Mandari Insight

A-R/0048/2025

Bauturbo Münster: Günstiger, schneller, einfacher bauen

Antrag an den Rat 02.12.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 28.3

A-R-0048-2025

· application/pdf

Ansehen

A-R-0048-2025

11351 Zeichen

Ratsantrag 
„Bauturbo Münster: Günsfiger, schneller, einfacher bauen“ 
Entlastungen, Beschleunigungen und neue kommunale Standards für bezahlbaren Wohnraum 
für Familien und den Mittelstand 
Die Wohnungspolitik der Stadt Münster ist ihrem Anspruch nicht gerecht geworden, ein 
Wohnungsangebot bereitzustellen, das Angebot und Nachfrage in ein Gleichgewicht 
bringt und Menschen aller Einkommensklassen ausreichend bezahlbaren Wohnraum 
eröffnet. Der Rat stellt fest, dass die Zukunftsfähigkeit einer nachhaltig wachsenden Stadt 
entscheidend davon abhängt, genügend nachfrageorientierten, bezahlbaren und wirtschaftlich 
herstellbaren Wohnraum bereitzustellen. Ein Rückzug aus dem Wachstum, räumlich wie 
demografisch, ist für Münster ökonomisch, sozial und ökologisch schädlich. 
Der Rat bekennt sich ausdrücklich zu einem weiteren nachhaltigen Bevölkerungs- und 
Wirtschaftswachstum und wird auch künftig ausreichend Flächen für Wohnungsbau und 
Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Eine Netto-Null-Flächenversiegelung ist in einer 
prosperierenden Stadt wie Münster weder realistisch noch ökologisch zielführend, da sie 
Verdrängung in das Umland, zusätzliche Flächenversiegelung dort sowie steigenden 
Pendelverkehr zur Folge hätte. 
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat das folgende Maßnahmenpaket „Bauturbo 
Münster“ , um den Wohnungsbau kurzfristig zu entlasten, zu beschleunigen und zu 
vergünstigen. Ziel ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum insbesondere für Familien, 
Fachkräfte, Auszubildende sowie den Mittelstand. Die Maßnahmen orientieren sich an 
erfolgreichen Initiativen anderer deutscher Großstädte (u. a. München, Hamburg, Köln, 
Düsseldorf) sowie an den bundespolitischen Vorhaben zur Beschleunigung von Planungs- und 
Genehmigungsverfahren, zur Reduzierung überzogener Standards: 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Bauturbo konsequent anwenden – Task Force einrichten 
Die Stadt Münster nutzt den neuen § 246e BauGB („Bauturbo“) aktiv und verbindlich für alle 
geeigneten Wohnbauvorhaben, insbesondere für Aufstockungen, Nachverdichtungen und 
Projekte ohne bestehendes Planungsrecht. Geeignete Vorhaben sind insbesondere 
Wohnbauvorhaben mit überwiegendem Wohnanteil ab 6 Wohneinheiten sowie Aufstockungs- 
und Nachverdichtungsprojekte im Innenbereich. 
Hierzu richtet die Verwaltung eine Task Force „Bauturbo Münster“ ein, die Bauherren proaktiv 
über die neuen Genehmigungsmöglichkeiten informiert, Verfahren priorisiert und die bis 2030 
befristeten gesetzlichen Vereinfachungen konsequent anwendet. Die Task Force nimmt ihre 
Arbeit spätestens drei Monate nach Ratsbeschluss auf. 
Zudem erstellt die Verwaltung eine Übersicht aller laufenden, ruhenden oder zurückgestellten 
Bauvorhaben, die durch Anwendung des § 246e BauGB beschleunigt oder reaktiviert werden 
können, und legt diese Übersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ratsbeschluss vor. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2025

