V/0001/2020
Umbau des ehemaligen Hill-Speichers (Am Mittelhafen 42) als Gemeinbedarfseinrichtung zu einem sozio-kulturellen Zentrum
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Beschlussvorlage
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V/0001/2020 V/0001/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbau des ehemaligen Hill-Speichers (Am Mittelhafen 42) als Gemeinbedarfseinrichtung zu einem sozio-kulturellen Zentrum (B-Side) und zu einer Sporteinrichtung (RVM) Beratungsfolge 03.06.2020 Kulturausschuss Vorberatung 17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der ehemalige Hill -Speicher (Am Mittelhafen 42) wird unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln zu einer Gemeinbedarfseinrichtung (sozio -kulturelles Zentrum) und auf interner Abrechnungsbasis zu einer Sporteinrichtung (Ruderverein) umgebaut. 2. Der Umbau und die bauliche Herrichtung (vgl. Anlage 1) des Objektes erfolgen durch den Eigentümer Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM). Eine Nutzung soll zukünftig durch den Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) und die B-Side GmbH (B-Side) erfolgen. 3. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass in dem markanten hafentypischen Gebäude dringend benötigter und bezahlbarer Raum für die kulturelle Produktion geschaffen wird. Er begrüßt zudem, dass mit einer neuartigen und synergetischen Verbindung von kreativ er Arbeit und Sozio-Kultur eine gemeinwohlorientierte Kultureinrichtung mit Pilotcharakter entsteht. 4. Bei aktuell ermittelten, anteiligen Projektkosten für das sozio -kulturelle Zentrum in Höhe von 7.654.132 Mio. € werden 60% der Kosten (4.592.479 €) en tsprechend den Aussagen des Stadterneuerungsprogramms 2020 über Städtebaufördermittel finanziert. Die restlichen 40% der Stadtplanungsamt Kulturamt 27.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Frau Schnell Telefon: 492-6180 Telefon: 492-4100 Thiel@stadt-muenster.de Schnelll@stadt-muenster.de - 2 - V/0001/2020 Kosten (3.061.653 €) werden durch die Stadt Münster finanziert. Die Gelder stehen in der aktuellen Mittelfristplanung für die Haushaltsjahre 2020-2022 zur Verfügung. 5. Für die ersten drei Jahre des Real -Betriebes (Startphase von voraussichtlich 2023 bis 2026) und die beiden Jahre Bauzeit (2021 bis 2022) erhält die B -Side, entsprechend den Aussagen des Stadterneuerungsprogramms 2020, e ine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 275.000 Euro, die anteilig vom Land (60%, mit Städtebaufördermitteln) und der Stadt (40%) finanziert wird. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Controlling zur Einhaltung der förderrechtlichen Ziele als sozio-kulturelles Zentrum (auf der Basis von Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Sachbericht) der WFM obliegt, wobei die WFM durch das Kulturamt bei der Bewertung kulturfachlicher Frageste l- lungen flankierend unterstützt wird. Die WFM informiert einmal jährli ch im Aufsichtsrat und im Kulturausschuss. 7. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM), folgende Beschlüsse zu fassen: 7.1 Die WFM wird beauftragt, den ehemaligen Hill-Speicher (Am Mittelhafen 42/44) umzubauen und herzurichten, so dass eine gemeinsame Nutzung durch den RVM und die B -Side er- möglicht wird. Der RVM erstattet den auf ihn entfallenden Anteil. 7.2 Die Geschäftsführung der WFM wird ermächtigt, die Leistun gsphasen 5 - 9 sowie die Pr o- jektsteuerungsleistungen zu beauftragen. 7.3 Die Beauftragung basiert auf der Verpflichtung der Stadt Münster, dass diese der WFM die auf die Gemeinbedarfseinrichtung (B-Side) entfallenden Aufwendungen (voraussichtlich ca. 7,2 Mio. € für die Kostengruppen 200-700) vollständig erstattet. 7.4 Die WFM wird ermächtigt, ein Erbbaurecht zugunsten des RVM an dem Grundstück zu b e- stellen und die Teilungserklärung zum Zweck der Aufteilung des Erbbaurechts an dem G e- bäude abzugeben. 7.5 Die WFM wird ermächtigt, einen schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsvertrag abz u- schließen, der 7.5.1 der B-Side für die Zweckbindung der Fördermittel von zwanzig Jahren die unentgeltli- che Überlassung der hergestellten Flächen gewährt und sie verpflichtet, die Besti m- mungen des Zuwendungsbescheides hinsichtlich der Förderfähigkeit der Maßnahme einzuhalten, 7.5.2 die B-Side verpflichtet, die Betriebs- und Nebenkosten vollständig sowie den für diese Art der Nutzungsüberlassung üblichen Teil der I nstandhaltungsaufwendungen zu tra- gen, 7.5.3 der B-Side die Option einräumt, in Absprache mit der WFM Eigenleistungen einz u- bringen. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, 8.1 den Betrieb des soziokulturellen Zentrums durch die B -Side und den Betrieb der Gemei n- bedarfseinrichtung entsprechend zu unterstützen. 8.2 gegenüber der WFM einen Zuwendungsbescheid mit inkludiertem Betrauungsakt mit einer Laufzeit von 10 Jahren (plus Verlängerungsoption für weitere 10 Jahre) zu erlassen, der für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel sowie der Eigenmittel der Stadt Münster absichert und sicherstellt, dass die B - Side den von ihr genutzten Gebäudeteil förderkonform nutzen wird. - 3 - V/0001/2020 8.3 die zusätzlich zu den Baukosten be willigte Anschubfinanzierung in einem eigenen Zuwe n- dungsbescheid an die B-Side weiter zu leiten. Damit werden die Auflagen aus dem Zuwe n- dungsbescheid des Landes, sowie die städtischen Auflagen an den Betreiber B-Side weiter gegeben. 8.4 für die anstehende Um bauphase des ehemaligen Hill-Speichers ab dem Jahr 2020 bis zur Fertigstellung des Gebäudes Räumlichkeiten zur vorübergehenden Unterbringung der B - Side im Gebäude „Am Hawerkamp“ 29 (ehem. Pebüso) zur Verfügung zu stellen („Interims- Räumlichkeiten“). Die Üb erlassung der Interims -Räumlichkeiten erfolgt mietfrei be i eigen- ständiger Herrichtung sowie Rückbau durch die B -Side und Übernahme der laufenden B e- triebs- und Nebenkosten durch die B-Side. 9. Der B-Side soll die Möglichkeit angeboten werden, Teileigentu m an dem umgebauten ehemal i- gen Hill-Speicher unter noch auszuarbeitenden Bedingungen zu erwerben. Ein Erwerb soll nicht vor Beginn des vierten Betriebsjahres erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfa s- sung des Rates der Stadt Münster. In diesem Zusammenhang sind neben eigentumsrechtlichen, zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten auch die förderrechtlichen und beihilferechtl i- chen Fragestellungen zu berücksichtigen. Begründung: Projektentwicklung des ehemaligen Hill-Speichers (Am Mittelhafen 42): Zukunftsprozess und Integriertes Handlungskonzept Die Stadt Münster führt zurzeit den Zukunftsprozess Münster 20|30|50 durch, der in eine Zukunft s- strategie für Münster münden soll. Teil des Zukunftsprozesses ist die Erarbeitung eines Inte grierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030), das einen Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung bis 2030, Aussagen zu Handlungsoptionen und zu Schwerpunkten der räumlichen Entwicklungen enthalten soll. Darüber hinaus soll das ISEK 2030 zur Mitwirkung am gemeinsamen Handeln einladen. Die Einbindung des Projektes „Speicher 42 – B-Side / Ruderverein Münster von 1882 e.V.“ bzw. des Integrierten Handlungskonzeptes „Stadthäfen Münster – nördlich Albersloher Weg“ in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 erfolgt über den Leitthemenvorschlag „Leistungsstarke Innenstadt - Die Innere Stadt“. Während das Integrierte Handlungskonzept „Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ (V/0827/2018), das am 10.10.2018 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde, sich auf die Ebenen „Projekt“ und „Quartier“ konzentriert und zugleich den formalen Förderzugang sicherstellt, werden die programm a- tisch-strategischen Fragen im Rahmen des Zukunftsprozesses 20|30|50 behandelt. Es besteht das Ziel, über das Integ rierte Handlungskonzept und seine anstehende Fortschreibung, die öffentlichen und privaten Maßnahmen mit den entsprechenden, erforderlichen finanziellen Au f- wendungen zu steuern und Synergien zu initiieren. Dabei soll die andernorts bereits erfolgreich durchgeführte privat-öffentliche Partnerschaft sich zielführend um herausragende Projekte und Ideen kümmern. Damit bildet das Projekt B -Side im Gesamtzusammenhang der Hafen- und Quartiersentwicklung den kulturellen Schwerpunkt bei der Entwicklung der Hafen -Südseite, zusammen mit dem Wolfgang Bo r- chert Theater. Dazu kommen die „Zeugen“ der ehemaligen Hafennutzung, wie z.B. der Rhenus -Kran und der Weber-Kran, sowie die noch vorhandenen Siloanlagen. Mit der vorgesehenen Umgestaltung der Hafen -Südseite mit einer öff entlich nutzbaren Wegeverbindung und dem Erhalt der prägenden Bauten ergibt sich insgesamt ein stadtbildprägendes Zusammenspiel ehemaliger Hafentätigkeiten und neuer Nutzungen. - 4 - V/0001/2020 Ehemaliger Hill-Speicher als Ort für Sport und Soziokultur Potentiell sind einige der im Integrierten Handlungskonzept von 2018 vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich als förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW ei n- zustufen. Grundlage dafür sind die Zielperspektiven des Masterplans Stadthäfen mit d en Schwe r- punkten auf der Entwicklung von Gebäuden für Dienstleistungen und nichtstörendem Gewerbe. Das Gewerbe soll sich zusammensetzen aus klassischer Büronutzung, nicht -störender Produktion bzw. Herstellung und Ausstellung. Im Unterschied zum „Kreativka i“ nördlich des Stadthafens 1 sollen im Bereich südlich des Stadth a- fens 1 keine eigenständigen gastronomischen Nutzungen angesiedelt werden. Mit dem Umbau des denkmalgeschützten Rhenus-/Flechtheim-Speicherensembles und der Nutzung durch das Wolfgang Borchert Theater wurde das Quartier bereits mit einer ersten Kulturnutzung bereichert. In dem oben genannten Gesamtzusammenhang hat der Rat der Stadt bereits 2016 entschieden, eine gemeinsame Projektentwicklung des ehemaligen Hill -Speichers mit dem Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) und der B-Side GmbH (B-Side) zu initiieren und zu unterstützen. Die Wirtschaftsför- derung Münster GmbH (WFM) ist Eigentümerin des Grundstücks und des aufstehenden Gebäudes. Diese Projektentwicklung ist in den zurückliegenden dr ei Jahren weiter qualifiziert, abgestimmt und verfeinert worden, so dass jetzt ein für alle Partner, die WFM, den RVM, die B -Side und die Stadt Münster, tragfähiges und zukunftsfähiges Projekt vorliegt. Auf dieser Basis haben die Partner en t- schieden, mit D atum vom 07.08.2019 formal den Bauantrag für das Projekt einzureichen. Die Real i- sierung des genehmigten Bauvorhabens erfolgt durch die WFM auf interner Abrechnungsbasis mit dem RVM. Der ehemalige Hill-Speicher ist ein hafentypisches Lagergebäude. Das Geb äude prägt mit dem ma r- kanten Doppelgiebel die Silhouette auf der Südseite des Stadthafens 1 (vgl. Anlage 1 – Pläne und Ansichten). Es ist nach mehrjährigem Leerstand bzw. Mindernutzung in einem schlechten baulichen Zustand. Mit der avisierten Umnutzung dur ch den RVM und der zukünftigen soziokulturellen Nutzung der B-Side ergibt sich insgesamt eine Perspektive zum Erhalt dieses prägenden Gebäudes. