2960/2024
Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
7706 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
2960/2024
Stand: 20.02.2026
Sachstandsbericht
Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und
Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und
Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal-
tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht.
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre-
tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen
Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen.
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der
kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen.
Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel-
raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit
relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel-
räume in besonderem Maß entsprechen zu können.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Seit Verabschiedung der kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 im Februar 2025 werden
zahlreiche Maßnahmen zur Spielraumschaffung sowie zum Spielraumerhalt in allen Kölner Be-
zirken durch die Fachverwaltung im Amt für Kinder, Jugend und Familie umgesetzt.
Im Rahmen der Spielraumschaffung wird die in der Spielraumplanung mit allen Bezirken ab-
gestimmte Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmenkategorien Neugestaltung und Neu-
anlage eingehalten. Aktuell werden plangemäß die Maßnahmen der ersten beiden Bedarfsstu-
fen entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen abgearbeitet.
Entsprechend dieser Priorisierung konnten zwischenzeitlich folgende, umfangreiche und per-
sonalintensive Maßnahmen in verschiedenen Bezirken fertiggestellt werden:
2
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme
Kalk Neubrück Spielplatz St. Adelheid Neugestaltung
Nippes Nippes Spielplatz Xantener
Straße/Johannes-Gies-
berts-Park
Neugestaltung
Mülheim Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/Sig-
winstraße
Neugestaltung
Lindenthal Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-
Nord/ Luxemburger Straße
Neugestaltung
Porz Poll Spielplatz/
Bolzplatz An den Maien
Neugestaltung
Porz Elsdorf Spielplatz Südlich Frie-
densstraße
Neuanlage
Porz Elsdorf Spielplatz Fuchskaule Neuanlage
Porz Porz Bolzplatz/Spielplatz
Pumptrack Glashütten-
straße
Neugestaltung
Für folgende Flächen sind zudem Fertigstellungen im Frühjahr 2026 geplant:
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme
Rodenkirchen Raderberg Mergentheimer Straße/
entstandener Bedarf aus
dem Bauvorhaben
„Sechtemer Block“
Neuanlage
(bereits geöffnet,
ausstehend Tram-
polin, witterungsbe-
dingt)
Rodenkirchen Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Ade-
nauer-Straße
Neugestaltung, im
Bau
Porz Porz Spielplatz Wilhelmstraße Neuanlage Spiel-
band in Porz Mitte
Innenstadt Deutz Spielplatz
Otto-Gerig-Straße
Neugestaltung
Lindenthal Braunsfeld Spielplatz Stolberger
Straße/Geilenkircher
Straße
Neugestaltung
Des Weiteren befinden sich folgende Spielflächen in sehr unterschiedlichen Entwurfs- bezie-
hungsweise Umsetzungsphasen (Baugenehmigungsphase, Entwurfsplanung, Beteiligungs-,
Ausschreibungs-, Bauphase o.ä.). Aufgrund der hiermit verbundenen Prozessbedingunge n
kann die Jugendverwaltung aktuell noch keine verlässlichen Angaben zur Umsetzung machen:
Bezirk Stadtteil Spielfläche Maßnahme
Rodenkirchen Immendorf Spielplatz Claudiusstraße Lärmschutzgutachten
Pumptrack liegt vor und
wird geprüft
Rodenkirchen Raderthal Bolzplatz Hitzelerstraße Planungsabstimmung
vollzogen
Rodenkirchen Bayenthal Spielplatz Alteburger
Straße
Nächster Schritt Beteili-
gungsverfahren
Chorweiler Roggendorf/
Thenhoven
Spielplatz Baugebiet
“Südlich Baptiststraße“
Entwurfsplanung, Ab-
stimmung der Entwürfe
mit Projektbeteiligten
Nippes Weidenpesch Bolzplatz Kösliner
Straße/An den Kreutzmor-
gen
Neugestaltung
Lindenthal Sülz Skateanlage Militärring Baugenehmigungs-
phase – zurzeit materi-
elle (inhaltliche) Prüfung
Chorweiler V olkhoven/ Spielplatz Damiansweg Neuanlage
3
Weiler
Ehrenfeld Ehrenfeld Spielplatz T akufeld
Neugestaltung
Ehrenfeld Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz
Stammstraße/
Gutenbergstraße
Entwurfsplanung, Ab-
stimmung der Entwürfe
mit Projektbeteiligten
Chorweiler Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/
Olof-Palme-Park
Neugestaltung
Chorweiler Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Al-
lee/Nord Basketballplatz
Neugestaltung
Kalk Kalk Spiel- und Bolzplatz En-
gelsstraße
Neugestaltung
Lindenthal Weiden Spielplatz Schulstraße/
Ostlandstraße
Neugestaltung
Mülheim Flittard Spielplatz
Fritz-Haber-Straße
Neugestaltung
Ehrenfeld Ossendorf Spielplatz
Gerhardt-Bruders-Straße
Neugestaltung
Die in der Spielraumplanung vorgesehene Neuanlage des Bolzplatzes Katharinenstraße in
Köln-Godorf musste zwischenzeitlich aufgrund baurechtlicher Bestimmungen entfallen. In Ab-
stimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde ersatzweise die Neuanlage des
Spielplatzes Alteburger Straße priorisiert. Der nächste Schritt hier ist ein Beteiligungsverfah-
ren.
In Ergänzung werden regelmäßig erforderliche, weniger umfangreiche Maßnahmen der Kate-
gorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltung durch die Fachverwaltung vorgenommen,
die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit prioritär bearbeitet werden müssen und perso-
nelle Ressourcen binden. Hier entscheiden fachliche oder der Verkehrssicherheit geschuldete
Dringlichkeiten die Umsetzungsreihenfolge.
Auf Grund der Haushaltssperre Ende des Jahres 2025 konnten keine Ersatzbeschaffungen, die
nicht als unaufschiebbar priorisiert werden konnten, vorgenommen werden.
Eine nächste, umfangreiche Zwischenevaluation der kommunalen Spielraumplanung in Hin-
blick auf die Entwicklung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie den Umset-
zungsstand der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen ist plangemäß für
Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Die Verwaltung wird in allen relevanten Gremien hierüber
Bericht erstatten.
Nächste Schritte:
Fortführung weiterer Maßnahmen zur Spielraumschaffung gemäß Spielraumplanung 2025 -
2030 entlang der im Sachgebiet Kinderinteressen verfügbaren Ressourcen.
Erstellung einer Mitteilung zur Zwischenevaluation (Entwicklung der Spielraumschaffung und
Spielraumversorgung sowie Umsetzungsstand konzeptioneller Maßnahmen) für alle planungs-
relevanten Gremien zum Ende des Kalenderjahres.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Gemäß Ratsbeschluss ist eine regelmäßige Evaluation in Hinblick auf die quantitative Entwick-
lung der Spielraumschaffung und Spielraumversorgung sowie in Hinblick auf die qualitative Be-
trachtung der in der Planung hinterlegten, konzeptionellen Maßnahmen in den planungsrele-
4
vanten Gremien vorgesehen. Insofern ist für eine regelmäßige Sachstandsberichterstattung ge-
sorgt.
Eine weitere Sachberichtserstattung in der vorliegenden Form ist entsprechend nicht vorgese-
hen. Die nächste Zwischenevaluation in Form einer Mitteilungsvorlage unter neuer Vorlagen-
nummer erfolgt Ende 2026 (beschlossene Folgeevaluationen: 2028 und 2030).
Anlage 9, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025
1940 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 25.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.03.2025 öffentlich 10.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänder- ten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im Sachgebiet 512/1 – Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / Kinderinteressen und der Jugend- pflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renten- eintritte vakant werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor- gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 4 Auszugs Beschlussprotokoll Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025
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Anlage 4 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Herr Weis Telefon: (0221) 23702 Fax: (0221) E-Mail: 57-Session@STADT- KOELN.DE Datum: 31.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 öffentlich 4.1.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Geänderter Beschluss wie BV 2: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Informationen in einfacher Sprache
6344 Zeichen
1 Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln Informationen in Einfacher Sprache Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln .......... 2 Orte zum Spielen in Köln ............................................................................................ 2 Recht auf Spielen für alle Kinder ................................................................................ 2 Verschiedene Angebote zum Spielen ......................................................................... 2 Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen ..................................... 3 Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: Was ist die „Spielraum-Planung“? .................... 3 Weitere Informationen zum Thema: Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in die Spielraum-Planung kommen ............................................................................. 3 Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung? .......................... 3 2 Die Spiel-Flächen in Köln: Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in Köln Die Stadt Köln will, dass Kinder und Jugendliche sich hier wohlfühlen. Kinder und Jugendliche möchten Sport machen und sich bewegen. Sie brauchen Orte zum Spielen in der Stadt. Orte zum Spielen in Köln Es gibt in Köln über 700 Plätze zum Spielen. Das sind die so genannten: Spiel-Flächen. Dazu gehören Kinder-Spielplätze, Fußball-Plätze, Basketball-Plätze und Parks. Diese Orte zum Spielen sind für alle da. Alle, das sind Kinder, Jugendliche und Familien. Die Spiel-Flächen in Köln sind sichere Orte für Kinder in jedem Alter. Die Orte zum Spielen werden von der Stadt gepflegt und regelmäßig geprüft. So können Kinder und Jugendliche sicher spielen. Recht auf Spielen für alle Kinder Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich in Köln wohlfühlen. Die Stadt Köln sorgt dafür mit den verschiedenen Angeboten zum Spielen. Auch Kinder mit Behinderungen haben das Recht, mit anderen Kindern zu spielen. Die Spielplätze in Köln sollen deshalb so gebaut sein, dass alle ohne Hindernisse dort spielen können. Das gilt auch zum Beispiel für Kinder, die einen Rollstuhl benutzen. Verschiedene Angebote zum Spielen Kinder und Jugendliche haben verschiedene Interessen. Die Angebote zum Spielen in Köln sind auch sehr verschieden. Für die kleineren Kinder gibt es zum Beispiel Rutschen und Klettergerüste. Für Jugendliche gibt es zum Beispiel Fahrrad-Plätze oder Skateboard-Plätze. Es sind auch Plätze für Fitnessübungen da. Viele Kinder wünschen sich auch Natur-Spielplätze. Dort können sie Pflanzen und Tiere entdecken oder mit Wasser spielen. 3 Kinder und Jugendliche bestimmen mit bei den Spielplätzen Kinder und Jugendliche dürfen mit-entscheiden, wie neue Spielplätze aussehen sollen. Jugendliche helfen zum Beispiel oft mit, die Plätze bunt und schön zu gestalten. Erwachsene helfen dabei, auf die Spielplätze zu achten. Sie melden der Stadt Köln, wenn ein Spielplatz kaputt oder schmutzig ist. Die erwachsenen Helferinnen und Helfer heißen „Spielplatz-Paten“. Die Spielplatz-Paten planen auch Feste für Kinder und Jugendliche. Die Stadt Köln hilft dabei mit. Plan für neue Spiel-Flächen in Köln: Was ist die „Spielraum-Planung“? Die Stadt Köln möchte, dass es viele Orte zum Spielen in der ganzen Stadt gibt. Dann können Kinder und Jugendliche in der ganzen Stadt spielen und sich bewegen. Damit in allen Stadtteilen Orte zum Spielen sind, gibt es die sogenannte „Spielraum-Planung“. Die Spielraum-Planung ist ein Plan für die Spiel-Flächen in Köln. In der Spielraum-Planung der Stadt Köln steht: Wo die Stadt neue Spielplätze in den nächsten Jahren bauen möchte. Welche Spielplätze schöner gestaltet werden sollen. Die Stadt Köln macht alle sechs Jahre eine neue Spielraum-Planung. Die Spielraum-Planung gilt noch bis Ende 2030. Wer die Spielraum-Planung festlegt, das lesen Sie unten bei den weiteren Informationen zum Thema. Weitere Informationen zum Thema: Wie die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in die Spielraum- Planung kommen Wie reden Kinder und Jugendliche mit bei der Spielraum-Planung? Köln hat neun Bezirke. Jeder Bezirk ist ein Teil der Stadt Köln, zum Beispiel Köln-Ehrenfeld oder Köln-Porz. Für jeden Bezirk gibt es eine eigene Gruppe von Politikerinnen und Politikern. Diese Gruppe heißt „Bezirks-Vertretung“. Die Bezirks-Vertretung kennt ihren Stadtteil gut. Die Politikerinnen und Politiker wissen, wo Spiel-Flächen fehlen oder verbessert werden müssen. Sie sprechen mit den Kindern und 4 Jugendlichen im Bezirk. So kann die Bezirks-Vertretung herausfinden, was sich die Kinder und Jugendlichen im Bezirk wünschen. Danach machen alle Bezirks-Vertretungen von Köln Vorschläge für die Spielraum-Planung. So legt Köln fest, wie die Orte zum Spielen in den Bezirken von Köln gestaltet werden sollen. Welche Aufgabe hat der Jugendhilfe-Ausschuss? Sie haben schon erfahren, was die Bezirks-Vertretungen für Kinder und Jugendliche tun: Die Bezirks-Vertretungen reden nämlich mit bei den Spiel-Flächen in Köln. Es gibt aber noch eine Gruppe, die bei den Spiel- Flächen mitredet. Das ist der Jugendhilfe-Ausschuss der Stadt Köln. Der Jugendhilfe-Ausschuss kümmert sich besonders um Themen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen. Dazu gehören auch die Spiel-Flächen. Der Jugendhilfe-Ausschuss spricht über die Vorschläge von den Bezirks-Vertretungen. Der Jugendhilfe-Ausschuss prüft zum Beispiel: - Sind die Vorschläge gut für alle Kinder und Jugendlichen in Köln? - Passen die Vorschläge für die Spielplätze zum Alter der Kinder? - Sind die Spielplätze sicher? Welche Aufgabe hat der Stadtrat? Der Stadtrat ist die wichtigste Versammlung von Politikerinnen und Politikern der Stadt. Der Stadtrat trifft alle wichtigen Entscheidungen für Köln. Der Stadtrat entscheidet auch über eine neue Spielraum-Planung. Später überprüft die Stadt Köln auch, ob die neuen Spiel-Flächen wirklich gebaut werden. Dazu gehört auch, ob die Spiel-Flächen gepflegt werden. So achtet die Stadt Köln auf die Spiel-Flächen. Alle Kinder und Jugendliche bekommen in Köln gute Möglichkeiten zum Spielen. 2024, Einfache Sprache: Kirsten Czerner-Nicolas, Prüfer*innen: Daniela Pindor und Anestis Loukidis
Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 03.02.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 öffentlich 9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über Ergänzungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE abstimmen Ergänzung: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat den Beschluss der Verwaltungsvor- lage mit nachfolgendem Zusatz zu ergänzen: Der Rat (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitnessund Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neu- anlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbst- bestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürf- nisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen durch die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und des Einzel- mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) bei Enthaltung aller anderen Bezirksvertre- ter. Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den Beschluss der Verwal- tungsvorlage abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Gesamtbeschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwert en und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neu- gestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spi el- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness und Bewegungsparcours in die- sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu- wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu- rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri- erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach- senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be- gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark- plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste- hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen.
Anlage 7, Auszug BV 5 (Nippes) vom 06.02.2025
3666 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.02.2025 öffentlich 9.2.3 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Herr Spieß begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen und ändert ihn auf Vorschlag der CDU ab. Herr Hanna begründet den Änderungsantrag der CDU und ändert ihn nach einer Stel- lungnahme der Verwaltung und auf Vorschlag der SPD ab. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An- zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah- men und deren Umsetzung in Nippes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol- genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. III. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spielraumplanung und der dort dargestellten überwiegend unterdurchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. An- zahl der Spielflächen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Einwohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um höhere Priorisierung von Maßnah- men und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf fol- genden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marienschule/Gartenstadtschule - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einordnung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025 2960-2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 9.2.5 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/0136/2025 Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Herr Giesen lässt über diesen abstimmen. 1. Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: „Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss ergänz- ten zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Ja hre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neu- anlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsflä- chen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirks- vertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jewei- ligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)
Anlage 11, Stellungnahme Verwaltung, Beratungsergebnisse und geänderter Beschlussvorschlag
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Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Ergänzung von Anlage 8 um die Beschlüsse der BV 3, BV 4, des Jugendhilfe- und Sportausschusses Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über den Beratungsverlauf. Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stel- lungnahme der Verwaltung ergänzt worden. Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen: BV 1 – Innenstadt (30.01.2025): Einstimmig zugestimmt. BV 3 – Lindenthal (24.03.2025): Einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (FDP). BV 6 – Chorweiler (06.02.2025): Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion. BV 7 – Porz (30.01.2025): Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. BV 8 – Kalk (23.01.2025): Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. zugestimmt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (23.01.2025): Zustimmung einstimmig empfohlen. Jugendhilfeausschuss (25.03.2025): Einstimmig zugestimmt (Beschlussvorschlag gemäß V.). Sportausschuss (27.03.2025): Einstimmig zugestimmt. II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Ausschuss für Schule und Weiterbildung (27.01.2025): ohne Votum behandelt Stadtentwicklungsausschuss (06.02.2025): einstimmig ohne Votum behandelt III. Noch ausstehende Beratungen: Keine Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 IV. Geänderte Beschlussempfehlungen: Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla- genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir- ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von Spielraum in Köln. Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi- nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der effektiven Ressourcensteuerung. Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal- tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand- lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs- stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt. 2 Einstimmiger Beschluss der BV Ehrenfeld (siehe Anlage 9) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, alle aktuell vakanten Stellen im Sachgebiet 512/1 – Spiel- und Bolzplatz – Angelegenheiten / Kinderinteressen und der Jugendpflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renteneintritte vakant werden, ist für eine möglichst lückenlose Nachbesetzung zu sor- gen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härtefallregelung. Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidie- rungen im Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des Stellenbestandes und des Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die pre- käre Haushaltslage zur noch stärkeren Nutzung vorhandener Ressourcen zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vorhandene Stellen grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die Da- seinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Der Verfahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung sieht vor, dass alle Stellen mit Blick auf ihre mögliche Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft werden. Stellen in einer niedrigen Kategorie sollen bei einer eintretenden Vakanz für 12 Monate nicht nachbesetzt werden. Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung Die hier in Rede stehenden Stellen im Sachgebiet Kinderinteressen / Spiel- platzangelegenheiten und alle weiteren Aufgabenfelder im Bereich Kinderinte- ressen, Jugendförderung und Jugendberufshilfe wurden der niedrigsten Kate- gorie zugeordnet und unterliegen somit grundsätzlich der einjährigen Wieder- besetzungssperre. Die Fachverwaltung ist bemüht, in begründeten Einzelfällen die begrenzten Möglichkeiten einer Härtefallentscheidung zu beantragen, so u. a. im Bereich Spielplatzangelegenheiten. 3 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel- raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter- durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä- chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein- wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö- here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien- schule/ Gartenstadtschule) - Hansenstraße - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord- nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys- tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er- fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß- nahmen im gesamten Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier: Ergänzung einzelner Spiel- geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord- nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach- lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des kommunalen Haushaltes abgestimmt. Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 4 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Nummer 5.). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs- antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num- mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik betrachtet. 5 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (siehe Anlage 4) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän- zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 6 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Anlage 6) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel- plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu- men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel- tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord- net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli- chen als geschützte Räume zur Verfügung. Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be- schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju- gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda- gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per- spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen. Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach- sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe- zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung, Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere- freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor- derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf- fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in- nerhalb der Verwaltung. Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge- ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen Spielflächen. Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau- landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin- denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun- denen öffentlichen Spielflächen. Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere- freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich bekannt. Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise konzipiert. Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen Spielraumes. Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in- klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit). Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe- stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde- rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu- schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be- hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio- nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik: […] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung kontrolliert werden. […] Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu- künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter- legt. Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde- rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – mit zu denken. Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder- tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung. Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö- sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 zur Inklusion mitgedacht werden. Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä- chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel- che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- Anlage 11 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig- keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie- derzufinden. V. Aktualisierter Beschlussvorschlag: Beschluss: (1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah- menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffent lichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus- haltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be- troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können. Erläuterung: Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen- den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom- munalen Spielraumplanung vor.
Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Sondersitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 zu Vorlage 2960_2024
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 04.02.2025 öffentlich 1.2 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu Vorlage 2960/2024 hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln den Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen (Ergänzungen sind fett im Text mar- kiert): (2) Der Rat der Stadt Köln versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentli- chen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Be- wegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Gerä- ten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchtigungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurich- ten sind. (6) Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qua- lifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicher- stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwer- ten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vor- sieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Be- zirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spiel- raums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in die- sen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzu- wenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zu- rückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barri- erefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwach- senen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Be- gleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenpark- plätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und beste- hende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen
Anlage 8, Stellungnahme Verwaltung und geänderter Beschlussvorschlag
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Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 1 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Die oben genannte Vorlage hat bereits einen Großteil der vorgesehen Beratungsfolge durchlaufen. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über den bisherigen Beratungsverlauf. Die abweichenden Beschlussempfehlungen sind um eine Stellungnahme der Verwaltung ergänzt worden. Ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unter V. aufgeführt. I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen: BV 1 – Innenstadt (30.01.25): Einstimmig zugestimmt. BV 6 – Chorweiler (06.02.25): Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen. BV 7 – Porz (30.01.25): Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zugestimmt. BV 8 – Kalk (23.01.25): Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. Zugestimmt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (23.01.25): Zustimmung einstimmig empfohlen. II. Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien Ausschuss für Schule und Weiterbildung (27.01.25): ohne Votum behandelt Stadtentwicklungsausschuss (06.02.25): einstimmig ohne Votum behandelt III. Noch ausstehende Beratungen: BV 3 – Lindenthal: Sitzung am 24.03.2025 BV 4 – Ehrenfeld: Sitzung am 24.03.2025 Jugendhilfeausschuss: Sitzung am 25.03.2025 Sportausschuss Sitzung am 27.03.2025 IV. Geänderte Beschlussempfehlungen: Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung 1 Einstimmiger Beschluss der BV Rodenkirchen (siehe Anlage 3) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Das Verfahren und die Ausgestaltung der in der Spielraumplanung vorgeschla- genen, systematischen Priorisierung ist im Einvernehmen mit allen neun Bezir- ken abgestimmt worden. Die hinterlegte, überbezirkliche Priorisierung entlang einheitlicher Kriterien verfolgt das Ziel einer teilhabgerechten Verteilung von Spielraum in Köln. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 2 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße im Bezirk Rodenkirchen wird in der Einzelmaßnahmenplanung von „3. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Pri- orität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft. Die vorgeschlagene Reihenfolge soll gleichzeitig für alle Bezirke Transparenz in Bezug auf Umsetzungshorizonte bezirklicher Einzelmaßnahmen entlang fi- nanzieller und personeller Ressourcen der Verwaltung schaffen. Insofern ist die Einhaltung der Reihenfolge im Interesse aller Bezirke und zum Zwecke der effektiven Ressourcensteuerung. Die nachträgliche Anmeldung oder Verschiebung einer bezirksbezogenen Maßnahme innerhalb einer jeweiligen Bedarfsstufe (in Umsetzung, I oder II/III) wäre innerhalb der Planungslogik grundsätzlich unter Benennung einer hierfür entfallenden oder zu verschiebenden bezirksbezogenen Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe möglich. Insofern keine bezirksbezogene Einzelmaßnahme in der jeweiligen Priorisierungsstufe gelistet ist, ist die Einhal- tung der ursprünglichen Reihenfolge im Sinne der vereinbarten Gleichbehand- lung aller Bezirke unabdingbar. Eine Erweiterung der jeweiligen Priorisierungs- stufe ist nicht mit Ressourcen hinterlegt. 2 Einstimmiger Beschluss der BV Nippes (siehe Anlage 7) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Auswertung der kommunalen Spiel- raumplanung und der dort dargestellten überwiegend unter- durchschnittlichen Spielplatzsituation (z. B. Anzahl der Spielflä- chen je Stadtbezirk, Versorgungsquote, Spielflächen pro Ein- wohner je Stadtbezirk) im Stadtbezirk Nippes bitten wir um hö- here Priorisierung von Maßnahmen und deren Umsetzung in Nippes. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Ergänzung von Tischtennisplatten auf folgenden Spielplätzen im Stadtteil Longerich: - Spielplatz Bielefelder Straße (Parkanlage Nähe Marien- schule/ Gartenstadtschule) - Hansenstraße Die Versorgungsquote der Stadtteile und Bezirke stellt ein Kriterium in der sys- tematischen Priorisierung aller geplanten Einzelmaßnahmen dar. Insofern er- fährt sie Berechnung bei der überbezirklich geplanten Abfolge von Einzelmaß- nahmen im gesamten Stadtgebiet. Die Zuständigkeit für bezirkliche Einzelmaßnahmen der Maßnahmenkategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen (hier: Ergänzung einzelner Spiel- geräte) obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Sie bedürfen keiner Einord- nung in die die überbezirkliche, systematische Priorisierung und werden im Einvernehmen der Kinder- und Jugendverwaltung mit den Bezirken nach fach- lichen Erwägungen, entlang personeller Ressourcen sowie nach Maßgabe des kommunalen Haushaltes abgestimmt. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 3 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung - Graseggerstraße - Heckweg - Hans-Klemm-Straße Die Bezirksvertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes Hans-Klemm-Str. (Nähe Dädalusring) in Longerich unter Einord- nung in die Prioritätenliste entsprechend des Kriterienschlüssels. 3 Einstimmige Empfehlung der BV Mülheim (siehe Anlage 5) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungsantrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Nummer 5.). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut des Ergänzungs- antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und wird unter Num- mer 5. gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik betrachtet. 4 Einstimmiger Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (siehe Anlage 4) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 (siehe Nummer 1). Die Ergänzung zur Beschlussvorlage entspricht dem Wortlaut der Ergänzung der Bezirksvertretung 2 und wird unter Nummer 1 gemeinsam mit dem Ergän- zungsantrag der Bezirksvertretung 2 betrachtet. 5 Einstimmige Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (siehe Anlage 6) Ergänzung zum Beschlussvorschlag: (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spiel- plätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räu- men für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). Zu (2): Die kommunale Spielraumplanung hat einen ausschließlichen Gel- tungsbereich für die – technisch gesehen – öffentlichen Spielflächen, die sich in Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befinden. Sie ord- net ausschließlich diesen Spiel-, Aktions- und Aufenthaltsflächen in Köln den Begriff der „Spielräume“ zu. Diese stehen insbesondere Kindern und Jugendli- chen als geschützte Räume zur Verfügung. Mit der Erstellung der Spielraumplanung wird eine vom Rat der Stadt Köln be- schlossene Maßnahme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 umgesetzt. Diese ist im Strategieziel „Räume für Kinder und Ju- gendliche eröffnen“ verankert. Auch aus diesem Grund wird in der Semantik Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 4 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barriere- freiheit “ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erfor- derlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). der Spielraumplanung von öffentlichen Spielflächen als „Spielräumen“ im päda- gogischen Sinne gesprochen. Die Planung betrachtet allein aus fachlicher Per- spektive der Jugendhilfe die Gestaltung öffentlicher Spielflächen. Die Flächennutzungs- und Betreiberverantwortung für Bewegungsflächen auf Plätzen des öffentlichen Straßenlandes, Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwach- sene) obliegt hingegen nicht dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese Flächen werden von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Andere ressortbe- zogene Planungen, wie etwa die Sportentwicklungs- oder Grünflächenplanung, dienen in gleichberechtigter und ergänzender Form der Weiterentwicklung öf- fentlichen Raums. Ressortübergreifend erfolgen hier enge Abstimmungen in- nerhalb der Verwaltung. Alle sachlich-inhaltlichen, qualitativen, rechtlichen, finanzrelevanten, bedarfs- und zielgruppenbezogenen Implikationen, die sich aus der Fachplanung erge- ben, beziehen sich auf eben diese hier als „Spielräume“ bezeichneten, bei der flächenverwaltenden Kinder- und Jugendverwaltung angesiedelten öffentlichen Spielflächen. Die kommunale Spielraumplanung ist unmittelbar mit dem Kooperativen Bau- landmodell verknüpft und bedarf insofern auch einen beide Grundlagen verbin- denden Gegenstand, hier also die mit den sogenannten „Spielräumen“ verbun- denen öffentlichen Spielflächen. Zu (3): Die geltenden gesetzlichen Normen für barrierefreies Bauen, barriere- freie Spielplätze und Spielgeräte sind der Jugendverwaltung selbstverständlich bekannt. Diese werden bei den Planungen angewendet und eingehalten. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Alle Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 5 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbe- stimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinde- rung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzu- schließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchti- gungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Be- hindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. Maßnahmen sind unter Hinzuziehung von kommunaler und externer Expertise konzipiert. Gemäß Spielraumplanung betrachtet die Verwaltung den inklusiven Um- und Ausbau von Spielflächen als Leitlinie für die Weiterentwicklung öffentlichen Spielraumes. Allerdings ist standortscharf zu prüfen, inwiefern Umgestaltung und Ausbau von Spielflächen von einschlägigen technischen und baulichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten geregelt wird, und eine vollumfängliche Beachtung in- klusiver Spielraumschaffung möglich ist (z.B. Topografie, Beschaffenheit). Zu (4): Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zu- künftigen Spielraumschaffung in Köln intendiert, und in der Spielraumplanung insbesondere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinter- legt. Hier sind gemäß Spielraumplanung auch erwachsene Menschen mit Behinde- rung – insbesondere als Begleitung von Nutzer*innen öffentlicher Spielflächen – mit zu denken. Zu (5): Die grundsätzliche Schaffung von barrierefreien Toiletten und Behinder- tenparkplätzen obliegt nicht der Zuständigkeit der Jugendverwaltung. Die Jugendverwaltung unterstützt gerne bei der Suche nach alternativen Lö- sungsmöglichkeiten anhand örtlicher Gegebenheiten. Diese Thematik kann im Rahmen der konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 zur Inklusion mitgedacht werden. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 6 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 Nr. Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Gremiums Stellungnahme der Verwaltung (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikatio- nen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung: Auszug aus dem Begründungstext der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik: […] Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung kontrolliert werden. […] Zu (6): Die konzeptionelle Maßnahme M 2 sieht umfassende Qualitätssicherung im Arbeitsfeld vor, unter anderem im Bereich der Fortbildung und Qualifikation. Aktuell ist die Sachgebietsleitung Kinderinteressen mit einer heilpädagogischen Fachkraft besetzt. Entsprechende Impulse gehen von Verwaltungsseite in die Weiterentwicklung inklusiven Spielraumes ein. Die Weiterentwicklung der Dimension Inklusion ist im Rahmen der zukünftigen Spielraumschaffung in Köln i ntendiert, und in der Spielraumplanung insbeson- dere mit den konzeptionellen Maßnahmen M 6, M 7 und M 8 hinterlegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Spielraumplanung ist eine pädagogische Fachaufgabe des Sachgebietes Kinderinteressen und betrachtet lediglich die auf Basis des städtischen Flä- chen- und Liegenschaftskatasters berechneten öffentlichen Spielflächen, wel- che in alleiniger Betreiberverantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milie liegen. Insofern sind die Inhalte der Planung nicht als stadtweite Quer- schnittsaufgabe zu verstehen. Gleichwohl ist das Ziel der Chancengerechtig- keit und Teilhabe und das Einsetzen für eine inklusive Gesellschaft unter dem Dach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ressortübergreifend wie- derzufinden. Anlage 8 – Übersicht über die Beschlüsse der vorberatenden Ausschüsse und der Bezirksvertretungen Seite 7 von 7 zur Vorlage Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030, Vorlage 2960/2024 V. Aktualisierter Beschlussvorschlag: Beschluss: (1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlic h 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnah- menplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums i m Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haus- haltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spielraumplanung erfolgt unter Einbezug be- troffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spielräume in besonderem Maße entsprechen zu können. Erläuterung: Die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geäußerten Anliegen werden von Seiten der Verwaltung erkannt und grundsätzlich in den in der Spielraumplanung verankerten, konzeptionellen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion im Rahmen von Spielraumschaffung als hinterlegt angesehen. Gleichwohl schlägt die Verwaltung einen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ergänzen- den Beschlusspunkt zur Verbindlichkeit der partizipativen Weiterentwicklung inklusiver öffentlicher Spielflächen als besonderen Schwerpunkt der kom- munalen Spielraumplanung vor.
Anlage 2 Spielraumplanung 2025-2030
283546 Zeichen
2
Kommunale Spielraumplanung 2025-2030
Pädagogische Leitlinien
Spielraumversorgung
Bezirkliche Maßnahmenplanung
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Integrierte Jugendhilfe- und Amt für Kinder, Jugend und Familie –
Schulentwicklungsplanung Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
Köln, im Januar 2025
3
Inhalt
1 Grußwort ............................................................................................................. 5
2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten ................................. 6
3 Zusammenfassung .............................................................................................. 7
4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln ....................................................... 8
5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien .................................................. 11
6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen ................................................ 15
6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen ............................................... 15
6.2 Planungsverständnis ................................................................................... 17
7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und Qualitätskriterien . 20
7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt ....... 20
7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche ............ 25
7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen ............................................. 26
7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion.................................................................. 29
7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation ............................................................ 38
7.6 Klima und Nachhaltigkeit ............................................................................. 42
7.7 Spielplatzpatenschaften .............................................................................. 46
7.8 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................... 47
8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung ............................... 49
8.1 Bedarfsanalyse ............................................................................................ 49
8.2 Quantitative Spielraumversorgung .............................................................. 49
8.3 Qualitative Spielraumversorgung................................................................. 50
8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030 ................ 52
9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022 ...................................... 57
9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis Ende 2022
.................................................................................................................... 57
9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt ............................... 59
10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen ................. 66
10.1 Innenstadt ................................................................................................ 75
10.1.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 75
10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 84
10.2 Rodenkirchen ........................................................................................... 87
10.2.1 Spielraumanalyse .............................................................................. 87
10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 .................................................. 98
10.3 Lindenthal ............................................................................................... 101
4
10.3.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 101
10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 113
10.4 Ehrenfeld ................................................................................................ 116
10.4.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 116
10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 126
10.5 Nippes .................................................................................................... 129
10.5.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 129
10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 140
10.6 Chorweiler .............................................................................................. 142
10.6.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 142
10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 156
10.7 Porz ........................................................................................................ 159
10.7.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 159
10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 171
10.8 Kalk ........................................................................................................ 173
10.8.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 173
10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 184
10.9 Mülheim .................................................................................................. 186
10.9.1 Spielraumanalyse ............................................................................ 186
10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ................................................ 197
11 Spielraumplanung weiterentwickeln .............................................................. 200
12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet ...................... 203
5
1 Grußwort
„Spielen erzeugt eine eigene Wirklichkeit: die der Möglichkeiten.“
(Natias Neutert, deutscher Künstler und Autor)
Spielen ist ein wahres Bildungsphänomen! Wo sonst gibt es die Möglichkeit, sich die
Welt mit Kopf, Herz, Hand und Fuß derart unbeschwert und völlig subjektiv
anzueignen? Spielerisch wird die individuelle, soziale und gesunde Entwicklung
gefördert, Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit gelernt und Mitgestaltung geübt.
Kindern und Jugendlichen Räume zum Spielen zu eröffnen, ist für ein gelingendes
und gesundes Aufwachsen von besonderer Bedeutung. Und K inder haben ein
Recht auf Spiel ! Dies bedeutet für uns, geeignete Spielräume in der Millionenstadt
Köln zu sichern und mit kompetenter Planung und viel Kreativität weiterzuentwickeln.
Derzeit bieten über 700 Spielräume in Köln vielfältige Möglichkeiten zum Spielen,
Bewegen, Verweilen, Chillen und Treffen. Planungsleitend ist die Schaffun g gut
erreichbarer und bedarfsgerecht ausgestatteter Flächen mit hohem Aneignungs-
und Aufenthaltswert , die in Hinblick auf differenzierte Nutzer*innen gruppen
multifunktional gestaltet sind.
Für uns gilt die Handlungsmaxime, Optionen für inklusives Spiel zu schaffen. Hierzu
gehört die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen , um voraussetzungslose
Zugänge zu eröffnen, sowie ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot. Und auch,
Anreize für gemeinsames Spiel zu setzen – schließlich lebt Inklusion vom und im
sozialen Miteinander.
Um Spielräume bedarfsgerecht gestalten zu können, werden seit mehr als 30 Jahren
Kinder und Jugendliche systematisch an Planungsprozessen beteiligt. Dies
fördert nachhaltig die Qualität der Planungsvorhaben und die Identifikation der
Kinder und Jugendlichen mit ihren Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen.
