Mandari Insight

2960/2024

Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.01.2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 9, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025

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Anlage 4 Auszugs Beschlussprotokoll Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025

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Anlage 1 Informationen in einfacher Sprache

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Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 03.02.2025

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Anlage 7, Auszug BV 5 (Nippes) vom 06.02.2025

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Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025 2960-2024

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Anlage 11, Stellungnahme Verwaltung, Beratungsergebnisse und geänderter Beschlussvorschlag

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Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Sondersitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 zu Vorlage 2960_2024

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Anlage 8, Stellungnahme Verwaltung und geänderter Beschlussvorschlag

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Anlage 2 Spielraumplanung 2025-2030

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

7706 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2960/2024
Stand: 20.02.2026 
Sachstandsbericht  
Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und 
Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für 
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und 
Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal-
tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. 
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre-
tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen 
Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. 
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der 
kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen 
Voraussetzungen. 
 
Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel-
raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit 
relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel-
räume in besonderem Maß entsprechen zu können. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Seit Verabschiedung der kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 im Februar 2025 werden 
zahlreiche Maßnahmen zur Spielraumschaffung sowie zum Spielraumerhalt in allen Kölner Be-
zirken durch die Fachverwaltung im Amt für Kinder, Jugend und Familie umgesetzt.  
 
Im Rahmen der Spielraumschaffung wird die in der Spielraumplanung mit allen Bezirken ab-
gestimmte Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmenkategorien Neugestaltung und Neu-
anlage eingehalten. Aktuell werden plangemäß die Maßnahmen der ersten beiden Bedarfsstu-
fen entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen abgearbeitet.  
Entsprechend dieser Priorisierung konnten zwischenzeitlich folgende, umfangreiche und per-
sonalintensive Maßnahmen in verschiedenen Bezirken fertiggestellt werden:

2 
 
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme 
Kalk Neubrück Spielplatz St. Adelheid Neugestaltung 
Nippes Nippes Spielplatz Xantener 
Straße/Johannes-Gies-
berts-Park 
Neugestaltung 
Mülheim Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/Sig-
winstraße 
Neugestaltung 
Lindenthal Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-
Nord/ Luxemburger Straße 
Neugestaltung 
Porz Poll Spielplatz/ 
Bolzplatz An den Maien 
Neugestaltung 
Porz Elsdorf Spielplatz Südlich Frie-
densstraße 
Neuanlage 
Porz Elsdorf Spielplatz Fuchskaule  Neuanlage 
Porz Porz Bolzplatz/Spielplatz 
Pumptrack Glashütten-
straße 
Neugestaltung 
 
Für folgende Flächen sind zudem Fertigstellungen im Frühjahr 2026 geplant: 
 
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme 
Rodenkirchen Raderberg Mergentheimer Straße/ 
entstandener Bedarf aus 
dem Bauvorhaben 
„Sechtemer Block“  
Neuanlage 
(bereits geöffnet, 
ausstehend Tram-
polin, witterungsbe-
dingt) 
Rodenkirchen Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Ade-
nauer-Straße 
Neugestaltung, im 
Bau 
Porz Porz Spielplatz Wilhelmstraße Neuanlage Spiel-
band in Porz Mitte 
Innenstadt Deutz Spielplatz 
Otto-Gerig-Straße 
Neugestaltung 
Lindenthal Braunsfeld Spielplatz Stolberger 
Straße/Geilenkircher 
Straße 
Neugestaltung 
 
Des Weiteren befinden sich folgende Spielflächen in sehr unterschiedlichen Entwurfs- bezie-
hungsweise Umsetzungsphasen (Baugenehmigungsphase, Entwurfsplanung, Beteiligungs-, 
Ausschreibungs-, Bauphase o.ä.). Aufgrund der hiermit verbundenen Prozessbedingunge n 
kann die Jugendverwaltung aktuell noch keine verlässlichen Angaben zur Umsetzung machen: 
 
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme 
Rodenkirchen Immendorf Spielplatz Claudiusstraße Lärmschutzgutachten 
Pumptrack liegt vor und 
wird geprüft 
Rodenkirchen Raderthal Bolzplatz Hitzelerstraße Planungsabstimmung 
vollzogen 
Rodenkirchen Bayenthal Spielplatz Alteburger 
Straße 
Nächster Schritt Beteili-
gungsverfahren 
Chorweiler  Roggendorf/ 
Thenhoven 
Spielplatz Baugebiet          
“Südlich Baptiststraße“   
Entwurfsplanung, Ab-
stimmung der Entwürfe 
mit Projektbeteiligten 
Nippes Weidenpesch Bolzplatz Kösliner 
Straße/An den Kreutzmor-
gen 
Neugestaltung 
Lindenthal Sülz Skateanlage Militärring Baugenehmigungs-
phase – zurzeit materi-
elle (inhaltliche) Prüfung 
Chorweiler  V olkhoven/ Spielplatz Damiansweg Neuanlage

3 
 
Weiler 
 
  
Ehrenfeld Ehrenfeld Spielplatz T akufeld 
 
Neugestaltung 
Ehrenfeld Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz 
Stammstraße/ 
Gutenbergstraße 
 
Entwurfsplanung, Ab-
stimmung der Entwürfe 
mit Projektbeteiligten 
Chorweiler Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/          
Olof-Palme-Park 
Neugestaltung 
Chorweiler Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Al-
lee/Nord Basketballplatz 
Neugestaltung 
Kalk Kalk Spiel- und Bolzplatz En-
gelsstraße 
Neugestaltung 
Lindenthal Weiden Spielplatz Schulstraße/ 
Ostlandstraße 
Neugestaltung 
Mülheim Flittard Spielplatz  
Fritz-Haber-Straße 
Neugestaltung 
Ehrenfeld Ossendorf Spielplatz  
Gerhardt-Bruders-Straße 
Neugestaltung 
 
Die in der Spielraumplanung vorgesehene Neuanlage des Bolzplatzes Katharinenstraße in 
Köln-Godorf musste zwischenzeitlich aufgrund baurechtlicher Bestimmungen entfallen. In Ab-
stimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde ersatzweise die Neuanlage des 
Spielplatzes Alteburger Straße priorisiert. Der nächste Schritt hier ist ein Beteiligungsverfah-
ren.  
 
In Ergänzung werden regelmäßig erforderliche, weniger umfangreiche Maßnahmen der Kate-
gorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltung durch die Fachverwaltung vorgenommen, 
die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit prioritär bearbeitet werden müssen und perso-
nelle Ressourcen binden. Hier entscheiden fachliche oder der Verkehrssicherheit geschuldete 
Dringlichkeiten die Umsetzungsreihenfolge. 
 
Auf Grund der Haushaltssperre Ende des Jahres 2025 konnten keine Ersatzbeschaffungen, die 
nicht als unaufschiebbar priorisiert werden konnten, vorgenommen werden.  
 
Eine nächste, umfangreiche Zwischenevaluation der kommunalen Spielraumplanung in Hin-
blick auf die Entwicklung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie den Umset-
zungsstand der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen ist plangemäß für 
Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Die Verwaltung wird in allen relevanten Gremien hierüber 
Bericht erstatten. 
 
Nächste Schritte: 
Fortführung weiterer Maßnahmen zur Spielraumschaffung gemäß Spielraumplanung 2025 -
2030 entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen. 
 
Erstellung einer Mitteilung zur Zwischenevaluation (Entwicklung der Spielraumschaffung und 
Spielraumversorgung sowie Umsetzungsstand konzeptioneller Maßnahmen) für alle planungs-
relevanten Gremien zum Ende des Kalenderjahres. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Gemäß Ratsbeschluss ist eine regelmäßige Evaluation in Hinblick auf die quantitative Entwick-
lung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie in Hinblick auf die qualitative Be-
trachtung der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen in den planungsrele-

4 
 
vanten Gremien vorgesehen. Insofern ist für eine regelmäßige Sachstandsberichterstattung ge-
sorgt.  
 
Eine weitere Sachberichtserstattung in der vorliegenden Form ist entsprechend nicht vorgese-
hen. Die nächste Zwischenevaluation in Form einer Mitteilungsvorlage unter neuer Vorlagen-
nummer erfolgt Ende 2026 (beschlossene Folgeevaluationen: 2028 und 2030).

Anlage 9, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025

1940 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 25.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 24.03.2025  
öffentlich 
10.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänder-
ten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt 
Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, 
Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu-
anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä-
chen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im Sachgebiet 512/1 
– Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / Kinderinteressen und der Jugend-
pflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renten-
eintritte vakant werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor-
gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 4 Auszugs Beschlussprotokoll Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025

1766 Zeichen

Anlage 4 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Herr Weis 
Telefon: (0221) 23702 
Fax:  (0221)  
E-Mail: 57-Session@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 31.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 30.01.2025  
öffentlich 
4.1.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Geänderter Beschluss wie BV 2: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt 
Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, 
Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu-
anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä-
chen vorsieht.  
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen 
wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: 
Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 
2028 hochgestuft. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Informationen in einfacher Sprache

6344 Zeichen

1 
Die Spiel-Flächen in Köln: 
Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln 
Informationen in Einfacher Sprache 
 
Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln .......... 2 
Orte zum Spielen in Köln ............................................................................................ 2 
Recht auf Spielen für alle Kinder ................................................................................ 2 
Verschiedene Angebote zum Spielen ......................................................................... 2 
Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen ..................................... 3 
Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: Was ist die „Spielraum-Planung“? .................... 3 
Weitere Informationen zum Thema: Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen 
in die Spielraum-Planung kommen ............................................................................. 3 
Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung? .......................... 3

2 
Die Spiel-Flächen in Köln: 
Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln 
Die Stadt Köln will, dass Kinder und Jugendliche sich hier wohlfühlen. Kinder 
und Jugendliche möchten Sport machen und sich bewegen. Sie brauchen 
Orte zum Spielen in der Stadt. 
Orte zum Spielen in Köln 
Es gibt in Köln über 700 Plätze zum Spielen. Das sind die so genannten: 
Spiel-Flächen. 
Dazu gehören 
 Kinder-Spielplätze,  
 Fußball-Plätze,  
 Basketball-Plätze  
 und Parks.  
Diese Orte zum Spielen sind für alle da. Alle, das sind Kinder, Jugendliche und 
Familien. Die Spiel-Flächen in Köln sind sichere Orte für Kinder in jedem Alter. 
Die Orte zum Spielen werden von der Stadt gepflegt und regelmäßig geprüft. 
So können Kinder und Jugendliche sicher spielen. 
Recht auf Spielen für alle Kinder   
Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich in Köln wohlfühlen. Die Stadt Köln 
sorgt dafür mit den verschiedenen Angeboten zum Spielen. Auch Kinder mit 
Behinderungen haben das Recht, mit anderen Kindern zu spielen. Die 
Spielplätze in Köln sollen deshalb so gebaut sein, dass alle ohne Hindernisse 
dort spielen können. Das gilt auch zum Beispiel für Kinder, die einen Rollstuhl 
benutzen. 
Verschiedene Angebote zum Spielen   
Kinder und Jugendliche haben verschiedene Interessen. Die Angebote zum 
Spielen in Köln sind auch sehr verschieden. Für die kleineren Kinder gibt es 
zum Beispiel Rutschen und Klettergerüste. Für Jugendliche gibt es zum 
Beispiel Fahrrad-Plätze oder Skateboard-Plätze. Es sind auch Plätze für 
Fitnessübungen da. Viele Kinder wünschen sich auch Natur-Spielplätze. Dort 
können sie Pflanzen und Tiere entdecken oder mit Wasser spielen.

3 
Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen 
Kinder und Jugendliche dürfen mit-entscheiden, wie neue Spielplätze 
aussehen sollen. Jugendliche helfen zum Beispiel oft mit, die Plätze bunt und 
schön zu gestalten.  
Erwachsene helfen dabei, auf die Spielplätze zu achten. Sie melden der Stadt 
Köln, wenn ein Spielplatz kaputt oder schmutzig ist. Die erwachsenen 
Helferinnen und Helfer heißen „Spielplatz-Paten“. Die Spielplatz-Paten planen 
auch Feste für Kinder und Jugendliche. Die Stadt Köln hilft dabei mit.  
Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: 
Was ist die „Spielraum-Planung“? 
Die Stadt Köln möchte, dass es viele Orte zum Spielen in der ganzen Stadt 
gibt. Dann können Kinder und Jugendliche in der ganzen Stadt spielen und 
sich bewegen. Damit in allen Stadtteilen Orte zum Spielen sind, gibt es die 
sogenannte „Spielraum-Planung“.  
Die Spielraum-Planung ist ein Plan für die Spiel-Flächen in Köln. In der 
Spielraum-Planung der Stadt Köln steht: 
 Wo die Stadt neue Spielplätze in den nächsten Jahren bauen möchte. 
 Welche Spielplätze schöner gestaltet werden sollen.  
Die Stadt Köln macht alle sechs Jahre eine neue Spielraum-Planung. Die 
Spielraum-Planung gilt noch bis Ende 2030. 
Wer die Spielraum-Planung festlegt, das lesen Sie unten bei den weiteren 
Informationen zum Thema. 
Weitere Informationen zum Thema: 
Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in die Spielraum-
Planung kommen 
Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung?  
Köln hat neun Bezirke. Jeder Bezirk ist ein Teil der Stadt Köln, zum 
Beispiel Köln-Ehrenfeld oder Köln-Porz. Für jeden Bezirk gibt es eine 
eigene Gruppe von Politikerinnen und Politikern. Diese Gruppe heißt 
„Bezirks-Vertretung“. Die Bezirks-Vertretung kennt ihren Stadtteil gut. 
Die Politikerinnen und Politiker wissen, wo Spiel-Flächen fehlen oder 
verbessert werden müssen. Sie sprechen mit den Kindern und

4 
Jugendlichen im Bezirk. So kann die Bezirks-Vertretung herausfinden, 
was sich die Kinder und Jugendlichen im Bezirk wünschen.  
Danach machen alle Bezirks-Vertretungen von Köln Vorschläge für die 
Spielraum-Planung. So legt Köln fest, wie die Orte zum Spielen in den 
Bezirken von Köln gestaltet werden sollen. 
 
Welche Aufgabe hat der Jugendhilfe-Ausschuss?   
Sie haben schon erfahren, was die Bezirks-Vertretungen für Kinder und 
Jugendliche tun: Die Bezirks-Vertretungen reden nämlich mit bei den 
Spiel-Flächen in Köln. Es gibt aber noch eine Gruppe, die bei den Spiel-
Flächen mitredet. Das ist der Jugendhilfe-Ausschuss der Stadt Köln. Der 
Jugendhilfe-Ausschuss kümmert sich besonders um Themen, die 
Kinder, Jugendliche und Familien betreffen. Dazu gehören auch die 
Spiel-Flächen. Der Jugendhilfe-Ausschuss spricht über die Vorschläge 
von den Bezirks-Vertretungen.  
Der Jugendhilfe-Ausschuss prüft zum Beispiel: 
- Sind die Vorschläge gut für alle Kinder und Jugendlichen in Köln? 
- Passen die Vorschläge für die Spielplätze zum Alter der Kinder? 
- Sind die Spielplätze sicher? 
 
Welche Aufgabe hat der Stadtrat? 
Der Stadtrat ist die wichtigste Versammlung von Politikerinnen und 
Politikern der Stadt. Der Stadtrat trifft alle wichtigen Entscheidungen für 
Köln. Der Stadtrat entscheidet auch über eine neue Spielraum-Planung. 
Später überprüft die Stadt Köln auch, ob die neuen Spiel-Flächen 
wirklich gebaut werden. Dazu gehört auch, ob die Spiel-Flächen gepflegt 
werden. So achtet die Stadt Köln auf die Spiel-Flächen.  
Alle Kinder und Jugendliche bekommen in Köln gute Möglichkeiten zum 
Spielen.  
 
2024, Einfache Sprache: Kirsten Czerner-Nicolas, Prüfer*innen: 
Daniela Pindor und Anestis Loukidis

Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 03.02.2025

5564 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 03.02.2025 
öffentlich 
9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über Ergänzungsvorschläge der 
Fraktion DIE LINKE abstimmen 
 
Ergänzung: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat den Beschluss der Verwaltungsvor-
lage mit nachfolgendem Zusatz zu ergänzen: 
 
Der Rat 
 
(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in 
der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen 
und Schulhöfen sowie Sport-, Fitnessund Bewegungsparcours in diesen Räumen für 
alle Altersgruppen (auch Erwachsene).  
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neu-
anlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und 
dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum 
Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbst-
bestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürf-
nisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in 
oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti-
gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten.  
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in 
der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind.  
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und bestehende 
Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen durch die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und des Einzel-
mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) bei Enthaltung aller anderen Bezirksvertre-
ter. 
 
Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den Beschluss der Verwal-
tungsvorlage abstimmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt 
Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, 
Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu-
anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä-
chen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
 
Gesamtbeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln  
 
(1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 
2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwert en und 
Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neu-
gestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spi el-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume 
in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf 
Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness und Bewegungsparcours in die-
sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene).  
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder 
Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu-
wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu-
rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch).  
(4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri-
erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach-
senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be-
gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti-
gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten.  
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark-
plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind.  
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste-
hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen.

Anlage 7, Auszug BV 5 (Nippes) vom 06.02.2025

3666 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 06.02.2025  
öffentlich 
9.2.3 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
Herr Spieß begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen und ändert ihn 
auf Vorschlag der CDU ab. 
 
Herr Hanna begründet den Änderungsantrag der CDU und ändert ihn nach einer Stel-
lungnahme der Verwaltung und auf Vorschlag der SPD ab. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der 
dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An-
zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je 
Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah-
men und deren Umsetzung in Nippes. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol-
genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich:  
 
- Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule 
- Hansenstraße 
- Graseggerstraße

- Heckweg 
- Hans-Klemm-Straße 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. 
(Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend 
des Kriterienschlüssels. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
 
III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt 
Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, 
Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu-
anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä-
chen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der 
dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An-
zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je 
Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah-
men und deren Umsetzung in Nippes. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol-
genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich:  
 
- Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule 
- Hansenstraße  
- Graseggerstraße 
- Heckweg 
- Hans-Klemm-Straße 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. 
(Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend 
des Kriterienschlüssels. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025 2960-2024

2455 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.01.2025  
öffentlich 
9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
AN/0136/2025 
 
Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. 
Herr Giesen lässt über diesen abstimmen. 
1. Beschluss: 
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
„Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen 
wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: 
Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. 
HJ 2028 hochgestuft“. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) 
 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss ergänz-
ten zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt 
Köln für die Ja hre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien,

Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu-
anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä-
chen vorsieht.  
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks-
vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für 
den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von 
Maßnahmen.  
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die 
Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei-
ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen 
wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: 
Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 
2028 hochgestuft. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)

Anlage 11, Stellungnahme Verwaltung, Beratungsergebnisse und geänderter Beschlussvorschlag

18838 Zeichen

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Ergänzung von Anlage 8 um die Beschlüsse der BV 3, BV 4, des Jugendhilfe- und Sportausschusses 
Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über den Beratungsverlauf. Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stel-
lungnahme der Verwaltung ergänzt worden. Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. 
 
I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen:  
BV 1 – Innenstadt (30.01.2025):  Einstimmig zugestimmt. 
BV 3 – Lindenthal (24.03.2025):   Einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (FDP).  
BV 6 – Chorweiler (06.02.2025):   Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion. 
BV 7 – Porz (30.01.2025):  Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. 
BV 8 – Kalk (23.01.2025):  Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. zugestimmt. 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen  
und Senioren (23.01.2025):   Zustimmung einstimmig empfohlen. 
Jugendhilfeausschuss (25.03.2025):  Einstimmig zugestimmt (Beschlussvorschlag gemäß V.).  
Sportausschuss (27.03.2025):   Einstimmig zugestimmt.  
 
II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien 
Ausschuss für Schule und  
Weiterbildung (27.01.2025):  ohne Votum behandelt 
Stadtentwicklungsausschuss (06.02.2025): einstimmig ohne Votum behandelt   
 
III. Noch ausstehende Beratungen:  
Keine

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
IV. Geänderte Beschlussempfehlungen:  
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3)  
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk 
Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri-
orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri-
orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. 
Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla-
genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir-
ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang 
einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von 
Spielraum in Köln. 
Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz 
in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi-
nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist 
die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der 
effektiven Ressourcensteuerung. 
Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen 
Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) 
wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür 
entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in 
der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene 
Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal-
tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand-
lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs-
stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt.  
2 Einstimmiger Beschluss der BV Ehrenfeld (siehe Anlage 9)  
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im 
Sachgebiet 512/1 – Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / 
Kinderinteressen und der Jugendpflege unverzüglich wieder zu 
besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renteneintritte vakant 
werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor-
gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. 
Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidie-
rungen im Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des 
Stellenbestandes und des Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die pre-
käre Haushaltslage zur noch stärkeren Nutzung vorhandener Ressourcen 
zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vorhandene Stellen 
grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die Da-
seinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Der 
Verfahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung sieht vor, dass alle Stellen mit 
Blick auf ihre mögliche Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft werden. 
Stellen in einer niedrigen Kategorie sollen bei einer eintretenden Vakanz für 12 
Monate nicht nachbesetzt werden.

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
Die hier in Rede stehenden Stellen im Sachgebiet Kinderinteressen / Spiel-
platzangelegenheiten und alle weiteren Aufgabenfelder im Bereich Kinderinte-
ressen, Jugendförderung und Jugendberufshilfe wurden der niedrigsten Kate-
gorie zugeordnet und unterliegen somit grundsätzlich der einjährigen Wieder-
besetzungssperre.  
Die Fachverwaltung ist bemüht, in begründeten Einzelfällen die begrenzten 
Möglichkeiten einer Härtefallentscheidung zu beantragen, so u. a. im Bereich 
Spielplatzangelegenheiten. 
3 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel-
raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter-
durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä-
chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein-
wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö-
here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in 
Nippes. 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von 
Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil  
Longerich:  
- Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien-
schule/ Gartenstadtschule) 
- Hansenstraße  
- Graseggerstraße 
- Heckweg 
- Hans-Klemm-Straße 
Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes 
Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord-
nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. 
Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys-
tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er-
fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß-
nahmen im gesamten Stadtgebiet. 
Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier:  Ergänzung einzelner Spiel-
geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord-
nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im 
Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach-
lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des 
kommunalen Haushaltes abgestimmt.

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
4 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut 
des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik (siehe Nummer 5.).  
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs-
antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num-
mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik betrachtet. 
5 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün (siehe Anlage 4) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut 
der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung 
der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän-
zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 
6 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik (siehe Anlage 6) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und 
Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel-
plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen 
sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu-
men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel-
tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich 
in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord-
net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den 
Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli-
chen als geschützte Räume zur Verfügung.  
Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be-
schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 
2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju-
gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik 
der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda-
gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per-
spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen.  
Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf 
Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und 
Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach-
sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese 
Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe-
zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung,

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere-
freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch 
von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor-
derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum 
Beispiel Aktion Mensch).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf-
fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in-
nerhalb der Verwaltung.  
Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- 
und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge-
ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der 
flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen 
Spielflächen.  
Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau-
landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin-
denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun-
denen öffentlichen Spielflächen.  
 
Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere-
freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich 
bekannt.  Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. 
Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen 
Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson-
dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle 
Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise 
konzipiert.  
Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und 
Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen 
Spielraumes. 
Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau 
von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und 
örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in-
klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit).

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
(4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe-
stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte 
auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde-
rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu-
schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti-
gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven 
Fähigkeiten. 
 
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be-
hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und 
einzurichten sind. 
 
 
 
 
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio-
nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele 
sicherstellen. 
 
 
 
 
 
Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: 
Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik: 
[…] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer-
schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. 
Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung 
kontrolliert werden. […] 
Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu-
künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung 
insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter-
legt.  
Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde-
rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – 
mit zu denken. 
 
Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder-
tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung.  
Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö-
sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. 
Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und 
M 8 zur Inklusion mitgedacht werden. 
 
Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung 
im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. 
Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen 
Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die 
Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein.  
Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen 
Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson-
dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes 
Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä-
chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel-
che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa-

Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer-
schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig-
keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem 
Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie-
derzufinden. 
 
V. Aktualisierter Beschlussvorschlag:  
 
Beschluss:  
(1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, 
die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und 
Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah-
menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffent lichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden 
personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus-
haltsrechtlichen Voraussetzungen. 
(2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be-
troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver 
Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können.  
 
Erläuterung:  
Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und 
grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im 
Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen-
den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom-
munalen Spielraumplanung vor.

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Sondersitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 zu Vorlage 2960_2024

4640 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-22822 
Fax:  (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 04.02.2025 
öffentlich 
1.2 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
 Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu 
Vorlage 2960/2024  
hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen 
 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik  
 
Beschluss:  
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln den 
Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen (Ergänzungen sind fett im Text mar-
kiert): 
 
(2) Der Rat der Stadt Köln versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen 
und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentli-
chen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Be-
wegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene).  
 
(3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und 
Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Gerä-
ten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes 
externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch).  
 
(4) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, 
selbstbestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die 
Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive 
als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst

alle Beeinträchtigungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven 
Fähigkeiten.  
 
(5) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten 
und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurich-
ten sind.  
 
(6) Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qua-
lifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicher-
stellen.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 
 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: 
 
Der Rat der Stadt Köln  
(1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für  
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwer-
ten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen 
und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vor-
sieht.  
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Be-
zirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über 
ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl 
von Maßnahmen.  
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel-
raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. 
Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der 
jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.  
(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume 
in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf 
Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in die-
sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene).  
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder 
Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu-
wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu-
rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch).  
(4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri-
erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach-
senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be-
gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti-
gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten.  
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark-
plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind.  
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste-
hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen

Anlage 8, Stellungnahme Verwaltung und geänderter Beschlussvorschlag

16988 Zeichen

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Die oben genannte Vorlage hat bereits einen Großteil der vorgesehen Beratungsfolge durchlaufen. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen 
Überblick über den bisherigen Beratungsverlauf.  
Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stellungnahme der Verwaltung ergänzt worden.  
Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. 
 
I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen:  
BV 1 – Innenstadt (30.01.25):     Einstimmig zugestimmt. 
BV 6 – Chorweiler (06.02.25):      Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen. 
BV 7 – Porz (30.01.25):     Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. 
BV 8 – Kalk (23.01.25):     Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. Zugestimmt. 
Ausschuss für Soziales,  
Seniorinnen und Senioren (23.01.25):     Zustimmung einstimmig empfohlen. 
 
II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien 
Ausschuss für Schule und  
Weiterbildung (27.01.25):     ohne Votum behandelt 
Stadtentwicklungsausschuss (06.02.25):  einstimmig ohne Votum behandelt 
 
III. Noch ausstehende Beratungen:  
BV 3 – Lindenthal: Sitzung am 24.03.2025 
BV 4 – Ehrenfeld: Sitzung am 24.03.2025 
Jugendhilfeausschuss: Sitzung am 25.03.2025 
Sportausschuss  Sitzung am 27.03.2025 
 
IV. Geänderte Beschlussempfehlungen:  
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3)  
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla-
genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir-
ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang 
einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von 
Spielraum in Köln.

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk 
Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri-
orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri-
orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. 
Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz 
in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi-
nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist 
die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der 
effektiven Ressourcensteuerung. 
Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen 
Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) 
wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür 
entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in 
der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene 
Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal-
tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand-
lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs-
stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt.  
 
2 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel-
raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter-
durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä-
chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein-
wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö-
here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in 
Nippes. 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von 
Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil  
Longerich:  
- Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien-
schule/ Gartenstadtschule) 
- Hansenstraße  
Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys-
tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er-
fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß-
nahmen im gesamten Stadtgebiet. 
Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier:  Ergänzung einzelner Spiel-
geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord-
nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im 
Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach-
lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des 
kommunalen Haushaltes abgestimmt.

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
- Graseggerstraße 
- Heckweg 
- Hans-Klemm-Straße 
Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes 
Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord-
nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. 
3 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut 
des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik (siehe Nummer 5.).  
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs-
antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num-
mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik betrachtet. 
 
4 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün (siehe Anlage 4) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut 
der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). 
Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung 
der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän-
zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 
5 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik (siehe Anlage 6) 
Ergänzung zum Beschlussvorschlag: 
(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und 
Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel-
plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen 
sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu-
men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). 
 
Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel-
tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich 
in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord-
net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den 
Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli-
chen als geschützte Räume zur Verfügung.  
Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be-
schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 
2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju-
gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere-
freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch 
von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor-
derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum 
Beispiel Aktion Mensch).  
 
der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda-
gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per-
spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen.  
Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf 
Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und 
Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach-
sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese 
Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe-
zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung, 
dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf-
fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in-
nerhalb der Verwaltung.  
Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- 
und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge-
ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der 
flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen 
Spielflächen.  
Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau-
landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin-
denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun-
denen öffentlichen Spielflächen.  
Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere-
freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich 
bekannt.  Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. 
Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen 
Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson-
dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
 
 
 
(4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe-
stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte 
auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde-
rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu-
schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti-
gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven 
Fähigkeiten. 
 
 
 
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be-
hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und 
einzurichten sind. 
 
 
Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise 
konzipiert.  
Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und 
Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen 
Spielraumes. 
Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau 
von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und 
örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in-
klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit).  
Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu-
künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung 
insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter-
legt.  
 
Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde-
rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – 
mit zu denken. 
 
Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder-
tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung.  
 
Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö-
sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. 
 
Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und 
M 8 zur Inklusion mitgedacht werden.

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung  
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio-
nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele 
sicherstellen. 
 
 
 
Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: 
Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik: 
[…] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer-
schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. 
Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung 
kontrolliert werden. […] 
 
 
 
Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung 
im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. 
 
Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen 
Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die 
Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein.  
 
Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen 
Spielraumschaffung in Köln i ntendiert, und in der Spielraumplanung insbeson-
dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes 
Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä-
chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel-
che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa-
milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer-
schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig-
keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem 
Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie-
derzufinden.

Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 
zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale 
Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024   
 
V. Aktualisierter Beschlussvorschlag:  
 
Beschluss:  
(1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, 
die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und 
Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. 
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah-
menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. 
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums i m Rahmen der zur Verfügung stehenden 
personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus-
haltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
(2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be-
troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver 
Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können.  
 
 
Erläuterung:   
Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und 
grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im 
Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen-
den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom-
munalen Spielraumplanung vor.

Anlage 2 Spielraumplanung 2025-2030

283546 Zeichen

2 
 
Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
 
Pädagogische Leitlinien  
Spielraumversorgung 
Bezirkliche Maßnahmenplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
Integrierte Jugendhilfe- und   Amt für Kinder, Jugend und Familie – 
  Schulentwicklungsplanung            Abteilung Kinderinteressen 
        und Jugendförderung 
 
 
Köln, im Januar 2025

3 
 
Inhalt 
 
1 Grußwort ............................................................................................................. 5 
2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten ................................. 6 
3 Zusammenfassung .............................................................................................. 7 
4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln ....................................................... 8 
5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien .................................................. 11 
6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen ................................................ 15 
6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen ............................................... 15 
6.2 Planungsverständnis ................................................................................... 17 
7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und Qualitätskriterien . 20 
7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt ....... 20 
7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche ............ 25 
7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen ............................................. 26 
7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion.................................................................. 29 
7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation ............................................................ 38 
7.6 Klima und Nachhaltigkeit ............................................................................. 42 
7.7 Spielplatzpatenschaften .............................................................................. 46 
7.8 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................... 47 
8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung ............................... 49 
8.1 Bedarfsanalyse ............................................................................................ 49 
8.2 Quantitative Spielraumversorgung .............................................................. 49 
8.3 Qualitative Spielraumversorgung................................................................. 50 
8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030 ................ 52 
9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022 ...................................... 57 
9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis Ende 2022 
  .................................................................................................................... 57 
9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt ............................... 59 
10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen ................. 66 
10.1 Innenstadt ................................................................................................ 75 
10.1.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 75 
10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 84 
10.2 Rodenkirchen ........................................................................................... 87 
10.2.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 87 
10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 98 
10.3 Lindenthal ............................................................................................... 101

4 
 
10.3.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 101 
10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 113 
10.4 Ehrenfeld ................................................................................................ 116 
10.4.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 116 
10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 126 
10.5 Nippes .................................................................................................... 129 
10.5.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 129 
10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 140 
10.6 Chorweiler .............................................................................................. 142 
10.6.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 142 
10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 156 
10.7 Porz ........................................................................................................ 159 
10.7.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 159 
10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 171 
10.8 Kalk ........................................................................................................ 173 
10.8.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 173 
10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 184 
10.9 Mülheim .................................................................................................. 186 
10.9.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 186 
10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 197 
11 Spielraumplanung weiterentwickeln .............................................................. 200 
12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet ...................... 203

5 
 
1 Grußwort 
 
„Spielen erzeugt eine eigene Wirklichkeit: die der Möglichkeiten.“ 
(Natias Neutert, deutscher Künstler und Autor) 
 
Spielen ist ein wahres Bildungsphänomen! Wo sonst gibt es die Möglichkeit, sich die 
Welt mit Kopf, Herz, Hand und Fuß derart unbeschwert und völlig subjektiv 
anzueignen? Spielerisch wird die individuelle, soziale und gesunde Entwicklung 
gefördert, Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit gelernt und Mitgestaltung geübt.  
Kindern und Jugendlichen Räume zum Spielen zu eröffnen, ist für ein gelingendes 
und gesundes Aufwachsen  von besonderer Bedeutung.  Und K inder haben ein 
Recht auf Spiel ! Dies bedeutet für uns, geeignete Spielräume in der Millionenstadt 
Köln zu sichern und mit kompetenter Planung und viel Kreativität weiterzuentwickeln. 
Derzeit bieten über 700 Spielräume in Köln  vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, 
Bewegen, Verweilen, Chillen und Treffen. Planungsleitend ist die Schaffun g gut 
erreichbarer und bedarfsgerecht ausgestatteter Flächen mit hohem Aneignungs- 
und Aufenthaltswert , die in Hinblick auf differenzierte Nutzer*innen gruppen 
multifunktional gestaltet sind. 
Für uns gilt die Handlungsmaxime, Optionen für inklusives Spiel zu schaffen. Hierzu 
gehört die barrierefreie Erreichbarkeit  von Spielräumen , um voraussetzungslose 
Zugänge zu eröffnen, sowie ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot. Und auch, 
Anreize für gemeinsames Spiel zu setzen – schließlich lebt Inklusion vom und im 
sozialen Miteinander. 
Um Spielräume bedarfsgerecht gestalten zu können, werden seit mehr als 30 Jahren 
Kinder und Jugendliche systematisch an Planungsprozessen beteiligt. Dies 
fördert nachhaltig die Qualität der Planungsvorhaben und die Identifikation der 
Kinder und Jugendlichen mit ihren Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen.  
Wir treten ein für Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen ! Ihnen gebührt 
ein gerechter Zugang zum öffentlichen Raum  – nicht nur zu den besonders 
geschützten, öffentlichen Spielflächen. Eine kinder- und jugendgerechte Stadtplanung 
sollte ermöglichen, die gesamte Stadt als Spielraum erfahren zu können. 
Als Kinder - und Jugendverwaltung engagieren wir uns gemeinsam mit zahlreichen 
Spielplatzpat*innen und den politischen Gremien dafür, dass der urbane Raum für 
Kölner Kinder und Jugendliche weiter an Lebensqualität gewinnt.  
 