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes orientiert sich an den Zielen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 541 I, der in der Zeit vom 19. März 2018 bis zum 04. Mai 2018 offengel e- gen hat. Dieser Bebauungsplan soll eine Aufwertung der südlichen Stadthafenflächen unter der Ma ß- gabe der nichtstörenden Auswirkungen auf die Bereiche nördlich des Stadthafen s 1 sichern, daher müssen sich die geplanten zukünftigen Nutzungen diesem Anspruch grundsätzlich unterordnen. Die betreffende Fläche des Projektes ist als Gewerbefläche in diesem Bebauungsplanentwurf ausgewi e- sen. Eine entsprechende Gemeinbedarfseinrichtung mit sozialen und kulturellen Nutzungen ist au s- nahmsweise zulässig. Im Rahmen der Hafenentwicklung werden auch die Randbereiche an den Wasserflächen entlang des Stadthafen 1 neu gestaltet. Daher wird der ehemalige Hill -Speicher an der Seite zum Hafenbec ken von der anstehenden Freiflächenentwicklung profitieren und zukünftig auch über die neue öffentliche Wegeführung entlang des Stadthafens erreichbar sein. Damit wird in absehbarer Zeit eine durchgä n- gig öffentliche Begehbarkeit zwischen dem Hafenplatz und dem Betriebsweg des Dortmund -Ems- Kanals geschaffen. Soziokulturelles Pilotprojekt mit Modellcharakter Mit der B -Side entsteht ein gemeinwohlorientiertes Kulturzentrum, dessen Themenschwerpunkt eine am Ideal der Nachhaltigkeit ausgerichtete Stadt - und Gesellschaftsentwicklung ist – im Viertel, in der Stadt und nach Möglichkeit darüber hinaus. Auf insgesamt knapp 4.000 qm (2.800 qm Nutzfläche) entsteht in attraktiver Hafenlage und unmitte l- barer Nähe zu einem der „quirligsten“ und mit Blick auf die Bewohnerstruktur „jüngsten“ Stadtteile Münsters ein neues gemeinbedarfsorientiertes kulturelles Zentrum, welches eine für Münster und darüber hinaus neuartige Verbindung von Kultur, kreativer und sozialer Arbeit/Produktion und Stad t- entwicklung verwirklichen will. Die verschiedenen Nutzungskomponenten stehen dabei nicht in einer - 5 - V/0001/2020 willkürlichen oder additiven Ergänzung zueinander, sondern kennzeichnen gerade in ihrem Zusa m- menspiel und in ihrer Wechselwirkung die besondere Programmatik und den „Markenkern“ der Ein- richtung. Ihre Spezifik und der Mehrwert für Münster lassen sich insbesondere vor dem Hintergrund der best e- henden Infrastrukturbedarfe für die kulturelle Produktion und Präsentation sowie einer zeit- und gene- rationengemäßen Weiterentwicklung der Soziokultur bewerten: Als Standort einer Kunstakademie, einer Musikhochschule, der Fachhochschule für Design sowie der Fachhochschule Architektur (MSA) verfügt Münster über ein überdurchschnittlich hohes künstlerisch - kulturelles sowie kreativwirtschaftliches Po tential. Bei zunehmender Flächenverdichtung, Mietprei s- steigerung und Gentrifizierung entspricht die notwendige Infrastruktur aktuell allerdings bei weitem nicht mehr den Erfordernissen. Entsprechende Abwanderungen der für die Stadt und die Stadten t- wicklung bedeutsamen „Kreativen“ und kreativen Berufsgruppen sind leider bereits heute zu ve r- zeichnen. Im Zuge der weiteren Wachstumsprozesse der Stadt sowie sehr konkret mit dem zeitnah anstehe n- den Verlust des Verwaltungsgebäudes an den Osmo-Hallen als Sitz vieler junger Illustratoren, Desig- ner, Künstler und Architekten wird sich die Situation Ende 2020 noch deutlich verschärfen. Für viele dieser jungen kreativwirtschaftlichen Freelancer ist die Raumsituation unbefriedigend oder gar nicht gelöst. Die Stadt Müns ter ist zudem traditionell – sowohl in der Stadtentwicklung als auch im Bereich der Kultur – durch ein hohes zivilgesellschaftliches Engagement geprägt. Bedeutsame Kulturorte wie das Theater im Pumpenhaus, die Filmwerkstatt Münster oder der Hawerkamp sind ebenso bottom -up entstanden, wie die soziokulturellen Zentren Kreativhaus Münster (1977), das Cuba Cultur und B e- gegnungszentrum (1986), das Bennohaus (1987) und der Hawerkamp e.V. (2004). Verdienst der in den 70iger Jahren aufkommenden Soziokultur ist ein e kulturelle Praxis mit starkem Gesellschaftsbezug, immer entlang der aktuellen lokalen Bedürfnisse, Gegebenheiten und gesel l- schaftlichen Herausforderungen. Zentrale Zielsetzungen sind die Verbesserung der Lebens - und Ar- beitsbedingungen mit künstlerischen und kulturellen Mitteln und die kreative Selbsttätigkeit möglichst breiter Bevölkerungsschichten. Kennzeichnendes Merkmal der soziokulturellen Einrichtungen ist ihre interdisziplinäre Arbeitsweise und die enge Verknüpfung des Alltagslebens mit Kunst und Kultur. Mit der B -Side entfaltet sich in einem markanten und „unbelassenen" Gebäude erneut eine ähnlich breit getragene und starke Dynamik einer jungen Generation zwischen 20 und ca. 40 Jahren. Mit h o- hem Gegenwartsbezug zu den drängendsten Fragen unserer he utigen Zeit (Nachhaltigkeit, Ressour- ceneinsatz, Formen des Zusammenlebens und -arbeitens in einer hybriden Gesellschaft, nachba r- schaftliche Gemeinschaft und Beteiligungsformen) ist ihre Programmatik sinnfällige Fortsetzung und zeitgemäße Ergänzung der bere its bestehenden soziokulturellen Einrichtungen und Angebote in Münster. Die bereits etablierte Tradition der B -Side als basisdemokratisches bottom -up-Projekt, das seine Wurzeln im Hafen- und Hansa-Viertel hat, schafft die dafür notwendige Grundlage im Vier tel, in der Stadt und nach Möglichkeit darüber hinaus. Die folgenden Zielsetzungen und Arbeitsprinzipien sind dabei handlungsleitend: die Etablierung eines Freiraums von Allen für Alle für Austausch, Begegnung und konsu m- zwangfreien Aufenthalt, die Generierung eines niederschwelligen, gemeinnützigen Angebots der soziokulturellen Nu t- zung und Bildung, die Verwirklichung einer beteiligungsorientierten und interdisziplinären Kunstpraxis, die Bereitstellung bezahlbarer Büro - und Werkräume für die künstlerisch -kreative Produktion für Künstler und Kulturschaffende, kreativwirtschaftliche Akteure sowie soziale und der G e- meinnützigkeit verpflichtete Initiativen, Vereine und NGOs, die Abbildung vollständiger Produktions- und Präsentationszyklen unter einem Dach, die Realisierung einer kostensenkenden „sharing economy“, die Selbstverpflichtung zu einem gemeinwohlorientierten Beitrag aller Nutzer, aktivierende Quartiersarbeit und Stadtentwicklung in Form von gemeinnütziger Kultur- und Bil- dungsarbeit und kreativer Beteiligungskultur, - 6 - V/0001/2020 der Erhalt eines charismatischen hafentypischen Gebäudes und die Stärkung einer breiten Nutzungsvielfalt in einem zunehmend privatisierten Stadtraum. Den Schwerpunkt bilden kulturelle Angebote und Veranstaltungen sowie soziokulturelle Prog ramme, bei denen gezielt Bezüge zu den Themenfeldern Ökologie, Ökonomie, Soziales sowie bürgerschaftl i- che Partizipation und Städtebau hergestellt werden. Begünstigt durch die Lage im Hafen und ergä n- zend zu den Angeboten der bereits bestehenden soziokulture llen Einrichtungen in Münster kann der Veranstaltungssaal insbesondere auch für musikalische Veranstaltungen und Konzerte in allen Sti l- richtungen dienen. Die Nutzerstruktur, insbesondere die vertraglich geregelten längerfristigen Raumvergaben und - vermietungen sind daran orientiert, inwieweit sie einen Beitrag zur grundsätzlichen inhaltlichen Pr o- grammatik leisten können und wollen. Mittels entsprechender Selbstverpflichtungen soll gewährleistet werden, dass sich alle von der Immobilie profitierenden Nutzer – Künstler und Kulturschaffende, krea- tivwirtschaftliche Akteure, Soziale Initiativen und NGOs – mit einem jeweils zu definierenden Zeitei n- satz und/oder Produktbeitrag in das gemeinnützige inhaltliche Programmangebot und/oder in die O r- ganisation und selbs tverwalteten Arbeitsabläufe des Hauses und/oder in die gemeinwohlorientierte Quartiersarbeit einbringen werden („Viertelstunden“). Im Gegenzug profitieren die Nutzer nicht nur von den bezahlbaren Büro -, Arbeits-, Atelier- und Pro- bemöglichkeiten, sondern auch von der zusätzlich gemeinschaftlich nutzbaren Infrastruktur und Au s- stattung, einer kostensenkenden „sharing economy", zentraler Dienstleistungen und Nutzungsopti o- nen (z.B. Haustechnik, Ausstellungssystem, Catering) sowie den synergetischen Austausch -, Koope- rations- und Produktionsmöglichkeiten im Haus. Diese werden zusätzlich unterstützt durch die gezielte Ansiedlung kreativwirtschaftlicher Dienstleister, mit denen vollständige Produktions - und Präsentationszyklen unter einem Dach abgedeckt werden können, wie z.B. einem Tonstudio, einer Siebdruckerei, einer Werkstatt oder auch dem Hauseigenen Shop. Für eine in der B -Side ansässige Künstlerin, Band oder soziale Initiative ist es damit gleichermaßen Chance und Verpflichtung, in einem gewissen Umfang ihr jeweiliges Produkt als eine Ausstellung, als ein Konzert oder als ein Workshopangebot „gratis" in das Hausprogramm und zu Gunsten des G e- samtbetriebes, aber auch im Sinne der eigenen Veröffentlichung und/oder Erprobung einzubringen. Über das konkrete soz iokulturelle Angebot hinaus möchte die B -Side Modell und Transformationsort sein für neue gesellschaftliche Arbeits- und Lebensformen. In diesem Sinne versteht sie sich auch als Reallabor und Ort der transformativen Bildung, an dem Herausforderungen identi fiziert, Lösungen entwickelt, erprobt und nach außen getragen werden. Die synergetische Nutzung soll individuelle Kosten senken und den Nährboden dafür bieten, dass sich kreative, soziale und nachhaltige Arbeitsweisen gegenseitig befruchten. Die Flächen k önnen sowohl von den zukünftigen Mietern der B -Side als auch aus dem Quartier bzw. der Gesamtstadt heraus genutzt werden. Sie bieten Raum für künstlerisch -kulturelle Produktion, Besprechungen, Pl e- na, Unterrichtsstunden, Seminare, Workshops, Freiraum für di e Erprobung gemeinwohlorientierter Geschäftsideen und Projekte und Maßnahmen für das Quartier. B-Side Raumprogramm Mit der „Übersetzung" dieser Programmatik und „Plattformfunktion“ in ein bedarfs - und nutzungsge- rechtes Raumprogramm wurde nach europaweite m Ausschreibungsverfahren das Architekturbüro Heinrich Böll aus Essen beauftragt. Seine Expertise und Kompetenz in der Realisierung von Kultu r- bauten in alten Bestandsgebäuden belegt z.B. der von dem Büro verantwortete Umbau der UNESCO Weltkulturerbestätte Zeche Zollverein in Essen. Zwingende Berücksichtigung fanden zudem die Vorgaben im Rahmen der Städtebauförderung, nach denen mindestens 80 % der Flächen in ihrer zeitlichen Nutzung für gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stehen müssen und entsprech end auf maximal 20 % der Flächen in ihrer zeitlichen