Wir treten ein für Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen ! Ihnen gebührt
ein gerechter Zugang zum öffentlichen Raum – nicht nur zu den besonders
geschützten, öffentlichen Spielflächen. Eine kinder- und jugendgerechte Stadtplanung
sollte ermöglichen, die gesamte Stadt als Spielraum erfahren zu können.
Als Kinder - und Jugendverwaltung engagieren wir uns gemeinsam mit zahlreichen
Spielplatzpat*innen und den politischen Gremien dafür, dass der urbane Raum für
Kölner Kinder und Jugendliche weiter an Lebensqualität gewinnt.
Robert Voigtsberger Dagmar Niederlein
Stadt Köln Stadt Köln
Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiterin des Amtes für Kinder,
und Sport Jugend und Familie
6
2 Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten
Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden Haushaltssituation stehen alle,
eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen,
sportbezogenen und bildungsrelevanten Leistungen und Angebote vor der
schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise eng gesteckte n
Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn - und
Lebensbedingungen vorzuhalten.
Entsprechend betroffen ist auch die kommunale Kinder- und Jugendförderung mit der
von ihr vorgehaltenen Bildungsinfrastruktur für Kölner Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene. Hierzu gehört auch die in den vergangenen Jahren ausgebaute
Landschaft an vielfältigen Spiel -, Bewegungs- und Aufenthaltsräumen in allen
Kölner Bezirken.
Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick
haben, dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen
Infrastruktur verteilt werden . Gleichwohl darf eine systematisc he und auf
Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmenplanung systematisch Anhalt geben, wo,
wann und wie Spielraumschaffung – auch unter erschwerten finanziellen
Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte.
Die vorliegende Spielraumplanung setzt erstmals im Sinne einer Spielraumleitplanung
einen Fokus auf eine überbezirkliche, an objektiven Kriterien ausgerichtete
Priorisierung von bezirklichen Einzelmaßnahmen . Unter engagierter und
veränderungsbereiter Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretu ngen wurde mit
Blick auf das Ziel einer gerechten Verteilung von Spielraum eine entscheidende
Weiterentwicklung kommunaler Spielraumplanung ermöglicht.
Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel - und
übergeordneten, konzepti onellen Maßnahmenplanungen unter den hier
geschilderten Voraussetzungen und Erfordernissen zu lesen . In sich bleibt sie
jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) Inhalte und Prinzipen von
Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spielraumpl anungen
konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestaltung
und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen.
Vor diesem Hintergrund unterliegt die Realisierung der in der vorliegenden
kommunalen Spielraumplanung geplanten bezir klichen Einzelmaßnahmen
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.
Die Finanzierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung
geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitst ellung durch den
Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre.
7
3 Zusammenfassung
Die kommunale Spielraumplanung orientiert sich an einem vom Rat der Stadt Köln
im Jahr 2018 beschlossenen Richtwert von 2 m² Spielfläche pro Einwohner*in
sowie einem a ngestrebten Zielwert von 6,0 in Bezug auf die Qualität der
Einzelspielflächen.
Hieran gemessen konnte die Spielraumversorgung entlang des
Bevölkerungswachstums seit 2018 stabil gehalten werden. Die
gesamtstädtische quantitative Zielerreichungsquote stieg sogar leicht von 57 auf
58 Prozent. In Bezug auf die Entwicklung des Qualitätswertes der
Einzelspielflächen wurde eine Steigerung um 0,3 Punkte von 3,7 auf 4,0 erreicht.
Grundlage hierfür sind 465 durch die Kinder und Jugendverwaltung im
Planungszeitraum durchgeführte, unterschiedlich umfangreiche
Einzelmaßnahmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Spielraum (Stichtag
30.09.2022).
In Bezug auf Qualität im Rahmen von Spielraumschaffung wurden insbesondere
die Themen Zielgruppenbeteiligung, Inklusion, Trendsportangebote,
Zielgruppendifferenzierung und multifunktionale Nutzung von Spielräumen
sowie Klima und Nachhaltigkeit im Rahmen eines ressortübergreifenden,
kooperativen Planungsverständnisses im vergangenen Planungszeitraum
weiterentwickelt.
Als beso ndere Herausforderung stellen sich multiple Einwirkfaktoren auf den
Prozess der Spielraumschaffung dar. In enger Abstimmung mit den neun Kölner
Stadtbezirken wurde deshalb erstmals eine bezirksübergreifende Priorisierung
von Maßnahmen der Spielraumschaffun g für die nun vorliegende Planung für
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030 vorgenommen.
Die Planung zielt strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs - und
teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf
Kriterien gestützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Diese mündet in
ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, welches den
Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet.
In Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen umfasst die Planung
insgesamt stadtweit 123 Maßnahmen der aufwändigen Kategorien
Neugestaltungen und Neuanlagen für die aktuelle Planungslaufzeit. Die
bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und
Umgestaltungen werden auf jeweiliger Bezirksebene abgesti mmt und
entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dringlichkeiten in
Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82 Ersatzbeschaffungen und
Umgestaltungen in Abstimmung mit den Bezirken geplant.
Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden zahlreiche konzeptionelle
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung und
Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen einer zeitgemäßen, gerechten
und nachhaltigen Spiel- und Freiraumplanung in urbaner Lebenswelt.
Während der Laufzeit der Spielraumplanun g sollen diese Maßnahmen –
gegebenenfalls unter Einbindung relevanter Akteur*innen – entwickelt werden.
8
Sowohl für die bezirklichen Einzelmaßnahmenplanungen als auch die
übergeordneten Maßnahmen ist eine regelmäßige und transparenzstiftende
Berichterstattung in den relevanten politischen Gremien in der
Planungslaufzeitzeit vorgesehen.
Bei der Spielraumplanung handelt es sich insgesamt um ein „lebendes“
Planungsinstrument, das seine Ausgestaltung im Laufe der nächsten Jahre
beteiligungsorientiert erfahren soll.
4 Spielraumplanung in der Millionenstadt Köln
In Köln stehen über 700 kinder -, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für
Spiel, Bewegung und Aufenthalt zur Verfügung. Als Schutzräume für Kinder und
Jugendliche bieten sie Anreize zum Spielen un d Bewegen, sind wichtige, lebendige
Treffpunkte in den Veedeln für Familien und fördern soziale Interaktion. Hier
entwickeln Kinder und Jugendliche spielerisch ihre motorischen, kognitiven und
emotionalen Fähigkeiten, werden körperliche Grenzen erfahrbar gemacht und soziale
Kompetenzen erweitert.
Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräumen handelt es sich sowohl um
"klassische" Spiel -, Bolz- und Basketballplätze als auch um Trendsportanlagen mit
differenzierten Nutzungsmöglichkeiten sowie Aufenthaltsflächen für Kinder und
Jugendliche. Ein bedeutender Teil der Spielräume ist bereits inklusiv gestaltet.
Eine digitale Übersicht über alle städtischen Spielflächen mit ihren differenzierten
Spiel- und Bewegungsangeboten findet sich auf der städtischen Internetseite:
Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de).
Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und der damit verbundene starke
Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Köln macht die Sicherung und
die Weiterentwicklung von Spiel - und Bewegungsflächen zur herausfordernden
Aufgabe. Auch zukünftig sollten bedarfsgerechte und wohnortnahe Spielräume in
ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
In der aktuell fast 1,1 Millionen Einwohner*innen zählenden Stadt Köln – hiervon rund
176.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ca. 16 % Bevölkerungsanteil –
Stand 31.12.2023) – verdichtet sich der urbane Raum immer stärker . Brachflächen
und andere (informelle) Freiräume im Stadtgebiet , in denen Kinder auf
Entdeckungstour gehen und eigene Grenzen ausloten können, werden stetig knapper.
Hier sollten abwechslungsreich gestaltete Spielräume einen Ausgleich schaffen und
durch einen guten Spielwert Anreize setzen. Sie eröffnen niedrigschwellige Zugänge
zu Räumen für Freizeit, Spiel, gesundem Aufwachsen und sozialem Miteinander,
soziale Mobilitätschancen sowie erforderliche Rückzugsorte . Nicht zuletzt das
Corona-Pandemiegeschehen mit seinen negativen Auswirkungen auf die gesunde
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat erneut die Bedeutung öffentlicher
Spielräume aufgezeigt.
Die Bedeutsamkeit des „Drauße nspielens“ für die Lebensqualität und die
Entwicklungschancen von Kindern wurde zuletzt durch den Kinderreport 2020 des
9
Deutschen Kinderhilfswerkes in besonderer Weise hervorgehoben.1 Das
Draußenspielen in einer Großstadt spielt sich vorwiegend in den öffentlichen
Spielräumen ab, die für Kinder und Jugendliche wohnungsnah, barrierefr ei
erreichbar und ansprechend gestaltet sein sollten.
Spielraumplanung trägt in besonderem Maße dazu bei, Bildung und Teilhabe für
Kinder und Jugendliche gerecht und flächendeckend zu ermöglichen und steigert
die Attraktivität einer Stadt als Wohn - und Lebensort für Familien . Sie gibt
Orientierung f ür die quantitative und qualitative Spielraumversorgung sowie die
spielraumbezogene Stadtplanung in Köln. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren
dient sie als verbindliche Maßgabe . Die Verabschiedung der Spiel raumplanung
durch den Rat der Stadt Köln unterstreicht den hohen Stellenwert der Spiel -,
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
in Köln.
Mit der vorliegenden Planung erfährt die Spielraumplanung der Stadt Köln ihre zweite
Fortschreibung.2 Insbesondere in Bezug auf die zugrunde gelegten Rahmenparameter
der Spielraumbewertung orientiert sich die Planung in weiten Zügen an den
Planungsvorgaben der vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung. Sie dient einer
an objektiven Kriterien ausgerichteten, bedarfsgerechten Spielflächenplanung
für das gesamte Stadtgebiet. Das aktuelle Planungswerk umfasst das für die
Gesamtstadt geltende pädagogische Rahmenkonzept sowie die bezirklichen
EInzelmaßnahmenplanungen:
Zunächst erfolgt d ie Darstellung der stadtweit geltenden Grundlagen und
Prinzipien der Spielraumplanung : rechtliche Rahmenbedingungen,
Planungsgrundlagen sowie die pädagogischen Leitlinien und geltende
Qualitätskriterien. In Hinblick auf Weiterentwicklungspotenziale der
Spielraumplanung sind verschiedene, übergreifende Maßnahmenvorschläge für
den Planungszeitraum 2025 bis 2030 in den einzelnen Kapiteln hinterlegt.
Das Rahmenkonzept legt zudem die aktuell gültigen Richtwerte für die
quantitative und Kriterien für die qualitative Spielraumversorgung fest.
Hierauf basierend , zeigt d ie Analyse der vorangegangenen
„Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023“ die Entwicklung der quantitativen und
qualitativen Spielraumversorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie im
Vergleich der Stadtbezirke.
Anschließend folgt die in enger Abstimmung mit den neun Bezirksvertretungen
aufgestellte Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 für die Spielraumgestaltung in
allen Kölner Bezirken.
Im Zuge eines transparenten Controllings werden die Spielraumplanung betreffende
Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen regelmäßig in die zu beteiligenden
Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen eingebracht. Die aktuelle
Spielraumplanung wird alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der kommunale n
1 DKHW_Kinderreport_2020_Web.pdf
2 Spielplatzbedarfsplanung 201 1-2016: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011
(stadt-koeln.de) – Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023: SessionNet | Spielplatzbedarfsplanu ng der
Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs-
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum (stadt -koeln.de)
10
Jugendhilfeplanung evaluiert. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Fachgespräche
zum Umsetzungsstand der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen in den
Bezirksvertretungen (siehe Kapitel 8.4).
Die kommunale Spielraumplanun g steht in enger Verbindung zum aktuell gültigen
„Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025“3 (siehe Kapite l 5).
Entsprechend wird die Laufzeit der aktuellen Spielraumplanung der Laufzeit des neu
aufzusetzenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes angepasst. Dieser ist
an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Köln gebunden. Für die Umsetzung der
aktuell angemeldeten bezirklichen Einzelmaßnahmen (siehe Kapitel 10.1.2 bis 10.9.2)
ist ein Mindestzeitraum bis Ende 2030 erforderlich.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Spielraumplanung
M 1 Zwischen- und Endevaluation Spielraumplanung 2025-2030
Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen im Rahmen der
Spielraumschaffung werden im Zuge eines regelmäßigen Controllings in den
Fachausschüssen sowie auf bezirklicher Ebene transparent gemacht.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erarbeitung eines regelmäßigen Berichtswesens zur Spielraumentwicklung
sowie zur Umsetzung der bezirklichen Einzelmaßnahmen
2. Regelmäßige Berichterstattung in den zu beteiligenden Fachausschüssen
sowie im Rahmen bezirklicher Fachgespräche
3. Vorausschauende Neubetrachtung Spielraumentwicklung ab 2028 (aktuelle
Bebauungsvorhaben etc.)
Hinweis:
Die vorliegende Spielraum planung bezieht sich vollumfänglich ausschließlich auf
Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, die in eigener Zuständigkeit durch das
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln geplant und verwaltet werden.
Auch die gemäß § 8 Abs. 4 BauO NRW sowie der Satzung der Stadt Köln „Private
Spielflächen für Kleinkinder“ 4 auf privaten Grundstücken zu errich tenden
wohnortnahen, p rivaten Spielflächen für Kleinkinder sind nicht Gegenstand dieses
Planungswerkes.
3 Maßnahme 1.2.3 des „Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021 -2025“: SessionNet |
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de)
4 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de)
11
5 Rechtliche Grundlagen und Verbindungslinien
Für eine hohe Lebensqualität in einer zunehmend verdichteten Stadt bedarf es der
Sicherung und attraktiven Gestaltung von Schutzräumen für Kinder und
Jugendliche sowie der Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Dem wird durch entsprechende rechtliche Grundlagen und Richtlinien Rechnung
getragen.
Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ist Spielen ein Kinderrecht:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf
Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und
künstlerischen Leben […] und fördern die Bereitstellung geeignet er und gleicher
Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung
und Freizeitbeschäftigung.“
Mit dem Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ 5
verpflichtet sich die Stadt Köln in besonderer Weise zur
Stärkung der Kinderrechte. In § 12b der Hauptsatzung
der Stadt Köln bekennt sich die Stadt Köln zur Kinder- und
Jugendfreundlichkeit: sie „wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse
auf die Berücksichtigung der Rechte v on Kindern und
Jugendlichen hin.“6
Hier kommt der kommunale n Spielraumplanung ein
besonderer Stellenwert zu. Ihrem langjährigen Selbstverständnis nach unterstützt sie
die Ziele des Aktionsplans in vielfacher Weise: das Öffnen und Gestalten kinder -
und jugendfreundlicher Lebensräume , eine langfristige und systematische
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Einbezug von Kinder- und
Jugendinteressen in die Stadtplanung , das Verankern von Kinderrechten im
städtischen Handeln sowie die Förderung von Gesundheit und Bildung.
Das Kinder - und Jugendhilfegesetz benennt als eine der
grundlegenden Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe „dazu
bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten ode r zu schaffen“ (§ 1
Absatz 3 Satz 4 SGB VIII). Und führt in § 11 Absatz 1 weiter aus:
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den
Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet
werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen
die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für ju nge Menschen mit
Behinderungen sichergestellt werden.“
Das seit 2021 stufenweise (bis 2028) in Kraft tretende Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hebt in besonderer Weise auf die Belange von
5 2. Aktionsplan Kinder- und jugendreundliches Köln 2022 bis 2025 (stadt-koeln.de)
6 Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung der 32. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Köln vom 22. Dezember 2023 (stadt-koeln.de)
Kinder- und
Jugendhilfe-
gesetz
12
Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ab. Es fordert die inklusive
Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote auch im
Regelbereich von Kinder- und Jugendfreizeitangeboten. Die Belange von Kindern und
Jugendlichen mit Behind erung sind von Beginn an mitzudenken . Ihnen sind
umfassende Zugänge zu ermöglichen und ihre soziale Integration sowie
individuelle Entfaltung einschließlich kultureller und geistiger Entwicklung sind zu
fördern.
Mit der Fortschreibung der Spielraumplanung wird im Rahmen der
im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG -KJHG - KJFöG)
verpflichtend geregelten kommunalen Kinder - und
Jugendförderplanung auch die Maßnahme M 1.2.3 des aktuell
gültigen „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“
(Session-Vorlage 1805/2021)7 umgesetzt. Ein besonderes
Förderziel liegt hier im umfassenden Sinne in der Eröffnung von
Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen zudem im § 6
zur regelmäßigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
„(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder
und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden
Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet
sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. […]
(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen,
Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld - und
Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen
sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise
beteiligt werden.“´
Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die sich am Wohl der Allgemeinheit
orientiert (§ 1 Absatz 5 BauGB). In einem sorgfältigen
Abwägungsprozess ist hierbei eine Vielzahl von Belangen zu
berücksichtigen (§ 1 Absatz 7 BauGB). Hinsichtlich der
Öffentlichkeitsbeteiligung wird explizit k largestellt, dass auch
Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind (§ 3
Absatz 1 BauGB).
Spielplätze werden rechtlich als zu tolerierende Schutzräume
für Kinder eingeordnet 8. Gemäß Bundes -
Immissionsschutzgesetz gilt seit 2011 ein besonderes
Toleranzgebot der Gesellschaft für Kinderspiel (§ 22 Absatz 1a):
„Geräuscheinwirkungen, die von […] Kinderspielplätzen und
ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen
durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine
schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der
7 SessionNet | Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (stadt-koeln.de)
8 Vgl. 1704836 (bundestag.de), S. 4
Kinder- und
Jugend-
förderungs-
gesetz
Baugesetz-
buch
(BauGB)
Spielplätze sind
zu tolerierende
Schutzräume
für Kinder
13
Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen
werden.“
Die für Freizeit - und Sportanlagen geltenden Richtwerte werden bei der Beurteilung
von Kinderlärm auf Kinderspielplätzen nicht herangezogen. V on Juge ndlichen auf
Bolzplätzen, Skateanlagen etc. ausgehenden Immissionen sind von dieser rechtlichen
Regelung nicht erfasst.
Mit Beschluss der „Spielflächenbedarfsplanung 2018 -2023“
durch den Rat der Stadt Köln am 18.12.2018 (Session-Vorlage
3067/2018)9 wurde für die Stadt Köln ein Flächenbedarfswert
von zwei Quadratmetern öffentlicher Spielfläche je
Einwohner*in festgelegt.
Dieser Richtwert kommt auch als
Bedarfsbemessungsgrundlage im
Vorfeld der Errichtung neuer
Wohnbebauung nach dem
„Kooperativen Baulandmodell Köln “ (KoopBLM) zur
Anwendung.
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene, regelmäßig
fortgeschriebene Kooperative Baulandmodell Köln
(KoopBLM) verpflichtet Vorhabenträger*innen, sich an den ursächlichen Folgekosten
ihres Bauvorhabens zu beteiligen 10. In Abhängigkeit von der Größe des
Planvorhabens ist gegebenenfalls ein bedarfsgerechter, öffentlicher Spielplatz
innerhalb des Plangebietes herzurichten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange meldet die
Kinder- und Jugendverwaltung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage der zu
erwartenden Einwohner *innenzahl den aus dem Bauvorhaben resultierenden
voraussichtlichen Bedarf an öffentlicher Spielfläche an. Bei der Bedarfsberechnung
wird von ei ner Belegung mit 2,3 Einwohner*innen je Wohneinheit ausgegangen
(Stand: Sommer 2024).
Bei der Errichtung neuer Wohnbebauung sind bei einem zu erwartenden
Spielflächenbedarf ab einer Größe von 500 m² bedarfsgerechte öffentliche Spielplätze
in Plangebieten herzurichten. Die Planung der Spielfläche erfolgt gemäß den
pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards zu einem späteren Zeitpunkt nach
den Vorgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.
Mit Beschluss der „Ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen
Baulandmodells Köln 2017 plus“ hat der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 für nach der
Beschlussfassung erworbene Baugebiete auch bei den kleineren Bauvorhaben in
einer Größenordnung zwischen 44 und 108 Wohneinheiten die Herrichtung von Grün-
und Spielflächen gesichert. Hier wird dem Bedarf an öffentlicher Grün- und Spielfläche
mit einer verpflichtend herzurichtenden sogenannten „Kombifläche“ entsprochen,
9 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und
Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im
öffentlichen Raum (stadt-koeln.de)
10 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Richtlinien
gemäß
Kooperativem
Baulandmodell
Köln
Flächenricht-
wert gemäß
Kölner
Spielraum-
planung
14
wobei ein Bedarf an Grün- und Spielfläche von 5 m² pro Einwohner*in (Richtwert von
2 m² Bedarf an Spielfläche pro Einwohner*in zuzüglich der ausschließlich für die
Kombifläche geltende Bedarf von 3 m² Grünfläche pro Einwohner*in) zugrunde gelegt
wird.
Die Planung und Ausgestaltung der Kombifläche wird projektspezifisch zwischen den
zuständigen Ämtern abgestimmt. Bei Bauvorhaben mit weniger als 44 Wohneinheiten
ist ein Ablösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten, der für die Aufwertung
des Spielangebotes auf einem nahegelegene n öffentlichen Spielplatz zu verwenden
ist.
Die Auftragslage zur adäquaten Spielraumschaffung übernimmt die vorliegende
Spielraumplanung in enger Verzahnung mit verschiedenen gesamtstädtischen
Planungszusammenhängen, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen
nicht nur im Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick
halten.
Stellvertretend werden hier die Stadtstrategie „Kölner
Perspektiven 2030+“ 11, die Gesamtstrategie „ Kölner Kinder
stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ –
„kinderstark-NRW schafft Chancen“ 12, die
Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln 13, die
Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln 14, die wassersensible
Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln15 sowie der Masterplan
Stadtgrün16 genannt. Eine enge Verknüpfung besteht zudem
zwischen Spielraumplanung und den Aktivitäten zur Umsetzung der Globalen
Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene17.
11 SessionNet | Kölner Perspektiven 2030 (stadt-koeln.de)
12 SessionNet | Kölner Kinder stärken! - 184 Tausend junge Chancen fördern! Umsetzung der
Landesinitiative "Kommunale Präventionsketten" (stadt-koeln.de)
13 SessionNet | TOP Ö 10.15: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de)
14 SessionNet | TOP Ö 10.30: Hitzeaktionsplanung der Stadt Köln (stadt-koeln.de)
15 Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln (steb-koeln.de)
16 Masterplan Stadtgrün - Programm Stadtgrün - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
17 SessionNet | TOP Ö 18.2: Köln Nachhaltigkeit: Information zum Voluntary Local review 2023 (stadt -
koeln.de)
Verbindungs-
linien
15
6 Planungsverständnis und Planungsgrundlagen
6.1 Planungszyklus und Planungsbeteiligungen
Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 wird auch die
vorliegende Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des
Rates und der Bezirksvertretungen in Form zweier sich ergänzender
Beschlussbestandteile den genannten Gremien vorgelegt:
1. Der Rat der Stadt Köln entscheidet über die Rahmenplanung, also über den
„allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden
Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätskriterien. Diese Kriterien gelten
stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfsgerechte
Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen für Kinder und
Jugendliche im öffentlichen Raum.
2. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die bezirklichen
Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk
spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die
konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei
Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von
Spielflächen sowie Neuanlagen.
Die Ergebnisse der jeweils aktuellen Spielraumanalyse bilden die Basis für die
bezirklichen Maßnahmenplanungen im folgenden Planungszeitraum. Diese werden
hinsichtlich der Prioritätensetzung im Vorfeld der Fortschreibung der
Spielraumplanung zwischen Kinder - und Jugendverwaltung und den
Bezirksvertretungen abgestimmt.
Die Einzelmaßnahmenumsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und
Personalressourcen wird im Laufe der Maßnah menjahre regelmäßig mit den
Bezirksvertretungen rückgekoppelt und aktualisiert.
Das folgende Schaubild verdeutlicht diesen Planungsprozess:
16
Die Umsetzung der Rahmenplanung und Einzelmaßnahmen wird regelmäßig von
diversen Einflussfaktoren flankiert. Dies sind unter anderem neu entstehende
Bedarfe im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, externe
Finanzierungsmöglichkeiten, stadtteilübergreifende Bedarfe und/oder vorhandene
Finanz- und Personalressourcen in der Kinder- und Jugendverwaltung (siehe Kapitel
8.4).
Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun
Bezirksvertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker
auf eine stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestaltete
Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien gestützten und
ressourcenorientierten Leitplanung.
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
17
Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie
und werden durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der
aufwendigen Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt.
Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument,
welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröffnet (siehe Kapitel 8.4).
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung - Prozessschaubild aus der
überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024
Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und
Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und
entsprechend vorhandener Ressourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge
gebracht. Auch die Realisierung dieser Maßnahmenkategorien unterliegt regelmäßig
wenig kalkulierbaren Einwirkfaktoren (siehe Kapitel 8.4).
Im Sinne struktureller Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind Kinder und
Jugendliche ausnahmslos immer dann gefragt, wenn es um die G estaltung
erschlossener Spielflächen geht. Als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt setzen
sie hier wichtige Impulse bei der Gestaltung ihrer Lebensräume.
6.2 Planungsverständnis
Die Spielraumplanung dient der Jugendverwaltung als systematischer, politisch
untermauerter Handlungsleitfaden für die Schaffung von Spielräumen in Köln. Sie
schafft Transparenz im Verwaltungshandeln nach innen und außen und setzt
Investoren gegenüber Maßstäbe hinsichtlich erforderlicher Infrastruktur im
Rahmen von Wohnbebauung (Kooperatives Baulandmodell).
Die Planung, Realisierung und der Erhalt von Spielräumen erfolgt in einer
multiprofessionellen und ressortübergreifenden Kooperation zahlreicher
Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Dies ist insbesondere den
18
regelmäßig erforderlichen Funktions- und Nutzungsüberlagerungen im Rahmen
von Grün- und Freiraumplanung geschuldet.
Zum Erhalt der Spielflächen besteht eine Kooperation mit dem Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen . Wartung und Pflege von allen Spielgeräten
sind hier verankert. Die regelmäßigen professionellen Kontrollen der Spielgeräte
gewährleisten die Sicherheit beim Spielen. Darüber hinaus ist die U nterhaltung von
allem, was auf dem Spielplatz wächst , von grundlegender Bedeutung für Kinder und
Jugendliche. Dazu gehören insbesondere Baumschutzmaßnahmen und die Pflege
der Spielwiesen und Rasenflächen , aber auch Erhalt und Erneuerung von
Zufahrten und Einfriedungen.
Wichtig ist beispielsweise auch die regelmäßige Beschaffung von neuem Sand,
welcher auch als Fallschutz unter den Spielgeräten dient. Dieser verflüchtigt sich im
Laufe der Zeit durch intensive Spielnutzung und muss angefüllt oder unter Umständen
erneuert werden. Die langjährige Kooperation der beiden Ämter bei der Unterhaltung
ermöglicht auch hier ein hohes Maß an Spielsicherheit in Köln.
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über wesentliche
Kooperationsstrukturen im Rahmen von Spielraumplanung, Spielraumschaffung
und Spielraumerhalt:
Der Planung ist ein Schaubild beigefügt, welches ergänzend die einzelnen
Planungsschritte auf dem Weg zur Umgestaltung oder Neugestaltung einer Spielfläche
verdeutlicht (siehe Kapitel 12).
Die enge Kooperation von Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen und
Landschaftsarchitekt*innen i m Sachgebiet Kinderinteressen verfolgt ein
besonders effizientes Modell der Zusammenarbeit und dient der Spielraumschaffung
Sachgebiet Kinderinteressen
Spielflächenplanung:
Sozialpädagog*innen/
Sozialarbeiter*innen
Landschaftarchitekt*innen
Verwaltungsinterne Kooperation
Stadtplanung
Grünflächenplanung
Umweltplanung
Verkehrsplanung
Sportentwicklungs-
planung
Politik
Abstimmung mit
Bezirksvertretungen
Verabschiedung
Spielraumplanung JHA,
relevante Gremien, Rat
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
„Spielraumplanung“ in Kooperation
mit kommunaler Jugendhilfeplanung
19
„aus einer Hand“ . Im Sinne der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist aus
Sicht des Sachgebietes eine konti nuierliche Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild
sowie die Entwicklung gemeinsamer Fortbildungsformate erforderlich.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Planungsverständnis und Planungsgrundlagen
M 2 Leitbildentwicklung und Qualitätssicherung
Im Sinne von Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Spielraumplanung und
Spielraumschaffung ist die Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild und die
Entwicklung professionsübergreifende r Fortbildungsformate geplant. Dies dient
auch der Teamfindung und Teamentwicklung auf dem Hintergrund anstehender,
ruhestandsbedingter personeller Veränderungen im Sachgebiet.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Kontinuierliche, multiprofessionelle Arbeit an einem gemeinsamen Leitbild für
das Sachgebiet Kinderinteressen
2. Erarbeitung eines systematischen, bereichsübergreifenden Fortbildungsplanes
entlang der Schwerpunkte der vorliegenden Spielraumplanung
20
7 Gestaltung von Spielräumen – Pädagogische Leitlinien und
Qualitätskriterien
Planung und Realisierung von bedarfs- und zielgruppengerechten Spielräumen in Köln
basieren auf entsprechenden pädagogischen Leitlinien und Qualitäts kriterien der
Kinder- und Jugendverwaltung. Im Folgenden werden die übergreifenden
Planungsprinzipien vorgestellt.
7.1 Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt
Ungeregeltes, kreatives und zeitvergessenes Spielen ist von großer Bedeutung für die
kindliche Entwicklung. Spielen bedeutet körperliche Bewegung, Sinneserfahrung ,
Kreativitätsförderung, Erproben von Grenzen und soziale Interaktion.
Entwicklungspsychologisch betrachtet sind Spielräume daher unerläss lich für eine
gelingende motorische, emotionale und kognitive sowie die Entwicklung
sozialer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.
Der Spiel raum ist der Ort, an dem sich Kinder im öffentlichen
Raum in einem geschützten Rahmen bewegen können und auf
welchen sie einen Anspruch zur Inbesitznahme haben. Hier
können Fantasien, Erfahrungen und Wünsche gelebt und das
Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt werden.
Im Spiel lernen Kinder, ihre Leistungsfähigkeit einzuschätzen.
Herausfordernde Spiel- und Bewegungssituationen erfordern den
umsichtigen Umgang mit Risiko und tragen zur kindlichen Motivation und
Entwicklung bei. Es stellt einen wesentlichen Aspekt des kindlichen Spiels dar, ein
Gefahrenbewusstsein für unterschiedliche Spielsituationen zu entwickeln und für das
spätere Leben zu lernen, dass Risiken beherrschbar sind.
Sowohl Erfolgs- als auch Misserfolgserlebnisse sind hierbei wichtige Bausteine
eines gesunden kindlichen Entwicklungsprozesses, wobei körperliche Kompetenz ein
im Rahmen geistiger oder sozialer Leistungen entstandenes Selbstbewusstsein
zusätzlich fördert. Der Erwerb der Fähigkeit, zwischen „ich traue mich nicht“ und „ ich
schaffe das nicht“ zu unterscheiden, ist in diesem Zusammenhang von elementarer
Bedeutung.
Durch Erlebnisarmut und geringe körperliche Aktivität entstehen
Defizite in der motorischen sowie der Persönlichkeitsentwicklung.
Insbesondere im freien Spiel erleben Kinder Selbstwirksamkeit und
setzen sich in einen räumlichen sowie sozialen Bezug zu ihrer
Umwelt und anderen Menschen. Weil insbesondere der
Bewegungsradius jüngerer Kinder eingeschränkt ist, ist gemäß
dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ ein dichtes dezentrales,
flächendeckendes Netz an wohnungsnahen, fußläufig
erreichbaren klassischen Spielplätzen vorzuhalten, um eine Grundversorgung
gewährleisten zu können.
Spielräume
sind
Schutzräume
für Kinder!
Kinder und
Jugendliche
bewegen!
21
Dabei bestehen Spielräume in Köln heute nicht mehr nur aus einzelnen Spielgeräten.
Vielmehr laden abenteuerliche, fantasievoll gestaltete Spiellandschaften mit
anspruchsvollen Elementen für unterschiedliche Altersgruppen zum Klettern,
Balancieren, Hangeln, Rutschen, Wippen, Drehen und Schaukeln ein. Auch naturnah
gestaltete Spielplätze sind für in urbanen Räumen lebende Kinder von hoher
Bedeutung.
Im späteren Kindes- beziehungsweise im Jugendalter verlagert sich das Interesse
vom klassischen Spiel platz zunehmend auf Ballspiel - und Bolzplätze und spezielle
Bewegungs- sowie Aufenthaltsflächen, welche als informelle Treffpunkte und zum
spielerischen Ausüben verschiedener Bewegungsarten dienen. Beim
gemeinsamen Fußball, Basketball, Streetball oder Tischtennisspiel werden
Fähigkeiten wie Teamfähigkeit und Rücksichtnahme gestärkt. Vorrangig geht es um
die Freude an Bewegung und soziale Interaktion in der Peer Group – neben
Elternhaus, Schule und Verein ein wichtiger Baustein bei der Sozialisierung junger
Menschen.
Nicht zuletzt dienen die Spielflächen in den Kölner Veedeln auch der Erholung, dem
Zusammenkommen und der Kommunikation für Kinder, Jugendliche und
Familien. Sie werden gerne auch von Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und
Enkelkindern, Kindertagespflegepersonen, Erzieher*innen, Spielplatzpat *innen und
Bewohner*innen im Quartier genutzt.
Ein entscheidender Baustein zur
bedarfsgerechten Planung und Gestaltung ist die
regelmäßige Weiterentwicklung sowie
Neuausrichtung unter Berücksichtigung
richtungsweisender Trends . Die
Spielraumplanung zielt auf Vielfalt und
Vereinbarung konkurrierender Interessen
unterschiedlicher Zielgruppen. Aktuelle
Fokusthemen sind „Urban Sports“, Naturerleben
und Wasserspielangebote.
Aktionsflächen mit „Urban
Sports“-Angeboten wie
Skateanlagen, Parkour, Dirt-
Tracks, Calisthenics etc.
gewinnen in Köln
zunehmend an Bedeutung.
Das im Herbst 2023 als
besonderes Streiflicht der
Spielraumplanung in die Fachgremien
eingebrachte Urban Sports -Konzept für die
Stadt Köln stellt hierzu fest: „Parallel zum organisierten Sport wächst eine Kultur des
selbstbestimmten Sports, der enormen Z ulauf insbesondere von jungen Menschen
verzeichnet. Diese informellen Sportarten lassen sich durch Individualität,
Eigenmotivation, flexible Ausübungszeiten und Ortsunabhängigkeit
Urban Sports
Stadt Köln – SessionNet | Urban Sports. -
Gesamtkonzept (stadt-koeln.de)
22
charakterisieren“18. Das Konzept eröffnet Handlungsoptionen für die Gestaltun g
zukunftsfähiger Bewegungsangebote im Kontext Urbanisierung von Sport und
fließt in zukünftige Maßnahmenplanungen zur Spielraumschaffung ein.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt
M 3 Prüfung Handlungsempfehlungen aus dem Urban Sports -
Konzept für die Stadt Köln
In enger Abstimmung mit den Bezirken und in Abhängigkeit verfügbarer sollen die
aus dem Urban Sports -Konzept resultierenden Handlungsempfehlungen auf Ihre
Umsetzbarkeit im Ra hmen von Spielraumschaffungen überprüft werden. Im Sinne
von Qualitätssicherung bieten sich themenspezifische Fortbildungen zu den Themen
Urban Sports , Spiel und Sport im öffentlichen Raum sowie Erstellung
multifunktionaler Konzepte an.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen
2. Beteiligung von Expert*innen und jugendlichen Nutzer*innen bei der
Ausgestaltung
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen
4. Relevante Fortbildungsformate nutzen
Das Erleben von Natur ist für Kinder und Jugendliche in
Großstädten von wesentlicher Bedeutung und essenziell für ihre
gesunde Entwicklung. Ein Naturerlebnisraum sollte ihnen darum
wichtige Erfahrungen für die Sinne bieten, Erde, Wasser, Luft
spielerisch erlebbar machen und ein hohes Maß an
Abenteuer erlauben. Hier bekom men sie die Möglichkeit zum
direkten Umgang mit Pflanzen und Tieren.
Gestaltungselemente sind naturnahe Baumaterialien,
Geländemodellierungen mit vielfältiger Bepflanzung und –
wenn die Gegebenheiten es zulassen – eine Wasserstelle. Es
sind naturbelassene Freiräume ohne vorgegebene
Spielelemente. Hierzu gehört auch der Erhalt der „weißen
Flecken“ wie Brachen, Brombeerhecken, ungemähte Wiesen
oder ähnliches, welche Kinder und Jugendliche auch heute
noch in Köln finden und nutze n. Weitere Teilelemente wie
Blühstreifen, Spielhügel, Obstbäume, Wasserspielangebote, Findlinge gibt es bereits
an vielen Stellen in Köln – und sollten auch zukünftig gesichert werden.