2 
 
Aktivierung des Bauüberhangs: 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Wohnungsbauvorhaben, deren Baugenehmigung seit 
mehr als sechs Monaten vorliegt, aber bei denen noch kein Baubeginn erfolgt ist, systematisch 
zu erfassen. Hierbei sind die jeweiligen Bauherren nach den Gründen für den fehlenden 
Baubeginn zu befragen, Hemmnisse zu kategorisieren und Vorschläge zur Aktivierung 
vorzulegen. Der Bericht ist dem Planungsausschuss innerhalb von neun Monaten vorzulegen. 
2. „Goldstandard“ abschaffen, kommunale Baustandards senken – Kostenfolgen-Check 
einführen 
Die Stadt Münster hebt alle kommunalen Baustandards für den Wohnungsbau auf, die über 
Bundes- oder Landesrecht hinausgehen. Dies gilt insbesondere für städtische Satzungen, 
Richtlinien, städtebauliche Verträge, Konzeptvergaben und sonstige Vorgaben, die über das 
gesetzlich Gebotene hinaus Anforderungen stellen. Der Rat setzt die kommunale EH-40-
Pflicht vollständig außer Kraft und wendet ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz (EH-55) 
an. 
Die starre PV- und Gründachpflicht wird flexibilisiert, insbesondere bei Aufstockungen, 
modularen Bauweisen und innerstädtischen Nachverdichtungen. Ausnahmen sind 
zuzulassen, wenn eine technische Unmöglichkeit vorliegt, unverhältnismäßige Mehrkosten 
entstehen, eine Aufstockung oder Nachverdichtung im Bestand erfolgt oder modulare 
beziehungsweise systemische Bauweisen angewendet werden. Diese Ausnahmen sind durch 
die Verwaltung nachvollziehbar zu begründen.  
Darüber hinaus entfallen zusätzliche kommunale Nachweise und Sonderstandards, 
überdurchschnittliche Fahrrad- oder Stellplatzanforderungen sowie sonstige Detailregelungen, 
sofern sie über das gesetzlich Gebotene hinausgehen und zu erheblichen 
Baukostensteigerungen führen. 
Ziel ist die deutliche Senkung der Baukosten um mindestens 10 %. Die Verwaltung legt dem 
Rat bis spätestens Q3/2026 eine Kostenfolgenabschätzung vor, die überprüfbar darstellt, 
inwieweit die angestrebte Baukostensenkung erreicht wurde. 
Kostenfolgen-Check für neue Vorgaben 
Jede neue wohnungsrelevante Regelung der Stadt Münster wird künftig vor Beschlussfassung 
einem verpflichtenden Kostenfolgen-Check unterzogen. Die Verwaltung stellt dabei 
transparent dar, welche Baukosten-, Flächen- oder Verfahrenswirkungen von der jeweiligen 
Regelung ausgehen und ob günstigere oder gleich wirksame Alternativen bestehen. 
3. Stellplatzsatzung und Stellplatzablöse reformieren 
Die Stadt Münster reformiert die Stellplatzsatzung grundlegend, um überhöhte Baukosten, 
insbesondere durch Tiefgaragen, zu vermeiden. Die verpflichtende Zahl an Stellplätzen wird in 
ÖPNV-nahen Lagen deutlich reduziert und an die NRW-Mustersatzung gleichgestellt.  
Die Stellplatzablöse wird so ausgestaltet, dass sie keine faktische Pflicht zum Bau teurer 
Tiefgaragen erzeugt und die Entstehung bezahlbarer Wohnungen nicht behindert.

3 
 
Ziel ist es, die durch Stellplatzpflichten entstehenden Mehrkosten wirksam zu reduzieren und 
damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Münster wieder zu ermöglichen. 
4. Konzeptvergaben auf Umsetzung ausrichten und Familien in den Mittelpunkt stellen 
Die Stadt Münster und ihre Tochtergesellschaften richten Konzeptvergaben künftig konsequent 
auf die tatsächliche und zeitnahe Umsetzung aus. Für alle Konzeptvergaben werden daher 
klare Fristen für Bauantrag und Baubeginn festgelegt, notwendige Durchgriffsmöglichkeiten 
wie etwa Rückfallrechte vertraglich vorgesehen und mögliche Beschleunigungsanreize, 
insbesondere ein zeitbezogener Speed-Bonus, geprüft. 
Bei Konzeptvergaben oder in städtebaulichen Verträgen ist das Ziel zu formulieren, mindestens 
30 % familiengerechte Wohnungen (ab 3 Zimmern) zu ermöglichen.  
Damit sollen Konzeptvergaben zuverlässig zu realisierten Wohnungsbauprojekten führen, die 
insbesondere Familien zugutekommen. 
5. Verfahren vereinfachen – Single Point of Contact 
Zur Vermeidung unnötiger Doppelprüfungen, widersprüchlicher Rückmeldungen und 
langwieriger Abstimmungsschleifen richtet die Verwaltung für Wohnungsbauvorhaben einen 
zentralen Single Point of Contact ein. Dieser koordiniert sämtliche beteiligten Fachstellen, 
bündelt Stellungnahmen und sorgt dafür, dass Bauherren ein abgestimmtes, einheitliches und 
verbindliches Verfahren erhalten. 
Für größere Vorhaben wird zudem ein verbindlicher Verfahrensfahrplan mit klar definierten 
Schritten und Fristen erstellt, um Planungssicherheit für Bauherren und Verwaltung 
gleichermaßen zu gewährleisten. 
6. Monitoring Wohnen, Weiterentwicklung des jährlichen Statusbericht 
Zur Überprüfung der Wirkung des „Bauturbo Münster“ führt die Stadt ein jährliches Monitoring 
„Wohnen“ ein. Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss hierzu jährlich einen 
umfassenden Wohnungsbau-Statusbericht vor, der insbesondere die Zahl der 
Baugenehmigungen, Wohnungsfertigstellungen und Baubeginne, die Entwicklung des 
Bauüberhangs einschließlich der Auswertung älterer Genehmigungen, die Kostenentwicklung 
im Wohnungsbau mit einer gesonderten Analyse der kommunalen Kostenfaktoren, die 
Anwendung und Wirkung des § 246e BauGB, also die identifizierten, reaktivierten und 
beschleunigten Vorhaben, sowie die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren im 
Vergleich zur bisherigen Praxis darstellt. 
Begründung 
Münster ist eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands. In den vergangenen 20 
Jahren ist die Bevölkerung um rund 50.000 Menschen gewachsen, die Zahl der 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sogar um mehr als 65.000. Gleichzeitig pendeln 
täglich über 100.000 Menschen in die Stadt. Dieser Zuwachs ist ein Zeichen wirtschaftlicher 
Stärke, führt aber zu einem erheblichen Druck auf den Wohnungsmarkt.

