gemeinsamen Spiel von bewegu ngseingeschränkten und bewegungshöchstaktiven Kindern ein. Neugestaltung Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg (Esch/Auweiler, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Ende 2017 legte die Jugendpartei Kölner Norden (JPKN) dem Rat der Stadt Köln einen Beschlussvorschlag zum Bau eines geeigneten Jugendtreffs im Park am Aqualand in Köln-Chorweiler vor. In der Vorlage heißt es: „Köln bietet wenig attraktive Aufenthaltsorte für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen R aum, 154 besonders der Kölner Norden ist davon betroffen.“ Für die Ausstattung wurden konkrete Funktionen und Anforderungen wie Beleuchtung, Streckdosen, Sitzgelegenheiten mit Tischen, Überdachung etc. genannt. Da sich der Wunsch auf der im Privatbesitz befin dlichen Fläche nicht umsetzen ließ, wurde von Verwaltungsseite aus eine Alternative im nahen Umfeld gesucht. Letztlich konnte eine zusätzliche Fläche unmittelbar neben dem Spiel - und Bolzplatz Muldeweg mit Basketballanlage und Tischtennisplatten akquiriert werden. Die Beteiligung der Jugendlichen erfolgte mit den umliegenden Jugendeinrichtungen Northside und Pegasus. Der gewünschte Jugendtreff in Form eines Pavillons wurde um eine Solar-Phono-Anlage inklusive Solar-Outdoor-DJ-Pult ergänzt, an dem MP3-Player und Handys angeschlossen werden können. Der Pavillon und die Anlage sind barrierefrei zugänglich und 24 Stunden nutzbar. Die Realisierung erfolgte durch einen Investor im Rahmen de r Ausgleichsverpflichtung für das Neubaugebiet Swinestraße. Neuanlage/ Erweiterung des Spiel- und Bolzplatz Muldeweg mit Solar-Phono-Anlage und Pavillon (Chorweiler, 2021) – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Die Spielfläche Giershausener Weg in Köln-Heimersdorf ist ein gutes Beispiel für eine Neugestaltung unter dem Aspekt Mehrgenerationalität. Bei insgesamt vier Beteiligungsaktionen mit Kindern und Jugendlichen , Anwohner*innen, Besucher*innen von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Tagespflegeeltern sowie Senior*innen des nahegelegenen Seniorenstift s wurden die unterschiedlichen Bedarfe und Wünsche aufgenommen. Die Planung erfolgte auf Basis dieser eingebrachten Anregungen und Ideen. Da zwei Drittel der Spielfläche zuvor asphaltiert war, wurde die Fläche zunächst entsiegelt und neu gegliedert. Zudem wurde eine neue Wegeführung angelegt. Für die Spielfläche wurden zielgruppendifferenzierte Spielbereiche mit verschiedenen Spielfunktionen vorgesehen. Der verbindende Zwischenbereich wurde als zentrale Platzfläche mit Betonsteinpflaster gestaltet. Durch die Herrichtung mehrerer Sitzgelegenheiten ist eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen worden. 155 Bei der Planung und Umsetzung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Beispielsweise wurden z wei von drei Zugängen mit versetzbaren Wegesperren und taktilen Pflasterstreifen für Personen mit Sehbehinderung versehen. Diese beiden Eingänge sind ebenfalls für Rollstuhlfahrer*innen gut nutzbar. Zudem ist die Position der Vogelnestschaukel so gewählt, dass Kinder, die auf einen Rolls tuhl und die Unterstützung von Begleitpersonen angewiesen sind, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen können. Neugestaltung Spielplatz Giershausener Weg (Heimersdorf, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Baumbestände auf Spielflächen schränken Ausbau und Gestaltung von Flächen aufgrund des Wurzelwachstums in Verbindung mit der erforderlichen Verkehrssicherheit teilweise erheblich ein. Beispiel Merkenicher Hauptstraße in Merkenich: der dortige Baumbestand verhindert die Installation weiterer Spielgeräte, da im Wurzelbereich der Bäume kein ausreichender Fallschutz für neue Geräte angebracht werden kann. ! Die Neugestaltung der Spielplätze „Osloer Straße/Athener Ring“, „Osloer Straße“ , und „Kopenhagener Straße“ in Chorweiler -Mitte sind Teil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Sie sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das die städtischen Spielplätze mit den öffentlich zugänglichen Privatspielplätzen der angrenzenden Mehrgeschosswohnanlagen unter gestalterischen, spielpädagogischen und zielgruppendifferenzierten Aspekten zusammenfügt. 156 10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg/ Feldkasseler Weg Umgestaltung Seeberg Spielplatz Magnolienweg Umgestaltung Bolzplatz Karl-Marx-Allee/ Merianstraße/ Grünzug Umgestaltung Pesch Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung Chorweiler Spielplatz Spreeweg-West Umgestaltung Bolzplatz Blumenberg-Süd Ersatzbeschaffung Bolzplatz Swinstraße-Nord Ersatzbeschaffung Heimersdorf Bolzplatz Altenhoferweg Ersatzbeschaffung Blumenberg Bolzplatz Langenbergstraße-Süd Ersatzbeschaffung Bolzplatz Ernstbergstraße Ersatzbeschaffung Worringen Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Umgestaltung Bolzplatz wird im Rahmen des neuen Interims- Schulmodul- baus verlegt bzw. zusammen mit Jugendunter- stand abgebaut, in Umsetzung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. 157 Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu Interimsschulhof mit neuen Spielgeräten Spielplatz Baugebiet „Südl. Baptiststraße“ Neuanlage Investor Volkhoven/ Weiler Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/ Olof-Palme-Park Neugestaltung Beteiligung Spielplatz Willi-Suth-Allee Nord Basketballplatz Neugestaltung Beschluss Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor Volkhoven/ Weiler Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung Esch/Auweiler Spiel- und Bolzplatz Greesberger Straße Neugestaltung Beteiligung Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich Bedarf (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an der Polizeiwache Neugestaltung 3 Auswahl Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung 3 Auswahl Volkhoven/ Weiler Spielplatz Generationenpark Neuanlage 36 Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/ Otto-Braun-Straße/ Grünzug Neugestaltung 62 158 Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung 70 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Chorweiler zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Damiansweg/ Am Georgshof in Volkhoven/Weiler  Südlich Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven  Volkhovener Straße in Esch/Auweiler  Heinrichshofweg in Fühlingen  Brombeergasse in Worringen  Lyoner Passage in Chorweiler  Kreuzfeld (neuer Stadtteil) 159 10.7 Porz 10.7.