18 SessionNet | TOP Ö 8.4.1: Bedarfsplanung von öffentlichen BMX -, Skate - und Parkour -Anlagen
(stadt-koeln.de)
Natur-
erfahrungs-
räume
Kinder und
Jugendliche
wünschen sich
„wilde Natur“ in
Köln!
23
Kinder und Jugendliche wollen Natur in ihrer Stadt erleben. D as haben sie der
Jugendverwaltung in vielen Gesprächen rund um das Thema Spielen wiederholt
mitgeteilt. Und si e zeigen viel Engagement im Naturschutz : Samenkugeln
(„Seedbombs“) basteln, Müll sammeln, Beete betreuen in Kita und Schule,
Pflanzaktionen etc.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt
M 4 Naturerhaltende und ressourcenschonende Gestaltung von
Spielräumen
Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der
naturerhaltenden und ressourcenschonenden Gestaltung von Spielräumen. Hierauf
aufbauend gehen entsprechende Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit
den Bezirken.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von naturnahen Spielräumen
2. Potentialflächen auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen
4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen
Wasser ermöglicht ein spannendes haptisches Erlebnis und
vielfältige Sinneserfahrung . Auf einer Spielfläche hat ein
Wasserspielangebot immer ein hohes Aufforderungspotential.
Es fördert Kreativität, soziale Interaktion, Bewegung, bietet eine
vielfältige spielerische Lernerfahrung und schafft Abkühlung.
In Köln gibt es aktuell 16 ausgewiesene Wasserspielangebote
über das gesamte Stadtgebiet verteilt, je nach Stadtbezirk in
unterschiedlicher Anzahl . Klassische Brunnenanlagen sind keine öffentlichen
Wasserspielangebote für Kinder und Jugendliche, da hierfür keine Anforderungen an
entsprechende DIN -Normen vorliegen. Dennoch werden die vielen Bodenfontänen
oder Brunnenanlagen in d er Stadt oftmals und gerne zum Abkühlen genutzt ( zum
Beispiel: Harry-Blum-Platz/ Innenstadt, Pariser Platz/ Chorweiler).
Wasserspiel
als
Naturelement
24
Das Spektrum an öffentlichen
Wasserspielangeboten reicht von der
einzelnen Wasserpumpe in einer Sandfläche,
über große Wasserspielanl agen mit
zahlreichen Wasserrinnen und Matschtischen
bis hin zu einem einzigartigen „Splash Park“
mit einer Gesamtfläche von rund 1.300
Quadratmetern im Inneren Grüngürtel der
Kölner Innenstadt (siehe Kapitel 10).
Allerdings beinhalten diese Spielangebote
zugleich ein „ beherrschbares
Gefahrenpotential“, mit dem ein erhöhter
Planungs-, sowie Pflege - und
Wartungsaufwand einhergeht:
Die Spielflächen müssen so geplant werden, dass Kleinkinder nicht in Pfützen
ertrinken oder sich keine krankheitserregenden Keime im stehenden Gewässer
bilden beziehungsweise von außen eingetragen werden können. Dies ist auch
einer der Gründe, warum Retentionsflächen nicht als Wasserspielplätze
umfunktioniert werden können.
Durch Nutzungsintensität, Standortwahl und verschiedene Witterungseinflüsse
kann eine Spielfläche im Laufe des Betriebes rutschig werden. Die Reinigung des
Bodenbelags ist je nach Ausgestaltung sehr aufwendig und kann daher nicht
täglich erfolgen.
Unabhängig von der Ausgestaltung und Größe des Wasserspiels bleibt dies ein
saisonales Spielangebot. In den Wintermonaten werden die Pumpen abgebaut
und somit außer Betrieb genommen, um Frostschäden an der Technik zu
vermeiden.
Wasserspielangebote verursachen erhöhte Kosten für Unterhaltung
(Nebenkosten für Wasser und Strom) und Reparatur.
Es gilt, die hier angedeutete komplexe Thematik in sorgfältige Abwägung mit
Planungen für weitere Wasserspielangebote in Köln zu bringen. Wasser ist ein
besonderes Spielmaterial und sollte Kölner Kindern und Jugendlichen grundsätzlich
weiterhin an geeignet en Stellen zur Verfügung stehen. Hierbei sind vor allem die
Standortauswahl und der schonende Umgang mit der wichtigen Ressource
Wasser von zentraler Bedeutung.
Wasserspielplatz Venloer Straße/ Innerer
Grüngürtel in Neustadt/Nord – Foto: Stadt
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
25
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Differenzierte Spiel- und Bewegungsangebote in urbaner Lebenswelt
M 5 Gestaltung von Wasserspielflächen
Ein in multiprofessioneller Zusammenarbeit erstellter Handlungsl eitfaden dient der
Schaffung von Wasserspielangeboten. Hierauf aufbauend gehen entsprechende
Planungsvorschläge in die enge Abstimmung mit den Bezirken.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Schaffung von Wasserangeboten
2. Potentialflächen erschließen und auf Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen
3. Enge Abstimmung mit den Bezirksvertretungen
4. Relevante Fortbildungsformate und überregionales Expert*innenwissen nutzen
7.2 Die Funktion des öffentlichen Raumes für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind in ihrem Tagesablauf wesentlich mehr auf Wegen
unterwegs als auf Spielflächen, etwa auf dem Weg zur Schule oder zum Einkaufen.
Die Qualität des öffentlichen Raumes muss sich auch an ihnen orientieren, damit
Wegesysteme und Plätze zum Verweilen einladen. In der Stadt sollen Kinder und
Jugendliche überall Orte und Dinge vorfinden, die zur lebensweltgerechten
Aneignung und Betätigung einladen.
Kinder und Jugendliche zeigen einen ausgeprägten Sinn für Ästhetik und die
Gestaltungsqualität ihrer Umwelt ist ihnen wichtig. Entsprechend sollten ihnen
individuelle Gestaltungmöglichkeiten in Freiräumen eröffnet werden. Auf diese
Weise wird Kreativität gefördert, Verständnis für Kunst geweckt und insbesondere die
Identifizierung mit der eigenen Stadt gestärkt.
Beispiele für von und mit Jugendlichen gestaltete r Kunst im
öffentlichen Raum sind die im Stadtgebiet verteilten, mit
großflächigen Graffitis besprayten Wandflächen („Halls of Fame“)
in Nippes (Geldernstraße ), Chorweiler (Ernstbergstraße),
Mülheim (Im Bischofsacker) oder Ehrenfeld (Leo-Amann-Park).
links: Ernstbergstraße in Köln-Blumenberg, Mitte: Im Bischofsacker in Köln-Mülheim, rechts: Leo -
Amann-Park in Köln-Ehrenfeld – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kunst und
Kreativität
26
Wiederholt haben Kinder und Jugendliche in Köln auch ihr
Interesse an Mobilitäts - und Sicherheitsfragen im kommunalen
Verkehrswesen bekundet, so etwa im Rahmen der stadtweiten
Jugendbefragung 2018 , des bezirklichen Beteiligungsformates
„HEY Köln! – Kinder und Jugendliche checken ihr Veedel “
(2022: Mülheim, 2023: Nippes) 19 sowie des im Jahr 2020
gestarteten, stadtweiten Strategieprozesses „Sustainable Urban Mobility Plan
(SUMP)“ (Start 2022) 20. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben sich auch Stadt- und
Verkehrsplanung am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren , weshalb eine
frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der zukünftige n
Gestaltung von Mobilität, Wegenetzen und der Gestaltung öffentlichen Raums geboten
ist.
Insbesondere die Wahrnehmung von Jugendlichen im
öffentlichen Raum ist gesellschaftlich tendenziell eher von
einem störenden und defizitären Bild geprägt. Jugendliche
brauchen attraktive Treffpunkte außerhalb pädagogischer
Räume, in denen sie ihren Interessen nachgehen können.
Fehlen diese, kommt es häufig zu Konflikten mit anderen
Zielgruppen, wenn es um die Aneignung öffentlicher Räume
geht.
Bei divergierenden Interessenslagen sowie Beschwerden durch unzureichende
Sauberkeit, nichtadäquater oder nichtsatzungsgemäßer Nutzung, Straftaten wie
Drogenmissbrauch oder Vandalismus etc. ist die Jugendverwaltung regelmäßig um
lösungsorientierte Konfliktmoderation bemüht. Gleichzeitig gilt es, Bürger*innen für
die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren.
7.3 Multifunktionale Nutzbarkeit von Spielräumen
Aufgrund vielfältiger, oft divergierender Nutzungsbedarfe in der Kölner
Stadtgesellschaft werden im Rahmen von Spielraumplanung nach Möglichkeit
Nutzungskonzepte für verschiedene Ziel - und Altersgruppen integriert. Spiel -,
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen tragen hier als Orte der Begegnung und
Kommunikation verschiedener Bevölkerungsgruppen im Wohnumfeld bei.
Gerade vor dem Hintergrund der stadtweiten Flächenkonkurrenzen und des immer
knapper werdenden Freiraums in einer Großstadt bieten Spielräume zunehmend
multifunktionale Spiel- und Bewegungsformen an (Spielfläche mit Skateranlage,
Bolzplatz mit Calisthenics-Fläche etc.). Größere Spiel- und Bewegungsflächen bieten
hier naturgemäß einen größeren Gesta ltungsspielraum als kleinere.
Multifunktionsgeräte decken vielfältige, altersgruppenspezifische Bedarfe ab.
19 Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)
20 Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan | B eteiligungsportal der Stadt Köln
(meinungfuer.koeln)
Der öffentliche
Raum gehört
auch Kindern
und
Jugendlichen!
27
Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen werden
offene, kostenfreie, niedrigschwellige,
pädagogisch begleitete Angebote und Projekte
von Vereinen, Trägern und Initiativen
durchgeführt. So bietet beispielsweise das
mobile Angebot „Rollende Spielplätze -
Juppi" der Kinder- und Jugendverwaltung zu
bestimmten Zeiten auf ausgewählten Plätzen
im gesamten Stadtgebiet niederschwellige ,
freizeitpädagogische Aktivitäten für Kinder und
Jugendliche an.
Darüber hinaus führen verschiedene Initiativen
im gesamtem Stadtgeb iet wie zum Beispiel
„Poldis Straßenkicker“ 21 oder „KIDsmiling
e. V.“22 offene Fußballtrainings für Kinder und Jugendliche auf den öffentlichen
Bolzplatzflächen durch. Die Fußballtrainings finden ganzjährig zu festen Zeiten statt
und sind damit eine verlässl iche Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen.
Neben dem Spaß an Sport und Bewegung vermitteln die Trainer *innen Werte wie
Fairness, Zusammenhalt und das gewaltfreie Lösen von Konflikten. Die Trainings
leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit
Migrations- und Fluchthintergrund.
Bei knappen Flächen und vielen Nutzungsansprüchen meint
Multifunktionalität, Synergien zu schaffen und
ergebnisorientierte Lösungsansätze hinsichtlich variabler
Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungszeiten von Flächen zu
entwickeln. „ Spielen in der Stadt “ ist zum Beispiel auch auf
zentralen Plätzen, in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten
Straßen, auf Schulhöfen und in Parks etc. denkbar, wenn die
Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen stimmen23.
Beispiele für multifunktionale, generationsübergreifende Raumnutzungskonzepte
gibt es auf diversen Spiel - und
Bewegungsflächen im gesamten Stadtgebiet.
Hier dienen vor allem Sport-, Fitness - und
Multifunktionsgeräte einer
gemeinschaftlichen und gleichzeitig
zielgruppendifferenzierten Nutzung.
Bereits 2012 wurde unmittelbar neben dem
Spielplatz Graseggerstraße in Longerich der
erste Mehrgenerationenplatz eröffnet. Hier
können Bürger*innen ab 15 Jahren moderne
21 Poldi's Strassenkicker - Kostenloses Bolzplatztraining in Köln (poldisstrassenkicker.de)
22 Standorte Köln | KIDsmiling e.V.
23 Projekt „ Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene “: SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de)
Platz für
Angebots-
vielfalt!
Offenes Fußballtraining Poldi’s
Straßenkicker in Buchforst – Foto: Christian
Hedel (5639 - vom 8.9.2022)
Spielplatz Spielplatz Rixdorfer Straße in
Köln-Mülheim – Foto: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
28
Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Geräte und Flächen laden zu vielfältigen
Bewegungsaktivitäten, aber auch zum Treffen und Ve rweilen auf den
Sitzgelegenheiten ein.
Im ämterübergreifenden Zusammenspiel hat sich die Idee übergreifender
Bewegungsräume stadtweit deutlich erweitert, beispielweise im Rahmen des
Konzeptes „Bewegungsparcours im Kölner Grünen “24. In diesem Zusammenhang
werden Bürger*innen regelmäßig bei Planung und Verwirklichung neuer Projekte
beteiligt25.
Ein gelungenes Beispiel intergenerativer
Raumschaffung stellt auch das im Sommer
2021 erfolgte Projekt „ Outdoorparcours
Weichselring-Langenbergstraße“ in
Blumenberg/ Chorweiler dar26.
In einem Beteiligungsverfahren mit Kinder n,
Jugendlichen, jungen Erwachsenen und
weiteren Anwohner*innen wurde der als
öffentliche Grünfläche ausgewiesene Bereich
zwischen den Ortsteilen Blumenberg und
Chorweiler-Nord als besonders geeignet zur
Errichtung eines – ganz nach den Wünschen
der Beteili gten zu gestaltenden –
Bewegungsparcours angesehen. Wichtiges
Auswahlkriterium waren die unmittelbar angrenzenden Spielflächen in Form eines
Multifunktionsfeldes, einer Skatefläche, eines Spielplatzes mit großer Seilzirkusanlage
sowie einem Beachvolleyballfeld für Kinder und Jugendliche.
Auch das „ Kooperative Baulandmodell Köln “ (siehe Kapitel 5) stellt mit der
verpflichtenden Schaffung von sogenannten „ Kombiflächen“ im Rahmen von
Bauvorhaben in einer Größe zwischen 44 und 108 Wohneinheiten auf eine integrierte
Umsetzung von generationenübergreifenden, öffentlich zugänglichen Spiel- und
Grünflächenbedarfen ab. Die Planung und Ausgestaltung dieser Fläche, die sowohl
Funktionen einer Grünfläche als auch eines Spielplatzes erfüllen soll, wird
projektspezifisch zwischen den zuständigen Ämtern abgestimmt.
Wenn auch zukünftig die Umsetzungsmöglichkeiten solcher
generationsübergreifenden Vorhaben im Rahmen der Stadt - und
Spielraumplanung nach Möglichkeit b erücksichtigt werden, wird
dies in Abwägung mit den hier b enannten Leitlinien zu einer
kinder- und jugendfreundlichen Gestaltung des Stadtraumes
erfolgen. Wiederholt stehen hier zu sichernde Güter
nebeneinander:
Die Gestaltung von Spiel -, Bolz - und Bewegungsflächen für Kinder und
Jugendliche obliegt den sicherheitstechnischen, baulichen Anforderungen für
24 Bewegungsparcours im Kölner Grünen - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
25 Projekte mit Bürgerbeteiligung - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
26 Outdoorparcours in Köln-Blumenberg - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Kreative
Lösungen
finden!
Luftbild Outdoorparcours Weichselring -
Langenbergstraße in Köln-Blumenberg –
Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und
Familie
29
Spielplätze gemäß jeweils aktuell gültiger DIN -Normen. Die Flächen orientieren
sich also an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Zudem sind reine Kinderspielplätze Schutzräume gemäß Bundes-
Immissionsschutzgesetz, in denen das Kinderspiel unter ein besonderes
Toleranzverbot de r Gesellschaft gestellt wird (§ 22 Absatz 1a Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (BImSChG) – siehe Kapitel 5).
7.4 Pädagogische Leitlinie Inklusion
Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
gilt auch im Rahmen der Spielraumschaffung das Gebot der Barrierefreiheit : „Der
Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
möglich sein […]“.
Auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem hier vertretenen, pädagogischen
Selbstverständnis wird in Köln beim Bau von öffentlichen Spiel -, Bewegungs - und
Aufenthaltsflächen ein umfassender inklusiver Ansatz verfolgt. Das gemeinsame
Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist Inklusion.
Spielräume sind Orte des Mitei nanders – unabhängig von Alter, Geschlecht,
Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Inklusives
Spielen bedeutet, allen Kindern gleichzeitig den Zugang zum selben Ort zu
ermöglichen.
Wie gestaltet sich der inklusive Ansatz in Köln?
Beteiligungsverfahren mit behinderten Kindern sowie Erfahrungen im
Zusammenspiel mit inklusiven Einrichtungen haben gezeigt, dass sich die
Spielinteressen von Kindern mit Behinderungen nicht von denen anderer Kinder
unterscheiden. Spielflächen sollen daher so beschaffen sein, dass gemeinsames
Spielen ermöglicht sowie Kontakt und Kooperation aller Kinder – mit und ohne
Behinderung – gefördert wird.
Barrierefreiheit bedeutet sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit der gesamten
Spielfläche oder einzel ner Spielzonen als auch eine vielfältige Ausstattung in
unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden . Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass
jede*r jedes Spielangebot in gleicher Weise nutzen kann. Unterschiedliche
Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die At traktivität der Plätze und die
Herausbildung von Motorik, Risiko - und Selbsteinschätzu ng der Kinder und
Jugendlichen.
Grundsätzlich sind die Entwicklungsphasen bei Kindern sehr unterschiedlich,
so dass das Erleben der vielfältigen Spielgeräteelemente sowohl für Kinder mit als
auch ohne Behinderungen in verschiedenen Altersstufen gleichermaßen wichtig
ist, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken , sich Herausforderungen zu
stellen und sich so weiter zu entwickeln.
30
Der inklusive Gedanke beinhaltet auch imme r das gegenseitige Helfen bei der
Nutzung der Spielgeräte . Es bedarf daher keiner speziellen Spielgeräte, die
vorrangig von einer Zielgruppe von jungen Menschen mit Behinderung genutzt
werden können, sondern barrierefreier Zugänge zu den Spielflächen. Das heißt, für
die Planung und Gestaltung von „Spielplätzen für alle“ sind keine
Sonderlösungen gefragt, sondern Maßnahmen, die Inklusion fördern. Kinder und
Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen sowohl eigenständi g als auch
miteinander spielen.
Bereits jetzt wird bei der Planung von Neubau
und Neugestaltung von Spielflächen
berücksichtigt, dass auch einzelne
Spielgeräte für alle Nutzer*innen
barrierefrei zugänglich sind, um ein
gemeinsames Spielen zu ermöglichen.
Dies gilt nicht nur für das Spielen von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ,
sondern auch von erwachsenen
Begleitpersonen mit Behinderungen und
den Kindern und Jugendlichen.
Nachfolgend werden drei Beispiele
inklusiver Spielgeräte schaffung für eine
gemeinsame Nutzung dargestellt:
Bei der Umsetzung des öffentlichen Spielplatzes Elisabeth-Schiemann-Weg in
Köln Müngersdorf wurde bereits 2016 ein inklusiver Ansatz verfolgt. Hier wurde ein
inklusives Karussell mit barrierefreier Fallschutzfläche umgesetzt.
Auf dem Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln-Zollstock wurde
Ende 2023 ein inklusives Spielpodest installiert. Dieses wurde in Kooperation mit
dem Verein Süsse Zitronen e. V. sowie Familien aus Zollstock ausgewählt. Es
besitzt zwei Rampen, einen Sandaufzug und einen Verkaufsstand mit
verschiedenen haptischen Elementen.
Spielplatz Elisabeth-Schiemann-Weg in
Köln-Müngersdorf – Foto: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
Spielplatz Neuenahrer Straße/ Vorgebirgspark in Köln -Zollstock – Fotos: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
31
Im Zuge einer Spielwerterhöhung wurden im Januar 2024 auf dem Spielplatz
Gütergasse in Köln-Zündorf zwei inklusive Spielangebote installiert. Auf kleinster
Fläche laden taktile Spielgeräte zum gemeinsamen Spiel ein
Planung und Gestaltung inklusiver Spielräume erfolgen auf
Basis der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur
Spielflächenschaffung sowie der zwischen der Kinder - und
Jugendverwaltung, dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“
und dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln
abgestimmten Standards für Planung und Bau ink lusiver
Plätze. Diese werden gemeinsam kontinuierlich
weiterentwickelt und der Fachpolitik regelmäßig vorgelegt. Dies
geschah zuletzt im August 2020.27
Die Standards in Bezug auf bauliche Ausgestaltungen werden bereits für die
Planungsphase der Spielraumsc haffung durch die Standards einer partizipativen
Spielraumplanung ergänzt. Gemäß deren Zielvorgabe ist die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung die Grundlage jeder
Spielflächengestaltung. Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass Spielräume in Köln
bedarfsgerecht gestaltet werden und dem gemeinsamen Spiel von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne Behinderung dienen.
Für die Legislaturperiode der vorl iegenden Spielraumplanung ist die Erstellung eines
„Handbuchs zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung und
Spielraumschaffung“ geplant. Es soll als Leitlinie in Bezug auf rechtliche,
technische und pädagogische Aspekte im Zusammenhang mit dem Bau und d er
Gestaltung inklusiver Spielflächen dienen.
Nach Abstimmung mit den im Kontext Inklusion relevanten Ämtern, weiteren
Akteur*innen sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, wird diese
Leitlinie schlußendlich in die Gesamtplanung einfließen (siehe Maßnahme M 7).
27 Vgl. Anlage zur Session-Vorlage 3561/2020: Standards für barrierefreie Spielplätze _ Stand 2020-08-
26 (stadt-koeln.de)
Aktuelle
Standards für
die Spielraum-
planung!
Spielplatz Gütergasse in Köln-Zündorf vor und nach der Umgestaltung – Foto: Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
32
Gemäß den Vorgaben der Kölner Behindertenpolitik wird bei „Neubau und
Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche [… ] die
barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und
Jugendliche und deren Begleitpersonen gewährleistet“.28
Barrierefreiheit zielt hierbei nicht nur auf Menschen mit motorischen Einschränkungen
ab, welche auf Mobilitätshil fen oder Rollstühle angewiesen sind. Es geht um alle
Menschen mit und ohne Behinderungen . So sind natürlich auch die spezifischen
Anforderungen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen
(Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung) , neurodivergente Mensc hen und
Menschen mit seelischer Behinderung verstärkt bei der Planung zu
berücksichtigen.
Von den mehr als 700 Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln verfügt bereits
ein überwiegender Teil über mindestens einen Zugang für mobilitätseingeschränkte
Personen. Auch die Zuwegung zu den verschiedenen Flächen auf einer Spielfläche
ist zum Großteil gewährleistet.
Dies ist in Bezug auf barrierefreie Erreichbarkeit einzelner Spielgeräte allerdings nur
bedingt möglich, da diese überwiegend im Sandbereich mont iert sind. Hier soll in
Abhängigkeit von vorhandenen Ressourcen sukzessive bei Neugestaltungen die
Nutzbarkeit bei vorerst einem Spielplatz in jedem Stadtteil durch Belag und
Leitsystem verbessert werden.
Der von der Stadt Köln im Rahmen der Spielraumschaffung verfolgte inklusive Ansatz
wird nachfolgend an einigen Beispielen von in den letzten Jahren neu gestalteter,
öffentlicher Spiel- und Aktionsflächen sowie eines für die nähere Zukunft geplanten
Vorhabens verdeutlicht.
Spielplatz Brüsseler Platz in der Innenstadt (Neustadt/Nord)
Die Spielbereiche des unmittelbar neben der Kirche Sankt Michael liegenden 1.209 m²
großen, stark frequentierten Spielplatzes Brüsseler Platz sind weitgehend mit einem
28 Vgl. Handlungskonzept Kölner Behindertenpolitik (stadt-koeln.de), Seite 25
Inklusiver Spielplatz Brüsseler Platz in Köln-Neustadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
33
gut befahrbaren Gummibelag ausgestattet, welcher einen barrierefreien Zugang zu
den Spielgeräten ermöglich t. Der Spielplatz bietet zudem ein große s Spektrum an
Möglichkeiten für gemeinsames Spielen und soziale Interaktion.
Die unterschiedliche Farbgebung der Pfosten und Seile bietet Kindern mit einem
eingeschränkten Sehvermögen eine gute Orientierung. In der Nestschaukel können
Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam liegend oder sitzend schaukeln.
Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße in Rodenkirchen
Der im Sürther Feld liegende 2.452 m² große Spielplatz wurde bereits 2016 im Rahmen
der Planung eines Neubaugebietes hergerichtet. Im Rah men der Beteiligung stellte
sich heraus, dass in der Anwohnerschaft einige Kinder mit motorischen
Behinderungen leben, welche auf Rollstühle angewiesen sind. Bei der Planung fanden
daher Aspekte der Barrierefreiheit besondere Berücksichtigung . Auf breiten, gut
befahrbaren Wegen sind alle Spielflächen und Spielgeräte gut erreichbar.
Die Vogelnestschaukel ist auch für Kinder mit Behinderungen gut geeignet. Eine
speziell entwickelte Spielkombination, bestehend aus einer Hafenstadt mit Hütten und
einem Piratenschiff, ist über Rampen zu erreichen. Auf der Wippe können zwei
Personen hintereinander sitzen, sodass auch Kinder, die nich t in der Lage sind,
selbständig zu sitzen, wippen können. Die Sandspielgeräte und Netze können von
Kindern mit und ohne Behinderung gleichermaßen und vor allem gemeinsam genutzt
werden.
Skateanlage Günter-Kuxdorf-Weg in Höhenberg
Im Naherholungsgebiet Merheimer Heide befindet sich seit Anfang 2022 der erste
barrierefreie Skatepark in Köln auf einer Fläche von 870 m².
Im Sinne einer bedarfsgerechten Planung wurden unter anderem der Deutsche
Rollstuhl-Sportverband e. V. sowie Akteure aus der Wheelchair Motocross -
Szene an der Entwicklung des Planentwurfs beteiligt. Ein besonderer Fokus lag hier
auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung.
Inklusiver Spielplatz Sürther Feldallee/ Feldhamsterstraße in Köln-Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
34
Die Anlage gilt als einer der ersten inklusiven Anlagen Deutschlands , wobei die
Barrierefreiheit sowohl die Zugänglichkeit der Anlage als auch die Nutzbarkeit der
Skateelemente betrifft.
Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel in Neustadt/Nord
Im Jahr 2021 w urde auf 1.300 m² ein neuer Wasserspielplatz gebaut, der aufgrund
seiner zentralen innerstädtischen Lage gut zu erreichen und von allen Seiten
barrierefrei zugänglich ist. Rollstuhlfahrer*innen können ungehindert über den
Plattenbelag auf den fallschutzgedämpften Bodenbelag fahren und erreichen auf diese
Weise alle Spielelemente.
Neben Abkühlung bietet der Spielplatz mit seinen unterschiedlichen Spielattraktionen
allen Kindern und Jugendlichen sensorische und haptische Spielerlebnisse –
unabhängig von körperlichen Einschränkungen (siehe auch Kapitel 10).
Inklusiver Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel in Köln-Neustadt/Nord – Fotos: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
Inklusive Skateanlage in Köln-Höhenberg – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
35
Ausblick: Spiel-und Bolzplatz Greesberger Straße in Esch/Auweiler
Der Spiel- und Bolzplatz Greesberger Straße liegt genau zwischen den Stadtvierteln
Esch und Auweiler auf e inem Acker-/Wiesengelände. Als „Leuchtturmprojekt“ für
den Bezirk Chorweiler ist hier ein multifunktional und inklusiv gestalteter
Spielraum geplant.
Es fanden bereits mehreren Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen
sowie weiteren Anwohner*innen in Esch und Auweiler statt. Hieraus resultierend e
Ergebnisse wurden zwischenzeitlich in die Planung mit aufgenommen. Diese
beschreibt eine große Spielfläche mit vielen inklusiven Spiel - und
Aktionselementen, einen angrenzenden, inklusiven Bewegungs - und
Fitnessparcours sowie einen Bolz- und Basketballplatz mit naher „Chill-Area“ für
Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Der Spiel - und Bolzplatz ist barrierefrei
zu erreichen. In der Nähe befinden sich mehrere Parkplätze, von welchen mindestens
einer in einen Behindertenparkplatz umgewandelt werden soll.
Die weitere Umsetzung der Maßnahme ist nach der Beendigung der derzeit
stattfindenden Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz durch die
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (geplant 2027/2028) geplant.
Flächenaufteilung Bolz- und Spielplatz Greesberger Straße in Köln-Esch/Auweiler – Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
36
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Leitlinie Inklusion
M 6
Pilotprojekt mit inklusiven Schulen und Förderschulen:
„Spielplatz und Spielgeräte-Check“ und
Prototypentwicklung eines inklusiven Spielgerätes
In Kooperation mit inklusiven Schulen, Förderschulen und inklusiven Einrichtungen
für Kinder und Jugendliche in Köln soll es Modellprojekte in den einzelnen Bezirken
geben. Gemeinsam mit den Schüler*innen und Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung als Expert*innen vor Ort, werden Spielflächen im Stadtgebiet
begangen und Spielgeräte auf inklusive Nutzbarkeit geprüft.
Die Expert *innen-Checks werden doku mentiert und ausgewertet. Sie werden m it
Spielgeräteherstellern besprochen und gemeinsam auf die Umsetzbarkeit von
Änderungswünschen geprüft.
Nach Möglichkeit wird im Laufe dieses Prozessverlaufs auch ein inklusiver Prototyp
gemeinsam mit den „Kinder - und Jugend -Expert*innen“ entwickelt und auf eine r
öffentlichen Spielfläche aufgestellt.
Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt werden in weitere Spielraumplanungen
aufgenommen und weiterentwickelt.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Konzeptentwicklung
2. Vernetzung mit inklusiven Schulen und Institutionen
3. Im Rahmen eines inklusiven Beteiligungsverfahrens gemeinsame Prüfung von
Spielflächen und Spielgeräten im Kölner Stadtgebiet mit Dokumentation und
Auswertung
4. Als Experten fungieren Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zusammen
mit dem Fachpersonal der Jugendverwaltung
5. Gegebenenfalls Änderung einzelner Spielgeräte nach Prüfung der rechtlichen
und technischen Vorgaben gemäß Wünschen der „Expert*innen“
6. Prototyp-Entwicklung eines inklusiven Spielgerätes mit Spielgeräteherstellern
7. Übernahme der Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Spielraumplanung
37
Leitlinie Inklusion
M 7 Erstellung „Handbuch zur Inklusion in der Kölner
Spielraumplanung und Spielraumschaffung“
Ein über technische und gesetzliche Standards hinausgehendes Handbuch dient der
Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion und beinhaltet
Kriterien für eine inklusive Spiel- und Freiraumplanung
einen Bewertungskatalog von Spielgeräten in Hinblick auf ihre Eignung für Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen
Kriterien für das Qualitätsmerkmal „Inklusionsqualität“ im Rahmen der
qualitativen Bewertung von Einzelspielflächen (siehe M 8)
Konzepte für mögliche Modellprojekte
Vorschläge zur bezirksbezogenen örtlichen Priorisierung und Ausgestaltung von
inklusiven Spielflächen ( unter anderem Inklusion vorrangig an zentralen
Spielflächen im Stadtteil, Behinderten -Parkplätze vor zentralen inklusiven
Plätzen)
Die Erstellung erfolgt unter Einbindung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik, relevanter Verwaltungsstellen insbes ondere dem Büro der
Behindertenbeauftragten, inklusiven Institutionen und Akteur*innen sowie – in
zielgruppengeeigneten Formaten – von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen.
Das Handbuch dient auch als Handlungsleitlinie für weitere spielraumbezogene
Stadtentwicklungsplanung. In diesem Zusammenhang bietet sich die Organisation
stadtinterner Fortbildungen zum Thema Inklusion in Kooperation mit dem Büro der
Behindertenbeauftragten an.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erarbeitung eines Handbuches zur Inklusion in der Kölner Spielraumplanung
und Spielraumschaffung
2. Einbezug beispielgebender Studien und Erfahrungen aus anderen Städten und
Ländern29
3. Vernetzung mit relevanten Institutionen, Vereinen sowie anderen Städten zur
gemeinsamen Weiterentwicklung der Thematik Inklusion im öffentlichen
Spielraum
4. Verwaltungsinterne Fortbildungen in Kooperation mit der
Behindertenbeauftragten
5. Entwicklung möglicher Modellprojekte
6. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
29 Vgl. beispielhaft Inklusion auf Spielplätzen in Studie untersucht | Aktion Mensch (aktion -mensch.de)
38
Leitlinie Inklusion
M 8 Einarbeitung des Merkmals „Inklusionsqualität“ in die Matrix zur
Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen
Um der Thematik Inklusion einen gleichberechtigten Stellenwert im Rahmen der
Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen zu verleihen, wird die aktuelle
Bewertungsmatrix um das Kriterium „Inklusionsqualität“ erweitert.
Dieses basiert auf einer systematisier ten Betrachtung der inklusiven Anlage und
Ausstattung von Einzelspielflächen in Hinblick auf ihren Eignungsgrad für Menschen
mit Behinderung.
Im Anschluss erfolgt eine Neubewertung des Rahmenparameters „Qualitätswert“ für
alle städtischen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erarbeitung einer Check- und Bewertungsliste „Inklusionsqualität“ für
Einzelspielflächen (Anlage und Ausstattung)
2. Aufnahme des Bewertungskriteriums „Inklusionsqualität“ in aktuelle Matrix zur
Qualitätsbewertung der Einzelspielflächen
3. Qualitative Neubewertung der Einzelspielflächen im gesamten Stadtgebiet
7.5 Pädagogische Leitlinie Partizipation
Auch im Rahmen der Spielraumentwicklung wird dem Recht von
Kindern und Jugendlichen auf altersentsprechende Beteiligung
an der Gestaltung ihrer Lebens -, Sozial - und Freiräume
Rechnung getragen . Kinder und Jugendliche werden mit ihren
Interessen und Bedürfn issen als Expert*innen ihrer eigenen
Lebenswelt anerkannt.
Seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgt die Gestaltung der
Spielräume in Köln daher grundsätzlich auf der Basis der Ergebnisse einer
systematischen Zielgruppenbeteiligung . Die aktive Teilnahme von Kindern und
Jugendlichen am Beteiligungsprozess und die Berücksichtigung ihrer Ideen und
Wünsche ermöglichen eine bedarfsgerechte Planung und erhöhen die Qualität der
Planungsvorhaben. Zudem fördert sie die Identifikation der Kinder und
Jugendlichen mit de n Spiel -, Bewegungs - und Aufenthaltsflächen. 30 Das jeweilige
Beteiligungsformat wird hierbei aus einem breiten Spektrum möglicher Formate für
jedes Bauvorhaben individuell entwickelt.
Während der pandemiebedingten Einschränkungen musste n anstelle bewährter
analoger Verfahren verstärkt digitale Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung
30 Vgl. SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Stan dards und Entwicklungen im
Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de)
Beteiligungs-
kultur in Köln
39
angewendet werden. Es hat sich gezeigt, dass das unmittelbare Gespräch vor Ort nur
bedingt zu ersetzen ist , welches sich als geeigneter für einen lebendigen, direkten,
offenen und kreativen Austausch erweist.
Im Rahmen des am 28. April 2023 von der Stadt Köln
initiierten Fachtags „ Misch MIT! – Kinder- und
Jugendbeteiligung in Köln “ wurde von teilnehmenden
Kindern und Jugendlichen im Teilworkshop
„Spielraumplanung“ geäußert, dass sie bei einer
Beteiligung den persönlichen Kontakt bevorzugen, und
digitale Formate nur begleitend eingesetzt werden
sollten. Für sie ist es von großer Bedeutung,
Ansprechpartner*innen für ihre Anliegen zu kennen,
die sie in ihren Bedürfnissen nach mehr Bewegung und
jugendgerechten Rückzugsmöglichkeiten unterstützen.
Kurz- und mittelfristig sollen die Ergebnisse des Fachtags
in die Weiterentwicklung der Partizipationsfor mate der
Spielraumplanung sowie langfristig in das kommunale Gesamtkonzept „Misch MIT!“
zur Kinder- und Jugendpartizipation einfließen31. Das Sachgebiet Kinderinteressen
nimmt aktiv an der Konzeptentwicklung unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen teil.
