1641/2026
Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an den Rat aus der Sitzung vom 03.07.2025, Session-Nr. 1568/2025, betreffend "Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld"
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Anlage 1 – Geschäftsordnung des RPB von 2021
6092 Zeichen
Geschäftsordnung
entsprechend den Beschlüssen
der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 21. April 2005,
der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 18. April 2005,
dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und
dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005
geändert durch die Beschlüsse von
dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld Müngersdorf Ehrenfeld vom 22.06.2021,
der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 14.06.2021,
der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 31.05.2021,
dem Stadtentwicklungsausschuss vom 17.06.2021,
dem Rat der Stadt Köln vom 24.06.2021
für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
1. A
ufgaben des Beirates
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Um-
setzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers-
dorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zustän-
digkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung
der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang ste-
henden Fachplanungen.
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den
Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel.
2. Zusammensetzung des Beirates
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Be-
zirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauereiner Le-
gislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der ge-
sellschaftlichen Gruppen ( Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unter-
nehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projektentwickler*innen)kommen.
Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend.
(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine persönliche
Vertretung f ür den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens).
(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberech-
tigt)an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren-
feld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den Abwesenheitsfall
benannt.
(4) Außerdem gehören die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 3
Lindenthal und die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehren-
feld dem Beirat mit beratender Stimme an.
Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005, geändert durch Rats-
beschluss vom 24. Juni 2021
2
(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter
Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum besitzen.
Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben.
3. Vorsitz
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte
über den Vorsitz, von denen jeweils eine oder einer aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadtbezirk
Ehrenfeld stammt.
(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beira-
tes. Sie vertreten sich gegenseitig.
4. Dauer
(
1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wie-
derwahl ist zulässig.
5. Einberufung und Tagesordnung
(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssit-
zungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung findet im Be-
zirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch die Vorsit-
zenden.
(2) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die Durchführung einer Sitzung m it Hilfe digitaler Medien
(z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Die Entschei-
dung hierüber obliegt den Vorsitzenden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wird gewähr-
leistet.
(3) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzuge-
ben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt „Bericht
aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden.
6. Abstimmungen und Meinungsbildung
(
1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt
werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretungen 3 Lin-
denthal und 4 Ehrenfeld.
7. Bürgerfragestunde
(
1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der Vorsitz eine Bürgerfragestunde. Die anwesen-
den Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenpla-
nung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt
und kann von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden verlängert werden.
8. Geschäftsführung
(
1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammen-
arbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Ta-
gesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Leitungen der Bürgerämter oder
die stellvertretenden Leitungen der Bürgerämter an den Beiratssitzungen teil (Beschlusscontrolling).
Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen wird von dem sit-
zungsleitenden Vorsitz unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zu-
geleitet.
Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005, geändert durch Rats-
beschluss vom 24. Juni 2021
Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 1641/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an den Rat aus der Sitzung vom 03.07.2025, Session-Nr. 1568/2025, betreffend "Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld" Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags haben die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lin- denthal (AN/0576/2025 Beschlussvorlage) folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln zur Reformierung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld formuliert: „Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld, Müngers- dorf, Ehrenfeld in einem ersten Schritt in der neuen Wahlperiode ab Herbst 2025 als Interims- lösung im Rahmen der bestehenden Geschäftsordnung wieder-einzusetzen und in einem zweiten Schritt zum Abschluss der Entwicklungsplanung Weststadt im Jahr 2027 zu reformie- ren. Zur Neustrukturierung sollen insbesondere die Aspekte Gebietszuschnitt, Zuständigkeit, Beratungsfunktion, Zusammensetzung und Besetzung, Sitzungsturnus und Funktionsperiode, Öffentlichkeit der Sitzungen und Ausgestaltung der Tagesordnung überprüft werden.“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Anregung zur Kenntnis ge- nommen und zur Beratung an den ASrZ (damals StEA) verwiesen. Dieser hat die Verwaltung um Stellungnahme gebeten, welche hiermit vorgelegt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (RPB) wurde im Jahr 2004 erstmals einberufen und hat sich konstituiert, um die Umsetzung der Rahmenplanung für das benannte Gebiet zu begleiten. Die Geschäftsordnung von 2005 (s. Anlage 1) sieht vor, „dass der Beirat die Bezirksvertretun- gen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwick- lungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zusammen- hängen, berät. Die Zuständigkeiten des Beirats beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der benannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus oder im Zusammenhang stehenden Fachplanungen.“ (1. Aufgaben des Beirates) Das in der Geschäftsordnung zugrunde liegende Gebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsan- ger Straße und den Melatengürtel. 2 Mit dem Zielbild für die Kölner Weststadt (2021) und der darauf aufbauenden und in Erarbei- tung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt (siehe Beschluss SessionNet | Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt) änderte sich im Jahr 2022 nicht nur die in- haltliche Zielgebung für das Plangebiet der Rahmenplanung, sondern überspannt mit seiner Fläche von ca. 500 ha nicht nur den Geltungsbereich des Rahmenplanungsgebietes sondern geht deutlich darüber hinaus. Das Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers- dorf/Ehrenfeld wurde für die in diesem Bereich liegenden Projekte weiterhin zu Rate gezogen und mit den Projekten beratend befasst. In diesem Rahmen wurde augenscheinlich, dass das Gremium aufgrund seiner ursprünglichen Bestimmung und seines Zuständigkeitsbereichs im Rahmen der in Erarbeitung befindlichen Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt nicht umfassend arbeitsfähig ist. Aus Sicht der Verwaltung liegen zurzeit folgende Schwächen vor: - Aufgrund des anderen Zuschnitts des betreffenden Gebietes (Geltungsbereich Rah- menplanung – Entwicklungsplanung Weststadt) ist der Rahmenplanungsbeirat in sei- ner Zuständigkeit, seiner Kompetenz und Diskussionsmöglichkeit eingeschränkt. Teile der Entwicklungsplanung Weststadt sind nicht Gegenstand der Beratungen und Kom- petenz. So konnte zum Beispiel nach Geschäftsordnung keine Beratung über das Pro- jekt „Neues Quartier Bickendorf“ erfolgen, da es sich außerhalb des Gebiets der Rah- menplanung befindet, jedoch aber Bestandteil der Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt ist. - Die paritätische Besetzung (50/50) nach Bezirk entspricht nicht den tatsächlichen Flä- chenanteilen der Bezirke auf dem Gebiet der Entwicklungsplanung Weststadt. Der Be- zirk Lindenthal ist im Vergleich zum Bezirk Ehrenfeld nur zu 1/3 der Fläche über- spannt, weshalb es zu Diskussionen außerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsrahmens kommt. Beispielhaft können hier die Beschlüsse zum Max-Becker-Areal angeführt wer- den, bei denen alle Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats gleichermaßen mitdisku- tiert und empfohlen haben, das Areal jedoch im Bezirk Ehrenfeld liegt und Auswirkun- gen des Planvorhabens zunächst nur Ehrenfeld betreffen. - Die Besetzung des Rahmenplanungsbeirats gem. Geschäftsordnung 2005 obliegt den Bezirksvertretungen. Es stellt sich die Frage, ob durch die Besetzung aus den Bezirks- vertretungen heraus eine Art doppelte Befassung von Vorlagen aus Bezirksperspek- tive erfolgt. - Eine besondere Herausforderung stellt die Benennung von Mitgliedern dar, die als In- teressenvertreter*innen Teil des Rahmenplanungsbeirat sind. Hier erfolgten in den ver- gangenen Jahren häufig Nachbesetzungen, die sich aus dem Prozess aus dem Jahr 2004 nicht mehr herleiten ließen. Auch ließen sich Befangenheiten Einzelner durch persönliche Betroffenheit versus Rollenwahrnehmung als übergeordnete Interessens- vertretung nicht vermeiden. - Weiterhin wächst die Erkenntnis, dass der Beirat die neu gesetzten Prioritäten der Stadt Köln zum Thema Klima aufgrund fehlender Legitimation nur unzureichend abbil- den kann. Dadurch ist eine zielführende Beratung im Hinblick auf das in Aufstellung befindliche integrierte Klimaanpassungskonzept oder die jüngst beschlossene kommu- nale Wärmeplanung für das Gebiet der Kölner Weststadt nicht möglich. - Zuletzt anzuführen sei, dass die verwaltungsrechtlichen Vorschriften für ein Ratsgre- mium, Häufigkeit der Sitzungen, Vorbereitungsfristen und Rechte zur Vertagung von Vorlagen dazu führen können (und in der Vergangenheit auch geführt haben), dass Beschlüsse und Entscheidungen durch den Rat der Stadt Köln und damit in der Folge auch laufende Verfahren stark verzögert werden. Vor dem Hintergrund des Wunschs nach Beschleunigung und der Entbürokratisierung von Verfahren erscheint ein formel- les Gremium in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Eine Reformierung, Neustrukturierung und inhaltliche Neujustierung sind daher aus Sicht der Verwaltung unumgänglich. Ohnehin ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Entwick- lungsplanung Weststadt Teil des Auftrags an die Verwaltung ein Vorschlag, wie ein Gremium zur Qualitätssicherung der Umsetzung ausgestaltet sein könnte (SessionNet | Entwicklungs- planung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal). Dieses sollte in seiner Zuständig- 3 keit auf die Entwicklungsplanung für die Kölner Weststadt zugeschnitten sein, um die Umset- zung konstruktiv und zielführend begleiten zu können. Auch vertritt die Verwaltung die Auffas- sung, dass das künftige Gremium dazu beitragen sollte, die Entwicklungsplanung Weststadt zu einem dynamischen Instrument zu machen, dass bis zu seiner Zielperspektive bis 2040 Aktualität und Relevanz behält. Es ist verwaltungsseitig vorgesehen, einen Vorschlag zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung Weststadt vorzulegen. Dieser ist für Anfang 2027 vorgesehen. Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, wie in der Interimszeit bis zu einer Reformierung des Beirates fortgefahren wird: 1. Variante mit Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (entsprechend Anregung an den Rat): Der Beirat wird durch die Besetzung desselben (Beschlüsse der BV 3 und 4) als beste- hendes Gremium (gem. Geschäftsordnung 2005) arbeitsfähig und konstituiert sich. Im Weiteren wird er nach dem Beschluss über die Entwicklungsplanung Weststadt durch den Rat der Stadt Köln abgesetzt und durch ein anderes bis dahin zu entwickelndes Gremium ersetzt. Gem. §2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hat die Besetzung des Gremiums durch die Bezirksvertretungen zu erfolgen: (1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rah- men der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgen- den Angelegenheiten: (…) 1.4 Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in Organe und andere Gremien, so- weit deren Bedeutung auf den jeweiligen Bezirk beschränkt ist; 2. Variante ohne Rahmenplanungsbeirat in der Interimszeit (Widerspruch zur Anregung an den Rat): Der Beirat wird nicht besetzt, muss daher im Folgenden nicht abgesetzt werden und wird zum Ende der Wahlperiode von dem dann neu gewählten Rat der Stadt Köln nicht wieder eingesetzt. Parallel wird ein neu zu formierendes Gremium zur Begleitung der Umsetzung der Ent- wicklungsplanung Weststadt initiiert und installiert. Der Rahmenplanungsbeirat ist ein Beirat des Rates der Stadt Köln. Somit hat jede Änderung, welche nicht der geltenden Geschäftsordnung entspricht, durch einen Beschluss des Rates zu erfolgen. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt nach inhaltlicher Auseinandersetzung mit den aktuellen Schwächen des Rahmenplanungsbeirats und der überschlägigen Prüfung der noch verbleibenden Sitzun- gen bis zur Vorlage der Beschlussfassung der Entwicklungsplanung Weststadt auf das Wie- dereinsetzen des Rahmenplanungsbeirats für die Interimszeit zu verzichten. Hierzu kommt die Verwaltung aus folgenden Gründen: - Je nach Beratungsergebnis des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zu- sammenarbeit zu dieser Stellungnahme der Verwaltung würde dann noch die Beset- zung durch die BV Ehrenfeld ausstehen. Eine konstituierende Sitzung des Rahmenpla- nungsbeirats wäre somit erst nach der Sommerpause möglich. Somit wären noch ein bis zwei inhaltliche Sitzungen vor Beschlussfassung über die Entwicklungsplanung Weststadt und die Reformierung des Rahmenplanungsbeirats Anfang 2027 realistisch. Es stellt sich die Frage, ob der Einarbeitungsaufwand für die Rahmenplanungsbeirats- mitglieder sowie den Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Sitzungen im Verhält- nis zu den zu erwartenden Verwaltungsvorlagen steht, da es sich dabei überwiegend um Mitteilungen handelt: Aufstellungsbeschluss BPlanverfahren „Green Campus“ Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Oskar-Jäger-Str. südlich Low Line“ 4 Vorgabenbeschluss BPlanverfahren „Nördlich Stolberger Str.“ Mitteilung § 3(2) und Satzungsbeschluss Widdersdorfer Str. 158 und 188a Mitteilung § 3(2) Max-Becker-Areal Mitteilung § 3(2) Sicherung der Clubkultur Mitteilungen zu Bauturbovorhaben (gem. Grundsatzbeschluss Bauturbo) 247. FNP Änderung „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ (Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch – Session Nr. 0555/2026) 255. FNP Änderung – Neues Quartier Bickendorf und 254. FNP Änderung –"Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeld- gürtel" (Vorgabenbeschluss – Session Nr. 1259/2026) - Vielmehr empfiehlt die Verwaltung die personellen Kapazitäten zu nutzen, um in der Zwischenzeit im Austausch mit den Bezirksbürgermeistern von Ehrenfeld und Lindent- hal einen Verwaltungsvorschlag zu erarbeiten, in welcher Form eine Neustrukturierung des Gremiums erfolgen kann, der dann in die politische Beratung eingebracht wird. - Darüber hinaus treten mit der Einführung des Bauturbos im Planungsrecht seit Ende des Jahres 2025 neue und komplexe fachliche Themenstellungen in der „Kölner West- stadt“ auf, die ein vertieftes Verständnis rechtlicher, fachlicher und prozessualer Zu- sammenhänge voraussetzen: Kernpunkt ist die Auseinandersetzung mit der Fragestel- lung der Vereinbarkeit von Vorhaben mit dem beschlossenen Zielbild für die Weststadt und in Aufstellung befindlichen vertieften Zielsetzungen der Entwicklungsplanung, um eine langfristige Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Der hohe Organisations- und Koordinierungsaufwand für den temporären Wiedereinsatz des Beirates steht damit in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Anlagen: 1. Gültige Geschäftsordnung des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld/Müngersdorf/Eh- renfeld
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (7)
- Militärringstraße
- Vogelsanger Straße
- Oskar-Jäger-Straße
- Widdersdorfer Straße 158
- Aachener Straße
- Melatengürtel
- Straße 15
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Details
- Aktenzeichen
- 1641/2026
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 08:52