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 75 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 1 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) (kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 23 Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße, Finkenberg Modell Inklusion Spielplatz Am Rolshover Hof, Poll Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Neue Heide, Wahnheide Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 10 4 4 1 8 8 4 2 2 3 4 1 4 13 5 2 0 10 20 3,2 3,9 4,1 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 85 76 6762 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 160 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 2,9 3,2 2,8 4,4 3,4 3,3 2,9 4,2 3,1 3,0 3,6 2,7 3,1 3,4 2,8 2,8 3,6 4,0 3,4 4,5 4,0 4,1 3,8 4,4 3,4 4,2 3,9 4,2 3,4 4,1 3,7 3,8 3,8 4,5 3,4 4,5 4,2 4,4 4,2 4,6 3,7 4,2 4,4 4,2 3,7 4,2 4,0 4,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Poll Westhoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel Wahnheide Wahn Lind Libur Zündorf Langel Finkenberg 2011 2017 2022 161 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 82 32 10 49 113 58 112 107 85 99 89 11 356 108 128 97 91 48 38 46 85 51 96 91 51 96 76 11 100 97 94 69 66 46 14 53 86 57 54 88 51 96 49 10 355 101 120 69 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Poll Westhoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel Wahnheide Wahn Lind Libur Zündorf Langel Finkenberg 2011 2017 2022 162 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 75.044 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,3 0,9 0,3 1,1 1,7 1,1 1,1 1,8 1,0 1,9 1,0 0,2 7,1 2,0 2,4 1,4 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -7.554 -6.120 -13.248 -2.991 -2.650 -12.910 -12.199 -404 -5.489 -659 -7.446 -6.612 5.832 284 1.404 -4.282 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 163 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 114.798 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) + 352 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 11.184 5.715 7.684 3.149 9.336 15.155 13.179 1.726 5.555 7.859 7.263 3.691 1.145 11.699 3.588 6.870 +175 -222 +8 -61 -77 +438 +253 +925 -135 -299 -112 -134 +38 -553 -15 +123 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Poll Westhoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel Wahnheide Wahn Lind Libur Zündorf Langel Finkenberg 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 164 Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 605 239 432 248 534 859 814 176 326 442 451 210 78 470 203 654 386 165 302 169 370 554 542 129 222 277 325 130 55 346 155 411 419 198 325 159 394 583 576 111 248 295 339 142 54 405 153 421 414 197 295 152 381 612 544 108 236 290 338 134 51 431 148 430 0% 20% 40% 60% 80% 100% Poll Westhoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel Wahnheide Wahn Lind Libur Zündorf Langel Finkenberg 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 165 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Porz (67 / 4,1); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Poll Westhoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel WahnheideWahn Lind Libur (355) Zündorf Langel (120) Finkenberg BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 166 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Poll Spielplatz Am Weizenacker Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Im Wasserfeld/ Wahnheider Straße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Mendener Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Krückelstraße Umgestaltung 2021 Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2022 Westhoven Spielplatz Berliner Straße Umgestaltung 2020 Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2022 Eil Spielplatz Mülheimer Straße Ost Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Besenbinder Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Martin-Luther-Straße/ Frankfurter Straße Umgestaltung 2018 Spielplatz Gut Leidenhausen Umgestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Constanzeweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Eiler Schützenplatz Neugestaltung 2022 Porz Spiel- und Bolzplatz Dorotheenstraße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Rathausstraße Neuanlage 2022 Urbach Spielplatz Kupfergasse Umgestaltung 2021 Spielplatz Am Urbacher Wall Umgestaltung 2022 Elsdorf Tiergartenstraße Umgestaltung 2021 Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem Acker Umgestaltung 2020 Neugestaltung 2022 Spielplatz S-Bahnhof Wahn Ersatzbeschaffung 2022 Spiel- und Bolzplatz Hinter den Höfen Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2021 Wahnheide Spielplatz Senkelsgraben Ersatzbeschaffung 2022 Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Houdainer Straße Umgestaltung 2019 Spielplatz An der Wielermaar Umgestaltung 2018 Spielplatz Hinter dem Heckelsberg Umgestaltung 2018 Spielplatz Kinkelsmaaarweg Umgestaltung 2020 Spielplatz Freesienweg/ Christrosenweg Umgestaltung 2021 In der Adelenhütte Umgestaltung 2021 Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2020 167 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Umgestaltung 2020 Neugestaltung 2020 Libur Spielplatz Heckenweg Umgestaltung 2021 Langel Spielplatz An der Mühle Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Frongasse Neugestaltung 2018 Finkenberg Spielplatz Platz der Kulturen Umgestaltung 2020 Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße Neugestaltung 2022 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Poll Müllergasse Ersatzbeschaffung 2023 Spielplatz Am Weizenacker Umgestaltung 2023 Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2023 Westhoven Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2023 Umgestaltung 2024 Andre-Citroen-Straße Ersatzbeschaffung 2023 Ersatzbeschaffung 2024 Ensen Annastraße-Leonorenweg Ersatzbeschaffung 2022 Gremberghoven Cimbernstraße Neuanlage 2023 Eil Martin-Lutherstraße Ersatzbeschaffung 2024 Constanzeweg Ersatzbeschaffung 2024 Porz Friedrich Klinger Straße Umgestaltung 2023 Ampere Straße Umgestaltung 2023 Urbach Auf dem Knöpf Umgestaltung 2024 Grengel Spielplatz Akazienweg Umgestaltung 2022 15 19 5 1 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 168 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Libur Liburar Straße Ersatzbeschaffung 2022 Zündorf Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2024 Gütergasse Umgestaltung 2024 Langel Festplatz Langel Umgestaltung 2024 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Der Bezirk Porz weist im Bezirksvergleich sowohl eine überdurchschnittliche Qualität der Einzelspielflächen als auch Versorgungsquote auf, wobei sich der Rückgang in der Versorgung der letzten Jahre fortgesetzt hat. Gleichzeitig konnte die Qualität jedoch im Planungszeitraum weiter deutlich gesteigert werden. Hierzu haben unter anderem folgenden Maßnahmen beigetragen: Der in die Jahre gekommene Spielplatz Frongasse in Köln -Langel wurde neugestaltet, nachdem fast alle Spielgeräte aus verkehrssicherungstechnischen Gründen demontiert werden mussten. Das