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V/0173/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 574 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 08.05.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 46.1.1

V-0173-2015-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0173-2015-Anlage-Plangebiet

256 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0173/2015 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 574 
Zwischen Umgehungsstraße (B 51), Hammer Straße und Karl-Wagenfeld-Realschule 
Plangebiet - Maßstab 1:2000

Beschlussvorlage

5277 Zeichen

V/0173/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 574: Zwischen Umgehungstraße (B 51), Hammer Straße 
und Karl-Wagenfeld-Realschule 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich zwischen der öffentlichen Grünfl äche / Umgehungstraße (B  51) im No rden, der 
Hammer Straße im Osten und den Flächen der Karl -Wagenfeld-Realschule im Süden und Westen 
ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. §§  12 und 13  a Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan der Innenentwicklung u.  a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 184, Teil des Flurstücks 307,  
Flur 197, Flurstücke 210, 211, 212, 225, 226, 227, 228, 229, 230.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Auf den Grundstücken Hammer Straße 266  a bis 268  a (südlich öffentlicher Grünfläche an B  51 / 
westlich Hammer Straße) befinden sich Wohn - und Nebengebäude, die aufgrund ihres 
Gebäudezustands abgängig sind.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0173/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0173/2015 
Es ist beabsichtigt, auf einem insgesam t ca. 3.100  m² großen Grundstück ein Neubauprojekt zu 
errichten. Studien eines Projektentwicklers zu zwei Wohnhochhäusern wurden bereits in den 
nichtöffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats (28.01.2014  und 18.03.2014) und des 
Ausschusses für Stadtplan ung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW, 06.02.2014 
und 13.05.2014) ausführlich vorgestellt und diskutiert. Der ASSVW hatte am 13.05.2014 
mehrheitlich die Freigabe für eine Bürgeranhörung auf Basis einer geplanten XIII - und X -
geschossigen Bebauung erteilt.  
 
Zwischenzeitlich wurde ein Endinvestor gefunden, der Wohnungen schaffen, vermieten und 
dauerhaft im Bestand halten will. Dieser ist bereit, die städtischen Ziele der „Sozialgerechten 
Bodennutzung Münster“ nachzuvollziehen und hat den beauft ragten Architekten um Prüfung einer 
förderfähigen Lösung gebeten. Im Ergebnis wird für das Baugrundstück anstelle dominanter XIII -
geschossiger Eckbetonung nunmehr eine V -geschossige Straßenrandbebauung vorgeschlagen, 
sodass sich die städtebauliche Entwickl ung entlang der Hammer Straße stärker an der 
Bestandssituation orientiert. Der zurückversetzte Baukörper bleibt X -geschossig. In beiden 
Wohnhäusern sollen insgesamt ca. 65  barrierefreie Zwei - bis Vierzimmer -Mietwohnungen mit 
Wohnflächen zw ischen 37  und 1 16 m² entstehen. Alle bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz -
Stellplätze sowie Abstellräume für Fahrräder werden in einer Tiefgarage geschaffen.  
Das Projekt wird die Kriterien der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster “ entsprechend 
Ratsbeschluss erfüllen. Im V -geschossigen Bauabschnitt an der Hammer Straße sollen öffentlich 
geförderte Wohnungen entstehen.  
Der Gestaltungsbeirat und der ASSVW haben dieser Lösung in ihren Sitzungen am 21.04.2015 
bzw. 30.04.2015 zugestimmt.  
 
Die architektonische Gestaltung soll entsprechend der bereits vorgestellten ersten städtebaulichen 
Variante erfolgen. Die Freiraumgestaltung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch 
weiter untersucht und konkretisiert. Ebenso sind die durch das Bauvorhaben ausgelösten 
infrastrukturellen Bedarfe zu ermitteln und die Immissionssituation gutachterlich zu untersuchen.  
 
Der Vorhabenträger hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Vorhaben gemäß §  12 BauGB auf 
der oben genannten Basis mit der Gemeinde abzustimmen, erforderliche 
Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, die Planungs - und Erschließungskosten zu tragen und 
vor dem Satzungsb eschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  574 einen 
Durchführungsvertrag mit der Stadt Münster zu schließen. Bindungen zum Wohnungsmix und zur 
Mietpreisgestaltung sollen nach dem Aufstellungsbeschluss in einer Rahmenvereinbarung mit der 
Stadt Münster fixiert we rden; vor dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 574 sind diese im Durchführungsvertrag rechtsverbindlich zu vereinbaren. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 574 wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten 
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  574 
als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Dies entspricht den Planungszielen. Eine Änderung des FNP 
ist daher nicht erforderlich.  
 
 
I. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 46.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße 266a
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0173/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37