V/0089/2014/1
Änderung der Straßenreinigungssatzung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage
23 Zeichen
Anregung Nr. 2014-00022
Beschlussvorlage
2931 Zeichen
V/0089/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Änderung der Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.03.2014 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Str a- ßenreinigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage V/0089/2014). 2. Der Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 Gemeindeordnung NRW, die S traßen V on- Bissendorf-Weg und Bökenkamp von der Stadt Münster reinigen zu lassen, wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Zu Ziff. 1. Siehe Vorlage V/0089/2014. Zu Ziff. 2 In der beigefügten Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 GO NRW wird beantragt, die Straßen Von- Bissendorf-Weg und Bökenkamp zukünftig von den AWM reinigen zu lassen. Beide Straßen unter- liegen derzeit der Anliegerreinigung, d.h. sowohl Fahrbahnen als auch Gehwege müssen regel- Vorlagen-Nr.: V/0089/2014/1 Auskunft erteilt: Herr Homann Ruf: 60 52 20 E-Mail: HomannG@awm.stadt-muenster.de Datum: 27.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0089/2014/1 mäßig von den Anliegern gereinigt werden. Im Gegenzug werden keine Straßenreinigungsgebüh- ren erhoben. Angeregt wird nun eine 14-tägliche Fahrbahnreinigung, da sich der Verfasser der Anregung selbst nicht mehr in der Lage sieht, die vor seinen Grundstücken liegenden Flächen zu reinigen. Darüber hinaus sei der gesamte Bereich nach Erdarbeiten stark verschmutzt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einstufung von Straßen, Wegen und Plätzen in bestimmte Reinigungsklassen erfolgt durch den Rat nach Vorschlag der Verwaltung und Anhörung der betreffenden Bezirksvertretung. Der wichtigste Grundsatz für den Vorschlag der Verwaltung ist dabei, dass im gesamten Stadtgebiet gleiche Maßstäbe gelten. Straßen, die mit dem Von-Bissendorf-Weg und dem Bökenkamp vergleichbar sind, werden durch- weg der Anliegerreinigung zugeordnet. Es handelt sich dabei um kleinere Wohnstraßen, die vom Hauptstraßenzug abzweigen und keine besondere Verkehrsbedeutung haben. Bei einer Überprüfung der Verhältnisse vor Ort durch die AWM konnten keine besonderen Verun- reinigungen festgestellt werden. Darüber hinaus sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die eine stärkere regelmäßige Verunreinigung (z.B. durch große Straßenbäume) und damit eine Übernah- me in die Reinigung durch die Stadt begründen würden. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Anlass, diese Reinigungsklasse zu ändern. Es wird empfohlen, der Anregung nicht zu folgen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anregung Nr. 22/2014 nach § 24 GO NRW
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Bissendorf-Weg
- Bökenkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0089/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37