 
 
 
Robert Voigtsberger     Dagmar Niederlein 
Stadt Köln   Stadt Köln  
Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiterin des Amtes für Kinder, 
und Sport       Jugend und Familie

6 
 
2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten 
 
Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden Haushaltssituation stehen alle, 
eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen, 
sportbezogenen und bildungsrelevanten Leistungen und Angebote vor der 
schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise eng gesteckte n 
Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn - und 
Lebensbedingungen vorzuhalten.  
Entsprechend betroffen ist auch die kommunale Kinder- und Jugendförderung mit der 
von ihr vorgehaltenen Bildungsinfrastruktur für Kölner Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene. Hierzu gehört auch die in den vergangenen Jahren ausgebaute 
Landschaft an vielfältigen Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsräumen in allen 
Kölner Bezirken.  
Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick 
haben, dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen 
Infrastruktur verteilt werden . Gleichwohl darf eine systematisc he und auf 
Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmenplanung systematisch Anhalt geben, wo, 
wann und wie Spielraumschaffung  – auch unter erschwerten finanziellen 
Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte.  
Die vorliegende Spielraumplanung setzt erstmals im Sinne einer Spielraumleitplanung 
einen Fokus auf eine überbezirkliche, an objektiven Kriterien ausgerichtete 
Priorisierung von bezirklichen Einzelmaßnahmen . Unter engagierter und 
veränderungsbereiter Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretu ngen wurde mit 
Blick auf das Ziel einer gerechten Verteilung von Spielraum eine entscheidende 
Weiterentwicklung kommunaler Spielraumplanung ermöglicht.  
Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel - und 
übergeordneten, konzepti onellen Maßnahmenplanungen unter den hier 
geschilderten Voraussetzungen und Erfordernissen zu lesen . In sich bleibt sie 
jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) Inhalte und Prinzipen von 
Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spielraumpl anungen 
konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestaltung 
und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen.   
 
Vor diesem Hintergrund unterliegt die Realisierung der in der vorliegenden 
kommunalen Spielraumplanung geplanten bezir klichen Einzelmaßnahmen 
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen 
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.  
Die Finanzierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung 
geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitst ellung durch den 
Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre.

7 
 
3 Zusammenfassung  
 Die kommunale Spielraumplanung orientiert sich an einem vom Rat der Stadt Köln 
im Jahr 2018 beschlossenen Richtwert von 2  m² Spielfläche pro Einwohner*in 
sowie einem a ngestrebten Zielwert von 6,0 in Bezug auf die Qualität der 
Einzelspielflächen.  
Hieran gemessen konnte die Spielraumversorgung entlang des 
Bevölkerungswachstums seit 2018 stabil gehalten  werden. Die 
gesamtstädtische quantitative Zielerreichungsquote  stieg sogar leicht von 57 auf 
58 Prozent. In Bezug auf die Entwicklung des Qualitätswertes der 
Einzelspielflächen wurde eine Steigerung um 0,3 Punkte von 3,7 auf 4,0 erreicht.  
Grundlage hierfür sind 465 durch die Kinder und Jugendverwaltung im 
Planungszeitraum durchgeführte, unterschiedlich umfangreiche 
Einzelmaßnahmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Spielraum  (Stichtag 
30.09.2022). 
 In Bezug auf Qualität im Rahmen von Spielraumschaffung wurden insbesondere 
die Themen Zielgruppenbeteiligung, Inklusion, Trendsportangebote, 
Zielgruppendifferenzierung und multifunktionale Nutzung von Spielräumen 
sowie Klima und Nachhaltigkeit  im Rahmen eines ressortübergreifenden, 
kooperativen Planungsverständnisses  im vergangenen Planungszeitraum 
weiterentwickelt. 
 Als beso ndere Herausforderung stellen sich multiple Einwirkfaktoren  auf den 
Prozess der Spielraumschaffung dar. In enger Abstimmung mit den neun Kölner 
Stadtbezirken wurde deshalb erstmals eine bezirksübergreifende Priorisierung 
von Maßnahmen der Spielraumschaffun g für die nun vorliegende Planung für 
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030 vorgenommen. 
Die Planung zielt strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs - und 
teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung  entlang einer auf  
Kriterien gestützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Diese mündet in 
ein systematisches und  transparentes Planungsinstrument, welches den 
Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet. 
 In Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen umfasst die Planung 
insgesamt stadtweit 123 Maßnahmen der aufwändigen Kategorien 
Neugestaltungen und Neuanlagen  für die aktuelle Planungslaufzeit. Die 
bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und 
Umgestaltungen werden auf jeweiliger Bezirksebene abgesti mmt und 
entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dringlichkeiten in 
Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82 Ersatzbeschaffungen und 
Umgestaltungen in Abstimmung mit den Bezirken geplant.   
 Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden zahlreiche konzeptionelle 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung  und 
Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen einer zeitgemäßen, gerechten 
und nachhaltigen Spiel- und Freiraumplanung in urbaner Lebenswelt.  
Während der Laufzeit der Spielraumplanun g sollen diese Maßnahmen – 
gegebenenfalls unter Einbindung relevanter Akteur*innen – entwickelt werden.

8 
 
 Sowohl für die bezirklichen Einzelmaßnahmenplanungen als auch die 
übergeordneten Maßnahmen ist eine regelmäßige und transparenzstiftende 
Berichterstattung in den relevanten politischen Gremien  in der 
Planungslaufzeitzeit vorgesehen. 
 Bei der Spielraumplanung handelt es sich insgesamt um ein „lebendes“ 
Planungsinstrument, das seine Ausgestaltung im Laufe der nächsten Jahre 
beteiligungsorientiert erfahren soll. 
 
4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln 
In Köln stehen über 700 kinder -, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für 
Spiel, Bewegung und Aufenthalt zur Verfügung. Als Schutzräume für Kinder und 
Jugendliche bieten sie Anreize zum Spielen un d Bewegen, sind wichtige, lebendige 
Treffpunkte in den Veedeln für Familien und fördern soziale Interaktion. Hier 
entwickeln Kinder und Jugendliche spielerisch ihre motorischen, kognitiven und 
emotionalen Fähigkeiten, werden körperliche Grenzen erfahrbar gemacht und soziale 
Kompetenzen erweitert.  
Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräumen handelt  es sich sowohl um 
"klassische" Spiel -, Bolz- und Basketballplätze  als auch um  Trendsportanlagen mit 
differenzierten Nutzungsmöglichkeiten sowie Aufenthaltsflächen für Kinder und 
Jugendliche. Ein bedeutender Teil der Spielräume ist bereits inklusiv gestaltet. 
Eine digitale Übersicht über alle städtischen Spielflächen mit  ihren differenzierten 
Spiel- und Bewegungsangeboten findet sich auf der städtischen Internetseite:  
Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de). 
Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und der damit verbundene starke 
Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Köln macht die Sicherung  und 
die Weiterentwicklung von Spiel - und Bewegungsflächen zur herausfordernden 
Aufgabe. Auch zukünftig sollten bedarfsgerechte und wohnortnahe Spielräume in 
ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. 
In der aktuell fast 1,1 Millionen Einwohner*innen zählenden Stadt Köln – hiervon rund 
176.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ca. 16  % Bevölkerungsanteil – 
Stand 31.12.2023) – verdichtet sich der urbane Raum immer stärker . Brachflächen 
und andere (informelle) Freiräume im Stadtgebiet , in denen  Kinder auf 
Entdeckungstour gehen und eigene Grenzen ausloten können, werden stetig knapper.  
Hier sollten abwechslungsreich gestaltete Spielräume einen Ausgleich schaffen und 
durch einen guten Spielwert Anreize setzen. Sie eröffnen niedrigschwellige Zugänge 
zu Räumen für Freizeit, Spiel, gesundem Aufwachsen und sozialem Miteinander, 
soziale Mobilitätschancen sowie erforderliche Rückzugsorte . Nicht zuletzt das 
Corona-Pandemiegeschehen mit seinen negativen Auswirkungen auf die gesunde 
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat erneut die Bedeutung öffentlicher 
Spielräume aufgezeigt. 
Die Bedeutsamkeit des „Drauße nspielens“ für die Lebensqualität und die 
Entwicklungschancen von Kindern wurde zuletzt durch den Kinderreport 2020 des

9 
 
Deutschen Kinderhilfswerkes in besonderer Weise hervorgehoben.1 Das 
Draußenspielen in einer Großstadt spielt sich vorwiegend in den öffentlichen 
Spielräumen ab, die für Kinder und Jugendliche wohnungsnah, barrierefr ei 
erreichbar und ansprechend gestaltet sein sollten.   
Spielraumplanung trägt in besonderem Maße dazu bei, Bildung und Teilhabe für 
Kinder und Jugendliche gerecht und flächendeckend zu ermöglichen und steigert 
die Attraktivität einer Stadt als Wohn - und Lebensort für Familien . Sie  gibt 
Orientierung f ür die quantitative und qualitative Spielraumversorgung  sowie die 
spielraumbezogene Stadtplanung in Köln. Im Rahmen von   Bebauungsplanverfahren 
dient sie als verbindliche Maßgabe . Die Verabschiedung der Spiel raumplanung 
durch den Rat der Stadt Köln  unterstreicht den hohen Stellenwert der Spiel -, 
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
in Köln.  
Mit der vorliegenden Planung erfährt die Spielraumplanung der Stadt Köln ihre zweite 
Fortschreibung.2 Insbesondere in Bezug auf die zugrunde gelegten Rahmenparameter 
der Spielraumbewertung orientiert sich die Planung in weiten Zügen an den 
Planungsvorgaben der vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung. Sie dient einer 
an objektiven Kriterien ausgerichteten, bedarfsgerechten Spielflächenplanung  
für das gesamte Stadtgebiet. Das aktuelle Planungswerk umfasst das für die 
Gesamtstadt geltende pädagogische Rahmenkonzept  sowie die bezirklichen 
EInzelmaßnahmenplanungen:  
 Zunächst erfolgt d ie Darstellung der stadtweit geltenden Grundlagen und 
Prinzipien der Spielraumplanung : rechtliche Rahmenbedingungen, 
Planungsgrundlagen sowie die pädagogischen Leitlinien  und geltende 
Qualitätskriterien. In Hinblick auf Weiterentwicklungspotenziale der 
Spielraumplanung sind verschiedene, übergreifende Maßnahmenvorschläge für 
den Planungszeitraum 2025 bis 2030 in den einzelnen Kapiteln hinterlegt.  
 Das Rahmenkonzept legt zudem die aktuell gültigen Richtwerte für die 
quantitative und Kriterien für die  qualitative Spielraumversorgung  fest. 
Hierauf basierend , zeigt d ie Analyse der vorangegangenen 
„Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023“ die Entwicklung der quantitativen und 
qualitativen Spielraumversorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie im 
Vergleich der Stadtbezirke.  
 Anschließend folgt die in enger Abstimmung mit den neun Bezirksvertretungen 
aufgestellte Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 für die Spielraumgestaltung in 
allen Kölner Bezirken.  
Im Zuge eines transparenten Controllings werden die Spielraumplanung betreffende 
Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen regelmäßig in die zu beteiligenden 
Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen eingebracht. Die aktuelle 
Spielraumplanung wird alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der kommunale n 
                                            
1 DKHW_Kinderreport_2020_Web.pdf 
2 Spielplatzbedarfsplanung 201 1-2016: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 
(stadt-koeln.de) – Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanu ng der 
Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (stadt -koeln.de)

10 
 
Jugendhilfeplanung evaluiert. Darüber hinaus erfolgen  regelmäßige Fachgespräche 
zum Umsetzungsstand der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen  in den 
Bezirksvertretungen (siehe Kapitel 8.4). 
Die kommunale Spielraumplanun g steht in enger Verbindung  zum aktuell gültigen 
„Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025“3 (siehe Kapite l 5). 
Entsprechend wird die Laufzeit der aktuellen Spielraumplanung der Laufzeit des neu 
aufzusetzenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes angepasst. Dieser ist  
an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Köln gebunden. Für die Umsetzung der 
aktuell angemeldeten bezirklichen Einzelmaßnahmen (siehe Kapitel 10.1.2 bis 10.9.2) 
ist ein Mindestzeitraum bis Ende 2030 erforderlich.  
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030  
Spielraumplanung 
M 1 Zwischen- und Endevaluation Spielraumplanung 2025-2030 
Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen im Rahmen der 
Spielraumschaffung werden im Zuge eines regelmäßigen Controllings in den 
Fachausschüssen sowie auf bezirklicher Ebene transparent gemacht.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erarbeitung eines regelmäßigen Berichtswesens zur Spielraumentwicklung 
sowie zur Umsetzung der bezirklichen Einzelmaßnahmen  
2. Regelmäßige Berichterstattung in den zu beteiligenden Fachausschüssen 
sowie im Rahmen bezirklicher Fachgespräche 
3. Vorausschauende Neubetrachtung Spielraumentwicklung ab 2028 (aktuelle 
Bebauungsvorhaben etc.) 
 
 
Hinweis:  
Die vorliegende Spielraum planung bezieht sich vollumfänglich ausschließlich auf 
Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, die in eigener Zuständigkeit durch das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln geplant und verwaltet werden.  
Auch die gemäß § 8 Abs. 4 BauO NRW sowie der Satzung der Stadt Köln „Private 
Spielflächen für Kleinkinder“ 4 auf privaten Grundstücken zu errich tenden 
wohnortnahen, p rivaten Spielflächen für Kleinkinder  sind nicht Gegenstand dieses 
Planungswerkes.  
                                            
3 Maßnahme 1.2.3 des  „Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021 -2025“: SessionNet | 
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de) 
4 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de)

11 
 
5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien 
Für eine hohe Lebensqualität in einer zunehmend verdichteten Stadt bedarf es der 
Sicherung und attraktiven Gestaltung von Schutzräumen für Kinder und 
Jugendliche sowie der Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 
Dem wird durch entsprechende rechtliche Grundlagen und Richtlinien Rechnung 
getragen. 
Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ist Spielen ein Kinderrecht: 
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf 
Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und 
künstlerischen Leben […] und fördern die Bereitstellung geeignet er und gleicher 
Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung 
und Freizeitbeschäftigung.“ 
Mit dem Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ 5 
verpflichtet sich die Stadt Köln in besonderer Weise zur 
Stärkung der Kinderrechte. In § 12b der Hauptsatzung 
der Stadt Köln bekennt sich die Stadt Köln zur Kinder- und 
Jugendfreundlichkeit: sie „wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse 
auf die Berücksichtigung der Rechte v on Kindern und 
Jugendlichen hin.“6  
Hier kommt der kommunale n Spielraumplanung ein 
besonderer Stellenwert zu. Ihrem langjährigen Selbstverständnis nach unterstützt sie 
die Ziele des Aktionsplans in vielfacher Weise: das Öffnen und Gestalten kinder - 
und jugendfreundlicher Lebensräume , eine langfristige und systematische 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  sowie den Einbezug von Kinder- und 
Jugendinteressen in die Stadtplanung , das Verankern von Kinderrechten im 
städtischen Handeln sowie die Förderung von Gesundheit und Bildung. 
Das Kinder - und Jugendhilfegesetz benennt als eine der 
grundlegenden Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe „dazu 
bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge 
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und 
familienfreundliche Umwelt zu erhalten ode r zu schaffen“ (§  1 
Absatz 3 Satz 4 SGB VIII). Und führt in § 11 Absatz 1 weiter aus: 
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung 
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den 
Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet 
werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher 
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen 
die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für ju nge Menschen mit 
Behinderungen sichergestellt werden.“ 
Das seit 2021 stufenweise (bis 2028) in Kraft tretende Kinder- und 
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hebt in besonderer Weise auf die Belange von 
                                            
5 2. Aktionsplan Kinder- und jugendreundliches Köln 2022 bis 2025 (stadt-koeln.de) 
6 Hauptsatzung der Stadt  Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung der 32. Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt Köln vom 22. Dezember 2023 (stadt-koeln.de) 
Kinder- und 
Jugendhilfe-
gesetz

12 
 
Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ab. Es fordert die inklusive 
Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote auch im 
Regelbereich von Kinder- und Jugendfreizeitangeboten. Die Belange von Kindern und 
Jugendlichen mit Behind erung sind von Beginn an mitzudenken . Ihnen sind 
umfassende Zugänge  zu ermöglichen und ihre soziale Integration sowie 
individuelle Entfaltung einschließlich kultureller und geistiger Entwicklung sind zu 
fördern. 
Mit der Fortschreibung der Spielraumplanung wird im Rahmen der 
im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG -KJHG - KJFöG) 
verpflichtend geregelten kommunalen Kinder - und 
Jugendförderplanung auch die Maßnahme M 1.2.3 des aktuell 
gültigen „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ 
(Session-Vorlage 1805/2021)7 umgesetzt. Ein besonderes 
Förderziel liegt hier im umfassenden Sinne in der Eröffnung von 
Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen zudem im §  6 
zur regelmäßigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: 
„(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder 
und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden 
Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet 
sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. […] 
(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, 
Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld - und 
Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und  Unterhaltung von Spielflächen 
sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise 
beteiligt werden.“´ 
Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert eine nachhaltige 
städtebauliche Entwicklung, die sich am Wohl der Allgemeinheit 
orientiert (§ 1 Absatz  5 BauGB). In einem sorgfältigen 
Abwägungsprozess ist hierbei eine Vielzahl von Belangen zu 
berücksichtigen (§  1 Absatz  7 BauGB). Hinsichtlich der 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird explizit k largestellt, dass auch 
Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind (§  3 
Absatz 1 BauGB). 
Spielplätze werden rechtlich als zu tolerierende Schutzräume  
für Kinder eingeordnet 8. Gemäß Bundes -
Immissionsschutzgesetz gilt seit 2011 ein besonderes 
Toleranzgebot der Gesellschaft für Kinderspiel (§ 22 Absatz 1a):  
„Geräuscheinwirkungen, die von […] Kinderspielplätzen und 
ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen 
durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine 
schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der 
                                            
7 SessionNet | Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de) 
8 Vgl. 1704836 (bundestag.de), S. 4 
Kinder- und 
Jugend-
förderungs-
gesetz 
Baugesetz-
buch 
(BauGB) 
Spielplätze sind 
zu tolerierende 
Schutzräume 
für Kinder

13 
 
Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen 
werden.“  
Die für Freizeit - und Sportanlagen geltenden  Richtwerte werden bei der Beurteilung 
von Kinderlärm auf Kinderspielplätzen nicht herangezogen. V on Juge ndlichen auf 
Bolzplätzen, Skateanlagen etc. ausgehenden Immissionen sind von dieser rechtlichen 
Regelung nicht erfasst. 
Mit Beschluss der „Spielflächenbedarfsplanung 2018 -2023“ 
durch den Rat der Stadt Köln am 18.12.2018 (Session-Vorlage 
3067/2018)9 wurde für die Stadt Köln ein Flächenbedarfswert 
von zwei Quadratmetern öffentlicher Spielfläche je 
Einwohner*in festgelegt.  
Dieser Richtwert kommt  auch als 
Bedarfsbemessungsgrundlage im 
Vorfeld der Errichtung neuer 
Wohnbebauung nach dem  
„Kooperativen Baulandmodell Köln “ (KoopBLM) zur 
Anwendung.  
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene, regelmäßig 
fortgeschriebene Kooperative Baulandmodell  Köln 
(KoopBLM) verpflichtet Vorhabenträger*innen, sich an den ursächlichen Folgekosten 
ihres Bauvorhabens zu beteiligen 10. In Abhängigkeit von der Größe des 
Planvorhabens ist gegebenenfalls ein bedarfsgerechter, öffentlicher Spielplatz 
innerhalb des Plangebietes herzurichten.  
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  meldet die 
Kinder- und Jugendverwaltung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage der zu 
erwartenden Einwohner *innenzahl den aus dem Bauvorhaben resultierenden 
voraussichtlichen Bedarf an öffentlicher Spielfläche an. Bei der Bedarfsberechnung 
wird von ei ner Belegung mit 2,3 Einwohner*innen je Wohneinheit ausgegangen 
(Stand: Sommer 2024).  
Bei der Errichtung neuer Wohnbebauung sind bei einem zu erwartenden 
Spielflächenbedarf ab einer Größe von 500 m² bedarfsgerechte öffentliche Spielplätze 
in Plangebieten herzurichten. Die Planung der Spielfläche erfolgt gemäß den 
pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards zu einem späteren Zeitpunkt nach 
den Vorgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. 
Mit Beschluss der „Ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen 
Baulandmodells Köln 2017 plus“ hat der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 für nach der 
Beschlussfassung erworbene Baugebiete auch bei den kleineren Bauvorhaben in 
einer Größenordnung zwischen 44 und 108 Wohneinheiten die Herrichtung von Grün- 
und Spielflächen gesichert. Hier wird dem Bedarf an öffentlicher Grün- und Spielfläche 
mit einer verpflichtend herzurichtenden sogenannten „Kombifläche“ entsprochen, 
                                            
9 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und 
Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum (stadt-koeln.de) 
10 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Richtlinien 
gemäß 
Kooperativem 
Baulandmodell 
Köln  
Flächenricht-
wert gemäß 
Kölner 
Spielraum-
planung

14 
 
wobei ein Bedarf an Grün- und Spielfläche von 5 m² pro Einwohner*in (Richtwert von 
2 m² Bedarf an Spielfläche pro Einwohner*in zuzüglich der ausschließlich für die 
Kombifläche geltende Bedarf von 3 m² Grünfläche pro Einwohner*in) zugrunde gelegt 
wird.  
Die Planung und Ausgestaltung der Kombifläche wird projektspezifisch zwischen den 
zuständigen Ämtern abgestimmt. Bei Bauvorhaben mit weniger als 44 Wohneinheiten 
ist ein Ablösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten, der für die Aufwertung 
des Spielangebotes auf einem nahegelegene n öffentlichen Spielplatz zu verwenden 
ist.  
Die Auftragslage zur adäquaten Spielraumschaffung  übernimmt die vorliegende 
Spielraumplanung in enger Verzahnung mit verschiedenen gesamtstädtischen 
Planungszusammenhängen, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen 
nicht nur im Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick 
halten.  
Stellvertretend werden hier die Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ 11, die Gesamtstrategie „ Kölner Kinder 
stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ – 
„kinderstark-NRW schafft Chancen“ 12, die 
Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln 13, die 
Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln 14, die wassersensible 
Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln15 sowie der Masterplan 
Stadtgrün16 genannt. Eine enge Verknüpfung besteht zudem 
zwischen Spielraumplanung und den Aktivitäten zur Umsetzung der Globalen 
Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene17.  
 
  
                                            
11 SessionNet | Kölner Perspektiven 2030 (stadt-koeln.de) 
12 SessionNet | Kölner Kinder stärken! - 184 Tausend junge Chancen fördern! Umsetzung der 
Landesinitiative "Kommunale Präventionsketten" (stadt-koeln.de) 
13 SessionNet | TOP Ö 10.15: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
14 SessionNet | TOP Ö 10.30: Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
15 Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln (steb-koeln.de) 
16 Masterplan Stadtgrün - Programm Stadtgrün - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
17 SessionNet | TOP Ö 18.2: Köln Nachhaltigkeit: Information zum Voluntary Local review 2023 (stadt -
koeln.de) 
Verbindungs-
linien

15 
 
6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen 
 
6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen 
Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 wird auch die 
vorliegende Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des 
Rates und der Bezirksvertretungen  in Form zweier sich ergänzender 
Beschlussbestandteile den genannten Gremien vorgelegt: 
1. Der Rat der Stadt Köln  entscheidet über die Rahmenplanung, also über den 
„allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden 
Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätskriterien. Diese Kriterien gelten 
stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfsgerechte 
Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum. 
 
2. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die bezirklichen 
Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk 
spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die 
konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei 
Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von 
Spielflächen sowie Neuanlagen.  
 
Die Ergebnisse der jeweils aktuellen Spielraumanalyse bilden die Basis für die 
bezirklichen Maßnahmenplanungen im folgenden Planungszeitraum. Diese werden 
hinsichtlich der Prioritätensetzung im Vorfeld der Fortschreibung der 
Spielraumplanung zwischen Kinder - und Jugendverwaltung und den 
Bezirksvertretungen abgestimmt.  
Die Einzelmaßnahmenumsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und 
Personalressourcen wird im Laufe der Maßnah menjahre regelmäßig mit den 
Bezirksvertretungen rückgekoppelt und aktualisiert.  
Das folgende Schaubild verdeutlicht diesen Planungsprozess:

16 
 
 
Die Umsetzung der Rahmenplanung und Einzelmaßnahmen wird regelmäßig von 
diversen Einflussfaktoren flankiert. Dies sind unter anderem neu entstehende 
Bedarfe im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, externe 
Finanzierungsmöglichkeiten, stadtteilübergreifende Bedarfe  und/oder vorhandene 
Finanz- und Personalressourcen in der Kinder- und Jugendverwaltung (siehe Kapitel 
8.4). 
Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun 
Bezirksvertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker 
auf eine stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestaltete 
Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien gestützten und 
ressourcenorientierten Leitplanung.  
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

17 
 
Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie 
und werden durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der 
aufwendigen Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt. 
Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, 
welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet (siehe Kapitel 8.4). 
 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung  - Prozessschaubild aus der 
überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024 
 
Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und 
Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und 
entsprechend vorhandener Ressourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge 
gebracht. Auch die Realisierung dieser Maßnahmenkategorien unterliegt regelmäßig 
wenig kalkulierbaren Einwirkfaktoren (siehe Kapitel 8.4).  
Im Sinne struktureller Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind Kinder und 
Jugendliche ausnahmslos immer dann gefragt, wenn es um die G estaltung 
erschlossener Spielflächen geht. Als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt setzen 
sie hier wichtige Impulse bei der Gestaltung ihrer Lebensräume. 
  
6.2 Planungsverständnis  
Die Spielraumplanung dient der Jugendverwaltung als systematischer, politisch  
untermauerter Handlungsleitfaden für die Schaffung von Spielräumen in Köln. Sie 
schafft Transparenz im Verwaltungshandeln nach innen und außen und  setzt 
Investoren gegenüber Maßstäbe hinsichtlich erforderlicher Infrastruktur  im 
Rahmen von Wohnbebauung (Kooperatives Baulandmodell). 
Die Planung, Realisierung und  der Erhalt von Spielräumen erfolgt in einer  
multiprofessionellen und ressortübergreifenden Kooperation zahlreicher 
Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Dies ist insbesondere den

18 
 
regelmäßig erforderlichen Funktions- und Nutzungsüberlagerungen im Rahmen 
von Grün- und Freiraumplanung geschuldet. 
Zum Erhalt der Spielflächen  besteht eine Kooperation mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen . Wartung und Pflege von allen Spielgeräten 
sind hier verankert. Die regelmäßigen professionellen Kontrollen der Spielgeräte  
gewährleisten die Sicherheit beim Spielen. Darüber hinaus ist die U nterhaltung von 
allem, was auf dem Spielplatz wächst , von grundlegender Bedeutung für Kinder und 
Jugendliche. Dazu gehören insbesondere Baumschutzmaßnahmen und die Pflege 
der Spielwiesen und Rasenflächen , aber auch Erhalt und Erneuerung von 
Zufahrten und Einfriedungen.  
Wichtig ist beispielsweise auch die regelmäßige Beschaffung von neuem Sand, 
welcher auch als  Fallschutz unter den Spielgeräten  dient. Dieser verflüchtigt sich im 
Laufe der Zeit durch intensive Spielnutzung und muss angefüllt oder unter Umständen 
erneuert werden. Die langjährige Kooperation der beiden Ämter bei der Unterhaltung 
ermöglicht auch hier ein hohes Maß an Spielsicherheit in Köln. 
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über wesentliche 
Kooperationsstrukturen im Rahmen von Spielraumplanung, Spielraumschaffung 
und Spielraumerhalt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Planung ist ein Schaubild beigefügt, welches ergänzend die einzelnen 
Planungsschritte auf dem Weg zur Umgestaltung oder Neugestaltung einer Spielfläche 
verdeutlicht (siehe Kapitel 12). 
Die enge Kooperation von Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen und 
Landschaftsarchitekt*innen i m Sachgebiet  Kinderinteressen verfolgt ein 
besonders effizientes Modell der Zusammenarbeit und dient der Spielraumschaffung 
Sachgebiet Kinderinteressen
Spielflächenplanung:
Sozialpädagog*innen/
Sozialarbeiter*innen
Landschaftarchitekt*innen 
Verwaltungsinterne Kooperation
Stadtplanung
Grünflächenplanung
Umweltplanung
Verkehrsplanung
Sportentwicklungs-
planung
Politik
Abstimmung mit 
Bezirksvertretungen
Verabschiedung 
Spielraumplanung JHA, 
relevante Gremien, Rat
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
„Spielraumplanung“ in Kooperation  
mit kommunaler Jugendhilfeplanung

19 
 
„aus einer Hand“ . Im Sinne der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist aus 
Sicht des Sachgebietes eine konti nuierliche Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild 
sowie die Entwicklung gemeinsamer Fortbildungsformate erforderlich. 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Planungsverständnis und Planungsgrundlagen 
M 2 Leitbildentwicklung und Qualitätssicherung 
Im Sinne von Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Spielraumplanung und 
Spielraumschaffung ist die Arbeit  an einem gemeinsamen Leitbild und die 
Entwicklung professionsübergreifende r Fortbildungsformate geplant. Dies dient 
auch der Teamfindung und Teamentwicklung auf dem Hintergrund anstehender, 
ruhestandsbedingter personeller Veränderungen im Sachgebiet.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Kontinuierliche, multiprofessionelle Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild für 
das Sachgebiet Kinderinteressen 
2. Erarbeitung eines systematischen, bereichsübergreifenden Fortbildungsplanes 
entlang der Schwerpunkte der vorliegenden Spielraumplanung

20 
 
7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und 
Qualitätskriterien 
 
Planung und Realisierung von bedarfs- und zielgruppengerechten Spielräumen in Köln 
basieren auf entsprechenden pädagogischen Leitlinien und Qualitäts kriterien der 
Kinder- und Jugendverwaltung. Im Folgenden werden die übergreifenden 
Planungsprinzipien vorgestellt. 
 
7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt 
Ungeregeltes, kreatives und zeitvergessenes Spielen ist von großer Bedeutung für die 
kindliche Entwicklung. Spielen bedeutet körperliche Bewegung, Sinneserfahrung , 
Kreativitätsförderung, Erproben von Grenzen und soziale Interaktion. 
Entwicklungspsychologisch betrachtet sind Spielräume daher unerläss lich für eine 
gelingende motorische, emotionale und kognitive sowie die Entwicklung 
sozialer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.  
Der Spiel raum ist der Ort, an dem sich Kinder im öffentlichen 
Raum in einem geschützten Rahmen bewegen können und auf 
welchen sie einen Anspruch zur Inbesitznahme haben. Hier 
können Fantasien, Erfahrungen und Wünsche gelebt und das 
Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt werden.  
Im Spiel lernen Kinder, ihre Leistungsfähigkeit einzuschätzen. 
Herausfordernde Spiel- und Bewegungssituationen erfordern den 
umsichtigen Umgang mit Risiko  und tragen zur kindlichen Motivation und 
Entwicklung bei. Es stellt einen wesentlichen Aspekt des kindlichen Spiels dar, ein 
Gefahrenbewusstsein für unterschiedliche Spielsituationen zu entwickeln und für das 
spätere Leben zu lernen, dass Risiken beherrschbar sind.  
Sowohl Erfolgs- als auch Misserfolgserlebnisse  sind hierbei wichtige Bausteine 
eines gesunden kindlichen Entwicklungsprozesses, wobei körperliche Kompetenz ein 
im Rahmen geistiger oder sozialer Leistungen entstandenes Selbstbewusstsein 
zusätzlich fördert. Der Erwerb der Fähigkeit, zwischen „ich traue mich nicht“ und „ ich 
schaffe das nicht“ zu unterscheiden, ist in diesem Zusammenhang von elementarer 
Bedeutung.  
Durch Erlebnisarmut und geringe körperliche Aktivität entstehen 
Defizite in der motorischen sowie der Persönlichkeitsentwicklung. 
Insbesondere im freien Spiel erleben Kinder Selbstwirksamkeit und 
setzen sich in einen räumlichen sowie sozialen Bezug zu ihrer 
Umwelt und anderen Menschen. Weil insbesondere der 
Bewegungsradius jüngerer Kinder eingeschränkt ist, ist gemäß 
dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ ein dichtes dezentrales, 
flächendeckendes Netz an wohnungsnahen, fußläufig 
erreichbaren klassischen Spielplätzen vorzuhalten, um eine Grundversorgung 
gewährleisten zu können.  
Spielräume 
sind 
Schutzräume 
für Kinder! 
Kinder und 
Jugendliche 
bewegen!

21 
 
Dabei bestehen Spielräume in Köln heute nicht mehr nur aus einzelnen Spielgeräten. 
Vielmehr laden abenteuerliche, fantasievoll gestaltete Spiellandschaften mit 
anspruchsvollen Elementen für unterschiedliche Altersgruppen  zum Klettern, 
Balancieren, Hangeln, Rutschen, Wippen, Drehen und Schaukeln ein. Auch naturnah 
gestaltete Spielplätze  sind für in urbanen Räumen lebende Kinder von hoher 
Bedeutung.  
Im späteren Kindes- beziehungsweise im Jugendalter verlagert sich das Interesse 
vom klassischen Spiel platz zunehmend auf Ballspiel - und Bolzplätze und spezielle 
Bewegungs- sowie Aufenthaltsflächen, welche als  informelle Treffpunkte und zum 
spielerischen Ausüben verschiedener Bewegungsarten  dienen. Beim 
gemeinsamen Fußball, Basketball, Streetball oder Tischtennisspiel werden 
Fähigkeiten wie Teamfähigkeit  und Rücksichtnahme gestärkt. Vorrangig geht es um 
die Freude an Bewegung und soziale Interaktion in der Peer Group  – neben 
Elternhaus, Schule und Verein ein wichtiger Baustein bei der Sozialisierung junger 
Menschen.  
Nicht zuletzt dienen die Spielflächen in den Kölner Veedeln auch der Erholung, dem 
Zusammenkommen und der Kommunikation für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Sie werden gerne  auch von Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und 
Enkelkindern, Kindertagespflegepersonen, Erzieher*innen, Spielplatzpat *innen und 
Bewohner*innen im Quartier genutzt.  
Ein entscheidender Baustein zur 
bedarfsgerechten Planung und Gestaltung ist die 
regelmäßige Weiterentwicklung sowie 
Neuausrichtung unter Berücksichtigung 
richtungsweisender Trends . Die 
Spielraumplanung zielt auf Vielfalt und 
Vereinbarung konkurrierender Interessen  
unterschiedlicher Zielgruppen. Aktuelle 
Fokusthemen sind „Urban Sports“, Naturerleben 
und Wasserspielangebote. 
Aktionsflächen mit „Urban 
Sports“-Angeboten wie 
Skateanlagen, Parkour, Dirt-
Tracks, Calisthenics etc.  
gewinnen in Köln  
zunehmend an Bedeutung.  
Das im Herbst 2023 als 
besonderes Streiflicht der 
Spielraumplanung in die Fachgremien 
eingebrachte Urban Sports -Konzept für die  
Stadt Köln stellt hierzu fest: „Parallel zum organisierten Sport wächst eine Kultur des 
selbstbestimmten Sports, der enormen Z ulauf insbesondere von jungen Menschen 
verzeichnet. Diese informellen Sportarten lassen sich durch Individualität, 
Eigenmotivation, flexible Ausübungszeiten und Ortsunabhängigkeit 
Urban Sports 
Stadt Köln – SessionNet | Urban Sports. - 
Gesamtkonzept (stadt-koeln.de)

22 
 
charakterisieren“18. Das Konzept eröffnet Handlungsoptionen für die Gestaltun g 
zukunftsfähiger Bewegungsangebote im Kontext Urbanisierung  von Sport und 
fließt in zukünftige Maßnahmenplanungen zur Spielraumschaffung ein.  
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt 
M 3 Prüfung Handlungsempfehlungen aus dem Urban Sports -
Konzept für die Stadt Köln 
In enger Abstimmung mit den Bezirken und in Abhängigkeit verfügbarer sollen die 
aus dem Urban Sports -Konzept resultierenden Handlungsempfehlungen auf Ihre 
Umsetzbarkeit im Ra hmen von Spielraumschaffungen überprüft werden. Im Sinne 
von Qualitätssicherung bieten sich themenspezifische Fortbildungen zu den Themen 
Urban Sports , Spiel und Sport im öffentlichen Raum sowie Erstellung 
multifunktionaler Konzepte an. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 
2. Beteiligung von Expert*innen und jugendlichen Nutzer*innen bei der 
Ausgestaltung 
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen  
4. Relevante Fortbildungsformate nutzen 
 
Das Erleben von Natur ist für Kinder und Jugendliche in 
Großstädten von wesentlicher Bedeutung und essenziell für ihre 
gesunde Entwicklung. Ein Naturerlebnisraum sollte ihnen darum 
wichtige Erfahrungen für die Sinne bieten, Erde, Wasser, Luft 
spielerisch erlebbar machen und ein hohes Maß an 
Abenteuer erlauben. Hier bekom men sie die Möglichkeit zum 
direkten Umgang mit Pflanzen und Tieren.  
Gestaltungselemente sind naturnahe Baumaterialien, 
Geländemodellierungen mit vielfältiger Bepflanzung und – 
wenn die Gegebenheiten es zulassen – eine Wasserstelle. Es 
sind naturbelassene Freiräume ohne vorgegebene 
Spielelemente. Hierzu gehört auch der Erhalt der „weißen 
Flecken“ wie Brachen, Brombeerhecken, ungemähte Wiesen 
oder ähnliches, welche Kinder und Jugendliche auch heute 
noch in Köln finden und nutze n. Weitere Teilelemente wie 
Blühstreifen, Spielhügel, Obstbäume, Wasserspielangebote, Findlinge gibt  es bereits 
an vielen Stellen in Köln – und sollten auch zukünftig gesichert werden. 
                                            
18 SessionNet | TOP  Ö 8.4.1: Bedarfsplanung von öffentlichen BMX -, Skate - und Parkour -Anlagen 
(stadt-koeln.de) 
Natur-
erfahrungs-
räume 
Kinder und 
Jugendliche 
wünschen sich 
„wilde Natur“ in 
Köln!