Strukturelle Partizipation ermöglicht in besonderer Weise
politische Bildung : „Die Kinder und Jugendlichen erhalten
während des Beteiligungsprozesses einen unmittelbaren Einblick
in die kommunalpolitischen Zusammenhänge. Durch ihre
Mitarbeit und das gemeinsame Entwickeln und Ringen um faire
Kompromisse und einen Interessensausglei ch wird Demokratie
für sie praktisch und nachhaltig erlebbar. Das Vertrauen in die
Demokratie wird gestärkt.“32
Viele Kinder und Jugendliche nutzen bereits eine breite Beteiligungslandschaft in
Köln, wobei vielfach Synergien entstehen . Im Rahmen der Kampagne „Hey Köln!“33
des „ Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln 2021 -2025“ waren
beispielsweise Kinder und Jugendliche zum „Veedels -Check“ in den S tadtbezirken
Mülheim (2022) und Nippes (2023-2024) aufgerufen. In Form analoger sowie digitaler
„Veedels-Spaziergängen“ haben sie Ideen, Wünsche und
Verbesserungsvorschläge für ihre Veedel.34 Diese werden nachfolgend von Seiten
der Stadtverwaltung und weiteren Beteiligten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft – auch im
Rahmen von Spielraumplanung durch die Jugendverwaltung.
31 Mitteilung (stadt-koeln.de)
32 SessionNet | Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für
Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) (stadt-koeln.de)
33 Hey Köln! - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
34 Vgl. Hey Köln! | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)
Kinder und
Jugendliche
strukturell
beteiligen!
40
Spielräume im Veedels-Check
Die wichtigsten Themen im Rahmen des Veedels -Checks in
Nippes waren Verkehr, Mobiliar im öffentlichen Raum,
Sauberkeit, Sicherheit und Stadtgrün . Unter anderem
erreichte die Stadtverwaltung auch Eingaben zu
Aufenthalts- und Spielräumen im Bezirk . Im Rahmen der anschließenden
„Veedelskonferenz Nippes“ im Juni 2024 wurden die benannten Anliegen von vielen
Akteur*innen im Bezirk näher unter die Lupe genommen.
Eine engagierte Grup pe von
Kinder und Jugendlichen aus
der Kinder- und
Jugendeinrichtung „Lucky´s
Haus“ (Stadtteil
Bilderstöckchen) stellten Ihre
Fragen und Anregungen zum
Bolzplatz „Am
Bilderstöckchen“ unter
anderem sehr eindrucksvoll mit
einem Aktionsplakat vor,
welches dem Sachgebiet
Kinderinteressen zur weiteren Prüfung überreicht wurde.
Nach Ablauf des „ 100-Tage-
Countdowns“ wird in einem
„Re-Check“ geschaut,
inwiefern
Umsetzungsmöglichkeiten
bestehen. Zudem werden die
Kinder und Jugendlichen
bestmöglich in den weiteren
Prozess eingebunden.
Eine Fortsetzung des Formates in anderen Stadtbezirken ist
für die Folgejahre gep lant. Hieraus und aus anderen
Beteiligungsformaten resultierende Ergebnisse könnten
zukünftig als Indikator „Priorität aufgrund eines konkreten
(bezirklichen) Beteiligungsergebnisses“ in die
Systematisierung der Einzelmaßnahmenplanung zur
Spielraumschaffung einf ließen. Somit hätten Kinder und
Jugendliche dann beispielsweise im Rahmen von „HEY Köln“
Aktionsplakat zum Bolzplatz Am Bilderstöckchen – Foto: Stadt
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ergebnis: Live Graphic Recording – Pavo Ivković/ djangonaut
Weiter-
entwicklung
von Kinder- und
Jugend-
beteiligung!
41
die Möglichkeit, sich regelmäßig und bereits zu einem frühzeitigen Zeitpunkt in
spielraumbezogene Stadtplanung einzubringen.
Derzeit finden umfangreiche und systematische Zielgruppenbeteiligungen vor allem im
Rahmen der Um - und Neugestaltung von Einzelflächen statt. Insofern würde dieses
Vorgehen eine richtungsweisende Weiterentwicklung von Partizipation für die
kommunale Spielraumplanung bedeuten.
Bereits jetzt werden Einzelmaßnahmen auf Spielflächen , welche schon über das
Sachgebiet Kinderinteressen einem Beteiligungsformat in den Bezirken zugeführt
waren, im Rahmen der bezirklichen Maßnahmenplanung vorrangig berücksichtigt
(siehe Kapitel 8.4).
Spielräume sichtbar machen
Leider erleben Kinder und Jugendlichen häufig, dass sie an vielen öffentlichen Orten
unerwünscht sind. Die Geräuschentwicklung von spielenden Kindern und
Jugendlichen wird teilweise als problematisch oder störend empfunden. Die
Schaffung geschützter Räume für diese Zielgruppe bedarf also einer eindeutigen
Positionierung nach außen – nicht nur im Rahmen einer kinder - und
jugendfreundlichen Spielraumplanung, sondern auch ganz konkret auf den
entsprechenden Spielflächen.
Die unterschiedlichen Spiel -,
Bewegungs- und
Aufenthaltsangebote auf den
öffentlichen Spielflächen richten sich
an Kinder und Jugendliche von 6 bis
18 Jahren. Vor Ort wird auf die
Nutzung der Fläche als Spielfläche
durch Spielplatzschilder an den Ein - und Ausgängen
hingewiesen. Sie illustrieren anhand kinderfreundlicher
Symbole die auf den Flächen geltenden
Verhaltensregeln. Gleichzeitig weisen sie die se Flächen
als eindeutige Schut z- und Bewegungsräume für
Kinder und Jugendliche aus.
Die oftmals veralteten Schilder geben dies jedoch nicht
eindeutig wieder. Vor allem Jugendliche fühlen sich oft
nicht zur Nutzung angesprochen . Aus diesem Grund
wurde die Stadtverwaltung im Rahmen des Antrags
„Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken –
mehr Mitbestimmung ermöglichen und praktizieren“ im Herbst 2023 beauftragt,
gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein neues Spielflächenschild für die Stadt
Köln zu entwickeln. Für diesen partizipativen Prozess wurden 38.000 € zur Verfügung
gestellt35.
35 SessionNet | TOP Ö 5.2.2: RECHTE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN STÄRKREN - MEHR
MITBESTIMMUNG ERMÖGLICHEN UND PRAKTIZIEREN (stadt-koeln.de)
Neue
Spielplatz-
schilder für
Köln
Spielplatzschild – Foto: Stadt
Köln Amt für Kinder, Jugend und
Familie
42
Gemeinsam mit dem Verein „junge Stadt Köln e. V.“ wurde 2024 das Projekt „Neue
Spielplatzschilder für Köln“ ins Lebens gerufen. Unter Berücksichtigung des
städtischen Corporate Designs werden Kinder und Jugendliche aktiv beim
Gestaltungsprozess sowie bei der abschließenden Abstimmung für das neue
Spielplatzschild beteiligt.
Ziel der Neuentwicklung ist zum eine n die Zugangserleichterung zu Spielflächen
durch kinder - und jugendgerechte Ansprache. Zum anderen die stärkere
Sichtbarmachung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im
öffentlichen Raum für alle Bürger*innen. Nach Abschluss des Projektes Ende 2024
ist das sukzessive Austauschen der Spielplatzschilder in Köln vorgesehen.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Leitlinie Partizipation
M 9 Strukturelle Verankerung von Beteiligungsergebnissen in
bezirkliche Einzelmaßnahmenplanungen der Spielraumplanung
Ergebnisse von Beteiligungsprozessen (unter anderem bezirkliches Format „Hey
Köln!“) finden zukünftig regelmäßig, frühzeitig und priorisiert Eingang in die
bezirkliche Einzelmaßnahmenplanung der Spielraumplanung. Dies erfolgt im
Rahmen des regelmäßigen Controllings der bezirklichen Planungen.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Regelmäßige Evaluation stadtweiter/bezirklicher Beteiligungsergebnisse in
Bezug auf Folgerungen für die (bezirkliche) Maßnahmenplanung
2. Regelmäßiges Controlling der (bezirklichen) Spielraumentwicklung
7.6 Klima und Nachhaltigkeit
Schon heute sind die Folgen des Klimawandels spürbar –
insbesondere in den großen Städten. Hiermit verbunden sind
auch in Köln Wetterextreme und Hitzeperioden. Der Rat der Stadt
Köln hat 2017 die Resolution zur „ Agenda Nachhaltige
Entwicklung in Kommunen “ und die hiermit verbundenen
internationalen Entwicklungsziele als Leitlinien für das
kommunalpolitische Handeln beschlossen. 2023 wurde der
Sachstandsbericht „ Voluntary Local Review 2023 Köln –
Umsetzung der Agenda 2030 und der Globalen Nachhaltigkeitsziel e auf lokaler
Ebene“ vorgelegt36.
Hierin wird an vielen Stellen deutlich, in welcher Form die Kölner Spielraumplanung
auf die angestrebten Nachhaltigkeitsziele – insbesondere in Hinblick auf die
Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen – einzahlt:
36 Voluntary Local Review 2023 Köln (stadt-koeln.de)
Nachhaltig-
keitsziele
verfolgen!
43
mehr Lebensqualität und Verbesserung des Wohnumfelds durch die Bereitstellung
von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen schaffen
Kinder und Jugendliche früh an Umweltthemen heranführen und für Nachhaltigkeit
sensibilisieren
nachhaltige, klimawandelgerechte und naturnahe Spielräumen gestalten
gerechte Bildungs- und Teilhabechancen eröffnen
Kinder im Rahmen von Partizipation Selbstwirksamkeit erleben lassen – durchaus
ein stabilisierender Faktor in einem belastenden Szenario.
Im Sinne eines nachhaltigen Zusammenspiels von
pädagogischen und ökologischen Anforderungen an
Spielräume braucht es zukunftsfähige Ideen für das
klimaangepasste Schaffen von Spielflächen.
Für eine gesunde Aufenthaltsqualität ist es erforderlich, dass
diese über ihre eigentliche Spielfunktion hinaus im Einklang mit
wichtigen ökologischen Fragestellungen und Aspekten der
Klimaanpassung stehen. Eine ausreichend beschattete und naturnahe Spielfläche
erhöht die Akzeptanz und Identifikation mit dem Spielraum auf vielerlei E benen.
Spielräume bieten in der Stadt Flächen, die sich aufgrund der hohen
Verdunstungsleistung positiv auf das Mikroklima auswirken und einen gesunden
Aufenthalt in Hitzesommern ermöglichen.
Im Rahmen von Spielraumschaffung gilt es deshalb, geeignete Ins trumente zu
entwickeln, die innerhalb eines „ökologischen Baukastens“ als zukunftsorientierte
Lösungen auf Aufgabenstellungen wie biologische Vielfalt, nachhaltigen
Wasserhaushalt und effektiven Hitzeschutz bei Flächennutzungen in der Großstadt
fungieren können. Hierzu nachfolgend einige aktuelle Beispiele.
Biologische Vielfalt
Selbst vermeintlich kleine Maßnahmen wie
Pflanzflächen, beispielsweise der
„Schlängelpfad“ am Rathenauplatz, ein
Bereich mit heimischen Gräsern, können zu
einer Verbesserung des Mik roklimas und
der Biodiversität beitragen. Dieses Element
ist auf Wunsch von Kindern aus der Stephan-
Lochner-Grundschule in die Planung
aufgenommen und später umgesetzt worden.
Klimawandel-
anpassung
Planung des Schlängelpfads (Markierung
links) am Rathenauplatz in Neustadt/Süd –
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und
Familie
44
Wasserretention
Bei Starkregenereignissen kann es dazu kommen, dass die Kanalisation das Wasser
nicht mehr vollständig aufnehmen und zeitnah abführen kann. Dies führt dazu, dass
dieses sich auf bestimmten Straßen oder Plätzen oberirdisch ansammelt und über
einen längeren Zeitraum langsam absickert oder verdunstet.
Bei Spielplätzen muss eine solche Situation vermieden werden, da über die Straßen
oftmals Schmutzwasser (Mikroplastik, Zigaretten, Treibstoffe etc.) mitgeführt wird und
sich in Sandflächen überträgt. Zudem darf Wasser nicht einstauen, damit hiervon keine
Gefahr für Kleinkinder ausgehen kann . Infolge von Starkregenereignissen kommt es
vermehrt zu Schäden an den Spielgeräten, verunreinigten Sandflächen, aufwendiger
Pflege, langwierigen Instandsetzungsarbeiten oder sogar zeitweisen Sperrungen von
Spielflächen.
Für den asphaltierten Bereich des
Spielplatzes Klingelpützpark in der Köln er
Innenstadt ist daher ein Pilotprojekt
vorgesehen, um eine unterirdische
Retention zu ermöglichen.
Studien haben gezeigt, dass bei
Starkregenereignissen der Klingelpütz und die
anliegende Kyotostraße in besonderem Maße
betroffen wären. Die vorhandene
Entwässerung kann bereits aktuell das
Niederschlagswasser nicht mehr ausreichend
abführen. Als Folge sammelt es sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen
großflächig an.
Ziel und gleichzeitig Herausforderung ist die Schaffung einer unterirdischen
Retentionsmöglichkeit, ohne die zukünftige Gestaltbarkeit des Spielraumes am
Klingelpütz zu beeinflussen.
Hierfür hat die Kinder - und Jugendverwaltung Rahmenbed ingungen aufgestellt, mit
den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abgestimmt und eine entsprechende
Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
wird für Anfang 2025 erwartet.
Kühler Aufenthalt im Klimawandel, Hitze und UV-Schutz
Über 700 Spielflächen leisten einen Beitrag zur
Klimawandelanpassung, die das Leben in der Stadt für alle
lebenswert machen soll . Denn Spielraum ist auch immer
Freiraum, dessen unversiegelte und bepflanzten Flächen für
Kühlung und Belüftung sorgen können.
Die Themen Hitzeinseln, Verschattung und Versiegelung sind
und werden weiterhin wichtige Themen großstädtischer
Spielraumplanung und Spielraumschaffung sein . Durch Verschattung wird nicht nur
ein kühler Aufe nthaltsort geschaffen, sondern auch ein Beitrag zur Gesundheit im
Kühle Orte
gegen
Großstadt-
hitze
Luftbild Spielplatz Klingelpütz park in
Altstadt/Nord – Foto: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
45
Klimawandel gelegt. So sind neben Hitzeschutz auch UV -Schutzmaßnahmen wichtig
– beide Aspekte sollten auch in die Qualitätsbewertung von Einzelspielflächen
einfließen.
Bodensanierung
Auch Boden, auf dem gespielt wird, ist zu prüfen. Auf der
Grundlage der Prüf-, Maßnahmen - und Vorsorgewerte für
Spielflächen gemäß Bundesbodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Bodenqualität im
Rahmen der Gesundheitsvorsorge vorsorglich sowie
regelmäßig geprüft. Aus Überschreitungen der Werte können
Sanierungsmaßnahmen resultieren , falls erforderlich wird
Bodenmaterial ausgetauscht.
Diesbezügliche Gefahrenabwehr ist eine Maßnahme der Gesundheitsvorsorge
und stets prioritär zu behandeln – eine Bodensanierung zur Schadstoffminderung
hat dementsprechend verzögernden Einfluss auf die Reihenfolge zuvor geplanter
Maßnahmen.
Bei Neuanlagen und Neugestaltungen , die immer Bodenbewegungen mit sich
bringen, werden standardmäßig Bodenproben genommen, um festzustellen, ob der
Boden eine Schadstoffbelastung aufweist und deponiert werden muss oder als
sauberer Boden auf der Fläche verbleiben kann. Wichtige Vorhabenpartner sind hier
das Gesundheitsamt und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Bodenbeläge mit Kunststoff für Ballspielplätze und Bewegungsbereiche bieten eine
hohe Spielqualität, aber auch die Gefahr von Schadstoffeintrag – im direkten Kontakt
oder bei der Entsorgung der Materialien. Die Weiterentwicklung geeigneter
Bodenbeläge ist derzeit hochaktuell, auch in Hinblick auf Haltbarkeit und
Strapazierfähigkeit.
Gesundheit
46
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Klima und Nachhaltigkeit
M 10 Handlungsleitlinien für nachhaltige Spielraumschaffung
Das Thema Nachhaltigkeit bestimmt in besonderer Weise zukünftige
Spielraumschaffung und Spielraumgestaltung. Entsprechende Handlungsleitlinien
zu ökologischen und klimaangepassten Anforderungen werden erstellt und in
Umsetzung gebracht.
Hierzu können unte r anderem Pilotprojekte zur Verschattung und naturnaher
Gestaltung bei Neugestaltungen von Spielräumen beitragen. Auf bereits
vorhandenen Spielflächen bietet sich die Installierung von Kleinprojekten an.
Die Registrierung von „kühlen Spielplätze“ als kühle Orte in der Großstadt sowie die
digitale Katalogisierung von Schadstoffbelastungen und deren Sanierungsstand
werden als prozessunterstützend im Sachgebiet angesehen.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Erstellung von Handlungsleitlinien
2. Pilotprojekte zu nachhaltigem Spielflächenbau im Rahmen von Neugestaltungen
3. Kleinprojekte auf vorhandenen Spielflächen
4. Digitalisierung und Katalogisierung ökologischer Standards
7.7 Spielplatzpatenschaften
Seit mehr als 40 Jahren stellen
Spielplatzpat*innen in Köln ein
wichtiges Bindeglied zwischen
dem Spielplatzgeschehen vor Ort
und der Verwaltung dar. Hier
engagieren sich Privatpersonen,
Vereine, Schulen, Kitas,
Unternehmen, Initiativen etc. Spielplatzpat*innen sind
wichtige Multiplikator*innen. Dies wirkt sich positiv auf
den Spielplatz, die Nutzer*innen sowie das Umfeld aus.
Spielplatzpat*innen werden in alle „ihren“ Spielplatz
betreffende Planungsprozesse einbezogen und
werden regelmäßig zu Informations- und
Fachaustauschen eingeladen. Darüber hinaus erhalten
sie vielfältige Unters tützung durch die Kinder - und
Jugendverwaltung, beispielsweise bei der Veranstaltung
von Spielplatzfesten.
Spielplatz-
pat*innen
sind unsere
Stütze!
Plakat zum Spielplatzfest auf
dem Spielplatz Uferstraße in
Rodenkirchen – Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
47
Aktuell werden 346 der öffentlichen Spielflächen durch
499 Spielplatzpat*innen betreut. Die Kinder - und
Jugendverwaltung bemüht sich fortwährend um weitere
Spielplatzpatenschaften in allen Stadtteilen37.
Interessent*innen können sich an das Sachgebiet
Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
wenden.
Bürger*innen-Anliegen in Sachen Sauberkeit, Sicherheit
und Beschädigungen auch rund um Kölner Spiel - und
Bolzplätze können über das Internetportal „Sag‘s uns“ auf
der Internetseite der Stadt Köln gepostet werden. Die Seite
dient dazu, die Stadtver waltung über Probleme im Kölner
Stadtbild zu informieren.38
7.8 Öffentlichkeitsarbeit
Auf den Internetseiten der Stadt Köln zur
Thematik „Leben in Köln“ gibt es Zugang zu
Informationen über Ferienangebote und
Freizeitangebote in der Stadt. Über den Button
„Spielplätze“ gelangen Interessierte zu einer
interaktiven Stadtkarte , in der über 700
Spielflächen nach verschiedenen
Spielfunktionen (Spielplatz, Spiel und Sport,
Bolzfläche, sonstige Angebote) und Standort
gefiltert werden können39. Angezeigt werden die
einzelnen Spielflächen mit ihren jeweiligen
Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangeboten.
37 Spielplatzpat*innen gesucht! - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
38 Willkommen auf "Sag's uns" | Sag's uns Köln (stadt-koeln.de)
39 Spielplätze in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Flyer Spielplatzpatenschaft –
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Interaktive Karte: Spielplätze in Köln – Stadt
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
48
2023 hat das Sachgebiet Kinderinteressen
eine Social-Media-Kampagne zum Thema
Beteiligung im Rahmen der Spielraumplanung
in Zusammenarbeit mit dem Kooperativen
Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln
gestartet.
Unter anderem wurden zielgruppengerechte
Erklär-Filme zum besseren Verständnis von
Prozessen und Beteiligungsmöglichkeiten im
Rahmen von Spielraumplanung gedreht.
Kinder-, jugend - und familienfreundliche
Öffentlichkeitsarbeit in komprimierter Form
soll zukünftig niedrigsc hwellige Informationen
rund um das Thema Spielräume sowie
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche liefern.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Öffentlichkeitsarbeit
M 11 Weiterentwicklung spielraumbezogener Öffentlichkeitsarbeit
Im Sinne kinder -, jugend - und familienfreundlicher Zugangsmöglichkeiten zu
Informationen rund um das Thema Spielraumplanung, Einzelspielflächen in Köln
und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche werden
zielgruppengerechte und niedrigschwellig e Formate von Öffentlichkeitsarbeit
entwickelt.
Kooperationen im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Köln
sowie mit dem Kooperativen Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln bieten sich an.
Mögliche Verknüpfungen zu den digitalen Kinderstadtplän en der Stadt Köln sollen
geprüft werden.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Ideensammlungen zu zielgruppengerechten analogen und digitalen Formaten
2. Einbezug von (jugendlichen) Expert*innen
3. Kooperation im Rahmen des Aktionsplans „Kinderfreundliche Kommune Köln“
Social-Media-Kampagne – Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
49
8 Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung
8.1 Bedarfsanalyse
Die Maßnahmenplanung zur Schaffung neuen Spielraumes beziehungsweise zur
Aufwertung vorhandenen Spielraumes unterliegt einer sorgfältigen Bedarfsprüfung.
Diese beinhaltet sowohl eine Analyse relevanter Stadtteilmerkmale
(Bewohner*innenstruktur, Bildungsinfrastruktur, Wohnumfeldbedingungen,
Spielangebote beziehungsweise Qualitätswert der umliegenden Spielplätze etc.) als
auch eine Machbarkeitsprüfung durch die Kinder - und Jugendverwaltung
(Umsetzungsmöglichkeiten, finanzielle und personelle Ressourcen).
Als grundsätzlicher Handlungsrahmen für die Ausgestaltung der Spielraumlandschaft
dient die jeweils aktuelle Analyse der Spielraumversorgung in den Stadtteilen,
Bezirken sowie der Gesamtstadt. Sie zeigt die jeweilige Bedarfslage hinsichtlich der
durch die Spielraumplanung festgelegten Rahmenparameter Versorgungswert und
Qualitätswert.
8.2 Quantitative Spielraumversorgung
Mit Beschluss der Spielflä chenbedarfsplanung 2018 -2023 durch den Rat der Stadt
Köln am 18.12.2018 wurde ein Flächenbedarfswert von zwei Quadratmetern
öffentlicher Spielfläche je Einwohner*in für die Stadt Köln festgelegt40.
Wie die Analyse der quantitativen Spielraumversorgung auf Bezirks- und
Stadtteilebene ausweist, besteht auf Grundlage dieses Zielwertes weiterhin Bedarf
an öffentlichem Spielraum (siehe Kapitel 9). Zu erkennen sind zudem regional
unterschiedliche Flächenversorgungsgrade. Hier braucht es Lösungsansätze zur
Gewinnung weiteren öffentlichen Spielraumes.
Um die Situation lokaler Mindervers orgung nicht zu verschärfen, werden
Vorhabenträger*innen bei Wohnungsbauvorhaben , die unter die Bedingungen des
„Kooperativen Baulandmodells Köln“ fallen – in Abhängigkeit von der jeweiligen
Planvorhabengröße – zur Schaffung hieraus erwachsender Spielfläch enbedarfe
verpflichtet (siehe Kapitel 5).41
Temporär für die öffentliche Nutzung zugänglich gemachte Schulhofflächen stellen
außerhalb der Schul zeiten beziehungsweise schulischen Betreuungszeiten eine
zusätzliche Ressource zum Spielen, Bewegen und zum Aufenthalt dar, beispielsweise
im Kölner Projekt „Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport-
und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“42.
Der Schulhof dient hierbei einer erweiterten Nutzung als Spiel -, Sport - und
Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit (werktags nach
40 SessionNet | Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und
Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im
öffentlichen Raum (stadt-koeln.de)
41 Kooperatives Baulandmodell Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
42 SessionNet | Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel -, Sport- und Bewegungsräume
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (stadt-koeln.de)
50
der Schulzeit, an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien). Zielgruppen sind
Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem
erweiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten.
Erforderlich ist hierfür die gewissenhafte Auslotung verschiedenster Interessen und
Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten Partner*innen, um über einen
abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnungen vornehmlich
schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Perspektivisch kann die zeitlich
beschränkte Nutzbarkeit von Schulflächen – gerade auch im Kontext zukünftiger
stadtplanerischer Vorhaben – in einer wachsenden und verdichteten Stadt weiteren
Raum- und Nutzungsbedarfen dienen.
8.3 Qualitative Spielraumversorgung
Zweites wichtiges Handlungsmodul im Rahmen der
Spielraumplanung und Spielraumgestaltung ist die Schaffung
qualitativ angemessenen Spielraumes. Neben der Planung und
Gestaltung neu anzulegender Spielplätze steht die Aufwertung
der Spielflächen hierbei im Fokus – insbesondere dort, wo keine
weiteren Gemeinbedarfsflächen zur Schaffung weiteren
Spielraums vorhanden oder zu erschließen sind.
Bislang wurde in Bezug auf die qualitative Bewertung der einzelnen Spielflächen der
Begriff „Spielwert“ verwendet. Da dieser Begriff jedoch auch im Zusammenhang mit
der Qualitätsbewertung der einzelnen Spielflächen als eines von mehreren Kriterien
verwendet wird, wird im Zuge der Spielraumplanung zukünftig der übergreifende
Begriff „Qualitätswert“ statt „Spielwert“ verwendet.
Zur Ermittlung der qualitativen Spielraumversorgung legt die Kinder - und
Jugendverwaltung der Betrachtung der einzelnen Spiel -, Bewegungs - und
Aufenthaltsflächen ein einheitliches Messinstrument zugrunde. Die Bewertung
erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen.
Für die Bewertung der Attraktivität des Sp ielraumes wird zudem regelmäßig geprüft,
inwieweit das vorhandene Angebot den aktuellen Anforderungen entspricht. Neben
dem Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen sind auch der Wunsch nach
Abenteuer und Risiko, Aspekte wie Kreativität, sinnliche Wa hrnehmung, barrierefreie
Spielmöglichkeiten und Erreichbarkeit ohne Gefährdung durch Verkehr zentrale
Qualitätskriterien, die bei der Bewertung von wesentlicher Bedeutung sind.
Im Folgenden werden die Bewertungskategorien sowie ihre wichtigsten Teilaspekte
aufgezeigt:
Neuer Begriff
„Qualitäts-
wert“
51
Analysegrundlage für die
qualitative Bewertung für Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen
Qualitätswert Hauptkategorie Teilaspekte
Innerhalb der
Hauptkategorien
werden mehrere
Teilaspekte mit
Punkten von 0 bis 6
bewertet.
Zur Ermittlung des
Gesamtwerts der
Hauptkategorie wird
aus den einzelnen
Teilaspekten ein
Durchschnittswert
gebildet.
Standort Lage und Erreichbarkeit
Art und Dichte der Wohnbebauung im
Umfeld
verkehrssichere Zuwegung für
Fußgänger oder Fahrradfahrer
Immission
Zustand der
Spielgeräte und
Gesamteindruck
der Fläche
baulicher Zustand von Spielgeräten,
Bodenbelag und Einfriedung etc.
Bepflanzung
ästhetischer Gesamteindruck
Multifunktionalität
der Spiel-,
Bewegungs- und
Aufenthaltsflächen
Verschiedenartigkeit der Spiel- und
Funktionsbereiche, zum Beispiel
Spielen, Sport, Treffpunkt,
Kommunikation, Verweilen, Rückzug,
Freiflächen
Spielmöglichkeiten und Spielmaterialien
Erlebniswert für
Kinder und
Jugendliche
Erlebnisvielfalt
Möglichkeiten zur Entwicklung von
Motorik und sozialer Kompetenz, hierzu
gehört die erlebnisreiche Gestaltung
des Spielplatzes, die Ausstattung mit
aktuellen Spielgeräten, Erlebniswert der
Ball- und Sportangebote (zeitgemäße
Platzgestaltung und Ausstattung)
Natur- und Sinneserfahrungen
Bei Sportangeboten:
Zeitgemäße Platzgestaltung und
Ausstattung
Aufenthaltswert
für die
verschiedenen
Altersgruppen
Attraktivität, Kommunikations- und
Aufenthaltsmöglichkeiten (Lage der
Spielflächen bei Sonneneinstrahlung,
Schutz vor Hunden, Begegnungs- und
Kommunikationsmöglichkeiten für
Erwachsene etc.)
Um die Qualität aller Spielflächen stadtteilbezogen feststellen zu können, ist es
erforderlich, auf der Basis der für die einzelnen Spielflächen ermittelten Qualitätswerte
für jeden einzelnen der 86 Kölner Stadtteile die durchschnittliche Qualität der hier
vorhandenen Spielflächen zu ermitteln.
Die in den Kapiteln 9 und 8.4 vorgestellte, aktuelle Analyse der quantitativen und
qualitativen Spielraum versorgung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie der
52
Stadtbezirke basiert auf den hier vorgestellten Rahmenparametern
Versorgungswert und Qualitätswert.
Konzeptionelle Maßnahmenplanung 2025-2030
Prinzipien der Spielraumplanung und Spielraumschaffung
M 12 Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten
Aus Sicht der Jugendverwaltung ist eine Aktualisierung der im Fachamt
vorliegenden Bestandslisten als Grundlage für die Bewertung quantitativer und
qualitativer Spielraumversorgung in den Bezirken und der Gesamtstadt erforderlich.
Neben der regelmäßig erfolgenden Bereinigung einzelner Flächenwerte ist auch
eine Überarbeitung der qualitativen Analysegrundlage zur Bewertung der
Einzelspielflächen vorgesehen.
Dies basiert einerseits auf der Aufnahme weitere r Bewertungskriterien aus den
Bereichen Inklusion, Naturerleben und Klimasensibilität in die Bewertungsskala für
Einzelspielflächen (siehe Kapitel 7). Andererseits sollen ergänzenden Indikatoren
geprüft werden, die im Laufe der Weiterentwicklung und Modernisierung von Spiel -
und Bewegungsflächen Einfluss gewinnen.
Weitere Aufgabe wird die Digitalisierung und Verknüpfung der angewandten
Analyseinstrumente sein.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektphasen
1. Überarbeitung der Analysegrundlage für die qualitative Bewertung für Spiel -,
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen
2. Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten des Sachgebietes
Kinderinteressen
3. Digitalisierung der Analyseinstrumente
4. Aktualisierung der Analyse Spielraumversorgung
8.4 Bezirksübergreifende Einzelmaßnahmenplanung 2025 bis 2030
Im Rahmen der Spielraumplanung ist es gut geübte Praxis, dass die in den Bezirken
geplanten Einzelmaßnahmen zur Spielraumschaffung entlang der bezirklichen
Bedarfsanalyse mit den Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Planfortschreibung
abgestimmt werden.
Auf Grundlage einer detaillierten Bilanzierung der Maßnahmenumsetzung 2018 bis
Ende 2022 im Zusammenspiel mit dem Wunsch der Bezirke nach realistischen und
transparenten Planungshorizonten , wurde im Rahmen der aktuellen Planung
erstmals ein umfangreicher bezirksübergreifender Abstimmungsprozess von der
Kinder- und Jugendverwaltung initiiert. Der Hintergrund hierz u wird im Folgenden
skizziert.
53
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2022" wurden insgesamt 281
Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Wie das
folgende Schaubild zeigt, wird die Realisierung dieser langfristig geplanten
Maßnahmen regelmäßig durch zahlreiche Abstimmungsbedarfe und nicht
planbare Faktoren beeinflusst:
Zudem wurden die ursprünglich geplanten Maßnahmen im vergangenen
Planungszeitraum von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert .
Insgesamt wurden rund 60 % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022
realisiert. Im selben Zeitraum wurden 325 zusätzliche, erforderliche und mit den
Bezirken abgestimmte Maßnahmen umgesetzt.
Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme gelten im Rahmen der
Spielraumschaffung und Spielraumbewirts chaftung die folgenden Definitionen für
anstehende Maßnahmen auf allen Spielflächen:
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt
(eine 1:1 Beschaffung).
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spiel angebotes und Erhöhung
des Spielwertes.
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot
geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert.
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu
einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche.
Planungsbeteiligungen und Einflussfaktoren im Rahmen von Spielraumschaffung in Köln –
Prozessschaubild aus der überbezirklichen Abstimmung mit den Bezirken am 15.02.2024 -
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
54
Die Maßnahmenbilanz hat gezeigt, dass knapp 70 % aller nicht umgesetzten
Maßnahmen 2018 -2022 den Kategorien Neugestaltung und Neuanlage
zuzuordnen sind. Gewichtiger Einwirkfaktor ist hier die jeweils verfügbare
Personalressource im Sachgebiet Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend
und Familie – insbesondere in Hinblick auf die hier angesiedelten Mitarbeiter*innen der
Landschaftsarchitektur. Diese sind im Rahmen von Neugestaltungen und Neuanlagen
von Spielflächen zwingend einzubeziehen.
Für diese Maßnahmenkategorien ergibt sich die N otwendigkeit einer zukünftigen,
bezirksübergreifenden Priorisierung entlang einer auf Kriterien gestützten und
ressourcenorientierten Leitplanung . Dies bedeutet ein Abweichen von der
bisherigen Methodik der Spielraumplanung, der zur Folge jeder Bezirk zuvor partikular
seine Maßnahmenanforderungen aufgestellt und priorisiert hat.
Die aktuelle Spielraumplanung wird strategisch so aufgestellt, dass s ie verstärkt auf
das Ziel einer stadtweit bedarfs - und teilhabegerecht ausgestalteten
Spielraumversorgung wirkt. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der
Spielraumversorgung (Richtwert 2 m²/EW in Verbindung mit einem angestrebten
angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) dienen weiterhin als Leitlinie und
werden durch geeignete Kriterien für die Priorisierung von Maßnahmen ergänzt.
In bezirklichen Abstimmungsgesprächen wurden hierfür konsensfähige Kriterien
erarbeitet, welche eine Maßnahmenpriorisierung auf Basis der im Sachgebiet
Kinderinteressen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorhandenen
Personalressourcen ermöglicht:
Kriterienfindung zur stadtweiten überbezirklichen Maßnahmenpriorisierung (Beteiligungsergebnis Frühjahr
2024) – Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
55
Die erarbeiteten Priorisierungskriterien bilden die Grundlage für ein mehrstufiges
Instrument zur Steuerung der Maßnahmen planungen Neugestaltungen und
Neuanlagen für den Planungszeitraum ab 2025 in Abhängigkeit von vorhandenen
Ressourcen.
Vorgeschaltet: Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden
Da das vorgestellte Verfahren in den laufenden Betrieb eingreift, werden zunächst
Maßnahmenplanungen, die sich bereits in Umsetzung befinden, nach Möglichkeit
weitergeführt und abgeschlossen.
1. BEDARFSSTUFE I
Anschließend werden in der Bedarfsstufe I alle Flächen betrachtet, die einer
zwingenden Schadstoffsanierung gemäß Untersuchungsergebnis des Amtes für
Umwelt- und Verbraucherschutz unterzogen werden müssen. Ebenfalls werden alle
Maßnahmenplanungen mit bestehendem Gestaltungsbeschluss der
Bezirksvertretung beziehungsweise mit bereits durchgefüh rtem
Zielgruppenbeteiligungsformat berücksichtigt. Außerdem sind alle im
Planungszeitraum bekannten Investorenmaßnahmen, welche prioritär in Umsetzung
kommen müssen, gelistet.
2. BEDARFSSTUFE II in Verbindung mit BEDARFSSTUFE III
Die Bedarfsstufe II ordnet nun alle 86 Stadtteile indikatorengestützt und
überbezirklich nach Bedarf. Dabei dienen die grundsätzlichen
Rahmenbedingungen der Spielraumversorgung (Richtwerte: 2 m²/EW in Verbindung
mit einem angemessenen Qualitätswert der Einzelspielflächen) weiterhin als
Leitindikatoren. Ergänzt werden diese um die Kriterien SGB II-Quote der unter 15 -
Jährigen und Durchschnittliche Wohnfläche (Quadratmeter ) je Person zur Abbildung
Schadstoff-
sanierung
Sanierung
Hügel (5-7)
Investor-
maßnahme
Kinder-
und Jugend-
beteiligung
Vorliegender
Gestaltungs-
beschluss der
BV
Ergebnis
Stufe I
Stufe I
Qualitäts-
wert
Versorgungs-
wert SGB II u15
Wohnfläche
m²/Person
EW 0<18 Jahre
in 2028
Bedarfs-
bemessung
Ergebnis
Stufe II
Stufe II
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
56
der sozialen Lage, sowie um das Kriterium Anzahl der Jugendeinwohner*innen (0 bis
unter 18 Jahre) in 2028 zur Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung.