Nu t- zung auch rentierliche Zwecke verfolgt werden dürfen. In mehrfachen Abstimmungsprozessen mit - 7 - V/0001/2020 dem Fördergeber wurde eine genaue Nutzungsanalyse und -bestimmung für alle Flächen vorg e- nommen. Von den rund 2.800 qm Nutzfläche steht knapp ein Drittel (ca. 800 qm) dafür zur Verfügung. Neben Ateliers und Proberäume zur künstlerisch -kulturellen und kreativwirtschaftlichen Nutzung sind g e- meinschaftlich nutzbare Coworking -Büros und Coworking -Spaces für Sozialun ternehmer/-innen, so- ziale und der Nachhaltigkeit verpflichtete, gemeinwohlorientierte Initiativen und Start-ups vorgesehen. Die Vergabe dieser Räume erfolgt in der Regel längerfristig. Im Sinne einer Gesamtkonzeption, die den vollständigen „Produktionszyk lus“ berücksichtigt, sind im Haus zudem auf einer Fläche von ca. 450 qm (gut 15 % der Nutzfläche) eine Siebdruckerei mit hau s- eigenem Shop, ein Musikstudio, ein Küchenbereich und eine Allmendeküche als untergeordnete pr o- jektbezogene Gastronomie sowie eine offene Quartiers-Werkstatt vorgesehen. Weitere multifunktionale (Gruppen-)Räume für Vorträge, Meetings und „Bewegungsangebote“ dienen auf ca. 350 qm dem intendierten Kultur - und Bildungsprogramm. Sie sind flexibel und kurzfristig aus dem Quartier und der Stadt oder auch von den Hausnutzern buchbar. Zentrale Anlaufstelle der B -Side bildet das „Quartierswohnzimmer" mit integriertem offenen Ausste l- lungs- und Veranstaltungsraum. Rund 600 qm dienen zum einen als Ort der Begegnung, Vernetzung und der Kommunikati on ohne Konsumzwang und zum anderen als Ort von Ausstellungen und Pr ä- sentationen, Lesungen und Konzerten. Es besteht Zugang zu einer großen offenen Dachterrasse (ca. 550 qm), die in Ausstellungs- und Veranstaltungskonzeptionen einbezogen werden kann. Bei der Herrichtung/Umnutzung des ehemaligen Hill -Speichers handelt es sich um einen Umbau im Bestand, wobei der derzeitige Charakter des Gebäudes weitgehend erhalten bleiben soll. Trotzdem ist gemäß Bauantrag eine weitestgehend barrierefreie bzw. rollstuhlge rechte Erschließung vorges e- hen, so z.B. eine stufenlose Rampe am Eingang und ein rollstuhlgerechter Außenaufzug zum 1. Obergeschoss. Weiterhin finden sich im Gebäude Rückzugs -/Pausenmöglichkeiten für behinderte Menschen. Der große Veranstaltungsraum im 1. Obergeschoss ist für mobilitätseingeschränkte Künstler und Besucher selbstständig erreich - und nutzbar und mit einer Induktionsschleife bzw. FM - Anlage ausgerüstet. Eine Behindertentoilette ist im 1. Obergeschoß vorhanden. Das Gebäude verfügt in weiten Teilen über ein taktiles Leitsystem und Hinweisschilder mit ergänzender Braille -Schrift. Der Bodenbelag wird gut berollbar ausgeführt und in den Außenbereichen und der Dachterrasse extra rutschfest ausgeführt. Ein Behinderten-Stellplatz ist in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgesehen. Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des ehemaligen Hill -Speichers sind für die Nutzung durch den RVM vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport sowohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. Mit Beginn der Bauphase ist der erforderliche Interimsbetrieb, wie bisher, in den vorhandenen Räu m- lichkeiten nicht möglich. Auch eine Zwischenlösung mit Provisorien im ehemaligen Hill -Speicher ist aus Sicherheitsgründen und zur Sicherstellung einer zügigen Bau durchführung nicht praktikabel. Da- her stellt die Stadt Münster der B-Side als Ausweichquartier eine Fläche von rund 200 m² im ehemali- gen Pebüso -Gebäude am Hawerkamp mietfrei zur Verfügung. Die B -Side sorgt während des Int e- rimsbetriebes für eine entsprechen de Herrichtung der Büro - und Sitzungsräumlichkeiten auf eigene Kosten und übernimmt die dann anfallenden Betriebskosten für das Ausweichquartier. Nach Beend i- gung der Nutzung hat die B-Side auf eigene Kosten für den Rückbau zu sorgen. Baukosten und Anschubfinanzierung: Die anteiligen förderfähigen Projektkosten für die Realisierung des soziokulturellen Zentrums im ehemaligen Hill-Speicher belaufen sich nach der aktuellen Kostenermittlung (Stand November 2019, vgl. Anlage 2) auf 7.654.132 €. Für den Umbau und die Nutzung des erhaltenswerten, hafentypischen Bestandsgebäudes des eh e- maligen Hill-Speichers hat die Stadt Münster einen Antrag auf Städtebauförderung nach den Förde r- richtlinien des Landes NRW (FöRi 2008) fristgerecht zum 28.02.2019 gestellt und zum 30.09.2019 fortgeschrieben. Dieser Förderantrag bezieht sich ausdrücklich nur auf den Anteil des zukünftigen - 8 - V/0001/2020 Betreibers B-Side. Die Gebäudehülle und gemeinsam mit dem RVM genutzte Bereiche wurden ante i- lig in der Kostenermittlung dargestellt (vgl. Anlage 3 und 4). Der RVM erhält einen einmaligen städti- schen Zuschuss zur Verlagerung des RVM in den Stadthafen 1 und bezieht sich dabei auf Entschei- dungen des Rates der Stadt Münster vom 16.12.2015 und 12.12.2018. Am 18.03.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung das Stadte r- neuerungsprogramm 2020 veröffentlicht. Das Förderprojekt B -Side ist darin mit dem von der Stadt Münster beantragten Fördervolumen vollständig berücksichtigt worden. Die Verwaltung geht nach den aktuellen, für d ie Stadt Münster geltenden, Fördersätzen derzeit von einer 60%igen Förderung (rd. 4.592.479 €) des Projektes durch das Land NRW aus. Damit ist ein Eigenanteil in Höhe von 40% (rd. 3.061.653 €) an den anteiligen Projektkosten von der Stadt Münster aufzubrin gen. Dazu hat der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 11.12.2019 entsprechende En t- scheidungen getroffen und den städtischen Anteil an der Finanzierung des Objektes von ehemals 20 % auf 40 % der förderfähigen Ausgaben erhöht und die Mittel im Haushalt 2020 ff. entsprechend ve r- anschlagt. Vorausgegangen war eine Erhöhung des Eigenanteils von 10 auf 20% im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 am 15.12.2018. Damit war verbunden, dass der Gebäudeteil im kommunalen Eigentum verbleibt . Der WFM soll das Invest für diesen Teil der Immobilie übertragen werden. Der B -Side soll das Gebäude als soziokult u- relles Zentrum dauerhaft, mindestens aber für die Zweckbindungsfrist der Fördermittel (20 Jahre), zur Nutzung überlassen werden. Die Differenz zu den von der WFM benannten Baukosten besteht darin, dass die von der Stadt Müns- ter beantragten Projektkosten zusätzlich noch eine Anschubfinanzierung zugunsten der B -Side in Höhe von 275.000 € für die beiden Jahre der Bauphase (2021 bis 2022) und die ersten drei Jahre der Startphase (2023 bis 2026) enthalten und die erforderliche Umlage in Höhe von 3% für die Projektb e- gleitung durch das Projektbüro „startklar“. Im Zuge der Antragsbearbeitung beim Fördermittelgeber und in den Abstimmungsgesprächen zwi- schen dem Ministerium, der Bezirksregierung und der Stadt Münster ist herausgearbeitet worden, dass zum Zeitpunkt der Fördermittelbewilligung eine unmittelbare, baufähige Projektreife erwartet wird. Der am 07.08.2019 formal eingereichte Bauantrag für d as gemeinsame Projekt von RVM und WFM (mit B -Side) befindet sich aktuell noch in der Prüfungs - und Genehmigungsphase, soll aber zeitnah im 2. Quartal in eine Baugenehmigung münden. Damit wäre dann der offizielle Projektstart im 3. Quartal 2020 möglich. Projektrealisierung durch die Wirtschaftsförderung: Bauherreneigenschaft WFM, Finanzierung, Teilungserklärung Die WFM wird Bauherr und führt auf interner Abrechnungsbasis mit dem RVM den Umbau des g e- samten Gebäudes entsprechend den Inhalten des Bauantrages durch. Da eine gemeinsame Bauher- reneigenschaft von WFM und RVM nicht möglich ist, erhält der RVM mit Baufertigstellung ein Teile i- gentum am ehemaligen Hill -Speicher. Sollte sich aus dieser Struktur für den RVM ein Mehraufwand aus der Grunderwerbssteuer ergeben, wird die Stadt Münster diesen Mehraufwand kompensieren. Mit der Billigung des Bauantrags sind die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphasen 6-7 (Ausschreibung und Vergabe), Leistungsphase 8 (Baudurchführung) und Leistungsph ase 9 (Ob- jektbetreuung) zu beauftragen. Nach heutiger Kenntnis führt dies zu einem auf den B -Side- Gebäudeteil bezogenen Aufwand in Höhe von rd. 6,7 Mio. € (brutto). Unter Hinzurechnung der bereits verausgabten Mittel für die Leistungsphasen 1 -4 und ihrer j uristischen Begleitung ist von einem G e- samtaufwand (Baukosten) in Höhe von rd. 7,2 Mio. € für Planung, Bau und begleitende Dienstleistu n- gen für den von der B-Side zu nutzenden Teil des Gebäudes auszugehen. Um den Gesamtaufwand (Baukosten) finanzieren zu können, wird die Stadt Münster wertgleich die Fördermittel des Landes (rd. 4,3 Mio. €) und ihre Eigenmittel (rd. 2,9 Mio. €) an die WFM weiterleiten; dabei sind Gestaltungsformen und -inhalte zu wählen, die eine Umsatzsteuerpflicht der Weiterleitung ausschließen. Der RVM trägt alle auf seinen Gebäudeteil entfallenden Kosten. Vor Beginn von U m- - 9 - V/0001/2020 bau und Sanierung des ehemaligen Hill -Speichers wird die WFM ein Erbbaurecht bestellen. Erbba u- rechtsinhaber werden die WFM und der RVM. Hierzu fasste der Aufsichtsrat der WFM eine Beschlus- sempfehlung an die Gesellschafterversammlung am 03.03.2020. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden WFM und RVM eine Abgeschlossenheitsbescheinigung über den tatsächlichen Ist -Zustand beschaffen, so dass die Teilungserklärung erfolgen kann. Nutzungsüberlassungsvertrag Die Stadt Münster wird in ihrem Verhältnis zur WFM einen Zuwendungsbescheid mit inkludiertem Betrauungsakt erlassen, der die Weitergabe der Finanzmittel in Höhe von rd. 7,2 Mio. € an die WFM und die Mittelverwendung zur förderkonformen Herrichtung und Nutzung des Gebäudes absichert.. Nach Baufertigstellung wird die WFM ihrerseits der B-Side die Flächen als Gemeinbedarfseinrichtung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellen, damit die B-Side den im Förderbescheid formulier- ten Nutzungszweck erreicht und für die Dauer der Zweckbindung aufrecht erhält. Auch die Überlassung der rentierlichen B-Side-Flächen, die quartiersbezogenen Nutzungen (z.B. kre- ativwirtschaftliche Dienstleistung; Co -Working für Sozialunternehmen) z ur Verfügung stehen, wird durch den Nutzungsüberlassungsvertrag geregelt. Die B -Side ist mit der Landesförderung dazu ve r- pflichtet, durch eigene Einnahmen zum Betrieb der Selbstverwaltung beizutragen. Somit stehen auch die rentierlichen Flächen in der Nutz ungsbindung des Fördermittelbescheids. Mit dem Nutzungsüber- lassungsvertrag wird die B -Side verpflichtet, die Bedingungen des Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördermittelgeber formulierten weiteren Auflagen und Bedingu n- gen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. Weiterhin ist zu regeln, dass die B -Side die Betriebs - und Nebenkosten vollständig und die Instan d- haltungsaufwendungen in Höhe des – im Immobiliensektor für diese Art der Nutzungsüberlassung – üblichen Teil zu tragen hat. In einem Schnittstellenprotokoll werden Art und Umfang der Instandha l- tungsaufwendungen, die der B -Side zuzuordnen sind, verbindlich festgehalten. Die WFM wiederum ist verpflichtet, gemeinsam mit dem RVM die Instandhaltungsrücklage für das Geme inschaftseigen- tum zu tragen. Der Fördermittelgeber begrüßt, dass die B -Side Eigenleistungen zur Herstellung der Gemeinbedarf s- einrichtung zu erbringen beabsichtigt. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird hierzu eine Regelung aufnehmen, der Eigenleistungen ermöglicht, ohne dass der Bauherr das Risiko von Auswirkungen auf Gewährleistungen anderer Gewerke eingeht. Auch zu den Regelungen des Nutzungsüberlassungsvertrages fasste der Aufsichtsrat der WFM am 03.03.2020 eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung. Zweckbindung und Fördermittelweiterleitung: Das Förderprojekt B-Side ist mit dem von der Stadt Münster beantragten Fördervolumen und mit den beantragten Bausteinen vollständig berücksichtigt worden. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Auflagen und Inhalten der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster eintreffen wird, ist aktuell noch offen, angekündigt ist der Bescheid noch vor den Sommerferien. Die zu gewährende Förderung des Landes ist projektbezogen zu verstehen, so da ss eine Nachförde- rung des Projektes mit Mitteln der Städtebauförderung landesseitig üblicherweise ausgeschlossen wird. Der vom Rat bereitgestellte Zuschuss zu den anteiligen Baukosten ist in diesem Zusamme n- hang ebenfalls als abschließend zu betrachten. Eine weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der jährlichen Betriebskosten bleibt davon unbenommen. Nach der formalen Bewilligung des Förderantrages durch das Land NRW an die Stadt Münster ist anschließend eine Weitergabe der Fördermittel und zusätzlich der vom Rat der Stadt bereitgestellten städtischen Mittel an die WFM vorgesehen. Dies erfolgt im Rahmen eines Zuwendungsbescheids zugunsten der WFM, der den o.g. Betrauungsakt zwischen der Stadt Münster und der WFM für die Dauer von zehn Jahren mit der Op tion einer Verlängerung um weitere zehn Jahre enthält, und die Zweckbindungsfrist der Förderung von 20 Jahren entsprechend absichert. Mit dem Betrauungsakt - 10 - V/0001/2020 wird u.a. die Weitergabe der Finanzmittel an die WFM abgesichert und die Mittelverwendung zur fö r- derkonformen Herrichtung und zum förderkonformen Betrieb des Gebäudes gesichert. Die WFM ihrerseits wird mit dem o.g. Nutzungsüberlassungsvertrag die Flächen als Gemeinbedarf s- einrichtung zur unentgeltlichen Nutzung der B -Side zur Verfügung stellen, damit die B-Side den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck erreichen und aufrecht erhalten kann. Da der Zweckbindungszeitraum voraussichtlich 20 Jahre beträgt, müssen auch die genannten Nu t- zungen und der zweckentsprechende Betrieb mindestens für diesen Zeit raum festgeschrieben we r- den. Eine Verlängerung bzw. Verstetigung der soziokulturellen Nutzungen über den Zweckbindung s- zeitraum hinaus, ist grundsätzlich möglich und im Rahmen der Verlässlichkeit des Projektes auch gewünscht. Auf eigenen Wunsch der B -Side soll insbesondere für den laufenden Betrieb des Kulturzentrums nach der baulichen Fertigstellung ein Gremium eingerichtet werden, welches durch die personelle Zusammensetzung mit besonderer fachlicher Expertise die inhaltlich -konzeptionellen und strateg i- schen förderadäquaten Fortschreibungen des Betreiber-Nutzungskonzeptes beratend begleitet. Es wird ein Berichtswesen (Controlling) eingerichtet, mit jährlicher Berichterstattung sowie Vorlage eines Wirtschaftsplans, eines Jahresabschlussberichts (Gewinn - und Verlustrechnung, Kontennac h- weis, Bilanz) mit einem Kurzbericht über die wirtschaftliche Situation und einem Sachbericht über die Umsetzung des Betriebs - und Nutzungskonzepts. Die Berichterstattung erfolgt durch die B -Side ge- genüber der WFM, die dann e inmal jährlich im Aufsichtsrat und im Kulturausschuss informiert. Dabei erhält die WFM in kulturfachlichen Fragestellungen Unterstützung durch das Kulturamt der Stadt Münster. Dieses Berichtswesen soll auch dazu verwendet werden, ggf. die Inhalte anzupass en und zu schä r- fen bzw. auf sich verändernde Rahmenbedingen während des Betriebes zu reagieren, sofern dadurch der Gesamtzweck der Fördermaßnahme nicht in Frage gestellt und die ursprüngliche Intention eines soziokulturellen Zentrums erhalten bleibt. Wichtig ist dabei auch die Sicherstellung des bestimmungs- gemäßen Betriebes des ehemaligen Hill -Speichers als Gemeinbedarfseinrichtung entsprechend den Ausführungen im Städtebauförderantrag, so wie im o.g. Nutzungsüberlassungs -vertrag (WFM -B- Side). Mit dem fac hlich-inhaltlichen Berichtswesen geht auch ein förderrechtliches Berichtwesen einher, da dem Fördergeber zum Ende der Baumaßnahme und kontinuierlich während des laufenden Betriebes (innerhalb der Zweckbindungsfrist) ein Verwendungsnachweis und eine Bestätigung des zweckdienli- chen Mitteleinsatz vorzulegen ist. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Förderbescheides des Landes sind durch die WFM bzw. die B-Side zu erfüllen. Eine entsprechende Absicherung der Fördermittel und der städtischen Mittel für den o.g. Zeitraum ist erforderlich und soll über entsprechende Regelungen in dem Zuwendungsbescheid sowie Betra u- ungsakt zwischen der Stadt und der WFM formuliert werden. Dabei werden auch die vergaberechtl i- chen Vorgaben des Landes und der Stadt Münster sowie die V orgaben der Landeshaushaltsordnung für Zuwendungsempfänger an die WFM verbindlich übertragen, die sowohl während der Bauphase als auch während der Zweckbindungsfrist einzuhalten und zu beachten sind. Mit dem Nutzungsübe r- lassungsvertrag zwischen der WFM und der B-Side wird die B-Side verpflichtet, die Bedingungen des Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördergeber formulierten weit e- ren Auflagen und Bedingungen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. In dem veröffentlichte n Stadterneuerungsprogramm 2020 ist neben der Förderung der anteiligen Baukosten für den Umbau des ehemaligen Hill-Speichers auch eine Umlage für die Beratungsleistun- gen des Büros „startklar“ und eine Anschubfinanzierung für die B -Side für die Bau - und Startphase des Betriebs des soziokulturellen Zentrums enthalten. Damit sollen nach dem Willen des Förderg e- bers während der Startphase des Projektes ggf. entstehende Defizite aufgefangen und ausgeglichen werden, so dass der Betrieb des soziokulturellen Zentrum s sich stetig entwickeln kann und nicht in eine finanzielle Schieflage gerät. Dies dient perspektivisch auch der Sicherung des gesamten Förde r- zwecks und des Projektes an sich - 11 - V/0001/2020 Diese Anschubfinanzierung soll mit einem eigenen Zuwendungsbescheid zwischen der Stadt Münster und dem Betreiber B-Side abgesichert werden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer berechtigten Rückzahlungsforderung durch den Zuwendung s- geber Land NRW an die Stadt Münster (Erstempfänger der Zuwendung), ist der Konzern Stadt in der Verpflichtung, diese Rückzahlungsforderung zu bedienen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann mit dem Z u- wendungsgeber Land NRW zu klären, woraus eine solche Rückforderung resultiert, in welchem U m- fang eine solche Pflicht besteht und mit welchem finanziellen Aufwand diese Rückzahlungsforderung verbunden ist. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Münster etwaige Rückgriffmöglichkeiten auf die übrigen Beteiligten in Anspruch nehmen. Die B -Side bekommt gem. Nutzungsüberlassungsve r- trag die Flächen als Gemeinbedarfseinrichtung z ur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, um damit den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck zu realisieren. Dabei wird davon au s- gegangen, dass sich die B-Side förderkonform verhält. Mit der Möglichkeit zum Erwerb von Teileigentum im ehema ligen Hill-Speicher durch die B -Side zu einem späteren Zeitpunkt, werden sich die Gremien des Rates der Stadt Münster nach entspreche n- der Vorprüfung durch die Verwaltung dann zu befassen haben. Die Verwaltung wird in Gesprächen, u.a. auch mit der B -Side, die mögliche Übertragung des Teileigentums unter eigentumsrechtlichen, zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten sowie unter förderrechtlichen und beihilferechtlichen Fragestellungen prüfen und dem Rat der Stadt Münster hierzu einen Entscheidungsvors chlag vorle- gen. Ausblick: Mit dem Umbau des ehemaligen Hill -Speichers bietet sich für die Stadt Münster die Chance, insb e- sondere junge und kreative Potentiale an die Stadt Münster zu binden und die Bedeutung des Hansa- /Hafenviertels im Sinne einer urbanen und vielfältigen Stadt zukunftsweisend auszubauen. Die räumliche Bündelung von soziokultureller Nutzung durch die B -Side und der sportlichen Verein s- nutzung durch den RVM in dem markanten hafentypischen Gebäude werden die Zielsetzung einer möglichst kleinteiligen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwicklung positiv befördern. I.V. I.V. gez. gez. Denstorff Wilkens Stadtbaurat Stadträtin Anlage 1 – Pläne und Ansichten Anlage 2 – Kostenermittlung Anlage 3 – Brutto-Grundfläche Anlage 4 – Gemeinbedarfsverhältnis
Anlage A
2575 Zeichen
Anlage A zur V/0001/2020 Kurzüberblick Der ehemalige Hill-Speicher (Am Mittelhafen 42) soll unter Inanspruchnahme von Städtebauför- dermitteln durch die Wirtschaftsförderung Münster im Auftrag der Stadt zu einer Gemeinbedarfs- und Sporteinrichtung umgebaut und der B-Side zum Betrieb als sozio-kulturelles Zentrum sowie dem Ruderverein Münster von 1882 zu sportlichen Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umbau des ehemaligen Hill-Speichers für öffentlichen Nutzungen“. Zielerreichung: Die Baumaßnahme soll voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein und anschließend im Rahmen der Zweckbindungsfrist (für den Teilbereich B-Side) mindestens zwan- zig Jahre lang als sozio-kulturelles Zentrum betrieben werden. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Maßnahme dient der Weiterentwicklung und Inwertsetzung des Hafenquartiers und der Be- darfsdeckung (Ruderverein und Soziokultur). Aus der bisherigen Projektentwicklung bestehen Zu- sagen und Abhängigkeiten zur Projektrealisierung. Der Rat der Stadt hat in nichtöffentlichen Vorla- gen 2015 und 2016 entsprechende Vorentscheidungen getroffen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Bedürfnisse an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude werden berücksichtigt. Der Umbau des Gebäudes ist mit der KIB vorabgestimmt und erfolgt weitgehend barrierefrei. Mit dem Umbau und der Nutzung als sozio-kulturelles Zentrum steht das Gebäude zukünftig breiten Nutzerkreisen für unterschiedlichste Angebote offen.