23 
 
Kinder und Jugendliche wollen Natur in ihrer Stadt  erleben. D as haben sie der 
Jugendverwaltung in vielen Gesprächen rund um das Thema Spielen wiederholt 
mitgeteilt. Und si e zeigen viel Engagement im Naturschutz : Samenkugeln 
(„Seedbombs“) basteln, Müll sammeln, Beete betreuen in Kita und Schule, 
Pflanzaktionen etc. 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt 
M 4 Naturerhaltende und ressourcenschonende Gestaltung von 
Spielräumen 
Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der 
naturerhaltenden und ressourcenschonenden Gestaltung von Spielräumen. Hierauf 
aufbauend gehen entsprechende Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit 
den Bezirken.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von naturnahen Spielräumen   
2. Potentialflächen auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen  
4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen 
 
Wasser ermöglicht ein spannendes haptisches Erlebnis und 
vielfältige Sinneserfahrung . Auf einer Spielfläche  hat ein 
Wasserspielangebot immer ein hohes Aufforderungspotential. 
Es fördert Kreativität, soziale Interaktion, Bewegung, bietet eine 
vielfältige spielerische Lernerfahrung und schafft Abkühlung.  
In Köln gibt es aktuell 16 ausgewiesene Wasserspielangebote 
über das gesamte Stadtgebiet verteilt, je nach Stadtbezirk in 
unterschiedlicher Anzahl . Klassische Brunnenanlagen sind keine öffentlichen 
Wasserspielangebote für Kinder und Jugendliche, da hierfür keine Anforderungen an 
entsprechende DIN -Normen vorliegen. Dennoch werden die vielen Bodenfontänen 
oder Brunnenanlagen in d er Stadt oftmals und gerne zum Abkühlen genutzt ( zum 
Beispiel: Harry-Blum-Platz/ Innenstadt, Pariser Platz/ Chorweiler).  
Wasserspiel 
als 
Naturelement

24 
 
Das Spektrum an öffentlichen 
Wasserspielangeboten reicht von der 
einzelnen Wasserpumpe in einer Sandfläche, 
über große Wasserspielanl agen mit 
zahlreichen Wasserrinnen und Matschtischen 
bis hin zu einem einzigartigen „Splash Park“ 
mit einer Gesamtfläche von rund 1.300 
Quadratmetern im Inneren Grüngürtel der 
Kölner Innenstadt (siehe Kapitel 10).  
Allerdings beinhalten diese Spielangebote 
zugleich ein „ beherrschbares 
Gefahrenpotential“, mit dem ein  erhöhter 
Planungs-, sowie Pflege - und 
Wartungsaufwand einhergeht: 
 Die Spielflächen müssen so geplant werden, dass Kleinkinder nicht in Pfützen 
ertrinken oder sich keine krankheitserregenden Keime  im stehenden Gewässer 
bilden beziehungsweise von außen eingetragen werden können. Dies ist auch 
einer der Gründe, warum Retentionsflächen nicht als Wasserspielplätze  
umfunktioniert werden können.  
 Durch Nutzungsintensität, Standortwahl und verschiedene Witterungseinflüsse 
kann eine Spielfläche im Laufe des Betriebes rutschig werden. Die Reinigung des 
Bodenbelags ist je nach Ausgestaltung sehr aufwendig und kann daher nicht 
täglich erfolgen.  
 Unabhängig von der Ausgestaltung und Größe des Wasserspiels bleibt dies ein 
saisonales Spielangebot. In den Wintermonaten werden die Pumpen abgebaut 
und somit außer Betrieb genommen, um Frostschäden an der Technik zu 
vermeiden.  
 Wasserspielangebote verursachen erhöhte Kosten für Unterhaltung 
(Nebenkosten für Wasser und Strom) und Reparatur. 
Es gilt, die hier angedeutete komplexe Thematik in sorgfältige Abwägung  mit 
Planungen für weitere Wasserspielangebote in Köln zu bringen. Wasser ist ein 
besonderes Spielmaterial und sollte Kölner Kindern und Jugendlichen grundsätzlich 
weiterhin an geeignet en Stellen zur Verfügung stehen. Hierbei sind vor allem die 
Standortauswahl und der schonende Umgang mit der wichtigen Ressource 
Wasser von zentraler Bedeutung.  
 
  
Wasserspielplatz Venloer Straße/ Innerer 
Grüngürtel in Neustadt/Nord – Foto: Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

25 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt 
M 5 Gestaltung von Wasserspielflächen 
Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der 
Schaffung von Wasserspielangeboten. Hierauf aufbauend gehen entsprechende 
Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit den Bezirken.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von Wasserangeboten  
2. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen 
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen  
4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen 
 
7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche  
Kinder und Jugendliche sind in ihrem Tagesablauf wesentlich mehr auf Wegen 
unterwegs als auf Spielflächen, etwa auf dem Weg zur Schule oder zum Einkaufen. 
Die Qualität des öffentlichen Raumes muss sich auch an ihnen orientieren, damit 
Wegesysteme und Plätze zum Verweilen einladen. In der Stadt sollen Kinder und 
Jugendliche überall Orte und Dinge vorfinden, die zur lebensweltgerechten 
Aneignung und Betätigung einladen.  
Kinder und Jugendliche zeigen einen ausgeprägten Sinn für Ästhetik und die 
Gestaltungsqualität ihrer Umwelt ist ihnen wichtig. Entsprechend sollten ihnen 
individuelle Gestaltungmöglichkeiten  in Freiräumen eröffnet werden. Auf diese 
Weise wird Kreativität gefördert, Verständnis für Kunst geweckt und insbesondere die 
Identifizierung mit der eigenen Stadt gestärkt.  
Beispiele für von und mit Jugendlichen gestaltete r Kunst im 
öffentlichen Raum sind die im Stadtgebiet verteilten, mit 
großflächigen Graffitis besprayten Wandflächen („Halls of Fame“) 
in Nippes (Geldernstraße ), Chorweiler (Ernstbergstraße), 
Mülheim (Im Bischofsacker) oder Ehrenfeld (Leo-Amann-Park).  
 
   
links: Ernstbergstraße in Köln-Blumenberg, Mitte: Im Bischofsacker in Köln-Mülheim, rechts: Leo -
Amann-Park in Köln-Ehrenfeld – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Kunst und 
Kreativität

26 
 
 
Wiederholt haben Kinder und Jugendliche in Köln auch ihr 
Interesse an Mobilitäts - und Sicherheitsfragen im kommunalen 
Verkehrswesen bekundet, so etwa im Rahmen der stadtweiten 
Jugendbefragung 2018 , des bezirklichen Beteiligungsformates 
„HEY Köln! – Kinder und Jugendliche checken ihr Veedel “  
(2022: Mülheim, 2023: Nippes) 19 sowie des im Jahr 2020 
gestarteten, stadtweiten Strategieprozesses „Sustainable Urban Mobility Plan 
(SUMP)“ (Start 2022) 20. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben sich auch Stadt- und 
Verkehrsplanung am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren , weshalb eine 
frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der zukünftige n 
Gestaltung von Mobilität, Wegenetzen und der Gestaltung öffentlichen Raums geboten 
ist. 
Insbesondere die Wahrnehmung von Jugendlichen im 
öffentlichen Raum ist gesellschaftlich tendenziell eher  von 
einem störenden und defizitären Bild geprägt. Jugendliche 
brauchen attraktive Treffpunkte außerhalb pädagogischer 
Räume, in denen sie ihren Interessen nachgehen können.  
Fehlen diese, kommt es häufig zu Konflikten mit anderen 
Zielgruppen, wenn es um die Aneignung öffentlicher Räume 
geht.  
Bei divergierenden Interessenslagen sowie Beschwerden durch unzureichende 
Sauberkeit, nichtadäquater oder nichtsatzungsgemäßer Nutzung, Straftaten wie 
Drogenmissbrauch oder Vandalismus etc. ist die Jugendverwaltung regelmäßig um 
lösungsorientierte Konfliktmoderation bemüht. Gleichzeitig gilt es, Bürger*innen für 
die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. 
 
7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen 
Aufgrund vielfältiger, oft divergierender Nutzungsbedarfe in der Kölner 
Stadtgesellschaft werden im Rahmen von Spielraumplanung nach Möglichkeit 
Nutzungskonzepte für verschiedene Ziel - und Altersgruppen  integriert. Spiel -, 
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen tragen hier als Orte der Begegnung und 
Kommunikation verschiedener Bevölkerungsgruppen im Wohnumfeld bei.  
Gerade vor dem Hintergrund der stadtweiten Flächenkonkurrenzen und des immer 
knapper werdenden  Freiraums in einer Großstadt bieten Spielräume zunehmend 
multifunktionale Spiel- und Bewegungsformen an (Spielfläche mit Skateranlage, 
Bolzplatz mit Calisthenics-Fläche etc.). Größere Spiel- und Bewegungsflächen bieten 
hier naturgemäß einen größeren Gesta ltungsspielraum als kleinere. 
Multifunktionsgeräte decken vielfältige, altersgruppenspezifische Bedarfe ab. 
                                            
19 Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) 
20 Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan | B eteiligungsportal der Stadt Köln 
(meinungfuer.koeln) 
Der öffentliche 
Raum gehört 
auch Kindern 
und 
Jugendlichen!

27 
 
Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen werden 
offene, kostenfreie, niedrigschwellige, 
pädagogisch begleitete Angebote und Projekte 
von Vereinen, Trägern und Initiativen 
durchgeführt. So bietet beispielsweise das 
mobile Angebot „Rollende Spielplätze - 
Juppi" der Kinder- und Jugendverwaltung zu 
bestimmten Zeiten auf ausgewählten Plätzen 
im gesamten Stadtgebiet niederschwellige , 
freizeitpädagogische Aktivitäten für Kinder und 
Jugendliche an.  
Darüber hinaus führen verschiedene Initiativen 
im gesamtem Stadtgeb iet wie zum Beispiel 
„Poldis Straßenkicker“ 21 oder „KIDsmiling 
e. V.“22 offene Fußballtrainings  für Kinder und Jugendliche auf den öffentlichen 
Bolzplatzflächen durch. Die Fußballtrainings finden ganzjährig zu festen Zeiten statt 
und sind damit eine verlässl iche Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen. 
Neben dem Spaß an Sport und Bewegung vermitteln die Trainer *innen Werte wie 
Fairness, Zusammenhalt und das gewaltfreie Lösen von Konflikten. Die Trainings 
leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit 
Migrations- und Fluchthintergrund. 
Bei knappen Flächen und vielen Nutzungsansprüchen meint 
Multifunktionalität, Synergien zu schaffen und 
ergebnisorientierte Lösungsansätze  hinsichtlich variabler 
Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungszeiten von Flächen zu 
entwickeln. „ Spielen in der Stadt “ ist zum Beispiel auch auf 
zentralen Plätzen, in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten 
Straßen, auf Schulhöfen und in Parks etc. denkbar, wenn  die 
Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen stimmen23.  
Beispiele für multifunktionale, generationsübergreifende Raumnutzungskonzepte 
gibt es auf diversen Spiel - und 
Bewegungsflächen im gesamten Stadtgebiet.  
Hier dienen vor allem Sport-, Fitness - und 
Multifunktionsgeräte einer 
gemeinschaftlichen und gleichzeitig 
zielgruppendifferenzierten Nutzung. 
Bereits 2012 wurde unmittelbar neben dem 
Spielplatz Graseggerstraße in Longerich der 
erste Mehrgenerationenplatz eröffnet. Hier 
können Bürger*innen ab 15 Jahren moderne 
                                            
21 Poldi's Strassenkicker - Kostenloses Bolzplatztraining in Köln (poldisstrassenkicker.de) 
22 Standorte Köln | KIDsmiling e.V. 
23 Projekt „ Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume für 
Kinder, Jugendliche und Erwachsene “: SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als 
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de) 
Platz für 
Angebots-
vielfalt! 
Offenes Fußballtraining Poldi’s 
Straßenkicker in Buchforst – Foto: Christian 
Hedel (5639 - vom 8.9.2022) 
Spielplatz Spielplatz Rixdorfer Straße in 
Köln-Mülheim – Foto: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

28 
 
Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Geräte und Flächen laden zu vielfältigen 
Bewegungsaktivitäten, aber auch zum Treffen und Ve rweilen auf den 
Sitzgelegenheiten ein.  
Im ämterübergreifenden Zusammenspiel hat sich die Idee übergreifender 
Bewegungsräume stadtweit deutlich erweitert, beispielweise im Rahmen des 
Konzeptes „Bewegungsparcours im Kölner Grünen “24. In diesem Zusammenhang 
werden Bürger*innen regelmäßig bei Planung und Verwirklichung neuer Projekte 
beteiligt25.  
Ein gelungenes Beispiel intergenerativer 
Raumschaffung stellt auch das im Sommer 
2021 erfolgte Projekt „ Outdoorparcours 
Weichselring-Langenbergstraße“ in 
Blumenberg/ Chorweiler dar26.  
In einem Beteiligungsverfahren mit Kinder n, 
Jugendlichen, jungen Erwachsenen und 
weiteren Anwohner*innen wurde der als 
öffentliche Grünfläche ausgewiesene Bereich 
zwischen den Ortsteilen Blumenberg und 
Chorweiler-Nord als besonders geeignet zur 
Errichtung eines – ganz nach den Wünschen 
der Beteili gten zu gestaltenden – 
Bewegungsparcours angesehen. Wichtiges 
Auswahlkriterium waren die unmittelbar angrenzenden Spielflächen in Form eines 
Multifunktionsfeldes, einer Skatefläche, eines Spielplatzes mit großer Seilzirkusanlage 
sowie einem Beachvolleyballfeld für Kinder und Jugendliche.  
Auch das „ Kooperative Baulandmodell Köln “ (siehe Kapitel  5) stellt mit der 
verpflichtenden Schaffung von sogenannten „ Kombiflächen“ im Rahmen von 
Bauvorhaben in einer Größe zwischen 44 und 108 Wohneinheiten auf eine integrierte 
Umsetzung von generationenübergreifenden, öffentlich zugänglichen Spiel- und 
Grünflächenbedarfen ab. Die Planung und Ausgestaltung dieser Fläche, die sowohl 
Funktionen einer Grünfläche als auch eines Spielplatzes erfüllen soll, wird 
projektspezifisch zwischen den zuständigen Ämtern abgestimmt.  
Wenn auch zukünftig die Umsetzungsmöglichkeiten solcher 
generationsübergreifenden Vorhaben im Rahmen der Stadt - und 
Spielraumplanung nach Möglichkeit b erücksichtigt werden, wird 
dies in Abwägung mit den hier b enannten Leitlinien zu einer 
kinder- und jugendfreundlichen Gestaltung des Stadtraumes 
erfolgen. Wiederholt stehen hier zu sichernde Güter 
nebeneinander:  
 Die Gestaltung von Spiel -, Bolz - und Bewegungsflächen für Kinder und 
Jugendliche obliegt den sicherheitstechnischen, baulichen Anforderungen für 
                                            
24 Bewegungsparcours im Kölner Grünen - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
25 Projekte mit Bürgerbeteiligung - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
26 Outdoorparcours in Köln-Blumenberg - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Kreative 
Lösungen 
finden! 
Luftbild Outdoorparcours Weichselring -
Langenbergstraße in Köln-Blumenberg – 
Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

29 
 
Spielplätze gemäß jeweils aktuell gültiger DIN -Normen. Die Flächen orientieren 
sich also an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen.  
 Zudem sind reine Kinderspielplätze Schutzräume gemäß  Bundes-
Immissionsschutzgesetz, in denen das Kinderspiel unter ein besonderes 
Toleranzverbot de r Gesellschaft gestellt wird (§  22 Absatz 1a Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (BImSChG) – siehe Kapitel 5). 
 
7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion 
Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) 
gilt auch im Rahmen der Spielraumschaffung das Gebot der Barrierefreiheit : „Der 
Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein 
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
möglich sein […]“. 
Auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem hier vertretenen, pädagogischen 
Selbstverständnis wird in Köln beim Bau von öffentlichen Spiel -, Bewegungs - und 
Aufenthaltsflächen ein umfassender inklusiver Ansatz  verfolgt. Das gemeinsame 
Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist Inklusion. 
Spielräume sind Orte des Mitei nanders – unabhängig von Alter, Geschlecht, 
Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Inklusives 
Spielen bedeutet, allen Kindern gleichzeitig den Zugang zum selben Ort zu 
ermöglichen.  
 
Wie gestaltet sich der inklusive Ansatz in Köln? 
 Beteiligungsverfahren mit behinderten Kindern  sowie Erfahrungen im 
Zusammenspiel mit inklusiven Einrichtungen  haben gezeigt, dass sich die 
Spielinteressen von Kindern mit Behinderungen nicht von denen anderer Kinder 
unterscheiden. Spielflächen sollen daher so beschaffen sein, dass gemeinsames 
Spielen ermöglicht sowie Kontakt und Kooperation aller Kinder – mit und ohne 
Behinderung – gefördert wird. 
 Barrierefreiheit bedeutet sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit  der gesamten 
Spielfläche oder einzel ner Spielzonen als auch eine vielfältige Ausstattung in 
unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden . Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass 
jede*r jedes Spielangebot in gleicher Weise nutzen kann. Unterschiedliche 
Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die At traktivität der Plätze und die 
Herausbildung von Motorik, Risiko - und Selbsteinschätzu ng der Kinder und 
Jugendlichen. 
 Grundsätzlich sind die Entwicklungsphasen bei Kindern sehr unterschiedlich, 
so dass das Erleben der vielfältigen Spielgeräteelemente sowohl für Kinder mit als 
auch ohne Behinderungen in verschiedenen Altersstufen gleichermaßen wichtig 
ist, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken , sich Herausforderungen zu 
stellen und sich so weiter zu entwickeln.

30 
 
 Der inklusive Gedanke beinhaltet auch imme r das gegenseitige Helfen bei der 
Nutzung der Spielgeräte . Es bedarf daher keiner speziellen Spielgeräte, die 
vorrangig von einer Zielgruppe von jungen Menschen mit Behinderung genutzt 
werden können, sondern barrierefreier Zugänge zu den Spielflächen. Das heißt, für 
die Planung und Gestaltung von „Spielplätzen für alle“ sind keine 
Sonderlösungen gefragt, sondern Maßnahmen, die Inklusion fördern. Kinder und 
Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen sowohl eigenständi g als auch 
miteinander spielen. 
 
Bereits jetzt wird bei der Planung von Neubau 
und Neugestaltung von Spielflächen 
berücksichtigt, dass auch einzelne 
Spielgeräte für alle Nutzer*innen 
barrierefrei zugänglich sind, um ein 
gemeinsames Spielen zu ermöglichen.  
Dies gilt nicht nur für das Spielen von Kindern 
und Jugendlichen mit und ohne Behinderung , 
sondern auch von erwachsenen 
Begleitpersonen mit Behinderungen  und 
den Kindern und Jugendlichen.  
Nachfolgend werden drei Beispiele 
inklusiver Spielgeräte schaffung für eine 
gemeinsame Nutzung dargestellt: 
 
 Bei der Umsetzung des öffentlichen Spielplatzes Elisabeth-Schiemann-Weg in 
Köln Müngersdorf wurde bereits 2016 ein inklusiver Ansatz verfolgt. Hier wurde ein 
inklusives Karussell mit barrierefreier Fallschutzfläche umgesetzt. 
 
 Auf dem Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln-Zollstock wurde 
Ende 2023 ein inklusives Spielpodest installiert. Dieses wurde in Kooperation mit 
dem Verein Süsse Zitronen e.  V. sowie Familien aus Zollstock ausgewählt. Es 
besitzt zwei Rampen, einen Sandaufzug und einen Verkaufsstand mit 
verschiedenen haptischen Elementen. 
Spielplatz Elisabeth-Schiemann-Weg in 
Köln-Müngersdorf – Foto: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie 
Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln -Zollstock – Fotos: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

31 
 
 Im Zuge einer Spielwerterhöhung wurden im Januar 2024 auf dem Spielplatz 
Gütergasse in Köln-Zündorf zwei inklusive Spielangebote installiert. Auf kleinster 
Fläche laden taktile Spielgeräte zum gemeinsamen Spiel ein 
 
Planung und Gestaltung inklusiver Spielräume  erfolgen auf 
Basis der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur 
Spielflächenschaffung sowie der zwischen der Kinder - und 
Jugendverwaltung, dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“  
und dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln 
abgestimmten Standards für Planung und Bau ink lusiver 
Plätze. Diese werden gemeinsam kontinuierlich 
weiterentwickelt und der Fachpolitik regelmäßig vorgelegt. Dies 
geschah zuletzt im August 2020.27  
Die Standards in Bezug auf bauliche Ausgestaltungen werden bereits für die 
Planungsphase der Spielraumsc haffung durch die Standards einer partizipativen 
Spielraumplanung ergänzt. Gemäß deren Zielvorgabe ist die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung  die Grundlage jeder 
Spielflächengestaltung. Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass Spielräume in Köln  
bedarfsgerecht gestaltet werden und dem gemeinsamen Spiel von Kindern und 
Jugendlichen mit und ohne Behinderung dienen.  
Für die Legislaturperiode der vorl iegenden Spielraumplanung ist die Erstellung eines 
„Handbuchs zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung  und 
Spielraumschaffung“ geplant. Es soll als Leitlinie in Bezug auf rechtliche, 
technische und pädagogische Aspekte  im Zusammenhang mit dem Bau und d er 
Gestaltung inklusiver Spielflächen dienen.  
Nach Abstimmung mit den im Kontext Inklusion relevanten Ämtern,  weiteren 
Akteur*innen sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, wird diese 
Leitlinie schlußendlich in die Gesamtplanung einfließen (siehe Maßnahme M 7). 
                                            
27 Vgl. Anlage zur Session-Vorlage 3561/2020: Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08-
26 (stadt-koeln.de) 
Aktuelle 
Standards für 
die Spielraum-
planung! 
Spielplatz Gütergasse in Köln-Zündorf vor und nach der Umgestaltung – Foto: Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie

32 
 
Gemäß den Vorgaben der Kölner Behindertenpolitik  wird bei „Neubau und 
Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche [… ] die 
barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und 
Jugendliche und deren Begleitpersonen gewährleistet“.28  
Barrierefreiheit zielt hierbei nicht nur auf Menschen mit motorischen Einschränkungen 
ab, welche auf Mobilitätshil fen oder Rollstühle angewiesen sind. Es geht um alle 
Menschen mit und ohne Behinderungen . So sind natürlich auch  die spezifischen 
Anforderungen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen  
(Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung) , neurodivergente Mensc hen und 
Menschen mit seelischer Behinderung  verstärkt bei der Planung zu 
berücksichtigen.  
Von den mehr als 700 Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln verfügt bereits 
ein überwiegender Teil über mindestens einen Zugang für mobilitätseingeschränkte 
Personen. Auch die Zuwegung zu den verschiedenen Flächen auf einer Spielfläche 
ist zum Großteil gewährleistet.  
Dies ist in Bezug auf barrierefreie Erreichbarkeit einzelner Spielgeräte allerdings nur 
bedingt möglich, da diese überwiegend im Sandbereich mont iert sind. Hier soll in 
Abhängigkeit von vorhandenen Ressourcen sukzessive bei Neugestaltungen die 
Nutzbarkeit bei vorerst einem Spielplatz in jedem Stadtteil durch Belag und 
Leitsystem verbessert werden. 
Der von der Stadt Köln im Rahmen der Spielraumschaffung verfolgte inklusive Ansatz 
wird nachfolgend an einigen Beispielen von in den letzten Jahren neu gestalteter, 
öffentlicher Spiel- und Aktionsflächen sowie eines für die nähere Zukunft geplanten 
Vorhabens verdeutlicht. 
 
Spielplatz Brüsseler Platz in der Innenstadt (Neustadt/Nord) 
 
Die Spielbereiche des unmittelbar neben der Kirche Sankt Michael liegenden 1.209 m² 
großen, stark frequentierten Spielplatzes Brüsseler Platz sind weitgehend mit einem 
                                            
28 Vgl. Handlungskonzept Kölner Behindertenpolitik (stadt-koeln.de), Seite 25 
Inklusiver Spielplatz Brüsseler Platz in Köln-Neustadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie

33 
 
gut befahrbaren Gummibelag ausgestattet, welcher einen barrierefreien Zugang zu 
den Spielgeräten ermöglich t. Der Spielplatz bietet zudem ein große s Spektrum an 
Möglichkeiten für gemeinsames Spielen und soziale Interaktion.  
Die unterschiedliche Farbgebung der Pfosten und Seile bietet Kindern mit einem 
eingeschränkten Sehvermögen eine gute Orientierung. In der Nestschaukel können 
Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam liegend oder sitzend schaukeln. 
 
Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße in Rodenkirchen 
Der im Sürther Feld liegende 2.452 m² große Spielplatz wurde bereits 2016 im Rahmen 
der Planung eines Neubaugebietes hergerichtet. Im Rah men der Beteiligung stellte 
sich heraus, dass in der Anwohnerschaft einige Kinder mit motorischen 
Behinderungen leben, welche auf Rollstühle angewiesen sind. Bei der Planung fanden 
daher Aspekte der Barrierefreiheit besondere Berücksichtigung . Auf breiten, gut 
befahrbaren Wegen sind alle Spielflächen und Spielgeräte gut erreichbar. 
Die Vogelnestschaukel ist auch für Kinder mit  Behinderungen gut geeignet. Eine 
speziell entwickelte Spielkombination, bestehend aus einer Hafenstadt mit Hütten und 
einem Piratenschiff, ist über Rampen zu erreichen. Auf der Wippe können zwei 
Personen hintereinander sitzen, sodass auch Kinder, die nich t in der Lage sind, 
selbständig zu sitzen, wippen können. Die Sandspielgeräte und Netze können von 
Kindern mit und ohne Behinderung gleichermaßen und vor allem gemeinsam genutzt 
werden. 
 
Skateanlage Günter-Kuxdorf-Weg in Höhenberg 
Im Naherholungsgebiet Merheimer Heide befindet sich seit Anfang 2022 der erste 
barrierefreie Skatepark in Köln auf einer Fläche von 870 m². 
Im Sinne einer bedarfsgerechten Planung wurden unter anderem der Deutsche 
Rollstuhl-Sportverband e.  V. sowie Akteure  aus der Wheelchair Motocross -
Szene an der Entwicklung des Planentwurfs beteiligt. Ein besonderer Fokus lag hier 
auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung. 
Inklusiver Spielplatz Sürther Feldallee/  Feldhamsterstraße in Köln-Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

34 
 
Die Anlage gilt als einer der ersten inklusiven Anlagen Deutschlands , wobei die 
Barrierefreiheit sowohl die Zugänglichkeit der Anlage als auch die Nutzbarkeit der 
Skateelemente betrifft. 
 
Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel in Neustadt/Nord 
Im Jahr 2021 w urde auf 1.300 m² ein neuer Wasserspielplatz gebaut, der aufgrund 
seiner zentralen innerstädtischen Lage gut zu erreichen und von allen Seiten 
barrierefrei zugänglich  ist. Rollstuhlfahrer*innen können ungehindert über den 
Plattenbelag auf den fallschutzgedämpften Bodenbelag fahren und erreichen auf diese 
Weise alle Spielelemente. 
Neben Abkühlung bietet der Spielplatz mit seinen unterschiedlichen Spielattraktionen 
allen Kindern und Jugendlichen sensorische und haptische Spielerlebnisse – 
unabhängig von körperlichen Einschränkungen (siehe auch Kapitel 10).  
 
  
Inklusiver Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel in Köln-Neustadt/Nord – Fotos: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie 
 
Inklusive Skateanlage in Köln-Höhenberg – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

35 
 
Ausblick: Spiel-und Bolzplatz Greesberger Straße in Esch/Auweiler  
Der Spiel- und Bolzplatz Greesberger Straße liegt genau zwischen den Stadtvierteln 
Esch und Auweiler auf e inem Acker-/Wiesengelände. Als „Leuchtturmprojekt“ für 
den Bezirk Chorweiler ist hier ein multifunktional und inklusiv gestalteter 
Spielraum geplant. 
Es fanden bereits mehreren Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen 
sowie weiteren Anwohner*innen  in Esch und Auweiler statt. Hieraus resultierend e 
Ergebnisse wurden zwischenzeitlich in die Planung mit aufgenommen. Diese 
beschreibt eine große Spielfläche mit vielen inklusiven Spiel - und 
Aktionselementen, einen angrenzenden, inklusiven Bewegungs - und 
Fitnessparcours sowie einen Bolz- und Basketballplatz mit naher „Chill-Area“ für 
Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Der Spiel - und Bolzplatz ist barrierefrei 
zu erreichen. In der Nähe befinden sich mehrere Parkplätze, von welchen mindestens 
einer in einen Behindertenparkplatz umgewandelt werden soll. 
Die weitere Umsetzung der  Maßnahme ist nach der Beendigung der derzeit 
stattfindenden Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz  durch die 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (geplant 2027/2028) geplant. 
 
 
 
Flächenaufteilung Bolz- und Spielplatz Greesberger Straße in Köln-Esch/Auweiler – Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

36 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Leitlinie Inklusion 
M 6 
Pilotprojekt mit inklusiven Schulen und Förderschulen: 
„Spielplatz und Spielgeräte-Check“ und  
Prototypentwicklung eines inklusiven Spielgerätes 
In Kooperation mit inklusiven Schulen, Förderschulen und inklusiven Einrichtungen 
für Kinder und Jugendliche in Köln soll es Modellprojekte in den einzelnen Bezirken 
geben. Gemeinsam mit den Schüler*innen und Kindern und Jugendlichen mit 
Behinderung als Expert*innen vor Ort, werden Spielflächen im Stadtgebiet 
begangen und Spielgeräte auf inklusive Nutzbarkeit geprüft.  
Die Expert *innen-Checks werden doku mentiert und ausgewertet. Sie werden m it 
Spielgeräteherstellern besprochen und gemeinsam auf die Umsetzbarkeit von 
Änderungswünschen geprüft.  
Nach Möglichkeit wird im Laufe dieses Prozessverlaufs auch ein inklusiver Prototyp 
gemeinsam mit den „Kinder - und Jugend -Expert*innen“ entwickelt und auf eine r 
öffentlichen Spielfläche aufgestellt. 
Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt werden in weitere Spielraumplanungen 
aufgenommen und weiterentwickelt.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Konzeptentwicklung 
2. Vernetzung mit inklusiven Schulen und Institutionen 
3. Im Rahmen eines inklusiven Beteiligungsverfahrens gemeinsame Prüfung von 
Spielflächen und Spielgeräten im Kölner Stadtgebiet mit Dokumentation und 
Auswertung 
4. Als Experten fungieren Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zusammen 
mit dem Fachpersonal der Jugendverwaltung 
5. Gegebenenfalls Änderung einzelner Spielgeräte nach Prüfung der rechtlichen 
und technischen Vorgaben gemäß Wünschen der „Expert*innen“ 
6. Prototyp-Entwicklung eines inklusiven Spielgerätes mit Spielgeräteherstellern 
7. Übernahme der Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung

37 
 
 
Leitlinie Inklusion 
M 7 Erstellung „Handbuch zur Inklusion in der Kölner 
Spielraumplanung und Spielraumschaffung“ 
Ein über technische und gesetzliche Standards hinausgehendes Handbuch dient der 
Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion und beinhaltet 
 Kriterien für eine inklusive Spiel- und Freiraumplanung 
 einen Bewertungskatalog von Spielgeräten in Hinblick auf ihre Eignung für Kinder 
und Jugendliche mit Behinderungen  
 Kriterien für  das Qualitätsmerkmal „Inklusionsqualität“ im Rahmen der 
qualitativen Bewertung von Einzelspielflächen (siehe M 8) 
 Konzepte für mögliche Modellprojekte  
 Vorschläge zur bezirksbezogenen örtlichen Priorisierung und Ausgestaltung von 
inklusiven Spielflächen ( unter anderem Inklusion vorrangig an zentralen 
Spielflächen im Stadtteil, Behinderten -Parkplätze vor zentralen inklusiven 
Plätzen) 
Die Erstellung erfolgt unter Einbindung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik, relevanter Verwaltungsstellen insbes ondere dem Büro der 
Behindertenbeauftragten, inklusiven Institutionen und Akteur*innen sowie – in 
zielgruppengeeigneten Formaten – von Kindern und Jugendlichen mit 
Behinderungen.  
Das Handbuch  dient auch als Handlungsleitlinie für weitere spielraumbezogene  
Stadtentwicklungsplanung. In diesem Zusammenhang bietet sich die Organisation 
stadtinterner Fortbildungen zum Thema Inklusion in Kooperation mit dem Büro der 
Behindertenbeauftragten an. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erarbeitung eines Handbuches zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung 
und Spielraumschaffung  
2. Einbezug beispielgebender Studien und Erfahrungen aus anderen Städten und 
Ländern29 
3. Vernetzung mit relevanten Institutionen, Vereinen sowie anderen Städten zur 
gemeinsamen Weiterentwicklung der Thematik Inklusion im öffentlichen 
Spielraum   
4. Verwaltungsinterne Fortbildungen in Kooperation mit der 
Behindertenbeauftragten  
5. Entwicklung möglicher Modellprojekte 
6. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung 
 
  
                                            
29 Vgl. beispielhaft Inklusion auf Spielplätzen in Studie untersucht | Aktion Mensch (aktion -mensch.de)

38 
 
 
Leitlinie Inklusion 
M 8 Einarbeitung des Merkmals „Inklusionsqualität“ in die Matrix zur 
Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen 
Um der Thematik Inklusion einen gleichberechtigten Stellenwert im Rahmen der 
Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen zu verleihen, wird die aktuelle 
Bewertungsmatrix um das Kriterium „Inklusionsqualität“ erweitert.  
Dieses basiert auf einer systematisier ten Betrachtung der inklusiven Anlage und 
Ausstattung von Einzelspielflächen in Hinblick auf ihren Eignungsgrad für Menschen 
mit Behinderung. 
Im Anschluss erfolgt eine Neubewertung des Rahmenparameters „Qualitätswert“ für 
alle städtischen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erarbeitung einer Check- und Bewertungsliste „Inklusionsqualität“ für 
Einzelspielflächen (Anlage und Ausstattung)  
2. Aufnahme des Bewertungskriteriums „Inklusionsqualität“ in aktuelle Matrix zur 
Qualitätsbewertung der Einzelspielflächen 
3. Qualitative Neubewertung der Einzelspielflächen im gesamten Stadtgebiet 
 
 
7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation  
Auch im Rahmen der Spielraumentwicklung wird dem Recht von 
Kindern und Jugendlichen auf altersentsprechende Beteiligung 
an der Gestaltung ihrer Lebens -, Sozial - und Freiräume  
Rechnung getragen . Kinder und Jugendliche werden mit ihren 
Interessen und Bedürfn issen als Expert*innen ihrer eigenen 
Lebenswelt anerkannt.  
Seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgt die Gestaltung der 
Spielräume in Köln daher grundsätzlich auf der Basis der Ergebnisse einer 
systematischen Zielgruppenbeteiligung . Die aktive Teilnahme von Kindern und 
Jugendlichen am Beteiligungsprozess und die Berücksichtigung ihrer Ideen und 
Wünsche ermöglichen eine bedarfsgerechte Planung und erhöhen die Qualität der 
Planungsvorhaben. Zudem fördert sie die Identifikation der Kinder und 
Jugendlichen mit de n Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen. 30 Das jeweilige 
Beteiligungsformat wird hierbei aus einem breiten Spektrum möglicher Formate für 
jedes Bauvorhaben individuell entwickelt.  
Während der pandemiebedingten Einschränkungen musste n anstelle bewährter  
analoger Verfahren verstärkt digitale Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung 
                                            
30 Vgl. SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Stan dards und Entwicklungen im 
Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de) 
Beteiligungs-
kultur in Köln

39 
 
angewendet werden. Es hat sich gezeigt, dass das unmittelbare Gespräch vor Ort nur 
bedingt zu ersetzen ist , welches sich als geeigneter für einen  lebendigen, direkten, 
offenen und kreativen Austausch erweist.  
Im Rahmen des am 28. April 2023 von der Stadt Köln 
initiierten Fachtags „ Misch MIT! – Kinder- und 
Jugendbeteiligung in Köln “ wurde von teilnehmenden 
Kindern und Jugendlichen  im Teilworkshop 
„Spielraumplanung“ geäußert, dass sie bei einer 
Beteiligung den persönlichen Kontakt bevorzugen, und 
digitale Formate nur begleitend eingesetzt werden 
sollten. Für sie ist es von großer Bedeutung, 
Ansprechpartner*innen für ihre Anliegen  zu kennen, 
die sie in ihren Bedürfnissen nach mehr Bewegung und 
jugendgerechten Rückzugsmöglichkeiten unterstützen.  
Kurz- und mittelfristig sollen die Ergebnisse des Fachtags 
in die Weiterentwicklung der Partizipationsfor mate der 
Spielraumplanung sowie langfristig in das kommunale Gesamtkonzept „Misch MIT!“ 
zur Kinder- und Jugendpartizipation einfließen31. Das Sachgebiet Kinderinteressen 
nimmt aktiv an der Konzeptentwicklung unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen teil.  
 