Stufe III
Qualitative Betrachtung
(Karten, Gestaltungselemente,
Inklusion, Hitzeinseln etc.)
Sofern in einem Stadtteil mehrere Maßnahmen angemeldet wurden, erfolgt in
Bedarfsstufe III eine flächen- und maßnahmenspezifische qualitative
Betrachtung (zum Beispiel Hitzeinseln, Meinung von Kindern und Jugendlichen,
Gestaltungsmöglichkeiten) unter Einbezug der f achlichen Einschätzung der Kinder -
und Jugendverwaltung, um nachvollziehbar zu entscheiden, welche der gewünschten
Maßnahmenplanungen zuvörderst umgesetzt werden sollten.
Sobald alle Stadtteile entsprechend der Bedarfsreihenfolge aus Stufe II einmal
bearbeitet wurden, erfolgt ein erneuter „ Planungsdurchgang“ auf dieser
Grundlage. Auf diese Weise kommt es auch in dieser Systematik zur geplanten
Weiterentwicklung von Spielraum in allen Stadtteilen.
Insgesamt sind in Abstimmung mit allen Bezirken stadtweit 123 Maßnahmen der
aufwändigen Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen für die aktuelle
Planungslaufzeit geplant. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden ebenfalls weiterhin auf
jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Kapazitäten und
Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Aktuell sind 82
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen in Abst immung mit den Bezirken
geplant.
Die aus der Anwendung dieses Instrumentes resultierende , detaillierte Aufstellung
der Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 ist Bestandteil der neun
bezirksbezogenen Einzelplanungen . Entsprechend der Zuständigkeit der
Bezirksvertretungen, entscheiden diese über die konkreten
Einzelmaßnahmenplanungen in ihren jeweiligen Bezirken (siehe Kapitel 6.1).
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
57
9 Analyse der Spielraumschaffung 2018 bis Ende 2022
9.1 Bilanzierung der bezirklichen Maßnahmenumsetzungen 2018 bis
Ende 2022
Im Rahmen der Spielraumschaffung und Spielraumbewirtschaftung wurden insgesamt
492 Maßnahmen im Zeitraum 2018 bis 31.12.2022 in der Gesamtstadt vorgenommen
(2011 bis 06/2018: 417 Einzelmaßnahmen).
Umgesetzt Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Je nach Umfang der vorgenommenen Maßnahme wird hier zwischen den Kategorien
Ersatzbeschaffung, Umgestaltung, Neugestaltung und Neuanlage unterschieden:
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt
(eine 1:1 Beschaffung).
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhöhung
des Spielwertes.
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielangebot
geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert.
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu
einer öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche.
246
167
48
31
Ersatzbeschaffung
Umgestaltung
Neugestaltung
Neuanlage
58
Maßnahmen 2018 bis 31.12.2022 nach Kategorien
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023" wurden insgesamt 281
Maßnahmen in enger Abstimmung mit den neun Bezirken aufgesetzt. Die geplanten
Maßnahmen wurden von einer hohen Anzahl zusätzlicher Maßnahmen flankiert.
Insgesamt wurden rund 60 % der stadtweit geplanten Maßnahmen bis Ende 2022
realisiert. Im selben Zeitraum wurden zudem 325 zusätzliche, erforderlic he und mit
den Bezirken abgestimmte Maßnahmen unterschiedlicher Kategorien umgesetzt.
Umsetzung geplanter und zusätzlicher Maßnahmen 2018-2022
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
2018 2019 2020 2021 2022
Neuanlage 8 6 6 9 2
Neugestaltung 8 7 9 9 15
Umgestaltung 44 20 36 39 28
Ersatzbeschaffung 59 53 44 44 46
0
20
40
60
80
100
120
167
325
Geplante Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen
59
9.2 Analyse der Spielraumversorgung in der Gesamtstadt
Die Darstellung der Spielraumversorgung erfolgt aus Gründen der Vergleichbarkeit
zum Stichtag 30.09.2022. Die seit Herbst 2022 erfolgten Maßnahmenumsetzungen
sind bezirksbezogen in den Kapiteln 10 bis 10.9 aufgeführt.
Die Auswertungsgrafiken werden in gleicher Form für die Gesamtstadt und die
Einzelbezirke dargestellt. Die in der Analyse der Gesamtstadt hinterlegten
Erläuterungen gelten in gleicher Weise für die Einzelbezirke (Kapitel 10 bis 10.9).
Mit Stand vom 30.09.2022 stehen in Köln 702 Spiel -, Bewe gungs- und
Aufenthaltsflächen für unterschiedliche Ziel- und Nutzer*innengruppen zur Verfügung.
Diese verteilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke:
Anzahl der Spielflächen je Stadtbezirk
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Insgesamt ist ein Spielflächenzugewinn von rund 20.200 m² seit 2018 zu
verzeichnen. Die Versorgungsquote in Bezug auf Spielfläche stieg im
Planungszeitraum von 57 auf 58 Prozent.
In Bezug auf die Entwicklung des Qualitätswertes der Einzelspielflächen wurde
eine Steigerung um 0,3 von 3,7 auf 4,0 erreicht. Der vorgegebene Zielwert liegt hier
bei 6,0.
67 70
86
74
65
101
75 76
88
0
25
50
75
100
60
Entwicklung Qualitätswert (Zielwert: 6) Entwicklung Versorgungsquote (in %)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
3,3
3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
61
Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Qualitätswerte in den Einzelbezirken:
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtbezirk (Zielwert: 6)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
3,3
3,4
3,6
3,1
3,4
2,9
3,2
3,4
3,2
3,6
3,7
3,5
3,8
3,7
3,3
3,9
3,9
3,6
3,8
3,7
3,7
4,1
4,2
3,5
4,1
4,5
4,3
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
2011 2017 2022
62
Die Entwicklung der Flächenversorgung in den Einzelbezirken wird durch die
folgende Grafik verdeutlicht:
Entwicklung Versorgungsquote nach Stadtbezirk (in %)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
48
53
39
67
52
85
85
71
70
48
54
35
63
47
88
76
60
62
46
51
38
71
47
85
67
63
66
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
2011 2017 2022
63
Gemessen am festgelegten Richtwert von zwei Quadratmetern Spielfläche pro
Einwohner*in, konnte in der Gesamtstadt ein leichter Spielflächenzugewinn pro
Einwohner*in im Vergleich zu 2018 erreicht werden. Pro Einwohner*in stehen 2022
1,2 Quadratmeter zur Verfügung (2018: 1,1 Quadratmeter), somit bleibt die
Flächenversorgung entlang des Bevölkerungswachstums stabil.
Spielfläche pro Einwohner*in je Stadtbezirk (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Damit beträgt die Differenz zwischen der SOLL -Spielfläche und der IST -
Spielfläche in der Gesamtstadt rund 920.000 Quadratmeter. Die folgende Grafik
verdeutlicht unterschiedliche Flächenfehlbedarfe in den einzelnen Bezirken. Aufgrund
der unterschiedlichen Einwohner*innenzahlen in den Stadtbezirken gestalten sich die
Fehlbedarfe in den Einzelbezirken bei gleicher Versorgung pro Kopf unterschiedlich.
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche je Stadtbezirk (in m²)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
0,9 1,0
0,8
1,4
0,9
1,7
1,3 1,3 1,3
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-138.885
-110.122
-188.775
-63.663
-124.446
-24.476
-75.044
-91.072 -103.749
-200.000
-150.000
-100.000
-50.000
0
64
Mit Stand vom 31.12.2022 beträgt die Einwohner*innenzahl in der Stadt Köln
1.092.118. Die folgende Grafik zeigt darüber hinaus die prognostizierte Entwicklung
der Einwohner*innen je Stadtbezirk für das Jahr 2028 gemäß der kleinräumigen
Bevölkerungsprognose 2022 für Köln (Basisvariante) in Abgleich zum
Bevölkerungsstand 2022. Laut Prognose ist insgesamt von einem Wachstum von
6.607 Einwohner*innen auszugehen.
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Zur Darstellung der Spielraumversorgung werden die Rahmenparameter
quantitative Flächenversorgung und qualitative Gestaltung der
Einzelspielflächen im folgenden Koordinatensystem verschnitten. Auf der
Vertikalachse sind die Bezirke nach dem durchschnittlichen Qualitätswert der
Spielflächen sortiert (Höchstwert 6,0), auf der Horizontalachse nach dem
quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 m² je Einwohner*in).
128.432
111.849
153.380
110.072
117.867
83.312
114.798
121.798
150.610
-2.247
+5.036
-480
+2.761
-1.349
+583
+352
-316
+2.267
-20.000 20.000 60.000 100.000 140.000
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
65
Spielraumversorgung Gesamtstadt
Erläueterung: Stadt Köln (58 / 4,0),
Innenstadt (46 / 3,8); Rodenkirch en (51 / 3,7); Lindenthal (38 / 3,7); Ehrenfeld (71 / 4,1);
Nippes (47 / 4,2); Chorweiler (85 / 3,5); Porz (67 / 4,1); Kalk (63 / 4,5); Mülheim (66 / 4,3)
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Stadt Köln, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
66
10 Bezirkliche Spielraumanalysen und Einzelmaßnahmenplanungen
1. Im Folgenden werden für alle neun Kölner Stadtb ezirke Einzelanalysen in
Bezug auf die Maßnahmenumsetzungen 2018 bis 202 2 sowie die
Versorgungssituation mit Spielraum zum Stichtag 30.09.2022 vorgenommen.
Zudem werden Besonderheiten und Schwerpunkte in der jeweiligen bezirklichen
Spielraumschaffung herausgearbeitet. Hierin wird die Vielfalt und Lebendigkeit
bezirklicher Spielraumschaffung deutlich.
2. Die für den neuen Planungszeitraum ab 2025 vorgesehenen bezirklichen
Einzelmaßnahmenplanungen für die Maßnahmenkategorien Neugestaltungen
und Neuanlagen sind auf Grundlage des in Kapitel 8.4 dargestellten – mit den
Bezirken im Vorfeld der Planung abgestimmten – Vorgehens zur
bezirksübergreifenden Einzelmaßnahmenplanung erstellt worden.
3. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und
Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und
entsprechend vorhandener Kapazitäten und Dri nglichkeiten in
Planungsreihenfolge gebracht.
4. Die Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen unterliegt
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten
Maßnahmenjahre.
Zur besseren Übersichtlichkeit der geplanten Umsetzungsr eihenfolge für die
Maßnahmenkategorien Neugestaltungen und Neuanlagen entlang der
vereinbarten Systematik, erfolgt an dieser Stelle vorab eine Gesamtdarstellung der
überbezirklichen Einzelmaßnahmenplanung ab 2025 auf Stadtteilebene:
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
611 Roggendorf/
Thenhoven
Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu
Interimsschul-
hof
67
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Spielplatz Baugebiet „Südl.
Baptiststraße“
Neuanlage Investor
203 Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/
BV „Sechtemer Block“
Neuanlage Beteiligung,
Investor
809 Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss
403 Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung,
Investor
706 Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor
501 Nippes Spielplatz Xantener Straße/
Johannes-Giesberts-Park
Neugestaltung Beschluss
505 Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/
An den Kreuzmorgen
Neugestaltung Beteiligung
302 Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss
608 Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor
401 Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger Güterbahnhof Neuanlage Investor
Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor
Spiel- und Bolzplatz Stammstraße/
Gutenbergstraße
Neugestaltung Beschluss
906 Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/ Sigwinstraße Neugestaltung Beschluss
105 Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss
301 Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/
Luxemburger Straße
Neugestaltung Beschluss
304 Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/
Geilenkircher Straße
Neugestaltung Beschluss
701 Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss
208 Roden-
kirchen
Spielplatz Konrad-Adenauer-Straße Neugestaltung Beschluss
211 Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss
212 Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im
Kleingartenpark
Neuanlage Beteiligung
708 Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor
Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor
68
Neugestaltungen und Neuanlagen
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
609 Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/
Olof-Palme-Park
Neugestaltung Beteiligung
Spielplatz Willi-Suth-Allee/
Nord Basketballplatz
Neugestaltung Beschluss
802 Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss
Wippermannstraße Neuanlage Investor
507 Bilder-
stöckchen
Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz-
Platz/ Trifelstraße
Neugestaltung Sanierung
307 Weiden Spielplatz Schulstraße/
Ostlandstraße
Neugestaltung Beschluss
901 Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz
Bachstraße
Neugestaltung Beschluss
Bolz- und Basketballplatz
Rendsburger Platz
Neugestaltung Beschluss
Planungsgebiet Cologneo I/
Euroforum Nord
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Cologneo II/
Euroforum West
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Lindgens-Areal Neuanlage Investor
Planungsgebiet Otto-Langen-
Quartier
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor
909 Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung
612 Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor
801 Humboldt/
Gremberg
Spiel- und Bolzplatz
Burgenlandstraße
Neugestaltung Sanierung
809 Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung
403 Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung
805 Ostheim Spiel- und Bolzplatz
Servatiusstraße/ Uckermarkstraße
Neugestaltung Sanierung
706 Porz Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss
101 Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung
608 Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung
401 Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung
Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor
69
Neugestaltungen und Neuanlagen
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor
105 Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung,
Sanierung
Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss
Spiel- und Bolzplätze Deutzer
Hafen
Neuanlage Investor
907 Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung
404 Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung
406 Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-Straße Neugestaltung Sanierung
705 Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor
309 Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss
604 Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung
607 Esch/
Auweiler
Spiel- und Bolzplatz Greesberger
Straße
Neugestaltung Beteiligung
Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor
714 Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss
Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
603 Seeberg --- 1
213 Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage 2
609 Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an der
Polizeiwache
Neugestaltung 3 Auswahl
Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung 3 Auswahl
405 Bocklemünd/
Mengenich
Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung 4 Auswahl
Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung 4 Auswahl
703 Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung 5
70
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
802 Kalk Siehe 2. Priorität 6
507 Bilder-
stöckchen
Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung 7 Auswahl
Spielplatz Geldernpark Neugestaltung 7 Auswahl
205 Zollstock --- 8
908 Stammheim --- 9
307 Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung 10
901 Mülheim Siehe 2. Priorität 11
909 Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung 12
804 Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias-Kann-
Pfad
Neugestaltung 13
402 Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/
Ossendorfer Straße
Neugestaltung 14
504 Niehl --- 15
707 Urbach --- 16
716 Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung 17
803 Vingst --- 18
611 Roggendorf/
Thenhoven
Siehe 1. Priorität 19
903 Buchheim --- 20
203 Raderberg Siehe 1. Priorität 21
102 Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung 22
612 Worringen Siehe 2. Priorität 23
801 Humboldt/
Gremberg
Siehe 2. Priorität 24
303 Lindenthal --- 25
809 Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung 26
403 Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl
Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl
805 Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung 28
71
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
706 Porz Siehe 1. und 2. Priorität 29
501 Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung 30 Auswahl
Spielplatz Nordpark/
Amsterdamer Straße
Neugestaltung 30 Auswahl
Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage 30 Auswahl
505 Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet
Simonskaul
Neuanlage 31
709 Grengel --- 32
101 Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Neugestaltung 33 Auswahl
Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung 33 Auswahl
Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung 33 Auswahl
Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung 33 Auswahl
Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung 33 Auswahl
902 Buchforst --- 34
302 Sülz Siehe 1. Priorität 35
608 Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Generationenpark Neuanlage 36
401 Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann-
Park
Neugestaltung 37 Auswahl
Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung 37 Auswahl
Spielplatz Goswin-Peter-Gath-
Straße
Neugestaltung 37 Auswahl
Spiel- und Bolzplatz
Schönsteinstraße
Neugestaltung 37 Auswahl
Erweiterung BMX-Anlage Takufeld Neugestaltung 37 Auswahl
704 Gremberg-
hoven
--- 38
906 Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage 39 Auswahl
Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 39 Auswahl
904 Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage 40
72
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
105 Deutz Rheinpark Neugestaltung 41
201 Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung 42
301 Klettenberg Siehe 1. Priorität 43
306 Junkersdorf --- 44
304 Braunsfeld Siehe 1. Priorität 45
711 Wahn --- 46
712 Lind --- 47
503 Riehl Basketballplatz Amsterdamer
Straße
Neuanlage 48 Auswahl
Skateanlage Unter der Mühlheimer
Brücke
Neuanlage 48 Auswahl
907 Dünnwald Siehe 2. Priorität 49
404 Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage 50
701 Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/
Wahnheider Straße
Neuanlage 51
905 Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung 52 Auswahl
Fläche in Thielenbruch fehlt laut
Bürger*innen
Neuanlage 52 Auswahl
806 Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne-Schulte-
Straße
Neugestaltung 53
104 Neustadt/
Nord
Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung 54 Auswahl
Peter Dedenbach/
Fernsehmeldeturm
Neugestaltung 54 Auswahl
206 Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV
Rondorf Nord-West
Neuanlage 55 Auswahl
Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung 55 Auswahl
208 Roden-
kirchen
Skatepark Bezirkssportanlage
Sürther Straße
Neuanlage 56 Auswahl
Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage 56 Auswahl
73
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
211 Godorf Siehe 1. Priorität 57
103 Altstadt/Nord --- 58
406 Ossendorf Siehe 2. Priorität 59
606 Pesch --- 60
204 Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage 61
610 Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/
Otto-Braun-Straße/ Grünzug
Neugestaltung 62
705 Eil Siehe 2. Priorität 63
605 Lindweiler --- 64
207 Hahnwald --- 65
202 Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel
50/ Mertener Straße „Die Welle“
Neuanlage 66
602 Fühlingen --- 67
309 Widdersdorf Siehe 2. Priorität 68
506 Longerich --- 69
604 Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung 70
710 Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung 71
502 Mauenheim --- 72
601 Merkenich --- 73
807 Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße
(Otto-Unger-Weg)
Neuanlage 74
607 Esch/
Auweiler
Siehe 2. Priorität 75
702 Westhoven --- 76
210 Sürth --- 77
808 Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage 78
212 Immendorf Siehe 1. Priorität 79
714 Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung 80
209 Weiß --- 81
74
Neugestaltungen und Neuanlagen
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteil-
vergleich
(1-86, wobei
1 = höchster
Bedarf, 86 =
niedrigster
Bedarf)
308 Lövenich --- 82
305 Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage 83
715 Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung 84
708 Elsdorf Siehe 1. Priorität 85
713 Libur --- 86
75
10.1 Innenstadt
10.1.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 67
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 6
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 4
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz,
Altstadt/Nord
Modell Inklusion Wasserspielplatz Innerer Grüngürtel,
Neustadt/Nord
Schulhoföffnung im Modellprojekt Realschule Im Hasental, Deutz
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk
(in %)
18
14
7
19
9
0
10
20
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/ Nord Neustadt/Nord Deutz
3,3 3,6 3,8
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
48 48 46
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
76
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
3,0
3,4
3,3
3,3
3,5
3,7
3,5
3,7
3,4
3,4
3,7
3,8
4,0
3,9
3,6
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
2011 2017 2022
50
36
25
55
88
53
37
29
53
79
53
38
31
51
62
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
2011 2017 2022
77
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 138.885 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,06
0,76
0,61
1,01
1,23
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz
-25.996
-46.781
-25.852 -28.215
-12.041
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
Altstadt/Süd Neustadt/Süd Altstadt/Nord Neustadt/Nord Deutz
78
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 128.432
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
- 2.247
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
27.764
37.803
18.617
28.604
15.644
-1.088
-447
-1.022
-1.038
+1.348
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
1.018
1.644
571
1.183
749
479
813
251
598
357
426
721
224
549
320
458
766
271
553
358
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Altstadt/Süd
Neustadt/Süd
Altstadt/Nord
Neustadt/Nord
Deutz
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
79
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Innenstadt (46 / 3,8);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Altstadt/SüdNeustadt/Süd
Altstadt/Nord
Deutz
BEZIRK
KÖLN
Neustadt/Nord
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
80
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Buschgasse/ An der Eiche Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Marienplatz/ Mühlenbach Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Schnurrgasse Ersatzbeschaffung 2020
Spiel- und Bolzplatz Buschgasse/
An der Eiche
Umgestaltung 2022
Neustadt/Süd Bolzplatz Holzmarkt Neugestaltung 2018
Bolzplatz Agrippinaufer Neugestaltung 2019
Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz
Nord
Neugestaltung 2020
Spielplatz Eifelstraße Ersatzbeschaffung 2021
Altstadt/Nord Bolzplatz Hansaplatz Neugestaltung 2020
Spielplatz Klingelpütz-Anlage Umgestaltung 2022
Neustadt/Nord Spielplatz Fernmeldeturm Umgestaltung 2018
Spielplatz Mediapark Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2018
Spielplatz Schmalbeinstraße Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Süd Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Hilde Domin Park Umgestaltung 2018
Spielplatz Brüsseler Platz Neugestaltung 2018
Spielplatz Theodor-Heuss-Ring Nord Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Prälat-Otto-Müller Platz Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Kreutzerstraße Neugestaltung 2020
Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2021
Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Vogelsanger Straße/
Innerer Grüngürtel
Umgestaltung 2021
Wasserspielplatz Venloer Straße/
Kreutzerstraße/ Innerer Grüngürtel
Neugestaltung 2021
Deutz Spielplatz Bebelplatz Umgestaltung 2018
Spielplatz Reichsplatz Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Suevenstraße Ersatzbeschaffung 2021
81
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Altstadt/Süd Spielplatz Kartäuserwall Umgestaltung 2023
Neustadt/Süd Spielplatz Volksgarten Umgestaltung 2023
Neustadt/Nord Spielplatz Prälat Otto Müller Platz Ersatzbeschaffung 2024
Theodor Heuss Ring Ersatzbeschaffung 2023
Alte Wallgasse Neugestaltung 2022
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Die Innenstadt ist aufgrund der engen Bebauung und hohen Einwohnerdichte
besonders von Flächenkonkurrenzen betroffen. In den nächsten Jahren sind kaum
Neuanlagen möglich. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die bestehende Qualität
der vorhandenen Spielplatzflächen zu halten und weiter auszubauen. Innerhalb des
letzten Planungszeitraums konnten u. a. folgende Maßnahmen dazu beitragen:
Der rund 1.300 m² große Wasserspielplatz im inneren Grüngürtel in Köln -
Neustadt/Nord wurde im Jahr 2020 vollständig saniert. Der Bau einer solchen großen
Anlage im öffentlichen Raum ist ein Leuchtturmprojekt und beinhaltet viele bauliche
und unterhaltungstechnische Herausforderungen.
So wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein „ wasserhygienisches
Konzept“ entwickelt, um eine maximale Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu
ermöglichen. Dazu wurde unter dem Fokus ökologischer Effizienz und
Kostenminimierung eine komplexe Wassertechnik auf einem speziellen,
wasserundurchlässigen Bodenbelag mit dämpfenden Eigenschaften installiert .
Insgesamt wurden 1,5 Kilometer Rohre verlegt über und 40 verschiedene Bodendüsen
eingebaut.
Der Platz ist mit seinen bunten Wasserspielattraktionen und dem – wie ein Strandbad
gestalteten – Kunststoffbelag einzigartig in Köln. Insbesondere an heißen Tagen ist
die Spielfläche ein überbezirklicher Anziehungspunkt für Familien. Die Gestaltung
des Wasserspielplatzes ist inklusiv und barrierefrei und kann mit einem Rollstuhl
komplett befahren und genutzt werden.
14
9
7
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
82
Der Betrieb der Fläche ist sehr aufwendig. Um diesen zu gewährleisten, sind alle vier
Wochen regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen durch ein unabhängiges Labor
notwendig. Durch die exponierte Lage im öffentlichen Raum und die entsprechende
Flächengröße ist eine regelmäßige intensive 3-tägige Bodenreinigung notwendig. Die
technische Anlage wird fernüberwacht, sodass im Störfall eine Fa chfirma den Defekt
lokalisieren und zeitnah beheben kann (siehe Kapitel 7.1).
Die hohe Auslastung der Fläche an heißen Tagen und die damit verbundene hohe
Frequentierung führt zu einem gesteigerten Müllaufkommen. Ebenso ist Vandalismus
an den Spielskulpturen nicht zu verhindern und führt in regelmäßigen Abständen zu
nicht unerheblichen Reparaturkosten.
Die gesamten Betriebskosten für Wasser, Strom und Reinigung sow ie Wartung und
Reparatur belaufen sich jährlich auf einen fünfstelligen Betrag, abhängig von der
Witterung und dem damit verbundenen Nutzungsverhalten. Vor diesem Hintergrund
kann aktuell eine weitere Anlage in dieser Dimension nicht umgesetzt werden. Insofern
zahlt sich die zentrale Lage des Angebotes in der Innenstadt aus, da sie eine gute
Nutzungsmöglichkeit für viele Kölner Familien eröffnet.
Neugestaltung des Wasserspielplatzes Venloer Straße/ Innerer Grüngürtel (Neustadt/Nord, 2021) –
Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Die beiden Spielplätze im Norden und Süden des Rathenauplatzes in Köln -
Neustadt/Süd mussten im Frühjahr 2019 aufgrund von mit Schwermetall belasteten
oberen Bodenschichten vorsorglich gesperrt werden. In dies em Rahmen wurden
außerdem vorübergehend alle Spielgeräte demontiert. Da ein Großteil der Spielgeräte
bereits in die Jahre gekommen war, wurde der Platz nicht nur saniert, sondern
umfassend neugestaltet.
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgte unter anderem mit Kindern
aus dem Klassensprecherclub der GGS Stephan -Lochner sowie weiteren
interessierten Kindern, Jugendlichen und Eltern . Hierbei wurde gemeinsam ein
vielfältiges und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot für unterschiedliche
Alters- und Zielgruppen sowie ein beliebter Treffpunkt im Quartier entwickelt. Ein
besonderer Fokus wurde auf die Schaffung inklusiver Spielmöglichkeiten gelegt.
83
Dies zeigt sich beispielhaft am unterfahrbaren Wasserspiel - und Trampolinbereich,
welcher mit Rollstühlen über kleine Rampen auf die Trampolinfläche befahrbar ist.
Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Rathenauplatz Nord (Neustadt/Süd, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
Der Hansaplatz ist der einzige Bolzplatz im Stadtteil Köln-Altstadt/Nord. Durch seine
Lage im Wallgraben zwischen zwei historischen Stadtmauern bietet er ein ganz
besonderes Flair. Aufgrund des maroden und dadurch unattraktiven Zustandes des
Platzes war eine Sanierung 2020 notwendig.
Unter intensiver Planung sbeteiligung der Akteur*innen der „Bildungslandschaft
Altstadt-Nord“ entstanden zwei moderne Bolzplätze mit kunstrasenartigem
Teppichvliesbelag, einem Trampolin und ein Calisthenics-Bereich zur Ausübung von
kräftigenden Eigengewichtsübungen sowie verschiedene Ruhe- und
Sitzgelegenheiten. In Verbindung von Urbanität und stadtgeschichtlicher Kulisse wird
hier einer breiten Zielgruppe Sport und Bewegung inmitten der Kölner Innenstadt
ermöglicht.
Neugestaltung des Bolzplatzes Hansaplatz inklusive Calisthenics-Anlage (Altstadt/Nord, 2020) – Fotos:
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
84
! Dank der Lukas Podolski Stiftung sind im Rahmen des Projektes
„Strassenkicker Courts“ insgesamt fünf Bolzplätze unterschiedlichster Art und
Größe seit 2016 in Köln entstanden. Zwei der Plätze befinden sich im Bezirk Innenstadt
(Altstadt/Süd, Neustadt/Süd). Bei dem Projekt geht es um den Bau von modernen,
qualitativ hochwertigen Sportanlagen in Köln, die allen Kindern und Jugendlichen
offenstehen. Von der Wahl der Standorte über den Bau bis zur Bespielung der Plätze
nach Fertigstellung erfolgt eine enge Kooperation mit der Kölner Kinder - und
Jugendverwaltung. Nach der Fertigstellung gehen die Plätze in Form einer Spende
vollständig in den Besitz der Stadt Köln über.
! Die Fläche Hafenpark/ Festplatz Deutz steht zeitweise als Spielfläche nicht zur
Verfügung, da die Fläche im Bedarfsfall für die Deutzer Kirmes und als
Hochwasserschutzfläche genutzt wird. Entsprechend ist die Fläche nicht als
Spielfläche ausg ewiesen und im Besitz des Amtes für Landschaftspflege und
Grünflächen.
10.1.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Altstadt/Süd Spielplatz Buschgasse Umgestaltung in Planung
Neustadt/Süd Spielplatz Ohmstraße Ersatzbeschaffung in Planung
Spielplatz Quentelstraße Ersatzbeschaffung
Spielplatz Claudiusstraße/
Römerpark
Ersatzbeschaffung
Bolzplatz Zugweg Ersatzbeschaffung Sanierung
Bodenbelag
Bolzplatz Agrippina Ufer/
Die Kuhle
Ersatzbeschaffung Sanierung
Bodenbelag; in
Planung
Spielplatz Trude Herr Park Umgestaltung
Spielplatz Claudiusstraße/
Römerpark
Umgestaltung Sanierung
Hügel
Altstadt/Nord Spielplatz Am Römerturm/ Berlich Umgestaltung
Spielplatz Ursulaplatz/
Am Salzmagazin
Umgestaltung in Planung
Spielplatz Klingelpütz Umgestaltung in Planung
Neustadt/Nord Spielplatz Stadtgarten Ersatzbeschaffung
Deutz Arminiusstraße Ersatzbeschaffung
85
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Deutz Spielplatz Otto-Gerig-Straße Neugestaltung Beschluss
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Altstadt/Süd Spielplatz Perlengraben Neugestaltung Beteiligung
Deutz Spielplatz Helenenwallstraße Neugestaltung Beteiligung,
Sanierung
Im Hafenpark/ An der Drehbrück Neugestaltung Beschluss
Spiel- und Bolzplätze Deutzer
Hafen
Neuanlage Investor
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge:
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Neustadt/Süd Spielplatz Ubierring Neugestaltung 22
Altstadt/Süd Spielplatz Marienplatz/
Mühlenbach
Neugestaltung 33 Auswahl
Spielplatz Huhnsgasse Neugestaltung 33 Auswahl
86
Spielplatz Von den Siebenburgen Neugestaltung 33 Auswahl
Spielplatz Im Weichserhof Neugestaltung 33 Auswahl
Bolzplatz Brunostraße Neugestaltung 33 Auswahl
Deutz Rheinpark Neugestaltung 41
Neustadt/Nord Ford X Innere Kanalstraße Neugestaltung 54 Auswahl
Peter Dedenbach/
Fernsehmeldeturm
Neugestaltung 54 Auswahl
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch d ie Kinder und Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete der
Innenstadt zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Deutzer Hafen
Parkstadt Süd
Deutzer Hafen
Der Deutzer Hafen ist das größte und derzeit wichtigstes Baugebiet in der
Innenstadt. Im Zuge der Errichtung einer Wohnbebauung mit aktuell 3.000 geplanten
Wohneinheiten sind in dem Bauprojekt gemäß Spielraumplanung rund 13.800 m²
öffentliche Spielplatzfläche vorgesehen. Über das gesamte Areal entstehen mehrere
Parkflächen mit entsprechenden altersgerechten Spielräumen für Kinder und
Jugendliche. In diesem Zuge haben bereits erste Beteiligungsformate mit Kindern-
und Jugendlichen im Rahmen des regelmäßigen Hafentages stattgefunden.
Ein Leuchtturmprojekt im Sinne der Spielraumschaffung stellt in diesem Rahmen die
alte Halle Steil dar. In der Holzhalle soll zukünftig ein überdachter, multifunktionaler
Spielraum für Kinder und Jugendliche entstehen. Hierbei soll en neben einer
Skatefläche verschiedene weitere Spiel - und Bewegungsangebote realisiert werden.
Weiterhin ist vorgesehen, vor der Holzhalle den ersten Bolzplatz im Stadtteil Deutz
zu bauen, um den rechtsrheinischen Bedarf an einer Bolzplatzfläche zu decken. So
wird den Kindern und Jugendlichen ein „Kicken“ in der besonderen Lage am Rhein mit
Blick auf den Kölner Dom ermöglicht.
87
10.2 Rodenkirchen
10.2.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 70
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 1
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 16
Modell Multifunktional Spielplatz Vorgebirgsplatz, Zollstock
Modell Inklusion Spielplatz Sürther Feldallee/
Feldhamsterstraße, Rodenkirchen
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Godorfer Hauptstraße, Godorf
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im Bezirk
(in %)
3
6
1
7
10 9
0
8
4
10
3 3
6
0
10
20
3,4 3,7 3,7
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
53 54 51
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
88
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
* geänderte Zuordnung 2022
2,3
3,1
2,8
3,5
3,3
3,7
3,1
3,3
3,9
4,0
3,1
4,1
3,6
2,8
3,2
2,8
3,9
3,6
3,7
5,2
3,5
3,9
4,0
3,7
4,0
3,6
2,8
3,9
3,4
3,6
3,5
3,8
3,8
3,9
4,1
3,7
4,0
3,6
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald*
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
2011 2017 2022
89
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
* geänderte Zuordnung 2022
30
34
38
24
37
70
100
43
61
86
68
291
33
27
28
34
52
42
69
101
48
59
74
62
285
40
23
39
27
65
41
69
59
60
76
74
141
40
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald*
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
2011 2017 2022
90
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,0 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 110.122 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Statteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
0,5
0,8
0,5
1,3
0,8
1,4
0,0
1,2 1,2
1,5 1,5
2,8
0,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-17.152
-8.781
-9.750
-3.402
-27.713
-5.791
-4.056
-14.453
-4.773
-5.325
-1.399
1.752
-9.279
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
91
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 111.849
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
+ 5.036
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
11.161
7.200
6.676
4.909
23.327
9.293
2.028
17.732
5.923
11.033
2.657
2.121
7.789
-1.183
+1.377
+679
-79
+138
+3.453
+10
+1.308
-150
-214
+16
-45
-274
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
92
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 – Basisvariante)
525
568
441
250
1.167
978
95
1.112
274
544
182
149
529
326
340
264
183
661
577
83
760
221
414
129
100
363
314
307
234
207
645
525
93
716
265
419
117
110
399
323
287
233
181
661
506
87
735
276
480
119
81
401
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
Meschenich
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
93
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Rodenkirchen (51 / 3,7);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Bayenthal
Marienburg
Raderberg
Raderthal
Zollstock
Rondorf
Hahnwald (0,0)
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immendorf
(144,2)
Meschenich
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
94
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Bayenthal Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung 2018
Spielplatz Mathiaskirchplatz Ersatzbeschaffung 2021
Marienburg Gaedestraße (West und Ost) Neuanlage 2018
Spielplatz Reiterstaffelplatz-West Neuanlage 2018
Spielplatz Reiterstaffelplatz-Ost Neuanlage 2018
Spielplatz Am Südpark Umgestaltung 2022
Raderberg Spiel- und Bolzplatz
Rheinsteinstraße
Ersatzbeschaffung 2022
Raderthal Bolzplatz Weilerswister Straße-West Umgestaltung 2018
Zollstock Spielplatz Kreuznacher Straße/
Vorgebirgspark
Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Neuenahrer Straße/
Vorgebirgspark
Umgestaltung 2018
Spielplatz Schwalbacher Straße/
Vorgebirgspark
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Rosenzweigweg Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Vorgebirgsplatz Neugestaltung 2022
Rondorf Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Sperberweg Umgestaltung 2018
Bolzplatz Kapellenstraße/
Bödinger Hof
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Weißdornweg Neuanlage 2020
Spielplatz Waldkauzweg/
Reiherstraße
Umgestaltung 2021
Spielplatz Adlerstraß/ Reiherstraße Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung 2022
Rodenkirchen Spielplatz Uferstraße Umgestaltung 2018
Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/
Siegstraße
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Sürther Feldallee/
Feldhamsterstraße
Neuanlage 2018
Weiß Spiel- und Bolzplatz Zum
Hedelsberg/ Im Salzgrund
Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2022
Sürth Spielplatz Heinrich-Erpenbach-
Straße
Umgestaltung 2019
Spiel- und Bolzplatz Rheinaustraße Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2021
Streetballfeld Am Feldrain Neuanlage 2021
95
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz Kornradenweg Umgestaltung 2022
Spiel- und Bolzplatz Rotdornallee Ersatzbeschaffung 2022
Meschenich Spielplatz Teutonenstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs-
Straße
Ersatzbeschaffung 2018
Bolzplatz Zaunhofstraße Umgestaltung 2021
Spielplatz Alte Kölnstraße Neugestaltung 2022
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Raderberg Bolz- und Streetballplatz Pionierpark Neuanlage 2023
Raderthal Spielplatz Markusplatz Umgestaltung 2024
Spielplatz Oedekovener Straße/
Uedorfer Straße
Umgestaltung 2024
Zollstock Spielplatz Neuenahrer Straße
(Vorgebirgspark)
Umgestaltung 2023
Rodenkirchen Spiel- und Bolzplatz Kyllstraße/
Siegstraße
Umgestaltung 2023
Weiß Bolzplatz Zum Hedelsberg/
Im Salzgrund
Neugestaltung 2024
Godorf Spielplatz Godorfer Hauptstraße Ersatzbeschaffung 2023
Immendorf Spielplatz Wiechertstraße Umgestaltung 2023
Meschenich Spielplatz Am Magerhof Umgestaltung 2024
Spielplatz Klosterstraße Umgestaltung 2024
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
15
12
2
6
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
96
Im Bezirk Rodenkirchen wurden im Bezirksvergleich die meisten Neuanlagen
innerhalb des vergangenen Planungszeitraums umgesetzt. Darüber hinaus wurden
folgende zwei Neugestaltungen durchgeführt und so die Spielqualität trotz
flächenmäßigen Versorgungsrückgangs sichergestellt:
Der Spielplatz Vorgebirgsplatz in Köln-Zollstock wurde als Investorenmaßnahme
komplett neugestaltet. Die Planung fand auf Grundlage der Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen aus dem direkten Wohnumfeld in Zusammenarbeit mit dem
nahegelegenen Jugendzentrum EICHI des Jugendhilfeträgers JugZ statt.