0001-2020_Anlagen_1-4_Vorlage_Druck
34760 Zeichen
Anlagen zur Vorlage V/0001/2020
Umbau des ehemaligen Hill-Speichers (Am Mittelhafen 42)
als Gemeinbedarfseinrichtung
zu einem sozio-kulturellen Zentrum (B-Side) und zu einer Sporteinrichtung (RVM)
Anlage 1
18.07.2019 1:100 4.101 c
Grundriss
Erdgeschoss
a sr
= Unterkante abgehängte Decke
= Unterkante Rohdecke
= Oberkante Rohfussboden
= Oberkante Fertigfussboden
LEGENDE
= Höhenkote Grundriss
= Unterkante Unterzug
= Brüstungshöhe
= Lichte Höhe
= Notausgang
= Bauteilqualität
= Brandschutzeintragung
Neuplanung
±0.00 = 58.43NHN
Bauherr
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Straße 6
45128 Essen
Tel. 0201 / 83 63 8 - 0
Fax 0201 / 83 63 8 - 70
Architekt
Bauphysik
Statik
HLS
Brandschutz Elektro
Projektsteuerung
Bauherr
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a
48149 Münster
Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7
48155 Münster
Ingenieurbüro Eggersmann
GmbH
Amselweg 1
48231 Warendorf
Tel. : 02581-9334-0
Fax : 02581-9334-99
Müller BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Fritz-Schupp-Straße 4
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-98308-0
Fax: 0209-98308-11
Dr.-Ing. D. Hagebölling
Hohes Feld 7
48653 Coesfeld
Tel. : 02541-970213
Fax : 02541-970214
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Beteiligte
assmann münster GmbH
Mendelstr. 11
48149 Münster
Tel.: 0251-98013-0
Fax : 0251-98013-02
Änderungen
Gezeichnet
Datum
Index
Format
DIN A1
Datum Unterschrift
Architekt
Datum Unterschrift
Planinhalt
Projekt
Gezeichnet
tc | sr
Datum
Bauherr/Antragsteller
Projektnr.
17-45
Planungsstand
Maßstab Plannr. Index
Hill-Speicher, Münster
Umbau und Sanierung
Genehmigungsplanung
Übergabeschrank, Rampe RVM,
Brandschutz
b tc Brandschutzeintragungen
c tc Aufzüge Flächen
$QODJH ]XU9RUODJH9
$QODJH
18.07.2019 1:100 4.102 c
Grundriss
Obergeschoss
a sr
Format
DIN A1
Datum Unterschrift
Architekt
Datum Unterschrift
Planinhalt
Projekt
Gezeichnet
tc | sr
Datum
Bauherr/Antragsteller
Projektnr.
17-45
Planungsstand
Maßstab Plannr. Index
Hill-Speicher, Münster
Umbau und Sanierung
Genehmigungsplanung
texliche Ergänzungen, Brandschutz
Änderungen
Gezeichnet
Datum
Index
= Unterkante abgehängte Decke
= Unterkante Rohdecke
= Oberkante Rohfussboden
= Oberkante Fertigfussboden
LEGENDE
= Höhenkote Grundriss
= Unterkante Unterzug
= Brüstungshöhe
= Lichte Höhe
= Notausgang
= Bauteilqualität
= Brandschutzeintragung
Neuplanung
±0.00 = 58.43NHN
Bauherr
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Straße 6
45128 Essen
Tel. 0201 / 83 63 8 - 0
Fax 0201 / 83 63 8 - 70
Architekt
Bauphysik
Statik
HLS
Brandschutz Elektro
Projektsteuerung
Bauherr
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a
48149 Münster
Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7
48155 Münster
Ingenieurbüro Eggersmann
GmbH
Amselweg 1
48231 Warendorf
Tel. : 02581-9334-0
Fax : 02581-9334-99
Müller BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Fritz-Schupp-Straße 4
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-98308-0
Fax: 0209-98308-11
Dr.-Ing. D. Hagebölling
Hohes Feld 7
48653 Coesfeld
Tel. : 02541-970213
Fax : 02541-970214
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Beteiligte
assmann münster GmbH
Mendelstr. 11
48149 Münster
Tel.: 0251-98013-0
Fax : 0251-98013-02
b tc Brandschutzeintragungen
c tc Aufzüge Flächen
18.07.2019 1:100 4.103 c
Grundriss
Dachgeschoss
a sr
Format
DIN A1
Datum Unterschrift
Architekt
Datum Unterschrift
Planinhalt
Projekt
Gezeichnet
tc | sr
Datum
Bauherr/Antragsteller
Projektnr.
17-45
Planungsstand
Maßstab Plannr. Index
Hill-Speicher, Münster
Umbau und Sanierung
Genehmigungsplanung
texliche Ergänzungen, Brandschutz
Änderungen
Gezeichnet
Datum
Index
= Unterkante abgehängte Decke
= Unterkante Rohdecke
= Oberkante Rohfussboden
= Oberkante Fertigfussboden
LEGENDE
= Höhenkote Grundriss
= Unterkante Unterzug
= Brüstungshöhe
= Lichte Höhe
= Notausgang
= Bauteilqualität
= Brandschutzeintragung
Neuplanung
±0.00 = 58.43NHN
Bauherr
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Straße 6
45128 Essen
Tel. 0201 / 83 63 8 - 0
Fax 0201 / 83 63 8 - 70
Architekt
Bauphysik
Statik
HLS
Brandschutz Elektro
Projektsteuerung
Bauherr
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a
48149 Münster
Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7
48155 Münster
Ingenieurbüro Eggersmann
GmbH
Amselweg 1
48231 Warendorf
Tel. : 02581-9334-0
Fax : 02581-9334-99
Müller BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Fritz-Schupp-Straße 4
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-98308-0
Fax: 0209-98308-11
Dr.-Ing. D. Hagebölling
Hohes Feld 7
48653 Coesfeld
Tel. : 02541-970213
Fax : 02541-970214
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Beteiligte
assmann münster GmbH
Mendelstr. 11
48149 Münster
Tel.: 0251-98013-0
Fax : 0251-98013-02
b tc Brandschutzeintragungen
c tc
18.07.2019 1:100 4.104 c
Grundriss
Kellergeschoss
Format
DIN A1
Datum Unterschrift
Architekt
Datum Unterschrift
Planinhalt
Projekt
Gezeichnet
tc | sr
Datum
Bauherr/Antragsteller
Projektnr.
17-45
Planungsstand
Maßstab Plannr. Index
Hill-Speicher, Münster
Umbau und Sanierung
Genehmigungsplanung
Änderungen
Gezeichnet
Datum
Index
= Unterkante abgehängte Decke
= Unterkante Rohdecke
= Oberkante Rohfussboden
= Oberkante Fertigfussboden
LEGENDE
= Höhenkote Grundriss
= Unterkante Unterzug
= Brüstungshöhe
= Lichte Höhe
= Notausgang
= Bauteilqualität
= Brandschutzeintragung
Neuplanung
±0.00 = 58.43NHN
Bauherr
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Straße 6
45128 Essen
Tel. 0201 / 83 63 8 - 0
Fax 0201 / 83 63 8 - 70
Architekt
Bauphysik
Statik
HLS
Brandschutz Elektro
Projektsteuerung
Bauherr
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a
48149 Münster
Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7
48155 Münster
Ingenieurbüro Eggersmann
GmbH
Amselweg 1
48231 Warendorf
Tel. : 02581-9334-0
Fax : 02581-9334-99
Müller BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Fritz-Schupp-Straße 4
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-98308-0
Fax: 0209-98308-11
Dr.-Ing. D. Hagebölling
Hohes Feld 7
48653 Coesfeld
Tel. : 02541-970213
Fax : 02541-970214
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Beteiligte
assmann münster GmbH
Mendelstr. 11
48149 Münster
Tel.: 0251-98013-0
Fax : 0251-98013-02
texliche Ergänzungen, Brandschutz a sr
b tc Brandschutzeintragungen
c tc Aufzüge Flächen
18.07.2019 1:100 4.301 b
Ansichten
Nord, Ost, Süd, West
a sr
Format
DIN A1
Datum Unterschrift
Architekt
Datum Unterschrift
Planinhalt
Projekt
Gezeichnet
tc | sr
Datum
Bauherr/Antragsteller
Projektnr.