Beteiligungsverfahren fand mit den Kindern der nahegelegenen Katholischen Grundschule Hinter der Kirche statt. Die Planung erfolgte auf der Grundlage der eingebrachten Ideen und Vorschläge der Kinder. Auf vielfachen Wunsch wurde auch ein Spielangebot für jüngere Kinder in die Konzeption aufgenommen. Um einen Bezug zum Rhein herzustellen wurden die Fallschutzbereiche in Fischform mit Blick zum Rhein angelegt. Der „Bauch“ des großen Fisches wurde mit einer großen, herausfordernden Kletter - und Balancieranlage mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden a usgestattet. Die ursprüngliche Tischtennisplatte konnte erhalten werden und wurde innerhalb des Spielplatzes versetzt. Da im Hochwasserfall mit einer Überflutung des Spielplatzes zu rechnen ist, sind alle Spielgeräte zusätzlich durch tragende Pfosten aus Stahl gesichert. Neugestaltung des Spielplatzes Frongasse (Langel, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 169 Der Spielplatz An der Groov in Köln-Zündorf erhielt im Rahmen einer Neugestaltung als neues Highlight ein richtiges Piratenschiff, das nicht nur durch seine Länge von mehr als 15 Meter n sondern auch durch die Ausstattung mit umfangreichen Spielelementen für Kinder unterschiedlichen Alters hervorsticht. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Rhein war ausschlaggebend dafür, hi er ein großes Spielschiff zu errichten. So sah es auch der Groov Paten e. V., der mit einer Geldspende den Anstoß für die Errichtung des stattlichen Spielschiffes gab. Die konkrete Planung und Umsetzung erfolgte schließlich gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünfläche. Neugestaltung des Spielplatzes An der Groov (Zündorf, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Aus Gründen der Verkehrssicherung musste ein Großteil der Spielgeräte des Spielplatzes Heckenweg in Köln -Libur abgebaut werden. Um das Spielangebot wieder attraktiv zu gestalten, wurde eine Umgestaltung des Spielplatzes vorgenommen. Mit Unterstützung des Spielplatzpaten wurden Ideen, Anregungen und Wünsche der großen und kleinen Spielplatzbesucher*innen gesammelt. Schließlich sind zwei „Spielhütten“ unterschiedlicher Höhe mit abwechslungsreichen Spielanreizen für Kinder unterschiedlichen Alters entstanden. Zwischen den Spielhütten befinden sich zusätzlich drei Kletterpfosten als Verbindungselemente. 170 Umgestaltung des Spielplatzes Heckenweg (Libur, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie ! Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) konnten insbesondere im strukturschwachen Sozialraum Porz - Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil verschiedene Spiel flächen, wie beispielsweise der Spielplatz Stresemannstraße in Finkenberg, umgebaut und aufgewertet werden. ! Das Integrierte Stadtent wicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte wurde im September 2022 vom Rat fortgeschrieben . Ziel ist die Revitalisierung des Bezirkszentrums Porz. Eine Maßnahme ist die Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße. Vorgesehen ist, die 2,5 Hektar große Fläche neu zu ordnen und mit verschiedenen Sport - und Spielangeboten auszustatten. Dazu gehören zum Beispiel ein Parkour, Calisthenics, Tischtennis, Bewegungsangebote für alle Generationen sowie ein Pumptrack. 171 10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Poll Spielplatz Poller Marktplatz Umgestaltung Spielplatz Im Forst Umgestaltung Ensen Andre-Citroen-Straße Ersatzbeschaffung Urbach Spielplatz Auf dem Knöpp Umgestaltung Grengel Spiel- und Bolzplatz Akazienweg (2. Teil) Umgestaltung Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem Acker Umgestaltung Zündorf Spielplatz Alte Apotheke Umgestaltung Gut Leidenhausen Umgestaltung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss 172 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Porz Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung 5 Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung 17 Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/ Wahnheider Straße Neuanlage 51 Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung 71 Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung 80 Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung 84 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Porz zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Nachtigallen Straße in Wahn  Hauptstr./ Urbacher Weg in Porz  Spielplatz Leidenhausener Gärten in Eil  Spielplatz Südlich Friedensstraße in Elsdorf  Spielplatz Fuchskaule in Elsdorf 173 10.8 Kalk 10.8.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 76 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 1 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 3 (kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 21 Modell Multifunktional Spielplatz Westerwaldstraße, Humboldt/Gremberg Modell Inklusion Skateranlage „The Wave“ Günter-Kuxdorf- Weg, Höhenberg Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS Fußfallstraße, Merheim Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 11 11 9 13 8 9 2 5 8 0 10 20 3,4 3,9 4,5 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 71 60 6362 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 174 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 2,6 3,5 3,6 3,2 3,5 3,3 4,4 3,4 3,4 3,5 3,9 4,0 3,6 4,1 3,6 4,7 4,0 3,7 4,3 4,8 4,8 4,2 4,6 4,2 5,1 4,9 4,1 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Humboldt/ Gremberg Kalk Vingst Höhenberg Ostheim Merheim Brück Rath/ Heumar Neubrück 2011 2017 2022 175 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 97 43 85 57 93 117 12 42 118 75 44 62 55 79 65 35 41 100 78 44 65 60 83 72 36 41 102 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Humboldt/ Gremberg Kalk Vingst Höhenberg Ostheim Merheim Brück Rath/ Heumar Neubrück 2011 2017 2022 176 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 91.072 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadttteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,6 0,9 1,3 1,2 1,7 1,4 0,7 0,8 2,0 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -6.537 -27.691 -8.820 -9.971 -4.865 -6.434 -13.191 -13.889 326 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 177 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 121.798 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) - 316 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 15.111 24.911 12.711 12.532 13.951 11.354 10.234 11.833 9.161 -223 -455 +105 +406 +487 +79 -217 -442 -56 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Humboldt/Gremberg Kalk Vingst Höhenberg Ostheim Merheim Brück Rath/Heumar Neubrück 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 178 Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 875 1.464 834 779 1.064 695 529 601 669 492 824 526 