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V/0089/2014/1

Änderung der Straßenreinigungssatzung

Vorlagen 20.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 25

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Anlage

23 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00022

Beschlussvorlage

2931 Zeichen

V/0089/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Straßenreinigungssatzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.03.2014 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Str a-
ßenreinigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage V/0089/2014). 
 
2. Der Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 Gemeindeordnung NRW,  die S traßen V on-
Bissendorf-Weg und Bökenkamp von der Stadt Münster reinigen zu lassen, wird nicht 
gefolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 1. 
 
Siehe Vorlage V/0089/2014. 
 
 
Zu Ziff. 2 
 
In der beigefügten Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 GO NRW wird beantragt, die Straßen Von-
Bissendorf-Weg und Bökenkamp zukünftig von den AWM reinigen zu lassen. Beide Straßen unter-
liegen derzeit der Anliegerreinigung, d.h. sowohl Fahrbahnen als auch Gehwege müssen regel-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0089/2014/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Homann 
Ruf: 
60 52 20 
E-Mail: 
HomannG@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0089/2014/1 
mäßig von den Anliegern gereinigt werden. Im Gegenzug werden keine Straßenreinigungsgebüh-
ren erhoben. 
 
Angeregt wird nun eine 14-tägliche Fahrbahnreinigung, da sich der Verfasser der Anregung selbst 
nicht mehr in der Lage sieht, die vor seinen Grundstücken liegenden Flächen zu reinigen. Darüber 
hinaus sei der gesamte Bereich nach Erdarbeiten stark verschmutzt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Einstufung von Straßen, Wegen und Plätzen in bestimmte Reinigungsklassen erfolgt durch 
den Rat nach Vorschlag der Verwaltung und Anhörung der betreffenden Bezirksvertretung. Der 
wichtigste Grundsatz für den Vorschlag der Verwaltung ist dabei, dass im gesamten Stadtgebiet 
gleiche Maßstäbe gelten. 
 
Straßen, die mit dem Von-Bissendorf-Weg und dem Bökenkamp vergleichbar sind, werden durch-
weg der Anliegerreinigung zugeordnet. Es handelt sich dabei um kleinere Wohnstraßen, die vom 
Hauptstraßenzug abzweigen und keine besondere Verkehrsbedeutung haben. 
 
Bei einer Überprüfung der Verhältnisse vor Ort durch die AWM konnten keine besonderen Verun-
reinigungen festgestellt werden. Darüber hinaus sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die eine 
stärkere regelmäßige Verunreinigung (z.B. durch große Straßenbäume) und damit eine Übernah-
me in die Reinigung durch die Stadt begründen würden. 
 
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Anlass, diese Reinigungsklasse zu ändern. Es wird 
empfohlen, der Anregung nicht zu folgen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 GO NRW

Beratungsverlauf (4)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Bissendorf-Weg
  • Bökenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0089/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37