17-45
Planungsstand
Maßstab Plannr. Index
Hill-Speicher, Münster
Umbau und Sanierung
Genehmigungsplanung
Änderungen
Gezeichnet
Datum
Index
Ansicht Nord Ansicht Süd
Ansicht West
Ansicht Ost
Bauherr
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Straße 6
45128 Essen
Tel. 0201 / 83 63 8 - 0
Fax 0201 / 83 63 8 - 70
Architekt
Bauphysik
Statik
HLS
Brandschutz Elektro
Projektsteuerung
Bauherr
Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a
48149 Münster
Ruderverein
Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7
48155 Münster
Ingenieurbüro Eggersmann
GmbH
Amselweg 1
48231 Warendorf
Tel. : 02581-9334-0
Fax : 02581-9334-99
Müller BBM GmbH
Niederlassung Gelsenkirchen
Fritz-Schupp-Straße 4
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-98308-0
Fax: 0209-98308-11
Dr.-Ing. D. Hagebölling
Hohes Feld 7
48653 Coesfeld
Tel. : 02541-970213
Fax : 02541-970214
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Ingenieurbüro Nordhorn
GmbH & Co. KG
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Tel. : 0251-374099-0
Fax : 0251-374099-99
Beteiligte
assmann münster GmbH
Mendelstr. 11
48149 Münster
Tel.: 0251-98013-0
Fax : 0251-98013-02
= Unterkante abgehängte Decke
= Unterkante Rohdecke
= Oberkante Rohfussboden
= Oberkante Fertigfussboden
LEGENDE
Abbruch
Neubau
= Unterkante Unterzug
= Brüstungshöhe
= Lichte Höhe
= Notausgang
= Bauteilqualität
= Kernbohrung Decke
= Kernbohrung Boden
= Brandschutzeintragung
Neuplanung
b sr
Heinrich Böll Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Str. 6
D-45128 Essen
Tel. +49 201 / 83638-0, Fax +49 201 / 83638-70 17-45
Gezeichnet
Änderungen
Datum
Index DIN A3 18.07.2019 4.201
Hill-Speicher , Münster
Umbau und Sanierung
bGenehmigungsplanung tc | sr
Schnitt A-A Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a, 48149 Münster
Ruderverein Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7, 48155 Münster 1:100
26.07.19 Höhen, Laubengang, Brandschutz a
Höhenbezug: NHN
58,43 ü. NHN = 0,00 OKFF EG
05.08.19 Brandschutzeintragungen b
Heinrich Böll Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Str. 6
D-45128 Essen
Tel. +49 201 / 83638-0, Fax +49 201 / 83638-70 17-45
Gezeichnet
Änderungen
Datum
Index DIN A3 18.07.2019 4.202 bGenehmigungsplanung tc | sr
Schnitt B-B Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a, 48149 Münster
Ruderverein Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7, 48155 Münster 1:100
26.07.19
a
Hill-Speicher , Münster
Umbau und Sanierung
Höhenbezug: NHN
58,43 ü. NHN = 0,00 OKFF EG
05.08.19 Brandschutzeintragungen b
Heinrich Böll Architekt BDA DWB
Max-Fiedler-Str. 6
D-45128 Essen
Tel. +49 201 / 83638-0, Fax +49 201 / 83638-70 17-45
Gezeichnet
Änderungen
Datum
Index DIN A3 18.07.2019 4.203 b
Höhenbezug: NHN
58,43 ü. NHN = 0,00 OKFF EG
Genehmigungsplanung tc | sr
Schnitt C-C Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a, 48149 Münster
Ruderverein Münster von 1882 e.V.
Bennostraße 7, 48155 Münster 1:100
26.07.19 textliche Ergänzungen, Brandschutz a
Hill-Speicher , Münster
Umbau und Sanierung 05.08.19 Brandschutzeintragungen b
5 Stellplätze RVM
Anlieferung, Pflaster neu
Pflaster Bestand
Fahrradständer
in Schotterfläche 20 Stellplätze
begrünte Schotterfläche
Asphaltbeschichtung
Asphalt Bestand
Mauer mit Zaun vertikal begrünt
Bootsanhänger Asphalt Bestand
Einhausung
für Müll
Pflaster neu
1,30
57,44
58,00
58,05
58,41
Absperrung
berankter Zaun
Rüstplatz
Schotter Ruderalbewuchs
Rotahorn
Schotter Ruderalbewuchs
Rotahorn
Rotahorn
begrünte Schotterfläche
2,90
Poller
Infotafel
Infotafel
Fahrradständer
in Schotterfläche 4 Stellplätze
Fahnenmasten
Behindertenstellplatz
1,50
3,00 2,33
1,50
3,50
3,15
1,20
4,30
1,00
Fahrradständer 24 Stellplätze
Bankelemente
Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 10 m Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 10 m
Ablauf Bestand Ablauf Bestand
3,20
56,97
57,26
57,00
57,24
57,30
57,12
57,10 57,31
57,10
57,20
57,19
57,31
57,23
57,26
57,21
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Fahrradständer 24 Stellplätze
E-Cargobike
Stadtteilauto
Fahrradständer
60 Stellplätze
Fahrradständer
CargoBike/Familienräder
barrierefreie Fahrradständer etc. bis 8 Stp
5,00
6,00
5,00
max.15m
18,00
1,50
1,60
5,70
Moboport
Innenmaß 7,10x8,00 m
Rotahorn
Schotter Ruderalbewuchs
Ablauf Bestand
26,08
5,00 6,00 5,00
2,50
2,50
Nachweis Grundlage 24 STELLPLÄTZE
Ablauf Bestand
58,55
58,55
58,48
1,20
57,50
5,01
Fahrradständer 112 Stellplätze
1,50
3,20
0,30
1,20
57,50 57,70
57,90 57,94 58,14
58,14 58,34 58,54
1,20
58,54
58,48
Nachweis Grundlage 18 STELLPLÄTZE
9,00
7,50
8 Stellplätze B-Side
7,14
Eingang B-Side
Straßenseite
Eingang
RVM
Aufgang
B-Side
Anlieferung
Steigepunkt HLSE
Eingang
B-Side
West
barrierefreier Zugang B-Side
Anlieferung Küche
Nord
Treppe 01
Garderobenbank
Garderobenbank
Installationswand
ZBV
011
Trainer Umkleide
012
Rüstplatz
0.000
Büro/ Archiv
004
HAR
033
Multifunktionsbereich
042
Werkstatt
038
PuMi
010
Teeküche
008
Seminarraum
009
Flur RVM EG BT 'A+B'
003
Lager Teeküche
007
Bootshalle
027
Werkstatt
026
Treppe 5
005
Aufzug B
028
Aufzug A
016
Schwerathletikraum
014
Ergometer/ Spinning
013
Terrasse RVM
001
TRH B
029
TRH A
006
Lager
024
Technik
023 TRH C
046
Zugang Rampe
030
Proberaum 03
036
Proberaum 04
037
Proberaum 02
035
Flur BT-C EG
031
Umkleide Duschen Herren
020
Umkleide Duschen Damen
017
WC Herren
021
Sauna
019
WC
032
Stauraum
002
Treppe 4
043
Treppe 7
022
Treppe 8
025
Treppe 9
044
Rampe Nord
045
F90
T30 RS
F90
NA
NA
F30
BW F90
BW F90
BW F90
F90
F90
F90
F90
F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW
T30
T30
F90 F90 F90
F90 F90 F90 BW
F90
F90
F90
F90
NA
NA
NA
NA
NA NA
F90
F90
F90
F90
F90
F90
Dusch-WC
048
-1.17
Treppe 6
015
BRH 1,2m
BRH 1,2m
BRH 1,2m
BRH 1,2m
BRH 1,2m
BRH 1,2m
WC Damen
018
T30 RS
Garderobenbank
Garderobenbank
Tordurchfahrt bei min.1
Tor auf 3,3m erhöhen;
Statik ok!
Proberaum 01
034
F30
Luke
zum Keller
T30 RS
Luke für
Keller-
zugang
NA
F30
F30
F30
F30
F90
F30 F30 F30 F90
T30 RS
F30 F30 F30 F30
T30 RS
T30 RS
F90
Luke für
Keller-
zugang
Steigepunkt HLSE
Übergabestation/Anschlüsse Stadtwerke
Maße sind noch mitzuteilen
Arbeitsbereich
Stadtwerke
T30 RS
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
7 Stg.
17 5/29
7 Stg.
17 5/29
7 Stg.
19/27
6 Stg.
18 5/28
6 Stg.
17 5/29
5 Stg.
16 6/26
18 Stg.
18/28
2 Stg.
15/40
3 Stg.
18/36
20 Stg.
18 6/var.
Rampe
6%
Rampe
6%
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
7 Stg.
16 3/30
24 Stg.
17 6/28
Rampe
6%
Rampe
6%
Rampe
6%
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
3,50
Gastank unterirdisch
Vordach Bestand
8,65
2,29
7,53
5,157°
ALLE MASZE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUND-
STÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DEN
ZUSTÄNDIGEN VERMESSER AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS DEN
IM PLAN ANGEGEBENEN MASZEN UND DEN TATSÄCHLICHEN BEGEBENHEITEN AUF DER
BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN,
ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
PROJEKT
BAUHERR
PLAN
MASZSTAB
DATUM
VERFASSER
ZEICHNER
PLANNUMMER
FREIGEGEBEN:
MÜNSTER, HILLSPEICHER AUSSENANLAGEN
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a, 48149 Münster
Ruderverein Münster 1882 e.V.
Bennostraße 7, 48155 Münster
LAGEPLAN Freianlagen zum Bauantrag
1:100
26.07.2019
T.D.
T.D.