415 706 460 362 414 470 483 848 603 430 759 506 393 434 518 512 926 617 475 755 537 408 447 493 0% 20% 40% 60% 80% 100% Humboldt/ Gremberg Kalk Vingst Höhenberg Ostheim Merheim Brück Rath/ Heumar Neubrück 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 179 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Kalk (63 / 4,5); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Humboldt/ Gremberg Kalk Vingst Höhenberg Ostheim Merheim Brück Rath/ Heumar Neubrück BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 180 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Humboldt/ Gremberg Spielplatz Taunusplatz Ersatzbeschaffung 2022 Bolzplatz Camberger Straße Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Burgenlandstraße Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Kannebäckerstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Westerwaldstraße Neuanlage 2021 Spielplatz Seligenthaler Straße Umgestaltung 2022 Spielplatz An der Lenzwiese Neugestaltung 2021 Kalk Spielplatz Steprathstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Kalker Markt Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Kalker Stadtgarten Umgestaltung 2022 Spielplatz Barcelona-Allee Neuanlage 2018 Spielplatz Robertstraße Neuanlage 2021 Spiel- und Bolzplatz Eythstraße Neugestaltung 2021 Spiel- und Bolzplatz Bürgerpark Kalk Umgestaltung 2018 Neugestaltung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Ersatzbeschaffung 2021 Umgestaltung 2022 Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Ersatzbeschaffung 2021 Vingst Spielplatz Homarstraße/ Kampgasse Neugestaltung 2018 Bolzplatz Homarstraße Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2021 Umgestaltung 2022 Bolzplatz Marktplatz Vingst Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Würzburger Straße Ersatzbeschaffung 2021 Spielplatz Würzburger Straße Umgestaltung 2022 Spielplatz Kuthstraße Umgestaltung 2022 Spielplatz Geraer Straße Neugestaltung 2020 Höhenberg Bolzplatz Göttinger Straße Ersatzbeschaffung 2021 Skateranlage „The Wave“ Merheimer Heide/ Günter-Kuxdorf-Weg Neugestaltung 2021 181 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Ostheim Bolzplatz Uckermarkstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spiel- und Bolzplatz Alter Deutzer Postweg Umgestaltung 2021 Spielplatz Hövilandweg/ Schwetzinger Straße Umgestaltung 2018 Merheim Spielplatz Alter Friedhofsweg Umgestaltung 2022 Spielplatz Auf dem Eichenbrett Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2022 Spielplatz Nesselweg Umgestaltung 2020 Brück Spielplatz Flehbachaue Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2019 Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Neuanlage 2018 Rath/Heumar Spielplatz Walhallplatz Umgestaltung 2021 Spielplatz Veilchenweg Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz An der Rather Burg Ersatzbeschaffung 2022 Neubrück Spiel- und Bolzplatz Georgestraße Ersatzbeschaffung 2022 Neugestaltung 2022 17 19 7 4 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 182 Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Humboldt/ Gremberg Spielplatz Am Grauen Stein Umgestaltung 2023 Spielplatz Odenwaldstraße Ersatzbeschaffung 2024 Spielplatz Roddergasse Ersatzbeschaffung 2023 Merheim Spielplatz Teebaumweg Neuanlage 2023 Spielplatz Walnussweg Umgestaltung 2023 Höhenberg Spielplatz Fuldaer Straße Ersatzbeschaffung 2024 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Der Bezirk Kalk weist im Bezirksvergleich die höchste Qualität der Einzelspielflächen auf. Jeder einzelne Stadtteil übertrifft sogar den gesamtstädtischen Durchschnittswert in Bezug auf den Qualitätswert. Unter anderem haben folgende Maßnahmen hierzu beigetragen: Der Grünzug an der Westerwaldstraße erfuhr durch die Neuanlage des Spielplatzes Westerwaldstraße in Köln -Humboldt/Gremberg im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ 45 eine wichtige Aufwertung. Nach einem umfangreichen, mehrstufigen Beteiligungsverfahren entstand auf der rund 18.000 Quadratmeter großen Festwiese ein Kinderspielplatz mit Lern -, Bewegungs- und Koordinationsangeboten. Außerdem stehen ein Basketballplatz, eine Tischtennisplatte und e ine Boule -Fläche zur Verfügung. Ein Aussichtshügel mit Bänken und Trampolinen inmitten neuer Wege und Wiesen rundet das Angebot ab. Die Maßnahme „Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße“ wurde mit Hilfe von Fördergeldern der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes NRW finanziert. 45 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Neuanlage des Spielplatzes Westerwaldstraße (Humboldt/Gremberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 183 Mit der Erweiterung und Neugestaltung der Skateranlage Günter-Kuxdorf-Weg in Köln-Höhenberg wurde das stadtweite Angebot an bedarfsgerechten Trendsportanlagen erweitert. An den Planungen wurden neben den bisherigen Nutzer*innen interessierte Kinder , Jugendliche und Erwachsene sowie der Deutsche Rollstuhl -Sportverband e. V. sowie die Wheelchair Skating-Akteure intensiv einbezogen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung. So ist der Skatepark einer der ersten in Deutsch land mit einem barrierefreien, inklusiven Angebot, das gleichermaßen anspruchsvoll und interessant für Menschen ohne und mit Behinderung ist. Sowohl der Zugang zum Skatepark als auch die Aktionsflächen wurden barrierefrei gestaltet. Die Skateranlage spricht Menschen aus unterschiedlichen sozialen, demographischen und kulturellen Gruppen an und fördert daher nicht nur Bewegung, sondern soziale und interkulturelle Verständigung . Entsprechend kommt ihr eine überregionale Bedeutung zu. ! Einen besonderen Stellenwert in Bezug auf Multifunktionalität nimmt der Bürgerpark Kalk ein: Der Spielplatz wurde inklusive Bolzplatz und Rollhockeyfeld im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geplant und umgesetzt. Anschließend sind die Spielanlagen an die Kinder und Jugendverwaltung übergegangen . Das Rollhockeyfeld ist derzeit das einzige seiner Art in Köln. ! Das Projekt „Juppi– rollende Spielplätze der Stadt Köln“ wurde bereits 1972 mit dem Auftrag, die Unterv ersorgung der Spielplätze in Köln abzudecken, gegründet. Aktuell fahren zwei LKWs – einer links - und einer rechtsrheinisch – insgesamt 14 verschiedene öffentliche Plätze in Sozialräumen an. Die LKWs sind mit zahlreichen Materialen wie zum Beispiel Außenspielgeräte, Gesellschaftsspiele, Bastelmaterialien, Sport- und Bewegungsspiele ausgestattet. Im Sozialraumgebiet Kalk ist der Bürgerpark Kalk in das Angebot eingebunden. Erweiterung und Neu gestaltung der inklusiven Skateranlage „The Wave“ Günter -Kuxdorf-Weg (Höhenberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 184 10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Merheim Spielplatz