Strukturelle Partizipation ermöglicht in besonderer Weise 
politische Bildung : „Die Kinder und Jugendlichen erhalten 
während des Beteiligungsprozesses einen unmittelbaren Einblick 
in die kommunalpolitischen Zusammenhänge. Durch ihre 
Mitarbeit und das gemeinsame Entwickeln und Ringen um faire 
Kompromisse und einen Interessensausglei ch wird Demokratie 
für sie praktisch und nachhaltig erlebbar. Das Vertrauen in die 
Demokratie wird gestärkt.“32 
Viele Kinder und Jugendliche nutzen bereits eine breite Beteiligungslandschaft in 
Köln, wobei vielfach Synergien entstehen . Im Rahmen der Kampagne „Hey Köln!“33 
des „ Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln 2021 -2025“ waren 
beispielsweise Kinder und Jugendliche  zum „Veedels -Check“ in den S tadtbezirken 
Mülheim (2022) und Nippes (2023-2024) aufgerufen. In Form analoger sowie digitaler 
„Veedels-Spaziergängen“ haben sie Ideen, Wünsche und 
Verbesserungsvorschläge für ihre Veedel.34 Diese werden nachfolgend von Seiten 
der Stadtverwaltung und weiteren Beteiligten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft – auch im 
Rahmen von Spielraumplanung durch die Jugendverwaltung.  
  
                                            
31 Mitteilung (stadt-koeln.de) 
32 SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für 
Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de) 
33 Hey Köln! - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
34 Vgl. Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) 
Kinder und 
Jugendliche 
strukturell 
beteiligen!

40 
 
Spielräume im Veedels-Check 
 
Die wichtigsten Themen im Rahmen des Veedels -Checks in 
Nippes waren Verkehr, Mobiliar im öffentlichen Raum, 
Sauberkeit, Sicherheit und Stadtgrün . Unter anderem 
erreichte die Stadtverwaltung auch Eingaben zu 
Aufenthalts- und Spielräumen im Bezirk . Im Rahmen der anschließenden 
„Veedelskonferenz Nippes“ im Juni 2024 wurden die benannten Anliegen von vielen 
Akteur*innen im Bezirk näher unter die Lupe genommen.  
Eine engagierte Grup pe von 
Kinder und Jugendlichen aus 
der Kinder- und 
Jugendeinrichtung „Lucky´s 
Haus“ (Stadtteil 
Bilderstöckchen) stellten Ihre 
Fragen und Anregungen zum 
Bolzplatz „Am 
Bilderstöckchen“ unter 
anderem sehr eindrucksvoll mit 
einem Aktionsplakat vor, 
welches dem Sachgebiet 
Kinderinteressen zur weiteren Prüfung überreicht wurde.  
Nach Ablauf des „ 100-Tage-
Countdowns“ wird in einem 
„Re-Check“ geschaut, 
inwiefern 
Umsetzungsmöglichkeiten 
bestehen. Zudem werden die 
Kinder und Jugendlichen 
bestmöglich in den weiteren 
Prozess eingebunden.  
 
 
 
Eine Fortsetzung des Formates in anderen Stadtbezirken ist 
für die Folgejahre gep lant. Hieraus und aus anderen 
Beteiligungsformaten resultierende Ergebnisse könnten 
zukünftig als Indikator „Priorität aufgrund eines konkreten 
(bezirklichen) Beteiligungsergebnisses“  in die 
Systematisierung der Einzelmaßnahmenplanung zur 
Spielraumschaffung einf ließen. Somit hätten  Kinder und 
Jugendliche dann beispielsweise im Rahmen von „HEY Köln“ 
Aktionsplakat zum Bolzplatz Am Bilderstöckchen – Foto: Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Ergebnis: Live Graphic Recording – Pavo Ivković/ djangonaut 
Weiter-
entwicklung  
von Kinder- und 
Jugend-
beteiligung!

41 
 
die Möglichkeit, sich regelmäßig und bereits zu einem frühzeitigen Zeitpunkt in 
spielraumbezogene Stadtplanung einzubringen.  
Derzeit finden umfangreiche und systematische Zielgruppenbeteiligungen vor allem im 
Rahmen der Um - und Neugestaltung von Einzelflächen statt. Insofern würde dieses 
Vorgehen eine richtungsweisende Weiterentwicklung von Partizipation  für die  
kommunale Spielraumplanung bedeuten. 
Bereits jetzt werden Einzelmaßnahmen auf Spielflächen , welche  schon über das 
Sachgebiet Kinderinteressen einem Beteiligungsformat in den Bezirken  zugeführt 
waren, im Rahmen der bezirklichen Maßnahmenplanung vorrangig berücksichtigt 
(siehe Kapitel 8.4).  
 
Spielräume sichtbar machen 
Leider erleben Kinder und Jugendlichen häufig, dass sie an vielen öffentlichen Orten 
unerwünscht sind. Die Geräuschentwicklung von spielenden Kindern und 
Jugendlichen wird teilweise als problematisch oder störend empfunden. Die 
Schaffung geschützter Räume  für diese Zielgruppe bedarf also einer eindeutigen 
Positionierung nach außen – nicht nur im Rahmen einer kinder - und 
jugendfreundlichen Spielraumplanung, sondern auch ganz konkret auf den 
entsprechenden Spielflächen. 
Die unterschiedlichen Spiel -, 
Bewegungs- und 
Aufenthaltsangebote auf den 
öffentlichen Spielflächen richten sich 
an Kinder und Jugendliche von 6 bis 
18 Jahren. Vor Ort wird auf die 
Nutzung der Fläche als Spielfläche 
durch Spielplatzschilder  an den Ein - und Ausgängen 
hingewiesen. Sie illustrieren anhand kinderfreundlicher 
Symbole die auf den Flächen geltenden 
Verhaltensregeln. Gleichzeitig weisen sie die se Flächen 
als eindeutige Schut z- und Bewegungsräume für 
Kinder und Jugendliche aus.  
Die oftmals veralteten Schilder geben dies jedoch nicht 
eindeutig wieder. Vor allem Jugendliche fühlen sich oft 
nicht zur Nutzung angesprochen . Aus diesem Grund 
wurde die Stadtverwaltung im Rahmen des Antrags 
„Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken – 
mehr Mitbestimmung ermöglichen und praktizieren“ im Herbst 2023  beauftragt, 
gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein neues Spielflächenschild für die Stadt 
Köln zu entwickeln. Für diesen partizipativen Prozess wurden 38.000 € zur Verfügung 
gestellt35. 
 
                                            
35 SessionNet | TOP  Ö 5.2.2: RECHTE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN STÄRKREN - MEHR 
MITBESTIMMUNG ERMÖGLICHEN UND PRAKTIZIEREN (stadt-koeln.de) 
Neue 
Spielplatz-
schilder für 
Köln 
Spielplatzschild – Foto: Stadt 
Köln Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

42 
 
Gemeinsam mit dem Verein „junge Stadt Köln e. V.“ wurde 2024 das Projekt „Neue 
Spielplatzschilder für Köln“  ins Lebens gerufen. Unter Berücksichtigung des 
städtischen Corporate Designs werden Kinder und Jugendliche aktiv beim 
Gestaltungsprozess sowie bei der abschließenden Abstimmung  für das neue 
Spielplatzschild beteiligt.  
Ziel der Neuentwicklung ist zum eine n die Zugangserleichterung zu Spielflächen  
durch kinder - und jugendgerechte Ansprache. Zum anderen die stärkere 
Sichtbarmachung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im 
öffentlichen Raum für alle Bürger*innen. Nach Abschluss des Projektes Ende 2024 
ist das sukzessive Austauschen der Spielplatzschilder in Köln vorgesehen. 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Leitlinie Partizipation  
M 9 Strukturelle Verankerung von Beteiligungsergebnissen in 
bezirkliche Einzelmaßnahmenplanungen der Spielraumplanung 
Ergebnisse von Beteiligungsprozessen (unter anderem bezirkliches Format „Hey 
Köln!“) finden zukünftig regelmäßig, frühzeitig und priorisiert Eingang in die 
bezirkliche Einzelmaßnahmenplanung der Spielraumplanung. Dies erfolgt im 
Rahmen des regelmäßigen Controllings der bezirklichen Planungen. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Regelmäßige Evaluation stadtweiter/bezirklicher Beteiligungsergebnisse in 
Bezug auf Folgerungen für die (bezirkliche) Maßnahmenplanung  
2. Regelmäßiges Controlling der (bezirklichen) Spielraumentwicklung 
 
7.6 Klima und Nachhaltigkeit 
Schon heute sind  die Folgen des Klimawandels spürbar – 
insbesondere in den großen Städten. Hiermit verbunden sind 
auch in Köln Wetterextreme und Hitzeperioden. Der Rat der Stadt 
Köln hat 2017 die Resolution zur „ Agenda Nachhaltige 
Entwicklung in Kommunen “ und die hiermit verbundenen 
internationalen Entwicklungsziele als Leitlinien für das 
kommunalpolitische Handeln beschlossen.  2023 wurde der 
Sachstandsbericht „ Voluntary Local Review 2023 Köln – 
Umsetzung der Agenda 2030 und der Globalen Nachhaltigkeitsziel e auf lokaler 
Ebene“ vorgelegt36. 
Hierin wird an vielen Stellen deutlich, in welcher Form die Kölner Spielraumplanung 
auf die angestrebten Nachhaltigkeitsziele – insbesondere in Hinblick auf die 
Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen – einzahlt:  
                                            
36 Voluntary Local Review 2023 Köln (stadt-koeln.de) 
Nachhaltig-
keitsziele 
verfolgen!

43 
 
 mehr Lebensqualität und Verbesserung des Wohnumfelds durch die Bereitstellung 
von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen schaffen 
 Kinder und Jugendliche früh an Umweltthemen heranführen und für Nachhaltigkeit 
sensibilisieren 
 nachhaltige, klimawandelgerechte und naturnahe Spielräumen gestalten  
 gerechte Bildungs- und Teilhabechancen eröffnen  
 Kinder im Rahmen von Partizipation Selbstwirksamkeit erleben lassen – durchaus 
ein stabilisierender Faktor in einem belastenden Szenario. 
 
Im Sinne eines nachhaltigen Zusammenspiels von 
pädagogischen und ökologischen Anforderungen  an 
Spielräume braucht es zukunftsfähige Ideen für das 
klimaangepasste Schaffen von Spielflächen.  
Für eine gesunde Aufenthaltsqualität ist es erforderlich, dass 
diese über ihre eigentliche Spielfunktion hinaus im Einklang mit 
wichtigen ökologischen Fragestellungen und Aspekten der 
Klimaanpassung stehen. Eine ausreichend beschattete und naturnahe Spielfläche 
erhöht die Akzeptanz und Identifikation mit dem Spielraum  auf vielerlei E benen. 
Spielräume bieten in der Stadt Flächen, die sich aufgrund der hohen 
Verdunstungsleistung positiv auf das Mikroklima auswirken und einen gesunden 
Aufenthalt in Hitzesommern ermöglichen.  
Im Rahmen von Spielraumschaffung gilt es deshalb, geeignete Ins trumente zu 
entwickeln, die innerhalb eines  „ökologischen Baukastens“ als zukunftsorientierte 
Lösungen auf Aufgabenstellungen wie biologische Vielfalt, nachhaltigen 
Wasserhaushalt und effektiven Hitzeschutz bei Flächennutzungen in der Großstadt 
fungieren können. Hierzu nachfolgend einige aktuelle Beispiele. 
 
Biologische Vielfalt  
Selbst vermeintlich kleine Maßnahmen wie 
Pflanzflächen, beispielsweise der 
„Schlängelpfad“ am Rathenauplatz, ein 
Bereich mit  heimischen Gräsern, können zu 
einer Verbesserung des Mik roklimas und 
der Biodiversität beitragen. Dieses Element 
ist auf Wunsch von Kindern aus der Stephan-
Lochner-Grundschule in die Planung 
aufgenommen und später umgesetzt worden.  
 
 
 
 
Klimawandel-
anpassung 
Planung des Schlängelpfads (Markierung 
links) am Rathenauplatz in Neustadt/Süd – 
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

44 
 
Wasserretention 
Bei Starkregenereignissen kann es dazu kommen, dass die Kanalisation das Wasser 
nicht mehr vollständig aufnehmen und zeitnah abführen kann. Dies führt dazu, dass 
dieses sich auf bestimmten Straßen oder Plätzen oberirdisch ansammelt und über 
einen längeren Zeitraum langsam absickert oder verdunstet.  
Bei Spielplätzen muss eine solche Situation vermieden werden, da über die Straßen 
oftmals Schmutzwasser (Mikroplastik, Zigaretten, Treibstoffe etc.) mitgeführt wird und 
sich in Sandflächen überträgt. Zudem darf Wasser nicht einstauen, damit hiervon keine 
Gefahr für Kleinkinder ausgehen kann . Infolge von Starkregenereignissen kommt es 
vermehrt zu Schäden an den Spielgeräten, verunreinigten Sandflächen, aufwendiger 
Pflege, langwierigen Instandsetzungsarbeiten oder sogar zeitweisen Sperrungen von 
Spielflächen.  
Für den asphaltierten Bereich des 
Spielplatzes Klingelpützpark  in der Köln er 
Innenstadt ist daher ein Pilotprojekt 
vorgesehen, um eine unterirdische 
Retention zu ermöglichen.  
Studien haben gezeigt, dass bei 
Starkregenereignissen der Klingelpütz und die 
anliegende Kyotostraße in besonderem Maße 
betroffen wären. Die vorhandene 
Entwässerung kann bereits aktuell das 
Niederschlagswasser nicht mehr ausreichend 
abführen. Als Folge sammelt es sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen  
großflächig an.  
Ziel und gleichzeitig Herausforderung ist die Schaffung einer unterirdischen 
Retentionsmöglichkeit, ohne die zukünftige Gestaltbarkeit des Spielraumes am 
Klingelpütz zu beeinflussen.  
Hierfür hat die Kinder - und Jugendverwaltung Rahmenbed ingungen aufgestellt, mit 
den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abgestimmt und eine  entsprechende 
Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie 
wird für Anfang 2025 erwartet.  
 
Kühler Aufenthalt im Klimawandel, Hitze und UV-Schutz  
Über 700 Spielflächen leisten einen Beitrag zur 
Klimawandelanpassung, die das Leben in der Stadt für alle 
lebenswert machen soll . Denn Spielraum ist auch immer 
Freiraum, dessen unversiegelte und bepflanzten Flächen für 
Kühlung und Belüftung sorgen können. 
Die Themen Hitzeinseln, Verschattung und Versiegelung sind 
und werden weiterhin wichtige Themen großstädtischer 
Spielraumplanung und Spielraumschaffung sein . Durch Verschattung wird nicht nur 
ein kühler Aufe nthaltsort geschaffen, sondern auch ein Beitrag zur Gesundheit im 
Kühle Orte 
gegen 
Großstadt-
hitze 
Luftbild Spielplatz Klingelpütz park in 
Altstadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

45 
 
Klimawandel gelegt. So sind neben Hitzeschutz auch UV -Schutzmaßnahmen wichtig 
– beide Aspekte sollten auch in die Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen  
einfließen. 
 
Bodensanierung 
Auch Boden, auf dem gespielt wird, ist zu prüfen.  Auf der 
Grundlage der Prüf-, Maßnahmen - und Vorsorgewerte  für 
Spielflächen gemäß Bundesbodenschutz- und 
Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Bodenqualität im 
Rahmen der Gesundheitsvorsorge vorsorglich sowie 
regelmäßig geprüft. Aus Überschreitungen der Werte können 
Sanierungsmaßnahmen resultieren , falls  erforderlich wird 
Bodenmaterial ausgetauscht.  
Diesbezügliche Gefahrenabwehr ist eine Maßnahme der  Gesundheitsvorsorge 
und stets prioritär zu behandeln – eine Bodensanierung zur Schadstoffminderung 
hat dementsprechend verzögernden  Einfluss auf die Reihenfolge zuvor geplanter 
Maßnahmen.  
Bei Neuanlagen und Neugestaltungen , die immer Bodenbewegungen mit sich 
bringen, werden standardmäßig Bodenproben genommen, um festzustellen, ob der 
Boden eine Schadstoffbelastung aufweist und deponiert werden muss oder als 
sauberer Boden auf der Fläche verbleiben kann. Wichtige Vorhabenpartner sind hier 
das Gesundheitsamt und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. 
Bodenbeläge mit Kunststoff für Ballspielplätze und Bewegungsbereiche bieten eine 
hohe Spielqualität, aber auch die Gefahr von Schadstoffeintrag – im direkten Kontakt 
oder bei der Entsorgung der Materialien. Die Weiterentwicklung geeigneter 
Bodenbeläge ist derzeit hochaktuell, auch in Hinblick auf Haltbarkeit und 
Strapazierfähigkeit. 
 
  
Gesundheit

46 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Klima und Nachhaltigkeit 
M 10 Handlungsleitlinien für nachhaltige Spielraumschaffung  
Das Thema Nachhaltigkeit bestimmt in besonderer Weise zukünftige 
Spielraumschaffung und Spielraumgestaltung. Entsprechende Handlungsleitlinien 
zu ökologischen und klimaangepassten  Anforderungen werden erstellt und in 
Umsetzung gebracht.  
Hierzu können unte r anderem Pilotprojekte zur Verschattung und naturnaher 
Gestaltung bei Neugestaltungen von Spielräumen beitragen. Auf bereits 
vorhandenen Spielflächen bietet sich die Installierung von Kleinprojekten an.  
Die Registrierung von „kühlen Spielplätze“ als kühle Orte in der Großstadt sowie die  
digitale Katalogisierung von Schadstoffbelastungen und deren Sanierungsstand 
werden als prozessunterstützend im Sachgebiet angesehen. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Erstellung von Handlungsleitlinien 
2. Pilotprojekte zu nachhaltigem Spielflächenbau im Rahmen von Neugestaltungen 
3. Kleinprojekte auf vorhandenen Spielflächen 
4. Digitalisierung und Katalogisierung ökologischer Standards  
 
 
7.7 Spielplatzpatenschaften 
Seit mehr als 40 Jahren stellen 
Spielplatzpat*innen in Köln ein 
wichtiges Bindeglied zwischen 
dem Spielplatzgeschehen vor Ort 
und der Verwaltung  dar. Hier  
engagieren sich Privatpersonen, 
Vereine, Schulen, Kitas, 
Unternehmen, Initiativen etc. Spielplatzpat*innen sind 
wichtige Multiplikator*innen. Dies wirkt sich positiv auf 
den Spielplatz, die Nutzer*innen sowie das Umfeld aus. 
Spielplatzpat*innen werden in alle  „ihren“ Spielplatz 
betreffende Planungsprozesse einbezogen  und 
werden regelmäßig zu Informations- und 
Fachaustauschen eingeladen. Darüber hinaus erhalten 
sie vielfältige Unters tützung durch die Kinder - und 
Jugendverwaltung, beispielsweise bei der Veranstaltung 
von Spielplatzfesten.  
 
Spielplatz-
pat*innen 
sind unsere 
Stütze! 
Plakat zum Spielplatzfest  auf 
dem Spielplatz Uferstraße in 
Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie

47 
 
Aktuell werden 346 der öffentlichen Spielflächen durch 
499 Spielplatzpat*innen betreut. Die Kinder - und 
Jugendverwaltung bemüht sich fortwährend um weitere  
Spielplatzpatenschaften in allen Stadtteilen37.  
Interessent*innen können sich an das Sachgebiet 
Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
wenden.  
Bürger*innen-Anliegen in Sachen Sauberkeit, Sicherheit 
und Beschädigungen  auch rund um Kölner Spiel - und 
Bolzplätze können über das Internetportal „Sag‘s uns“ auf 
der Internetseite der Stadt Köln gepostet werden. Die Seite 
dient dazu, die Stadtver waltung über Probleme im Kölner 
Stadtbild zu informieren.38  
 
 
 
 
 
7.8 Öffentlichkeitsarbeit 
Auf den Internetseiten der Stadt Köln zur 
Thematik „Leben in Köln“ gibt es Zugang zu 
Informationen über Ferienangebote und 
Freizeitangebote in der Stadt. Über den Button 
„Spielplätze“ gelangen Interessierte zu einer 
interaktiven Stadtkarte , in der über 700 
Spielflächen nach verschiedenen 
Spielfunktionen (Spielplatz, Spiel und Sport, 
Bolzfläche, sonstige Angebote) und Standort 
gefiltert werden können39. Angezeigt werden die 
einzelnen Spielflächen  mit ihren jeweiligen 
Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangeboten.  
 
                                            
37 Spielplatzpat*innen gesucht! - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
38 Willkommen auf "Sag's uns" | Sag's uns Köln (stadt-koeln.de) 
39 Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Flyer Spielplatzpatenschaft – 
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie  
Interaktive Karte: Spielplätze in Köln  – Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

48 
 
2023 hat das Sachgebiet Kinderinteressen 
eine Social-Media-Kampagne zum Thema 
Beteiligung im Rahmen der Spielraumplanung 
in Zusammenarbeit mit dem Kooperativen 
Kinder- und Jugendbüro  der Stadt Köln 
gestartet.  
Unter anderem wurden zielgruppengerechte 
Erklär-Filme zum besseren Verständnis von 
Prozessen und Beteiligungsmöglichkeiten im 
Rahmen von Spielraumplanung gedreht.  
Kinder-, jugend - und familienfreundliche 
Öffentlichkeitsarbeit in komprimierter Form 
soll zukünftig niedrigsc hwellige Informationen  
rund um das Thema Spielräume sowie 
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und 
Jugendliche liefern.  
 
 
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Öffentlichkeitsarbeit 
M 11 Weiterentwicklung spielraumbezogener Öffentlichkeitsarbeit 
Im Sinne kinder -, jugend - und familienfreundlicher Zugangsmöglichkeiten zu 
Informationen rund um das Thema Spielraumplanung, Einzelspielflächen in Köln 
und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche werden 
zielgruppengerechte und niedrigschwellig e Formate von Öffentlichkeitsarbeit 
entwickelt. 
Kooperationen im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln 
sowie mit dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln bieten sich an. 
Mögliche Verknüpfungen zu den digitalen Kinderstadtplän en der Stadt Köln sollen 
geprüft werden. 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Ideensammlungen zu zielgruppengerechten analogen und digitalen Formaten 
2. Einbezug von (jugendlichen) Expert*innen 
3. Kooperation im Rahmen des Aktionsplans „Kinderfreundliche Kommune Köln“ 
 
  
Social-Media-Kampagne – Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie

49 
 
8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung 
 
8.1 Bedarfsanalyse 
Die Maßnahmenplanung zur Schaffung neuen Spielraumes beziehungsweise zur 
Aufwertung vorhandenen Spielraumes unterliegt einer sorgfältigen Bedarfsprüfung. 
Diese beinhaltet sowohl eine Analyse relevanter Stadtteilmerkmale  
(Bewohner*innenstruktur, Bildungsinfrastruktur, Wohnumfeldbedingungen, 
Spielangebote beziehungsweise Qualitätswert der umliegenden Spielplätze etc.) als 
auch eine Machbarkeitsprüfung durch die Kinder - und Jugendverwaltung 
(Umsetzungsmöglichkeiten, finanzielle und personelle Ressourcen). 
Als grundsätzlicher Handlungsrahmen für die Ausgestaltung der Spielraumlandschaft 
dient die jeweils aktuelle Analyse der Spielraumversorgung  in den Stadtteilen, 
Bezirken sowie der Gesamtstadt. Sie zeigt die jeweilige Bedarfslage hinsichtlich der 
durch die Spielraumplanung festgelegten Rahmenparameter Versorgungswert und 
Qualitätswert.  
 
8.2 Quantitative Spielraumversorgung 
Mit Beschluss der Spielflä chenbedarfsplanung 2018 -2023 durch den Rat der Stadt 
Köln am 18.12.2018 wurde ein  Flächenbedarfswert von zwei Quadratmetern 
öffentlicher Spielfläche je Einwohner*in für die Stadt Köln festgelegt40.  
Wie die Analyse der quantitativen Spielraumversorgung auf Bezirks- und 
Stadtteilebene ausweist, besteht auf Grundlage dieses Zielwertes weiterhin Bedarf 
an öffentlichem Spielraum  (siehe Kapitel  9). Zu erkennen sind zudem  regional 
unterschiedliche Flächenversorgungsgrade. Hier braucht es Lösungsansätze zur 
Gewinnung weiteren öffentlichen Spielraumes. 
Um die Situation lokaler Mindervers orgung nicht zu verschärfen, werden 
Vorhabenträger*innen bei Wohnungsbauvorhaben , die unter die Bedingungen des 
„Kooperativen Baulandmodells Köln“  fallen – in Abhängigkeit von der jeweiligen 
Planvorhabengröße – zur Schaffung hieraus erwachsender Spielfläch enbedarfe 
verpflichtet (siehe Kapitel 5).41  
Temporär für die öffentliche Nutzung zugänglich gemachte Schulhofflächen stellen 
außerhalb der Schul zeiten beziehungsweise schulischen Betreuungszeiten eine 
zusätzliche Ressource zum Spielen, Bewegen und zum Aufenthalt dar, beispielsweise  
im Kölner Projekt „Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- 
und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“42. 
Der Schulhof dient hierbei einer erweiterten Nutzung als Spiel -, Sport - und 
Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit  (werktags nach 
                                            
40 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und 
Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum (stadt-koeln.de) 
41 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
42 SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume 
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de)

50 
 
der Schulzeit, an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien). Zielgruppen sind 
Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem 
erweiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten.  
Erforderlich ist hierfür die gewissenhafte Auslotung verschiedenster Interessen und 
Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten Partner*innen, um über einen 
abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnungen vornehmlich 
schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Perspektivisch kann die zeitlich 
beschränkte Nutzbarkeit von  Schulflächen – gerade auch im Kontext zukünftiger 
stadtplanerischer Vorhaben – in einer wachsenden und verdichteten Stadt weiteren 
Raum- und Nutzungsbedarfen dienen. 
 
8.3 Qualitative Spielraumversorgung  
Zweites wichtiges Handlungsmodul im Rahmen der 
Spielraumplanung und Spielraumgestaltung ist die Schaffung 
qualitativ angemessenen Spielraumes. Neben der Planung und 
Gestaltung neu anzulegender Spielplätze steht die Aufwertung 
der Spielflächen hierbei im Fokus – insbesondere dort, wo keine 
weiteren Gemeinbedarfsflächen zur Schaffung weiteren 
Spielraums vorhanden oder zu erschließen sind. 
Bislang wurde in Bezug auf die qualitative Bewertung der einzelnen Spielflächen der 
Begriff „Spielwert“ verwendet. Da dieser Begriff jedoch auch im Zusammenhang mit 
der Qualitätsbewertung der einzelnen Spielflächen als eines von mehreren Kriterien 
verwendet wird,  wird im Zuge der Spielraumplanung zukünftig der übergreifende 
Begriff „Qualitätswert“ statt „Spielwert“ verwendet. 
Zur Ermittlung der qualitativen Spielraumversorgung legt die Kinder - und 
Jugendverwaltung der Betrachtung der einzelnen Spiel -, Bewegungs - und 
Aufenthaltsflächen ein einheitliches Messinstrument  zugrunde. Die Bewertung 
erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von 
Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen.  
Für die Bewertung der Attraktivität des Sp ielraumes wird zudem regelmäßig geprüft, 
inwieweit das vorhandene Angebot den aktuellen Anforderungen entspricht. Neben 
dem Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen sind auch der Wunsch nach 
Abenteuer und Risiko, Aspekte wie Kreativität, sinnliche Wa hrnehmung, barrierefreie 
Spielmöglichkeiten und Erreichbarkeit ohne Gefährdung durch Verkehr zentrale 
Qualitätskriterien, die bei der Bewertung von wesentlicher Bedeutung sind. 
Im Folgenden werden die Bewertungskategorien sowie ihre wichtigsten Teilaspekte 
aufgezeigt: 
  
Neuer Begriff 
„Qualitäts-
wert“

51 
 
Analysegrundlage für die  
qualitative Bewertung für Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen 
Qualitätswert Hauptkategorie Teilaspekte 
Innerhalb der 
Hauptkategorien 
werden mehrere 
Teilaspekte mit 
Punkten von 0 bis 6 
bewertet. 
 
Zur Ermittlung des 
Gesamtwerts der 
Hauptkategorie wird 
aus den einzelnen 
Teilaspekten ein 
Durchschnittswert 
gebildet. 
Standort  Lage und Erreichbarkeit 
 Art und Dichte der Wohnbebauung im 
Umfeld  
 verkehrssichere Zuwegung für 
Fußgänger oder Fahrradfahrer 
 Immission 
Zustand der 
Spielgeräte und 
Gesamteindruck 
der Fläche 
 baulicher Zustand von Spielgeräten, 
Bodenbelag und Einfriedung etc. 
 Bepflanzung 
 ästhetischer Gesamteindruck 
Multifunktionalität 
der Spiel-, 
Bewegungs- und 
Aufenthaltsflächen 
 Verschiedenartigkeit der Spiel- und 
Funktionsbereiche, zum Beispiel 
Spielen, Sport, Treffpunkt, 
Kommunikation, Verweilen, Rückzug, 
Freiflächen 
 Spielmöglichkeiten und Spielmaterialien 
Erlebniswert für 
Kinder und 
Jugendliche 
 Erlebnisvielfalt 
 Möglichkeiten zur Entwicklung von 
Motorik und sozialer Kompetenz, hierzu 
gehört die erlebnisreiche Gestaltung 
des Spielplatzes, die Ausstattung mit 
aktuellen Spielgeräten, Erlebniswert der 
Ball- und Sportangebote (zeitgemäße 
Platzgestaltung und Ausstattung) 
 Natur- und Sinneserfahrungen 
Bei Sportangeboten: 
 Zeitgemäße Platzgestaltung und 
Ausstattung 
Aufenthaltswert 
für die 
verschiedenen 
Altersgruppen 
 Attraktivität, Kommunikations- und 
Aufenthaltsmöglichkeiten (Lage der 
Spielflächen bei Sonneneinstrahlung, 
Schutz vor Hunden, Begegnungs- und 
Kommunikationsmöglichkeiten für 
Erwachsene etc.)  
 
Um die Qualität aller Spielflächen stadtteilbezogen feststellen zu können, ist es 
erforderlich, auf der Basis der für die einzelnen Spielflächen ermittelten Qualitätswerte 
für jeden einzelnen der 86 Kölner Stadtteile die durchschnittliche Qualität der hier 
vorhandenen Spielflächen zu ermitteln. 
Die in den Kapiteln 9 und 8.4 vorgestellte, aktuelle Analyse der quantitativen und 
qualitativen Spielraum versorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie der

52 
 
Stadtbezirke basiert auf den hier vorgestellten Rahmenparametern 
Versorgungswert und Qualitätswert.  
 
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030 
Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung 
M 12 Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten  
Aus Sicht der Jugendverwaltung ist eine Aktualisierung der im Fachamt 
vorliegenden Bestandslisten als Grundlage für die Bewertung quantitativer und 
qualitativer Spielraumversorgung in den Bezirken und der Gesamtstadt erforderlich. 
Neben der regelmäßig erfolgenden Bereinigung einzelner Flächenwerte ist auch 
eine Überarbeitung der qualitativen Analysegrundlage zur Bewertung der 
Einzelspielflächen vorgesehen.  
Dies basiert einerseits auf der Aufnahme weitere r Bewertungskriterien aus den 
Bereichen Inklusion, Naturerleben und Klimasensibilität in die Bewertungsskala für 
Einzelspielflächen (siehe Kapitel  7). Andererseits sollen ergänzenden Indikatoren 
geprüft werden, die im Laufe der Weiterentwicklung und Modernisierung von Spiel - 
und Bewegungsflächen Einfluss gewinnen. 
Weitere Aufgabe wird die Digitalisierung und Verknüpfung der angewandten 
Analyseinstrumente sein.  
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
      
Projektphasen 
1. Überarbeitung der Analysegrundlage für die qualitative Bewertung für Spiel -, 
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen 
2. Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten des Sachgebietes 
Kinderinteressen 
3. Digitalisierung der Analyseinstrumente  
4. Aktualisierung der Analyse Spielraumversorgung 
 
8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030 
Im Rahmen der Spielraumplanung ist es gut geübte Praxis, dass die in den Bezirken 
geplanten Einzelmaßnahmen zur Spielraumschaffung entlang der bezirklichen 
Bedarfsanalyse mit den Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Planfortschreibung 
abgestimmt werden.  
Auf Grundlage einer detaillierten Bilanzierung der Maßnahmenumsetzung 2018 bis 
Ende 2022 im Zusammenspiel mit dem Wunsch der Bezirke nach realistischen und 
transparenten Planungshorizonten , wurde im Rahmen der aktuellen Planung 
erstmals ein umfangreicher bezirksübergreifender Abstimmungsprozess von der 
Kinder- und Jugendverwaltung initiiert. Der Hintergrund hierz u wird im Folgenden 
skizziert.

