V/0350/2011
Städtisches Stadion Hammer Straße - Sanierung des Flutlichts und Bereitstellung von Finanzmitteln
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Beschlussvorlage
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V/0350/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Betrifft Städtisches Stadion Hammer Straße Sanierung des Flutlichts und Bereitstellung von Finanzmitteln Beratungsfolge 24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der vom Deutschen Fußball Bund (DFB) geforderten Aufrüstung der Flutlichtanlage im städ- tischen Stadion Hammer Straße und der vom Verein SC Preußen 06 e.V. Münster (SCP) beantragten Finanzierung dieser Aufrüstung werden bis zu einer maximalen Höhe von 400.000,00 € zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 eine Auszahlung von Finanzmitteln zugunsten des SCP in Höhe der nachgewiesenen Kosten der Aufrüstung der Flutlichtanlage am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße vorzunehmen. Die Höhe der Auszahlung wird auf max. 400.000 € brutto (rd. 335.000 € + 19 % MwSt) beschränkt. 2.2 die für die Realisierung erforderlichen vertraglichen Regelungen (Errichtungs- und Zu- wendungsvertrag) mit dem Verein auf Basis der noch weiter zu konkretisierenden Pla- nung zu vereinbaren. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 3.1 die Beauftragung und Bauherrenschaft incl. dem damit verbundenen Verantwortungsbe- reich zur Realisierung der Maßnahmen beim SCP liegt, Vorlagen-Nr.: V/0350/2011 Auskunft erteilt: Herr Schultheiß Ruf: 492 70 70 E-Mail: schultheiss@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0350/2011 3.2 die Instandhaltung und der Betrieb des gesamten Stadions incl. der sanierten Bauteile entsprechend den bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Überlassungsver- trag vom 21.06.2007 mit 1. Nachtragsvertrag vom 28.01./19.03.2009) weiterhin vom SCP übernommen werden, 3.3 die Beteiligung der Stadt an den Gesamtkosten für den Betrieb und für die Instandhal- tung des Stadions aufgrund dieser Investitionsmaßnahme unverändert bleibt, 3.4 nach Beendigung der Maßnahmen zur Aufrüstung der Flutlichtanlage das neu geschaf- fene Vermögen in das Eigentum der Stadt Münster übergeht. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit eine Refinanzierung aus der Gewinn- ausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster möglichst ist. Hierzu ist vor Beginn der Maßnahme ein entsprechender Antrag zur Sicherung der grundsätzlichen Möglichkeit zu stellen. Die Entscheidung trifft der Rat auf der Basis der neu zu verabschie- denden Richtlinie. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Auszahlungen in Höhe von maximal 400.000 € entstehen. An Aufwendungen entstehen jährliche bilanzielle Ab schreibungen von voraussichtlich rd. 15.000 € Die weiteren städtischen Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Stadions ent- sprechen den bisherigen Aufwendungen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 4260 Fluchtlichtanlage Stadion Hammer Straße Auszahlungen 2011 400.000 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 400.000 Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Vorläufige Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0111 "Immobilienmanagement", Investitionsmaßnahme 0000 "An- und Verkauf von Grundvermögen" in Höhe von 400.000 €. Endgültige Deckung: Nachtragshaushaltsplan 2011 Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen (Abschreibungen) werden für das Jahr 2011 aus dem vorhandenen Budget getragen, ab 2012 werden die zusätzlichen Mittel in den Haushaltsplan 2012 ff aufgenommen. - 3 - V/0350/2011 Begründung: Ausgangslage: Der traditionsreiche Verein SC Preußen 06 e.V. Münster (SCP) – Gründungsmitglied der Deut- schen Fußballbundesliga - ist ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Münster. Als Tabellenführer der Regionalliga West steht der Verein bereits vor Ende der Saison als Aufsteiger in die 3. Fußball- Bundesliga fest. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Fußball-Bundesliga hat der Deutsche Fußballbund (DFB) dem Verein mittlerweile die erforderliche Zulassung erteilt. Allerdings erfolgte die Zulassung unter der Auflage, dass die vorhandene Flutlichtanlage (405,95 Lux) zwingend bis zum 01. Juli 2011 so aufzurüsten ist, dass für die Beleuchtungsstärke ein geforderter Mittelwert von E-Cam 800 Lux erreicht wird. Vor diesem Hintergrund hat der SCP mit Schreiben vom 12.05.2011, das den Fraktionen bereits zugesandt wurde, beantragt, die Finanzierung der Ausstattung des städtischen Stadions mit der erforderlichen Flutlichtanlage zu übernehmen. Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass der im § 9 des Überlassungsvertrages der Stadt geregelte jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von 167.000 € bei weitem nicht ausreicht, um die laufenden Unterhaltungskosten zu tragen. Nach erster Schätzung durch lng.-Büros wird für die Errichtung der Flutlichtanlage ein Betrag von ca. 350.000 € - 400.000 € (inkl. 19 % MwSt.) erforderlich sein (incl. Honorar Planungskosten). Die weiteren Auflagen des DFB (z.B. Rettungs- und Fluchtwege, Sicherheitskonzept, etc.) erfüllt der Verein wie bisher in Eigenregie und in Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine städtische Investition, die - zur Erfüllung der Auflagen des DFB – die Spielstätte ertüchtigt. Neben der Austragung der Spiele für die 3. Bundesliga sollen dort auch weiterhin Meisterschaftsspiele der U 19-Jugendmannschaft ausgetragen werden. Auch die Breitensportgruppe der Leichtathletikabteilung kann weiterhin das Stadion nutzen. Mit Umsetzung der Maßnahme verfolgt die Verwaltung ferner das Ziel, den örtlichen Vereinen die jeweilige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre sportliche Zwecke benötigt. Insofern wird auch deutlich differenziert zwischen der kommunalen Infrastruktur einerseits und dem Finanz- bedarf für sportliche Zwecke andererseits; die Finanzierung hierfür obliegt ausschließlich dem Ver- ein. Über weitere möglicherweise erforderliche Maßnahmen im Stadion (z.B. Wiederherstellung der baufälligen Stufen in der Südwestkurve, Sanierung des Rasens ggf. mit Rasenheizung, Regelung des PKW-Parkens im Umfeld, Maßnahmen für die Jugendarbeit, etc.) ist in den nächsten Wochen mit den Verantwortlichen des SC Preußen Münster zu sprechen. Hier sind zunächst eine Be- standsaufnahme und eine entsprechende Kostenschätzung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, über die Maßnahmen im Zusammenhang mit einer m öglichen Aktualisierung des Überlassungs- vertrages zu befinden. Die Sicherung einer Fläche für ein professionelles Fußballstadion über den Flächennutzungsplan an der Nieberdingstraße bleibt von diesen Maßnahmen unberührt. Die seinerzeitige Standortsuche und -festlegung geschah vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit, dass die Stadt Münster als Großstadt einen für diesen Zweck geeigneten Standort planerisch vorhalten sollte. Hierbei geht die Verwaltung nicht davon aus, dass es sich im Falle einer Realisierung um ein kommunales Stadion handeln wird. Technische Beurteilung: Der Deutsche Fußballbund fordert in seinem Zulassungsverfahren zur technischen Leistungsfähig- keit für die 3. Bundesliga eine Beleuchtungsanlage mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von - 4 - V/0350/2011 mindestens 800 Lux. Die vorhandene, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Flutlicht- anlage erfüllt diese Vorgabe bei einer derzeitigen Lichtleistung von ca. 400 Lux nicht. Ebenfalls fehlt die erforderliche Möglichkeit zur Anbindung ei nes externen mobilen Stromaggregates zur Si- cherstellung der Flutlichtbeleuchtung bei Netzausfall. Aufgrund des Alters der vorhandenen Scheinwerfer, Leuchtmittel und Vorschaltgeräte sowie der Anlagenstruktur ist es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ohnehin erforderlich, die vor- handene Beleuchtung durch eine neue zu ersetzen. Dies soll -soweit wie möglich- unter Beibehal- tung der jetzigen Infrastruktur (Verteilungen, Steuerung, elektrischer