Ostmerheimer Straße/ Warendorfer Straße Umgestaltung Umsetzung voraussichtlich in 2024 Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Umgestaltung Aufenthalts- qualität schaffen Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Umsetzung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss Wippermannstraße Neuanlage Investor Humboldt/ Gremberg Spiel- und Bolzplatz Burgenlandstraße Neugestaltung Sanierung Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung 185 Ostheim Spiel- und Bolzplatz Servatiusstraße/ Uckermarkstraße Neugestaltung Sanierung 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias- Kann-Pfad Neugestaltung 13 Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung 26 Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung 28 Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne- Schulte-Straße Neugestaltung 53 Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße (Otto-Unger-Weg) Neuanlage 74 Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage 78 Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete im Bezirk Kalk zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Oranienstraße in Höhenberg  Astrid-Lindgren-Allee in Brück  Rather Steinweg in Brück  Quartier Köln Arcaden, Barcelona Allee in Kalk 186 10.9 Mülheim 10.9.1 Spielraumanalyse Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) Anzahl der Spielflächen gesamt 88 Anzahl der Spielflächen je Stadtteil Wasserspielangebote 1 Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 8 (kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 27 Modell Multifunktional Spielplatz Wuppertaler Straße, Buchheim Modell Inklusion Skatefläche Keupstraße, Mülheim Schulhoföffnung im Modellprojekt Förderschule Thymianweg, Höhenhaus Entwicklung Qualitätswert im Bezirk (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk (in %) 24 3 8 12 12 12 8 5 4 0 10 20 3,2 3,6 4,3 3,3 3,7 4,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2011 2017 2022 Bezirk Köln 70 62 6662 57 58 0 20 40 60 80 100 2011 2017 2022 Bezirk Köln 187 Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 3,6 2,9 2,6 3,5 4,0 2,9 3,9 3,1 2,6 4,0 3,9 2,6 4,1 4,1 3,0 4,1 3,4 3,3 4,7 4,7 4,3 4,4 4,2 4,0 4,3 3,7 3,9 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 Mülheim Buchforst Buchheim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stammheim Flittard 2011 2017 2022 188 Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 55 47 41 110 47 129 72 74 62 65 44 40 71 44 57 100 56 37 61 44 55 81 51 89 102 49 42 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Mülheim Buchforst Buchheim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stammheim Flittard 2011 2017 2022 189 Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m² Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 103.749 m² Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 1,2 0,9 1,1 1,6 1,0 1,8 2,0 1,0 0,8 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 -33.383 -8.295 -11.869 -7.818 -21.616 -3.348 355 -8.405 -9.370 -50.000 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 190 Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 150.610 Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) + 2.267 Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 (Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 (Bevölkerungsprognose 2022) 43.296 7.385 13.067 21.001 21.954 15.897 11.662 8.215 8.133 +3.034 -56 -239 -353 -138 +425 -357 +139 -188 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Mülheim Buchforst Buchheim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stammheim Flittard 31.12.2022 Entwicklung bis 2028 3.043 402 706 1.202 1.167 1.044 698 548 489 1.709 242 491 776 787 759 480 369 337 1.692 277 511 843 818 748 507 382 366 1.681 276 519 830 813 700 519 358 341 0% 20% 40% 60% 80% 100% Mülheim Buchforst Buchheim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stammheim Flittard 0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre 191 Spielraumversorgung Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Mülheim (66 / 4,3); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 Mülheim Buchforst Buchheim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stammheim Flittard BEZIRK KÖLN 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent 192 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Mülheim Spielplatz Rixdorfer Straße Neugestaltung 2021 Spielplatz Böckingstraße/ Böcking Park Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2020 Spielplatz Mülheimer Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 Neugestaltung 2022 Spielplatz Bachstraße – Temporärer Übergangsspielplatz (Sanierung Mülheimer Brücke) Neuanlage 2019 Neugestaltung 2022 Spiel- und Skatefläche Keupstraße Neugestaltung 2022 Spielplatz Holsteinstraße Neuanlage 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Peter-Müller-Straße/ Kohlplatz Ersatzbeschaffung 2018 Umgestaltung 2021 Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2018 Umgestaltung 2022 Spielplatz Schleiermacherstraße Ersatzbeschaffung 2019 Umgestaltung 2021 Spielplatz Familienpark Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Windmühlenstraße Umgestaltung 2020 Spielplatz Bürgerpark/ Berliner Straße Neugestaltung 2022 Buchforst Spielplatz Kopernikusstraße Ersatzbeschaffung 2019 Neugestaltung 2020 Spiel- und Bolzplatz Im Bischofsacker Neugestaltung 2022 Buchheim Spielplatz Gauweg Neuanlage 2018 Spielplatz Wuppertaler Straße/ Stegwiese Neuanlage 2021 Spielplatz Herler Straße Neuanlage 2022 Spielplatz Malteser Straße Ersatzbeschaffung 2020 Bolz-, Baketball- und Parcour-Platz Wichheimer Straße Neugestaltung 2019 Spielplatz Wichheimer Straße Umgestaltung 2020 Umgestaltung 2021 Holweide Spielplatz Siebenschönweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Bergisch Gladbacher Straße Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 193 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Spielplatz Schlagbaumweg Ersatzbeschaffung 2019 Ersatzbeschaffung 2021 Umgestaltung 2021 Spielplatz Heinz-Kühn-Straße Umgestaltung 2019 Spielplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020 Bolzplatz Ringenstraße Ersatzbeschaffung 2021 Umgestaltung 2021 Dellbrück Spielplatz Untereschbacher Straße Ersatzbeschaffung 2019 Planungsgebiet Von-Quadt-Straße Neuanlage 2020 Spiel- und Bolzplatz Hochwinkel/ Folwiese Umgestaltung 2018 Bolzplatz Hyazinthenweg Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Dabrinhauser Straße Umgestaltung 2022 Höhenhaus Spiel- und Bolzplatz Katzenbuschweg Umgestaltung 2020 Spielplatz Am Rosenmaar Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2020 Spielplatz Fixheider Weg/ Höhenhauser Weg Umgestaltung 2019 Spielplatz Malvenweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Kiefernwald Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Flachsroster