Neben e inem Tischtennistisch mit einer Spielfläche in Turnierqualität und einer
Calisthenics-Anlage, steht hier außerdem Kölns erster Outdoorkickertisch .
Darüber hinaus verfügt der Spielplatz als Hauptattraktion über eine spannende, weit
verzweigte Kletteranlage und Röhrenrutsche. So bietet der Platz
generationenübergreifende Spielmöglichkeiten und Angebote für eine breite
Nutzer*innenschaft.
Neugestaltung Spielplatz Vorgebirgsplatz (Zollstock, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Der Spielplatz Alte Kölnerstraße in Köln-Meschenich liegt zentral im Ortskern von
Alt-Meschenich. Ein Großteil der Spielgeräte musste aus Gründen der
Verkehrssicherheit abgebaut werden. Der marode und unattraktive Zustand des
Platzes führte zu unerwünschten Nutzungen und gleichzeitig zu Unmut der
Anwohner*innen.
Im Rahmen der Neugestaltung der Fläche erfolgte ein Beteiligungsverfahren mit
Kindern und Jugendlichen aus dem nahegelegenen Kinder- und Jugendzentrum
Meschenich des Jugendhilfeträgers JugZ und der Gemeinschaftsgrundschule IM
Süden aus dem umliegenden Sozialraum. Der Spielplatz sollte wieder zu einem
einladenden Ort werden, der Impulse für gemeinsames Spiel bietet.
Entstanden ist unter anderem eine Zirkusmanege als ze ntraler Mittelpunkt der
Anlage. Hier lädt ein Großspielgerät im Zirkuslook zum Klettern, Rutschen und
Verweilen ein und lässt viel Raum für Phantasiespiele.
97
Die Neugestaltung des Spielplatzes ist Teil des Programms „Starke Veedel –
Starkes Köln“ 43 und wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert.
Neugestaltung des Spielplatzes Alte Kölnstraße (Meschenich, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
! Die Nutzung des Bolzplatzes Weilerswister Straße in Raderthal ist nur durch einen
Schließdienst weiterhin möglich . Dieser wird derzeit von der Spielplatzpatin
übernommen. Seit 1988 zwingt ein außergerichtlicher Vergleich die Stadt den
Bolzplatz aus Lärmschutzgründen zur Mittagszeit und in den frühen Abendstunden
abzuschließen (Schließzeiten: 13-15 Uhr und Sommerzeit: 20 -9 Uhr; Winterzeit: 18-
9 Uhr).
! In Bayenthal exi stieren besonders viele wohnortnahe private Spielflächen für
Kleinkinder. Diese Flächen sind zwar für alle Bürger*innen öffentlich zugänglich,
werden jedoch nicht von der Stadt betreut und gepflegt, da sie nicht im Besitz der Stadt
sind.44
43 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
44 Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder vom 10.01.2024 (stadt-koeln.de)
98
10.2.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Ersatzbeschaffung
Bolzplatz Cäsarstraße Umgestaltung
Raderberg Spielplatz Rheinsteinstraße Umgestaltung
Raderthal Spielplatz Impekovener Straße Umgestaltung
Zollstock Spielplatz Rosenzweigweg Umgestaltung
Spielplatz Homburger Straße
Vorgebirgspark
Umgestaltung
Rondorf Spielplatz Sperberweg Ersatzbeschaffung
Weiß Spielplatz Auf der Ruhr Umgestaltung
Spielplatz Zum Hedelsberg/ Im
Salzgrund
Ersatzbeschaffung
Meschenich Spielplatz Pfarrer-Heinrich-Fuchs-
Straße
Ersatzbeschaffung
Spielplatz Am Magerhof Ersatzbeschaffung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
99
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Rodenkirchen Spielplatz Konrad-Adenauer-
Straße
Neugestaltung Beschluss
Raderberg Spielplatz Mergentheimer Straße/
BV "Sechtemer Block"
Neuanlage Beteiligung,
Investor
Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Beschluss
Immendorf Spielplatz Claudiusstraße im
Kleingartenpark
Neuanlage Beteiligung
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Meschenich Spielplatz Heinrich-Eberts-Straße Neuanlage 2
Bayenthal Spielplatz Alteburger Straße Neugestaltung 42
bezirks-
übergreifende
Bedeutung
Rondorf Spielplätze und Bolzplatz BV
Rondorf Nord-West
Neuanlage 55 Auswahl
Spielplatz Rondorfer Hauptstraße Neugestaltung 55 Auswahl
Rodenkirchen Skatepark Bezirkssportanlage
Sürther Straße
Neuanlage 56 Auswahl
Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage 56 Auswahl
Raderthal Bolzplatz Hitzeler Straße Neuanlage 61
Marienburg Spielplatz im BV Raderberggürtel
50/ Mertener Straße „Die Welle“
Neuanlage 66
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
100
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in
Rodenkirchen zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Parkstadt Süd
Kalscheuerer Weg in Zollstock
Rondorf Nord West in Rondorf
Mertener Straße (ehemals Deutsche Welle) in Marienburg
Parkstadt Süd
Die Parkstadt Süd ist mit rund 3.300 geplanten Wohneinheiten das zurzeit größte und
bezirksverbindende Baugebiet. Hiermit wird der innere Grüngürtel vollendet. Neben
zahlreichen Flächen für die Gewerbe - und Büronutzung, Schulflächen,
Kindertageseinrichtungen und weitläufigen Grünflächen sind diverse, altersgerechte
Spielräume für Kinder und Jugendliche geplant.
In der Planung verankert ist ein schulnahgelegener Bolz- und Streetballplatz .
Zudem ist ein Wasserspielplatz vorgesehen. Eine Zielgruppenbeteiligung ist bei allen
Spielraumplanungen obligatorisch.
Bereits im Spätsommer 2022 wurde der Pionierpark am Bischofsweg/
Vorgebirgsstraße als erstes Teilprojekt der Parkstadt Süd mit einer Streetball- und
Bolzplatzfläche für Kinder und Jugendliche fertiggestellt. Mit Baubeginn im Juni 2024
entsteht aktuell hieran angrenzend der Sportpionierpark. D urch diesen wird eine
durchgängige Grünflächenverbindung bis zur Bonner Straße als Übergang in die
Kölner Innenstadt geschlossen.
Das Planungsgebiet der Parkstadt Süd – Graphik: RMP Stefan Lenzen
101
10.3 Lindenthal
10.3.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 86
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 5
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 13
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg,
Müngersdorf
Modell Inklusion Elisabeth-Schiemann-Weg, Müngersdorf
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Kirchweg, Junkersdorf
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
4
16
10
5 4
9 10
16
12
0
10
20
3,6 3,5 3,7
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
39 35 38
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
102
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
3,6
4,0
3,8
4,0
3,6
3,4
3,3
3,1
3,7
3,4
3,8
3,4
3,2
4,1
3,4
3,5
3,1
3,8
3,4
3,9
3,4
3,5
4,9
3,4
3,5
3,8
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
2011 2017 2022
103
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
18
38
22
32
63
15
32
108
94
20
35
22
28
44
22
30
97
57
20
35
23
23
46
36
27
99
88
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
2011 2017 2022
104
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,8 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 188.775 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
0,4
0,7
0,5 0,5
0,9
0,7
0,5
2,0
1,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-16.807
-48.166 -47.331
-18.915
-8.955
-19.606
-25.898
-109 -2.988
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
105
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 153.380
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
- 480
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
10.476
36.851
30.725
12.362
8.305
15.301
17.795
9.167
12.398
-70
-582
-411
+323
+404
-202
-600
+26
+632
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
106
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
554
1.836
1.574
749
405
833
910
514
794
343
1.016
782
390
271
569
588
368
600
325
945
747
358
301
554
606
393
784
349
951
727
348
312
600
580
403
856
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
107
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Lindenthal (38 / 3,7);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Klettenberg
Sülz
Lindenthal
Braunsfeld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
108
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Süd/
Siebengebirgsallee
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Geisbergstraße Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2020
Sülz Spielplatz Asbergplatz Umgestaltung 2018
Bolzplatz Münstereifeler Straße/
Sülzburgstraße
Umgestaltung 2020
Bolzplatz De-Noel-Platz Umgestaltung 2018
Spielplatz De-Noel-Platz Umgestaltung 2020
Spielplatz Linzer Straße/
Düstemichstraße
Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Nikolausplatz Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Rankestraße/ Curtiusstraße Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Hochwaldstraße Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2021
Spielplatz Euskirchener Straße/
Hollerather Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2022
Spielpatz Euskichener Straße Umgestaltung 2022
Spielplatz Auerbachplatz Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Manderscheider Platz Ersatzbeschaffung 2019
Lindenthal Spielplatz Dürener Straße/
Stadtwaldgürtel
Umgestaltung 2019
Spielplatz Lindenthalgürtel/
Hans-A.-Müllerheim-Park
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Brucknerstraße/ Karl-
Schwering-Platz
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Mommsenstraße/ Gleueler
Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Stadtwald (Wildpark) Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Lortzingplatz Ersatzbeschaffung 2020
Braunsfeld Spielplatz Geilenkircher Straße/
Paulistraße
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Pauliplatz Umgestaltung 2019
Spielplatz Alsdorfer Straße Ersatzbeschaffung 2019
109
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz Losheimer Straße/
Echternacher Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Clarenbachplatz Neuanlage 2021
Müngersdorf Spielplatz Manstedter Weg Neugestaltung 2021
Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung 2019
Junkersdorf Spielplatz Blumenalleen (Ginsterweg) Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Regina-Isecke-Straße/
Ludwig-Jahn-Straße/ Egelspfad
Neuanlage 2019
Spielplatz Vogelsanger Platz Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung 2019
Spielplatz Willi-Lauf-Allee Umgestaltung 2019
Weiden Bolzplatz Stormstraße/ Ludwig-Jahn-
Straße
Umgestaltung 2021
Spielplatz Kronstädter Straße/
Innenbereich
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Schillerstraße/ Arndtstraße Umgestaltung 2019
Spielplatz Erkelenzhofweg Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Freiburger Straße/
Potsdamer Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Kapellenhofweg Ersatzbeschaffung 2019
Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef-
Straße/ Paulipark
Umgestaltung 2018
Spielplatz St.-Georg-Straße Neugestaltung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Dukatenweg/ Groschenweg Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Fuchsweg Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2020
Spielplatz Lahnstraße/ Rurseeallee Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Otterweg Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz An der Ronne-Süd Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
110
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz An der Ronne-Nord Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Mittelweg/ Nerzweg Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2020
Spielplatz Wupperstraße-Süd Neugestaltung 2021
Widdersdorf Spielplatz Bethlehem-Platz Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Feldhasenweg Neuanlage 2019
Spielplatz Iltisweg Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spiel- und Bolzplatz Neue Sandkaul Umgestaltung 2018
Spielplatz Am Arpelkreuz/ Englischer
Garten
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Im Buschfelde Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2019
Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Umgestaltung 2019
Umgestaltung 2020
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark Ersatzbeschaffung 2022
Sülz Spielplatz Sülzburgstraße Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Münstereifeler Platz Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Asbergplatz Ersatzbeschaffung 2022
Rudolf-Amelunxen-Straße/
Weißhausstraße
Umgestaltung 2023
46
27
33
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
111
Nikolausplatz Ersatzbeschaffung 2024
Lindenthal Spielplatz Lindenthalgürtel/ Hans-
A.-Müllerheim-Park
Ersatzbeschaffung 2022
Müngersdorf Spielplatz Im Rapsfeld/ Egelspfad Ersatzbeschaffung 2022
Kämpchensweg Umgestaltung 2022
Ersatzbeschaffung 2022
Junkersdorf Blumenallee/ Ginsterweg Umgestaltung 2023
Kaserne Haelen-Süd/ Hans-Katzer-
Straße
Umgestaltung 2024
Kaserne Haelen-Nord/ Von-Nell-
Breuning-Straße
Ersatzbeschaffung 2024
Weiden Kronstädter Straße/ Grünzug Ersatzbeschaffung 2024
Lövenich Marie-Hüllenkremer-Straße Umgestaltung 2023
Widdersdorf Spielplatz Eichenweg Ersatzbeschaffung 2022
Jakobspark/ Auf der Aspel Umgestaltung 2024
Auf der Aspel/ Sibilla-Sester-Straße Ersatzbeschaffung 2024
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Im Bezirksvergleich sticht d er Bezirk Lindenthal durch die Anzahl der
Maßnahmenumsetzungen im vergangenen Planungszeitraum hervor. Insbesondere
durch eine Vielzahl von Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen konnte der
Qualitätswert im Bezirk Lindenthal im Vergleich zu 2017 gesteigert werden.
Beispielweise erfolgte im Planungszeitraum eine Umgestaltung des Spielplatzes Dr.-
Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark in Köln-Lövenich, da die bisherige Ausstattung
aus Verkehrssicherungsgründen immer weiter zurück gebaut musste.
In einem Beteiligungsverfahren mit Kindern aus dem Katholischen Kindergarten
Sankt Severin und dem Kindergarten Löwenherz (Fröbel e. V.) sowie mit Familien
aus der Nachbarschaft, wurden die Ideen und Wünsche in der Planung umgesetzt.
Entstanden ist ein Kleinkinderbereich, der vor allem auf die Bedürfnisse des
Rollenspiels ausgelegt ist. Dieser umfasst ein „Hühnerhaus“ mit Hühnern aus
geschnitztem Holz und eine Hühnerstange zum Sitzen. Ein weiteres Spielhaus ist mit
einer Küche und Wohnaccessoires – teilweise ausgebaut und teilweise malerisch
gestaltet – ausgestattet. Ein Karussell mit Hühnern zum Sitzen rundet das Rollenspiel
ab. Daneben ergänzen eine Tischtennisplatte und Jugendbänke das umfangreiche
Spielangebot.
112
Umgestaltung des Spielplatzes Dr.-Johannes-Honnef-Straße/ Paulipark (Lövenich, 2018) – Fotos: Stadt
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Auf dem Spielplatz Manstedter Weg in Köln -Müngersdorf mussten ebenfalls aus
Verkehrssicherungsgründen in den letzten Jahren immer mehr Spielgeräte abgebaut
werden. Entsprechend unattraktiv wurde der Platz.
Auf Wunsch der im Rahmen der Neugestaltung beteiligten Kinder und Jugendlichen,
wurde bei der Auswahl der Spielgeräte das Thema „ Burg“ in den Vordergrund
gestellt. Die Beteiligung erfolgte mit dem Jugendzentrum Stollen der Jugendzentren
Köln gGmbH, der Katholischen Pfarrkirche Sankt Vitalis, der KiTa im
TechnologiePark Köln gGmbH, der städtischen Tageseinrichtung für Kinder
„Stolberger Straße“, der Kindertagesstätte Bunterkunt e. V., der städtischen Kita
Petershof sowie mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsmanagement der GAG
Immobilien AG und der Spielplatzpatin.
Schließlich wurden zwei großzügige Sandspielflächen mit Spielgeräten für
unterschiedliche Altersgruppen und mit unterschiedlichen Spielfunktionen
ausgestattet. Das vorhandene Rasenspielfeld wurde ebenfalls umfassend erneuert:
Es entstand ein moderner Bolzplatzcourt, ein Streetballfeld sowie eine Fläche mit
einem Trampolin und einer Tischtennisplatte. Mehrere – zum Teil überdachte –
Sitzgelegenheiten dienen als Treffpunkt. Inzwischen erfreut sich der Platz als
Anziehungspunkt im Viertel großer Beliebtheit.
Die Finanzierung des Bolzplatzes erfolgte durch eine Spende der Lukas Podolski
Stiftung. Einmal pro Woche findet auf dem Platz im Rahmen von POLDI’S
STRASSENKICKER zusätzlich ein niederschwelliges Trainingsangebot ohne
Anmeldung für Kinder un d Jugendliche statt. Die Neugestaltung des
Spielplatzbereiches wurde von der GAG-Immobilien-AG übernommen.
113
Neugestaltung des Spiel - und Bolzplatzes Manstedter Weg (Müngersdorf, 2021) – Fotos: Stadt Köln,
Amt für Kinder, Jugend und Familie
! Einige Spielflächen (zum Beispiel Hochwaldstraße in Sülz) verfügen über ein
sogenanntes „Veedelsbrett“. Dies soll den Bürger*innen einen einfachen und
vielfältigen Informationsaustausch über Termine, Hinweise, Ankündigungen,
Probleme, Neuerungen im Veedel ermöglichen.
! Seit 2021 wurde an den Jahnwiesen in Müngersdorf i m Rahmen der
Bewegungsinitiative „Kölle aktiv“ einer erste interaktive SportBox mit umfassendem
Trainingsequipment aufgestellt. Inhalt der Box: Fitness- und Yogamatten,
Medizinbälle, Battleropes, Kettlebells, TRX Gurte un d Schlingen, Springseile,
Minibänder, Superbänder, Pylonen, Blackrolls und Trainingsleitern.
! Für die Skateanlage Widdersdorf liegt zwar seit 2017 ein Gestaltungsbeschluss
der Bezirksvertretung vor, ein konkreter Stand ort wurde jedoch aufgrund von
Vorbehalten in der Bürgerschaft bis heute nicht gefunden. Die Verwaltung ist um die
Sicherung eines geeigneten Standortes bemüht.
10.3.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Klettenberg Spielplatz Honnefer Platz Ersatzbeschaffung
Sülz Spielplatz Neuenhöfer Allee/
Beethovenpark-Süd
Umgestaltung
Lindenthal Spielplatz Brucknerstraße/
Karl-Schwering-Platz
Umgestaltung
Spielplatz Frechener Platz Ersatzbeschaffung
114
Spielplatz Immermannstraße Ersatzbeschaffung
Spielplatz Lindenthalgürtel/
Hans-A.-Müllerheim-Park
Ersatzbeschaffung
Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/
Geilenkircher Straße
Umgestaltung
Müngersdorf Spielplatz Kämpchensweg Ersatzbeschaffung
Junkersdorf Spielplatz Kölner Platz Umgestaltung
Spielplatz Vogelsanger Platz Umgestaltung
Weiden Spielplatz Kronstädter Straße/
Bistritzer Straße
Ersatzbeschaffung
Lövenich Spielplatz Dr.-Johannes-Honnef-
Straße/ Paulipark
Ersatzbeschaffung
Spielplatz Am Heidstamm Umgestaltung
Spielplatz Otterweg Umgestaltung
Widdersdorf Spielplatz Am Aspelkreuz/
Englischer Garten
Ersatzbeschaffung
Spielplatz Bethlehemplatz Umgestaltung
Spielplatz Am Mertenshof Umgestaltung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II und III).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Sülz Skateanlage Militärring Neuanlage Beschluss
Klettenberg Spielplatz Klettenbergpark-Nord/
Luxemburger Straße
Neugestaltung Beschluss
115
Braunsfeld Spielplatz Stolberger Straße/
Geilenkircher Straße
Neugestaltung Beschluss
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Weiden Spielplatz Schulstraße/
Ostlandstraße
Neugestaltung Beschluss
Widdersdorf Skateanlage Widdersdorf Neuanlage Beschluss
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Weiden Spielplatz Fontanestraße Neugestaltung 10
Müngersdorf Freiluga-Spielplatz Neuanlage 83
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in
Lindenthal zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Parkstadt Süd, Teilbereich Eifelwall in Köln-Lindenthal
116
10.4 Ehrenfeld
10.4.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 74
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 3
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 17
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Mühlenweg/
Westendstraße, Bickendorf
Modell Inklusion Spielplatz Prälat-Savelsberg-Platz,
Neuehrenfeld
Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS/ Hauptschule Baadenberger Straße,
Neuehrenfeld
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
23
13
10
6
10
12
0
10
20
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
3,1
3,8 4,1
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
67 63
71
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
117
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
3,1
3,1
3,1
3,2
3,0
2,8
3,9
3,9
3,7
3,7
3,4
4,3
4,1
3,8
4,2
4,1
3,7
4,5
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
2011 2017 2022
118
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
84
29
78
58
42
109
69
27
65
30
63
100
74
29
77
44
73
153
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/Mengenich
Ossendorf
2011 2017 2022
119
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 63.663 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 ²m/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,5
0,6
1,5
0,9
1,5
3,1
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
-20.144
-33.540
-7.736 -9.369 -5.823
12.949
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
Ehrenfeld Neuehrenfeld Bickendorf Vogelsang Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
120
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 110.072
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
+ 2.761
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
38.405
23.626
16.779
8.336
10.629
12.297
+3.116
+14
-6
-120
+382
-625
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/ Mengenich
Ossendorf
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
2.196
1.163
967
427
832
686
1.135
734
637
342
544
528
1.013
718
655
363
537
546
980
733
631
345
534
506
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
Bickendorf
Vogelsang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
121
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Ehrenfeld (71 / 4,1);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Ehrenfeld
Neuehrenfeld
BEZIRK
KÖLN
BickendorfVogelsang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf (153)
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
122
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Ehrenfeld Bolzplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2019
Bolzplatz Leo-Amann-Park/
Venloer Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Everhardstraße/
Christian-Schult-Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Glasstraße/
Wißmannstraße
Umgestaltung 2019
Spielplatz Christianstraße/
Leyendeckerstraße
Neuanlage 2019
Spielplatz Hansemannstraße/
Philippstraße
Umgestaltung 2019
Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Stammstraße/
Gutenbergstraße
Umgestaltung 2020
Spielplatz Brandsplatz Umgestaltung 2021
Spielplatz Hospeltstraße Neugestaltung 2021
Spielplatz Leo-Amann-Park/
Venloer Straße
Ersatzbeschaffung 2022
Bolzplatz Schönsteinstraße Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Fröbelplatz Ersatzbeschaffung 2022
Neuehrenfeld Spielplatz Liebigstraße/
Herkulesstraße
Ersatzbeschaffung 2020
Bickendorf Spielplatz Johann-Brinck-Platz Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Grüner Brunnenweg Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Erlenweg Umgestaltung 2021
Trendsportanlage Mühlenweg/
Westendstraße
Neuanlage 2021
Vogelsang Spielplatz Rotdornweg Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung 2022
Bocklemünd/
Mengenich
Spielplatz Görlinger Zentrum West Ersatzbeschaffung 2021
Ossendorf Spielplatz Am Pistorhof Umgestaltung 2018
Spiel- und Bolzplatz
Butzweilerhofallee
Neuanlage 2019
Spielplatz König-Baudouin-Platz Umgestaltung 2021
Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Gerhard-Bruders-Straße Ersatzbeschaffung 2022
123
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz
Helmholtzplatz
Ersatzbeschaffung 2024
Spielplatz Grimmstraße/
Wissmannstraße
Ersatzbeschaffung 2024
Neuehrenfeld Spielplatz Jessestraße Umgestaltung 2023
Spielplatz Prälat-Savelsberg-
Platz
Umgestaltung 2024
Bickendorf Spielplatz Heimstättenweg Ersatzbeschaffung 2023
Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Umgestaltung 2023
Bocklemünd/
Mengenich
Spielplatz Beckmannweg Umgestaltung 2022
Spielplatz Ollenhauerring Umgestaltung 2023
Spielplatz Schönbergweg Ersatzbeschaffung 2023
Ossendorf Spielplatz König-Baudouin-Platz Ersatzbeschaffung 2024
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Seit 2017 konnten sowohl die flächenmäßige Versorgung mit Spielraum sowie der
Qualitätswert der Einzelspielflächen im Bezirk Ehrenfeld deutlich verbessert
werden. Beide Rahmenparameterwerte liegen über den diesbezüglichen Werten für
die Gesamtstadt.
Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es hier jedoch weiterhin an Spielflächen, die in
der Regel nur im Zuge von Wohnungsbaumaßnahmen entstehen können. Deshalb ist
es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten und
auszubauen. Innerhalb des Planungszeitraums konnten im Besonderen folgende
Maßnahmen dazu beitragen:
16
7
1
3 Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
124
Im Zuge des Neubaus einer Wohnanlage im Norden von Köln -Ehrenfeld wurde der
Spielplatz Hospeltstraße neugestaltet. Der Spielplatz liegt etwas versteckt im
Blockinnenbereich der Hospeltstraße. Mittendrin ist ein „ Spielraum im Grünen“
entstanden.
Mittelpunkt ist eine „Schmetterlingswiese“, die mit Sommerblumen angelegt wurde.
Ein Spielangebot bilden die grünen Pfosten mit den Kletter- und Balancierseilen. Diese
sind leicht schräg, wie bewegte Grashalme, angeordnet. Die orangenen Seile sind
schöne Farbtupfer. Ein Spinnennetz zum Klettern und Chillen im Grünen, eine
Slackline und Reckstangen werden hier spielerisch eingebunden.
Zum „Abheben“ in die schöne Kronenlandschaft der Bestandsbäume gibt es eine hohe
Doppelschaukel. Die Wege - und Platzmaterialien greifen die Bestandsmaterialien –
Klinker, Beton- und Pflasterstein – auf und bilden so eine harmonische Verbindung
zum Viertel.
Durch die Pflanzung von Kirschbäumen zum Ernten der Früchte und hübs chen
Blütengehölzen wird der grüne „Spielgarten“ natürlich abgerundet.
Neugestaltung des Spielplatzes Hospeltstraße „Spielraum im Grünen“ (Ehrenfeld, 2021) – Fotos: Stadt
Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ergänzt wird das Angebot durch einen rund 50 Meter entfernten weiteren Spielraum.
Das unwegsame Spielplatzgrundstück wurde im Zuge einer Baumaßnahme zur
Schadstoffsanierung wieder nutzbar gemacht. Obwohl in diesem Rahmen bisher keine
neuen Spielgeräte vorgesehen sind , ist dennoch ein Raum im Grünen entstanden,
der eine schöne Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen bietet. Die vorhandene
Pergola bietet im Sommer Schattenplätze auf den Bänken. Auch ohne Spielplatzschild
bleibt es ein Grundstück der Kinder- und Jugendverwaltung, dass nach Bedarf immer
wieder als Spielraum gestaltet werden kann.
125
Die Qualität von Spielplätzen zeigt sich auch in Details, die sich oft erst aus den Ideen
der Kinder und Jugendlichen entwickeln: so wurde beispielsweise bei der
Umgestaltung des Spielplatzes Am Pistorhof in Köln-Ossendorf der Wunsch nach
einer Matschküche in einem Spielgerät integriert oder a uf dem Spielplatz
Jessestraße in Köln -Neuehrenfeld ein geschnitztes Eichhörnchen an einem
Spielgerät ergänzt.
Spielplatz-Details: Matschküche auf dem Spielplatz Am Pistorhof in Köln-Ossendorf (links),
Eichhörnchen auf dem Spielplatz Jessestraße in Köln-Neuehrenfeld (rechts) – Fotos: Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
! Der „Garten der Welt “ gehört zum Spielplatz Grimmstraße/ Wißmannstraße in
Ehrenfeld. Hierbei handelt es sich um eine vielfältig bepflanzte Fläche zwischen der
ansonsten engen Wohnbebauung. Die Fläche wird von den Anwohner*innen
eigenständig gepflegt.
! Durch die Aktion „Tischtennisplatten für Ehrenfeld“ wurden in den letzten Jahren
insgesamt zwölf neue Tischtennisplatten errichtet beziehungsweise erneuert.
Mittlerweile sind diese in der Regel auch für das Unterfahren mit Rollstühlen d urch
passende Abstände der Standfüße geeignet. Damit wurde dem hohen Stellenwert
von Tischtennis und dem Wunsch nach einem generationenverbindenden
Angebot im Bezirk Rechnung getragen.
126
10.4.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Ehrenfeld Spielplatz Platenstraße Umgestaltung
Bolzplatz Max-Fremery-Straße Umgestaltung Verkehrs-
sicherungs-
maßnahme
Spielplatz Leo-Amann-Park Ersatzbeschaffung
Spiel- und Bolzplatz
Helmholtzplatz
Ersatzbeschaffung
Ehrenfeld Spielplatz Wissmannstraße/
Grimmstraße
Umgestaltung
Ehrenfeld Spielplatz Everhardstraße Umgestaltung
Vogelsang Spielplatz Meisenweg Ersatzbeschaffung
Bocklemünd/
Mengenich
Spielplatz Buschweg/
Nüssenberger Busch
Umgestaltung Kletterfelsen
geplant
Ossendorf Spielplatz Willi-Sieke-Straße Ersatzbeschaffung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
127
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Bickendorf Spielplatz Ossendorfer Weg Neugestaltung Beteiligung,
Investor
Ehrenfeld Spielplatz ehemaliger
Güterbahnhof
Neuanlage Investor
Spielplatz Takufeld Neugestaltung Investor
Spiel- und Bolzplatz
Stammstraße/ Gutenbergstraße
Neugestaltung Beschluss,
Beteiligung
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Bickendorf Spielplatz Rotdornweg Neugestaltung Sanierung
Ehrenfeld Spielplatz Franz-Kreuter-Straße Neugestaltung Sanierung
Spielplatz Franz-Geuer-Straße Neuanlage Investor
Spielplatz Alsdorfer Hof Neuanlage Investor
Vogelsang Spielplatz Goldhähnchenweg Neugestaltung Sanierung
Ossendorf Spielplatz Gerhardt-Bruders-
Straße
Neugestaltung Sanierung
128
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Bocklemünd/
Mengenich
Spielplatz Michelsweg/ Nord Neugestaltung 4 Auswahl
Spielplatz Fliestedter Straße Neugestaltung 4 Auswahl
Neuehrenfeld Spielplatz Baadenberger Straße/
Ossendorfer Straße
Neugestaltung 14
Bickendorf Spielplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl
Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung 27 Auswahl
Ehrenfeld Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann-
Park
Neugestaltung 37 Auswahl
Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung 37 Auswahl
Spielplatz Goswin-Peter-Gath-
Straße
Neugestaltung 37 Auswahl
Spiel- und Bolzplatz
Schönsteinstraße
Neugestaltung 37 Auswahl
Erweiterung BMX-Anlage
Takufeld
Neugestaltung 37 Auswahl
Vogelsang Bolzplatz Akazienweg Neuanlage 50
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in
Ehrenfeld zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Ehemaliger Güterbahnhof in Ehrenfeld
Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemensgelände) in Ehrenfeld
Alsdorfer Hof in Ehrenfeld
Subbelrather Straße/ Spielplatz Takufeld in Ehrenfeld
Max-Becker-Areal in Ehrenfeld
Ossendorfer Weg in Bickendorf
129
10.5 Nippes
10.5.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 65
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 1
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 1
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 12
Modell Multifunktional Spielplatz Graseggerstraße, Longerich
Modell Inklusion Spielplatz Blücherpark IV, Bilderstöckchen
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Nesselrodestraße, Niehl
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
21
5 6 6 5
12
10
0
10
20
3,4 3,7
4,2
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
52 47 47
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
130
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
3,2
3,6
3,1
3,4
3,7
3,7
3,0
3,3
3,6
3,8
3,7
3,9
4,3
3,6
4,0
4,1
4,3
4,4
4,3
4,5
3,8
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
2011 2017 2022
131
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
42
85
46
40
21
75
87
41
85
35
20
75
67
44
87
28
34
26
74
66
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
2011 2017 2022
132
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 0,9 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 124.446 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
0,9
1,7
0,6 0,7
0,5
1,5
1,3
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-41.281
-1.417
-17.348
-26.492
-20.108
-7.146 -10.654
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
133
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 117.867
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
- 1.349
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
36.913
5.596
12.020
20.219
13.632
13.971
15.516
-112
-191
-386
-474
+240
-575
+149
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
2.044
265
574
1.033
689
723
1.012
1.132
183
328
667
421
515
634
1.126
188
308
679
436
558
681
1.127
193
287
740
420
534
690
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Nippes
Mauenheim
Riehl
Niehl
Weidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
134
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Nippes (47 / 4,2);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Nippes
Mauenheim
Riehl
NiehlWeidenpesch
Longerich
Bilderstöckchen
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
135
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Nippes Spielplatz Hartwichstraße Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Merheimer Straße/
Innerer Grünzug (Alhambra)
Umgestaltung 2020
Spielplatz Leipziger Platz Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Erzberger Platz Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Neusser Straße/
Innere Kanalstraße
Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Niehler Straße/
Innerer Grünzug
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Bülowstraße/
Toni-Steingass-Park
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Niehler Kirchweg/
Nippeser Tälchen
Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Luftschiffplatz Neuanlage 2021
Bolzplatz Nordpark Ersatzbeschaffung 2020
Mauenheim Spielplatz Brunhildplatz Umgestaltung 2020
Spielplatz Irnfriedweg Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Kriemhildplatz Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Etzelstraße Neugestaltung 2020
Neugestaltung 2021
Riehl Spielplatz Brehmstraße Neugestaltung 2018
Spielplatz Garthestraße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz An der Schanz Umgestaltung 2020
Spielplatz Riehler Aue Umgestaltung 2021
Ersatzbeschaffung 2022
Niehl Spielplatz Friedrich-Karl-Straße Ersatzbeschaffung 2018
Bolzplatz Spechtstraße Umgestaltung 2020
Spielplatz Niehler Damm Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2019
Weidenpesch Spielplatz Rennbahnstraße/
Weidenpescher Park
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Hohenfriedbergstraße Ersatzbeschaffung 2018
136
Durchgeführte Maßnahmen 2018 – (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Leuthenstraße Ersatzbeschaffung 2021
Longerich Spielplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2018
Bolzplatz Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Bielefelderstraße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Graseggerstraße Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Meerfeldstraße Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Wilhelm-Leuschner-Straße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Hansenstraße Umgestaltung 2019
Spielplatz Klausener Straße Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Lohmüllerstraße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Eugen-Sänger-Straße Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Bilder-
stöckchen
Spielplatz Altleiningenweg Umgestaltung 2021
Spielplatz Vogesenstraße Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Blücherpark Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Geldernstraße Umgestaltung 2018
35
12
31
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
137
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Nippes Spielplatzfläche Auerstraße Ersatzbeschaffung 2022
Wartburgplatz Ersatzbeschaffung 2022
Niehler Straße Innerer Grüngürtel Ersatzbeschaffung 2022
Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2022
Ersatzbeschaffung 2022
Mauenheim Etzelstraße Ersatzbeschaffung 2022
Irnfreidweg Umgestaltung 2024
Niehl Duisburger Straße Umgestaltung 2024
Longerich Grasegger Straße Umgestaltung 2022
Bilderstöckchen Stuttgarter Straße/ Reutlinger
Straße
Ersatzbeschaffung 2022
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Gemessen am Planungsrichtwert fehlt es im Bezirk Nippes weiterhin an Spielflächen,
die in der Regel nur im Zuge von Wohnungs baumaßnahmen entstehen können.
Deshalb ist es wichtig, die Qualität der vorhandenen Spielplatzflächen zu erhalten
und auszubauen.
Der Qualitätswert der Einzelspielflächen im Bezirk Nippes liegt über dem
diesbezüglichen Wert der Gesamtstadt und mit am höchsten im Bezirksvergleich .
Innerhalb des Planungszeitraums konnten im besonderen folgende Maßnahmen dazu
beitragen:
Der Spielplatz Brehmstraße in Köln-Riehl wurde zu Beginn des Planungsze itraums
vollständig neugestaltet. Der Name „Brehmstraße“ geht auf den deutschen Zoologen
und Schriftsteller Alfred Brehm (1829 -1884) zurück, der umfangreiche Tierstudien
durchführte und das Standardwerk „Brehms Tierleben“ verfasste.
