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1641/2026

Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an den Rat aus der Sitzung vom 03.07.2025, Session-Nr. 1568/2025, betreffend "Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 16.06.2026

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Anlage 1 – Geschäftsordnung des RPB von 2021

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Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

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Anlage 1 – Geschäftsordnung des RPB von 2021

6092 Zeichen

Geschäftsordnung   
 
entsprechend den Beschlüssen  
der  Bezirksvertretung 3  Lindenthal vom 21. April  2005,   
der  Bezirksvertretung 4  Ehrenfeld vom 18. April  2005,   
dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und  
dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005  
 
geändert durch die Beschlüsse von  
dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld Müngersdorf Ehrenfeld vom  22.06.2021,  
der  Bezirksvertretung  3  Lindenthal vom 14.06.2021,  
der  Bezirksvertretung 4  Ehrenfeld vom  31.05.2021,  
dem  Stadtentwicklungsausschuss vom  17.06.2021,  
dem Rat der Stadt Köln vom 24.06.2021  
 
für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung  der  
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 
 
 
1.  A
ufgaben des Beirates  
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3  Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der  Um-
setzung der vom Rat als  Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers-
dorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich  auf die Zustän-
digkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und  inhaltlichen Umsetzung 
der  genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten  oder in Zusammenhang ste-
henden Fachplanungen.  
 
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener  Straße, die Militärringstraße,  den  
Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang,  die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel.  
2. Zusammensetzung des Beirates  
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten  Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der  Be-
zirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauereiner Le-
gislaturperiode gewählt  werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den  Bereichen der  ge-
sellschaftlichen Gruppen ( Bewohner*innen,  Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unter-
nehmen, Dienstleistungsunternehmen,  Grundeigentümer*innen, Projektentwickler*innen)kommen.  
Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend.  
 
(2)  Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine persönliche 
Vertretung f ür den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens).  
 
(3) Dem Beirat  gehören  außerdem Beiratsmitglieder  mit beratender Stimme (nicht stimmberech-
tigt)an.  Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren-
feld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den  Abwesenheitsfall  
benannt.  
 
(4) Außerdem  gehören die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des  Stadtbezirks 3 
Lindenthal und die Bezirksbürgermeisterin  bzw. der Bezirksbürgermeister  des Stadtbezirks 4 Ehren-
feld dem Beirat  mit beratender Stimme an.  
Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005,  geändert durch Rats-
beschluss vom 24. Juni  2021

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(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder  muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter  
Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder  Grundeigentum besitzen.  
Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben.   
3. Vorsitz   
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte 
über den Vorsitz, von denen jeweils eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw.  Stadtbezirk  
Ehrenfeld stammt.   
 
(2) Die Vorsitzenden leiten im  Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beira-
tes. Sie vertreten sich gegenseitig.   
4. Dauer   
(
1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wie-
derwahl ist zulässig. 
5. Einberufung und Tagesordnung  
(1) Der Beirat  tagt  grundsätzlich viermal im Jahr  und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die  Beiratssit-
zungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung  findet im Be-
zirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit  dem Entwurf einer  Tagesordnung durch die Vorsit-
zenden.   
 
(2)  Bei  Vorliegen sachlicher  Gründe  kann die Durchführung einer Sitzung m it Hilfe digitaler Medien  
(z.B. Videokonferenz)  mittels einer von der Stadt  Köln genehmigten Technik erfolgen. Die Entschei-
dung hierüber obliegt den Vorsitzenden. Eine Zugangsmöglichkeit  für die Öffentlichkeit wird gewähr-
leistet.  
 
(3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat  Tagungsordnungspunkte  vorzuge-
ben. In die Tagesordnung der  Beiratssitzungen soll  der  regelmäßige Tagesordnungspunkt „Bericht  
aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden.   
6.  Abstimmungen und Meinungsbildung  
(
1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt 
werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretungen 3 Lin-
denthal und 4 Ehrenfeld. 
7. Bürgerfragestunde  
(
1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die anwesen-
den Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenpla-
nung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt 
und kann von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert werden. 
8. Geschäftsführung  
(
1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammen-
arbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Ta-
gesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Leitungen der Bürgerämter oder 
die stellvertretenden Leitungen der Bürgerämter an den Beiratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). 
Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen wird von dem sit-
zungsleitenden Vorsitz unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zu-
geleitet. 
Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005, geändert durch Rats-
beschluss vom 24. Juni 2021

Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

12705 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1641/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an 
den Rat aus der Sitzung vom 03.07.2025, Session-Nr. 1568/2025, betreffend 
"Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld" 
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags haben die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lin-
denthal (AN/0576/2025 Beschlussvorlage) folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln zur 
Reformierung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld formuliert:  
„Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld, Müngers-
dorf, Ehrenfeld in einem ersten Schritt in der neuen Wahlperiode ab Herbst 2025 als Interims-
lösung im Rahmen der bestehenden Geschäftsordnung wieder-einzusetzen und in einem 
zweiten Schritt zum Abschluss der Entwicklungsplanung Weststadt im Jahr 2027 zu reformie-
ren. Zur Neustrukturierung sollen insbesondere die Aspekte Gebietszuschnitt, Zuständigkeit, 
Beratungsfunktion, Zusammensetzung und Besetzung, Sitzungsturnus und Funktionsperiode, 
Öffentlichkeit der Sitzungen und Ausgestaltung der Tagesordnung überprüft werden.“ 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Anregung zur Kenntnis ge-
nommen und zur Beratung an den ASrZ (damals StEA) verwiesen. Dieser hat die Verwaltung 
um Stellungnahme gebeten, welche hiermit vorgelegt wird. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (RPB) wurde im Jahr 2004 
erstmals einberufen und hat sich konstituiert, um die Umsetzung der Rahmenplanung für das 
benannte Gebiet zu begleiten. 
Die Geschäftsordnung von 2005 (s. Anlage 1) sieht vor, „dass der Beirat die Bezirksvertretun-
gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwick-
lungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen-
hängen, berät. Die Zuständigkeiten des Beirats beschränken sich auf die Zuständigkeiten der 
Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der 
benannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus oder im Zusammenhang stehenden 
Fachplanungen.“ (1. Aufgaben des Beirates) 
Das in der Geschäftsordnung zugrunde liegende Gebiet ist begrenzt durch die Aachener 
Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsan-
ger Straße und den Melatengürtel.

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Mit dem Zielbild für die Kölner Weststadt (2021) und der darauf aufbauenden und in Erarbei-
tung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt (siehe Beschluss SessionNet 
| Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt) änderte sich im Jahr 2022 nicht nur die in-
haltliche Zielgebung für das Plangebiet der Rahmenplanung, sondern überspannt mit seiner 
Fläche von ca. 500 ha nicht nur den Geltungsbereich des Rahmenplanungsgebietes sondern 
geht deutlich darüber hinaus. 
Das Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers-
dorf/Ehrenfeld wurde für die in diesem Bereich liegenden Projekte weiterhin zu Rate gezogen 
und mit den Projekten beratend befasst. In diesem Rahmen wurde augenscheinlich, dass das 
Gremium aufgrund seiner ursprünglichen Bestimmung und seines Zuständigkeitsbereichs im 
Rahmen der in Erarbeitung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt nicht 
umfassend arbeitsfähig ist.  
Aus Sicht der Verwaltung liegen zurzeit folgende Schwächen vor: 
- Aufgrund des anderen Zuschnitts des betreffenden Gebietes (Geltungsbereich Rah-
menplanung – Entwicklungsplanung Weststadt) ist der Rahmenplanungsbeirat in sei-
ner Zuständigkeit, seiner Kompetenz und Diskussionsmöglichkeit eingeschränkt. Teile 
der Entwicklungsplanung Weststadt sind nicht Gegenstand der Beratungen und Kom-
petenz. So konnte zum Beispiel nach Geschäftsordnung keine Beratung über das Pro-
jekt „Neues Quartier Bickendorf“ erfolgen, da es sich außerhalb des Gebiets der Rah-
menplanung befindet, jedoch aber Bestandteil der Entwicklungsplanung für die Kölner 
Weststadt ist.  
- Die paritätische Besetzung (50/50) nach Bezirk entspricht nicht den tatsächlichen Flä-
chenanteilen der Bezirke auf dem Gebiet der Entwicklungsplanung Weststadt. Der Be-
zirk Lindenthal ist im Vergleich zum Bezirk Ehrenfeld nur zu 1/3 der Fläche über-
spannt, weshalb es zu Diskussionen außerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsrahmens 
kommt. Beispielhaft können hier die Beschlüsse zum Max-Becker-Areal angeführt wer-
den, bei denen alle Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats gleichermaßen mitdisku-
tiert und empfohlen haben, das Areal jedoch im Bezirk Ehrenfeld liegt und Auswirkun-
gen des Planvorhabens zunächst nur Ehrenfeld betreffen. 
- Die Besetzung des Rahmenplanungsbeirats gem. Geschäftsordnung 2005 obliegt den 
Bezirksvertretungen. Es stellt sich die Frage, ob durch die Besetzung aus den Bezirks-
vertretungen heraus eine Art doppelte Befassung von Vorlagen aus Bezirksperspek-
tive erfolgt.  
- Eine besondere Herausforderung stellt die Benennung von Mitgliedern dar, die als In-
teressenvertreter*innen Teil des Rahmenplanungsbeirat sind. Hier erfolgten in den ver-
gangenen Jahren häufig Nachbesetzungen, die sich aus dem Prozess aus dem Jahr 
2004 nicht mehr herleiten ließen. Auch ließen sich Befangenheiten Einzelner durch 
persönliche Betroffenheit versus Rollenwahrnehmung als übergeordnete Interessens-
vertretung nicht vermeiden.  
- Weiterhin wächst die Erkenntnis, dass der Beirat die neu gesetzten Prioritäten der 
Stadt Köln zum Thema Klima aufgrund fehlender Legitimation nur unzureichend abbil-
den kann. Dadurch ist eine zielführende Beratung im Hinblick auf das in Aufstellung 
befindliche integrierte Klimaanpassungskonzept oder die jüngst beschlossene kommu-
nale Wärmeplanung für das Gebiet der Kölner Weststadt nicht möglich. 
- Zuletzt anzuführen sei, dass die verwaltungsrechtlichen Vorschriften für ein Ratsgre-
mium,  Häufigkeit der Sitzungen, Vorbereitungsfristen und Rechte zur Vertagung von 
Vorlagen dazu führen können (und in der Vergangenheit auch geführt haben), dass 
Beschlüsse und Entscheidungen durch den Rat der Stadt Köln und damit in der Folge 
auch laufende Verfahren stark verzögert werden. Vor dem Hintergrund des Wunschs 
nach Beschleunigung und der Entbürokratisierung von Verfahren erscheint ein formel-
les Gremium in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. 
 