MS-18/11
IV 01.00
INDEX ÄNDERUNG, ART, UMFANG, URSACHE VERF. DATUM
N
Gegenüberstellung Anzahl Stellplätze Mobilitätskonzept
ALT NEU
gemäß Stellplatznachweis
KFZ 42 Stck 15 Stck
B-Side 32 Stck 8 Stck
RVM 10 Stck 5 Stck
davon Behindertenstellplatz
B-Side 1 Stck 2 Stck
Fahrradstellplätze 42 Stck (+8) 244 Stck
B-Side 41 Stck 220 Stck
RVM 9 Stck 24 Stck (+12 zeitversetzte Nutzung)
Lastenräder
B-Side - 8 Stck
E-Cargo Räder - 1 Stck
Stadtteilauto/Carsharing - 1 Stck
Fahrradparker Asphalt Bestand Betonpflaster
begrünte
Schotterfläche
6,00 4,30
5,00
4,30
5,00
Aufbau gemäß
Bodengutachten
Aufbau 50cm
Grenzzaun begrünt
1,20
Fahrradparker
57,50
58,00
begrünte
Schotterfläche
barrierefreie
Rampe Pflaster Bestand Betonpflaster
Aufbau 50cm
0,90
4,30
5,00
5 Stellplätze RVM
Anlieferung, Pflaster neu
Pflaster Bestand
Fahrradständer
in Schotterfläche 20 Stellplätze
begrünte Schotterfläche
Asphaltbeschichtung
Asphalt Bestand
Mauer mit Zaun vertikal begrünt
Bootsanhänger Asphalt Bestand
Einhausung
für Müll
Pflaster neu
1,30
57,44
58,00
58,05
58,41
Absperrung
berankter Zaun
Rüstplatz
Schotter Ruderalbewuchs
Rotahorn
Schotter Ruderalbewuchs
Rotahorn
Grenze
begrünte Schotterfläche
2,90
Poller
Infotafel
Infotafel
Fahrradständer
in Schotterfläche 4 Stellplätze
Fahnenmasten
Behindertenstellplatz
1,50
3,00 2,33
1,50
3,50
3,15
1,20
4,30
1,00
Fahrradständer 24 Stellplätze
Bankelemente
Mastleuchte LPH 6 mMastleuchte LPH 6 mMastleuchte LPH 10 mMastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 10 m
Ablauf BestandAblauf Bestand
3,20
56,97
57,26
57,00
57,24
57,30
57,12
57,1057,31
57,10
57,28
57,19
57,31
57,23
57,26
57,21
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Fahrradständer 24 Stellplätze
E-Cargobike
Stadtteilauto
Fahrradständer
60 Stellplätze
Fahrradständer
CargoBike/Familienräder
barrierefreie Fahrradständer etc. bis 8 Stp
5,00
6,00
5,00
max.15m
18,00
1,50
1,60
5,70
Moboport
Innenmaß 7,10x8,00 m
Rotahorn
Schotter Ruderalbewuchs
Ablauf Bestand
26,08
5,006,005,00
2,50
2,50
Nachweis Grundlage 24 STELLPLÄTZE
Ablauf Bestand
58,55
58,55
58,48
1,20
57,50
5,01
Fahrradständer 112 Stellplätze
1,50
3,20
0,30
1,20
57,50 57,70
57,90 57,94 58,14
58,1458,34 58,54
1,20
58,54
58,48
Nachweis Grundlage 18 STELLPLÄTZE
9,00
7,50
8 Stellplätze B-Side
7,14
West
Nord
Garderobenbank
Garderobenbank
ZBV
011
Trainer Umkleide
012
Rüstplatz
0.000
Büro/ Archiv
004
HAR
033
Multifunktionsbereich
042
Werkstatt
038
PuMi
010
Teeküche
008
Seminarraum
009
Flur RVM EG BT 'A+B'
003
Lager Teeküche
007
Bootshalle
027
Werkstatt
026
Treppe 5
005
Aufzug B
028
Aufzug A
016
Schwerathletikraum
014
Ergometer/ Spinning
013
Terrasse RVM
001
TRH B
029
TRH A
006
Lager
024
Technik
023TRH C
046
Zugang Rampe
030
Proberaum 03
036
Proberaum 04
037
Proberaum 02
035
Flur BT-C EG
031
Umkleide Duschen Herren
020
Umkleide Duschen Damen
017
WC Herren
021
Sauna
019
WC
032
Stauraum
002
Treppe 4
043
Treppe 7
022
Treppe 8
025
Treppe 9
044
Rampe Nord
045
F90
T30 RS
F90
NA
NA
F30
BW F90
BW F90
BW F90
F90
F90
F90
F90
F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW
T30
T30
F90F90F90
F90 F90 F90 BW
F90
F90
F90
F90
NA
NA
NA
NA
NA NA
F90
F90
F90
F90
F90
F90
Dusch-WC
048
-1.17
Treppe 6
015
WC Damen
018
T30 RS
Garderobenbank
Garderobenbank
Proberaum 01
034
F30
Luke
zum Keller
T30 RS
Luke für
Keller-
zugang
NA
F30
F30
F30
F30
F90
F30 F30 F30 F90
T30 RS
F30 F30 F30 F30
T30 RS
T30 RS
F90
Luke fürKeller-zugang
Übergabestation/Anschlüsse Stadtwerke
Maße sind noch mitzuteilen
Arbeitsbereich
Stadtwerke
T30 RS
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
2 Reihen Glasbausteine
oberhalb von 2,20m
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
3,50
8,65
Grenze
Grenze
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Vordach Bestand
Gastank unterirdisch
1
2
3
Schnitt 1 M:1:50
Schnitt 2 M:1:25
Schnitt 3 M:1:25
PROJEKT
BAUHERR
PLAN
MASZSTAB
DATUM
VERFASSER
ZEICHNER
PLANNUMMER
FREIGEGEBEN:
MÜNSTER, HILLSPEICHER AUSSENANLAGEN
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Steinfurter Str. 60 a, 48149 Münster
Ruderverein Münster 1882 e.V.
Bennostraße 7, 48155 Münster
SCHNITTE Freianlagen zum Bauantrag
1:100
26.07.2019
T.D.
T.D.
MS-18/11
IV 02.00 N
Anlage 2
Kostenaufteilung der KB nach Quotierung (DIN 276)
DIN 276 Kostengruppe Gesamtbetrag RVM B-Side Anmerkung
KG 100 Grundstück 0,00 € netto 0,00 € netto 0,00 € netto nicht in den Kosten berücksichtigt
KG 200 Herrichten und Erschließen 45.360,00 € netto 16.783,20 € netto 28.576,80 € netto
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.978.739,27 € netto 1.270.166,26 € netto 2.708.573,01 € netto
KG 400 (ohne KG 470) Bauwerk - Technische Ausrüstung 1.702.548,46 € netto 535.435,84 € netto 1.167.112,62 € netto
KG 470 Küche, Bühne
in KG 600 enthalten (zur
Honorarreduzierung)
KG 500 Außenanlagen 341.008,54 € netto 166.592,85 € netto 174.415,69 € netto
Zwischensumme KG 200 - 500 (absolut) 6.067.656,27 € netto 1.988.978,15 € netto 4.078.678,12 € netto
Zwischensumme KG 200 - 500 (prozentual) 100,00% 32,78% 67,22%
Schlüssel für Quotierung der
Baunebenkosten (KG 700)
KG 600 Ausstattung 516.929,76 € netto nicht enthalten 516.929,76 € netto
KG 700 Baunebenkosten 87.055,20 € netto 16.606,03 € netto 70.449,17 € netto
Baunebenkosten, die dem Verursacher
direkt zugeordnet werden können.
KG 700 Baunebenkosten - Allgemein 2.014.704,01 € netto 660.420,12 € netto 1.354.283,89 € netto
Baunebenkosten, die über o.g.
Schlüssel verteilt werden.
Gesamtsumme, KG 200-700, netto 8.686.345,24 € netto 2.666.004,29 € netto 6.020.340,95 € netto
Mehrwertsteuer 19% 1.650.405,60 € 506.540,82 € 1.143.864,78 €
Gesamtsumme, KG 200-700, brutto, gerundet 10.336.750,84 € brutto 3.172.545,11 € brutto * 7.164.205,73 € brutto * zzgl. Kosten für die spezifischen
Elemente des Rudersports (Steg +
Kran), gilt nur für den RVM
Speicher 42
V1.1-20160601 1 von 1 © assmanngruppe Druckdatum: 18.02.2020
Anlage 2 zur Vorlage V/0001/2020
Anlage 3
17-45 Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Speicher 42 Architekt BDA DWB
Sanierung und Umbau Max-Fiedler-Str. 6
D - 45128 Essen
Tel. 0201/83638-0
Fax 0201/83638-70
E-Mail: info@architekt-boell.de
Die Quotienten werden jeweils nur auf die Positionen in der Kostenberechnung angewendet, die nicht eindeutig einem der beiden Nutzer zugeordnet werden können.
Ermittlung über BGF, ohne Berücksichtigung der Gemeinfläche (Keller + HAR)
RVM B-Side RVM B-Side RVM B-Side RVM B-Side RVM B-Side
Anteil 467 m² 823 m² 474 m² 1055 m² 941 m² 1878 m² 138 m² 942 m² 67 m² 0 m²
Summe (100%)
Anteil in % 36% 64% 31% 69% 33% 67% 13% 87% 100% 0%
Der Quotient QAB wird auf zu quotierende Positionen angewendet, die übergreifend Bauteile A und B betreffen.
Ermittlung über BGF, Reduzierung des Flächenanteils Bootshalle Bauteil D auf 90%
RVM B-Side
Anteil 663 m² 812 m²
Summe (100%)
Anteil in % 45% 55%
Ermittlung über BGF, Reduzierung des Flächenanteils der Dachterrasse Bauteil D auf 25%, ohne Berücksichtigung der Gemeinfläche (Keller + HAR)
RVM B-Side RVM B-Side
Anteil 1883 m² 3211 m² 1146 m² 2820 m²
Summe (100%)
Anteil in % 37% 63% 29% 71%
Bauteil A+B+C+E
3966 m²
1) Quotierung für die Bauteile A, B, C und E (QA, QB, QC, QE)
3) Quotierung für nicht einem Bauteil oder Nutzer zugeordnete Baukosten (Qges)
Bauteil A+B (QAB)
2819 m²
Bauteil A-E (Qges)
5094 m²
1290 m² 1529 m²
2) Quotierung für das Bauteil D (QD)
Bauteil D (QD)
1475 m²
Quotierung
Stand 15.10.2018
Ermittlung der Quotierung zur Kostenaufteilung
1080 m²
Bauteil A (QA) Bauteil B (QB) Bauteil C (QC)
67 m²
Bauteil E (QE)
Anlage 3 zur Vorlage V/0001/2020
5,00
6,00 10 Stellplätze RVM 14 Stellplätze B-Side
Anlieferung, Pflaster neu
Pflaster Bestand
20 Stellplätze B-Side
Fahrradständer
in Schotterfläche 30 Stellplätze
begrünte Schotterfläche
Asphaltbeschichtung
Asphalt Bestand
Rotahorn
Mauer mit Zaun vertikal begrünt
Fahrradständer 14 Stellplätze
5,00
Bootsanhänger Asphalt Bestand
Einhausung
für Müll
5,50
Pflaster neu
4,00
18,00
9,90
1,50
1,30
57,44
58,00
58,05
58,41
3,00
Absperrung
Bootsanhänger
Bootsanhänger Moboport
berankter Zaun
Bänke
Rüstplatz
3,00
Schotter Ruderalbewuchs
Schotter Ruderalbewuchs
Schotter Ruderalbewuchs
Schotter Ruderalbewuchs
Rotahorn
Rotahorn
Rotahorn
1,60
begrünte Schotterfläche
2,90
4,50
Poller
Infotafel
Infotafel
Fahrradständer
in Schotterfläche 5 Stellplätze
8,00
7,10 10,20
8,65
Fahnenmasten
Behindertenstellplatz
1,50
3,00 2,33
1,42
1,48
3,50
3,15
Vordach Bestand
2,50
Schrankenanlage
1,20
4,30
1,00
Fahrradständer 15 Stellplätze
3,20
Bankelemente
Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 10 m Mastleuchte LPH 10 m Mastleuchte LPH 6 m
+-0,00 OKFF
H.I.L. ZWISCHEN UZ. 3,08
+-0,00
OKFF
Eingang B-Side
Straßenseite
Eingang RVM
Aufgang
B-Side
Steigepunkt HLSE
Eingang
B-Side
Süd
Steigepunkt HLSE
barrierefreier
Zugang B-Side
75 Sitzplätze
barrierefreier Zugang B-Side
Anlieferung Küche
Nord
Ruheraum
Trainer Umkleide
Rüstplatz
Büro Vorstand
Archiv
HAR
Multifunktionsraum
Büro
Lager Werkst.