Entsprechend wurde der Spielplatz thematisch gestaltet und enthält einzigartige
Geräte wie den Affenturm, das Spinnennetz, das Vogelparadies und die große
Schlange, die zudem barrierearm und inklusiv gestaltet sind. So werden nicht nur
bewegliche und abent euerlustige Kinder sondern auch Besucher*innen mit leichten
mobilen Einschränkungen von dem Angebot angesprochen und machen den
Spielplatz zu einem attraktiven Treffpunkt im Quartier.
Die Beteiligung fand in mehreren Aktionen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen
benachbarter Schulen sowie der Spielplatzpatin statt.
138
Neugestaltung Spielplatz Brehmstraße (Riehl, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Als Investorenmaßnahme wurde der öffentliche Spielplatz Luftschiffplatz zentral
innerhalb des Clouth Quartiers in Köln -Nippes 2021 neu angelegt. Der großzügige
Spielplatz umfasst neben den klassischen Spielgeräten ebenfalls einen Bereich für
Kleinkinder und spricht damit eine breite Nutzer*innenschaft an. Dank der zentralen
Lage ist der Spielplatz Anlaufstelle für Familien im Quartier.
Neuanlage Investor Spielplatz Luftschiffplatz (Nippes, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Der Spielplatz Etzelstraße in Köln -Mauenheim ist ein Beispiel dafür, wie eine
Neugestaltung einer Fläche einen Besucher*innenwechsel einleiten kann. Vor der
umfassenden Neugestaltung befand sich der Spielplatz in eher maroder und
unzureichender Ausstattung und führte teilweise zu ungewünschten Nutzungen.
Die ersten Planungen und Ergebnisse der Kinder - und Jugendbeteiligung wurden bei
einem öffentlichen Informationstag direkt vor Ort allen Interessierten vorgestellt.
Die Gestaltung des Spielplatzes ist geprägt durch den leicht geschwungenen Weg, an
den sich die verschiedenen Spielbereiche anlehnen. Dabei berücksichtigt die
Anordnung der verschiedenen Spielbereiche die unterschiedlichen Anforderungen der
Kinder in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen individuellen E ntwicklung, sodass ein
139
weitestgehend ungestörtes Spielen für unterschiedliche Altersgruppen ermöglicht
wird. Durch die große Spielwiese wurde ein ausreichender Abstand zwischen dem
Aufenthaltsbereich für die älteren Kinder und Jugendlichen und den übrigen
Spielbereichen geschaffen.
Darüber hinaus war es ein Ziel, den Spielplatz für diverse Nutzergruppen besser zu
erschließen und barrierefrei zu gestalten. Der Weg erschließt nun die Anlage auch für
leicht Geh- und Sehbehinderte, sowie für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen.
Für eine bessere Orientierung und Zugänglichkeit wurden die Spielbereiche klar
getrennt.
Neugestaltung Spielplatz Etzelstraße (Mauenheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
! Die Spielfläche Niehler Kirchweg in Nippes steht während des Karnevals als
Spielfläche nicht zur Verfügung, da die Fläche für das Festzelt „ Nippeser Tälchen “
genutzt wird.
! Direkt neben dem Spielplatz Graseggerstraße in Longerich ist der erste
Mehrgenerationenplatz in Köln entsta nden. Hier können alle Bürger *innen ab 15
Jahren moderne Outdoor-Fitnessgeräte ausprobieren. Die Auswahl der Geräte und
die Ausstattung des Platzes gehen auf Anregungen aus der Anwohner*innenschaft
zurück. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung hatten sie die Möglichkeit, Wünsche und
Ideen zu äußern.
140
10.5.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Nippes Skateanlage Lohse-Rampe
Lohsestraße
Ersatzbeschaffung
Weidenpesch Bolzplatz Scheibenstraße Ersatzbeschaffung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Nippes Spielplatz Xantener Straße/
Johannes-Giesberts-Park
Neugestaltung Beschluss
Weidenpesch Bolzplatz Kösliner Straße/
An den Kreuzmorgen
Neugestaltung Beteiligung
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Bilder-
stöckchen
Altleinigenweg/ Gertrud-Robertz-
Platz/ Trifelstraße
Neugestaltung Sanierung
141
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Bilder-
stöckchen
Bolzplatz Am Bilderstöckchen Neugestaltung 7 Auswahl
Spielplatz Geldernpark Neugestaltung 7 Auswahl
Nippes Spielflächen Grünzug Nippes Neugestaltung 30 Auswahl
Spielplatz Nordpark/
Amsterdamer Straße
Neugestaltung 30 Auswahl
Spielplatz Hans-Knipp-Weg Neuanlage 30 Auswahl
Weidenpesch Spielplätze im Bebauungsgebiet
Simonskaul
Neuanlage 31
Riehl Basketballplatz Amsterdamer
Straße
Neuanlage 48 Auswahl
Skateanlage Unter der
Mühlheimer Brücke
Neuanlage 48 Auswahl
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Fläche nmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Nippes
zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Am Bilderstöckchen in Bilderstöckchen
Simonskaul in Weidenpesch
Grünzug Nippes
Der Gürtel in Nippes wird grün. Der Niehler Gürtel wird zwischen der Merheimer Straße
und Amsterdamer Straße als zusammenhängende Parklandschaft gestaltet. Im
Rahmen dieser Planungen sind auch vers chiedene Spielplätze und
Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Hierzu gab es im ersten
Halbjahr 2024 bereits eine erste Kinder- und Jugendbeteiligung.
142
10.6 Chorweiler
10.6.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 101
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 2
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 21
Modell Multifunktional Spielplatz Giershausener Weg, Heimersdorf
Modell Inklusion Spielplatz Osloer Straße/ Athener Ring,
Chorweiler
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Spoerkelhof, Merkenich
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
6
2
13
6 5
12 13
4
23
7 5 5
0
10
20
2,9 3,3 3,53,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
85 88 85
62 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
143
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
2,9
3,1
2,1
2,6
2,6
2,7
2,8
3,1
2,5
4,1
3,1
2,9
3,0
3,8
2,6
3,6
3,6
3,0
3,1
3,1
2,8
3,6
3,2
3,8
3,7
3,9
3,1
3,7
4,1
3,3
3,6
3,8
3,3
3,9
3,9
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
2011 2017 2022
144
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
95
29
48
133
180
60
67
180
89
137
27
27
92
44
32
127
94
54
142
67
141
150
95
30
93
41
32
123
96
54
128
69
138
165
28
43
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
2011 2017 2022
145
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,7 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 24.476 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,9
0,8
0,6
2,5
1,9
1,1
2,6
1,4
2,8 3,3
0,6
0,9
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-810 -2.581
-15.014
2.928
-252
-7.219
3.882
-3.662
10.231 6.684
-6.860
-11.803
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
146
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 83.312
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
+ 583
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
5.878
2.193
11.094
6.278
3.549
7.799
6.964
5.921
13.340
5.147
4.784
10.365
-188
+410
-256
-219
-256
-389
+52
+803
-115
-79
+652
+168
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/Auweiler
Volkhoven/Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
147
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
322
197
748
329
153
345
410
428
1.002
266
452
665
220
109
492
244
122
272
307
314
680
182
309
441
228
113
537
275
147
306
336
310
691
205
322
466
193
94
513
233
171
294
310
330
673
218
253
435
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
Lindweiler
Pesch
Esch/
Auweiler
Volkhoven/
Weiler
Chorweiler
Blumenberg
Roggendorf/
Thenhoven
Worringen
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
148
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Chorweiler (85 / 3,5);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Merkenich
Fühlingen
Seeberg
Heimersdorf
(123)
Lindweiler
Pesch
Esch/ Auweiler
(128)
Volkhoven/
Weiler
Chorweiler (138)
Blumenberg
(165)
Roggendorf/
Thenhoven
Worringen
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
149
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg -
Feldkasseler Weg
Ersatzbeschaffung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Merkenicher
Hauptstraße/ Kaplanshof
Umgestaltung 2019
Umgestaltung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Hitdorfer Fährweg/
Am Königsweg
Neugestaltung 2018
Neugestaltung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Auf dem alten Weerth Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Rheindamm/
Fährgasse
Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2022
Fühlingen Spielplatz Fühlinger See
(Bootshaus)
Umgestaltung 2021
Spielplatz Feldblumenweg Umgestaltung 2021
Seeberg Spielplatz Paul-Löbe-Weg Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Abendrothstraße Umgestaltung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Karl-Marx-Allee/
Otto-Braun Straße/ Grünzug
Umgestaltung 2018
Spielplatz Riphanstraße/
Grünzug Seeberg
Umgestaltung 2019
Umgestaltung 2020
Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Giershausener Weg Neugestaltung 2018
Einkaufszentrum Haselnusshof Neuanlage 2020
Lindweiler Spiel- und Bolzplatz
Marienberger Weg
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Erbacher Weg Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Einkaufszentrum Marienberger
Hof
Neuanlage 2020
Pesch Spielplatz Nelkenweg/
Behringweg
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2022
150
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz Pescher Straße/
Pescher See
Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Heinering Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Fröbelstraße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Gaußstraße Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Kästnerstraße Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Franz-Grillparzer-Ring Umgestaltung 2021
Esch/Auweiler Spielplatz Heinrich-Zille-Straße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Johannes-Prassel-
Straße
Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Umgestaltung 2022
Spielplatz Am Palmkäulchen Umgestaltung 2018
Spielplatz Am Scheidweg Umgestaltung 2018
Spielplatz Auweiler Dorfplatz/
Pescher Straße
Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2021
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Andreasstraße Umgestaltung 2018
Spielplatz Hermann-Löns-Straße Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Martinusstraße/
Meisenweg
Neugestaltung 2022
Spielplatz Martinusstraße Umgestaltung 2022
Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Ludwig-Heinrich-
Straße
Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2022
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-
Weg
Ersatzbeschaffung 2019
Neugestaltung 2020
Umgestaltung 2022
Spiel- und Bolzplatz
Wezelostraße/ Windröschenweg
Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
Chorweiler Spielplatz Willi-Suth-Allee Nord Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Diemelweg Süd/
Moldaustraße
Umgestaltung 2018
Spielplatz Unstrutsweg Umgestaltung 2018
Spielplatz Elbeallee Ersatzbeschaffung 2019
151
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz Willi-Suth-Allee Süd Umgestaltung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Leineweg Ost Neugestaltung 2019
Spielplatz Osloer Straße Neugestaltung 2019
Spielplatz Kopenhagener Straße Neugestaltung 2019
Bolzplatz Elbeallee Neugestaltung 2022
Spielplatz Osloer Straße/ Athener
Ring
Neugestaltung 2022
Spielplatz Swinestraße-Süd Neuanlage 2021
Spiel- und Bolzplatz Muldeweg Neuanlage 2021
Blumenberg Spielplatz Arembergstraße/
Malbergstraße
Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Weichselring-
Langenbergstraße
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Langenbergstraße Süd
(Eimer)
Umgestaltung 2020
Bolzplatz Ernstbergstraße Umgestaltung 2021
Spielplatz Teufelsbergstraße Ersatzbeschaffung 2020
Umgestaltung 2021
Ersatzbeschaffung 2022
Roggendorf/
Thenhoven
Spielplatz Gutnickstraße Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Sinnersdorfer Straße
Nord
Neuanlage 2020
Spielplatz Straberger Weg/
Elvira-Tuszik-Straße
Neuanlage 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Georg-Winter-Straße/
Mottenkaul
Neuanlage 2020
Worringen Spielplatz Heinrich-Gilissen-
Straße
Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Hackhauser Weg Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz St.-Tönnis-Straße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Krebelspfad Ersatzbeschaffung 2022
Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Ersatzbeschaffung 2018
Neugestaltung 2020
152
Durchgeführte Maßnahmen 2018 bis (30.09.) 2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Merkenich Spielplatz Rheindamm/
Fährgasse
Umgestaltung 2024
Seeberg Spielplatz Wilhelm-Ewald-Weg Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Matareweg Süd Ersatzbeschaffung 2022
Heimersdorf Spielplatz Giershausener Weg Ersatzmaßnahme 2023
Chorweiler Spielplatz Leineweg-Ost Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Osloer Straße/
Athener Ring
Neugestaltung 2023
Roggendorf/
Thenhoven
Spielplatz Straberger Weg/
Elvira-Tuszik-Straße
Ersatzbeschaffung 2022
Bolzplatz Sinnersdorfer Straße
Nord
Ersatzbeschaffung 2023
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Gemessen am Richtwert von 2 m² pro Einwohner*in weist der Bezirk Chorweiler im
Bezirksvergleich die höchste Versorgungsquote auf. Glei chzeitig liegt der
Qualitätswert der Einzelspielflächen jedoch unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt, wobei sich im Planungszeitraum die Qualitätssteigerung der letzten
Jahre weiter fortgesetzt hat. Insbesondere folgende Beispiele haben dazu
beigetragen:
Auf dem Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg in Köln-Esch mussten aus Gründen
der Verkehrssicherheit die teilweise 20 Jahre alten Spielgeräte demontiert werden,
sodass kein bedarfsgerechtes Spielangebot mehr zur Verfügung stand. Der stetige
Anstieg zuzi ehender Familien mit Kindern und der hiera us resultierende steigende
43
33
11
7
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
153
Bedarf an Spielflächen und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche im
Stadtteil, machte eine Neugestaltung des Spielplatzes dringend erforderlich.
Zentral im Stadtteil gelegen, ist der Spielplatz ein beliebter Treffpunkt für alle
Bewohner*innen und wird insbesondere von Schul- und Kita-Kindern hochfrequentiert.
Dies zeigte sich auch an der hohen Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich bei
dem Beteiligungsverfahren mit ihren Ide en und Wünschen eingebracht haben. Mit
hilfreicher Unterstützung einer Spielplatzpatin für eine nahegelegene Spielfläche
konnte eine umfangreiche Beteiligungsaktion durchgeführt werden. Bei der Aktion
waren über 80 Kinder sowie einige Erwachsene anwesend. Aufbauend auf den
Ergebnissen wurde eine Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes entwickelt.
Entstanden ist eine große Kletterspielanlage mit unterschiedlich hohen Podesten,
verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, Netz - und Wackelbrücken, Netztunnel und
Rutsche, einer Balancierwippe, die auch stehend bewegt werden kann und einer
Sandspielküche mit v erschiedenen Sandaufzügen und beweglichen Sieben für die
jüngeren Kinder. Die Auswahl der Schaukel zeigt, wie wichtig die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen ist. Gegen die Empfehlungen und Einwände von Eltern,
Großeltern und Pädagogen für eine Doppel schaukel mit zwei üblichen Sitzen, haben
sie sich für eine Kombination aus einem Sitz und einer Kleinkindschaukel
ausgesprochen: „Wir brauchen zwei unterschiedliche Schaukeln, eine normale für die
Großen und eine für die kleineren Geschwister!“
Soweit es die Bodenmodellierungen zu ließen, wurde der Aspekt der Barrierefreiheit
im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Zuwegung als auch für
die Auswahl einzelner Spielgeräte. Diese laden in attraktiver Form zum gemeinsamen
Spiel von bewegu ngseingeschränkten und bewegungshöchstaktiven Kindern
ein.
Neugestaltung Spielplatz Martinusstraße/ Meisenweg (Esch/Auweiler, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
Ende 2017 legte die Jugendpartei Kölner Norden (JPKN) dem Rat der Stadt Köln
einen Beschlussvorschlag zum Bau eines geeigneten Jugendtreffs im Park am
Aqualand in Köln-Chorweiler vor. In der Vorlage heißt es: „Köln bietet wenig attraktive
Aufenthaltsorte für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen R aum,
154
besonders der Kölner Norden ist davon betroffen.“ Für die Ausstattung wurden
konkrete Funktionen und Anforderungen wie Beleuchtung, Streckdosen,
Sitzgelegenheiten mit Tischen, Überdachung etc. genannt.
Da sich der Wunsch auf der im Privatbesitz befin dlichen Fläche nicht umsetzen ließ,
wurde von Verwaltungsseite aus eine Alternative im nahen Umfeld gesucht. Letztlich
konnte eine zusätzliche Fläche unmittelbar neben dem Spiel - und Bolzplatz
Muldeweg mit Basketballanlage und Tischtennisplatten akquiriert werden.
Die Beteiligung der Jugendlichen erfolgte mit den umliegenden Jugendeinrichtungen
Northside und Pegasus. Der gewünschte Jugendtreff in Form eines Pavillons wurde
um eine Solar-Phono-Anlage inklusive Solar-Outdoor-DJ-Pult ergänzt, an dem
MP3-Player und Handys angeschlossen werden können. Der Pavillon und die Anlage
sind barrierefrei zugänglich und 24 Stunden nutzbar. Die Realisierung erfolgte durch
einen Investor im Rahmen de r Ausgleichsverpflichtung für das Neubaugebiet
Swinestraße.
Neuanlage/ Erweiterung des Spiel- und Bolzplatz Muldeweg mit Solar-Phono-Anlage und Pavillon
(Chorweiler, 2021) – Foto: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Die Spielfläche Giershausener Weg in Köln-Heimersdorf ist ein gutes Beispiel für eine
Neugestaltung unter dem Aspekt Mehrgenerationalität.
Bei insgesamt vier Beteiligungsaktionen mit Kindern und Jugendlichen ,
Anwohner*innen, Besucher*innen von Schulen und Kindertageseinrichtungen,
Tagespflegeeltern sowie Senior*innen des nahegelegenen Seniorenstift s wurden die
unterschiedlichen Bedarfe und Wünsche aufgenommen. Die Planung erfolgte auf
Basis dieser eingebrachten Anregungen und Ideen.
Da zwei Drittel der Spielfläche zuvor asphaltiert war, wurde die Fläche zunächst
entsiegelt und neu gegliedert. Zudem wurde eine neue Wegeführung angelegt. Für
die Spielfläche wurden zielgruppendifferenzierte Spielbereiche mit verschiedenen
Spielfunktionen vorgesehen. Der verbindende Zwischenbereich wurde als zentrale
Platzfläche mit Betonsteinpflaster gestaltet. Durch die Herrichtung mehrerer
Sitzgelegenheiten ist eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen worden.
155
Bei der Planung und Umsetzung des Spielplatzes wurden Aspekte der
Barrierefreiheit berücksichtigt. Beispielsweise wurden z wei von drei Zugängen mit
versetzbaren Wegesperren und taktilen Pflasterstreifen für Personen mit
Sehbehinderung versehen. Diese beiden Eingänge sind ebenfalls für
Rollstuhlfahrer*innen gut nutzbar. Zudem ist die Position der Vogelnestschaukel so
gewählt, dass Kinder, die auf einen Rolls tuhl und die Unterstützung von
Begleitpersonen angewiesen sind, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung
zur Wegefläche besser erreichen können.
Neugestaltung Spielplatz Giershausener Weg (Heimersdorf, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
! Baumbestände auf Spielflächen schränken Ausbau und Gestaltung von Flächen
aufgrund des Wurzelwachstums in Verbindung mit der erforderlichen
Verkehrssicherheit teilweise erheblich ein. Beispiel Merkenicher Hauptstraße in
Merkenich: der dortige Baumbestand verhindert die Installation weiterer Spielgeräte,
da im Wurzelbereich der Bäume kein ausreichender Fallschutz für neue Geräte
angebracht werden kann.
! Die Neugestaltung der Spielplätze „Osloer Straße/Athener Ring“, „Osloer Straße“ ,
und „Kopenhagener Straße“ in Chorweiler -Mitte sind Teil des Programms „Starke
Veedel – Starkes Köln“ und wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Städtebaufördermitteln des Bundes und
des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Sie
sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das die städtischen Spielplätze mit den öffentlich
zugänglichen Privatspielplätzen der angrenzenden Mehrgeschosswohnanlagen unter
gestalterischen, spielpädagogischen und zielgruppendifferenzierten Aspekten
zusammenfügt.
156
10.6.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Merkenich Spielplatz Kasselberger Weg/
Feldkasseler Weg
Umgestaltung
Seeberg Spielplatz Magnolienweg Umgestaltung
Bolzplatz Karl-Marx-Allee/
Merianstraße/ Grünzug
Umgestaltung
Pesch Spielplatz Offenbachstraße Ersatzbeschaffung
Chorweiler Spielplatz Spreeweg-West Umgestaltung
Bolzplatz Blumenberg-Süd Ersatzbeschaffung
Bolzplatz Swinstraße-Nord Ersatzbeschaffung
Heimersdorf Bolzplatz Altenhoferweg Ersatzbeschaffung
Blumenberg Bolzplatz Langenbergstraße-Süd Ersatzbeschaffung
Bolzplatz Ernstbergstraße Ersatzbeschaffung
Worringen Spiel- und Bolzplatz Bolligstraße Umgestaltung Bolzplatz wird
im Rahmen des
neuen Interims-
Schulmodul-
baus verlegt
bzw.
zusammen mit
Jugendunter-
stand
abgebaut, in
Umsetzung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
157
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Roggendorf/
Thenhoven
Spielplatz Gutnickstraße Neugestaltung wird zu
Interimsschulhof mit
neuen Spielgeräten
Spielplatz Baugebiet „Südl.
Baptiststraße“
Neuanlage Investor
Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Damiansweg Neuanlage Investor
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Chorweiler Spielplatz Tiberstraße/
Olof-Palme-Park
Neugestaltung Beteiligung
Spielplatz Willi-Suth-Allee
Nord Basketballplatz
Neugestaltung Beschluss
Worringen Spielplatz Brombeergasse Neuanlage Investor
Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Gertrud-Bollenrath-Weg Neugestaltung Sanierung
Heimersdorf Spielplatz Stallagsweg Neugestaltung Sanierung
Esch/Auweiler Spiel- und Bolzplatz Greesberger
Straße
Neugestaltung Beteiligung
Spielplatz Volkhovener Straße Neuanlage Investor
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
Bedarf (1-86,
wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Chorweiler Spielplatz Stockholmer Allee an
der Polizeiwache
Neugestaltung 3 Auswahl
Spielplatz Florenzer Straße Neugestaltung 3 Auswahl
Volkhoven/
Weiler
Spielplatz Generationenpark Neuanlage 36
Blumenberg Spielplatz Karl-Marx-Allee/
Otto-Braun-Straße/ Grünzug
Neugestaltung 62
158
Heimersdorf Spielplatz Hirschhofweg Neugestaltung 70
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in
Chorweiler zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Damiansweg/ Am Georgshof in Volkhoven/Weiler
Südlich Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven
Volkhovener Straße in Esch/Auweiler
Heinrichshofweg in Fühlingen
Brombeergasse in Worringen
Lyoner Passage in Chorweiler
Kreuzfeld (neuer Stadtteil)
159
10.7 Porz
10.7.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 75
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 1
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.)
(kombinierte Spiel- und) Bolzplätze 23
Modell Multifunktional Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße,
Finkenberg
Modell Inklusion Spielplatz Am Rolshover Hof, Poll
Schulhoföffnung im Modellprojekt GGS Neue Heide, Wahnheide
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
10
4 4
1
8 8
4
2 2 3 4
1
4
13
5
2
0
10
20
3,2
3,9 4,1
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
85
76
6762 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
160
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
2,9
3,2
2,8
4,4
3,4
3,3
2,9
4,2
3,1
3,0
3,6
2,7
3,1
3,4
2,8
2,8
3,6
4,0
3,4
4,5
4,0
4,1
3,8
4,4
3,4
4,2
3,9
4,2
3,4
4,1
3,7
3,8
3,8
4,5
3,4
4,5
4,2
4,4
4,2
4,6
3,7
4,2
4,4
4,2
3,7
4,2
4,0
4,5
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
2011 2017 2022
161
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
82
32
10
49
113
58
112
107
85
99
89
11
356
108
128
97
91
48
38
46
85
51
96
91
51
96
76
11
100
97
94
69
66
46
14
53
86
57
54
88
51
96
49
10
355
101
120
69
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
2011 2017 2022
162
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,4 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 75.044 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,3
0,9
0,3
1,1
1,7
1,1 1,1
1,8
1,0
1,9
1,0
0,2
7,1
2,0
2,4
1,4
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-7.554
-6.120
-13.248
-2.991
-2.650
-12.910
-12.199
-404
-5.489
-659
-7.446
-6.612
5.832
284 1.404
-4.282
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
163
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 114.798
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
+ 352
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
11.184
5.715
7.684
3.149
9.336
15.155
13.179
1.726
5.555
7.859
7.263
3.691
1.145
11.699
3.588
6.870
+175
-222
+8
-61
-77
+438
+253
+925
-135
-299
-112
-134
+38
-553
-15
+123
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
164
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
605
239
432
248
534
859
814
176
326
442
451
210
78
470
203
654
386
165
302
169
370
554
542
129
222
277
325
130
55
346
155
411
419
198
325
159
394
583
576
111
248
295
339
142
54
405
153
421
414
197
295
152
381
612
544
108
236
290
338
134
51
431
148
430
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahnheide
Wahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel
Finkenberg
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
165
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Porz (67 / 4,1);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Poll
Westhoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz
Urbach
Elsdorf
Grengel
WahnheideWahn
Lind
Libur (355)
Zündorf
Langel (120)
Finkenberg
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
166
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Poll Spielplatz Am Weizenacker Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Im Wasserfeld/
Wahnheider Straße
Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Mendener Straße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Krückelstraße Umgestaltung 2021
Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2022
Westhoven Spielplatz Berliner Straße Umgestaltung 2020
Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2022
Eil Spielplatz Mülheimer Straße Ost Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Besenbinder Straße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Martin-Luther-Straße/
Frankfurter Straße
Umgestaltung 2018
Spielplatz Gut Leidenhausen Umgestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Constanzeweg Umgestaltung 2018
Spielplatz Eiler Schützenplatz Neugestaltung 2022
Porz Spiel- und Bolzplatz Dorotheenstraße Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Rathausstraße Neuanlage 2022
Urbach Spielplatz Kupfergasse Umgestaltung 2021
Spielplatz Am Urbacher Wall Umgestaltung 2022
Elsdorf Tiergartenstraße Umgestaltung 2021
Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem Acker Umgestaltung 2020
Neugestaltung 2022
Spielplatz S-Bahnhof Wahn Ersatzbeschaffung 2022
Spiel- und Bolzplatz Hinter den Höfen Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2021
Wahnheide Spielplatz Senkelsgraben Ersatzbeschaffung 2022
Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Houdainer Straße Umgestaltung 2019
Spielplatz An der Wielermaar Umgestaltung 2018
Spielplatz Hinter dem Heckelsberg Umgestaltung 2018
Spielplatz Kinkelsmaaarweg Umgestaltung 2020
Spielplatz Freesienweg/
Christrosenweg
Umgestaltung 2021
In der Adelenhütte Umgestaltung 2021
Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2020
167
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Umgestaltung 2020
Neugestaltung 2020
Libur Spielplatz Heckenweg Umgestaltung 2021
Langel Spielplatz An der Mühle Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Frongasse Neugestaltung 2018
Finkenberg Spielplatz Platz der Kulturen Umgestaltung 2020
Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße Neugestaltung 2022
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Poll Müllergasse Ersatzbeschaffung 2023
Spielplatz Am Weizenacker Umgestaltung 2023
Spielplatz Am Rolshover Hof Umgestaltung 2023
Westhoven Spielplatz Am Westhover Berg Ersatzbeschaffung 2023
Umgestaltung 2024
Andre-Citroen-Straße Ersatzbeschaffung 2023
Ersatzbeschaffung 2024
Ensen Annastraße-Leonorenweg Ersatzbeschaffung 2022
Gremberghoven Cimbernstraße Neuanlage 2023
Eil Martin-Lutherstraße Ersatzbeschaffung 2024
Constanzeweg Ersatzbeschaffung 2024
Porz Friedrich Klinger Straße Umgestaltung 2023
Ampere Straße Umgestaltung 2023
Urbach Auf dem Knöpf Umgestaltung 2024
Grengel Spielplatz Akazienweg Umgestaltung 2022
15
19
5
1
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
168
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Libur Liburar Straße Ersatzbeschaffung 2022
Zündorf Spielplatz An der Groov Ersatzbeschaffung 2024
Gütergasse Umgestaltung 2024
Langel Festplatz Langel Umgestaltung 2024
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Der Bezirk Porz weist im Bezirksvergleich sowohl eine überdurchschnittliche
Qualität der Einzelspielflächen als auch Versorgungsquote auf, wobei sich der
Rückgang in der Versorgung der letzten Jahre fortgesetzt hat. Gleichzeitig konnte die
Qualität jedoch im Planungszeitraum weiter deutlich gesteigert werden. Hierzu haben
unter anderem folgenden Maßnahmen beigetragen:
Der in die Jahre gekommene Spielplatz Frongasse in Köln -Langel wurde
neugestaltet, nachdem fast alle Spielgeräte aus verkehrssicherungstechnischen
Gründen demontiert werden mussten.
Das Beteiligungsverfahren fand mit den Kindern der nahegelegenen Katholischen
Grundschule Hinter der Kirche statt. Die Planung erfolgte auf der Grundlage der
eingebrachten Ideen und Vorschläge der Kinder. Auf vielfachen Wunsch wurde auch
ein Spielangebot für jüngere Kinder in die Konzeption aufgenommen.
Um einen Bezug zum Rhein herzustellen wurden die Fallschutzbereiche in
Fischform mit Blick zum Rhein angelegt. Der „Bauch“ des großen Fisches wurde mit
einer großen, herausfordernden Kletter - und Balancieranlage mit unterschiedlichen
Schwierigkeitsgraden a usgestattet. Die ursprüngliche Tischtennisplatte konnte
erhalten werden und wurde innerhalb des Spielplatzes versetzt.
Da im Hochwasserfall mit einer Überflutung des Spielplatzes zu rechnen ist, sind alle
Spielgeräte zusätzlich durch tragende Pfosten aus Stahl gesichert.
Neugestaltung des Spielplatzes Frongasse (Langel, 2018) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
169
Der Spielplatz An der Groov in Köln-Zündorf erhielt im Rahmen einer Neugestaltung
als neues Highlight ein richtiges Piratenschiff, das nicht nur durch seine Länge von
mehr als 15 Meter n sondern auch durch die Ausstattung mit umfangreichen
Spielelementen für Kinder unterschiedlichen Alters hervorsticht.
Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Rhein war ausschlaggebend dafür, hi er ein
großes Spielschiff zu errichten. So sah es auch der Groov Paten e. V., der mit einer
Geldspende den Anstoß für die Errichtung des stattlichen Spielschiffes gab.
Die konkrete Planung und Umsetzung erfolgte schließlich gemeinsam mit dem Amt für
Landschaftspflege und Grünfläche.
Neugestaltung des Spielplatzes An der Groov (Zündorf, 2020) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Aus Gründen der Verkehrssicherung musste ein Großteil der Spielgeräte des
Spielplatzes Heckenweg in Köln -Libur abgebaut werden. Um das Spielangebot
wieder attraktiv zu gestalten, wurde eine Umgestaltung des Spielplatzes
vorgenommen.
Mit Unterstützung des Spielplatzpaten wurden Ideen, Anregungen und Wünsche der
großen und kleinen Spielplatzbesucher*innen gesammelt.
Schließlich sind zwei „Spielhütten“ unterschiedlicher Höhe mit abwechslungsreichen
Spielanreizen für Kinder unterschiedlichen Alters entstanden. Zwischen den
Spielhütten befinden sich zusätzlich drei Kletterpfosten als Verbindungselemente.
170
Umgestaltung des Spielplatzes Heckenweg (Libur, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend
und Familie
! Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fond für Regionale
Entwicklung (EFRE) konnten insbesondere im strukturschwachen Sozialraum Porz -
Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil verschiedene Spiel flächen, wie
beispielsweise der Spielplatz Stresemannstraße in Finkenberg, umgebaut und
aufgewertet werden.
! Das Integrierte Stadtent wicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte wurde im
September 2022 vom Rat fortgeschrieben . Ziel ist die Revitalisierung des
Bezirkszentrums Porz. Eine Maßnahme ist die Gestaltung der Parkanlage
Glashüttenstraße. Vorgesehen ist, die 2,5 Hektar große Fläche neu zu ordnen und
mit verschiedenen Sport - und Spielangeboten auszustatten. Dazu gehören zum
Beispiel ein Parkour, Calisthenics, Tischtennis, Bewegungsangebote für alle
Generationen sowie ein Pumptrack.
171
10.7.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Poll Spielplatz Poller Marktplatz Umgestaltung
Spielplatz Im Forst Umgestaltung
Ensen Andre-Citroen-Straße Ersatzbeschaffung
Urbach Spielplatz Auf dem Knöpp Umgestaltung
Grengel Spiel- und Bolzplatz Akazienweg
(2. Teil)
Umgestaltung
Wahn Spiel- und Bolzplatz Auf dem
Acker
Umgestaltung
Zündorf Spielplatz Alte Apotheke Umgestaltung
Gut Leidenhausen Umgestaltung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Elsdorf Spielplatz Südlich Friedensstraße Neuanlage Investor
Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor
Porz Wilhelmstraße Neuanlage Investor
Poll Bolzplatz An den Maien Neugestaltung Beschluss
172
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Porz Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Beschluss
Eil Spielplatz Leidenhausener Gärten Neuanlage Investor
Zündorf Skatanlage An der Groov Neuanlage Beschluss
Spielplatz Kinkelsmaarweg Neugestaltung Sanierung
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung 5
Finkenberg Spielplatz Steinstraße Neugestaltung 17
Poll Bolzplatz Im Wasserfeld/
Wahnheider Straße
Neuanlage 51
Wahnheide Spielplatz Brunhildenweg Neugestaltung 71
Zündorf Spiel- und Bolzplatz Tulpenweg Neugestaltung 80
Langel Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung 84
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Porz
zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Nachtigallen Straße in Wahn
Hauptstr./ Urbacher Weg in Porz
Spielplatz Leidenhausener Gärten in Eil
Spielplatz Südlich Friedensstraße in Elsdorf
Spielplatz Fuchskaule in Elsdorf
173
10.8 Kalk
10.8.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 76
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 1
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 3
(kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 21
Modell Multifunktional Spielplatz Westerwaldstraße,
Humboldt/Gremberg
Modell Inklusion Skateranlage „The Wave“ Günter-Kuxdorf-
Weg, Höhenberg
Schulhoföffnung im Modellprojekt KGS Fußfallstraße, Merheim
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
11 11 9
13
8 9
2
5
8
0
10
20
3,4
3,9
4,5
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
71
60 6362 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
174
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
2,6
3,5
3,6
3,2
3,5
3,3
4,4
3,4
3,4
3,5
3,9
4,0
3,6
4,1
3,6
4,7
4,0
3,7
4,3
4,8
4,8
4,2
4,6
4,2
5,1
4,9
4,1
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Humboldt/ Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
2011 2017 2022
175
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
97
43
85
57
93
117
12
42
118
75
44
62
55
79
65
35
41
100
78
44
65
60
83
72
36
41
102
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Humboldt/ Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
2011 2017 2022
176
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 91.072 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadttteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,6
0,9
1,3 1,2
1,7
1,4
0,7 0,8
2,0
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-6.537
-27.691
-8.820 -9.971
-4.865 -6.434
-13.191 -13.889
326
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
177
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 121.798
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
- 316
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
15.111
24.911
12.711
12.532
13.951
11.354
10.234
11.833
9.161
-223
-455
+105
+406
+487
+79
-217
-442
-56
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Humboldt/Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/Heumar
Neubrück
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
178
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
875
1.464
834
779
1.064
695
529
601
669
492
824
526
415
706
460
362
414
470
483
848
603
430
759
506
393
434
518
512
926
617
475
755
537
408
447
493
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Humboldt/
Gremberg
Kalk
Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/
Heumar
Neubrück
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
179
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Kalk (63 / 4,5);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2);
Analysegrundlage Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Humboldt/
Gremberg
Kalk Vingst
Höhenberg
Ostheim
Merheim
Brück
Rath/ Heumar
Neubrück
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
180
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Humboldt/
Gremberg
Spielplatz Taunusplatz Ersatzbeschaffung 2022
Bolzplatz Camberger Straße Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Burgenlandstraße Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Kannebäckerstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Westerwaldstraße Neuanlage 2021
Spielplatz Seligenthaler Straße Umgestaltung 2022
Spielplatz An der Lenzwiese Neugestaltung 2021
Kalk Spielplatz Steprathstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatz Kalker Markt Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Kalker Stadtgarten Umgestaltung 2022
Spielplatz Barcelona-Allee Neuanlage 2018
Spielplatz Robertstraße Neuanlage 2021
Spiel- und Bolzplatz Eythstraße Neugestaltung 2021
Spiel- und Bolzplatz Bürgerpark Kalk Umgestaltung 2018
Neugestaltung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Ersatzbeschaffung 2021
Umgestaltung 2022
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Ersatzbeschaffung 2021
Vingst Spielplatz Homarstraße/ Kampgasse Neugestaltung 2018
Bolzplatz Homarstraße Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2021
Umgestaltung 2022
Bolzplatz Marktplatz Vingst Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Würzburger Straße Ersatzbeschaffung 2021
Spielplatz Würzburger Straße Umgestaltung 2022
Spielplatz Kuthstraße Umgestaltung 2022
Spielplatz Geraer Straße Neugestaltung 2020
Höhenberg Bolzplatz Göttinger Straße Ersatzbeschaffung 2021
Skateranlage „The Wave“ Merheimer
Heide/ Günter-Kuxdorf-Weg
Neugestaltung 2021
181
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Ostheim Bolzplatz Uckermarkstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spiel- und Bolzplatz Alter Deutzer
Postweg
Umgestaltung 2021
Spielplatz Hövilandweg/
Schwetzinger Straße
Umgestaltung 2018
Merheim Spielplatz Alter Friedhofsweg Umgestaltung 2022
Spielplatz Auf dem Eichenbrett Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2022
Spielplatz Nesselweg Umgestaltung 2020
Brück Spielplatz Flehbachaue Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2019
Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Neuanlage 2018
Rath/Heumar Spielplatz Walhallplatz Umgestaltung 2021
Spielplatz Veilchenweg Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz An der Rather Burg Ersatzbeschaffung 2022
Neubrück Spiel- und Bolzplatz Georgestraße Ersatzbeschaffung 2022
Neugestaltung 2022
17
19
7
4
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
182
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Humboldt/
Gremberg
Spielplatz Am Grauen Stein Umgestaltung 2023
Spielplatz Odenwaldstraße Ersatzbeschaffung 2024
Spielplatz Roddergasse Ersatzbeschaffung 2023
Merheim Spielplatz Teebaumweg Neuanlage 2023
Spielplatz Walnussweg Umgestaltung 2023
Höhenberg Spielplatz Fuldaer Straße Ersatzbeschaffung 2024
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Der Bezirk Kalk weist im Bezirksvergleich die höchste Qualität der
Einzelspielflächen auf. Jeder einzelne Stadtteil übertrifft sogar den
gesamtstädtischen Durchschnittswert in Bezug auf den Qualitätswert. Unter anderem
haben folgende Maßnahmen hierzu beigetragen:
Der Grünzug an der Westerwaldstraße erfuhr durch die Neuanlage des Spielplatzes
Westerwaldstraße in Köln -Humboldt/Gremberg im Rahmen des
Stadtentwicklungskonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ 45 eine wichtige
Aufwertung.