Eine Reformierung, Neustrukturierung und inhaltliche Neujustierung sind daher aus Sicht der 
Verwaltung unumgänglich. Ohnehin ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Entwick-
lungsplanung Weststadt Teil des Auftrags an die Verwaltung ein Vorschlag, wie ein Gremium 
zur Qualitätssicherung der Umsetzung ausgestaltet sein könnte (SessionNet | Entwicklungs-
planung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung 
Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal). Dieses sollte in seiner Zuständig-

3 
 
keit auf die Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt zugeschnitten sein, um die Umset-
zung konstruktiv und zielführend begleiten zu können. Auch vertritt die Verwaltung die Auffas-
sung, dass das künftige Gremium dazu beitragen sollte, die Entwicklungsplanung Weststadt 
zu einem dynamischen Instrument zu machen, dass bis zu seiner Zielperspektive bis 2040 
Aktualität und Relevanz behält. 
 
Es ist verwaltungsseitig vorgesehen, einen Vorschlag zeitgleich mit der Beschlussfassung 
über die Entwicklungsplanung Weststadt vorzulegen. Dieser ist für Anfang 2027 vorgesehen. 
 
 
Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, wie in der Interimszeit bis zu einer Reformierung des 
Beirates fortgefahren wird: 
1. Variante mit Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (entsprechend Anregung an 
den Rat): 
Der Beirat wird durch die Besetzung desselben (Beschlüsse der BV 3 und 4) als beste-
hendes Gremium (gem. Geschäftsordnung 2005) arbeitsfähig und konstituiert sich. Im 
Weiteren wird er nach dem Beschluss über die Entwicklungsplanung Weststadt durch 
den Rat der Stadt Köln abgesetzt und durch ein anderes bis dahin zu entwickelndes 
Gremium ersetzt. 
Gem. §2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hat die Besetzung des Gremiums 
durch die Bezirksvertretungen zu erfolgen: 
(1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die 
Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rah-
men der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren 
Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgen-
den Angelegenheiten:  
(…) 1.4 Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in Organe und andere Gremien, so-
weit deren Bedeutung auf den jeweiligen Bezirk beschränkt ist;  
 
2. Variante ohne Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (Widerspruch zur Anregung 
an den Rat):  
Der Beirat wird nicht besetzt, muss daher im Folgenden nicht abgesetzt werden und 
wird zum Ende der Wahlperiode von dem dann neu gewählten Rat der Stadt Köln nicht 
wieder eingesetzt.  
Parallel wird ein neu zu formierendes Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Ent-
wicklungsplanung Weststadt initiiert und installiert. 
 