Weg Umgestaltung 2018 Bolzplatz Am Emberg Ersatzbeschaffung 2020 Dünnwald Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 2019 Ersatzbeschaffung 2021 Bolzplatz Embergweg Ersatzbeschaffung 2019 Spielplatz Schweidnitzer Straße Umgestaltung 2020 Spielplatz Im Leuchterbruch Umgestaltung 2020 Stammheim Spielplatz Ricarda-Huch-Straße Ersatzbeschaffung 2018 Ersatzbeschaffung 2019 Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Ersatzbeschaffung 2019 194 Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung Mülheim Spielplatz Bruder-Klaus-Platz Ersatzbeschaffung 2022 Spielplatz Im Winkel Ersatzbeschaffung 2023 Spielplatz Ratsstraße Ersatzbeschaffung 2023 Spielplatz Präses-Richter-Platz Umgestaltung 2024 Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2024 Holweide Bolzplatz Holweider Marktplatz Ersatzbeschaffung 2023 Spielplatz Bergisch Gladbacher Straße/ Am Marienstift Umgestaltung 2024 Dellbrück Spielplatz Dabringhauser Straße Umgestaltung 2023 Spielplatz Rommerscheider Straße Neugestaltung 2023 Spielplatz Brambachstraße Umgestaltung 2024 Höhenhaus Spielplatz Am Emberg Umgestaltung 2023 Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Umgestaltung 2023 Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. Der Bezirk Mülheim weist im Bezirksvergleich den höchsten Zugewinn an Qualität in Bezug auf die Einzelspielflächen aus und rangiert diesbezüglich stadtweit au f dem zweiten Platz. Insbesondere folgenden Maßnahmen haben im Planungszeitraum hierzu beigetragen: Das Titelbild der vorliegenden Spielraumplanung zeigt den 2022 vollständig neugestalteten Spielplatz Keupstraße in Köln -Mülheim. Ganz im Sinne der hier vertretenen Planungsideen verdeutlicht dieser beispielhaft die Vereinbarung von inklusivem Spiel, zielgruppendifferenzierten Bewegungsformaten, Aufenthalt und sozialer Mitte innerhalb enger Wohnbebauung, umrahmt von Grün. 23 25 8 6 Neuanlage Neugestaltung Umgestaltung Ersatzbeschaffung 195 Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus de n nahegelegenen Einrichtungen August-Bebel-Haus der Arbeiterwohlfahrt (Kreisverband Köln e.V.) und Treffpunkt K.E.K.S der Freien evangelischen Gemeinde Köln -Mülheim sowie weiteren Kindern, Jugendlichen und Anwohner*innen aus dem direkten Umfeld , wurde ein vielfältiges und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot entwickelt und in die Planung übernommen. Der zahlreich genannte Wunsch nach einem Rollsportfeld mit vielfältigen Kurven und Rampen für die verschiedensten Rollsportarten k onnte erfüllt werden. Der neugestaltete Rollsportbereich ist ein innovativer Ortbeton-Skate-Bereich mit Street- und Flowpark-Eigenschaften. Dies soll Einsteigern den Zugang zum Skateboard- und Rollsport generell erleichtern und gleichzeitig attrakt ive Herausforderungen für Fortgeschrittene bieten. Teile der neugestalteten Skatefläche sind ebenfalls für „ Wheelchair Roller Skating“ geeignet. Darüber hinaus entstanden zwei Spielplatzbereiche für verschiedene Altersgruppen sowie ein Tischtennisbereich, welcher ebenfalls für Rollstuhlfahrer befahrbar ist. Die beiden altersdifferenzierten Spielbereiche im Westen der Anlage sind i n verschiedenen Ebenen angelegt. Die Überbrückung der unterschiedlichen Höhen ist durch eine Treppe und durch eine Rampe gegeben. Damit bietet der Platz in zentraler Lage wieder eine großzügige Freizeitfläche mit abwechslungsreichen Spiel- und Bewegungsangeboten. Die Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße in Köln-Buchheim ist Teil des Maßnahmenprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“46, das dazu beizutragen soll, die Lebensbedingungen in Kölner Sozialräumen zu verbessern. Das Beteiligungsverfahren wurde insbesondere mit Kindern und Jugendlichen aus dem nahegelegenen Jugendhaus TREFFER des Diakonischen Werks Köln und Region in Buchheim umgesetzt. Das abwechslungsreiche Spiel - und Bewegungsangebot bietet neben dem Spielplatzbereich auch Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sowie Outdoor- 46 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Neugestaltung der Spiel - und Skatefläche Keupstraße (Mülheim, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 196 Fitness-Möglichkeiten. Im Rahmen des Bauvorhabens wurden außerdem die Wegflächen neu angelegt und neue Sitzbänke aufgestellt. ! Im Rahmen der Sanierung der Mülheimer Brücke musste die Spielfläche Ferrenbergstraße in Mülheim der Baustelle weichen. Ob, in welcher Größe und wann die Fläche wieder als Spielfläche genutzt werden kann, ist derzeit noch nicht planbar. ! Bolz-, Basketballplätze und Skateflächen genießen im Rahmen einer Neugestaltung einen Bestandsschutz, wenn diese platzgleich errichtet werden. Für Neuanlagen der genannten Bewegungsflächen sind die Vorgaben für Abstandswerte zur Wohnbebauung und Lärmschutz im dicht bebauten Bezirk Mülheim jedoch fast immer ein Verhinderungskriterium. ! Seit 2019 befindet sich in Buchheim die erste öffentliche Parkouranlage der Stadt Köln. Diese ist auf ausdrücklichen Wunsch von Kindern und Jugendlichen auf dem Spiel- und Bolzplatz Wichheimer Straße entstanden. Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße (Buchheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 197 10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Mülheim Spielplatz Knauffstraße Umgestaltung Spielplatz Im Winkel Umgestaltung Böcking Park Ersatzbeschaffung Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Umgestaltung Gemeinsam mit dem Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen Spielplatz Wiesenstraße Umgestaltung Höhenhaus Spielplatz August-Strindberg- Straße/ Ernst-Cassel Straße Umgestaltung Dünnwald Bolzplatz Embergweg Umgestaltung Spielplatz Embergweg Umgestaltung Flittard Spielplatz Hubertusstraße Ersatzbeschaffung Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt. Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und Jugendverwaltung erforderlich. Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung der (Teil)Fläche vorgenommen. Neugestaltungen und Neuanlagen 1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/ Sigwinstraße Neugestaltung Beschluss 198 2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bemerkung Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz Bachstraße Neugestaltung Beschluss Bolz- und Basketballplatz Rendsburger Platz Neugestaltung Beschluss Planungsgebiet Cologneo I/ Euroforum Nord Neuanlage Investor Planungsgebiet Cologneo II/ Euroforum West Neuanlage Investor Planungsgebiet Lindgens-Areal Neuanlage Investor Planungsgebiet Otto-Langen- Quartier Neuanlage Investor Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung 3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 Stadtteil Fläche Maßnahmen- planung Bedarfs- reihenfolge Stadtteilvergleich (1-86, wobei 1 = höchster Bedarf, 86 = niedrigster Bedarf) Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung 12 Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage 39 - Auswahl Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 39 - Auswahl Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage 40 Dellbrück Fläche in Thielenbruch fehlt laut Bürger*innen Neuanlage 52 - Auswahl Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung 52 - Auswahl Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen Einwirkfaktoren. 