4 
 
Die lokalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Bauherren leisten 
hervorragende Arbeit, sie können jedoch nur bauen, wenn die Rahmenbedingungen es 
zulassen. Neben gestiegenen Zinsen und Materialkosten wirken kommunale Zusatzstandards 
als dauerhafte Kostentreiber- und Verzögerungsfaktoren. 
Stärkster Beweis dafür ist der steigende Bauüberhang, d. h. es liegen Genehmigungen für das 
Bauen vor, aber sie können und werden nicht umgesetzt. Der Bauüberhang lag am Stichtag 
31.12.2023 bei 1700 Wohnungen, fast genauso viele, die sich gleichzeitig im Bau befanden 
(1836). Mit den selbstauferlegten Über-Standards verschärft die Stadt Münster die 
Wohnungsnot somit zusätzlich. 
Der aktuelle Mietspiegel zeigt, dass Wohnen in Münster immer teurer wird. Auch die 
kommunale Wohnungswirtschaft weist darauf hin, dass Baukosten in Münster insbesondere 
durch kommunale Vorgaben überdurchschnittlich stark steigen. Die Folge ist, dass nur noch 
vermögende Menschen in den beliebten Vierteln leben können. Alle anderen 
Bevölkerungsgruppen wie Familien mit Kindern, Fachkräfte oder Auszubildende weichen ins 
Umland aus, um im Gegenzug Pendelverkehre zu erzeugen. Das kann und darf auch ökologisch 
gesehen nicht Ziel sein. 
Münster soll den täglichen Pendlerstrom deutlich reduzieren, indem wieder mehr 
Menschen in der Stadt wohnen können. Dadurch werden CO₂-Emissionen, 
Verkehrsbelastungen und Infrastrukturkosten spürbar gesenkt. Jeder vermiedene 
Pendelkilometer entlastet Straßen, Klima und Haushalt gleichermaßen, ein wohnortnahes 
Leben ist damit nicht nur sozial, sondern auch ökologisch und finanziell die nachhaltigste 
Lösung. 
Die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen setzen genau an diesen strukturellen Hemmnissen 
an. Sie nutzen die bundesrechtlichen Beschleunigungsinstrumente, reduzieren überzogene 
kommunale Standards, stärken Transparenz durch ein jährliches Monitoring und ermöglichen 
damit bezahlbaren Wohnraum für jene Bevölkerungsgruppen, die Münster dringend braucht: 
Familien, Fachkräfte, Auszubildende und Beschäftigte der Daseinsvorsorge. 
Die systematische Analyse aller älteren Baugenehmigungen trägt dazu bei, den hohen 
Bauüberhang abzubauen und unerkannte Hemmnisse sichtbar zu machen. Dies stärkt die 
Wirksamkeit des Maßnahmenpakets insgesamt. 
Münster, den 01. Dezember 2025 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 28.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0048/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 16:49