53 
 
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2022" wurden insgesamt 281 
Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Wie das 
folgende Schaubild zeigt, wird die Realisierung dieser langfristig geplanten  
Maßnahmen regelmäßig durch zahlreiche Abstimmungsbedarfe und nicht 
planbare Faktoren beeinflusst: 
 
Zudem wurden  die ursprünglich geplanten Maßnahmen im vergangenen 
Planungszeitraum von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert . 
Insgesamt wurden rund 60  % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022 
realisiert. Im selben Zeitraum wurden 325 zusätzliche, erforderliche  und mit den 
Bezirken abgestimmte Maßnahmen umgesetzt.  
Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme gelten im Rahmen der 
Spielraumschaffung und Spielraumbewirts chaftung die folgenden Definitionen für 
anstehende Maßnahmen auf allen Spielflächen:  
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt 
(eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spiel angebotes und Erhöhung 
des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot 
geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu 
einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
Planungsbeteiligungen und Einflussfaktoren im Rahmen von Spielraumschaffung in Köln – 
Prozessschaubild aus der überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024 - 
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

54 
 
Die Maßnahmenbilanz hat gezeigt, dass knapp 70  % aller nicht umgesetzten 
Maßnahmen 2018 -2022 den Kategorien Neugestaltung und Neuanlage  
zuzuordnen sind. Gewichtiger Einwirkfaktor ist hier die jeweils verfügbare 
Personalressource im Sachgebiet Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie – insbesondere in Hinblick auf die hier angesiedelten Mitarbeiter*innen der 
Landschaftsarchitektur. Diese sind im Rahmen von Neugestaltungen und Neuanlagen 
von Spielflächen zwingend einzubeziehen.  
Für diese Maßnahmenkategorien ergibt sich die N otwendigkeit einer zukünftigen, 
bezirksübergreifenden Priorisierung  entlang einer auf Kriterien gestützten und 
ressourcenorientierten Leitplanung . Dies bedeutet ein Abweichen von der  
bisherigen Methodik der Spielraumplanung, der zur Folge jeder Bezirk zuvor partikular 
seine Maßnahmenanforderungen aufgestellt und priorisiert hat.  
Die aktuelle Spielraumplanung wird strategisch so aufgestellt, dass s ie verstärkt auf 
das Ziel einer stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestalteten 
Spielraumversorgung wirkt. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der 
Spielraumversorgung (Richtwert 2  m²/EW in Verbindung mit einem angestrebten 
angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) dienen weiterhin als Leitlinie und 
werden durch geeignete Kriterien für die Priorisierung von Maßnahmen ergänzt. 
In bezirklichen Abstimmungsgesprächen wurden hierfür konsensfähige Kriterien  
erarbeitet, welche eine Maßnahmenpriorisierung auf Basis der im Sachgebiet 
Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorhandenen 
Personalressourcen ermöglicht: 
 
Kriterienfindung zur stadtweiten überbezirklichen Maßnahmenpriorisierung (Beteiligungsergebnis Frühjahr 
2024) – Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

55 
 
Die erarbeiteten Priorisierungskriterien bilden die Grundlage für ein mehrstufiges 
Instrument zur Steuerung der Maßnahmen planungen Neugestaltungen und 
Neuanlagen für den Planungszeitraum ab 2025 in Abhängigkeit von vorhandenen 
Ressourcen.  
 
Vorgeschaltet: Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden 
Da das vorgestellte Verfahren in den laufenden Betrieb eingreift, werden zunächst 
Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden, nach Möglichkeit 
weitergeführt und abgeschlossen.  
 
1. BEDARFSSTUFE I 
 
Anschließend werden in der Bedarfsstufe I alle Flächen betrachtet, die einer 
zwingenden Schadstoffsanierung gemäß Untersuchungsergebnis des Amtes für 
Umwelt- und Verbraucherschutz unterzogen werden müssen. Ebenfalls werden alle 
Maßnahmenplanungen mit bestehendem Gestaltungsbeschluss der 
Bezirksvertretung beziehungsweise mit bereits durchgefüh rtem 
Zielgruppenbeteiligungsformat berücksichtigt. Außerdem sind alle im 
Planungszeitraum bekannten Investorenmaßnahmen, welche prioritär in Umsetzung 
kommen müssen, gelistet.  
 
2. BEDARFSSTUFE II in Verbindung mit BEDARFSSTUFE III 
 
Die Bedarfsstufe II ordnet nun alle 86 Stadtteile indikatorengestützt und 
überbezirklich nach Bedarf. Dabei dienen die grundsätzlichen 
Rahmenbedingungen der Spielraumversorgung (Richtwerte: 2 m²/EW in Verbindung 
mit einem angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) weiterhin als 
Leitindikatoren. Ergänzt werden diese um die Kriterien SGB II-Quote der unter 15 -
Jährigen und Durchschnittliche Wohnfläche (Quadratmeter ) je Person zur Abbildung 
Schadstoff-
sanierung
Sanierung 
Hügel (5-7) 
Investor-
maßnahme
Kinder- 
und Jugend-
beteiligung
Vorliegender 
Gestaltungs-
beschluss der 
BV
Ergebnis 
Stufe I
Stufe I
Qualitäts-
wert
Versorgungs-
wert SGB II u15
Wohnfläche
m²/Person
EW 0<18 Jahre 
in 2028
Bedarfs-
bemessung
Ergebnis 
Stufe II
Stufe II
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

56 
 
der sozialen Lage, sowie um das Kriterium Anzahl der Jugendeinwohner*innen (0 bis 
unter 18 Jahre) in 2028 zur Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung.  
Stufe III 
Qualitative Betrachtung 
(Karten, Gestaltungselemente, 
Inklusion, Hitzeinseln etc.) 
 
Sofern in einem Stadtteil mehrere Maßnahmen angemeldet wurden, erfolgt in 
Bedarfsstufe III eine flächen- und maßnahmenspezifische qualitative 
Betrachtung (zum Beispiel Hitzeinseln, Meinung von Kindern und Jugendlichen, 
Gestaltungsmöglichkeiten) unter Einbezug der f achlichen Einschätzung der Kinder - 
und Jugendverwaltung, um nachvollziehbar zu entscheiden, welche der gewünschten 
Maßnahmenplanungen zuvörderst umgesetzt werden sollten.  
Sobald alle Stadtteile entsprechend der Bedarfsreihenfolge aus Stufe  II einmal 
bearbeitet wurden, erfolgt ein erneuter „ Planungsdurchgang“ auf dieser 
Grundlage. Auf diese Weise kommt es auch in dieser Systematik zur geplanten 
Weiterentwicklung von Spielraum in allen Stadtteilen. 
Insgesamt sind in Abstimmung mit allen Bezirken stadtweit  123 Maßnahmen der 
aufwändigen Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen  für die aktuelle 
Planungslaufzeit geplant. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden ebenfalls weiterhin auf 
jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Kapazitäten und 
Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  in Abst immung mit den Bezirken 
geplant.  
 
Die aus der Anwendung dieses Instrumentes resultierende , detaillierte Aufstellung 
der Einzelmaßnahmenplanung  ab 2025 ist Bestandteil der neun 
bezirksbezogenen Einzelplanungen . Entsprechend der Zuständigkeit der 
Bezirksvertretungen, entscheiden diese über die konkreten 
Einzelmaßnahmenplanungen in ihren jeweiligen Bezirken (siehe Kapitel 6.1). 
  
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

57 
 
9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022 
9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis 
Ende 2022 
Im Rahmen der Spielraumschaffung und Spielraumbewirtschaftung wurden insgesamt 
492 Maßnahmen im Zeitraum 2018 bis 31.12.2022 in der Gesamtstadt vorgenommen 
(2011 bis 06/2018: 417 Einzelmaßnahmen).  
 
Umgesetzt Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022  
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme wird hier zwischen den Kategorien 
Ersatzbeschaffung, Umgestaltung, Neugestaltung und Neuanlage unterschieden: 
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt 
(eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhöhung 
des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot 
geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu 
einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
  
246
167
48
31
Ersatzbeschaffung
Umgestaltung
Neugestaltung
Neuanlage

58 
 
Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022 nach Kategorien  
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023" wurden insgesamt 281 
Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Die geplanten 
Maßnahmen wurden von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert. 
Insgesamt wurden rund 60  % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022 
realisiert. Im selben Zeitraum wurden zudem 325 zusätzliche, erforderlic he und mit 
den Bezirken abgestimmte Maßnahmen unterschiedlicher Kategorien umgesetzt. 
 
Umsetzung geplanter und zusätzlicher Maßnahmen 2018-2022 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
2018 2019 2020 2021 2022
Neuanlage 8 6 6 9 2
Neugestaltung 8 7 9 9 15
Umgestaltung 44 20 36 39 28
Ersatzbeschaffung 59 53 44 44 46
0
20
40
60
80
100
120
167
325
Geplante Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen

59 
 
9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt  
Die Darstellung der Spielraumversorgung erfolgt aus Gründen der Vergleichbarkeit 
zum Stichtag 30.09.2022. Die seit Herbst 2022 erfolgten  Maßnahmenumsetzungen 
sind bezirksbezogen in den Kapiteln 10 bis 10.9 aufgeführt.  
Die Auswertungsgrafiken werden in gleicher Form für die Gesamtstadt und die 
Einzelbezirke dargestellt. Die in der Analyse der Gesamtstadt hinterlegten 
Erläuterungen gelten in gleicher Weise für die Einzelbezirke (Kapitel 10 bis 10.9). 
Mit Stand vom 30.09.2022 stehen in Köln 702 Spiel -, Bewe gungs- und 
Aufenthaltsflächen für unterschiedliche Ziel- und Nutzer*innengruppen zur Verfügung.  
Diese verteilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke: 
 
Anzahl der Spielflächen je Stadtbezirk  
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Insgesamt ist ein Spielflächenzugewinn von rund 20.200 m²  seit 2018 zu 
verzeichnen. Die Versorgungsquote in Bezug auf Spielfläche stieg im 
Planungszeitraum von 57 auf 58 Prozent. 
In Bezug auf die  Entwicklung des Qualitätswertes der Einzelspielflächen wurde 
eine Steigerung um 0,3 von 3,7 auf 4,0 erreicht. Der vorgegebene Zielwert liegt hier 
bei 6,0.  
  
67 70
86
74
65
101
75 76
88
0
25
50
75
100

60 
 
Entwicklung Qualitätswert (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote (in %) 
  
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
  
3,3
3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022

61 
 
Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Qualitätswerte in den Einzelbezirken:  
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtbezirk (Zielwert: 6) 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
  
3,3
3,4
3,6
3,1
3,4
2,9
3,2
3,4
3,2
3,6
3,7
3,5
3,8
3,7
3,3
3,9
3,9
3,6
3,8
3,7
3,7
4,1
4,2
3,5
4,1
4,5
4,3
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
2011 2017 2022

62 
 
Die Entwicklung der Flächenversorgung in den Einzelbezirken  wird durch die 
folgende Grafik verdeutlicht: 
 
Entwicklung Versorgungsquote nach Stadtbezirk (in %) 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
  
48
53
39
67
52
85
85
71
70
48
54
35
63
47
88
76
60
62
46
51
38
71
47
85
67
63
66
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
2011 2017 2022

63 
 
Gemessen am festgelegten Richtwert von zwei Quadratmetern Spielfläche pro 
Einwohner*in, konnte in der Gesamtstadt ein leichter Spielflächenzugewinn pro 
Einwohner*in im Vergleich zu 2018 erreicht werden. Pro Einwohner*in stehen 2022 
1,2 Quadratmeter zur Verfügung (2018: 1,1  Quadratmeter), somit bleibt die 
Flächenversorgung entlang des Bevölkerungswachstums stabil.  
 
Spielfläche pro Einwohner*in je Stadtbezirk (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Damit beträgt die Differenz zwischen der SOLL -Spielfläche und der IST -
Spielfläche in der Gesamtstadt rund 920.000 Quadratmeter. Die folgende Grafik 
verdeutlicht unterschiedliche Flächenfehlbedarfe in den einzelnen Bezirken. Aufgrund 
der unterschiedlichen Einwohner*innenzahlen in den Stadtbezirken gestalten sich die 
Fehlbedarfe in den Einzelbezirken bei gleicher Versorgung pro Kopf unterschiedlich.  
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche je Stadtbezirk (in m²) 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
0,9 1,0
0,8
1,4
0,9
1,7
1,3 1,3 1,3
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-138.885
-110.122
-188.775
-63.663
-124.446
-24.476
-75.044
-91.072 -103.749
-200.000
-150.000
-100.000
-50.000
0

64 
 
Mit Stand vom 31.12.2022 beträgt die Einwohner*innenzahl in der Stadt Köln 
1.092.118. Die folgende Grafik zeigt darüber hinaus die prognostizierte Entwicklung 
der Einwohner*innen je Stadtbezirk  für das Jahr 2028 gemäß der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose 2022 für Köln (Basisvariante)  in Abgleich zum 
Bevölkerungsstand 2022.  Laut Prognose ist insgesamt von einem Wachstum von 
6.607 Einwohner*innen auszugehen.  
 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Zur Darstellung der Spielraumversorgung werden die Rahmenparameter 
quantitative Flächenversorgung und qualitative Gestaltung der 
Einzelspielflächen im folgenden Koordinatensystem  verschnitten. Auf der 
Vertikalachse sind die Bezirke nach dem durchschnittlichen Qualitätswert der 
Spielflächen sortiert (Höchstwert 6,0), auf der Horizontalachse nach dem 
quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 m² je Einwohner*in).  
  
128.432
111.849
153.380
110.072
117.867
83.312
114.798
121.798
150.610
-2.247
+5.036
-480
+2.761
-1.349
+583
+352
-316
+2.267
-20.000 20.000 60.000 100.000 140.000
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

65 
 
Spielraumversorgung Gesamtstadt 
 
Erläueterung: Stadt Köln (58 / 4,0),  
Innenstadt (46 / 3,8); Rodenkirch en (51 / 3,7); Lindenthal  (38 / 3,7); Ehrenfeld  (71 / 4,1);  
Nippes (47 / 4,2); Chorweiler (85 / 3,5); Porz (67 / 4,1); Kalk (63 / 4,5); Mülheim (66 / 4,3)  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage 
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
KÖLN 
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

66 
 
10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen 
 
1. Im Folgenden werden für alle neun  Kölner Stadtb ezirke Einzelanalysen in 
Bezug auf die Maßnahmenumsetzungen 2018 bis 202 2 sowie die 
Versorgungssituation mit Spielraum zum Stichtag 30.09.2022 vorgenommen. 
Zudem werden Besonderheiten und Schwerpunkte in der jeweiligen bezirklichen 
Spielraumschaffung herausgearbeitet. Hierin wird die Vielfalt und Lebendigkeit 
bezirklicher Spielraumschaffung deutlich. 
 
2. Die für den neuen Planungszeitraum  ab 2025 vorgesehenen bezirklichen 
Einzelmaßnahmenplanungen für die Maßnahmenkategorien Neugestaltungen 
und Neuanlagen sind auf Grundlage des in Kapitel  8.4 dargestellten – mit den 
Bezirken im Vorfeld der Planung abgestimmten  – Vorgehens zur 
bezirksübergreifenden Einzelmaßnahmenplanung erstellt worden.  
 
3. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und 
Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und 
entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dri nglichkeiten in 
Planungsreihenfolge gebracht.  
 
4. Die Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren.  
 
 
Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen  unterliegt 
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen 
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.  
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der 
Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten 
Maßnahmenjahre. 
 
Zur besseren Übersichtlichkeit der geplanten Umsetzungsr eihenfolge für die  
Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen  entlang der 
vereinbarten Systematik, erfolgt an dieser Stelle vorab eine Gesamtdarstellung der 
überbezirklichen Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 auf Stadtteilebene: 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
611 Roggendorf/ 
Thenhoven 
Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu 
Interimsschul-
hof

67 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Spielplatz Baugebiet „Südl. 
Baptiststraße“ 
Neuanlage Investor 
203 Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/ 
BV „Sechtemer Block“ 
Neuanlage Beteiligung, 
Investor 
809 Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss 
403 Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung, 
Investor 
706 Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor 
501 Nippes Spielplatz Xantener Straße/ 
Johannes-Giesberts-Park 
Neugestaltung Beschluss 
505 Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/  
An den Kreuzmorgen 
Neugestaltung Beteiligung 
302 Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss 
608 Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor 
401 Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger Güterbahnhof Neuanlage Investor 
Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor 
Spiel- und Bolzplatz Stammstraße/ 
Gutenbergstraße 
Neugestaltung Beschluss  
906 Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/ Sigwinstraße Neugestaltung Beschluss 
105 Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss 
301 Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/ 
Luxemburger Straße 
Neugestaltung Beschluss 
304 Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ 
Geilenkircher Straße 
Neugestaltung Beschluss 
701 Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss 
208 Roden-
kirchen 
Spielplatz Konrad-Adenauer-Straße Neugestaltung Beschluss 
211 Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss 
212 Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im 
Kleingartenpark 
Neuanlage Beteiligung 
708 Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor 
Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor

68 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
609 Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/  
Olof-Palme-Park 
Neugestaltung Beteiligung 
Spielplatz Willi-Suth-Allee/  
Nord Basketballplatz 
Neugestaltung Beschluss 
802 Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung 
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss 
Wippermannstraße Neuanlage Investor 
507 Bilder-
stöckchen 
Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz-
Platz/ Trifelstraße 
Neugestaltung Sanierung 
307 Weiden Spielplatz Schulstraße/ 
Ostlandstraße 
Neugestaltung Beschluss 
901 Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz 
Bachstraße  
Neugestaltung Beschluss 
Bolz- und Basketballplatz 
Rendsburger Platz 
Neugestaltung Beschluss 
Planungsgebiet Cologneo I/ 
Euroforum Nord 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Cologneo II/ 
Euroforum West 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Lindgens-Areal  Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Otto-Langen-
Quartier 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor 
909 Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung 
612 Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor 
801 Humboldt/ 
Gremberg 
Spiel- und Bolzplatz 
Burgenlandstraße 
Neugestaltung Sanierung 
809 Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung 
403 Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung 
805 Ostheim Spiel- und Bolzplatz 
Servatiusstraße/ Uckermarkstraße 
Neugestaltung Sanierung 
706 Porz  Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss 
101 Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung 
608 Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung 
401 Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung 
Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor

69 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor 
105 Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung, 
Sanierung 
Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss 
Spiel- und Bolzplätze Deutzer 
Hafen 
Neuanlage Investor 
907 Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung 
404 Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung 
406 Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-Straße Neugestaltung Sanierung 
705 Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor 
309 Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss 
604 Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung 
607 Esch/ 
Auweiler 
Spiel- und Bolzplatz Greesberger 
Straße 
Neugestaltung Beteiligung 
Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor 
714 Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss 
Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
603 Seeberg ---   1 
213 Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage  2 
609 Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an der 
Polizeiwache  
Neugestaltung  3  Auswahl 
Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung  3  Auswahl 
405 Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung  4  Auswahl 
Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung  4  Auswahl 
703 Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung  5

70 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
802 Kalk Siehe 2. Priorität    6 
507 Bilder-
stöckchen 
Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung  7  Auswahl 
Spielplatz Geldernpark Neugestaltung  7  Auswahl 
205 Zollstock ---    8 
908 Stammheim ---   9 
307 Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung  10 
901 Mülheim Siehe 2. Priorität   11 
909 Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung  12 
804 Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias-Kann-
Pfad 
Neugestaltung  13 
402 Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/ 
Ossendorfer Straße 
Neugestaltung  14 
504 Niehl ---   15 
707 Urbach ---   16 
716 Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung  17 
803 Vingst ---   18 
611 Roggendorf/ 
Thenhoven 
Siehe 1. Priorität   19 
903 Buchheim ---   20 
203 Raderberg Siehe 1. Priorität   21 
102 Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung  22 
612 Worringen Siehe 2. Priorität   23 
801 Humboldt/ 
Gremberg 
Siehe 2. Priorität   24 
303 Lindenthal ---   25 
809 Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung  26 
403 Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung  27  Auswahl 
Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung  27  Auswahl 
805 Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung  28

71 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
706 Porz Siehe 1. und 2. Priorität    29 
501 Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung  30  Auswahl 
Spielplatz Nordpark/  
Amsterdamer Straße 
Neugestaltung  30  Auswahl 
Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage  30  Auswahl 
505 Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet 
Simonskaul 
Neuanlage  31 
709 Grengel ---   32 
101 Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Neugestaltung  33 Auswahl 
Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung  33  Auswahl 
Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung  33  Auswahl 
Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung  33  Auswahl 
Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung  33  Auswahl 
902 Buchforst ---   34 
302 Sülz Siehe 1. Priorität   35 
608 Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Generationenpark Neuanlage  36 
401 Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann-
Park 
Neugestaltung  37 Auswahl 
Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung  37  Auswahl 
Spielplatz Goswin-Peter-Gath-
Straße 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Spiel- und Bolzplatz 
Schönsteinstraße 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Erweiterung BMX-Anlage Takufeld Neugestaltung  37  Auswahl 
704 Gremberg-
hoven 
---   38 
906 Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage  39  Auswahl 
Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung  39  Auswahl 
904 Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage  40

72 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
105 Deutz  Rheinpark  Neugestaltung  41  
201 Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung  42 
301 Klettenberg Siehe 1. Priorität   43 
306 Junkersdorf ---   44 
304 Braunsfeld Siehe 1. Priorität   45 
711 Wahn ---   46 
712 Lind ---   47 
503 Riehl Basketballplatz Amsterdamer 
Straße 
Neuanlage  48  Auswahl 
Skateanlage Unter der Mühlheimer 
Brücke 
Neuanlage  48  Auswahl 
907 Dünnwald Siehe 2. Priorität   49 
404 Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage  50 
701 Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/ 
Wahnheider Straße 
Neuanlage  51 
905 Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung  52  Auswahl 
Fläche in Thielenbruch fehlt laut 
Bürger*innen 
Neuanlage  52  Auswahl 
806 Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne-Schulte-
Straße 
Neugestaltung  53 
104 Neustadt/ 
Nord 
Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung  54  Auswahl 
Peter Dedenbach/ 
Fernsehmeldeturm 
Neugestaltung  54  Auswahl 
206 Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV 
Rondorf Nord-West 
Neuanlage  55  Auswahl 
Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung  55  Auswahl 
208 Roden-
kirchen 
Skatepark Bezirkssportanlage 
Sürther Straße 
Neuanlage  56  Auswahl 
Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage  56  Auswahl

73 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
211 Godorf Siehe 1. Priorität   57 
103 Altstadt/Nord  ---   58 
406 Ossendorf Siehe 2. Priorität   59 
606 Pesch ---   60 
204 Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage  61 
610 Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/  
Otto-Braun-Straße/ Grünzug 
Neugestaltung  62 
705 Eil Siehe 2. Priorität   63 
605 Lindweiler ---   64 
207 Hahnwald ---   65 
202 Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel 
50/ Mertener Straße „Die Welle“ 
Neuanlage  66 
602 Fühlingen ---   67 
309 Widdersdorf Siehe 2. Priorität   68  
506 Longerich ---   69 
604 Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung  70 
710 Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung  71 
502 Mauenheim ---   72 
601 Merkenich ---   73 
807 Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße 
(Otto-Unger-Weg) 
Neuanlage  74 
607 Esch/ 
Auweiler 
Siehe 2. Priorität   75 
702 Westhoven ---   76 
210 Sürth ---   77 
808 Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage  78 
212 Immendorf Siehe 1. Priorität   79 
714 Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung  80 
209 Weiß ---   81

74 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteil-
vergleich  
(1-86, wobei 
1 = höchster 
Bedarf, 86 = 
niedrigster 
Bedarf) 
308 Lövenich ---   82 
305 Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage  83 
715 Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung  84 
708 Elsdorf Siehe 1. Priorität   85 
713 Libur ---   86

75 
 
10.1 Innenstadt  
10.1.1 Spielraumanalyse  
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 67 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 6 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 4 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13 
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz, 
Altstadt/Nord 
Modell Inklusion Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel, 
Neustadt/Nord 
Schulhoföffnung im Modellprojekt Realschule Im Hasental, Deutz  
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk 
(in %) 
  
  
18
14
7
19
9
0
10
20
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/ Nord Neustadt/Nord Deutz
3,3 3,6 3,8
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
48 48 46
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

76 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
  
3,0
3,4
3,3
3,3
3,5
3,7
3,5
3,7
3,4
3,4
3,7
3,8
4,0
3,9
3,6
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
2011 2017 2022
50
36
25
55
88
53
37
29
53
79
53
38
31
51
62
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
2011 2017 2022

77 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 138.885 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
  
1,06
0,76
0,61
1,01
1,23
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz
-25.996
-46.781
-25.852 -28.215
-12.041
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz

78 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 128.432 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
- 2.247 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028 
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
  
27.764
37.803
18.617
28.604
15.644
-1.088
-447
-1.022
-1.038
+1.348
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
1.018
1.644
571
1.183
749
479
813
251
598
357
426
721
224
549
320
458
766
271
553
358
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

79 
 
Spielraumversorgung  
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Innenstadt (46 / 3,8);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage 
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Altstadt/SüdNeustadt/Süd
Altstadt/Nord
Deutz
BEZIRK 
KÖLN
Neustadt/Nord
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

80 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Schnurrgasse Ersatzbeschaffung 2020 
Spiel- und Bolzplatz Buschgasse/  
An der Eiche 
Umgestaltung 2022 
Neustadt/Süd Bolzplatz Holzmarkt Neugestaltung 2018 
Bolzplatz Agrippinaufer Neugestaltung 2019 
Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz 
Nord 
Neugestaltung 2020 
Spielplatz Eifelstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Altstadt/Nord Bolzplatz Hansaplatz  Neugestaltung 2020 
Spielplatz Klingelpütz-Anlage Umgestaltung 2022 
Neustadt/Nord Spielplatz Fernmeldeturm Umgestaltung 2018 
Spielplatz Mediapark Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz Schmalbeinstraße Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Süd Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Hilde Domin Park Umgestaltung 2018 
Spielplatz Brüsseler Platz Neugestaltung 2018 
Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Nord Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Prälat-Otto-Müller Platz Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Kreutzerstraße Neugestaltung 2020 
Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2021 
Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Vogelsanger Straße/ 
Innerer Grüngürtel 
Umgestaltung 2021 
Wasserspielplatz Venloer Straße/ 
Kreutzerstraße/ Innerer Grüngürtel 
Neugestaltung 2021 
Deutz Spielplatz Bebelplatz Umgestaltung 2018 
Spielplatz Reichsplatz Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Suevenstraße Ersatzbeschaffung 2021

81 
 
 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Altstadt/Süd Spielplatz Kartäuserwall Umgestaltung 2023 
Neustadt/Süd Spielplatz Volksgarten Umgestaltung 2023 
Neustadt/Nord Spielplatz Prälat Otto Müller Platz  Ersatzbeschaffung 2024 
Theodor Heuss Ring Ersatzbeschaffung 2023 
Alte Wallgasse Neugestaltung 2022 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Die Innenstadt ist aufgrund der engen Bebauung und hohen Einwohnerdichte 
besonders von Flächenkonkurrenzen betroffen. In den nächsten Jahren sind kaum 
Neuanlagen möglich. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die bestehende Qualität 
der vorhandenen Spielplatzflächen zu halten und weiter auszubauen. Innerhalb des 
letzten Planungszeitraums konnten u. a. folgende Maßnahmen dazu beitragen:  
Der rund 1.300 m² große Wasserspielplatz im inneren Grüngürtel  in Köln -
Neustadt/Nord wurde im Jahr 2020 vollständig saniert. Der Bau einer solchen großen 
Anlage im öffentlichen Raum ist ein Leuchtturmprojekt und beinhaltet viele bauliche 
und unterhaltungstechnische Herausforderungen.  
So wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein „ wasserhygienisches 
Konzept“ entwickelt, um eine maximale Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu 
ermöglichen. Dazu wurde unter dem Fokus ökologischer Effizienz und 
Kostenminimierung eine komplexe Wassertechnik  auf einem speziellen, 
wasserundurchlässigen Bodenbelag mit dämpfenden Eigenschaften installiert . 
Insgesamt wurden 1,5 Kilometer Rohre verlegt über und 40 verschiedene Bodendüsen 
eingebaut.  
Der Platz ist mit seinen bunten Wasserspielattraktionen und dem – wie ein Strandbad 
gestalteten – Kunststoffbelag einzigartig in Köln. Insbesondere an heißen Tagen ist 
die Spielfläche ein überbezirklicher Anziehungspunkt für Familien. Die Gestaltung 
des Wasserspielplatzes ist inklusiv und barrierefrei  und kann mit einem Rollstuhl 
komplett befahren und genutzt werden. 
14
9
7
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

82 
 
Der Betrieb der Fläche ist sehr aufwendig. Um diesen zu gewährleisten, sind alle vier 
Wochen regelmäßige  Trinkwasseruntersuchungen durch ein unabhängiges Labor 
notwendig. Durch die exponierte Lage im öffentlichen Raum und die entsprechende 
Flächengröße ist eine regelmäßige intensive 3-tägige Bodenreinigung notwendig. Die 
technische Anlage wird fernüberwacht, sodass im Störfall eine Fa chfirma den Defekt 
lokalisieren und zeitnah beheben kann (siehe Kapitel 7.1).  
Die hohe Auslastung der Fläche an heißen Tagen und die damit verbundene hohe 
Frequentierung führt zu einem gesteigerten Müllaufkommen. Ebenso ist Vandalismus 
an den Spielskulpturen nicht zu verhindern und führt in regelmäßigen Abständen zu 
nicht unerheblichen Reparaturkosten. 
Die gesamten Betriebskosten für Wasser, Strom und Reinigung sow ie Wartung und 
Reparatur belaufen sich jährlich auf einen fünfstelligen Betrag, abhängig von der 
Witterung und dem damit verbundenen Nutzungsverhalten. Vor diesem Hintergrund 
kann aktuell eine weitere Anlage in dieser Dimension nicht umgesetzt werden. Insofern 
zahlt sich die zentrale Lage des Angebotes in der Innenstadt aus, da sie eine gute 
Nutzungsmöglichkeit für viele Kölner Familien eröffnet. 
 
  
Neugestaltung des Wasserspielplatzes Venloer Straße/  Innerer Grüngürtel (Neustadt/Nord, 2021) – 
Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
Die beiden Spielplätze im Norden und Süden des Rathenauplatzes in Köln -
Neustadt/Süd mussten im Frühjahr 2019 aufgrund von mit Schwermetall belasteten 
oberen Bodenschichten vorsorglich gesperrt werden. In dies em Rahmen wurden 
außerdem vorübergehend alle Spielgeräte demontiert. Da ein Großteil der Spielgeräte 
bereits in die Jahre gekommen war, wurde der Platz nicht nur saniert, sondern 
umfassend neugestaltet.  
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen  erfolgte unter anderem mit Kindern 
aus dem Klassensprecherclub der GGS Stephan -Lochner sowie weiteren 
interessierten Kindern, Jugendlichen und Eltern . Hierbei wurde gemeinsam ein 
vielfältiges und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot für unterschiedliche 
Alters- und Zielgruppen sowie ein beliebter Treffpunkt im Quartier entwickelt. Ein 
besonderer Fokus wurde auf die Schaffung inklusiver Spielmöglichkeiten  gelegt.

83 
 
Dies zeigt sich beispielhaft am unterfahrbaren Wasserspiel - und Trampolinbereich, 
welcher mit Rollstühlen über kleine Rampen auf die Trampolinfläche befahrbar ist.  
 
  
Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz Nord (Neustadt/Süd, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie 
Der Hansaplatz ist der einzige Bolzplatz im Stadtteil Köln-Altstadt/Nord. Durch seine 
Lage im Wallgraben zwischen zwei historischen Stadtmauern  bietet er ein ganz 
besonderes Flair. Aufgrund des maroden und dadurch unattraktiven Zustandes des 
Platzes war eine Sanierung 2020 notwendig.  
Unter intensiver Planung sbeteiligung der Akteur*innen der „Bildungslandschaft 
Altstadt-Nord“ entstanden zwei moderne Bolzplätze  mit kunstrasenartigem 
Teppichvliesbelag, einem Trampolin und ein Calisthenics-Bereich zur Ausübung von 
kräftigenden Eigengewichtsübungen  sowie verschiedene Ruhe- und 
Sitzgelegenheiten. In Verbindung von Urbanität und stadtgeschichtlicher Kulisse wird 
hier einer breiten Zielgruppe Sport und Bewegung inmitten der Kölner Innenstadt 
ermöglicht.  
 
  
Neugestaltung des Bolzplatzes Hansaplatz inklusive Calisthenics-Anlage (Altstadt/Nord, 2020) – Fotos: 
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

84 
 
! Dank der Lukas Podolski Stiftung  sind im Rahmen des Projektes 
„Strassenkicker Courts“ insgesamt fünf Bolzplätze  unterschiedlichster Art und 
Größe seit 2016 in Köln entstanden. Zwei der Plätze befinden sich im Bezirk Innenstadt 
(Altstadt/Süd, Neustadt/Süd). Bei dem Projekt geht es um den Bau von modernen, 
qualitativ hochwertigen Sportanlagen in Köln, die allen Kindern und Jugendlichen 
offenstehen. Von der Wahl der Standorte über den Bau bis zur Bespielung der Plätze 
nach Fertigstellung erfolgt eine enge Kooperation mit der Kölner Kinder - und 
Jugendverwaltung. Nach der Fertigstellung gehen die Plätze in Form einer Spende 
vollständig in den Besitz der Stadt Köln über. 
! Die Fläche Hafenpark/ Festplatz Deutz  steht zeitweise als Spielfläche nicht zur 
Verfügung, da die Fläche im Bedarfsfall für die Deutzer Kirmes und als 
Hochwasserschutzfläche genutzt wird. Entsprechend ist die Fläche nicht als 
Spielfläche ausg ewiesen und im Besitz des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen. 
 
10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse Umgestaltung in Planung 
Neustadt/Süd Spielplatz Ohmstraße Ersatzbeschaffung in Planung 
Spielplatz Quentelstraße Ersatzbeschaffung  
Spielplatz Claudiusstraße/ 
Römerpark 
Ersatzbeschaffung  
Bolzplatz Zugweg Ersatzbeschaffung Sanierung 
Bodenbelag 
Bolzplatz Agrippina Ufer/  
Die Kuhle 
Ersatzbeschaffung Sanierung 
Bodenbelag; in 
Planung 
Spielplatz Trude Herr Park Umgestaltung  
Spielplatz Claudiusstraße/ 
Römerpark 
Umgestaltung Sanierung 
Hügel 
Altstadt/Nord Spielplatz Am Römerturm/ Berlich Umgestaltung  
Spielplatz Ursulaplatz/  
Am Salzmagazin 
Umgestaltung in Planung 
Spielplatz Klingelpütz  Umgestaltung in Planung 
Neustadt/Nord Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung  
Deutz Arminiusstraße Ersatzbeschaffung

85 
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung 
Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung, 
Sanierung 
Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss 
Spiel- und Bolzplätze Deutzer 
Hafen 
Neuanlage Investor 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge: 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung  22 
Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/ 
Mühlenbach 
Neugestaltung  33  Auswahl 
Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung  33  Auswahl

86 
 
Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung  33  Auswahl 
Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung  33 Auswahl 
Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung  33 Auswahl 
Deutz  Rheinpark  Neugestaltung  41  
Neustadt/Nord Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung  54 Auswahl 
Peter Dedenbach/ 
Fernsehmeldeturm 
Neugestaltung  54 Auswahl 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren.  
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch d ie Kinder und Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete der 
Innenstadt zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Deutzer Hafen 
 Parkstadt Süd 
 
Deutzer Hafen 
Der Deutzer Hafen  ist das größte und derzeit wichtigstes Baugebiet  in der 
Innenstadt. Im Zuge der Errichtung einer Wohnbebauung mit aktuell 3.000 geplanten 
Wohneinheiten sind in dem Bauprojekt gemäß Spielraumplanung rund 13.800  m² 
öffentliche Spielplatzfläche vorgesehen. Über das gesamte Areal entstehen mehrere 
Parkflächen mit entsprechenden altersgerechten Spielräumen für Kinder und 
Jugendliche. In diesem Zuge haben bereits erste Beteiligungsformate mit Kindern- 
und Jugendlichen im Rahmen des regelmäßigen Hafentages stattgefunden.  
Ein Leuchtturmprojekt im Sinne der Spielraumschaffung stellt in diesem Rahmen die 
alte Halle Steil dar. In der Holzhalle soll zukünftig ein überdachter, multifunktionaler 
Spielraum für Kinder und Jugendliche entstehen. Hierbei soll en neben einer 
Skatefläche verschiedene weitere Spiel - und Bewegungsangebote realisiert werden. 
Weiterhin ist vorgesehen, vor der Holzhalle den ersten Bolzplatz im Stadtteil Deutz 
zu bauen, um den rechtsrheinischen Bedarf an einer Bolzplatzfläche zu decken. So 
wird den Kindern und Jugendlichen ein „Kicken“ in der besonderen Lage am Rhein mit 
Blick auf den Kölner Dom ermöglicht.