Der Rahmenplanungsbeirat ist ein Beirat des Rates der Stadt Köln. Somit hat jede Änderung, 
welche nicht der geltenden Geschäftsordnung entspricht, durch einen Beschluss des Rates zu 
erfolgen.  
 
Empfehlung der Verwaltung 
Die Verwaltung empfiehlt nach inhaltlicher Auseinandersetzung mit den aktuellen Schwächen 
des Rahmenplanungsbeirats und der überschlägigen Prüfung der noch verbleibenden Sitzun-
gen bis zur Vorlage der Beschlussfassung der Entwicklungsplanung Weststadt auf das Wie-
dereinsetzen des Rahmenplanungsbeirats für die Interimszeit zu verzichten. Hierzu kommt die 
Verwaltung aus folgenden Gründen: 
- Je nach Beratungsergebnis des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zu-
sammenarbeit zu dieser Stellungnahme der Verwaltung würde dann noch die Beset-
zung durch die BV Ehrenfeld ausstehen. Eine konstituierende Sitzung des Rahmenpla-
nungsbeirats wäre somit erst nach der Sommerpause möglich. Somit wären noch ein 
bis zwei inhaltliche Sitzungen vor Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung 
Weststadt und die Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Anfang 2027 realistisch. 
Es stellt sich die Frage, ob der Einarbeitungsaufwand für die Rahmenplanungsbeirats-
mitglieder sowie den Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Sitzungen im Verhält-
nis zu den zu erwartenden Verwaltungsvorlagen steht, da es sich dabei überwiegend 
um Mitteilungen handelt: 
 Aufstellungsbeschluss BPlanverfahren „Green Campus“  
 Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Oskar-Jäger-Str. südlich Low Line“

4 
 
 Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Nördlich Stolberger Str.“ 
 Mitteilung § 3(2) und Satzungsbeschluss Widdersdorfer Str. 158 und 188a  
 Mitteilung § 3(2) Max-Becker-Areal 
 Mitteilung § 3(2) Sicherung der Clubkultur 
 Mitteilungen zu Bauturbovorhaben (gem. Grundsatzbeschluss Bauturbo)  
 247. FNP Änderung „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ (Mitteilung über die 
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch – Session Nr. 0555/2026) 
 255. FNP Änderung – Neues Quartier Bickendorf und 
 254. FNP Änderung –"Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeld-
gürtel" (Vorgabenbeschluss – Session Nr. 1259/2026) 
- Vielmehr empfiehlt die Verwaltung die personellen Kapazitäten zu nutzen, um in der 
Zwischenzeit im Austausch mit den Bezirksbürgermeistern von Ehrenfeld und Lindent-
hal einen Verwaltungsvorschlag zu erarbeiten, in welcher Form eine Neustrukturierung 
des Gremiums erfolgen kann, der dann in die politische Beratung eingebracht wird. 
- Darüber hinaus treten mit der Einführung des Bauturbos im Planungsrecht seit Ende 
des Jahres 2025 neue und komplexe fachliche Themenstellungen in der „Kölner West-
stadt“ auf, die ein vertieftes Verständnis rechtlicher, fachlicher und prozessualer Zu-
sammenhänge voraussetzen: Kernpunkt ist die Auseinandersetzung mit der Fragestel-
lung der Vereinbarkeit von Vorhaben mit dem beschlossenen Zielbild für die Weststadt 
und in Aufstellung befindlichen vertieften Zielsetzungen der Entwicklungsplanung, um 
eine langfristige Fehlentwicklung entgegenzuwirken.  
 
Der hohe Organisations- und Koordinierungsaufwand für den temporären Wiedereinsatz des 
Beirates steht damit in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen. 
 
 
 
Anlagen: 
1. Gültige Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld/Müngersdorf/Eh-
renfeld

Beratungsverlauf (3)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 16.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Militärringstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Widdersdorfer Straße 158
  • Aachener Straße
  • Melatengürtel
  • Straße 15

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Details

Aktenzeichen
1641/2026
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
16.06.2026
Erstellt
03.06.2026 08:52