Holzwerkstatt
PuMi
Teeküche
Seminarraum
Flur RVM EG BT 'A+B'
Lager Teeküche
Bootshalle
Werkstatt
Flur RW B-Side
Aufzug B EG
Aufzug A
Schwerathletikraum
Ergometer/ Spinning
Terrasse RVM
TRH 02
TRH 01
Lager Technik TRH 03
Proberaum 01 Proberaum 02
Proberaum 03 Proberaum 04
Flur BT-C Rampe
Metallwerkstatt
Umkleiden Duschen Herren
Umkleide Duschen Damen WC Damen WC Herren
Sauna
Installationswand
WC
Stauraum
schmaler Durchgang
6.5050
Ablauf Bestand Ablauf Bestand
Ablauf Bestand
Ablauf Bestand
max.15m
56,97
57,26
57,00
57,24
57,30
57,12 57,44
57,19
57,31
57,26
57,21
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
Mastleuchte LPH 6 m
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Beleuchtung unter Vordach Bestand
Poller
18,00
Rüstplatz
Ablauf Bestand
57,44
14 Stellplätze B-Side
Rotahorn
Schrankenanlage
Ablauf Bestand
57,12
Poller
4,00
9,90 Poller
Infotafel
Infotafel
Fahrradständer 15 Stellplätze
Eingang RVM
Flächenaufteilung Freianlagen 2.285 m²
RVM 985 m² 43%
B-SIDE 900 m² 39 %
Gemeinschaft 400 m² 18%
Anlage 4
B-Side Flächennutzungen Stand: 20.09.2019
m2 Nutzungen
Gemeinbedarf
erwerblich
EG Offene Werkstatt, Proberäume
Werkstatt (Holz- und Metall) 139,48 Nutzung zur Instandhaltung des Hauses und für
Kulturprogramm (z.B. Theaterkulissenbau), temporär
durch Quartiersbewohner, Workshops, Kurse - Anteil
Gemeinbedarf 85%, Nachweis durch Belegungspläne
118,56 20,92
Multifunktionsbereich 42,02 Nutzung zur Instandhaltung des Hauses und für
Kulturprogramm (z.B. Theaterkulissenbau), temporär
durch Quartiersbewohner, Workshops, Kurse - Anteil
Gemeinbedarf 85%, Nachweis durch Belegungspläne
35,72 6,30
Proberaum 01 23,66 Nutzung durch nicht professionelle Nachwuchsmusiker,
Verpflichtung zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen für die B-Side
23,66
Proberaum 02 26,18 Nutzung durch nicht professionelle Nachwuchsmusiker,
Verpflichtung zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen für die B-Side
26,18
Proberaum 03 26,05 Nutzung durch nicht professionelle Nachwuchsmusiker,
Verpflichtung zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen für die B-Side
26,05
Proberaum 04 25,78 Nutzung durch nicht professionelle Nachwuchsmusiker,
Verpflichtung zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen für die B-Side
25,78
TRH A 13,76 13,76
Treppe 5 4,55 4,55
Raum
Anlage 4 zur Vorlage V/0001/2020
TRH B 38,12 38,12
TRH C 17,04 17,04
Treppe 4 4 4,00
Flur BT-C EG 49,75 49,75
WC 7,82 7,82
HAR 32,21 32,21
Aufzug A 6,37 6,37
Aufzug B 3,36 3,36
Zugang Rampe 21,49 21,49
OG Quartierswohnzimmer, Begegnungsstätte
Foyer / Wohnzimmer 151,38Quartierswohnzimmer, "Herz" der Begegnungsstätte,
Ausstellungsmöglichkeiten, Wohnzimmerkonzerte,
Vernetzungsort für Kultur- und Bildungsprojekte
151,38
Ausstellung / Foyer Saal 104,39Ausstellungen mit Künstlern aus dem Quartier 104,39
Esszimmer 99,99Nutzung durch Hausküche, Allmendeküche und
Quartiersnutzungen, deshalb Ansatz 50%/50%
50,00 50,00
B-Side Büro und Backoffice 49,27Management des Kulturzentrums und Begegnungsstätte,
Infopunkt, Eigenbedarf B-Side
49,27
Gruppenraum I 28,55Planung/Durchführung eigener gemeinnütziger
Veranstaltungen, temporäre Nutzung durch Quartier,
Initiativen, Gruppen, Vereine zu 90% - Nachweis durch
Belegungspläne
25,70 2,86
Gruppenraum II 28,5Planung/Durchführung eigener gemeinnütziger
Veranstaltungen, temporäre Nutzung durch Quartier,
Initiativen, Gruppen, Vereine zu 90% - Nachweis durch
Belegungspläne
25,65 2,85
Gruppenraum III 71,4Planung/Durchführung eigener gemeinnütziger
Veranstaltungen, temporäre Nutzung durch Quartier,
Initiativen, Gruppen, Vereine zu 90% - Nachweis durch
Belegungspläne
64,26 7,14
Veranstaltungsraum 201,66temporäre Nutzung für 80% gemeinnützige und
gemeinwohlorientierte Kultur- und Bildungs- und
Quartiersveranstaltungen durch die B-Side und Menschen
aus dem Quartier - Nachweis durch Belegungspläne
161,33 40,33
Hausküche 45,96professioneller Betrieb und Hausbetrieb (z.B. Verpflegung
auftretender Künstler*innen und Helfer*innen,
Mittagstisch)
45,96
Allmendeküche 28,63temporäre Nutzung durch Initiativen, Kochshops, Kurse 28,63
Spülküche 5,77Anteilige Nutzung durch Haus- und Allmendeküche, nach
Flächenanteilen (ca. 40% zu 60%) umgelegt
2,21 3,56
Kühlzelle 6,34Anteilige Nutzung durch Haus- und Allmendeküche, nach
Flächenanteilen (ca. 40% zu 60%) umgelegt
2,43 3,91
Trockenlager 9,64Anteilige Nutzung durch Haus- und Allmendeküche, nach
Flächenanteilen (ca. 40% zu 60%) umgelegt
3,70 5,94
Büros soz. Initiativen I (OG) 17,93Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine (fix vergeben) 17,93
Büros soz. Initiativen II (OG) 22,31Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine (fix vergeben) 22,31
Büros soz. Initiativen III (OG) 24,41Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine (fix vergeben) 24,41
Büros soz. Initiativen IV (OG) 24,51Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine (fix vergeben) 24,51
Kreativraum I (OG) 16,29Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
3,26 13,03
Kreativraum II (OG) 36,76Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
7,35 29,41
Kreativraum III (OG) 27,99Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
5,60 22,39
Siebdruckerei: Laden B-Side + Fairdruckt (OG) 37,33Laden der B-Side und der Druckerei 37,33
Siebdruckerei: Druckerei und Büro (OG) 47,35Nutzung durch Kooperationspartner der B-Side, der
inhaltlich zum Projekt beiträgt (Verpflichtung zur
Kooperation bei Selbstverwaltung, Workshops,
Kulturveranstaltungen etc.) (fix vergeben)- deshalb Ansatz
30% - Nachweis z.B. durch jährlichen Bericht
14,21 33,15
Siebdruckerei: Waschen + Belichten (OG) 13,95Nutzung durch Kooperationspartner der B-Side, der
inhaltlich zum Projekt beiträgt (Verpflichtung zur
Kooperation bei Selbstverwaltung, Workshops,
Kulturveranstaltungen etc.) (fix vergeben)- deshalb Ansatz
30% - Nachweis z.B. durch jährlichen Bericht
4,19 9,77
Terrasse 521,86offene Frei- und Begegnungsfläche, Quartiersprojekte und
Kulturveranstaltungen
521,86
Lager B 4,58 4,58
PuMi 4,58 4,58
Garderobe 10,94 10,94
Technik VAR 8,01 8,01
Lager 17,7 17,70
Backstage 22,06 22,06
Lager VA 01 17,47 17,47
WC 7,12 7,12
Dusche 4,58 4,58
Umkleide 3,87 3,87
TRH A 13,76 13,76
TRH B 46,48 46,48
TRH C 6 6,00
Flur Gruppenraum BT-A 28,82 28,82
Treppe 01 + Laubengang 40,71 40,71
Aufzug A 6,37 6,37
Aufzug B 3,36 3,36
Personal / Teeküche 16 16,00
Flur Büros BT-C 63,03 63,03
WC Herren (BT-C) 7,57 7,57
WC Damen (BT-C) 7,57 7,57
WC H (BT-B) 13,99 13,99
WC D (BT-B) 18,08 18,08
B.WC (BT-B) 7,25 7,25
Vorraum 10,97 10,97
DG Ateliers/Büros für kreativ und sozial Tätige, Social Impact Lab
Kreativraum IV (DG) 32,42Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
6,48 25,94
Kreativraum V (DG) 30,78Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
6,16 24,62
Kreativraum VI (DG) 114,85Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
22,97 91,88
Kreativraum VII (DG) 37,32Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
7,46 29,86
Kreativraum VIII (DG) 24,06Nutzung durch Kreativwirtschaft (fix vergeben). Nutzer
verpflichten sich zu gemeinnütziger Arbeit, deshalb Ansatz
20% Gemeinbedarf
4,81 19,25
Künstlerraum (DG) 121,65Nutzung durch Künstler aus dem Quartier (fix vergeben),
Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit
121,65
Koop Musikstudio (DG) 72,41Nutzung durch Kooperationspartner der B-Side, der
inhaltlich zum Projekt beiträgt (Verpflichtung zur
Kooperation bei Selbstverwaltung, Workshops,
Kulturveranstaltungen etc.) (fix vergeben) - deshalb
Ansatz 30% - Nachweis z.B. durch jährlichen Bericht
21,72 50,69
Bewegungsraum 113,28temporäre Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine
(z.B. Yoga, Theaterpädagogik, Tanz)
113,28
Außenbereich Bewegungsraum 95,26temporäre Nutzung durch Initiativen, Gruppen, Vereine
(z.B. Yoga, Theaterpädagogik, Tanz)
95,26
Social Impact Lab 123,42Nutzung durch soziale Gründer*innen, Coworking (fix
vergeben)
123,42
TRH A 13,76 13,76
Aufzug A 6,37 6,37
Aufzug B 3,36 3,36
Podest 10,01 10,01
Flur DG BT-A 25,86 25,86
Flur DG BT-B 69,84 69,84
Treppe 03 16,38 16,38
Keller
Keller 454,05 454,05
Keller BT-C 31,77 31,77
TRH A 11,97 11,97
Vorraum Aufzug 4,2 4,2
Aufzug A 6,37 6,37
Summe (m2) 3914,07 3213,6 700,5
Prozentualer Anteil 82% 18%
1. Bei den Nebenflächen (ohne farbl. Hinterlegung) handelt es sich um Zugänge zu den einzelnen Nutzungsbausteinen, Treppen, Aufgänge, Toiletten, Lagerräume. Da sie als Infrastruktur für den Betrieb
der Gemeinbedarfseinrichtung und als Verbindung zwischen den einzelnen Bausteinen unerlässlich sind, werden sie als Flächen des Gemeinbedarfs gerechnet. Die Verantwortung zur Instandhaltung
dieser Flächen verbleibt beim Betreiber der Einrichtung.
2. Gemischtgenutze Flächen (Gelb) werden auf Basis eines Faktors aufgeteilt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Steinfurter Straße 60a
- Bennostraße 7
- Mendelstraße 11
- Albersloher Weg
- Hafenplatz
- Amselweg 1
- Am Mittelhafen 42
- Am Hawerkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0001/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37