87 
 
10.2 Rodenkirchen 
10.2.1 Spielraumanalyse  
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 70 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 1 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 16 
Modell Multifunktional Spielplatz Vorgebirgsplatz, Zollstock 
Modell Inklusion Spielplatz Sürther Feldallee/ 
Feldhamsterstraße, Rodenkirchen 
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Godorfer Hauptstraße, Godorf 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk 
(in %) 
  
  
3
6
1
7
10 9
0
8
4
10
3 3
6
0
10
20
3,4 3,7 3,7
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
53 54 51
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

88 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
* geänderte Zuordnung 2022 
2,3
3,1
2,8
3,5
3,3
3,7
3,1
3,3
3,9
4,0
3,1
4,1
3,6
2,8
3,2
2,8
3,9
3,6
3,7
5,2
3,5
3,9
4,0
3,7
4,0
3,6
2,8
3,9
3,4
3,6
3,5
3,8
3,8
3,9
4,1
3,7
4,0
3,6
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald*
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
2011 2017 2022

89 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
* geänderte Zuordnung 2022 
30
34
38
24
37
70
100
43
61
86
68
291
33
27
28
34
52
42
69
101
48
59
74
62
285
40
23
39
27
65
41
69
59
60
76
74
141
40
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald*
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
2011 2017 2022

90 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,0 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 110.122 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Statteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
   
0,5
0,8
0,5
1,3
0,8
1,4
0,0
1,2 1,2
1,5 1,5
2,8
0,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-17.152
-8.781
-9.750
-3.402
-27.713
-5.791
-4.056
-14.453
-4.773
-5.325
-1.399
1.752
-9.279
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

91 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 111.849 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
+ 5.036 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
  
11.161
7.200
6.676
4.909
23.327
9.293
2.028
17.732
5.923
11.033
2.657
2.121
7.789
-1.183
+1.377
+679
-79
+138
+3.453
+10
+1.308
-150
-214
+16
-45
-274
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

92 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 – Basisvariante) 
 
  
525
568
441
250
1.167
978
95
1.112
274
544
182
149
529
326
340
264
183
661
577
83
760
221
414
129
100
363
314
307
234
207
645
525
93
716
265
419
117
110
399
323
287
233
181
661
506
87
735
276
480
119
81
401
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

93 
 
Spielraumversorgung  
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Rodenkirchen (51 / 3,7);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);  
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
  
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald (0,0)
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf 
(144,2)
Meschenich
BEZIRK 
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

94 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Bayenthal Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung 2018 
Spielplatz Mathiaskirchplatz Ersatzbeschaffung 2021 
Marienburg Gaedestraße (West und Ost) Neuanlage  2018 
Spielplatz Reiterstaffelplatz-West Neuanlage  2018 
Spielplatz Reiterstaffelplatz-Ost Neuanlage  2018 
Spielplatz Am Südpark Umgestaltung 2022 
Raderberg Spiel- und Bolzplatz 
Rheinsteinstraße 
Ersatzbeschaffung 2022 
Raderthal Bolzplatz Weilerswister Straße-West Umgestaltung 2018 
Zollstock Spielplatz Kreuznacher Straße/ 
Vorgebirgspark 
Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Neuenahrer Straße/ 
Vorgebirgspark 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz Schwalbacher Straße/ 
Vorgebirgspark 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Rosenzweigweg Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Vorgebirgsplatz Neugestaltung 2022 
Rondorf Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Sperberweg Umgestaltung 2018 
Bolzplatz Kapellenstraße/  
Bödinger Hof 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Weißdornweg Neuanlage 2020 
Spielplatz Waldkauzweg/ 
Reiherstraße 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Adlerstraß/ Reiherstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung 2022 
Rodenkirchen Spielplatz Uferstraße Umgestaltung 2018 
Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/ 
Siegstraße 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Sürther Feldallee/ 
Feldhamsterstraße 
Neuanlage 2018 
Weiß Spiel- und Bolzplatz Zum 
Hedelsberg/ Im Salzgrund 
Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2022 
Sürth Spielplatz Heinrich-Erpenbach-
Straße 
Umgestaltung 2019 
Spiel- und Bolzplatz Rheinaustraße Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2021 
Streetballfeld Am Feldrain Neuanlage 2021

95 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz Kornradenweg Umgestaltung 2022 
Spiel- und Bolzplatz Rotdornallee Ersatzbeschaffung 2022 
Meschenich Spielplatz Teutonenstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs-
Straße 
Ersatzbeschaffung 2018 
Bolzplatz Zaunhofstraße Umgestaltung 2021 
Spielplatz Alte Kölnstraße Neugestaltung 2022 
  
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Raderberg Bolz- und Streetballplatz Pionierpark  Neuanlage 2023 
Raderthal Spielplatz Markusplatz Umgestaltung 2024 
Spielplatz Oedekovener Straße/ 
Uedorfer Straße 
Umgestaltung 2024 
Zollstock Spielplatz Neuenahrer Straße 
(Vorgebirgspark) 
Umgestaltung 2023 
Rodenkirchen Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/ 
Siegstraße 
Umgestaltung 2023 
Weiß Bolzplatz Zum Hedelsberg/  
Im Salzgrund 
Neugestaltung 2024 
Godorf Spielplatz Godorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2023 
Immendorf Spielplatz Wiechertstraße Umgestaltung 2023 
Meschenich Spielplatz Am Magerhof Umgestaltung 2024 
Spielplatz Klosterstraße Umgestaltung 2024 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
15
12
2
6
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

96 
 
Im Bezirk Rodenkirchen wurden im Bezirksvergleich die meisten Neuanlagen  
innerhalb des vergangenen Planungszeitraums umgesetzt. Darüber hinaus wurden 
folgende zwei Neugestaltungen durchgeführt und so die Spielqualität trotz 
flächenmäßigen Versorgungsrückgangs sichergestellt:  
Der Spielplatz Vorgebirgsplatz in Köln-Zollstock wurde als Investorenmaßnahme 
komplett neugestaltet. Die Planung fand auf Grundlage der Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen aus dem direkten Wohnumfeld in  Zusammenarbeit mit dem 
nahegelegenen Jugendzentrum EICHI des Jugendhilfeträgers JugZ statt. 
Neben e inem Tischtennistisch mit einer Spielfläche in Turnierqualität  und einer 
Calisthenics-Anlage, steht hier außerdem Kölns erster Outdoorkickertisch . 
Darüber hinaus verfügt der Spielplatz als Hauptattraktion über eine spannende, weit 
verzweigte Kletteranlage und Röhrenrutsche. So bietet der Platz 
generationenübergreifende Spielmöglichkeiten und Angebote  für eine breite 
Nutzer*innenschaft. 
 
  
Neugestaltung Spielplatz Vorgebirgsplatz (Zollstock, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
 
Der Spielplatz Alte Kölnerstraße in Köln-Meschenich liegt zentral im Ortskern von 
Alt-Meschenich. Ein Großteil der Spielgeräte musste aus Gründen der 
Verkehrssicherheit abgebaut werden. Der marode und unattraktive Zustand des 
Platzes führte zu unerwünschten Nutzungen und gleichzeitig zu Unmut der 
Anwohner*innen.  
Im Rahmen der Neugestaltung der Fläche erfolgte ein Beteiligungsverfahren mit 
Kindern und Jugendlichen aus dem nahegelegenen Kinder- und Jugendzentrum 
Meschenich des Jugendhilfeträgers JugZ und der Gemeinschaftsgrundschule IM 
Süden aus dem umliegenden Sozialraum. Der Spielplatz sollte wieder zu einem 
einladenden Ort werden, der Impulse für gemeinsames Spiel bietet.  
Entstanden ist unter anderem eine Zirkusmanege als ze ntraler Mittelpunkt  der 
Anlage. Hier lädt ein Großspielgerät im  Zirkuslook zum Klettern, Rutschen und 
Verweilen ein und lässt viel Raum für Phantasiespiele.

97 
 
Die Neugestaltung des Spielplatzes ist Teil des Programms  „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ 43 und wurde aus  Mitteln des Europäischen Fonds für regionale 
Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes 
Nordrhein-Westfalen sowie Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert.  
 
  
Neugestaltung des Spielplatzes Alte Kölnstraße (Meschenich, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
 
! Die Nutzung des Bolzplatzes Weilerswister Straße in Raderthal ist nur durch einen 
Schließdienst weiterhin möglich . Dieser wird derzeit von der Spielplatzpatin 
übernommen. Seit 1988 zwingt ein außergerichtlicher Vergleich  die Stadt den 
Bolzplatz aus Lärmschutzgründen zur Mittagszeit und in den frühen Abendstunden 
abzuschließen (Schließzeiten: 13-15 Uhr und Sommerzeit: 20 -9 Uhr; Winterzeit: 18-
9 Uhr). 
! In Bayenthal exi stieren besonders viele wohnortnahe private Spielflächen  für 
Kleinkinder. Diese Flächen sind zwar für alle Bürger*innen öffentlich zugänglich, 
werden jedoch nicht von der Stadt betreut und gepflegt, da sie nicht im Besitz der Stadt 
sind.44  
  
                                            
43 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
44 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de)

98 
 
10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Ersatzbeschaffung  
Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung  
Raderberg Spielplatz Rheinsteinstraße Umgestaltung  
Raderthal Spielplatz Impekovener Straße Umgestaltung  
Zollstock Spielplatz Rosenzweigweg Umgestaltung  
Spielplatz Homburger Straße 
Vorgebirgspark 
Umgestaltung  
Rondorf Spielplatz Sperberweg Ersatzbeschaffung  
Weiß Spielplatz Auf der Ruhr Umgestaltung  
Spielplatz Zum Hedelsberg/ Im 
Salzgrund 
Ersatzbeschaffung  
Meschenich Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs-
Straße 
Ersatzbeschaffung  
Spielplatz Am Magerhof Ersatzbeschaffung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.

99 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Adenauer-
Straße 
Neugestaltung Beschluss 
Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/ 
BV "Sechtemer Block" 
Neuanlage Beteiligung, 
Investor 
Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss 
Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im 
Kleingartenpark 
Neuanlage Beteiligung 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage  2 
Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung  42 
bezirks-
übergreifende 
Bedeutung 
Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV 
Rondorf Nord-West 
Neuanlage  55  Auswahl 
Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung  55  Auswahl 
Rodenkirchen Skatepark Bezirkssportanlage 
Sürther Straße 
Neuanlage  56  Auswahl 
Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage  56  Auswahl 
Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage  61 
Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel 
50/ Mertener Straße „Die Welle“ 
Neuanlage  66 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in  Kapitel 8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche

100 
 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in 
Rodenkirchen zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Parkstadt Süd 
 Kalscheuerer Weg in Zollstock 
 Rondorf Nord West in Rondorf 
 Mertener Straße (ehemals Deutsche Welle) in Marienburg 
 
Parkstadt Süd 
Die Parkstadt Süd ist mit rund 3.300 geplanten Wohneinheiten das zurzeit größte und 
bezirksverbindende Baugebiet. Hiermit wird der innere Grüngürtel vollendet. Neben 
zahlreichen Flächen für die Gewerbe - und Büronutzung, Schulflächen, 
Kindertageseinrichtungen und weitläufigen Grünflächen sind diverse, altersgerechte 
Spielräume für Kinder und Jugendliche geplant.  
In der Planung verankert ist ein schulnahgelegener Bolz- und Streetballplatz . 
Zudem ist ein Wasserspielplatz vorgesehen. Eine Zielgruppenbeteiligung ist bei allen 
Spielraumplanungen obligatorisch. 
Bereits im Spätsommer 2022 wurde der Pionierpark am Bischofsweg/ 
Vorgebirgsstraße als erstes Teilprojekt der Parkstadt Süd mit einer Streetball- und 
Bolzplatzfläche für Kinder und Jugendliche fertiggestellt. Mit Baubeginn im Juni 2024 
entsteht aktuell hieran angrenzend der Sportpionierpark. D urch diesen wird eine 
durchgängige Grünflächenverbindung bis zur Bonner Straße als Übergang in die 
Kölner Innenstadt geschlossen. 
 
Das Planungsgebiet der Parkstadt Süd – Graphik: RMP Stefan Lenzen

101 
 
10.3 Lindenthal 
10.3.1 Spielraumanalyse 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 86 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 5 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13 
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg, 
Müngersdorf  
Modell Inklusion Elisabeth-Schiemann-Weg, Müngersdorf 
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Kirchweg, Junkersdorf 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
  
4
16
10
5 4
9 10
16
12
0
10
20
3,6 3,5 3,7
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
39 35 38
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

102 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
  
3,6
4,0
3,8
4,0
3,6
3,4
3,3
3,1
3,7
3,4
3,8
3,4
3,2
4,1
3,4
3,5
3,1
3,8
3,4
3,9
3,4
3,5
4,9
3,4
3,5
3,8
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
2011 2017 2022

103 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
  
18
38
22
32
63
15
32
108
94
20
35
22
28
44
22
30
97
57
20
35
23
23
46
36
27
99
88
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
2011 2017 2022

104 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,8 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 188.775 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
0,4
0,7
0,5 0,5
0,9
0,7
0,5
2,0
1,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-16.807
-48.166 -47.331
-18.915
-8.955
-19.606
-25.898
-109 -2.988
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

105 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 153.380 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
- 480 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
 
  
10.476
36.851
30.725
12.362
8.305
15.301
17.795
9.167
12.398
-70
-582
-411
+323
+404
-202
-600
+26
+632
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

106 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
 
  
554
1.836
1.574
749
405
833
910
514
794
343
1.016
782
390
271
569
588
368
600
325
945
747
358
301
554
606
393
784
349
951
727
348
312
600
580
403
856
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

107 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Lindenthal (38 / 3,7);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); 
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
BEZIRK 
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

108 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Süd/ 
Siebengebirgsallee 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Geisbergstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2020 
Sülz Spielplatz Asbergplatz  Umgestaltung 2018 
Bolzplatz Münstereifeler Straße/ 
Sülzburgstraße 
Umgestaltung  2020 
Bolzplatz De-Noel-Platz Umgestaltung  2018 
Spielplatz De-Noel-Platz Umgestaltung  2020 
Spielplatz Linzer Straße/ 
Düstemichstraße  
Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Nikolausplatz  Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Rankestraße/ Curtiusstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Hochwaldstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Euskirchener Straße/ 
Hollerather Straße 
Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2022 
Spielpatz Euskichener Straße Umgestaltung 2022 
Spielplatz Auerbachplatz Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Manderscheider Platz Ersatzbeschaffung 2019 
Lindenthal Spielplatz Dürener Straße/ 
Stadtwaldgürtel 
Umgestaltung 2019 
Spielplatz Lindenthalgürtel/  
Hans-A.-Müllerheim-Park 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Brucknerstraße/ Karl-
Schwering-Platz  
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Mommsenstraße/ Gleueler 
Straße 
Ersatzbeschaffung  2019 
Spielplatz Stadtwald (Wildpark) Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Lortzingplatz Ersatzbeschaffung 2020 
Braunsfeld Spielplatz Geilenkircher Straße/ 
Paulistraße 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Pauliplatz Umgestaltung 2019 
Spielplatz Alsdorfer Straße Ersatzbeschaffung 2019

109 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz Losheimer Straße/ 
Echternacher Straße 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Clarenbachplatz  Neuanlage  2021 
Müngersdorf Spielplatz Manstedter Weg Neugestaltung  2021 
Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung 2019 
Junkersdorf Spielplatz Blumenalleen (Ginsterweg) Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Regina-Isecke-Straße/ 
Ludwig-Jahn-Straße/ Egelspfad 
Neuanlage 2019 
Spielplatz Vogelsanger Platz Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung 2019 
Spielplatz Willi-Lauf-Allee Umgestaltung 2019 
Weiden Bolzplatz Stormstraße/ Ludwig-Jahn-
Straße 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Kronstädter Straße/ 
Innenbereich 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Schillerstraße/ Arndtstraße Umgestaltung 2019 
Spielplatz Erkelenzhofweg Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Freiburger Straße/ 
Potsdamer Straße 
Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Kapellenhofweg Ersatzbeschaffung 2019 
Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef-
Straße/ Paulipark 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz St.-Georg-Straße Neugestaltung 2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Dukatenweg/ Groschenweg Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Fuchsweg Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Lahnstraße/ Rurseeallee Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Otterweg Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz An der Ronne-Süd  Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2021

110 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz An der Ronne-Nord Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Mittelweg/ Nerzweg  Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2020 
Spielplatz Wupperstraße-Süd Neugestaltung 2021 
Widdersdorf Spielplatz Bethlehem-Platz Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Feldhasenweg Neuanlage  2019 
Spielplatz Iltisweg Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spiel- und Bolzplatz Neue Sandkaul Umgestaltung 2018 
Spielplatz Am Arpelkreuz/ Englischer 
Garten 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Im Buschfelde Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2019 
Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Umgestaltung 2019 
Umgestaltung 2020 
  
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark  Ersatzbeschaffung 2022 
Sülz Spielplatz Sülzburgstraße Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Münstereifeler Platz Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Asbergplatz Ersatzbeschaffung 2022 
Rudolf-Amelunxen-Straße/ 
Weißhausstraße 
Umgestaltung 2023 
46
27
33
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

111 
 
Nikolausplatz Ersatzbeschaffung 2024 
Lindenthal Spielplatz Lindenthalgürtel/ Hans-
A.-Müllerheim-Park 
Ersatzbeschaffung 2022 
Müngersdorf Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Ersatzbeschaffung 2022 
Kämpchensweg Umgestaltung 2022 
Ersatzbeschaffung 2022 
Junkersdorf Blumenallee/ Ginsterweg Umgestaltung 2023 
Kaserne Haelen-Süd/ Hans-Katzer-
Straße 
Umgestaltung 2024 
Kaserne Haelen-Nord/ Von-Nell-
Breuning-Straße 
Ersatzbeschaffung 2024 
Weiden Kronstädter Straße/ Grünzug Ersatzbeschaffung 2024 
Lövenich Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2023 
Widdersdorf Spielplatz Eichenweg Ersatzbeschaffung 2022 
Jakobspark/ Auf der Aspel Umgestaltung 2024 
Auf der Aspel/ Sibilla-Sester-Straße Ersatzbeschaffung 2024 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.  
 
Im Bezirksvergleich sticht d er Bezirk Lindenthal durch die Anzahl der 
Maßnahmenumsetzungen im vergangenen Planungszeitraum hervor. Insbesondere 
durch eine Vielzahl von Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen konnte der 
Qualitätswert im Bezirk Lindenthal im Vergleich zu 2017 gesteigert werden.  
 
Beispielweise erfolgte im Planungszeitraum eine Umgestaltung des Spielplatzes Dr.-
Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark in Köln-Lövenich, da die bisherige Ausstattung 
aus Verkehrssicherungsgründen immer weiter zurück gebaut musste.  
In einem Beteiligungsverfahren mit Kindern aus dem Katholischen Kindergarten 
Sankt Severin und dem Kindergarten Löwenherz (Fröbel e. V.) sowie mit Familien 
aus der Nachbarschaft, wurden die Ideen und Wünsche in der Planung umgesetzt.  
Entstanden ist ein Kleinkinderbereich, der vor allem auf die Bedürfnisse des 
Rollenspiels ausgelegt ist. Dieser umfasst ein „Hühnerhaus“ mit Hühnern aus 
geschnitztem Holz und eine Hühnerstange zum Sitzen. Ein weiteres Spielhaus ist mit 
einer Küche und Wohnaccessoires – teilweise ausgebaut und teilweise malerisch 
gestaltet – ausgestattet. Ein Karussell mit Hühnern zum Sitzen rundet das Rollenspiel 
ab. Daneben ergänzen eine Tischtennisplatte und Jugendbänke das umfangreiche 
Spielangebot.

112 
 
  
Umgestaltung des Spielplatzes Dr.-Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark (Lövenich, 2018) – Fotos: Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
Auf dem Spielplatz Manstedter Weg  in Köln -Müngersdorf mussten ebenfalls aus 
Verkehrssicherungsgründen in den letzten Jahren immer mehr Spielgeräte abgebaut 
werden. Entsprechend unattraktiv wurde der Platz.  
Auf Wunsch der im Rahmen der Neugestaltung beteiligten Kinder und Jugendlichen, 
wurde bei der Auswahl der Spielgeräte das Thema „ Burg“ in den Vordergrund 
gestellt. Die Beteiligung erfolgte mit dem Jugendzentrum Stollen der Jugendzentren 
Köln gGmbH, der Katholischen Pfarrkirche Sankt Vitalis, der KiTa im  
TechnologiePark Köln  gGmbH, der städtischen Tageseinrichtung für Kinder 
„Stolberger Straße“, der Kindertagesstätte Bunterkunt e. V., der städtischen Kita 
Petershof sowie mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsmanagement der GAG 
Immobilien AG und der Spielplatzpatin.  
Schließlich wurden zwei großzügige Sandspielflächen  mit Spielgeräten für 
unterschiedliche Altersgruppen und mit unterschiedlichen Spielfunktionen 
ausgestattet. Das vorhandene Rasenspielfeld wurde ebenfalls umfassend erneuert: 
Es entstand ein moderner Bolzplatzcourt, ein Streetballfeld sowie eine Fläche mit 
einem Trampolin und einer Tischtennisplatte. Mehrere – zum Teil überdachte  – 
Sitzgelegenheiten dienen als Treffpunkt. Inzwischen erfreut sich der Platz als 
Anziehungspunkt im Viertel großer Beliebtheit.  
Die Finanzierung des Bolzplatzes erfolgte durch eine Spende der Lukas Podolski 
Stiftung. Einmal pro Woche findet auf dem Platz im Rahmen von POLDI’S 
STRASSENKICKER zusätzlich ein niederschwelliges Trainingsangebot  ohne 
Anmeldung für Kinder un d Jugendliche statt. Die Neugestaltung des 
Spielplatzbereiches wurde von der GAG-Immobilien-AG übernommen.

113 
 
  
Neugestaltung des Spiel - und Bolzplatzes Manstedter Weg (Müngersdorf, 2021) – Fotos: Stadt Köln, 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
! Einige Spielflächen (zum Beispiel Hochwaldstraße in Sülz) verfügen über ein 
sogenanntes „Veedelsbrett“. Dies soll den Bürger*innen einen einfachen und 
vielfältigen Informationsaustausch über Termine, Hinweise, Ankündigungen, 
Probleme, Neuerungen im Veedel ermöglichen.  
! Seit 2021 wurde an den Jahnwiesen in Müngersdorf i m Rahmen der 
Bewegungsinitiative „Kölle aktiv“ einer erste interaktive SportBox mit umfassendem 
Trainingsequipment aufgestellt. Inhalt der Box: Fitness- und Yogamatten, 
Medizinbälle, Battleropes, Kettlebells, TRX Gurte un d Schlingen, Springseile, 
Minibänder, Superbänder, Pylonen, Blackrolls und Trainingsleitern.  
! Für die Skateanlage Widdersdorf liegt zwar seit 2017 ein Gestaltungsbeschluss 
der Bezirksvertretung vor, ein konkreter Stand ort wurde jedoch aufgrund von 
Vorbehalten in der Bürgerschaft bis heute nicht gefunden. Die Verwaltung ist um die 
Sicherung eines geeigneten Standortes bemüht. 
 
10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Klettenberg Spielplatz Honnefer Platz Ersatzbeschaffung  
Sülz Spielplatz Neuenhöfer Allee/ 
Beethovenpark-Süd 
Umgestaltung  
Lindenthal Spielplatz Brucknerstraße/  
Karl-Schwering-Platz 
Umgestaltung  
Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung

114 
 
Spielplatz Immermannstraße Ersatzbeschaffung  
Spielplatz Lindenthalgürtel/  
Hans-A.-Müllerheim-Park 
Ersatzbeschaffung  
Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ 
Geilenkircher Straße 
Umgestaltung  
Müngersdorf Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung  
Junkersdorf Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung  
Spielplatz Vogelsanger Platz Umgestaltung  
Weiden Spielplatz Kronstädter Straße/ 
Bistritzer Straße 
Ersatzbeschaffung  
Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef-
Straße/ Paulipark 
Ersatzbeschaffung  
Spielplatz Am Heidstamm Umgestaltung  
Spielplatz Otterweg Umgestaltung  
Widdersdorf Spielplatz Am Aspelkreuz/ 
Englischer Garten 
Ersatzbeschaffung  
Spielplatz Bethlehemplatz Umgestaltung  
Spielplatz Am Mertenshof Umgestaltung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II und III).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss 
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/ 
Luxemburger Straße 
Neugestaltung Beschluss

115 
 
Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/ 
Geilenkircher Straße 
Neugestaltung Beschluss 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Weiden Spielplatz Schulstraße/ 
Ostlandstraße 
Neugestaltung Beschluss 
Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung  10 
Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage  83 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in 
Lindenthal zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Parkstadt Süd, Teilbereich Eifelwall in Köln-Lindenthal

116 
 
10.4 Ehrenfeld 
10.4.1 Spielraumanalyse  
 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 74 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote  
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 3 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 17 
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Mühlenweg/ 
Westendstraße, Bickendorf 
Modell Inklusion Spielplatz Prälat-Savelsberg-Platz, 
Neuehrenfeld 
Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS/ Hauptschule Baadenberger Straße, 
Neuehrenfeld 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
  
23
13
10
6
10
12
0
10
20
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
3,1
3,8 4,1
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
67 63
71
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

117 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
 
  
3,1
3,1
3,1
3,2
3,0
2,8
3,9
3,9
3,7
3,7
3,4
4,3
4,1
3,8
4,2
4,1
3,7
4,5
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
2011 2017 2022

118 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
  
84
29
78
58
42
109
69
27
65
30
63
100
74
29
77
44
73
153
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/Mengenich
Ossendorf
2011 2017 2022

119 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 63.663 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 ²m/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
1,5
0,6
1,5
0,9
1,5
3,1
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
-20.144
-33.540
-7.736 -9.369 -5.823
12.949
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf

120 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 110.072 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
+ 2.761 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
 
  
38.405
23.626
16.779
8.336
10.629
12.297
+3.116
+14
-6
-120
+382
-625
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/ Mengenich
Ossendorf
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
2.196
1.163
967
427
832
686
1.135
734
637
342
544
528
1.013
718
655
363
537
546
980
733
631
345
534
506
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

121 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Ehrenfeld (71 / 4,1);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);  
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
BEZIRK
KÖLN
BickendorfVogelsang
Bocklemünd/ 
Mengenich
Ossendorf (153)
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

122 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022  
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Ehrenfeld Bolzplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2019 
Bolzplatz Leo-Amann-Park/  
Venloer Straße  
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Everhardstraße/  
Christian-Schult-Straße 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Glasstraße/ 
Wißmannstraße 
Umgestaltung 2019 
Spielplatz Christianstraße/ 
Leyendeckerstraße 
Neuanlage 2019 
Spielplatz Hansemannstraße/ 
Philippstraße 
Umgestaltung 2019 
Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Stammstraße/ 
Gutenbergstraße 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Brandsplatz Umgestaltung 2021 
Spielplatz Hospeltstraße Neugestaltung 2021 
Spielplatz Leo-Amann-Park/  
Venloer Straße  
Ersatzbeschaffung 2022 
Bolzplatz Schönsteinstraße Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2022 
Neuehrenfeld Spielplatz Liebigstraße/ 
Herkulesstraße 
Ersatzbeschaffung 2020 
Bickendorf Spielplatz Johann-Brinck-Platz Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Grüner Brunnenweg Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Erlenweg Umgestaltung 2021 
Trendsportanlage Mühlenweg/ 
Westendstraße 
Neuanlage  2021 
Vogelsang Spielplatz Rotdornweg Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung 2022 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplatz Görlinger Zentrum West Ersatzbeschaffung 2021 
Ossendorf Spielplatz Am Pistorhof Umgestaltung 2018 
Spiel- und Bolzplatz 
Butzweilerhofallee 
Neuanlage 2019 
Spielplatz König-Baudouin-Platz Umgestaltung 2021 
Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Gerhard-Bruders-Straße Ersatzbeschaffung 2022

123 
 
 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz 
Helmholtzplatz 
Ersatzbeschaffung 2024 
Spielplatz Grimmstraße/ 
Wissmannstraße 
Ersatzbeschaffung 2024 
Neuehrenfeld Spielplatz Jessestraße Umgestaltung 2023 
Spielplatz Prälat-Savelsberg-
Platz 
Umgestaltung 2024 
Bickendorf Spielplatz Heimstättenweg Ersatzbeschaffung 2023 
Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Umgestaltung 2023 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplatz Beckmannweg Umgestaltung 2022 
Spielplatz Ollenhauerring Umgestaltung 2023 
Spielplatz Schönbergweg Ersatzbeschaffung 2023 
Ossendorf  Spielplatz König-Baudouin-Platz Ersatzbeschaffung 2024 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Seit 2017 konnten sowohl die flächenmäßige Versorgung mit Spielraum sowie der 
Qualitätswert der Einzelspielflächen  im Bezirk Ehrenfeld deutlich verbessert  
werden. Beide Rahmenparameterwerte liegen über den diesbezüglichen Werten für 
die Gesamtstadt.  
Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es hier jedoch weiterhin an Spielflächen, die in 
der Regel nur im Zuge von Wohnungsbaumaßnahmen entstehen können. Deshalb ist 
es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten und 
auszubauen. Innerhalb des Planungszeitraums konnten im Besonderen folgende 
Maßnahmen dazu beitragen:  
 
  
16
7
1
3 Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

124 
 
Im Zuge des Neubaus einer Wohnanlage im Norden von Köln -Ehrenfeld wurde der 
Spielplatz Hospeltstraße neugestaltet. Der Spielplatz liegt etwas versteckt im 
Blockinnenbereich der Hospeltstraße. Mittendrin ist ein „ Spielraum im Grünen“ 
entstanden. 
Mittelpunkt ist eine „Schmetterlingswiese“, die mit Sommerblumen angelegt wurde. 
Ein Spielangebot bilden die grünen Pfosten mit den Kletter- und Balancierseilen. Diese 
sind leicht schräg, wie bewegte Grashalme, angeordnet. Die orangenen Seile sind 
schöne Farbtupfer. Ein Spinnennetz zum Klettern und Chillen im Grünen, eine 
Slackline und Reckstangen werden hier spielerisch eingebunden. 
Zum „Abheben“ in die schöne Kronenlandschaft der Bestandsbäume gibt es eine hohe 
Doppelschaukel. Die Wege - und Platzmaterialien greifen die Bestandsmaterialien – 
Klinker, Beton- und Pflasterstein – auf und bilden so eine harmonische Verbindung 
zum Viertel. 
Durch die Pflanzung von Kirschbäumen zum Ernten der Früchte und hübs chen 
Blütengehölzen wird der grüne „Spielgarten“ natürlich abgerundet. 
 
  
Neugestaltung des Spielplatzes Hospeltstraße „Spielraum im Grünen“ (Ehrenfeld, 2021) – Fotos: Stadt 
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
Ergänzt wird das Angebot durch einen rund 50 Meter entfernten weiteren Spielraum. 
Das unwegsame Spielplatzgrundstück wurde im Zuge einer Baumaßnahme zur 
Schadstoffsanierung wieder nutzbar gemacht. Obwohl in diesem Rahmen bisher keine 
neuen Spielgeräte vorgesehen sind , ist dennoch ein Raum im Grünen  entstanden, 
der eine schöne Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen bietet. Die vorhandene 
Pergola bietet im Sommer Schattenplätze auf den Bänken. Auch ohne Spielplatzschild 
bleibt es ein Grundstück der Kinder- und Jugendverwaltung, dass nach Bedarf immer 
wieder als Spielraum gestaltet werden kann.

125 
 
Die Qualität von Spielplätzen zeigt sich auch in Details, die sich oft erst aus den Ideen 
der Kinder und Jugendlichen entwickeln: so  wurde beispielsweise bei der 
Umgestaltung des Spielplatzes Am Pistorhof  in Köln-Ossendorf der Wunsch nach 
einer Matschküche in einem Spielgerät integriert  oder a uf dem Spielplatz 
Jessestraße in Köln -Neuehrenfeld ein geschnitztes Eichhörnchen an einem 
Spielgerät ergänzt.  
 
  
Spielplatz-Details: Matschküche auf dem Spielplatz Am Pistorhof in Köln-Ossendorf (links), 
Eichhörnchen auf dem Spielplatz Jessestraße in Köln-Neuehrenfeld (rechts) – Fotos: Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie  
 
! Der „Garten der Welt “ gehört zum Spielplatz Grimmstraße/ Wißmannstraße in 
Ehrenfeld. Hierbei handelt es sich um eine vielfältig bepflanzte Fläche zwischen der 
ansonsten engen Wohnbebauung. Die Fläche wird von den Anwohner*innen 
eigenständig gepflegt.  
! Durch die Aktion „Tischtennisplatten für Ehrenfeld“ wurden in den letzten Jahren 
insgesamt zwölf neue Tischtennisplatten errichtet beziehungsweise erneuert. 
Mittlerweile sind diese in der Regel auch für das Unterfahren mit Rollstühlen d urch 
passende Abstände der Standfüße  geeignet. Damit wurde dem hohen Stellenwert 
von Tischtennis und dem Wunsch nach einem generationenverbindenden 
Angebot im Bezirk Rechnung getragen.

126 
 
10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Ehrenfeld Spielplatz Platenstraße Umgestaltung   
Bolzplatz Max-Fremery-Straße Umgestaltung Verkehrs-
sicherungs-
maßnahme 
Spielplatz Leo-Amann-Park Ersatzbeschaffung  
Spiel- und Bolzplatz 
Helmholtzplatz 
Ersatzbeschaffung  
Ehrenfeld Spielplatz Wissmannstraße/ 
Grimmstraße 
Umgestaltung  
Ehrenfeld Spielplatz Everhardstraße Umgestaltung  
Vogelsang Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung  
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplatz Buschweg/ 
Nüssenberger Busch 
Umgestaltung Kletterfelsen 
geplant 
Ossendorf Spielplatz Willi-Sieke-Straße Ersatzbeschaffung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.