199 Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Mülheim zählen hierzu schwerpunktmäßig:  Otto-Langen-Quartier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Lindgens-Area, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Cologneo I – Euroforum Nord, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Colgneo II – Euroforum West, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Windmühlen Quartier Cologneo III, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Deutz-Areal, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Nördlich Grünzug Charlier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“  Radeberger-Areal (Mündel-/ Zehntstraße) in Mülheim  Möhl-Areal in Dellbrück  Quartier Schlebuscher Weg in Höhenhaus 200 11 Spielraumplanung weiterentwickeln Während der Laufzeit der Spielraumplanung 2025-2030 sind eine Reihe von übergeordneten, konzeptionellen Maßnahmen geplant. Nach Umsetzung werden die Maßnahmeninhalte ihre Wirkung auch in den Spielr aumgestaltungen in den Bezirken entfalten. Nähere Erläuterungen zu Inhalten und Prozessschritten sind in den Einzelkapiteln der vorliegenden Planung hinterlegt. Mit Hilfe der folgenden Gesamtübersicht ist eine maßnahmenscharfe Evaluation zum Umsetzungsstand der genannten Maßnahmen in der Laufzeitdauer möglich. Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen unterliegt während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. 201 Maßnahme 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Nr. Kapitel Titel M 1 Spielraum- planung Zwischen- und Endevaluation Spielraumplanung 2025-2030    M 2 Planungs- verständnis und Planungs- grundlagen Leitbildentwicklung und Qualitätssicherung   M 3 Differen- zierte Spiel- und Bewegungs angebote in urbaner Lebenswelt Prüfung Handlungs- empfehlungen aus dem Urban Sports- Konzept für die Stadt Köln       M 4 Differen- zierte Spiel- und Bewegungs angebote in urbaner Lebenswelt Naturerhaltende und ressourcen- schonende Gestaltung von Spielräumen    M 5 Differen- zierte Spiel- und Bewegungs angebote in urbaner Lebenswelt Gestaltung von Wasserspielflächen    M 6 Leitlinie Inklusion Pilotprojekt mit inklusiven Schulen und Förderschulen: „Spielplatz und Spielgeräte-Check“ und Prototypentwicklung eines inklusiven Spielgerätes    M 7 Leitlinie Inklusion Erstellung „Handbuch zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung und Spielraumschaffung“   202 Maßnahme 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Nr. Kapitel Titel M 8 Leitlinie Inklusion Einarbeitung des Merkmals „Inklusionsqualität“ in die Matrix zur Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen   M 9 Leitlinie Partitzi- pation Strukturelle Verankerung von Beteiligungs- ergebnissen in bezirkliche Einzelmaßnahmen- planungen der Spielraumplanung       M 10 Klima und Nachhaltig- keit Handlungsleitlinien für nachhaltige Spielraumschaffung       M 11 Öffentlich- keitsarbeit Weiterentwicklung spielraumbezogener Öffentlichkeitsarbeit   M 12 Prinzipien der Spielraum- planung und Spielraum- schaffung Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten   203 12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet 204 •Nachfolgend wird die geplante Baumaßnahme im Jugendhilfeausschuss beraten und der erforderliche Beschluss bei der zuständigen Bezirksvertretung zum Beschluss vorgelegt. •Auf der Basis des Entwurfsplans erstellt die/der Landschaftsarchitekt*in anschließend ein Leistungsverzeichnis. •Im folgenden Vergabeverfahren erhält dann diejenige Firma für Garten- und Landschaftsbau den Auftrag zum Bau, die das wirtschaftlich günstigste Angebot vorgelegt hat. Im weiteren Verlauf erfolgt die Bestellung von Spielgeräten und Gestaltungselementen. •In der anschließenden Bauphase führt die beauftragte Fachfirma auf der Grundlage des zuvor erstellten Ausführungsplanes die im Leistungsverzeichnis festgelegten Arbeiten durch. •Wurde der Planungsauftrag an eine/n externe/n Landschaftsarchitekt*in vergeben, so übernimmt diese/r die Bauleitung. •Der/dem bei der Kinder- und Jugendverwaltung tätigen Landschaftsarchitekt*in obliegen die Oberbauleitung sowie die Prüfung aller Pläne, des Leistungsverzeichnisses, der Rechnungen etc. •Die Bauphase endet mit der bau- und sicherheitstechnischen Endabnahme der Spielfläche. •Nach der formalen Freigabe erfolgt – teilweise im Rahmen einer kleinen Einweihungsfeier – die offizielle Übergabe der Spielfläche an die Kinder und Jugendlichen. Unter ihrer Beteiligung gelingt der Umbau eines schlecht ausgestatteten, unattraktiven Spielplatzareals in eine bedarfsorientierte und erlebnisreiche Spielfläche.
  • Anlage 8, Stellungnahme Verwaltung und geänderter Beschlussvorschlag

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    Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Die oben genannte Vorlage hat bereits einen Großteil der vorgesehen Beratungsfolge durchlaufen. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über den bisherigen Beratungsverlauf. Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stellungnahme der Verwaltung ergänzt worden. Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen: BV 1 – Innenstadt (30.01.25): Einstimmig zugestimmt. BV 6 – Chorweiler (06.02.25): Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen. BV 7 – Porz (30.01.25): Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. BV 8 – Kalk (23.01.25): Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. Zugestimmt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (23.01.25): Zustimmung einstimmig empfohlen. II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Ausschuss für Schule und Weiterbildung (27.01.25): ohne Votum behandelt Stadtentwicklungsausschuss (06.02.25): einstimmig ohne Votum behandelt III. Noch ausstehende Beratungen: BV 3 – Lindenthal: Sitzung am 24.03.2025 BV 4 – Ehrenfeld: Sitzung am 24.03.2025 Jugendhilfeausschuss: Sitzung am 25.03.2025 Sportausschuss Sitzung am 27.03.2025 IV. Geänderte Beschlussempfehlungen: Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla- genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir- ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von Spielraum in Köln. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi- nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der effektiven Ressourcensteuerung. Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal- tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand- lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs- stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt. 2 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel- raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter- durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä- chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein- wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö- here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien- schule/ Gartenstadtschule) - Hansenstraße Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys- tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er- fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß- nahmen im gesamten Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier: Ergänzung einzelner Spiel- geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord- nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach- lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des kommunalen Haushaltes abgestimmt. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord- nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. 3 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Nummer 5.). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs- antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num- mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik betrachtet. 4 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (siehe Anlage 4) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän- zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 5 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Anlage 6) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel- plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu- men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel- tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord- net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli- chen als geschützte Räume zur Verfügung. Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be- schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju- gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere- freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor- derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda- gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per- spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen. Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach- sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe- zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung, dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf- fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in- nerhalb der Verwaltung. Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge- ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen Spielflächen. Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau- landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin- denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun- denen öffentlichen Spielflächen. Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere- freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich bekannt. Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe- stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde- rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu- schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be- hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise konzipiert. Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen Spielraumes. Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in- klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit). Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu- künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter- legt. Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde- rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – mit zu denken. Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder- tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung. Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö- sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 zur Inklusion mitgedacht werden. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio- nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik: […] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung kontrolliert werden. […] Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln i ntendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä- chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel- che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig- keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie- derzufinden. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 V. Aktualisierter Beschlussvorschlag: Beschluss: (1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah- menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums i m Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus- haltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be- troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können. Erläuterung: Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen- den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom- munalen Spielraumplanung vor.

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2025

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 23.01.2025

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 27.01.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
  4. 27.01.2025

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  5. 30.01.2025

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 30.01.2025

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  7. 30.01.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.9, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  8. 03.02.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  9. 04.02.2025

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  10. 06.02.2025

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
  11. 06.02.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  12. 06.02.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  13. 24.03.2025

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  14. 24.03.2025

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  15. 25.03.2025

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  16. 27.03.2025

    Sportausschuss

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  17. 03.04.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.23, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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