Nach einem umfangreichen, mehrstufigen Beteiligungsverfahren entstand auf der rund
18.000 Quadratmeter großen Festwiese ein Kinderspielplatz mit Lern -, Bewegungs-
und Koordinationsangeboten. Außerdem stehen ein Basketballplatz, eine
Tischtennisplatte und e ine Boule -Fläche zur Verfügung. Ein Aussichtshügel mit
Bänken und Trampolinen inmitten neuer Wege und Wiesen rundet das Angebot ab.
Die Maßnahme „Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße“ wurde mit Hilfe
von Fördergeldern der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Städtebauförderprogramm des Bundes
und des Landes NRW finanziert.
45 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Neuanlage des Spielplatzes Westerwaldstraße (Humboldt/Gremberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt
für Kinder, Jugend und Familie
183
Mit der Erweiterung und Neugestaltung der Skateranlage Günter-Kuxdorf-Weg in
Köln-Höhenberg wurde das stadtweite Angebot an bedarfsgerechten
Trendsportanlagen erweitert.
An den Planungen wurden neben den bisherigen Nutzer*innen interessierte Kinder ,
Jugendliche und Erwachsene sowie der Deutsche Rollstuhl -Sportverband e. V.
sowie die Wheelchair Skating-Akteure intensiv einbezogen.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bedarf von Menschen mit Behinderung. So ist der
Skatepark einer der ersten in Deutsch land mit einem barrierefreien, inklusiven
Angebot, das gleichermaßen anspruchsvoll und interessant für Menschen ohne und
mit Behinderung ist. Sowohl der Zugang zum Skatepark als auch die Aktionsflächen
wurden barrierefrei gestaltet.
Die Skateranlage spricht Menschen aus unterschiedlichen sozialen, demographischen
und kulturellen Gruppen an und fördert daher nicht nur Bewegung, sondern soziale
und interkulturelle Verständigung . Entsprechend kommt ihr eine überregionale
Bedeutung zu.
! Einen besonderen Stellenwert in Bezug auf Multifunktionalität nimmt der
Bürgerpark Kalk ein: Der Spielplatz wurde inklusive Bolzplatz und Rollhockeyfeld
im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs vom Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen geplant und umgesetzt. Anschließend sind die Spielanlagen an die Kinder
und Jugendverwaltung übergegangen . Das Rollhockeyfeld ist derzeit das einzige
seiner Art in Köln.
! Das Projekt „Juppi– rollende Spielplätze der Stadt Köln“ wurde bereits 1972 mit
dem Auftrag, die Unterv ersorgung der Spielplätze in Köln abzudecken, gegründet.
Aktuell fahren zwei LKWs – einer links - und einer rechtsrheinisch – insgesamt 14
verschiedene öffentliche Plätze in Sozialräumen an. Die LKWs sind mit zahlreichen
Materialen wie zum Beispiel Außenspielgeräte, Gesellschaftsspiele, Bastelmaterialien,
Sport- und Bewegungsspiele ausgestattet. Im Sozialraumgebiet Kalk ist der
Bürgerpark Kalk in das Angebot eingebunden.
Erweiterung und Neu gestaltung der inklusiven Skateranlage „The Wave“ Günter -Kuxdorf-Weg
(Höhenberg, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
184
10.8.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Merheim Spielplatz Ostmerheimer Straße/
Warendorfer Straße
Umgestaltung Umsetzung
voraussichtlich
in 2024
Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Umgestaltung Aufenthalts-
qualität
schaffen
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung Beschluss
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Umsetzung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Kalk Spielplatz Kalker Markt Neugestaltung Sanierung
Spiel- und Bolzplatz Engelsstraße Neugestaltung Beschluss
Wippermannstraße Neuanlage Investor
Humboldt/
Gremberg
Spiel- und Bolzplatz
Burgenlandstraße
Neugestaltung Sanierung
Neubrück Theodor-Haecker-Straße Neugestaltung Sanierung
185
Ostheim Spiel- und Bolzplatz
Servatiusstraße/ Uckermarkstraße
Neugestaltung Sanierung
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Höhenberg Spiel- und Bolzplatz Matthias-
Kann-Pfad
Neugestaltung 13
Neubrück Spielplatz Hermann-Ehlers-Straße Neugestaltung 26
Ostheim Spielplatz Buchheimer Weg Neugestaltung 28
Merheim Spiel- und Bolzplatz Änne-
Schulte-Straße
Neugestaltung 53
Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße
(Otto-Unger-Weg)
Neuanlage 74
Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-Straße Neuanlage 78
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch di e Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete im Bezirk
Kalk zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Oranienstraße in Höhenberg
Astrid-Lindgren-Allee in Brück
Rather Steinweg in Brück
Quartier Köln Arcaden, Barcelona Allee in Kalk
186
10.9 Mülheim
10.9.1 Spielraumanalyse
Spielflächen und Bevölkerung auf einen Blick (Stand: 30.09.2022)
Anzahl der Spielflächen gesamt 88
Anzahl der Spielflächen je Stadtteil
Wasserspielangebote 1
Trendsport (Skaten, Calisthenics etc.) 8
(kombinierte Spiel-) und Bolzplätze 27
Modell Multifunktional Spielplatz Wuppertaler Straße, Buchheim
Modell Inklusion Skatefläche Keupstraße, Mülheim
Schulhoföffnung im Modellprojekt Förderschule Thymianweg, Höhenhaus
Entwicklung Qualitätswert im Bezirk
(Zielwert: 6)
Entwicklung Versorgungsquote im
Bezirk (in %)
24
3
8
12 12 12
8
5 4
0
10
20
3,2 3,6
4,3
3,3 3,7 4,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2011 2017 2022
Bezirk Köln
70
62 6662 57 58
0
20
40
60
80
100
2011 2017 2022
Bezirk Köln
187
Entwicklung Qualitätswert nach Stadtteilen
3,6
2,9
2,6
3,5
4,0
2,9
3,9
3,1
2,6
4,0
3,9
2,6
4,1
4,1
3,0
4,1
3,4
3,3
4,7
4,7
4,3
4,4
4,2
4,0
4,3
3,7
3,9
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
2011 2017 2022
188
Entwicklung Versorgungswert nach Stadtteilen
55
47
41
110
47
129
72
74
62
65
44
40
71
44
57
100
56
37
61
44
55
81
51
89
102
49
42
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
2011 2017 2022
189
Spielfläche je Einwohner*in im Bezirk 1,3 m²
Differenz zwischen SOLL- und IST-Fläche - 103.749 m²
Spielfläche je Einwohner*in nach Stadtteilen (in m²) (Zielwert: 2 m²/Einwohner*in)
Differenz zwischen SOLL-Spielfläche und IST-Spielfläche nach Stadtteilen (in m²)
1,2
0,9
1,1
1,6
1,0
1,8
2,0
1,0
0,8
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
-33.383
-8.295
-11.869
-7.818
-21.616
-3.348
355
-8.405 -9.370
-50.000
-40.000
-30.000
-20.000
-10.000
0
10.000
190
Bevölkerung im Bezirk (31.12.2022) 150.610
Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 -
Basisvariante)
+ 2.267
Bevölkerung 2022 und Bevölkerungsentwicklung bis 2028
(Bevölkerungsprognose 2022 - Basisvariante)
Jugendeinwohner*innen 0 bis unter 18 Jahre im Jahr 2028
(Bevölkerungsprognose 2022)
43.296
7.385
13.067
21.001
21.954
15.897
11.662
8.215
8.133
+3.034
-56
-239
-353
-138
+425
-357
+139
-188
-10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
31.12.2022 Entwicklung bis 2028
3.043
402
706
1.202
1.167
1.044
698
548
489
1.709
242
491
776
787
759
480
369
337
1.692
277
511
843
818
748
507
382
366
1.681
276
519
830
813
700
519
358
341
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Mülheim
Buchforst
Buchheim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
0 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10 - unter 14 Jahre 14 - unter 18 Jahre
191
Spielraumversorgung
Erläuterung: Stadt Köln (58 / 4,0), Bezirk Mülheim (66 / 4,3);
Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 % (Kapitel 8.2); Analysegrundlage
Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal (Kapitel 8.3); Stand: 30.09.2022
Mülheim
Buchforst
Buchheim Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stammheim
Flittard
BEZIRK
KÖLN
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
0 20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent
192
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Mülheim Spielplatz Rixdorfer Straße Neugestaltung 2021
Spielplatz Böckingstraße/
Böcking Park
Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2020
Spielplatz Mülheimer Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
Neugestaltung 2022
Spielplatz Bachstraße – Temporärer
Übergangsspielplatz (Sanierung
Mülheimer Brücke)
Neuanlage 2019
Neugestaltung 2022
Spiel- und Skatefläche Keupstraße Neugestaltung 2022
Spielplatz Holsteinstraße Neuanlage 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Peter-Müller-Straße/
Kohlplatz
Ersatzbeschaffung 2018
Umgestaltung 2021
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2018
Umgestaltung 2022
Spielplatz Schleiermacherstraße Ersatzbeschaffung 2019
Umgestaltung 2021
Spielplatz Familienpark Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Windmühlenstraße Umgestaltung 2020
Spielplatz Bürgerpark/ Berliner Straße Neugestaltung 2022
Buchforst Spielplatz Kopernikusstraße Ersatzbeschaffung 2019
Neugestaltung 2020
Spiel- und Bolzplatz Im Bischofsacker Neugestaltung 2022
Buchheim Spielplatz Gauweg Neuanlage 2018
Spielplatz Wuppertaler Straße/
Stegwiese
Neuanlage 2021
Spielplatz Herler Straße Neuanlage 2022
Spielplatz Malteser Straße Ersatzbeschaffung 2020
Bolz-, Baketball- und Parcour-Platz
Wichheimer Straße
Neugestaltung 2019
Spielplatz Wichheimer Straße Umgestaltung 2020
Umgestaltung 2021
Holweide Spielplatz Siebenschönweg Umgestaltung 2018
Spielplatz Bergisch Gladbacher
Straße
Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
193
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Spielplatz Schlagbaumweg Ersatzbeschaffung 2019
Ersatzbeschaffung 2021
Umgestaltung 2021
Spielplatz Heinz-Kühn-Straße Umgestaltung 2019
Spielplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2020
Bolzplatz Ringenstraße Ersatzbeschaffung 2021
Umgestaltung 2021
Dellbrück Spielplatz Untereschbacher Straße Ersatzbeschaffung 2019
Planungsgebiet Von-Quadt-Straße Neuanlage 2020
Spiel- und Bolzplatz Hochwinkel/
Folwiese
Umgestaltung 2018
Bolzplatz Hyazinthenweg Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Dabrinhauser Straße Umgestaltung 2022
Höhenhaus Spiel- und Bolzplatz Katzenbuschweg Umgestaltung 2020
Spielplatz Am Rosenmaar Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2020
Spielplatz Fixheider Weg/
Höhenhauser Weg
Umgestaltung 2019
Spielplatz Malvenweg Umgestaltung 2018
Spielplatz Am Kiefernwald Umgestaltung 2018
Spielplatz Am Flachsroster Weg Umgestaltung 2018
Bolzplatz Am Emberg Ersatzbeschaffung 2020
Dünnwald Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 2019
Ersatzbeschaffung 2021
Bolzplatz Embergweg Ersatzbeschaffung 2019
Spielplatz Schweidnitzer Straße Umgestaltung 2020
Spielplatz Im Leuchterbruch Umgestaltung 2020
Stammheim Spielplatz Ricarda-Huch-Straße Ersatzbeschaffung 2018
Ersatzbeschaffung 2019
Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Ersatzbeschaffung 2019
194
Durchgeführte Maßnahmen 2018-2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Maßnahmenumsetzung seit 01.10.2022
Stadtteil Fläche Maßnahme Umsetzung
Mülheim Spielplatz Bruder-Klaus-Platz Ersatzbeschaffung 2022
Spielplatz Im Winkel Ersatzbeschaffung 2023
Spielplatz Ratsstraße Ersatzbeschaffung 2023
Spielplatz Präses-Richter-Platz Umgestaltung 2024
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2024
Holweide Bolzplatz Holweider Marktplatz Ersatzbeschaffung 2023
Spielplatz Bergisch Gladbacher
Straße/ Am Marienstift
Umgestaltung 2024
Dellbrück Spielplatz Dabringhauser Straße Umgestaltung 2023
Spielplatz Rommerscheider Straße Neugestaltung 2023
Spielplatz Brambachstraße Umgestaltung 2024
Höhenhaus Spielplatz Am Emberg Umgestaltung 2023
Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Umgestaltung 2023
Hinweis: Die Maßnahmen fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht in die zuvor
dargestellte Spielraumanalyse 2018-2022 ein.
Der Bezirk Mülheim weist im Bezirksvergleich den höchsten Zugewinn an Qualität
in Bezug auf die Einzelspielflächen aus und rangiert diesbezüglich stadtweit au f
dem zweiten Platz. Insbesondere folgenden Maßnahmen haben im Planungszeitraum
hierzu beigetragen:
Das Titelbild der vorliegenden Spielraumplanung zeigt den 2022 vollständig
neugestalteten Spielplatz Keupstraße in Köln -Mülheim. Ganz im Sinne der hier
vertretenen Planungsideen verdeutlicht dieser beispielhaft die Vereinbarung von
inklusivem Spiel, zielgruppendifferenzierten Bewegungsformaten, Aufenthalt
und sozialer Mitte innerhalb enger Wohnbebauung, umrahmt von Grün.
23
25
8
6
Neuanlage
Neugestaltung
Umgestaltung
Ersatzbeschaffung
195
Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus de n nahegelegenen Einrichtungen
August-Bebel-Haus der Arbeiterwohlfahrt (Kreisverband Köln e.V.) und Treffpunkt
K.E.K.S der Freien evangelischen Gemeinde Köln -Mülheim sowie weiteren Kindern,
Jugendlichen und Anwohner*innen aus dem direkten Umfeld , wurde ein vielfältiges
und attraktives Spiel - und Bewegungsangebot entwickelt und in die Planung
übernommen.
Der zahlreich genannte Wunsch nach einem Rollsportfeld mit vielfältigen Kurven und
Rampen für die verschiedensten Rollsportarten k onnte erfüllt werden. Der
neugestaltete Rollsportbereich ist ein innovativer Ortbeton-Skate-Bereich mit Street-
und Flowpark-Eigenschaften. Dies soll Einsteigern den Zugang zum Skateboard- und
Rollsport generell erleichtern und gleichzeitig attrakt ive Herausforderungen für
Fortgeschrittene bieten.
Teile der neugestalteten Skatefläche sind ebenfalls für „ Wheelchair Roller Skating“
geeignet. Darüber hinaus entstanden zwei Spielplatzbereiche für verschiedene
Altersgruppen sowie ein Tischtennisbereich, welcher ebenfalls für Rollstuhlfahrer
befahrbar ist. Die beiden altersdifferenzierten Spielbereiche im Westen der Anlage
sind i n verschiedenen Ebenen angelegt. Die Überbrückung der unterschiedlichen
Höhen ist durch eine Treppe und durch eine Rampe gegeben.
Damit bietet der Platz in zentraler Lage wieder eine großzügige Freizeitfläche mit
abwechslungsreichen Spiel- und Bewegungsangeboten.
Die Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße in Köln-Buchheim ist Teil des
Maßnahmenprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“46, das dazu beizutragen soll,
die Lebensbedingungen in Kölner Sozialräumen zu verbessern.
Das Beteiligungsverfahren wurde insbesondere mit Kindern und Jugendlichen aus
dem nahegelegenen Jugendhaus TREFFER des Diakonischen Werks Köln und
Region in Buchheim umgesetzt.
Das abwechslungsreiche Spiel - und Bewegungsangebot bietet neben dem
Spielplatzbereich auch Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sowie Outdoor-
46 Starke Veedel – Starkes Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Neugestaltung der Spiel - und Skatefläche Keupstraße (Mülheim, 2022) – Fotos: Stadt Köln, Amt für
Kinder, Jugend und Familie
196
Fitness-Möglichkeiten. Im Rahmen des Bauvorhabens wurden außerdem die
Wegflächen neu angelegt und neue Sitzbänke aufgestellt.
! Im Rahmen der Sanierung der Mülheimer Brücke musste die Spielfläche
Ferrenbergstraße in Mülheim der Baustelle weichen. Ob, in welcher Größe und wann
die Fläche wieder als Spielfläche genutzt werden kann, ist derzeit noch nicht planbar.
! Bolz-, Basketballplätze und Skateflächen genießen im Rahmen einer
Neugestaltung einen Bestandsschutz, wenn diese platzgleich errichtet werden. Für
Neuanlagen der genannten Bewegungsflächen sind die Vorgaben für Abstandswerte
zur Wohnbebauung und Lärmschutz im dicht bebauten Bezirk Mülheim jedoch fast
immer ein Verhinderungskriterium.
! Seit 2019 befindet sich in Buchheim die erste öffentliche Parkouranlage der Stadt
Köln. Diese ist auf ausdrücklichen Wunsch von Kindern und Jugendlichen auf dem
Spiel- und Bolzplatz Wichheimer Straße entstanden.
Neuanlage des Spielplatzes Wuppertaler Straße (Buchheim, 2021) – Fotos: Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
197
10.9.2 Einzelmaßnahmenplanung ab 2025
Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Mülheim Spielplatz Knauffstraße Umgestaltung
Spielplatz Im Winkel Umgestaltung
Böcking Park Ersatzbeschaffung
Dellbrück Bolzplatz Wiesenstraße Umgestaltung Gemeinsam mit
dem Amt für
Landschafts-
pflege und
Grünflächen
Spielplatz Wiesenstraße Umgestaltung
Höhenhaus Spielplatz August-Strindberg-
Straße/ Ernst-Cassel Straße
Umgestaltung
Dünnwald Bolzplatz Embergweg Umgestaltung
Spielplatz Embergweg Umgestaltung
Flittard Spielplatz Hubertusstraße Ersatzbeschaffung
Lesehilfe: Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die bezirkliche Maßnahmenplanung für die
Kategorien Neugestaltung und Neuanlage entsprechend des in Kapitel 8.4 dargestellten
dreistufigen Vorgehens (1. Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung; 2. Priorität gemäß
Stufe I; 3. Priorität gemäß Stufe II).
Erläuterung zum Punkt „Bemerkung“
Beschluss Es liegt ein Gestaltungsbeschluss der Bezirksvertretung vor.
Beteiligung Eine Kinder und Jugendbeteiligung ist erfolgt.
Investor Die Maßnahme wird von einem Investor umgesetzt. Zum
Umsetzungszeitpunkt ist unmittelbar eine Beteiligung der Kinder und
Jugendverwaltung erforderlich.
Sanierung Die Fläche wurde vom Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als
notwendige Sanierungsmaßnahme eingestuft. Teilweise wurde eine Sperrung
der (Teil)Fläche vorgenommen.
Neugestaltungen und Neuanlagen
1. Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung: Planung bis 1. HJ 2026
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Höhenhaus Spielplatz Jasminweg/
Sigwinstraße
Neugestaltung Beschluss
198
2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bemerkung
Mülheim Spiel-, Bolz- und Basketballplatz
Bachstraße
Neugestaltung Beschluss
Bolz- und Basketballplatz
Rendsburger Platz
Neugestaltung Beschluss
Planungsgebiet Cologneo I/
Euroforum Nord
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Cologneo II/
Euroforum West
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Lindgens-Areal Neuanlage Investor
Planungsgebiet Otto-Langen-
Quartier
Neuanlage Investor
Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage Investor
Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Sanierung
Dünnwald Spielplatz Gerbirgis-Weg Neugestaltung Beteiligung
3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029
Stadtteil Fläche Maßnahmen-
planung
Bedarfs-
reihenfolge
Stadtteilvergleich
(1-86, wobei 1 =
höchster Bedarf,
86 = niedrigster
Bedarf)
Flittard Spielplatz Hubertusstraße Neugestaltung 12
Höhenhaus Spielplatz Frankenforster Straße Neuanlage 39 - Auswahl
Spielplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 39 - Auswahl
Holweide Bolzplatz Kühzällerweg Neuanlage 40
Dellbrück Fläche in Thielenbruch fehlt laut
Bürger*innen
Neuanlage 52 - Auswahl
Bolzplatz Wiesenstraße Neugestaltung 52 - Auswahl
Hinweis: Diese Maßnahmenplanung erfolgt vorbehaltlich der in Kapitel 8.4 beschriebenen
Einwirkfaktoren.
199
Im Zuge der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete werden die aus den
Bauplanungen resultierenden Flächenmehrbedarfe an öffentlicher Spielfläche
regelmäßig durch die Jugendverwaltung auf Grundlage der erwarteten
Einwohner*innenzahl angemeldet. In Hinblick auf zukünftige Baugebiete in Mülheim
zählen hierzu schwerpunktmäßig:
Otto-Langen-Quartier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Lindgens-Area, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Cologneo I – Euroforum Nord, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Colgneo II – Euroforum West, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Windmühlen Quartier Cologneo III, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Deutz-Areal, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Nördlich Grünzug Charlier, Planungsgebiet „Mülheimer Süden“
Radeberger-Areal (Mündel-/ Zehntstraße) in Mülheim
Möhl-Areal in Dellbrück
Quartier Schlebuscher Weg in Höhenhaus
200
11 Spielraumplanung weiterentwickeln
Während der Laufzeit der Spielraumplanung 2025-2030 sind eine Reihe von
übergeordneten, konzeptionellen Maßnahmen geplant. Nach Umsetzung werden
die Maßnahmeninhalte ihre Wirkung auch in den Spielr aumgestaltungen in den
Bezirken entfalten. Nähere Erläuterungen zu Inhalten und Prozessschritten sind in den
Einzelkapiteln der vorliegenden Planung hinterlegt.
Mit Hilfe der folgenden Gesamtübersicht ist eine maßnahmenscharfe Evaluation
zum Umsetzungsstand der genannten Maßnahmen in der Laufzeitdauer möglich.
Die Realisierung der geplanten bezirklichen Einzelmaßnahmen unterliegt
während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen
Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten
Maßnahmenjahre.
201
Maßnahme
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nr. Kapitel Titel
M 1 Spielraum-
planung
Zwischen- und
Endevaluation
Spielraumplanung
2025-2030
M 2
Planungs-
verständnis
und
Planungs-
grundlagen
Leitbildentwicklung
und
Qualitätssicherung
M 3
Differen-
zierte Spiel-
und
Bewegungs
angebote in
urbaner
Lebenswelt
Prüfung Handlungs-
empfehlungen aus
dem Urban Sports-
Konzept für die Stadt
Köln
M 4
Differen-
zierte Spiel-
und
Bewegungs
angebote in
urbaner
Lebenswelt
Naturerhaltende und
ressourcen-
schonende
Gestaltung von
Spielräumen
M 5
Differen-
zierte Spiel-
und
Bewegungs
angebote in
urbaner
Lebenswelt
Gestaltung von
Wasserspielflächen
M 6 Leitlinie
Inklusion
Pilotprojekt mit
inklusiven Schulen
und Förderschulen:
„Spielplatz und
Spielgeräte-Check“
und
Prototypentwicklung
eines inklusiven
Spielgerätes
M 7 Leitlinie
Inklusion
Erstellung
„Handbuch zur
Inklusion in der
Kölner
Spielraumplanung
und
Spielraumschaffung“
202
Maßnahme
2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nr. Kapitel Titel
M 8 Leitlinie
Inklusion
Einarbeitung des
Merkmals
„Inklusionsqualität“ in
die Matrix zur
Qualitätsbewertung
von
Einzelspielflächen
M 9
Leitlinie
Partitzi-
pation
Strukturelle
Verankerung von
Beteiligungs-
ergebnissen in
bezirkliche
Einzelmaßnahmen-
planungen der
Spielraumplanung
M 10
Klima und
Nachhaltig-
keit
Handlungsleitlinien
für nachhaltige
Spielraumschaffung
M 11 Öffentlich-
keitsarbeit
Weiterentwicklung
spielraumbezogener
Öffentlichkeitsarbeit
M 12
Prinzipien
der
Spielraum-
planung und
Spielraum-
schaffung
Aktualisierung der
bezirksbezogenen
Bestandslisten
203
12 ANLAGE – Ein Spielplatz wird umgestaltet oder neugestaltet
204
•Nachfolgend wird die geplante
Baumaßnahme im
Jugendhilfeausschuss beraten und der
erforderliche Beschluss bei der
zuständigen Bezirksvertretung zum
Beschluss vorgelegt.
•Auf der Basis des Entwurfsplans erstellt die/der
Landschaftsarchitekt*in anschließend ein
Leistungsverzeichnis.
•Im folgenden Vergabeverfahren erhält dann
diejenige Firma für Garten- und Landschaftsbau
den Auftrag zum Bau, die das wirtschaftlich
günstigste Angebot vorgelegt hat. Im weiteren
Verlauf erfolgt die Bestellung von Spielgeräten
und Gestaltungselementen.
•In der anschließenden Bauphase führt die
beauftragte Fachfirma auf der Grundlage
des zuvor erstellten Ausführungsplanes die
im Leistungsverzeichnis festgelegten
Arbeiten durch.
•Wurde der Planungsauftrag an eine/n externe/n
Landschaftsarchitekt*in vergeben, so
übernimmt diese/r die Bauleitung.
•Der/dem bei der Kinder- und Jugendverwaltung
tätigen Landschaftsarchitekt*in obliegen die
Oberbauleitung sowie die Prüfung aller Pläne,
des Leistungsverzeichnisses, der Rechnungen
etc.
•Die Bauphase endet mit der bau- und
sicherheitstechnischen Endabnahme der
Spielfläche.
•Nach der formalen Freigabe erfolgt – teilweise im
Rahmen einer kleinen Einweihungsfeier – die
offizielle Übergabe der Spielfläche an die Kinder
und Jugendlichen. Unter ihrer Beteiligung gelingt
der Umbau eines schlecht ausgestatteten,
unattraktiven Spielplatzareals in eine
bedarfsorientierte und erlebnisreiche Spielfläche.
Beschlussvorlage Rat
10658 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2960/2024 Freigabedatum 14.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 04.02.2025 Jugendhilfeausschuss 04.02.2025 Sportausschuss 06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal- tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre- tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Fortschreibung der Spielraumplanung Köln Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewe- gung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025- 2030“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 -2023 (Beschlussv orlage 3067/2018) und setzt damit die Maßnahme M 1.2.3 des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021-2025 um, den der Rat am 09.11.2021 beschlossen hat (Beschlussvorlage 1805/2021). Hier liegt ein besonderes Förderziel auf der Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im umfassenden Sinne. In Köln stehen über 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Be- wegung und Aufenthalt zur Verfügung. Diese dienen zugleich als öffentliche Freiräume für Kom- munikation und Begegnung für alle Bürger*innen. Bei den unterschiedlich gestalteten Spielräu- men handelt es sich sowohl um "klassische" Spielplätze für Kinder als auch um Bolz- und Bas- ketballplätze sowie Trendsportanlagen mit differenzierten Nutzungsmöglichkeiten. In der Millionenstadt Köln verdichtet sich der urbane Raum immer stärker. Die regelmäßig ak- tualisierte Spielraumplanung verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von Spiel-, Be- wegungs- und Aufenthaltsflächen insbesondere für Kinder und Jugendliche und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen für die Spielraumschaffung in Köln. Aufbau der Spielraumplanung Dargestellt werden die aktuell gültigen, stadtweit geltenden übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätskriterien, auf deren Basis die Fachverwaltung vor dem Hintergrund der derzeit herausfordernden Haushaltssituation im Rahmen ihrer person ellen und finanziellen Rahmenbedingungen agiert. Zudem erfolgt eine ausführliche Analyse der Spielraumentwick- lung in der vergangenen Planungsperiode. In neun Stadtbezirksteilen wird neben den bezirklichen Spielraumanalysen ein Überblick über die konkreten, einzelbezirklichen Maßnahmenplanungen ab 2025 gegeben. Diese wurden im Vorfeld der Planung mit allen neun Stadtbezirken abgestimmt und werden über die Dauer der kommenden Laufzeit regelmäßig evaluiert und nach Maßgabe des Haushaltes bezirklich fort- geschrieben. Die Maßnahmenplanungen umfassen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen, Neugestaltungen sowie Neuanlagen von Spielflächen. Spielraumplanung in herausfordernden finanziellen Zeiten Vor dem Hintergrund einer aktuell herausfordernden H aushaltssituation stehen alle, eine le- benswerte Großstadt wie Köln prägenden, sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bildungs- relevanten Leistungen und Angebote vor der schwierigen Aufgabe, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushaltsrahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingun- gen vorzuhalten. 4 Aus diesem Grund muss die Fortschreibung einer Spielraumplanung für Köln im Blick haben, dass Lasten gerecht und fair auf die Gestaltung der gesamtstädtischen Infrastruktur verteilt werden. Gleichwohl darf eine systematische und auf Teilhabegerechtigkeit angelegte Rahmen- planung systematisch Anhalt geben, wo, wann und wie Spielraumschaffung – auch unter er- schwerten finanziellen Bedingungen – in den nächsten Jahren ermöglicht werden sollte. Strategische Ausrichtung der Spielraumplanung Als Ergebnis eines im Frühjahr 2024 erfolgten Abstimmungsprozesses mit allen neun Bezirks- vertretungen zielt die vorliegende Spielraumplanung strategisch noch stärker auf eine stadtweit bedarfs- und teilhabegerecht ausgestaltete Spielraumversorgung entlang einer auf Kriterien ge- stützten und ressourcenorientierten Leitplanung. Unter engagierter und veränderungsbereiter Mitwirkung aller Kölner Bezirksvertretungen wurde so eine entscheidende Weiterentwicklung kommunaler Spielraumplanung ermöglicht. Die bisherigen, grundsätzlichen Rahmenbedingungen dienen weiterhin als Leitlinie und werden durch geeignete Kriterien für die überbezirkliche Priorisierung der aufwendigen Maßnahmenka- tegorien Neugestaltungen und Neuanlagen ergänzt. Diese mündet in ein systematisches und transparentes Planungsinstrument, welches den Bezirken realistische Planungshorizonte eröff- net. Die bezirklichen Einzelmaßnahmen der Kategorien Ersatzbeschaffungen und Umgestaltungen werden weiterhin auf jeweiliger Bezirksebene abgestimmt und entsprechend vorhandener Res- sourcen und Dringlichkeiten in Planungsreihenfolge gebracht. Die vorliegende Spielraumplanung ist in ihrer Gesamtheit mit allen Einzel- und übergeordneten, konzeptionellen Maßnahmenplanungen unter geschilderten haushalterischen Voraussetzun- gen und Erfordernissen zu lesen. In sich bleibt sie jedoch in Bezug auf ihre (pädagogischen) Inhalte und Prinzipen von Spielraumschaffung gemessen an vergangenen, erfolgreichen Spiel- raumplanungen konsistent. So schafft sie einen handlungsleitenden Rahmen für die Ausgestal- tung und Weiterentwicklung von Kölner Spielräumen. Inklusive Spielräume Die Verwaltung ist im besonderen Maße bemüht, stadtweit Optionen für inklusives Spiel zu schaffen. Hierzu gehört die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen, um voraussetzungs- lose Zugänge zu eröffnen, ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot und Anreize für ge- meinsames Spiel zu setzen. Aus diesem Grund erfolgte im Vorfeld der Planung eine ausführli- che Vorabstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik zur inhaltlichen Darstellung der Inklusionsthematik (Begriffs- schärfungen, Standards und Leitlinien, Geltungsbereich der Planung etc.). Mit der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik wurde ein kontinuierlicher fachlicher Austausch in Bezug auf die Weiterentwicklung inklusiver Spielraumschaffung vereinbart. Konzeptionelle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Planung Für die Laufzeit der aktuellen Planung werden übergeordnete, konzeptionelle Maßnahmen zur Fortentwicklung der Spielraumplanung und Spielraumschaffung in Köln aufgestellt. Sie dienen einer zeitgemäßen, gerechten und nachhaltigen Spiel - und Freiraumplanung in urbaner Le- benswelt. Im Sinne eines „lebenden Planungsinstrumentes“ sollen diese Maßnahmen – unter Einbindung weiterer Expertisen – in den ausgewiesenen Maßnahmenzeiträumen ausgestaltet werden. Zusammenspiel von Rat und Bezirken Analog zur vorangegangenen Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023 wird auch die vorliegende Spielraumplanung entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksver- tretungen in Form zweier sich ergänzender Beschlussbestandteile den genannten Gremien vor- gelegt: 5 1. Der Rat der Stadt Köln entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwer- ten und Qualitätskriterien. Diese gelten stadtweit und gewährleisten eine bedarfsentspre- chende und gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kin- der und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Rahmenplanung basiert erstmals auf einer überbezirklich geltenden Priorisierung der Maßnahmenkategorien Neuanlagen und Neugestaltungen anhand stadtweit einheitlich ver- einbarter Kriterien zur Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums. Diese Priorisierungskri- terien wurden im Vorfeld mit allen Bezirken abgestimmt. 2. Auf Grundlage der Rahmenplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkre- ten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifi- sches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirk- lichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Um- gestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Haushaltsvorbehalt Die Realisierung der in der vorliegenden kommunalen Spielraumplanung vorgesehenen bezirk- lichen Einzelmaßnahmen unterliegen während der gesamten Planungsdauer dem jeweiligen vom städtischen Haushalt vorgegebenen Finanzrahmen. Die Finanzierung der in der vorliegen- den kommunalen Spielraumplanung geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbe- reitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die geplanten Maßnahmenjahre. Anlagen Anlage 1 – Informationen in einfacher Sprache Anlage 2 – Spielraumplanung 2025-2030 (Anlage 2 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)
Anlage 10, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025
2149 Zeichen
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 26.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2025 öffentlich 4.1 Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 2960/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestal- tungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertre- tungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Weiterentwicklung der pädagogischen Leitlinie Inklusion für die kommunale Spiel- raumplanung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Akteur*innen, um den Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Spiel- räume in besonderem Maß entsprechen zu können. Abstimmungsergebnis: 14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), CDU-Fraktion (2), SPD-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreis- gruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), keine Gegenstimmen keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt. Frau Sieben (DGB-Region Köln-Bonn) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kurbjeweit (SJD-Die Falken Kreisverband Köln).
Beratungsverlauf (17)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2960/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 26.09.2024 09:14