127 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung, 
Investor 
Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger 
Güterbahnhof 
Neuanlage Investor 
Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor 
Spiel- und Bolzplatz 
Stammstraße/ Gutenbergstraße 
Neugestaltung Beschluss, 
Beteiligung 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung 
Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung 
Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor 
Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor 
Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung 
Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-
Straße 
Neugestaltung Sanierung

128 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung  4  Auswahl 
Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung  4  Auswahl 
Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/ 
Ossendorfer Straße 
Neugestaltung  14 
Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung  27  Auswahl 
Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung  27  Auswahl 
Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann-
Park 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung  37  Auswahl 
Spielplatz Goswin-Peter-Gath-
Straße 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Spiel- und Bolzplatz 
Schönsteinstraße 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Erweiterung BMX-Anlage 
Takufeld 
Neugestaltung  37  Auswahl 
Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage 50 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in 
Ehrenfeld zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Ehemaliger Güterbahnhof in Ehrenfeld 
 Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemensgelände) in Ehrenfeld 
 Alsdorfer Hof in Ehrenfeld 
 Subbelrather Straße/ Spielplatz Takufeld in Ehrenfeld 
 Max-Becker-Areal in Ehrenfeld 
 Ossendorfer Weg in Bickendorf

129 
 
10.5 Nippes 
10.5.1 Spielraumanalyse  
 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 65 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 1 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 12 
Modell Multifunktional Spielplatz Graseggerstraße, Longerich 
Modell Inklusion Spielplatz Blücherpark IV, Bilderstöckchen 
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Nesselrodestraße, Niehl 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
  
21
5 6 6 5
12
10
0
10
20
3,4 3,7
4,2
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
52 47 47
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

130 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
  
3,2
3,6
3,1
3,4
3,7
3,7
3,0
3,3
3,6
3,8
3,7
3,9
4,3
3,6
4,0
4,1
4,3
4,4
4,3
4,5
3,8
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
2011 2017 2022

131 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
  
42
85
46
40
21
75
87
41
85
35
20
75
67
44
87
28
34
26
74
66
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
2011 2017 2022

132 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 124.446 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
0,9
1,7
0,6 0,7
0,5
1,5
1,3
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-41.281
-1.417
-17.348
-26.492
-20.108
-7.146 -10.654
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

133 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 117.867 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
- 1.349 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
 
  
36.913
5.596
12.020
20.219
13.632
13.971
15.516
-112
-191
-386
-474
+240
-575
+149
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
2.044
265
574
1.033
689
723
1.012
1.132
183
328
667
421
515
634
1.126
188
308
679
436
558
681
1.127
193
287
740
420
534
690
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

134 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Nippes (47 / 4,2);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);  
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Nippes
Mauenheim
Riehl
NiehlWeidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

135 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Nippes Spielplatz Hartwichstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Merheimer Straße/  
Innerer Grünzug (Alhambra) 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Leipziger Platz  Ersatzbeschaffung  2018 
Ersatzbeschaffung  2020 
Spielplatz Erzberger Platz Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Neusser Straße/  
Innere Kanalstraße 
Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Niehler Straße/  
Innerer Grünzug 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Bülowstraße/  
Toni-Steingass-Park 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Niehler Kirchweg/ 
Nippeser Tälchen 
Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Luftschiffplatz Neuanlage 2021 
Bolzplatz Nordpark Ersatzbeschaffung 2020 
Mauenheim Spielplatz Brunhildplatz Umgestaltung 2020 
Spielplatz Irnfriedweg Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Kriemhildplatz  Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Etzelstraße  Neugestaltung 2020 
Neugestaltung 2021 
Riehl Spielplatz Brehmstraße Neugestaltung 2018 
Spielplatz Garthestraße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz An der Schanz Umgestaltung 2020 
Spielplatz Riehler Aue Umgestaltung 2021 
Ersatzbeschaffung 2022 
Niehl Spielplatz Friedrich-Karl-Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Bolzplatz Spechtstraße Umgestaltung 2020 
Spielplatz Niehler Damm  Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2019 
Weidenpesch Spielplatz Rennbahnstraße/ 
Weidenpescher Park 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Hohenfriedbergstraße Ersatzbeschaffung 2018

136 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Leuthenstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Longerich Spielplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Bolzplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Bielefelderstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Graseggerstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Meerfeldstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Wilhelm-Leuschner-Straße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Hansenstraße Umgestaltung 2019 
Spielplatz Klausener Straße Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Lohmüllerstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Eugen-Sänger-Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Bilder-
stöckchen 
Spielplatz Altleiningenweg Umgestaltung 2021 
Spielplatz Vogesenstraße Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Blücherpark Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Geldernstraße Umgestaltung 2018 
 
 
  
35
12
31
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

137 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Nippes Spielplatzfläche Auerstraße Ersatzbeschaffung 2022 
Wartburgplatz Ersatzbeschaffung 2022 
Niehler Straße Innerer Grüngürtel Ersatzbeschaffung 2022 
Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2022 
Ersatzbeschaffung 2022 
Mauenheim Etzelstraße Ersatzbeschaffung 2022 
Irnfreidweg Umgestaltung 2024 
Niehl Duisburger Straße Umgestaltung 2024 
Longerich Grasegger Straße Umgestaltung 2022 
Bilderstöckchen Stuttgarter Straße/ Reutlinger 
Straße 
Ersatzbeschaffung 2022 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.  
 
Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es im Bezirk Nippes weiterhin an Spielflächen, 
die in der Regel nur im Zuge von Wohnungs baumaßnahmen entstehen können. 
Deshalb ist es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten 
und auszubauen.  
Der Qualitätswert der Einzelspielflächen im Bezirk Nippes liegt über dem 
diesbezüglichen Wert der Gesamtstadt und mit am höchsten im Bezirksvergleich . 
Innerhalb des Planungszeitraums konnten im besonderen folgende Maßnahmen dazu 
beitragen:  
Der Spielplatz Brehmstraße in Köln-Riehl wurde zu Beginn des Planungsze itraums 
vollständig neugestaltet. Der Name „Brehmstraße“ geht auf den deutschen Zoologen 
und Schriftsteller Alfred Brehm (1829 -1884) zurück, der umfangreiche Tierstudien 
durchführte und das Standardwerk „Brehms Tierleben“ verfasste.  
Entsprechend wurde der Spielplatz thematisch gestaltet  und enthält einzigartige 
Geräte wie den Affenturm, das Spinnennetz, das Vogelparadies und die große 
Schlange, die zudem barrierearm und inklusiv gestaltet sind. So werden nicht nur 
bewegliche und abent euerlustige Kinder sondern auch Besucher*innen mit leichten 
mobilen Einschränkungen von dem Angebot angesprochen und machen den 
Spielplatz zu einem attraktiven Treffpunkt im Quartier.  
Die Beteiligung fand in mehreren Aktionen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen 
benachbarter Schulen sowie der Spielplatzpatin statt.

138 
 
  
Neugestaltung Spielplatz Brehmstraße (Riehl, 2018)  – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
 
Als Investorenmaßnahme wurde der öffentliche Spielplatz Luftschiffplatz  zentral 
innerhalb des Clouth Quartiers in Köln -Nippes 2021 neu angelegt. Der großzügige 
Spielplatz umfasst neben den klassischen Spielgeräten ebenfalls einen Bereich für 
Kleinkinder und spricht damit eine breite Nutzer*innenschaft an. Dank der zentralen 
Lage ist der Spielplatz Anlaufstelle für Familien im Quartier.  
 
  
Neuanlage Investor Spielplatz Luftschiffplatz (Nippes, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
 
Der Spielplatz Etzelstraße  in Köln -Mauenheim ist ein Beispiel dafür, wie eine 
Neugestaltung einer Fläche einen Besucher*innenwechsel einleiten kann. Vor der 
umfassenden Neugestaltung befand sich der Spielplatz in eher maroder und 
unzureichender Ausstattung und führte teilweise zu ungewünschten Nutzungen.  
Die ersten Planungen und Ergebnisse der Kinder - und Jugendbeteiligung wurden bei 
einem öffentlichen Informationstag direkt vor Ort allen Interessierten vorgestellt.  
Die Gestaltung des Spielplatzes ist geprägt durch den leicht geschwungenen Weg, an 
den sich die verschiedenen Spielbereiche anlehnen. Dabei berücksichtigt die 
Anordnung der verschiedenen Spielbereiche die unterschiedlichen Anforderungen der 
Kinder in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen individuellen E ntwicklung, sodass ein

139 
 
weitestgehend ungestörtes Spielen für unterschiedliche Altersgruppen ermöglicht 
wird. Durch die große Spielwiese wurde ein ausreichender Abstand zwischen dem 
Aufenthaltsbereich für die älteren Kinder und Jugendlichen und den übrigen 
Spielbereichen geschaffen.  
Darüber hinaus war es ein Ziel, den Spielplatz für diverse Nutzergruppen besser zu 
erschließen und barrierefrei zu gestalten. Der Weg erschließt nun die Anlage auch für 
leicht Geh- und Sehbehinderte, sowie für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. 
Für eine bessere Orientierung und Zugänglichkeit wurden die Spielbereiche klar 
getrennt.  
 
  
Neugestaltung Spielplatz Etzelstraße (Mauenheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
 
! Die Spielfläche Niehler Kirchweg in Nippes steht während des Karnevals als 
Spielfläche nicht zur Verfügung, da die Fläche für das Festzelt „ Nippeser Tälchen “ 
genutzt wird.  
! Direkt neben  dem Spielplatz Graseggerstraße  in Longerich  ist der erste 
Mehrgenerationenplatz in Köln entsta nden. Hier können alle Bürger *innen ab 15 
Jahren moderne Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Auswahl der Geräte und 
die Ausstattung des Platzes gehen auf Anregungen aus der Anwohner*innenschaft 
zurück. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung hatten sie die Möglichkeit, Wünsche und 
Ideen zu äußern.

140 
 
10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Nippes Skateanlage Lohse-Rampe 
Lohsestraße  
Ersatzbeschaffung  
Weidenpesch Bolzplatz Scheibenstraße Ersatzbeschaffung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Nippes Spielplatz Xantener Straße/ 
Johannes-Giesberts-Park 
Neugestaltung Beschluss 
Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/  
An den Kreuzmorgen 
Neugestaltung Beteiligung 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Bilder-
stöckchen 
Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz-
Platz/ Trifelstraße 
Neugestaltung Sanierung

141 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Bilder-
stöckchen 
Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung  7  Auswahl 
Spielplatz Geldernpark Neugestaltung  7  Auswahl 
Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung  30  Auswahl 
Spielplatz Nordpark/  
Amsterdamer Straße 
Neugestaltung  30  Auswahl 
Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage  30  Auswahl 
Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet 
Simonskaul 
Neuanlage  31 
Riehl Basketballplatz Amsterdamer 
Straße 
Neuanlage  48  Auswahl 
Skateanlage Unter der 
Mühlheimer Brücke 
Neuanlage  48  Auswahl 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Nippes 
zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Am Bilderstöckchen in Bilderstöckchen 
 Simonskaul in Weidenpesch 
 
Grünzug Nippes 
Der Gürtel in Nippes wird grün. Der Niehler Gürtel wird zwischen der Merheimer Straße 
und Amsterdamer Straße als zusammenhängende Parklandschaft  gestaltet. Im 
Rahmen dieser Planungen sind auch vers chiedene Spielplätze und 
Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Hierzu gab es im ersten 
Halbjahr 2024 bereits eine erste Kinder- und Jugendbeteiligung.

142 
 
10.6 Chorweiler 
10.6.1 Spielraumanalyse 
 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 101 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote  
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2 
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 21 
Modell Multifunktional Spielplatz Giershausener Weg, Heimersdorf 
Modell Inklusion Spielplatz Osloer Straße/ Athener Ring, 
Chorweiler 
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Spoerkelhof, Merkenich 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
 
6
2
13
6 5
12 13
4
23
7 5 5
0
10
20
2,9 3,3 3,53,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
85 88 85
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

143 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
2,9
3,1
2,1
2,6
2,6
2,7
2,8
3,1
2,5
4,1
3,1
2,9
3,0
3,8
2,6
3,6
3,6
3,0
3,1
3,1
2,8
3,6
3,2
3,8
3,7
3,9
3,1
3,7
4,1
3,3
3,6
3,8
3,3
3,9
3,9
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
2011 2017 2022

144 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
95
29
48
133
180
60
67
180
89
137
27
27
92
44
32
127
94
54
142
67
141
150
95
30
93
41
32
123
96
54
128
69
138
165
28
43
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
2011 2017 2022

145 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,7 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 24.476 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
1,9
0,8
0,6
2,5
1,9
1,1
2,6
1,4
2,8 3,3
0,6
0,9
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-810 -2.581
-15.014
2.928
-252
-7.219
3.882
-3.662
10.231 6.684
-6.860
-11.803
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

146 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 83.312 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
+ 583 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
 
  
5.878
2.193
11.094
6.278
3.549
7.799
6.964
5.921
13.340
5.147
4.784
10.365
-188
+410
-256
-219
-256
-389
+52
+803
-115
-79
+652
+168
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

147 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
 
  
322
197
748
329
153
345
410
428
1.002
266
452
665
220
109
492
244
122
272
307
314
680
182
309
441
228
113
537
275
147
306
336
310
691
205
322
466
193
94
513
233
171
294
310
330
673
218
253
435
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/
Auweiler
Volkhoven/
Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/
Thenhoven
Worringen
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

148 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Chorweiler (85 / 3,5); 
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);  
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf 
(123)
Lindweiler
Pesch
Esch/ Auweiler 
(128)
Volkhoven/ 
Weiler
Chorweiler (138)
Blumenberg 
(165)
Roggendorf/ 
Thenhoven
Worringen
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

149 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022  
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg - 
Feldkasseler Weg 
Ersatzbeschaffung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Merkenicher 
Hauptstraße/ Kaplanshof 
Umgestaltung 2019 
Umgestaltung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Hitdorfer Fährweg/  
Am Königsweg 
Neugestaltung  2018 
Neugestaltung 2019 
Umgestaltung  2021 
Spielplatz Auf dem alten Weerth Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Rheindamm/ 
Fährgasse 
Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2022 
Fühlingen Spielplatz Fühlinger See 
(Bootshaus) 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Feldblumenweg Umgestaltung 2021 
Seeberg Spielplatz Paul-Löbe-Weg Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Abendrothstraße Umgestaltung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Karl-Marx-Allee/  
Otto-Braun Straße/ Grünzug 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz Riphanstraße/  
Grünzug Seeberg 
Umgestaltung  2019 
Umgestaltung  2020 
Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Giershausener Weg Neugestaltung  2018 
Einkaufszentrum Haselnusshof Neuanlage 2020 
Lindweiler Spiel- und Bolzplatz 
Marienberger Weg 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Erbacher Weg Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung  2020 
Einkaufszentrum Marienberger 
Hof 
Neuanlage 2020 
Pesch Spielplatz Nelkenweg/ 
Behringweg 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2022

150 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022  
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz Pescher Straße/ 
Pescher See 
Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Heinering Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Fröbelstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Gaußstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Kästnerstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung  2020 
Spielplatz Franz-Grillparzer-Ring Umgestaltung 2021 
Esch/Auweiler Spielplatz Heinrich-Zille-Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Johannes-Prassel-
Straße 
Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Umgestaltung 2022 
Spielplatz Am Palmkäulchen Umgestaltung 2018 
Spielplatz Am Scheidweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Auweiler Dorfplatz/ 
Pescher Straße 
Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2021 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Andreasstraße Umgestaltung 2018 
Spielplatz Hermann-Löns-Straße Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Martinusstraße/ 
Meisenweg 
Neugestaltung 2022 
Spielplatz Martinusstraße Umgestaltung 2022 
Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Ludwig-Heinrich-
Straße 
Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2022 
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-
Weg 
Ersatzbeschaffung 2019 
Neugestaltung 2020 
Umgestaltung 2022 
Spiel- und Bolzplatz 
Wezelostraße/ Windröschenweg 
Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2021 
Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Allee Nord Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Diemelweg Süd/ 
Moldaustraße 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz Unstrutsweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Elbeallee Ersatzbeschaffung 2019

151 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022  
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz Willi-Suth-Allee Süd Umgestaltung 2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Leineweg Ost Neugestaltung 2019 
Spielplatz Osloer Straße Neugestaltung 2019 
Spielplatz Kopenhagener Straße Neugestaltung 2019 
Bolzplatz Elbeallee Neugestaltung 2022 
Spielplatz Osloer Straße/ Athener 
Ring 
Neugestaltung 2022 
Spielplatz Swinestraße-Süd Neuanlage 2021 
Spiel- und Bolzplatz Muldeweg Neuanlage 2021 
Blumenberg Spielplatz Arembergstraße/ 
Malbergstraße  
Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Weichselring-
Langenbergstraße 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Langenbergstraße Süd 
(Eimer) 
Umgestaltung 2020 
Bolzplatz Ernstbergstraße Umgestaltung 2021 
Spielplatz Teufelsbergstraße Ersatzbeschaffung 2020 
Umgestaltung 2021 
Ersatzbeschaffung 2022 
Roggendorf/ 
Thenhoven 
Spielplatz Gutnickstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Sinnersdorfer Straße 
Nord 
Neuanlage 2020 
Spielplatz Straberger Weg/ 
Elvira-Tuszik-Straße 
Neuanlage 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Georg-Winter-Straße/ 
Mottenkaul 
Neuanlage 2020 
Worringen Spielplatz Heinrich-Gilissen-
Straße 
Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Hackhauser Weg Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz St.-Tönnis-Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Krebelspfad Ersatzbeschaffung 2022 
Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Neugestaltung  2020

152 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022  
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Merkenich Spielplatz Rheindamm/ 
Fährgasse 
Umgestaltung 2024 
Seeberg Spielplatz Wilhelm-Ewald-Weg Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2022  
Heimersdorf Spielplatz Giershausener Weg Ersatzmaßnahme 2023 
Chorweiler Spielplatz Leineweg-Ost Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Osloer Straße/ 
Athener Ring 
Neugestaltung 2023 
Roggendorf/ 
Thenhoven 
Spielplatz Straberger Weg/ 
Elvira-Tuszik-Straße 
Ersatzbeschaffung 2022 
Bolzplatz Sinnersdorfer Straße 
Nord 
Ersatzbeschaffung 2023 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Gemessen am Richtwert von 2  m² pro Einwohner*in weist der Bezirk Chorweiler im 
Bezirksvergleich die höchste Versorgungsquote auf. Glei chzeitig liegt der 
Qualitätswert der Einzelspielflächen jedoch unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt, wobei sich im Planungszeitraum die Qualitätssteigerung der letzten 
Jahre weiter fortgesetzt hat. Insbesondere folgende Beispiele haben dazu 
beigetragen:  
Auf dem Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg in Köln-Esch mussten aus Gründen 
der Verkehrssicherheit die teilweise 20 Jahre alten Spielgeräte demontiert werden, 
sodass kein bedarfsgerechtes Spielangebot mehr zur Verfügung stand. Der stetige 
Anstieg zuzi ehender Familien mit Kindern  und der hiera us resultierende steigende 
43
33
11
7
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

153 
 
Bedarf an Spielflächen und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche im 
Stadtteil, machte eine Neugestaltung des Spielplatzes dringend erforderlich.  
Zentral im Stadtteil gelegen, ist  der Spielplatz ein beliebter Treffpunkt für alle 
Bewohner*innen und wird insbesondere von Schul- und Kita-Kindern hochfrequentiert. 
Dies zeigte sich auch an der hohen Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich bei 
dem Beteiligungsverfahren mit ihren Ide en und Wünschen eingebracht haben. Mit 
hilfreicher Unterstützung einer Spielplatzpatin  für eine nahegelegene Spielfläche 
konnte eine umfangreiche Beteiligungsaktion durchgeführt werden. Bei der Aktion 
waren über 80 Kinder sowie einige Erwachsene anwesend. Aufbauend auf den 
Ergebnissen wurde eine Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes entwickelt.  
Entstanden ist eine große Kletterspielanlage mit unterschiedlich hohen Podesten, 
verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, Netz - und Wackelbrücken, Netztunnel und 
Rutsche, einer Balancierwippe, die auch stehend bewegt werden kann und einer 
Sandspielküche mit v erschiedenen Sandaufzügen und beweglichen Sieben für die 
jüngeren Kinder. Die Auswahl der Schaukel zeigt, wie wichtig die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen ist. Gegen die Empfehlungen und Einwände von Eltern, 
Großeltern und Pädagogen für eine Doppel schaukel mit zwei üblichen Sitzen, haben 
sie sich für eine Kombination aus einem Sitz und einer Kleinkindschaukel 
ausgesprochen: „Wir brauchen zwei unterschiedliche Schaukeln, eine normale für die 
Großen und eine für die kleineren Geschwister!“ 
Soweit es die Bodenmodellierungen zu ließen, wurde der Aspekt der Barrierefreiheit 
im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Zuwegung als auch für 
die Auswahl einzelner Spielgeräte. Diese laden in attraktiver Form zum gemeinsamen 
Spiel von bewegu ngseingeschränkten und bewegungshöchstaktiven Kindern 
ein. 
 
  
Neugestaltung Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg (Esch/Auweiler, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie 
 
Ende 2017 legte die Jugendpartei Kölner Norden (JPKN)  dem Rat der Stadt Köln 
einen Beschlussvorschlag zum Bau eines geeigneten Jugendtreffs im Park am 
Aqualand in Köln-Chorweiler vor. In der Vorlage heißt es: „Köln bietet wenig attraktive 
Aufenthaltsorte für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen R aum,

154 
 
besonders der Kölner Norden ist davon betroffen.“ Für die Ausstattung wurden 
konkrete Funktionen und Anforderungen  wie Beleuchtung, Streckdosen, 
Sitzgelegenheiten mit Tischen, Überdachung etc. genannt.  
Da sich der Wunsch auf der im Privatbesitz befin dlichen Fläche nicht umsetzen ließ, 
wurde von Verwaltungsseite aus eine Alternative im nahen Umfeld gesucht. Letztlich 
konnte eine zusätzliche Fläche unmittelbar neben dem Spiel - und Bolzplatz 
Muldeweg mit Basketballanlage und Tischtennisplatten akquiriert werden.  
Die Beteiligung der Jugendlichen erfolgte mit den umliegenden Jugendeinrichtungen 
Northside und Pegasus. Der gewünschte Jugendtreff in Form eines Pavillons wurde 
um eine Solar-Phono-Anlage inklusive Solar-Outdoor-DJ-Pult ergänzt, an dem 
MP3-Player und Handys angeschlossen werden können. Der Pavillon und die Anlage 
sind barrierefrei zugänglich und 24 Stunden nutzbar. Die Realisierung erfolgte durch 
einen Investor im Rahmen de r Ausgleichsverpflichtung für das Neubaugebiet 
Swinestraße.  
 
 
Neuanlage/ Erweiterung des Spiel- und Bolzplatz Muldeweg mit Solar-Phono-Anlage und Pavillon  
(Chorweiler, 2021) – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
Die Spielfläche Giershausener Weg in Köln-Heimersdorf ist ein gutes Beispiel für eine 
Neugestaltung unter dem Aspekt Mehrgenerationalität.   
Bei insgesamt vier Beteiligungsaktionen  mit Kindern und Jugendlichen , 
Anwohner*innen, Besucher*innen von Schulen und Kindertageseinrichtungen, 
Tagespflegeeltern sowie Senior*innen des nahegelegenen Seniorenstift s wurden die 
unterschiedlichen Bedarfe und Wünsche  aufgenommen. Die Planung erfolgte auf 
Basis dieser eingebrachten Anregungen und Ideen.  
Da zwei Drittel der Spielfläche zuvor asphaltiert war, wurde die Fläche zunächst 
entsiegelt und neu gegliedert. Zudem wurde eine neue Wegeführung angelegt. Für 
die Spielfläche wurden zielgruppendifferenzierte Spielbereiche mit verschiedenen 
Spielfunktionen vorgesehen.  Der verbindende Zwischenbereich wurde als zentrale 
Platzfläche mit Betonsteinpflaster gestaltet.  Durch die Herrichtung mehrerer 
Sitzgelegenheiten ist eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen worden.

155 
 
Bei der Planung und Umsetzung des Spielplatzes wurden Aspekte der  
Barrierefreiheit berücksichtigt. Beispielsweise wurden z wei von drei Zugängen mit 
versetzbaren Wegesperren  und taktilen Pflasterstreifen  für Personen mit 
Sehbehinderung versehen. Diese beiden Eingänge sind ebenfalls für 
Rollstuhlfahrer*innen gut nutzbar. Zudem ist die Position der Vogelnestschaukel so 
gewählt, dass Kinder, die auf einen Rolls tuhl und die Unterstützung von 
Begleitpersonen angewiesen sind, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung 
zur Wegefläche besser erreichen können. 
 
  
Neugestaltung Spielplatz Giershausener Weg (Heimersdorf, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
 
! Baumbestände auf Spielflächen schränken Ausbau und Gestaltung von Flächen 
aufgrund des Wurzelwachstums in Verbindung mit der erforderlichen 
Verkehrssicherheit teilweise erheblich ein. Beispiel Merkenicher Hauptstraße  in 
Merkenich: der dortige Baumbestand verhindert die Installation weiterer Spielgeräte, 
da im Wurzelbereich der Bäume kein ausreichender Fallschutz für neue Geräte 
angebracht werden kann. 
! Die Neugestaltung der Spielplätze „Osloer Straße/Athener Ring“, „Osloer Straße“ , 
und „Kopenhagener Straße“ in Chorweiler -Mitte sind Teil des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ und wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für 
regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und 
des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Sie 
sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das die städtischen Spielplätze mit den öffentlich 
zugänglichen Privatspielplätzen der angrenzenden Mehrgeschosswohnanlagen unter 
gestalterischen, spielpädagogischen und zielgruppendifferenzierten Aspekten 
zusammenfügt.

156 
 
10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg/ 
Feldkasseler Weg 
Umgestaltung  
Seeberg Spielplatz Magnolienweg Umgestaltung   
Bolzplatz Karl-Marx-Allee/ 
Merianstraße/ Grünzug  
Umgestaltung  
Pesch Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung  
Chorweiler Spielplatz Spreeweg-West Umgestaltung  
Bolzplatz Blumenberg-Süd Ersatzbeschaffung  
Bolzplatz Swinstraße-Nord Ersatzbeschaffung  
Heimersdorf Bolzplatz Altenhoferweg Ersatzbeschaffung  
Blumenberg Bolzplatz Langenbergstraße-Süd Ersatzbeschaffung  
Bolzplatz Ernstbergstraße Ersatzbeschaffung  
Worringen Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Umgestaltung Bolzplatz wird 
im Rahmen des 
neuen Interims- 
Schulmodul-
baus verlegt 
bzw. 
zusammen mit 
Jugendunter-
stand 
abgebaut, in 
Umsetzung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II). 
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.

157 
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Roggendorf/ 
Thenhoven 
Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu 
Interimsschulhof mit 
neuen Spielgeräten 
Spielplatz Baugebiet „Südl. 
Baptiststraße“ 
Neuanlage Investor 
Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/  
Olof-Palme-Park 
Neugestaltung Beteiligung 
Spielplatz Willi-Suth-Allee  
Nord Basketballplatz 
Neugestaltung Beschluss 
Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor 
Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung 
Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung 
Esch/Auweiler Spiel- und Bolzplatz Greesberger 
Straße 
Neugestaltung Beteiligung 
Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
Bedarf (1-86, 
wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an 
der Polizeiwache  
Neugestaltung  3  Auswahl 
Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung  3  Auswahl 
Volkhoven/ 
Weiler 
Spielplatz Generationenpark Neuanlage  36 
Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/  
Otto-Braun-Straße/ Grünzug 
Neugestaltung  62

158 
 
Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung  70 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in 
Chorweiler zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Damiansweg/ Am Georgshof in Volkhoven/Weiler 
 Südlich Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven 
 Volkhovener Straße in Esch/Auweiler 
 Heinrichshofweg in Fühlingen 
 Brombeergasse in Worringen 
 Lyoner Passage in Chorweiler  
 Kreuzfeld (neuer Stadtteil)

159 
 
10.7 Porz 
10.7.1 Spielraumanalyse 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 75 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 1 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.)  
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 23 
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße, 
Finkenberg 
Modell Inklusion Spielplatz Am Rolshover Hof, Poll 
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Neue Heide, Wahnheide 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
  
10
4 4
1
8 8
4
2 2 3 4
1
4
13
5
2
0
10
20
3,2
3,9 4,1
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
85
76
6762 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

160 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
2,9
3,2
2,8
4,4
3,4
3,3
2,9
4,2
3,1
3,0
3,6
2,7
3,1
3,4
2,8
2,8
3,6
4,0
3,4
4,5
4,0
4,1
3,8
4,4
3,4
4,2
3,9
4,2
3,4
4,1
3,7
3,8
3,8
4,5
3,4
4,5
4,2
4,4
4,2
4,6
3,7
4,2
4,4
4,2
3,7
4,2
4,0
4,5
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
2011 2017 2022

161 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
82
32
10
49
113
58
112
107
85
99
89
11
356
108
128
97
91
48
38
46
85
51
96
91
51
96
76
11
100
97
94
69
66
46
14
53
86
57
54
88
51
96
49
10
355
101
120
69
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
2011 2017 2022

162 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 75.044 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
1,3
0,9
0,3
1,1
1,7
1,1 1,1
1,8
1,0
1,9
1,0
0,2
7,1
2,0
2,4
1,4
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-7.554
-6.120
-13.248
-2.991
-2.650
-12.910
-12.199
-404
-5.489
-659
-7.446
-6.612
5.832
284 1.404
-4.282
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

163 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 114.798 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
+ 352 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
 
  
11.184
5.715
7.684
3.149
9.336
15.155
13.179
1.726
5.555
7.859
7.263
3.691
1.145
11.699
3.588
6.870
+175
-222
+8
-61
-77
+438
+253
+925
-135
-299
-112
-134
+38
-553
-15
+123
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

164 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
 
  
605
239
432
248
534
859
814
176
326
442
451
210
78
470
203
654
386
165
302
169
370
554
542
129
222
277
325
130
55
346
155
411
419
198
325
159
394
583
576
111
248
295
339
142
54
405
153
421
414
197
295
152
381
612
544
108
236
290
338
134
51
431
148
430
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

165 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Porz (67 / 4,1);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);  
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
WahnheideWahn
Lind
Libur (355)
Zündorf
Langel (120)
Finkenberg
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

166 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Poll Spielplatz Am Weizenacker Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Im Wasserfeld/  
Wahnheider Straße 
Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Mendener Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Krückelstraße Umgestaltung 2021 
Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2022 
Westhoven Spielplatz Berliner Straße Umgestaltung 2020 
Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2022 
Eil Spielplatz Mülheimer Straße Ost Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Besenbinder Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Martin-Luther-Straße/ 
Frankfurter Straße 
Umgestaltung 2018 
Spielplatz Gut Leidenhausen Umgestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Constanzeweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Eiler Schützenplatz Neugestaltung 2022 
Porz Spiel- und Bolzplatz Dorotheenstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Rathausstraße Neuanlage 2022  
Urbach Spielplatz Kupfergasse Umgestaltung 2021 
Spielplatz Am Urbacher Wall Umgestaltung 2022 
Elsdorf Tiergartenstraße Umgestaltung 2021 
Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem Acker Umgestaltung 2020 
Neugestaltung 2022 
Spielplatz S-Bahnhof Wahn Ersatzbeschaffung 2022 
Spiel- und Bolzplatz Hinter den Höfen Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2021 
Wahnheide Spielplatz Senkelsgraben Ersatzbeschaffung 2022 
Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Houdainer Straße Umgestaltung 2019 
Spielplatz An der Wielermaar Umgestaltung 2018 
Spielplatz Hinter dem Heckelsberg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Kinkelsmaaarweg Umgestaltung 2020 
Spielplatz Freesienweg/ 
Christrosenweg 
Umgestaltung 2021 
In der Adelenhütte Umgestaltung 2021 
Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2020

167 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Umgestaltung 2020 
Neugestaltung 2020 
Libur Spielplatz Heckenweg Umgestaltung 2021 
Langel Spielplatz An der Mühle Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Frongasse Neugestaltung 2018 
Finkenberg Spielplatz Platz der Kulturen Umgestaltung  2020 
Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße Neugestaltung 2022 
 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Poll Müllergasse Ersatzbeschaffung 2023 
Spielplatz Am Weizenacker Umgestaltung 2023 
Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2023 
Westhoven Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2023 
Umgestaltung 2024 
Andre-Citroen-Straße Ersatzbeschaffung 2023 
Ersatzbeschaffung 2024 
Ensen Annastraße-Leonorenweg Ersatzbeschaffung 2022 
Gremberghoven Cimbernstraße Neuanlage  2023 
Eil Martin-Lutherstraße Ersatzbeschaffung 2024 
Constanzeweg Ersatzbeschaffung 2024 
Porz Friedrich Klinger Straße Umgestaltung 2023 
Ampere Straße Umgestaltung 2023 
Urbach Auf dem Knöpf Umgestaltung 2024 
Grengel Spielplatz Akazienweg Umgestaltung 2022 
15
19
5
1
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

168 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Libur Liburar Straße Ersatzbeschaffung 2022 
Zündorf Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2024 
Gütergasse Umgestaltung 2024 
Langel Festplatz Langel Umgestaltung 2024 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Der Bezirk Porz weist  im Bezirksvergleich sowohl eine überdurchschnittliche 
Qualität der Einzelspielflächen als auch Versorgungsquote  auf, wobei sich der 
Rückgang in der Versorgung der letzten Jahre fortgesetzt hat. Gleichzeitig konnte die 
Qualität jedoch im Planungszeitraum weiter deutlich gesteigert werden. Hierzu haben 
unter anderem folgenden Maßnahmen beigetragen:  
Der in die Jahre gekommene Spielplatz Frongasse  in Köln -Langel wurde  
neugestaltet, nachdem fast alle Spielgeräte aus verkehrssicherungstechnischen 
Gründen demontiert werden mussten.  
Das Beteiligungsverfahren fand mit den Kindern der nahegelegenen Katholischen 
Grundschule Hinter der Kirche  statt. Die Planung erfolgte auf der Grundlage der 
eingebrachten Ideen und Vorschläge der Kinder. Auf vielfachen Wunsch wurde auch 
ein Spielangebot für jüngere Kinder in die Konzeption aufgenommen.  
Um einen Bezug zum Rhein herzustellen wurden die Fallschutzbereiche in 
Fischform mit Blick zum Rhein angelegt. Der „Bauch“ des großen Fisches wurde mit 
einer großen, herausfordernden Kletter - und Balancieranlage mit unterschiedlichen 
Schwierigkeitsgraden a usgestattet. Die ursprüngliche Tischtennisplatte konnte 
erhalten werden und wurde innerhalb des Spielplatzes versetzt.  
Da im Hochwasserfall mit einer Überflutung des Spielplatzes zu rechnen ist, sind alle 
Spielgeräte zusätzlich durch tragende Pfosten aus Stahl gesichert.  
 
  
Neugestaltung des Spielplatzes Frongasse (Langel, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie

169 
 
 
Der Spielplatz An der Groov in Köln-Zündorf erhielt im Rahmen einer Neugestaltung 
als neues Highlight ein richtiges Piratenschiff, das nicht nur durch seine Länge von 
mehr als 15 Meter n sondern auch durch die Ausstattung mit umfangreichen 
Spielelementen für Kinder unterschiedlichen Alters hervorsticht.  
Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Rhein war ausschlaggebend dafür, hi er ein 
großes Spielschiff zu errichten. So sah es auch der Groov Paten e. V., der mit einer 
Geldspende den Anstoß für die Errichtung des stattlichen Spielschiffes gab.  
Die konkrete Planung und Umsetzung erfolgte schließlich gemeinsam mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünfläche.  
 
  
Neugestaltung des Spielplatzes An der Groov (Zündorf, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
 
Aus Gründen der Verkehrssicherung musste ein Großteil der Spielgeräte des 
Spielplatzes Heckenweg  in Köln -Libur abgebaut werden. Um das Spielangebot 
wieder attraktiv zu gestalten, wurde eine Umgestaltung des Spielplatzes 
vorgenommen.  
Mit Unterstützung des Spielplatzpaten wurden Ideen, Anregungen und Wünsche der 
großen und kleinen Spielplatzbesucher*innen gesammelt.  
Schließlich sind zwei  „Spielhütten“ unterschiedlicher Höhe mit abwechslungsreichen 
Spielanreizen für Kinder unterschiedlichen Alters entstanden. Zwischen den 
Spielhütten befinden sich zusätzlich drei Kletterpfosten als Verbindungselemente.

170 
 
  
Umgestaltung des Spielplatzes Heckenweg (Libur, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
 
! Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fond für Regionale 
Entwicklung (EFRE) konnten insbesondere im strukturschwachen Sozialraum Porz -
Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil verschiedene Spiel flächen, wie 
beispielsweise der Spielplatz Stresemannstraße in Finkenberg, umgebaut und 
aufgewertet werden.  
! Das Integrierte Stadtent wicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte wurde im 
September 2022 vom Rat fortgeschrieben . Ziel ist die Revitalisierung des 
Bezirkszentrums Porz. Eine Maßnahme ist die Gestaltung der  Parkanlage 
Glashüttenstraße. Vorgesehen ist, die 2,5 Hektar große Fläche neu zu ordnen und 
mit verschiedenen Sport - und Spielangeboten auszustatten. Dazu gehören zum 
Beispiel ein Parkour, Calisthenics, Tischtennis, Bewegungsangebote für alle 
Generationen sowie ein Pumptrack.