Hausanschluss, Masten und Traversen) geschehen. Die zu erbringenden baulichen Leistungen bestehen im wesentlichen aus der Demontage der alten Komponenten, Umbau der Traversentragwerke an den Masten, Lieferung und Montage von ca. 150 Stk. Scheinwerfer inkl. Leuchtmittel und Befestigung, Erneuerung der Leuchtenzuleitung, Vor- schaltgeräte, Kondensatoren, Sicherungen und Klemmkästen, Justage und Einmessen der neuen Beleuchtung und Abnahme durch einen Sachverständigen, Lieferung und Montage einer Um- schalttafel zur Anbindung eines mobilen Stromaggregates. Da die Maßnahme kurzfristig umzusetzen ist, wurden bereits Gespräche mit einem Fachplanungs- büro zur Beauftragung der Leistungsphasen HOAI 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungs- planung inkl. Immissionsschutzgutachten) geführt. Um hier weitere Kosten- und Planungssicher- heit zu erhalten, ist eine unverzügliche Beauftragung eines Fachplaners erforderlich. Nach derzeitigem Stand wird der Gesamtbedarf für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage 400.000€ (inkl. 19 % MwSt., Baukosten + Nebenkosten) betragen. Unter Berücksichtigung von Lieferzeiten und Montagedauer ist nicht sicher gestellt, ob die Arbeiten bis zu dem vom DFB geforderten Termin fertig gestellt werden können. Stadt und Verein werden im Bedarfsfall mit dem DFB über eine Fristverlängerung verhandeln. Alternative Finanzierungswege Im Rahmen der Prüfung von verschiedenen Finanzierungswegen sind sowohl der Einsatz von Mit- teln aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost einerseits wie auch eine Finan- zierung im Rahmen des Contracting durch die Stadtwerke geprüft worden. • Für die Finanzierung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster gilt, dass so kurzfristig eine Finanzierung aus verfahrenstechnischen Grün- den (Antragseinreichung, Prüfung; parlamentarischer Beratungsgang) jetzt nicht machbar ist. Zurzeit stehen aus der Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2010 noch 47.863,05 Euro zur Verfügung. Da aber davon auszugehen ist, dass auch im Jahr 2011 wieder eine Ge- winnausschüttung erfolgen wird, sollte geprüft werden, in wie weit dann eine Refinanzie- rung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster möglichst ist. Hierzu ist jedoch vor Begi nn der Maßnahme ein entsprechender Antrag zur Sicherung der grundsätzlichen Möglichkeit zu stellen. Die Entscheidung trifft dann der Rat auf der Basis der neu zu verabschiedenden Richtlinien. • Die Finanzierung über ein Contracting-Modell der Stadtwerke wäre eine andere Alternative, bei der faktisch aber auch alle anfallenden Kosten einschließlich der Finanzierungskosten und einem marktüblichen Renditeaufschlag gezahlt werden müssten. Hinsichtlich der Fi- nanzierung hat das Modell einen zeitlichen Streckungsvorteil. Aus Gründen einer leichteren und schnellen Verwaltungsabwicklung schlägt di e Stadt Münster eine klassische Finanzie- rung aus dem städtischen Haushalt vor. - 5 - V/0350/2011 Weiteres Verfahren: Nach Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung mit dem SCP einen Errichtungs- und Zuwendungsvertrag abschließen, in dem u. a. die Bauausführung, Projektabwicklung und städti- sche Beteiligung während der Umsetzung geregelt wird. Durch die beabsichtigten Maßnahmen zur Aufrüstung der Flutlichtanlage erfährt das im Eigentum der Stadt befindliche Stadion eine deutliche Aufwertung. Da es sich bei dem Stadion an der Hammer Straße um eine städtische Liegenschaft handelt, wird sich in der Bilanz der Stadt Münster nach erfo lgter Sanierung der Bestand des Anlagevermögens um die nachgewiesenen Kosten für die Aufrüstung der Flutlichtanlage erhöhen. Auf der anderen Seite sind durch die Stadt die sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer ergebenden jährlichen Abschreibungsaufwendungen zu tragen. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Nieberdingstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0350/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37