171 
 
10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025  
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Poll Spielplatz Poller Marktplatz Umgestaltung  
Spielplatz Im Forst Umgestaltung  
Ensen Andre-Citroen-Straße  Ersatzbeschaffung  
Urbach Spielplatz Auf dem Knöpp Umgestaltung  
Grengel Spiel- und Bolzplatz Akazienweg 
(2. Teil) 
Umgestaltung  
Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem 
Acker  
Umgestaltung  
Zündorf Spielplatz Alte Apotheke Umgestaltung  
Gut Leidenhausen Umgestaltung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor 
Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor 
Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor 
Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss

172 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Porz  Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss 
Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor 
Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss 
Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung  5 
Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung  17 
Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/ 
Wahnheider Straße 
Neuanlage  51 
Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung  71 
Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung  80 
Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung  84 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete  in Porz  
zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Nachtigallen Straße in Wahn 
 Hauptstr./ Urbacher Weg in Porz 
 Spielplatz Leidenhausener Gärten in Eil 
 Spielplatz Südlich Friedensstraße in Elsdorf 
 Spielplatz Fuchskaule in Elsdorf

173 
 
10.8 Kalk 
10.8.1 Spielraumanalyse 
 
  
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 76 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 1 
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.)  3 
(kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 21 
Modell Multifunktional Spielplatz Westerwaldstraße, 
Humboldt/Gremberg 
Modell Inklusion Skateranlage „The Wave“ Günter-Kuxdorf-
Weg, Höhenberg 
Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS Fußfallstraße, Merheim 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
11 11 9
13
8 9
2
5
8
0
10
20
3,4
3,9
4,5
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
71
60 6362 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

174 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
 
  
2,6
3,5
3,6
3,2
3,5
3,3
4,4
3,4
3,4
3,5
3,9
4,0
3,6
4,1
3,6
4,7
4,0
3,7
4,3
4,8
4,8
4,2
4,6
4,2
5,1
4,9
4,1
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Humboldt/ Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
2011 2017 2022

175 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
 
  
97
43
85
57
93
117
12
42
118
75
44
62
55
79
65
35
41
100
78
44
65
60
83
72
36
41
102
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Humboldt/ Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
2011 2017 2022

176 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 91.072 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadttteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
 
  
1,6
0,9
1,3 1,2
1,7
1,4
0,7 0,8
2,0
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-6.537
-27.691
-8.820 -9.971
-4.865 -6.434
-13.191 -13.889
326
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

177 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 121.798 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
- 316 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028 
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
 
  
15.111
24.911
12.711
12.532
13.951
11.354
10.234
11.833
9.161
-223
-455
+105
+406
+487
+79
-217
-442
-56
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Humboldt/Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/Heumar
Neubrück
31.12.2022 Entwicklung bis 2028

178 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
 
  
875
1.464
834
779
1.064
695
529
601
669
492
824
526
415
706
460
362
414
470
483
848
603
430
759
506
393
434
518
512
926
617
475
755
537
408
447
493
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Humboldt/
Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/
Heumar
Neubrück
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

179 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Kalk (63 / 4,5); 
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); 
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
Humboldt/ 
Gremberg
Kalk Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

180 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Humboldt/ 
Gremberg 
Spielplatz Taunusplatz Ersatzbeschaffung 2022 
Bolzplatz Camberger Straße Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Burgenlandstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Kannebäckerstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Westerwaldstraße Neuanlage 2021 
Spielplatz Seligenthaler Straße Umgestaltung 2022 
Spielplatz An der Lenzwiese Neugestaltung  2021 
Kalk Spielplatz Steprathstraße  Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Kalker Markt Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Kalker Stadtgarten Umgestaltung 2022 
Spielplatz Barcelona-Allee Neuanlage 2018 
Spielplatz Robertstraße Neuanlage 2021 
Spiel- und Bolzplatz Eythstraße  Neugestaltung 2021 
Spiel- und Bolzplatz Bürgerpark Kalk  Umgestaltung 2018 
Neugestaltung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Ersatzbeschaffung 2021 
Umgestaltung 2022 
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Vingst Spielplatz Homarstraße/ Kampgasse Neugestaltung 2018 
Bolzplatz Homarstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2021 
Umgestaltung 2022 
Bolzplatz Marktplatz Vingst  Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Würzburger Straße Ersatzbeschaffung 2021 
Spielplatz Würzburger Straße Umgestaltung 2022 
Spielplatz Kuthstraße Umgestaltung 2022 
Spielplatz Geraer Straße Neugestaltung 2020 
Höhenberg Bolzplatz Göttinger Straße Ersatzbeschaffung 2021 
Skateranlage „The Wave“ Merheimer 
Heide/ Günter-Kuxdorf-Weg 
Neugestaltung 2021

181 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Ostheim Bolzplatz Uckermarkstraße Ersatzbeschaffung 2018 
Spiel- und Bolzplatz Alter Deutzer 
Postweg 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Hövilandweg/ 
Schwetzinger Straße 
Umgestaltung 2018 
Merheim Spielplatz Alter Friedhofsweg Umgestaltung 2022 
Spielplatz Auf dem Eichenbrett Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2022 
Spielplatz Nesselweg Umgestaltung 2020 
Brück Spielplatz Flehbachaue Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2019 
Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Neuanlage 2018 
Rath/Heumar Spielplatz Walhallplatz Umgestaltung 2021 
Spielplatz Veilchenweg Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz An der Rather Burg Ersatzbeschaffung 2022 
Neubrück Spiel- und Bolzplatz Georgestraße  Ersatzbeschaffung 2022 
Neugestaltung 2022 
 
 
  
17
19
7
4
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

182 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Humboldt/ 
Gremberg 
Spielplatz Am Grauen Stein Umgestaltung 2023 
Spielplatz Odenwaldstraße Ersatzbeschaffung 2024 
Spielplatz Roddergasse  Ersatzbeschaffung 2023 
Merheim Spielplatz Teebaumweg Neuanlage 2023 
Spielplatz Walnussweg Umgestaltung 2023 
Höhenberg Spielplatz Fuldaer Straße Ersatzbeschaffung 2024 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Der Bezirk Kalk weist im Bezirksvergleich die höchste Qualität der 
Einzelspielflächen auf. Jeder einzelne Stadtteil übertrifft sogar den 
gesamtstädtischen Durchschnittswert in Bezug auf den Qualitätswert. Unter anderem 
haben folgende Maßnahmen hierzu beigetragen:  
Der Grünzug an der Westerwaldstraße erfuhr durch die Neuanlage des Spielplatzes 
Westerwaldstraße in Köln -Humboldt/Gremberg im Rahmen des 
Stadtentwicklungskonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ 45 eine wichtige 
Aufwertung.  
Nach einem umfangreichen, mehrstufigen Beteiligungsverfahren entstand auf der rund 
18.000 Quadratmeter großen Festwiese ein Kinderspielplatz mit Lern -, Bewegungs- 
und Koordinationsangeboten. Außerdem stehen ein Basketballplatz, eine 
Tischtennisplatte und e ine Boule -Fläche zur Verfügung. Ein Aussichtshügel mit 
Bänken und Trampolinen inmitten neuer Wege und Wiesen rundet das Angebot ab.  
Die Maßnahme „Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße“  wurde mit Hilfe 
von Fördergeldern der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für 
regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Städtebauförderprogramm des Bundes 
und des Landes NRW finanziert.  
                                            
45 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Neuanlage des Spielplatzes Westerwaldstraße (Humboldt/Gremberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie

183 
 
Mit der Erweiterung und Neugestaltung der Skateranlage Günter-Kuxdorf-Weg in 
Köln-Höhenberg wurde das stadtweite Angebot an bedarfsgerechten 
Trendsportanlagen erweitert.  
An den Planungen wurden neben den bisherigen Nutzer*innen interessierte Kinder , 
Jugendliche und Erwachsene sowie der Deutsche Rollstuhl -Sportverband e.  V. 
sowie die Wheelchair Skating-Akteure intensiv einbezogen.  
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung. So ist der 
Skatepark einer der ersten in Deutsch land mit einem barrierefreien, inklusiven 
Angebot, das gleichermaßen anspruchsvoll und interessant für Menschen ohne und 
mit Behinderung ist. Sowohl der Zugang zum Skatepark als auch die Aktionsflächen 
wurden barrierefrei gestaltet.  
Die Skateranlage spricht Menschen aus unterschiedlichen sozialen, demographischen 
und kulturellen Gruppen an und fördert daher nicht nur Bewegung, sondern soziale 
und interkulturelle Verständigung . Entsprechend kommt ihr eine überregionale 
Bedeutung zu.  
 
! Einen besonderen Stellenwert in Bezug auf Multifunktionalität nimmt der 
Bürgerpark Kalk ein: Der Spielplatz wurde inklusive Bolzplatz und Rollhockeyfeld 
im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs vom Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen geplant und umgesetzt. Anschließend sind die Spielanlagen an die Kinder 
und Jugendverwaltung übergegangen . Das Rollhockeyfeld ist derzeit das einzige 
seiner Art in Köln.  
! Das Projekt „Juppi– rollende Spielplätze der Stadt Köln“ wurde bereits 1972 mit 
dem Auftrag, die Unterv ersorgung der Spielplätze in Köln abzudecken, gegründet.  
Aktuell fahren zwei LKWs  – einer links - und einer rechtsrheinisch – insgesamt 14 
verschiedene öffentliche Plätze in Sozialräumen  an. Die LKWs sind mit zahlreichen 
Materialen wie zum Beispiel Außenspielgeräte, Gesellschaftsspiele, Bastelmaterialien, 
Sport- und Bewegungsspiele ausgestattet. Im Sozialraumgebiet Kalk ist der 
Bürgerpark Kalk in das Angebot eingebunden.  
  
Erweiterung und Neu gestaltung der inklusiven Skateranlage „The Wave“ Günter -Kuxdorf-Weg 
(Höhenberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie

184 
 
10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Merheim Spielplatz Ostmerheimer Straße/ 
Warendorfer Straße 
Umgestaltung Umsetzung 
voraussichtlich 
in 2024 
Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Umgestaltung Aufenthalts-
qualität 
schaffen 
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Umsetzung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung 
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss 
Wippermannstraße Neuanlage Investor 
Humboldt/ 
Gremberg 
Spiel- und Bolzplatz 
Burgenlandstraße 
Neugestaltung Sanierung 
Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung

185 
 
Ostheim Spiel- und Bolzplatz 
Servatiusstraße/ Uckermarkstraße 
Neugestaltung Sanierung 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias-
Kann-Pfad 
Neugestaltung 13 
Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung 26 
Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung 28 
Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne-
Schulte-Straße 
Neugestaltung 53 
Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße 
(Otto-Unger-Weg) 
Neuanlage 74 
Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage 78 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren. 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete im Bezirk 
Kalk zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Oranienstraße in Höhenberg 
 Astrid-Lindgren-Allee in Brück 
 Rather Steinweg in Brück 
 Quartier Köln Arcaden, Barcelona Allee in Kalk

186 
 
10.9 Mülheim 
10.9.1 Spielraumanalyse 
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022) 
Anzahl der Spielflächen gesamt 88 
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil 
 
Wasserspielangebote 1  
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 8  
(kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 27 
Modell Multifunktional Spielplatz Wuppertaler Straße, Buchheim 
Modell Inklusion Skatefläche Keupstraße, Mülheim 
Schulhoföffnung im Modellprojekt Förderschule Thymianweg, Höhenhaus 
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk 
(Zielwert: 6) 
Entwicklung Versorgungsquote im 
Bezirk (in %) 
  
  
24
3
8
12 12 12
8
5 4
0
10
20
3,2 3,6
4,3
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
70
62 6662 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln

187 
 
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen 
 
  
3,6
2,9
2,6
3,5
4,0
2,9
3,9
3,1
2,6
4,0
3,9
2,6
4,1
4,1
3,0
4,1
3,4
3,3
4,7
4,7
4,3
4,4
4,2
4,0
4,3
3,7
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
2011 2017 2022

188 
 
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen 
 
  
55
47
41
110
47
129
72
74
62
65
44
40
71
44
57
100
56
37
61
44
55
81
51
89
102
49
42
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
2011 2017 2022

189 
 
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m² 
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 103.749 m² 
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in) 
 
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²) 
 
  
1,2
0,9
1,1
1,6
1,0
1,8
2,0
1,0
0,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-33.383
-8.295
-11.869
-7.818
-21.616
-3.348
355
-8.405 -9.370
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000

190 
 
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 150.610 
Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - 
Basisvariante) 
+ 2.267 
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante) 
 
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028  
(Bevölkerungsprognose 2022) 
 
43.296
7.385
13.067
21.001
21.954
15.897
11.662
8.215
8.133
+3.034
-56
-239
-353
-138
+425
-357
+139
-188
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
3.043
402
706
1.202
1.167
1.044
698
548
489
1.709
242
491
776
787
759
480
369
337
1.692
277
511
843
818
748
507
382
366
1.681
276
519
830
813
700
519
358
341
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre

191 
 
Spielraumversorgung 
 
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Mülheim (66 / 4,3);  
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage 
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022 
 
  
Mülheim
Buchforst
Buchheim Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

192 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Mülheim Spielplatz Rixdorfer Straße Neugestaltung 2021 
Spielplatz Böckingstraße/  
Böcking Park 
Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2020 
Spielplatz Mülheimer Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung  2021 
Neugestaltung 2022 
Spielplatz Bachstraße – Temporärer 
Übergangsspielplatz (Sanierung 
Mülheimer Brücke) 
Neuanlage  2019 
Neugestaltung 2022 
Spiel- und Skatefläche Keupstraße  Neugestaltung  2022  
Spielplatz Holsteinstraße Neuanlage  2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Peter-Müller-Straße/ 
Kohlplatz 
Ersatzbeschaffung 2018 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2018 
Umgestaltung 2022 
Spielplatz Schleiermacherstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Familienpark Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Windmühlenstraße Umgestaltung 2020 
Spielplatz Bürgerpark/ Berliner Straße Neugestaltung  2022  
Buchforst Spielplatz Kopernikusstraße Ersatzbeschaffung 2019 
Neugestaltung 2020 
Spiel- und Bolzplatz Im Bischofsacker Neugestaltung 2022 
Buchheim Spielplatz Gauweg Neuanlage  2018 
Spielplatz Wuppertaler Straße/ 
Stegwiese 
Neuanlage  2021 
Spielplatz Herler Straße Neuanlage  2022 
Spielplatz Malteser Straße Ersatzbeschaffung 2020 
Bolz-, Baketball- und Parcour-Platz 
Wichheimer Straße 
Neugestaltung 2019 
Spielplatz Wichheimer Straße Umgestaltung 2020 
Umgestaltung 2021 
Holweide Spielplatz Siebenschönweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Bergisch Gladbacher 
Straße 
Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019

193 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Spielplatz Schlagbaumweg Ersatzbeschaffung 2019 
Ersatzbeschaffung 2021 
Umgestaltung 2021 
Spielplatz Heinz-Kühn-Straße Umgestaltung 2019 
Spielplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020 
Bolzplatz Ringenstraße Ersatzbeschaffung 2021 
Umgestaltung 2021 
Dellbrück Spielplatz Untereschbacher Straße Ersatzbeschaffung 2019 
Planungsgebiet Von-Quadt-Straße Neuanlage  2020 
Spiel- und Bolzplatz Hochwinkel/ 
Folwiese 
Umgestaltung 2018 
Bolzplatz Hyazinthenweg Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Dabrinhauser Straße Umgestaltung 2022 
Höhenhaus Spiel- und Bolzplatz Katzenbuschweg Umgestaltung 2020 
Spielplatz Am Rosenmaar Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2020 
Spielplatz Fixheider Weg/ 
Höhenhauser Weg 
Umgestaltung 2019 
Spielplatz Malvenweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Am Kiefernwald Umgestaltung 2018 
Spielplatz Am Flachsroster Weg Umgestaltung 2018 
Bolzplatz Am Emberg Ersatzbeschaffung 2020 
Dünnwald Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 2019 
Ersatzbeschaffung 2021 
Bolzplatz Embergweg Ersatzbeschaffung 2019 
Spielplatz Schweidnitzer Straße Umgestaltung 2020 
Spielplatz Im Leuchterbruch Umgestaltung 2020 
Stammheim Spielplatz Ricarda-Huch-Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Ersatzbeschaffung 2019 
Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Ersatzbeschaffung 2019

194 
 
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
 
 
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022 
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung 
Mülheim Spielplatz Bruder-Klaus-Platz Ersatzbeschaffung 2022 
Spielplatz Im Winkel Ersatzbeschaffung 2023 
Spielplatz Ratsstraße Ersatzbeschaffung 2023 
Spielplatz Präses-Richter-Platz Umgestaltung 2024 
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2024 
Holweide Bolzplatz Holweider Marktplatz Ersatzbeschaffung 2023 
Spielplatz Bergisch Gladbacher 
Straße/ Am Marienstift 
Umgestaltung 2024 
Dellbrück Spielplatz Dabringhauser Straße Umgestaltung 2023 
Spielplatz Rommerscheider Straße Neugestaltung 2023 
Spielplatz Brambachstraße Umgestaltung 2024 
Höhenhaus Spielplatz Am Emberg Umgestaltung 2023 
Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Umgestaltung 2023 
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor 
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein. 
 
Der Bezirk Mülheim weist im Bezirksvergleich den höchsten Zugewinn an Qualität 
in Bezug auf die Einzelspielflächen aus und rangiert diesbezüglich stadtweit au f 
dem zweiten Platz. Insbesondere folgenden Maßnahmen haben im Planungszeitraum 
hierzu beigetragen:  
Das Titelbild der vorliegenden Spielraumplanung zeigt den 2022 vollständig 
neugestalteten Spielplatz Keupstraße in Köln -Mülheim. Ganz im Sinne der hier 
vertretenen Planungsideen verdeutlicht dieser beispielhaft die Vereinbarung von 
inklusivem Spiel, zielgruppendifferenzierten Bewegungsformaten, Aufenthalt 
und sozialer Mitte innerhalb enger Wohnbebauung, umrahmt von Grün.  
23
25
8
6
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung

195 
 
Gemeinsam mit Kindern und  Jugendlichen aus de n nahegelegenen Einrichtungen 
August-Bebel-Haus der Arbeiterwohlfahrt (Kreisverband Köln e.V.)  und Treffpunkt 
K.E.K.S der Freien evangelischen Gemeinde Köln -Mülheim sowie weiteren Kindern, 
Jugendlichen und Anwohner*innen aus dem direkten Umfeld , wurde ein vielfältiges 
und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot entwickelt und in die Planung 
übernommen. 
Der zahlreich genannte Wunsch nach einem Rollsportfeld mit vielfältigen Kurven und 
Rampen für die verschiedensten Rollsportarten k onnte erfüllt werden. Der 
neugestaltete Rollsportbereich ist ein innovativer Ortbeton-Skate-Bereich mit Street- 
und Flowpark-Eigenschaften. Dies soll Einsteigern den Zugang zum Skateboard- und 
Rollsport generell erleichtern und gleichzeitig attrakt ive Herausforderungen für 
Fortgeschrittene bieten.  
Teile der neugestalteten Skatefläche sind ebenfalls für „ Wheelchair Roller Skating“ 
geeignet. Darüber hinaus entstanden zwei Spielplatzbereiche für verschiedene 
Altersgruppen sowie ein Tischtennisbereich, welcher ebenfalls für Rollstuhlfahrer 
befahrbar ist. Die beiden altersdifferenzierten Spielbereiche im Westen der Anlage 
sind i n verschiedenen Ebenen angelegt. Die Überbrückung der unterschiedlichen 
Höhen ist durch eine Treppe und durch eine Rampe gegeben. 
Damit bietet der Platz in zentraler Lage wieder eine großzügige Freizeitfläche mit 
abwechslungsreichen Spiel- und Bewegungsangeboten.  
 
Die Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße in Köln-Buchheim ist Teil des 
Maßnahmenprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“46, das dazu beizutragen soll, 
die Lebensbedingungen in Kölner Sozialräumen zu verbessern. 
Das Beteiligungsverfahren wurde insbesondere mit Kindern und Jugendlichen aus  
dem nahegelegenen Jugendhaus TREFFER  des Diakonischen Werks Köln und 
Region in Buchheim umgesetzt.  
Das abwechslungsreiche Spiel - und Bewegungsangebot  bietet neben dem 
Spielplatzbereich auch Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sowie Outdoor-
                                            
46 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de) 
Neugestaltung der Spiel - und Skatefläche Keupstraße (Mülheim, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für 
Kinder, Jugend und Familie

196 
 
Fitness-Möglichkeiten. Im Rahmen des Bauvorhabens wurden außerdem die 
Wegflächen neu angelegt und neue Sitzbänke aufgestellt.  
 
! Im Rahmen der Sanierung der Mülheimer Brücke  musste die Spielfläche 
Ferrenbergstraße in Mülheim der Baustelle weichen. Ob, in welcher Größe und wann 
die Fläche wieder als Spielfläche genutzt werden kann, ist derzeit noch nicht planbar.  
! Bolz-, Basketballplätze und Skateflächen  genießen im Rahmen einer 
Neugestaltung einen Bestandsschutz, wenn diese platzgleich errichtet werden. Für 
Neuanlagen der genannten Bewegungsflächen sind die Vorgaben für Abstandswerte 
zur Wohnbebauung und Lärmschutz im dicht bebauten Bezirk Mülheim jedoch fast 
immer ein Verhinderungskriterium. 
! Seit 2019 befindet sich in Buchheim die erste öffentliche Parkouranlage der Stadt 
Köln. Diese ist auf ausdrücklichen Wunsch von Kindern und Jugendlichen auf dem 
Spiel- und Bolzplatz Wichheimer Straße entstanden.  
  
Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße (Buchheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie

197 
 
10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 
 
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen  
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Mülheim Spielplatz Knauffstraße Umgestaltung  
Spielplatz Im Winkel Umgestaltung  
Böcking Park Ersatzbeschaffung  
Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Umgestaltung Gemeinsam mit 
dem Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
Spielplatz Wiesenstraße Umgestaltung  
Höhenhaus Spielplatz August-Strindberg-
Straße/ Ernst-Cassel Straße 
Umgestaltung  
Dünnwald Bolzplatz Embergweg Umgestaltung  
Spielplatz Embergweg Umgestaltung  
Flittard Spielplatz Hubertusstraße Ersatzbeschaffung  
 
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die 
Kategorien Neugestaltung und  Neuanlage entsprechend des in Kapitel  8.4 dargestellten 
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß 
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).  
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“ 
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor. 
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.  
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
 Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und 
 Jugendverwaltung erforderlich.  
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
 notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung 
 der (Teil)Fläche vorgenommen.  
 
Neugestaltungen und Neuanlagen 
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/ 
Sigwinstraße 
Neugestaltung Beschluss

198 
 
 
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bemerkung  
Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz 
Bachstraße  
Neugestaltung Beschluss 
Bolz- und Basketballplatz 
Rendsburger Platz 
Neugestaltung Beschluss 
Planungsgebiet Cologneo I/ 
Euroforum Nord 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Cologneo II/ 
Euroforum West 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Lindgens-Areal  Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Otto-Langen-
Quartier 
Neuanlage Investor 
Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor 
Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung 
Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung 
 
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029 
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung 
Bedarfs-
reihenfolge 
Stadtteilvergleich 
(1-86, wobei 1 = 
höchster Bedarf, 
86 = niedrigster 
Bedarf) 
Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung 12 
Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage 39 - Auswahl 
Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 39 - Auswahl 
Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage 40 
Dellbrück Fläche in Thielenbruch fehlt laut 
Bürger*innen 
Neuanlage 52 - Auswahl 
Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung 52 - Auswahl 
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel  8.4 beschriebenen 
Einwirkfaktoren.

199 
 
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete  werden die aus den 
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche 
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten 
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Mülheim 
zählen hierzu schwerpunktmäßig: 
 Otto-Langen-Quartier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Lindgens-Area, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Cologneo I – Euroforum Nord, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Colgneo II – Euroforum West, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Windmühlen Quartier Cologneo III, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Deutz-Areal, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Nördlich Grünzug Charlier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“ 
 Radeberger-Areal (Mündel-/ Zehntstraße) in Mülheim 
 Möhl-Areal in Dellbrück 
 Quartier Schlebuscher Weg in Höhenhaus

200 
 
11 Spielraumplanung weiterentwickeln 
 
Während der Laufzeit der Spielraumplanung  2025-2030 sind eine Reihe von 
übergeordneten, konzeptionellen Maßnahmen  geplant. Nach Umsetzung werden 
die Maßnahmeninhalte ihre Wirkung auch in den Spielr aumgestaltungen in den 
Bezirken entfalten. Nähere Erläuterungen zu Inhalten und Prozessschritten sind in den 
Einzelkapiteln der vorliegenden Planung hinterlegt.  
Mit Hilfe der folgenden Gesamtübersicht ist eine maßnahmenscharfe Evaluation 
zum Umsetzungsstand der genannten Maßnahmen in der Laufzeitdauer möglich. 
 
Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen unterliegt 
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen 
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.  
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der 
Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten 
Maßnahmenjahre.

201 
 
Maßnahme 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
Nr. Kapitel Titel 
M 1 Spielraum-
planung 
Zwischen- und 
Endevaluation 
Spielraumplanung 
2025-2030 
      
M 2 
Planungs-
verständnis 
und 
Planungs-
grundlagen  
Leitbildentwicklung 
und 
Qualitätssicherung 
      
M 3 
Differen-
zierte Spiel- 
und 
Bewegungs
angebote in 
urbaner 
Lebenswelt 
Prüfung Handlungs-
empfehlungen aus 
dem Urban Sports-
Konzept für die Stadt 
Köln 
      
M 4 
Differen-
zierte Spiel- 
und 
Bewegungs
angebote in 
urbaner 
Lebenswelt 
Naturerhaltende und 
ressourcen-
schonende 
Gestaltung von 
Spielräumen 
      
M 5 
Differen-
zierte Spiel- 
und 
Bewegungs
angebote in 
urbaner 
Lebenswelt 
Gestaltung von 
Wasserspielflächen 
      
M 6 Leitlinie 
Inklusion 
Pilotprojekt mit 
inklusiven Schulen 
und Förderschulen: 
„Spielplatz und 
Spielgeräte-Check“ 
und  
Prototypentwicklung 
eines inklusiven 
Spielgerätes 
      
M 7 Leitlinie 
Inklusion 
Erstellung 
„Handbuch zur 
Inklusion in der 
Kölner 
Spielraumplanung 
und 
Spielraumschaffung“ 
  

202 
 
Maßnahme 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 
Nr. Kapitel Titel 
M 8 Leitlinie 
Inklusion 
Einarbeitung des 
Merkmals 
„Inklusionsqualität“ in 
die Matrix zur 
Qualitätsbewertung 
von 
Einzelspielflächen 
      
M 9 
Leitlinie 
Partitzi-
pation  
Strukturelle 
Verankerung von 
Beteiligungs-
ergebnissen in 
bezirkliche 
Einzelmaßnahmen-
planungen der 
Spielraumplanung 
      
M 10 
Klima und 
Nachhaltig-
keit 
Handlungsleitlinien 
für nachhaltige 
Spielraumschaffung 
      
M 11 Öffentlich-
keitsarbeit 
Weiterentwicklung 
spielraumbezogener 
Öffentlichkeitsarbeit 
      
M 12 
Prinzipien 
der 
Spielraum-
planung und 
Spielraum-
schaffung 
Aktualisierung der 
bezirksbezogenen 
Bestandslisten 
 

203 
 
12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet

204 
 
 
•Nachfolgend wird die geplante 
Baumaßnahme im 
Jugendhilfeausschuss beraten und der 
erforderliche Beschluss bei der 
zuständigen Bezirksvertretung zum 
Beschluss vorgelegt.
•Auf der Basis des Entwurfsplans erstellt die/der 
Landschaftsarchitekt*in anschließend ein 
Leistungsverzeichnis. 
•Im folgenden Vergabeverfahren erhält dann 
diejenige Firma für Garten- und Landschaftsbau 
den Auftrag zum Bau, die das wirtschaftlich 
günstigste Angebot vorgelegt hat. Im weiteren 
Verlauf erfolgt die Bestellung von Spielgeräten 
und Gestaltungselementen. 
•In der anschließenden Bauphase führt die 
beauftragte Fachfirma auf der Grundlage 
des zuvor erstellten Ausführungsplanes die 
im Leistungsverzeichnis festgelegten 
Arbeiten durch. 
•Wurde der Planungsauftrag an eine/n externe/n 
Landschaftsarchitekt*in vergeben, so 
übernimmt diese/r die Bauleitung.
•Der/dem bei der Kinder- und Jugendverwaltung 
tätigen Landschaftsarchitekt*in obliegen die 
Oberbauleitung sowie die Prüfung aller Pläne, 
des Leistungsverzeichnisses, der Rechnungen 
etc. 
•Die Bauphase endet mit der bau- und 
sicherheitstechnischen Endabnahme der 
Spielfläche. 
•Nach der formalen Freigabe erfolgt – teilweise im 
Rahmen einer kleinen Einweihungsfeier – die 
offizielle Übergabe der Spielfläche an die Kinder 
und Jugendlichen. Unter ihrer Beteiligung gelingt 
der Umbau eines schlecht ausgestatteten, 
unattraktiven Spielplatzareals in eine 
bedarfsorientierte und erlebnisreiche Spielfläche.

Beschlussvorlage Rat

10658 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2960/2024 
Freigabedatum 
14.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und 
Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 
Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 
Sportausschuss 06.02.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für 
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und 
Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal-
tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre-
tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen 
Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der 
kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen 
Voraussetzungen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Fortschreibung der Spielraumplanung Köln 
 
Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewe-
gung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-
2030“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 (Beschlussv orlage 
3067/2018) und setzt damit die Maßnahme M 1.2.3 des Kinder- und Jugendförderplanes der 
Stadt Köln 2021-2025 um, den der Rat am 09.11.2021 beschlossen hat (Beschlussvorlage 
1805/2021). Hier liegt ein besonderes Förderziel auf der Eröffnung von Räumen  für Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene im umfassenden Sinne.  
 
In Köln stehen über 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Be-
wegung und Aufenthalt zur Verfügung. Diese dienen zugleich als öffentliche Freiräume für Kom-
munikation und Begegnung für alle Bürger*innen. Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräu-
men handelt es sich sowohl um "klassische" Spielplätze für Kinder als auch um Bolz- und Bas-
ketballplätze sowie Trendsportanlagen mit differenzierten Nutzungsmöglichkeiten.  
 
In der Millionenstadt Köln verdichtet sich der urbane Raum immer stärker. Die regelmäßig ak-
tualisierte Spielraumplanung verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von Spiel-, Be-
wegungs- und Aufenthaltsflächen insbesondere für Kinder und Jugendliche und bietet einen 
umfassenden konzeptionellen Rahmen für die Spielraumschaffung in Köln.  
 
Aufbau der Spielraumplanung  
 
Dargestellt werden die aktuell gültigen, stadtweit geltenden übergreifenden Planungsprinzipien, 
Richtwerte und Qualitätskriterien, auf deren Basis die Fachverwaltung vor dem Hintergrund der 
derzeit herausfordernden Haushaltssituation im Rahmen ihrer person ellen und finanziellen 
Rahmenbedingungen agiert. Zudem erfolgt eine ausführliche Analyse der Spielraumentwick-
lung in der vergangenen Planungsperiode.  
 
In neun Stadtbezirksteilen wird neben den bezirklichen Spielraumanalysen ein Überblick über 
die konkreten, einzelbezirklichen Maßnahmenplanungen ab 2025 gegeben. Diese wurden im 
Vorfeld der Planung mit allen neun Stadtbezirken abgestimmt und werden über die Dauer der 
kommenden Laufzeit regelmäßig evaluiert und nach Maßgabe des Haushaltes bezirklich fort-
geschrieben. Die Maßnahmenplanungen umfassen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, 
Umgestaltungen, Neugestaltungen sowie Neuanlagen von Spielflächen. 
 
Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten 
 
Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden H aushaltssituation stehen alle, eine le-
benswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bildungs-
relevanten Leistungen und Angebote vor der schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise 
eng gesteckten Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingun-
gen vorzuhalten.

4 
 
Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick haben, 
dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen Infrastruktur verteilt 
werden. Gleichwohl darf eine systematische und auf Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmen-
planung systematisch Anhalt geben, wo, wann und wie Spielraumschaffung – auch unter er-
schwerten finanziellen Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte.  
 
Strategische Ausrichtung der Spielraumplanung 
 
Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun Bezirks-
vertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker auf eine stadtweit 
bedarfs- und teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien ge-
stützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Unter engagierter und veränderungsbereiter 
Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretungen wurde so eine entscheidende Weiterentwicklung 
kommunaler Spielraumplanung ermöglicht. 
 
Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie und werden 
durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der aufwendigen Maßnahmenka-
tegorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt. Diese mündet in ein systematisches und 
transparentes Planungsinstrument, welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröff-
net. 
 
Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen 
werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Res-
sourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht.  
 
Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel- und übergeordneten, 
konzeptionellen Maßnahmenplanungen unter geschilderten haushalterischen Voraussetzun-
gen und Erfordernissen zu lesen. In sich bleibt sie jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) 
Inhalte und Prinzipen von Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spiel-
raumplanungen konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestal-
tung und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen.   
 
Inklusive Spielräume 
 
Die Verwaltung ist im besonderen Maße bemüht, stadtweit Optionen für inklusives Spiel zu 
schaffen. Hierzu gehört die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen, um voraussetzungs-
lose Zugänge zu eröffnen, ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot und Anreize für ge-
meinsames Spiel zu setzen. Aus diesem Grund erfolgte im Vorfeld der Planung eine ausführli-
che Vorabstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik zur inhaltlichen Darstellung der Inklusionsthematik (Begriffs-
schärfungen, Standards und Leitlinien, Geltungsbereich der Planung etc.). Mit der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik wurde ein kontinuierlicher fachlicher Austausch in Bezug auf 
die Weiterentwicklung inklusiver Spielraumschaffung vereinbart. 
 
Konzeptionelle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Planung  
 
Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden übergeordnete, konzeptionelle Maßnahmen zur 
Fortentwicklung der Spielraumplanung und Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen 
einer zeitgemäßen, gerechten und nachhaltigen Spiel - und Freiraumplanung in urbaner Le-
benswelt. Im Sinne eines „lebenden Planungsinstrumentes“ sollen diese Maßnahmen – unter 
Einbindung weiterer Expertisen – in den ausgewiesenen Maßnahmenzeiträumen ausgestaltet 
werden.  
 
Zusammenspiel von Rat und Bezirken 
 
Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023 wird auch die vorliegende 
Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksver-
tretungen in Form zweier sich ergänzender Beschlussbestandteile den genannten Gremien vor-
gelegt:

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1. Der Rat der Stadt Köln entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen 
Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwer-
ten und Qualitätskriterien. Diese gelten stadtweit und gewährleisten eine bedarfsentspre-
chende und gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kin-
der und Jugendliche im öffentlichen Raum.  
 
Die Rahmenplanung basiert erstmals auf einer überbezirklich geltenden Priorisierung der 
Maßnahmenkategorien Neuanlagen und Neugestaltungen anhand stadtweit einheitlich ver-
einbarter Kriterien zur Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums. Diese Priorisierungskri-
terien wurden im Vorfeld mit allen Bezirken abgestimmt. 
 
2. Auf Grundlage der Rahmenplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkre-
ten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifi-
sches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirk-
lichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Um-
gestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen.  
 
Haushaltsvorbehalt 
 
Die Realisierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung vorgesehenen bezirk-
lichen Einzelmaßnahmen unterliegen während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen 
vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der in der vorliegen-
den kommunalen Spielraumplanung geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbe-
reitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Informationen in einfacher Sprache 
Anlage 2 – Spielraumplanung 2025-2030 
 
(Anlage 2 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)

Anlage 10, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025

2149 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon: (0221) 221 24954 
E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de 
 
Datum: 26.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses  vom 25.03.2025  
öffentlich 
4.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und 
Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 
2960/2024 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für 
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und 
Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal-
tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre-
tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen 
Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen.  
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der 
kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen 
Voraussetzungen. 
 
Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel-
raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit 
relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel-
räume in besonderem Maß entsprechen zu können. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
 14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), CDU-Fraktion (2), SPD-Fraktion 
(2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ 
Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreis-
gruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1),  
 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Frau Sieben (DGB-Region Köln-Bonn) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kurbjeweit (SJD-Die 
Falken Kreisverband Köln).

Beratungsverlauf (17)

23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2960/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.01.2025
Erstellt
26.09.2024 09:14